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V/0012/2012/1

Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Städtebauförderprogramms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren für das Programmgebiet Münster-Innenstadt

Vorlagen 21.02.2012

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Richtlinien

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Hauptvorlage V/0012/2012 mit Anlage

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Beschlussvorlage

6747 Zeichen

V/0012/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Städtebauförderprogramms Aktive Stadt- und 
Ortsteilzentren für das Programmgebiet Münster-Innenstadt 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
13.03.2012 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 
15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
21.03.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Städtebauförde r-
programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Programmgebiet „Münster -Innenstadt“ auf der Basis der 
in der Vorlage V/0902/2008 festgelegten Gebietsabgrenzung nach § 171b (2) BauGB. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt, auf der Grundlage der Ziffer 14 der Förderrichtlinien 2008 zur Stadte r-
neuerung des Landes Nordrhein-Westfalen,  
 
2.1 zur Umsetzung  des Verfügungsfonds im Programmgebiet „Münster -Innenstadt“ die in der A nlage 1 zu dieser 
Ergänzungsvorlage dargestellten Richtlinien der Stadt Münster zur Organisation des Verfügungsfonds und zur 
Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds, 
 
2.2 die Vergabe der Finanzmittel des Verfügungsfonds im Programmgebiet „Münster -Innenstadt“ durch ein lokales 
Gremium - gebildet aus Vertretern  der aktuell beteiligten Initiativen, Vereine, Kaufmannschaften und der 
Immobilien- und Standortgemeinschaft, sowie aus Vertretern der beteiligten Fachverwaltung und der 
Politik -, wie in der Anlage 1 zu dieser Ergänzungsvorlage dargestellt, ausführen zu lassen, 
 
2.3 die Geschäftsführung und Verwaltung des Verfügungsfonds (als Geschäftsstelle für das lokale Gre mium) durch 
die Verwaltung ausführen zu lassen.  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0012/2012/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.02.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0012/2012/1 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Der Verfügungsfonds hat ein Gesamtvolumen von 1,2 Mio. € und setzt sich zusa mmen aus Anteilen von Bund/Land 
(25%), Stadt (25%) und Privaten (50%). Für den Verfügungsfonds im Progr ammgebiet „Münster -Innenstadt“ hat das 
Land Nor drhein-Westfalen mit dem Bewilligungsbescheid Nr. 06/12/10 vom 20.08.2010 eine Städtebau -Förderung in 
Höhe von 300.000 € für den Durchführungszeitraum 2010-2013 bereit gestellt.  
Die Stadt Münster hat die kommunale Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 300.000 € im Haushaltsbeschluss 2012 
bereit gestellt.  
Die privaten Partner im Programmgebiet (derzeit vorrangig die Initiative Starke Innenstadt und die Immobilien - und 
Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster) stellen die angestrebten privaten Anteile  in Höhe von 600.000 € bereit. 
Unmittelbare Folgekosten entstehen nicht. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrflächen 
und anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2012 
2013 
330.000 
270.000 
 
Erträge insgesamt 600.000  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2012 
2013 
330.00 
270.00 
 
Aufwendungen insgesamt 600.000  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4184 Verfügungsfonds Innenstadt    
Auszahlungen   2012 
2013 
330.000 
270.000 
 
Auszahlungen insgesamt 600.000  
Einzahlungen   2012 
2013 
165.000 
135.000 
 
Einzahlungen insgesamt  300.000  
Saldo  -300.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 und in der mittelfristigen Ergebnis- und 
Finanzplanung bis 2015 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt.

- 3 - 
V/0012/2012/1 
 
 
Begründung: 
 
Auf Grundlage der Vergaberichtlinien zum Verfügungsfonds Münster -Innenstadt ist gem. Ziffer 14  der Förde r-
richtlinien Stadterneuerung 2008 ein lokales Gremium (der Beirat Verfügungsfonds Münster -Innenstadt) einzu-
richten, welches über die konkrete Verwendung der Mittel und die Umsetzung der Maßnahmen entscheidet.  Die 
Förderrichtlinien geben keine konkrete Struktur zum Vergabegremium vor. Die Anzahl der Mitgliede r des Gr e-
miums sollte aber straff gefasst sein, um mit schlanken Strukturen zielgerichtet arbeiten zu können. 
 
Die Besetzung ist in Münster grundsätzlich mit privaten und öffentlichen Vertretern vorgesehen. Dabei sollen 
alle beteiligten Akteure in angemessener Weise im Beirat berücksichtigt werden. Danach sollte der Beirat eine r-
seits aus Vertretern der aktuell beteiligten Initiativen, Vereine, Kaufmannschaften und der Immobilien - und 
Standortgemeinschaft, andererseits aus Vertretern der beteiligten Fachverw altung und der Politik zusamme n-
gesetzt we rden. Ansprechpartner/-innen der Fachverwaltung unterstützen die jeweils Projektverantwortlichen 
bei der Durchführung der Maßnahmen auf der Grundlage der Vergaberichtlinien.  
 
Anders als in anderen Kommunen in Nordr hein-Westfalen, die bereits einen Verfügungsfonds eingerichtet h a-
ben, ist für den Beirat Verfügungsfonds Münster -Innenstadt die stimmberechtigte Beteiligung der Politik au s-
drücklich vorgesehen. Um die o.g. schlanken Strukturen zu erhalten, werden der Vorsi tzende des Ausschusses 
für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft und der Vorsitzende des Werksausschusses Mün s-
ter Marketing sowie der Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Münster-Mitte als stimmberechtigte Funkti-
onsträger an den Entscheidungen mitwirken.   
 
Die Entscheidungen des Beirates für den Verfügungsfonds ersetzen keine nach anderen rechtlichen oder g e-
setzlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Entscheidungen. Vielmehr wird der Beirat die Z u-
ordnung und Finan zausstattung einzelner Projektvorschläge innerhalb des Verfügungsfonds vornehmen und 
mit dem entsprechenden Beiratsvotum den Auftaktbeschluss zur Realisierung fassen. 
 
Entsprechend der  Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster, in der Fassung  der Ratsbeschlüsse vom 
29.06.2005, 08.03.2007, 13.06.2007, 12.12.2007, 18.06.2008, 25.03.2009, 11.11.2009, 09.06.2010 und 16.02.2011 
werden keine Entscheidungskompetenzen des Rates, seiner Fachausschüsse oder der Bezirksve rtretung zum 
Beirat hin verlagert. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
Anlage 1 – Vergaberichtlinien Verfügungsfonds Münster-Innenstadt

Anlage 1 - Richtlinien

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Hauptvorlage V/0012/2012 mit Anlage

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0012/2012  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Städtebauförderprogramms 
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
31.01.2012 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 
02.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwi cklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
07.02.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
08.02.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
08.02.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Städtebauförder-
programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ auf der Basis der 
in der Vorlage V/0902/2008 festgelegten Gebietsabgrenzung nach § 171b (2) BauGB. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt, auf der Grundlage der Ziffer 14 der Förderrichtlinien 2008 zur Stadter-
neuerung des Landes Nordrhein-Westfalen,  
 
2.1 zur Umsetzung  des Verfügungsfonds im Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ die in der Anlage 1 zu dieser 
Vorlage dargestellten Richtlinien der Stadt Münster zur Organisation des Verfügungsfonds und zur Vergabe von 
Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds, 
 
2.2 die Vergabe der Finanzmittel des Verfügungsfonds im  Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ durch ein lokales 
Gremium – wie in der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt - ausführen zu lassen, 
 
2.3 die Geschäftsführung und Verwaltung des Verfügungsfonds (als Geschäftsstelle für das lokale Gremium) durch 
die Verwaltung ausführen zu lassen.  
 
 
 
 
Herr Thiel 
Frau Spinnen 
 
 
Ruf: 
492 61 80 
492 27 00 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Spinnen@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.01.2012 
V/0012/2012

- 2 - 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Der Verfügungsfonds hat ein Gesamtvolumen von 1,2 Mio. € und setzt sich zusammen aus Anteilen von Bund/Land 
(25%), Stadt (25%) und Privaten (50%). Für den Verfügungsfonds im Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ hat das 
Land Nordrhein-Westfalen mit dem Bewilligungsbescheid Nr. 06/12/10 vom 20.08.2010 eine Städtebau-Förderung in 
Höhe von 300.000 € für den Durchführungszeitraum 2010-2013 bereit gestellt.  
Die Stadt Münster hat die kommunale Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 300.000 € im Haushaltsbeschluss 2012 
bereit gestellt.  
Die privaten Partner im Programmgebiet (derzeit vorrangig die Initiative Starke Innenstadt und die Immobilien- und 
Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster) stellen die angestrebten privaten Anteile in Höhe von 600.000 € bereit. 
Unmittelbare Folgekosten entstehen nicht. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrflächen 
und anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2012 
2013 
330.000 
270.000 
 
Erträge insgesamt 600.000  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2012 
2013 
330.00 
270.00 
 
Aufwendungen insgesamt 600.000  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4184 Verfügungsfonds Innenstadt    
Auszahlungen   2012 
2013 
330.000 
270.000 
 
Auszahlungen insgesamt 600.000  
Einzahlungen   2012 
2013 
165.000 
135.000 
 
Einzahlungen insgesamt  300.000  
Saldo  -300.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 und in der mittelfristigen Ergebnis- und 
Finanzplanung bis 2015 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt.  
 
V/0012/2012

- 3 - 
 
Begründung: 
Grundlagen 
Innenstädte sind Orte der Begegnung, des Austausches und der Identifikation. Sie sind als Orte für Arbeiten, Bildung, 
Wohnen und Freizeit, mit Raum für Handel und Kultur, für Aufenthalt und Begegnung unverzichtbar und prägen das 
Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger. Die immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen der Kommunen 
und auch der Fördergeber Bund und Land erfordern dabei immer öfter einen zielgerichteten und konzentrierten Mit-
teleinsatz.  
 
Die Städtebauförderung bietet für die Entwicklung und Stärku ng von Innenstädten sowie Stadt- und Ortsteilzentren, die 
von Funktionsverlusten betroffen sind oder zukünftig betroffen sein könnten, eine Kombination der Förderung von Bau-
maßnahmen mit Beteiligungs-, Kooperations- und Mitwirkungsmaßnahmen an. Mit der Einführung des Programms „Akti-
ve Stadt- und Ortsteilzentren" im Rahmen der Städtebauförder ung des Bundes und der Länder im Jahr 2008 wurde u.a. 
in den Städtebau-Förderrichtlinien 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen das Angebot zur Einrichtung von Verfügungs-
fonds als Instrument zur privat-öffentlichen Kooperation für die Kernbereichsentwicklung in der Städtebauförderung 
geschaffen. 
Ein Verfügungsfonds zielt darauf ab, privates Engagement und private Finanzressourcen zusätzlich für die Entwicklung 
zentraler Stadtbereiche zu aktivieren. In privater Verantwortung können durch diesen Fonds standortbezogene Maß-
nahmen in Innenstädten, Stadtteilzentren bzw. innerstädtischen Quartieren durchgeführt werden.  
 
Die kooperative Unterstützung durch die Städtebauförderung soll die folgenden Ziele verfolgen:   
ƒ Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler 
Stadtquartiere, 
ƒ Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure in den Stadt- und Ortsteilzentren, 
ƒ Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner (z.B. Kaufleute, Eigentümer, Dienstleister, 
Gastronomen, Gewerbetreibende), 
ƒ Flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung direkt für das Quartier ohne weitere 
aufwändige formale Verfahren. 
Programmgebiet Münster-Innenstadt 
Die Stadt Münster hat in ihrem „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept (ISM)“ folgende Leitorientie-
rung für die Innenstadt formuliert, die als Entwicklungsziel für die Innenstadtentwicklung gelten soll:  
„Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Mo-
tor der Stadtentwicklung stärken.“ 
 
Die Stadt Münster steht mit ihrer Innenstadt vor der Herausforderung, für die Bürgerinnen und Bürger, Kunden und Gäs-
te von heute und auch die von morgen attraktiv zu sein, den veränderten Einkaufs-, Erlebens- und Lebensbedürfnissen 
Rechung zu tragen und dabei gleichzeitig das Gesicht der traditionsreichen Stadt mit Geschichte zu bewahren.  
 
Dazu bieten die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Ziffer 13 das Instru-
ment der "Aktiven Stadt- und Ortsteilze ntren" an. Nach der Stra tegie des Förderprogramms – systematische Unterstüt-
zung der Innenentwicklung - können zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltquali-
tät sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförde-
rung gefördert werden.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 10.12.2008 mit der Vorlage V/0902/2008 seine Teilnahme am Städtebau-
Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beschlossen und einen Gebietsbezug als Fördergrundlage gem. § 
171b (2) BauGB festgelegt, dem konkretisierten Maßnahmek onzept (Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher 
Maßnahmeplan für das Gebiet Münster-Innenstadt) zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Programm umzuset-
zen.  
Verfügungsfonds allgemein 
Nach der Ziffer 14 der FöRi 2008 und der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (VV 2011) kann zur Stärkung 
von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste bedroht oder betroffen sind, ein gemeindlicher Fonds 
eingerichtet werden. Dieser Verfügungsfonds, dessen Mittel ein lokales Gremium (z.B. in Form eines Beirates) vergibt, 
V/0012/2012

- 4 - 
kann mit 50% aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert werden. Voraussetzung für 
die Förderung ist jedoch, dass 50% der Mittel von der Wirtschaft, von Immobili en- und Standortgemeinschaften oder 
Privaten in den Fonds mit eingestellt werden.  
 
Die Mittel des Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen im 
Fördergebiet eingesetzt werden. Der Teil der Mittel, der nicht aus der Städtebauförderung stammt, kann auch für nich-
tinvestive Maßnahmen eingesetzt werden. Der Verfügungsfonds umfasst immer zusätzliche Maßnahmen, die die 
Pflichtaufgaben der Kommune ergänzen. Die Maßnahmen des Verfügungsfonds dürfen keine Pflichtaufgaben ersetzen.  
 
Verfügungsfonds Münster-Innenstadt 
Ein Verfügungsfonds kann viele Chancen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Münsteraner Innenstadt bieten. 
Die vorhandenen Potentiale der privaten Partner bieten zudem gute Möglichkeiten, gemeinsam die City als Ort der Be-
gegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung - entsprechend dem Leitgedanken - zu stärken. Um das 
Verfahren und die Maßnahmen im Verfügungsfonds Münster-Innenstadt (Gebietsbezug gem. Vorlage V/0902/2008) zu 
optimieren und möglichst hohe Synergieeffekte – auch zu anderen Projekten und Fördermaßnahmen - zu erzielen wird 
der Verfügungsfonds unter ein Oberthema gestellt: 
„Neue Wege und Plätze - Maßnahmen zur Verbesserung von Aufenthaltsqualität und zur Attraktivitätssteigerung in der 
Innenstadt“. 
 
Unter diesem Oberthema sind vielfältige Maßnahmen subsumierbar, für die es zum Teil schon jetzt privates Engage-
ment gibt.  Dazu könnten Projekte gehören, wie die Wegweisung in der Innenstadt, die Weiterentwicklung und Verbes-
serung des Parkleitsystems, die Verbes serung der Orientierung für Besucher/I nnen, die Schaffung von Verweilmöglich-
keiten ohne Verzehrzwang, die Optimierung der Kinder- und Seniorenfreundlichkeit oder die weitere Umsetzung des 
Lichtkonzepts.  
 
Weitere Projekte und Maßnahmen – die heute noch nicht bekannt sein müssen – sowohl der privaten als auch der öf-
fentlichen Akteure können grundsätzlich über den Verfügungs fonds mit finanziert werden, sofern die Kriterien der Ver-
gaberichtlinien zum Verfügungsfons Münster-Innenstadt und die Vo rgaben aus den Förderrich tlinien Stadterneuerung 
2008 eingehalten werden und die Finanzmittel des Verfügungsfonds ausreichend sind.  
 
Investive Maßnahmen im Verfügungsfonds Münster-Innenstadt könnten z. B. sein:  
ƒ Konzepte und Umgestaltung des öffentlichen Raumes zur Schaffung von Aufenthaltsqualität und Belebung des 
öffentlichen Raums, z.B. im Bereich der Windthorststraße oder des Harsewinkelplatzes, im Bereich Asche / Ju-
lius-Voos-Gasse, im Bereich Klarissengasse/Stubengasse,  
ƒ Konzept und bauliche Maßnahmen zum Erlebbarmachen der münsterschen Aa. 
 
Beispiele für nicht investive Aktionen im Verfügungsfonds Münster-Innenstadt könnten sein: 
ƒ Verstetigung „Schauraum“, einer Kombination von Kunstschau und Architekturschau, Entwicklung neuer und 
innovativer Ideen zur Wissenschaftsstadt, 
ƒ Marketingmaßnahmen zur Inszenierung der neugestalteten öffentlichen Räume und Raumfolgen (Wege und 
Plätze), 
ƒ Fortschreibung Lichtkonzept Altstadt (Batz) und Bahnhofsviertel (Breil), 
ƒ Zukunftskonferenz Münster-Innenstadt: „Den Wandel aktiv gestalten und verstetigen!“ 
 
Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht darin, dass privates Engagement und öffentliche Mittel zusammengeführt 
werden. Maßnahmenträger können sowohl die Privaten als auch die Stadt sein. So können beispielsweise bauliche 
Verbesserungen im öffentlichen Stadtraum verbunden werden mit komplementären Maßnahmen auf Flächen privater 
Eigentümer oder durch eine initiale Inszenierung bei der Übergabe an die öffentliche Nutzung. Private Maßnahmen 
können mit einem Anteil von 50% durch öffentliche Mittel bezuschusst werden. Alternativ können private Initiativen als 
Maßnahmen des Verfügungsfonds dazu beitragen, dass für st ädtische Investitionen Landes-/Bundesmittel eingesetzt 
werden dürfen. Eine einzelfallbezogene Antragsstellung gegenüber dem Fördermittelgeber entfällt. Die finanziellen Mittel 
können flexibel und lokal angepasst für einzelne Maßnah men eingesetzt werden. Durch die Vertretung der privaten 
Akteure im Vergabegremium ist eine aktive Mitbestimmung si cher gestellt. Ideen und Konzepte für die Aufwertung und 
Weiterentwicklung der Innenstadt werden aufgegriffen und im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften umgesetzt. 
Die Einrichtung des Verfügungsfonds erfolgt durch die Stadt Münster, die auch Verwalter (Geschäftsführer) des Fonds 
ist. Näheres regeln die Vergaberichtlinien (vgl. Anlage 1).  
V/0012/2012

- 5 - 
V/0012/2012 
Finanzierung 
Der Verfügungsfonds ist ein neues Instrument der Städtebauförderung. Dazu hat die Verwaltung am 14.08.2009 einen 
Antrag auf Städtebauförderung zur Einrichtung eines Verfügun gsfonds im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ 
für das Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ gestellt. Diesem Antrag hat das Land NRW mit dem Zuwendungsbe-
scheid vom 20.08.2010 entsprochen und der Stadt Münster in den Jahren 2010 bis 2013 eine Förderung in Höhe von 
insgesamt 300.000 € bewilligt (vgl. Vorlage V/0350/2010 und Vorlage V/0626/2011 „Förderung von Stadterneuerungs-
projekten“).  
Derzeit ist beabsichtigt, den Bewilligungszeitraum bis in das Jahr 2015 zu verlängern, um wieder die ursprünglich ge-
plante Laufzeit von vier Jahren (2012 bis 2015) zur Verfüg ung zu haben. Verzögerungen hatten sich dadurch ergeben, 
dass trotz erfolgter Bewilligung Ende 2010 noch Unklarheiten auf Seiten der Stadt in Bezug auf die Umsetzung und 
Organisationsstruktur eines Verfügungsfonds bestanden. Da es sich um ein neues Instrument der Städtebauförderung 
handelt, liegen bisher kaum Erfahrungen aus anderen Städten oder dem Land Nordrhein-Westfalen vor.  
 
Zur Finanzierung des privaten Anteils von mindestens 50% der Projektmittel liegen Absichtserklärungen der privaten 
Partner aus der Innenstadt (ISI) und dem Bahnhofsviertel (ISG) vor, sich am Verfügungsfonds zu beteiligen, sofern si-
cher gestellt werden kann, dass aus dem Verfügungsfonds Maßnahmen gefördert werden, die der Innenstadt und dem 
Bahnhofsviertel zu Gute kommen.  
Die Bereitstellung des städtischen Anteils (Eigenanteil) ist vom Rat der Stadt Münster am 14.12.2011 als Maßnahme 
4184 – Verfügungsfonds Innenstadt beschlossen worden. Die zusätzlich im Teilergebnisplan veranschlagten Transfer-
aufwendungen werden vollständig durch Zuschüsse und die nunmehr ebenfalls ausgewiesenen privaten Mittel Dritter 
gedeckt. Diese sonstigen Transfererträge resultieren aus in Aussicht gestellten Einzahlungen der privaten Partner aus 
der Innenstadt (ISI) und dem Bahnhofsviertel (ISG). Es best eht die grundsätzliche Möglichkeit, dass sich weitere (priva-
te) Partner aus Altstadt und Bahnhofsviertel am Verfügungsfonds beteiligen. 
Vergaberichtlinien 
Der Verfügungsfonds Münster-Innenstadt ist darauf ausgerichtet, Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderpro-
gramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ umzusetzen. Das bürgerschaftliche 
Engagement soll mit den Möglichkeiten der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 und durch den Verfügungsfonds 
wirksam und nachhaltig unterstützt werden. Jedoch haben die Förderrichtlinien Stadterneuerung die Ausgestaltung des 
lokalen Gremiums und die konkrete Durchführung nicht näher erläutert. Das Land sieht vor, den Kommunen eine gewis-
se Flexibilität bei der Aufstellung zu gewähren und auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnittene Lösungen zu ermögli-
chen. 
 
Somit werden dem Rat die Richtlinien für die Stadt Münster (vgl. Anlage 1) zur Beschlussfassung vorgelegt, um die 
Kriterien zur Vergabe der Mittel des Verfügungsfonds, den finanziellen Umfang, den Verwendungszweck und ihre 
zweckentsprechende Verwendung zu regeln sowie die Aufgaben und die Besetzung des Gremiums und die Organisati-
on des Verfügungsfonds darzustellen. 
 
Die Entscheidungen des Beirates für den Verfügungsfonds ersetzen keine nach anderen rechtlichen oder gesetzlichen 
Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Entscheidungen. Vielmehr wird der Beirat die Zuordnung und Finanz-
ausstattung einzelner Projektvorschläge innerhalb des Ve rfügungsfonds vornehmen und mit dem entsprechenden Bei-
ratsvotum den Auftaktbeschluss zur Realisierung fassen. 
Insbesondere werden keine Entscheidungskompetenzen des Rates, seiner Fachausschüsse oder der Bezirksvertretung 
zum Beirat hin verlagert. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1 – Vergaberichtlinien Verfügungsfonds Münster-Innenstadt

    	

 
  

         








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Beratungsverlauf (6)

08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2012 Werksausschuss Münster Marketing
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2012 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.03.2012 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Windthorststraße
  • Klarissengasse
  • Stubengasse
  • Asche

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0012/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
21.02.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37