V/0743/2020
Erhalt des touristischen Angebots der Stadtführungen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0743/2020 Kurzüberblick Durch die Umsatzeinbußen, die ausschließlich der Pandemie geschuldet sind, sind die Stadtfüh- rungsunternehmen in ihrer Existenz gefährdet. Die vier zertifizierten Unternehmen Stadtlupe, StattReisen, K3 Stadtführungen Münster und Der Münsterbus erhalten zur Aufrechterhaltung ihrer professionellen Betriebsstruktur jeweils 36 000 Euro. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Um die Struktur für das Gästeführerangebot in Münster zumindest bis zum Frühjahr 2021 abzusi- chern, sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, mindestens 2 Arbeitsplätze vorzuhal- ten. Dazu gehören 2 Personalstellen, Miete und Nebenkosten, etwa für die technische Ausstat- tung mit einer Buchungssoftware sowie für Marketingmaßnahmen für das Programm 2021. Finanzierung Produktgruppe: 1502 / 15 Stadtmarketing (MM) / Transferaufwendungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 20 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig -- Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beschlussvorlage
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V/0743/2020 V/0743/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erhalt des touristischen Angebots der Stadtführungen Beratungsfolge 12.08.2020 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das qualifizierte und vielfältige Angebot der (touristischen) Stadtführungen in Münster soll e r- halten bleiben. 2. Zu diesem Zweck werden einmalig 144.000 Euro in 2020 bereitgestellt. Die vier zertifizierten Unternehmen StadtLupe, StattReisen, k3 stadtführungen Münster und Der Münsterbus erha l- ten zur Aufrechterhaltung ihrer professionellen Betriebsstruktur jeweils 36.000 Euro. 3. Im 1. Quartal 2021 wird dem Rat eine Auswertung und Analyse der Maßnahmen vorgelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanzielle Unterstützung für den Erhalt des qualifizierten und vielfältigen Angebots der (touristi- schen) Stadtführungen wird in Höhe von 35.000 € aus dem Wirtschaftsplan von Münster Marketing getragen. Der darüber hinaus benötigte Betrag von 109.000 € ist aus dem Haushaltsplan der Stadt Münster wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 15 02 Stadtmarketing (MM) 2020 35.000 Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 109.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro- duktgruppe nicht veranschlagt. Sie sind überplanmäßig bereitzustellen. Münster Marketing 31.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Spinnen Telefon: 492-2700 spinnen@stadt-muenster.de - 2 - V/0743/2020 Der Rat stimmt der zur Finanzierung der Unterstützung für den Erhalt des qualifizierten und vielfälti- gen Angebots der (touristischen) Stadtführungen erforderlichen überplanmäßigen Mittelbereitstel- lung in Höhe von 109.000 € gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW zu. Die Deckung der über- planmäßigen Aufwendungen erfolgt durch Corona-bedingte Minderaufwendungen im Gesamtbudget der Stadt Münster. Begründung: 1. Stadtführungen gehören zu den wichtigsten Bausteinen im Stadt - und Tourismusmarketing je- der Stadt. Die Stadt Münster verzichtet seit 2004 darauf, selber Stadtführungen anzubieten und überlässt diese Aufgabe privaten Anbietern, deren Leistungen regelmäßig überprüft we r- den (s. V/0907/2004). Dieses Modell hat sich in den letzten Jahren bewährt: Das Angebot an Gästeführungen hat sich deutlich erweitert, die Konkurrenzsituation der Unternehmen wirkt sich positiv aus sowohl auf die Qualität als auch auf das Angebotsspektrum und die Kooper a- tion mit dem Stadtmarketing der Stadt ist eng und vertrauensvoll. Durch die Umsatzeinbußen, die ausschließlich der Pandemie geschuldet sind, sind die Par t- nerunternehmen von Münster Marketing in ihrer Existenz als professionelle Vermittlungs - und Entwicklungsbüros gefährdet. Dies bedroht damit zugleich das touristische Angebot der Gä s- teführungen unserer Stadt insgesamt. 2. Die Stadtführungsunternehmen sind im gesamten Jahr 2020 voraussichtlich mit einem U m- satzrückgang von 80 bis 90% konfrontiert. Auf den Lockdown und die danach absehbar schwächere Nachfrage haben alle vier Partner auf gleiche Weise reagiert: Die festangestellten Mitarbeiter/innen beziehen Kurzarbeitergeld, die Soforthilfen des Landes sind wo immer mö g- lich abgerufen worden. Allerdings sind die Fördermöglichkeiten von Land und Bund für die Gästeführungsunternehmen erheblich eingeschränkt. Eine Unterstützung sei tens der Stadt, wie sie etwa für die Gastronomie durch Verzicht auf Vergnügungssteuer und die Bereitstellung von mehr und kostenlosen Flächen für die Außengastronomie erfolgt ist, greift bei diesen to u- ristischen Leistungsträgern leider nicht. Nach 4 Monaten geht es in allen vier Betrieben darum, die Struktur und damit die Basis für ihr professionelles Angebot abzusichern, so dass ein Anstieg der Nachfrage ohne Zeitverlust und ohne Qualitätseinbußen auf dem vorausgesetzten und von der Stadt vorzuhaltenden Quali- tätsniveau bedient werden kann. Die Verwaltung hat sich von allen Unternehmen die prognostizierten Umsatzzahlen vorlegen lassen. Die Unternehmen sind zudem bereit, auch im laufenden Jahr Einblick zu gewähren und zum Ende des Jahres den Bedarf noch einmal nachzuweisen. Um die Struktur für das Gästeführerangebot in Münster zumindest bis zum Frühjahr 2021 a b- zusichern, müssen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, mindestens 2 Arbeitsplätze vorzuhalten. Dazu gehören 2 Personalstellen, Miete und Neb enkosten, etwa für die techn i- sche Ausstattung mit einer Buchungssoftware sowie für Marketingmaßnahmen für das Pr o- gramm 2021. Im Gespräch mit den Unternehmen und im Einvernehmen mit ihnen setzt die Verwaltung dafür einen Sockelbetrag von monatlich 3.000 Eu ro pro Arbeitsplatz für 6 Monate an. Bei 2 Arbeit s- plätzen ergibt sich daraus ein Bedarf von 36.000 Euro pro Unternehmen. Dieser Betrag ist keinesfalls kostendeckend und verlangt von den Unternehmen nach wie vor ein finanzielles Engagement für ihren Betrieb . Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass frühestens im Frühjahr 2021 das Niveau der Vorjahre wieder erreichbar sein könnte - vorausgesetzt, die Pandemie schränkt nicht erneut Stadtbesuche und Städtereisen ein. I.V. gez. Peck Stadtrat - 3 - V/0743/2020
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0743/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37