V/0348/2009
Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte"
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Ergänzungsvorlage V/0348/2009/1 mit Anlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0348/2009/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: Betrifft Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte" Beratungsfolge 23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 24.06.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf der Basis des neuen Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ be- schließt der Rat das städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte“ im Sinne von § 171b (2) BauGB. Die Abgrenzung des Pro- grammgebietes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich. 2. Der Rat nimmt den vorläufigen Maßnahmenvorschlag für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Gievenbeck“ als Diskussionsgrundlage für eine umfas- sende Erörterung mit Politik und Bürgerschaft zur Kenntnis. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung nach der Erörterung mit Politik und Bürgerschaft ein Konzept für einzelne Maßnahmen und Projekte entwickelt und den zuständigen politischen Gremien vorlegt. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen und Projekte des Programms für Münster-Gievenbeck notwendige Städtebauförderanträge ggf. vorsorglich vorbereiten wird, und dass 4.1 bei Förderanträgen für eigene Maßnahmen der Stadt Münster der Eigenanteil von der Stadt Münster zu leisten ist, Private können ggf. im kleinen Rahmen kofinanzieren; 4.2 bei gemeinsamen Maßnahmen privater und öf fentlicher Träger bei den verbleibenden Ei- genanteilen eine Mitfinanzierung durch die Privaten zwingend erforderlich ist, der Eigenan- teil der Stadt Münster darf 10% nicht unterschreiten; 4.3 bei Förderanträgen für sog. Dritte der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen ist, so dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist; 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 19.06.2009 V/0348/2009/1 - 2 - V/0348/2009/1 4.4 die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung von Maßnahmen und Projekten mit privaten Dritten führen wird. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern Maßnahmen für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte“ zukünftig realisiert werden sollen - ggf. der Stadt und/oder privaten Partnern Kosten und/oder Folgekosten entstehen werden. Die entsprechenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen sind dann über die jeweiligen Fachämter sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hi naus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Er- träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW eingestuft und muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. Durch die Neufassung der Städtebau-Förderrichtlinien wurde der Förderhöchstsatz für alle Kommunen dauerhaft abge- senkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u. U. auch maßnahmebezogen ergeben. Um den Haushalt nicht unnötig mit Auszahlungen für Investitionen zu belasten, denen (noch) keine entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberstehen, werden derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Begründung: Die Vorlage V/0348/2009 - Städtebauförderung: „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gie- venbeck-Ortsmitte“ wurde am 18.06.2009 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver- kehr und Wirtschaft beraten. Zur Sicherung der im Begründungsteil der Vorlage dargelegten Absicht, Bürgerschaft und Politik deutlich in die Konzepterstellung einzubinden, schlug der Ausschuss eine Klarstellung im Be- schlusstenor vor (vgl. Anlage 1) und fasste durch Hinzufügen eines weiteren Beschlusspunktes diesbezüglich den o.a. geänderten Beschluss als Beschlussempfehlung an den Rat. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Rat den geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage zu empfehlen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem so geänderten Beschlussvorschlag zu folgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vom 18.06.2009 Anlage 1 zur Vorlage V/0348/2009 RATSFRAKT ION Münster, 08.06.2009 Vorlage V/0348/2009 Änderungsantrag Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, V erkehr und Wirtschaft möge beschließen: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 1. […] 2. […] 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung nach der Erörterung mit Poli- tik und Bürgerschaft ein Konzept für einzelne Maßnah men und Projekte entwi- ckelt und den zuständigen politischen Gremien vorlegt. 4. wie vorher 3 4.1 wie vorher 3.1 4.2 wie vorher 3.2 4.3 wie vorher 3.3 4.4 wie vorher 3.4 Begründung: erfolgt mündlich gez. gez. Sybille Benning Jürgen Reuter CDU-Fraktion im Rat FDP-Fraktion im Rat
Anlage 2 Maßnahmen
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Beschlussvorlage
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V/0348/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte" Beratungsfolge 18.06.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 24.06.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf der Basis des neuen Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ be- schließt der Rat das städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte“ im Sinne von § 171b (2) BauGB. Die Abgrenzung des Pro- grammgebietes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan (vgl. Anlage 1) ersichtlich. 2. Der Rat nimmt den vorläufigen Maßnahmenvorschlag für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Gievenbeck“ (vgl. Anlage 2) als Diskussionsgrundlage für eine umfassende Erörterung mit Politik und Bürgerschaft zur Kenntnis. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen und Projekte des Programms für Münster-Gievenbeck notwendige Städtebauförderanträge ggf. vorsorglich vorbereiten wird, und dass 3.1 bei Förderanträgen für eigene Maßnahmen der Stadt Münster der Eigenanteil von der Stadt Münster zu leisten ist, Private können ggf. im kleinen Rahmen kofinanzieren; 3.2 bei gemeinsamen Maßnahmen privater und öf fentlicher Träger bei den verbleibenden Ei- genanteilen eine Mitfinanzierung durch die Privaten zwingend erforderlich ist, der Eigenan- teil der Stadt Münster darf 10% nicht unterschreiten; 3.3 bei Förderanträgen für sog. Dritte der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen ist, so dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist; Vorlagen-Nr.: V/0348/2009 Auskunft erteilt: Herr Leifken Ruf: 492 61 81 E-Mail: LeifkenA@stadt-muenster.de Datum: 02.06.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0348/2009 3.4 die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung von Maßnahmen und Projekten mit privaten Dritten führen wird. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern Maßnahmen für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte“ zukünftig realisiert werden sollen - ggf. der Stadt und/oder privaten Partnern Kosten und/oder Folgekosten entstehen werden. Die entsprechenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen sind dann über die jeweiligen Fachämter sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hi naus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Er- träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW eingestuft und muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. Durch die Neufassung der Städtebau-Förderrichtlinien wurde der Förderhöchstsatz für alle Kommunen dauerhaft abge- senkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u. U. auch maßnahmebezogen ergeben. Um den Haushalt nicht unnötig mit Auszahlungen für Investitionen zu belasten, denen (noch) keine entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberstehen, werden derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Begründung: Gebietsbezug und Förderrichtlinien Der Beschluss zur Gebietsabgrenzung „Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte“ ist die grundlegende Voraussetzung für eine Antragstellung zur Förderung von Stadterneuerungsmaßnahmen. Durch die Neufassung der Förderrichtlinien im Jahre 2008 wurde das Prozedere des Verfahrens dahingehend verändert, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden können, für die vorher ein entsprechender Gebietsbezug nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches definiert werden kann. Vorschläge für Maßnahmen außerhalb festgelegter Gebiete haben nach Aussage des Minis- teriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW keine Aussichten mehr auf eine Förderung. Konkret bedeutet dies, dass es zukünftig eines lokalen Gebietsbezuges, gemäß Baugesetzbuch, für die dann zu beantragenden Maßnahmen bedarf. Fünf Gebietskategorien sind derzeit möglich: Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB). Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich zukünftig einerseits fachlich-inhaltlich an den Schwerpunktbereichen der Förderung (gem. Förderri chtlinien 2008) orientieren und andererseits über einen der fünf möglichen Gebietsbezüge definiert werden. Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat der Rat der Stadt Münster z.B. bereits den erfor- derlichen Gebietsbezug, gem. § 171b BauGB, für den Bereich Altstadt / Bahnhofsviertel, als Vor- aussetzung für mögliche Fördermaßnahmen in di esem Bereich, beschlossen (vgl. Vorlage V/0902/2008). Nunmehr soll für Gievenbeck auf der gleichen rechtlichen Basis ein Gebietsbezug als Programm gebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck-Ortsmitte“.definiert werden. - 3 - V/0348/2009 Im Rahmen eines für das Programmgebiet aufzustellenden „Integrierten Handlungskonzeptes“ sind alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert wer- den können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maß- nahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswir- kungen auf das Quartier haben. Die Verwaltung hat als Impuls für ergänzendes privates Engagement eine Liste mit vorläufigen Maßnahmenvorschlägen für den Bereich Gievenbeck – Ortsmitte zusammengestellt (vgl. Anlage 2). Diese Vorschläge sind gemeinsam mit der Bürgerschaft weiter auszuarbeiten und zu konkretisie- ren. Dabei ist diese Aufzählung nicht abschließend zu verstehen sondern kann, bei berechtigtem Interesse, fortgeschrieben und ergänzt werden. Aus der Kooperation mit privaten Akteuren erhofft sich die Verwaltung weitere, ergänzende Vorschläge für die Gievenbecker Ortsmitte. Dabei können auch Maßnahmen aufgeführt werden, die rein privat initiiert und finanziert werden, also ohne städtische Gelder und ohne entsprechende Fördermittel auskommen. Darüber hinaus können Maßnahmenvorschläge Ausgangspunkt einer breiten Beteiligung der Bürgerschaft werden, die dann in einem gesteigerten Engagement für den eigenen Stadtteil seine Bestimmung finden könnte. Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Das neue Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt - und Ortsteilzentren" soll zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Stand- ort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen. Zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltqualität sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand können Maßnahmen nach den Städ- tebauförderrichtlinien NRW (Förderrichtlinien 2008) gefördert werden. Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung der Zentren und Standortaufwertung, wie: - Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze), - Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energe- tische Erneuerung), - Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehen- den, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwi- schennutzung, - Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien- und Standort- gemeinschaften, - Teilfinanzierung von Verfügungsfonds. Vorteile einer Gebietsabgrenzung als Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ liegen darin, dass keine boden- und grundstücksrechtlichen Eingriffe und „harten“ Festsetzungen aus dem Sanierungsrecht erforderlich werden. Das neue Programm setzt auf Information, Kooperation und Dialog, d.h. auf Kriterien, die auch bisher schon für Münsters Stadtentwicklungspolitik (vgl. Vorlage V/0118/2004 – Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster) prä- gend waren. Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster / Gievenbeck-Ortsmitte“ In Kenntnis der Ergebnisse zum „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster“ (vgl. Vorlage V/0118/2004 – Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster (ISM)), des Integrierten Handlungskonzeptes Gievenbeck aus dem Jahr 2000 (vgl. Vorla- ge V/1359/2000) sowie den daraus resultierenden Zielen des Bebauungsplanes Nr. 446 Gieven- - 4 - V/0348/2009 beck – Ortsmitte (vgl. Vorlage V/0336/2002) kann mit der Anwendung des Programms ein Ziel führendes Instrument für die Stärkung der Ortsmitte Gievenbeck aufgestellt werden. Die Inhalte und Ergebnisse aus dem stadtweiten ISM-Prozess sind weiterhin aktuell und werden als grundle- gende Basis für das neue Programmgebiet verwendet. Somit erübrigt sich eine erneute Herleitung und Definition der Ziele zur Stadtentwicklung Münsters. Die funktionalen Zusammenhänge für die Gebietsabgrenzung und den Orientierungsrahmen sind darüber hinaus über den Bezug zum Einzelhandelskonzept der Stadt Münster (vgl. Vorlage V/0878/2008) gegeben. Die vorläufige Maßnahmenliste gem. Anlage 2 nimmt die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 446 so- wie in Teilen des Handlungskonzeptes Gievenbeck auf und ergänzt sie um weitere Aspekte zur Stärkung der Ortsmitte. Die Ziele des Bebauungsplanes, die noch nicht realisiert werden konnten, sind im Wesentlichen: - Wirksame gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raums bei gleichzeitiger Er- haltung des Kfz-Verkehrs in verringerter Form und Verbesserung der Aufenthalts- qualität für Fußgänger, sowie ausreichendes Stellplatzangebot in räumlicher Nähe zu den Einzelhandels- und Infrastrukturstandorten, - Schaffung eines zentralen Aufenthaltsplatzes mit räumlicher Fassung im Mün- dungsbereich des Arnheimwegs, - Verbesserung der Wegeverbindungen aus den Wohngebieten in die Ortsmitte, so- wie zwischen Rüschhausweg und Appelbreistiege und zur Waldorfschule. Die Schwerpunkte des Bebauungsplanes zur Erweiterung des Einzelhandelsangebotes konnten mittlerweile im großen Umfang realisiert werden. Nunmehr sollen mit der Anwendung des Programms die vorhandenen Strukturen gestärkt werden. Durch den beschlossenen Ausbau der Austermannstraße in Verbindung mit der anvisierten Ein- richtung eines „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches“ im Bereich des Knotenpunktes Von- Esmarch-Straße/Rüschhausweg/Enschedeweg ist eine deutliche Reduzierung der Durchgangs- verkehre zu erreichen. Hier besteht die Chance zur Umgestaltung der Straßenräume in der Orts- mitte. Für Gievenbeck-Ortsmitte umfasst dieses Gebiet (vgl. Anlage 1) den Bereich der Abgrenzung des neuen zentralen Versorgungsbereiches Gievenbeck-Mitte gem. Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Münster. Ebenfalls ist mit dieser Abgrenzung der Geltungsbereich des Be- bauungsplanes Nr. 446 Gievenbeck – Ortsmitte abgedeckt. Eine parzellenscharfe Abgrenzung ist für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentr en" nicht erforderlich, sie weist somit Ergän- zungs- und Überschneidungsbereiche auf. Ausblick Ab der zweiten Jahreshälfte wird die Verwaltung zusammen mit der Bezirksvertretung Münster- West die Art und den Umfang der öffentlichen Beteiligung klären. Ergänzend zu den städtischen Vorschlägen sind gem. Städtebau-Förderrichtlinien 2008 Vorschlä- ge privater Partner zu ermitteln und privates Engagement darzustellen, nicht nur ideell sondern auch finanziell. Auf der Basis des neuen Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird die Verwaltung - gemeinsam mit privaten Akteuren vor Ort - die Inhalte des Programms für eine Um- setzung vorbereiten und ggf. notwendige Städtebauförderanträge für einzelne Maßnahmen und Projekte in den Folgejahren beim Land NRW stellen. Für die Bewilligung entsprechender Städte- baufördermittel für privat initiierte Maßnahmen im Rahmen des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ist eine Mitfinanzierung durch private Akteure erforderlich. Das Programm kann nur funktionieren, wenn es partnerschaftlich von öffentlichen und privaten Akteuren getragen wird. - 5 - V/0348/2009 Ergänzend werden die Einzelmaßnahmen (vgl. Anlage 2) im weiteren Erarbeitungsprozess in sog. „Integrierten Handlungskonzepten“ dargestellt, um die Gemeinsamkeiten und Abhängigkeiten so- wie die verschiedenen öffentlichen und privaten Partner heraus zu arbeiten. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Abgrenzung Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck“ Anlage 2: vorläufiger Maßnahmenvorschlag, stadtquartiersbezogen
Anlage 1 Gebietsbegrenzung
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Programmogebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Münster Gievenbeck - \ cr en | Ne suat np RR > waAdtua. „an % .> a un .»u as a zu IG PX 2C) $ u? 9 a2qg S ”.® ° > r > 9°’ e I a a, >» ® a .r 2, Waldesruh PX); > ® ee or » % N D 48 2 vs N N, e .* 2% A \s „® was PN PN % > za ma ma mm Abgrenzung Programmgebiet im Sinne von » <* . Pr BG PN 5 8 171 b (2) BauGB identisch mit 6.0 “a re Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche . j gem. Fortschreibung Einzelhandels- und Amt | A Zentrenkonzept Stadt Münster (nachrichtlich) Verkehrsblanung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Rüschhausweg
- Austermannstraße
- Von-Esmarch-Straße
- Appelbreistiege
- Enschedeweg
- Waldesruh
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0348/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37