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V/0342/2009

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)

Vorlagen 07.05.2009

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V-0342-2009-Anlage-4-Planverkleinerung

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Ansehen

V-0342-2009-Anlage-1-Stellungnahme

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0342-2009-Anlage-3-Textliche Festsetzungen

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V-0342-2009-Anlage-2-Begruendung

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Ansehen

V-0342-2009-Anlage-4-Planverkleinerung

79 Zeichen

Anlage 4  
zur Vorlage Nr. V/0342/2009  
  
 
Planverkleinerung / Seite 1 von 1

V-0342-2009-Anlage-1-Stellungnahme

2343 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0342/2009 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517: 
 Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße 
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 517 wurde während der Offenle-
gung die folgende Stellungnahme abgegeben: 
Der Eigentümer von Grundstücken an der Eulerstraße befürchtet, dass das bestehende Stra-
ßennetz den infolge der Planung zu erwartenden Verkehr nicht mehr bewältigen könne. Ergän-
zend führt er an, dass ein vorhandener “Schleichweg“ zum Albersloher Weg (ehem. Praktiker) 
über die Parkplatzflächen der Fa. Ratio künftig nicht mehr nutzbar sei. Durch den absehbaren 
„Verkehrskollaps“ werde die Lagequalität und somit die Wettbewerbsfähigkeit auch bestehender 
Standorte und Betriebe im näheren Umfeld eingeschränkt. In diesem Zusammenhang wird zur 
Entzerrung der Verkehrssituation eine Anbindung der Eulerstraße an die Nieberdingstraße an-
geregt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Da die Planung im Wesentlichen einen „Standorttausch“ vorhandener bzw. bereits bisher pla-
nungsrechtlich zulässiger Einzelhandelsnutzungen zum Gegenstand hat, ist nicht mit wesentli-
chen Steigerungen gegenüber dem bisherigen Verkehrsaufkommen zu rechnen. Vielmehr wird 
verkehrsplanerisch davon ausgegangen, dass der zu erwartende Verkehr auf dem bestehenden 
Straßennetz abzuwickeln ist. Ergänzend ist festzustellen, dass der Einmündungsbereich Eg-
bert-Snoek-Straße / Albersloher Weg mit einer Optimierung der Abbiegespuren in 2008 umge-
baut worden ist. Die Befürchtungen des Eingebers sind insoweit unbegründet.  
Der angesprochene „Schleichweg“ entfällt. Er war, da er nicht über dem Verkehr gewidmete 
Flächen sondern über Privatgelände führt, ohnehin illegal.  
Die angeregte Verknüpfung von Eulerstraße und Nieberdingstraße ist sachlich und räumlich 
nicht Gegenstand der Planung. Diese ist außerdem weder für eine Optimierung der Verkehrser-
schließung im Plangebiet erforderlich noch kurz fristig umsetzbar, da entsprechendes Planungs-
recht fehlt. Die angeregte Maßnahme ist gegebenenfalls im Zusammenhang mit einer späteren 
Überplanung des Bereichs Nieberdingstraße (Stadionstandort gem. FNP) aufzugreifen.  
Der Stellungnahme sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschläge 1.1 und 1.2)  
Stellungnahme zur Offenlegung / Seite 1 von 1

Beschlussvorlage

3265 Zeichen

V/0342/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / 
Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
24.06.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes Nr. 517: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-
Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) nicht gefolgt. 
 
1.1 Der Befürchtung, dass das vorhandene Straßennetz den erwarteten zusätzlichen 
Verkehr nicht bewältigen könne. (Anlage 1) 
 
1.2 Der Anregung, die Eulerstraße an die Nieberdingstraße anzubinden. (Anlage 1) 
 
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 517: Albersloher Weg / Egbert-
Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) wird gemäß 
§§ 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 
Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen.  
 
Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 517 wird ebenfalls be-
schlossen.  
 
Der Bebauungsplan Nr. 517 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 
Nr. Bebauungspläne Nr. 370: Loddenheide / Dortmund-Ems-Kanal / Umgehungsstraße / 
Albersloher Weg sowie Nr. 404: Loddenheide - Albersloher Weg / An den Loddenbüschen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0342/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6130 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.05.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0342/2009 
Mit der Rechtkraft des Bebauungsplanes Nr. 517 treten diese Pläne für die überplanten Be-
reiche außer Kraft.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Realisierung des vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Es wurden ergänzen-
de öffentlich-rechtliche vertragliche Vereinbarungen in einem Durchführungsvertrag zwischen der 
Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen. 
 
 
Begründung: 
1. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 517 und der 32 Änderung des 
Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren) haben vom 30.03. bis 30.04.2009 öffentlich 
ausgelegen.  
 
Zu den Festsetzungen des vorhabenbezogenen  Bebauungsplanentwurfes wurde die in der 
Anlage 1 dargestellte Stellungnahme vorgetragen über die entsprechend den Beschluss-
vorschlägen 1.1 und 1.2 Beschluss gefasst werden soll.  
 
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 517 soll aufgrund der Be-
schlussvorschläge 1.1 und 1.2 nicht geändert oder ergänzt werden. Somit kann der vorha-
benbezogene Bebauungsplan Nr. 517 als Satzung beschlossen werden.  
 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahme 
2. Begründung 
3. textl. Festsetzungen 
4. Plan (verkleinert)

V-0342-2009-Anlage-3-Textliche Festsetzungen

6779 Zeichen

Anlage 3  
zur Vorlage Nr. V/0342/2009  
  
Textliche Festsetzungen  
 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 517:  
Loddenheide – Albersloher Weg/Egbert-Snoek-Straße/ 
Loddenheide/Bertha-von-Suttner-Weg/Rösnerstraße 
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 
1.1 Im Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung "SB-Warenhaus, Bau- und Gartenmarkt" 
sind neben der Hauptnutzung folgende Ergänzungsnutzungen zulässig (§ 11 Baunut-
zungsverordnung (BauNVO)):  
- Tankstelle mit Shop, Waschanlage, Autozubehör, Reifenmontage, Kleinreparatur,  
- Schank- und Speisewirtschaften sowie Serviceeinrichtungen für Kunden (Beispiels-
weise Telefonshop). 
1.2 In den Gewerbegebieten (GE-Gebieten) sind Einzelhandelsnutzungen grundsätzlich unzu-
lässig (§ 1 (5) BauNVO in Verbindung mit § 1 (9) BauNVO). Abweichend davon sind aus-
nahmsweise zulässig (§ 1 (9) BauNVO):  
- Kraftfahrzeug (Kfz) - Einzelhandelsbetriebe und Betriebe für Kfz - Zubehör sowie  
- Einzelhandelsflächen von maximal 500 m² Verkaufsfläche als untergeordneter Be-
triebsteil eines Gewerbebetriebes, die zum Verkauf der im Betrieb hergestellten Waren 
an Endverbraucher dienen. 
1.3 In den GE-Gebieten sind Betriebe der jeweils nächst niedrigeren Abstandsklasse aus-
nahmsweise zulässig, wenn der Immissionsschutz sichergestellt ist (§ 31 (1) BauGB). 
1.4 Im Sondergebiet (SO) ist als Bezugspunkt der festgesetzten maximalen Bauhöhe die mitt-
lere Höhe der vorhandenen ausgebauten öffentlichen Verkehrsfläche in der Grenze des 
Zufahrtsbereichs des Sondergebietes vom Kreisverkehr festgesetzt (§ 9 (1) 1 BauGB in 
Verbindung mit § 18 (1) BauNVO). 
1.5 Im Baugebiet GE 3 ist als Bezugspunkt der festgesetzten maximalen Bauhöhe die vor-
handene Ausbauhöhe der südöstlichen Straßenbegrenzungslinie der Egbert-Snoek-
Straße im mittleren Grundstücksverlauf des Baugebietes GE 3 festgesetzt (9 (1) 1 BauGB 
in Verbindung mit § 18 (1) BauNVO). 
1.6 In allen Baugebieten ist je angefangene 6 ebenerdige Stellplätze ein standortgerechter 
Baum zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten (§ 9 (1) 25a 
BauGB). 
Zu pflanzen sind Hochstämme einer mindestens mittelkronigen Baumart in dreimal ver-
pflanzter Qualität mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm. Die Baumscheiben 
sind mit einer Größe von mindestens 6 m² oder als durchgehender Baumstreifen von min-
destens 2,00 m Breite einzurichten. Die Baumstandorte sind vor dem Befahren und Be-
parken zu sichern. In allen Baugebieten sind überdachte Stellplatzanlagen zulässig. In 
diesem Fall ist die sich ergebende Verpflic htung zum Anpflanzen von Bäumen an anderer 
Stelle auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 
1.7 Im Baugebiet GE 2 ist entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze zur Egbert-Snoek-
Straße die Anpflanzung einer Baumreihe mit insgesamt 5 Bäumen auf der privaten Grund-
stücksfläche durchzuführen. Im Baugebiet GE 3 ist entlang der nordwestlichen Grund-
stücksgrenze zur Egbert-Snoek-Straße die Anpflanzung einer Baumreihe mit insgesamt 4 
Bäumen auf der privaten Grundstücksfläche durchzuführen (§ 9 (1) 25a BauGB). 
Zu pflanzen sind Hochstämme in viermal verpflanzter Qualität mit einem Stammumfang 
von mindestens 20-25 cm. Es ist eine einheitliche, großkronige Gehölzart zu verwenden. 
Die Baumscheiben sind mit einer Größe von mindestens 9 m² oder als durchgehender 
Baumstreifen von mindestens 2,00 m Breite anzulegen. Die Baumstandorte sind vor dem 
Befahren und Beparken zu sichern. 
Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
1.8 Im Baugebiet GE 1 ist die mit einem Pflanzgebot belegte Fläche mit standortgerechten, 
heimischen Laubgehölzen locker zu überstellen, mindestens 30% der Flächen sind mit 
Strauchpflanzungen zu begrünen. Die Bepflanzung ist dauerhaft zu erhalten, bei Pflanz-
ausfällen sind entsprechende Nachpflanzungen vorzunehmen (§ 9 (1) 25a BauGB). 
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW) 
2.1 Anlagen der Außenwerbung sind im gesamten Plangebiet nur innerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen zulässig. Ausnahmsweise ist im Sonstigen Sondergebiet (SO) außer-
halb der überbaubaren Grundstücksflächen im gekennzeichneten Bereich ein freistehen-
der Werbepylon mit einer Ausladung von maximal 10 m und einer Höhe von maximal 30 
m zulässig.  
Grundsätzlich unzulässig sind im gesamten Plangebiet alle blinkenden und sich bewe-
genden Anlagen sowie Anlagen, die 
- mehr als 1 m vor die jeweilige Gebäudefront treten, 
- eine Höhe von maximal 2 m oder eine Länge von maximal 15 m überschreiten, 
- oberhalb der Traufe oder an Schornsteinen und anderen hochragenden Bauteilen an-
gebracht werden. 
Ausnahmen hinsichtlich der Größenvorsch riften von Werbeanlagen, die an Gebäuden an-
gebracht werden sollen, können gestattet werden, wenn ansonsten ein Missverhältnis zwi-
schen der Größe der Werbeanlage und der zugeordneten Wand- und Fassadenflächen 
entstehen würde. Dabei darf die Gesamtfläche der einer Gebäudeseite zuzuordnenden 
Werbeanlage maximal 15 % der jeweiligen Wand- und Fassadenfläche betragen. Die Hö-
he jeder einzelnen Werbeanlage darf hierbei jedoch 2 m nicht überschreiten. 
3. Hinweise 
3.1 Bodendenkmale
 
Im Zuge von Erdarbeiten auftretende archäologische Bodenfunde und Befunde oder 
Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus  erdgeschichtlicher Zeit sind unverzüg-
lich der Stadt Münster / Städtischen Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe, Westfälisches Museum für Archäologie – Landesmuseum und Amt für 
Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 Denkmalschutzgesetz). Die Fundstelle 
ist unverändert zu erhalten. 
3.2 Kampfmittel
 
Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten 
unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 
3.3 Altlastenverdachtsfläche / Bodenaushub und Bodenverunreinigungen
 
Für das Sondergebiet (SO) ist der im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Bodenaushub 
in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Münster zu begutachten 
und gegebenenfalls zu entsorgen. 
3.4 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften
 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen - Bauen - 
Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 
3.5 Durchführungsvertrag
 
Zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden ergänzende öffent-
lich-rechtliche vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorha-
benträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag). 
Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 2

V-0342-2009-Anlage-2-Begruendung

114156 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0342/2009 
 
Begründung  
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 517: 
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / 
Rösnerstraße (Ratio)  
Inhalt Seite 
1.  Planungsgrundlagen..............................................................................................................................2 
1.1  Planungsanlass, allgemeine Beschreibung des Vorhabens...................................................... 2 
1.2  Auswahl des Vorhabenstandortes ............................................................................................. 3 
2.  Geltungsbereich.....................................................................................................................................3 
3.  Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................4 
3.1  Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen.......................................... 4 
3.1.1  Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan..........................4 
3.1.2  Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen.........4 
3.1.3  Sonstige Satzungen, Verordnungen .................................................................................5 
4.  Räumliche und strukturelle Situation .....................................................................................................5 
5.  Planungsziele ........................................................................................................................................5 
6.  Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes .............................................................................6 
6.1  Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 6 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 8 
6.2.1  Nutzungsart(en), Nutzungsdichte .....................................................................................8 
6.2.2  Bebaubare Flächen, Bauhöhe ........................................................................................10 
6.2.3  Bauweise und Bauform ...................................................................................................11 
6.2.4  Firstrichtung, Dachform...................................................................................................11 
6.2.5  Material, Farbgebung ......................................................................................................12 
6.2.6  Stellplätze, Nebenanlagen ..............................................................................................12 
6.2.7  Freiflächen, Begrünung...................................................................................................12 
6.2.8  Werbeanlagen.................................................................................................................13 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung ............................................................................................... 13 
6.4  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ...................................................................... 14 
6.4.1  Leitungsrechte.................................................................................................................15 
6.5  Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur........................................................................................ 15 
6.6  Grünflächen / Begrünung .........................................................................................................1 5 
6.6.1  Öffentliche Grünflächen ..................................................................................................15 
6.6.2  Private Grünflächen ........................................................................................................15 
6.6.3  Wald / Flächen für die Landwirtschaft.............................................................................15 
6.6.4  Anpflanz- und Erhaltungsgebote.....................................................................................15 
6.6.5  Ausgleichsflächen ...........................................................................................................17 
6.7  Immissionsschutz ..................................................................................................................... 18 
6.8  Altlasten / Altstandorte.............................................................................................................. 18 
6.9  Denkmalschutz / Archäologie................................................................................................... 19 
7.  Flächenbilanz.......................................................................................................................................20 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht ...................................................................................20 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung .................................................................................................... 20 
8.2  Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................20 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes..................................................... 21 
8.3.1  Fachgesetze....................................................................................................................21 
8.3.2  Fachplanungen................................................................................................................22 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ......................................... 22 
8.4.1  Mensch............................................................................................................................22 
8.4.2  Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt.........................................................................23 
8.4.3  Boden ..............................................................................................................................26 
8.4.4  Wasser ............................................................................................................................26 
Begründung / Seite 1 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
8.4.5  Klima / Luft ......................................................................................................................27 
8.4.6  Landschaft.......................................................................................................................28 
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................28 
8.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter ...............................................................................29 
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen........................29 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 29 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................... 29 
8.7  Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................29 
8.8  Zusammenfassung................................................................................................................... 30 
9.  Gesamtabwägung................................................................................................................................31 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .....................................................................31 
1.  Planungsgrundlagen  
1.1  Planungsanlass, allgemeine Beschreibung des Vorhabens  
Die RATIO Handel GmbH als traditionsreic hes Handelsunternehmen aus dem Münsterland be-
treibt seit den sechziger Jahren am Standort Münster-Loddenheide ein Einkaufszentrum als SB-
Warenhaus und einen Baufachmarkt und trägt somit seit Jahrzehnten an dem eingeführten 
Standort Loddenheide / Albersloher Weg zur Versorgung der Bevölkerung bei. Über die zusätz-
lich am Standort errichteten Verwaltungsgebäude der Firma RATIO Handel GmbH hat der 
Standort „Loddenheide“ darüber hinaus eine traditionell hohe unternehmerische und logistische 
Bedeutung für die RATIO-Handelsgruppe. Zur Bündelung der Effizienzen und Abrundung des 
Standortprofils ist vor wenigen Jahren zusätzlich ein C&C-Großmarkt der Firma RATIO Handel 
GmbH im gegenüberliegenden räumlichen Anschluss an die benannten Nutzungen errichtet 
worden.  
Vor dem Hintergrund eines permanenten Wandels im Handelssektor mit sich verändernden 
baulichen und ablauftechnischen Anforderungen an die jeweiligen Standorte genügen insbe-
sondere das SB-Warenhaus und der Baumarkt nicht mehr den Kundenansprüchen, die heute 
an solche Objekte gestellt werden.  
Aus Gründen der langfristigen Bestandsicherung, aber auch angeregt durch die Schaffung des 
Gewerbegebietes „Loddenheide“, ist es daher für die Firma RATIO Handel GmbH erforderlich, 
eine funktionale und bauliche Neuordnung des Standortes vorzunehmen. So soll das südwest-
lich des Albersloher Wegs gelegene SB-Warenhaus und der nordwestlich der Straße „Lodden-
heide“ gelegene Baumarkt in einer räumlich zusammenhängenden baulichen Einheit auf dem 
bestehenden Grundstück südöstlich der Straße „Loddenheide“ in den jetzigen C&C-Großmarkt 
umverlagert werden. Die bestehenden baulichen Anlagen des Großmarktes bleiben dabei im 
Wesentlichen erhalten und werden lediglich nach Nordosten über einen Neubau für den zukünf-
tigen Bau- und Gartenmarkt erweitert. Die Neugliederung erfolgt unter Einhaltung der für diesen 
Standort planungsrechtlich wirksamen absoluten Verkaufsflächengrößen der jeweiligen Nut-
zungen, innerhalb des SB-Warenhauses wird eine Umstrukturierung der Sortimentsstruktur 
vorgenommen (s. a. Kapitel 6.1). Im Zuge der baulichen Neuordnung wird der vorhandene 
Großmarkt im nordwestlichen Bereich der rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplanes 
404 südwestlich des Bertha-von-Suttner-Weges neu errichtet. 
Die baulichen Anlagen des bestehenden SB-Warenhauses und des Baumarktes aus den 
1960er Jahren werden rückgebaut, als freiwerdende Grundstücke werden die Flächen – unter 
Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen – einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt.  
Die städtebaulich und architektonisch minderwertigen ein- bis zweigeschossigen Hallenbauten 
südöstlich der Egbert-Snoek-Straße mit Lagernutzung und Gaststätte / Mitarbeitercasino wer-
den abgerissen, die höherwertigen Verwaltungsgebäude der Firma RATIO Handel GmbH im 
rückwärtigen Grundstücksbereich zum Albersloher Weg werden, unter Abriss der eingeschossi-
Begründung / Seite 2 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
gen Gebäudezwischenbereiche, vollständig saniert und den Erfordernissen an moderne Ver-
waltungseinrichtungen angepasst. Dabei bleibt der fünfgeschossige, vollständig verglaste Trep-
penhausturm mit aufgesetztem Werbeschriftzug als markantes städtebauliches Merkzeichen 
zum Albersloher Weg erhalten. 
Die benannte Neugliederung des Handelsstandortes der RATIO Handel GmbH erfolgt über ei-
nen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB, wobei die Zusammenziehung 
des SB-Warenhauses mit dem Bau- und Gartenmarkt innerhalb einer Grundstückseinheit den 
Vorhabenbereich darstellt. Die freiwerdenden Grundstücksbereiche des derzeitigen Baumarktes 
und SB-Warenhauses sowie die vorhandenen Verwaltungseinrichtungen der Ratio Handel 
GmbH südöstlich der Egbert-Snoek-Straße zum Albersloher Weg werden als Ergänzungsflä-
chen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in 
den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit aufgenommen.  
Die Einleitung des planungsrechtlichen Verfahrens zur Neugliederung des Handelsstandortes 
Münster-Loddenheide erfolgte durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 517 „Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-
Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)“ gemäß § 2 Absatz 1 BauGB durch den Rat der Stadt 
Münster in seiner Sitzung am 07.05.2008. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der 
Stadt Münster vom 16.05.2008 bekanntgemacht.  
1.2  Auswahl des Vorhabenstandortes  
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 umfasst die Flächen des be-
stehenden Handelsstandortes Münster-Loddenheide der RATIO Handel GmbH. Der Standort ist 
seit den 1960er Jahren eingeführt und mit dem SB-Warenhaus und dem Baumarkt seit ca. 40 
Jahren in nahezu unveränderter Form erhalten.  Über die aufgezeigten Maßnahmen und die 
damit verbundenen Investitionen soll der Standort nun marktgerecht modernisiert und in seinem 
Bestand gesichert werden, um auch langfristig zur Versorgung der Bevölkerung beizutragen. Al-
le Grundstücksflächen der im Plangebiet bestehenden Handelseinrichtungen befinden sich im 
Eigentum der RATIO Handel GmbH. 
Alternative Ansiedlungsstandorte im Kerneinzugsbereich zum bestehenden Standort Lodden-
heide/Albersloher Weg stehen im Sinne des § 24 a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) lie-
genschaftlich nicht zur Verfügung.  
Aufgrund der benannten Inhalte sind Standortalternativen nicht gegeben, vielmehr wird die 
Ausschließlichkeit des Vorhabenstandortes zur nachhaltigen Optimierung und Sicherung eines 
eingeführten Einzelhandelsstandortes bestätigt. 
2.  Geltungsbereich  
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 setzt sich zusammen aus 
dem Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (Vorhabenbereich), den Ergän-
zungsflächen nach Nordwesten als freiwerdende Grundstücke des ehemaligen Baumarktes und 
SB-Warenhauses, der Ergänzungsfläche nach Nordosten als Standort der vorhandenen Ver-
waltungseinrichtungen der RATIO Handel GmbH und den zwischen den Grundstücken liegen-
den öffentlichen Verkehrsflächen der Egbert-Snoek-Straße einschließlich Kreisverkehr sowie 
Teilabschnitten der Straßen „Loddenheide“ und Rösnerstraße. Der Geltungsbereich umfasst ei-
ne Fläche von insgesamt ca. 12 ha. Das Plangebiet wird begrenzt 
• im Nordosten durch die nordöstlichen bzw. nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 
575 (verlängert über die Egbert-Snoek-Straße), 590, 368 und 436 (teilweise) als Abgren-
zung u. a. zu Teilflächen der Gleisanlagen zum Albersloher Weg bzw. der Grüneinfassung 
der Gleisanlage nach Norden,  
Begründung / Seite 3 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
• im Nordwesten durch Teilabschnitte der südöstlichen Straßenbegrenzungslinie der Rös-
nerstraße und der Straße „Loddenheide“ sowie der nordwestlichen Flurstücksgrenzen der 
Flurstücke 135, 228 und 590 (teilweise), 
• im Südosten durch die südöstlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 136, 575, 384, 126, 
206 (teilweise) und 436 als Abgrenzung u. a. zu vorhandenen Gewerbegrundstücken und 
• im Südwesten durch die südwestlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 368 (teilweise), 
136, 135, 133 (teilweise), 124 (teilweise), 228 (verlängert über die Straße „Loddenheide“), 
436 und 384 als Abgrenzung u. a. zum Grundstück des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt 
Münster und Verkehrsbetriebs der Stadtwerke Münster sowie zur Straßenverkehrsfläche 
des Bertha-von-Suttner-Weges. 
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Flurstücke: 
Gemarkung Münster,  
Flur 178, Flurstücke 54, 124, 126, 127, 128, 129, 133, 135, 136, 205, 206, 228, 368, 384, 436, 
575, 590, 591, 592, 593, 594, 595, 597 und 599, Teile der Flurstücke 598, 679 und 680. 
Die Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Gren-
zen des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind im Plan durch Farbstreifen gekennzeichnet.  
3.  Planungsrechtliche Situation  
3.1  Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen  
3.1.1  Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan  
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster sind die Flächen des bestehenden SB-
Warenhauses und des Baufachmarktes der Firma RATIO Handel GmbH als Sondergebiet (SO) 
mit der Zweckbestimmung „Verbrauchermarkt“ (VM) dargestellt. Die südöstlichen Bereiche mit 
den vorhandenen Verwaltungseinrichtungen sowie die nach Süden und Südwesten angrenzen-
den gewerblich genutzten Flächen einschließlich der Flächen des vorhandenen C&C-
Großmarktes sind als Gewerbegebiet (GE) dargestellt.  
Zur Umsetzung der benannten Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 
517 mit der Verlagerung des bestehenden großflächigen Einzelhandelsstandortes auf die der-
zeitigen Gewerbegebietsflächen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Be-
reich erforderlich. Die Änderung umfasst den gesamten Bereich des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans Nr. 517 und erfolgt als 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB. Die Aufstellung der 32. Änderung 
des Flächennutzungsplans wurde vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 07.05.2008 
gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen und im Amtsblatt der Stadt Münster vom 16.05.2008 be-
kanntgemacht.  
3.1.2  Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen  
Die durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 517 zu überplanenden Flächen liegen 
derzeit im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne: 
• Bebauungsplan Nr. 370: Loddenheide / Dortmund-Ems-Kanal / Umgehungsstraße / Albers-
loher Weg, rechtskräftig seit Februar 1993 u. a. mit dem ersten Gebäude-Ensemble der 
RATIO-Gruppe am Albersloher Weg bestehend aus dem SB-Warenhaus, dem Baumarkt 
und der Zentralverwaltung der RATIO Handel GmbH und  
Begründung / Seite 4 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
• Bebauungsplan Nr. 404: Loddenheide - Albersloher Weg / An den Loddenbüschen in der 
Fassung der 1. Änderung, rechtskräftig seit Oktober 2000, u. a. mit dem derzeitigen C&C-
Großmarkt. 
Die Verlagerung der vorhandenen Handelseinrichtungen und Zusammenziehung am Standort 
des jetzigen C&C-Großmarktes sind in den Gebietsfestsetzungen des für diesen Bereich im 
Bebauungsplan Nr. 404 festgesetzten Gewerbegebietes (GE 8) nicht möglich. Gleichzeitig sind 
zur Sicherung eines in den Grundstrukturen verbleibenden, unveränderten Einzelhandelsprofils 
des Standortes Münster-Loddenheide neue Nutzungsprofile für die freiwerdenden Grundstücke 
des SB-Warenhauses und des Baumarktes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 370 
planungsrechtlich festzusetzen. Die Umsetzung der genannten Entwicklungsziele erfolgt über 
das Instrumentarium des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Mit Inkrafttreten des vorha-
benbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 treten die Bebauungspläne Nr. 370 und Nr. 404 soweit 
sie durch den neuen Bebauungsplan überplant werden außer Kraft. 
3.1.3  Sonstige Satzungen, Verordnungen  
Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Münster sind vom vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan Nr. 517 nicht betroffen.  
4.  Räumliche und strukturelle Situation  
Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch die bestehenden Handelseinrichtungen der RATIO 
Handel GmbH. Nach Nordosten und Nordwesten prägen die I-II geschossigen Gebäude des 
Baumarktes und des SB-Warenhauses mit den dazugehörigen Stellplatzanlagen das räumliche 
Erscheinungsbild. Nach Südosten wird die Egbert-Snoek-Straße durch I-II geschossige Lager-
gebäude/Mitarbeitercasino der RATIO Handel GmbH eingefasst, rückwärtig dominieren die bis 
zu IV- geschossigen Gebäudebereiche der Verwaltungseinrichtungen den zurückgesetzten In-
nenbereich. Als baulich markantes Gebäudeelement prägt der V- geschossige gläserne Trep-
penhausturm die Ansicht zum Albersloher Weg. Die architektonische Qualität und Ausgestal-
tung der Gebäude sind in weiten Teilen defizitär und entsprechen nicht den funktionalen und 
stadträumlichen Anforderungen an einen attraktiven Einzelhandelsstandort. Lediglich der C&C-
Großmarkt im südwestlichen Planbereich wird in seiner grundlegenden baulichen Ausgestal-
tung den angestrebten Entwicklungszielen am Standort gerecht.  
Der  übergeordnete nach Südosten und Südwesten angrenzende Planbereich wird durch die 
gewerblichen Einrichtungen des neuen Gewerbegebiets „Loddenheide“ geprägt. Mit Ansiedlung 
unterschiedlichster Büro- und Gewerbebetriebe und großzügigen öffentlichen Grün- und Freiflä-
chen mit einem dichten Fuß- und Radwegenetz wurde ein nachhaltiger, attraktiver Gewerbe-
standort für den südlichen Stadtbereich von Münster entwickelt. 
Nach Nordosten und Norden bilden die Hauptverkehrsachsen ‚Albersloher Weg’ als L 586 so-
wie die Bundesstraße B 51 als Umgehungsstraße eine stadträumliche Zäsur im weiteren Sied-
lungsgefüge. 
5.  Planungsziele  
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 517 sollen die planungsrechtlichen Vorrau-
setzungen zur Neugliederung des Handelsstandortes „Münster-Loddenheide“ der RATIO Han-
del GmbH geschaffen werden. Die Umstrukturierung erfolgt aus dem zwingenden Erfordernis, 
die baulichen Gegebenheiten und betrieblich funktionalen Abläufe an die veränderten Einkaufs-
gewohnheiten und Ansprüche der Kunden anzupassen, um einen langfristigen Erhalt des über 
Jahrzehnte eingeführten Einzelhandelsstandortes nachhaltig zu sichern. Mit den benannten 
Entwicklungszielen ist eine städtebauliche Neuordnung des Bereiches verbunden, die zur Stei-
gerung der Gesamtattraktivität des Einzelhandelsstandortes beiträgt. 
Begründung / Seite 5 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Die Maßnahme wird in Anwendung des § 24 a Abs. 5 des Gesetzes zur Änderung des Geset-
zes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm - LEPro vom 19. Juni 2007) umge-
setzt, die Neugliederung erfolgt daher ausdrücklich auf Grundlage des bestehenden Einzelhan-
delsprofils unter Einhaltung der für diesen Standort planungsrechtlich wirksamen absoluten 
Verkaufsflächengrößen der jeweiligen Einzelhandelseinrichtungen (s. a. Kapitel 6.1).  
Neben den betrieblich architektonischen Zielsetzungen einer zukunftsgerichteten Standortsiche-
rung ist - unter Wahrung des Standortprofils im Sinne des § 24 a Abs. 5 LEPro - die Festset-
zung und Sicherung eines neuen Nutzungsprofils für die freiwerdenden derzeitigen Einzelhan-
delsgrundstücke des SB-Warenhauses und des Baumarktes innerhalb einer geordneten städ-
tebaulichen Entwicklung eine weitere, wesentliche planungsrechtliche Zielsetzung.  
6.  Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  
6.1  Grundzüge der Planung  
Die Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 erfolgt 
in Anwendung der Bestandsschutzregelung des § 24 a Abs. 5 des Gesetzes zur Änderung des 
Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm - LEPro vom 19. Juni 2007).  
Im Hinblick auf die Lage im Stadtgefüge und über die Festschreibung der Einzelhandelsbetriebe 
auf den vorhandenen Bestand ist die Anwendbarkeit des § 24 a Abs. 5  Landesentwicklungs-
programm LEPro auf das Vorhaben zur Umstrukturierung des Handelsstandortes ‚Münster-
Loddenheide’ gegeben, als „vorhandener Bestand“ im Sinne des § 24 a Abs. 5  LEPro sind 
hierbei die über die bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanfestsetzungen wirksamen ma-
ximalen Verkaufsflächengrößen anzunehmen. Diese betragen, festgesetzt im Bebauungsplan 
Nr. 370 „Loddenheide / Dortmund-Ems-Kanal / Umgehungsstraße / Albersloher Weg“, rechts-
kräftig seit dem 19. Februar 1993, für das SB-Warenhaus maximal 12.000 m² Verkaufsfläche 
(VK) – davon maximal 2.500 m² VK Lebensmittel-Einzelhandel –und maximal 6.000 m² VK für 
das Bau- und Gartencenter. Durch die Übernahme und Festsetzung der maximalen Verkaufs-
flächengrößen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 517 (s. a. Kapitel 6.2.1) wird den 
grundlegenden landesplanerischen Vorgaben im Sinne des § 24 a Abs. 5  LEPro entsprochen. 
In der Fortschreibung des „Einzelhandelskonzeptes Münster“ (April 2008, Amt für Stadtentwick-
lung, Stadtplanung, Verkehrsplanung) wird der Vorhabenstandort dem Standorttyp E „Sonder-
standort/Fachmarktzentrum“ außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen zugeordnet. Da es 
sich jedoch nicht um eine Neuansiedlung, sondern um die Verlagerung eines Bestandsobjektes 
innerhalb eines Standortbereichs handelt, wird das Vorhaben in der Fortschreibung des Einzel-
handelskonzeptes Münster als „Sonderfall“ eingestuft.  
Die zu erwartenden landesplanerischen und städtebaulichen Auswirkungen der Neugliederung 
des Handelsstandortes der Ratio Handel GmbH wurden in der „Verträglichkeits- und Wirkungs-
analyse Einzelhandelsprojekt (SB-Warenhaus) Gewerbegebiet Loddenheide 48155 Münster“ 
der BulwienGesa AG aus Hamburg vom 24.06.2008 gutachterlich untersucht. Dabei wurde eine 
Analyse und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens  
• auf den Angebotsbestand in benachbarten zentralen Lagebereichen,  
• auf die im Einzelhandelskonzept der Stadt Münster dargestellten Entwicklungsziele für die-
se Zentren sowie 
• auf den Angebotsbestand in benachbarten zentralen Orten im Umlandeinzugsgebiet  
vorgenommen. Neben der Aufnahme und Betrachtung vorhandener Einzelhandelseinrichtungen 
(Ist-Situation) wurden auch konkrete Vorhaben mit Baurecht in die Untersuchung einbezogen 
und wie Bestandsobjekte behandelt. Projektvorhaben, die noch nicht hinreichend konkretisiert 
Begründung / Seite 6 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
sind, wurden als mittelfristig bzw. langfristig zu realisieren erfasst, konnten vor dem Hintergrund 
des noch unscharfen Profils jedoch nicht abschließend bewertet werden. Auf Basis des Makro-
standortes der Stadt Münster und seines Einzugsgebiets mit den Kennziffern zur Kaufkraft 
(Kaufkraftbindung / Kaufkraftzuflüsse), zum einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumen sowie 
zur Einzelhandelszentralität und Stellung in der Raumordnung wurden das Vorhaben der 
RATIO Handel GmbH und sein Einzugsgebiet erfasst und hinsichtlich der Umverteilungswir-
kungen als maßgebliches Kriterium für die Beurteilung der zu erwartenden städtebaulichen 
Auswirkungen dargestellt und bewertet. Die Sachverhalte wurden getrennt nach Auswirkungen 
im periodischen Sektor (Lebensmittel/Verbrauchsgüter) und Auswirkungen im aperiodischen 
Sektor (Nonfood Gebrauchsgüter) gutachterlich überprüft.  
Als maßgebliche Bewertungskriterien der Wirkung des Vorhabenprojektes wurden städtebauli-
che Kriterien (Auswirkungen auf die städtebauliche Funktionsfähigkeit benachbarter Versor-
gungsbereiche und auf die Nahversorgung sowie eine städtebauliche Bewertung der zu erwar-
tenden Auswirkungen hinsichtlich einer möglichen „Gefährdung“ der städtebaulichen Funktions-
fähigkeit) sowie landesplanerische Kriterien (Konzentrationsgebot, Integrationsgebot, Kon-
gruenzgebot und Beeinträchtigungsverbot) gutachterlich untersucht.  
Die Auswirkungen des Vorhabenprojektes im periodischen Sektor
 (Lebensmit-
tel/Verbrauchsgüter) lassen sich laut Gutachten wie folgt zusammenfassen: 
• Die zu erwartenden Umverteilungswirkungen aus geplantem Mehrumsatz gegenüber dem 
vorhandenen Angebot liegen mit durchschnittlich 2,3 % Umverteilung im gesamten Stadt-
gebiet (erwartete Umsatzminderung von 2 % in der City und maximal 3,7 % bzw. 5,2% in 
allen anderen erfassten Lagebereichen) weit unterhalb der von der aktuellen Rechtsspre-
chung als ‚kritisch’ gewerteten Größenordnung von 10 %.  
• Anhaltspunkte für eine Gefährdung der städtebaulichen Funktionsfähigkeit der benannten 
Lagebereiche, z.B. durch eine erhöhte Leerstandsrate, sind nicht erkennbar. 
• Mit einer durchschnittlichen Umverteilungsquote von -2,2 % gegenüber Anbietern im Um-
landeinzugsgebiet (höchste erwartete Umsatzminderung von 4,5 % in Everswinkel, Telgte 
und Ostbevern 1,3 % bzw. 1,2 %) sind funktionsgefährdende Wirkungen auf zentrale La-
gebereiche in Nachbarzentren nicht gegeben. 
Insgesamt ergeben sich im periodischen Sektor aus Gutachtersicht keine Anhaltspunkte für ei-
ne raumordnerische Unverträglichkeit des Vorhabenprojektes. 
Die Auswirkungen des Vorhabenprojektes im aperiodischen Sektor
 (Nonfood Gebrauchsgüter) 
lassen sich laut Gutachten wie folgt zusammenfassen: 
• Die zu erwartenden Umverteilungswirkungen aus geplantem Mehrumsatz und differenziert 
nach Hauptwarengruppen sind im Worst-Case-Ansatz (Annahme, dass der gesamte aperi-
odische Mehrumsatz zulasten der City geht) mit durchschnittlich -0,42 % (Ausnahme Wa-
rengruppe ‚Glas / Porzellan / Keramik / Haushaltswaren / Heim- und Haushaltstextilien’ mit 
1,7 %) nach herkömmlichen Maßstäben als städtebaulich voll verträglich einzustufen. Bei 
realistischer Prognose und unter Einbeziehung von benachbarten zentralen Lagebereichen 
sinkt die Umverteilung in der City bei den zentrentypischen aperiodischen Sortimenten so-
gar auf -0,29 %. In den übrigen einbezogenen zentralen Lagebereichen werden maximal -
1,15 % Umsatzumverteilung bei innenstadtrelevanten Sortimenten erreicht.  
Auch im aperiodischen Sektor ergeben sich aus Gutachtersicht keine Anzeichen für eine städ-
tebauliche Gefährdung einzelner zentraler Lagebereiche. Der geplante aperiodische Mehrum-
satz des Vorhabenprojektes hat vor dem Hintergrund der Münsteraner Marktrahmendaten nur 
marginale Bedeutung.  
Begründung / Seite 7 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Zusammengefasst kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass mit Umsetzung des Vorha-
benprojektes marktanalytisch keine gravierenden unmittelbaren negativen Wirkungen für die 
zentralen Versorgungsbereiche und Nahversorgungsstandorte im Untersuchungsraum zu er-
warten sind; aufgrund der als gering einzuschätzenden Wirkungseffekte sind existenzgefähr-
dende Einflüsse auf bestehende Besatzstrukturen nicht gegeben. In seiner Gesamtheit wird laut 
Gutachter das Vorhaben zu einer ausgewogenen Angebotslandschaft im Raum der Stadt 
Münster und zu einer Rückführung bisher lokal abfließender Kaufkraft beitragen.  
Basierend auf den gutachterlichen Ergebnissen mit Einhaltung der städtebaulichen und landes-
planerischen Kriterien als Planungsgrundlage werden die im Folgenden aufgezeigten Inhalte in 
Form von Festsetzungen und Hinweisen zur Sicherung der Entwicklungsziele und Verträglich-
keit des Vorhabens in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen.  
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung  
6.2.1  Nutzungsart(en), Nutzungsdichte  
Im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 werden zur 
Art der baulichen Nutzung nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzungen getroffen: 
• Sonstiges Sondergebiet
 gemäß § 11 BauNVO: Der Vorhabenbereich wird als Sonstiges 
Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „SB-Warenhaus, Bau- und Gartenmarkt“ 
festgesetzt. Über die Festsetzung wird die Umverlagerung und Zusammenziehung des be-
stehenden SB-Warenhauses und Baumarktes der RATIO Handel GmbH an den Vorha-
benstandort ermöglicht und planungsrechtlich gesichert. Die Festsetzung als Sondergebiet 
ist aus den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 370 übernommen, der 
bereits die Großflächigkeit der benannten Einzelhandelsnutzungen am Standort vorsah. 
Zur Sicherung des Erhalts der bereits bestehenden untergeordneten Einrichtungen (Tank-
stelle mit Shop, Waschanlage, Autozubehör, Reifenmontage, Kleinreparatur, Schank- und 
Speisewirtschaften sowie Serviceeinrichtungen für Kunden) auf dem Vorhabengrundstück 
werden neben der festgesetzten Hauptnutzung die benannten Ergänzungsnutzungen über 
eine textliche Festsetzung als zusätzlich zulässig festgesetzt.  
Für das Sondergebiet wird eine maximal zulässige Verkaufsfläche (VK) von 18.000 m² mit 
einer Verteilung von maximal 12.000 m² für zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante 
Sortimente für das SB-Warenhaus und maximal 6.000 m² für nicht zentrenrelevante Sorti-
mente für den Bau- und Gartenmarkt festgesetzt. Die Sortimentsfestlegung erfolgt gemäß 
der „Münsteraner Sortimentsliste“. Neben der Festsetzung der maximalen Verkaufsflä-
chengröße auf 12.000 m² wird für das SB-Warenhaus die zulässige Verkaufsfläche für 
Nahrungs- und Genussmittel auf maximal 2.500 m² VK beschränkt. Die Festsetzungen sind 
aus den bestehenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 370 abgelei-
tet und sichern die Übernahme der rechtswirksamen absoluten Verkaufsflächengrößen auf 
die geplanten Einzelhandelseinrichtungen im Vorhabenbereich. 
Neben der Festsetzung des Betriebstyps mit maximalen Verkaufsflächengrößen analog 
den bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen werden zum Ausschluss negativer 
Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Stadt oder in an-
deren Gemeinden im Sinne des § 11 Absatz 3 BauNVO auf Basis der „Münsteraner Sorti-
mentsliste“ zusätzlich Festsetzungen nach Art und Umfang der Sortimente als sortiments-
bezogene Verkaufsflächenanteile getroffen. So werden für das SB-Warenhaus - neben der 
Beschränkung der Nahrungs- und Genussmittel auf 2.500 m² VK - ausschließlich zulässige 
sonstige zentrenrelevante Sortimente mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 
2.500 m² pro Sortimentsgruppe festgesetzt. Dies beinhaltet die Sortimentsgruppen „ Beklei-
dung aller Ar t“ (inklusive Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Schuhe, Lederwaren, 
Sportbekleidung, Tuche, Stoffe, Meterware), „ Haushaltswaren / Hausratartikel “ (inklusive 
G/P/K, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Antiquitäten, Bilder und Bilderrahmen, Geschenkar-
Begründung / Seite 8 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
tikel, Heim- und Haustextilien, Bettwaren, Handarbeitenartikel / Strickwaren, Bürobedarf / 
Organisationsmittel), „Spielwaren / Sportartikel / Hobbyartikel / Bücher / Schreibwaren / Uh-
ren / Schmuck“ (inklusive Baby- und Kinderartikel, Papierwaren, Schulbedarf, Bastelbedarf, 
Fachliteratur, Musikinstrumente / Musikalien, Sportgeräte, Fahrräder / -zubehör, Jagdartikel 
/ Waffen, Edelmetallwaren), „ Elektrokleingeräte / Kommunikations- und Unterhaltungse-
lektronik“ (inklusive Computer und -zubehör, Tonträger, Telefone und -zubehör, Fotogeräte 
und -artikel, Leuchten, medizinische und orthopädische Artikel, optische und akustische 
Erzeugnisse) sowie die Sortimentsgruppe „ Nah- und Grundversorgung
“ (inklusive Blumen 
(Schnittblumen/Topfpflanzen), Drogerie-/Parfümerieartikel, Getränke, Kosmetische Artikel, 
Pharmazeutische Artikel, Tabakwaren, Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere, Zeitschrif-
ten / Zeitungen, jedoch außer
 Nahrungs- und Genussmittel). Neben den benannten zent-
renrelevanten Sortimentsgruppen mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 2.500 
m² pro Sortimentsgruppe sind nicht zentrenr elevante Sortimente gemäß „Münsteraner Sor-
timentsliste“ ohne sortimentsbezogene Begrenzung der Verkaufsflächenanteile unter Ein-
haltung der für das SB-Warenhaus festgesetzten maximalen Gesamtverkaufsfläche von 
12.000 m² im SB-Warenhaus zulässig. 
Für den Bau- und Gartenmarkt wird neben dem nicht zentrenrelevanten Hauptsortiment als 
ausnahmsweise zulässiges Randsortiment ein Anteil von maximal 10 % an der zulässigen 
Gesamtverkaufsfläche von 6.000 m² für zentrenrelevante Sortimente gemäß Münsteraner 
Sortimentsliste mit Bezug auf das Hauptsortiment festgesetzt. 
Über die benannten Festsetzungen wird sichergestellt, dass mit der Neugliederung des 
Einzelhandelsstandortes im Sinne des § 24 a Abs. 5  LEPro unzulässige Verkaufsflächen-
zuwächse oder unverträgliche Umstrukturierungen der Sortimentsstruktur ausgeschlossen 
sind. Die Verträglichkeit der Gesamtmaßnahme zur Sicherung des Einzelhandelsstandor-
tes Münster-Loddenheide bleibt somit gemäß den gutachterlichen Ergebnissen der 
„Verträglichkeits- und Wirkungsanalyse“ der BulwienGesa AG aus Hamburg gewährleistet 
(s. Kapitel 6.1).  
Mit der Festsetzung als Sondergebiet wird die geplante Darstellung der 32. Änderung des 
Flächenutzungsplans für diesen Bereich aufgenommen und in die verbindliche Bauleitpla-
nung übertragen. Über die getroffenen Festsetzungen zur Art (Betriebstyp, Sortimente) und 
zum Umfang (Gesamtverkaufsfläche, sortimentsbezogene Verkaufsfläche) der Einzelhan-
delsnutzungen wird den Ergebnissen des landesplanerischen Abstimmungsverfahrens ent-
sprochen. 
• Gewerbegebiete
 gemäß § 8 BauNVO: Die Ergänzungsflächen im Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden als Gewerbegebiete (GE) mit den Bauge-
bietsbezeichnungen GE 1, GE 2 und GE 3 festgesetzt. Für die Baugebiete GE 1 und GE 2 
als ehemalige Standorte des Baumarktes und des SB-Warenhauses wird über die Festset-
zung das neue Entwicklungsziel als gewerbliche Bauflächen planungsrechtlich gesichert. 
Im Baugebiet GE 3 als Sitz der zentralen Verwaltungseinrichtungen der RATIO Handel 
GmbH entspricht die Festsetzung als Gewerbegebiet der bereits bestehenden Gebietsfest-
setzung dieses Bereichs im Bebauungsplan Nr. 370. 
Zur Sicherung des Einzelhandelsprofils innerhalb der genehmigten Größenordnungen wer-
den gemäß § 1 Abs. 4 und Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO für alle Gewerbege-
biete Einzelhandelsnutzungen als grundsätzlich unzulässig ausgeschlossen. Über die 
Festsetzung wird sichergestellt, dass sowohl für die freiwerdenden Grundstücke GE 1 und 
GE 2 als auch für die bestehende Verwaltungsnutzung im GE 3 keine zusätzlichen unver-
träglichen Einzelhandelseinrichtungen „nachrücken“ können. 
Zur Wahrung eines verträglichen Nutzungsprofils und unter Berücksichtigung untergeord-
neter, für die Bewertung des Standortes nicht relevanter Betriebsstrukturen, werden jedoch 
abweichend von der o. g. Nutzungsbeschränkung Kfz-Einzelhandelbetriebe, Betriebe für 
Kfz-Zubehör sowie Einzelhandelsflächen von max. 500 m² Verkaufsfläche als untergeord-
Begründung / Seite 9 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
neter Betriebsteil eines Gewerbebetriebes, die zum Verkauf der im Betrieb hergestellten 
Waren an Endverbraucher dienen, in allen Gewerbegebieten gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO 
als ausnahmsweise zulässig festgesetzt. 
Mit der Festsetzung als Gewerbegebiete wird die geplante Darstellung der 32. Änderung 
des Flächenutzungsplans für diesen Bereich aufgenommen und in die verbindliche Bau-
leitplanung übertragen. 
Im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 werden zur 
Nutzungsdichte als Maß der baulichen Nutzung  nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB folgende 
Festsetzungen getroffen: 
• Für das Sondergebiet als Vorhabenbereich werden eine Grundflächenzahl (GRZ)
 von 0,8 
und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,6 festgesetzt. Die Festsetzung entspricht den 
bestehenden Festsetzungen dieses Bereichs im Bebauungsplan Nr. 404 und sichert die 
Verlagerung des SB-Warenhauses und des Bau- und Gartenmarktes innerhalb der beste-
henden planungsrechtlichen Ausnutzungsziffern.  
• Für die Gewerbegebiete GE 1 und GE 3 werden eine Grundflächenzahl (GRZ)
 von 0,8 und 
eine Geschossflächenzahl (GFZ)  von 2,4 festgesetzt. Die Festsetzung entspricht der 
Obergrenze für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach § 17 Absatz 1 
BauNVO für Gewerbegebiete und nimmt die Grundflächenzahl entsprechend der beste-
henden Festsetzung dieser Bereiche im Bebauungsplan Nr. 370 auf. Die Geschossflä-
chenzahl wird gegenüber der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 370 in beiden Baugebie-
ten um 1,0 erhöht, um ein grundsätzliches Entwicklungspotential städtebaulicher Raumbil-
dungen mit einer höheren Ausnutzbarkeit der Geschossflächen zu erhalten (s. a. Kapitel 
6.2.2 Höhe der baulichen Anlagen). 
• Für das Gewerbegebiet GE 2 werden eine Grundflächenzahl (GRZ)
 von 0,8 und eine 
Baumassenzahl (BMZ)  von 10,0 festgesetzt. Die Festsetzung entspricht der Obergrenze 
für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach § 17 Absatz 1 BauNVO für 
Gewerbegebiete und soll unter Ausnutzung der maximal zulässigen Nutzungsdichte eine 
für den Standort angemessen hohe und gestaltbare Gebäudekubatur im Eingangsbereich 
des Gewerbegebietes Loddenheide vom Albersloher Weg ermöglichen. 
6.2.2  Bebaubare Flächen, Bauhöhe  
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen nach § 23 Absatz 1 
BauNVO wie folgt festgesetzt:  
• Im Sondergebiet als Vorhabenbereich sichern die überbaubaren Grundstücksflächen eine 
Bebauung innerhalb der Gebäudeabmessungen des bestehenden Großmarktes. Über die 
Weiterführung der überbaubaren Grundstücksflächen nach Nordosten wird die Errichtung 
des geplanten Bau- und Gartenmarktes im Anschluss an die bestehenden baulichen Anla-
gen planungsrechtlich aufgenommen. Neben den überbaubaren Grundstücksflächen zur 
Errichtung des SB-Warenhauses und Bau- und Gartenmarktes werden die zusätzlich auf 
dem Vorhabengrundstück vorhandenen baulichen Anlagen der zu erhaltenden Ergän-
zungsnutzungen (Tankstelle mit Reifenwerkstatt und Waschstraße) über überbaubare 
Grundstücksflächen gesichert.  
• Im Baugebiet GE 3 wird über die Weiterführung der nordwestlichen Baugrenze aus dem 
Vorgabenbereich die Gebäudeflucht des zukünftigen SB-Warenhauses und Bau- und Gar-
tenmarktes aufgenommen und zum Albersloher Weg verlängert. Innerhalb der festgesetz-
ten überbaubaren Grundstücksflächen auf dem rückwärtigen südöstlichen Grundstücksbe-
reich sind der Erhalt und die geplante Sanierung der mehrgeschossigen Gebäudeanlagen 
der bestehenden Verwaltungseinrichtungen planungsrechtlich gesichert. Nach Nordwes-
Begründung / Seite 10 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
ten, zur Egbert-Snoek-Straße hin, werden entsprechend der Zielsetzung nach einem frei-
en, gestalteten Gebäudevorbereich keine überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt.  
• In den Baugebieten GE 1 und GE 2 werden die Baugrenzen mit einem Abstand von i. d. R. 
3,0 m zur Grundstücksgrenze festgesetzt um eine größtmögliche Flexibilität für die Anord-
nung der Gewerbegebäude auf dem Grundstück zu ermöglichen. Zu den öffentlichen Ver-
kehrsflächen der Straßen „Loddenheide“ und Egbert-Snoek-Straße sind die Baugrenzen 
weiter zurückgesetzt um den mit Pflanzgeboten festgesetzten Übergangsbereich freizuhal-
ten und zu sichern. 
Die Höhe der baulichen Anlagen wird gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauNVO über die Fest-
setzung der maximalen Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit einer maximalen Bauhöhe 
gesichert. So wird  
• für das Sondergebiet als Vorhabenbereich eine maximale Zweigeschossigkeit mit einer 
maximalen Gebäudehöhe von 15,0 m festgesetzt. Die Festsetzung orientiert sich an den 
bestehenden Höhenfestsetzungen dieses Bereichs im Bebauungsplan Nr. 404, wobei die 
absolute Gebäudehöhe um 5,0 m erhöht wird, um grundsätzliche Anpassungspotentiale 
des Gebäudevolumens an die neue Nutzung als SB-Warenhaus und Bau- und Garten-
markt zu erhalten. 
• für das Baugebiet GE 3 eine maximale Sechsgeschossigkeit mit einer maximalen Gebäu-
dehöhe von 21,0 m festgesetzt. Abseits der vorhandenen Gebäudehöhen der in diesem 
Bereich bestehenden Verwaltungseinrichtungen, soll über die Festsetzung ein zukünftiges 
Entwicklungspotential zur Ausbildung einer erhöhten baulichen Dominante im Eingangsbe-
reich des Gewerbegebietes „Loddenheide“ zum Albersloher Weg planungsrechtlich ermög-
licht werden. 
Gemäß § 18 Absatz 1 BauNVO ist als Bezugspunkt der festgesetzten Bauhöhen die Höhe der 
vorhandenen ausgebauten öffentlichen Verkehrsfläche in der Grenze des Zufahrtsbereichs des 
Sondergebiets vom Kreisverkehr bzw. der südöstlichen Straßenbegrenzungslinie der Egbert-
Snoek-Straße im mittleren Grundstücksverlauf des Baugebietes GE 3 anzunehmen. 
Für die Baugebiete GE 1 und GE 2 werden keine Höhenfestsetzungen getroffen,  lediglich im 
Baugebiet GE 1 wird eine maximale Dreigeschossigkeit festgesetzt. So  bleibt für die freiwer-
denden Grundstücke eine größtmögliche Flexibilität der Bebauung in Abstimmung auf die städ-
tebauliche Lage und das konkrete Nutzungsprofil erhalten. Im Baugebiet GE 2 soll dabei die be-
reits vorhandene städtebauliche Prägung mit einer baulichen Dominante im Eckbereich zum Al-
bersloher Weg auch für die Neubebauung uneingeschränkt ermöglicht werden, für das Bauge-
biet GE 1 wird die Zielsetzung nach einer erhöhten städtebaulichen Raumbildung im An-
schlussbereich zum bestehenden Kreisverkehrsplatz über die Festsetzung der maximalen Drei-
geschossigkeit in einer grundlegenden Maßstäblichkeit vorgegeben.  
6.2.3  Bauweise und Bauform  
Mit der Neugliederung des Einzelhandelsstandortes „Loddenheide“ sind vor dem Hintergrund 
der bestehenden und geplanten baulichen Strukturen planungsrechtliche Sicherungen zur 
Bauweise und Bauform nicht erforderlich, Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 und § 22 
BauNVO werden daher nicht getroffen. 
6.2.4  Firstrichtung, Dachform  
Die Verlagerung des bestehenden SB-Warenhauses und des Bau- und Gartenmarktes auf die 
Fläche des C&C-Großmarktes (Vorhabenbereich) erfolgt unter weitestgehendem Erhalt der 
baulichen Anlage des Großmarktes mit Aufnahme der bestehenden Flachdachform. Als voll-
ständiger Neubau wird lediglich der zukünftige Bau- und Gartenmarkt im nordöstlichen bauli-
chen Anschluss an das geplante SB-Warenhaus auf dem Vorhabengrundstück errichtet. Abge-
Begründung / Seite 11 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
leitet aus dem Nutzungsprofil als Bau- und Gartenmarkt wird der Neubau in einer „Gewächs-
hausarchitektur“ mit zur Hauptansichtsseite giebelständigen gläsernen Fassaden- und Dachsei-
ten mit Sattel- und Pultdachformen ausgebildet. In Abstimmung auf die dafür vorgesehenen 
Neigungen und basierend auf den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 404 für diesen Be-
reich wird für das Sondergebiet (Vorhabenbereich) eine Dachneigung von 0°-30° gemäß § 9 
Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW festgesetzt.  
Für das nordöstlich an den Vorhabenbereich angrenzende Baugebiet GE 3 bleibt mit Sanierung 
und Erhalt der mehrgeschossigen Verwaltungseinrichtungen die Dachgestaltung der Gebäude 
unverändert erhalten.  
Für die im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegenden weiteren Er-
gänzungsflächen GE 1 und GE 2 werden unter Berücksichtigung der Festsetzung als Gewer-
begebiete keine bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur Dachform und Dachgestaltung ge-
troffen, um eine Flexibilität bei der Ausgestaltung der baulichen Anlagen entsprechend den je-
weiligen funktionalen und gestalterischen Anforderungen für das konkrete Gewerbeobjekt zu 
erhalten.   
6.2.5  Material, Farbgebung  
Die Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt unter 
weitestgehendem Erhalt – mit Ausnahme der eingeschossigen Gebäudeteile der vorhandenen 
Verwaltungseinrichtungen im GE 3 - der bestehenden baulichen Anlagen der RATIO Handel 
GmbH südöstlich der Straßen „Loddenheide“ und Egbert-Snoek-Straße. Grundsätzliche Verän-
derungen an den Gebäuden und baulichen Anlagen im Vorhabenbereich und im Baugebiet GE 
3 hinsichtlich Material und Farbgebung sind nicht vorgesehen (s. a. Kapitel 6.2.4 zur Ausgestal-
tung des neuen Bau- und Gartenmarktes). 
Für die im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegenden weiteren Er-
gänzungsflächen GE 1 und GE 2 werden unter Berücksichtigung der Festsetzung als Gewer-
begebiete keine bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zu Material und Farbgestaltung getrof-
fen, um eine Flexibilität bei der Ausgestaltung der baulichen Anlagen entsprechend den jeweili-
gen gestalterischen Anforderungen für das konkrete Gewerbeobjekt zu erhalten. 
6.2.6  Stellplätze, Nebenanlagen  
Im gesamten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Stellplätze - auch 
als überdachte Stellplätze - und Nebenanlagen nach den Regelungen der Landesbauordnung 
grundsätzlich auf den privaten Grundstücken innerhalb und außerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen zulässig.  
Somit wird sichergestellt, dass eine flexible Anordnung und Ausgestaltung der Anlagen für den 
ruhenden Verkehr entsprechend den konkreten funktionalen Anforderungen gegeben ist. Für 
den Vorhabenbereich werden Angaben zur Lage und Ausgestaltung der notwendigen Stell-
platzanlagen der Einzelhandelsnutzungen auf der Ebene des Durchführungsvertrags getroffen. 
6.2.7  Freiflächen, Begrünung  
Die Gestaltung der Grundstücksfreiflächen im Vorhabenbereich sowie im Baugebiet GE 3 als 
Standorte der Handelseinrichtungen der RATIO Handel GmbH wird weitestgehend durch die 
funktionalen betrieblichen Abläufen um die Gebäude und baulichen Anlagen und die Notwen-
digkeit nach einer ausreichenden Anzahl an Kundenparkplätzen geprägt (s. Kapitel 6.2.6). Für 
die Baugebiete GE 1 und GE 2 werden ähnliche Anforderungen aus der zukünftigen Nutzung 
als Gewerbegrundstücke bestehen. Neben den Festsetzungen von Anpflanz- und/oder Erhal-
tungsgeboten (s. Kapitel 6.6.4) zur grundlegenden Sicherung grünräumlicher Belange werden 
Begründung / Seite 12 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
daher keine weiteren Festsetzungen zur Gestaltung der Freiflächen oder zur Begrünung getrof-
fen. 
6.2.8  Werbeanlagen  
Um die Anordnung von Werbeanlagen auf ein stadträumlich vertretbares Maß zu reduzieren 
und gestalterisch zu sichern, werden für die Nutzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans folgende Festsetzungen gemäß  § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 1 
und Abs. 4 BauO NRW zur Ausgestaltung von Werbeanlagen getroffen: 
• Im gesamten Plangebiet sind Anlagen der Außenwerbung nur innerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen zulässig. Unzulässig sind alle blinkenden und sich bewegenden Anla-
gen sowie Anlagen, die sich aufgrund ihrer Größe unmaßstäblich oder sich über die An-
ordnung am Gebäude gestalterisch nachteilig auf das Erscheinungsbild auswirken würden. 
Dies betrifft Anlagen, die mehr als 1 m vor die jeweilige Gebäudefront treten, eine Höhe 
von maximal 2 m oder eine Länge von maximal 15 m überschreiten oder oberhalb der 
Traufe oder an Schornsteinen und anderen hochragenden Bauteilen angebracht werden. 
Um sich eine Flexibilität bei der Ausgestaltung der Werbeanlagen in Abstimmung auf das kon-
krete Objekt zu erhalten, können Ausnahmen hinsichtlich der benannten Größenvorschriften 
von Werbeanlagen, die an Gebäuden angebracht werden sollen, gestattet werden, wenn ein 
Missverhältnis zwischen der Größe der Werbeanlage und der zugeordneten Wand- und Fassa-
denflächen entstehen würde. Dabei darf die Gesamtfläche der einen Gebäudeseite zuzuord-
nenden Werbeanlage maximal 15 % der jeweiligen Wand- und Fassadenfläche betragen. Die 
Höhe jeder einzelnen Werbeanlage darf hierbei jedoch 2 m nicht überschreiten. 
Entsprechend der Bedeutung des Handelsstandortes Münster-Loddenheide der RATIO Handel 
GmbH wird für den Vorhabenbereich eine zusätzliche Ausnahmeregelung festgesetzt, die be-
reits über ein bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren von Dezember 2000 für den 
Standort geprüft und positiv beschieden wurde. Demnach ist abweichend von der o. g. Festset-
zung  
• in dem als Sonstiges Sondergebiet (SO) festgesetzten Vorhabenbereich auch außerhalb 
der überbaubaren Grundstücksflächen, südwestlich des Einfahrtsbereiches vom vorhande-
nen Kreisverkehr Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide, ein freistehender Werbepylon mit 
einer Ausladung von max. 10 m und einer Höhe von max. 30 m zulässig.  
Über die benannten Festsetzungen wird eine stadtbildverträgliche Ausgestaltung der Werbean-
lagen sichergestellt, gleichzeitig wird der Notwendigkeit nach einer angemessenen Außendar-
stellung der Betriebe am Standort entsprochen. 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung  
Der Einzelhandelsstandort Münster-Loddenheide der RATIO Handel GmbH ist über die unmit-
telbar nördlich verlaufende Umgehungsstraße B 51 mit Anschluss zum Albersloher Weg als 
Landstraße L 586  in idealer Weise an das innerörtliche und  übergeordnete Straßennetz der 
Stadt Münster angebunden. Mit Ausbau der Straßen „Loddenheide“ und Egbert-Snoek-Straße 
sowie der neuen Straßenanbindung der Rösnerstraße über den neuerrichteten Kreisverkehrs-
platz wurde die zentrale verkehrstechnische Lage und Anbindung der Grundstücke zusätzlich 
aufgewertet.  
Die im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegenden Straßenabschnitte 
Loddenheide, Egbert-Snoek-Straße, Rösnerstraße sowie der zentrale Kreisverkehrsplatz wer-
den in den bestehenden Ausbaugrenzen als öffentliche Straßenverkehrsflächen gemäß § 9 
Abs. 1 Nr. 11 festgesetzt. Über die Festsetzung wird der verkehrstechnische Ausbau der Stra-
Begründung / Seite 13 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
ßenflächen mit Neuanbindung der Rösnerstraße über den Kreisverkehrsplatz planungsrechtlich 
gesichert.  
Um einen reibungslosen Verkehrsablauf im Planbereich sicherzustellen, wird die Anbindung der 
Grundstücke entsprechend den verkehrstechnischen Erfordernissen und in Abstimmung auf die 
bereits mit dem Ausbau der Straßen vorgegebenen Ein- und Ausfahrtsbereiche zusätzlich ge-
regelt. So wird  
• im Baugebiet GE 1 entlang der südöstlichen Grenze zur Straße „Loddenheide“ sowie über 
eine Länge von ca. 40 m nordöstlich zur Rösnerstraße, 
• im Baugebiet GE 2 südöstlich – unter Freihaltung des bereits ausgebauten Ein- und Aus-
fahrtbereiches – zur Egbert-Snoek-Straße und über eine Länge von ca. 50 m südwestlich 
zur Rösnerstraße sowie nordöstlich über eine Länge von ca. 150 m zum Albersloher Weg,  
• im Baugebiet GE 3 entlang der nordwestlichen Grenze zur Egbert-Snoek-Straße und nach 
Nordosten – unter Freihaltung der bestehenden untergeordneten Grundstückszufahrt – 
zum Albersloher Weg sowie 
• im Sondergebiet (Vorhabenbereich) entlang der nordwestlichen – unter Freihaltung der 
Ein- und Ausfahrt vom Kreisverkehrsplatz – Grundstücksgrenze zu den Straßenabschnitten 
Loddenheide und Egbert-Snoek-Straße sowie über eine Länge von ca. 80 m südwestlich 
zum Bertha-von-Suttner-Weg 
jeweils ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 11 BauGB festgesetzt. 
Über die Festsetzung wird eine Störung des Verkehrsflusses auf den Hauptverkehrsachsen 
„Loddenheide“ und Egbert-Snoek-Straße durch nicht ausreichende Rückstauflächen vor Grund-
stückszufahrten oder durch ungeregelte Grundstückszufahrten abseits der bereits bestehenden 
Ein- und Ausfahrten ausgeschlossen. 
Die LKW-Anlieferung des zukünftigen SB-Warenhauses und Bau- und Gartenmarktes erfolgt, 
unverändert zu der bestehenden Anlieferung des C&C-Großmarktes, im südöstlichen rückwär-
tigen Grundstücksbereich des Sondergebietes über den Bertha-von-Suttner-Weg. Weiterge-
hende verkehrstechnische Belange aus der Anlieferung des Standortes sind daher nicht betrof-
fen. 
Das Baugebiet GE 3 als Grundstück der bestehenden, und nach Umsetzung der Entwicklungs-
ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes weiterhin verbleibenden, zentralen Verwal-
tungseinrichtungen der RATIO Handel GmbH, wird – neben einer bestehenden untergeordne-
ten Zu- und Abfahrt am Albersloher Weg - über das Sondergebiet des Vorhabenbereiches an 
das öffentliche Straßennetz angebunden. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich beide 
Flächen im Besitz der RATIO Handel GmbH befinden und innerhalb einer funktionalen und ge-
stalterischen Einheit entwickelt werden, sind weitergehende Festsetzungen zur Anbindung des 
Baugebietes nicht erforderlich. 
6.4  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Die Ver- und Entsorgung der im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
bestehenden oder geplanten Nutzungen ist über die vorhandene technische Infrastruktur des 
öffentlichen Kanal- und Leitungsnetzes im unmittelbaren und übergeordneten Planbereich si-
chergestellt. Weitergehende Maßnahmen am öffentlichen Ver- und Entsorgungsnetz sind zur 
Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht erforderlich; planungsrechtliche 
Festsetzungen zu Ver- und Entsorgungsflächen, -anlagen und/oder -leitungen gemäß § 9 Abs. 
1 Nr. 12, 13 oder 14 BauGB werden daher nicht getroffen. 
Ver- und Entsorgungsmaßnahmen auf den privaten Grundstücken im Anschluss und in Ab-
stimmung auf die öffentliche technische Infrastruktur werden für die Nutzungen im Vorhabenbe-
Begründung / Seite 14 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
reich auf der Ebene des Durchführungsvertrags geregelt und/oder im bauordnungsrechtlichen 
Genehmigungsverfahren zum Umbau oder zur Errichtung der geplanten Nutzungen angezeigt 
und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt.  
6.4.1  Leitungsrechte  
Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 verlaufen u. a. Ver- und 
Entsorgungsleitungen der Stadtwerke Münster GmbH. Zur planungsrechtlichen Sicherung einer 
bestehenden Leitung der Stadtwerke Münster und zur Sicherung der Freihaltung und Zugäng-
lichkeit der Trasse auf dem privaten Grundstück, wird im südwestlichen Grundstücksbereich 
des Baugebiets GE 2 gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB eine mit einem Leitungsrecht zugunsten 
des Erschließungsträgers zu belastende Fläche LE zeichnerisch festgesetzt. Die Fläche liegt 
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nordöstlich des vorhandenen Kreisverkehrs 
und erstreckt sich mit einer Breite von ca. 3,00 m von der Egbert-Snoek-Straße über eine Län-
ge von ca. 70 m nach Nordwesten zur Rösnerstraße.  
Weitergehende Sicherungen vorhandener Leitungstrassen sind im Geltungsbereich des vorha-
benbezogenen Bebauungsplans nicht erforderlich. 
6.5  Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur  
Flächen oder Einrichtungen für den Gemeinbedarf oder anderweitige Einrichtungen der sozia-
len Infrastruktur sind nicht Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517, 
Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB werden daher nicht getroffen. Belange vorhan-
dener Gemeinbedarfseinrichtungen im weiteren südlichen Planbereich des Bebauungsplans Nr. 
404 oder andere bestehende Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind von der Umsetzung 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht betroffen. 
6.6  Grünflächen / Begrünung  
6.6.1  Öffentliche Grünflächen  
Ausgehend von den bestehenden übergeordneten Grün- und Freiraumvernetzungen im Ge-
werbegebiet „Loddenheide“ sind für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans keine zusätzlichen öffentlichen Grün- oder Freiflächen zur Umsetzung grünräumlicher Be-
lange erforderlich, Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB werden daher nicht getrof-
fen.  
6.6.2  Private Grünflächen  
Vor dem Hintergrund der im Plangebiet bestehenden oder geplanten Nutzungsstrukturen ist im 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine Sicherung grünräumlicher Be-
lange über private Grünflächen nicht erforderlich; Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 
BauGB werden daher nicht getroffen.  
6.6.3  Wald / Flächen für die Landwirtschaft  
Mit Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind weder im 
Plangebiet noch im übergeordneten Planbereich Belange oder Flächen der Landwirtschaft oder 
Waldflächen betroffen, Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB werden daher nicht ge-
troffen. 
6.6.4  Anpflanz- und Erhaltungsgebote  
Zur Sicherung einer grünräumlichen Gestaltungsqualität im Übergang der privaten Grund-
stücksflächen zu den öffentlichen Verkehrsflächen wird  
Begründung / Seite 15 von 32

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Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
• im Baugebiet GE 1 über die Tiefe des vorhandenen Flurstücks 597 und geradliniger Ver-
längerung der nordwestlichen Parzellengrenze nach Nordosten auf die öffentliche Ver-
kehrsfläche der Rösnerstraße eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB festgesetzt. 
Über die Festsetzung wird die von Südwesten ans Plangebiet angrenzende nordwestliche 
Grüneinfassung der Straße „Loddenheide“ ins Plangebiet verlängert und als durchgehender 
Grünstreifen planungsrechtlich gesichert. 
Zur Sicherung und planungsrechtlichen Übernahme der bestehenden Anpflanzungen aus dem 
Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans 404 in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
wird  
• im Sondergebiet (Vorhabenbereich) entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze zu den 
öffentlichen Verkehrsflächen der Straßen „Loddenheide“ und Egbert-Snoek-Straße - mit 
Ausnahme der Zufahrt vom Kreisverkehrsplatz - über eine Tiefe von 5,00 m eine Fläche 
mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sons-
tigen Bepflanzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB festgesetzt. 
Neben der Sicherung des Erhalts bestehender Anpflanzungen auf der festgesetzten Fläche 
sind aufgrund einer querenden vorhandenen Leitungstrasse im angrenzenden Bereich weiter-
gehende Bepflanzungen auf der festgesetzten Fläche ausgeschlossen.  
Für die Baugebiete GE 2 und GE 3 wird im südöstlichen und nordwestlichen Übergang zur Eg-
bert-Snoek-Straße die Anpflanzung von insges amt 9 hochstämmigen Bäumen (GE 2, 5 Bäume 
und GE 3, 4 Bäume) über eine textliche Festsetzung gesichert, die Standorte der Bäume wer-
den nachrichtlich in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Über die Festset-
zung wird eine einheitliche, beidseitige Baumeinfassung der Egbert-Snoek-Straße zur Aufwer-
tung des Eingangsbereiches des Gewerbegebietes „Loddenheide“ vom Albersloher Weg pla-
nungsrechtlich gesichert. 
Zur Sicherung einer Gestaltungsqualität von offenen Stellplatzanlagen wird für das gesamte 
Plangebiet festgesetzt, dass je angefangene 6 Stellplätze ein hochstämmiger Baum einer min-
destens mittelkronigen Baumart in dreimal verpflanzter Qualität mit einem Stammumfang von 
mindestens 14 cm zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten ist. Vor dem Hintergrund vieler 
überdachter Stellplatzanlagen ist es zulässig, die sich ergebende Verpflichtung zum Anpflanzen 
von Bäumen auch an anderer Stelle auf dem Baugrundstück nachzuweisen.  
Für die festgesetzten Pflanzgebote sind die Arten folgender Pflanzlisten zu verwenden, grund-
sätzlich können auch sonstige, gemäß der „Straßenbaumliste der Gartenamtsleiter“ geeignete 
Arten Verwendung finden. 
Pflanzliste „Baumpflanzungen im Bereich privater Stellplatzanlagen’':
 
Acer platanoides 'Cleveland' (Spitzahorn i. S.) 
Acer platanoides 'Emerald Queen' (Spitzahorn i.S.) 
Corylus colurna (Baumhasel) 
Fraxinus excelsior 'Westhof's Glorie' (Esche i.S.) 
Platanus acerifolia (Ahornblättrige Platane) 
Quercus petraea (Traubeneiche) 
Quercus robur (Stieleiche) 
Robinia pseudacacia (Robinie) 
Sorbus intermedia (Schwedische Mehlbeere) 
Tilia cordata 'Greenspire' (Amerikanische Stadtlinde) 
Tilia intermedia 'Pallida' (Kaiserlinde) 
Ulmus-Hybride 'Regal' (Stadt-Ulme) 
Begründung / Seite 16 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Pflanzliste „Repräsentative Baumpflanzungen an der Egbert-Snoek-Straße“: 
Acer platanoides (Spitzahorn i.S.) 
Acer pseudoplatanus (Bergahorn i.S.) 
Platanus acerifolia (Ahornblättrige Platane) 
Quercus petraea (Traubeneiche) 
Quercus robur (Stieleiche) 
Tilia intermedia 'Pallida' (Kaiserlinde) 
Pflanzliste „Gehölzarten für Bepflanzungen der Pflanzgebotsflächen“:
  
Großkronige Baumarten: 
Acer platanoides (Spitzahorn) 
Acer pseudoplatanus (Bergahorn) 
Fagus sylvatica (Rotbuche) 
Fraxinus excelsior (Gemeine Esche) 
Quercus robur (Stieleiche) 
Tilia cordata (Winterlinde) 
Tilia platyphyllos (Sommerlinde) 
Ulmus carpinifolia (Feldulme) – in resistenten Sorten 
Mittelkronige Baumarten: 
Acer campestre (Feldahorn) 
Carpinus betulus (Hainbuche) 
Populus tremula (Zitterpappel) 
Prunus avium (Vogelkirsche) 
Sorbus aucuparia (Eberesche) 
Ulmus laevis (Flatterulme) – in resistenten Sorten 
Kleinkronige Baumarten: 
Crataegus laevigata (Weißdorn) – als Hochstamm 
Malus communis (Wildapfel) 
Pyrus communis (Wildbirne) 
Straucharten: 
Berberis vulgaris (Gemeine Berberitze) 
Cornus mas (Kornelkirsche) 
Cornus sanguinea (Roter Hartriegel) 
Corylus avellana (Hasel) 
Crataegus monogyna (Eingriffliger Weißdorn) 
Crataegus laevigata (Zweigriffliger Weißdorn) 
Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen) 
Ligustrum vulgare (Gemeiner Liguster) 
Lonicera xylosteum (Gemeine Heckenkirsche) 
Prunus padus (Traubenkirsche) 
Prunus spinosa (Schlehe) 
Rosa canina (Hundsrose) 
Salix caprea (Salweide) 
Sambucus racemosa (Traubenholunder) 
Viburnum opulus (Gemeiner Schneeball) 
6.6.5  Ausgleichsflächen  
Aufgrund der bereits bestehenden baulichen Anlagen mit hohen Versiegelungsanteilen der 
Grundstücksfreiflächen ist mit Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein aus-
gleichsrelevanter zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft nicht zu erwarten. Festsetzungen 
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 bzw. § 9 Abs. 1 a BauGB sind nicht erforderlich und werden daher 
nicht getroffen. 
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Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
6.7  Immissionsschutz  
Mit der Neugliederung des Einzelhandelsstandortes „Münster-Loddenheide“ der RATIO Handel 
GmbH sind keine zusätzlichen, lärmschutzrelevanten Emissionen aus  
• Verkehrslärm (über ein erhöhtes, weiteres Verkehrsaufkommen gegenüber den bereits be-
stehenden Verkehrsbelastungen) oder aus 
• Betriebslärm (über lärmtechnisch relevante veränderte Betriebsabläufe gegenüber den be-
reits bestehenden Emissionen der betrieblichen Anlagen und Einrichtungen) 
auf die angrenzenden Nutzungen und vorhandenen Einrichtungen zu erwarten.  
Die Gewerbegebiete  GE 1 – GE 3 sind, abgeleitet aus den planungsrechtlichen Festsetzungen 
des Bebauungsplans Nr. 370, in ihrer Immissionsverträglichkeit im Hinblick auf die im Plange-
biet vorhanden und im übergeordneten Planbereich angrenzenden Nutzungen entsprechend 
den Abstandsklassen der Abstandsliste gegliedert. Über die allgemein zulässigen Betriebsarten 
hinaus können im Einzelfall Ausnahmen für Betriebe der nächst niedrigeren Abstandsklasse 
zugelassen werden, wenn der Immissionsschutz sichergestellt wird. 
Vor dem genannten Hintergrund sind mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans Nr. 517 weitergehende Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen 
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht erforderlich. 
6.8  Altlasten / Altstandorte  
Im Altlastenkataster der Stadt Münster sind für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 517 folgende Altlasten-Verdachtsflächen eingetragen: 
• Altlast-/Verdachtsfläche 8: Die Fläche einer ehemaligen Tankstelle liegt im Eckbereich 
„Egbert-Snoek-Straße / Albersloher Weg“ im heutigen Geltungsbereich des Bebauungs-
planes Nr. 370 und betrifft vollständig die Flächen der heutigen Verwaltungseinrichtungen 
der RATIO Handel GmbH. Untersuchungen aus dem Jahre 1998 ergaben keine sanie-
rungsrelevanten Verunreinigungen, der Ausbau der Behälter im Jahr 2001 wurde gutach-
terlich begleitet. Weitere Maßnahmen sind nach heutigem Kenntnisstand nicht vorgesehen, 
eine Kennzeichnung der Fläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 9 Absatz 
5 Nr. 3 BauGB wird daher nicht vorgenommen. 
• Altlast-/Verdachtsfläche 9: Die Fläche liegt im Zufahrtsbereich des bestehenden SB-
Warenhauses von der Egbert-Snoek-Straße im heutigen Geltungsbereich des Bebauungs-
plans Nr. 370 und war Standort einer ehemaligen Tankstelle. Aufgrund von Undichtigkeiten 
und Mineralölleckageverlusten ist es zu Verunreinigungen des Bodens und des Grundwas-
sers gekommen. Eine Bodensanierung wurde im Jahre 1999 vorgenommen, die Grund-
wassersanierung konnte Ende 2000 beendet werden. Vor dem Hintergrund der erfolgreich 
abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen ist eine Kennzeichnung der Fläche im vorha-
benbezogenen Bebauungsplan gemäß § 9 Absatz 5 Nr. 3 BauGB nicht erforderlich. 
Unabhängig von der benannten Sanierung und von den bestehenden Nutzungen im Plan-
gebiet wurden im Bereich des Albersloher Weges bei Sanierungs- und Baumaßnahmen 
Grundwasserverunreinigungen mit chlorierten Kohlenwasserstoffen CKW festgestellt. Die 
Schadensquelle konnte trotz weitergehender Umfelduntersuchungen nicht im direkten Um-
feld zum Albersloher Weg ermittelt werden. Weitere Untersuchungen seitens der zuständi-
gen Fachbehörden sind vorgesehen.  
• Altlast-/Verdachtsfläche 826: Als Standort eines ehemaligen Flughafen- und Kasernenge-
ländes betrifft die Fläche das gesamte Grundstück des bestehenden C&C-Großmarktes 
sowie die südöstlich und südwestlich angrenzenden Flächen im Geltungsbereich des Be-
Begründung / Seite 18 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
bauungsplanes Nr. 404. Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung zeigten Verunrei-
nigungen des Erdreiches. Entsprechend der planungsrechtlich zulässigen Nutzung als 
Gewerbegebiet wurde eine Sanierung durchgeführt. Eine Sanierungsdokumentation für 
den Bereich liegt vor, alle Auflagen der Sanierungsgenehmigung wurden erfüllt. Eine 
Kennzeichnung der Fläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 9 Absatz 5 
Nr. 3 BauGB wird analog der Darstellung im Bebauungsplan Nr. 404 nicht vorgenommen, 
da keine altlastenrelevante Nutzungsänderung mit Verlagerung des Baumarktes und SB-
Warenhauses an diesen Standort gegenüber dem bestehenden Großmarkt verbunden ist. 
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass in den 
nicht aufgeschlossenen Flächen eventuell noch Störstoffe oder geringe Kontaminationen 
vorhanden sind, wird jedoch ein Hinweis in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf-
genommen, wonach der bei Bauarbeiten in diesem Bereich anfallende Erdaushub in Ab-
stimmung mit den zuständigen Fachbehörden der Stadt Münster zu begutachten und ge-
mäß Weisung der Fachbehörde zu entsorgen ist. 
• Altlast-/Verdachtsfläche 86 (historischer Altstandort 8047): Die Fläche einer ehemaligen 
Spedition mit Eigenverbrauchertankanlage und Werkstattbereich aus den Jahren 1971 bis 
1987 liegt im heutigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 370 und betrifft vollstän-
dig die Flächen des heutigen Baumarktes der RATIO Handel GmbH. Eine Untersuchung 
zur Gefährdungsabschätzung wurde im Auftrag der RATIO Handel GmbH durch die Um-
weltlabor ACB GmbH aus Münster erstellt und im „Gutachten zu Bodenuntersuchungen zur 
Gefährdungsabschätzung – Ratio Baumarkt, Egbert-Snoek-Straße 1, Münster -“ mit Datum 
vom 05.12.2008 dokumentiert. Dabei wurde für den eng begrenzten Bereich des ehemali-
gen Dieseltanks der Eigenverbrauchertankanlage eine Bodenverunreinigung durch Mine-
ralöl festgestellt. Aufgrund der weitgehenden Eingrenzung des verunreinigten Bereichs und 
aufgrund der Tatsache, dass durch Aufgabe der Tankstelle ein weiterer Schadstoffeintrag 
ausgeschlossen ist, kann eine erhebliche Grundwassergefährdung nicht erkannt werden. 
Eine akute Gefährdung unterschiedlicher Schutzgüter ist laut Gutachter auf der Fläche 
nicht zu besorgen.  
Die Fläche wurde am 06.10.2008 unter der Nummer 86 in das Altlasten-/ Verdachtsflä-
chenkataster der Stadt Münster aufgenommen. In Abstimmung und unter Begleitung der 
Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Münster wird durch die RATIO Handel GmbH als 
Eigentümerin der Fläche kurzfristig eine Sanierung des verunreinigten Bereichs durch Bo-
denaustausch vorgenommen. Der Abschluss der Maßnahmen wird der Unteren Boden-
schutzbehörde durch Vorlage der Sanierungsdokumentation angezeigt. Mit Abschluss der 
Sanierungsmaßnahmen ist eine potentielle Gefährdung des Grundwassers dauerhaft aus-
zuschließen und eine uneingeschränkte Nutzung des Grundstücks als Gewerbegrundstück 
sichergestellt. 
Eine Kennzeichnung der Fläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 9 Ab-
satz 5 Nr. 3 BauGB ist aufgrund der benannten Inhalte und Vorgehensweisen nicht erfor-
derlich. 
6.9  Denkmalschutz / Archäologie  
Innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befinden sich keine 
eingetragenen Boden- oder Baudenkmale oder sonstigen Denkmale im Sinne des Denkmal-
schutzgesetztes NRW.  
Es wird jedoch ein allgemeiner Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, wonach gemäß 
§15 Denkmalschutzgesetz im Zuge von Erdarbeiten auftretende archäologische Bodenfunde 
und Befunde oder Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit 
unverzüglich der Stadt Münster / Städtischen Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie – Landesmuseum und Amt für Bodendenk-
malpflege, Münster anzuzeigen sind. Die Weisungen der Fachbehörden sind abzuwarten. 
Begründung / Seite 19 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
7.  Flächenbilanz  
Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 ergibt sich folgende Flä-
chenbilanz: 
Flächen nach Nutzung Größe in Hektar Prozent 
SO – Vorhabenbereich als Sondergebiet  
(§ 11 Baunutzungsverordnung - BauNVO) 5,8 ha 48,1 % 
GE – Gewerbegebietsflächen GE1 bis GE3 (§ 8 BauNVO) 5,4 ha 44,1 % 
V – Verkehrsflächen (§ 9 (1) 11 Baugesetzbuch - BauGB) 0,9 ha 7,5 % 
Gesamtfläche 12,1 ha 100,0 % 
Tabelle 1 - Flächenbilanz 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht  
8.1  Rahmen der Umweltprüfung  
Nach § 2a BauGB ist bei Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplans eine Umweltprü-
fung durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen 
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht, der den Anforderungen der Anlage 
zum BauGB zu entsprechen hat, beschrieben und bewertet. 
Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange wurden am 23.06.2008 im 
Rahmen eines Scopings besprochen. 
Für die notwendige 32. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren wird eine ge-
sonderte Umweltprüfung durchgeführt und als Bestandteil der Begründung ein separater Um-
weltbericht erstellt. 
8.2  Kurzdarstellung der Planung  
Die Firma RATIO Handel GmbH plant eine funktionale und bauliche Neuordnung ihres Standor-
tes im Bereich des Gewerbegebietes Loddenheide im Südosten von Münster. Dabei sollen 
RATIO-Baumarkt und RATIO-SB-Warenhaus an den Standort des heutigen RATIO-C&C-
Großmarktes verlagert werden. Die bestehenden baulichen Anlagen des Großmarktes ein-
schließlich Tankstelle und Waschstraße bleiben im Wesentlichen erhalten und werden lediglich 
durch einen Neubau für den zukünftigen Bau- und Gartenmarkt erweitert (SO). Die alten Stand-
orte von Baumarkt und SB-Warenhaus werden rückgebaut und einer neuen gewerblichen Nut-
zung zugeführt (GE1, GE2). Im Umfeld des Verwaltungsgebäudes werden ebenfalls niedere 
Gebäude abgerissen und durch Parkplätze und Grünflächen ersetzt (GE3). 
Das Plangebiet umfasst beplante Innenbereichs-Flächen, die bisher zu den Bebauungsplänen 
Nr. 370 und Nr. 404 gehören. Die Festsetzungen können im Detail Kapitel 6 der Begründung 
entnommen werden. Sie beinhalten gegenüber dem Bestand folgende planungsrechtlichen 
Veränderungen: 
• Umwidmung der bisherigen Sondergebietsfläche der Standorte Baumarkt und SB-
Warenhaus in Gewerbefläche bzw. der Gewerbefläche des Großmarktstandortes in Son-
dergebietsfläche. 
• Anpassung der Grünordnung an die veränderten Flächenzuschnitte. 
• Teilweise Erhöhung von Geschossigkeit und maximaler Bauhöhe. 
Begründung / Seite 20 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Die bisher geltenden Grundflächenzahlen von 0,8 sowie die Standardfestsetzung zur Begrü-
nung von Stellplätzen werden beibehalten. Die Größe des Bebauungsplangebietes beträgt ca. 
12,1 ha. 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
8.3.1  Fachgesetze  
Allgemeine Ziele des Umweltschutzes nach BauGB 
Im § 1 und § 1a BauGB werden die zentralen, im Zuge der Bauleitplanung zu berücksichtigen-
den Ziele zum Umweltschutz festgelegt. Demnach sind als Vorschriften anzuwenden: 
• Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und 
der Landschaftspflege. 
• Der sparsame Umgang mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel). 
• Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlicher erheblicher Beeinträchtigungen der 
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes als Teil 
der Abwägung (Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz). 
Berücksichtigung im Plan:
 
• Das grünplanerische Konzept der bisherigen Bebauungspläne wird in seinen Grundzügen 
übernommen (vgl. Kap. 8.4.2 und 8.4.6). Gesetzlich geschützte Flächen kommen im Plan-
gebiet nicht vor. 
• Der Bodenschutzklausel kann im vorliegenden Falle nur begrenzt Rechnung getragen wer-
den, um dem Vorrang der Innenverdichtung nicht zu widersprechen. Zur Bestimmung des 
Maßes der baulichen Nutzung wird eine GRZ von 0,8 festgesetzt. 
• Die Abarbeitung der Eingriffsregelung wird in den Umweltbericht integriert (vgl. Kap. 8.4.2). 
Immissionsschutz 
Planungsrelevant sind der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nach Bundesimmissi-
onsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Einhaltung verschiedener Grenz- und Orientierungswer-
te (BImSchV, DIN 18005, TA Lärm). 
Berücksichtigung im Plan:
 Mit Realisierung der Planung sind insgesamt keine lärmschutz- oder 
luftschadstoffrelevanten zusätzlichen Emissionen zu erwarten. Die Modernisierung und Um-
strukturierung der Einzelhandelsbetriebe auch im Sinne einer erhöhten Attraktivität des Einzel-
handelsstandortes kann zwar zusätzliche Verkehrsbewegungen bedingen, jedoch sind im un-
mittelbaren Umfeld keine empfindlichen Nutzungen vorhanden, die eine genauere Prognose der 
Auswirkungen erfordern würden. 
Hinsichtlich betriebsbedingter Emissionen erfolgt eine Gliederung der Gewerbeflächen entspre-
chend den Abstandsklassen der Abstandsliste. 
Schutzgebiete und -objekte, Biotop- und Artenschutz 
Das Plangebiet wurde an zwei Tagen durch Ortsbegehungen besichtigt. Es umfasst keine na-
turschutzfachlich geschützten Flächen, ebenfalls kommen keine geschützten Biotope nach § 30 
BNatSchG bzw. § 62 LG sowie nach aktueller Kenntnis keine streng geschützten Arten nach 
§ 42 BNatSchG vor. 
Begründung / Seite 21 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Unmittelbar nördlich grenzt an das Plangebiet ein im Stadtbiotopkataster erfasster, schutzwür-
diger Biotopkomplex an. 
Berücksichtigung im Plan: Es werden nach aktueller Kenntnis keine Maßnahmen notwendig. 
8.3.2  Fachplanungen  
Ein Luftreinhalteplan der Stadt Münster befindet sich zurzeit in Aufstellung. Eine Baumschutz-
satzung existiert nicht. 
Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans LP1 'Werse'. 
Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt die Flächen der bestehenden Nut-
zungen SB-Warenhaus und Baufachmarkt als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung 
'Verbrauchermarkt' (VM) dar. Die südöstlichen Bereiche mit den vorhandenen Verwaltungsein-
richtungen sowie die nach Süden und Südwesten angrenzenden, gewerblich genutzten Flä-
chen, sind als Gewerbegebiet (GE) gekennzeichnet. Südwestlich grenzen, westlich der Straße 
‚Loddenheide’, gewerbliche Bauflächen an. 
Berücksichtigung im Plan:
 Die Realisierung der Planung erfordert eine entsprechende Ände-
rung des FNP. Diese erfolgt im Parallelverfahren (32. Änderung). 
Regionalplan 
Der Regionalplan, Stand 06.12.1999, stellt den Planbereich in wesentlichen Teilen als ‚Gewer-
be- und Industrieansiedlungsbereich’ (GIB) dar. Im Rahmen der eingeleiteten Fortschreibung 
des Regionalplans ist beabsichtigt, diesen Bereich als ‚Allgemeinen Siedlungsbereich’ (ASB) 
darzustellen. 
Berücksichtigung im Plan:
 Die Planung steht damit grundsätzlich im Einklang mit den Darstel-
lungen der übergeordneten Raumordnung. 
Umweltplan 
Im Umweltplan der Stadt Münster werden planerische Zielvorstellungen zu den Themen Klima-, 
Gewässer- und Bodenschutz räumlich dargestellt. 
Berücksichtigung im Plan:  Ökologische Anforderungen an die vorliegende Planung lassen sich 
nicht ableiten, da das Plangebiet ohne besondere Schutzwürdigkeiten dargestellt wird. 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
8.4.1  Mensch  
Nutzungsstruktur 
Im Plangebiet ist bisher eine Nutzung als Gewerbe- bzw. Sondergebiet vorgesehen und mit den 
bestehenden Nutzungen durch die RATIO Handel GmbH auch realisiert. Eine Bedeutung für die 
Freizeitnutzung besteht nicht. 
Auswirkungen der Planung:
 Die Verwirklichung der Planung wird sich auf die persönlichen Le-
bensumstände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswirken, nachteilige 
Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. 
Begründung / Seite 22 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Lärmsituation 
Das Plangebiet weist aktuell immissionsschutzrechtlich Schutzwürdigkeiten von Gewerbe- und 
Sondergebietsstandorten auf. Sensible Nutzungen sind nicht vorhanden und grenzen auch 
nicht unmittelbar an. Erst jenseits des Albersloher Weges kommen mit Wohnbereichen und 
Kleingärten Bereiche höherer Empfindlichkeit vor. 
Vorbelastung:
 Das Plangebiet ist Lärmimmissionsbelastungen durch den Albersloher Weg aus-
gesetzt. Hinzu kommen Immissionen des Anliefer- und Kundenverkehrs im Gebiet sowie ge-
werblich bedingte Lärmentwicklungen. Einer Überschreitung der relevanten Schwellenwerte ist 
im Plangebiet selbst jedoch nicht zu verzeichnen. 
Für Wohnbereiche jenseits des Albersloher Wegs wurden im Zuge der Ausbauplanung dieser 
Straße (BP Nr. 489) Lärmschutzmaßnahmen entwickelt, die auch der durch das Gewerbegebiet 
Loddenheide zu erwartenden höheren Prognosebelastung Rechnung tragen sollen (Lärm-
schutzwand unmittelbar am Albersloher Weg). 
Auswirkungen der Planung:
 Die Planung sieht lediglich eine räumliche Verlagerung der Nut-
zungstypen Gewerbe- und Sondergebiet innerhalb des Planbereiches vor. Damit ist zunächst 
keine Veränderung der künftigen Belastungssituation verbunden. Über die Modernisierung mit 
einer erhöhten Attraktivität des Einzelhandelsstandortes ist unter Umständen ein dichterer Kun-
denverkehr zu erwarten. Aufgrund des Fehlens empfindlicher Nutzungen im direkten Umfeld ist 
die Überschreitung relevanter Schwellenwerte jedoch nicht zu erwarten und eine genauere 
Prognose der Auswirkungen ist nicht notwendig. Es wird auch davon ausgegangen, dass die 
Planung nicht in relevantem Maße die Grundlagendaten für die schallschutztechnischen Be-
rechnungen des BP Nr. 489 verändert. 
Hinsichtlich betriebsbedingter Lärmentwicklungen erfolgt wie bisher eine Gliederung der Ge-
werbeflächen entsprechend den Abstandsklassen der Abstandsliste. 
8.4.2  Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt  
Arten- und Biotopschutz 
Das Plangebiet ist von großflächigen Gebäuden und weiten Parkplatzflächen geprägt. Grünflä-
chen sind nur zu einem geringen Anteil vorhanden und konzentrieren sich entlang der zentralen 
Erschließung Loddenheide / Egbert-Snoek-Straße. Dort sind für weite Teile beidseitig Pflanzge-
botsflächen anzutreffen, für die in den bisher rechtskräftigen Bebauungsplänen Textfestsetzun-
gen formuliert wurden. Der tatsächliche Bestand an Grünflächen weicht dabei von den zeichne-
rischen Festsetzungen teilweise ab, indem z.B. der dem Großmarkt vorgelagerte Grünstreifen 
deutlich breiter ausgeführt ist, als im BP Nr. 404 dargestellt. Die Abweichung resultiert aus einer 
Grünfestsetzung (BP 404), die ein Mindestmaß von 10% der Gewerbegrundstücke als dauer-
haft zu begrünen vorgibt.  
Abseits der zentralen Erschließung kommen Grünflächen nur äußerst kleinflächig als Baum-
scheiben und Zierrabatten im Bereich der Stellplätze vor. Besonders die Grundstücke des SB-
Warenhauses und der Verwaltungsgebäude können als vollständig versiegelt gelten. 
Nördlich grenzt an das Plangebiet eine im Rahmen der Stadtbiotopkartierung Münsters als 
schutzwürdig bewertete Fläche an. Es handelt sich um einen Biotopkomplex entlang der Bahn-
linie der WLE, der sich aus Gebüschen, waldartigen Gehölzen sowie artenreicher Ruderalvege-
tation zusammensetzt. Dieser Fläche südlich vorgelagert wurde im BP 370 ehemals eine als zu 
erhalten festgesetzte Grünzone, die aktuell überwiegend gehölzbestandene Rasenflächen um-
fasst. Eine untergeordnete Teilfläche dieser Grünzone von ca. 40 m² liegt im Bereich des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 
Begründung / Seite 23 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Was die Tierlebewelt betrifft, wurden bisher im Plangebiet keine systematischen Untersuchun-
gen angestellt und es existieren bei der Unteren Landschaftsbehörde und bei der LÖBF keine 
Daten zum Faunenbestand. Potentiell besitzt das Gebiet für Fledermäuse Bedeutung, so 
kommt mit Sicherheit die Zwergfledermaus zumi ndest als Nahrungsgast im Gebiet vor. Diese 
Art ist im Bereich von Siedlungsstrukturen häufig anzutreffen und für Münster im gesamten 
Stadtgebiet nachgewiesen. Alle Fledermausarten gehören zu den nach Bundesnaturschutzge-
setzt streng geschützten Arten. 
Vorbelastungen:
 Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades besitzt das Gebiet eine nur einge-
schränkte Lebensraumbedeutung für Flora und Fauna. Zusammenhängende Grünstrukturen 
sind lediglich entlang der Straßen „Loddenheide“ und Egbert-Snoek-Straße vorhanden, alte 
Gehölze kommen nicht vor. 
Auswirkungen der Planung:
 Der Vergleich der bisherigen Bebauungsplanfestsetzungen mit de-
nen der aktuellen Planung ergibt, dass wichtige Parameter wie Grundflächenzahl und Durch-
grünungs-Schlüssel für die Stellplätze übernommen wurden. Unterschiede sind hinsichtlich des 
Umfangs an Pflanzgebotsflächen festzustellen, deren Fläche etwa 0,1 ha größer ist als vorher. 
Gleichzeitig ist nun kein prozentualer Mindestanteil der Gewerbegebiete mehr per Festsetzung 
dauerhaft zu begrünen (ehemals 10%, insgesamt ca. 0,4 ha, vgl. nachfolgende Tabelle). Zudem 
ist eine untergeordnete Teilfläche von 40 m² eines Grünkomplexes im Norden des Plangebietes 
künftig nicht mehr in ihrem Erhalt gesichert. 
Betrachtet man den tatsächlichen Bestand an Grünflächen, so ist mit der Planung eine deutli-
che Aufwertung des Plangebietes verbunden. Besonders im Umfeld des Verwaltungsgebäudes 
und des SB-Warenhauses sind mit der Umsetzung der Vorhabenplanung Entsiegelungen in 
größerem Umfang verbunden. 
Die ehemalige Festsetzung zu den Pflanzgebotsflächen wird dahingehend abgeändert, dass die 
Flächen nicht mehr vollflächig mit Gehölzen zu bepflanzen sind, sondern dass eine gewisse 
Transparenz des Gehölzbestandes planerische Absicht ist. 
Für Stellplatzanlagen wird nun nicht mehr die Anpflanzung großkroniger Bäume vorgeschrie-
ben, da diese sich auf Baumscheiben einer Größe von 6 m² kaum optimal entwickeln dürften. 
Stattdessen wird für Baumstandorte der Stellplätze eine Pflanzliste mittelkroniger und im Stra-
ßenraum erprobter Baumarten vorgelegt. Lediglich im Bereich zusammenhängender Grünflä-
chen sollten auch großkronige Arten oder Baumarten der standortheimischen Waldgesellschaft 
verwendet werden. 
Für Fledermäuse wären mit dem Vorhaben dann nachteilige Auswirkungen verbunden, wenn 
von Gebäudeabriss, wie er im künftigen Gewerbegebiet geplant ist, Quartiere betroffen wären. 
FFH-Gebiete/Vogelschutzgebiete 
Im Umfeld des Plangebietes kommen keine FFH- oder Vogelschutzgebiete vor. 
Eingriffsregelung 
Wird für ein Vorhaben ein Bebauungsplan aufgestellt, ist die naturschutzrechtliche Eingriffsre-
gelung beachtlich, die in der Bauleitplanung nach § 1a BauGB abzuarbeiten ist. Ein Eingriff liegt 
dabei nur vor, wenn die aktuelle Planung über bisheriges Planungsrecht in relevantem Maße 
hinausgeht. 
In nachfolgender Tabelle werden die bisher vorgesehenen Nutzungen den aktuell geplanten in 
ihrer Flächenausdehnung gegenübergestellt, um zu überprüfen, ob mit der Planung ein zusätz-
licher Eingriff verbunden ist. 
Begründung / Seite 24 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Nutzungstyp Bestand Planung 
 absolut anteilig absolut anteilig
A. Sondergebiet/Gewerbegebiet 112.018 m² 93% 111.648 m² 92%
(1) lt. GRZ maximal zu versiegeln (80%) 89.614 m² 74% 89.318 m² 74%
(2) Pflanz- und/oder Erhaltungsgebots-
flächen nach §9(1)25a und b BauGB 
1.930 m² 2% 2.983 m² 2%
(3) Baumpflanzungen nach §9(1)25a 
BauGB 
1 Ex. pro 6 
Stellplätze
- 1 Ex. pro 6 
Stellplätze 
-
 9 Ex. (Eg-
bert-Snoek-
Str.) 
-
(4) Grünfläche, zu erhalten nach 
§9(1)25b BauGB 
40 m² <1% 0 m² 0%
(5) übrige Grünflächen nach §9(1)25a 
BauGB  
4.105 m² 3 % - -
(6) übrige unversiegelte Flächen 16.369 m² 13% 19.347 m² 16%
B. öffentliche Verkehrsfläche 8.700 m² 7% 9.070 m² 8%
Summe Plangebiet 120.718 m² 100% 120.718 m² 100%
Tab. 2:  Gegenüberstellung von Bestand und Planung hinsichtlich der Flächenanteile der ver-
schiedenen Nutzungen 
 
Es ist ersichtlich, dass nun größere Flächen mit einem Pflanz- und/oder Erhaltungsgebot verse-
hen sind (2), außerdem sollen zusätzlich neun großkronige Bäume gepflanzt werden (3). 
Hinter dem Bestand zurück bleibt aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes die verbindliche 
Grünplanung hinsichtlich folgender Punkte: 
• Eine kleinere Grünfläche im äußersten Norden des Plangebiets ist nicht mehr einer Erhal-
tungsfestsetzung unterworfen (4). 
• In den bisherigen Bebauungsplänen wurden über zusätzliche textliche Festsetzungen 
Durchgrünungsanteile festgesetzt. So benennt der BP Nr. 404 einen Grundstücksanteil von 
10%, der nach § 9 (1) 25a BauGB dauerhaft als Grünfläche anzulegen ist. Insgesamt kam 
es zu einer Sicherung von Grünflächen innerhalb der über die GRZ bereits gesicherten un-
versiegelten Flächenanteile in einem Umfang von ca. 0,6 ha (2 und 5). In der Planung sind 
neben den neu festgesetzten Pflanz- und/oder Erhaltungsgebotsflächen mit einer Größe 
von 0,3 ha (2 Planung) weitergehende Festsetzungen nicht vorgesehen.  
Es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass die konkrete Ausgestaltung der Grundstücks-
freiflächen über einen entsprechenden Durchführungsvertrag gesichert wird. Dabei wird eine 
deutliche Verbreiterung der mit einem Pflanz- und Erhaltungsgebot belegten Grünflächen süd-
lich der Loddenheide vorgesehen. Außerdem werden am Verwaltungskomplex repräsentative 
Grünflächen erstellt, also in einem Bereich, der heute voll versiegelt ist.  
Es kann daher angenommen werden, dass die Versiegelung künftig nicht über das bisher pla-
nungsrechtlich erlaubte Maß hinausgeht. Damit wäre gegenüber der heutigen tatsächlichen Si-
tuation vor Ort eine Verbesserung verbunden. Eine Eingriffsbilanzierung und die Ableitung von 
Kompensationsmaßnahmen ist daher nicht erforderlich.  
Begründung / Seite 25 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
8.4.3  Boden  
Das Plangebiet gehört naturräumlich zur Wolbecker Ebene, die in ihrer Oberfläche durch Sand-
löß geprägt ist, aus dem sich im Zuge der Bodenentwicklung ursprünglich Braunerde-
Pseudogley als vorherrschender Bodentyp entwickelte. Er wurde durch diverse Bautätigkeiten 
auf dem Gelände mittlerweile stark anthropogen   überformt. Seltene oder naturnahe Bodenbe-
reiche kommen nicht vor. 
Vorbelastungen:
 Das Plangebiet ist bereits stark versiegelt, weswegen bodentypische Funktio-
nen als stark beeinträchtigt gelten müssen (Filter-, Puffer-, Speicher-, Archivfunktion). Zudem 
waren Plangebiet und Umgebung bis Mitte der 1990er Jahre durch militärische Nutzung ge-
prägt, weswegen im gesamten Geltungsbereich lokale Verunreinigungen nicht auszuschließen 
sind. 
Gemäß Altlastenkataster der Stadt Münster sind für den Geltungsbereich vier Altlasten-
Verdachtsflächen eingetragen (Altlast-Verdachtsflächen 8, 9 und 826 sowie die neu aufgenom-
mene Altlast-Verdachtsfläche 86), die in Kapitel 6.8 genauer beschrieben werden. 
Auswirkungen der Planung:
 Durch die Planung sind keine zusätzlichen Versiegelungen zu er-
warten (vgl. Kap. 8.4.2). 
Der Neubau des Gartencenters erfolgt auf bereits versiegelter Fläche. Lediglich im Bereich der 
Punktfundamente ist hier ein Eingriff in gewachsene Bodenstrukturen denkbar, der jedoch als 
geringfügig zu bewerten ist. 
Hinsichtlich der Altlastenverdachtsflächen 8 und 9 ist eine Kennzeichnung im Bebauungsplan 
nicht erforderlich, da die entsprechenden Sanierungen abgeschlossen sind. Bezüglich der Flä-
che 826 wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, wonach der bei Bauarbeiten in 
diesem Bereich anfallende Erdaushub in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden der 
Stadt Münster zu begutachten und gemäß Weisung der Fachbehörde zu entsorgen ist.  
Für die Altlast-/Verdachtsfläche 86 (historischer Altstandort 8047) wurde eine Untersuchung zur 
Gefährdungsabschätzung im Auftrag der RATIO Handel GmbH durch die Umweltlabor ACB 
GmbH aus Münster erstellt und im „Gutachten zu Bodenuntersuchungen zur Gefährdungsab-
schätzung – Ratio Baumarkt, Egbert-Snoek-Straße 1, Münster -“ mit Datum vom 05.12.2008 
dokumentiert. Dabei wurde für den eng begrenzten Bereich des ehemaligen Dieseltanks der Ei-
genverbrauchertankanlage eine Bodenverunreinigung durch Mineralöl festgestellt. Eine erhebli-
che Grundwassergefährdung ist jedoch laut Gutachter nicht erkennbar.  
In Abstimmung und unter Begleitung der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Münster wird 
durch die RATIO Handel GmbH als Eigentümerin der Fläche kurzfristig eine Sanierung des ver-
unreinigten Bereichs durch Bodenaustausch vorgenommen, so dass eine Kennzeichnung der 
Fläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht erforderlich ist (s. a. Kapitel 6.8). 
8.4.4  Wasser  
Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor. Der Dortmund-Ems-Kanal verläuft etwa 
400 m nördlich; jenseits des Albersloher Wegs verläuft der Honebach. Großräumig betrachtet 
liegt Münster im Einzugsgebiet der Ems. 
Die Grundwasserschutzfunktion und Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers wer-
den im Umweltkataster der Stadt Münster für das Plangebiet als sehr gering bzw. gering bewer-
tet. Der Flurabstand beträgt mehr als 2 m. Das Plangebiet liegt nicht im Bereich einer Wasser-
schutzzone. 
Begründung / Seite 26 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Vorbelastung: Aufgrund der weitläufigen Versiegelung des Vorhabengebietes ist die Grundwas-
serneubildung stark eingeschränkt. 
Laut Gutachten zur Gefährdungsabschätzung der Altlast-/Verdachtsfläche 86 ist eine erhebliche 
Grundwassergefährdung aus dem durch Mineralöl verunreinigten Bereich nicht gegeben. Ein 
akuter Handlungsbedarf besteht nicht, bei einer konkreten Umnutzung sollte laut Gutachter die 
belastete Fläche mittels Bodenaustausch saniert werden. 
Ehemalige Grundwasserbelastungen im Bereich der  Altlastenverdachtsfläche 9 auf dem heuti-
gen SB-Warenhausgrundstück konnten im Jahr 2000 abschließend saniert werden. Unabhän-
gig von den Maßnahmen und den vorhandenen Nutzungen im Plangebiet wurden im Bereich 
des Albersloher Wegs bei Sanierungs- und Baumaßnahmen Grundwasserverunreinigungen mit 
chlorierten Kohlenwasserstoffen CKW festgestellt. Die Schadensquelle konnte trotz weiterge-
hender Umfelduntersuchungen nicht im direkten Umfeld zum Albersloher Weg ermittelt werden.  
Auswirkungen:
 Der grundsätzlichen Schutzbedürftigkeit des Grundwassers ist durch geeignete 
Maßnahmen während der Bauphase zu entsprechen. Dies ist besonders beachtenswert, sollte 
im Zuge der Bauarbeiten die schützende Bodendeckschicht abgetragen werden, was grund-
sätzlich ein Gefährdungspotenzial für das Grundwasser beinhaltet. Weitergehende Maßnahmen 
im Zuge möglicher Kontaminationen des Schichtwassers im Planbereich zum Albersloher Weg 
sind seitens der zuständigen Fachbehörden vorgesehen.  
Für den verunreinigten Bereich der Altlast-/Verdachtsfläche 86 wird in Abstimmung und unter 
Begleitung der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Münster durch die RATIO Handel 
GmbH als Eigentümerin der Fläche eine Sanierung mittels Bodenaustausch vorgenommen. Der 
Abschluss der Maßnahmen wird der Unteren Bodenschutzbehörde durch Vorlage der Sanie-
rungsdokumentation angezeigt. Mit Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist eine potentielle 
Gefährdung des Grundwassers dauerhaft auszuschließen. 
Eine Versickerung von Oberflächenwasser ist aufgrund der Bodenverhältnisse vor Ort nicht 
möglich. Eine Veränderung der bestehenden Verhältnisse ist damit nicht verbunden, da auch 
bisher die Regen- und Schmutzwasserentsorgung im Trennsystem erfolgte. Eine für die 
Grundwasserneubildungsrate relevante Neuversiegelung erfolgt nicht. 
8.4.5  Klima / Luft  
Großklimatisch betrachtet ist das Klima in Münster atlantisch geprägt und durch ständige 
Wechsel von kurzen Schlechtwetterabschnitten und mehrtägigen Schönwetterperioden charak-
terisiert.  
Kleinräumig betrachtet ist das Plangebiet mit seinen hohen Versiegelungsanteilen dem Klima-
typ des Gewerbeklimas zuzurechnen, welches  gegenüber dem Klimatyp Freilandklima durch 
höhere Temperaturen und geringere Luftfeuchtigkeit gekennzeichnet ist und gegenüber dem 
Klimatyp Stadtklima eine größere Windoffenheit besitzt. Das Gebiet spielt für die Kaltluftentste-
hung eine entsprechend geringe Rolle, auch Kaltluftleitbahnen und Belüftungskorridore sind im 
Plangebiet lt. Umweltkataster der Stadt Münster nicht vorhanden. Bereiche mit klimaökologi-
scher Ausgleichsfunktion sind ebenfalls erst außerhalb anzutreffen, so z.B. jenseits des Albers-
loher Wegs (Kleingärten). 
Vorbelastungen:
 Die weitreichenden Versiegelungen bedingen einen sog. Wärmeinseleffekt 
und führen dazu, dass das Plangebiet als klimaökologischer Ausgleichsraum keine Rolle spielt. 
Luftschadstoffe werden in das Plangebiet besonders über den Verkehr auf dem Albersloher 
Weg sowie über Gewerbebetriebe eingebracht. Dabei liegt die Feinstaubbelastung bei 10-15 
μg/m³, außerdem sind lt. Umweltkataster der Stadt Münster erhöhte Werte für CO (440-450 
μg/m³) und NOx (45-50 μg/m³) festzustellen. 
Begründung / Seite 27 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Auswirkungen: Die Planung wird keine weiteren negativen Auswirkungen auf die Klimasituation 
haben. Mit fortschreitender Entwicklung der Gehölzstrukturen sind im Gegenteil Verbesserun-
gen des kleinklimatischen Temperaturausgleiches zu erwarten. 
8.4.6  Landschaft  
Ortsbild 
Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet von Münster inmitten einer Gemengelage von 
Hauptverkehrswegen, Gewerbe- und sonstigen Siedlungsstrukturen. Markant erhebt sich un-
weit das denkmalgeschützte Gerüst des alten Münsterschen Gasometers und markiert den 
wichtigen Verkehrsknoten Albersloher Weg / Umgehungsstraße B 51. 
Das Ortsbild des Plangebiets selbst ist bisher gekennzeichnet durch ein Konglomerat aus I- bis 
II- geschossigen und von weiten Stellplatzflächen umgebenen Gebäuden, aus denen lediglich 
vereinzelt höhere Bauten herausragen (fünfgeschossiger Treppenhausturm, viergeschossiges 
Verwaltungsgebäude). Die architektonische Ausgestaltung der bestehenden Einzelhandelsein-
richtungen ist aus städtebaulicher Sicht in weiten Teilen defizitär, zumal der übergeordnete 
Planbereich des Gewerbegebietes 'Loddenheide' als attraktiver Gewerbestandort entwickelt 
wird und das Plangebiet mit seiner Anbindung an die Hauptverkehrsachse des Albersloher 
Wegs repräsentativen Zugangscharakter besitzen sollte. 
Auswirkungen der Planung:
 Durch Änderung von Geschoss- und Höhenfestsetzungen wird er-
möglicht, dem Planbereich eine markantere Prägung als Eingangssituation zu verleihen, indem 
hier höhere Gebäude als im übrigen Gewerbegebiet Loddenheide verwirklicht werden können. 
Gleichzeitig wird durch Elemente der Grünplanung (repräsentative Allee, Grünfläche vor Ver-
waltungsgebäude) eine gestalterische Aufwertung des Bereichs angestrebt. 
Grünordnung 
Bezugnehmend auf die übergeordneten Grünvernetzungen im Gewerbegebiet „Loddenheide“ 
waren im Plangebiet in den rechtskräftigen Bebauungsplänen straßenbegleitende Grünstreifen 
von 3 bis 5 Meter Breite vorgesehen. Außerdem war pro 6 Stellplätze eine Baumpflanzung fest-
gesetzt. 
Auswirkungen der Planung:
 Die grünordnerischen Ideen werden in ihren Grundzügen in die ak-
tuelle Planung übernommen. So ist im Bereich des Sondergebietes weiterhin ein Grünstreifen 
von 5 Meter Breite vorgesehen und auch die Standardfestsetzung hinsichtlich der Stellplätze 
wird übernommen. Lediglich folgende Änderungen des Konzeptes sind geplant: 
• Ausweitung des Grünstreifens entlang der Straße „Loddenheide“ randlich GE 1 (um eine 
ästhetisch verbesserte Anbindung an den westlich angrenzenden Bestand zu erzielen). 
• Ersatz der Pflanzgebotsstreifen östlich des Kreisverkehrs beiderseits der Egbert-Snoek-
Straße durch eine Festsetzung zur beidseitigen Anpflanzung repräsentativer Bäume (um 
die Funktion als Eingangsbereich zum Gewerbegebiet zu betonen). 
Geplant ist außerdem die grünordnerische Aufwertung der Umgebung des Verwaltungsgebäu-
des durch hochwertig gestaltete Grün- und Freiflächen. 
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Im Plangebiet kommen keine Kultur- oder Baudenkmäler vor. Zum Vorkommen von Boden-
denkmälern ist ebenfalls nichts bekannt, allerdings ist das Auffinden derartiger Strukturen bei 
Bauarbeiten grundsätzlich möglich. 
Begründung / Seite 28 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Als Besonderheit des Gewerbegebietes Loddenheide ist der Friedenspark mit der Friedenska-
pelle und der 1998 vom Dalai Lama gepflanzten Friedenskastanie zu nennen. Nördlich des 
Plangebietes steht außerdem in einer Entfernung von etwa 180 Metern der denkmalgeschützte 
Münstersche Gasometer. 
Auswirkungen der Planung
: Kultur- und Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen. In den 
Bebauungsplan wird ein Hinweis bezüglich der Vorgehensweise beim Auffinden von Boden-
denkmalen aufgenommen. 
8.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Die direkten Auswirkungen eines Vorhabens können Prozesse auslösen, die über Wirkungsket-
ten zeitlich oder räumlich versetzt indirekte Auswirkungen bedingen. Derartige Wirkungsketten 
sind bei dem geplanten Vorhaben nicht absehbar. 
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind bei Realisierung der Planung nach aktuellem 
Kenntnisstand nicht zu erwarten. 
Potentiell könnten Konflikte im Bereich Altlasten (Verdachtsfläche 826) sowie im Bereich Arten-
schutz auftreten (Fledermäuse). Generelle Restriktionen gegen die Planung sind in diesem Zu-
sammenhang jedoch nicht erkennbar. 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Ohne die Aufstellung des Bebauungsplans würden die Festsetzungen der bisherigen Bebau-
ungspläne weiter gelten. Sie sehen eine vergleichbare Versiegelung des Grundstücks und eine 
vergleichbare Nutzungsstruktur vor. Mittelfristig wäre der Einzelhandelsstandort in den beste-
henden Strukturen ohne die erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr tragfähig 
und müsste zumindest für wesentliche Teilbereiche aufgegeben werden. 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Das Plangebiet umfasst die Flächen eines seit den 1960er Jahren bestehenden Handelsstand-
ortes der RATIO Handel GmbH. Über die aufgezeigten Maßnahmen soll der Standort nun 
marktgerecht modernisiert und in seinem Bestand gesichert werden. Alle Grundstücksflächen 
der im Plangebiet bestehenden Handelseinrichtungen befinden sich im Eigentum der RATIO 
Handel GmbH. Standortalternativen sind somit nicht gegeben (s. a. Kapitel 1.2). 
Alternativen zum baulichen Konzept sind vor dem Hintergrund der Modernisierung bestehender 
Strukturen mit logistischen und funktional einzuhaltenden betrieblichen Abläufen nicht gegeben.  
8.7  Überwachung (Monitoring)  
Gem. § 4c BauGB sind die von einem Bebauungsplan ausgehenden erheblichen Umweltaus-
wirkungen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gem. § 4 (3) BauGB von den 
für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. 
Die für das Plangebiet vorgesehene Bebauung lässt keine unvorhergesehenen erheblichen 
Umweltauswirkungen erwarten. Bestandteil des Monitorings ist daher primär die Überprüfung 
der grünordnerischen Maßnahmen im Plangebiet. Weitere Überwachungsmaßnahmen erfolgen 
über die Kontrolle der ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung oder werden im Rahmen des 
Baugenehmigungsverfahrens geregelt (Lärmschutz, Umgang mit Altlasten). 
Begründung / Seite 29 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Inwieweit artenschutzrechtliche Belange durch den Abriss von Gebäuden berührt sind, ist aktu-
ell nicht bekannt. Zur Sicherung der Belange des Artenschutzes sollte der Abriss von Gebäude-
anlagen zum Schutz etwaiger Fledermausquartiere artenschutzfachlich begleitet werden. 
Es sei darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange 
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung weitere Monitoringmaßnahmen vorschlagen können. 
8.8  Zusammenfassung  
Das Plangebiet zur Umstrukturierung des bestehenden Einzelhandelsstandortes am Alberslo-
her Weg umfasst Flächen, die bisher zu den Bebauungsplänen N. 370 und Nr. 404 gehören. 
Die neuen Festsetzungen beinhalten gegenüber dem Bestand folgende planungsrechtliche 
Veränderungen: 
• Umwidmung der bisherigen Sondergebietsfläche der Standorte Baumarkt und SB-
Warenhaus in Gewerbefläche bzw. der Gewerbefläche des Großmarktstandortes in Son-
dergebietsfläche. 
• Anpassung der Grünordnung an die veränderten Flächenzuschnitte. 
• Teilweise Erhöhung von Geschossigkeit und maximaler Bauhöhe. 
Die bisher geltenden Grundflächenzahlen von 0,8 sowie die Standardfestsetzung zur Begrü-
nung von Stellplätzen werden beibehalten. Pflanz- und/oder Erhaltungsgebotsflächen werden in 
einem größeren Umfang als bisher festgesetzt; außerdem sollen zusätzlich neun großkronige 
Bäume gepflanzt werden. Hinter dem Bestand zurück bleibt die verbindliche Grünplanung aus 
Sicht des Arten- und Biotopschutzes lediglich hinsichtlich folgender Punkte: 
• Eine kleinere Grünfläche im äußersten Norden des Plangebietes ist nicht mehr einer Erhal-
tungsfestsetzung unterworfen. 
• Es werden keine Festsetzungen mehr hinsichtlich eines Mindestgrades an flächiger Begrü-
nung für Gewerbegebiete getroffen. 
Die konkrete Ausgestaltung der Grundstücksfreiflächen wird über den Durchführungsvertrag 
gesichert. Insgesamt sind gegenüber dem Bestand keine relevanten zusätzlichen Versiegelun-
gen zu erwarten.  
Aktuell umfasst das Plangebiet keine naturschutzfachlich geschützten Flächen,  ebenfalls 
kommen keine geschützten Biotope sowie nach aktueller Kenntnis keine streng geschützten Ar-
ten vor. Für Fledermausarten ist eine Nutzung des Gebietes als Nahrungsgäste mit Sicherheit 
anzunehmen, ein Konflikt mit der Planung erwächst daraus zunächst jedoch nicht. Zum Schutz 
etwaiger Fledermaushabitate in abgängigen Gebäuden sollte der Abriss von Gebäuden arten-
schutzfachlich begleitet werden.  
Hinsichtlich der Altlast-/Verdachtsfläche 86 (historischer Altstandort 8047) wurde eine Untersu-
chung zur Gefährdungsabschätzung vorgenommen, dabei wurde für einen eng begrenzten Be-
reich eine Bodenverunreinigung durch Mineralöl festgestellt. Eine erhebliche Grundwasserge-
fährdung ist laut Gutachter nicht erkennbar. In Abstimmung und unter Begleitung der Unteren 
Bodenschutzbehörde der Stadt Münster wird durch die RATIO Handel GmbH als Eigentümerin 
der Fläche eine Sanierung des verunreinigten Bodens vorgenommen, so dass eine Kennzeich-
nung der Fläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht erforderlich ist (s. a. Kapitel 6.8). 
Als Fazit ist die Änderung der bisher gültigen Festsetzungen in Bezug auf die Schutzgüter Tie-
re, Pflanzen, Wasser, Luft, Klima, Boden und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen bei dem 
Vergleich 'Alte/Neue Planung' nicht mit relevanten zusätzlichen Auswirkungen verbunden. Die 
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und die Ableitung von Kompensati-
onsmaßnahmen sind daher nicht notwendig.  
9.  Gesamtabwägung  
Die Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 mit 
Neugliederung und Modernisierung des bestehenden Einzelhandelsstandortes „Loddenheide“ 
der RATIO Handel GmbH ist unternehmerisch zwingend erforderlich, um den heutigen markt-
spezifischen Erfordernissen am Standort zu entsprechen.  
Aufgrund der als gering einzuschätzenden Wirkungseffekte ohne existenzgefährdende Einflüs-
se auf bestehende Besatzstrukturen bestehen aus marktanalytischer Sicht keine Bedenken ge-
gen die Vorhabenplanung. Über die Festsetzungen zur Art (Betriebstyp, Sortimente) und Um-
fang (Gesamtverkaufsfläche, sortimentsbezogene Verkaufsfläche) der Einzelhandelsnutzungen 
wird den landesplanerischen Belangen entsprochen und die Verträglichkeit der Gesamtmaß-
nahme planungsrechtlich sichergestellt. Standortalternativen sind vor dem Hintergrund, dass es 
sich ausdrücklich um die Verlagerung eines Bestandsobjektes innerhalb eines eingeführten 
Standortbereichs und bestehender Eigentumsverhältnisse handelt, nicht gegeben.  
Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden baulichen Anlagen mit hohen Versiegelungsan-
teilen der Grundstücksfreiflächen ist mit der Umsetzung der Vorhabenplanung ein relevanter 
Eingriff in Natur und Landschaft nicht verbunden, Umweltbelange stehen der Planung nicht ent-
gegen. Über die bestehende technische Infrastruktur entspricht der Standort bereits heute den 
verkehrlichen Erfordernissen und technischen Maßgaben der Ver- und Entsorgung, die an ein 
solches Vorhaben zu stellen sind. Belange des Immissionsschutzes werden nicht betroffen, mit 
Umsetzung des Vorhabens ist keine Veränderung der bestehenden Situation aus zusätzlich re-
levanten Emissionen zu erwarten. 
Insgesamt ist die Vorhabenplanung mit den städtebaulichen und landesplanerischen Belangen 
vereinbar. Mit Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird 
der über Jahrzehnte eingeführte Einzelhandelsstandort „Loddenheide“ nachhaltig gesichert, um 
auch zukünftig zur Versorgung der Bevölkerung beizutragen. 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden ergänzende öffentlich-
rechtliche vertragliche Vereinbarungen in einem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt 
Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen. 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Be-
völkerung, -insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be-
lange der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen sowie die unterschiedliche 
Auswirkungen auf Frauen und Männer- wurden die zuständigen Ämter, Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie wäh-
rend der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren 
Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevöl-
kerungsgruppen erkennen lassen. 
Die Verwirklichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 wird sich auf die persön-
lichen Lebensumstände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswir-
ken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht er-
sichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. 
Begründung / Seite 31 von 32

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 517  
Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide /  
 Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)  
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat am __________ als Satzung beschlossenen vorha-
benbezogenen Bebauungsplan Nr. 517: Albersloher Weg / Egbert-
Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße 
Münster, __________  
Dr. Tillmann   
Oberbürgermeister  
Begründung / Seite 32 von 32

Beratungsverlauf (4)

09.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 27.4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Rat
TOP 28.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Bebauungsplan Nr. 517 (amtlicher Umring) amtlich
  • Egbert-Snoek-Straße 1
  • Rösnerstraße 1
  • Eulerstraße
  • Nieberdingstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Bertha-von-Suttner-Weg
  • Umgehungsstraße
  • An den Loddenbüschen
  • Loddenheide
  • Werse

Bebauungsplan Nr. 517

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0342/2009
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37