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V/0355/2006

Bebauungsplan Nr. 470: Hiltrup - verlängerte Hansestraße / Amelsbürener Straße

Vorlage 05.05.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.06.2006, TOP 23.2.1

Anlage 3 - Plan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage zur Anlage 1 - Verschattung

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Ansehen

Anlage 1 - Anregungen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Plan

292 Zeichen

Anlage 3
zur Vorlage Nr. 355/2006

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Bebauungsplan Nr. 470:

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Hiltrup - Verlängerte Hansestraße / Amelsbürener Straße

Beschlussvorlage

4186 Zeichen

V/0355/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 470: Hiltrup - verlängerte Hansestraße / Amelsbürener Straße 
1. Beschluss über die Anregungen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.06.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
08.06.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
21.06.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Über die vorliegenden Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 470: Hiltrup – Verlängerte 
Hansestraße / Amelsbürener Straße wird wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinan-
der wird der nachfolgenden Anregung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470 ge-
folgt: 
 
Im Rahmen der Erstellung der Straßenausbauplanung wird die Höhe der Immissions-
punkte exakt ermittelt. (Anlage 1, Punkt 5) 
 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinan-
der wird nachfolgenden Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470 nicht 
gefolgt: 
 
1.2.1 Der Anregung, den Durchmesser des Kreisverkehrs am Knotenpunkt Hanse-
straße / Meesenstiege / Am Dornbusch auf 40 m zu vergrößern. (Anlage 1, 
Punkt 1) 
 
1.2.2 Der Anregung, in der verlassenen Hansestraße Leitungsrechte auszuweisen. 
(Anregnung 1, Punkt 2) 
 
1.2.3 Der Anregung, anstelle der gewählten Trasse I die Straße weiter südlich (Tras-
se IV) vorzusehen. (Anlage 1, Punkt 5)  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0355/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6157 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.05.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0355/2006 
1.2.4 Der Anregung, auf die Verlängerung der Hansestraße zu verzichten und statt-
dessen die vorhandenen Kreuzung Amelsbürener Straße / Meesenstiege durch 
einen Kreisverkehr zu ersetzen. (Anlage 1, Punkt 6) 
 
1.2.5 Der Anregung, westlich der Meesenstiege, vom Einkaufszentrum bis zum Kno-
tenpunkt Meesenstiege / Amelsbürener Straße, einen kombinierten Geh- und 
Radweg anzulegen und ihn auf der nördlichen Seite der Amelsbürener Straße 
bis zur Hördemannstraße fortzuführen. (Anlage 1, Punkt 6) 
 
2.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470: Hiltrup – Verlängerte Hansestraße / Amelsbü-
rener Straße wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung 
NW (GO NW) als Satzung beschlossen. 
 
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 470 wird ebenfalls beschlossen. 
 
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 470 tritt der Bebauungsplan Nr. 212: Hiltrup 
– Hansestraße / Fuggerstraße, soweit er vom Bebauungsplan Nr. 470 überlagert wird, teil-
weise außer Kraft. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Be-
schlussvorschläge keine weiteren Kosten und keine zusätzlichen Folgekosten entstehen. 
 
Wie in der Vorlage Nr. 424/2006 näher erläutert, entstehen der Stadt Münster bei der Realisierung 
des Bebauungsplanes Nr. 470 Kosten, die zurzeit auf ca. 2,3 Mio. € geschätzt werden. Diese Kos-
ten werden der Stadt durch Zuwendungen des Landes zum Teil ersetzt. 
 
Begründung: 
 
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470 hat vom 22.08. bis zum 22.09.2005 öffentlich aus-
gelegen. Während der Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen 
vorgetragen, über die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.2.5 Beschluss ge-
fasst werden soll. 
 
2. Da der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470 aufgrund der Beschlussvorschläge nicht geän-
dert oder ergänzt werden soll, kann somit auch der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 
gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). 
 
Der Bebauungsplan Nr. 470 überplant teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
Nr. 212. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes tritt dieser Plan, soweit er von dem 
neuen Plan überlagert wird, teilweise außer Kraft. Die Festsetzungen in den übrigen Berei-
chen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Anregungen 
2. Begründung 
3. Plan (verkleinert)

Anlage zur Anlage 1 - Verschattung

79 Zeichen

Quelle Sonnenstände
Neufert, Bauentwurfslehre
Verschattung im Bereich Sternkamp

Anlage 1 - Anregungen

17837 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 355/2006 
 
 
 
Bebauungsplan Nr. 470: 
Hiltrup - verlängerte Hansestraße/Amelsbürener Straße 
 
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr . 470 wurden 
folgende Anregungen vorgetragen: 
 
1. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW teilt mit, dass keine grundsätzlichen Bede n-
ken gegen den Bebauungsplan vorgetragen werden. Der Landesbetrieb bittet darum, 
für den im Zuge der L 885 geplanten Kreisverkehr splatzes frühzeitig die Ausfü h-
rungsplanung zu erstellen und mit dem Landesbetrieb abzustimmen. Die aus den ab-
gestimmten Planunterlagen resultierende Straßen gebietsgrenze ist in den Bebau-
ungsplan einzutragen und festzusetzen. Auf der Grundlage der abgestimmten Plan-
unterlagen ist rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Landebetrieb eine Verwaltungsver-
einbarung zu schließen.  
 
Der Landesbetrieb weist darauf hin, dass im Hinblick auf eine Umstufung des  Stra-
ßenzuges Glasuritstraße –  (verlängerte) Hansestraße zur Landesstraße der Kreisver-
kehrsplatz Hansestraße/Meesenstiege/Am Dornbusch ebenfa lls mit einem Durc h-
messer von 40 m angelegt werden sollte. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die vom Landesbetrieb vorgeschlagene Vorgehensweise zur Festlegung der Straßeng e-
bietsgrenze hätte zur Folge, dass zunächst die Straßenausbauplanung erstellt werden müss-
te, die dann Grundlage des Bebauungsplanes werden müsste. Dieses würde zu einer zeitli-
chen Verzögerung im Bebauungsplanverfahren führen. Der verkehrstechnische Entwurf für 
die Verlängerung der Hansestraße weist aufgrund der digitalen Planbearbeitung einen hohen 
Genauigkeitsgrad aus. Zudem haben zum Kreisverkehrsplatz an der L 885 mehrfach Detail-
abstimmungen mit dem Landesbetrieb stattgefunden. Aus diesem Grunde stimmten Vertre-
ter des Landesbetriebs in einem Abstimmungsgespräch am 11.01.2006 zu, dass die S tra-
ßengebietsgrenze im Rahmen der noch abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung zu ei-
nem späteren Zeitpunkt festgelegt wird. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass analog des heutigen Verlaufs der L 885 die Ortsdurch-
fahrtsgrenze künftig vor dem Knotenpunkt mit der Meesenstiege festgesetzt wird. Somit liegt 
der geplante Kreisverkehrsplatz auch bei einer Aufstufung des Straßenzuges Glasuritstraße 
–  (verlängerte) Hansestraße in der Baulast der Stadt Münster und kann damit auch entspre-
chend dem Standard für Kreisverkehrsplätze innerhalb bebauter Gebiete ausgebaut werden. 
Der geplante Kreisverkehrsplatz entspricht mit einem Durchmesser von 35 m  den Gesta l-
tungsmerkmalen und Abmessungen eines kleinen Kreisverkehrsplatzes innerhalb bebauter 
Gebiete. Der Kreisverkehrsplatz ist in dieser Größe von allen Fahrzeugen befahrbar und 
entspricht den geforderten verkehrlichen Anforderungen. Der geplante Durchmesser des 
Kreisverkehrsplatzes steht einer Aufstufung des Straßenzuges Glasuritstraße –  (verlängerte) 
Hansestraße zur Landstraße nicht entgegen. 
 
Eine Beschlussfassung zur Festlegung der Straßengebietsgrenze erübrigt sich. 
Der Anregung bezüglich der Vergrößerung des Durchmessers des Kreisverkehrsplatzes auf 
40 m sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.1)

2 
2. Die Stadtwerke Münster teilen mit, dass sich in der verlassenen Straßenfl äche der 
Hansestraße zwischen Fuggerstraße und Meesenstiege sowie in einem Teil der 
nördlich angrenzenden städtischen Ausgleichsfläche dringend benötigte Gas - und 
Wasserversorgungsleitungen sowie Stromkabel und deren Anlagen befinden. Diese 
Versorgungsleitungen und Anlagen liegen zum Teil in der zu rekultivierenden Str a-
ßenfläche und sollen aus betriebswirtschaftl ichen Gründen erhalten bleiben. Die 
Stadtwerke bitten deshalb um Ausweisung von  Leitungsrechten für die betroffenen 
Bereiche. Ferner weisen die Stadtwerke darauf hin, dass eine Überbauung oder eine 
Überpflanzung mit Bäumen und tief wurzelnden Sträucher mit einem Abstand kleiner 
als 2,50 Meter zu den Versorgungsleitungen, gemessen von  der Stammachse zur 
Außenhaut der nächstgelegenen Versorgungsleitung, grundsätzlich unzulässig ist. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
In der zur Rede stehenden verlassenen Straßenfläche Hansestraße befinden sich neben den 
Versorgungsleitungen der Stadtwerke auch Kanalleitungen der Stadt Münster, die aus b e-
triebswirtschaftlichen Gründen ebenfalls in der vorhandenen L age erhalten bleiben sollen. 
Aus diesem Grunde wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes des Beba u-
ungsplanes entschieden, die Fläche nicht einer gewerblichen Nutzung zuzuführen sondern 
als Ausgleichsfläche zu nutzen. Die Fläch e soll in städtischem Eigentum verbleiben. Somit 
ist eine Ausweisung sowohl für die städtische n Versorgungsleitungen als auch für die Ve r-
sorgungsleitungen der Stadtwerke entbehrlich. Die von den Stadtwerken geforderten Ab-
stände der Bepflanzung von den Versorgungsleitungen werden bei der Gestaltung der Fl ä-
che beachtet. 
 
Der Anregung bezüglich der Ausweisung von Leitungsrechten in der verlassenen Straße n-
fläche der Hansestraße sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.2) 
 
 
3. Die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH  verweist auf ihre Stellun g-
nahme vom 11.05.2004 und gibt an, dass diese weiterhin Gültigkeit hat. Ergänzend 
wird darauf hingewiesen, dass die Gründun gsarbeiten für die Lärmschutzwand im 
Bereich des Hochspannungsmastes im Detail mit der RWE abzustimmen sind. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange von der RWE Westfalen-
Weser-Ems Netzservice GmbH mit Schreiben vom 11.05.2004 abgegebene Stellungnahme 
wurde im Bebauungsplan in vollem Umfang berücksichtigt. Die Detailabstimmung der Grün-
dungsarbeiten der Lärmschutzwand im Bereich des Hochspannungsmastes ist nicht G e-
genstand des Bebauungsplanverfahrens. Sie erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Str a-
ßenbaumaßnahme. Ein Beschuss erübrigt sich. 
 
 
4. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Forstamt Münster) ver-
weist auf seine Stellungnahme vom 28.04.2004, die im Rahmen der Beteiligung der 
Träger öffentlicher Belange abgegeben wurde. Damit wurde für den Eingriff in die 
Waldfläche die doppelte Ersatzaufforstung gefordert. Da diese Forderung des Forst-
amtes nicht berücksichtigt worden sei, best ünden weiterhin Bedenken gegen den 
Bebauungsplan. Obwohl auf Seite 9 der Beg ründung zum Bebauungsplan auf die 
doppelte Ersatzflächenaufforstung hingewiesen wurde, sei kartenmäßig und größen-
mäßig die Lage der Ersatzaufforstung nicht erkennbar. Auch sei nicht erwähnt, wann 
die Ersatzaufforstung durchgeführt und abgeschlossen wird. Ferner wird darauf hi n-
gewiesen, dass ein mit Wertpunkten ausgewiesener Gesamtkompensationsbedarf 
nicht die forstbehördliche Forderung erfülle, dass die doppelte Ersatzaufforstungsflä-
che zu erbringen und dem Forstamt nachzuweisen sei.

3 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Am 22.11.2005 wurde die Problematik d er Inanspruchnahme der Waldfläche und der E r-
satzaufforstung im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung gemeinsam mit 
dem Amt für Grünfläche und Umweltschutz und dem Forstamt erörtert. Danach ist festzustel-
len, dass sich die Inanspruchnahme der Waldfläche für die Straßenverlängerung auf ca. 0,4 
ha beläuft. Das Forstamt stimmt einer Ersatzaufforstung im Amelsbüren an der Thierstraße 
und auf dem Flurstück 305 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu. Insgesamt werden 
als Ersatz ca. 0,65 ha aufg eforstet. Das Forstamt teilt mit Schreiben vom 01.12.2005 mit, 
dass mit diesem Ergebnis die forstbehördlichen Bedenken ausgeräumt sind. 
 
Da mit dem o. g. Ergebnis das Forstamt hinter seiner ursprünglichen Forderung nach einer 
doppelten Ersatzaufforstung zurückbleibt, wird die Begründung zum Beba uungsplan den 
neuen Gegebenheiten angepasst. Ein Beschluss erübrigt sich. 
 
 
5. Die Rechtsanwälte Harnischmacher, Löer und Wensing teilen mit, dass sie die 
rechtlichen Interessen von Anliegern der Straße Sternkamp, vertreten. Sie lehnen die 
Straßentrasse in der geplanten Linienführung ab und erachten diese gegenüber den 
Bewohnern der Straße Sternkamp als rechtswidrig, da sie nicht die Interessen an ge-
sunden Wohnverhältnissen berücksichtigt. Eine Verwirklichung der Planungsalterna-
tive IV wäre nach Auffassung der Einwender für die Bewohner wesentlich verträgl i-
cher. Im Einzelnen wird zu folgenden Themenbereichen Stellung genommen: 
 
Verkehrsprognose 
Nach Ansicht der Eing eber wurde d ie verkehrliche Entwicklung unrichtig eing e-
schätzt. Durch den beabsichtigten Lückenschluss zwischen Hansestraße und Amels-
bürener Straße wird eine südliche Umfahrung sstraße für Hiltrup geschaffen, die in 
Verbindung mit dem geplanten Autobahnanschluss im Bereich Amelsbüren Verkehre 
anziehen wird, die diesen Bereich derzeit nicht nutzen. Dies wird zu einer erheblichen 
Mehrbelastung des Schwerverkehrs führen, der die geplante Straße insbesondere 
auch nachts benutzen wird. Die Eingeber weisen darauf hin, dass sie insbesondere 
nicht erkennen können, dass der geplante Autobahnanschluss in der Verkehrspro g-
nose Berücksichtigung gefunden hat. Deshalb wird die prognostizierte Verkehrsstärke 
als zu gering erachtet. 
 
Umweltverträglichkeit 
Nach Ansicht der Eingeber ist die Trassenwahl ausschließlich unter Berücksichtigung 
ökologischer Gesichtspunkte erfolgt. Dabei wird auf das Kapitel 8.6 der Begründung 
zum Bebauungsplan verwiesen. Die Interessen der im Tra ssenbereich lebenden 
Menschen seien unberücksichtigt geblieben. Die Eingeber halten das Argument, die 
geplante Trasse habe die geringsten ökologischen Auswirkungen, für unrichtig. Eine 
Trasseführung südlich des Waldes würde nach deren Ansicht ebenfalls nicht zu e i-
nem Verbrauch des Waldes führen. 
 
Lärmschutzgutachten 
Aufgrund der fehlerhaften Verkehrsprognose sind nach Ansicht der Eingeber auch die 
daraus resultierenden Lärmwerte zu niedrig. Die Eingeber gehen davon aus, dass die 
zulässigen Werte der TA-Lärm zur Tag- und Nachtzeit tatsächlich überschritten wer-
den. Eine Überschreitung könnte durch die Trassen varianten III bzw. IV vermieden 
werden. 
 
Die Eingeber baten nach Ablauf der Offenlegungsfrist mit gesondertem Schreiben die 
Verwaltung um Übersendung des Lärmschutzgutachtens. Dieses wurde den Einge-
bern zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Schreiben teilten die Eingeber dann 
mit, dass sie ihrerseits das Gutachte n durch einen Sachverständigen hätten prüfen 
lassen. Dieser habe darauf hingewiesen, dass bei der schalltechnischen Berechnung

4 
auf die Lkw-Anteile der Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) zurückgegrif-
fen worden sei. Die Eingeber halten es jedoch für erforderlich projektbezogene Lkw-
Anteile zugrunde zu legen, um auch bei möglicherweise höheren Lkw-Anteilen einen 
ausreichenden Schallschutz zu gewährleisten. 
 
Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass in dem von der Stadt Münster eingehol-
ten Schallgutachten Höhenwerte pauschal angenommen worden seien. Die Eingeber 
halten es für erforderlich, dass für die Bemessung der Schallschutzmaßnahmen ex-
akte Immissionshöhen zu berücksichtigen. 
 
Verschattung 
Die Eingeber bezeichnen die beabsichtigte Errichtung eines 3,40 m hohen Lär m-
schutzwalles als Rücksic htslos insbesondere gegenüber deren Manda nten Apel, 
Sternkamp 29. Dieses wird damit begründet, dass der Lärmschutzwall an der Südsei-
te der Grundstücke errichtet werden soll und somit, insbesondere während der Win-
termonate, mit einer erheblichen Verschattung der Grundstücke zu rechnen ist.  
 
Als Ergebnis der Ausführungen wird die weiter entfernt liegende Trasse IV bevorzugt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zum Thema Verkehrsprognose 
Die Verkehrsprognose für die Verlängerung der Hansestraße basiert auf dem Erge bnis der 
„Verkehrsuntersuchung Autobahnanschluss Münster-Hiltrup, Belastungsermittlung und Aus-
wirkungsanalyse“ der Ingenieurgruppe IVV-Aachen vom Mai 2000. 
Die Verkehrsuntersuchung wurde im Rahmen der Beantragung des Autobahna nschlusses 
zur Vorlage beim Bundesministerium für Verkehr, Bau - und Wohnungsw esen speziell zum 
Nachweis der Fernstraßenrelevanz des Autobahnanschlusses erstellt. Die Aussage der Ein-
geber, es sei nicht erkennbar , dass der Autobahnanschluss in der Prognose berücksichtigt 
wurde, ist somit völlig unhaltbar und auch nicht nachvollziehbar, zumal das Verkehrsgutach-
ten auch Bestandteil der Offenlegung war. 
 
Zum Thema Umweltverträglichkeit 
Die Aussage, die Trassenwahl habe ausschließlich unter ökologischen Gesicht spunkten 
stattgefunden und die Interessen der Menschen unberücksichtigt gelassen, ist unzutreffend. 
Die Wahl einer Variante beruht auf den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 
der Landschaftsarchitekten Brinkschmidt und Kortmeier aus dem Jahre 1993 . Die Umwelt-
verträglichkeitsstudie liegt den Eingebern vor. In der UVS wurden die Belange von Natur und 
Umwelt, einschließlich des Menschen, detailliert erhoben. Dabei spiegelt sich das Schutzgut 
Mensch insbesondere in der B ewertung der Wohn- und Erholungsfunktion wider. Auch auf 
den Seiten 15 -16 der Begründung zum Bebauungsplan ist hierauf detailliert eingegangen. 
Die Präferierung einer Variante ergibt sich aber schließlich aus der gutachterlichen Abw ä-
gung aller Belange und den Möglichkeiten geeignet er Schutzmaßnahmen, wie hier des  
Lärmschutzwalles, der in der geplanten Dimensionierung die Bewohner des Sternkamps vor 
schädlichen Beeinträchtigungen schützen kann. Die Entscheidung für die bevorzugte Varian-
te I ist somit nicht zu beanstanden. 
 
Zum Thema Lärmschutzgutachten  
Die Beurteilung des Straßenverkehrslärms beim Neu- und Ausbau von Straßen e rfolgt auf 
der Grun dlage der sechzehnte n Verordnung zur Durchführung des Bundes -
Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung –  16. BImSchV). Für die städte-
bauliche Planung gelten daneben die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005. 
Die von den Eingebern genannte TA-Lärm gilt für die Beurteilung von Gewerbelärm und ist 
zur Beuteilung des Verkehrslärms nicht anzuwenden.

5 
Als Basis für die schalltechnischen Untersuchungen für den Gewerbe - und Industri epark 
Münster-Amelsbüren wurden durch die Ingenieurgruppe IVV -Aachen im Juni 2 000 ergän-
zende verkehrliche Grundlagen erarbeitet. Für die verlängerte Hansestraße wurde dabei ein 
Lkw-Anteil von ~ 8 % an der Kfz -Tagesbelastung für das Jahr 2015 prognostiziert. Die die 
schalltechnischen Berechnungen eingeflossenen maßgebenden Lkw-Anteile nach Tabelle 3 
der RLS-90 betragen für Landstraßen 20 % am Tag und 10 % in der Nacht.  Diese Werte 
sind ungünstiger als die von den Eingebern geforderten projektbezogenen Lkw-Anteile. Die 
Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens liegen somit zu Gunsten der betroffenen An-
lieger auf der „sicheren Seite“. 
 
Da das Gelände im Bereich der geplanten Straße relativ eben ist und die Topographie keine 
großen Geländesprünge aufweist wird die geplante Straße etwa in Höhe des derzeitigen 
Geländeniveaus verlaufen zumal die Anfangs- und Endhöhe durch die vorhandene Amelsbü-
rener Straße und die vorhandene Meesenstiege vorgegeben sind. Die Bemessung der Höhe 
des Lärmschutzwalles erfolgte auf der Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes dem 
allerdings bereits eine Gradi entenplanung zugrunde lag. E ntsprechend den Richtlinien für 
den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) wurde bei den Berechnungen pauschal die Geschoss-
höhe mit 2,80 m angenommen. Diese ist im Regelfall bei Wohngebäuden vorhanden. Im 
Rahmen der Aufstellung der Stra ßenausbauplanung wird auch die Höhe der Immission s-
punkthöhen exakt erfasst. Damit wird im Sinne der Eingeber sichergestellt, dass der Lär m-
schutzwall in seiner Höhe ausreichend dimensioniert ist. 
 
Zum Thema Verschattung 
Die Verschattung des Grundstücks Sternkamp 29 wurde anhand der Sonnenstände für ver-
schiedene Jahreszeiten (21. März, 21. Juni, 21. Sept. und 21. Dez.) überprüft. Dabei wurde 
festgestellt, dass durch den geplanten Lärmschutzwall keine zusätzliche Verschattung des 
Grundstücks eintritt (s. Anlag e Schnitt). Die Verschattung des Grund stücks Sternkamp 29 
wird bei flach stehender Sonne (21. Dez.) ausschließlich bestimmt durch den angrenzenden 
Wald. Das vorgebrachte Argument der Rücksichtslosigkeit ist somit hinfällig. 
 
Der Anregung, anstelle der gewählten Trasse I die weiter südlich liegende Trasse IV zu wäh-
len, sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.3) 
 
Der Anregung, anstelle pauschaler Höhenannahmen exakte Immissionspunkthöhen zu ver-
wenden, wird im Rahmen der Erstellung der Straßenausbauplanung gefolgt. (Beschlussvor-
schlag 1.1) 
 
6. Ein Eingeber regt an, auf die geplante Verlängerung der Hansestraße, insbesondere 
auf den geplanten Ausbau der Kreisverkehre, zu verzichten. Stattdessen soll die vor-
handene Kreuzung Amelsbürener Straße/Meesenstiege durch einen Kreisverkehr er-
setzt werden. Ferner wird angeregt einen kombinierten Geh- und Radweg vom Ei n-
kaufszentrum westlich der Meesenstiege bis zum angeregten Kreisverkehr ausz u-
bauen und auf der nördlichen Seite der Amelsbürener Straße bis zur Hörd e-
mannstraße fortzuführen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das Hauptplanungsziel der Verlängerung der Hansestraße ist, mit dem Lückenschluss zwi-
schen Meesenstiege und Amelsbürener Straße eine durchgehende südliche Umfahrung s-
straße für Hiltrup als Alternative zum Straßenzug Amelsbürener Straße –  Marktallee zu 
schaffen. Dieses Planungsziel wird durch eine Umgestaltung der Kreuzung Amelsbürener 
Straße/Meesenstiege in einen Kreisverkehrsplatz nicht erreicht. Ein Ausbau von gemeinsa-
men Geh- und Radwegen an der Mees enstiege und an der Amelsbürener Straße ist nicht 
Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 470. Hierfür ist ein gesondertes Verfahren durchzu-
führen. 
 
Den Bedenken sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschläge 1.2.4 und 1.2.5)

Beratungsverlauf (4)

01.06.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2006 Hauptausschuss
TOP 25.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2006 Rat
TOP 23.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Bebauungsplan Nr. 470 (amtlicher Umring) amtlich
  • Hansestraße
  • Amelsbürener Straße 1
  • Glasuritstraße
  • Fuggerstraße
  • Thierstraße
  • Marktallee
  • Hördemannstraße
  • Sternkamp 29
  • Am Dornbusch
  • Meesenstiege

Bebauungsplan Nr. 470

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Verlängerte Hansestraße / Amelsbürener Straße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0355/2006
Typ
Vorlage
Datum
05.05.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37