Mandari Insight

1199/2024

Zeughaus/Alte Wache - Ergebnisbericht der baufachlichen Untersuchung

Mitteilung Ausschuss 23.04.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 30.04.2024, TOP 8.7

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Zeughaus Ergebnisbericht

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

4999 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer 23.04.2024 
 1199/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.04.2024 
 
Zeughaus/Alte Wache - Ergebnisbericht der baufachlichen Untersuchung 
Mit Beschluss AN/2097/2022 des Ausschusses Kunst und Kultur vom 29.11.2022 wurde die 
Verwaltung mit der Prüfung einer interimistischen kulturellen Nutzung des Zeughauses und 
der Alten Wache beauftragt. Hierzu sollten unter anderem die genehmigungsrechtlichen Min-
destanforderungen für eine solche Nutzung geprüft und die entsprechenden Schritte in Ab-
stimmung mit den zuständigen Dienststellen eingeleitet und umgesetzt werden. 
Eine erste Einschätzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ergab ein negatives Ergebnis 
hinsichtlich einer interimistischen Nutzung des Zeughauses bzw. der Alten Wache, wies aber 
auch darauf hin, dass eine tiefergehende Betrachtung des Gebäudes nötig sei, um eine ab-
schließende Aussage treffen zu können. 
In der Vorlage 1129/2023 vom 02.05.2023 wurde angekündigt, eine externe Prüfung der Rah-
menbedingungen für eine mögliche Zwischennutzung zu beauftragen.  
Im Rahmen einer Erstbegehung konnte festgestellt werden, dass aufwendigere Untersuchun-
gen notwendig werden als ursprünglich absehbar. 
Die baufachliche Untersuchung sollte die Bereiche Objektplanung, Technische Gebäudeaus-
rüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik), Brandschutz und Schadstoffe berück-
sichtigen. 
Mittlerweile liegt ein Ergebnisbericht zur baufachlichen Einschätzung (keine abschlie-
ßende Begutachtung) des Zustandes der Gebäude „Zeughaus“ und „Alte Wache“ vor (siehe 
Anlage).  
 
Ziel der Untersuchung war das Aufzeigen und Dokumentieren des Zustandes, um auf dieser 
Grundlage mögliche kulturnahe Nutzungen der ehemaligen Ausstellungs- und Museumsflä-
chen zu identifizieren und die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen zu benennen. 
 
 Mögliche kulturnahe Nutzungen und erforderliche (zusätzliche) bauliche Maßnah-
men  
Auf Grundlage der Ergebnisse der Begehungen sowie der bereits vorliegenden Untersu-
chungsberichte und Stellungnahmen wurde analysiert, welche kulturnahen interimisti-
schen Nutzungen möglich erscheinen. Die identifizierten möglichen Nutzungen sind in ei-
ner Nutzungsmatrix (siehe Seite 7 der Anlage) zusammengefasst, die auch aufzeigt, wel-
che baulichen Anforderungen die jeweilige Nutzungsart auslöst. Auf den folgenden Seiten 
werden die baulichen Anforderungen der möglichen Nutzungen näher beschrieben und 
die erforderlichen Maßnahmen benannt.

2 
 
Inwieweit die neuen / geplanten Nutzungen einer neuer Bau-/Nutzungsgenehmigung be-
dürfen, muss im Einzelfall mit der Bauaufsicht abgestimmt werden, insbesondere da die 
bisherige Nutzung des Gebäudeensembles bereits seit über fünf Jahren pausiert,  
 
 Notwendige Maßnahmen zum Betrieb des Gebäudes  
Zum Betrieb des Gebäudes sind unabhängig von der Art der Nutzung verschiedene bauli-
che und technische Maßnahmen notwendig, um die baurechtlichen und fachlichen Vor-
schriften zu erfüllen. Diese Maßnahmen beziehen sich auf das Gesamtgebäude, da alle 
Teile in Abhängigkeit zueinanderstehen.  
Die identifizierten erforderlichen Maßnahmen werden im Bericht dargestellt. Dennoch ist 
der Erfahrung der Gutachter nach zu vermuten, dass im Rahmen von tiefergehenden Ana-
lysen weitere Maßnahmen identifiziert werden.  
Insbesondere die Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen, sind dringend zu beachten. 
Hierzu zählen die Wiederherstellung brandschutztechnisch klassifizierter Bauteile sowie 
die Funktionstüchtigkeit der erforderlichen Brand- und Rauchschutztüren.  
Weiterhin sind Maßnahmen in Bezug auf die gesamte Gebäudetechnik als wichtig einzu-
stufen.  
 
 Kostenrahmen  
Im Bericht werden auch die für die verschiedenen Nutzungsarten prognostizierten Kosten 
in Form von Kostenrahmen angegeben. Die aufgeführten Kosten sind als grobe Schätz-
kosten zu verstehen und umfassen die minimalen baulichen Eingriffe und stellen nicht die 
Kosten für eine vollständige Sanierung dar. Planungskosten sind nicht enthalten.  
 
Insgesamt kann festgehalten werden, dass der allgemeine Bauzustand beider Gebäude als 
sanierungsbedürftig anzusehen ist. Insbesondere der des Zeughauses ist als stark sanie-
rungsbedürftig einzustufen. Die umfangreich festgestellten Mängel, insbesondere die sicher-
heitsrelevanten Mängel, sind vor einer interimistischen Inbetriebnahme zwingend abzustellen. 
Eine Innutzungnahme, unabhängig von der Nutzungsart, wird ohne die Behebung dieser Män-
gel als nicht möglich eingestuft. 
 
Das Kulturraummanagement im Dezernat Kunst und Kultur wird auf Basis des Untersu-
chungsberichts und der geschätzten Kosten, die in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzung 
anfallen, eine Beschlussvorlage mit Entscheidungsvarianten für das weitere Vorgehen erstel-
len. Hierbei ist auch die Nutzung des Ensembles durch das Kölnische Stadtmuseum zu be-
rücksichtigen. 
 
Gez. Charles 
 
 
Anlage: 
 
Anlage 1 Zeughaus Ergebnisbericht

Anlage 1 Zeughaus Ergebnisbericht

55524 Zeichen

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 1 | 32
kultur:ZEUG

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 2 | 32
INHALT
KULTUR IM ZEUGHAUS: 
 
 Erläuterung zur Untersuchung     Seite 3 - 6
 Nutzungsmatrix      Seite 7
 Ausstellung Kunst - dauerhaft     Seite 8
 Ausstellung Kunst - temporär     Seite 10
 Sonderausstellung (Museum)     Seite 12
 Künstlerateliers      Seite 14
 Brauchtumsveranstaltungen     Seite 16
 Musikveranstaltungen      Seite 18
 Musikprobe       Seite 20
 Schauspiel/Theater      Seite 22
 Schauspiel/Theater Proberäume    Seite 24
 Lesungen       Seite 26
 Aufstellung Schätzkosten     Seite 28
 Zusammenfassung      Seite 29
 Kontakte       Seite 32

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 3 | 32
ERLÄUTERUNG ZUR UNTERSUCHUNG
KULTUR IM ZEUGHAUS: 
Das Kulturamt der Stadt Köln hat die M&P Project GmbH 
mit der Untersuchung einer Interimsnutzung für das 
Zeughaus und die Alte Wache im Erdgeschoss und im 1. 
Obergeschoss beauftragt. Aufgabe ist die Untersuchung 
verschiedener möglicher Nutzungen der ehemaligen 
Ausstellungs- und Museumsflächen für eine Interims -
nutzung von ca. drei Jahren. Im Rahmen der Prüfungen 
sollen Aussagen zu baurechtlichen, baulichen, brand -
schutztechnischen, haustechnischen Punkten sowie zur 
Schadstoffbelastung von Baumaterialien getroffen wer -
den.
In der nachfolgenden Nutzungsmatrix werden dazu ver -
schiedene Nutzungen dargestellt und aufgezeigt, ob die-
se möglich sind und welche Rahmenbedingungen dazu 
erforderlich werden.  
Zu diesen Untersuchungen wurden Planer und Fachpla -
ner  hinzugezogen. Die fachtechnischen Stellungnahmen  
Brandschutz und Schadstoffuntersuchung liegen im De -
tail als Anlage bei. Die Ergebnisse aus der fachtechni -
schen Beurteilung Haustechnik (HLS) werden im folgen -
den Konzept benannt.
Für die elektrotechnischen Anlagen wurde keine fach -
technische Untersuchung durchgeführt. Da die Elektro -
installation einen ähnlichen Zustand aufweist, wie die 
HLS-Installationen, können vergleichbare Annahmen ge -
troffen werden.
Statische Untersuchungen und Berechnungen wurden 
aktuell keine durchgeführt.  Für eine weitere Bearbeitung 
bei einer feststehenden Nutzung ist eine statische Be -
trachtung, z. B. hinsichtlich der Brandschutzanforderung 
an Decken, notwendig, die jedoch einem baulich tieferen 
Eingriff bedürfen. 
Bei der Inaugenscheinnahme der Bausubstanz und der 
Anlagen der zuvor genannten Fachbereiche wurden im 
Erdgeschoss, im 1. Obergeschoss und Teilbereichen des 
Untergeschosses stichprobenhafte Kontrollen durch -
geführt, die für eine vollständige Sanierung jedoch noch 
weitergeführt werden müssten.
Notwendige Massnahmen
Für die weitere Nutzung des Gebäudes sind zum aktuellen 
Zustand verschiedene bauliche und technische Massnah-
men notwendig, unabhängig von der Nutzungsart, um die 
baurechtlichen und fachtechnischen Vorschriften zu er -
füllen.  Diese werden im Folgenden benannt.
Für Nutzungen, die aus ihrer Art und dem Umfang nicht 
der noch aktuell gültigen Baugenehmigung zuzuordnen 
sind, muss eine Nutzungsänderung beantragt werden. 
Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen werden in 
den zusätzlichen Erläuterungen zu den Nutzungen auf -
geführt.
Brandschutz
• Durchführung von Begehungen durch Prüfsachver -
ständige nach PrüfVO NRW bzw. Behebung der Mängel 
aus den letzten Berichten (BMA, Sicherheitsbeleuchtung, 
Alarmierung, elektrische Anlagen, Lüftung)
• Reparatur bzw. Wiederherstellung von Abschottungen 
in brandschutztechnisch klassifizierten Bauteilen
• Reparatur bzw. Austausch der erforderlichen Brand- 
und Rauchschutztüren z. B. zu den Treppenräumen ent -
sprechend der bestehenden Baugenehmigung
• Anpassung und Wiederherstellung der Rettungsweg -
kennzeichnung
• Klärung Außerbetriebnahme der Wandhydranten. Es 
sind Wandhydranten vorhanden, die jedoch mit „außer 
Betrieb“ gekennzeichnet sind. Eine baurechtliche Bestä -
tigung, dass die Wandhydranten außer Betrieb genommen 
werden können, liegt nicht vor.
• Nur für von der Baugenehmigung abweichende Nutzung 
(s. u.): Nachweis und Einstufungen der tragenden und 
aussteifenden Bauteile und insbesondere Decken in eine 
Feuerwiderstandsklasse
(siehe Stellungnahme Brandschutz v. Kempen Krause beratende In -
genieure GmbH)
Haustechnik / Heizung
• Wartung der Heizungsanlage und Überprüfung der 
Funktionalität
• Regelmässige Überprüfung der Leitungsdichtigkeit 
Haustechnik / Lüftung
• Grundsätzlich sollte sichergestellt sein, dass alle Be -
reiche über eine ausreichende Lüftungsmöglichkeit 
durch Fensterlüftung oder mechanische Lüftung verfü -
gen.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 4 | 32
ERLÄUTERUNG ZUR UNTERSUCHUNG
• In den Bereichen der alten Wache sind keine Möglich -
keiten gegeben über Fensteranlagen eine ausreichende 
Lüftung sicherzustellen. Zur Belüftung können hier die 
verbauten Fenster wieder hergestellt oder es kann eine 
mechanische Lüftung eingebaut werden. 
• Im Zeughaus sind ausreichend Fenster für eine Quer -
lüftung vorhanden.  Sollte eine Veranstaltung mit erhöh -
ter Lautstärke als Interimsnutzung geplant sein, ist der 
Schallschutz gegenüber den umliegenden Gebäuden zu 
berücksichtigen. Ggf. ist dann eine mechanische Lüftung 
erforderlich, so dass zu Lüftungszwecken keine Fenster 
geöffnet werden müssen.
Haustechnik / Sanitär
• sämtliche Leitungsstränge und Trinkwasserzapfstel -
len sollten durch eine Legionellenbeprobung untersucht 
werden
• Für die Trinkwasserhygiene sind alle nicht genutzten 
Leitungen von der Trinkwasseranlage zu trennen und die 
Abzweige (T-Stücke) an den durchflossenen Leitungen 
auszubauen. 
• Trinkwasseruntersuchung, zur Feststellung von mikro-
biologischen Parametern und von Schwermetallen
• Spülprotokoll mit Auflistung aller Zapfstellen (Spülung 
alle 72h)
• Beh. WC ist sanierungsbedürftig, entspricht nicht den 
Anforderungen nach DIN 18040-1
• Sanierung der defekten WC-Anlagen, da durch diese 
WCs oder Urinale weitere Leitungen nicht gespült werden 
und  Verkeimungen auftreten
• Folgende Anzahl an WC-Anlagen sollte in Anlehnung an 
die Versammlungsstättenverordnung §12 vorhanden sein:  
Im Bereich der alten Wache für bis zu 100 Personen: 
-    Damentoiletten: 2x Toilettenbecken 
-    Herrentoilette: 1x Toilettenbecken, 2x Urinale 
 Im Bereich des Zeughauses für bis zu 200 Personen: 
-    Damentoiletten: 3x Toilettenbecken 
-    Herrentoilette: 1x Toilettenbecken, 3x Urinale 
• Nicht genutzte Übertischgeräte an Ausgussbecken 
sollten zurückgebaut oder im Spülplan aufgeführt und 
komplett gespült werden
(Haustechnikpunkte von B+U Planungsgesellschaft mbH)
Haustechnik / Elektro
Die Elektroinstallationen und Meldeanlagen wurden nicht 
tiefgreifender untersucht und müssen vor einer Inte -
rimsnutzung durch geeignete Fachbetriebe geprüft und 
die Mängel beseitigt werden.  Nach Durchführung der 
Mängelbeseitigungsarbeiten ist die gesamte Elektroins -
tallation durch den TÜV oder eine vergleichbare Prüfstel-
le zu überprüfen.
Gem. Erläuterung im Brandschutzbericht sind die si -
cherheitsrelevanten Meldeeinrichtungen (Brandmelde -
einrichtung, RWA, EMA etc.) mit den vorgeschriebenen 
Wartungs- und Prüfintervallen (wiederkehrende Prüfun -
gen) durch einen Fachbetrieb zu warten. Die Beleuchtung 
muss der Nutzung entsprechend angepasst werden, was 
durch die ehemalige Museumsbeleuchtung mit Strom -
schienen überwiegend gegeben sein sollte. 
Schadstoffuntersuchung
Ergänzend zu den bereits vorliegenden Untersuchungs -
berichten des Ingenieurbüros Zwiener wurden vereinzelt 
Materialproben genommen und Raumluftmessungen 
durchgeführt. Diese wurden auf Schadstoffe, wie Asbest, 
Schwermetall, PCB und KMF untersucht.
Die Schadstoffuntersuchung betrifft die Innenbereiche 
der Ausstellungflächen des Zeughauses im Erdgeschoss 
und 1. Obergeschoss, den Foyerteil des Verbindungsbaus 
sowie die Innenbereiche der Alten Wache im Erd- und 
Obergeschoss.
Zur Identifizierung von verbauten bzw. verwendeten  
Asbestprodukten wurden technische Bauinspektionen in 
den Gebäuden gemäß TRGS 519 durchgeführt. Besondere 
Beachtung fanden hierbei:
• Fußbodenbeläge (asbesthaltige Bodenbeläge, Kleber)
• Deckeninnenverkleidungen, Deckenisolierungen,
Wandverkleidungen
• Putze und Spachtelmassen
• Fensterkitt
Künstliche Mineralfaser (KMF)
Im Rahmen der technischen Bauinspektionen wurden 
keine Produkte aus künstlicher Mineralfaser (KMF) an -
getroffen. Es ist jedoch anzunehmen, dass KMF-Produkte 
in Form von Leitungs- / Rohrisolierungen sowie Isolierun-
gen technischer Anlagen vorhanden sind. Darüber hinaus

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 5 | 32
ERLÄUTERUNG ZUR UNTERSUCHUNG
ist das Vorhandensein von Dämmmatten im Bereich von 
Trockenbauwänden, bzw. in Leichtbauweise errichteten 
Wänden (Gipskarton auf Ständerwerk) wahrscheinlich. 
Falls entgegen dem derzeitigen Szenario im Zuge der Er -
tüchtigung in entsprechende Bauteile eingegriffen wird, 
so sind vorab weitere Untersuchungen zwecks Detektion 
sowie abfalltechnischer Zuweisung erforderlich.
Asbestuntersuchung
Zur Feststellung eines Sanierungserfordernisses für 
schwach gebundene asbesthaltige Bauteile dient die  
Asbestrichtlinie-NRW.
Dort werden Baustoffe nach der Art der Verwendung 
und ihrer Eigenschaften klassifiziert und drei Dringlich -
keitstufen zugeordnet. Der Stufe eins zugeordnete Bau -
teile müssen nach speziellen Vorsichtsmassnahmen die 
Sanierungsarbeiten unverzüglich erfolgen. Bei der Stufe 
drei können Sanierungsmassnahmen im Rahmen bau -
licher Veränderung langfristig geplant und durchgeführt 
werden.
Auf die Anwendung der Asbestrichtlinie wurde zunächst 
verzichtet, da bisher nicht feststeht in welchem Umfang 
schwachgebundene asbesthaltige Bauteile im Rahmen 
der Ertüchtigung saniert, bzw. erhalten bleiben sollen.
Im Ergebnis wurden in Putzen oder Spachtelmassen der 
Wand- und Stützenflächen und im Fensterkitt Asbestfa -
sern nachgewiesen. Sofern diese gebunden bleiben, also 
keine Baumassnahmen durchgeführt werden, sind kei -
ne unverzüglichen Massnahmen erforderlich. Gem. der 
Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 dürfen solche 
Flächen oder Bauteile nicht überdeckt werden. Das be -
deutet, dass diese Flächen auch nicht grossflächig über-
spachtelt werden dürfen. 
Das rollende Streichen sowie das Verschließen von 
Schraublöchern innerhalb der Wandflächen mit asbest -
belastetem Putz ist aus gutachterlicher Sicht jedoch als 
Instandhaltungsmaßnahme anzusehen und somit zu -
lässig. Letztendlich können diese Tätigkeiten auch als  
Sicherungsmaßnahme angesehen werden.
Tätigkeiten wie Bohren sind hingegen nach den Richtli -
nien der TRGS 519 durchzuführen. Entsprechende Tätig -
keiten dürfen ausschließlich von zertifizierten Betrieben 
mit Sachkunde gemäß TRGS 519 nach vorheriger Anmel -
dung bei den zuständigen Fachbehörden durchgeführt 
werden.
Zukünftige Nutzer müssen zudem informiert werden, 
dass jeglicher Eingriff in die Putzflächen untersagt ist. 
Im Rahmen dessen sind Handlungsanweisungen zu ver -
fassen.
Weiterhin wurde durch Beurteilung festgestellt, dass 
die  Dichtungen der alten Rippenheizkörper im Gebäude 
mit Asbest belastet sein müssen. Eine genauere Unter -
suchung dieser und zu weiteren nicht betrachteten Bau -
teilen, in denen Asbastbaustoffe vermutet werden, muss 
im Rahmen einer Sanierungsmassnahme erfolgen.
PCB und Schwermetall
Zur Überprüfung möglicher baustoffbedingter  
Schadstoffe, hier polychlorierte Biphenyle (PCB) und 
Schwermetalle wurden exemplarische Baustoffproben 
der Anstriche / Lackierungen der Holzrahmenfenster 
entnommen.
Die Fensteranstriche, bzw. -Lackierungen weisen in 
beiden Bereichen erhöhte Zinkgehalte auf. Im 1. OG des 
Zeughauses wurden zudem erhöhte Bleigehalte nach -
gewiesen. Die ermittelten PCB-Gehalte sind mit 2,9 mg/
kg (Alte Wache) und 1,4 mg/kg (Zeughaus) als gering zu 
beurteilen.
Die genaue Abstimmung der weiteren Vorgehensweise 
kann erst erfolgen, wenn der konkrete Umfang der ge -
planten Eingriffe in die Bausubstanz feststeht. Aus sach-
kundiger Sicht kann dann beurteilt werden, ob weiterer 
Untersuchungsbedarf besteht. In Abhängigkeit des Um -
fangs der tatsächlich durchzuführenden Maßnahmen 
ist dann zu prüfen, bzw. behördlich abzustimmen, ob ein 
Rückbau- und Entsorgungskonzept anzufertigen ist.
(siehe Schadstoffuntersuchung von M&P Ingenieurgesellschaft)

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 6 | 32
ERLÄUTERUNG ZUR UNTERSUCHUNG
Bauliche und baurechtliche Rahmenbedingungen
Der allgemeine Bauzustand in der alten Wache und be -
sonders im Zeughaus ist stark sanierungsbedürftig. Im 
Obergeschoss des Zeughauses wurde bereits der Estrich-
belag vollständig entfernt und für eine Übergangsnut -
zung muss ein nichtbrennbarer Leichtestrich eingebaut 
werden. Der Bodenbelag im EG wurde teilweise entfernt 
und es bestehen unebene Übergänge.
Der Belag der offenen Wendeltreppe am Aufzug wurde 
ebenfalls entfernt und die Treppe müsste entsprechend 
überarbeitet werden. 
Für den Zugang aus dem Eingangsbereich in das Zeughaus 
muss eine Rampe ergänzt werden, damit der Bereich bar-
rierefrei zugänglich ist. Der Zugang über die kurze, zu 
steile Rampe am Seiteneingang ist für eine Nutzung eher 
ungeeignet.
Der ehemalige Aufzug im Bereich der Wendeltreppe ent -
spricht nicht mehr den aktuellen technischen Richtli -
nien und wird für eine dauerhafte Personenbeförderung 
vermutlich keine Abnahme erreichen. Ausserdem ist die 
obere Ebene der alten Wache nicht angebunden und da -
mit nicht barrierefrei erreichbar. 
Wie in den technischen Fachplanungsberichten bereits 
dargestellt, müssen verschiedene bauliche Eingriffe 
erfolgen, um die Lüftungsmöglichkeit mittels Lüftungs -
geräten herzustellen und um den Brandschutz für die 
Anlagenbauteile (Durchbrüche für Elektroleitungen, Hei -
zungs- und Wasserleitungen, etc.) zu gewährleisten. 
Zum grössten Teil sind diese Punkte bereits notwendig, 
um die aktuelle Baugenehmigung zu erfüllen. 
Die umfangreich festgestellten Mängel, besonders die 
sicherheitsrelevanten Mängel, werden nach Abstimmung 
mit der Baubehörde der Stadt Köln keine Veranstaltung 
oder sonstige Nutzung ermöglichen.
Die aktuelle Baugenehmigung ist für eine Nutzung von 
Ausstellungen und zusätzlich ca. 20 Veranstaltungen im 
Jahr erteilt worden. Dabei liegt die Begrenzung der Per -
sonen im Zeughaus bei 200 und in der alten Wache bei 100 
Personen gleichzeitig.
Da die Nutzung jedoch bereits seit über fünf Jahre pau -
siert, ist grundsätzlich bei der Baubehörde zu klären, ob 
die seinerzeit erteilte Genehmigung noch rechtskräftig 
ist.
Mögliche Nutzungen
Zu den vorgenannten Parametern wurden verschiedene 
Interimsnutzungen untersucht, die das gesamte Zeug -
haus mit einem kulturellen Leben wieder füllen könnten. 
Dazu ist in der Nutzungsmatrix aufgeführt, welche Art 
von Veranstaltung oder Betrieb auf welchen Flächen in 
Frage kommen. Auf den zugehörigen Erläuterungsseiten 
wird erklärt, welche Vorarbeiten und ggf. Genehmigungen 
erforderlich werden und wie hoch die Schätzkosten sind.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 7 | 32
NUTZUNGSART /
BAULICHE ANFORDERUNGEN
AUSSTELLUNG KUNST 
DAUERHAFT
AUSSTELLUNG KUNST 
TEMPORÄR
SONDERAUSSTELLUNG (MUSEUM) 
TEMPORÄR KÜNSTLERATELIERS BRAUCHTUMS-
VERANSTALTUNGEN
MUSIK-
VERANSTALTUNGEN
MUSIK-
PROBE SCHAUSPIEL / THEATER SCHAUSPIEL / THEATER
PROBERÄUME LESUNGEN
BAULICHE ANF. AUSBAU x x x x x x x
BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK x x x x x x x
BRANDSCHUTZ x x x x x x x
ALTLASTEN-SCHADSTOFFE o o x o o o o
BAULICHE ANF. AUSBAU x x x
BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK x x x
BRANDSCHUTZ x x x
ALTLASTEN-SCHADSTOFFE o x o
BAULICHE ANF. AUSBAU x x x x x x x
BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK x x x x x x x
BRANDSCHUTZ x x x x x x x
ALTLASTEN-SCHADSTOFFE o o x o o o o
BAULICHE ANF. AUSBAU x x x x x x
BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK x x x x x x
BRANDSCHUTZ x x x x x x
ALTLASTEN-SCHADSTOFFE o x o o o o
x    BAULICHE MASSNAHMEN ERFORDERLICH
o    SCHADSTOFFSANIERUNG
NUTZUNG EMPFOHLEN NUTZUNG EINGESCHRÄNKT KEINE NUTZUNG Nutzungsänderung /
Baugenehmigung
ZEUGHAUS ALTE WACHE 
EG1. OGEG1. OG
NUTZUNGSMATRIX

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 8 | 32
AUSSTELLUNG KUNST - DAUERHAFT (INTERIM)
WC WC
EG
WC
1. OG
AUSSTELLUNG Z.B. VON KUNST / FOTOGRAPHIE / THEMENAUSSTELLUNG
ZUGANG BARRIEREFREI
230.82 m²
790.79 m²
13.40
4.60 15.654.55 59.70 17.70
14.20
856.97 m² 277.19 m²
17.70 4.604.75 59.95 16.50
14.35
15.30

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 9 | 32
AUSSTELLUNG KUNST - DAUERHAFT (INTERIM)
NUTZUNG FÜR EG EMPFOHLEN
ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN
HOCHBAU
Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich 
der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes -
sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen 
der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei-
ten.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Ausstellungsbetrieb eher nicht notwendig.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf 
Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die 
regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden.
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Abhängig vom Ausstellungskonzept.
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder 
baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän-
de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt 
werden.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen.
ALTE WACHEZEUGHAUS
HOCHBAU
Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der 
Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor -
satzwände.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Ausstellungsbetrieb eher nicht notwendig.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. 
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Abhängig vom Ausstellungskonzept.
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 10 | 32
AUSSTELLUNG KUNST - TEMPORÄR
WC
WC
EG
1. OG
WC
AUSSTELLUNG Z.B. VON FREIEN KÜNSTLERN ORGANISIERT UND UMGESETZT
ZUGANG OBERGESCHOSS NICHT BARRIEREFREI

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 11 | 32
ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN
AUSSTELLUNG KUNST - TEMPORÄR
NUTZUNG FÜR OG EMPFOHLEN
ALTE WACHEZEUGHAUS
HOCHBAU
Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich 
der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes -
sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen 
der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei-
ten.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Ausstellungsbetrieb eher nicht notwendig.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf 
Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die 
regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden.
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Abhängig vom Ausstellungskonzept.
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder 
baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän-
de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt 
werden.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen.
HOCHBAU
Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der 
Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor -
satzwände.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Ausstellungsbetrieb eher nicht notwendig.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. 
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Abhängig vom Ausstellungskonzept.
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 12 | 32
SONDERAUSSTELLUNG (MUSEUM) TEMPORÄR
WC WC
EG
1. OG
WC
AUSSTELLUNG GESCHICHTE / FOTOGRAPHIE / THEMENAUSSTELLUNG
ZUGANG OBERGESCHOSS NICHT BARRIEREFREI
AUSSTELLUNG GESCHICHTE / FOTOGRAPHIE / THEMENAUSSTELLUNG
ZUGANG BARRIEREFREI

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 13 | 32
ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN
SONDERAUSSTELLUNG (MUSEUM) TEMPORÄR
NUTZUNG FÜR EG UND OG
ALTE WACHEZEUGHAUS
HOCHBAU
Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich 
der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes -
sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen 
der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei-
ten.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Ausstellungsbetrieb eher nicht notwendig.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf 
Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die 
regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden.
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Abhängig vom Ausstellungskonzept.
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder 
baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän-
de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt 
werden.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen.
HOCHBAU
Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der 
Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor -
satzwände.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Ausstellungsbetrieb eher nicht notwendig.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. 
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Abhängig vom Ausstellungskonzept.
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 14 | 32
KÜNSTLERATELIERS
WC
WC
EG
1. OG
WC
ATELIERFLÄCHEN FÜR KÜNSTLER
EINRICHTUNG / AUFBAU DURCH KÜNSTLER

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 15 | 32
ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN
KÜNSTLERATELIERS
NUTZUNG FÜR OG EMPFOHLEN
ALTE WACHEZEUGHAUS
HOCHBAU
Die Räumlichkeiten bleiben im jetzigen Zustand und bilden einen Werkstattcharakter für die Künstler -
ateliers. Bei der Nutzung für Künsterateliers ist von einer Nutzungsänderung auszugehen, die mit dem 
Bauamt im Vorfeld abzustimmen ist.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Atelierbetrieb nicht notwendig.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf Legionellen überprüft werden und im 
Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die regelmässige Spülung der Leitung 
sichergestellt werden.
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. 
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder 
baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän-
de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt 
werden.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen.
HOCHBAU
Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vorsatzwände nach Bedarf. Bei der Nutzung für Künst-
erateliers ist von einer Nutzungsänderung auszugehen, die mit dem Bauamt im Vorfeld abzustimmen ist.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Für den Atelierbetrieb nicht notwendig.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster sicherstellen. 
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. 
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 16 | 32
BRAUCHTUMSVERANSTALTUNGEN
WC WC
EG
1. OG
WC
KLEINE VERANSTALTUNGEN ZUM BRAUCHTUM
ZUGANG BARRIEREFREI

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 17 | 32
ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN
BRAUCHTUMSVERANSTALTUNGEN
NUTZUNG FÜR EG EMPFOHLEN
ALTE WACHEZEUGHAUS
HOCHBAU
Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich 
der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes -
sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen 
der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei-
ten.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten 
zu reduzieren.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf Legionellen über -
prüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die regelmässige 
Spülung der Leitung sichergestellt werden.
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Abhängig von der Veranstaltung.
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder 
baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän-
de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt 
werden.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen.
HOCHBAU
Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der 
Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor -
satzwände.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten 
zu reduzieren.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. 
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Abhängig von der Veranstaltung.
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 18 | 32
MUSIKVERANSTALTUNGEN
WC WC
EG
1. OG
WC
MUSIKVERANSTALTUNG MIT PERSONENBEGRENZUNG CA. 190/90
ZUGANG BARRIEREFREI

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 19 | 32
ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN
MUSIKVERANSTALTUNGEN
NUTZUNG FÜR EG EMPFOHLEN
ALTE WACHEZEUGHAUS
HOCHBAU
Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich 
der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes -
sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen 
der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei-
ten. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten 
zu reduzieren.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung (über Fenster oder) über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf 
Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die 
regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden.
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Abhängig von der Veranstaltung.
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder 
baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän-
de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt 
werden.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen.
HOCHBAU
Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der 
Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor -
satzwände. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten 
zu reduzieren.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung (über Fenster oder) über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. 
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Abhängig von der Veranstaltung
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 20 | 32
MUSIKPROBE
WC
WC
EG
1. OG
WC
ABGETRENNTE EBENE (ALTE WACHE) ALS MUSIKPROBERAUM
ZUGANG OBERGESCHOSS NICHT BARRIEREFREI

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 21 | 32
ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN
MUSIKPROBE
NUTZUNG FÜR EG EMPFOHLEN
ALTE WACHEZEUGHAUS
HOCHBAU
Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich 
der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes -
sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen 
der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei-
ten.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten 
zu reduzieren.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung (über Fenster oder) über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf 
Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die 
regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden.
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. 
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder 
baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän-
de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt 
werden.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen.
HOCHBAU
Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der 
Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor -
satzwände. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten 
zu reduzieren.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung (über Fenster oder) über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. 
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. 
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 22 | 32
SCHAUSPIEL / THEATER
WC WC
EG
1. OG
WC
KLEINES SCHAUSPIEL / THEATER / IMPROTHEATER - VORFÜHRUNGEN
ZUGANG BARRIEREFREI

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 23 | 32
ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN
SCHAUSPIEL / THEATER
NUTZUNG FÜR EG EMPFOHLEN
ALTE WACHEZEUGHAUS
HOCHBAU
Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich 
der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes -
sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen 
der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei-
ten. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten 
zu reduzieren.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf 
Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die 
regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden.
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Ggf. Bühnenbeleuchtung erforderlich.
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder 
baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän-
de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt 
werden.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen.
HOCHBAU
Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der 
Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor -
satzwände. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten 
zu reduzieren.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. 
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Ggf. Bühnenbeleuchtung erforderlich.
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 24 | 32
SCHAUSPIEL / THEATER-PROBERÄUME
WC
WC
EG
1. OG
WC
PROBERÄUME FÜR SCHAUSPIEL / THEATER
ZUGANG OBERGESCHOSS NICHT BARRIEREFREI

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 25 | 32
ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN
SCHAUSPIEL / THEATER-PROBERÄUME
NUTZUNG FÜR OG EMPFOHLEN
ALTE WACHEZEUGHAUS
HOCHBAU
Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich 
der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes -
sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen 
der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei-
ten. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten 
zu reduzieren.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf 
Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die 
regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden.
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Ggf. Bühnenbeleuchtung erforderlich.
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder 
baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän-
de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt 
werden.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen.
HOCHBAU
Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der 
Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor -
satzwände. Mögliche Nutzungsänderung ist mit Bauamt abzustimmen.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten 
zu reduzieren.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. 
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. Ggf. Bühnenbeleuchtung erforderlich.
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 26 | 32
LESUNGEN
WC WC
EG
1. OG
WC
LESUNGEN / EVENT 
ZUGANG BARRIEREFREI

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 27 | 32
ZUSÄTZLICHE BAULICHE MASSNAHMEN
LESUNGEN
NUTZUNG FÜR EG EMPFOHLEN
ALTE WACHEZEUGHAUS
HOCHBAU
Ergänzen einer Rampe zwischen Eingang und Halle zur barrierefreien Zuwegung. Kosmetischer Anstrich 
der Wände, jedoch keine flächige Spachtelung möglich. Restflächen Bodenbelag entfernen und Ausbes -
sern der Fläche, um Stolperstellen zu beseitigen. Ausbessern der leichten Vorsatzwände oder Entfernen 
der Wände notwendig. Bereich der Wendeltreppe absperren, abtrennen und nach Notwendigkeit aufarbei-
ten.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten 
zu reduzieren.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. Die Trinkwasseranlage muss auf 
Legionellen überprüft werden und im Betrieb muss über einen Spüldienst oder über Spüleinrichtungen die 
regelmässige Spülung der Leitung sichergestellt werden.
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. 
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Putzflächen von Wand und Stützen sind mit Asbestfaser belastet und dürfen nicht mit Spachtel oder 
baulich mit Platten überdeckt werden. Es darf nur ein kosmetischer Anstrich erfolgen. Bohrungen in Wän-
de (Stützen) dürfen nur durch Fachbetriebe und mit zugelassenen Schutzvorkehrungen durchgeführt 
werden.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 199 Personen.
HOCHBAU
Anstrich der Wände, Stützen und Decken. Ausbessern von Fehlstellen und die Bereiche vom Rückbau der 
Vorsatzschalen an den Fenstern überarbeiten. Rückbau der Fensterabdeckungen bzw. der leichten Vor -
satzwände.
AKUSTIK
Keine Akustikelemente vorhanden. Zusätzliche Akustikelemente sind notwendig, um die Nachhallzeiten 
zu reduzieren.
HAUSTECHNIK (HLS)
Lüftung über Fenster oder über einzelne Lüftungsgeräte sicherstellen. 
ELEKTRO
Überprüfen der elektrischen Anlage und passend zur Nutzung die Beleuchtung über Stromschienen er -
gänzen. 
BRANDSCHUTZ
Die Brandmeldeanlage ist noch aktiv und muss ggf. durchgeprüft werden.
SCHADSTOFFE
Die Asbestbeprobung war negativ. Die Bodenbelagskleber wurden nicht beprobt.
BESUCHERANZAHL
Gem. vorliegender Baugenehmigung beschränkt auf max. 100 Personen.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 28 | 32
BAULICHE ANFORDERUNGEN / KOSTEN
NUTZUNGSART /
BAULICHE ANFORDERUNGEN
AUSSTELLUNG KUNST 
DAUERHAFT
AUSSTELLUNG KUNST 
TEMPORÄR
SONDERAUSSTELLUNG (MUSEUM) 
TEMPORÄR KÜNSTLERATELIERS BRAUCHTUMS-
VERANSTALTUNGEN
MUSIK-
VERANSTALTUNGEN
MUSIK-
PROBE SCHAUSPIEL / THEATER SCHAUSPIEL / THEATER
PROBERÄUME LESUNGEN
Kostenansatz                                           405.000 €                                            215.000 €                                           405.000 €                                              91.000 €                                           560.000 €                                           560.000 €                                             39.000 €                                           375.000 €                                             89.000 €                                            170.000 € 
BAULICHE ANF. AUSBAU 45.000,00 € x 45.000,00 € 45.000,00 € 45.000,00 € 45.000,00 € 45.000,00 €
BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK 55.000,00 € x 55.000,00 € 295.000,00 € 295.000,00 € 295.000,00 € 55.000,00 €
BRANDSCHUTZ 35.000,00 € x 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 € 35.000,00 €
ALTLASTEN-SCHADSTOFFE 150.000,00 € o 150.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
BAULICHE ANF. AUSBAU 65.000,00 € x 65.000,00 €
BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK 55.000,00 € x 8.000,00 €
BRANDSCHUTZ 35.000,00 € x 18.000,00 €
ALTLASTEN-SCHADSTOFFE 0,00 € x 0,00 €
BAULICHE ANF. AUSBAU 25.000,00 € x 25.000,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € 15.000,00 €
BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK 25.000,00 € x 25.000,00 € 145.000,00 € 145.000,00 € 25.000,00 € 5.000,00 €
BRANDSCHUTZ 15.000,00 € x 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 €
ALTLASTEN-SCHADSTOFFE 55.000,00 € o 55.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
BAULICHE ANF. AUSBAU 25.000,00 € x x 9.000,00 € 9.000,00 € x
BAULICHE ANF. HAUSTECHNIK 25.000,00 € x x 20.000,00 € 5.000,00 € x
BRANDSCHUTZ 10.000,00 € x x 10.000,00 € 10.000,00 € x
ALTLASTEN-SCHADSTOFFE 0,00 € x o 0,00 € 0,00 € o
Die aufgeführten Kosten sind Schätzkosten und umfassen die minimalen baulichen Eingriffe und stellen keine vollständige Sanierung dar.
Kosten in netto der Kostengruppe 300 und 400.
ALTE WACHE 
EG1. OG
ZEUGHAUS 
EG1. OG

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 29 | 32
ZUSAMMENFASSUNG
Anlass
Die Stadt Köln, mit dem Dezernat für Kunst und Kultur, be-
absichtigt das derzeit nicht genutzte Gebäudeensemble 
Zeughaus und Alte Wache einer Interimnutzung zuzufüh-
ren. 
Auf Grundlage dessen wurde die M&P Project GmbH mit 
der Untersuchung des Gebäudezustandes, der Analyse 
der möglichen Nutzungen und zur Einschätzung und Be -
nennung der notwendigen Maßnahmen für diese mögli -
chen Übergangsnutzungen beauftragt. 
Vorgehensweise und Einordnung 
Der hier nun vorliegende Ergebnisbericht zur baufach -
lichen Einschätzung des Zustandes der Gebäude „Zeug -
haus“ und „Alte Wache“ stellt kein abschließendes bau -
fachliches Gutachten für das Gebäudeensemble dar. 
Ziel war vielmehr nach entsprechender Diagnose das Auf-
zeigen und Dokumentieren des Zustandes, um auf dieser 
Grundlage mögliche kulturnahe Nutzungen der ehemali -
gen Ausstellungs- und Museumsflächen zu identifizieren 
und die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen zu be -
nennen.
Diagnose Gebäudezustand
Die Diagnose des Zustandes wurde durch die nachfolgend 
benannten Fachbereiche durchgeführt:
-  Objektplanung/Architektur
-  Technische Gebäudeausrüstung (HLS)
-  Brandschutz
-  Schadstoffe in Bestandsgebäuden
Durch die Begehungen der Gebäude, sowie teilweise 
durch Probenentnahmen und stichprobenhafte Kontrol -
len, wurden die Gebäudezustände des Zeughauses und 
der Alten Wache erfasst. Gemäß Aufgabenstellung haben 
sich die Fachbereiche dabei auf das Erdgeschoss und 
das 1. Obergeschoss der beiden Gebäude fokussiert. Zu -
sätzlich wurden die zur Verfügung stehenden Dokumente 
(Pkt. 6-12) für die Diagnose zu Rate gezogen und zur Be -
urteilung genutzt.
Es standen folgende Dokumente für die relevanten Be -
reiche im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss der beiden 
Gebäude zur Verfügung:
Pläne:
[1] Erdgeschoss Zeughaus Baugenehmigungsplanung 
vom 10.08.1982
[2]  Obergeschoss Zeughaus Baugenehmigungsplanung 
vom 10.08.1982
[3]  Erdgeschoss Zeughaus Genehmigungsplanung zu 
Aktenzeichen 63/B11/3310/2003
[4]  Erdgeschoss Alte Wache Genehmigungsplanung zu 
Aktenzeichen 63/B11/3310/2003
[5]  Erdgeschoss Zeughaus Genehmigungsplanung zu 
Aktenzeichen 63/B91/2997/2010
Gutachten, Berichte, Aktenzeichen
[6]  BAUINGENIEURBÜRO HUBATSCH: Bauzustandsbericht 
– Bautechnische Begutachtung, vom 18.01.2018, inklusive 
Fotodokumentation
[7]  INGENIEURBÜRO ANDREAS+BRÜCK GMBH: Brand-
schutz-Stellungnahme vom 25.05.2020
[8]  AKTENZEICHEN 63/B11/3310/2003: Baugenehmigung 
vom 01.10.2003, „Nutzungsänderung von Museum in Ver-
sammlungsstätte mit Bestuhlungsplan für 20 Veranstal-
tungen im Jahr
[9]  AKTENZEICHEN 63/B91/2997/2010: Baugenehmigung 
vom 21.07.2010, „Genehmigung eines Bestuhlungs- und 
Rettungswegplanes – Kölnisches Stadtmuseum – (An-
zahl der Stühle 89)
[10]  SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO DR. ZWIENER: Bericht zu 
Asbestuntersuchungen (Materialanalysen) im Kölni-
schen Stadtmuseum – 09.10.2017
[11]  SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO DR. ZWIENER: Bericht zu

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 30 | 32
ZUSAMMENFASSUNG
Raumluftmessungen auf Asbest (Kontrollmessungen) im 
Kölnischen Stadtmuseum – 17.10.2017
[12]  SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO DR. ZWIENER: Bericht zu 
Asbestuntersuchungen (Materialanalysen) im Kölni-
schen Stadtmuseum – 17.11.2017
Mögliche kulturnahe Nutzungen und erforderliche (zu -
sätzliche) bauliche Maßnahmen 
Auf Grundlage der Ergebnisse der Begehungen, sowie der 
bereits vorliegenden oben benannten Untersuchungs -
berichte und Stellungnahmen wurde analysiert welche 
kulturnahen interimistischen Nutzungen möglich er -
scheinen. Die identifizierten möglichen Nutzungen sind in 
einer Nutzungsmatrix (siehe Seite 7) zusammengefasst, 
die auch aufzeigt, welche baulichen Anforderungen die 
jeweilige Nutzungsart auslöst. Auf den Seiten 8 bis 27 
werden die baulichen Anforderungen der möglichen Nut-
zungen näher beschrieben und die erforderlichen Maß -
nahmen werden benannt. 
Wir weisen darauf hin, dass die identifizierten interimis -
tischen Nutzungen teilweise eine neue Bau- und Nut -
zungsgenehmigung bedürfen, weil die Nutzung nicht der 
genehmigten Nutzung entspricht.
Da die Nutzung des Gebäudeensemble bereits seit über 
fünf Jahren pausiert, weisen wir zusätzlich daraufhin, 
dass generell mit der Baubehörde abzustimmen ist, ob 
die zuletzt erteilte Nutzungsgenehmigung noch rechts -
kräftig ist. 
Notwendige Maßnahmen zum Betrieb des Gebäudes
Bei Betrieb des Gebäudes sind unabhängig von der Art der 
Nutzung verschiedene bauliche und technische Maßnah-
men notwendig, um die baurechtlichen und fachlichen 
Vorschriften zu erfüllen. 
Die identifizierten erforderlichen Maßnahmen werden 
von uns im Bericht benannt. Ein Anspruch auf Vollstän -
digkeit kann an dieser Stelle aber nicht abgeleitet wer -
den. Wir gehen aus Erfahrung davon aus, dass bei einer 
tiefergehenden Analyse im Zuge einer detaillierten Pla -
nung weitere Maßnahmen identifiziert werden.
Insbesondere die Maßnahmen, die seitens des Brand -
schutzes identifiziert wurden, sind dringend zu beachten. 
Die Wiederherstellung in brandschutztechnisch klassifi -
zierten Bauteilen, sowie die Funktionstüchtigkeit der er -
forderlichen Brand- und Rauchschutztüren, werden hier-
mit nochmals als äußerst wichtig benannt, aber auch die 
weiteren notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung des 
Brandschutzes sind zwingend zu beachten.
Weiterhin sind die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf 
die gesamte Gebäudetechnik als wichtig einzustufen.
Kostenrahmen 
Auf Seite 28 sind für die verschiedenen Nutzungsarten 
prognostizierte Kosten in Form von Kostenrahmen ange -
geben. Die aufgeführten Kosten sind somit grobe Schätz-
kosten und umfassen die minimalen baulichen Eingriffe 
und stellen nicht die Kosten für eine vollständige Sanie -
rung dar. 
Die Kostenangaben beziehen sich auf die Kostengruppen 
KG 300 und KG 400, weitere Kosten (z. B. Baunebenkos -
ten) wurden nicht berücksichtigt. Die Kostenangaben 
beinhalten keine Baumaßnahmen in den Nebenflächen 
(z. B. Untergeschoss oder Dachgeschoss), die ggf. für die 
Innutzungnahme erforderlich sind. Ohne einen tieferge -
henden Einstieg in die Planung sind hier keine belastba -
ren Kostenangaben möglich. Ein Anspruch auf Vollstän -
digkeit des benannten Kostenrahmens besteht nicht. 
Einschätzung
Der allgemeine Bauzustand beider Gebäude ist sanie -
rungsbedürftig. Insbesondere der Zustand des Zeug -
hauses ist als stark sanierungsbedürftig einzustufen. 
Die umfangreich festgestellten Mängel, besonders die 
sicherheitsrelevanten Mängel, sind vor einer Inbetrieb -
nahme zwingend abzustellen. Eine Innutzungnahme, un -
abhängig von der Nutzungsart, wird ohne die Behebung 
dieser Mängel als nicht möglich eingestuft.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 31 | 32
ZUSAMMENFASSUNG
Die Kosten für die erforderlichen baulichen Ertüchtigun -
gen sind abhängig von den Flächen, die in Nutzung gehen 
sollen und abhängig von der Nutzungsart. Der prognosti -
zierte Kostenrahmen zeigt auf, dass die Kosten generell 
als hoch einzustufen sind. Dabei berücksichtigt der an -
gegebene Kostenrahmen lediglich die minimal notwendi-
gen baulichen Eingriffe und nicht eine vollständige oder 
umfängliche Sanierung.
Eine Vielzahl der Nutzungen, die wir als möglich identi -
fiziert haben, sind nicht von der bestehenden Nutzungs -
genehmigung abgedeckt, sodass nach unserer Ein -
schätzung eine neue Bau- und Nutzungsgenehmigung 
notwendig wird. Dies betrifft nach unserer Einschätzung 
die folgenden Nutzungsarten:
- Künstlerateliers
- Brauchtumsveranstaltungen* 
- Musikveranstaltungen
- Musikprobe*
- Schauspiel / Theater*
- Schauspiel / Theater /Proberäume*
- Lesungen*
* bei mehr als 20 Veranstaltungen pro Jahr (zusätzlich Personenbe -
schränkung)
Fazit
Um eine Innutzungnahme des Gebäudeensemble Zeug -
haus und Alte Wache durchführen zu können, sind um -
fangreiche bauliche Maßnahmen durchzuführen.
Eine Abstimmung mit der Baubehörde ist generell er -
forderlich, da abzufragen ist, ob die letzte Bau- und Nut -
zungsgenehmigung noch Bestand hat, da die Gebäude 
bereits mehr als fünf Jahre nicht in Nutzung sind.
Je nach Wahl der Nutzung, ist zusätzlich ein Bau- bzw. 
Nutzungsänderungsantrag erforderlich, der durch die 
Baubehörde zu genehmigen ist.
Der prognostizierte Kostenrahmen zeigt ein hohes Niveau. 
Inwieweit eine interimistische Nutzung für eine Dauer von 
bis zu drei Jahren diese Kosten rechtfertigt, kann unse -
rerseits nicht bewertet werden.

M&P PROJECT | FREISCHWIMMER ARCHITEKTENDIAGNOSE GEBÄUDEZUSTAND | NUTZUNGSKONZEPT  | NOTWENDIGE MASSNAHMEN
SEITE 32 | 32
M&P PROJECT GmbH
Norbert Tümmers
Widdersdorfer Straße 190a
50825 Köln
T +49 221 139522 01
norbert.tuemmers@mup-group.com
www.mup-project.com
FREISCHWIMMER ARCHITEKTEN
Stefan Durth
Händelstrasse 22
50674 Köln
T +221 298880 01   M +49 171 9514901
durth@freischwimmerarchitekten.com
BRANDSCHUTZ
KEMPEN KRAUSE BERATENDE INGENIEURE GMBH
Konrad-Adenauer-Ufer 41
50668 Köln
T +49 221 933119 0
HAUSTECHNIK
B+U Planungsgesellschaft mbH
Hammermühle 13
51491 Overath
T +49 2206 90502 1
SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG
Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH
Widdersdorfer Straße 190
50825 Köln
T +49 221 170917 0

Beratungsverlauf (1)

30.04.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1199/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.04.2024
Erstellt
08.04.2024 15:34