V/0087/2016
69. Änderung FNP- Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 579 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0087-2016-Anlage-Plangebiet
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0087/2016Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STADT MTÜNS ER 69. Änderung des Flächennutzungsplans / Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Plangebiet - Maßstab 1:10000
Beschlussvorlage
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V/0087/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.03.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) zu ändern. 2. Für den Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster Flur 31 Teil des Flurstücks 88 Flur 39 Flurstücke 227, 244, 295 Teil des Flurstücks 127 Vorlagen-Nr.: V/0087/2016 Auskunft erteilt: Herr Beck / Herr Husmann Ruf: 492 61 42 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 09.02.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0087/2016 Flur 40 Teile der Flurstücke 204, 671, 757 Flur 41 Flurstücke 21, 24, 36, 40, 41, 42, 44, 45, 49, 52, 53, 59, 60, 62, 64, 65, 66, 68, 72, 74 Teile der Flurstücke 37, 75 Flur 42 Flurstücke 90, 91, 93, 95, 98, 99, 120, 169, 170, 172, 180, 181, 215, 216, 217, 340, 362, 451, 503, 570, 571, 587, 590, 636, 637, 652, 654, 658, 659, 675, 676, 677 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufste llung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Mün ster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck durch die britischen Streitkräfte wurde Ende 2013 aufgegeben. Da das Kasernenareal innerhalb Gievenbecks lie gt, ist seine zivile Nachnutzung von besonderer städtebaulicher Bedeutung für den Stadtteil. Die Flächen stehen im Eigentum des Bundes und werden durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) betreut. Die Stadt und die BImA haben 2012 eine Rahmenve reinbarung geschlossen mit dem Ziel einer kooperat iven Entwicklung aller Konversionsliegenschaften. Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage „Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Li egenschaften in Münster“ (V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der Oxford -Kaserne in Gievenbeck aufzustellen. In einem dialogorientierten Planungsprozess wurden zunächst die Leitbildvorstellungen für das Kasernengelände durch die Bürger erarbeitet. Sie sehen ein multifunktionales Stadtquartier für alle Nutzergruppen vor. Sechs Planer -Teams haben auf dieser Grundlage städtebaulich -freiräumliche Entwürfe erarbeitet. Vom Preisgericht wurde der Entwurf der Arge Kéré Archit ecture, Joachim Schultz-Granberg und bbz Landschaftsarchitekten aus Berlin zum Sieger gekürt und für die weitere städtebauliche Entwicklung des Oxford -Areals empfohlen. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) nahm den – entsprechend den Juryempfehlungen – überarbeiteten Wettbewerbsentwurf am 23.10.2014 zustimmend zur Kenntnis. Die Planung sieht für das ca. 26 ha große Areal – unter Berücksichtigung der denkmalgeschützten Gesamtanlage – ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier vor. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Münster umfassen für das Plangebiet Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung, Gewerbegebiete sowie Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A. Die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans sind planungsrechtliche Voraussetzung zur Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzung der Schaffung eines neuen Stadtquartiers und seiner Integration in den Stadtteil. Zur Bewältigung möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen den gewerblichen Nutzungen und der heranrückenden Wohnnutzung ergeben könnten, wird der Bereich westlich der Kasernenfläche bis zur Dieckmannstraße i n den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans bzw. in den Geltungsbereich des Bebauungsplans miteinbezogen. Auf der - 3 - V/0087/2016 Ostseite wird der Geltungsbereich in den Grünzug des Gievenbachtals erweitert, um hier Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorsehen zu können. Der Bebauungsplan Nr. 579 überplant teilweise d ie Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 206: Gievenbachtal / Arnheimweg, Nr. 208: Verlegte Roxeler Straße, Nr. 410: Gievenbeck – Gievenbecker Reihe / Arnheimweg und Nr. 441: Gievenbeck – Ramertsweg / Dieckmannstraße / Roxeler Straße . Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans tr eten diese Pl äne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße
- Arnheimweg
- Ramertsweg
- Gievenbecker Reihe
- Niedenstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0087/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37