Mandari Insight

V/0839/2008

Neuausrichtung der Jugendgerichtshilfe in Münster

Vorlagen 08.10.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2008, TOP 17

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage - Aufgabenwahrnehmung Jugendgerichtshilfe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

10562 Zeichen

V/0839/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neuausrichtung der Jugendgerichtshilfe in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.10.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
05.11.2008   Rat                                                                                                            Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe in der Stadt Münster wird wie vorgeschlagen 
beschlossen.  
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe zukünftig ge-
meinsam von dem Sozialdienst katholischer M änner (SKM), dem Verein sozial-integrativer 
Projekte (ViP e.V.) und dem Kommunalen Sozialdienst (KSD) der Stadt Münster entspre-
chend der fachlichen Neuausrichtung wahrgenommen werden. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe auf dieser  
Grundlage zum 1. Januar 2009 umzusetzen. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe und die 
damit verbundene teilweise Aufgabenverlagerung der Zuschuss an die genannten freien Träger  
um insgesamt 351.150 Euro erhöht wird. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0839/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Materla 
Frau Herdes 
Ruf: 
492 66 00 
492 58 08 
E-Mail: 
MaterlaK@stadt-muenster.de 
Herdes@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.10.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0839/2008 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung  Haushaltsjahr Betrag € Bemerkungen  
Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirt-
schaftliche Hilfen für 
Familien 
   
Teilergebnisplan 
(Zeile 15) 
 Transferaufwendungen 2009 ff 351.150 € Gesamtbetrag 
28.964.970 € 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Auf der Gru
ndlage der Reform des Jugendgerichtsgesetzes und der damit einhergehenden  
Erweiterung der Aufgabenstruktur der Jugendgerichtshilfe (JGH) wurde 1991 die derzeit  
bestehende Konzeption der Jugendgerichtshilfe vom Rat der Stadt Münster beschlossen.  
Die Verwaltung wurde beauftragt, die sozialpädagogischen Hilfen in gemeinsamer Abstimmung mit 
den freien Trägern der Jugendhilfe zu organisieren und weiterzuentwickeln. 
 
Zur Umsetzung der konzeptionellen Zielsetzungen wurden innerhalb der Verwaltung für den  
Kommunalen Sozialdienst im Stellenplan 1991 insgesam t 6 halbe, teilspezialisierte Stellen in den 
Bezirken zusätzlich zur allgemeinen Bezirkssozialarbeit eingerichtet. Diese bilden bis heute in je-
dem der sechs Stadtbezirke in Münster das Schwerpunktsachgebiet Jugendgerichtshilfe.  Der Ar-
beitsumfang dieses Aufgabenbereiches liegt in den letzten Jahren bei durchschnittlich rund 9,0 
Stellen.  
 
In Abgrenzung zu der Jugendgerichtshilfetätigkeit der Bezirkssozialarbeiter übernimmt das 
Schwerpunktsachgebiet Jugendgerichtshilfe weitere Aufgaben wie z. B. die Jugendgerichtshilfe bei 
Intensivtätern und die Durchführung der sozialen Gruppenarbeit.  
Weitere besondere sozialpädagogische Aufgaben wie zum Beispiel die sozialen Trainingskurse,  
Maßnahmen zum Täter-Opfer-Ausgleich und die intensive soziale Einzelbetreuung wurden ganz  
oder teilweise freien Trägern, dem ViP e.V.  und dem MOT-Treff-Kotten e.V. übertragen. 
 
In den vergangenen Jahren haben wachsende fachliche Anforderungen und steigende Fallzahlen 
im Aufgabenfeld der Jugendgerichtshilfe immer wieder Anlass gegeben über eine Vollspezialisie-
rung nachzudenken. So stiegen allein von 2006 auf 2007 die Fallzahlen innerhalb der Jugendge-
richtshilfe in Münster um 19 % an. 
 
Parallel zu dieser Entwicklung nehmen die Anforderungen in der Bezirkssozialarbeit (auch als 
bundesweiter Trend) mit folgenden Merkmalen deutlich zu: 
• Aufgabenvielfalt (Diversifikation  durch „allgemeine“ Zuständigkeiten) 
• Ambivalenz von Fallzuständigkeit und sozialräumlicher Verankerung  
• Dualität durch Zuständigkeit für Leistungsvermittlung und Wächteramt für das Kindeswohl 
• Bezirkliches Zuständigkeitsprinzip und bürgernahe Präsenz im Stadtteil (dezentrale Außen-
stellen - permanente Erreichbarkeit) 
• Parallele Verantwortung für längerfristig lfd. Fälle versus akute Notfälle

- 3 - 
V/0839/2008 
• Externe Terminvorgaben (z.B. Gerichtstermine)  mit Unabweisbarkeitscharakter versus in-
terne Terminanforderungen 
• Wachsende Regelungsdichte von Verfahrens- und Standardfragen (Qualitätssicherung v.a. 
bei Risikolagen) 
 
In Anbetracht steigender Fallzahlentwicklungen (insbesondere bei Verdachtsfällen von Kindesge-
fährdung) wurde es bereits in der Vergangenheit erforderlich, entsprechende Entlastungsmöglich-
keiten für die Fachkräfte der Bezirkssozialarbeit herbeizuführen. Folgende Maßnahmen wurden 
bislang zur Optimierung der Arbeitsbedingungen im Kommunalen Sozialdienst umgesetzt: 
• Konzentration der Bezirkssozialarbeit auf die Kernfunktionen „Hilfen zur Erziehung, Famili-
engerichtsmitwirkung und Kinderschutzaufgaben“, 
• Spezialisierung von Schwerpunktaufgaben wie z.B. der Eingliederungshilfe gem.  § 35 a 
SGB VIII, 
• Entlastung der Bezirkssozialarbeit von der Fallzuständigkeit durch teilweise Aufgabenver-
lagerung. 
 
 
2. Neuausrichtung  
 
Der Kommu
nale Sozialdienst ist die zentrale kommunale Anlaufstelle für Bürger mit Unterstüt-
zungsbedarf  in allen Fragen der Erziehung. In den vergangenen Jahren hat die Arbeitsbelastung 
der Bezirkssozialarbeit insbesondere durch die Zunahme komplexer Hilfebedarfe und der Zunah-
me schwieriger Abwägungsprozesse bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB 
VIII) zugenommen. Die Einführung der Verpflichtung an den Früherkennungsuntersuchungen und 
den damit einhergehenden zusätzlichen Aufwand sowie steigende Erwartungen an präventiven 
Angeboten lassen ebenfalls eine wachsende Arbeitsbelastung im KSD erwarten. 
 
Die Neuausrichtung der Jugendgerichtshilfe in Münster will diesem Umstand Rechnung tragen und 
die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe zugunsten der notwendigen Kapazitäten für die allgemeine 
bezirkliche Sozialarbeit auf einen spezialisierten Fachdienst Jugendgerichtshilfe im KSD konzent-
rieren und in einer intensiveren Kooperation mit den freien Trägern organisieren. 
 
Mit der Konzentration der Aufgabenwahrnehmung einer vollspezialisierten „Jugendgerichtshilfe“ 
und der Herausnahme dieser Aufgabe aus der Bezirkssozialarbeit entsteht eine notwendige und 
deutliche Entlastung für die Fachkräfte in den Bezirken zugunsten ihrer Kernaufgaben im Bereich 
der Hilfen zur Erziehung und der Familiengerichtshilfe. 
Zum anderen wird mit der Spezialisierung ein Synergiee ffekt erzielt, der sich als Entlastung im neu 
organisierten Fachdienst Jugendgerichtshilfe auswirken und dabei gleichzeitig für eine Optimie-
rung der Arbeitsabläufe sorgen wird (Bündelung der Ressourcen, höhere Fachlichkeit und größere 
Routine, Absenkung von Schnittstellen, Vereinfachung der Prozessabläufe, Intensivierung präven-
tiver und sozialpädagogischer Maßnahmen). 
 
Durch die zukünftig intensivere Beteiligung frei er Träger, die beide auf dem Gebiet der Jugendge-
richtshilfe bzw. des Klientels männlicher Jugendlicher in Lebenskrisen (Inobhutnahme und Krisen-
klärung für Jungen) ausgesprochen erfahren sind, ist ein Kreis von Fachkräften für dieses Aufga-
benfeld zuständig, das in seiner fachlichen Breite einen Gewinn für die profilierte Entwicklung der 
Jugendhilfeangebote für gefährdete bzw. von Straffälligkeit betroffene junge Menschen darstellt.   
 
Die Steuerung der Aufgabenerfüllung der gesamten Jugendgerichtshilfe in Münster bleibt in Ver-
antwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers.

- 4 - 
V/0839/2008 
 
3. Organisatorische und Personelle Veränderungen 
 
Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden zukünftig wie folgt wahrgenommen: 
Dem SKM werden mit der Neuorganisation insgesamt 4,0 Stellen für die Fallbearbeitung der Ju-
gendgerichtshilfe (Diversionsverfahren und Jugendgerichtsverfahren) zur Verfügung stehen; dem 
ViP e.V. werden mit einer zusätzlichen Stelle weitere sozialpädagogische Aufgaben wie beispiels-
weise die Konfliktschlichtung bei strafunmündigen Kindern, die Durchführung von sozialpädagogi-
schen Wochenenden sowie die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen und Weisun-
gen übertragen.  
Die mit der Neuorganisation verbundene Kompetenzentwicklung der beteiligten Träger auf dem 
Gebiet der Jugendgerichtshilfe wird unterstützt durch die Konzentration der Aufgaben-
wahrnehmung und die Spezialisierung der Fachkräfte. 
 
Ferner wird die soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII, die bislang vom Schwer-
punktsachgebiet Jugendgerichtshilfe wahrgenommen wird, zukünftig im Arbeitsumfang von rund 
0,5 Stellenanteil in die Abteilung Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit integriert. Im Rah-
men der allgemeinen Tendenz präventive und am bulante Hilfen auszubauen, haben auch die An-
gebote sozialer Gruppenarbeit neben der aufsuchenden Arbeit und Cliquenarbeit zugenommen. 
Bei zum Teil gleichen Zielgruppen sollen diese Aufgaben zukünftig im Sinne einer ressourcenori-
entierten Bündelung miteinander verknüpft und „aus einer Hand“ von der Abteilung Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit bedient werden. 
 
Der spezialisierte „Fachdienst Jugendgerichtshilfe“ im KSD wird mit insgesamt 3,5 Stellen neben 
der eigenen Fallzuständigkeit für einzelne Stadtbezirke insbesondere auch für die Fallbearbeitung 
bei Intensivtätern zuständig sein und darüber hinaus die Qualitätssicherung, die Vernetzung mit 
dem Jugendgericht, der Polizei, den freien Trägern und Arbeitskreisen sicherstellen sowie das 
Berichtswesen übernehmen.  
 
Das in der Anlage 1 beigefügte Schaubild verdeutlicht den zukünftigen Aufgabenzuschnitt in der 
Arbeitsteilung der beiden freien Träger mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
 
Abschließend ist herauszustellen, dass die Aufgabenfülle und die wachsenden, häufig wider-
sprüchlichen Erwartungen an die Mitarbeiter des Kommunalen Sozialdienstes quantitativ und qua-
litativ nicht mehr ausschließlich durch Generalisten zu bewältigen ist.  
 
Die Neuorganisation der Jugendgerichtshilfe als spezialisierter Fachdienst ist für diese Aufgaben-
erfüllung, für die fachliche Weiterentwicklung und zur Sicherung der Aufgabenwahrnehmung der 
allgemeinen Bezirkssozialarbeit notwendig. 
  
 
 
 
I. V. 
Gez. 
 
Dr. Hanke 
Beigeordnete 
 
 
 
Anlagen: 
Schaubild: Aufgabenwahrnehmung der Jugendgerichtshilfe in Münster ab dem 1. Januar 2009

Anlage - Aufgabenwahrnehmung Jugendgerichtshilfe

1237 Zeichen

Aufgabenwahrnehmung Jugendgerichtshilfe 
gesetzliche Pflichtaufgaben 
  
Fachaufsicht liegt beim Amt für Kinder, Jugendliche u. Familien 
Aufgaben der freien Träger Kommunale Aufgaben 
Gesamtstellen 4,0  SKM  zusätzlich 1 ,0  Stelle  ViP  
Mitwirkung im Verfahren 
JGH, Diversion 
Diversion F 
Jugendgericht F 
amb. Maßnahmen / Projekte 
Konfliktschlichtung  
Täter-Opfer-Ausgleich  
Betreuungsweisungen  
Anti-Aggressivitätstraining  
sozpäd. Wochenenden 
 
Arbeitsauflagen  
Mitwirkung im Verfahren 
KSD 
Koordination, Prävention  
KSD 
Jugendkammer F  
Jugendschöffengericht F 
 
Diversion F  
Jugendgericht F  
 
Polizeimitteilungen  
Begleitung in Strafhaft  
U-Haftprüfung F  
Öffentlichkeitsarbeit  
 
 
Soziale Gruppenarbeit vor Ort/ 
51.2 
 
KPR-Projekte, 
Stiftungsprojekte 
 
Kriminalprävention 
Schulen, V
eranstaltungen          
Mitwirkung Arbeitskreise 
(AK), Stadtteil AK,  sonstige  
Ordnungspartnerschaften  
                                      
Gesamtstellen 3,5  Stellen  – Amt 51  
amb. Maßnahmen / Projekte 
-  Jugendarbeit - 
F = Einzelfall 
Auflagen Weisungen  
. 
Anlage 1 
Stand: 29.09.2008 
Qualitätssicherung, 
Berichtswesen,  
Weiterentwicklung 
Kooperation mit  freien Trägern, 
Jugendgericht, Polizei

Beratungsverlauf (3)

29.10.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0839/2008
Typ
Vorlagen
Datum
08.10.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37