Antrag auf Befreiung von der festgesetzten Art der Nutzung des Bebauungsplanes, hier: Errichtung einer Garage zur Nutzung als Hauptverteiler für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes (sog. Point-of-Presence-Garagen) auf einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Jugendspielplatz", Begonienstraße 5, Gemarkung Sölde, Flur 10, Flurstück 756- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB -Az. 61/5-4-053137
Beschlussvorlage 30913-23
Stand: Am 09.05.2023 in der Bezirksvertretung Aplerbeck einstimmig beschlossen.
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