V/0121/2008
Bebauungsplan Nr. 277 - 1. Änderung - Beschluss zur Änderung - Satzungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0121-2008-Anlage-2-Plan
567 Zeichen
Ga/ St 0,3 0,5 I ED SD o 48° ± 3° AE GFL AE GFL E L AE GFL Ga/ St Ga/ St Ga/ St Wohngebäude K 13 Kanalstraße 247 28 234 246 53 I 239 51 I 244 245 I 28 I 26 I 22 I 24 I 20 242 243 241 I 18 240 Spielplatz 289 I 381 290 237 235 Spielplatz II 39 II 41 236 238 288 I Sportfläche Bebauungsplan Nr. 277 - 1. Änderung Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Änderungen nach der Offenlegung - Maßstab 1:1000 ST ADT M TÜNS ER Planungsstand Offenlegung 16.10. -16.11.2006 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 0121/2008
Beschlussvorlage
4270 Zeichen
V/0121/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 277: Kinderhaus - Kanalstraße / Wangeroogeweg für den Bereich Kanalstraße 381 / Memmertweg 1. Beschluss zur Änderung 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 06.03.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 12.03.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bebauungsplan Nr. 277: Kinderhaus – Kanalstraße / Wangeroogeweg wird gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch im Bereich Kanalstraße 381 / Memmertweg dahingehend geändert, dass u. a. die überbaubaren Grundstücksflächen geändert werden. 2. Die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 277: Kinderhaus – Kanal- straße / Wangeroogeweg für den Bereich Kanalstraße 381 / Memmertweg wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 und § 13 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 277 wird ebenfalls beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorhabenbezogene 1. Ände- rung des Bebauungsplanes Nr. 277 keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Der Vorha- benträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschließungsaufwand entsprechend dem Durchführungsvertrag. Begründung: Die vorhabenbezogene Änderung des bestehenden Bebauungsplanes ist beabsichtigt mit dem Ziel, in einem planungsrechtlich bestehenden WA-Gebiet westlich der Kanalstraße durch Verän- derung / Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen zusätzliche Einfamilienhausstandorte zu ermöglichen. Vorlagen-Nr.: V/0121/2008 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 18.02.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0121/2008 Durch diese Änderungen werden die generellen, städtebaulichen Zielsetzungen und die Grund- züge der Planung nicht in Frage gestellt. Insoweit wird den Planungszielen des Bebauungsplanes Rechnung getragen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind durch die geänderten Fest- setzungen des Bebauungsplanes nicht zu erwarten. Da die Voraussetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch gegeben sind, wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gele- genheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans hat vom 16.10. bis zum 16.11.2006 öffentlich ausgelegen. Der Satzungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung sollte in der Sitzungskette Februar 2007 gefasst werden (s. Vorlage V/0001/2007). Nach Beratung in der Bezirksvertretung Münster-Nord und im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft wurde die Vorlage jedoch von der Tagesordnung des Hauptausschusses und des Rates abgesetzt, da vom Vorha- benträger zwischenzeitlich aus Gründen der besseren Vermarktungsmöglichkeit Änderungen der Planung angeregt wurden. Die Baugrenzen und die Lage der Erschließung wurden geringfügig verschoben. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührten, wurde anstelle einer erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes den betroffenen Grundstückseigentümern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wurden keine Einwendungen gegen die beabsichtigten Änderun- gen vorgetragen. Da die Voraussetzungen zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes erfüllt sind, kann mit dem Änderungsbeschluss zugleich der Satzungsbeschluss zur vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanänderung gefasst werden. In der Sitzung des ASSVW vom 14.02.2007 wurde angeregt, die Begründung hinsichtlich der Nut- zung der Vereinssportanlage des SC Westfalia Kinderhaus am Wochenende zu ergänzen. Diese Ergänzung wurde vorgenommen. Nähere Einzelheiten zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung sind aus den Anlagen er- sichtlich. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan
V-0121-2008-Anlage-1-Begründung
20633 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. 0121/2008 BEGRÜNDUNG / Seite 1 von 7 B e g r ü n d u n g zur vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 277: Kinderhaus – Kanalstraße / Wangeroogeweg für den Bereich Kanalstraße 381 / Memmertweg Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen............................................................................................. 1 2. Geltungsbereich ................................................................................................................................ 1 3. Planungsrechtliche Situation ............................................................................................................. 2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ..................................................................................... 2 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen.................................................. 2 4. Räumliche und strukturelle Situation................................................................................................. 2 5. Planungsziele .................................................................................................................................... 3 6. Inhalte des Bebauungsplanes ........................................................................................................... 3 6.1 Grundzüge der Planung .................................................................................................................... 3 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ............................................................................................... 3 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte .................................................................................................. 3 6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe ....................................................................................................... 4 6.2.3 Bauweise und Bauform.................................................................................................................. 4 6.2.4 Stellplätze, Nebenanlagen............................................................................................................. 4 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung ........................................................................................................ 4 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur................................................................................. 4 6.5 Grünflächen / Begrünung .................................................................................................................. 5 6.5.1 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ................................................................................................... 5 6.5.2 Ausgleichsflächen / Umweltbericht................................................................................................ 5 6.6 Immissionsschutz .............................................................................................................................. 5 6.7 Altlasten / Altstandorte....................................................................................................................... 6 6.8 Denkmalschutz / Archäologie............................................................................................................ 6 7. Flächenbilanz..................................................................................................................................... 7 8. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen................................................................... 7 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Anlass für die Planung ist die Erweiterung der über baubaren Grundstücksflächen im Ände- rungsbereich, um die Errichtung weiterer Wohnhäuser zu ermöglichen. 2. Geltungsbereich Die erste Änderung des Bebauungsplanes gilt für die beiden Baufenster südlich der öffentlichen Grünflächen an der Kanalstraße. Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 100, Flurstücke: 234, 237, 239, 246, Teil des Flurstücks 263. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der vo rhabenbezogenen 1. Änderung des Be- bauungsplanes Nr. 277 sind im Plan gekennzeichnet. Die Grenzen des Vorhaben- und Er- schließungsplanes stimmen mit den Grenzen der Bebauungsplanänderung überein. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 277 Kinderhaus – Kanalstraße / Wangeroogeweg für den Bereich Kanalstraße 381 / Memmertweg BEGRÜNDUNG / Seite 2 von 7 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der St adt Münster stellt für den Geltungsbe- reich westlich der Kanalstraße Wohnbauflächen dar. Die vorhabenbezogene Änderung des Be- bauungsplanes stimmt mit den Darstellungen des Fläc hennutzungsplanes weiterhin überein und ist somit gem. § 8 (2) BauGB aus dem FNP entwickelt. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Der Bebauungsplan, seit dem 04.03.1983 rechtskräfti g, hat die planungsrechtlichen Vorausset- zungen für die Errichtung von Wohnhäusern geschaffen. Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) wird das Wohnen in Gebäuden mit einer Traufhöhe von 3,75 m und einer Firsthöhe von 11,00 m zu- gelassen. Das vorhandene Hofgebäude Kanalstraße 381 bleibt durch das Baufenster erhalten. Die überbaubaren Flächen sehen hier eine hofartige Bebauung im Gegensatz zu der südlich angrenzenden Zeilenbebauung vor. Die Erschließung e rfolgt von der Kanalstraße aus. Zwi- schen der Kanalstraße und der westlich angrenzenden Wohnbebauung ist ein ca. 7,50 m brei- ter privater Grünstreifen festgesetzt. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wurde am 01.07.2004 durch den Beschluss des Planungsausschusses eingeleitet. Inhalt des Änd erungsentwurfes war es, durch eine ver- änderte Baustruktur die Errichtung von fünf freiste henden Einfamilienwohnhäusern zwischen Hofgebäude und Kanalstraße zu ermöglichen. Der Entwurf der vorhabenbezogenen Änderung des Beba uungsplans hat vom 16.10. bis zum 16.11.2006 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung w urden vom Vorhabenträger aus Gründen der besseren Vermarktungsmöglichkeit Änderungen der Planung angeregt. Die Baugrenzen und die Lage der Erschließung wurden geringfügig verschoben. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührten, wurde anstelle einer erneu- ten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes den be troffenen Grundstückseigentümern Gele- genheit zur Stellungnahme gegeben. Es wurden keine Einwendungen gegen die beabsichtigten Änderungen vorgetragen. 4. Räumliche und strukturelle Situation Das Änderungsgebiet wird im Osten durch die Kanalst raße, von der auch gleichzeitig die Er- schließung ausgeht, begrenzt. Parallel zur Kanalstr aße verläuft östlich der Max-Clemens-Kanal. Es handelt sich hierbei um ein eingetragenes Bodendenkmal. Die ehemalige Wasserstraße wird teils durch Baumalleen begleitet und ist teils noch Wasser führend. Der Kanal, mit dessen Bau 1724 begonnen wurde, ist noch heute für die Landsch aft prägend. Im Norden und Westen bil- den öffentliche Grünflächen mit einem integrierten Kinderspielplatz (Spielbereich A) die Gren- zen. Weiter westlich befindet sich die Sportanlage des SC Westfalia Kinderhaus mit Au- ßenbereichsplätzen, Vereinshaus und den dazugehören den Stellplätzen. Südlich schließt ein kleines Wohnbaugebiet am Memmertweg, überwiegend mi t eingeschossigen Doppelhäusern bebaut, an. Im weiteren Verlauf bilden bis zum Bröd erichweg die Westfälische Landesgehörlo- senschule, die Sehbehinderten- und Körperbehindertenschule die Grenzen. Das Plangebiet selbst wird geprägt durch das nicht denkmalwerte Hofgebäude mit einer weit- räumigen Freifläche im Süden und Osten und das umge bene bestimmende Grün. Im Südosten Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 277 Kinderhaus – Kanalstraße / Wangeroogeweg für den Bereich Kanalstraße 381 / Memmertweg BEGRÜNDUNG / Seite 3 von 7 ist bereits ein Doppelhaus innerhalb einer parzelli erten Reihe mit privater Erschließung ent- standen. 5. Planungsziele Die vorhabenbezogene Änderung des bestehenden Bebau ungsplanes ist beabsichtigt mit dem Ziel, in einem planungsrechtlich bestehenden WA-Geb iet westlich der Kanalstraße durch Ver- änderung / Erweiterung der überbaubaren Grundstücks flächen zusätzliche Einfamilienhaus- standorte zu ermöglichen. Die Grundzüge der Planung des rechtsverbindlichen B ebauungsplanes, durch die die städte- bauliche Entwicklung des Plangebietes in ihrer Grun dkonzeption bestimmt wird, werden nicht berührt. Demnach kann das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewendet werden. 6. Inhalte des Bebauungsplanes 6.1 Grundzüge der Planung Zu den Grundzügen der Planung zählt die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen für freiste- hende Einfamilienhäuser bzw. Doppelhäuser mit einer privaten Erschließung von der Kanal- straße. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte – Art und Maß der baulichen Nutzung – Das der veränderten Planung zugrunde liegende Vorha ben besteht in der Errichtung von ge- planten Einfamilienhäusern (Einzel- und Doppelhäuse r) anstelle des Ausbaus der vorhandenen Hofgebäude. Bei den zwingend eingeschossigen Wohnhäusern kann d as Dachgeschoss als zusätzliches Vollgeschoss ausnahmsweise ausgebaut werden, wenn d ie ausgewiesene Geschossflächen- zahl (GFZ) nicht überschritten wird. Hiermit soll p ro Wohngebäude – für nicht mehr als zwei Wohneinheiten – ausreichend Wohnfläche angeboten werden können. Das Baufenster bietet im Bereich des vorhandenen Ho fgebäudes geringe Erweiterungsmög- lichkeiten. Ein südlich angebauter Schuppen wird, z u Gunsten der geplanten Wohnbebauung, entfernt. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,3 und die Ges chossflächenzahl (GFZ) mit 0,5 festge- setzt. Die bauliche Dichte wird durch die beabsichtigte Planung nicht wesentlich vergrößert. Als Dachform soll, wie schon im angrenzenden Wohnge biet, ein Satteldach vorgeschrieben werden. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 277 Kinderhaus – Kanalstraße / Wangeroogeweg für den Bereich Kanalstraße 381 / Memmertweg BEGRÜNDUNG / Seite 4 von 7 6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe – Überbaubare Grundstücksflächen und Bauhöhen – Durch die Veränderung und Erweiterung der überbauba ren Grundstücksflächen im nördlichen Teilbereich des Änderungsbereiches in östlicher Ric htung soll hier eine hofartige Gruppierung von Baukörpern ermöglicht werden, wobei die Blickbe ziehung von der Kanalstraße zum ehe- maligen Hofgebäude erhalten bleibt. Die Bauhöhe ergibt sich aus den festgesetzten Trauf– und Firsthöhen. 6.2.3 Bauweise und Bauform Nördlich des bereits bestehenden Wohngebietes am Me mmertweg soll im Änderungsbereich eine Bebauung mit Einzel – und Doppelhäusern ermögl icht werden. Die Grundstücke sind in unmittelbarer Nähe des Hofgebäudes ausreichend groß bemessen und erlauben eine weitere Teilung ohne an Wohnqualität einzubüßen. Eine aufge lockerte Fortsetzung von freistehenden Einzel – und Doppelhäusern trägt zur Bereicherung d es Erscheinungsbildes im Straßenraum bei. 6.2.4 Stellplätze, Nebenanlagen Stellplätze und Garagen sowie überdachte Stellplätz e sind nur innerhalb überbaubarer Flächen und in den entsprechend gekennzeichneten Flächen zulässig. Außerhalb überbaubarer Grundstücksflächen sind Nebe nanlagen bis max. 7,5 qm zulässig. Ein Abstand von mind. 0,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen muss eingehalten werden. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung Der nördliche Teilbereich wird von der Kanalstraße über eine private ca. 6,5 m breite Wegeflä- che erschlossen. Die Erschließung des südlich berei ts bestehenden Wohngebietes erfolgt e- benfalls von der Kanalstraße über den öffentlichen Memmertweg und private Wegeflächen. 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur Die Versorgung mit Wasser und Strom ist vorhanden u nd so bemessen, dass sie für die Anbin- dung der zusätzlichen Wohnhäuser ausreichend ist. Die Entwässerung muss im Trennsystem erfolgen. Über die vorhandene Kanalisation im Mem- mertweg ist die im Südosten geplante bzw. zum Teil vorhandene Häuserzeile erschlossen. Das Schmutzwasser kann dem vorhandenen Kanal in der Kanalstraße zugeführt werden. Um Regenwasser- Rückstauprobleme für die privaten G rundstücke auszuschließen, muss die Fußbodenoberkante im Erdgeschoss der geplanten Gebä ude mit ca. 0,30 m über Straßenhöhe festgelegt werden. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 277 Kinderhaus – Kanalstraße / Wangeroogeweg für den Bereich Kanalstraße 381 / Memmertweg BEGRÜNDUNG / Seite 5 von 7 6.5 Grünflächen / Begrünung 6.5.1 Anpflanz- und Erhaltungsgebote Westlich der Kanalstraße ist innerhalb des Änderung sbereiches die Fortführung eines privaten Grünstreifens geplant. Der bereits festgesetzte Pfl anzstreifen mit einem Pflanzgebot für frei wachsende standortgerechte Flurgehölze ist teilweis e noch nicht und teilweise nur in 3,0 m Breite vorhanden. Er ist gemäß den Festsetzungen zu realisieren. Von den ursprünglich zwei als Ensemble im Bebauungs plan als zu erhalten festgesetzten Bäu- men (Kiefern), ist nur noch einer vorhanden. Auch d ieser sollte auf Grund des einseitigen Wuchscharakters nicht mehr als zu erhalten festgesetzt werden. 6.5.2 Ausgleichsflächen / Umweltbericht Da im Bereich der 1. Änderung die Grundflächenzahl unverändert bleibt, ist von einem höheren Eingriff in Natur und Landschaft nicht auszugehen. Als Ausgleich für die nicht mehr als zu erhalten fe stgesetzten Kiefern ist die Fortführung des Pflanzgebotes (frei wachsende standortgerechte Flur gehölze) in 7,00 m Breite entlang der Ka- nalstraße zu werten. Das Plangebiet befindet sich im Wasserschutzgebiet Kinderhaus Zone III. Aufgrund der Grund- wasserneubildung für die Wassergewinnung Münsters m uss bei sämtlichen Nebenflächen auf eine minimale Versiegelung des Bodens geachtet werden. Da die Planung die Grundzüge der bestehenden Baulei tplanung nicht berührt, wird die Bebau- ungsplanänderung im einfachen Verfahren gem. § 13 B auGB durchgeführt. Es wird kein UVP- pflichtiges Vorhaben vorbereitet oder begründet. Fa una, Flora, Habitat (FFH) bzw. Vogel- schutzgebiete sind nicht betroffen. Es ist kein Umweltbericht erforderlich. 6.6 Immissionsschutz Potentielle Immissionsquellen für das Plangebiet si nd der Verkehrslärm von der Kanalstraße sowie Sportlärm von der Anlage des SC Westfalia Kinderhaus. Von der östlich tangierenden Kanalstraße (K 13), al s stark frequentierte Verbindungsstraße – vor allem für Berufspendler – zwischen dem Kreis St einfurt und der Stadt Münster, gehen be- sonders in den Morgen – und Nachmittagsstunden nich t unerhebliche Verkehrsströme und da- mit Immissionen aus. Am 29.11.2000 und am 17.11.2005 durchgeführte Verke hrszählungen an der Kanalstraße er- gaben 8900 Kfz / Tag nördlich der Kreuzung Bröderic hweg / Zum Rieselfeld bzw. bei der zwei- ten Zählung 8500 Kfz / Tag am Kreuzungsbereich mit der Grevener Straße. Wegen des hier- durch verursachten Straßenverkehrlärms ist für die überbaubaren Flächen, die am nächsten zur Kanalstraße liegen, die Festsetzung von Lärmpegelbereichen (III) erforderlich. Auch wenn das Profil der Kanalstraße nur einen Teil bereich der im Bebauungsplan Nr. 277 festgesetzten Verkehrsfläche einnimmt, sind eine Ve rbreiterung und damit eine Mehrspurigkeit derzeit nicht vorgesehen. Die westlich des Plangebietes gelegene Vereinssport anlage des SC Westfalia Kinderhaus wird nach Aussage des Vereins in folgenden Zeiten genutzt: Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 277 Kinderhaus – Kanalstraße / Wangeroogeweg für den Bereich Kanalstraße 381 / Memmertweg BEGRÜNDUNG / Seite 6 von 7 - Rasen- und Tennenplatz, montags bis freitags von 15:00 – 21:30 Uhr, - In den Vormittagsstunden regelmäßig und in den Pa usen für den Schulsport von den Schulen des Landschaftsverbandes am Bröderichweg, - Spielaktivitäten am Wochenende, samstags und sonn tags von 9:00 – 18:00 Uhr, - Die vereinseigene Tennisanlage in den Monaten Mär z – Oktober von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, montags – sonntags 07:00 – 22:00 Uhr, - Das Clubheim ist dienstags bis freitags ab 16:00 Uhr und samstags und sonntags ab 14:00 Uhr geöffnet. Zu Sportveranstaltungen gelten Sonderöffnungszeiten. Die Vereinssportanlage des SC Westfalia Kinderhaus wird auch am Wochenende, samstags von 09.00 Uhr und sonntags von 11.00 Uhr bis jeweils Sonnenuntergang, genutzt. An der Sportanlage sind ca. 75 PKW- Stellplätze – v om Wangeroogeweg angefahren – vor- handen. Nach den Ergebnissen der Lärmminderungsplanung trit t im südlichen Baufenster des Ände- rungsbereiches eine Überschreitung des Immissionsri chtwertes für die Ruhezeit Sonntag 13:00 – 15:00 Uhr nach der Sportanlagenlärmschutzverordnu ng (18. BImSchV) von 1 dB(A) (IRW: 50 dB(A)) auf. Die Überschreitung ist auf den äußerst westlichen, am nächsten zur Sportanlage gelegenen, Bereich beschränkt. Die Bebauungsplanänderung sieht nur eine Ausdehnung der Bebauung in Richtung Kanal- straße vor. Sie führt daher nicht zu einer Verschle chterung der Lärmsituation im Gebiet, soweit es sich um Sportlärm handelt. Insofern kann von ein er Verträglichkeit der Sportnutzung mit der geplanten Wohnnutzung ausgegangen werden. 6.7 Altlasten / Altstandorte Im Bereich der Bebauungsplanänderung führte der Kam pfmittelbeseitigungsdienst Westfalen- Lippe (KBD) im Rahmen der Kampfmittelüberprüfung eine Luftbildauswertung durch. Hieraus geht hervor, dass aufgrund der vorhandenen Luftbilder und weiterer Rechercheunter- lagen eine Kriegsbeeinflussung (vereinzelte Bombard ierung) erkennbar ist. Hinweise auf Bom- benblindgänger-Einschlagsstellen liegen nicht vor. 6.8 Denkmalschutz / Archäologie Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich innerh alb des Plangebietes keine Bodendenk- male im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Bei Bod eneingriffen in einer über Jahrhun- derte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können je doch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen – Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Münster an- zuzeigen (§15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 277 Kinderhaus – Kanalstraße / Wangeroogeweg für den Bereich Kanalstraße 381 / Memmertweg BEGRÜNDUNG / Seite 7 von 7 7. Flächenbilanz Änderungsbereich ca. 0,60 ha = 100% Wohnbauflächen (einschl. 0,04 ha GFL – Flächen ) ca. 0,59 ha = 99% Öffentliche Verkehrsflächen ca. 0,01 ha = 1% 8. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahme n Die mit der Realisierung dieser vorhabenbezogenen B ebauungsplanänderung verbundenen Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Regelu ngen hierzu enthält der Durchfüh- rungsvertrag. Die Verwirklichung der Planung wird sich auf die pe rsönlichen Lebensumstände der im Plange- biet wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswir ken, nachteilige Auswirkungen in wirt- schaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nic ht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht er- forderlich. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 277 werden nicht verändert. Weitere Einzelheiten sind aus dem Plan zur vorhaben bezogenen 1. Änderung des Bebauungs- planes Nr. 277 ersichtlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anla ge zu der durch den Rat am __________ als Satzung beschlossenen vor habenbezoge- nen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 277: Kinder haus – Kanal- straße / Wangeroogeweg für den Bereich Kanalstraße 381 / Memmert- weg. Münster, Dr. Tillmann Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Bebauungsplan Nr. 277, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Kanalstraße 381
- Wasserstraße
- Grevener Straße
- Wangeroogeweg
- Memmertweg 1
- Bröderichweg
- Zum Rieselfeld
- Kinderhaus
Bebauungsplan Nr. 277, 1. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Kinderhaus - Kanalstraße / Wangeroogeweg
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0121/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.02.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37