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V/1018/2020

Anpassung des Baukostenzuschusses des Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster e. V.

Vorlagen 25.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 29

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1217 Zeichen

Anlage A zur V/1018/2020 
Kurzüberblick 
Gewährung eines Baukostenzuschusses zur Verlagerung des Sportvereins Shotokan Karate Dojo 
Münster e. V. auf ein Grundstück am Mauritz-Lindenweg. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem Baukostenzuschusses zur Verlagerung des Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster 
e. V. auf ein Grundstück am Mauritz-Lindenweg wird folgendes Ziel verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die Höhe der Auszahlungen beträgt 60.000 €. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Querschnittsthemen.

Beschlussvorlage

4362 Zeichen

V/1018/2020 
V/1018/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anpassung des Baukostenzuschusses des Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Übernahme der vom Sportverein Shotokan Karate Dojo Münster e. V. geltend gemachten Bau-
kostensteigerungen, in Höhe von 60.000,00 € wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und -stätten     
Investitionsmaß-
nahme 4400 Verlagerung Shotokan Ka-
rate Dojo e. V.    
Auszahlungen von 
aktivierbaren Zu-
wendungen 
  2020 60.000 €  
 
Der Rat stimmt der zur Finanzierung der Baukostensteigerungen erforderlichen überplanmäßigen 
Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000 € gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW zu. Die De-
ckung erfolgt innerhalb der Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen- und –stätten“ aus 
der Investitionsmaßnahme 0400 „Baukosten städtische Sportanlagen“ kompensiert. 
 
 
 
 
Sportamt 
 
01.12.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Elfering 
Telefon: 492-5212 
Elfering@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1018/2020 
Begründung: 
 
Der Rat hat die Verwaltung am 25.03.2015 beauftragt, die Verlagerung des Sportvereins Shotokan 
Karate Dojo Münster e. V. gleichzeitig zum Projektablauf der Entwicklung der Gesamtschule zu reali-
sieren (V/0016/2015). Am 20.09.2017 (V/0270/2017) und 12.12.2018 (V/0975/2018) hat der Rat der 
Verlagerung des Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. auf ein Grundstück am Mauritz-
Lindenweg zugestimmt und einen Planungs- und Baukostenzuschuss zur Planung und Errichtung des 
neuen Sport- und Trainingszentrums beschlossen.  
 
Bereits zum 01.01.2020 hat der Verein Shotokan Karate Dojo Münster e. V. aus Gründen des Bauab-
laufs der neuen Mathilde-Anneke-Gesamtschule sein bisheriges Trainingszentrum an der Manfred-
von-Richthofen-Straße verlassen. Es war geplant, dass der Verein für den Zeitraum bis Ende August 
in eine Interimslösung umzieht. Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf hat sich dieser Zeitraum 
bis Ende Oktober verlängert. Seit November 2020 steht die Interimslösung nicht mehr zur Verfügung. 
Da derzeit aufgrund der Corona-Schutzverordnung der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in 
allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig ist, führt der Verein Shotokan Karate Dojo 
Münster e. V. derzeit keinen Sportbetrieb durch. Um jedoch den Vereinsmitgliedern bei einer mögli-
chen Wiederaufnahme des Sportbetriebes ein Sporttreiben zu ermöglichen, müssen zeitnah weitere 
Aufträge zur Fertigstellung des Trainingszentrums vergeben werden. Hierzu benötigt der Verein Kos-
tensicherheit. 
 
Durch die Corona-Pandemie kam es zu Liefer- und Personalengpässen bei den ausführenden Fir-
men, die zu einer Verlängerung der Bauzeit führten. Hierdurch entstanden unter anderem durch die 
Verlängerung der Vorhaltung der Baustelleneinrichtung, der Zuschläge der Firmen und den Mehrauf-
wand der Planungsleistungen Mehrkosten in Höhe von zurzeit rd. 60.000,00 €. Darüber hinaus muss-
ten Beschleunigungsmaßnahmen ergriffen werden, um den Interimszeitraum möglichst kurz halten zu 
können.  
 
In der Sitzung am 12.12.2018 (V/0975/2018) wurde die Verwaltung durch den Rat der Stadt Münster 
ermächtigt, nachvollziehbare, plausible Mehrkosten bis zu einer bestimmten Höhe ebenfalls anzuer-
kennen. Seit diesem Ratsbeschluss wurden bereits nachvollziehbare, plausible Mehrkosten durch die 
Verwaltung anerkannt, sodass diese Ermächtigung für die nun aufgrund der Corona-Pandemie ent-
standenen Mehrkosten nicht ausreicht. 
 
Der Verein erklärt mit nachvollziehbarer Begründung, dass die aus der zeitlichen Verzögerung resul-
tierenden Mehrkosten von zurzeit rd. 60.000,00 €, bedingt durch die Corona-Pandemie, vom Verein 
nicht getragen werden können. Die Verwaltung schlägt dem Rat daher vor, insbesondere auch auf-
grund der Bedeutung des Bauvorhabens für die Gesamtentwicklung des Standorts, die Mehrkosten 
zu übernehmen. Eine Deckung kann aus nicht verausgabten Mitteln der Investitionsmaßnahme 0400 
„Baukosten städtische Sportanlagen“ erfolgen. 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (2)

09.12.2020 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2020 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritz-Lindenweg
  • Manfred-von-Richthofen-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/1018/2020
Typ
Vorlagen
Datum
25.11.2020
Erstellt
25.11.2020 14:53