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V/0605/2005

1. Aufhebung des Sperrvermerkes bei der HHSt. 5640.960.1290.9 "Baukosten Sanierung Sportanlage

Vorlage 28.07.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2005, TOP 21

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

13394 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Aufhebung des Sperrvermerkes bei der HHSt. 5640.960.1290.9 "Baukosten Sanierung  
Sportanlage Sentruper Höhe"
2. Platz für Leistung und Jugend - ein Kunstrasenfeld für den SC Preußen 06 e. V. Münster
3. Sanierungskonzept des Sportparkes Sentruper Höhe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.09.2005 Sportausschuss Vorberatung 
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.09.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Sperrvermerk bei der Haushaltsstelle 5640.960.1290.9 „Baukosten Sanierung Sportan-
lage Sentruper Höhe“ wird aufgehoben. 
 
2. Kunstrasenfeld für den SC Preußen 06 e. V. 
 
2.1 Auf dem bisherigen Tennenplatz, der südöstlich des städtischen Preußenstadions gelegen 
ist, wird ein Kunstrasenspielfeld für den SC Preußen 06 e. V. Münster errichtet. Hierfür wird 
ein einmaliger Baukostenzuschuss von 350.000 € zur Verfügung gestellt. 
 
2.2 Das neu zu errichtende Kunstrasenspielfeld wird in der kommunalen Sportanlage „Städti-
sches Preußenstadion“ an der Hammerstraße gemäß DIN 18035 erstellt.  
 
2.3 Die Verwaltung schließt hierzu mit dem SC Preußen 06 e. V. Münster einen Errichtungs- 
und Zuschussvertrag ab.  
 
2.4 Der gültige Überlassungsvertrag zwischen SC Preußen 06 e. V. Münster und der Stadt 
Münster wird inhaltlich (Kunstrasenfeld statt Tennenfeld) angepasst. Finanzielle Mehrauf-
wendungen für Betriebskosten sind damit nicht verbunden. 
 
2.5 Zur Vorbereitung und Begleitung dieser M aßnahme wird ein projektbezogener Arbeitskreis 
eingerichtet.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0605/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Michael.Willnath@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
3. Sanierung des städtischen Sportparks „Sentruper Höhe“ 
 
3.1 Dem Sanierungskonzept des Sportparks Sentruper Höhe (Anlage 1) wird zugestimmt. 
 
3.2 Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Sanierungskonzeptes in Abstim-
mung mit allen Planungsbeteiligten die Maßnahmen – im Rahmen der verfügbaren Haus-
haltsmittel (vgl. Ziffer 4 der Begründung) - durchzuführen. 
 
4. Finanzierung 
 
4.1 Für die Finanzierung des einmaligen Baukostenzuschusses an den SC Preußen 06 e. V. 
Münster wird der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 
5621.987.1000.4 „Baukostenzuschuss SC Preußen 06 e. V. Münster – Einrichtung eines 
Kunstrasenspielfeldes“ in Höhe von 350.000 € gemäß § 82 Abs. 1 GO NW zugestimmt. 
Diese außerplanmäßige Ausgabe wird durch Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln in 
gleicher Höhe der Haushaltsstelle 5640.960.1290.9 „Baukosten Sanierung Sportanlage 
Sentruper Höhe“ gedeckt. 
 
4.2 Die Sanierung des Sportparks Sentruper Höhe wird gemäß dem Sanierungskonzept der 
Verwaltung (Anlage 1) durchgeführt. Hierfür stehen insgesamt 2.498.340 € zur Verfügung.  
 
5. Die Anträge der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 02.06.2005 „Platz für Leistung 
und Jugend – ein Kunstrasenfeld für den SC Preußen 06 e. V. Münster e. V.“ (Anlage 2), 
der SPD-Fraktion vom 20.06.2005 "Sportanlage Sentruper Höhe – überfällige Sanierung 
endlich beginnen" und der UWG-MS-Fraktion vom 27.06.2005 "Förderung des Sports: ge-
rechte Verteilung der knappen Mittel" sind damit erledigt. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Für die Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes stellt die Stadt Münster einen einmaligen Baukos-
tenzuschuss von insgesamt 350.000 € zur Verfügung. 
 
Die Sanierung im Sportpark Sentruper Höhe wird im Rahmen der noch verbleibenden Haushalts-
mittel gemäß Finanz- und Investitionsplan durchgeführt. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes wird vom SC Preußen 06 e. V. Münster durchgeführt. 
Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung des einmaligen Baukostenzuschusses von 350.000 € ist 
deshalb zur HHSt. 5621.987.1000.4 zu verlagern. 
 
Für die Sanierung des Sportparkes Sentruper Höhe stehen demnach noch folgende Finanzmittel 
zur Verfügung:  
 
Haushaltsjahr Haushaltsstelle Betrag 
2005 5640.960.1290.9 200.000 € 
2006 5640.960.1290.9 550.000 € 
2007 5640.960.1290.9 550.000 € 
2008 5640.960.1290.9 568.340 € 
Haushaltsausgabereste aus 2004 5640.960.1290.9 500.000 € 
Anteil aus der Sportpauschale (2004/2005) 5640.940.0100.X 130.000 € 
= insgesamt 2.498.340 €

- 3 - 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1.  
Aufhebung des Sperrvermerkes 
 
Im Rahmen der Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2005 wurde die Haushaltsstelle 
5640.960.1290.9 "Bauk. San. Sportanlage Sentruper Höhe" bis zu Vorlage eines Gesamtsanie-
rungskonzeptes mit einem Sperrvermerk versehen. 
 
Da das Sanierungskonzept des Sportparkes Sentruper Höhe im Rahmen dieser Beschlussvorlage 
(siehe Ziffer 3.) vorgestellt wird, schlägt die Verwaltung vor, den Sperrvermerk aufzuheben. 
 
 
Zu Ziffer 2. – 2.1 und Ziffer 4.1 
Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes für den SC Preußen 06 e. V. Münster 
 
Mit Schreiben vom 13.05.2005 beantragt der SC Preußen 06 e. V. Münster gegenüber der Stadt 
Münster die Mitfinanzierung für die Errichtung ei nes Kunstrasenspielfeldes. Es ist geplant, den 
südöstlich des Städt. Preußen-Stadions gelegenen Tennenplatz kurzfristig noch im Jahr 2005 als 
Kunstrasenplatz umzubauen.  
 
Der neue Vorstand sieht sich in der Verantwortung und Verpflichtung, den Verein durch strukturelle 
Verbesserungen zu neuem Erfolg und Ansehen zu verhelfen. 
 
In diesem Zusammenhang verweist der Verein auf die aus seiner Sicht völlig unzureichenden 
Trainingsbedingungen (1 Naturrasenspielfeld und 2 Tennenspielfelder). Insbesondere in den 
Herbst- und Wintermonaten müssen Trainingseinheiten wegen Unbespielbarkeit der Plätze ausfal-
len oder können allenfalls auf den Tennenplätzen durchgeführt werden. 
 
Darüber hinaus führt der Verein aus, dass die Trainings- und Wettkampfsituation der Jugend-
mannschaften von den derzeitigen Bedingungen ebenfalls in erheblicher Weise betroffen ist. So 
tragen die Jugendmannschaften regelmäßig ihre Meisterschaftsspiele nicht auf der überlassenen 
kommunalen Anlage des SC Preußen aus, sondern verteilt auf das Stadtgebiet. 
 
Ferner würde die Realisierung des Kunstrasenspielfeldes für den Verein ein erster Schritt zur an-
gestrebten Einrichtung eines Nachwuchsleistungszentrums bedeuten. 
 
Nach heutigen Erkenntnissen belaufen sich die Gesamtkosten für die Errichtung eines Kunstra-
senspielfeldes auf insgesamt 454.000 €.  
 
Die Maßnahme wird entsprechend des zu schließenden Errichtungs- und Zuschussvertrages unter 
der Leitung des projektbezogenen Arbeitskreises geplant und errichtet. Bei der Erstellung des 
Kunstrasenspielfeldes ist zu berücksichtigen, dass Nutzungen durch die Stadt Münster möglich 
sind, einschl. des Trainings- und Spielbetriebes des Sportvereins BFV 72 Münster e. V. (§ 7 Ziff. 
10 und § 8 Ziff. 5 des gültigen Überlassungsvertrages). 
 
 
Zu Ziffer 3. – 3.2 und Ziffer 4.2 
Sanierungskonzept Sportpark Sentruper Höhe 
 
Der Sportpark Sentruper Höhe wurde 1962 eingeweiht und ist damals als Vorzeigemodell für einen 
Sportpark der Fachpresse dargestellt und zur Nachahmung empfohlen worden. Der enorme Wert 
des Sportparkes ist sehr eng mit seiner Lage am Rande der Innenstadt, als Teil der Tageserho-
lungsanlage Aasee und seinen Angeboten für ein großes Spektrum des Sports – insbesondere 
des Freizeitsports – in Münster verbunden. Er erfüllt in eindrucksvoller Weise die stadtstrukturelle 
Forderung nach kurzen Wegen, dem "Sportplatz um die Ecke".

- 4 - 
 
Die über 40 Jahre alten Sportstätten bedürfen nahezu komplett einer grundlegenden Sanierung. 
  
Seit bereits über 4 Jahren ist die Sanierung des Sportparkes Thema in der Verwaltung. Zu dem 
Zweck wurden bereits im Haushaltsjahr 2000 Finanzmittel für die Sanierung in die mittelfristige 
Finanzplanung aufgenommen. Die vollständige Umsetzung des damaligen Zielplanes einschl. ei-
ner Neuorientierung nach heutigen Nutzungsanforderungen in sportfunktionaler Sicht endete mit 
einer Summe von ca. 4,83 Mio. €. Aktuell steht als Baukosten für die Sanierung der Sportaußenan-
lagen im Haushaltsjahr 2005 ein Betrag von 550.000 € zur Verfügung. Im Rahmen der Finanz- und 
Investitionsplanung wurden die Gesamtkosten bis in das Haushaltsjahr 2008 aufgegliedert. 
 
In Zusammenarbeit mit den zuständigen städtischen Ämtern wurde die Notwendigkeit einer Neu-
konzeptionierung anerkannt und ein entsprechendes Strukturkonzept unter Einbeziehung der 
schallschutzrechtlichen Erfordernisse erarbeite t. Insbesondere das Schallschutzproblem gegen-
über der nördlich angrenzenden Wohnbebauung wäre nur über entsprechenden aktiven Schall-
schutz zu lösen. Hier wären entsprechende Schallschutzwände in der notwendigen Höhe erforder-
lich gewesen. Laut Lärmschutzgutachten ist der geforderte Schallschutz durch Lärmschutzwände 
in der Höhe 3,50 m an der Nordwestseite des Großspielfeldes Nr. 4 und 5 und Boule bzw. in der 
Höhe von 5,50 m an der Nordwestseite des Großspielfeldes 3 sicherzustellen gewesen.  
 
In den vergangenen Jahren wurde deshalb das Struktur-/Sanierungskonzept – insbesondere unter 
Beachtung der o. g. Schallschutzerfordernisse – mehrmals überarbeitet und angepasst. 
 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Sanier ung des Sportparkes Sentruper Höhe nur gem. § 5 
Abs. 4 der 18. BImSchV im Rahmen des Altanlagenbonus umsetzbar ist. Demnach genießt der 
Sportpark bei Überschreitung der Richtwerte für Immissionen einen gewissen Schutz vor Betriebs-
zeiteneinschränkungen. Die Bestimmung findet ebenfalls bei der anstehenden Sanierung Berück-
sichtigung und bedeutet, dass lediglich eine Sanierung im Bestand erfolgt. Darüber hinaus hat die 
Verwaltung gemäß Lärmschutzgutachten die lärmintensiven Sportarten Boule und American Foot-
ball reduziert bzw. verlagert. Durch diese Maßnahmen wurde von Seiten der Stadt aktiver Lärm-
schutz betrieben, der weitergehende Lärmschutzm aßnahmen (z. B. Bau einer Lärmschutzwand) 
entbehrlich macht. 
 
Unter Berücksichtigung dieser grundlegenden Vorgaben für eine Sanierung im Bestand (Altanla-
genbonus) wurde ein neues Sanierungskonzept erarbeitet. Im einzelnen ergeben sich für den 
Sportpark Sentruper Höhe, bezogen auf das jeweilige Segment, folgende Sanierungsmaßnahmen 
(einschl. Kostenberechnung): 
 
Sanierungsmaßnahmen einschl. Kostenberechnung des Sportparks Sentruper Höhe 
 
 
Lfd. 
Nr. 
                Sanierungsmaßnahme    Kostenaufwand
     1 Sanierung des Großspielfeldes der Kampfbahn 1 mit Naturrasen 
einschließlich Neubau einer Beregungsanlage (68 x 105 m)        316.552,00 €
     2 Sanierung der vorhandenen 6 Rundlauf- und 6 Kurzstreckenlauf-
bahnen der Kampfbahn 1 (Typ B) 
 
       269.270,00 €  
     3 Sanierung des südlichen Segmentes der Kampfbahn 1 mit 
Kunststoffbelag          91.795,00 €
     4 Sanierung des nördlichen Segmentes der Kampfbahn 1 mit Na-
turrasen, Kugelstoßanlage, Weitsprunggrube mit Anlaufbahn          68.730,00 €
     5 Sanierung des Großspielfeldes Nr. 2 mit Tennenbelag ein-
schließlich Sanierung der vorhandenen Beregnungsanlage (70 x 
109 m) 
 
 
       120.159,00 €

- 5 - 
Lfd. 
Nr. 
                Sanierungsmaßnahme    Kostenaufwand
     6 Sanierung des Großspielfeldes Nr. 3 mit Tennenbelag ein-
schließlich Sanierung der vorhandenen Beregnungsanlage (70 x 
110 m) 
       119.750,00 €
     7 Sanierung des Großspielfeldes Nr. 4 mit Naturrasen einschließ-
lich Sanierung der vorhandenen Beregnungsanlage (66 x 100 m)  
       233.460,00 € 
     8 Sanierung des Großspielfeldes Nr. 5 mit Naturrasen einschließ-
lich Sanierung der vorhandenen Beregnungsanlage (68 x 105 m)  
       177.697,00 €
     9 Sanierung des vorhandenen Hockeyspielfeldes Nr. 6 mit Natur-
rasen einschließlich Neubau einer Beregnungsanlage (46 x 
97,40 m)  
       122.967,00 €
   10  Sanierung des vorhandenen Trimm-Dich-Pfades 
 
         35.000,00 € 
   11 Errichtung eines zusätzlichen Umkleidegebäudes mit einer Nutz-
fläche von ca. 270 qm einschließlich Erschließungskosten und 
Außenanlagen  
       397.000,00 €
   12  Honorarkosten für die Durchführung der Maßnahmen 
 
       222.193,00 €
   13 Ausstattungsgegenstände (z. B. Trainerbänke, Sitzbänke, Abfall-
behälter usw.)  
         13.500,00 € 
   14 Unvorhergesehenes etc. ca. 5 % zzgl. Baunebenkosten ca. 12 % 
der Nettobaukosten 
       310.267,00 €
 
 
 
                                                    Gesamtsumme:   2.498.340,00 €
 
 
Die in Auftrag gegebene Grundlagenermittlung, einschl. der Kostenberechnung zur Sanierung des 
Sportparkes Sentruper Höhe im Bestand, zeigt mit Stand von November 2004 auf, dass die vorge-
nannten Sanierungsschritte mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umgesetzt werden 
können. 
 
Die Verwaltung wird auf Basis dieses Sanierungskonzeptes die weitergehenden Schritte noch im 
Jahr 2005 veranlassen, um eine zeitnahe Verwirklichung der einzelnen Sanierungsschritte zu ge-
währleisten. 
 
Nach der Sanierungsphase wird der Sportpark Sentruper Höhe als sog. "Jedermann-Sportpark" 
neben dem organisierten Sport in Schulen und Vereinen allen Bürgerinnen und Bürgern wieder zur 
Verfügung stehen. Dies insbesondere auch unter Berücksichtigung seiner Lage und seiner beson-
deren Bedeutung für den Sport im Innenstadtbereich. 
 
I. V. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

01.09.2005 Sportausschuss
TOP 3.3 Vorberatung
Zur Sitzung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.09.2005 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sentruper Höhe
  • Preußenstadion

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0605/2005
Typ
Vorlage
Datum
28.07.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37