V/0733/2008
Entgeltordnung für die Stadtbücherei
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Entgeltordnung2009
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Beschlussvorlage
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V/0733/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtbücherei Betrifft Entgeltordnung für die Stadtbücherei Beratungsfolge 21.10.2008 Kulturausschuss Vorberatung 05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 05.11.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Entgeltordnung der Stadtbücherei für die Überlassung des Zeitungslesesaales und von Ausstattungsgegenständen sowie für Veranstaltungen und Führungen wird entsprechend der Anlage beschlossen. 2. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2009 in Kraft. 3. Die Entgeltordnung für die Überlassung von Veranstaltungsräumen der Stadtbücherei, sowie für Veranstaltungen und Führungen (Amtsblatt der Stadt Münster 2001, Nr. 19, S. 193 / 194) tritt zum gleichen Termin außer Kraft. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Die Neufassung der Entgeltordnung wird aus mehreren Gründen erforderlich. 1. Der Veranstaltungsraum im 1. OG der Stadtbücherei steht nicht mehr für eine Überlassung an Dritte zur Verfügung. Bereits in der Vergangenheit wurde der Raum so gut wie nie von Dritten in Anspruch genommen. Genutzt wurde er von der Stadtbücherei für Führungen insbesondere von Schulklassen und für offene Informationsveranstaltungen zur Nutzung des Internets in Ko- operation mit dem Verein Bürgernetz. Vorlagen-Nr.: V/0733/2008 Auskunft erteilt: Herr Voß Ruf: 492 42 02 E-Mail: VossLu@stadt-muenster.de Datum: 03.09.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0733/2008 Der Raum wurde inzwischen mit freundlicher Unterstützung der psd-Bank Westfalen-Lippe e. G. in ein Lernstudio umgewandelt, das mit Beamer und PCs ausgestattet ist. Dort finden jetzt in erster Linie Schulungen zur Förderung der Informationskompetenz für Schulen statt, die sehr stark nachgefragt sind. Damit kommt eine Nutzung des Raums durch Dritte nicht mehr in Betracht. 2. Einige der Ausstattungsgegenstände, die noch in der alten Entgeltordnung genannt sind, gibt es nicht mehr. 3. Demgegenüber werden verstärkt Ausstattungsgegenstände der Stadtbücherei von Dritten zur Nutzung im Foyer nachgefragt. Daher gelten die Entgelte für Ausstattungsgegenstände nicht mehr nur bei Nutzung im Zeitungslesesaal. Die letzte Erhöhung der Entgelte erfolgte im Jahr 2002. Trotz der langen Laufzeit der letzten Ent- geltordnung wird vorgeschlagen, die Entgelte mit Ausnahme des Entgelts für den Hausdienst nicht zu erhöhen. Der Zeitungslesesaal wird in erster Linie von bürgerschaftlichen Gruppen für öffentli- che Veranstaltungen genutzt, die damit zu einem abwechslungsreichen Veranstaltungsprogramm in der Stadtbücherei beitragen. Eine Erhöhung hätte möglicherweise negative Auswirkungen. Die Pauschale für den Hausdienst wird von 20,00 € auf 25,00 € angehoben. Die Einnahmen auf der Grundlage der Entgeltordnung betragen im Jahr zwischen 3.500 und 4.000 €. i. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin Anlagen: Entgeltordnung der Stadtbücherei 2009
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0733/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37