1199/2024
Zeughaus/Alte Wache - Ergebnisbericht der baufachlichen Untersuchung
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 23.04.2024 1199/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 30.04.2024 Zeughaus/Alte Wache - Ergebnisbericht der baufachlichen Untersuchung Mit Beschluss AN/2097/2022 des Ausschusses Kunst und Kultur vom 29.11.2022 wurde die Verwaltung mit der Prüfung einer interimistischen kulturellen Nutzung des Zeughauses und der Alten Wache beauftragt. Hierzu sollten unter anderem die genehmigungsrechtlichen Min- destanforderungen für eine solche Nutzung geprüft und die entsprechenden Schritte in Ab- stimmung mit den zuständigen Dienststellen eingeleitet und umgesetzt werden. Eine erste Einschätzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ergab ein negatives Ergebnis hinsichtlich einer interimistischen Nutzung des Zeughauses bzw. der Alten Wache, wies aber auch darauf hin, dass eine tiefergehende Betrachtung des Gebäudes nötig sei, um eine ab- schließende Aussage treffen zu können. In der Vorlage 1129/2023 vom 02.05.2023 wurde angekündigt, eine externe Prüfung der Rah- menbedingungen für eine mögliche Zwischennutzung zu beauftragen. Im Rahmen einer Erstbegehung konnte festgestellt werden, dass aufwendigere Untersuchun- gen notwendig werden als ursprünglich absehbar. Die baufachliche Untersuchung sollte die Bereiche Objektplanung, Technische Gebäudeaus- rüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik), Brandschutz und Schadstoffe berück- sichtigen. Mittlerweile liegt ein Ergebnisbericht zur baufachlichen Einschätzung (keine abschlie- ßende Begutachtung) des Zustandes der Gebäude „Zeughaus“ und „Alte Wache“ vor (siehe Anlage). Ziel der Untersuchung war das Aufzeigen und Dokumentieren des Zustandes, um auf dieser Grundlage mögliche kulturnahe Nutzungen der ehemaligen Ausstellungs- und Museumsflä- chen zu identifizieren und die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen zu benennen. Mögliche kulturnahe Nutzungen und erforderliche (zusätzliche) bauliche Maßnah- men Auf Grundlage der Ergebnisse der Begehungen sowie der bereits vorliegenden Untersu- chungsberichte und Stellungnahmen wurde analysiert, welche kulturnahen interimisti- schen Nutzungen möglich erscheinen. Die identifizierten möglichen Nutzungen sind in ei- ner Nutzungsmatrix (siehe Seite 7 der Anlage) zusammengefasst, die auch aufzeigt, wel- che baulichen Anforderungen die jeweilige Nutzungsart auslöst. Auf den folgenden Seiten werden die baulichen Anforderungen der möglichen Nutzungen näher beschrieben und die erforderlichen Maßnahmen benannt. 2 Inwieweit die neuen / geplanten Nutzungen einer neuer Bau-/Nutzungsgenehmigung be- dürfen, muss im Einzelfall mit der Bauaufsicht abgestimmt werden, insbesondere da die bisherige Nutzung des Gebäudeensembles bereits seit über fünf Jahren pausiert, Notwendige Maßnahmen zum Betrieb des Gebäudes Zum Betrieb des Gebäudes sind unabhängig von der Art der Nutzung verschiedene bauli- che und technische Maßnahmen notwendig, um die baurechtlichen und fachlichen Vor- schriften zu erfüllen. Diese Maßnahmen beziehen sich auf das Gesamtgebäude, da alle Teile in Abhängigkeit zueinanderstehen. Die identifizierten erforderlichen Maßnahmen werden im Bericht dargestellt. Dennoch ist der Erfahrung der Gutachter nach zu vermuten, dass im Rahmen von tiefergehenden Ana- lysen weitere Maßnahmen identifiziert werden. Insbesondere die Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen, sind dringend zu beachten. Hierzu zählen die Wiederherstellung brandschutztechnisch klassifizierter Bauteile sowie die Funktionstüchtigkeit der erforderlichen Brand- und Rauchschutztüren. Weiterhin sind Maßnahmen in Bezug auf die gesamte Gebäudetechnik als wichtig einzu- stufen. Kostenrahmen Im Bericht werden auch die für die verschiedenen Nutzungsarten prognostizierten Kosten in Form von Kostenrahmen angegeben. Die aufgeführten Kosten sind als grobe Schätz- kosten zu verstehen und umfassen die minimalen baulichen Eingriffe und stellen nicht die Kosten für eine vollständige Sanierung dar. Planungskosten sind nicht enthalten. Insgesamt kann festgehalten werden, dass der allgemeine Bauzustand beider Gebäude als sanierungsbedürftig anzusehen ist. Insbesondere der des Zeughauses ist als stark sanie- rungsbedürftig einzustufen. Die umfangreich festgestellten Mängel, insbesondere die sicher- heitsrelevanten Mängel, sind vor einer interimistischen Inbetriebnahme zwingend abzustellen. Eine Innutzungnahme, unabhängig von der Nutzungsart, wird ohne die Behebung dieser Män- gel als nicht möglich eingestuft. Das Kulturraummanagement im Dezernat Kunst und Kultur wird auf Basis des Untersu- chungsberichts und der geschätzten Kosten, die in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzung anfallen, eine Beschlussvorlage mit Entscheidungsvarianten für das weitere Vorgehen erstel- len. Hierbei ist auch die Nutzung des Ensembles durch das Kölnische Stadtmuseum zu be- rücksichtigen. Gez. Charles Anlage: Anlage 1 Zeughaus Ergebnisbericht
Anlage 1 Zeughaus Ergebnisbericht
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M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 1 | 32 kultur:ZEUG M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 2 | 32 INHALT KULTUR IM ZEUGHAUS: Erläuterung zur Untersuchung Seite 3 - 6 Nutzungsmatrix Seite 7 Ausstellung Kunst - dauerhaft Seite 8 Ausstellung Kunst - temporär Seite 10 Sonderausstellung (Museum) Seite 12 Künstlerateliers Seite 14 Brauchtumsveranstaltungen Seite 16 Musikveranstaltungen Seite 18 Musikprobe Seite 20 Schauspiel/Theater Seite 22 Schauspiel/Theater Proberäume Seite 24 Lesungen Seite 26 Aufstellung Schätzkosten Seite 28 Zusammenfassung Seite 29 Kontakte Seite 32 M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 3 | 32 ERLÄUTERUNG ZUR UNTERSUCHUNG KULTUR IM ZEUGHAUS: Das Kulturamt der Stadt Köln hat die M&P Project GmbH mit der Untersuchung einer Interimsnutzung für das Zeughaus und die Alte Wache im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss beauftragt. Aufgabe ist die Untersuchung verschiedener möglicher Nutzungen der ehemaligen Ausstellungs- und Museumsflächen für eine Interims - nutzung von ca. drei Jahren. Im Rahmen der Prüfungen sollen Aussagen zu baurechtlichen, baulichen, brand - schutztechnischen, haustechnischen Punkten sowie zur Schadstoffbelastung von Baumaterialien getroffen wer - den. In der nachfolgenden Nutzungsmatrix werden dazu ver - schiedene Nutzungen dargestellt und aufgezeigt, ob die- se möglich sind und welche Rahmenbedingungen dazu erforderlich werden. Zu diesen Untersuchungen wurden Planer und Fachpla - ner hinzugezogen. Die fachtechnischen Stellungnahmen Brandschutz und Schadstoffuntersuchung liegen im De - tail als Anlage bei. Die Ergebnisse aus der fachtechni - schen Beurteilung Haustechnik (HLS) werden im folgen - den Konzept benannt. Für die elektrotechnischen Anlagen wurde keine fach - technische Untersuchung durchgeführt. Da die Elektro - installation einen ähnlichen Zustand aufweist, wie die HLS-Installationen, können vergleichbare Annahmen ge - troffen werden. Statische Untersuchungen und Berechnungen wurden aktuell keine durchgeführt. Für eine weitere Bearbeitung bei einer feststehenden Nutzung ist eine statische Be - trachtung, z. B. hinsichtlich der Brandschutzanforderung an Decken, notwendig, die jedoch einem baulich tieferen Eingriff bedürfen. Bei der Inaugenscheinnahme der Bausubstanz und der Anlagen der zuvor genannten Fachbereiche wurden im Erdgeschoss, im 1. Obergeschoss und Teilbereichen des Untergeschosses stichprobenhafte Kontrollen durch - geführt, die für eine vollständige Sanierung jedoch noch weitergeführt werden müssten. Notwendige Massnahmen Für die weitere Nutzung des Gebäudes sind zum aktuellen Zustand verschiedene bauliche und technische Massnah- men notwendig, unabhängig von der Nutzungsart, um die baurechtlichen und fachtechnischen Vorschriften zu er - füllen. Diese werden im Folgenden benannt. Für Nutzungen, die aus ihrer Art und dem Umfang nicht der noch aktuell gültigen Baugenehmigung zuzuordnen sind, muss eine Nutzungsänderung beantragt werden. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen werden in den zusätzlichen Erläuterungen zu den Nutzungen auf - geführt. Brandschutz • Durchführung von Begehungen durch Prüfsachver - ständige nach PrüfVO NRW bzw. Behebung der Mängel aus den letzten Berichten (BMA, Sicherheitsbeleuchtung, Alarmierung, elektrische Anlagen, Lüftung) • Reparatur bzw. Wiederherstellung von Abschottungen in brandschutztechnisch klassifizierten Bauteilen • Reparatur bzw. Austausch der erforderlichen Brand- und Rauchschutztüren z. B. zu den Treppenräumen ent - sprechend der bestehenden Baugenehmigung • Anpassung und Wiederherstellung der Rettungsweg - kennzeichnung • Klärung Außerbetriebnahme der Wandhydranten. Es sind Wandhydranten vorhanden, die jedoch mit „außer Betrieb“ gekennzeichnet sind. Eine baurechtliche Bestä - tigung, dass die Wandhydranten außer Betrieb genommen werden können, liegt nicht vor. • Nur für von der Baugenehmigung abweichende Nutzung (s. u.): Nachweis und Einstufungen der tragenden und aussteifenden Bauteile und insbesondere Decken in eine Feuerwiderstandsklasse (siehe Stellungnahme Brandschutz v. Kempen Krause beratende In - genieure GmbH) Haustechnik / Heizung • Wartung der Heizungsanlage und Überprüfung der Funktionalität • Regelmässige Überprüfung der Leitungsdichtigkeit Haustechnik / Lüftung • Grundsätzlich sollte sichergestellt sein, dass alle Be - reiche über eine ausreichende Lüftungsmöglichkeit durch Fensterlüftung oder mechanische Lüftung verfü - gen. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 4 | 32 ERLÄUTERUNG ZUR UNTERSUCHUNG • In den Bereichen der alten Wache sind keine Möglich - keiten gegeben über Fensteranlagen eine ausreichende Lüftung sicherzustellen. Zur Belüftung können hier die verbauten Fenster wieder hergestellt oder es kann eine mechanische Lüftung eingebaut werden. • Im Zeughaus sind ausreichend Fenster für eine Quer - lüftung vorhanden. Sollte eine Veranstaltung mit erhöh - ter Lautstärke als Interimsnutzung geplant sein, ist der Schallschutz gegenüber den umliegenden Gebäuden zu berücksichtigen. Ggf. ist dann eine mechanische Lüftung erforderlich, so dass zu Lüftungszwecken keine Fenster geöffnet werden müssen. Haustechnik / Sanitär • sämtliche Leitungsstränge und Trinkwasserzapfstel - len sollten durch eine Legionellenbeprobung untersucht werden • Für die Trinkwasserhygiene sind alle nicht genutzten Leitungen von der Trinkwasseranlage zu trennen und die Abzweige (T-Stücke) an den durchflossenen Leitungen auszubauen. • Trinkwasseruntersuchung, zur Feststellung von mikro- biologischen Parametern und von Schwermetallen • Spülprotokoll mit Auflistung aller Zapfstellen (Spülung alle 72h) • Beh. WC ist sanierungsbedürftig, entspricht nicht den Anforderungen nach DIN 18040-1 • Sanierung der defekten WC-Anlagen, da durch diese WCs oder Urinale weitere Leitungen nicht gespült werden und Verkeimungen auftreten • Folgende Anzahl an WC-Anlagen sollte in Anlehnung an die Versammlungsstättenverordnung §12 vorhanden sein: Im Bereich der alten Wache für bis zu 100 Personen: - Damentoiletten: 2x Toilettenbecken - Herrentoilette: 1x Toilettenbecken, 2x Urinale Im Bereich des Zeughauses für bis zu 200 Personen: - Damentoiletten: 3x Toilettenbecken - Herrentoilette: 1x Toilettenbecken, 3x Urinale • Nicht genutzte Übertischgeräte an Ausgussbecken sollten zurückgebaut oder im Spülplan aufgeführt und komplett gespült werden (Haustechnikpunkte von B+U Planungsgesellschaft mbH) Haustechnik / Elektro Die Elektroinstallationen und Meldeanlagen wurden nicht tiefgreifender untersucht und müssen vor einer Inte - rimsnutzung durch geeignete Fachbetriebe geprüft und die Mängel beseitigt werden. Nach Durchführung der Mängelbeseitigungsarbeiten ist die gesamte Elektroins - tallation durch den TÜV oder eine vergleichbare Prüfstel- le zu überprüfen. Gem. Erläuterung im Brandschutzbericht sind die si - cherheitsrelevanten Meldeeinrichtungen (Brandmelde - einrichtung, RWA, EMA etc.) mit den vorgeschriebenen Wartungs- und Prüfintervallen (wiederkehrende Prüfun - gen) durch einen Fachbetrieb zu warten. Die Beleuchtung muss der Nutzung entsprechend angepasst werden, was durch die ehemalige Museumsbeleuchtung mit Strom - schienen überwiegend gegeben sein sollte. Schadstoffuntersuchung Ergänzend zu den bereits vorliegenden Untersuchungs - berichten des Ingenieurbüros Zwiener wurden vereinzelt Materialproben genommen und Raumluftmessungen durchgeführt. Diese wurden auf Schadstoffe, wie Asbest, Schwermetall, PCB und KMF untersucht. Die Schadstoffuntersuchung betrifft die Innenbereiche der Ausstellungflächen des Zeughauses im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, den Foyerteil des Verbindungsbaus sowie die Innenbereiche der Alten Wache im Erd- und Obergeschoss. Zur Identifizierung von verbauten bzw. verwendeten Asbestprodukten wurden technische Bauinspektionen in den Gebäuden gemäß TRGS 519 durchgeführt. Besondere Beachtung fanden hierbei: • Fußbodenbeläge (asbesthaltige Bodenbeläge, Kleber) • Deckeninnenverkleidungen, Deckenisolierungen, Wandverkleidungen • Putze und Spachtelmassen • Fensterkitt Künstliche Mineralfaser (KMF) Im Rahmen der technischen Bauinspektionen wurden keine Produkte aus künstlicher Mineralfaser (KMF) an - getroffen. Es ist jedoch anzunehmen, dass KMF-Produkte in Form von Leitungs- / Rohrisolierungen sowie Isolierun- gen technischer Anlagen vorhanden sind. Darüber hinaus M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 5 | 32 ERLÄUTERUNG ZUR UNTERSUCHUNG ist das Vorhandensein von Dämmmatten im Bereich von Trockenbauwänden, bzw. in Leichtbauweise errichteten Wänden (Gipskarton auf Ständerwerk) wahrscheinlich. Falls entgegen dem derzeitigen Szenario im Zuge der Er - tüchtigung in entsprechende Bauteile eingegriffen wird, so sind vorab weitere Untersuchungen zwecks Detektion sowie abfalltechnischer Zuweisung erforderlich. Asbestuntersuchung Zur Feststellung eines Sanierungserfordernisses für schwach gebundene asbesthaltige Bauteile dient die Asbestrichtlinie-NRW. Dort werden Baustoffe nach der Art der Verwendung und ihrer Eigenschaften klassifiziert und drei Dringlich - keitstufen zugeordnet. Der Stufe eins zugeordnete Bau - teile müssen nach speziellen Vorsichtsmassnahmen die Sanierungsarbeiten unverzüglich erfolgen. Bei der Stufe drei können Sanierungsmassnahmen im Rahmen bau - licher Veränderung langfristig geplant und durchgeführt werden. Auf die Anwendung der Asbestrichtlinie wurde zunächst verzichtet, da bisher nicht feststeht in welchem Umfang schwachgebundene asbesthaltige Bauteile im Rahmen der Ertüchtigung saniert, bzw. erhalten bleiben sollen. Im Ergebnis wurden in Putzen oder Spachtelmassen der Wand- und Stützenflächen und im Fensterkitt Asbestfa - sern nachgewiesen. Sofern diese gebunden bleiben, also keine Baumassnahmen durchgeführt werden, sind kei - ne unverzüglichen Massnahmen erforderlich. Gem. der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 dürfen solche Flächen oder Bauteile nicht überdeckt werden. Das be - deutet, dass diese Flächen auch nicht grossflächig über- spachtelt werden dürfen. Das rollende Streichen sowie das Verschließen von Schraublöchern innerhalb der Wandflächen mit asbest - belastetem Putz ist aus gutachterlicher Sicht jedoch als Instandhaltungsmaßnahme anzusehen und somit zu - lässig. Letztendlich können diese Tätigkeiten auch als Sicherungsmaßnahme angesehen werden. Tätigkeiten wie Bohren sind hingegen nach den Richtli - nien der TRGS 519 durchzuführen. Entsprechende Tätig - keiten dürfen ausschließlich von zertifizierten Betrieben mit Sachkunde gemäß TRGS 519 nach vorheriger Anmel - dung bei den zuständigen Fachbehörden durchgeführt werden. Zukünftige Nutzer müssen zudem informiert werden, dass jeglicher Eingriff in die Putzflächen untersagt ist. Im Rahmen dessen sind Handlungsanweisungen zu ver - fassen. Weiterhin wurde durch Beurteilung festgestellt, dass die Dichtungen der alten Rippenheizkörper im Gebäude mit Asbest belastet sein müssen. Eine genauere Unter - suchung dieser und zu weiteren nicht betrachteten Bau - teilen, in denen Asbastbaustoffe vermutet werden, muss im Rahmen einer Sanierungsmassnahme erfolgen. PCB und Schwermetall Zur Überprüfung möglicher baustoffbedingter Schadstoffe, hier polychlorierte Biphenyle (PCB) und Schwermetalle wurden exemplarische Baustoffproben der Anstriche / Lackierungen der Holzrahmenfenster entnommen. Die Fensteranstriche, bzw. -Lackierungen weisen in beiden Bereichen erhöhte Zinkgehalte auf. Im 1. OG des Zeughauses wurden zudem erhöhte Bleigehalte nach - gewiesen. Die ermittelten PCB-Gehalte sind mit 2,9 mg/ kg (Alte Wache) und 1,4 mg/kg (Zeughaus) als gering zu beurteilen. Die genaue Abstimmung der weiteren Vorgehensweise kann erst erfolgen, wenn der konkrete Umfang der ge - planten Eingriffe in die Bausubstanz feststeht. Aus sach- kundiger Sicht kann dann beurteilt werden, ob weiterer Untersuchungsbedarf besteht. In Abhängigkeit des Um - fangs der tatsächlich durchzuführenden Maßnahmen ist dann zu prüfen, bzw. behördlich abzustimmen, ob ein Rückbau- und Entsorgungskonzept anzufertigen ist. (siehe Schadstoffuntersuchung von M&P Ingenieurgesellschaft) M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 6 | 32 ERLÄUTERUNG ZUR UNTERSUCHUNG Bauliche und baurechtliche Rahmenbedingungen Der allgemeine Bauzustand in der alten Wache und be - sonders im Zeughaus ist stark sanierungsbedürftig. Im Obergeschoss des Zeughauses wurde bereits der Estrich- belag vollständig entfernt und für eine Übergangsnut - zung muss ein nichtbrennbarer Leichtestrich eingebaut werden. Der Bodenbelag im EG wurde teilweise entfernt und es bestehen unebene Übergänge. Der Belag der offenen Wendeltreppe am Aufzug wurde ebenfalls entfernt und die Treppe müsste entsprechend überarbeitet werden. Für den Zugang aus dem Eingangsbereich in das Zeughaus muss eine Rampe ergänzt werden, damit der Bereich bar- rierefrei zugänglich ist. Der Zugang über die kurze, zu steile Rampe am Seiteneingang ist für eine Nutzung eher ungeeignet. Der ehemalige Aufzug im Bereich der Wendeltreppe ent - spricht nicht mehr den aktuellen technischen Richtli - nien und wird für eine dauerhafte Personenbeförderung vermutlich keine Abnahme erreichen. Ausserdem ist die obere Ebene der alten Wache nicht angebunden und da - mit nicht barrierefrei erreichbar. Wie in den technischen Fachplanungsberichten bereits dargestellt, müssen verschiedene bauliche Eingriffe erfolgen, um die Lüftungsmöglichkeit mittels Lüftungs - geräten herzustellen und um den Brandschutz für die Anlagenbauteile (Durchbrüche für Elektroleitungen, Hei - zungs- und Wasserleitungen, etc.) zu gewährleisten. Zum grössten Teil sind diese Punkte bereits notwendig, um die aktuelle Baugenehmigung zu erfüllen. Die umfangreich festgestellten Mängel, besonders die sicherheitsrelevanten Mängel, werden nach Abstimmung mit der Baubehörde der Stadt Köln keine Veranstaltung oder sonstige Nutzung ermöglichen. Die aktuelle Baugenehmigung ist für eine Nutzung von Ausstellungen und zusätzlich ca. 20 Veranstaltungen im Jahr erteilt worden. Dabei liegt die Begrenzung der Per - sonen im Zeughaus bei 200 und in der alten Wache bei 100 Personen gleichzeitig. Da die Nutzung jedoch bereits seit über fünf Jahre pau - siert, ist grundsätzlich bei der Baubehörde zu klären, ob die seinerzeit erteilte Genehmigung noch rechtskräftig ist. Mögliche Nutzungen Zu den vorgenannten Parametern wurden verschiedene Interimsnutzungen untersucht, die das gesamte Zeug - haus mit einem kulturellen Leben wieder füllen könnten. Dazu ist in der Nutzungsmatrix aufgeführt, welche Art von Veranstaltung oder Betrieb auf welchen Flächen in Frage kommen. Auf den zugehörigen Erläuterungsseiten wird erklärt, welche Vorarbeiten und ggf. Genehmigungen erforderlich werden und wie hoch die Schätzkosten sind. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 7 | 32 NUTZUNGSART / BAULICHE ANFORDERUNGEN AUSSTELLUNG KUNST DAUERHAFT AUSSTELLUNG KUNST TEMPORÄR SONDERAUSSTELLUNG (MUSEUM) TEMPORÄR KÜNSTLERATELIERS BRAUCHTUMS- VERANSTALTUNGEN MUSIK- VERANSTALTUNGEN MUSIK- PROBE SCHAUSPIEL / THEATER SCHAUSPIEL / THEATER PROBERÄUME LESUNGEN BAULICHE ANF. AUSBAU x x x x x x x BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK x x x x x x x BRANDSCHUTZ x x x x x x x ALTLASTEN-SCHADSTOFFE o o x o o o o BAULICHE ANF. AUSBAU x x x BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK x x x BRANDSCHUTZ x x x ALTLASTEN-SCHADSTOFFE o x o BAULICHE ANF. AUSBAU x x x x x x x BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK x x x x x x x BRANDSCHUTZ x x x x x x x ALTLASTEN-SCHADSTOFFE o o x o o o o BAULICHE ANF. AUSBAU x x x x x x BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK x x x x x x BRANDSCHUTZ x x x x x x ALTLASTEN-SCHADSTOFFE o x o o o o x BAULICHE MASSNAHMEN ERFORDERLICH o SCHADSTOFFSANIERUNG NUTZUNG EMPFOHLEN NUTZUNG EINGESCHRÄNKT KEINE NUTZUNG Nutzungsänderung / Baugenehmigung ZEUGHAUS ALTE WACHE EG1. OGEG1. OG NUTZUNGSMATRIX M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 8 | 32 AUSSTELLUNG KUNST - DAUERHAFT (INTERIM) WC WC EG WC 1. OG AUSSTELLUNG Z.B. VON KUNST / FOTOGRAPHIE / THEMENAUSSTELLUNG ZUGANG BARRIEREFREI 230.82 m² 790.79 m² 13.40 4.60 15.654.55 59.70 17.70 14.20 856.97 m² 277.19 m² 17.70 4.604.75 59.95 16.50 14.35 15.30 M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 9 | 32 AUSSTELLUNG KUNST - DAUERHAFT (INTERIM) NUTZUNG FÜR EG EMPFOHLEN ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN HOCHBAU Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes - sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei- ten. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Ausstellungsbetrieb eher nicht notwendig. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Abhängig vom Ausstellungskonzept. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän- de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt werden. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen. ALTE WACHEZEUGHAUS HOCHBAU Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor - satzwände. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Ausstellungsbetrieb eher nicht notwendig. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Abhängig vom Ausstellungskonzept. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 10 | 32 AUSSTELLUNG KUNST - TEMPORÄR WC WC EG 1. OG WC AUSSTELLUNG Z.B. VON FREIEN KÜNSTLERN ORGANISIERT UND UMGESETZT ZUGANG OBERGESCHOSS NICHT BARRIEREFREI M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 11 | 32 ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN AUSSTELLUNG KUNST - TEMPORÄR NUTZUNG FÜR OG EMPFOHLEN ALTE WACHEZEUGHAUS HOCHBAU Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes - sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei- ten. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Ausstellungsbetrieb eher nicht notwendig. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Abhängig vom Ausstellungskonzept. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän- de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt werden. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen. HOCHBAU Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor - satzwände. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Ausstellungsbetrieb eher nicht notwendig. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Abhängig vom Ausstellungskonzept. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 12 | 32 SONDERAUSSTELLUNG (MUSEUM) TEMPORÄR WC WC EG 1. OG WC AUSSTELLUNG GESCHICHTE / FOTOGRAPHIE / THEMENAUSSTELLUNG ZUGANG OBERGESCHOSS NICHT BARRIEREFREI AUSSTELLUNG GESCHICHTE / FOTOGRAPHIE / THEMENAUSSTELLUNG ZUGANG BARRIEREFREI M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 13 | 32 ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN SONDERAUSSTELLUNG (MUSEUM) TEMPORÄR NUTZUNG FÜR EG UND OG ALTE WACHEZEUGHAUS HOCHBAU Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes - sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei- ten. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Ausstellungsbetrieb eher nicht notwendig. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Abhängig vom Ausstellungskonzept. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän- de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt werden. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen. HOCHBAU Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor - satzwände. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Ausstellungsbetrieb eher nicht notwendig. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Abhängig vom Ausstellungskonzept. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 14 | 32 KÜNSTLERATELIERS WC WC EG 1. OG WC ATELIERFLÄCHEN FÜR KÜNSTLER EINRICHTUNG / AUFBAU DURCH KÜNSTLER M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 15 | 32 ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN KÜNSTLERATELIERS NUTZUNG FÜR OG EMPFOHLEN ALTE WACHEZEUGHAUS HOCHBAU Die Räumlichkeiten bleiben im jetzigen Zustand und bilden einen Werkstattcharakter für die Künstler - ateliers. Bei der Nutzung für Künsterateliers ist von einer Nutzungsänderung auszugehen, die mit dem Bauamt im Vorfeld abzustimmen ist. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Atelierbetrieb nicht notwendig. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän- de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt werden. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen. HOCHBAU Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vorsatzwände nach Bedarf. Bei der Nutzung für Künst- erateliers ist von einer Nutzungsänderung auszugehen, die mit dem Bauamt im Vorfeld abzustimmen ist. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Atelierbetrieb nicht notwendig. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster sicherstellen. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 16 | 32 BRAUCHTUMSVERANSTALTUNGEN WC WC EG 1. OG WC KLEINE VERANSTALTUNGEN ZUM BRAUCHTUM ZUGANG BARRIEREFREI M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 17 | 32 ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN BRAUCHTUMSVERANSTALTUNGEN NUTZUNG FÜR EG EMPFOHLEN ALTE WACHEZEUGHAUS HOCHBAU Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes - sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei- ten. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten zu reduzieren. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf Legionellen über - prüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Abhängig von der Veranstaltung. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän- de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt werden. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen. HOCHBAU Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor - satzwände. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten zu reduzieren. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Abhängig von der Veranstaltung. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 18 | 32 MUSIKVERANSTALTUNGEN WC WC EG 1. OG WC MUSIKVERANSTALTUNG MIT PERSONENBEGRENZUNG CA. 190/90 ZUGANG BARRIEREFREI M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 19 | 32 ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN MUSIKVERANSTALTUNGEN NUTZUNG FÜR EG EMPFOHLEN ALTE WACHEZEUGHAUS HOCHBAU Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes - sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei- ten. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten zu reduzieren. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung (über Fenster oder) über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Abhängig von der Veranstaltung. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän- de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt werden. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen. HOCHBAU Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor - satzwände. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten zu reduzieren. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung (über Fenster oder) über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Abhängig von der Veranstaltung BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 20 | 32 MUSIKPROBE WC WC EG 1. OG WC ABGETRENNTE EBENE (ALTE WACHE) ALS MUSIKPROBERAUM ZUGANG OBERGESCHOSS NICHT BARRIEREFREI M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 21 | 32 ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN MUSIKPROBE NUTZUNG FÜR EG EMPFOHLEN ALTE WACHEZEUGHAUS HOCHBAU Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes - sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei- ten. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten zu reduzieren. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung (über Fenster oder) über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän- de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt werden. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen. HOCHBAU Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor - satzwände. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten zu reduzieren. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung (über Fenster oder) über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 22 | 32 SCHAUSPIEL / THEATER WC WC EG 1. OG WC KLEINES SCHAUSPIEL / THEATER / IMPROTHEATER - VORFÜHRUNGEN ZUGANG BARRIEREFREI M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 23 | 32 ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN SCHAUSPIEL / THEATER NUTZUNG FÜR EG EMPFOHLEN ALTE WACHEZEUGHAUS HOCHBAU Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes - sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei- ten. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten zu reduzieren. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Ggf. Bühnenbeleuchtung erforderlich. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän- de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt werden. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen. HOCHBAU Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor - satzwände. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten zu reduzieren. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Ggf. Bühnenbeleuchtung erforderlich. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 24 | 32 SCHAUSPIEL / THEATER-PROBERÄUME WC WC EG 1. OG WC PROBERÄUME FÜR SCHAUSPIEL / THEATER ZUGANG OBERGESCHOSS NICHT BARRIEREFREI M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 25 | 32 ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN SCHAUSPIEL / THEATER-PROBERÄUME NUTZUNG FÜR OG EMPFOHLEN ALTE WACHEZEUGHAUS HOCHBAU Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes - sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei- ten. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten zu reduzieren. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Ggf. Bühnenbeleuchtung erforderlich. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän- de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt werden. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen. HOCHBAU Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor - satzwände. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten zu reduzieren. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. Ggf. Bühnenbeleuchtung erforderlich. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 26 | 32 LESUNGEN WC WC EG 1. OG WC LESUNGEN / EVENT ZUGANG BARRIEREFREI M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 27 | 32 ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN LESUNGEN NUTZUNG FÜR EG EMPFOHLEN ALTE WACHEZEUGHAUS HOCHBAU Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes - sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei- ten. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten zu reduzieren. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän- de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt werden. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen. HOCHBAU Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor - satzwände. AKUSTIK Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten zu reduzieren. HAUSTECHNIK (HLS) Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. ELEKTRO Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er - gänzen. BRANDSCHUTZ Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden. SCHADSTOFFE Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt. BESUCHERANZAHL Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 28 | 32 BAULICHE ANFORDERUNGEN / KOSTEN NUTZUNGSART / BAULICHE ANFORDERUNGEN AUSSTELLUNG KUNST DAUERHAFT AUSSTELLUNG KUNST TEMPORÄR SONDERAUSSTELLUNG (MUSEUM) TEMPORÄR KÜNSTLERATELIERS BRAUCHTUMS- VERANSTALTUNGEN MUSIK- VERANSTALTUNGEN MUSIK- PROBE SCHAUSPIEL / THEATER SCHAUSPIEL / THEATER PROBERÄUME LESUNGEN Kostenansatz 405.000 € 215.000 € 405.000 € 91.000 € 560.000 € 560.000 € 39.000 € 375.000 € 89.000 € 170.000 € BAULICHE ANF. AUSBAU 45.000,00 € x 45.000,00 € 45.000,00 € 45.000,00 € 45.000,00 € 45.000,00 € BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK 55.000,00 € x 55.000,00 € 295.000,00 € 295.000,00 € 295.000,00 € 55.000,00 € BRANDSCHUTZ 35.000,00 € x 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 € ALTLASTEN-SCHADSTOFFE 150.000,00 € o 150.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € BAULICHE ANF. AUSBAU 65.000,00 € x 65.000,00 € BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK 55.000,00 € x 8.000,00 € BRANDSCHUTZ 35.000,00 € x 18.000,00 € ALTLASTEN-SCHADSTOFFE 0,00 € x 0,00 € BAULICHE ANF. AUSBAU 25.000,00 € x 25.000,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € 15.000,00 € BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK 25.000,00 € x 25.000,00 € 145.000,00 € 145.000,00 € 25.000,00 € 5.000,00 € BRANDSCHUTZ 15.000,00 € x 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € ALTLASTEN-SCHADSTOFFE 55.000,00 € o 55.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € BAULICHE ANF. AUSBAU 25.000,00 € x x 9.000,00 € 9.000,00 € x BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK 25.000,00 € x x 20.000,00 € 5.000,00 € x BRANDSCHUTZ 10.000,00 € x x 10.000,00 € 10.000,00 € x ALTLASTEN-SCHADSTOFFE 0,00 € x o 0,00 € 0,00 € o Die aufgeführten Kosten sind Schätzkosten und umfassen die minimalen baulichen Eingriffe und stellen keine vollständige Sanierung dar. Kosten in netto der Kostengruppe 300 und 400. ALTE WACHE EG1. OG ZEUGHAUS EG1. OG M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 29 | 32 ZUSAMMENFASSUNG Anlass Die Stadt Köln, mit dem Dezernat für Kunst und Kultur, be- absichtigt das derzeit nicht genutzte Gebäudeensemble Zeughaus und Alte Wache einer Interimnutzung zuzufüh- ren. Auf Grundlage dessen wurde die M&P Project GmbH mit der Untersuchung des Gebäudezustandes, der Analyse der möglichen Nutzungen und zur Einschätzung und Be - nennung der notwendigen Maßnahmen für diese mögli - chen Übergangsnutzungen beauftragt. Vorgehensweise und Einordnung Der hier nun vorliegende Ergebnisbericht zur baufach - lichen Einschätzung des Zustandes der Gebäude „Zeug - haus“ und „Alte Wache“ stellt kein abschließendes bau - fachliches Gutachten für das Gebäudeensemble dar. Ziel war vielmehr nach entsprechender Diagnose das Auf- zeigen und Dokumentieren des Zustandes, um auf dieser Grundlage mögliche kulturnahe Nutzungen der ehemali - gen Ausstellungs- und Museumsflächen zu identifizieren und die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen zu be - nennen. Diagnose Gebäudezustand Die Diagnose des Zustandes wurde durch die nachfolgend benannten Fachbereiche durchgeführt: - Objektplanung/Architektur - Technische Gebäudeausrüstung (HLS) - Brandschutz - Schadstoffe in Bestandsgebäuden Durch die Begehungen der Gebäude, sowie teilweise durch Probenentnahmen und stichprobenhafte Kontrol - len, wurden die Gebäudezustände des Zeughauses und der Alten Wache erfasst. Gemäß Aufgabenstellung haben sich die Fachbereiche dabei auf das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss der beiden Gebäude fokussiert. Zu - sätzlich wurden die zur Verfügung stehenden Dokumente (Pkt. 6-12) für die Diagnose zu Rate gezogen und zur Be - urteilung genutzt. Es standen folgende Dokumente für die relevanten Be - reiche im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss der beiden Gebäude zur Verfügung: Pläne: [1] Erdgeschoss Zeughaus Baugenehmigungsplanung vom 10.08.1982 [2] Obergeschoss Zeughaus Baugenehmigungsplanung vom 10.08.1982 [3] Erdgeschoss Zeughaus Genehmigungsplanung zu Aktenzeichen 63/B11/3310/2003 [4] Erdgeschoss Alte Wache Genehmigungsplanung zu Aktenzeichen 63/B11/3310/2003 [5] Erdgeschoss Zeughaus Genehmigungsplanung zu Aktenzeichen 63/B91/2997/2010 Gutachten, Berichte, Aktenzeichen [6] BAUINGENIEURBÜRO HUBATSCH: Bauzustandsbericht – Bautechnische Begutachtung, vom 18.01.2018, inklusive Fotodokumentation [7] INGENIEURBÜRO ANDREAS+BRÜCK GMBH: Brand- schutz-Stellungnahme vom 25.05.2020 [8] AKTENZEICHEN 63/B11/3310/2003: Baugenehmigung vom 01.10.2003, „Nutzungsänderung von Museum in Ver- sammlungsstätte mit Bestuhlungsplan für 20 Veranstal- tungen im Jahr [9] AKTENZEICHEN 63/B91/2997/2010: Baugenehmigung vom 21.07.2010, „Genehmigung eines Bestuhlungs- und Rettungswegplanes – Kölnisches Stadtmuseum – (An- zahl der Stühle 89) [10] SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO DR. ZWIENER: Bericht zu Asbestuntersuchungen (Materialanalysen) im Kölni- schen Stadtmuseum – 09.10.2017 [11] SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO DR. ZWIENER: Bericht zu M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 30 | 32 ZUSAMMENFASSUNG Raumluftmessungen auf Asbest (Kontrollmessungen) im Kölnischen Stadtmuseum – 17.10.2017 [12] SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO DR. ZWIENER: Bericht zu Asbestuntersuchungen (Materialanalysen) im Kölni- schen Stadtmuseum – 17.11.2017 Mögliche kulturnahe Nutzungen und erforderliche (zu - sätzliche) bauliche Maßnahmen Auf Grundlage der Ergebnisse der Begehungen, sowie der bereits vorliegenden oben benannten Untersuchungs - berichte und Stellungnahmen wurde analysiert welche kulturnahen interimistischen Nutzungen möglich er - scheinen. Die identifizierten möglichen Nutzungen sind in einer Nutzungsmatrix (siehe Seite 7) zusammengefasst, die auch aufzeigt, welche baulichen Anforderungen die jeweilige Nutzungsart auslöst. Auf den Seiten 8 bis 27 werden die baulichen Anforderungen der möglichen Nut- zungen näher beschrieben und die erforderlichen Maß - nahmen werden benannt. Wir weisen darauf hin, dass die identifizierten interimis - tischen Nutzungen teilweise eine neue Bau- und Nut - zungsgenehmigung bedürfen, weil die Nutzung nicht der genehmigten Nutzung entspricht. Da die Nutzung des Gebäudeensemble bereits seit über fünf Jahren pausiert, weisen wir zusätzlich daraufhin, dass generell mit der Baubehörde abzustimmen ist, ob die zuletzt erteilte Nutzungsgenehmigung noch rechts - kräftig ist. Notwendige Maßnahmen zum Betrieb des Gebäudes Bei Betrieb des Gebäudes sind unabhängig von der Art der Nutzung verschiedene bauliche und technische Maßnah- men notwendig, um die baurechtlichen und fachlichen Vorschriften zu erfüllen. Die identifizierten erforderlichen Maßnahmen werden von uns im Bericht benannt. Ein Anspruch auf Vollstän - digkeit kann an dieser Stelle aber nicht abgeleitet wer - den. Wir gehen aus Erfahrung davon aus, dass bei einer tiefergehenden Analyse im Zuge einer detaillierten Pla - nung weitere Maßnahmen identifiziert werden. Insbesondere die Maßnahmen, die seitens des Brand - schutzes identifiziert wurden, sind dringend zu beachten. Die Wiederherstellung in brandschutztechnisch klassifi - zierten Bauteilen, sowie die Funktionstüchtigkeit der er - forderlichen Brand- und Rauchschutztüren, werden hier- mit nochmals als äußerst wichtig benannt, aber auch die weiteren notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes sind zwingend zu beachten. Weiterhin sind die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf die gesamte Gebäudetechnik als wichtig einzustufen. Kostenrahmen Auf Seite 28 sind für die verschiedenen Nutzungsarten prognostizierte Kosten in Form von Kostenrahmen ange - geben. Die aufgeführten Kosten sind somit grobe Schätz- kosten und umfassen die minimalen baulichen Eingriffe und stellen nicht die Kosten für eine vollständige Sanie - rung dar. Die Kostenangaben beziehen sich auf die Kostengruppen KG 300 und KG 400, weitere Kosten (z. B. Baunebenkos - ten) wurden nicht berücksichtigt. Die Kostenangaben beinhalten keine Baumaßnahmen in den Nebenflächen (z. B. Untergeschoss oder Dachgeschoss), die ggf. für die Innutzungnahme erforderlich sind. Ohne einen tieferge - henden Einstieg in die Planung sind hier keine belastba - ren Kostenangaben möglich. Ein Anspruch auf Vollstän - digkeit des benannten Kostenrahmens besteht nicht. Einschätzung Der allgemeine Bauzustand beider Gebäude ist sanie - rungsbedürftig. Insbesondere der Zustand des Zeug - hauses ist als stark sanierungsbedürftig einzustufen. Die umfangreich festgestellten Mängel, besonders die sicherheitsrelevanten Mängel, sind vor einer Inbetrieb - nahme zwingend abzustellen. Eine Innutzungnahme, un - abhängig von der Nutzungsart, wird ohne die Behebung dieser Mängel als nicht möglich eingestuft. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 31 | 32 ZUSAMMENFASSUNG Die Kosten für die erforderlichen baulichen Ertüchtigun - gen sind abhängig von den Flächen, die in Nutzung gehen sollen und abhängig von der Nutzungsart. Der prognosti - zierte Kostenrahmen zeigt auf, dass die Kosten generell als hoch einzustufen sind. Dabei berücksichtigt der an - gegebene Kostenrahmen lediglich die minimal notwendi- gen baulichen Eingriffe und nicht eine vollständige oder umfängliche Sanierung. Eine Vielzahl der Nutzungen, die wir als möglich identi - fiziert haben, sind nicht von der bestehenden Nutzungs - genehmigung abgedeckt, sodass nach unserer Ein - schätzung eine neue Bau- und Nutzungsgenehmigung notwendig wird. Dies betrifft nach unserer Einschätzung die folgenden Nutzungsarten: - Künstlerateliers - Brauchtumsveranstaltungen* - Musikveranstaltungen - Musikprobe* - Schauspiel / Theater* - Schauspiel / Theater /Proberäume* - Lesungen* * bei mehr als 20 Veranstaltungen pro Jahr (zusätzlich Personenbe - schränkung) Fazit Um eine Innutzungnahme des Gebäudeensemble Zeug - haus und Alte Wache durchführen zu können, sind um - fangreiche bauliche Maßnahmen durchzuführen. Eine Abstimmung mit der Baubehörde ist generell er - forderlich, da abzufragen ist, ob die letzte Bau- und Nut - zungsgenehmigung noch Bestand hat, da die Gebäude bereits mehr als fünf Jahre nicht in Nutzung sind. Je nach Wahl der Nutzung, ist zusätzlich ein Bau- bzw. Nutzungsänderungsantrag erforderlich, der durch die Baubehörde zu genehmigen ist. Der prognostizierte Kostenrahmen zeigt ein hohes Niveau. Inwieweit eine interimistische Nutzung für eine Dauer von bis zu drei Jahren diese Kosten rechtfertigt, kann unse - rerseits nicht bewertet werden. M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT | NOTWENDIGE MASSNAHMEN SEITE 32 | 32 M&P PROJECT GmbH Norbert Tümmers Widdersdorfer Straße 190a 50825 Köln T +49 221 139522 01 norbert.tuemmers@mup-group.com www.mup-project.com FREISCHWIMMER ARCHITEKTEN Stefan Durth Händelstrasse 22 50674 Köln T +221 298880 01 M +49 171 9514901 durth@freischwimmerarchitekten.com BRANDSCHUTZ KEMPEN KRAUSE BERATENDE INGENIEURE GMBH Konrad-Adenauer-Ufer 41 50668 Köln T +49 221 933119 0 HAUSTECHNIK B+U Planungsgesellschaft mbH Hammermühle 13 51491 Overath T +49 2206 90502 1 SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH Widdersdorfer Straße 190 50825 Köln T +49 221 170917 0
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1199/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.04.2024
- Erstellt
- 08.04.2024 15:34