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V/0087/2016

69. Änderung FNP- Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 579 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 01.02.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2016, TOP 32.2.1

V-0087-2016-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0087-2016-Anlage-Plangebiet

293 Zeichen

Anlage
zur Vorlage Nr. V/0087/2016Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STADT MTÜNS ER  69. Änderung des Flächennutzungsplans / Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Plangebiet - Maßstab 1:10000

Beschlussvorlage

5558 Zeichen

V/0087/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Stadtteil  
Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker 
Reihe / Niedenstiege) 
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.03.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des 
Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)  zu 
ändern.  
 
2.  Für den Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe 
/ Niedenstiege) ist gemäß §  2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan zur Festsetzung 
von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der 
Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke:  
 
Gemarkung Münster 
 
Flur 31  
Teil des Flurstücks 88  
 
Flur 39  
Flurstücke 227, 244, 295  
Teil des Flurstücks 127  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0087/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Beck / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 42 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0087/2016 
 
Flur 40  
Teile der Flurstücke 204, 671, 757  
 
Flur 41  
Flurstücke 21, 24, 36, 40, 41, 42, 44, 45, 49, 52, 53, 59, 60, 62, 64, 65, 66, 68, 72, 74  
Teile der Flurstücke 37, 75  
 
Flur 42  
Flurstücke 90, 91, 93, 95, 98, 99, 120, 169, 170, 172, 180, 181, 215, 216, 217, 340, 362, 451, 
503, 570, 571, 587, 590, 636, 637, 652, 654, 658, 659, 675, 676, 677  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufste llung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Mün ster 
keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
 
Die Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck durch die britischen Streitkräfte wurde Ende 2013 
aufgegeben. Da das Kasernenareal innerhalb Gievenbecks lie gt, ist seine zivile Nachnutzung von 
besonderer städtebaulicher Bedeutung für den Stadtteil. Die Flächen stehen im Eigentum des Bundes 
und werden durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) betreut. Die Stadt und die BImA 
haben 2012 eine Rahmenve reinbarung geschlossen mit dem Ziel einer kooperat iven Entwicklung 
aller Konversionsliegenschaften.  
 
Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage 
„Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Li egenschaften in Münster“ 
(V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der Oxford -Kaserne in 
Gievenbeck aufzustellen.  
 
In einem dialogorientierten Planungsprozess wurden zunächst die Leitbildvorstellungen für das 
Kasernengelände durch die Bürger erarbeitet. Sie sehen ein multifunktionales Stadtquartier für alle 
Nutzergruppen vor. Sechs Planer -Teams haben auf dieser Grundlage städtebaulich -freiräumliche 
Entwürfe erarbeitet. Vom Preisgericht wurde der Entwurf der Arge Kéré Archit ecture, Joachim 
Schultz-Granberg und bbz Landschaftsarchitekten aus Berlin zum Sieger gekürt und für die weitere 
städtebauliche Entwicklung des Oxford -Areals empfohlen. Der Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) nahm den – entsprechend den Juryempfehlungen 
– überarbeiteten Wettbewerbsentwurf am 23.10.2014 zustimmend zur Kenntnis.  
 
Die Planung sieht für das ca. 26  ha große Areal – unter Berücksichtigung der denkmalgeschützten 
Gesamtanlage – ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier vor.  
 
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Münster umfassen für das Plangebiet 
Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung, Gewerbegebiete sowie 
Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A.  
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans sind 
planungsrechtliche Voraussetzung zur Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzung der Schaffung 
eines neuen Stadtquartiers und seiner Integration in den Stadtteil.  
 
Zur Bewältigung möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen den 
gewerblichen Nutzungen und der heranrückenden Wohnnutzung ergeben könnten, wird der Bereich 
westlich der Kasernenfläche bis zur Dieckmannstraße i n den Änderungsbereich des 
Flächennutzungsplans bzw. in den Geltungsbereich des Bebauungsplans miteinbezogen. Auf der

- 3 - 
V/0087/2016 
Ostseite wird der Geltungsbereich in den Grünzug des Gievenbachtals erweitert, um hier 
Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorsehen zu können.  
 
Der Bebauungsplan Nr.  579 überplant teilweise d ie Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr.  206: 
Gievenbachtal / Arnheimweg, Nr. 208: Verlegte Roxeler Straße, Nr. 410: Gievenbeck – Gievenbecker 
Reihe / Arnheimweg und Nr. 441: Gievenbeck – Ramertsweg / Dieckmannstraße / Roxeler Straße . 
Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans tr eten diese Pl äne, soweit sie vom neuen Plan 
überlagert werden, teilweise außer Kraft.  
 
 
i. V.  
 
 
gez.  
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Rat
TOP 32.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Roxeler Straße
  • Dieckmannstraße
  • Arnheimweg
  • Ramertsweg
  • Gievenbecker Reihe
  • Niedenstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0087/2016
Typ
Vorlagen
Datum
01.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37