Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 14. September 2025 gemäß § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 28 Absatz 3 Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO NRW)
Beschlussvorlage 2025/0146 vom 27.06.2025
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Dokumente
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2025/0146
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anlage 1
PDF 12.7 KB
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anlage 2
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anlage 3
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Beratungsverlauf
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 2, beschließend.
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