V/0930/2020
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2020 der Stadtwerke Münster GmbH
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Beschlussvorlage
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V/0930/2020 V/0930/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2020 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 09.12.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das g eplante Ergebnis 20 20 in Höhe von 6,5 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung erfolgt am 14.12.2020. Evtl. darüberhinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2020 werden zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Sicherung der Eigenkapitalquote in die Gewinnrücklagen eingestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH und die darauf zu entrichtenden Ab- gaben sind wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haus- haltsjahr Betrag (Euro) Bemerkungen Produktgruppe 15 01 Anteile an Unter- nehmen Zeile 19 Finanzerträge 2020 6.500.000 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2020 1.714.375 Kapitalertrag- steuer und Soli-Zuschlag Amt für Finanzen und Beteiligungen 12.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0930/2020 Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Gesell- schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterlieg t der Beschlussfassung der Gesellschafter- versammlung u. a. die Verwendung des Ergebnisses. Die Vorabgewinnausschüttung 20 20 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € entspricht dem im Management- kontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH (Vorlage V/1058/2017 mit Nachtrag V/1176/2019, Rats- entscheide vom 14.03.18 und 11.12.19) vereinbarten Betrag für das Geschäftsjahr 2020. Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt: Gewinnausschüttung brutto 6.500.000 € Kapitalertragsteuer ./. 1.625.000 € Solidaritätszuschlag ./. 89.375 € Gewinnausschüttung netto 4.785.625 € Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH den Beschluss zur Vorabgewinnausschüttung 2020 (AR -Vorlage 27/2020) Ende Oktober im Umlaufverfahren empfohlen. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0930/2020 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge- sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesell- schafterversammlung u. a. die Verwendung des Ergebnisses. Die Vorabgewinnausschüttung 2020 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € entspricht dem Ausschüt- tungsbetrag, der im Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH in den Vorlagen V/1058/2017 und V/1176/2019 vom Rat verabschiedet wurden. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Rates notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unter- nehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäf- te jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6,5 Mio. € ist im Haushaltplan 2020 veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0930/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.10.2020
- Erstellt
- 14.10.2020 09:41