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V/0733/2008

Entgeltordnung für die Stadtbücherei

Vorlagen 29.09.2008

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Entgeltordnung2009

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Entgeltordnung2009

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Beschlussvorlage

3057 Zeichen

V/0733/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtbücherei 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entgeltordnung für die Stadtbücherei 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.10.2008 Kulturausschuss Vorberatung 
05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
05.11.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Entgeltordnung der Stadtbücherei für die Überlassung des Zeitungslesesaales und von 
Ausstattungsgegenständen sowie für Veranstaltungen und Führungen wird entsprechend der 
Anlage beschlossen. 
2. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2009 in Kraft. 
3. Die Entgeltordnung für die Überlassung von Veranstaltungsräumen der Stadtbücherei, sowie 
für Veranstaltungen und Führungen (Amtsblatt der Stadt Münster 2001, Nr. 19, S. 193 / 194) 
tritt zum gleichen Termin außer Kraft. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
 
Die Neufassung der Entgeltordnung wird aus mehreren Gründen erforderlich. 
 
1. Der Veranstaltungsraum im 1. OG der Stadtbücherei steht nicht mehr für eine Überlassung an 
Dritte zur Verfügung. Bereits in der Vergangenheit wurde der Raum so gut wie nie von Dritten 
in Anspruch genommen. Genutzt wurde er von der Stadtbücherei für Führungen insbesondere 
von Schulklassen und für offene Informationsveranstaltungen zur Nutzung des Internets in Ko-
operation mit dem Verein Bürgernetz. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0733/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Voß 
Ruf: 
492 42 02 
E-Mail: 
VossLu@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.09.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0733/2008 
Der Raum wurde inzwischen mit freundlicher Unterstützung der psd-Bank Westfalen-Lippe e. 
G. in ein Lernstudio umgewandelt, das mit Beamer und PCs ausgestattet ist. Dort finden jetzt 
in erster Linie Schulungen zur Förderung der Informationskompetenz für Schulen statt, die sehr 
stark nachgefragt sind.  
 
Damit kommt eine Nutzung des Raums durch Dritte nicht mehr in Betracht. 
 
2. Einige der Ausstattungsgegenstände, die noch in der alten Entgeltordnung genannt sind, gibt 
es nicht mehr. 
 
3. Demgegenüber werden verstärkt Ausstattungsgegenstände der Stadtbücherei von Dritten zur 
Nutzung im Foyer nachgefragt. Daher gelten die Entgelte für Ausstattungsgegenstände nicht 
mehr nur bei Nutzung im Zeitungslesesaal. 
 
Die letzte Erhöhung der Entgelte erfolgte im Jahr 2002. Trotz der langen Laufzeit der letzten Ent-
geltordnung wird vorgeschlagen, die  Entgelte mit Ausnahme des Entgelts für den Hausdienst nicht 
zu erhöhen. Der Zeitungslesesaal wird in erster Linie von bürgerschaftlichen Gruppen für öffentli-
che Veranstaltungen genutzt, die damit zu einem abwechslungsreichen Veranstaltungsprogramm 
in der Stadtbücherei beitragen. Eine Erhöhung hätte möglicherweise negative Auswirkungen. 
 
Die Pauschale für den Hausdienst wird von 20,00 € auf 25,00 € angehoben. 
 
Die Einnahmen auf der Grundlage der Entgeltordnung betragen im Jahr zwischen 3.500 und 4.000 
€. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Entgeltordnung der Stadtbücherei  2009

Beratungsverlauf (3)

21.10.2008 Kulturausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Hauptausschuss
TOP 9.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.11.2008 Rat
TOP 15.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0733/2008
Typ
Vorlagen
Datum
29.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37