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V/0930/2020

Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2020 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 14.10.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 16

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2468 Zeichen

V/0930/2020 
V/0930/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2020 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das g eplante 
Ergebnis 20 20 in Höhe von 6,5 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung erfolgt am 14.12.2020. Evtl. 
darüberhinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2020 werden zur Stärkung des Eigenkapitals 
und zur Sicherung der Eigenkapitalquote in die Gewinnrücklagen eingestellt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH und die darauf zu  entrichtenden Ab-
gaben sind wie folgt veranschlagt: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haus-
haltsjahr 
Betrag 
(Euro) Bemerkungen 
Produktgruppe 15 01 
Anteile an Unter-
nehmen    
Zeile 19 Finanzerträge 2020 6.500.000  
Zeile 16 
Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 2020 1.714.375 
Kapitalertrag-
steuer und  
Soli-Zuschlag  
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
12.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0930/2020 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12  des Gesell-
schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterlieg t der Beschlussfassung der Gesellschafter-
versammlung u. a. die Verwendung des Ergebnisses. 
 
Die Vorabgewinnausschüttung 20 20 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € entspricht dem im  Management-
kontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH (Vorlage V/1058/2017 mit Nachtrag V/1176/2019, Rats-
entscheide vom 14.03.18 und 11.12.19) vereinbarten Betrag für das Geschäftsjahr 2020. 
 
Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt: 
Gewinnausschüttung brutto 6.500.000 € 
Kapitalertragsteuer ./. 1.625.000 € 
Solidaritätszuschlag ./. 89.375 € 
Gewinnausschüttung netto  4.785.625 € 
 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke 
Münster GmbH den Beschluss zur Vorabgewinnausschüttung 2020 (AR -Vorlage 27/2020) Ende 
Oktober im Umlaufverfahren empfohlen. 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
 
Anlage A

Anlage A

2158 Zeichen

Anlage A zur V/0930/2020 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge-
sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesell-
schafterversammlung u. a. die Verwendung des Ergebnisses. 
 
Die Vorabgewinnausschüttung 2020 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € entspricht dem Ausschüt-
tungsbetrag, der im Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH in den Vorlagen 
V/1058/2017 und V/1176/2019 vom Rat verabschiedet wurden. 
 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Rates notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster.  
 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt 
Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die 
Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an 
Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unter-
nehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie 
die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäf-
te jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6,5 Mio. € ist im Haushaltplan 2020 veranschlagt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beratungsverlauf (2)

09.12.2020 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.12.2020 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0930/2020
Typ
Vorlagen
Datum
14.10.2020
Erstellt
14.10.2020 09:41