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Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 14. September 2025 gemäß § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 28 Absatz 3 Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO NRW)

Beschlussvorlage 2025/0146 vom 27.06.2025

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 2, beschließend.

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