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V/0743/2020

Erhalt des touristischen Angebots der Stadtführungen

Vorlagen 27.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 20

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1495 Zeichen

Anlage A zur V/0743/2020 
 
 
Kurzüberblick 
Durch die Umsatzeinbußen, die ausschließlich der Pandemie geschuldet sind, sind die Stadtfüh-
rungsunternehmen in ihrer Existenz gefährdet. Die vier zertifizierten Unternehmen Stadtlupe, 
StattReisen, K3 Stadtführungen Münster und Der Münsterbus erhalten zur Aufrechterhaltung ihrer 
professionellen Betriebsstruktur jeweils 36 000 Euro. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Um die Struktur für das Gästeführerangebot in Münster zumindest bis zum Frühjahr 2021 abzusi-
chern, sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, mindestens 2 Arbeitsplätze vorzuhal-
ten. Dazu gehören 2 Personalstellen, Miete und Nebenkosten, etwa für die technische Ausstat-
tung mit einer Buchungssoftware sowie für Marketingmaßnahmen für das Programm 2021. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1502 / 15 Stadtmarketing (MM) / Transferaufwendungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 20 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
-- 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beschlussvorlage

5420 Zeichen

V/0743/2020 
V/0743/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erhalt des touristischen Angebots der Stadtführungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.08.2020 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das qualifizierte und vielfältige Angebot der (touristischen) Stadtführungen in Münster soll e r-
halten bleiben. 
 
2. Zu diesem Zweck werden einmalig 144.000 Euro in 2020 bereitgestellt. Die vier zertifizierten 
Unternehmen StadtLupe, StattReisen, k3 stadtführungen Münster und Der Münsterbus erha l-
ten zur Aufrechterhaltung ihrer professionellen Betriebsstruktur jeweils 36.000 Euro. 
 
3. Im 1. Quartal 2021 wird dem Rat eine Auswertung und Analyse der Maßnahmen vorgelegt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanzielle Unterstützung für den Erhalt des qualifizierten und vielfältigen Angebots der (touristi-
schen) Stadtführungen wird in Höhe von 35.000 € aus dem Wirtschaftsplan von Münster Marketing 
getragen. Der darüber hinaus benötigte Betrag von 109.000 € ist aus dem Haushaltsplan der Stadt 
Münster wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 15 
02 
Stadtmarketing (MM) 2020 35.000  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 109.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro-
duktgruppe nicht veranschlagt. Sie sind überplanmäßig bereitzustellen.  
Münster Marketing 
 
31.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Spinnen 
Telefon: 492-2700 
spinnen@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0743/2020 
Der Rat stimmt der zur Finanzierung der Unterstützung für den Erhalt des qualifizierten und vielfälti-
gen Angebots der (touristischen) Stadtführungen erforderlichen überplanmäßigen Mittelbereitstel-
lung in Höhe von 109.000 € gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW zu. Die Deckung der über-
planmäßigen Aufwendungen erfolgt durch Corona-bedingte Minderaufwendungen im Gesamtbudget 
der Stadt Münster. 
 
Begründung: 
 
1. Stadtführungen gehören zu den wichtigsten Bausteinen im Stadt - und Tourismusmarketing je-
der Stadt. Die Stadt Münster verzichtet seit 2004 darauf, selber Stadtführungen anzubieten 
und überlässt diese Aufgabe privaten Anbietern, deren Leistungen regelmäßig überprüft we r-
den (s. V/0907/2004). Dieses Modell hat sich in den letzten Jahren bewährt: Das Angebot an 
Gästeführungen hat sich deutlich erweitert, die Konkurrenzsituation der Unternehmen wirkt  
sich positiv aus sowohl auf die Qualität als auch auf das Angebotsspektrum und die Kooper a-
tion mit dem Stadtmarketing der Stadt ist eng und vertrauensvoll. 
 
Durch die Umsatzeinbußen, die ausschließlich der Pandemie geschuldet sind, sind die Par t-
nerunternehmen von Münster Marketing in ihrer Existenz als professionelle Vermittlungs - und 
Entwicklungsbüros gefährdet. Dies bedroht damit zugleich das touristische Angebot der Gä s-
teführungen unserer Stadt insgesamt. 
 
2. Die Stadtführungsunternehmen sind im gesamten Jahr 2020 voraussichtlich mit einem U m-
satzrückgang von 80 bis 90% konfrontiert. Auf den Lockdown und die danach absehbar 
schwächere Nachfrage haben alle vier Partner auf gleiche Weise reagiert: Die festangestellten 
Mitarbeiter/innen beziehen Kurzarbeitergeld, die Soforthilfen des Landes sind wo immer mö g-
lich abgerufen worden. Allerdings sind die Fördermöglichkeiten von Land und Bund für die 
Gästeführungsunternehmen erheblich eingeschränkt. Eine Unterstützung sei tens der Stadt, 
wie sie etwa für die Gastronomie durch Verzicht auf Vergnügungssteuer und die Bereitstellung 
von mehr und kostenlosen Flächen für die Außengastronomie erfolgt ist, greift bei diesen to u-
ristischen Leistungsträgern leider nicht.  
 
Nach 4 Monaten geht es in allen vier Betrieben darum, die Struktur und damit die Basis für ihr 
professionelles Angebot abzusichern, so dass ein Anstieg der Nachfrage ohne Zeitverlust und 
ohne Qualitätseinbußen auf dem vorausgesetzten und von der Stadt vorzuhaltenden Quali-
tätsniveau bedient werden kann. 
 
Die Verwaltung hat sich von allen Unternehmen die prognostizierten Umsatzzahlen vorlegen 
lassen. Die Unternehmen sind zudem bereit, auch im laufenden Jahr Einblick zu gewähren 
und zum Ende des Jahres den Bedarf noch einmal nachzuweisen. 
 
Um die Struktur für das Gästeführerangebot in Münster zumindest bis zum Frühjahr 2021 a b-
zusichern, müssen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, mindestens 2 Arbeitsplätze 
vorzuhalten. Dazu gehören 2 Personalstellen, Miete und Neb enkosten, etwa für die techn i-
sche Ausstattung mit einer Buchungssoftware sowie für Marketingmaßnahmen für das Pr o-
gramm 2021. 
 
Im Gespräch mit den Unternehmen und im Einvernehmen mit ihnen setzt die Verwaltung dafür 
einen Sockelbetrag von monatlich 3.000 Eu ro pro Arbeitsplatz für 6 Monate an. Bei 2 Arbeit s-
plätzen ergibt sich daraus ein Bedarf von 36.000 Euro pro Unternehmen. Dieser Betrag ist 
keinesfalls kostendeckend und verlangt von den Unternehmen nach wie vor ein finanzielles 
Engagement für ihren Betrieb . Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass frühestens im 
Frühjahr 2021 das Niveau der Vorjahre wieder erreichbar sein könnte -  vorausgesetzt, die 
Pandemie schränkt nicht erneut Stadtbesuche und Städtereisen ein. 
I.V. 
gez. Peck 
Stadtrat

- 3 - 
V/0743/2020

Beratungsverlauf (3)

12.08.2020 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0743/2020
Typ
Vorlagen
Datum
27.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37