V/0012/2012/1
Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Städtebauförderprogramms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren für das Programmgebiet Münster-Innenstadt
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Beschlussvorlage
6747 Zeichen
V/0012/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Städtebauförderprogramms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren für das Programmgebiet Münster-Innenstadt Beratungsfolge 08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.03.2012 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 21.03.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Städtebauförde r- programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Programmgebiet „Münster -Innenstadt“ auf der Basis der in der Vorlage V/0902/2008 festgelegten Gebietsabgrenzung nach § 171b (2) BauGB. 2. Der Rat der Stadt Münster beschließt, auf der Grundlage der Ziffer 14 der Förderrichtlinien 2008 zur Stadte r- neuerung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2.1 zur Umsetzung des Verfügungsfonds im Programmgebiet „Münster -Innenstadt“ die in der A nlage 1 zu dieser Ergänzungsvorlage dargestellten Richtlinien der Stadt Münster zur Organisation des Verfügungsfonds und zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds, 2.2 die Vergabe der Finanzmittel des Verfügungsfonds im Programmgebiet „Münster -Innenstadt“ durch ein lokales Gremium - gebildet aus Vertretern der aktuell beteiligten Initiativen, Vereine, Kaufmannschaften und der Immobilien- und Standortgemeinschaft, sowie aus Vertretern der beteiligten Fachverwaltung und der Politik -, wie in der Anlage 1 zu dieser Ergänzungsvorlage dargestellt, ausführen zu lassen, 2.3 die Geschäftsführung und Verwaltung des Verfügungsfonds (als Geschäftsstelle für das lokale Gre mium) durch die Verwaltung ausführen zu lassen. Vorlagen-Nr.: V/0012/2012/1 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 27.02.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0012/2012/1 II. Kosten/Folgekosten Der Verfügungsfonds hat ein Gesamtvolumen von 1,2 Mio. € und setzt sich zusa mmen aus Anteilen von Bund/Land (25%), Stadt (25%) und Privaten (50%). Für den Verfügungsfonds im Progr ammgebiet „Münster -Innenstadt“ hat das Land Nor drhein-Westfalen mit dem Bewilligungsbescheid Nr. 06/12/10 vom 20.08.2010 eine Städtebau -Förderung in Höhe von 300.000 € für den Durchführungszeitraum 2010-2013 bereit gestellt. Die Stadt Münster hat die kommunale Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 300.000 € im Haushaltsbeschluss 2012 bereit gestellt. Die privaten Partner im Programmgebiet (derzeit vorrangig die Initiative Starke Innenstadt und die Immobilien - und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster) stellen die angestrebten privaten Anteile in Höhe von 600.000 € bereit. Unmittelbare Folgekosten entstehen nicht. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrflächen und anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2012 2013 330.000 270.000 Erträge insgesamt 600.000 Zeile 15 Transferaufwendungen 2012 2013 330.00 270.00 Aufwendungen insgesamt 600.000 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnahme 4184 Verfügungsfonds Innenstadt Auszahlungen 2012 2013 330.000 270.000 Auszahlungen insgesamt 600.000 Einzahlungen 2012 2013 165.000 135.000 Einzahlungen insgesamt 300.000 Saldo -300.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 und in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2015 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. - 3 - V/0012/2012/1 Begründung: Auf Grundlage der Vergaberichtlinien zum Verfügungsfonds Münster -Innenstadt ist gem. Ziffer 14 der Förde r- richtlinien Stadterneuerung 2008 ein lokales Gremium (der Beirat Verfügungsfonds Münster -Innenstadt) einzu- richten, welches über die konkrete Verwendung der Mittel und die Umsetzung der Maßnahmen entscheidet. Die Förderrichtlinien geben keine konkrete Struktur zum Vergabegremium vor. Die Anzahl der Mitgliede r des Gr e- miums sollte aber straff gefasst sein, um mit schlanken Strukturen zielgerichtet arbeiten zu können. Die Besetzung ist in Münster grundsätzlich mit privaten und öffentlichen Vertretern vorgesehen. Dabei sollen alle beteiligten Akteure in angemessener Weise im Beirat berücksichtigt werden. Danach sollte der Beirat eine r- seits aus Vertretern der aktuell beteiligten Initiativen, Vereine, Kaufmannschaften und der Immobilien - und Standortgemeinschaft, andererseits aus Vertretern der beteiligten Fachverw altung und der Politik zusamme n- gesetzt we rden. Ansprechpartner/-innen der Fachverwaltung unterstützen die jeweils Projektverantwortlichen bei der Durchführung der Maßnahmen auf der Grundlage der Vergaberichtlinien. Anders als in anderen Kommunen in Nordr hein-Westfalen, die bereits einen Verfügungsfonds eingerichtet h a- ben, ist für den Beirat Verfügungsfonds Münster -Innenstadt die stimmberechtigte Beteiligung der Politik au s- drücklich vorgesehen. Um die o.g. schlanken Strukturen zu erhalten, werden der Vorsi tzende des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft und der Vorsitzende des Werksausschusses Mün s- ter Marketing sowie der Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Münster-Mitte als stimmberechtigte Funkti- onsträger an den Entscheidungen mitwirken. Die Entscheidungen des Beirates für den Verfügungsfonds ersetzen keine nach anderen rechtlichen oder g e- setzlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Entscheidungen. Vielmehr wird der Beirat die Z u- ordnung und Finan zausstattung einzelner Projektvorschläge innerhalb des Verfügungsfonds vornehmen und mit dem entsprechenden Beiratsvotum den Auftaktbeschluss zur Realisierung fassen. Entsprechend der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster, in der Fassung der Ratsbeschlüsse vom 29.06.2005, 08.03.2007, 13.06.2007, 12.12.2007, 18.06.2008, 25.03.2009, 11.11.2009, 09.06.2010 und 16.02.2011 werden keine Entscheidungskompetenzen des Rates, seiner Fachausschüsse oder der Bezirksve rtretung zum Beirat hin verlagert. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1 – Vergaberichtlinien Verfügungsfonds Münster-Innenstadt
Anlage 1 - Richtlinien
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Hauptvorlage V/0012/2012 mit Anlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Vorlagen-Nr.:
V/0012/2012
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Betrifft
Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Städtebauförderprogramms
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Programmgebiet „Münster-Innenstadt“
Beratungsfolge
24.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
31.01.2012 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung
02.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwi cklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
07.02.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
08.02.2012 Hauptausschuss Vorberatung
08.02.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Städtebauförder-
programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ auf der Basis der
in der Vorlage V/0902/2008 festgelegten Gebietsabgrenzung nach § 171b (2) BauGB.
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt, auf der Grundlage der Ziffer 14 der Förderrichtlinien 2008 zur Stadter-
neuerung des Landes Nordrhein-Westfalen,
2.1 zur Umsetzung des Verfügungsfonds im Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ die in der Anlage 1 zu dieser
Vorlage dargestellten Richtlinien der Stadt Münster zur Organisation des Verfügungsfonds und zur Vergabe von
Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds,
2.2 die Vergabe der Finanzmittel des Verfügungsfonds im Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ durch ein lokales
Gremium – wie in der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt - ausführen zu lassen,
2.3 die Geschäftsführung und Verwaltung des Verfügungsfonds (als Geschäftsstelle für das lokale Gremium) durch
die Verwaltung ausführen zu lassen.
Herr Thiel
Frau Spinnen
Ruf:
492 61 80
492 27 00
E-Mail:
Thiel@stadt-muenster.de
Spinnen@stadt-muenster.de
Datum:
12.01.2012
V/0012/2012
- 2 -
II. Kosten/Folgekosten
Der Verfügungsfonds hat ein Gesamtvolumen von 1,2 Mio. € und setzt sich zusammen aus Anteilen von Bund/Land
(25%), Stadt (25%) und Privaten (50%). Für den Verfügungsfonds im Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ hat das
Land Nordrhein-Westfalen mit dem Bewilligungsbescheid Nr. 06/12/10 vom 20.08.2010 eine Städtebau-Förderung in
Höhe von 300.000 € für den Durchführungszeitraum 2010-2013 bereit gestellt.
Die Stadt Münster hat die kommunale Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 300.000 € im Haushaltsbeschluss 2012
bereit gestellt.
Die privaten Partner im Programmgebiet (derzeit vorrangig die Initiative Starke Innenstadt und die Immobilien- und
Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster) stellen die angestrebten privaten Anteile in Höhe von 600.000 € bereit.
Unmittelbare Folgekosten entstehen nicht.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrflächen
und anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2012
2013
330.000
270.000
Erträge insgesamt 600.000
Zeile 15 Transferaufwendungen 2012
2013
330.00
270.00
Aufwendungen insgesamt 600.000
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen
und -anlagen
Investitionsmaßnahme 4184 Verfügungsfonds Innenstadt
Auszahlungen 2012
2013
330.000
270.000
Auszahlungen insgesamt 600.000
Einzahlungen 2012
2013
165.000
135.000
Einzahlungen insgesamt 300.000
Saldo -300.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 und in der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2015 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt.
V/0012/2012
- 3 -
Begründung:
Grundlagen
Innenstädte sind Orte der Begegnung, des Austausches und der Identifikation. Sie sind als Orte für Arbeiten, Bildung,
Wohnen und Freizeit, mit Raum für Handel und Kultur, für Aufenthalt und Begegnung unverzichtbar und prägen das
Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger. Die immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen der Kommunen
und auch der Fördergeber Bund und Land erfordern dabei immer öfter einen zielgerichteten und konzentrierten Mit-
teleinsatz.
Die Städtebauförderung bietet für die Entwicklung und Stärku ng von Innenstädten sowie Stadt- und Ortsteilzentren, die
von Funktionsverlusten betroffen sind oder zukünftig betroffen sein könnten, eine Kombination der Förderung von Bau-
maßnahmen mit Beteiligungs-, Kooperations- und Mitwirkungsmaßnahmen an. Mit der Einführung des Programms „Akti-
ve Stadt- und Ortsteilzentren" im Rahmen der Städtebauförder ung des Bundes und der Länder im Jahr 2008 wurde u.a.
in den Städtebau-Förderrichtlinien 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen das Angebot zur Einrichtung von Verfügungs-
fonds als Instrument zur privat-öffentlichen Kooperation für die Kernbereichsentwicklung in der Städtebauförderung
geschaffen.
Ein Verfügungsfonds zielt darauf ab, privates Engagement und private Finanzressourcen zusätzlich für die Entwicklung
zentraler Stadtbereiche zu aktivieren. In privater Verantwortung können durch diesen Fonds standortbezogene Maß-
nahmen in Innenstädten, Stadtteilzentren bzw. innerstädtischen Quartieren durchgeführt werden.
Die kooperative Unterstützung durch die Städtebauförderung soll die folgenden Ziele verfolgen:
Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler
Stadtquartiere,
Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure in den Stadt- und Ortsteilzentren,
Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner (z.B. Kaufleute, Eigentümer, Dienstleister,
Gastronomen, Gewerbetreibende),
Flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung direkt für das Quartier ohne weitere
aufwändige formale Verfahren.
Programmgebiet Münster-Innenstadt
Die Stadt Münster hat in ihrem „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept (ISM)“ folgende Leitorientie-
rung für die Innenstadt formuliert, die als Entwicklungsziel für die Innenstadtentwicklung gelten soll:
„Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Mo-
tor der Stadtentwicklung stärken.“
Die Stadt Münster steht mit ihrer Innenstadt vor der Herausforderung, für die Bürgerinnen und Bürger, Kunden und Gäs-
te von heute und auch die von morgen attraktiv zu sein, den veränderten Einkaufs-, Erlebens- und Lebensbedürfnissen
Rechung zu tragen und dabei gleichzeitig das Gesicht der traditionsreichen Stadt mit Geschichte zu bewahren.
Dazu bieten die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Ziffer 13 das Instru-
ment der "Aktiven Stadt- und Ortsteilze ntren" an. Nach der Stra tegie des Förderprogramms – systematische Unterstüt-
zung der Innenentwicklung - können zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltquali-
tät sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförde-
rung gefördert werden.
Der Rat der Stadt Münster hat am 10.12.2008 mit der Vorlage V/0902/2008 seine Teilnahme am Städtebau-
Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beschlossen und einen Gebietsbezug als Fördergrundlage gem. §
171b (2) BauGB festgelegt, dem konkretisierten Maßnahmek onzept (Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher
Maßnahmeplan für das Gebiet Münster-Innenstadt) zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Programm umzuset-
zen.
Verfügungsfonds allgemein
Nach der Ziffer 14 der FöRi 2008 und der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (VV 2011) kann zur Stärkung
von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste bedroht oder betroffen sind, ein gemeindlicher Fonds
eingerichtet werden. Dieser Verfügungsfonds, dessen Mittel ein lokales Gremium (z.B. in Form eines Beirates) vergibt,
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kann mit 50% aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert werden. Voraussetzung für
die Förderung ist jedoch, dass 50% der Mittel von der Wirtschaft, von Immobili en- und Standortgemeinschaften oder
Privaten in den Fonds mit eingestellt werden.
Die Mittel des Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen im
Fördergebiet eingesetzt werden. Der Teil der Mittel, der nicht aus der Städtebauförderung stammt, kann auch für nich-
tinvestive Maßnahmen eingesetzt werden. Der Verfügungsfonds umfasst immer zusätzliche Maßnahmen, die die
Pflichtaufgaben der Kommune ergänzen. Die Maßnahmen des Verfügungsfonds dürfen keine Pflichtaufgaben ersetzen.
Verfügungsfonds Münster-Innenstadt
Ein Verfügungsfonds kann viele Chancen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Münsteraner Innenstadt bieten.
Die vorhandenen Potentiale der privaten Partner bieten zudem gute Möglichkeiten, gemeinsam die City als Ort der Be-
gegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung - entsprechend dem Leitgedanken - zu stärken. Um das
Verfahren und die Maßnahmen im Verfügungsfonds Münster-Innenstadt (Gebietsbezug gem. Vorlage V/0902/2008) zu
optimieren und möglichst hohe Synergieeffekte – auch zu anderen Projekten und Fördermaßnahmen - zu erzielen wird
der Verfügungsfonds unter ein Oberthema gestellt:
„Neue Wege und Plätze - Maßnahmen zur Verbesserung von Aufenthaltsqualität und zur Attraktivitätssteigerung in der
Innenstadt“.
Unter diesem Oberthema sind vielfältige Maßnahmen subsumierbar, für die es zum Teil schon jetzt privates Engage-
ment gibt. Dazu könnten Projekte gehören, wie die Wegweisung in der Innenstadt, die Weiterentwicklung und Verbes-
serung des Parkleitsystems, die Verbes serung der Orientierung für Besucher/I nnen, die Schaffung von Verweilmöglich-
keiten ohne Verzehrzwang, die Optimierung der Kinder- und Seniorenfreundlichkeit oder die weitere Umsetzung des
Lichtkonzepts.
Weitere Projekte und Maßnahmen – die heute noch nicht bekannt sein müssen – sowohl der privaten als auch der öf-
fentlichen Akteure können grundsätzlich über den Verfügungs fonds mit finanziert werden, sofern die Kriterien der Ver-
gaberichtlinien zum Verfügungsfons Münster-Innenstadt und die Vo rgaben aus den Förderrich tlinien Stadterneuerung
2008 eingehalten werden und die Finanzmittel des Verfügungsfonds ausreichend sind.
Investive Maßnahmen im Verfügungsfonds Münster-Innenstadt könnten z. B. sein:
Konzepte und Umgestaltung des öffentlichen Raumes zur Schaffung von Aufenthaltsqualität und Belebung des
öffentlichen Raums, z.B. im Bereich der Windthorststraße oder des Harsewinkelplatzes, im Bereich Asche / Ju-
lius-Voos-Gasse, im Bereich Klarissengasse/Stubengasse,
Konzept und bauliche Maßnahmen zum Erlebbarmachen der münsterschen Aa.
Beispiele für nicht investive Aktionen im Verfügungsfonds Münster-Innenstadt könnten sein:
Verstetigung „Schauraum“, einer Kombination von Kunstschau und Architekturschau, Entwicklung neuer und
innovativer Ideen zur Wissenschaftsstadt,
Marketingmaßnahmen zur Inszenierung der neugestalteten öffentlichen Räume und Raumfolgen (Wege und
Plätze),
Fortschreibung Lichtkonzept Altstadt (Batz) und Bahnhofsviertel (Breil),
Zukunftskonferenz Münster-Innenstadt: „Den Wandel aktiv gestalten und verstetigen!“
Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht darin, dass privates Engagement und öffentliche Mittel zusammengeführt
werden. Maßnahmenträger können sowohl die Privaten als auch die Stadt sein. So können beispielsweise bauliche
Verbesserungen im öffentlichen Stadtraum verbunden werden mit komplementären Maßnahmen auf Flächen privater
Eigentümer oder durch eine initiale Inszenierung bei der Übergabe an die öffentliche Nutzung. Private Maßnahmen
können mit einem Anteil von 50% durch öffentliche Mittel bezuschusst werden. Alternativ können private Initiativen als
Maßnahmen des Verfügungsfonds dazu beitragen, dass für st ädtische Investitionen Landes-/Bundesmittel eingesetzt
werden dürfen. Eine einzelfallbezogene Antragsstellung gegenüber dem Fördermittelgeber entfällt. Die finanziellen Mittel
können flexibel und lokal angepasst für einzelne Maßnah men eingesetzt werden. Durch die Vertretung der privaten
Akteure im Vergabegremium ist eine aktive Mitbestimmung si cher gestellt. Ideen und Konzepte für die Aufwertung und
Weiterentwicklung der Innenstadt werden aufgegriffen und im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften umgesetzt.
Die Einrichtung des Verfügungsfonds erfolgt durch die Stadt Münster, die auch Verwalter (Geschäftsführer) des Fonds
ist. Näheres regeln die Vergaberichtlinien (vgl. Anlage 1).
V/0012/2012
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V/0012/2012
Finanzierung
Der Verfügungsfonds ist ein neues Instrument der Städtebauförderung. Dazu hat die Verwaltung am 14.08.2009 einen
Antrag auf Städtebauförderung zur Einrichtung eines Verfügun gsfonds im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
für das Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ gestellt. Diesem Antrag hat das Land NRW mit dem Zuwendungsbe-
scheid vom 20.08.2010 entsprochen und der Stadt Münster in den Jahren 2010 bis 2013 eine Förderung in Höhe von
insgesamt 300.000 € bewilligt (vgl. Vorlage V/0350/2010 und Vorlage V/0626/2011 „Förderung von Stadterneuerungs-
projekten“).
Derzeit ist beabsichtigt, den Bewilligungszeitraum bis in das Jahr 2015 zu verlängern, um wieder die ursprünglich ge-
plante Laufzeit von vier Jahren (2012 bis 2015) zur Verfüg ung zu haben. Verzögerungen hatten sich dadurch ergeben,
dass trotz erfolgter Bewilligung Ende 2010 noch Unklarheiten auf Seiten der Stadt in Bezug auf die Umsetzung und
Organisationsstruktur eines Verfügungsfonds bestanden. Da es sich um ein neues Instrument der Städtebauförderung
handelt, liegen bisher kaum Erfahrungen aus anderen Städten oder dem Land Nordrhein-Westfalen vor.
Zur Finanzierung des privaten Anteils von mindestens 50% der Projektmittel liegen Absichtserklärungen der privaten
Partner aus der Innenstadt (ISI) und dem Bahnhofsviertel (ISG) vor, sich am Verfügungsfonds zu beteiligen, sofern si-
cher gestellt werden kann, dass aus dem Verfügungsfonds Maßnahmen gefördert werden, die der Innenstadt und dem
Bahnhofsviertel zu Gute kommen.
Die Bereitstellung des städtischen Anteils (Eigenanteil) ist vom Rat der Stadt Münster am 14.12.2011 als Maßnahme
4184 – Verfügungsfonds Innenstadt beschlossen worden. Die zusätzlich im Teilergebnisplan veranschlagten Transfer-
aufwendungen werden vollständig durch Zuschüsse und die nunmehr ebenfalls ausgewiesenen privaten Mittel Dritter
gedeckt. Diese sonstigen Transfererträge resultieren aus in Aussicht gestellten Einzahlungen der privaten Partner aus
der Innenstadt (ISI) und dem Bahnhofsviertel (ISG). Es best eht die grundsätzliche Möglichkeit, dass sich weitere (priva-
te) Partner aus Altstadt und Bahnhofsviertel am Verfügungsfonds beteiligen.
Vergaberichtlinien
Der Verfügungsfonds Münster-Innenstadt ist darauf ausgerichtet, Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderpro-
gramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Programmgebiet „Münster-Innenstadt“ umzusetzen. Das bürgerschaftliche
Engagement soll mit den Möglichkeiten der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 und durch den Verfügungsfonds
wirksam und nachhaltig unterstützt werden. Jedoch haben die Förderrichtlinien Stadterneuerung die Ausgestaltung des
lokalen Gremiums und die konkrete Durchführung nicht näher erläutert. Das Land sieht vor, den Kommunen eine gewis-
se Flexibilität bei der Aufstellung zu gewähren und auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnittene Lösungen zu ermögli-
chen.
Somit werden dem Rat die Richtlinien für die Stadt Münster (vgl. Anlage 1) zur Beschlussfassung vorgelegt, um die
Kriterien zur Vergabe der Mittel des Verfügungsfonds, den finanziellen Umfang, den Verwendungszweck und ihre
zweckentsprechende Verwendung zu regeln sowie die Aufgaben und die Besetzung des Gremiums und die Organisati-
on des Verfügungsfonds darzustellen.
Die Entscheidungen des Beirates für den Verfügungsfonds ersetzen keine nach anderen rechtlichen oder gesetzlichen
Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Entscheidungen. Vielmehr wird der Beirat die Zuordnung und Finanz-
ausstattung einzelner Projektvorschläge innerhalb des Ve rfügungsfonds vornehmen und mit dem entsprechenden Bei-
ratsvotum den Auftaktbeschluss zur Realisierung fassen.
Insbesondere werden keine Entscheidungskompetenzen des Rates, seiner Fachausschüsse oder der Bezirksvertretung
zum Beirat hin verlagert.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage 1 – Vergaberichtlinien Verfügungsfonds Münster-Innenstadt
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Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Windthorststraße
- Klarissengasse
- Stubengasse
- Asche
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0012/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.02.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37