V/1018/2020
Anpassung des Baukostenzuschusses des Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster e. V.
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Anlage A
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Anlage A zur V/1018/2020 Kurzüberblick Gewährung eines Baukostenzuschusses zur Verlagerung des Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. auf ein Grundstück am Mauritz-Lindenweg. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Baukostenzuschusses zur Verlagerung des Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. auf ein Grundstück am Mauritz-Lindenweg wird folgendes Ziel verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Auszahlungen beträgt 60.000 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig . Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Querschnittsthemen.
Beschlussvorlage
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V/1018/2020 V/1018/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anpassung des Baukostenzuschusses des Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. Beratungsfolge 09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 09.12.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Übernahme der vom Sportverein Shotokan Karate Dojo Münster e. V. geltend gemachten Bau- kostensteigerungen, in Höhe von 60.000,00 € wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und -stätten Investitionsmaß- nahme 4400 Verlagerung Shotokan Ka- rate Dojo e. V. Auszahlungen von aktivierbaren Zu- wendungen 2020 60.000 € Der Rat stimmt der zur Finanzierung der Baukostensteigerungen erforderlichen überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000 € gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW zu. Die De- ckung erfolgt innerhalb der Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen- und –stätten“ aus der Investitionsmaßnahme 0400 „Baukosten städtische Sportanlagen“ kompensiert. Sportamt 01.12.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Elfering Telefon: 492-5212 Elfering@stadt-muenster.de - 2 - V/1018/2020 Begründung: Der Rat hat die Verwaltung am 25.03.2015 beauftragt, die Verlagerung des Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. gleichzeitig zum Projektablauf der Entwicklung der Gesamtschule zu reali- sieren (V/0016/2015). Am 20.09.2017 (V/0270/2017) und 12.12.2018 (V/0975/2018) hat der Rat der Verlagerung des Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. auf ein Grundstück am Mauritz- Lindenweg zugestimmt und einen Planungs- und Baukostenzuschuss zur Planung und Errichtung des neuen Sport- und Trainingszentrums beschlossen. Bereits zum 01.01.2020 hat der Verein Shotokan Karate Dojo Münster e. V. aus Gründen des Bauab- laufs der neuen Mathilde-Anneke-Gesamtschule sein bisheriges Trainingszentrum an der Manfred- von-Richthofen-Straße verlassen. Es war geplant, dass der Verein für den Zeitraum bis Ende August in eine Interimslösung umzieht. Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf hat sich dieser Zeitraum bis Ende Oktober verlängert. Seit November 2020 steht die Interimslösung nicht mehr zur Verfügung. Da derzeit aufgrund der Corona-Schutzverordnung der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig ist, führt der Verein Shotokan Karate Dojo Münster e. V. derzeit keinen Sportbetrieb durch. Um jedoch den Vereinsmitgliedern bei einer mögli- chen Wiederaufnahme des Sportbetriebes ein Sporttreiben zu ermöglichen, müssen zeitnah weitere Aufträge zur Fertigstellung des Trainingszentrums vergeben werden. Hierzu benötigt der Verein Kos- tensicherheit. Durch die Corona-Pandemie kam es zu Liefer- und Personalengpässen bei den ausführenden Fir- men, die zu einer Verlängerung der Bauzeit führten. Hierdurch entstanden unter anderem durch die Verlängerung der Vorhaltung der Baustelleneinrichtung, der Zuschläge der Firmen und den Mehrauf- wand der Planungsleistungen Mehrkosten in Höhe von zurzeit rd. 60.000,00 €. Darüber hinaus muss- ten Beschleunigungsmaßnahmen ergriffen werden, um den Interimszeitraum möglichst kurz halten zu können. In der Sitzung am 12.12.2018 (V/0975/2018) wurde die Verwaltung durch den Rat der Stadt Münster ermächtigt, nachvollziehbare, plausible Mehrkosten bis zu einer bestimmten Höhe ebenfalls anzuer- kennen. Seit diesem Ratsbeschluss wurden bereits nachvollziehbare, plausible Mehrkosten durch die Verwaltung anerkannt, sodass diese Ermächtigung für die nun aufgrund der Corona-Pandemie ent- standenen Mehrkosten nicht ausreicht. Der Verein erklärt mit nachvollziehbarer Begründung, dass die aus der zeitlichen Verzögerung resul- tierenden Mehrkosten von zurzeit rd. 60.000,00 €, bedingt durch die Corona-Pandemie, vom Verein nicht getragen werden können. Die Verwaltung schlägt dem Rat daher vor, insbesondere auch auf- grund der Bedeutung des Bauvorhabens für die Gesamtentwicklung des Standorts, die Mehrkosten zu übernehmen. Eine Deckung kann aus nicht verausgabten Mitteln der Investitionsmaßnahme 0400 „Baukosten städtische Sportanlagen“ erfolgen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritz-Lindenweg
- Manfred-von-Richthofen-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/1018/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.11.2020
- Erstellt
- 25.11.2020 14:53