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254097

Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Beschlussvorlage 10.01.2026

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Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2849 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
254097 
 
 
 
  
Der Oberbürgermeister 
 
 
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—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
 
Federführung: 
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem 
Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 
Bonn im Rahmen eines 
Baugenehmigungsverfahrens 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im 
Versteck 17 und 19, 53229 Bonn wird im Rahmen eines 
Baugenehmigungsverfahrens erteilt. 
 
Begründung 
Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da derzeit keine weiteren 
Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe 
Entscheidung erforderlich ist, soll auf eine Beratung in der Baumkommission 
verzichtet werden. 
Auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn ist der Neubau 
von zwei Mehrfamilienhäusern mit 18 Wohnungen und Tiefgarage mit 24 
Stellplätzen geplant. 
Für die geplante Baumaßnahme muss satzungsgeschützter Baumbestand 
entfernt werden, da sich dieser im Baufeld oder angrenzend daran befindet. 
Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra) weist gemäß dem Ortstermin mit einem 
Baumsachverständigen einen Stammumfang von 235 cm, einen 
Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 14 m auf. Der Zustand kann 
aufgrund einer herabgesetzten Vitalität nur noch mit ausreichend beurteilt 
werden. 
Der Baum hat im Zuge der Abbrucharbeiten an den Altgebäuden einen 
Schaden im Wurzelbereich erlitten. Nach fachlicher Einschätzung war dies 
aufgrund der damaligen Gebäudenähe unvermeidlich. 
Auch bei Einhaltung der im Bebauungsplan vorgesehenen Baufenster wäre für 
die Herstellung der Baugrube ein Eingriff in statisch relevantes Wurzelwerk 
erforderlich. 
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—
—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Umsetzung besonderer Schutzmaßnahmen ist aufgrund des aktuellen 
Zustands der Schwarz-Kiefer nicht sachgerecht. Es wird empfohlen, eine 
Ersatzpflanzung in die Außenanlagenplanung zu integrieren.  
Der übrige Bestand unterliegt nicht dem Schutz der geltenden 
Baumschutzsatzung. 
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der oben 
genannten Schwarz-Kiefer ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Bonner 
Satzung zum Schutz des Baumbestandes ist die Fällgenehmigung zur 
Verwirklichung der zulässigen baulichen Nutzung erforderlich. 
Als Ersatz für die Schwarz-Kiefer wird ein standortgerechter Laubbaum mit 
einem Stammumfang von 20 – 25 cm nach Fertigstellung des geplanten 
Bauvorhabens gefordert. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme muss die 
Ersatzpflanzung der Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden. 
 
 
 
Anlage/n 
 
1 Amtlicher Lageplan (öffentlich) 
 
2 Bilder (öffentlich) 
 
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Beratungsverlauf (1)

Entscheidung Entscheidung

Orte (1)

  • Im Versteck 17

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Details

Vorlagen-Nr.
254097
Typ
Beschlussvorlage
Datum
10.01.2026
Erstellt
23.12.2025 10:50