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Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Neue Mietobergrenzen ab 01.05.2025

Beschlussvorlage 50/5228/XVII/2024 vom 10.01.2025

Stand: Am 26.03.2025 im Kreistag einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 06.02.2025

    Ausschuss für Soziales und Wohnen

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen
  2. 26.03.2025 zuletzt

    Kreistag

    TOP 9, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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