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Zeughaus/Alte Wache: Möglichkeiten zur Zwischennutzung

Mitteilung Ausschuss 3490/2023 vom 23.11.2023

Stand: Am 28.11.2023 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 23.11.2023 3490/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 Zeughaus/Alte Wache: Möglichkeiten zur Zwischennutzung Mit Beschluss (AN/2097/2022) vom 29.11.2022 wurde die Verwaltung mit der Prüfung einer interimistischen Nutzung des Zeughauses und der Alten Wache beauftragt. Hierzu sollen unter anderem die genehmigungsrechtlichen Mindestanforderungen für eine solche Nutzung geprüft und die entsprechenden Schritte in Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen eingeleitet und umgesetzt werden. Eine erste Einschätzung der Gebäudewirtschaft ergab ein negatives Ergebnis hinsichtlich einer interimistischen Nutzung des Zeughauses bzw. der Alten Wache, wies aber auch darauf hin, dass eine tiefergehende Betrachtung des Gebäudes nötig sei, um eine abschließende Aussage treffen zu können. Wie in Vorlage (1129/2023) vom 02.05.2023 angekündigt, hat das Kulturraummanagement eine externe Prüfung der Rahmenbedingungen für eine mögliche Zwischennutzung für Zeughaus und Alte Wache beauftragt. Im Rahmen einer Erstbegehung konnte festgestellt werden, dass aufwendigere Untersuchun- gen notwendig werden als ursprünglich absehbar waren. Die Beauftragung ist nun auf Basis der vorgelegten Angebote erfolgt und betrachtet die Berei- che Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro- technik), Brandschutz und Schadstoffe. Mit den Ergebnissen ist voraussichtlich in Februar 2024 zu rechnen. Bereits jetzt kann aber festgehalten werden, dass auch bei Vorliegen der technischen Rahmen- bedingungen für eine interimistische Nutzung Ressourcen finanzieller und personeller Art be- nötigt werden, die im aktuellen Haushalt nicht eingeplant sind. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen so aufbereitet werden, dass diese auch für eine zukünftige dauerhafte Nutzung genutzt werden können. Gez. Wolfgramm i.V. für BG Charles

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2023

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 8.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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