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V/0081/2010

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, - Innenstadtbereich "Altstadt/Bahnhofsviertel" - für die Jahre 2008 bis 2010

Vorlagen 22.01.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2010, TOP 7

Beschlussvorlage

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Ansehen

Vorlage Nr. 0081-2010, Anlage 1

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Vorlage Nr. 0081-2010, Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

2610 Zeichen

V/0081/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über 
 das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, - Innenstadtbereich 
"Altstadt/Bahnhofsviertel" - für die Jahre 2008 bis 2010 (Amtsblatt Nr. 5 vom 20.03.2008, Seite 28)
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.02.2010 Hauptausschuss Vorberatung    
03.02.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Einzelhandelsverband Münsterland e.V. erklärt stellvertretend für die Kaufleute der Innenstadt 
mit Schreiben vom 21.01.2010 (Anlage 2), dass im Jahr 2010 von der durch ordnungsbehördliche 
Verordnung vom 14.03.2008 genehmigten Freigabe der Verkaufszeiten an dem Frühjahrssend- 
und Herbstsendsonntag kein Gebrauch gemacht werden soll. Als Begründung wird angeführt, dass 
die erhofften Synergieeffekte zwischen dem S end und der Innenstadtgeschäftslage leider aus-
geblieben sind. Die Besucher hätten sich für den Send oder
 den Einkaufsbummel entschieden, 
aber nicht - wie gewünscht - beides kombiniert. So hätten die Schausteller Kunden an die Kaufleu-
te verloren und umgekehrt. Die Entfernung zwischen beiden Veranstaltungen sei offensichtlich zu 
groß. Die Innenstadtkaufleute hätten sich daher entschieden, diese Kombination nicht weiter fort-
zusetzen.  
 
Gleichzeitig beantragt der Einzelhandelsverband Münsterland e. V. die Verkaufszeiten in der Zeit 
von 13.00 bis 18.00 Uhr an drei anderen Sonntagen freizugeben. Im Einzelnen handelt es sich um 
die Sonntage 02.05.2010, 31.10.2010 und 05.12.2010 (2. Adventssonntag). Die Beschlussfassung 
über diese verkaufsoffenen Sonntage ist mit gesonderter Vorlage mit Vorberatung in der BV-Mitte 
und den Fachausschüssen für die Ratssitzung am 17.03.2010 vorgesehen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0081/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.01.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0081/2010 
 
Dem Rat wird empfohlen, insbesondere mit Blick darauf, dass das Kontingent von jährlich vier 
Sonn- und Feiertagen in dem Stadtbezirk Münster-Mi tte, Altstadt/Bahnhofsviertel, nicht überschrit-
ten werden darf, die Verordnung vom 14.03.2008 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 5 vom 
20.03.2008, Seite 28) in Bezug auf die Frühjahrssend- und Herbstsendsonntage aufzuheben. 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen

Vorlage Nr. 0081-2010, Anlage 1

1126 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0081/2010 
 
 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der ord nungsbehördlichen Verordnung 
über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbe zirk Münster-Mitte, -Innenstadtbereich 
„Altstadt/Bahnhofsviertel“- für die Jahre 2008 bis 2010 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. 
NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
 
§ 1 
 
 
Die ordnungsbehördliche Verordnung vom 14.03.2008 (Amtsblatt Nr. 5 vom 20.03.2008, Sei- 
te  28) wird hinsichtlich der Termine für den Frühjahrs- und Herbstsendsonntag 2010 aufge- 
hoben. 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Vorlage Nr. 0081-2010, Anlage 2

13234 Zeichen

Anlage 2
Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0081/2010

EHV WM

Einzelhandelsverband

Einzelhandelsverband WM « Weseler Str. 3160 - 48163 Münster
Westfalen-Münsterland e. V.

Stadt Münster Geschäftsstelle Münster
Ordnungsamt/Frau Schulz Weseler Str. 316 c
48127 Münster 48163 Münster

Tel: (02 51) 4 14 16-0
Fax:  (02:51)4 14 16-212
Mail: k.eksen@ehv-wm.de
Internet: www.ehv-wm ‚de

St.-Nr.: 317/5960/0275

Sparkasse Münsterland Ost
{BLZ 400 501 50) Kto.-Nr. 50 195

Geschäftsstelle Dortmund
Prinz-Friedrich-Karl-Str. 26
44135 Dortmund

Münster, 21.01.2010/ek

Vorab per Fax: 0251 — 492-3265

Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW

Hier: Antrag für Sonntag, den 02. Mai 2010, Sonntag, den 31. Oktober 2010.und Sonntag,
den 05.Dezember 2010 unter gleichzeitigem Verzicht auf Verkaufsöffnung an den Send-
Sonntagen

Gebiet: Altstadt und Gebiet der ISG Bahnhofsviertel

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Schulz,

nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2006
dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von 5
Stunden geöffnet sein ($ 6 Abs.1 LÖG NRW). Bei der Festlegung der maximal 5 Stunden Ver-
kaufsöffnung sind die Zeiten des Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen; drei Adventssonn-
tage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und die stillen Feiertage im
Sinne des Feiertagsgesetzes NW dürfen nicht freigegeben werden ($ 6 Abs. 4 LÖG NRW).

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Kaufleute in Münsters In-
nenstadt und die Mitglieder der Initiative starke Innenstadt (IS!) dahingehend verständigt, für
das Jahr 2010 statt der erlaubten 4 verkaufsoffenen Sonntage lediglich für drei Sonntage die
Zulassung einer Verkaufsöffnung für die Dauer von 5 Stunden zu beantragen. Mit der Be-
schränkung auf die drei verkaufsoffenen Sonntage, wie sie hiermit beantragt werden, möchten
die Kaufleute die besonders hohe Bedeutung des Adventssonntages hervorheben, zu dessen
Gunsten sie auf einen Antrag für einen vierten verkaufsoffenen Sonntag verzichten würden.

Aufgrund der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 14.03.2008 (veröffentlicht im Amtsblatt
Nr. 5 vom 20.03.2008) sind für die Jahre 2008 bis 2010 die Sonntagsöffnungen am Frühjahrs-
sendsonntag und am Herbstsendsonntag genehmigt worden. Die erhofften Synergieeffekte
zwischen dem Send und der Innenstadtgeschäftslage sind leider ausgeblieben. Die Besucher
haben sich für den Send oder den Einkaufsbummel entschieden, aber nicht - wie gewünscht —
beides kombiniert. So haben die Schausteller Kunden an die Kaufleute verloren und umge-

kehrt. Hier ist offensichtlich die Entfernung zwischen beiden Veranstaltungen zu groß. Die In-
nenstadtkaufleute haben sich daher entschieden, diese Kombination nicht weiter fortzusetzen.

Für das Jahr 2010 wird somit ausdrücklich auf die Inanspruchnahme der genehmigten
Verkaufsöffnungen an den Send-Sonntagen verzichtet.

In Abstimmung mit den Mitgliedern des „Runden Tisches der Innenstadtkaufleute“ und
der „IS! - Initiative starke Innenstadt“ beantragen wir, für die Verkaufsstellen im Stadt-
bezirk Münster-Mitte, Altstadt/ Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskonzept
Münster- Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereich Typ
A: City/Geschäftszentrum

1. einen verkaufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 02, Mai 2010, 13.00 — 18,00 Uhr,

2. einen verkaufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 31. Oktober 2010, 13.00 — 18.00
Uhr,

3. einen verkaufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 05. Dezember 2010, 13.00 -
18.00 Uhr

zu genehmigen.

Münsters Kaufleute leisten einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivität der Innenstadt Müns-
ters, die von vielen Bewohnern Münsters und insbesondere auch vielen Touristen sehr ge-
schätzt wird. Viele Städte und Gemeinden nutzen die Möglichkeiten des LÖG NRW ganz
selbstverständlich aus und machen dabei gute Erfahrungen. Münster kann es sich weder als
Stadt noch als Einkaufsstandort leisten, diese Option, die das Land bei der Gesetzgebung
ausdrücklich berücksichtigt hat, nicht zu nutzen. Der Zuspruch zuletzt am verkaufsoffenen
27.12.2009 hat bewiesen, dass Besucher und Kunden an besonders ausgewählten Sonntagen
in Münsters Innenstadt strömen. Auffällig an diesen Tagen ist, dass die Bewerbung durch die
Kaufleute auch Besucher aus größerer Entfernung nach Münster ziehen. Offensichtlich wirkt
an attraktiven verkaufsoffenen Sonntagen in verstärktem Maße ein Ausflugs- und Eventcha-
rakter gegenüber dem reinen Versorgungs- und Einkaufsbedürfnis.

Dem verkaufsoffenen Sonntag am 02. Mai 2010 würde ein Feiertag (Maifeiertag) am 01. Mai
vorausgehen. Er wäre somit geeignet, den vielen Besuchern Münsters, die an Samstagen den
Wocheneinkauf mit Partner/in oder Familie mit einem Stadtbummel, einem Stopp in einem Ca-
fe oder Restaurant oder einem Museumsbesuch kombinieren, diese Möglichkeit am Sonntag
zu bieten und damit gute Synergieeffekte für die vielen külturellen und gastronomischen Ein-
richtungen Münsters zu schaffen. Angedacht ist in diesem Zusammenhang auch die Prüfung,
inwieweit möglicherweise die Wochenmarktbeschicker einzubeziehen sind, da der Wochen-
markt auf dem Domplatz sich grundsätzlich großer Beliebtheit erfreut, Vor dem Hintergrund
der zahlreichen Aktivitäten im Ruhrgebiet als Kulturhauptstadt 2010 ist davon auszugehen,
dass auch das Münsterland und die Stadt Münster Kurzurlauber anziehen, die nicht unmittel-
bar im Ruhrgebiet ein Quartier suchen oder finden werden. Das wird besonders auch an die-
sem Wochenende im Zusammentreffen mit dem Maifeiertag erwartet.

Einen ähnlichen Effekt versprechen sich die Innenstadtkaufleute und sonstigen Akteure für ei-
ne attraktive City in Münster von einem verkaufsoffenen Sonntag am 31. Oktober 2010. Durch
den Feiertag am 01. November 2010 und das damit erlangte verlängerte Wochenende sind
wiederum besonders viele Kurzurlauber in Münster zu erwarten. Dieses gilt in verstärktem
Maße durch den an diesem Wochenende in Münster stattfindenden „Elternalarm", Nicht nur
die Studenten, die mit dem Wintersemester 2010/2011 ihr Studium an der Westfälischen- Wil-
helms- Universität aufgenommen haben, sondern auch die bereits „etablierten“ Studenten
werden an diesem Wochenende mit einem attraktiven Programm ihre Angehörigen in beson-
derem Maße für Münster begeistern. Es ist zu erwarten, dass die Gäste, die dafür eine weite
Anreise auf sich nehmen, auch das viel gelobte Einkaufsflair des Oberzentrums Münster für
sich entdecken möchten, wozu ihnen die Kaufleute gerne am 31. Oktober für die Dauer der
gesetzlich zulässigen 5 Stunden Gelegenheit geben würden.

In Zusammenhang mit den bewährten 5 Weihnachtsmärkten wird die Innenstadt durch den
verkaufsöffenen Sonntag am 05. Dezember 2010 an Attraktivität in besonderem Maße gewin-
nen, Erfahrungsgemäß erfreuen sich:die Weihnachtsmärkte einer großen Beliebtheit und füh-
ren dazu, dass Münster in der Weihnachtszeit zu einem ganz besonderen touristischen Anzie-
hungspunkt wird. Dieses beweisen jedes Jahr allein die vielen Bustouristen, die es nach Müns-
ter zieht. Auch wirbt Münster - ausgehend von der Werbung 2009 — mit der besonderen Ein-
kaufsatmosphäre im Advent, den dezent beleuchteten Kaufmannshäusern, dem „In goldenem
Glanze erstrahlenden" Prinzipalmarkt und außergewöhnlichen Einkaufserlebnissen. Die Weih-
nachtsmärkte sind sonntags von 11 -— 20 Uhr geöffnet. Für Touristen ist gerade der Sonntag
ein besonders attraktiver Tag, da hier Familien die Möglichkeit haben, die Stadt gemeinsam zu
besuchen, was an Wochentagen wegen vieler anderer Interessen und Verpflichtungen oftmals
nicht gelingt. Die Öffnung der'Geschäfte wird auch in positivem Sinne zu einer Entzerrung der
Touristenströme auf den Weihnachtsmärkten sorgen. Die Kehrseite der besonderen Attraktivi-
tät Münsters in diesem Zusammenhang ist die teilweise geäußerte Kritik, dass es auf den
Weihnachtsmärkten an Wochenenden übervoll sei. Diese Situation würde durch die Öffnung
der stationären Einzelhandelsgeschäfte positiv beeinflusst.

Soweit immer wieder in Zusammenhang mit Sonntagsöffnungen Fragen des Arbeitnehmer-
schutzes angesprochen werden, soll auch auf diese Frage bereits an dieser Stelle eingegan-
gen werden: Im Gesetzgebungsverfahren des Ladenöffnungsgesetzes für das Land Nord-
thein-Westfalen sind Fragen des Arbeitnehmerschutzes intensiv behandelt und abgewogen
worden. Bei der Zulassung von 4 verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertagen pro Jahr ist der Lan-
desgesetzgeber zu dem Ergebnis gekommen, dass diese in Verbindung mit den bestehenden
Arbeitsschutzvorschriften angemessen sind, ohne dass dadurch der Arbeitnehmerschutz ver-
nachlässigt würde, Arbeitnehmervertretungen der diversen beteiligten Unternehmen achten
selbstverständlich in besonderem Maße: darauf, dass die Arbeitnehmerinteressen nicht zu kurz
kommen. Andererseits stellen wir immer wieder fest, dass das Verkaufspersonal an ver-
kaufsoffenen Sonntagen hoch motiviert und mit Freude an der Arbeit ist. Die entspannte Ein-
kaufsatmosphäre, die der Kunde empfindet, spiegelt sich oft in guter Laune und entsprechen-
der Kaufstimmung wider, so dass für alle Beteiligten eine Win- win- Situation 'entsteht. Der
Einzelhandel als drittgrößter Wirtschaftsbereich in Deutschland stellt auch in Münster eine
maßgebliche Arbeitgebergruppe dar. Arbeitsplatzsicherung ist für diese Arbeitgeber ein we-
sentliches Ziel ihrer Tätigkeit. So gesehen bildet aus unserer Sicht ein solides wirtschaftliches
Fundament der Unternehmen den besten Arbeitnehmerschutz. Hierzu leisten profitable Son-
deröffnungen einen wesentlichen Beitrag.

In. der Vergangenheit wurde gegen einen verkaufsoffenen Adventssonntag argumentiert, dass
man diesen ablehne, um die Besinnlichkeit der Vorweihnachtszeit zu unterstützen. Diese Ar-
gumentation kann diesseits nicht nachvollzogen werden. Die Kaufleute in Münsters Innenstadt
legen nachweislich sehr großen Wert darauf (und geben dafür auch viel Geld aus!), die vor-
weihnachtliche Dekoration der Geschäfte und auch der Häuser geschmackvoll und dezent zu
gestalten, um die besondere Stimmung der Vorweihnachtszeit wertig zu unterstützen. Sie tra-
gen damit maßgeblich dazu bei, dass viele Menschen trotz Alltagshektik und -stress die viel
beschworene Besinnlichkeit der Weihnachtszeit überhaupt empfinden. Zu Weihnachten Ange-
hörigen, Freunden und Bekannten mit Geschenken eine Freude zu machen, entspricht einer
langen christlichen Tradition und ist nicht aus der Marketingstrategie neuzeitlicher Handelsun-
ternehmen hervorgegangen. Wann im Verlaufe des Jahres machen sich so viele Menschen
Gedanken über das, womit sie anderen Menschen eine Freude machen können? Die beson-
dere Spendenbereitschaft in der Weihnachtszeit macht dabei deutlich, dass keineswegs nur
der Kommerz bedient wird. Die Besinnlichkeit dieser Zeit wird somit durch die Kaufleute mehr
gefördert denn behindert. Auch ist diese Argumentation noch nie gegen die Weihnachtsmärkte
vorgehracht worden, die immerhin nur für eine relativ kurze Zeit im Jahr die Attraktivität Müns-
ters unterstützen, während sich der stationäre Einzelhandel ganzjährig für ein interessantes
und spannendes und hochwertiges Münsterbild einsetzt und dieses auch durch erhebliches
finanzielles Engagement immer wieder zum Ausdruck bringt. In Gesprächen mit Einzelhänd-
lern ist hier bereits die Überlegung gereift, gerade die genannten caritativen Aspekte der Weih-

nachtszeit zu berücksichtigen und insoweit noch den Gedankenaustausch mit den Vertretern
der Kirchen zu suchen.

Münster ist eine Stadt mit hoher Attraktivität, was nicht zuletzt durch die herausragenden Aus-
zeichnungen der vergangenen Jahre über die Stadtgrenzen hinaus deutlich gemacht wurde.
Münster ist darüber hinaus eine Stadt mit hoher Einzelhandelszentralität, was auch den attrak-
tiven Einkaufsstandort dokumentiert. Allerdings hat es in den letzten Jahren erhebliche Ver-
kaufsflächenzuwächse in Münsters Innenstadt gegeben. Diese machen Münster für Besucher
und Kunden immer wieder spannend. Voraussetzung ist jedoch, dass die vielen Einzelhan-
delsflächen auch unter wirtschaftlichen Aspekten ihre Attraktivität bewahren oder gar ausbau-
en und sich im Wettbewerb mit Anbietern anderer Städte behaupten können.

Die Unterstützung der Beantragung durch die ISI unterstreicht die Bedeutung der verkaufsof-
fenen Sonntage nicht nur für den Einkaufsstandort Münster, sondern für Münster insgesamt,
da die Mitglieder der Initiative starke Innenstadt sich aus Akteuren aus dem Handel, aber auch
der Gastronomie und der Immobilieneigentümer wie auch der Stadt Münster zusammensetzt.

Für eventuelle Rückfragen stehen sowohl die Unterzeichnerin als auch der Sprecher der In-
nenstaditkaufleute und der ISI, Herr Matthias Lückertz, gerne zur Verfügung.

Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung.

Eine Kopie dieses Schreibens geht zur Information direkt auch an Herrn Oberbürgermeister
Markus Lewe söwie Herrn Stadtdirektor Hartwig Schultheiß.

Gleichermaßen erhält Herr Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs eine Kopie übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen

———

Ass. jur. Karin Eksen Matthias Lückertz
Geschäftsführerin Sprecher Initiative starke Innenstadt

Initiative starke Innenstadt Ba

Beratungsverlauf (2)

03.02.2010 Hauptausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.02.2010 Rat
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Weseler Straße 3160
  • Prinzipalmarkt
  • Domplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0081/2010
Typ
Vorlagen
Datum
22.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37