V/0161/2015
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Münster
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Lagebericht
57225 Zeichen
Lagebericht
Stadt Münster, Oktober 2014
Lageberi
cht
zum Jahresabschluss 2013 der Stadt Münster
1. Vorbemerkung
Nach § 95 Gemeinde
ordnung (GO NRW) ist zum 31.12.2013 ein Jahresabschluss aufzustel-
len, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Ihm ist ein Lagebericht
beizufügen. Gemäß § 48 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) ist der Lagebe-
richt so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Auch ist auf die
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen.
2. Ertragslage
Der Ergebnisplan
steht im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und voraussichtlichen Ressourcenverbräuche
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entste-
hen.
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge
und Aufwendungen spiegelt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals wider. Ein
positives Jahresergebnis führt zu einem Zuwachs, ein negatives Jahresergebnis zu einem
Verzehr des Eigenkapitals. Daher ist das Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für
den Haushaltsausgleich. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen
negativen Wert ausweist.
Die Ergebnisrechnung 2013 schließt mit folgenden Werten ab:
Ergebnisrechnung 2013
Haushaltsansatz
(fortgeschrieben)
Mio. €
Ergebnis
Mio. €
Verbesserung
Mio. €
Ordentliche Erträge
914,1
950,8
+ 36,7
Ordentliche Aufwendungen
942,5
914,2
+ 28,3
Finanzergebnis
- 13,5
- 7,8
+ 5,7
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit /
Jahresergebnis
- 41,9
+ 28,9
+ 70,8
Das Jahresergebnis weist einen positiven Saldo aus Erträgen und Aufwendungen von
+ 28,9 Mio. € aus. Gegenüber der Haushaltsplanung (einschließlich Ermächtigungsübertra-
gungen), in der noch von einem Vermögensverzehr in Höhe von 41,9 Mio. € ausgegangen
werden musste, ergibt sich eine deutliche Verbesserung von 70,8 Mio. €. Seit der Umstel-
lung des kommunalen Haushaltswesens zum 01.01.2008 ist dies der zweite und bisher
höchste Jahresüberschuss, der erzielt werden konnte. Das Haushaltsjahr 2008 endete eben-
falls mit einem Überschuss (18,5 Mio. €).
Die vielfältigen Ursachen für diesen Jahresabschluss sind detailliert im Anhang bei den „Er-
läuterungen zur Ergebnisrechnung“ dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die wesent-
lichen Veränderungen beleuchtet werden.
Bei der Analyse der Entwicklung der ordentlichen Erträge sind zunächst die Steuern und
ähnlichen Abgaben zu betrachten. Hier wurden 16,9 Mio. € weniger erzielt als geplant. Da-
von entfielen auf die Gewerbesteuererträge rd. 13,7 Mio. € (Planansatz 270 Mio. €).
Eine deutliche Überschreitung des Planwertes um 24,2 Mio. € gab es bei den Zuwendungen
und allgemeinen Umlagen . Aus der Abrechnung des Solidarbeitrages konnten +16,1 Mio. €
und bei den Umlagen der Jugendhilfe +6,0 Mio. € mehr erzielt werden. Ausgangspunkt für
die hohe Erstattung des Solidarbeitrags war die erfolgreich geführte Verfassungsbeschwerde
gegen das (alte) Einheitslastenabrechnungsgesetz. In langen Verhandlungen verständigten
sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände in NRW auf eine Neuregelung. Die
Stadt Münster hat kurz vor dem Jahresende aus der Abrechung 19,1 Mio. € erhalten, wovon
3,0 Mio. € bereits als Haushaltsansatz veranschlagt waren.
Die Mehrerträge von insgesamt +18,7 Mio. € bei den Transfererträgen
, den Leistungsentgel-
ten und den Kostenerstattungen und Kostenumlagen stammen vor allem aus dem Sozial-
und Jugendhilfebereich.
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen
ergeben sich nach Saldierung aller Positionen ins-
gesamt Mehrerträge von +10,0 Mio. €. Aus der Veräußerung von Grundvermögen konnten
+3,5 Mio. € über dem bilanziellen Buchwert erzielt werden. Weitere Verbesserungen sind
durch die Auflösung von Rückstellungen für die AWM (+4,0 Mio. €) und durch die Auflösung
von Rückstellungen für Derivate (+3,6 Mio. €) entstanden.
Die ordentlichen Aufwendungen sind um -28,3 Mio. € geringer ausgefallen als geplant. Die
größten Einsparungen gab es bei den Versorgungsaufwendungen, den Transferaufwendun-
gen und den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Bei den Versorgungsaufwendungen
wurde der Planansatz um -10,3 Mio. € unterschritten.
Ursächlich hierfür waren die in ihren Auswirkungen geringer ausgefallene Besoldungs- und
Versorgungserhöhung 2013 und die klarstellende Maßgabe des Innenministeriums, nach der
über mehrere Jahre gestufte Besoldungs-/ Versorgungserhöhungen auch in den Rückstel-
lungen über mehrere Jahre gestuft zu passivieren sind.
Der Bereich der Transferaufwendungen
weist einen saldierten Minderaufwand von insge-
samt -7,4 Mio. € aus, der im Wesentlichen durch die Rechnungsergebnisse in der Jugendhil-
fe und der Sozialhilfe verursacht wird.
Im Bereich der Jugendhilfe wurde der Planansatz für die Transferaufwendungen um
8,7 Mio. € unterschritten. Die Ursache hierfür ist neben einer zeitlichen Anpassung der ge-
planten Maßnahmen auch eine, im Nachhinein feststellbare, zu hohe Mittelveranschlagung.
Dieser Einsparung stehen deutliche Mehraufwendungen im Bereich der Grundsicherung
nach dem SGB II (+7,5 Mio. €) gegenüber. Hier handelt es sich um Aufwendungen für Ar-
beitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Heizung, Eingliederungsleistungen und Kosten
des Bildungs- und Teilhabepakets. Die Mehraufwendungen werden allerdings zumindest
anteilig durch Bundeserstattungen finanziert, so dass auch die korrespondierenden Erträge
in ähnlichem Maße gestiegen sind.
Neben weiteren Einsparungen in unterschiedlichen Produktgruppen des gesamten Haus-
halts führten die geringere Gewerbesteuerumlage bzw. geringe Zahlung in den Fonds Deut-
sche Einheit zu Minderaufwendungen von insgesamt -3,2 Mio. €.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
ergeben sich insgesamt Einsparun-
gen in Höhe von -6,7 Mio. €.
Hiervon entfallen auf die Unterhaltung der bebauten Grundstücke -4,2 Mio. €, wovon aber
3,5 Mio. € per Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2014 übertragen wurden. Bei den be-
bauten Grundstücken mussten außerdem Instandhaltungsrückstellungen von 2,1 Mio. € ge-
bildet werden. Die weiteren Minderaufwendungen ergeben sich aus als Saldo aller übrigen,
im gesamten Haushalt bei unterschiedlichen Produktgruppen angefallenen Mehr- und Min-
deraufwendungen.
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen, einschließlich der Ausschüttungen
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen ist um rd.
5,7 Mio. € besser als geplant ausgefallen. Diese Ergebnisverbesserung ergibt sich durch die
Aufrechnung von Mehrerträgen bei den Gewinnanteilen (+2,0 Mio. €) und Mindererträgen bei
den sonstigen Finanzerträgen (-0,8 Mio. €) mit Minderaufwendungen bei den Zinsen (-
4,5 Mio. €).
3. Finanzlage
Finanzrechnung 2013
Haushaltsansatz
(fortgeschrieben)
Mio. €
Ergebnis
Mio. €
Abweichung
Mio. €
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
+ 12,6
+ 56,3
+ 43,7
Saldo aus Investitionstätigkeit
- 86,4
- 23,6
+ 62,8
Finanzmittelüberschuss (+)
Finanzmittelfehlbetrag (-)
- 73,8
+ 32,7
+ 106,5
Aufnahme und Rückflüsse von
Darlehen
39,3
29,9
- 9,4
Aufnahme von Kassenkrediten
26,8
0
- 26,8
Tilgung und Gewährung von
Darlehen
29,6
32,9
+ 3,3
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit
36,5
- 3,0
- 39,5
Die Finanzlage wird grundsätzlich beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwal-
tungstätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigkeit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung
der Kredite.
Der positive Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit konnte mit +56,3 Mio. € gegenüber der
Planung deutlich vergrößert werden. Der negative Saldo aus der Investitionstätigkeit (also
die Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen für den Verkauf bzw. den Erwerb von Vermö-
gen) konnte auf -23,6 Mio. € gesenkt werden. Im Ergebnis führten beide Salden zu einem
Finanzmittelüberschuss
von 32,7 Mio. €.
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit
, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten weist
gegenüber der Planung den negativen Wert von -3,0 Mio. € aus. Aufgrund der guten Liquidi-
tätslage konnte auf geplante Kreditaufnahmen verzichtet werden. Die nicht benötigte Kredit-
ermächtigung für Investitionen (9,4 Mio. €) steht im Jahr 2014 weiter zur Verfügung und kann
zur Finanzierung entsprechender investiver Ermächtigungsübertragungen eingesetzt wer-
den.
Ein Anwachsen der Verschuldung im Bereich der Kredite zur Liquiditätssicherung
(Kassen-
kredite) konnte zum Bilanzstichtag 31.12.2013 vermieden werden. Die Zahlungsfähigkeit der
Stadt Münster war im Jahr 2013 zu jeder Zeit sichergestellt. Hierzu mussten zur Verstärkung
der aus der Bewirtschaftung des Haushaltsplanes erzielten Einnahmen allerdings Liquidi-
tätskredite in Anspruch genommen werden. Im Einzelnen waren dies:
- zwei für das gesamte Jahr bestehende Kredite in Schweizer Franken. Bis zum
03.09.2013 belief sich das Kreditvolumen wie im Vorjahr auf umgerechnet insgesamt
30 Mio. €, danach auf 26,4 Mio. €. Diese Kredite wurden im Jahr 2010 aufgenommen
und regelmäßig prolongiert, da sie den Grundbedarf an zusätzlicher Liquidität de-
cken. Im September 2013 erfolgte die erste Teilrückzahlung. Weitere Reduzierungen
erfolgen in 2014.
- für 46 Tage insgesamt 2 Liquiditätskredite von 9 Mio. € und 17 Mio. €. Der höchste
zusätzliche Kreditbedarf von 17 Mio. € bestand in der Zeit vom 1. – 15.02.2013.
- die Inanspruchnahme des Cash-Pools, der mit den eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tungen und Töchtern gemeinsam betrieben wird. Auf diesen Cash-Pool wurde von
der Stadt Münster an 140 Tagen im Jahr 2013 zurückgegriffen. Hier lag die Höchst-
summe am 29.10.2013 bei 10,7 Mio. €. Im Durchschnitt belief sich die Inanspruch-
nahme an den 140 Tagen auf 3,6 Mio. €.
Von dem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag der Liquiditätskredite
(200 Mio. €) wurden zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit damit in der Spitze in der
Zeit von Anfang bis Mitte Februar insgesamt 50,6 Mio. € benötigt.
4. Vermögens- und Schuldenlage
Die Schlussbilanz zum 31.12.2013 vermittelt ein umfassendes Bild über die Vermögens- und
Schuldenlage der Sta
dt Münster. Durch den Vergleich der einzelnen Positionen mit den Wer-
ten des Vorjahres lassen sich darüber hinaus die wesentlichen Auswirkungen der abgelaufe-
nen Haushaltswirtschaft auf die Bilanz darstellen.
31.12.2013
31.12.2012
Bilanz zum 31.12.2013
Aktiva
Mio. €
%
Mio. €
%
1.
Anlagevermögen
3.271,5
94,2
3.321,6
95,2
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,3 0,0 0,4 0,0
1.2 Sachanlagen 2.813,3 81,0 2.843,7 81,5
1.3 Finanzanlagen 457,8 13,2 477,5 13,7
2.
Umlaufvermögen
153,4
4,4
123,7
3,5
2.1 Vorräte 31,4 0,9 34,2 1,0
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegenst. 30,8 0,9 26,4 0,8
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 0 0
2.4 Liquide Mittel 91,2 2,6 63,1 1,8
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
47,3
1,4
42,5
1,2
Summe Aktiva 3.472,3 100 3.487,7 100
31.12.2013
31.12.2012
Bilanz zum 31.12.2013
Passiva
Mio. €
%
Mio. €
%
1.
Eigenkapital
714,8
20,6
713,1
20,4
1.1 Allgemeine Rücklage (+ Sonderrücklage) 673,1 19,4 700,4 20,0
1.2 Ausgleichsrücklage (nach Verrechung mit
dem Jahresergebnis)
41, 6 1,2 12,7 0,4
2.
Sonderposten
1.336,1
38,5
1.366,6
39,2
3.
Rückstellungen
522,3
15,0
507,7
14,6
4.
Verbindlichkeiten
857,2
24,7
866,0
24,8
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
41,9
1,2
34,3
1,0
Summe Passiva 3.472,3 100 3.487,7 100
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der Bilanzpositionen sind detailliert im An-
hang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“ dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die
wesentlichen Positionen beleuchtet werden.
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum 31.12.2013 von 3.472,3 Mio. € ist
gegenüber dem Vorjahr um 15,5 Mio. € gesunken. Obwohl ein Jahresüberschuss von
28,9 Mio. € erzielt werden konnte, führen insbesondere Veränderungen beim Wert der Fi-
nanzanlagen insgesamt zu dieser Reduzierung. Das auf der Aktivseite
ausgewiesene Ver-
mögen setzt sich mit 94,2 % aus langfristig orientiertem Anlagevermögen zusammen. Davon
entfallen rd. 2,81 Mrd. € auf das Sachanlagevermögen und 457,8 Mio. € auf die Finanzanla-
gen. Die turnusmäßige Überprüfung des Wertes der Finanzanlage „Stadtwerke Münster
GmbH“ führte zu einer Wertkorrektur von 22,2 Mio. €. Bei den Sachanlagen stellt das Infra-
strukturvermögen (u. a. Kanäle, Straßen, Brücken) mit 1,67 Mrd. € den größten Posten dar.
Der Wert der bebauten Grundstücke wird mit 748,1 Mio. €, der der unbebauten Grundstücke
mit 231,2 Mio. € ausgewiesen. Auf das restliche Sachanlagevermögen (u. a. Maschinen,
Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kunstgegenstände, Anlagen im Bau) entfal-
len 166,0 Mio. €. Von den Finanzanlagen beziehen sich 426,7 Mio. € auf Anteile an verbun-
denen Unternehmen und Beteiligungen.
Das Umlaufvermögen
ist auf 153,4 Mio. € gestiegen und macht 4,4 % der Bilanzsumme aus.
Auf die Vorräte entfallen 31,4 Mio. €, auf die Forderungen 30,8 Mio. €. und auf die liquiden
Mittel 91,2 Mio. €.
Auf die aktive Rechnungsabgrenzung
entfallen 1,4 % (47,3 Mio. €) der Bilanzsumme.
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das
Vermögen der Stadt finanziert ist. Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen der
Stadt (Aktiva) und den Verbindlichkeiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung) hat sich gegenüber dem Vorjahr um
1,7 Mio. € auf 714,8 Mio. € oder von 20,4 % auf 20,6 % der Bilanzsumme leicht erhöht. Hier-
von entfallen 673,1 Mio. € auf die allgemeine Rücklage (einschließlich der Sonderrücklage)
und 41,6 Mio. € auf die Ausgleichsrücklage. Die Ausgleichsrücklage enthält hier bereits den
Jahresüberschuss 2013 von + 28,9 Mio. €.
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1,34 Mrd. € (38,5 %) die Sonderposten
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle und Straßen, Schulgebäude und
Schuleinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen durch Erschließungsbeiträge und Zu-
wendungen des Bundes und des Landes (Schul-, Sport-, Brandschutzpauschale, allgemeine
Investitionspauschale) mit finanziert. In der Bilanz sind diese Förderungen des Anlagever-
mögens als Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer des jeweili-
gen Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ertragswirksam aufzulösen. Die ebenfalls je
Vermögensgegenstand durchzuführenden Abschreibungen, die im Ergebnisplan als Auf-
wand auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus der Sonderpostenauf-
lösung kompensiert. Bezieht man die Sonderposten mit 1,34 Mrd. € auf das Sachanlagever-
mögen der Aktiva mit 2,81 Mrd. € ergibt sich ein Wert von rd. 48 %. Durchschnittlich ist das
Sachanlagevermögen also nahezu zur Hälfte aus Fördermitteln (einschließlich Erschlie-
ßungsbeiträgen) finanziert.
Die Rückstellungen
betragen 522,3 Mio. € oder 15,0 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen
allein 463,1 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen. Die Instandhaltungsrückstellungen (Ge-
bäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 6,5 Mio. €.
An Verbindlichkeiten bestehen 857,2 Mio. € bzw. 24,7 % der Bilanzsumme. Sie beinhalten
rd. 736,2 Mio. € an Kreditverbindlichkeiten für Investitionen.
Die Passive Rechnungsabgrenzung
beträgt 41,9 Mio. € bzw. 1,2 % der Bilanzsumme.
5. Chancen und Ri
siken für die künftige Entwicklung
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird die Entwicklung der Ertrags- und
Finanzlage verfolg
t, um ggf. rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Hierbei stehen die
von der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ertragsbereiche besonders im Focus. So
ist die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesondere die Gewerbesteuer und der Ge-
meindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig zu analysieren, da diese Einnahmen
wesentliche Einflussgrößen für einen planmäßigen Jahresabschluss darstellen. Auf der Auf-
wandsseite stellt der Sozialhilfebereich mit der schwer vorhersehbaren Veränderung der
Fallzahlen ein allgemeines Finanzrisiko dar.
Die Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum für die Bevölkerung wird die Stadt Münster
in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen. Die grundsätzliche Weichen-
stellung hierfür ist durch Beschlüsse des Rates zum Handlungskonzept Wohnen bereits vor-
genommen worden.
Die rasant steigende Zahl der Flüchtlinge wird der Stadt Münster, auch hinsichtlich der
Wohnraumversorgung, zusätzliche Anstrengungen abverlangen.
Auch die Entwicklung der städtischen Tochtergesellschaften (z.B. der Stadtwerke Münster
GmbH mit ihren Untergliederungen) ist regelmäßig zu beobachten, um frühzeitig sich ab-
zeichnende Risiken für den städtischen „Kernhaushalt“ zu erkennen.
Der Jahresüberschuss 2013 von 28,9 Mio. € dient der dringend notwendigen Stärkung des
städtischen Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage). Realistischerweise muss aber festgestellt
werden, dass diese positive Situation der städtischen Finanzen nicht nachhaltig ist. So muss
dem Rat im laufenden Haushaltsjahr 2014 ein Nachtragshaushalt mit deutlichen Verschlech-
terungen vorgelegt werden, die nur zum Teil auf die Folgen des Unwetters vom 28.07.2014
zurückzuführen sind. Daneben führen insbesondere weiter steigende Aufwendungen im So-
zialbereich zu einem prognostizierten Haushaltsdefizit 2014. Die mittelfristige Ergebnispla-
nung weist ebenso weiterhin hohe Defizite aus.
Diese Haushaltsentwicklung macht deutlich, dass die vom Rat Ende 2009 gefassten haus-
haltspolitischen Zielvorgaben, wie die Vermeidung der Haushaltssicherung und ein originär
ausgeglichener Haushalt ab dem Jahr 2020, nur durch weitere Konsolidierungsanstrengun-
gen erreicht werden können. Hierzu ist es erforderlich, neben weiteren Optimierungen in der
Leistungserbringung auch das Aufgabenspektrum der Stadt Münster intensiver einer Analyse
zu unterziehen.
6. NKF – Kennzahlenset NRW
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden sowie der Gemeindeprü-
fungsanstalt als
überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprü-
fung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein NKF-Kennzahlenset
erarbeitet worden.
Die Kennzahlen beleuchten 4 Analysebereiche:
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation
Kennzahlen zur Vermögenslage
Kennzahlen zur Finanzlage
Kennzahlen zur Ertragslage
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einerseits die Schlussbilanz zum
31.12.2013 und andererseits die Ergebnisrechung für das Haushaltsjahr 2013 (in Klammer
wird jeweils der Vorjahreswert ausgewiesen).
Nr.
Kennzahl
Wert
2013
(2012)
Analyse
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation:
1.
Aufwandsdeckungsgrad
104,0 %
(96,2 %)
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden Ver-
waltungstätigkeit (ohne Finanzergebnis
).
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu
104,0 % durch die ordentlichen Erträge ge-
deckt. In diesem Bereich ergibt sich also einen
Überschuss von 4,0 % bzw. 36,7 Mio. €.
2.
Eigenkapitalquote 1
20,6 %
(20,4 %)
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals
am Gesamtvolumen der Bilanz.
3.
Eigenkapitalquote 2
58,8 %
(59,3 %)
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum
„echten“ Eigenkapital die Sonderposten mit Ei-
genkapitalcharakter (Zuschüsse und Beiträge)
dem Gesamtvolumen gegenübergestellt.
4.
Fehlbetragsquote/
Überschussquote
4,2 %
(2,8 %)
Das positive Jahresergebnis von 28,9 Mio. €
macht 4,2 % der Summe aus Ausgleichsrück-
lage und Allg. Rücklage aus.
Kennzahlen zur Vermögenslage:
5.
Infrastrukturquote
48,0 %
(48,4 %)
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken) zu dem Ge-
samtvermögen der Aktivseite der Bilanz beträgt
48,0 %.
6.
Abschreibungsintensität
8,5 %
(9,8 %)
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen
Aufwendungen gegenüber. Das ordentliche Er-
gebnis wird somit mit einem Anteil von 8,5 %
oder 78,2 Mio. € durch Abschreibungen be-
lastet.
7.
Drittfinanzierungsquote
66,1 %
(55,6 %)
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der Auflö-
sung von Sonderposten zu den Abschreibungen
wird deutlich, inwieweit die Belastung durch Ab-
schreibungen durch die Drittfinanzierung (Zu-
schüsse, Beiträge) gemildert wird. Danach ver-
bleibt eine Nettobelastung durch Abschreibun-
gen in Höhe von 33,9 % €.
8. Investitionsquote
53,5 %
(60,3 %)
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen
und Vermögensabgänge steht der Zuwachs an
Vermögen gegenüber. Dieser betrug in 2013
lediglich 53,5 %.
Kennzahlen zur Finanzlage:
9.
Anlagendeckungs-
grad 2
94,8 %
(93,4 %)
Die Kennzahl gibt an, mit wie viel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert ist.
10.
Dynamischer Verschul-
dungsgrad
22,6
(keine
Angabe)
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in
wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen
Bedingungen möglich wäre, die Effektivver-
schuldung aus Überschüssen aus laufender
Verwaltung vollständig zu tilgen (Entschul-
dungsdauer).
Formel: Effektivverschuldung / Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit FR)
11.
Liquidität 2. Grades
98,0 %
(68,0 %)
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige
Liquidität, indem sie die liquiden Mittel und die
kurzfristigen Forderungen ins Verhältnis zu den
kurzfristigen Verbindlichkeiten setzt.
12.
Kurzfristige Verbind-
lichkeitsquote
3,3 %
(3,4 %)
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an
der gesamten Bilanzsumme beträgt 3,3 %.
13.
Zinslastquote
2,9 %
(3,2 %)
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den
Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätig-
keit besteht.
Zu den ordentlichen Aufwendungen kommen
demnach noch 2,9 % oder 26,9 Mio. € an Fi-
nanzaufwendungen hinzu.
Kennzahlen zur Ertragslage:
14.
Netto-Steuerquote
47,8 %
(50,5 %)
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-
Steuererträge (nach Abzug der Umlagen) an
den gesamten ordentlichen Netto-Erträgen an.
Die so ermittelte Steuerkraft der Stadt beträgt
47,8 % bzw. 437,0 Mio. €.
15.
Zuwendungsquote
14,5 %
(9,5 %)
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Er-
träge aus Zuwendungen an den gesamten or-
dentlichen Erträgen dar. Dieser beträgt 14,5 %
bzw. 138,1 Mio. €.
16.
Personalintensität
22,8 %
(22,6 %)
Der Anteil der Personalaufwendungen (ein-
schließlich der Zuführungen zu den Rückstel-
lungen, aber ohne die Versorgungsaufwendun-
gen) an den gesamten ordentlichen Aufwen-
dungen beträgt 22,8 % bzw. 208,8 Mio. €.
17.
Sach- und Dienstleis-
tungsintensität
11,8 %
(11,7 %)
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit Aufwen-
dungen durch die Inanspruchnahme von Sach-
und Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu
den gesamten ordentlichen Aufwendungen ent-
standen sind. Nicht enthalten sind hier aller-
dings z.B. die Zuwendungen an Dritte zur Erfül-
lung von kommunalen Aufgaben.
Der Anteil beträgt 11,8 % bzw. 108,0 Mio. €.
18.
Transferaufwandsquote
48,6 %
(47,2 %)
Die Kennzahl stellt den Anteil der Transferauf-
wendungen an den gesamten ordentlichen Auf-
wendungen dar. Er beträgt 48,6 % bzw.
444,1 Mio. €. Neben den hohen Zuwendungen
im Jugend- und Sozialbereich sind hier auch die
Zuwendungen an städtischen Beteiligungen /
Eigenbetriebe sowie Gewerbesteuerumlagen
und die Landschaftsumlage mit erfasst.
7. Organe und Mitgliedschaften
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW werden für den Verwaltungsvorstand und die Ratsmitglieder
die folgenden Angaben gemacht.
Verwaltungsvorstand
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereini-
gungen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in
öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form
Lewe,
Markus
Oberbürgermeister ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Gesellschafterversammlung)
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Vorsitzender im
Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (1. Stellv. Vorsitzender im
Hauptausschuss)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im Risiko-
ausschuss)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (1. Stellv. Vorsitzender im
Verwaltungsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung)
∗ EUROCITIES (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
in der Jahreshauptversammlung)
Schultheiß,
Hartwig
Stadtdirektor ∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschafterver-
sammlung)
∗ Airport P
ark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied in der Verbandsversamm-
lung)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschaf-
terversammlung)
∗ Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälische Verkehrsgesellschaft (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied in der Verbandsver-
sammlung)
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtrat)
∗ Aufsichtsrat CeNTech GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied)
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ EUROCITIES, (stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der
Jahreshauptversammlung)
∗ EUREGIO – Rat (Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied)
Heuer,
Wolfgang
Stadtrat
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied)
∗ ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
im Beirat)
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat)
∗ Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwal-
tung Westfalen-Lippe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied in der Verbandsversammlung)
∗ Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in
der Verbandsversammlung)
Reinkemeier,
Alfons
Stadtkämmerer
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsic
htsrat)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ CeNTech GmbH (St e
llv. stimmberechtigtes Mitglied im
Aufsichtsrat)
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Gesellschafterversammlung Theater Pumpenhaus
gGmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied)
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML)
GmbH(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der
Gesellschafterversammlung)
∗ ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
im Beirat)
∗ Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversamm-
lung)
∗ Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der
Verbandsversammlung)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied in der Zweckverbandsversammlung)
Dr. Hanke,
Andrea-Katharina
Stadträtin ∗ Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichts-
rat)
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat)
∗ Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung)
Paal,
Thomas
Stadtrat ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Ratsmitglieder
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereinigun-
gen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in öf-
fentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form
Aldejohann,
Gilbert
Justiziar ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Baumann, Frank Programmierer ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
Dr. Baur, Fritz Jurist ∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsic
htsrat)
Benning, Sybille Diplom-Ing.
Landschaftspla-
nung
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Bennink, Helga Diplom-Geologin ∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Vorsitzende im Aufsichtsrat)
Berding, Georg Schulleiter a. D.,
Volkswirt
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. Vorsitzen-
der im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Bolte, Meik Gymnasialleh-
rer/Studienrat
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied i
m Aufsichtsrat)
Brinktrine,
Stephan
Steuerfachange-
stellter
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Bruns, Joachim Kaufmännischer
Angestellter
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Buddenbäumer,
Heinz Georg
Diplomagraringeni-
eur
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Werksausschuss)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden GmbH, (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat),
∗ Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
Dr. Dieckmann,
Petra
Ärztin ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Dreßen, Olaf Rechtsanwalt ∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Werksausschuss)
∗ Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Drüge, Edgar Lehrer i. R. ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitg
lied im Aufsichtsrat),
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Ediger, Wolfhard Berufsoffizier ∗ citeq (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Werksau-
schuss)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Dr. Erber, Dietmar Diplom-Chemiker ∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Verwaltungsrat und in der Zweckver-
bandsversammlung, ordentliches beratendes Mitglied im
Risiko- und Hauptausschuss)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ CeNTech GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat)
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Beirat)
Fastermann,
Thomas
Angestellter ∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung)
∗ citeq (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Werksau-
schuss)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Fehlauer, Georg
Dipl.-Ingenieur
für Bauwesen
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Gabriel, Philipp Jurist ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Beirat)
Ganser, Beanka Diplom-
Sozialarbeiterin
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. Vorsitzende Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Geschkewitz,
Gisela
Diplom-
Oecotrophologin
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Hakenes, Maria
Anna
Kaufm. Angestellte
i.R.
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Vorsitzende im Auf-
sichtsrat)
Halberstadt,
Richard-Michael
Industriebuchbinder ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau G mb
H (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Hartmann, Gilbert Bankkaufmann ∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Dr. Hasenjürgen,
Brigitte
Soziologin
Hubert, Ralf Erzieher ∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
Janning, Ludger
Landwirt ∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
Joksch, Gerhard Stadtplaner ∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung)
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Vorsitzender im Werksaus-
schuss)
Dr. Jung, Michael Studienrat ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Werksausschuss)
Kattentidt,
Christoph
Dipl. Sozialarbeiter
Kehr, Manfred Städt. Angestellter
Stadt Ahlen
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Werksausschuss)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Kemper, Annette Lehrerin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Kersting, Mathias
Werkstudent ∗ Zweckverband Schien
enpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ CeNTech GmbH (Stellv. Vorsitzender im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsic
htsrat)
Kirgil, Fatma
Dolmetscherin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
Klas, Heribert Leiter Stadtmarke-
ting
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Verwaltungsrat)
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Kleine Borgmann,
Bruno
Lehrer am Berufs-
kolleg
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Werksausschuss)
Kleine-Wilke, Karl Verwaltungsfach-
wirt i.R.
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Knetzger,
Theodor
Rentner ∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Koch, Marianne Geschäftsführende
Gesellschafterin/
Unternehmerin
∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Aufsichtsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Köhn, Raimund Soziologe ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Dr. jur. Kornblum,
Thorsten
Steuerwissen-
schaftler
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Vorsitzender im
Aufsichtsrat)
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Kosmider,
Marliese
Oberstudienrätin ∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigt. Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Citeq (Vorsitzende im Werksauschuss)
∗ CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Aufsichtsrat)
Kubig-Steltig,
Gabriele
Dipl. Kauff rau,
selbständig
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. Vorsitzende im
Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung und
stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Küppers, Teresa Diplom-
Sozialpädagogin
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Lenski,
Jens-Ulrich
Rechtsreferendar,
Diplom-Jurist
∗ Citeq (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Werk-
sauschuss)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Merveldt,
Franziskus-Pius
Graf von
Diplom-Soziologe ∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Moll, Christian
Geschäftsführer ∗ Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung)
∗ Citeq (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Werk-
sauschuss)
Möllemann-
Appelhoff, Carola
Studienrätin ∗ Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Werksausschuss)
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung und im
Verwaltungsrat)
Möllers, Jutta Diplom-Pädagogin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Möltgen, Jörn EU-Referent ∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Vorsitzender im Auf-
sichtsrat)
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Naegels, Anne Studentin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Nicklas, Andreas Rechtsanwalt ∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentl.
Stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Stadtwerke Müns t
er GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Dr. Obst, Karin Oberstudienrätin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Ohm, Jürgen Selbst. Galerist ∗ Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
∗ AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Beirat)
Otte, Robert Finanzmakler ∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Münster Marketing (Vorsitzender im Werksausschuss)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Peters, Carsten Geschäftsführer ∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
∗ Münster Marketing (Stellv. Vorsitzender im Werksaus-
schuss)
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
Pfau, Fritz Polizeibeamter ∗ Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Pohlmann, Franz
Dipl.-
Argraringenieur
Pölling, Kurt Beamter ∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigt. Mitglied der Verbandsversamm-
lung)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Powroznik,
Pascal
Integrationshelfer
Reiners, Otto Referatsleiter ∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Verwaltungsrat)
∗ Citeq (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Werk-
sauschuss)
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
Reismann, Karin Rentnerin ∗ Münster Marketing (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Werksausschuss)
Reuter, Jürgen Architekt ∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Rohleder, Tim Politologe, wiss.
Mitarbeiter MdB
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Roth, Stefan Student ∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Citeq (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Werk-
sauschuss)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
Schade,
Friedhelm
Handelsvertreter ∗ CeNTech GmbH (Stellv. Vorsitzender im Aufsichtsrat)
∗ Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
∗ Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Vorsitzender des
Aufsichtsrates ab 16.05.2013)
Dr. Schipmann,
Ludwig
Angestellter/Dozent ∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Münster Marketing (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Schulze Wintzler,
Anne
Verbraucherberate-
rin
∗ Citeq (Stellv. Vorsitzende im Werksauschuss)
Sellenriek,
Heinz-Dieter
Richter ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Seyfferth, Petra Wissenschaftl.
Mitarbeiterin
∗ Westfä lis cher Zoologischer Garten Münster GmbH (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Stähler, Angela Hausfrau ∗ Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
Dr. Stein-Redent,
Rita
Wissenschaftl.
Mitarbeiterin
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Werksausschuss)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Stober, Barbara Hausfrau ∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Verwaltungsrat und ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Toulas, Iris Entsorgungstechnik ∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Werksausschuss)
Varnhagen, Hans Dachdeckermeister ∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentl.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung und
stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat)
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. Vorsitzender im
Werksausschuss)
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Vilhjalmsson,
Wendela-Beate
Lehrerin i.R. ∗ Münster Marketing (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
∗ Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Beirat)
von den Berg,
Dieter
Bereichsdirektor
a.D.
∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
von Göwels,
Walter
Dipl.-Kfm.,
selbst. Versiche-
rungsfachmann
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
von Olberg,
Robert
Student ∗ Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.
stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat)
∗ Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Weber, Stefan IT-
Unternehmensbe-
rater
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Vorsitzender im Aufsichts-
rat)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-
ches stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
∗ Zweckverband Sch ie
nenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
Welker, Helga Bürovorsteherin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Münster Marketing (Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied im Werksausschuss)
∗ Religio GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
im Verwaltungsrat)
∗ MCC Halle Münsterland GmbH (Vorsitzende im Auf-
sichtsrat)
Wendland,
Simone
Rechtsanwältin ∗ Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wigger, Holger Techniker für elektr.
Energietechnik
∗ M C C Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung und im
Verwaltungsrat, 2. Stellv. Vorsitzender im Risikoaus-
schuss und im Hauptausschuss)
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. Vorsitzender
im Aufsichtsrat)
∗ AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Winkel, Maria Kauffrau in der
Grundstücks- und
Wohnungswirtschaft
∗ Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
∗ Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
∗ Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Werksausschuss)
∗ Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wolfgarten,
Peter
Dipl.-
Verwaltungswirt
∗ Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wübken, Sandra
Medienproduktionie-
rerin
Prüfbericht-2013-endg. Druckversion
238227 Zeichen
Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses
der Stadt Münster zum 31.12.2013
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 2
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision der Stadt Münster
Klemensstraße 10
48143 Münster
Telefon: 02 51 – 4 92 – 14 00
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13
e-Mail: revision@stadt-muenster.de
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 3
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung der Kernaussagen ....................................................................................... 4
2 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 5
3 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 5
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 6
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR ........................................................... 7
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................... 8
6.1 Vorjahresabschluss ................................................................................................................. 8
6.2 Organisation der Buchhaltung ................................................................................................. 8
6.3 Inventur .................................................................................................................................... 9
6.4 Aufstellung des Jahresabschlusses 2013 ............................................................................. 10
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................. 10
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ........................................ 12
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ............................................................................ 12
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses ........................................................... 12
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz ................................................................................................... 13
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel .................................................................... 14
6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung .............................................................................. 14
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................... 15
6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung ................................................................................... 16
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ...................................................................................... 17
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2013 ...................... 18
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2013 ................................................................................. 23
9 Finanzrechnung und Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2013 ............................... 73
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2013 .................................................. 74
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO................................................ 75
12 Bestätigungsvermerk .................................................................................................................. 76
Anlagen:
- Bilanz
- Forderungsspiegel
- Verbindlichkeitenspiegel
- Anlagenspiegel
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 4
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
1 Zusammenfassung der Kernaussagen
Aus den Erkenntnissen der Prüfung des Jahresabschlu sses 2013 lassen sich folgende
zentrale Aussagen festhalten:
- Das Haushaltsjahr 2013 schließt mit einem Übersch uss i.H.v. 28.894.653,04 € ab.
Gegenüber der Haushaltsplanung kommt es zu einer Er gebnisverbesserung von
70.792.974,04 €. Hierbei ist jedoch zu beachten, da ss ab dem Jahr 2013 Erträge
und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegen-
ständen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlag en gemäß
§ 43 Abs. 3 GemHVO unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind.
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2013 wurde insbeson dere durch die Abgrenzung
von Wertberichtigungen bei Finanzanlagen sowie durc h Verluste aus dem Abgang
von Vermögensgegenständen um insgesamt 27.186.898,7 2 € entlastet. Unter Be-
rücksichtigung dieser Verrechnungen reduziert sich der Jahresüberschuss auf einen
Betrag von 1.707.754,32 €, der letztlich nur in dieser Größe eine Erhöhung des städ-
tischen Eigenkapitals bewirkt und im betriebswirtsc haftlichen Sinne daher eher das
maßgebliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2013 wiederspiegelt.
- Die Ergebnisverbesserung ist auf unterschiedliche einmalige Einflüsse zurückzufüh-
ren. Sie besitzen keine Nachhaltigkeit, eine dauerh afte Entspannung der Haushalts-
lage ist daher trotz aller Konsolidierungsbemühungen noch nicht erreicht.
- Die Stadt Münster konnte im Haushaltsjahr 2013 de n Haushaltsausgleich im Sinne
des § 75 Abs. 2 GO NRW sicherstellen, weil der Gesa mtbetrag der Erträge den Ge-
samtbetrag der Aufwendungen übersteigt. Eine Inansp ruchnahme der Ausgleichs-
rücklage war nicht erforderlich.
- Aus den nicht verbrauchten Ausgabeermächtigungen des Jahres 2013 wurde ein
Betrag i.H.v. 11.727.723,00 € (Vorjahr: 14.423.451, 02 €) in das nachfolgende Haus-
haltsjahr 2014 übertragen.
- Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2013 insgesamt 3 .472.256.986,16 €. Gegenüber
dem Vorjahr verringerte sich die Bilanzsumme um 15.457.088,42 € (0,4 %).
- Das Amt für Finanzen und Beteiligungen stellte de n Jahresabschluss mit einer er-
heblichen Fristüberschreitung auf, so dass die Besc hlüsse zur Feststellung und Ent-
lastung nur mit einer entsprechenden Verspätung gef asst werden können. Ein be-
deutender Teil der Verzögerung ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass der Aus-
weis von Zuschüssen an dauerdefizitäre Tochtergesel lschaften landesweit verein-
heitlicht werden sollte und die diesbezüglichen Ver waltungsanweisungen erst im
Spätsommer des Jahres 2014 erlassen wurden.
- Für den Jahresabschluss 2013 wurde der uneingesch ränkte Bestätigungsvermerk
erteilt, denn die Feststellungen des AWR waren im H inblick auf die Kernaussagen
des Jahresabschlusses allesamt von untergeordneter Bedeutung. Sofern die Fest-
stellungen Buchungskorrekturen nach sich ziehen, we rden diese auf der Grundlage
der einzelnen Prüfungsvermerke des AWR im Haushalts jahr 2014 umgesetzt. Abge-
sehen von der Korrektur einiger Erläuterungen im An hang (z.B. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden) führte die Prüfung des AWR zu k einen anderen Rechnungs-
ergebnissen, als sie im Entwurf des Jahresabschluss es dargelegt wurden. Der Ent-
wurf des Jahresabschlusses 2013 umfasst die gesetzl ich geforderten Bestandteile
wie Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teile rgebnisrechnungen, Lagebe-
richt und Anhang. Aus Sicht des AWR sind alle zum grundsätzlichen Verständnis der
Rechnungsergebnisse und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden
der Stadt Münster sowie ihre Liquidität erforderlichen Informationen enthalten.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 5
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
2 Vorbemerkungen
Die Stadt Münster stellte gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO einen Jahresab-
schluss zum Ende des Haushaltsjahres 2013 auf, um d as Ergebnis der Haushaltswirt-
schaft nachzuweisen. Für die Aufstellung des Jahres abschlusses ist eine Frist von drei
Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres vorgesehen (§ 95 GO NRW). Danach hat der
Rat bis zum 31.12. des auf das abgeschlossene Haush altsjahr folgenden Jahres den
vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabsc hluss festzustellen
(§ 96 GO NRW).
Der Kämmerer der Stadt Münster stellte den Entwurf des Jahresabschlusses zum
31.12.2013 erst am 01.10.2014 auf. Nach Bestätigung durch den Oberbürgermeister
nahm der Rat dann den Entwurf des Abschlusses in se iner Sitzung am 05.11.2014 ein-
stimmig zur Kenntnis und verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
(Vorlage-Nr. V/0764/2014).
Die Fristen für die Aufstellung und Verabschiedung des Jahresabschlusses konnten im
Haushaltsjahr 2013 nicht eingehalten werden. Ein er heblicher Teil der aufgetretenen
Verzögerung ist auf den Umstand zurückzuführen, das s die Veranschlagung von Kapital-
zuführungen an dauerdefizitäre Tochtergesellschafte n in der kommunalen Haushaltswirt-
schaft landesweit vereinheitlicht werden sollte, da mit eine Finanzierung der Verlustabde-
ckung durch Kredite sicher ausgeschlossen wird. Der diesbezügliche Runderlass des
Landes NRW datiert vom 11.09.2014 und war für die S tadt Münster noch im Jahresab-
schluss 2013 zu berücksichtigen.
Daneben waren Wertüberprüfungen der im Ertragswertv erfahren bewerteten Anteile an
der Stadtwerke Münster GmbH und an der Wohn- und Stadtbau, Wohnungsunternehmen
der Stadt Münster GmbH auf den Stichtag 31.12.2013 erforderlich. Die letzte Wertüber-
prüfung kam erst am 30.09.2014 zu endgültigen Ergebnissen.
3 Prüfungsauftrag
Der Jahresabschluss 2013 der Stadt Münster ist vom Rechnungsprüfungsausschuss
gemäß § 101 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt
Münster vermittelt. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Durchführung der
Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung, dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und
Revision der Stadt Münster (AWR).
Die Prüfung nach § 101 GO NRW hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzli-
chen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen beachtet worden sind. Dies betrifft al lerdings nur solche Regelungen, die
sich unmittelbar auf die Haushaltsführung der Stadt Münster beziehen.
Soweit nicht im Vorfeld schon berücksichtigt, sind die Buchführung, die Inventur, das In-
ventar und die Übersicht über die örtlich festgeleg ten Nutzungsdauern der Vermögens-
gegenstände in die Prüfung des Jahresabschlusses einzubeziehen.
Ferner ist der Lagebericht darauf hin zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Ein-
klang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zut reffende Vorstellung von der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermitteln.
Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Erge bnis der Prüfung ist ein Prüfungs-
bericht zu erstellen, in den der Bestätigungsvermer k oder der Vermerk über seine Versa-
gung aufzunehmen ist.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 6
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Das AWR prüfte den Entwurf des Jahresabschlusses 20 13 (Vorlage-Nr.: V/0764/2014)
gemäß § 101 GO NRW sowohl formell als auch materiel l. Die Prüfung wurde in Anleh-
nung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in D eutschland e.V. (IDW) festgelegten
Standards zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lag eberichts von Gebietskörper-
schaften durchgeführt.
In der Risikoabschätzung zur Festlegung prüfungsrel evanter Arbeitsschwerpunkte be-
rücksichtigte das AWR das während der unterjährigen Prüfungen der Rechtmäßigkeit,
Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Geschä ftsvorfällen in der Stadtverwaltung
Münster gewonnene positive Bild der städtischen Buc hführung. Die unterjährigen Prü-
fungsberichte gaben bisher keinen Anlass, an der Or dnungsmäßigkeit der dezentral or-
ganisierten Buchhaltung zu zweifeln.
Weiterhin berücksichtigte das AWR, dass auch die Be zirksregierung die ihr gemäß
§ 96 GO NRW angezeigten Jahresabschlüsse auf Rechtm äßigkeit und Plausibilität prüft
und hierbei regelmäßig keine Bedenken auftraten. Zu letzt wurde bestätigt, dass der Jah-
resabschluss 2011 den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Bei der Jahresabschlussprüfung des AWR geht es vorr angig nicht darum, jeden einzel-
nen Fehler zu erkennen und zu korrigieren, sondern vielmehr diejenigen Sachverhalte zu
ermitteln und auszuräumen, die sich wesentlich auf die Gesamtaussage des Jahresab-
schlusses 2013 auswirken. Die Jahresabschlussprüfun g wurde daher so angelegt, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Dar-
stellung des den tatsächlichen Verhältnissen entspr echenden Bildes der Lage der Stadt
Münster wesentlich auswirken, hätten erkannt und aufgedeckt werden können.
Für die vom AWR durchzuführenden Arbeiten bzw. die in Bezug auf das jeweilige Prüf-
feld abzuarbeitenden Fragestellungen wurden neben d en Prüfungsstandards des IDW
auch die Hinweise des Deutschen Städtetages zur Prü fung von Jahresabschlüssen so-
wie die einschlägigen Empfehlungen der KGSt berücksichtigt.
Die Prüftätigkeiten erstreckten sich vorrangig auf den Zeitraum von Oktober bis Dezem-
ber des Jahres 2014.
Das AWR legte zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 folgende Schwerpunkte fest:
- Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierun g
- Ableitung von Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrec hnung und Teilergebnissen aus
der Buchhaltung sowie Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsergebnisse
- Stetigkeit der Bewertungsmethoden
- Überprüfung der Bestandsveränderungen im Sachanla gevermögen
- Kontrolle der Wertüberprüfung von Finanzanlagen
- Überprüfung der Zusammensetzung und Bewertung von städtischen Forderungen
- Bestätigung der städtischen Liquiditätspositionen zum Stichtag 31.12.2013
- Aufbau der Finanzrechnung und Abgleich mit der Li quiditätsveränderung
- Überprüfung der Bestandsveränderungen bei den Rec hnungsabgrenzungsposten
- Kontrolle der Bilanzierung und Bewertung von Rück stellungen und Verbindlichkeiten
- Beurteilung der Einhaltung von Kreditermächtigung en sowie der Einschränkungen für
Zinssicherungsgeschäfte und Kredite in ausländischer Währung
- Beurteilung des Informations- und Wahrheitsgehalt s von Anhang und Lagebericht
- Begutachtung des langfristig zu erhaltenden Eigen kapitals der Stadt Münster
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 7
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Vor Aufnahme der Prüftätigkeiten entwickelte das zuständige Prüfteam für jedes einzelne
Prüffeld eine passende Prüfstrategie und erstellte ein individuelles Konzept, um die
Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkei t bei der Prüfung des Jahresab-
schlusses einzuhalten.
Sowohl die Prüfstrategie als auch die Prüfungsergeb nisse zu den verschiedenen Aufga-
benstellungen wurden in einzelnen Vermerken dokumen tiert und mit dem Amt für Finan-
zen und Beteiligungen erörtert.
Die Bilanzpositionen „Forderungen und sonstige Verm ögensgegenstände“, „Liquide Mit-
tel“ sowie der Forderungsspiegel waren Gegenstand e iner unterjährigen, turnusmäßigen
Prüfung bei der Stadtkasse (Bericht Nr. 27/2014 vom 19.01.2015) . Die Prüfung der
Stadtkasse mit den dazu gehörenden Bilanzabschnitte n führte in diesen Bereichen zu
keinen Beanstandungen, die die Buchhaltung oder die Kernaussagen des Jahresab-
schlusses in Frage stellen. Die gesonderte Prüfung bestätigt vielmehr im Ergebnis die
Ordnungsmäßigkeit der Wertansätze im Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse.
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das A WR
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschluss-
prüfung erfolgt in Anlehnung an die vom IDW festgel egten „Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ (IDW PS 450).
Das AWR fasst die Ergebnisse aus der abschnittsweis en Prüfung des Jahresabschusses
in einem einheitlichen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 zusammen.
Im Bemühen um eine klare, problemorientierte Berich terstattung ist hierbei eine Be-
schränkung auf das Wesentliche unumgänglich.
Ferner gibt das AWR zu bedenken, dass das in § 95 GO NRW festgelegte Verfahren
- Aufstellung eines Entwurfes des Jahresabschlusses
- Zuleitung des Entwurfes an den Rat
- anschließende Prüfung durch den Rechnungsprüfungs ausschuss bzw. das AWR
- Berichterstattung des AWR an den Rechnungsprüfung sausschuss
- Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses / Bestätigung
- Vorlage des bestätigten Jahresabschlusses im Rat der Stadt Münster
dazu führt, dass sämtliche Bestandteile und Inhalte des Jahresabschlusses dem Adres-
satenkreis des städtischen Haushaltes bereits bekannt sind.
Aus Gründen der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichke it verzichtet das AWR daher auf ei-
ne Wiederholung einiger Informationen, die aus dem Entwurf des Jahresabschlusses be-
reits bekannt sind und bei denen die Prüfung zu kei nen Änderungen führte. Dies betrifft
insbesondere die umfangreichen Informationen zu den Rechnungsergebnissen innerhalb
der verschiedenen Produktbereiche der Stadt Münster , Ermächtigungsübertragungen
sowie die unter Punkt C des Anhangs aufgeführten Ergänzungen.
In Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteilig ungen beinhaltet der vorliegende
Bericht die vom Rat festzustellende Bilanz zum 31.1 2.2013 nebst Anlagen, Ergebnis-
rechnung, Finanzrechnung sowie dem Lagebericht.
Die Prüfung des Entwurfes durch das AWR führte zu k einen Änderungen an der Form
oder den Aussagen des Jahresabschlusses 2013.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 8
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
6.1 Vorjahresabschluss
Der vom AWR geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadt Münster z um 31.12.2012 wurde vom Rat der
Stadt in der Sitzung vom 02.04.2014 festgestellt un d beschlossen. Die Ratsmitglieder er-
teilten dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung im Sinne des
§ 96 Abs. 1 GO NRW.
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 nebst L agebericht wurde im Amtsblatt der
Stadt Münster Nr. 7 vom 11.04.2014 veröffentlicht.
Im Jahr 2013 prüfte die Bezirksregierung den ihr gemäß § 96 GO NRW angezeigten Jah-
resabschluss 2011 auf Rechtmäßigkeit und Plausibili tät. Danach bestehen gegen den
Inhalt des angezeigten Jahresabschlusses 2011 keine kommunalrechtlichen Bedenken.
Zudem bestätigt die Aufsichtsbehörde, dass der Abschluss des Haushaltsjahres 2011 mit
einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 43.100.765,97 € im We sentlichen ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, S chulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Stadt Münster vermittelt. Er gilt im Sinne des § 75 GO als (fiktiv) ausgeglichen, weil
der Fehlbetrag durch die Inanspruchnahme der Ausgle ichsrücklage gedeckt werden
konnte.
Die Stellungnahme der Bezirksregierung zum Jahresab schluss 2012 lag im Prüfungs-
zeitpunkt noch nicht vor.
6.2 Organisation der Buchhaltung
Die Organisation der Buchführung, der Datenfluss un d das Belegwesen stellen eine voll-
ständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung der Geschäftsvorfälle si-
cher.
Das von der Stadt Münster für die Buchführung einge setzte Programm des Herstellers
SAP ist zertifiziert. Vor dem Systemstart sowie bei allen Releasewechseln wurde es aus-
führlich getestet und bildet gemeinsam mit den ange bundenen Vorverfahren die Grund-
lage für eine ordnungsgemäße Buchführung.
Die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung sowie Teil e der Nebenbuchhaltungen (Anla-
genrechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjährigen
Prüfungen von Teilhaushalten in den Ämtern und Einr ichtungen der Stadt Münster. Hier-
bei traten keine Beanstandungen auf, die die Funkti onsweise des Systems und in Folge
dessen die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen.
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Ausgaben wer den durch Einscannen im SAP-
System hinterlegt. Die Buchungen von Einnahmen hing egen erhalten eine nach Teilvor-
gängen, d.h. sachlich differenzierte Vertragsnummer , so dass auch in diesem Bereich ei-
ne Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweilig en Verwaltungsvorgang jederzeit
gewährleistet ist.
Die Nebenbuchhaltungen wie Anlagenrechnung, Debitor en- und Kreditorenbuchhaltung
sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische For tschreibung und Auswertbarkeit
von Einzelwerten, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 9
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gewährleis tet, dass die von den Fachämtern
vorkontierten Geschäftsvorfälle auf der Grundlage e ines Kontenplanes einheitlich in der
Geschäftsbuchführung erfasst werden. Aufgrund des h ohen Finanzvolumens und des
damit verbundenen Buchungsstoffes in den Ämtern für Immobilienmanagement, Tiefbau
sowie Grünflachen und Umweltschutz richtete die Sta dt Münster in diesen Aufgabenbe-
reichen Nebenstellen der Anlagenbuchhaltung ein.
Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der F inanzbuchhaltung unter beson-
derer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitt eln sowie die Verwahrung und
Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, wu rden vom Oberbürgermeister im
Sinne des § 31 GemHVO die grundsätzlichen Regelunge n zur Finanzbuchhaltung in ei-
ner Geschäftsanweisung GA Finanzen festgelegt. Die Geschäftsanweisung enthält für al-
le Mitarbeiter /-innen der Stadtverwaltung die verb indlichen Anweisungen bezüglich der
Organisation, Geschäftsbuchführung, Zahlungsabwickl ung, Datenverarbeitung sowie
Aufsicht, Kontrolle und internen Prüfung.
Eine Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungs abwicklung im Sinne des
§ 93 Abs. 4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet.
6.3 Inventur
Gemäß § 91 GO NRW i.V.m. § 28 GemHVO sind Vermögens gegenstände alle fünf Jah-
re durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Auch wenn durch eine ordnungsmäßige
Buchhaltung der Stadt Münster grundsätzlich eine sa chgerechte Fortführung des Be-
standes an Vermögensgegenständen und eine angemesse ne Fortschreibung des Wer-
tes der einzelnen Vermögensgegenstände angenommen werden kann, muss nach dieser
Vorschrift regelmäßig eine Kontrolle dahingehend er folgen, ob sich die erfassten Vermö-
gensgegenstände auch tatsächlich noch im Bestand de r Gemeinde befinden und die
Beibehaltung der Bewertung gerechtfertigt ist. Die Kontrolle ist im Rahmen der Jahresab-
schlussarbeiten in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren.
Die Verwaltung organisierte zwischenzeitlich in den städtischen Ämtern und Einrichtun-
gen eine alternierende, körperliche Bestandsaufnahm e des mobilen Anlagevermögens.
Betroffen hiervon sind zunächst Ämter und Einrichtu ngen mit ihrer gewöhnlichen Büro-
ausstattung. Im Haushaltsjahr 2013 wurde beim Recht s- und Ausländeramt (Amt 36),
Bauordnungsamt (Amt 63) und beim Amt für Wohnungswe sen (Amt 64) das Inventar
überprüft. Die Inventur machte Korrekturen im Wert von insgesamt 890,33 € erforderlich.
Daneben werden zwischenzeitlich auch die städtische n Finanzanlagen turnusmäßig auf
ihre beizulegenden Werte überprüft. Die Wertüberprüfung in diesem Vermögensabschnitt
zog im Jahr 2013 Zuschreibungen i.H.v. 1.013.360,84 € und Wertminderungen i.H.v.
23.952.873,16 € nach sich.
Noch nicht gelungen ist der Einbezug des übrigen we rtprägenden Vermögens wie
Grundstücke, Gebäude und Infrastruktur. Eine grunds ätzliche Anweisung zu diesem
Thema enthält die städtische Inventurrichtlinie mit Stand vom Juni 2007.
Derzeit arbeitet die Verwaltung an einer innerstädt ischen Richtlinie zur Durchführung von
Folgeinventuren, bei der aus wirtschaftlichen Gründ en soweit wie möglich auf die Infor-
mationen der vorhandenen innerstädtischen Verfahren zur Bestandsverwaltung zurück-
gegriffen werden soll.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 10
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Ein Beispiel hierfür sind die regelmäßigen Kamerabe fahrungen des Kanalnetzes, die auf
der Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung Kana l (SüwVKan) durchgeführt wer-
den und deren Ergebnisse neben der technischen Date nbank unmittelbar im Anlagever-
mögen umgesetzt werden. Weitere Beispiele sind die regelmäßigen Begehungen von
Straßen und Gebäuden zwecks Bemessung des Zustandes . Es bleibt daher für wesentli-
che Vermögensbereiche vorerst die zentrale Aufarbei tung des Finanzservice im Amt für
Finanzen und Beteiligungen zu diesem Themenkomplex abzuwarten, um einen vollstän-
digen Überblick über die vorhandenen Verfahren und die Auswirkungen von Bestands-
kontrollen auf die Vermögensbewertung zu erhalten.
6.4 Aufstellung des Jahresabschlusses 2013
Mit einem Rundschreiben des Stadtkämmerers wurden d ie im Haushaltswesen tätigen
Mitarbeiter der Stadt Münster zum Ende des Haushalt sjahres 2013 auf wichtige Termine
und Arbeitsschritte, die sich im Zusammenhang mit d er Beendigung des Haushaltsjahres
ergeben, hingewiesen und führen die Arbeiten eigenv erantwortlich durch (vgl. Rund-
schreiben Verteiler B 38/2013 vom 28.11.2012).
Ferner gibt es im Amt für Finanzen und Beteiligunge n zur Unterstützung der Jahresab-
schlussarbeiten eine dv-gestützte Checkliste, in de r der Stand der jeweiligen Arbeits-
schritte für die Aufstellung des Jahresabschlusses zeitlich überwacht wird und die für den
Abschnitt verantwortliche Person benannt ist.
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vermögensgegenstände und Schulden wurden grundsätzl ich einzeln bewertet. Soweit
das NKF Vereinfachungsmöglichkeiten eröffnet, fasst e die Verwaltung im Rahmen der
Erstbewertung bereits Vermögensgegenstände zu Festw erten und Gruppen zusammen
und führte diese Werte nach dem Grundsatz der Bewer tungsstetigkeit im Jahresab-
schluss 2013 fort.
Es wurde vorsichtig bewertet. Vorhersehbare Verlust e und Risiken sind im Jahresab-
schluss 2013 berücksichtigt und finden in Form von Wertberichtigungen und Rückstel-
lungen sowie der Fortführung von historischen Anschaffungskosten ihren Niederschlag.
Es sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufst ellung bekannt gewordenen Sachver-
halte berücksichtigt worden.
Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf der Grundlage
von Eingangsrechnungen ermittelt.
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im um-
satzsteuerlichen Sinne betätigt, sind die Geschäfts vorfälle unter Berücksichtigung der
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen entha ltenen Vorsteuern bzw. Mehrwert-
steuern erfasst worden. In den Geschäftsbereichen m it hoheitlicher Betätigung hingegen
wurden die Bruttobeträge verbucht.
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Un ternehmen Stadtwerke Münster
GmbH und Wohn- und Stadtbau Münster GmbH wurden auf der Grundlage ihrer Er-
tragswerte zum Stichtag 31.12.2013 einer aktuellen Wertüberprüfung unterzogen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 11
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Die übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt Münst er nach der Kapitalspiegelbildme-
thode und für ihre Ausleihungen setzte sie die jeweiligen Rückzahlungswerte an.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von wahrs cheinlichen Forderungsverlusten
und Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmetho-
de zur Berücksichtigung von Einzelwertberichtigunge n und Pauschalwertberichtigungen
hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Die Stadt Münster hatte sich nach der Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
AWM dazu verpflichtet, die wirtschaftlichen Nachtei le aus der Übernahme der Rekultivie-
rung und Nachsorge von Deponiekörpern auszugleichen , sofern es im Laufe der Jahre
nicht zu einer vollständigen Refinanzierung der hie rzu erforderlichen Kosten durch Ge-
bühren für die Abfallabfuhr kommt. Für die aus dies er Verpflichtung resultierenden Risi-
ken wurde spiegelbildlich zur Forderung der AWM im Rechnungskreis der Stadt Münster
eine Rückstellung gebildet. Unterschiedliche Bewert ungsmaßstäbe des für die AWM
maßgeblichen Handelsgesetzbuches und der für die Stadt Münster zu beachtenden Best-
immungen des NKF führen zu unterschiedlich hohen Bilanzausweisen.
Abschreibungen wurden grundsätzlich linear vorgenom men, um eine gleichmäßige Be-
lastung für den städtischen Haushalt zu bewirken. V ermögensgegenstände des Anlage-
vermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskost en wertmäßig den Betrag von
410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die se lbständig genutzt werden können
und einer Abnutzung unterliegen, sind als geringwer tige Vermögensgegenstände erfasst
und im Monat des Zugangs vollständig abgeschrieben worden.
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahresabschluss 2013 mit ihren Rechnungsbeträ-
gen und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung erfasst.
Nicht erwähnt wurden in der Entwurfsfassung folgend e, für das Grundverständnis des
Jahresabschlusses 2013 aber bedeutsame Änderungen d er Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden:
- Das Ministerium für Inneres und Kommunales des La ndes NRW stellte im Interesse
einer einheitlichen Handhabung klar, dass eine gese llschaftsrechtliche oder sonstige
Verpflichtung der Kommunen zur Verlustabdeckung bei einer ihrer Beteiligungsge-
sellschaften nicht als Investition sondern unmittel bar als Aufwand zu erfassen ist.
Die Zuführungen der Stadt Münster in die Kapitalrüc klagen ihrer dauerdefizitären
Tochtergesellschaften werden daher erstmalig im Jah resabschluss 2013 unter den
Transferaufwendungen ausgewiesen.
- Daneben berücksichtigte die Stadt Münster bei der Aufstellung ihres Jahresab-
schlusses 2013 die unterschiedlichen Vorgaben des 1 . NKF-Weiterentwicklungs-
gesetzes. Hiernach sind u.a. Erträge und Verluste a us dem Abgang von Anlagever-
mögen und die Wertänderungen der Finanzanlagen unmi ttelbar mit der allgemeinen
Rücklage zu verrechnen. Dies erklärt die unterhalb der Ergebnisrechnung dargestell-
ten Verrechnungen, die aber zur Beurteilung des wir tschaftlichen Erfolges des
Haushaltsjahres 2013 unverzichtbar sind.
- Ferner ist der gesonderte Ausweis der Deckungsrüc klage im Eigenkapital entfallen
und in der Ergebnisrechnung tauschte man die Bezeic hnungen „Ergebnis der lau-
fenden Verwaltungstätigkeit“ und „ordentliches Ergebnis“ mit einander.
- Verschiedene, im Zeitpunkt 31.12.2013 von der Sta dt Münster noch nicht zweckent-
sprechende verbrauchte Zuwendungen, Beiträge, Stellplatzablösebeträge wurden im
Jahresabschluss 2013 umgruppiert und in einer Posit ion „Erhaltene Anzahlungen“
zusammengeführt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 12
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
- Weiterhin setzte die Verwaltung im Jahresabschlus s 2013 die Anweisung des Minis-
teriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW u m, dass die wegen der Be-
soldungserhöhung im Jahr 2013 erforderliche Höherdo tierung von Pensionsrückstel-
lungen auf die Haushaltsjahre 2013 und 2014 zu strecken ist.
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögen sgegenstände
Die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Absch reibungsrahmentabelle zur
Beurteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenstän-
den (Anlage 15 der Handreichung des Innenministeriu ms als Muster zu § 27 GemHVO)
ist Grundlage für die städtische Berechnung der jährlichen Abschreibungen.
Die Verwaltung stellte die innerstädtisch anzusetze nden Nutzungsdauern in einer städti-
schen Rahmenrichtlinie zusammen. Sie ist eine Vorau ssetzung dafür, dass die gesetzli-
chen Vorgaben zur Berechnung von Abschreibungen ein gehalten werden und die Ein-
heitlichkeit der Anlagenbuchhaltung gewährleistet wird.
Im Regelfall wurden die längst möglichen Nutzungsda uern angesetzt, um die Ausgaben
für Investitionen auf möglichst viele Haushaltsjahre zu verteilen.
Bei den Zugängen des Jahres 2013 im Bereich von Brü cken (Infrastrukturvermögen)
stellte das AWR fest, dass sich die für die Unterko nstruktion aus Beton angesetzten Nut-
zungsdauern eher an den fachtechnischen Vorgaben de s Bundes orientieren. Sie betru-
gen 110 Jahre, während die NKF-Rahmentabelle für Br ücken eine einheitliche Spanne
von 50 – 100 Jahren vorsieht. Für den Jahresabschlu ss 2013 sind die Auswirkungen al-
lerdings zu gering, um eine Bilanzänderung herbeizuführen.
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht
Gemäß § 31 GemHVO sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheitssta ndards und interner Aufsicht zu er-
lassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgab en der Finanzbuchhaltung unter
besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlung smitteln sowie die Verwahrung
und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen.
Diesbezüglich wurde mit Ratsbeschluss vom 19.10.201 1 eine Geschäftsanweisung gem.
§ 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW zur Regelung d er Finanzbuchhaltung für die
Stadt Münster (kurz: GA Finanzbuchhaltung) in Kraft gesetzt.
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Stadt Münster umfasst gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO die Er-
gebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnun gen der Produkthaushalte mit allen
dazu erforderlichen statistischen Informationen, di e Bilanz und den Anhang mit den Er-
läuterungen zu Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung . Ferner enthält der Jahresab-
schluss einen Anlagenspiegel, einen Forderungsspieg el und einen Verbindlichkeiten-
spiegel.
Daneben enthält der Anhang des Jahresabschlusses 20 13 alle in § 44 Abs. 1. u. 2 sowie
in § 43 Abs. 6 GemHVO geforderten Angaben. Sämtlich e Angaben sind untereinander
abgestimmt und stehen im Einklang mit den aus der P rüfung gewonnenen Erkenntnis-
sen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 13
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz
Die Bilanz der Stadt Münster schließt am 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von
3.472.256.986,16 € ab. Gegenüber dem Vorjahr verrin gerten sich die Vermögenswerte
um 15.457.088,42 € (0,4 %).
31.12.2012 31.12.2013 ΔΔ ΔΔ
A k t i v a Euro % Euro % Euro
Immaterielle
Vermögensgegenstände 369.143,68
0,0 314.763,58 0,0 -54.380,10
Sachanlagen 2.843.673.009,10 81,5 2.813.337.667,77 81,0 -30.335.341,33
Finanzanalgen 477.543.975,56 13,7 457.846.690,18 13,2 -19.697.285,38
Langfristiges Vermögen 3.321.586.128,34 95,2 3.271.499.121,53 94,2 -50.087.006,81
Vorräte 34.215.135,71 1,0 31.412.181,74 0,9 -2.802.953,97
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 26.395.648,83
0,8 30.813.453,49 0,9 4.417.804,66
Liquide Mittel 63.055.834,34 1,8 91.206.168,72 2,6 28.150.334,38
Aktive Rechnungsabgrenzung 42.461.327,36 1,2 47.326.060,68 1,4 4.864.733,32
Kurzfristiges Vermögen 166.127.946,24 4,8 200.757.864,63 5,8 34.629.918,39
3.487.714.074,58 100,0 3.472.256.986,16 100,0 -15.457.088,42
Das städtische Vermögen ist mit einem Anteil von 81 ,0 % in Form des Sachanlagever-
mögens und mit einem Anteil von 13,2 % in Form von Finanzanlagen langfristig gebun-
den.
Der restliche Teil von 5,8 % entfällt auf kurzfrist iges Vermögen in Form von zum Verkauf
vorgesehenen Grundstücken, Forderungen, liquiden Mi tteln und aktiven Rechnungsab-
grenzungsposten.
Die Passivseite ist ähnlich strukturiert. Dem langf ristig gebundenen Vermögen i.H.v.
3.271.499.121,53 € steht langfristiges Kapital i.H.v. 3.289.726.762,86 € gegenüber.
Etwa 5,3 % Passiva setzen sich aus kurzfristigen Verbindlichkeiten zusammen:
31.12.2012 31.12.2013 ΔΔ ΔΔ
P a s s i v a Euro % Euro % Euro
Eigenkapital 713.084.529,21 20,4 714.792.283,53 20,6 1.707.754,32
Sonderposten 1.362.012.214,93 39,1 1.333.770.902,73 38,4 -28.241.312,20
Pensionsrückstellungen 446.047.308,00 12,8 463.101.653,00 13,3 17.054.345,00
Sonstige Rückstellungen 40.307.298,54 1,2 35.366.772,17 1,0 -4.940.526,37
Verbindlichkeiten 746.875.411,61 21,4 742.695.151,43 21,4 -4.180.260,18
Langfristige
Verbindlichkeiten 3.308.326.762,29
94,9 3.289.726.762,86 94,7 -18.599.999,43
Sonderposten Gebühren 4.636.629,03 0,1 2.314.608,57 0,1 -2.322.020,46
Instandhaltungsrückstellungen 3.643.168,50 0,1 6.530.302,67 0,2 2.887.134,17
Sonstige Rückstellungen 17.690.327,46 0,5 17.254.229,68 0,5 -436.097,78
Verbindlichkeiten 119.086.254,78 3,4 114.483.381,19 3,3 -4.602.873,59
Pas. Rechnungsabgrenzung 34.330.932,52 1,0 41.947.701,19 1,2 7.616.768,67
Kurzfristige
Verbindlichkeiten 179.387.312,29
5,1 182.530.223,30 5,3 3.142.911,01
3.487.714.074,58 100,0 3.472.256.986,16 100,0 15.457.088,42
Die Bilanz der Stadt Münster 31.12.2013 ist mit den übrigen Bestandteilen des Jahresab-
schlusses 2013 abgestimmt.
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6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel
Der Forderungsspiegel sowie der Verbindlichkeitensp iegel entsprechen den Vorschriften
der GemHVO. Die ausgewiesenen Beträge sind mit der Bilanzübersicht sowie der Buch-
haltung insgesamt abgestimmt. Im Verbindlichkeitenspiegel berücksichtigte man die nach
dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz erforderlich ge wordene Neustrukturierung für den
Ausweis von Verbindlichkeiten bzw. erhaltenen Anzahlungen.
Während die Prüfer die Zuordnung von Forderungen zu den jeweiligen Fälligkeiten auf
der Grundlage von offenen Postenlisten ohne Schwier igkeiten nachvollziehen konnten,
gelang dieser Schritt bei den Verbindlichkeiten nic ht. Die Verwaltung konnte die für die
Gliederung der Verbindlichkeiten nach ihren Restlau fzeiten erforderlichen Unterlagen
nicht vorlegen, so dass an dieser Stelle eine Bestä tigung der Ordnungsmäßigkeit nicht
erfolgen kann. Die Verwaltung sagte während der Jah resabschlussprüfung zu, zukünftig
auf eine sorgfältige Dokumentation der Aufteilung nach Fälligkeiten zu achten.
6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung
Der Anlagenspiegel des Jahresabschlusses 2013 ist nach Bilanzpositionen gegliedert.
Der Vorjahresbestand der Vermögensgegenstände wurde zutreffend als Vortrag über-
nommen und fortgeschrieben. Neuzugänge wurden mit i hren Anschaffungs- bzw. Her-
stellungskosten auf der Grundlage von Eingangsrechn ungen in die Anlagenbuchhaltung
aufgenommen.
Der Anlagenspiegel stimmt in den Anfangs- und Endbe ständen mit den Hauptbuchkon-
ten des Sachanlagevermögens überein und auch die au sgewiesenen Abschreibungen
passen zur Ergebnisrechnung. Er gewährt insoweit ei nen tiefen Einblick in die Vermö-
gensstruktur der Stadt Münster und die jeweilige Wertminderung des Anlagevermögens.
Unter den Bilanzpositionen „1.2.1.2 – Ackerland“, „1.2.1.4 – sonstige unbebaute Grund-
stücke“ sowie „1.2.2.4 – Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ erkennt man
negative Zugänge. Die negativen Werte sind auf die Verwendung falscher Bewegungsar-
ten zurückzuführen, so dass die Verrechnungen nicht in der für Umbuchungen vorgese-
henen Spalte ausgewiesen werden.
Um derartige Ausweisprobleme zukünftig zu vermeiden , hat das Amt für Finanzen und
Beteiligungen bereits im Laufe des Jahres 2013 eine Änderung der Grundeinstellungen
bei der Umbuchung von Anlagen veranlasst. Auf eine Korrektur der Fehlbuchungen wur-
de im Haushaltsjahr 2013 verzichtet, weil eine Korr ektur zum Prüfungszeitpunkt nur mit
erheblichem technischem Mehraufwand möglich gewesen wäre und die Korrekturen kei-
ne Auswirkungen auf das Ergebnis haben.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 15
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung
Im Haushaltsjahr 2013 übersteigen die ordentlichen Erträge der Stadt Münster i.H.v.
950.847.239,21 € die ordentlichen Aufwendungen i.H. v. 914.179.635,15 € um
36.667.604,06 €.
Das ordentliche Ergebnis i.H.v. 36.667.604,06 € wird durch ein negatives Finanzergebnis
i.H.v. -7.772.951,02 € bis auf einen Jahresüberschu ss i.H.v. 28.894.653,04 € abge-
schwächt.
Bei der Beurteilung des Jahresüberschusses ist zu b erücksichtigen, dass die Ergebnis-
rechnung des Haushaltsjahres 2013 erstmalig durch d ie Vorgaben des 1. NKF-
Weiterentwicklungsgesetzes beeinflusst wird. Danach sind Aufwendungen und Erträge
aus dem Abgang bzw. der Veräußerung von Anlagevermögen sowie Wertveränderungen
bei den Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemein en Rücklage zu verrechnen. Im Jahr
2013 wurden daher insgesamt Erträge i.H.v. 1.709.91 2,33 € und Aufwendungen i.H.v.
28.896.811,05 € mit der allgemeinen Rücklage verrec hnet, wodurch die Ergebnisrech-
nung der Stadt Münster erheblich entlastet wurde.
Unter Berücksichtigung dieser außerhalb der Ergebni srechnung vorgenommenen Ver-
rechnungen reduziert sich der Jahresüberschuss auf einen Betrag i.H.v. 1.707.754,32 €,
der in dieser Höhe zu einer Erholung des städtische n Eigenkapitals beiträgt und in be-
triebswirtschaftlicher Hinsicht das maßgebliche Rec hnungsergebnis des Haushaltsjahres
2013 wiedergibt.
Die Haushaltsrechnung 2013 ist im Sinne des § 75 Ab s. 2 GO NRW ausgeglichen, weil
der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbet rages der Aufwendungen über-
steigt:
Ergebnisrechnung 31.12.2012 31.12.2013 ΔΔ ΔΔ
Euro % Euro % Euro
Ordentliche Erträge 864.169.286,30 100,0 950.847.239,21 100,0 86.677.952,91
Ordentliche Aufwendungen 898.414.722,22 104,0 914.179.635,15 96,1 15.764.912,93
Ordentliches Ergebnis -34.245.435,92 4,0 36.667.604,06 3,9 70.913.039,98
Finanzerträge 43.057.278,18 5,0 19.102.189,43 2,0 -23.955.088,75
Finanzaufwendungen 29.020.317,12 3,4 26.875.140,45 2,8 -2.145.176,67
Finanzergebnis 14.036.961,06 1,6 -7.772.951,02 0,8 -21.809.912,08
Jahresergebnis -20.208.474,86 -2,3 28.894.653,04 3,1 49.103.127,90
nachrichtlich
Erträge, aus 0,00 - 1.709.912,33 0,2 1.709.912,33
-Vermögensabgängen 0,00 - 696.551,49 0,1 696.551,49
-Wertveränd. Finanzanlagen 0,00 - 1.013.360,84 0,1 1.013.360,84
-
Aufwendungen, aus 0,00 - 28.896.811,05 3,0 28.896.811,05
-Vermögensabgängen 0,00 - 4.943.937,89 0,5 4.943.937,89
-Wertveränd. Finanzanlagen 0,00 - 23.952.873,16 2,5 23.952.873,16
Verrechnungssaldo 0,00 - -27.186.898,72 -2,9 -27.186.898,72
Veränderung des
Eigenkapitals -20.208.474,86 -2,3 1.707.754,32 0,2 21.916.229,18
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Erträge und Aufwendungen werden innerhalb eines ges chlossenen SAP-
Buchführungssystems verarbeitet. Vorsysteme sind üb er Schnittstellen eingebunden, die
Gegenstand spezieller unterjähriger Prüfungen in de n städtischen Ämtern und Einrich-
tungen sind und bei deren Einsatz bisher keine nenn enswerten Schwierigkeiten auftra-
ten.
Überdies bestätigen die turnusmäßigen Prüfungen des AWR in den Teilhaushalten re-
gelmäßig, dass - abgesehen von einzelnen Fehlkontie rungen - die Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung eingehalten werden.
Die Ergebnisrechnung 2013 ist mit den übrigen Besta ndteilen des Jahresabschlusses
2013 abgestimmt. Vergleicht man die im Anlagenspieg el ausgewiesenen Abschreibun-
gen mit den Abschreibungen der Ergebnisrechnung, so stellt man eine Differenz i.H.v.
236.622,00 € fest. Der Unterschied ist auf die Fort führung der Abschreibungen für die
Abnutzungen der seit 2013 im Umlaufvermögen ausgewi esenen, zum Verkauf bestimm-
ten Vermögenswerte zurückzuführen.
6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung
In der Finanzrechnung wurden sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen des Haus-
haltsjahres 2013 im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 Ge mHVO getrennt voneinander nach-
gewiesen. Die Finanzrechnung 2013 ist mit der Liqui ditätsentwicklung der Stadt Münster
abgestimmt.
Die Finanzrechnung der Stadt Münster entspricht der in § 3 GemHVO gesetzlich vorge-
gebenen Gliederungsstruktur.
Finanzrechnung 31.12.2012 31.12.2013 ΔΔ ΔΔ
Euro % Euro % Euro
Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 824.644.443,31
100,0 892.461.762,92 100,0 67.817.319,61
Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 828.315.513,40
100,5 836.156.700,71 93,7 7.841.187,31
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit -3.671.070,09
0,5 56.305.062,21 6,3 59.976.132,30
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 48.331.179,04
5,9 31.149.348,91 3,5 -17.181.830,13
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit 47.000.450,04
5,7 54.798.077,27 6,1 7.797.627,23
Saldo aus
Investitionstätigkeit 1.330.729,00
0,2 -23.648.728,36 -2,6 -24.979.457,36
Finanzmittelüberschuss
Finanzmittelfehlbetrag -2.340.341,09 -0,3 32.656.333,85 3,7 34.996.674,94
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 17
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Finanzrechnung 31.12.2012 31.12.2013 ΔΔ ΔΔ
Euro % Euro % Euro
Finanzmittelüberschuss
Finanzmittelfehlbetrag -2.340.341,09
-0,3 32.656.333,85 3,7 34.996.674,94
Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen 25.249.200,00
3,0 29.923.090,00 3,4 4.673.890,00
Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung 31.819,62
0,0 1.201,18 0,0 -30.618,44
Tilgungen und Gewährung
von Darlehen 28.112.256,30
3,4 29.443.749,84 3,3 1.331.493,54
Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung 690,61
0,0 3.523.439,73 0,4 3.522.749,12
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit -2.831.927,29
-0,3 -3.042.898,39 0,3 -210.971,10
Änderung des Bestandes
an Finanzmitteln -5.172.268,38 -0,6 29.613.435,46 3,3 34.785.703,84
Anfangsbestand
an Finanzmitteln 62.794.213,65 7,6 63.055.834,30 7,1 261.620,65
Änderung des Bestandes an
fremden Finanzmitteln 5.433.889,03
0,7 -1.463.101,04 0,2 6.896.990,07
Liquide
Mittel am Ende des Jahres 63.055.834,30 7,7 91.206.168,72 10,2 28.150.334,42
Im Haushaltsjahr erhöhte sich der Bestand an Finanz mitteln von 63.055.834,30 € um
28.150.334,42 € (44,6 %) auf 91.206.168,72 €. Die F inanzrechnung der Stadt Münster
veranschaulicht die unterschiedlichen Einflüsse, di e die Liquiditätsentwicklung im Haus-
haltsjahr 2013 geprägt haben.
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung
Im Lagebericht wird die aktuelle wirtschaftliche La ge der Stadt Münster zutreffend be-
schrieben und die Entwicklung von Vermögen und Schu lden, die Ertragslage und der Fi-
nanzstatus sachgerecht dargelegt.
Der Lagebericht des Jahres 2013 steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermit-
telt aus Sicht des AWR ein den tatsächlichen Verhäl tnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Das vom Innenministerium des Landes NRW geforderte Kennzahlenset ergänzt den
Überblick über die Gesamtlage der Stadt Münster. Di e Kennzahlen wurden korrekt aus
der Buchhaltung abgeleitet.
Aus Sicht des AWR sind für das Verständnis des Jahr esabschlusses 2013 folgende
Kernaussagen des Lageberichtes von Bedeutung:
- Das Jahresergebnis 2013 weist einen positiven Sal do aus Erträgen und Aufwendun-
gen i.H.v. 28.894.653,04 €. Gegenüber der Haushalts planung, in der noch von ei-
nem Vermögensverzehr ausgegangen werden musste, erg ibt sich eine deutliche
Verbesserung von 70.792.974,06 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 18
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
- Die Ergebnisverbesserung beeinflusst auch das Erg ebnis der Finanzrechnung. Auf-
grund der guten Liquiditätslage konnte auf geplante Kreditaufnahmen verzichtet
werden und ein Anwachsen der Schulden im Bereich de r Kredite zur Liquiditätssi-
cherung vermieden werden.
- Von dem in der Haushaltssatzung festgelegten Höch stbetrag der Liquiditätskredite
(200 Mio. €) wurden zur Aufrechterhaltung der Zahlu ngsfähigkeit in der Spitze wäh-
rend der Zeit von Anfang bis Mitte Februar insgesamt rd. 50,6 Mio. € benötigt.
- Das Volumen der Schlussbilanz i.H.v. 3.472,3 Mio. € ist gegenüber dem Vorjahr um
15,4 Mio. € gesunken. Obwohl ein Jahresüberschuss i.H.v. 28,9 Mio. € erzielt wurde,
führen insbesondere Wertkorrekturen bei den Finanzanlagen zu dieser Reduzierung.
Die turnusmäßige Überprüfung des Wertes der Anteile an der Stadtwerke Münster
GmbH führte zu einer Wertkorrektur von 22,2 Mio. €.
- Das Eigenkapital der Stadt Münster hat sich gegen über dem Vorjahr um 1,7 Mio. €
auf 714,8 Mio. € leicht erhöht. Hiervon entfallen 6 73,1 Mio. € auf die Allgemeine
Rücklage (einschließlich Sonderrücklage) und 41,6 M io. € auf die Ausgleichsrückla-
ge. Hierbei ist der Jahresüberschuss 2013 i.H.v. 28,9 Mio. € bereits eingerechnet.
- Realistischerweise muss festgestellt werden, dass das positive Haushaltsjahr 2013
zwar zu einer einmaligen Stärkung des städtischen E igenkapitals beiträgt, eine
nachhaltig ausgeglichene Haushaltslage wird jedoch noch nicht erreicht. Hierfür
spricht auch die Tatsache, dass im laufenden Hausha ltsjahr 2014 ein erster Nach-
trag mit einer deutlichen Ergebnisverschlechterung (-19,2 Mio. €) verabschiedet
wurde und statt eines Überschusses mittlerweile mit einem Defizit zu rechnen ist.
Diese Entwicklung macht deutlich, dass die vom Rat Ende 2009 gefassten haus-
haltspolitischen Zielvorgaben, wie die Vermeidung d er Haushaltssicherung und ein
originär ausgeglichener Haushalt ab dem Jahr 2020, nur durch weitere Konsolidie-
rungsbemühungen erreicht werden können. Dazu sollte das Aufgabenspektrum der
Stadt Münster einer intensiven Analyse unterzogen werden.
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2013
Nach der Ergebnisrechnung schließt das Haushaltsjah r 2013 mit einem Jahresüber-
schuss i.H.v. 28.894.653,04 € ab. Hierbei ist jedoc h zu beachten, dass die Ergebnisrech-
nung im Haushaltsjahr 2013 insbesondere durch die A bgrenzung von Wertberichtigun-
gen bei Finanzanlagen sowie durch Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegen-
ständen um insgesamt 27.186.898,72 € entlastet. Unt er Berücksichtigung dieser Ver-
rechnungen reduziert sich das aus betriebswirtschaf tlicher Sicht maßgebliche Rech-
nungsergebnis auf einen Betrag von 1.707.754,32 €:
Ergebnis 2013 Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Veränderung
Euro
Jahresfehlbetrag / -überschuss -41.898.321,02 28.894.653,04 70.792.974,06
Erträge aus dem Abgang /
Veräußerung von Anlagevermögen 0,00 696.551,49 696.551,49
Erträge aus Wertveränderungen von
Finanzanlagen 0,00 1.013.360,84 1.013.360,84
Aufwendungen aus dem Abgang /
Veräußerung von Anlagevermögen 0,00 4.943.937,89 4.943.937,89
Aufwendungen aus Wertveränderun-
gen von Finanzanlagen 0,00 23.952.873,16 23.952.873,16
Verrechnungssaldo 0,00 -27.186.898,72 -27.186.898,72
Veränderung des Eigenkapitals -41.898.321,02 1.707.754,32 43.606.075,34
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 19
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Das Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der mi t der allgemeinen Rücklage vor-
genommenen Verrechnungen stellt gegenüber der Haush altsplanung eine Verbesserung
von 43.606.075,34 € (104,1 %) dar. Die Analyse der Planabweichungen lässt erkennen,
dass die Ergebnisverbesserung auf mehrere unterschi edliche und zum Teil gegenläufige
Einflüsse zurückzuführen ist.
Mit den nachfolgenden Übersichten werden die bedeut samen Planabweichungen
(> 1,0 Mio. €) veranschaulicht:
Ordentliche Erträge Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Gewerbesteuer 270.000.000,00 256.318.751,40 -13.681 .248,60
Gemeindeanteil an der ESt 123.000.000,00 120.844.014, 00 -2.155.986,00
Leistungen Grundsicherung für
Arbeitssuchende 2.500.000,00 549.339,26 -1.950.660,74
Sonstige Steuern und Abgaben 95.660.000,00 96.590.466, 97 930.466,97
Steuern und ähnliche Abgaben 491.160.000,00 474.302.571,63 -16.857.428,37
Zuweisungen vom Land 48.058.210,00 54.334.761,78 6.276.551,78
Erstattung Solidarbeitrag 3.000.000,00 19.125.714,57 16.125.714,57
Übrige Zuwendungen und Umlagen 62.826.870,00 64.666 .136,59 1.839.266,59
Zuwendungen u. allgem. Umlagen 113.885.080,00 138.126.612,94 24.241.532,94
Sonstige Transfererträge 11.172.210,00 13.420.310,7 2 2.248.100,72
Verwaltungsgebühren 11.977.800,00 10.668.446,61 -1.3 09.353,39
Benutzungsgebühren 72.496.750,00 76.629.396,80 4.132 .646,80
Andere ö.-r. Leistungsentgelte 24.099.460,00 25.483. 637,07 1.384.177,07
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 108.574.010,00 112.781.480,48 4.207.470,48
Privatrechtliche Leistungsentgelte 19.835.450,00 20. 987.712,10 1.152.262,10
Erstattungen von Gemeinden u. GV 2.442.430,00 3.636. 587,84 1.194.157,87
Leistungsbeteiligung
KdU, ALG II, Eing. 82.451.320,00 89.969.318,96 7.517.998,96
Sonstige Kostenerstattungen 38.819.470,00 41.159.345, 58 2.339.875,58
Kostenerstattungen und Umlagen 123.713.220,00 134.7 65.252,38 11.052.032,38
Zinsen GewSt-Nachforderungen 7.000.000,00 4.743.090, 35 -2.256.909,65
Erstattung von KSt / KapSt 7.517.770,00 1.635.999,00 -5. 881.771,00
Auflösung Rückstellungen 1.604.510,00 9.780.838,27 8 .176.328,27
Auflösung Verbindlichkeiten 0,00 2.363.955,31 2.363.9 55,31
Sonstige ordentliche Erträge 1.827.600,00 5.358.774,7 7 3.531.174,77
Übrige sonstige ordentliche Erträge 25.417.220,00 29 .473.992,94 4.056.772,94
Sonstige ordentliche Erträge 43.367.100,00 53.356.650 ,64 9.989.550,64
Aktivierte Eigenleistungen 2.373.000,00 3.106.648,32 733.648,32
Ordentliche Erträge 914.080.070,00 950.847.239,21 36.767.169,21
Im Haushaltsjahr 2013 erzielte die Stadt Münster Er träge i.H.v. 950.847.239,21 €. Sie
übersteigen die Haushaltsansätze insgesamt um 36.767.169,21 € (4,0 %).
Steuern und ähnliche Abgaben verfehlten den Planwer t zwar um 16.857.428,37 €
(3,4 %), denn insbesondere das Gewerbesteueraufkomm en und der Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer blieben deutlich hinter den Ein schätzungen für das Haushaltsjahr
2013 zurück. Die übrigen Erträge kompensierten dies e Mindereinnahmen aber bei wei-
tem.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 20
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen kam es zu Mehreinnahmen i.H.v.
24.241.532,94 € (21,3 %). In diesem Bereich führte zum einen die Neuregelung des Ein-
heitslastenausgleiches zu einer in dieser Höhe uner warteten und einmaligen Rückerstat-
tungen. Rund 90 Städte und Gemeinden unter der Bete iligung der Stadt Münster hatten
gegen das Einheitslastenausgleichsgesetz geklagt. Es ging in dem Prozess nicht um den
Solidarpakt an sich, sondern darum, wie der Anteil der Kommunen zu berechnen ist. Der
nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof erklä rte das Gesetz im Sommer 2012 für
nichtig. Als Folge daraus ergaben sich im Haushalts jahr 2013 Mehreinnahmen aus der
Erstattung des Solidarbeitrages i.H.v. 16.125.714,5 7 € (537,5%). Daneben waren die
Zuweisungen vom Land um 6.276.551,78 € (13,1 %) höh er als veranschlagt. Sie lassen
sich vorrangig dem Aufgabenbereich Tagesbetreuung von Kindern zuordnen und werden
auf den Ausbau der U3-Betreuung zurückgeführt.
Weiterhin trugen die sonstigen Transfererträge zur Ergebnisverbesserung bei. Es kam
hierbei zu Mehreinnahmen i.H.v. 2.248.100,72 € (20, 1 %). Die Einnahmen in diesem Be-
reich resultieren im Wesentlichen aus Rückzahlungen von überzahlten Sozialleistungen,
übergeleiteten Unterhaltsansprüchen und Kostenbeiträgen.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte übertr afen die Haushaltsansätze um
4.207.470,48 € (3,9 %). Die Verbesserungen hierbei erklären sich vornehmlich durch
überplanmäßige Zuwächse der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern.
Im Bereich von privaten Leistungsentgelten ergaben sich Mehreinnahmen i.H.v.
1.152.262,10 € (5,8 %) aufgrund von höheren Verkauf serlösen, Mieten, Pachten, Erb-
bauzinsen und sonstigen Leistungsentgelten.
Weitere Verbesserungen stellten sich bei den Kosten erstattungen und Umlagen ein. Die
Rechnungsergebnisse übersteigen die Planwerte in di esem Bereich um 11.052.032,38 €
(8,9 %). Einen maßgeblichen Anteil an dieser Entwic klung haben die Beteiligungen des
Bundes an den Sozialhilfeleistungen, denen allerdin gs auch höheren Sozialhilfeausga-
ben gegenüberstehen.
Im Bereich der sonstigen ordentlichen Erträge stell ten sich Mehrerträge i.H.v.
9.989.550,64 € (23,0 %) ein. Sie resultieren zu gro ßen Teilen aus der Auflösung von
nicht mehr benötigten Rückstellungen für die Einsta ndsverpflichtung bei der Deponie-
nachsorge und für die Abdeckung etwaiger Risiken be i bestehenden Zinsderivaten.
Demgegenüber wurde das geplante Niveau bei den Zins en aus Gewerbesteuernachfor-
derungen verfehlt und die in den Haushaltsplan 2013 eingestellte Erstattung der Kapital-
ertragsteuer zum überwiegenden Teil erst im Haushaltsjahr 2014 realisiert.
Die Planabweichung bei den aktivierten Eigenleistungen i.H.v. 733.648,32 € (30,1 %) trug
ebenfalls zur Ergebnisverbesserung bei, sie hatte allerdings nur einen geringen Einfluss.
Die vorteilhafte Entwicklung der Erträge wurde im H aushaltsjahr 2013 durch niedrigere
Ausgaben als im Haushaltsplan veranschlagt weiter begünstigt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 21
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
In der nachstehenden Übersicht werden die unterschi edlichen Planabweichungen im Be-
reich der ordentlichen Aufwendungen veranschaulicht:
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Personalaufwendungen 211.813.880,00 208.757.318,99 - 3.056.561,01
Versorgungsaufwendungen 27.573.110,00 17.266.673,79 -10.306.436,21
Unterhaltung unbeb. Grundstücke 3.870.761,10 2.422. 795,95 -1.447.965,15
Unterhaltung bebauter Grundstücke 16.193.772,72 11. 262.680,53 -4.931.092,19
Unterhaltung Infrastrukturvermögen 15.303.900,00 13 .820.853,18 -1.483.046,82
Zuführung
Instandhaltungsrückstellungen 0,00 3.633.000,00 3.633.000,00
Kostenerstattungen an
private Unternehmen 1.469.870,00 2.919.353,45 1.449.483,45
Kostenerstattungen an
übrige Bereiche 1.327.360,00 231.682,58 -1.095.677,42
Übrige Sach- und Dienstleistungen 76.456.507,93 73. 669.404,92 -2.787.103,01
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen 114.622.171,75 107.959.770,61 -6.662.401,14
Bilanzielle Abschreibungen 78.381.980,00 78.178.412 ,25 -203.567,75
Zuschüsse an private Unternehmen 8.169.706,09 12.55 9.619,08 4.389.912,99
Zuschüsse an übrige Bereiche 79.093.303,56 64.097.47 5,62 -14.995.827,94
Sozialhilfe a.v.E. 28.769.200,00 29.858.154,29 1.088. 954,29
Jugendhilfe in Einrichtungen 21.377.220,00 19.095.97 0,33 -2.281.249,67
Kosten der Unterkunft 50.815.000,00 52.645.163,82 1. 830.163,82
Arbeitslosengeld II 57.790.000,00 62.617.816,99 4.82 7.816,99
Sonstige soziale Leistungen 29.273.383,45 28.835.220 ,50 -438.162,95
Gewerbesteuerumlage 20.500.000,00 18.945.302,00 -1. 554.698,00
Fin.-Beteiligung Fonds dt. Einheit 20.000.000,00 18.4 04.009,00 -1.595.991,00
Andere Transferaufwendungen 135.744.954,85 137.041.8 69,12 1.296.914,27
Transferaufwendungen 451.532.767,95 444.100.600,75 -7.432.167,20
Sonstige Geschäftsaufwendungen 4.172.908,17 2.416.29 9,96 -1.756.608,21
Verluste aus Abgang von Vermögen 1.600.000,00 0,00 -1. 600.000,00
Zuführungen zu Rückstellungen 47.200,00 5.265.798,3 7 5.218.598,37
Einzelwertberichtigung Forderungen 407.500,00 3.473. 148,38 3.065.648,38
Kapitalertragsteuer 5.510.950,00 3.299.009,72 -2.211 .940,28
Zinsen f. Gewerbesteuererstattungen 5.000.000,00 1. 786.813,00 -3.213.187,00
Übrige sonst. ordent. Aufwendungen 41.817.343,15 41. 675.789,33 -141.553,82
Sonstige ordentl. Aufwendungen 58.555.901,32 57.916. 858,76 -639.042,56
Ordentliche Aufwendungen 942.479.811,02 914.179.635,15 -28.300.175,87
Die Ausgaben des Haushaltsjahres 2013 belaufen sich auf 914.179.635,15 €. Sie blieben
um 28.300.175,87 € (3,0 %) unterhalb der fortgeschriebenen Planwerte.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 22
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Im Bereich der Personalaufwendungen konnte die Stadt Münster insgesamt einen Betrag
i.H.v. 3.056.561,01 € (1,4 %) gegenüber der Haushaltsplanung einsparen. Auf Grund von
punktuellen Personalmehrbedarfen ergeben sich zwar etwas höhere Ausgaben für
Dienstbezüge und Entgelte für tariflich Beschäftigt e. Diese Mehrausgaben i.H.v.
3.083.236,65 € (1,7 %) wurden aber durch niedrigere Zuführungen zu den mitarbeiterbe-
zogenen Rückstellungen mehr als ausgeglichen. Die E insparungen bei der Bildung von
Pensions- und Beihilferückstellungen summieren sich auf einen Betrag von
6.139.797,66 € (20,4 %).
Die niedrigeren Aufwendungen im Personalbereich sin d zu weiten Teilen auf eine Klar-
stellung des Innenministeriums des Landes NRW vom 1 7.12.2012 zur Bewertung von
Pensions- und Beihilferückstellungen zurückzuführen . Die Klarstellung führte dazu, dass
die aus dem Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014 resultierenden Aufwendungen bei
der Aufstockung von Rückstellungen nicht in einer S umme, sondern zeitanteilig auf die
Jahre 2013 und 2014 verteilt werden. Die während de r Aufstellung der Haushaltsplanung
noch übliche Veranschlagungspraxis hingegen orienti erte sich an dem Zeitpunkt, in dem
die Besoldungsanpassung zur Gewissheit wird und sah für das Jahr 2013 eine einmalige
Aufstockung für beide Jahre vor.
Aus den gleichen Gründen kam es auch bei den Versor gungsaufwendungen zu Einspa-
rungen. Die Rechnungsergebnisse in diesem Bereich b leiben um 10.306.436,21 €
(37,4 %) unterhalb der Haushaltsansätze. Zudem wurden bei der Haushaltsplanung 2013
die Auswirkungen der Erhöhung von Besoldungs- bzw. Versorgungsbezügen etwas
überschätzt.
Weitere Verbesserungen erkennt man bei den Aufwendu ngen für Sach- und Dienstleis-
tungen. In diesem Bereich betragen die Einsparungen 6.662.401,14 € (5,8 %), von denen
der überwiegende Teil bei den Aufwendungen für die Unterhaltung des städtischen Ver-
mögens in Form von Grundstücken, Gebäuden und Infra strukturmaßnahmen entstand.
Von dem für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehenen Ins tandhaltungsprogramm rutschte
ein Teil in das nachfolgende Haushaltsjahr 2014. Di es erklärt die Zuführungen zu den In-
standhaltungsrückstellungen und die Übertragung von Ermächtigungen i.H.v.
6.631.700,00 € in das nächste Haushaltsjahr 2014.
Die Abschreibungen entsprachen mit einer nur gering fügigen Abweichung von
203.567,75 € (0,3 %) in etwa dem Planwert.
Im Gegensatz dazu verbesserte sich das Rechnungserg ebnis im Bereich der Trans-
feraufwendungen gegenüber der Haushaltsplanung um 7 .432.167,20 € (1,6 %). Nen-
nenswerte Abweichungen von 7.960.546,36 € (11,8 %) entstanden hierbei im Bereich der
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen weil de r Haushaltsansatz zu hoch bemes-
sen war und zudem nicht alle für 2013 vorgesehenen Ausbaumaßnahmen umgesetzt
bzw. sicherheitshalber eingeplante Optionsplätze ni cht im vorgesehenen Ausmaß benö-
tigt wurden. Weitere Verbesserungen sind auf niedri gere Ausgaben für die wirtschaftliche
Erziehungshilfe, geringere Gewerbesteuerumlage und Ausgaben zur Beteiligung am
Fonds Deutsche Einheit zurückzuführen. Den Einsparu ngen bei den Transferaufwendun-
gen stehen höhere Aufwendungen für soziale Leistung en gegenüber. Hier sind insbe-
sondere die höheren Aufwendungen zur Sicherung von besonderen sozialen Bedarfen,
die Aufwendungen für Arbeitslosengeld II und die Ko sten der Unterkunft zu nennen. Wei-
tere Mehraufwendungen im Bereich der Transferleistu ngen verteilen sich auf die übrigen
Leistungsbereiche der Stadt Münster.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 23
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ergaben sich Einsparungen i.H.v. insge-
samt 639.042,56 € (1,1 %). Nach dem NKF-Weiterentwi cklungsgesetz werden – anders
als es bei der Aufstellung des Haushaltsplanes berü cksichtigt war - Verluste aus dem
Abgang von Sachanlagevermögen nicht mehr an dieser Stelle der Ergebnisrechnung
ausgewiesen, sondern als Verrechnung mit der allgem einen Rücklage in der Haushalts-
rechnung dargestellt. Den übrigen Einsparungen z.B. bei den Aufwendungen für Kapital-
ertragsteuern oder Zinsen für die Rückerstattung vo n gezahlten Gewerbesteuern stehen
allerdings auch höhere Einzelwertberichtigungen sow ie eine Zuführung zu den Rückstel-
lungen zur Abdeckung etwaiger Risiken bei den Gewer besteuerforderungen und Fremd-
währungskrediten gegenüber.
Das Finanzergebnis trug mit einem Betrag von 5.725. 628,98 € zu der Ergebnisverbesse-
rung im Haushaltsjahr 2013 bei.
Finanzergebnis Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Finanzerträge 17.908.420,00 19.102.189,43 1.193.769 ,43
Zinsen u. s. Finanzaufwendungen 31.407.000,00 26.87 5.140,45 -4.531.859,55
Finanzergebnis -13.498.580,00 -7.772.951,02 5.725.628,98
Die Finanzerträge in Form von Zinserträgen, Gewinna nteilen und sonstigen Finanzerträ-
gen waren im Haushaltsjahr 2013 tatsächlich um 1.19 3.769,43 € höher als im Haushalts-
plan veranschlagt. Die Umstellung der Ausweisung vo n Ausschüttungen der Sparkasse
Münsterland Ost in der städtischen Ergebnisrechnung hatte hieran einen einmaligen po-
sitiven Einfluss.
Niedrigere Ausgaben für Zinsen und Finanzaufwendung en verstärkten diesen positiven
Einfluss auf das Jahresergebnis.
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2013
Die Bilanz der Stadt Münster zum 31.12.2013 entspri cht der in § 41 GemHVO festgeleg-
ten Mindestgliederung. Sie wurde ordnungsgemäß unte r Fortführung der Eröffnungsbi-
lanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt.
In der Entwurfsfassung des Jahresabschlusses verrec hnete die Verwaltung zur Darstel-
lung von Bestandsveränderungen im Sachanlagevermöge n versehentlich die Abschrei-
bungen, die sich bei Abgängen oder Umbuchungen ange sammelt haben, mit den Ab-
schreibungen des laufenden Jahres 2013. Dies führt dazu, dass sich die Abschreibungen
der Ergebnisrechnung 2013 nicht mit den Angaben im Anlagenspiegel sowie den Anga-
ben zur Erörterung der Bestandsentwicklung im Sacha nlagevermögen abstimmen las-
sen. Im vorliegenden Bericht zur Prüfung des AWR wu rde dieser Sachverhalt korrigiert,
was die Abweichungen bei den in der Entwurfsfassung ausgewiesenen Bestandsverän-
derungen zu den im vorliegenden Prüfbericht dargest ellten Bestandsveränderungen er-
klärt. Anfangs- und Endbestände sind hiervon nicht betroffen.
Die nachstehenden Erläuterungen der einzelnen Posit ionen aus der Bilanz zum
31.12.2013 greifen das Gliederungsschema des § 41 G emHVO auf, so dass an dieser
Stelle das Schema des Berichtes durchbrochen wird.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 24
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
I Aktiva
1. Anlagevermögen 3.271.499.121,53 €
Vorjahr: 3.321.586.128,34 €
Zum Anlagevermögen der Stadt Münster zählen alle Ve rmögensgegenstände, die dazu
bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden.
Merkmale der Dauerhaftigkeit sind, dass die Vermöge nsgegenstände nicht zur Veräuße-
rung bestimmt sind und die Zweckbestimmung der Verm ögenswerte darin besteht, der
Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen.
Das Anlagevermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2013 aus folgenden Vermö-
genspositionen zusammen:
◊ Immaterielle Vermögensgegenstände 314.763,58 €
◊ Sachanlagen 2.813.337.667,77 €
◊ Finanzanlagen 457.846.690,18 €
Summe 3.271.499.121,53 €
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 314.763,58 €
Vorjahr: 369.143,68 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
369.143,68 31.960,92 23.299,91 0,00 63.041,11 314.763,58
Die Bilanzposition Immaterielle Vermögensgegenstände beinhaltet die entgeltlich von der
Stadt Münster erworbenen Lizenzen und DV-Software, die nicht der zentralen Beschaf-
fung durch die citeq unterliegen. Daneben aktiviert e die Verwaltung an dieser Stelle ein
erworbenes Wegerecht.
Der Buchwert wurde unter Fortführung der historisch en Anschaffungskosten und Abzug
von planmäßigen Abschreibungen ermittelt. Er stimmt in Haupt- und Nebenbuchhaltung
überein und verminderte sich von 369.143,68 € um 54 .380,10 € (14,7 %) auf
314.763,58 €. Die Abschreibungen und Abgänge in die sem Bereich waren größer als die
Neuanschaffungen, so dass sich der Wert der immater iellen Vermögensgegenstände
verringerte.
Abgesehen von einem Hinweis zur Umgruppierung von A nschaffungskosten für Hard-
ware (Rechner, Router) zu den Betriebs- und Geschäf tsausstattungen bestätigen die
Prüfungsergebnisse den Bilanzausweis der Immateriel len Vermögensgegenstände im
Jahresabschluss 2013. Die Umgruppierung wird wegen ihres geringen Gewichtes im
Haushaltsjahr 2014 durchgeführt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 25
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
1.2 Sachanlagen 2.813.337.667,77 €
Vorjahr: 2.843.673.009,10 €
Unter den Sachanlagen werden die materiellen Vermög ensgegenstände der Stadt Müns-
ter erfasst, die für Zwecke der Erstellung von Dien stleistungen, zur Überlassung an Dritte
oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Stadt Münster länger als
ein Haushaltsjahr genutzt werden.
Das Sachanlagevermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2013 aus folgenden
Vermögensgruppen zusammen:
◊ Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Recht e 231.220.123,93 €
◊ Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 748.086.531,05 €
◊ Infrastrukturvermögen 1.668.081.771,12 €
◊ Bauten auf fremdem Grund und Boden 626.391,22 €
◊ Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 14.041.676,45 €
◊ Masch. u. technische Anlagen, Fahrzeuge 30.618.138 ,33 €
◊ Betriebs- und Geschäftsausstattung 44.999.751,92 €
◊ Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 75.663. 283,75 €
Summe 2.813.337.667,77 €
Das Sachanlagevermögen von städtischen Ämtern und E inrichtungen ist regelmäßig Ge-
genstand von unterjährigen, turnusmäßigen Prüfungen des AWR. Die Prüfungen in die-
sen Bereichen bestätigen insgesamt die Ordnungsmäßigkeit der Anlagenbuchhaltung.
Eine zusätzliche stichprobenartige Prüfung, die von den Jahresabschlusswerten ausgeht
und wegen der großen Datenmengen des städtischen An lagevermögens unumgänglich
war, kommt zu keinen anders lautenden Ergebnissen.
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 231.220.123,93 €
Vorjahr: 228.912.510,66 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Grünflächen
124.743.144,18
Ackerland
35.199.821,71
Wald, Forste
6.982.850,79
Sonstige
61.986.693,98
228.912.510,66
1.470.963,52
-236.437,17
1.791.561,33
-48.125,31
2.977.962,37
26.562,64
388.745,14
339.097,49
729.609,32
1.484.014,59
4.356.434,53
-1.320.338,21
1.357.773,16
-598.016,64
3.795.852,84
2.982.187,35
0,00
0,00
0,00
2.982.187,35
127.561.792,24
33.254.301,19
9.793.087,79
60.610.942,71
231.220.123,93
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich ke ine benutzbaren Gebäude oder Tei-
le der städtischen Infrastruktur befinden. Die Stadt Münster untergliedert ihre unbebauten
Grundstücke den gesetzlichen Anforderungen entsprec hend nach Nutzungsarten in
Grünfläche, Ackerland, Wald und Forst sowie sonstige unbebaute Grundstücke.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 26
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Im Haushaltsjahr 2013 erhöhte sich der Buchwert für unbebaute Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte von 228.912.510,66 € um 2.307. 613,27 € (1,0 %) auf
231.220.123,93 €.
Im Zuge der Umstellung auf das neue amtliche Liegen schaftskatasterinformationssystem
(ALKIS) wurden Grundstücke identifiziert, die zuvor unter anderen Bilanzpositionen aus-
gewiesen wurden. Dies erklärt u.a. auch den erhebli chen Zugang im Bereich von Wald
und Forsten i.H.v. 2.810.237,00 € (40,2 %).
Die übrigen Bestandsveränderungen lassen sich auf E rwerb und Verkauf von Grundstü-
cken oder auf Umgruppierungen aus der Position Anlagen im Bau zurückführen.
Das AWR hinterfragte im Rahmen der Jahresabschlussp rüfung 2013 die Bestandsver-
änderungen, bei denen der Buchungsbetrag jeweils größer als 100.000,00 € war.
Neben der Verwendung von untauglichen Schlüsseln, d ie zu einem ungenauen Ausweis
der Bestandsbewegungen im Anlagengitter führten, ga b es im Hinblick auf die Nachvoll-
ziehbarkeit und Plausibilität der Bestandsveränderu ngen insgesamt keine weiteren Fest-
stellungen.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 748.086.531,05 €
Vorjahr: 755.681.079,47 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Kitas
51.505.872,06
Schulen
365.866.301,20
Wohngebäude
2.038.522,01
Sonstige
336.270.384,20
755.681.079,47
5.949.068,74
1.536.761,14
66.385,00
-41.400,82
7.510.814,06
245.700,00
0,00
33.028,68
70.070,64
348.799,32
1.966.841,81
1.155.910,27
184.781,91
-300.063,17
3.007.470,82
780.544,23
9.594.829,15
47.575,76
7.341.084,84
17.764.033,98
58.395.538,38
358.964.143,46
2.209.084,48
328.517.764,73
748.086.531,05
In der Position Bebaute Grundstücke und grundstückgleiche Rechte werden Grundstücke
mit den darauf stehenden Gebäuden bilanziert. Das d iesbezügliche Vermögen der Stadt
Münster umfasst Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sc hulgebäude, Wohnbauten und
sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude. S ie wurden in der Bilanz der Stadt
Münster gemäß den gesetzlichen Vorschriften differenziert dargestellt.
Im Saldo verringerte sich der Wert der bebauten Gru ndstücke und grundstücksgleichen
Rechte von 755.681.079,47 € um 7.594.548,41 € (1,0 %) auf 748.086.531,06 €.
Die wertbestimmenden Zugängen finden sich im Bereic h der Kitas. Hier spiegeln sich im
Wesentlichen die Ausbaubemühungen der Stadt Münster für zusätzliche Kita-Plätze wie-
der. Demgegenüber sanken die Buchwerte für Schulen und sonstige Gebäude, weil der
nutzungsbedingte Werteverbrauch höher war als die Ersatzinvestitionen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 27
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Das AWR hinterfragte die Bestandsveränderungen mit Buchwerten von mehr als
100.000,00 €. Die einzelnen Bestandsveränderungen l ießen sich durch die in der Anla-
genbuchhaltung abgespeicherten Rechnungsbelege nachvollziehen. Die festgelegte Nut-
zungsdauer bei den Anlagenzugängen bewegte sich inn erhalb der gesetzlichen Band-
breite.
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.668.081.771,12 €
Vorjahr: 1.687.848.158,16 €
Als Infrastrukturvermögen werden Einrichtungen beze ichnet, die ihrer Funktion oder
Bauweise nach der örtlichen Versorgung dienen. Es setzt sich zusammen aus Grund und
Boden, Brücken, Tunneln, Gleisanlagen, Entwässerung s- und Abwasserbeseitigungsan-
lagen, dem Straßennetz mit Wegen und Plätzen sowie diversen sonstigen Bauten, die
dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen sind.
Mit einem Volumen von 1,668 Mrd. € umfasst das Infr astrukturvermögen etwa die Hälfte
aller Vermögenswerte der Stadt Münster.
Wegen der Eigenart des Infrastrukturvermögens und d er sich daraus ergebenden einge-
schränkten Verwendungsmöglichkeit ist das Infrastru kturvermögen in der Bilanz geson-
dert auszuweisen.
Der Wert des Infrastrukturvermögens verringerte sic h von 1.687.848.158,16 € um
19.766.387,04 € (1,2 %), da die Abschreibungen in d iesem Bereich höher als die Er-
satzinvestitionen und Neuzugänge waren.
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Münster setzt s ich am 31.12.2013 aus folgenden
Posten zusammen:
◊ Grund- und Boden des Infrastrukturvermögens 315.24 8.093,21 €
◊ Brücken und Tunnel 41.178.671,47 €
◊ Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheit sanlagen 0,00 €
◊ Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 705 .739.653,35 €
◊ Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrslenkungs anlagen 584.260.396,20 €
◊ Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 21 .654.956,89 €
Summe 1.668.081.771,12 €
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsverände rungen im Bereich des städti-
schen Infrastrukturvermögens. Die Bestandsveränderu ngen ließen sich mit Hilfe der in
den zuständigen Fachämtern geführten Unterlagen nac hvollziehen und als ordnungsge-
mäß bestätigen.
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 315.248.093,21 €
Vorjahr: 314.733.212,15 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
314.733.212,15
827.999,10
309.601,25
-3.516,79
0,00
315.248.093,21
Unter der Bilanzposition Grund und Boden des Infras trukturvermögens erfasst die Ver-
waltung alle Grundstücke mit Straßen, Kanalisation oder sonstigen Verkehrs- bzw. Ver-
sorgungseinrichtungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 28
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Der Gesamtwert von Grund und Boden, der Teil des In frastrukturvermögens ist, stieg im
Laufe des Jahres 2013 von 314.733.212,15 € um 514.8 81,06 € (0,2 %) auf
315.248.093,21 €.
Das AWR hinterfragte alle Bestandsveränderungen in diesem Bereich, deren Betrag
größer als 100.000,00 € bzw. bei Umbuchungen größer als 500.000,00 € war. Abgese-
hen von der bereits an anderen Stellen erwähnten un sachgemäßen Verwendung von
Buchungsschlüsseln hat die stichprobenartige Prüfun g gezeigt, dass sämtliche Be-
standsveränderungen mit Hilfe der Anlagenrechnung l ückenlos nachzuvollziehen waren.
Die Bestandveränderungen des Jahres 2013 waren auf Vereinigung, Teilung oder Ände-
rung der Nutzungsart von Grundstücken, Umflurungen oder auch eine Verschmelzung
von Flurstücken zurückzuführen.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 41.178.671,47 €
Vorjahr: 41.801.929,51 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
41.801.929,51
50.011,94
0,00
502.632,59
1.175.902,57
41.178.671,47
Die Bilanzposition Brücken und Tunnel umfasst die i m Besitz der Stadt Münster befindli-
chen Brückenbauwerke des Infrastrukturvermögens. Hi erzu zählen Brücken aus Beton,
Stahlbeton, Stahl und Holz.
Der Wert der Brücken verringerte sich von 41.801.92 9,51 € um 623.258,04 € (1,5 %) auf
41.178.671,47 €, denn die im Jahr 2013 aktivierten Zugänge waren insgesamt niedriger
als die Abnutzung der vorhandenen Substanz.
Nach dem Hinweis des AWR holte die Verwaltung die A ktivierung der im Vorjahr 2012
fertiggestellten Radwegebrücke Austermannstraße nach.
Während der Überprüfung der Bestandsveränderungen d es Jahres 2013 konnte das
AWR erkennen, dass sich die Nutzungsdauern für die Unterkonstruktionen von Brücken
aus Beton vornehmlich an den fachtechnischen Vorgab en des Bundes orientieren. Mit
110 Jahren liegt die angesetzte Abschreibungsdauer etwas über der in der NKF-
Rahmenrichtlinie verankerten Spanne von 50 – 100 Jahren. Die Abweichungen haben al-
lerdings keine gravierenden Auswirkungen auf das Er gebnis des Haushaltsjahres, so
dass von einer Korrektur des Jahresabschlusses 2013 abgesehen wurde. Gleichwohl
wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die g esetzlichen Vorgaben für die Ge-
samtnutzungsdauern aus Gründen der Vergleichbarkeit landeseinheitlich zu beachten
sind und daher die Grenzen der innerstädtischen Rah menrichtlinie auch in begründbaren
Ausnahmefällen nicht überschritten werden dürfen.
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung
und Sicherheitsanlagen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
An dieser Stelle wird die im Eigentum der Stadt Mün ster stehende Gleisanlage Robert-
Bosch-Straße bilanziert. Die Verwaltung setzte hier für im Jahr 2010 einen Wert von
5.000,00 € und eine Restnutzungsdauer von zwei Jahr en an. Nach vollständiger Ab-
schreibung wird der Vermögensgegenstand - solange d ie Stadt Münster Eigentümerin
der Gleisanlagen ist - im Anlagevermögen mit der An lagennummer 20052069 unter der
Anlagenklasse 423 Gleisanlagen mit Streckenausrüstu ng und Sicherheitseinrichtungen
geführt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 29
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanla gen 705.739.653,35 €
Vorjahr: 711.766.093,44 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
711.766.093,44
5.313.782,41
2.683.211,96
8.857.038,76
17.514.049,30
705.739.653,35
Die Position Entwässerungs- und Abwasserbeseitigung sanlagen besteht aus den Anla-
gen zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpwerke ) und zur Reinigung von
Schmutz- und Regenwasser. Daneben beinhaltet sie au ch Regenrückhalte- und Regen-
reinigungsbecken, Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen.
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwass erbeseitigungsanlagen wird in
einer Nebenbuchhaltung KANDIS / WERT geführt. Der B estandswert wird dabei jährlich
auf der Grundlage eines externen Gutachtens fortges chrieben. Die Bestandsveränderun-
gen der Nebenbuchhaltung werden in SAP regelmäßig n achgepflegt, weil es keine sys-
temische Verbindung gibt.
Demgegenüber wird das Vermögen, das den Kläranlagen zuzurechnen ist, unmittelbar
mit Einzelwerten in SAP nachgehalten.
Der Bilanzwert der Entwässerungs- und Abwasserbesei tigungsanlagen reduzierte sich
von 711.766.093,44 € um 6.026.440,09 € (0,9 %) auf 705.739.653,35 €. Am Ende des
Haushaltsjahres 2013 setzt sich der Bestand aus folgenden Einzelposten zusammen:
Anlagen-
nummer
Bezeichnung SAP
Buchwert
31.12.2013
Euro
SAP Klärbecken, Maschinentechnik, Rohrleitungen Kläranlagen 36.435.143,35
KANDIS
20014230 Regenwasserkanäle 283.726.227,00
20014231 Abscheider 680.051,00
20014232 Regenrückhaltebecken 12.092.386,00
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.602.931,00
20014234 Regenklärbecken naturnah 1.899.602,00
20014235 Schmutzwasserkanäle 256.592.708,00
20014236 Mischwasserkanäle 86.686.481,00
20014237 Druckrohrleitungen 23.733.357,00
20014238 Kleinpumpwerke 2.290.767,00
Summe der in KANDIS geführten Werte 669.304.510,00
Entwässerungs- und Abwasseranlagen gesamt 705.739.653,35
Zur Prüfung der Vollständigkeit von Anlagenzugängen verglich das AWR die ausgewie-
senen Zugänge mit den im Jahr 2013 schlussgerechnet en Maßnahmen (z. B. Fertigmel-
dung von Baumaßnahmen). Danach waren alle für den V ergleich herangezogenen Maß-
nahmen im Anlagevermögen korrekt als Zugang erfasst . Ferner hinterfragte das AWR
die bilanzierten Anschaffungskosten und Nutzungsdau ern bei den Anlagenzugängen, die
unmittelbar in SAP geführt werden.
Zusätzlich überprüfte das AWR, ob bei den in die St ichproben einbezogenen Neuzugän-
gen im Bedarfsfall Sonderposten gebildet wurden. Es kam dabei zu keinen weiteren
Feststellungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 30
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen
und Verkehrslenkungsanlagen 584.260.396,20 €
Vorjahr: 597.869.646,87 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
597.869.646,87
2.898.523,12
1.848.479,82
11.955.925,86
26.615.219,83
584.260.396,20
Die Bilanzposition Straßennetz mit Wegen, Plätzen u nd Verkehrslenkungsanlagen bein-
haltet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden wese ntlichen technischen Einrichtun-
gen wie Lichtsignalanlagen, Parkleitsysteme oder di e Einrichtungen der Parkraumbewirt-
schaftung. Hierzu zählen ferner Rad- u. Wanderwege sowie Wege, die sich auf den Ent-
wässerungs- u. Abwasserbeseitigungsanlagen befinden.
Im Bereich des Straßennetzes reichen die Ersatz- un d Erweiterungsinvestitionen regel-
mäßig nicht aus, um die abschreibungsbedingten Wert verminderungen auszugleichen.
Der Wert des Straßenvermögens verringerte sich im Jahr 2013 von 597.869.646,87 € um
13.609.250,67 € (2,3 %) auf 584.260.396,20 €.
Bei den Neuzugängen im Jahr 2013 handelt es sich um eine Vielzahl kleinerer neu er-
stellter Anlagen oder um Ersatzinvestitionen. Bei den Ersatzinvestitionen achtete man da-
rauf, dass die ersetzten Straßen jeweils in Abgang gestellt wurden.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinterfragte das AWR ferner die in der Anlagen-
rechnung hinterlegten Abschreibungszeiträume sowie die Zuordnung von Sonderposten.
Abgesehen von einigen für die Kernaussagen des Jahr esabschlusses aber unbedeuten-
de Zuordnungsfehlern kam es keinen Feststellungen. Die einzelnen korrekturbedürftigen
Sachverhalte wurden im Vermerk zum Bilanzabschnitt festgehalten und mit dem Amt für
Finanzen und Beteiligungen erörtert, so dass die Berichtigungen im folgenden Haushalts-
jahr 2014 durchgeführt werden können.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 21.654.956,89 €
Vorjahr: 21.677.276,19 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
21.677.276,19
387.942,76
0,00
677.099,84
1.087.361,90
21.654.956,89
Die Bilanzposition Sonstige Bauten des Infrastruktu rvermögens umfasst die im städti-
schen Eigentum befindlichen Parkmöglichkeiten, Lärm schutz- und Stützwände, Fahrrad-
überdachungen, Verkehrszeichen, Rampen, Wartehallen , Pumpwerke und ähnliche Ge-
bäude.
Der Buchwert der Bilanzposition verminderte sich im Laufe des Jahres 2013 von
21.677.276,19 € um 22.319,30 € (0,1 %) auf 21.654.956,89 €.
Das AWR überprüfte die Bestandsveränderungen, insbe sondere die Ermittlung der An-
schaffungs- und Herstellungskosten sowie die Zuordn ung von Sonderposten. Hierbei
kam es zu keinen Feststellungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 31
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Darüber hinaus hinterfragte das AWR die Bestandsent wicklung der noch nicht fertigge-
stellten Anlagen im Bau im Bereich der sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens:
Bestand
01.01.2008
Euro
Bestand
31.12.2008
Euro
Bestand
31.12.2009
Euro
Bestand
31.12.2010
Euro
Bestand
31.12.2011
Euro
Bestand
31.12.2012
Euro
Bestand
31.12.2013
Euro
26.871.947 44.345.694 56.473.203 56.682.893 54.962. 394 63.355.838 58.083.079
Die Übersicht zeigt, dass der Bestand gegenüber dem Vorjahr von 63.355.838,00 € um
5.272.759,00 € auf 58.083.079,00 € reduziert werden konnte. Gleichwohl lässt die Zeit-
reihenbetrachtung erkennen, dass noch erheblicher B edarf besteht, den vorhandenen
Bestand durch eine Aufarbeitung der einzelnen Maßnahmen weiter zu reduzieren.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 626.391,22 €
Vorjahr: 720.151,12 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
720.151,12
0,00
0,00
0,00
93.759,90
626.391,22
Die Bilanzposition Bauten auf fremden Grund und Bod en umfasst Bauwerke auf Grund-
stücken, die nicht dem wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Münster zuzurechnen sind.
Der Wert verringerte sich in Folge von Abschreibung en um 93.759,90 € (13,0 %) auf
626.391,22 €.
Die Wertentwicklung während des Jahres 2013 ist durch die Anlagenbuchhaltung belegt.
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 14.041.676, 45 €
Vorjahr: 13.948.847,52 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
13.948.847,52
92.828,93
0,00
0,00
14.041.676,45
Vermögensgegenstände mit kultureller und geschichtl icher Bedeutung werden unter der
Bilanzposition „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ erfasst. Neben Antiquitäten, Ge-
mälden, Skulpturen und historischen Sammlungen wie Urkunden oder historischen Auf-
zeichnungen werden unter dieser Bilanzposition auch Denkmäler bilanziert.
Das Gesetz unterstellt, dass Kunstgegenstände und K ulturdenkmäler keinem Wertever-
zehr unterliegen, so dass bei diesen Vermögensgegen ständen keine Abschreibungen
vorgesehen sind.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 32
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Der Wert der städtischen Kunstgegenstände und Kultu rdenkmäler stieg von
13.948.847,52 um 92.828,93 € (0,7 %) auf 14.041.676,45 €.
Der Bestand am 31.12.2013 setzt sich wie folgt zusammen:
Amt /
Einrichtung
Vermögensart
Bestand
01.01.2013
Euro
Bestand
31.12.2013
Euro
Veränderung
Euro
Stadtmuseum Kunstgegenstände,
Gemälde, Konvolute 7.863.642,61 7.899.278,38 35.635,77
Stadtarchiv
Sammlungen, Urkunden,
Ratsprotokolle, historische
Aufzeichnungen
4.355.687,20 4.409.430,36 53.743,16
Kulturamt Kunstgegenstände,
Gemälde, Skulpturen 871.893,96 871.893,96 0,00
Villa
ten Hompel Sammlungen 852.710,59 855.760,59 3.050,00
Übrige Bereiche Kunstgegenstände,
Gemälde 4.913,16 5.313,16 400,00
Summe 13.948.847,52 14.041.676,45 92.828,93
Das Stadtarchiv und das Stadtmuseum besitzen die we sentlichen Anteile am Bestand
und an den jährlichen Zugängen.
Die Prüfung der Analgenzugänge in diesem Bereich fü hrte zu keinen bedeutsamen Hin-
weisen. Während der Prüfung erkannte das AWR allerd ings, dass die Bewertung und Er-
fassung von Sachspenden im Bereich des Stadtarchive s und der Villa ten Hompel noch
nicht reibungslos funktioniert.
So übersah es die Verwaltung während des Haushaltsjahres 2013 Sachspenden im Wert
von rd. 13.000,00 € im Aufgabenbereich der Villa te n Hompel zusammen mit gleich ho-
hen Sonderposten zu bilanzieren.
Wegen der Geringfügigkeit des Betrages hat die Korr ektur keinen Einfluss auf die Ge-
samtaussage des Jahresabschlusses 2013. Die Korrekt ur wurde bereits während der
Prüfung im Haushaltsjahr 2014 durchgeführt.
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 3 0.618.138,33 €
Vorjahr: 30.586.092,47 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
30.586.092,47
2.434.485,95
20.994,23
624.651,31
3.006.097,17
30.618.138,33
Unter der Bilanzposition Maschinen und technische A nlagen, Fahrzeuge werden beweg-
liche technische Vermögensgegenstände erfasst. Die Position beinhaltet alle Maschinen,
technischen Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Betrieb sanlagen und Fahrzeuge der Stadt
Münster und ist stark durch die fest mit Gebäuden v erankerten technischen Anlagen und
Betriebsvorrichtungen sowie durch die Sonderfahrzeuge der Feuerwehr geprägt.
Der Wert der Bilanzposition erhöhte sich im Jahr 20 13 von 30.586.092,47 € um
32.045,86 € (0,1 %) auf 30.618.138,33 €. Die Zugäng e in diesem Bereich werden wert-
mäßig weitestgehend durch die Abschreibungen aufgezehrt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 33
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Der Bestand vom 31.12.2013 setzt sich wie folgt zusammen:
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Maschinen
685.586,09
Technische
Anlagen
4.680.918,88
Betriebs-
vorrichtungen
8.649.973,21
Sonstige
Betriebsanlagen
290.832,78
Maschinen /
GWG
0,00
PKW
882.128,31
Nutzfahrzeuge
6.999.485,06
Spezialfahrzeuge
8.383.032,00
Sonstige
Fahrzeuge
13.712,48
Fahrzeuge
< 410 €
101,87
Techn. Anlagen
< 1.000 €
321,79
30.586.092,47
57.836,68
121.556,49
952.156,21
0,00
11.054,34
65.877,96
345.343,33
834.073,10
46.587,84
0,00
0,00
2.434.485,95
0,00
0,00
2.535,31
0,00
0,00
1.970,00
16.488,92
0,00
0,00
0,00
0,00
20.994,23
0,00
180.125,47
49.642,92
0,00
0,00
0,00
-1.307.432,34
1.702.315,26
0,00
0,00
0,00
624.651,31
158.334,74
301.834,90
469.159,94
19.302,73
11.054,34
225.726,50
774.573,32
1.041.683,91
4.140,56
53,69
232,54
3.006.097,17
585.088,03
4.680.765,94
9.180.077,09
271.530,05
0,00
720.309,77
5.246.333,81
9.877.736,45
56.159,79
48,18
89,25
30.618.138,36
Das AWR überprüfte in Stichproben die Bestandsverän derungen des Jahres 2013. Die
Veränderungen konnten mit Hilfe der städtischen Anl agenrechnung nachvollzogen wer-
den. Sämtliche Zugänge waren durch Rechnungen ordnungsgemäß belegt.
Abgesehen von einzelnen Ausnahmefällen wurde die in nerstädtische Rahmentabelle für
Nutzungsdauern von langlebigen Wirtschaftsgütern eingehalten.
Die Verwaltung grenzte Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermö-
gen ordnungsgemäß im Sinne des 1. NKF-Weiterentwick lungsgesetzes aus der Ergeb-
nisrechnung ab und verrechnete die jeweiligen Beträge mit der Allgemeinen Rücklage.
In der Regel wurde unter Ausnutzung von eingeräumten Skontoabzügen gezahlt.
Übrige Feststellungen und Hinweise aus der Prüfung beeinflussen die Kernaussagen des
Jahresabschlusses nur unwesentlich, so dass die Hin weise des AWR in Absprache mit
dem Amt für Finanzen und Beteiligungen im Haushalts jahr 2014 aufgegriffen und umge-
setzt werden. Eine unmittelbare Korrektur des Jahre sabschlusses 2013 ist wegen der
Geringfügigkeit der Fehlkontierungen nicht erforderlich.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 34
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 44.999.751 ,92 €
Vorjahr: 50.218.094,48 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
50.218.094,48
2.828.678,49
388.613,38
-18.270,53
7.640.137,14
44.999.751,92
Die Bilanzposition Betriebs- und Geschäftssausstattung umfasst neben dem Büromobiliar
noch die aufgabenspezifische Ausstattung der Ämter wie Spielsachen, Werkzeuge,
Sportgeräte, Bücher und Medien oder Lehr- und Lernmittel an Schulen.
Der Buchwert der Position verringerte sich gegenübe r dem Vorjahr um 5.218.342,56 €
(10,4 %), weil der Wert der Neuanschaffungen niedri ger war als die Abschreibungen und
die Restbuchwerte der ausgemusterten Ausstattungsgegenstände.
Der Bestand stimmt in der Haupt- und Anlagenbuchhal tung überein. Er setzt sich zum
Jahresende 2013 aus folgenden Posten zusammen:
◊ Technische Ausstattung 3.686.543,56 €
◊ Mobiliar für Verwaltung 2.318.911,76 €
◊ Sonstiges Mobiliar 11.740.673,33 €
◊ Sonstiges Inventar 14.528.945,40 €
◊ Rechnersysteme 432.536,73 €
◊ Monitore 10.368,53 €
◊ Sonstige DV-Peripherie 85.162,52 €
◊ GWG in steuerrelevanten Bereichen
(410,01 – 1.000,00 €) 7.751,84 €
◊ Festwerte für Bücher und Medien der Stadtbücherei,
Feuerwehrschläuche und
Lehrmittel an städtischen Schulen 12.188.858,25 €
Summe 44.999.751,92 €
Das AWR prüfte in Stichproben die Bestandsveränderu ngen im Bereich der Betriebs-
und Geschäftsausstattung mit Hilfe der städtischen Anlagenrechnung. Bei allen geprüften
Neuzugängen war die Stadt Münster wirtschaftliche E igentümerin. Die Zugänge waren
nachvollziehbar und durch ordentliche Rechnungen be legt. Soweit möglich wurde unter
Ausnutzung von Skonto gezahlt.
Die für Bücher und Medien der Stadtbücherei, Feuerw ehrschläuche und Lehrmittel an
städtischen Schulen gebildeten Festwerte waren wie gesetzlich gefordert auf 50 % ge-
mindert. Nach einer Wertüberprüfung im Haushaltsjah r 2013 wurde der Festwert für Bü-
cher und Medien der Stadtbücherei zusätzlich um 384 .728,00 € reduziert. Das Volumen
der zugekauften Medien verringerte sich im Zuge ten denziell steigender Preis im Laufe
der Jahre, so dass eine Wertberichtigung geboten war.
Die Reduzierung des Festwertes wurde mit der allgem einen Rücklage verrechnet. Der
Wortlaut des § 43 Abs. 3 GemHVO sowie die Kommentie rung zu § 34 Abs. 2 GemHVO
sprechen allerdings gegen eine erfolgsneutrale Verr echnung mit der allgemeinen Rück-
lage. Wegen der nur geringfügigen Auswirkungen sah das AWR von einer Änderung der
Schlussbilanz zum 31.12.2013 ab.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 35
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Es wurde mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen vereinbart, dass die Wertkorrektu-
ren von Festwerten - wie in der Handreichung des In nenministeriums des Landes NRW
beschrieben - zukünftig als Zu- bzw. Abschreibung e rfasst werden und damit Bestandteil
der Ergebnisrechnung bleiben.
Daneben kam es zu Hinweisen, nach denen einzelne Ve rmögensgegenstände in der An-
lagenbuchhaltung anders zuzuordnen sind als bisher. Das AWR musste während der
Durchsicht des städtischen Anlagevermögens zur Kenn tnis nehmen, dass ähnliche Hin-
weise aus den Vorjahren bis zum Jahresabschluss 201 3 noch nicht umgesetzt wurden.
Aus diesem Grunde fordert das AWR die Umsetzung die ser Korrekturhinweise mit Nach-
druck. Für eine Änderung des Jahresabschlusses 2013 haben diese Korrekturhinweise
allesamt aber ein zu geringes Gewicht.
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 75.66 3.283,75 €
Vorjahr: 75.758.075,22 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
unAiB
Grundst. u. Geb .
0,00
61.164,06
61.164,06
0,00
0,00
AiB Grundstücke
1.246.159,56
1.371.460,03
1.042,62
-458.321,55
2.158.255,42
AiB Hochbau
6.173.725,05
8.444.762,79
0,00
-4.048.843,30
10.569.644,54
AiB Tiefbau
63.355.838,90
17.053.032,81
0,00
-22.325.792,55
58.083.079,16
AiB sonstige
Baumaßnahmen
3.793.732,74
1.742.406,61
0,00
-2.201.135,87
3.335.003,48
AiB bewegliches
Vermögen
1.188.618,97
1.263.803,37
0,00
-935.121,19
1.517.301,15
Summe
75.758.075,22
29.936.629,67
62.206,68
-29.969.214,46
75.663.283,75
Die Bilanzposition Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau beinhaltet Ausgaben für bis
zum Jahresende nicht fertig gestellte Anlagen / Bau maßnahmen bzw. finanzielle Vorleis-
tungen für noch zu erhaltende Sachanlagen wie Grund stücke, Gebäude, technische An-
lagen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattungen.
Erst wenn Anlagen in Betrieb genommen werden bzw. d ie Stadt Münster die Verfü-
gungsgewalt über gekaufte Sachwerte erhält, sind di e bis dahin auf Unterkonten gesam-
melten Ausgaben zu Investitionen zusammenzustellen und in die Anlagenrechnung als
ein Wirtschaftsgut zu übernehmen, so dass ab diesem Moment einheitliche Abschrei-
bungen berechnet werden.
Der Bestand am 31.12.2013 verringerte sich gegenübe r dem Vorjahr um 94.791,47 €
(0,1 %) auf 75.663.283,75 €.
Soweit die stichprobenartige Prüfung der Bestandsveränderungen erkennen ließ, wurden
die Zugänge und Umbuchungen im Jahr 2013 in der Buc hhaltung korrekt verarbeitet. Die
Verwaltung zeigte sich bemüht, die Sammelposten mög lichst zeitnah zu verrechnen. Im
Bereich des Tiefbauamtes ist es allerdings bis zum 31.12.2013 noch nicht gelungen, die
angestrebte Reduzierung des Bestandes an Anlagen im Bau zu erreichen. Hierzu sind im
Tiefbauamt weitere Anstrengungen erforderlich, zu d enen das AWR hiermit nachdrück-
lich anregt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 36
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
1.3 Finanzanlagen 457.846.690,18 €
Vorjahr: 477.543.975,56 €
Von Finanzanlagen spricht man, wenn die Stadt Münst er einem Dritten oder einem Son-
dervermögen mit Sonderrechnung finanzielle Mittel i n Form von Fremd- oder Eigenkapi-
tal überlässt und diese Mittel nicht als Zuschuss o der Zuwendung zu beurteilen sind. Aus
der Zuordnung zum Anlagevermögen ergibt sich, dass diese Anlagen langfristig, d.h.
grundsätzlich länger als ein Jahr den Zwecken der Stadt Münster dienen.
Die im Jahresabschluss 2013 bilanzierten Finanzanla gen setzen sich aus Anteilen an
verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermö gen, Wertpapieren und Auslei-
hungen zusammen.
Der Wert der Finanzanlagen verringerte sich gegenüb er dem Vorjahr um
19.697.285,38 € (4,1 %) auf 457.846.690,18 €. Im Jahr 2013 gab es insgesamt nur einen
Neuzugang. Es handelt sich dabei um die Beteiligung der Stadt Münster an der Ein-
kaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deu tschen Städtetag. Der Ge-
schäftsanteil kostete 500,00 €. Bei allen übrigen V eränderungen handelt es sich aus-
schließlich um wertmäßige Veränderungen.
Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:
◊ Anteile an verbundenen Unternehmen 404.510.667,49 €
◊ Beteiligungen 15.408.431,04 €
◊ Sondervermögen 21.221.542,64 €
◊ Wertpapiere des Anlagevermögens 13.979.089,31 €
◊ Ausleihungen 2.726.959,70 €
Summe 457.846.690,18 €
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 404.510.66 7,49 €
Vorjahr: 426.303.077,07 €
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
Endbestand
01.01.2013
Euro
Zugänge/
Zuschreibung
Euro
Abgänge
Abschreibung
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Stadtwerke Münster GmbH
Wohn- und Stadtbau GmbH
MCC Halle Münsterland GmbH
Wirtschaftsförderung MS GmbH
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH
Summe
275.342.000,00
120.365.000,00
7.877.122,73
22.700.511,09
18.443,25
426.303.077,07
0,00
0,00
603.128,63
0,00
0,00
603.128,63
22.221.000,00
0,00
174.538,21
0,00
22.395.538,21
253.121.000,00
120.365.000,00
8.480.251,36
22.525.972,88
18.443,25
404.510.667,49
Unter dieser Position wurden Anteile an privatrecht lichen Organisationen angesetzt, die
von der Stadt Münster in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu die-
sen Organisationseinheiten herzustellen und die unt er beherrschendem Einfluss der
Stadt Münster stehen. Ein beherrschender Einfluss w ird i. d. R. dann angenommen,
wenn eine Beteiligung mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 37
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Die Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH und der Wohn- und Stadtbau Wohnungs-
unternehmen der Münster GmbH wurden auf der Grundla ge der Ertragsprognosen (Er-
tragswertverfahren) im Zeitpunkt der Aufstellung de r Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
bewertet. Seither wurden diese Werte als Anschaffun gskosten unverändert fortgeführt.
Das NKF sieht jedoch für den Bereich der Finanzanlagen eine regelmäßige Wertüberprü-
fung vor. Vereinbarungsgemäß veranlasste das Amt fü r Finanzen und Beteiligungen bei
den im Ertragswertverfahren bewerteten Anteilen an verbundenen Unternehmen eine
gutachterliche Wertüberprüfung auf den Stichtag 31.12.2013. Danach war es erforderlich,
bei den Anteilen an der Stadtwerke Münster GmbH ein e Wertberichtigung i.H.v.
22.221.000,00 € auf einen Bilanzwert von 253.121.00 0,00 € vorzunehmen. Der Wert der
städtischen Anteile an der Wohn- und Stadtbau Wohnu ngsunternehmen der Stadt Müns-
ter GmbH i.H.v. 120.365.000,00 € hingegen konnte be ibehalten werden, da der aktuelle
Wert um rd. 18.900.000,00 € über den historischen A nschaffungskosten (Erstbewertung)
liegt. Die Wertveränderungen wurden mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Die übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen wurd en nach der Kapitalspiegelbild-
methode bewertet. Hierbei überprüfte das Amt für Fi nanzen und Beteiligungen selbst die
beizulegenden Werte und nahm danach bei den Anteile n an der Messe und Congress
Centrum GmbH eine Zuschreibung i.H.v. 603.128,63 € auf 8.480.251,36 € und bei der
Wirtschaftsförderung Münster GmbH eine Wertberichti gung von 174.538,21 € auf
22.525.972,88 € vor. Der Wert der Anteile an der Th eaterhaus Pumpenhaus GmbH wur-
de beibehalten.
Im Zusammenhang mit der Wertfortschreibung der Fina nzanlagen überprüfte das AWR
auch, ob die Beschlüsse zu den Ausschüttungen des J ahres 2013 umgesetzt und die Er-
träge korrekt in der Finanzbuchhaltung erfasst wurden.
Es konnte dabei festgestellt werden, dass die Aussc hüttungsbeschlüsse des Rates ord-
nungsgemäß umgesetzt wurden.
Die Stadtwerke Münster GmbH kehrte im Haushaltsjahr 2013 insgesamt einen Betrag
i.H.v. 7.510.000,00 € aus:
Stadtwerke Münster GmbH Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Vorabgewinnausschüttung 2013 6.060.000,00 V/0924/2013
Ausschüttung Rest Jahresüberschuss 2012 1.450.000,00 V/0490/2013
Summe 7.510.000,00
Daneben führte die Wohn- und Stadtbau Wohnungsunter nehmen der Stadt Münster ei-
nen Betrag i.H.v. 2.500.000,00 an den Kernhaushalt ab:
Wohn- und Stadtbau Wohnungsunter-
nehmen der Stadt Münster GmbH
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Jahresüberschuss 2012 2.500.000,00 V/031 7/2011
Summe 2.500.000,00
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 38
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
1.3.2 Beteiligungen 15.408.431,04 €
Vorjahr: 16.717.125,64 €
Beteiligungen
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Zuschreibung
Euro
Abgänge
Abschreib.
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Anteile an
Kapitalgesellschaften
Westfälische Bauindustrie GmbH
RELIGIO Westfälisches Museum
für religiöse Kultur GmbH
Regionalverkehr Münsterl. GmbH
Westf. Pferdemuseum GmbH
ISTG GmbH
West. Zool. Garten GmbH
AirportPark FMO GmbH
Gewerbep. MS Loddenh. GmbH
313.994,80
70.995,05
303.446,85
1.275,65
12.907,10
10.239.542,76
460.961,58
3.459.440,97
14.862.564,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
140.600,64
0,00
140.600,64
0,00
0,00
0,00
0,00
1.498,09
1.447.797,15
0,00
0,00
1.449.295,24
313.994,80
70.995,05
303.446,85
1.275,65
11.409,01
8.791.745,61
601.562,22
3.459.440,97
13.553.870,16
Anstalten öffentlichen Rechtes
Chemisches Landes- und Staat-
liches Veterinäruntersuchungsamt
16.000,00
16.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16.000,00
16.000,00
Anteile an sonstigen
juristischen Personen
Zweckverb. SPNV Münsterland
Mitglied. im Spark.-Zweckverband
Mitglied. Zweckverb. Studieninst.
Rechtlich selbständige
kommunale Stiftungen
Annette von Droste zu
Hülshoff-Stiftung
Summe
114.994,00
1,00
417.565,88
532.560,88
1.306.000,00
16.717.125,64
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
140.600,64
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.449.295,24
114.994,00
1,00
417.565,88
532.560,88
1.306.000,00
15.408.431,08
Als Beteiligungen gelten alle sonstigen Anteile der Stadt Münster, die als mitgliedschaftli-
che Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisatio nseinheiten oder Anteile an pri-
vatrechtlichen Unternehmen einzuordnen sind und in der Absicht gehalten werden, eine
dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten sicherzustellen.
Daneben beteiligte sich die Stadt Münster im Hausha ltsjahr 2012 mit der Einbringung ei-
nes Geldbetrages i.H.v. 500.000,00 € und ihres Ante ils am Grundvermögen Haus
Rüschhaus im Wert von 806.000,00 € an der Annette v on Droste zu Hülshoff-Stiftung.
Die eingebrachten Werte werden seither als Wert der Beteiligung fortgeschrieben.
Die städtischen Anteile an Kapitalgesellschaften si nd für den Gesamtabschluss von un-
tergeordneter Bedeutung und wurden daher im Rahmen der Erstbewertung nach der Ka-
pitalspiegelbildmethode bewertet. Seither werden di ese Werte als historische Anschaf-
fungswerte fortgeschrieben, wobei der Finanzservice regelmäßig prüft, ob und in wieweit
Wertveränderungen vorzunehmen sind.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 39
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
In Folge dieser Wertüberprüfungen erhöhte sich der Wert der Anteile an der AirportPark
FMO GmbH um 140.600,64 €. Dem gegenüber waren Wertb erichtungen der Anteile der
Stadt Münster an der ISTG GmbH i.H.v. 1.498,09 € un d an der Westf. Zoologischer Gar-
ten GmbH i.H.v. 1.447.797,15 € erforderlich. Die We rtveränderungen wurden mit der All-
gemeinen Rücklage verrechnet.
Im Haushaltsjahr 2013 führte die GML Gewerbepark Mü nster Loddenheide GmbH
1.200.000,00 € an den Haushalt der Stadt Münster ab:
GML Gewerbepark
Münster Loddenheide GmbH
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung aus dem voraussichtlichen
Bilanzgewinn 2013 und der Kapitalrücklage 1.200.000,00 V/0905/2013
Summe 1.200.000,00
Der städtische Anteil an den Ausschüttungen der Wes tfälische Bauindustrie GmbH aus
dem Jahresergebnis 2012 betrug 25.718,07 €:
Westfälische Bauindustrie GmbH
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Jahresergebnis 2012 25.718,07 V/0675/201 3
Summe 25.718,07
Die Zweckverbandversammlung der Sparkasse Münsterla nd Ost beschloss in ihrer Sit-
zung am 25.06.2013 eine Ausschüttung i.H.v. 3.961.115,88 €:
Sparkasse Münsterland Ost
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Jahresüberschuss 2011 3.961.115,88 Zweckverbandsversammlung
am 25.06.2013
Summe 3.961.115,88
Das AWR konnte sich davon überzeugen, dass die Auss chüttungsbeschlüsse im Haus-
haltsjahr korrekt umgesetzt und Ausschüttungen sowie die abzuziehenden Steuern in der
Buchhaltung korrekt erfasst wurden.
1.3.3 Sondervermögen 21.221.542,64 €
Vorjahr: 21.196.318,01 €
Sondervermögen
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Rechtlich unselbständige
Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds
Hüfferstiftung
F. u. I. Buschmann Stiftung
Stiftung Wohnverbund Westffl.
Stiftung Clemenshospital
Zwischensumme
614.725,90
216.877,10
2.821.102,62
5.542,76
1,00
3.658.249,38
51.419,82
8.115,16
73.704,94
24,42
0,00
133.264,34
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
666.145,72
224.992,26
2.894.807,56
5.567,18
1,00
3.791.513,72
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 40
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Sondervermögen
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Zwischensumme
Verselbständigte Einrichtungen
ohne eigene
Rechtspersönlichkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
citeq
Münster Marketing
Theater Münster
Summe
3.658.249,38
8.529.393,00
4.539.459,00
318.645,00
4.150.571,63
17.538.068,63
21.196.318,01
133.264,34
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
133.264,34
0,00
0,00
0,00
0,00
108.039,71
108.039,71
108.039,71
3.791.513,72
8.529.393,00
4.539.459,00
318.645,00
4.042.531,92
17.430.028,92
21.221.542,64
Die Bilanzposition Sondervermögen umfasst die recht lich unselbständigen Stiftungen
sowie die organisatorisch verselbständigten Einrich tungen der Stadt Münster ohne eige-
ne Rechtspersönlichkeit.
◊ Rechtlich unselbständige Stiftungen 3.791.513,72 €
Vorjahr: 3.658.249,38 €
Wegen der organisatorischen Verselbständigung des R echnungswesens der rechtlich
unselbständigen Stiftungen werden - in Abstimmung m it der Aufsichtsbehörde - das
Vermögen und die Schulden der jeweiligen Stiftung n icht brutto in der Vermögensrech-
nung der Stadt Münster erfasst, sondern saldiert, w ie eine Beteiligung unter den Finanz-
anlagen ausgewiesen.
Die Stiftungen sind buchhalterisch vom Rechnungskre is der Stadt Münster getrennt und
verfügen über eigene Rechnungskreise sowie über eig enes Geld. Es ist deshalb erfor-
derlich, im Rechnungskreis der Stadt Münster das Ja hresergebnis bzw. die Eigenkapital-
veränderung der jeweiligen Stiftung nachzubuchen, w eil die unselbständigen Stiftungen
nach den Vorgaben des NKF integraler Bestandteil de s städtischen Haushaltes sein sol-
len. Folgerichtig wurden die Überschüsse in der Erg ebnisrechnung der Stadt Münster -
Produktbereich 17 Stiftungen - als sonstiger Ertrag erfasst.
Anders als die übrigen Wertveränderungen des Finanz anlagevermögens werden die
Wertveränderungen beim Stiftungsvermögen nicht mit der allgemeinen Rücklage ver-
rechnet sondern sie sind jeweils Aufwand oder Ertra g der Stadt Münster und damit Be-
standteil der Ergebnisrechnung.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 41
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
◊ Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene 17.430.028,92 €
Rechtspersönlichkeit Vorjahr: 17.538.068,63 €
Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene Rechtspe rsönlichkeit der Stadt Münster gel-
ten nach der Eigenbetriebsverordnung als wirtschaft lich und verwaltungsmäßig selbstän-
dig. Sie sind - anders als die rechtlich unselbstän digen Stiftungen – aber nicht integraler
Bestandteil des städtischen Haushaltes.
Die Jahresüberschüsse dieser Sondervermögen führen wegen der organisatorischen
Verselbständigung der Einrichtungen nicht unmittelb ar zu Erträgen der Kernverwaltung
sondern zu stillen Reserven. Sie werden erst dann i n der Ergebnisrechnung der Stadt
Münster als Finanzertrag erfasst, wenn Ausschüttung en bzw. Gewinnabführungen vom
Sondervermögen an die Kernverwaltung vorgenommen werden.
Im Fall von Münster Marketing und dem Theater Münst er zahlt die Stadt Betriebskosten-
zuschüsse zur Abdeckung von Verlusten. Gleichwohl n ahm die Verwaltung beim Theater
Münster eine Wertberichtigung vor, um den Wert der Finanzanlage an das gesunkene
Eigenkapital des Theaterbetriebes anzupassen.
Die Beschlüsse zu den Abführungen der eigenbetriebs ähnlichen Einrichtungen wurden
korrekt umgesetzt.
Von der citeq erhielt die Stadt Münster einen Betrag i.H.v. 1.240.574,37 €:
citeq Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Jahresüberschuss 2012 1.240.574,37 V/032 0/2013
Summe 1.240.574,37
Die AWM führte einen Betrag i.H.v. 671.495,68 € an den Kernhaushalt ab:
AWM
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Jahresüberschuss 2012 671.495,68 V/0306/ 2013
Summe 671.495,68
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 13.979.089,31 €
Vorjahr: 10.539.157,55 €
Wertpapiere des
Anlagevermögens
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
VUS-Fonds
WVR-Fonds
6.874.565,16
3.664.592,39
10.539.157,55
0,00
3.439.931,76
3.439.931,76
0,00
0,00
0,00
6.874.565,16
7.104.524,15
13.979.089,31
Die Stadt Münster legte Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an.
Einer davon ist der Versorgungs- und Sanierungsfond s (VUS-Fondes), den die Stadt
Münster auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 2 1.02.2000 zur Absicherung von
zukünftigen Pensionszahlungen und Sanierungskosten der Abfalldeponien gegründet
hat. Neben der Stadt Münster sind die Abfallwirtsch aftsbetriebe (Sanierungsrücklage)
und die citeq (Pensionsrücklage) beteiligt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 42
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Der Westfälische-Versorgungs-Rücklage-Fonds (WVR-Fo nds) hingegen ist ein Zusam-
menschluss von 9 größeren Städten und verwaltet Gel der, die für die bislang gesetzlich
geforderte Pflichtrücklage zur Finanzierung der Bea mtenpensionen aufgebracht werden
müssen. Wie im Haushaltsplan veranschlagt erhöhte d ie Stadt Münster ihre Anteile an
dem Pensionsfonds um 3.439.931,76 €.
Bewertet man den Bestand mit den Kurswerten vom 31. 12.2013 so errechnet sich für
den WVR-Fonds ein Wert von 8.950.100,67 € und für d en VUS-Fonds ein Wert i.H.v.
10.076.563,00 €:
WVR-Fonds VUS-Fonds
Anteile 102.627 St 68.782 St
Bilanzwert am 31.12.2013 7.104.524,15 € 6.874.565,1 6 €
Kurs 87,21 € / je Anteil 146,50 / je Anteil
Kurswert 8.950.100,67 € 10.076.563,00 €
Die ausgewiesenen Bestände sind durch die Depotausz üge und Aufstellungen der Stadt-
kasse belegt.
1.3.5 Ausleihungen 2.726.959,70 €
Vorjahr: 2.788.297,29 €
Der Bilanzposten Ausleihungen umfasst interne Darle hen, die die Stadt Münster an ver-
bundene Unternehmen und Beteiligungen gewährt, eini ge Genossenschaftsanteile sowie
diverse Darlehen, die aus verschiedenen Förderprogrammen finanziert wurden.
Die gewährten Darlehen zur Unterstützung sozialer b zw. gemeinwohlorientierter Belange
sind entweder gar nicht oder nur niedrig verzinst. Auf eine Abzinsung wurde verzichtet,
weil diese Darlehen i.d.R. mit Auflagen bzw. mit Ge genleistungsverpflichtungen verbun-
den sind.
Unter den Ausleihungen werden am 31.12.2013 folgende Werte zusammengefasst:
Ausleihungen
an…
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Tilgungen
Abgänge
Euro
Um-
buchungen
Euro
Wert
31.12.2013
Euro
Verb. Unternehmen
Wohn- u. Stadtbau
Projekte
Beteiligungen
AirportPark FMO GmbH
Zwischensumme
688.162,48
688.162,48
1.294.130,00
1.294.130,00
1.982.292,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12.598,00
12.598,00
0,00
0,00
12.598,00
598.219,53
598.219,53
0,00
0,00
598.219,53
1.273.784,01
1.273.784,01
1.294.130,00
1.294.130,00
2.567.914,01
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 43
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Ausleihungen
an…
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Tilgungen
Abgänge
Euro
Um-
buchungen
Euro
Wert
31.12.2013
Euro
Zwischensumme
Sonstige Ausleihungen
Mitgliedschaften
- Volksbank MS e.G
- EKV e.G.
Kleingartendarlehen
Darlehn
soz. Wohnungsbau
Darlehn für junge und
kinderreiche Familien
Existenzgründer-
darlehen
Gemeindebaudarlehen
Summe
1.982.292,48
600,00
0,00
600,00
48.990,53
455.693,00
186.726,87
6.770,87
107.223,54
805.404,81
2.788.297,29
0,00
0,00
500,00
500,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.500,00
12.598,00
0,00
0,00
0,00
27.158,60
14.849,23
9.368,26
1.263,56
16.599,94
69.239,59
81.837,59
598.219,53
0,00
0,00
0,00
0,00
-440.843,77
-157.375,76
0,00
0,00
-598.219,53
0,00
2.567.914,01
600,00
500,00
1.100,00
41.831,93
0,00
19.982,85
5.507,31
90.623,60
157.945,69
2.726.959,70
Während des Haushaltsjahres 2013 reduzierte sich de r Bestand von 2.788.297,29 € um
61.337,59 € auf 2.726.959,70 €, denn den Tilgungen i.H.v. 81.837,59 € stand nur eine
Gewährung von Darlehn an den Stadt- und Bezirksverb and der Kleingärtner in Münster
i.H.v. 20.000 € sowie ein Zugang für den Genossensc haftsanteil an der Einkaufsgemein-
schaft Kommunaler Verwaltungen gegenüber.
Die Ausleihungen an die Wohn- und Stadtbau umfassen insgesamt 12 Verträge über
niedrig verzinsliche Wohnbaufördermittel der Stadt Münster. Der Bestand stieg von
688.162,48 € auf 1.273.784,01 €, weil die in der Bu chhaltung an verschiedenen Stellen
geführten Darlehen in einer zentralen Positionen zusammengeführt wurden.
Das Darlehen der Stadt Münster gegenüber der Airpor tPark FMO GmbH wurde i.H.v.
1.294.130,00 € unverändert fortgeschrieben, denn di e Tilgung des Darlehens setzt erst
dann ein, wenn die Einnahmen der Gesellschaft aus G rundstücksverkäufen 1,0 Mio. €
übersteigen. Vertragsgemäß wurde das Darlehen mit 5 % verzinst und führte im Haus-
haltsjahr 2013 zu Zinseinnahmen i.H.v. 64.706,50 €.
Der Genossenschaftsanteil der Stadt Münster an der Volksbank Münster e.G i.H.v.
600,00 € wurde unverändert fortgeführt und ein ande rer Geschäftsanteil an der Einkaufs-
gemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deutsche n Städtetag im Wert von
500,00 € ist im Haushaltsjahr 2013 hinzugekommen.
Die Stadt Münster gewährt dem Stadt- und Bezirksver band der Kleingärtner e.V. zinslos
und ohne Berechnung von Verwaltungskosten Darlehen i.H.v. von insgesamt
41.831,93 €. Der Bestand umfasst 6 Verträge.
Im Haushaltsjahr 2013 wurde erneut ein Darlehen i.H .v. 20.000,00 € zur Weitergabe an
einkommensschwache Familien an den Stadt- und Bezir ksverband Münster der Klein-
gärtner e.V. gewährt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 44
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Sonstige Ausleihungen betreffen Darlehen zur Förder ung des sozialen Wohnungsbaus,
in dieser Position wurden 5 Darlehensverträge zur F örderung des sozialen Wohnungs-
baus bilanziert. Nach der Neuorganisation der Besta ndsverwaltung werden diese Verträ-
ge unter den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen und erklären ei-
nen Teil der Umbuchungen i.H.v. 440.843,77 €.
Der Bestand an Ausleihungen an junge kinderreiche F amilien umfasst am Ende des Jah-
res 2013 noch 9 Verträge mit einem Volumen von 19.982,85 €.
Ein Darlehensvertrag im Wert von 157.375,76 € wurde den Ausleihungen an verbundene
Unternehmen zugeordnet, weil diese Wohnungsbauförde rung mittelbar durch die Wohn-
und Stadtbau weitergereicht wird.
Die bilanzierten Existenzgründerdarlehen umfassen n och 2 Verträge. Der Bestand ver-
ringerte sich in Folge der Tilgungen von 6.770,87 € um 1.263,56 € auf 5.507,31 €.
Die Gemeindebaudarlehen umfassen 45 Verträge mit un verzinslichen Darlehen. Der Ge-
samtbestand reduzierte sich in Folge der Tilgungen von 107.223,54 € auf 90.623,60 €.
2. Umlaufvermögen 153.431.803,95 €
Vorjahr: 123.666.618,88 €
Vermögensgegenstände, die der Stadt Münster nicht d auerhaft dienen, sondern eher
zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige k urzfristige Nutzung bestimmt sind,
werden als Umlaufvermögen in der Bilanz ausgewiesen . Typischerweise handelt es sich
hierbei um Vorräte, Forderungen und liquide Mittel.
Im kommunalen Bereich zählen auch Grundstücke und G ebäude, die zur Veräußerung
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen. Verwaltungsintern stimm-
te man ab, dass die abnutzbaren Vermögenswerte auch nach der Umgliederung ins Um-
laufvermögen im Jahr 2011 weiterhin planmäßig abgeschrieben werden.
Das Umlaufvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2013 aus folgenden Wert-
gruppen zusammen:
◊ Vorräte, einschließlich der zum Verkauf
bestimmten Grundstücke und Gebäude 31.412.181,74 €
◊ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.8 13.453,49 €
◊ Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 €
◊ Liquide Mittel 91.206.168,72 €
Summe 153.431.803,95 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 45
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
2.1 Vorräte 31.412.181,74 €
Vorjahr: 34.215.135,71 €
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilfs- u nd Betriebsstoffe, die Treibstoffvorräte
der Feuerwehr und des Amtes für Grünflächen und Umw eltschutz, der Heizölvorrat der
Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops und der Portovorrat des städ-
tischen Frankiersystems (Fachbereich Expedition und Druck) ausgewiesen.
Gem. § 41 GemHVO sind davon getrennt die auf das Vo rratsvermögen geleisteten An-
zahlungen anzusetzen. In der Bilanz der Stadt Münst er werden davon abweichend unter
den geleisteten Anzahlungen solche Zahlungen, Rückb uchungen und Erstattungen aus-
gewiesen, die in der Kreditorenbuchhaltung noch nic ht endgültig verarbeitet und zuge-
ordnet werden konnten.
Der Bilanzposten Vorräte setzt sich zum 31.12.2013 wie folgt zusammen:
◊ Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren einschließl ich
der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude 31.397.937,19 €
◊ Geleistete Anzahlungen 14.244,55 €
Summe 31.412.181,74 €
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 31.397 .937,19 €
Vorjahr: 34.213.746,97 €
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Waren sowie
zum Verkauf bestimmte
Grundstücke und Gebäude
Endbestand
31.12.2012
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Veränderung
Euro
Betriebsstoffe
Waren
Immobilien des Umlaufvermögens
Sonstige Vorräte / Poststempler
Summe
78.212,17
74.950,02
33.941.098,58
119.486,20
34.213.746,97
74.664,04
77.772,23
31.173.399,07
72.101,85
31.397.937,19
-3.548,13
2.822,21
-2.767.699,51
-47.384,35
-2.815.809,78
Im Haushaltsjahr 2013 wurde Vorratsvermögen im Wert von 2.815.809,78 € verbraucht.
Danach sank der Bestand zum Ende des Jahres auf 31. 397.937,19 €. Die Jahresendbe-
stände sowie die Bestandsveränderungen waren in nachvollziehbarer Weise belegt.
Für die Bewertung der Treibstoffvorräte wurde ein d urchschnittlicher Einstandspreis im
Sinne des § 34 Abs. 3 GemHVO zu Grunde gelegt.
Der Warenbestand des Museumshops ließ sich auf eine Aufstellung des Stadtmuseums
zurückführen.
Die aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umgeg liederten Grundstücke und
Gebäude wurden in eine Nebenbuchhaltung übernommen und werden auch nach der
Umgliederung ins Umlaufvermögen weiterhin über ihre Nutzungsdauer linear abge-
schrieben.
Das sonstige Vorratsvermögen umfasst den Portovorra t der Fachstelle „Expedition &
Druck“. Die Bestände konnten ebenfalls mit Hilfe de r Abrechnungsunterlagen nachge-
wiesen werden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 46
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 14.244,88 €
Vorjahr: 1.388,74 €
Geleistete Anzahlungen Bestand
01.01.2013
Euro
Bestand
31.12.2013
Euro
Unklare Einzahlungen 1.388,74 14.244,88
An dieser Stelle bilanziert die Stadt Münster vorne hmlich Zahlungen, die in der Buchhal-
tung bis zum 31.12.2013 nicht endgültig zugeordnet werden konnten. Der Bestand erhöh-
te sich von 1.388,74 € um 12.856,14 € (925,7 %) auf 14.244,54 €.
Die Durchsicht von einzelnen Buchungen führte zu keinen weiteren Feststellungen.
2.2 Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände 30.813.453,49 €
Vorjahr: 26.395.648,83 €
Die Bilanzposition Forderungen und sonstige Vermöge nsgegenstände beinhaltet die öf-
fentlich-rechtlichen Forderungen, die Forderungen a us Transferleistungen und die privat-
rechtlichen Forderungen der Stadt Münster.
Zur Feststellung des Forderungsbestandes wurden
- die offenen Posten der PSCD-Nebenbuchhaltung ausg ewertet und
- die Ämter zur Meldung von Forderungen angewiesen, sofern sie in der Buchhaltung
nicht erfasst sein sollten.
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Für den Abschluss 2013 wurden alle Forderungen mit einem Wert von über 250.000,00 €
auf ihren Wertberichtigungsbedarf hin überprüft. In Folge dessen kontrollierte man Forde-
rungen im Gesamtwert von rd. 7,8 Mio. €, von denen – einschließlich der gemäß
§ 36 Abs. 5 GemHVO gebildeten Rückstellung für droh ende Verluste bei noch nicht be-
standskräftig gewordenen Gewerbesteuerforderungen - rd. 6,1 Mio. € wertberichtigt wer-
den mussten.
Zudem brachte die Verwaltung für das allgemeine Aus fallwagnis bei den Forderungen,
die unterhalb des Schwellenwertes von 250.000 € lie gen, eine Pauschalwertberichtigung
i.H.v. insgesamt rd. 8,0 Mio. € in Abzug.
Insgesamt ergab sich somit ein Wertberichtigungsbed arf i.H.v. 14,1 Mio. €, der Einzel-
wertberichtigung, Rückstellungen für Drohverluste u nd Pauschalwertberichtigungen um-
fasst.
Das Bewertungsverfahren hat sich gegenüber den Vorj ahren nicht verändert. Sämtliche
Forderungsbestände waren zum 31.12.2013 mit der off ene-Posten-Buchhaltung abge-
stimmt. Die Prüfung der Wertberichtigungen führte zu keinen weiteren Feststellungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 47
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
In den letzten drei Haushaltsjahren veränderte sich der Bestand der Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wie folgt:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
31.12.2011
Euro
31.12.2012
Euro
31.12.2013
Euro
öffentlich-rechtliche Forderungen
privatrechtliche Forderungen
sonstige Vermögensgegenstände
Summe
13.391.308,03
4.518.297,94
3.194.192,37
21.103.798,34
15.633.038,73
5.004.943,03
5.757.667,07
26.395.648,83
19.390.547,69
3.279.184,64
8.143.721,16
30.813.453,49
Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensg egenständen betrug am Bilanz-
stichtag 31.12.2013 insgesamt 30.813.453,49 € und l iegt um 4.417.804,66 € (16,7 %)
über dem Vorjahresbestand.
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen,
Forderungen aus Transferleistungen 19.390.547,69 €
Vorjahr: 15.633.038,73 €
Öffentlich-rechtliche Forderungen haben ihren Urspr ung in der Erhebung von Gebühren,
Beiträgen und Steuern. Die Festsetzung und Erhebung von Gebühren lässt sich auf öf-
fentlich-rechtliche Vorschriften zurückführen.
Daneben können sich aber auch Forderungen aus Trans ferleistungen (z.B. Sozialhilfe,
Jugendhilfe u.a.) ergeben, wenn Transferleistungen zurückgefordert werden oder Erstat-
tungsansprüche gegenüber Dritten entstehen.
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen veränderten
ihren Wert und ihre Zusammensetzung in den letzten drei Jahren wie folgt:
Öffentlich-rechtliche
Forderungen, Forderungen aus
Transferleistungen
31.12.2011
Euro
31.12.2012
Euro
31.12.2013
Euro
Gebühren
Beiträge
Steuern
Transferleistungen
Sonstige
Summe
1.993.623,55
320.078,34
5.085.732,30
2.577.435,64
3.414.438,20
13.391.308,03
1.976.824,07
672.032,67
4.783.463,36
4.131.871,16
4.068.847,47
15.633.038,73
2.227.169,93
721.586,80
7.761.068,03
4.979.878,50
3.700.844,43
19.390.547,69
Der Bestand an öffentlich-rechtlichen Forderungen u nd Forderungen aus Transferleis-
tungen beläuft sich am Ende des Jahres 2013 auf 19. 390.547,69 €. Er ist um
3.757.508,96 € (24,0 %) höher als im Vorjahr.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 48
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 3.279.184,64 €
Vorjahr: 5.004.943,03 €
Die Stadt Münster erhebt für einige der von ihr erb rachten Leistungen ein Entgelt. Sofern
der Leistung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermie-
tung bzw. Verpachtung oder ein Eintrittsgeld, werden die diesbezüglich offenen Posten in
der Bilanz als privatrechtliche Forderungen ausgewiesen.
Der Bilanzposten entwickelte sich wie folgt:
Privatrechtliche
Forderungen, gegenüber
31.12.2011
Euro
31.12.2012
Euro
31.12.2013
Euro
privatem Bereich
öffentlichem Bereich
verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Summe
1.162.176,11
32.936,11
31.217,44
0,00
3.291.968,28
14.
4.518.297,94
1.337.791,59
35.615,10
186.501,29
595,70
3.444.439,35
5.004.943,03
444.506,21
3.916,57
20.938,16
0,00
2.809.823,70
3.279.184,64
Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr
von 5.004.943,03 € um 1.725.758,39 € (34,5 %) auf 3.279.184,64 €.
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 8.143.721,16 €
Vorjahr: 5.757.667,07 €
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Vermögensgegenstände
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zu geordnet werden können, zusam-
mengefasst. Hierzu gehören Ansprüche gegen Dritte, wie z.B. Vorschüsse und Ab-
schlagszahlungen im Lohn- und Gehaltsbereich, Ersta ttungsansprüche bei Krankenkas-
senbeiträgen, Ansprüche aus der Anrechenbarkeit von gezahlter Vorsteuer, Forderungen
aus der Gewährung von Sozialhilfeleistungen u.a.
Der Bilanzposten Sonstige Vermögensgegenstände erhö hte sich um 2.386.054,09 €
(41,4 %) auf 8.143.721,16 €.
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2013 wie folgt zusammen:
Rückforderung SGB II 3.356.067,56 €
Stationäre Pflege 1.513.475,09 €
Vorsteuerüberhang 887.010,43 €
Amtshilfe PSCD 670.935,74 €
Umsatzsteuer BgA (Beteiligungen / Sondervermögen) 5 13.271,47 €
Vorschuss an die kassenärztliche Vereinigung, Arzneikosten u.ä. 129.553,71 €
Verschiedene Rückforderungen aus gewährten Sozialhilfeleistungen 567.868,23 €
Sonstige 505.538,93 €
Summe 8.143.721,16 €
Die Sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem E rstattungsanspruch der Stadt
Münster bilanziert.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 49
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Die Stadt Münster besitzt derzeit keine Wertpapiere , die im Umlaufvermögen auszuwei-
sen sind.
2.4 Liquide Mittel 91.206.168,72 €
Vorjahr 63.055.834,34 €
Liquide Mittel
Endbestand
31.12.2012
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Veränderung
Euro
Kassenbestand Barkassen
Bankguthaben
Schulgirokonten
Festgelder
Summe
104.767,56
155.883,30
457.512,54
62.337.670,94
63.055.834,34
99.347,24
213.144,73
522.339,22
90.371.337,53
91.206.168,72
-5.420,32
57.261,43
64.826,68
28.033.666,59
28.150.334,38
Der Bestand an Liquiden Mitteln erhöhte sich von 63 .055.834,34 € zu Beginn des Haus-
haltsjahres 2013 auf 91.206.168,72 € zum Ende des H aushaltsjahres 2013 um
28.150.334,38 € (44,6 %).
Er umfasst den Kassenbestand der Stadtkasse, den Ba rgeldbestand der für die städti-
schen Ämter und Einrichtungen eingerichteten Handvo rschüsse und Geldannahmestel-
len sowie die Barmittel, über die die Jugendcafés verfügen können.
Die Bestände der Bankguthaben, Schulgirokonten und Festgelder sind durch Bankaus-
züge zum 31.12.2013 belegt.
Das AWR stellte bei der Überprüfung von städtischen Sparbüchern in einem Fall eine
Abstimmungsdifferenz i.H.v. 3.996,35 € fest. Hierbei waren Zinszahlungen, die wirtschaft-
lich dem Jahr 2013 zuzurechnen sind, nicht erfasst. Daneben erkannte das AWR, dass
im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Geldbestän den aus dem Cash-Pooling
(konzerninterne Liquiditätsbündelung) Forderungen u nd Verbindlichkeiten gegenüber ei-
ner beteiligten Tochtergesellschaft i.H.v. 2,8 Mio. € miteinander verrechnet anstatt dem
Bruttoprinzip folgend getrennt ausgewiesen wurden. Die Sachverhalte wurden während
der Prüfung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligun gen erörtert und werden im Haus-
haltsjahr 2014 ausgeräumt. Für die Kernaussagen des Jahresabschlusses haben diese
Hinweise eine eher untergeordnete Bedeutung, so das s auf eine Bilanzberichtigung ver-
zichtet wurde.
Die Liquiditätsveränderung des Jahres 2013 stimmt b is auf eine geringfügige Differenz
von 0,04 € mit der Finanzrechnung der Stadt Münster für den Zeitraum vom 01.01. bis
31.12.2013 überein.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 50
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 47.326.060,68 €
Vorjahr: 42.461.327,36 €
Aktive Rechnungsabgrenzung
Endbestand
01.01.2013
Euro
Neue
Abgrenzung
Euro
Auflösung
Umgruppierung
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Transitorische Abgrenzung
gem. § 42 Abs.1 GemHVO
Porto
Fraktionszuwendungen
Beamtbesoldung
Transferzahlungen Amt 50
Transferzahlungen Amt 51
Transferzahlungen Amt 59
Anzahlung Richtfunkprojekt citeq
Zuschuss Rosenmontagszug 2014
74.418,00
0,00
5.082.192,29
3.774.009,28
333.332,84
7.024.142,58
0,00
0,00
16.288.094,99
0,00
198.846,64
5.244.346,35
4.008.622,54
386.989,55
7.228.946,37
490.000,00
22.440,00
17.580.191,45
-74.418,00
0,00
-5.082.192,29
-3.774.009,28
-333.332,84
-7.024.142,58
0,00
0,00
-16.288.094,99
0,00
198.846,64
5.244.346,35
4.008.622,54
386.989,55
7.228.946,37
490.000,00
22.440,00
17.580.191,45
Aktivierte Zuschüsse
gem. § 43 Abs. 2 GemHVO
Geleistete Zuwendungen an…
- das Land NRW
- verbundene Unternehmen
- sonst. öffentl. Sonderrechnungen
- private Unternehmen
- übrige Bereiche
285.582,48
3.371.515,69
3.929.897,74
10.332.059,77
8.254.176,69
26.173.232,37
0,00
680.517,80
0,00
628.704,10
3.233.509,35
4.542.731,25
-7.515,33
340.186,69
-50.437,19
-598.521,84
-653.806,72
-970.094,39
278.067,15
4.392.220,18
3.879.460,55
10.362.242,03
10.833.879,32
29.745.869,23
Summe 42.461.327,36 22.122.922,70 -17.258.189,38 47.326.0 60,68
Der Bestand an aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich von 42.461.327,36 €
um 4.864.733,32 € (11,5 %) auf 47.326.060,68 €. Die Zunahme der Aktiven Rechnungs-
abgrenzungsposten ist im Wesentlichen auf die Aktiv ierung von Zuschüssen zum Aus-
bau von U3-Kinderbetreuungsplätzen zurückzuführen.
◊ Transitorische Abgrenzung gem. § 42 Abs.1 GemHVO 17.580.191,45 €
Vorjahr: 16.288.094,99 €
Gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO sind vor dem Abschlussstic htag geleistete Ausgaben, so-
weit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diese m Tag darstellen, als aktive Rech-
nungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.
Die zum 31.12.2012 bilanzierten transitorischen Abg renzungen wurden im Haushaltsjahr
2013 vollständig aufgelöst und ordnungsgemäß in die Ergebnisrechnung einbezogen.
Zur Erleichterung der Jahresabschlussarbeiten besti mmte das Amt für Finanzen und Be-
teiligungen mit Rundschreiben Nummer 38/2013 vom 25 .11.2013, Aufwendungen und
Erträge nur dann abzugrenzen, wenn sie für den Jahr esabschluss der Stadt Münster er-
heblich sind. Diese Voraussetzung ist nach Vorgabe des Amtes für Finanzen und Beteili-
gungen erfüllt, wenn die abzugrenzenden Erträge und Aufwendungen einer Produktgrup-
pe
- bei regelmäßig wiederkehrenden Abgrenzungen im Jahresvergleich einen Differenzbe-
trag von 100.000,00 € und
- bei einmaligen Rechnungsabgrenzungen einen Betrag von 10.000,00 €
übersteigen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 51
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Die neu gebildeten Rechnungsabgrenzungen sowie dive rse Sachkonten wurden gezielt
auf die Einhaltung dieser Maßgabe geprüft.
Abgesehen von einer Ausnahme, die wegen der Geringf ügigkeit des Betrages keinen
Einfluss auf die Kernaussagen des Jahresabschlusses 2013 nimmt, kann das AWR die
Ordnungsmäßigkeit der Periodenabgrenzungen bestätigen.
Erstmalig bildete die Verwaltung aktive Rechnungsab grenzungsposten für vorschüssig
gezahlte Fördermittel für den Rosenmontagszug 2014 sowie zur Durchführung eines
Richtfunkprojektes, das die citeq erst im Jahr 2014 beginnt.
◊ Aktivierte Zuschüsse gem. § 43 Abs. 2 GemHVO 29.745.869,23 €
Vorjahr: 26.173.232,37 €
Neben den transitorischen Abgrenzungen sieht das NK F in § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO
vor, dass geleistete Zuwendungen, die mit einer meh rjährigen und einklagbaren Gegen-
leistungsverpflichtung verbunden sind, als Vermögen sposition unter den aktiven Rech-
nungsabgrenzungen zu aktivieren und im Zeitverlauf entsprechend der Erfüllung der Ge-
genleistungsverpflichtung aufzulösen sind. Zum Ende des Jahres 2013 aktivierte die
Stadt Münster für die von ihr gezahlten Zuschüsse einen Betrag i. H. v. 29.745.869,23 €.
In diesem Bilanzabschnitt kam es während der Prüfun g zu einigen Hinweisen. Hiernach
waren in einzelnen Fällen diverse Rückzahlungen der zuvor gewährten Zuschüsse nicht
berücksichtigt oder die festgelegte Nutzungsdauer o rientierte sich nur an der Nutzungs-
dauer des geförderten Wirtschaftsgutes und nicht an der im Zuwendungsbescheid fest-
gelegten Zweckbindungsfrist. In einem anderen Fall wurden die Herstellungskosten für
einen Radweg nicht im Anlagevermögen sondern irrtüm licherweise als Aktiver Rech-
nungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Letztlich fand das AWR unter den Aktivierten
Zuschüssen auch Zahlungen an eine Tochtergesellscha ft zur Erneuerung von Parkbe-
triebssystemen. Hierbei konnte die Verwaltung bis z um Ende der Prüfung nicht die für
den Ausweis an dieser Stelle der Bilanz geforderte mehrjährige, einklagbare Gegenleis-
tungsverpflichtung nachweisen. Es bestand Einverneh men, dass das Amt für Finanzen
und Beteiligungen die im Prüfungsvermerk aufgeliste ten Feststellungen spätestens bis
zum Jahresabschluss 2014 aufgreift und abarbeitet.
Für die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben d ie Feststellungen und Hinweise
der Prüfung allerdings nur eine untergeordnete Rele vanz, so dass auf eine unmittelbare
Korrektur des Bilanzausweises im gegenseitigen Einv ernehmen mit dem Amt für Finan-
zen und Beteiligungen verzichtet werden konnte.
II Passiva
1. Eigenkapital 714.792.283,53 €
Vorjahr: 713.084.529,21 €
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von Vermögen und Schulden der Stadt
Münster. Zur stetigen Erfüllbarkeit der städtischen Aufgaben kommt der Erhaltung des
Eigenkapitals eine zentrale Bedeutung zu.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 52
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Das Eigenkapital der Stadt Münster umfasst am 31.12.2013 folgende Bestandteile:
◊ Allgemeine Rücklage 671.842.244,86 €
◊ Sonderrücklage 1.306.000,00 €
◊ Ausgleichsrücklage 12.749.385,63 €
◊ Jahresüberschuss 28.894.653,04 €
Summe Eigenkapital 714.792.283,53 €
1.1 Allgemeine Rücklage 671.842.244,86 €
Vorjahr: 699.029.143,58 €
Weist der Ergebnisplan oder die Ergebnisrechnung ei nen Fehlbetrag aus und kann die-
ser nicht durch die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden, ist der Fehlbetrag durch ei-
ne Reduzierung der Allgemeinen Rücklage auszugleich en. Die Inanspruchnahme der
Allgemeinen Rücklage im Plan und Ergebnis ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG - v om 18.09.2012 wurde in
§ 43 Abs. 3 GemHVO geregelt, dass Erträge und Aufwe ndungen aus dem Abgang und
der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus Wertveränderungen von Fi-
nanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklag e zu verrechnen und im Anhang zu
erläutern sind.
Die erstmalige Anwendung dieser Regelung bewirkte i m Haushaltsjahr 2013 eine Redu-
zierung der Allgemeinen Rücklage. Der Bestand der A llgemeinen Rücklage verringerte
sich von 699.029.143,58 € um 27.186.898,72 € (3,9 % ) auf 671.842.244,86 €. Hierbei
kam es zu folgenden Bestandsbewegungen:
Bestandsveränderung der
Allgemeinen Rücklage
Veränderung
Euro
Stand 01.01.2013 699.029.143,58
Erträge aus Abgang / Veräußerung von Vermögensgegenstän den 696.551,49
Erträge aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 1. 013.360,84
Aufwendungen aus Abgang / Veräußerung von Vermögensgege nständen 4.943.937,89
Aufwendungen aus der Wertveränderung von Finanzanlag en 23.952.873,16
Stand 31.12.2013 671.842.244,96
Mit der Einführung des 1. NKFWG entfällt ab dem Hau shaltsjahr 2013 der offene Aus-
weis der Rücklage zur Deckung der übertragenen Aufw andsermächtigungen. Die Über-
tragungen bleiben allerdings in der letzten Spalte der Ergebnisrechnung ersichtlich.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 53
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
1.2 Sonderrücklage 1.306.000,00 €
Vorjahr: 1.306.000,00 €
Der Rat der Stadt Münster fasste in seiner Sitzung am 21.03.2012 den Beschluss, den
Eigentumsanteil der Stadt Münster am Haus Rüschhaus im Wert von 806.000,00 € un-
entgeltlich auf die Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung zu übertragen und zusätzlich
einen Geldbetrag i.H.v. 500.000,00 € dort einzubrin gen. Das an die Stiftung übertragene
Vermögen wird seither im Finanzanlagevermögen ausgewiesen.
Die stiftungsrechtlichen Vorschriften führen dazu, dass das in die Stiftung eingebrachte
Vermögen dem allgemeinen Haushalt auf Dauer entzoge n wird. Aus diesem Grunde
wurden zeitgleich gleich hohe Teile aus der Allgeme inen Rücklage entnommen und eine
Sonderrücklage gebildet.
1.3 Ausgleichsrücklage 12.749.385,63 €
Vorjahr: 32.957.860,49 €
Solange Fehlbeträge in der Ergebnisplanung oder Erg ebnisrechnung durch Mittel der
Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, gilt der jeweilige Haushalt insgesamt
als ausgeglichen.
Der Rat der Stadt Münster beschloss in seiner Sitzu ng am 02.04.2014, dass der Fehlbe-
trag des Haushaltsjahres 2012 i.H.v. 20.208.474,86 € durch eine Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage ausgeglichen wird (Vorlage-Nr.: V/0237/2014). Hiernach reduzierte
sich der Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2013 auf 12.749.385,63 €.
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 28.894.653,04 €
Vorjahr: - 20.208.474,86 €
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2013 schließt mit e inem Überschuss von
28.894.653,04 €. Der Jahresüberschuss der Ergebnisr echnung stimmt mit dem Ergebnis
der Bestandsrechnung überein.
Im Jahr 2013 konnte der Haushaltsausgleich erreicht werden.
Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass die Er gebnisrechnung im Haushaltsjahr
2013 auf der Grundlage des 1. NKFWG um 27.186.898,72 € entlastet wurde, weil ein Teil
der Erträge und der Aufwendungen außerhalb der Erge bnisrechnung unmittelbar mit der
Allgemeinen Rücklage verrechnet wurden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 54
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
2. Sonderposten 1.336.085.511,30 €
Vorjahr: 1.366.648.843,96 €
Gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitio-
nen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt wurden, als Sonderposten
zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen.
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht sind die erhal tenen Zuwendungen und Beiträge zum
Teil als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen.
Diejenigen Sonderposten, die auf Grund einer Förder ung beim Erwerb bzw. der Herstel-
lung von Vermögensgegenständen gebildet wurden, wer den entsprechend der Abnut-
zungsdauer des jeweils bezuschussten Vermögensgegen standes zeitanteilig aufgelöst
und in der städtischen Ergebnisrechnung entlastend eingesetzt. In diesen Fällen stärken
Sonderposten das Eigenkapital der Stadt Münster.
Daneben gibt es Sonderposten, um die Verpflichtung der Stadt Münster, Kostenüberde-
ckungen der Gebührenhaushalte gem. § 6 KAG an den G ebührenzahler zurückzuführen,
in der Bilanz offen auszuweisen (Sonderposten für Gebührenausgleich) . Dieser Sonder-
posten beispielsweise hat den Charakter von Fremdkapital.
Die Sonderposten verringerten sich um 30.563.332,66 € (2,2 %) auf 1.336.085.511,30 €
und setzten sich am Bilanzstichtag 31.12.2013 aus folgenden Werten zusammen:
Sonderposten
für…
Bestand
01.01.2013
Euro
Bestand
31.12.2013
Euro
Veränderung
Euro
Zuwendungen
Beiträge
Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
Summe
646.548.272,93
709.312.097,81
4.636.629,03
6.151.844,19
1.366.648.843,96
637.729.645,06
689.680.808,85
2.314.608,57
6.360.448,82
1.336.085.511,30
-8.818.627,87
-19.631.288,96
-2.322.020,46
208.604,63
-30.563.332,66
Im Erläuterungsbericht der Entwurfsfassung wurden d ie Bestandsveränderungen der
Sonderposten während des Haushaltsjahres 2013 nicht wirklichkeitsgetreu wiedergege-
ben, denn an Stelle der Restbuchwerte wurden unter den Abgängen und Umbuchungen
die jeweiligen Ursprungswerte ausgewiesen. In Folge dessen verrechnete die Verwaltung
die bis zum Jahr 2013 kumulierten Auflösungsbeträge mit den auf das Haushaltsjahr
2013 entfallenden Erträgen, so dass diese nicht exakt den Jahreswert angeben.
Zwecks Richtigstellung übernahm das AWR in den Beri cht über die Jahresabschlussprü-
fung 2013 die Bestandsveränderungen mit ihren Restb uchwerten, so wie sie in der Ne-
benbuchhaltung geführt wurden. Dies erklärt im Bere ich der Sonderposten die Abwei-
chungen zu den Angaben in der Entwurfsfassung.
Für die Kernaussagen des Jahresabschlusses 2013 hab en diese Korrekturen allerdings
keine Relevanz.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 55
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 637.729.645,06 €
Vorjahr: 646.548.272,93 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Umbuchungen
Euro
Abgänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
646.548.272,93
21.495.365,85
4.568.079,35
25.745.914,37
637.729.645,06
In Folge des zeitanteiligen Einbezugs von Fördermit teln in die Ergebnisrechnung der
Stadt Münster verringerte sich der Bestand des Sond erpostens für Zuwendungen weiter-
hin von 646.548.272,93 € um 8.818.627,87 € (1,4 %) auf 637.729.645,06 €.
Von den Zugängen i.H.v. 21.495.365,85 € ist ein Ant eil von 7.744.348,97 € auf die Inves-
titionspauschale zurückzuführen. Diese Mittel wurde n überwiegend dem Infrastruktur-
vermögen, d.h. den Straßen, Wegen und Verkehrslenku ngsanlagen zugeordnet. Dane-
ben umfasst dieser Bereich Fördermittel für neuerwo rbene Feuerwehrfahrzeuge
(468.086,40 €), die aus der Feuerschutzpauschale be stritten und Fördermittel für Sport-
anlagen (793.472,00 €), die wiederum aus der Sportp auschale finanziert wurden. Die üb-
rigen Zugänge des Jahres 2013 betreffen überwiegend Landeszuweisungen bzw. in
früheren Jahren zugeflossene aber erst im Jahr 2013 den geförderten Maßnahmen zu-
geordnete Investitionsförderungen.
Im Haushaltsjahr 2013 setzte die Verwaltung eine Em pfehlung des AWR aus dem Prü-
fungsbericht Nr. 21/13 vom 18.10.2013 um und storni erte einen aus der Investitionspau-
schale gebildeten Sonderposten i.H.v. rd. 3,0 Mio. € für die im gebührenrelevanten Be-
reich des Tiefbauamtes verwendeten Anlagegüter. Die übrigen Abgänge betreffen eine
Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen, überwiegend a llerdings Fördermittel für Straßen-
abschnitte, die vor Ablauf der geschätzten Nutzungsdauer komplett ersetzt werden muss-
ten.
2.2 Sonderposten für Beiträge 689.680.808,85 €
Vorjahr: 709.312.097,81 €
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Umbuchungen
Euro
Abgänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
709.312.097,81
2.290.505,40
2.557.881,77
19.363.912,59
689.680.808,85
Der Sonderposten für Beiträge bezieht sich im Wesen tlichen auf die Kanalbaubeiträge
und die Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bzw . dem Kommunalabgabenge-
setz (KAG) zur Finanzierung von Straßen, Wegen und Plätzen.
Im Haushaltsjahr 2013 verringerte sich der aus Beit rägen gebildete Sonderposten von
709.312.097,81 € um 19.631.288,96 € (2,8 %) auf 689.680.808,85 €.
Die Prüfung in diesem Bilanzabschnitt führte zu keinen besonderen Feststellungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 56
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.314.608,57 €
Vorjahr: 4.636.629,03 €
Sonderposten für den
Gebührenausgleich
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Inanspruchnahme
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Abwasserbeseitigung
Gewässerunterhaltung
Abwasserabgabe
Friedhöfe
Wochenmärkte
Sendwesen
Rettungsdienst
3.102.477,55
0,00
0,00
36.753,20
0,00
5.451,28
1.491.947,00
4.636.629,03
295.753,00
16.151,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
311.904,00
2.151.217,00
0,00
0,00
13.977,18
0,00
5.451,28
463.279,00
2.633.924,46
1.247.013,55
16.151,00
0,00
22.776,02
0,00
0,00
1.028.668,00
2.314.608,57
Gemäß § 6 KAG sind Überschüsse der gebührenrechnend en Einrichtungen innerhalb ei-
ner Frist von vier Jahren an die Gebührenzahler zur ückzuführen. In der städtischen Bi-
lanz werden diese Verpflichtungen als Sonderposten dargestellt. Darüber hinaus sind
gemäß § 43 Abs. 6 GemHVO Kostenunterdeckungen der g ebührenrechnenden Einrich-
tungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes im Anhang anzugeben.
Der für den Ausgleich von Gebührenüberschüssen bila nzierte Sonderposten verringerte
sich von 4.636.629,03 € um 2.322.020,46 € (50,1 %) auf 2.314.608,57 €.
Während der Prüfung dieses Bilanzabschnittes stellt e das AWR fest, dass der Ausweis
des Sonderpostens im Entwurf des Jahresabschlusses nicht präzise war. Im Bereich der
Abwasserbeseitigung wurden Inanspruchnahmen und Zuf ührungen saldiert ausgewiesen
und im Bereich Rettungsdienst lagen für das Jahr 20 13 noch keine endgültigen Betriebs-
ergebnisse vor. Ferner bemängelte das AWR, dass die Verwaltung beim Ausweis von
verrechnungsfähigen Verlusten im Bereich der Wochen märkte / Send den Ablauf des
dazu vorgesehenen Zeitraums von vier Jahren übersah . Im Anhang hätte daher statt ei-
nes vortragfähigen Verlustes von 125.543,26 € nur e in Verlust von 25.665,50 € angege-
ben werden dürfen. Das Amt für Finanzen und Beteili gungen wurde auf diese Sachver-
halte hingewiesen und gebeten, die Unterlagen entsp rechend zu berichtigen und im Jah-
resabschluss 2014 für präzisere Angaben zu sorgen.
2.4 Sonstige Sonderposten 6.360.448,82 €
Vorjahr : 6.151.844,19 €
Sonstige
Sonderposten
Bestand
01.01.2013
Euro
Zugänge
Euro
Umbuchungen
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Hochzeitswald
Stellplatzablöse
rechtlich unselbstän-
dige Stiftungen
1.319.509,54
51.457,50
655.263,76
4.125.613,39
6.151.844,19
324.652,98
8.920,06
0,00
0,00
333.573,04
74.099,45
1.102,09
49.766,87
0,00
124.968,41
1.570.063,07
59.275,47
605.496,89
4.125.613,39
6.360.448,82
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 57
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werd en Einnahmen der Stadt Münster
bilanziert, die aus unterschiedlichen Beweggründen im Zeitpunkt ihrer Bilanzierung we-
der Ertrag noch unmittelbare Verbindlichkeit darstellen.
Der Bestand der Sonstigen Sonderposten erhöhte sich von 6.151.844,19 € um
208.604,63 € (3,4 %) auf 6.360.448,82 €.
◊ Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der Sonderposten resultiert aus beitragsfinanzierte n Investitionen der Stadt Münster im
Bereich von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Zum En de des Jahres 2013 betrug der
Bestand des Sonderpostens für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
1.570.063,07 €.
Das AWR bemängelte während der Prüfung, dass unter den Jahresabschlussunterlagen
im Amt für Finanzen und Beteiligungen lediglich SAP -Ausdrucke über den aktuellen Be-
stand abgelegt wurden. Eine Abstimmung des Bestande s mit dem für die Bewirtschaf-
tung zuständigen Amt für Grünflächen und Umweltschu tz war nicht vorgenommen bzw.
war nicht dokumentiert. In Anbetracht der vorgerück ten Zeit und der überschaubaren Hö-
he des Bilanzpostens vereinbarte man, dass die Abst immung des Sonderpostens beim
nächsten Jahresabschluss 2014 nachgeholt und hinreichend belegt wird.
◊ Entgelt für den Hochzeitswald
Die Stadt Münster bietet frisch Vermählten und Hoch zeitsjubilaren die Möglichkeit, im
Hochzeitswald am Haus Rüschhaus einen Baum zu pflan zen. Der Kostenbeitrag beträgt
150,00 € je Baum.
Die von den Paaren eingezahlten Beträge werden in d er städtischen Buchhaltung zu-
nächst als Leistungsverpflichtung gesammelt und nac h den Pflanzaktionen einmal im
Jahr den geförderten Sachanlagen als Sonderposten z ugeordnet. Auf Grund der Zugän-
ge erhöhte sich im Jahr 2013 der Sonderposten insge samt um 7.817,97 € auf
59.275,47 €.
◊ Sonderposten für Stellplatzablösebeträge
Gemäß § 51 Abs. 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) dür fen bauliche oder andere
Anlagen, bei denen Zugangs- und Abgangsverkehr mit Kfz. zu erwarten ist, nur errichtet
werden, wenn Stellplätze oder Garagen hergestellt w erden. Sobald diese nicht oder nur
unter großen Schwierigkeiten hergestellt werden kön nen, oder die Herstellung untersagt
oder eingeschränkt ist, kann der Verpflichtung durc h die Zahlung eines Ablösebetrages
nachgekommen werden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 58
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Die vereinnahmten Beträge sind nach § 51 Abs. 6 Bau O NRW i.V.m. der Stellplatzablö-
sesatzung der Stadt Münster für folgende Zwecke einzusetzen:
- zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet,
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noch keine aktivierungsfähigen Vermögensge-
genstände geschaffen wurden, sind sie als erhaltene Anzahlungen auszuweisen. Erst mit
der Inbetriebnahme des geförderten Vermögensgegenst andes darf ein Sonderposten
gebildet werden, wenn die Stadt Eigentümerin der Anlage ist.
Neben den für die Parkpalette Georgskommende geführ ten Sonderposten werden keine
weiteren aus Stellplatzablösebeträgen finanzierten Sonderposten ausgewiesen. Der Be-
stand verringerte sich im Jahr 2013 planmäßig von 6 55.263,76 € am Jahresanfang auf
605.496,89 € am 31.12.2013.
Das AWR bemängelte während der Prüfung erneut die B estandsführung von verein-
nahmten Stellplatzablösebeträgen, denn in der städt ischen Buchhaltung ist der Ver-
brauch von vereinnahmten Stellplatzablösebeträgen n icht nachzuvollziehen. Bereits für
das Vorjahr 2012 hatte das Amt für Finanzen und Bet eiligungen ein Konzept für die Be-
standsverwaltung und zweckgerichtete Verwendung von vereinnahmten Stellplatzablö-
sebeträgen angekündigt. Aus Krankheitsgründen wurde das System aber bis zum Zeit-
punkt der Prüfung nicht umgesetzt. Das Amt für Fina nzen und Beteiligungen ist somit
weiterhin gefordert, die Bestandsverwaltung von Ste llplatzablösebeträgen zu organisie-
ren.
◊ Sonderposten für rechtlich unselbständige Stiftungen
Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass das Stif tungsvermögen wie das übrige Vermö-
gen der Stadt Münster für freie Zwecke in Anspruch genommen werden kann. Es ist sei-
tens der Stadt ausschließlich für die stete, dem St iftungszweck dienende Aufgabenerfül-
lung zu erhalten.
Die Nutzungsbeschränkung auf den Stiftungszweck bed ingt, dass dem zweckbezogenen
Vermögenswert auf der Aktivseite der Bilanz (Finanz anlagen) eine entsprechende Ein-
schränkung auf der Passivseite folgen muss. Dements prechend wurde in Höhe des
Wertansatzes der rechtlich unselbständigen Stiftungen ein Sonderposten angesetzt.
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderposten im Fall der Stiftun-
gen nicht, denn das Stiftungsvermögen ist auf unbeg renzte Dauer zu erhalten. Diese
Verpflichtung wird in der Bilanz durch den Sonderpo sten zum Ausdruck gebracht, so
dass der Eröffnungsbilanzwert, solange keine Zustif tungen vorgenommen werden, in un-
veränderter Höhe fortzuschreiben ist. Der Sonderpos ten entsprach dem Ansatz in der
Eröffnungsbilanz und ist korrekt ausgewiesen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 59
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
3. Rückstellungen 522.252.957,52 €
Vorjahr: 507.688.102,50 €
Rückstellungen zählen betriebswirtschaftlich betrac htet zum Fremdkapital. Sie stellen
Verbindlichkeiten bzw. Aufwendungen dar, die allerd ings am Bilanzstichtag hinsichtlich
ihrer Entstehung oder Höhe noch ungewiss sind. Durc h die Bildung von Rückstellungen
sollen später zu leistende Auszahlungen als Aufwand dem Haushaltsjahr ihrer Verursa-
chung zugerechnet werden.
Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen si nd in § 36 GemHVO abschließend
aufgezählt. Zum 31.12.2013 wurden für folgende Zwecke Rückstellungen gebildet:
◊ Pensionsrückstellungen 463.101.653,00 €
◊ Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 €
◊ Instandhaltungsrückstellungen 6.530.302,67 €
◊ Sonstige Rückstellungen 52.621.001,85 €
Summe 522.252.957,52 €
3.1 Pensionsrückstellungen 463.101.653,00 €
Vorjahr: 446.047.308,00 €
Pensionsrückstellungen
Bestand
01.01.2013
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch-
nahme
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Pensionsrückstellungen
Beihilferückstellungen
Summe
368.454.199,00
77.593.109,00
446.047.308,00
22.076.186,00
125.976,00
22.202.162,00
3.901.036,00
1.246.781,00
5.147.817,00
386.629.349,00
76.472.304,00
463.101.653,00
Die Gehaltserhöhungen 2013 ziehen Zuführungen zu de n Pensionsrückstellungen i.H.v.
22.076.186,00 € nach sich. Den Zuführungen steht ei ne Inanspruchnahme von
3.901.036,00 € gegenüber, so dass sich die Pensions rückstellungen insgesamt um
18.175.150,00 € auf 386.629.349,00 € erhöhten. Die Berechnungen des Personal- und
Organisationsamtes zum Ausweis der Pensionsrückstel lungen waren sachgerecht und in
nachvollziehbarer Weise belegt, was eine stichprobe nartige Prüfung in diesem Bereich
erkennen ließ.
Die Beihilferückstellungen wurden nach § 36 Abs. 1 Satz 5 GemHVO in Form eines pro-
zentualen Zuschlags zu den Pensionsrückstellungen b erechnet. Der Prozentsatz ist aus
dem Verhältnis des Volumens der gezahlten Beihilfel eistungen zu dem Volumen der ge-
zahlten Beamtenbesoldung zu ermitteln. Es wurde ein Durchschnitt aus den letzten drei
Jahresabschlüssen gebildet.
Die Stadt Münster reduzierte den prozentualen Anteil der Pensionsrückstellungen an den
Beihilferückstellungen im Jahr 2013 von 21,06 % auf 19,78 %. Der ausgewiesene Anteil
wurde korrekt berechnet, allerdings bemängelt das A WR, dass die Senkung des Zu-
schlages im Erläuterungsbericht nicht erörtert wurde.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 60
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf die Rek ultivierung und Nachsorge von De-
ponien wurden auf die eigenbetriebsähnliche Einrich tung Abfallwirtschaftsbetriebe Müns-
ter (AWM) übertragen.
Darüber hinaus gab es im Jahr 2013 keinen Anlass zu r Bildung einer Rückstellung für
Altlasten, weil keine konkrete Verpflichtung zur Sa nierung von belasteten Grundstücken
vorlag.
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 6.530.302,67 €
Vorjahr: 3.643.168,50 €
Instandhaltungsrückstellungen Bestand
01.01.2013
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch-
nahme /
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Hochbaumaßnahmen
Verkehrsflächen
Summe
3.173.495,09
469.673,41
3.643.168,50
2.133.000,00
1.500.000,00
3.633.000,00
507.887,35
237.978,48
745.865,83
4.798.607,74
1.731.694,93
6.530.302,67
Der Bestand an Instandhaltungsrückstellungen stieg von 3.643.168,50 € um
2.887.134,17 € (79,3 %) auf 6.530.302,67 €.
Dem Entwurf des Jahresabschlusses 2013 ist gemäß § 44 Abs. 2 Nr.3 GemHVO eine
Aufstellung aller einzelnen Maßnahmen beigefügt, fü r die eine Rückstellung gebildet
wurde. Die Aufstellung informiert über den Umsetzun gsstand der getätigten und geplan-
ten Maßnahmen. Die Inanspruchnahme wurde ordnungsgemäß belegt.
3.4 Sonstige Rückstellungen 52.621.001,85 €
nach § 36 Abs. 4 ff. GemHVO Vorjahr: 57.997.626,00 €
Die Verwaltung bildete für folgende dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht festste-
hende Verpflichtungen der Stadt Münster Rückstellungen:
Sonstige
Rückstellungen für…
Bestand
01.01.2013
Euro
Zuführung
Euro
Verbrauch /
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
nicht in Anspruch
genommener Urlaub
geleistete Überstunden
Altersteilzeit
nicht mehr
bestehende Dienstverhältnisse
Sabbatvereinbarungen
Versorgungslasten bei eigen-
betriebsähnlichen Einrichtungen
Übertrag
6.192.760,00
1.717.560,00
8.066.617,00
1.580.282,08
136.885,67
7.961.557,59
25.655.662,34
1.307.854,44
0,00
257.752,00
349.495,92
42.283,86
6.679,02
1.964.065,24
0,00
9.960,56
1.500.756,00
0,00
6.337,85
0,00
1.517.054,41
7.500.614,44
1.707.599,44
6.823.613,00
1.929.778,00
172.831,68
7.968.236,61
26.102.673,17
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 61
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Sonstige
Rückstellungen für…
Bestand
01.01.2013
Euro
Zuführung
Euro
Verbrauch /
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Übertrag
Risiken bei Krediten in
ausländischer Währung
Drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften
Derivate / Swapgeschäfte
Prozesskosten OVG
(Mehrbelastungsvergütung)
Versorgungslasten Studieninstitut
Risiken bei ausgestellten
Bürgschaften
Verluste aus lfd.
Gewerbesteuerverfahren
Einstandsverpflichtung zur
Deponienachsorge (AWM)
Steuerverpflichtungen
Jobcenter / BMAS
Sonstige Regressansprüche
diskriminierungsfreie Bes. und
eingeschränkte Anpassung der
Dienst- und Versorgungsbezüge
Summe
25.655.662,34
525.777,25
5.260.496,99
2.868.873,80
751.042,00
280.800,00
796.500,00
21.141.222,62
90.000,00
0,00
627.251,00
57.997.626,00
1.964.065,24
1.546.514,69
0,00
0,00
31.312,00
0,00
3.028.500,00
0,00
0,00
303.296,74
1.566.830,00
8.440.518,67
1.517.054,41
0,00
3.635.690,61
2.868.873,80
0,00
29.100,00
0,00
5.602.424,00
0,00
0,00
164.000,00
13.817.142,82
26.102.673,17
2.072.291,94
1.624.806,38
0,00
782.354,00
251.700,00
3.825.000,00
15.538.798,62
90.000,00
303.296,74
2.030.081,00
52.621.001,85
Der Bestand der Sonstigen Rückstellungen verringert e sich von 57.997.626,00 € um
5.376.624,15 € (9,3 %) auf 52.621.001,85 €. Die Bes tandsentwicklung unterlag im Haus-
haltsjahr 2013 folgenden Einflüssen:
◊ Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden
Aus dem nicht beanspruchten Urlaub sowie aus den an gesammelten Arbeitszeitgutha-
ben der Bediensteten entsteht eine gesetzliche Verp flichtung zur Bildung von Rückstel-
lungen. Am Ende des Haushaltsjahres 2013 belaufen s ich die hierfür gebildeten Rück-
stellungen auf zusammengerechnet 9.208.213,88 €.
Gemäß § 36 GemHVO können diese Rückstellungen als Pauschalwert bestimmt werden.
Das AWR überprüfte die Ermittlung der Pauschalwerte . Die Vorgehensweise der Stadt
Münster entsprach den gesetzlichen Vorschriften.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 62
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
◊ Rückstellungen für Altersteilzeit
Für Beamte und Beamtinnen sowie tariflich Beschäftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell
in Anspruch nehmen,
sind ebenfalls Rückstellungen zu bilden. Nach den h aushaltsrecht-
lichen Bestimmungen soll die Gemeinde die Rückstell ungen für Altersteilzeit grundsätz-
lich erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Inansp ruchnahme der Altersteilzeit in ihrer
Bilanz einsetzen, frühestens ab dem Zeitpunkt des A bschlusses einer vertraglichen Ver-
einbarung mit dem betreffenden Beschäftigten. Die R ückstellungen für Altersteilzeit be-
tragen am Ende des Jahres 2013 insgesamt 6.823.613,00 €.
Die Stadt Münster ermittelte den Rückstellungsbedar f für die in der Altersteilzeit befindli-
chen Bediensteten mit Hilfe des Personalabrechnungs programms SAP-HCM. Die ermit-
telten Beträge wurden korrekt in die Bilanzposition Sonstige Rückstellungen eingestellt.
◊ Rückstellungen für nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse
Wechselt ein Beamter in den Dienst eines anderen Di enstherrn so ist die Stadt Münster
gemäß § 107b Beamtenversorgungsgesetz verpflichtet, sich an den künftigen Versor-
gungslasten des neuen Dienstherrn zu beteiligen.
Für die Beamten, die im Laufe des Jahres 2013 die S tadt Münster aufgrund einer Verset-
zung verlassen haben (innerhalb NRW), wurde eine Zu führung zur Rückstellung in Höhe
von 349.495,92 € gebucht. Danach beläuft sich die R ückstellung auf einen Betrag i.H.v.
1.929.778,00 €.
Die Erstattungsverpflichtungen der Stadt Münster wurden in der Bilanz korrekt ausgewie-
sen.
◊ Rückstellungen für Sabbatvereinbarungen
Für die Sabbatvereinbarungen mit Mitarbeitern der Feuerwehr, des Amtes für Schule und
Weiterbildung, des Tiefbauamtes, des Amtes für Bürg er- und Ratsservice sowie der Per-
sonalvertretung betragen die Rückstellungen inzwisc hen 172.831,68 €. Zuführungen und
Inanspruchnahmen wurden im Haushaltsjahr 2013 korrekt dargestellt.
◊ Rückstellungen für Versorgungslasten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
Das Personal- und Organisationsamt berechnet die Pe nsionsrückstellungen für die städ-
tischen Eigenbetriebe citeq, Münster Marketing und Theater Münster. Die erforderlichen
Personaldaten wurden durch Datenübergabe per Schnit tstelle vom Abrechnungsverfah-
ren übermittelt.
Im Haushaltsjahr 2013 war eine Aufstockung um 6.679 ,02 € auf 7.968.236,61 € erforder-
lich.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 63
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
◊ Rückstellungen für Risiken aus Fremdwährungskrediten
Nach § 36 GemHVO i.V.m. mit dem Runderlass des Inne nministeriums vom 09.10.2006
ist bei Aufnahme von Fremdwährungskrediten eine Ris ikovorsorge in Abhängigkeit des
Wechselkursrisikos vorzunehmen. In Umsetzung dieses Runderlasses wurde dem Vor-
sichtsprinzip folgend in Höhe der Differenz zwische n der Restverbindlichkeit (bewertet
mit dem niedrigsten Kurs der vergangenen fünf Jahre ) und der Restverbindlichkeit (be-
wertet mit dem aktuellen Geldkurs) eine Rückstellun g für die Fremdwährungskredite ge-
bildet, die sich wie folgt zusammensetzt:
Investitionskredite
Bilanzverbindlichkeit (Geldkurs zum 31.12.2013) 86. 387.670,29 €
Wert bei einem Kurs von 1,20 €/CHF 87.812.019,71 €
Rückstellung 1.424.349,42 €
Liquiditätskredite
Bilanzverbindlichkeit (Geldkurs am 31.12.2013) 31.3 52.057,48 €
Wert bei einem Kurs von 1,20 €/CHF 32.000.000,00 €
Rückstellung 647.942,52 €
Mit der Bildung dieser Rückstellungen i.H.v. 2.072. 291,94 € wurden Wechselkursrisiken
aus den bestehenden Fremdwährungskrediten bis zu ei nem Wechselkurs von
1,20 €/CHF abgesichert.
Am 15.01.2015 hob die Schweizer Nationalbank überra schend den Mindestwechselkurs
auf. Daraufhin schnellte der Kurs des Franken im Vergleich zum Euro um fast 30 % in die
Höhe und der Kurs bewegte sich zwischen 0,85 und 1, 05 €/CHF. Bei einer anhaltenden
Kursveränderung erhöht sich für die Stadt Münster d as in den Fremdwährungskrediten
enthaltene Risiko nach gegenwärtigem Kenntnisstand in einer Größenordnung von etwa
18 Mio. €. In Absprache mit dem Amt für Finanzen un d Beteiligungen wird eine Korrektur
von Bilanz und Ergebnisrechnung für das Haushaltsja hr 2013 nicht in Erwägung gezo-
gen, da das Bekanntwerden der Risikoänderung außerh alb des für kommunale Jahres-
abschlüsse festgelegten Wertaufhellungszeitraums, d em 31.03.2014, liegt (vgl. Abschnitt
1.2.3.4.2 Wertaufhellung und Aufstellungsfrist, Handreichung für Kommunen, 6. Auflage).
Die Bewertung der weiteren Entwicklung der Währungs kurse und der sich daraus erge-
benden Folgewirkungen ist somit einem späteren Haushaltsjahr zuzurechnen.
◊ Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Gemäß § 36 V GemHVO i.V.m. dem Runderlass „Kredite und kreditähnliche Rechtsge-
schäfte“ hat die Stadt Münster für ihre Zins- und W ährungsswaps eine Drohverlustrück-
stellung gebildet.
Die Rückstellung verringerte sich durch die Inanspr uchnahme für die laufenden Swapti-
onsgeschäfte des Haushaltsjahres 2013 um 3.635.690,61 €.
Aus dem Differenzbetrag zwischen dem Marktwert und dem Einstands- bzw. Prämien-
wert bei noch vorhandenen Verträgen errechnet sich die verbleibende Rückstellung für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften i. H. v. 1.624.806,38 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 64
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
◊ Rückstellungen für Risiken aus Prozesskosten
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung steht Feuer wehrbeamten ein Freizeitausgleich
bzw. eine Vergütung der Mehrarbeit wegen Verletzung einer europäischen Arbeitszeit-
richtlinie zu. Mit den Beamten des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Diens-
tes sind Einigungen zur Abgeltung bestehender Anspr üche aus den Jahren 2002 bis
2006 getroffen und im Haushaltsjahr 2013 ausgezahlt worden.
Aus diesem Grunde wurde die Rückstellung nicht mehr benötigt und demzufolge aufge-
löst.
◊ Rückstellungen für Versorgungslasten des Studieninstituts
Die Zweckverbandssatzung des Westfälischen Studieni nstituts sieht eine Finanzierung
der Versorgungslasten über eine direkte Umlage der Verbandsmitglieder vor.
Auf die Stadt Münster entfällt davon ein Anteil an der Umlage i.H.v. 782.354,00 €, so
dass die diesbezügliche Rückstellung entsprechend angepasst wurde.
◊ Rückstellungen für Risiken aus bereitgestellten Bürgschaften
Die Stadt Münster übernahm diverse Bürgschaften. We gen des Risikos, zukünftig mög-
licherweise für die Erfüllung der Verbindlichkeiten in Anspruch genommen zu werden,
bildete das Amt für Finanzen und Beteiligungen gemä ß § 36 Abs. 4 GemHVO eine Rück-
stellung.
Der Wert entspricht 0,34 % aller eingegangenen Bürg schaftsverpflichtungen. Die Bürg-
schaftsverpflichtungen gingen von 82.589.310,67 € a uf 74.021.284,60 € zurück, so dass
die Rückstellung für Risiken aus übernommenen und n och nicht getilgten Bürgschafts-
verpflichtungen um 29.100,00 € auf 251.700,00 € gesenkt werden konnte.
Aus Sicht des AWR wird das bürgschaftsimmanente Ris iko im Jahresabschluss 2013
ausreichend gewürdigt.
◊ Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Gewerbesteuerverfahren
Gemäß § 36 Abs. 5 GemHVO müssen für drohende Verlus te aus schwebenden Ge-
schäften und aus laufenden Verfahren Rückstellungen angesetzt werden, sofern der vo-
raussichtliche Verlust nicht geringfügig ist.
Ein laufendes Verfahren liegt z.B. vor, wenn ein erlassener Gewerbesteuerbescheid noch
nicht rechtskräftig geworden ist. In diesem Fall da rf bei einem drohenden Verlust (z.B.
Klage) keine Wertberichtigung der bestehenden Forde rung vorgenommen werden. Viel-
mehr ist eine entsprechende Rückstellung zu passivi eren und die durch Bescheid festge-
setzte Forderung aufrecht zu erhalten.
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen hat nach einer Beurteilung durch die Stadtkasse
am 31.12.2013 die Rückstellungen für Verluste aus l aufenden Gewerbesteuerverfahren
von 796.500,00 € um 3.028.500,00 € auf 3.825.000,00 € erhöht.
Die Rückstellungen lassen sich auf laufende Verfahr en zurückführen, bei denen der
Steuerschuldner Klage erhoben hat und die Vollziehu ng der Forderungen ausgesetzt
wurde. Für etwaige Mindereinnahmen bei diesen Fälle n wurde eine Rückstellung für dro-
hende Verluste aus laufenden Verfahren gebildet.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 65
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◊ Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II
Bei den Rückstellungen für die Rekultivierung und N achsorge der ZDM I und II handelt
es sich im Grunde um Verpflichtungen der Stadt Müns ter, die auf eine Regressmöglich-
keit der AWM zur Finanzierung von Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen zurück-
zuführen sind.
Die Rückstellung korrespondiert mit einer Forderung der AWM gegenüber der Stadt
Münster, wobei Unterschiede in den gesetzlichen Bew ertungsmethoden (HGB, BilMoG,
NKF) zu ungleich hohen Wertausweisungen führen.
Die Rückstellung wurde um 5.602.424,00 € auf 15.538 .798,62 € reduziert, weil ein Teil
der Nachsorgekosten durch den zeitanteiligen Einbezug in die Gebührenkalkulation 2013
bereits erwirtschaftet wurde.
◊ Rückstellungen für eigene Steuerrisiken
Im Erörterungsbericht der Entwurfsfassung wird eine Auflösung der Rückstellungen für
Steuerrisiken ausgewiesen. Tatsächlich ist im Haush altsjahr 2013 aber eine Inanspruch-
nahme durch Steuerzahlungen nicht feststellbar. Aus diesem Grunde wurde der Bestand
aus dem Vorjahr in den Haushaltsabschluss 2013 übernommen.
Folglich kommt es in diesem Abschnitt zu einer Abwe ichung von der Entwurfsfassung,
die aber wegen ihrer Geringfügigkeit für die Kernau ssagen des Jahresabschlusses 2013
unbedeutend ist. Der Sachverhalt wird für den komme nden Jahresabschluss 2014 auf-
gegriffen und ausgeräumt.
◊ Rückstellungen für sonstige Regressansprüche
Die Rückstellungen für sonstige Regressansprüche i. H.v. 2.030.081,00 € umfassen zum
einen mögliche Forderungen der Bundesagentur für Arbeit i.H.v. 303.251 €.
Darüber hinaus wurde ein Betrag i.H.v. 832.000,00 € zurückgestellt, um im Bedarfsfall
Ansprüche städtischer Mitarbeiter bedienen zu könne n, die im Zuge einer Änderung der
Rechtsprechung des EuGH die Eingruppierung in eine höhere Dienstaltersstufe begeh-
ren.
Ein weiterer Betrag i.H.v. 894.830,00 € wurde nach dem Prinzip der kaufmännischen
Vorsicht zurückgestellt, da das Gesetz über die Anp assung der Dienst- und Versor-
gungsbezüge 2013 / 2014 im Land NRW zum 01.01.2013 eine nach Besoldungsgruppen
gestufte Erhöhung vorsah und die Stadt Münster auf Grund der eingereichten Klagen mit
einer uneingeschränkten Erhöhung der Bezüge rechnete.
4. Verbindlichkeiten 857.178.532,62 €
Vorjahr: 865.961.666,39 €
In der Bilanzposition Verbindlichkeiten werden alle am Bilanzstichtag 31.12.2013 dem
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehen den Schulden der Stadt Münster zu-
sammengefasst. Zu den Verbindlichkeiten zählen insb esondere Rückzahlungsverpflich-
tungen aus Kreditaufnahmen, unbezahlte Rechnungen f ür Lieferungen und Leistungen,
Zahlungsverpflichtungen aus einbehaltenen Steuern u nd Sozialversicherungsbeiträgen,
Verpflichtungen aus der Gewährung von Transferleistungen und erhaltene Anzahlungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 66
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Die konkret bezifferbaren Schulden der Stadt Münste r veränderten sich innerhalb der
letzten drei Jahre wie folgt:
Verbindlichkeiten 31.12.2011
Euro
31.12.2012
Euro
31.12.2013
Euro
Anleihen
Kredite für Investitionen
Kredite zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen gleichkommen
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
Summe
0,00
738.418.893,45
35.750.278,75
7.289.380,42
286.332,86
39.653.257,99
41.740.022,35
0,00
14.
863.138.165,82
0,00
736.430.218,08
36.045.428,45
6.899.397,79
520.982,16
36.590.182,83
49.475.457,08
0,00
14.
865.961.666,39
0,00
736.207.218,58
31.353.258,66
6.528.117,72
2.875.173,33
78.811,53
23.030.650,74
57.105.302,06
14.
857.178.532,62
Die Verbindlichkeiten der Stadt Münster reduzierten sich während des Haushaltsjahres
2013 um 8.783.133,77 € (1,0 %) auf 857.178.532,62 €.
4.1 Anleihen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei de r das benötigte Kapital von einer un-
bestimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird.
Die Stadt Münster hat bisher keine Anleihen herausgegeben.
4.2 Verbindlichkeiten
aus Krediten für Investitionen 736.207.218,58 €
Vorjahr: 736.430.218,08 €
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Investitionskredite sich wie folgt darstellen:
Kredite
Bestand
31.12.2011
Euro
Bestand
31.12.2012
Euro
Bestand
31.12.2013
Euro
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom Öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
Summe
0,00
0,00
84.363,16
1.314.984,28
737.019.546,01
738.418.893,45
0,00
0,00
84.363,16
143.712,54
736.202.142,38
736.430.218,08
0,00
0,00
84.363,16
63.346,58
736.059.508,84
736.207.218,58
Die städtischen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investitionskrediten verringerten
sich gegenüber dem Vorjahr um 222.999,50 € (0,1 %) auf 736.207.218,58 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 67
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Hiervon entfällt ein Anteil von 86,4 Mio. € auf Kre dite, die in Schweizer Franken aufge-
nommen wurden. Bezogen auf das gesamte Kreditvolume n haben sie einen Anteil von
rd. 11,7%. Die Kreditverträge liegen damit innerhal b der in der Haushaltssatzung festge-
legten Grenze von 15
%.
Die in SAP geführten Kreditbestände sind durch Ausw ertungen der Bestandsverwal-
tungssoftware KomInform nachgewiesen. Auch der in S tichproben vorgenommene Ab-
gleich mit einzelnen Saldenbestätigungen zeigte übereinstimmende Werte.
Ein lückenloser Abgleich der einzelnen Bestände mit den jeweiligen Saldenbestätigun-
gen scheiterte allerdings erneut, weil die Saldenbe stätigungen wie im Vorjahr auch für
das Jahr 2013 nicht den Akten zugeordnet waren. Das Amt für Finanzen und Beteiligun-
gen wurde daher aufgefordert, den Arbeitsrückstand kurzfristig aufzuholen und die
Saldenbestätigungen den zugehörigen Einzelverträgen zuzuordnen und die Bestände
selbst zu kontrollieren. Das AWR wurde noch vor Abs chluss der Berichterstellung mit
Schreiben vom 23.01.2015 über das Ergebnis der Selb stkontrolle informiert. Danach wa-
ren sämtliche Bestände durch die Saldenbestätigungen belegt.
4.3 Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung 31.353.258,66 €
Vorjahr: 36.045.428,45 €
Die Stadt Münster setzte in ihrer Haushaltssatzung (§ 5) für das Jahr 2013 den Höchstbe-
trag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in A nspruch genommen werden, auf einen
Höchstbetrag von 200.000.000,00 € fest.
Die Aufnahme von Kassenkrediten in Fremdwährung ist zulässig, darf aber nach Ab-
schnitt 4.5.7 der Geschäftsanweisung gem. § 31 GemH VO NRW zur Regelung der Fi-
nanzbuchhaltung (GA Finanzbuchhaltung) 50 % des fes tgesetzten Rahmens nicht über-
steigen.
Bei den Krediten zur Liquiditätssicherung - das sin d Kredite, die aufgenommen wurden,
um den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können - handelt es sich
vornehmlich um zwei in Schweizer Franken aufgenommene Kredite.
Beide Kredite bewegen sich im Rahmen der Haushaltssatzung und der verwaltungsintern
festgelegten Höchstgrenze für Liquiditätskredite in Fremdwährung.
Die beiden Fremdwährungskredite bestehen seit dem 1 . Quartal 2010 und wurden in den
vergangenen Jahren auf Grund des schlechten Wechsel verhältnisses regelmäßig um 12
Monate prolongiert. Die schwieriger werdenden Markt bedingungen veranlassten die
Stadt Münster aber im 3. Quartal 2013 einen Teilbet rag i.H.v. 5.000.000,00 CHF zurück
zu zahlen. Hierbei realisierte die Stadt Münster ei nen Verlust i.H.v. 572.099,01 €, der auf
Grund der vorsichtigen Bewertung bereits in den Vorjahren seinen Niederschlag fand.
Der Gesamtbestand von 43.400.000,00 CHF sank danach am 31.12.2013 auf
38.400.000,00 CHF. Er wurde einheitlich mit dem nie drigeren Tageskurs i.H.v. 1,2248 €
bewertet. Daneben berücksichtigte die Verwaltung et waige weitere Wechselkursrisiken
bis zu einem Wechselkurs von 1,20 €/CHF durch die B ildung einer Rückstellung für
Drohverluste.
Auf dieser Grundlage errechnet sich zum Bilanzstich tag 31.12.2013 eine Rückzahlungs-
verpflichtung i.H.v. 31.352.057.478,87 €, zu der we itere kleinere Verpflichtungen hinzu
gerechnet wurden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 68
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung des hö chsten Standes der Liquiditätskre-
dite, des höchsten Standes der Fremdwährungskredite, den durchschnittlichen Stand der
Kredite, die Anzahl der Kredittage und der Zinsen:
2011
Euro
2012
Euro
2013
Euro
Höchster Stand der Liquiditätskredite 35.118.503 64 .887.756 46.887.756
Höchster Stand der Kredite in CHF 29.887.756 29.887 .756 29.887.756
∅ Tageskredit 30.054.120 39.071.525 31.626.810
Kredittage * 730 1.071 838
Zinsaufwand * 158.026 154.150 133.907
* Angaben ohne Kontokorrente
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufn ahmen
wirtschaftlich gleichkommen 6.528.117,72 €
Vorjahr: 6.899.397,79 €
Die Bilanzposition setzt sich am 31.12.2013 aus folgenden Verbindlichkeiten zusammen:
Bezeichnung Endbestand
31.12.2012
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Veränderung
Euro
Leibrentenverträge
Sporthallenfinanzierung, ehem.
PPP-Projekte
Summe
1.142.217,14
5.757.180,65
6.899.397,79
1.100.699,01
5.427.418,71
6.528.117,72
-41.518,13
-329.761,94
-371.280,07
Es gibt noch sieben Leibrentenverträge, die aus dem Ankauf von Grundstücken resultie-
ren und insgesamt ein Volumen von 1.100.699,01 € au fweisen. Die Verbindlichkeiten
wurden mit ihrem Rentenbarwert bilanziert, bei dem das aktuelle Lebensalter der Ren-
tenbezieher, die Lebenserwartung und ein Zinssatz von 5 % zu Grunde gelegt wurden.
Die übrigen Kreditverpflichtungen resultieren aus öffentlich-privaten Partnerschaftsprojek-
ten zur Errichtung von Dreifachsporthallen in Hiltr up, Gremmendorf und Albachten in den
Jahren 2004 und 2005.
Die in der Buchhaltung nachgewiesenen Einzelwerte s timmten mit den Saldenbestäti-
gungen der Sparkasse Münsterland Ost überein.
4.5 Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen 2.875.173,33 €
Vorjahr: 520.982,16 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen st ellen Zahlungsverpflichtungen dar,
die auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetz liche Regelungen zurückzuführen
sind und bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar empfangen, die entsprechen-
den Gegenleistungen, i. d. R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht
hat.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 69
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2013 wie folgt zusammen:
◊ Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehme n 5.896,60 €
◊ Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen 1.131.2 44,56 €
◊ Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Bereichen 0,00 €
◊ Verbindlichkeiten gegenüber privaten Bereichen 1. 738.032,17 €
Summe 2.875.173,33 €
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistunge n erhöhten sich gegenüber dem
Vorjahr um 2.354.191,17 € auf 2.875.173,33 €. Von diesen Verbindlichkeiten entfallen als
größte Positionen ein Betrag von 1.556.908,01 € auf Verbindlichkeiten gegenüber den
Stadtwerken Münster GmbH und ein Betrag von 915.911 ,49 € auf Verbindlichkeiten ge-
genüber den AWM. Auf Grund einer fehlerhaften techn ischen Einstellung bei einer DV-
Schnittstelle zur Abstimmung von wechselseitigen Fo rderungen und Verbindlichkeiten
wurden die Verbindlichkeiten gegenüber den Stadtwerken nicht unter den Verbindlichkei-
ten gegenüber verbundenen Unternehmen sondern unter den Verbindlichkeiten gegen-
über dem privaten Bereich ausgewiesen. Die technisc hen Einstellungen werden im
Nachgang zur Prüfung korrigiert. Für die Kernaussag en des Jahresabschlusses 2013 ist
dieser Mangel jedoch nicht von Bedeutung, so dass a uf eine Berichtigung verzichtet wur-
de.
4.6 Verbindlichkeiten
aus Transferleistungen 78.811,53 €
Vorjahr: 36.590.182,83 €
Die Verbindlichkeiten aus Transferzahlungen entwickelten sich im Zeitverlauf wie folgt:
Verbindlichkeiten
aus Transferleistungen
31.12.2011
Euro
31.12.2012
Euro
31.12.2013
Euro
Investitionszuwendungen vom/von
-Bund
-Land NRW
-Gemeinden
-sonstigen Bereichen
-verbundenen Unternehmen
-sonstig. öffentl. Sonderrechnungen
-privaten Unternehmen
-übrigen Bereichen
Verbindlichk. a. Transferleistungen
Verbindlichkeiten aus Beiträgen
Verbindlichkeiten Ausgleichsmaßn.
Summe
15.202.060,65
18.726.572,65
3.005,42
320.023,15
7.639,99
423.984,00
128.904,93
55.562,28
0,00
4.669.451,07
116.053,85
39.653.257,99
17.014.148,77
12.076.435,87
3.005,42
0,00
-404,65
523.984,00
125.759,66
178.526,49
76.589,26
6.349.858,18
242.279,83
36.590.182,83
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
78.811,53
0,00
0,00
78.811,53
Nach den Vorgaben des 1. NKF-Weiterentwicklungsgese tzes werden erstmalig ab dem
Haushaltsjahr 2013 Zuwendungen und Zuschüsse, die d ie Stadt Münster bis zum Ende
des jeweiligen Haushaltsjahres erhalten hat und für die sie ihre Leistungsverpflichtungen
noch nicht eingelöst hat, in der Bilanz unter der P osition 4.8 Erhalte Anzahlungen ausge-
wiesen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 70
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Die Umbuchung erklärt den erheblichen Rückgang der Verbindlichkeiten aus Transfer-
leistungen von 36.590.182,83 € auf 78.811,53 €. Der verbleibende Posten ist durch Aus-
wertungen der Kreditorenbuchhaltung belegt. Die Prü fung führte hier zu keinen weiteren
Feststellungen.
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 23.030.650,74 €
Vorjahr: 49.475.457,08 €
Die Bilanzposition Sonstige Verbindlichkeiten ist e in Sammelposten für alle übrigen Ver-
bindlichkeiten, die sich nicht einer der im gesetzl ichen Gliederungsschema aufgeführten
Positionen zuordnen lassen.
Der Bilanzposten ging von 49.475.457,08 € um 26.444 .806,34 € (53,5 %) auf
23.030.650,74 € zurück. Die Reduzierung der Sonstigen Verbindlichkeiten ist im Wesent-
lichen auf die Umgruppierung der bis zum Ende des H aushaltsjahres 2013 nicht ver-
brauchten Stellplatzablösebeträge im Wert von 18.33 0.723,56 € zu den Erhaltenen An-
zahlungen zurückzuführen. Grundlage der Umgruppieru ng ist das 1. NKF-
Weiterentwicklungsgesetz.
Danach werden an dieser Stelle der Bilanz im Wesent lichen folgende Verpflichtungen
der Stadt Münster dargestellt:
◊ Systembedingt noch abzuführende Beträge aus den Lo hn- und
Gehaltsabrechnungen der Beschäftigten (LSt / SozVers) 7.142.488,53 €
◊ Ausgleichszahlungen beim Umlageverfahren (BauGB) 3 .661.715,42 €
◊ Altfälle SGB II 3.356.185,06 €
◊ Sonstige Verbindlichkeiten 2.103.795,78 €
◊ Übrige Verbindlichkeiten 6.766.465,95 €
Summe 23.030.650,74 €
Neben Hinweisen zur Forcierung der Abstimmungsarbei ten im Bereich der Ausgleichs-
zahlungen bei Umlegungen nach dem BauGB führte die Prüfung in diesem Bereich zu
keinen besonderen Feststellungen.
4.8 Erhaltene Anzahlungen 57.105.302,06 €
Vorjahr: 0,00 €
Unter den Erhaltenen Anzahlungen werden alle kommun alen Verpflichtungen gegenüber
Dritten zusammengefasst, für die die Stadt Münster bereits Finanzmittel erhalten und die
in diesem Zusammenhang stehenden (Gegen-)Leistungen noch nicht erfüllt hat. Die
Stadt Münster folgt damit den Vorgaben des Artikels 7 des 1. NKF-Weiterentwicklungs-
gesetzes und führte derartige Verpflichtungen in di eser neu gefassten Bilanzposition zu-
sammen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 71
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Die Bilanzposition setzt sich am Bilanzstichtag 31. 12.2013 aus nachstehenden Einzel-
posten zusammen. Zu Vergleichszwecken wurden den En dbeständen des Jahres 2013
die entsprechenden Vorjahreswerte gegenübergestellt, die im Vorjahr allerdings an ande-
ren Stellen als unter den Erhaltenen Anzahlungen bilanziert wurden:
Verbindlichkeiten
aus Transferleistungen
31.12.2012
Euro
31.12.2013
Euro
Veränderung
Euro
Investitionszuwendungen vom Bund
Investitionszuwendungen vom Land
Investitionszuwendungen von Gemeinden (GV)
Investitionszuwendungen von verb. Unternehmen
Investitionszuwendungen v. sonst. Soderrechn.
Investitionszuwendungen v. privaten Unternehmen
Investitionszuwendungen v. übrigen Bereich
Verbindlichkeiten aus Beiträgen
Zahlungen für Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen
Entgelte für Hochzeitswald Münster
Stellplatzablösebeträge
Übrige erhaltene Anzahlungen
Summe
17.014.148,77
12.076.435,87
3.005,42
-404,65
523.984,00
125.759,66
178.526,49
6.349.858,18
242.279,83
0,00
17.490.353,56
4.151.385,94
58.155.333,07
20.059.148,77
9.225.400,20
3.005,42
-2.500,00
623.984,00
312.709,06
230.012,97
6.339.769,72
17.398,42
1.129,94
18.330.723,56
1.964.520,00
57.105.302,06
3.045.000,00
-2.851.035,67
0,00
-2.095,35
100.000,00
186.949,40
51.486,48
-10.088,46
-224.881,41
1.129,94
840.370,00
-2.186.865,94
-1.050.031,01
Die Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen enthäl t Verbindlichkeiten i.H.v.
57.105.302,06 € aus Investitionszuwendungen, Beiträ gen, Entgelten und übrigen erhal-
tenen Anzahlungen. Im Vergleich zum Vorjahr reduzie rte sich der Bestand um
1.050.031,01 €.
5. Passive Rechnungsabgrenzung 41.947.701,19 €
Vorjahr: 34.330.932,52 €
Passive
Rechnungsabgrenzung
Endbestand
01.01.2013
Euro
Zuführung
Euro
Verbrauch /
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2013
Euro
Einnahmen vor Ertrag
Gebühren für Grabnutzungen
Erhaltene Investitionszuschüsse
Stellplatzablösebeträge
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Summe
4.759.262,57
13.839.519,16
9.722.855,25
5.289.773,39
719.522,15
34.330.932,52
7.792.997,95
1.153.280,10
5.400.223,42
0,00
0,00
14.346.501,47
4.759.262,57
927.918,25
841.665,87
186.729,40
14.156,71
6.729.732,80
7.792.997,95
14.064.881,01
14.281.412,80
5.103.043,99
705.365,44
41.947.701,19
Der Bilanzposten Passive Rechnungsabgrenzung umfass t am Ende des Jahres 2013 ei-
nen Bestand von 41.947.701,19 € und ist um 7.616.76 8,67 € (18,2 %) größer als im Vor-
jahr. Die Abgrenzungen wurden ordnungsgemäß gebilde t und setzten sich wie folgt zu-
sammen:
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 72
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
◊ Einnahmen vor Ertrag
Für Einnahmen des Haushaltsjahres, die erst im Folg ejahr als Ertrag zu verbuchen sind,
ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten quasi a ls Ausdruck einer (Leistungs-)
Verpflichtung zu bilden, sofern die Abgrenzung für den Jahresabschluss von Bedeutung
ist.
Es gelten hierbei die gleichen Wertgrenzen wie bei den aktiven Rechnungsabgrenzun-
gen.
Zum Ende des Haushaltsjahres 2013 wurden für Einnah men, die wirtschaftlich dem
Haushaltsjahr 2014 zuzurechnen sind, Abgrenzungspos ten i.H.v. 7.792.997,95 € gebil-
det. Es handelt sich hierbei um Kostenerstattungen an das Jobcenter Münster vom Bund
für Leistungen nach dem SGB II für den Monat Januar 2014 sowie die Januar-Rate der
Landeszuweisungen Betriebskosten für Kindergärten.
◊ Grabnutzungsgebühren
Mit der Vereinnahmung von Friedhofsgebühren entsteht für die Stadt Münster eine mehr-
jährige Gegenleistungsverpflichtung, da der Gebühre nzahler eine Gebühr für eine i.d.R.
30-jährige Nutzung einer Grabstätte entrichtet hat. Gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO bildete
die Stadt Münster in Höhe des Gegenwertes dieser Le istungsverpflichtung einen passi-
ven Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. 14.064.881, 01 €. Das AWR überprüfte die
gebuchten Bestandsveränderungen ohne Beanstandungen.
◊ Erhaltene Investitionszuschüsse
In den Fällen, in denen die Stadt Münster investive Zuwendungen erhalten und diese an
Dritte weitergeleitet hat, ist parallel zum aktiven Rechnungsposten ein passiver Rech-
nungsabgrenzungsposten zu bilden und zeitanteilig e rtragswirksam aufzulösen, sofern
die Stadt Münster nicht wirtschaftlicher Eigentümer des mit der Zuwendung angeschaff-
ten Vermögensgegenstandes wird.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Stichprobe n geprüft. Bereits während der
Prüfung der Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011 wu rde vom AWR festgestellt, dass
die vom Land gezahlten Investitionskostenzuschüsse für den U 3 – Ausbau von Kinder-
tageseinrichtungen nicht zeitnah den jeweiligen gef örderten Maßnahmen zugeordnet
werden. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich der Bestand an noch nicht zugeordne-
ten Investitionszuschüssen zwar von 8.683.815,69 € auf 4.658.782,81 €. Es ist aber of-
fensichtlich, dass weiterhin mit Nachdruck an der Z uordnung der Investitionszuschüsse
zu arbeiten ist.
Die erhaltenen Investitionszuschüsse beliefen sich am Ende des Haushaltsjahres 2013
insgesamt auf 14.281.412,80 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 73
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
◊ Stellplatzablösebeträge
Sofern aus vereinnahmten Stellplatzablösebeträgen Z uschüsse an Dritte zur Schaffung
von öffentlichem Parkraum gewährt werden, ist in äh nlicher Weise wie bei den investiven
Zuschüssen zeitgleich ein passiver und ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bil-
den.
Im Jahr 2013 versäumte es die Verwaltung, der Zuwen dung an eine Tochtergesellschaft
zur Förderung eines modernen Parkbetriebssystems au s den Stellplatzablösebeträgen
einen Betrag i.H.v. 454.760,00 € zuzuordnen. Das Am t für Finanzen und Beteiligungen
wird die erforderliche Korrektur im Haushaltsjahr 2 014 vornehmen. Für die Beurteilung
des Jahresabschlusses ist diese Feststellung nur von untergeordneter Bedeutung.
◊ Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Abgrenzung von privatrechtlichen Leistungsentge lten bezieht sich auf die einmalige
Ablösung des Erbbaurechtes für den Gräftenhof „Haus Kump“ und einen Ablösebetrag
für das Erbbaurecht an der städtischen Liegenschaft „Wöstebach 51“. Die Prüfung bestä-
tigt, dass die Erbauzinsen entsprechend der vertrag lich vereinbarten Nutzungsdauer ra-
tierlich aufgelöst wurden.
9 Finanzrechnung und Kassenlage im Zeitraum vom 01. 01. – 31.12.2013
Die vorteilhafte Haushaltsentwicklung trug dazu bei, dass die Stadt Münster im Jahr 2013
einen Finanzmittelüberschuss i.H.v. 32.656.333,85 € erzielen konnte. Dadurch erhöhte
sich der Bestand an liquiden Mitteln von 63.055.834 ,34 € auf 91.206.168,72 € um 51,8 %
und gleichzeitig konnte die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten gesenkt werden.
Mit der Haushaltssatzung 2013 wurde der Höchstbetra g der Kredite, die zur Liquiditätssi-
cherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf ein en Höchstwert von
200.000.000,00 € begrenzt. Dabei kann die Aufnahme von Kassenkrediten auch in
Fremdwährung erfolgen, sie darf aber 50 % des festg esetzten Höchstbetrages nicht
übersteigen.
Die nachstehende Graphik veranschaulicht die Entwic klung der Gesamtkredithöchstbe-
träge (einschließlich Kontokorrent S-Zentral), des jährlichen Höchststandes an Kreditver-
bindlichkeiten in CHF (umgerechnet in Euro), die du rchschnittlichen Tagesbestände an
Kassenkrediten sowie den Zinsaufwand (ohne Überziehungszinsen) von 2009 bis 2013:
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 74
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
* Zinsaufwand und Summe der Laufzeiten der einzelnen Kassenkredite (ohne Kontokorrent)
Im Vergleich zu Vorjahr verringerte sich der Höchst stand der Liquiditätskredite im Laufe
des Jahres 2013 um 18.000.000,00 € (27,7 %) auf 46. 887.756 € und erreichte damit in
etwa wieder das Niveau des Jahres 2010.
Gleichzeitig sank auch die Anzahl der Kredittage vo n 1.071 Tage um 233 (21,8 %) auf
838 Tage.
Diese beiden Entwicklungen trugen dazu bei, dass di e Zinsbelastung zurückging. Der
Zinsaufwand reduzierte sich im Jahr 2013 im Verglei ch zum Vorjahr von 154.150,00 €
auf 133.907,00 € um 20.243 € (-13,1 %). Damit wurde die Zinsbelastung für Liquiditäts-
kredite auf den niedrigsten Wert der letzten Jahre zurückgeführt.
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2013
Die Stadtverwaltung zeigte die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Müns-
ter für das Jahr 2013 der Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde mit Schreiben
vom 20.12.2012 an. Es wurden keine kommunalaufsicht lichen Bedenken geltend ge-
macht und die Verringerung der allgemeinen Rücklage bis zu dem in § 4 der Haushalts-
satzung ausgewiesenen Betrag von 27.474.870 € genehmigt.
Mit unterjährigen Prüfungen der städtischen Ämter und Einrichtungen überprüft das AWR
u.a., ob die gesetzlichen Bestimmungen des Landes N RW in Bezug auf die Haushalts-
führung eingehalten werden.
Die Prüfungsergebnisse gaben keinen Anlass, die Rec htmäßigkeit und Ordnungsmäßig-
keit der Haushaltsführung für das Jahr 2013 in Frage zu stellen.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinterfragte das AWR nunmehr die Fortentwick-
lung des steuerungsrelevanten Budgets aus den urspr ünglichen Haushaltsansätzen, wie
sie sich aus der Anwendung der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zur Flexibilisierung
der Haushaltswirtschaft im Jahr 2013 ergab.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013 75
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
Hierbei kam es zu folgendem Ergebnis:
Ergebnisplan
2013
Ansatz Reste APL / ÜPL Um-
buchungen
Sperrungen Budget Ergebnis
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
ordentliche
Erträge 914.080.070 0 394.429 10.862.162 0
925.336.661 950.847.239
ordentliche
Aufwendungen 928.056.360 14.423.451 -1.925 10.869.435 -402.654
952.944.667 914.179.635
Finanz-
erträge 17.908.420 0 0 0 0
17.908.420 19.102.189
Finanz-
aufwendungen 31.407.000 0 -101.451 -7.273 0
31.298.276 26.875.140
Jahres-
ergebnis -27.474.870 14.423.451 497.805 0 402.654
-40.997.862 28.894.653
Verrechnete
Erträge 0 0 0 0 0
0 1.709.912
Verrechnete
Aufwendungen 0 0 0 0 0
0 28.896.811
Verrechnungs-
saldo 0 0 0 0 0
0 -27.186.899
Veränderung des
Eigenkapitals -27.474.870 14.423.451 497.805 -7.273 402.654
-40.997.862 1.707.754
Das Budget des Jahres 2013 ließ sich aus den Hausha ltsansätzen, den übertragenen
Resten des Vorjahres, überplanmäßigen und außerplan mäßigen Mitteln, Budgetumbu-
chungen sowie Sperrungen herleiten. Das geplante De fizit des Haushaltsjahres 2013 be-
trug -40.997.862
€.
Demgegenüber stellt das realisierte Jahresergebnis i.H.v. 28.894.653 € eine Ergebnis-
verbesserung von 69.892.515 € dar.
Berücksichtigt man allerdings die außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen Ver-
rechnungen mit der allgemeinen Rücklage i.H.v. 27.1 86.899 €, so schmilzt dieser Über-
schuss bis auf einen Betrag i.H.v. 1.707.754 €.
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 1 03 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegier ten Aufgaben einzubeziehen, so-
fern sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungsvorgän-
ge durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden.
Es gibt in dieser Hinsicht im Bereich der Sozialhil fegewährung prüfungsrelevante Ge-
schäftsvorfälle, weil das Land NRW als überörtliche r Träger der Sozialhilfe nach § 3 des
Landesausführungsgesetzes zum Zwölften Buch (SGB XI I) – Sozialhilfe – einzelne Auf-
gaben auf die Stadt Münster übertragen hat.
Die für den überörtlichen Träger geleisteten Einnah men und Ausgaben wurden im Rah-
men einer Vorprüfung zur Jahresabschlussprüfung gep rüft. Folgende Halbjahresabrech-
nungen wurden hierbei nachvollzogen:
◊ am 04.07.2013: Abrechnung der Einnahmen und Ausgab en 1. Halbjahr 2013 für die
gemäß Delegationsatzung des Landschaftsverbandes We stfalen-Lippe vom
10.03.2005 übertragenen Hilfen
◊ am 06.01.2014: Abrechnung der Einnahmen und Ausgab en 2. Halbjahr 2013 für die
gemäß Delegationsatzung des Landschaftsverbandes We stfalen-Lippe vom
10.03.2005 übertragenen Hilfen
Feststellungen, die einer besonderen Berichterstatt ung bedurften, ergaben sich bei die-
sen Prüfungen nicht. Weitere Prüfungen wurden nicht durchgeführt.
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 02/15
12 Bestätigungsvermerk
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster prüfte unter Zuhilfenahme des Am-
tes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision den Jahresabschluss der Stadt Münster
für das Haushaltsjahr 2013 und erteilt nach den in diesem Bericht dokumentierten Er-
gebnissen der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrec hnung, Finanzrechnung und den
Teilrechnungen sowie dem Anhang und wurde nach § 10 1 i.V.m. § 95 GO NRW unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenständ e und des Lageberichtes der
Stadt Münster geprüft. In die Prüfung sind die Haus haltssatzung sowie weitere Bestim-
mungen und Satzungen der Gemeinde sowie die sonstig en ortsrechtlichen Bestimmun-
gen einbezogen worden.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lageberic ht vermittelten Bildes der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentl ich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung von Prüfungshandlungen sind die
Kenntnisse über die Organisation, die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtli-
che Umfeld der Stadt Münster sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksich-
tigt worden.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inven-
tar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdau ern der Vermögensgegenstände, Jah-
resabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Münster sowie die Wür-
digung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen e ntspricht der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden B estimmungen der Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verh ältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, er vermi ttelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Aus der abschnittsweisen Prüfung des Jahresabschlus ses ergaben sich unterschiedliche
Korrekturhinweise, die aber für die Gesamtbeurteilu ng des Jahresabschlusses der Stadt
Münster nur von untergeordneter Bedeutung waren und im laufenden Haushaltsjahr 2014
aufgegriffen und umgesetzt werden.
Münster, den………………………… Münster, den………………………..
Raimund Köhn Klaus Frohne
Vorsitzender des Leiter des Amtes für
Rechnungsprüfungsausschusses Wirtschaftlichkeitsprü fung und
Revision der Stadt Münster
Bilanz zum 31.12.2013
Jahresabschluss Jahresabschluss
31.12.2012 31.12.2013
Euro Euro
A k t i v a 3.487.714.074,58 3.472.256.986,16
1. Anlagevermögen 3.321.586.128,34 3.271.499.121,53
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 369.143,68 314.763,58
1.2 Sachanlagen 2.843.673.009,10 2.813.337.667,77
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 228.912.510,66 231.220.123,93
1.2.1.1 Grünflächen 124.743.144,18 127.561.792,24
1.2.1.2 Ackerland 35.199.821,71 33.254.301,19
1.2.1.3 Wald, Forsten 6.982.850,79 9.793.087,79
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 61.986.693,98 60.610.942,71
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 755.681.079,47 748.086.531,05
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 51.505.872,06 58.395.538,38
1.2.2.2 Schulen 365.866.301,20 358.964.143,46
1.2.2.3 Wohnbauten 2.038.522,01 2.209.084,48
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 336.270.384,20 328.517.764,73
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.687.848.158,16 1.668.081.771,12
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 314.733.212,15 315.248.093,21
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 41.801.929,51 41.178.671,47
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 711.766.093,44 705.739.653,35
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 597.869.646,87 584.260.396,20
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 21.677.276,19 21.654.956,89
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 720.151,12 626.391,22
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 13.948.847,52 14.041.676,45
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 30.586.092,47 30.618.138,33
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.218.094,48 44.999.751,92
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 75.758.075,22 75.663.283,75
1.3 Finanzanlagen 477.543.975,56 457.846.690,18
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 426.303.077,07 404.510.667,49
1.3.2 Beteiligungen 16.717.125,64 15.408.431,04
1.3.3 Sondervermögen 21.196.318,01 21.221.542,64
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 10.539.157,55 13.979.089,31
1.3.5 Ausleihungen 2.788.297,29 2.726.959,70
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 688.162,48 1.273.784,01
1.3.5.2 an Beteiligungen 1.294.130,00 1.294.130,00
1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 806.004,81 159.045,69
2. Umlaufvermögen 123.666.618,88 153.431.803,95
2.1 Vorräte 34.215.135,71 31.412.181,74
2.1.1 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, Waren 34.213.746,97 31.397.937,19
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 1.388,74 14.244,55
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.395.648,83 30.813.453,49
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 15.633.038,73 19.390.547,69
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 5.004.943,03 3.279.184,64
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 5.757.667,07 8.143.721,16
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 63.055.834,34 91.206.168,72
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 42.461.327,36 47.326.060,68
Jahresabschluss Jahresabschluss
31.12.2012 31.12.2013
Euro Euro
P a s s i v a 3.487.714.074,58 3.472.256.986,16
1. Eigenkapital 713.084.529,21 714.792.283,53
1.1 Allgemeine Rücklage 699.029.143,58 671.842.244,86
1.2 Sonderrücklage 1.306.000,00 1.306.000,00
1.3 Ausgleichsrücklage 32.957.860,49 12.749.385,63
1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -20.208.474,86 28.894.653,04
2. Sonderposten 1.366.648.843,96 1.336.085.511,30
2.1 für Zuwendungen 646.548.272,93 637.729.645,06
2.2 für Beiträge 709.312.097,81 689.680.808,85
2.3 für den Gebührenausgleich 4.636.629,03 2.314.608,57
2.4 Sonstige Sonderposten 6.151.844,19 6.360.448,82
3. Rückstellungen 507.688.102,50 522.252.957,52
3.1 Pensionsrückstellungen 446.047.308,00 463.101.653,00
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0,00
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.643.168,50 6.530.302,67
3.4 Sonstige Rückstellungen 57.997.626,00 52.621.001,85
4. Verbindlichkeiten 865.961.666,39 857.178.532,62
4.1 Anleihen 0,00 0,00
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 736.430.218,08 736.207.218,58
4.2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
4.2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00
4.2.3 von Sondervermögen 84.363,16 84.363,16
4.2.4 vom öffentlichen Bereich 143.712,54 63.346,58
4.2.5 von Kreditinstituten 736.202.142,38 736.059.508,84
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi cherung 36.045.428,45 31.353.258,66
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufna hmen gleichkommen 6.899.397,79 6.528.117,72
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 520.982,16 2.875.173,33
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 36.590.182,83 78.811,53
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 49.475.457,08 23.030.650,74
4.8 Erhaltene Anzahlungen 0,00 57.105.302,06
5. Passive Rechnungsabgrenzung 34.330.932,52 41.947.701,19
Münster, den …………………………….. Münster, den ……………………………..
Alfons Reinkemeier Markus Lewe
Stadtkämmerer Oberbürgermeister
Forderungsspiegel
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren
mehr als 5
Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen 19.390.547,69 17.3 04.623,54 671.864,93 1.414.059,22 15.633.038,73
1.1 (160000) Gebühren 2.227.169,93 2.227.169,93 0,00 0,00 1.976.824,07
1.2 (162000) Beiträge 721.586,80 715.396,05 6.190,75 0,00 672.032,67
1.3 (164000) Steuern 7.761.068,03 7.761.068,03 0,00 0,00 4.783.463,36
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 4.979 .878,50 4.237.040,20 665.598,48 77.239,82 4.131.871,16
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderun gen 3.700.844,43 2.363.949,33 75,70 1.336.819,40 4.068.8 47,47
2. Privatrechtliche Forderungen 3.279.184,64 3.276.957,1 3 2.215,01 12,50 5.004.943,03
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 444.506, 21 442.278,70 2.215,01 12,50 1.337.791,59
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 3.91 6,57 3.916,57 0,00 0,00 35.615,10
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 20.938,16 2 0.938,16 0,00 0,00 186.501,29
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 595,70
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 2.809.823,70 2.809. 823,70 0,00 0,00 3.444.439,35
Summe aller Forderungen 22.669.732,33 20.581.580,67 67 4.079,94 1.414.071,72 20.637.981,76
Art der Forderungen
Gesamtbetrag
am 31.12.2013
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag
am 31.12.2012
Verbindlichkeitenspiegel
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5
1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen 736.207.218,58 30.912.034,00 130.510.291,12 574. 784.893,46 736.430.218,08
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.3 von Sondervermögen 84.363,16 0,00 0,00 84.363,16 84.363,16
2.4 vom öffentlichen Bereich 63.346,58 19.038,46 44.308,12 0,00 143.712,54
2.5 von Kreditinstituten 736.059.508,84 30.892.995,54 130.465.983,00 574. 700.530,30 736.202.142,38
3. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung 31.353.258,66 31.353.258,6 6 0,00 0,00 36.045.428,45
4.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen 6.528.117,72 5.474.304,68 183.538,14 870.274,90 6.899.397,79
5. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 2.875.173,33 2.875.173,3 3 0,00 0,00 520.982,16
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 78.811,53 78.811,53 0,00 0,00 36.590.182,83
7. Sonstige Verbindlichkeiten 23.030.650,74 22.015.220 ,49 0,00 1.015.430,25 49.475.457,08
8. Erhaltene Anzahlungen 57.105.302,06 21.774.578,50 17.000.000,00 18.330.723,56 0,00
9. Summe aller Verbindlichkeiten 857.178.532,62 114.48 3.381,19 147.693.829,26 595.001.322,17 865.961.6 66,39
74.021.284,60 82.589.310,67
Nachrichtlich
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
- Bürgschaften
Gesamtbetrag
am 31.12.2012
Gesamtbetrag
am 31.12.2013 Art der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
Anlagenspiegel
AK/HK Zugang Abgang Umbuchung aktuelle AHK AfA GJ-Beg A fA des Jahres AfA Abgang
AfA Um-
buchung kumulierte AfA
Buchw ert GJ-
Beginn lfd. Buchw ert
01.01.2013 2013 2013 2013 31.12.2013 01.01.2013 2013 2013 2 013 31.12.2013 01.01.2013 31.12.2013
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1
Immaterielle Vermögens-
gegenstände 689.362,84 31.960,92 -23.474,93 0,00 697.848,83 -320.219 ,16 -63.041,11 175,02 0,00 -383.085,25 369.143,68 314.763 ,58
1.2.1
Unbebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen 144.535.144,97 1.470.963,52 -335.811,77 4.429.340,04 15 0.099.636,76 -19.792.000,79 -2.982.187,35 309.249,13 -7 2.905,51 -22.537.844,52 124.743.144,18 127.561.792,24
1.2.1.2 Ackerland 35.199.821,71 -236.437,17 -388.745,14 -1.320.338,21 33. 254.301,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 35.199.821,71 33.254.3 01,19
1.2.1.3 Wald, Forsten 6.982.850,79 1.791.561,33 -339.097,49 1.357.773,16 9.79 3.087,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.982.850,79 9.793.087,7 9
1.2.1.4
Sonstige unbebaute
Grundstücke 61.986.693,98 -48.125,31 -729.609,32 -598.016,64 60.610 .942,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 61.986.693,98 60.610.942, 71
1.2.2
Bebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1
Kinder- und
Jugendeinrichtungen 55.023.647,03 5.949.068,74 -245.700,00 1.966.841,81 62. 693.857,58 -3.517.774,97 -780.544,23 0,00 0,00 -4.298.31 9,20 51.505.872,06 58.395.538,38
1.2.2.2 Schulen 416.085.514,33 1.536.761,14 0,00 1.155.910,27 418.778.1 85,74 -50.219.213,13 -9.594.829,15 0,00 0,00 -59.814.042 ,28 365.866.301,20 358.964.143,46
1.2.2.3 Wohnbauten 2.238.622,00 66.385,00 -33.028,68 184.781,91 2.456.760, 23 -200.099,99 -47.575,76 0,00 0,00 -247.675,75 2.038.522 ,01 2.209.084,48
1.2.2.4
Sonst.Dienst-,Geschäfts-
und Betriebsgebäude 376.922.830,19 -41.400,82 -73.870,24 -300.063,17 376.50 7.495,96 -40.652.445,99 -7.341.084,84 3.799,60 0,00 -47. 989.731,23 336.270.384,20 328.517.764,73
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1
Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 314.733.212,15 827.999,10 -309.601,25 -3.516,79 315.248 .093,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 314.733.212,15 315.248.09 3,21
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 47.569.115,60 50.011,94 0,00 502.632,59 48.121.760,13 -5 .767.186,09 -1.175.902,57 0,00 0,00 -6.943.088,66 41.801 .929,51 41.178.671,47
1.2.3.3
Gleisanlagen mit
Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5 .000,00 0,00 0,00
1.2.3.4
Entwässerungs-
u.Abwasser-
beseitigungsanlagen 804.640.703,80 5.313.782,41 -3.067.734,64 8.857.038,76 815.743.790,33 -92.874.610,36 -17.514.049,30 384.522,6 8 0,00 -110.004.136,98 711.766.093,44 705.739.653,35
1.2.3.5
Straßennetz mit
Wegen, Plätzen 733.913.203,60 2.898.523,12 -2.601.826,99 11.955.925,8 6 746.165.825,59 -136.043.556,73 -26.615.219,83 753.347 ,17 0,00 -161.905.429,39 597.869.646,87 584.260.396,20
1.2.3.6
Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens 26.986.604,20 387.942,76 -136,26 677.099,84 28.051.510, 54 -5.309.328,01 -1.087.361,90 136,26 0,00 -6.396.553,65 21.677.276,19 21.654.956,89
1.2.4
Bauten auf fremden
Grund und Boden 1.001.282,64 0,00 0,00 0,00 1.001.282,64 -281.131,52 -93. 759,90 0,00 0,00 -374.891,42 720.151,12 626.391,22
1.2.5
Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler 13.948.847,52 92.828,93 0,00 0,00 14.041.676,45 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.948.847,52 14.041.676,45
1.2.6
Maschinen und
technische Anlagen 42.523.451,07 2.434.485,95 -112.824,93 623.916,59 45.46 9.028,68 -11.937.358,60 -3.006.097,17 91.830,70 734,72 - 14.850.890,35 30.586.092,47 30.618.138,33
1.2.7
Betriebs- und
Geschäftsausstattung 95.044.835,36 2.828.678,49 -1.095.223,38 -90.441,32 96. 687.849,15 -44.826.740,88 -7.640.137,14 706.610,00 72.1 70,79 -51.688.097,23 50.218.094,48 44.999.751,92
1.2.8
Geleist.Anzahlungen,
Anlagen im Bau 75.758.075,22 29.936.629,67 -62.206,68 -29.969.214,46 7 5.663.283,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 75.758.075,22 75.663 .283,75
1.3.1
Anteile an verb.
Unternehmen 434.017.154,12 603.128,63 -22.395.538,21 0,00 412.224.7 44,54 -7.714.077,05 0,00 0,00 0,00 -7.714.077,05 426.303. 077,07 404.510.667,49
1.3.2 Beteiligungen 26.364.762,94 140.600,64 -1.449.295 ,24 0,00 25.056.068,34 -9.647.637,30 0,00 0,00 0,00 -9.647 .637,30 16.717.125,64 15.408.431,04
1.3.3 Sondervermögen 21.340.640,17 133.264,34 -108.039, 71 0,00 21.365.864,80 -144.322,16 0,00 0,00 0,00 -144.322, 16 21.196.318,01 21.221.542,64
1.3.4
Wertpapiere des
Anlagevermögen 10.539.157,55 3.439.931,76 0,00 0,00 13.979.089,31 0,00 0 ,00 0,00 0,00 0,00 10.539.157,55 13.979.089,31
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1
Ausleihungen an
verbund.Unternehmen 688.375,89 0,00 -12.811,41 598.219,53 1.273.784,01 -213, 41 0,00 213,41 0,00 0,00 688.162,48 1.273.784,01
1.3.5.2
Ausleihungen an
Beteiligungen 1.294.130,00 0,00 0,00 0,00 1.294.130,00 0,00 0,00 0,00 0,0 0 0,00 1.294.130,00 1.294.130,00
1.3.5.4
Sonstige
Ausleihungen 832.438,36 20.500,00 -69.239,59 -598.219,53 185.479,24 - 26.433,55 0,00 0,00 0,00 -26.433,55 806.004,81 159.045,69
3.750.865.478,03 59.629.045,09 -33.453.815,86 -570.329 ,76 3.776.470.377,50 -429.279.349,69 -77.941.790,25 2.2 49.883,97 0,00 -504.971.255,97 3.321.586.128,34 3.271.4 99.121,53 Summen
Anlagenspiegel (Teil 1) Anlagenspiegel (Teil 2)
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen (AfA) Buchw erte
Ergebnisrechnung
für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2013
Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2014
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 454.858.196,80 491.160.000,00 491.160.000,00 474.302.571,63 16.857.428,37 - -3,4 0,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 82.344.796,49 113.885.080,00 113.885.080,00 138.126.612,94 24.241.532,94 21,3 0,00
3 + Sonstige Transfererträge 16.618.120,00 11.172.210,00 11.172.210,00 13.420.310,72 2.248.100,72 20,1 0,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 106.745.763,57 108.574.010,00 108.574.010,00 112.781.480,48 4.207.470,48 3,9 0,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 22.093.785,36 19.835.450,00 19.835.450,00 20.987.712,10 1.152.262,10 5,8 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 113.067.958,26 123.713.220,00 123.713.220,00 134.765.252,38 11.052.032,38 8,9 0,00
7 + Sonstige ordentliche Erträge 66.229.911,87 43.367.100,00 43.367.100,00 53.356.650,64 9.989.550,64 23,0 0,00
8 + Aktivierte Eigenleistungen 2.210.753,95 2.373.000,00 2.373.000,00 3.106.648,32 733.648,32 30,9 0,00
9 + / - Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 = Ordentliche Erträge 864.169.286,30 914.080.070,00 914.080.070,00 950.847.239,21 36.767.169,21 4,0 0,00
11 - Personalaufwendungen 202.677.945,78 211.813.880,00 211.813.880,00 208.757.318,99 3.056.561,01 - -1,4 0,00
12 - Versorgungsaufwendungen 10.864.378,51 27.573.110,00 27.573.110,00 17.266.673,79 10.306.436,21 - -37,4 0,00
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 105.034.795,95 109.013.070,00 114.622.172,00 107.959.770,61 6.662.401,39 - -5,8 6.631.700
14 - Bilanzielle Abschreibungen 88.292.775,58 78.381.980,00 78.381.980,00 78.178.412,25 203.567,75 - -0,3 0,00
15 - Transferaufwendungen 424.072.698,03 444.310.830,00 451.532.768,00 444.100.600,75 7.432.167,25 - -1,6 3.393.635
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 67.472.128,37 56.963.490,00 58.555.901,00 57.916.858,76 639.042,24 - -1,1 1.702.388
17 = Ordentliche Aufwendungen 898.414.722,22 928.056.360,00 942.479.811,00 914.179.635,15 28.300.175,85 - -3,0 11.727.723
18 = Ordentliches Ergebnis 34.245.435,92 - 13.976.290,00 - 28.399.741,00 - 36.667.604,06 65.067.345,06 -229,1 11.727.723
19 + Finanzerträge 43.057.278,18 17.908.420,00 17.908.420,00 19.102.189,43 1.193.769,43 6,7 0,00
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 29.020.317,12 31.407.000,00 31.407.000,00 26.875.140,45 4.531.859,55 - -14,4 0,00
21 = Finanzergebnis 14.036.961,06 13.498.580,00 - 13.498.580,00 - 7.772.951,02 - 5.725.628,98 -42,4 0,00
22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 20.208 .474,86 - 27.474.870,00 - 41.898.321,00 - 28.894.653,04 70.792.974,04 -169,0 11.727.723
23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 = Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
26 = Jahresergebnis 20.208.474,86 - 27.474.870,00 - 41.898.321,00 - 28.894.653,04 70.792.974,04 -169,0 11.727.723
Haushaltsansatz 2013 Ansatz / Ergebnis
Vergleich fortgeschriebener
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2012 Ergebnis 2013
original fortgeschrieben absolut prozentual
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
27 Verrechnete Erträge 0,00 0,00 0,00 696.551,49 696.551,49 ---
bei Vermögensgegenständen
28 Verrechnete Erträge 0,00 0,00 0,00 1.013.360,84 1.013.360,84 ---
bei Finanzanlagen
29 Verrechnete Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 4.943.937,89 4.943.937,89 ---
bei Vermögensgegenständen
30 Verrechnete Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 23.952.873,16 23.952.873,16 ---
bei Finanzanlagen
-
31 Verrechnungssaldo 0,00 0,00 0,00 27.186.898,72 - 27.186.898,72 - ---
Vergleich fortgeschriebener
Haushaltsansatz 2013 Ansatz / Ergebnis
Finanzrechnung
für den Zeitraum vom 01.01 – 31.12.2013
Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2014
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 457.973.064,75 491.160.000,00 491.160.000,00 471.158.407,74 20.001.592,26 - -4,1 0,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 55.094.678,61 87.876.300,00 87.876.300,00 113.688.244,05 25.811.944,05 29,4 0,00
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 11.486.431,34 11.172.210,00 11.172.210,00 12.951.945,82 1.779.735,82 15,9 0,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 84.338.985,92 84.474.550,00 84.474.550,00 88.064.708,69 3.590.158,69 4,2 0,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 22.360.460,19 19.821.470,00 19.821.470,00 20.942.719,38 1.121.249,38 5,7 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 118.129.935,15 123.713.220,00 123.713.220,00 134.751.271,24 11.038.051,24 8,9 0,00
7 + Sonstige Einzahlungen 31.997.790,24 44.839.170,00 44.839.170,00 33.544.521,06 11.294.648,94 - -25,2 0,00
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 43.263.097,11 15.632.730,00 15.632.730,00 17.359.944,94 1.727.214,94 11,0 0,00
9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 824.644 .443,31 878.689.650,00 878.689.650,00 892.461.762,92 13.772.112,92 1,6 0,00
10 - Personalauszahlungen 179.572.695,85 183.682.520,00 183.682.520,00 189.275.606,98 5.593.086,98 3,0 0,00
11 - Versorgungsauszahlungen 21.253.000,73 21.916.760,00 21.916.760,00 21.361.835,72 554.924,28 - -2,5 0,00
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 104.163.927,60 111.415.650,00 118.687.457,00 103.552.896,20 15.134.560,80 - -12,8 6.863.395
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 28.973.226,84 31.407.000,00 31.407.000,00 27.447.177,54 3.959.822,46 - -12,6 0,00
14 - Transferauszahlungen 431.112.758,78 443.159.200,00 450.381.138,00 442.984.291,48 7.396.846,52 - -1,6 3.393.635
15 - Sonstige Auszahlungen 63.239.903,60 58.427.790,00 60.020.201,00 51.534.892,79 8.485.308,21 - -14,1 1.883.365
16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 828.315 .513,40 850.008.920,00 866.095.076,00 836.156.700,71 29.938.375,29 - -3,5 12.140.395
17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.671.070 ,09 - 28.680.730,00 12.594.574,00 56.305.062,21 43.710.488,21 347,1 12.140.395 -
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 24.662.409,41 15.830.620,00 15.830.620,00 19.487.018,10 3.656.398,10 23,1 0,00
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 18.663.054,81 15.030.400,00 15.030.400,00 6.451.716,05 8.578.683,95 - -57,1 0,00
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlage n 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0 0,00
21 + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 4.905.450,89 4.059.020,00 4.059.020,00 2.941.946,70 1.117.073,30 - -27,5 0,00
22 + Sonstige Investitonseinzahlungen 100.263,93 63.060,00 63.060,00 2.268.668,06 2.205.608,06 3497,6 0,00
23 = Einzahlungen aus Investitonstätigkeit 48.331.179,04 34.983.100,00 34.983.100,00 31.149.348,91 3.833.751,09 - -11,0 0,00
24 - Auszahl. für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäu den 777.754,04 8.546.010,00 8.677.440,00 1.581.653,46 7.095.786,54 - -81,8 6.450.000
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 34.105.971,03 52.562.930,00 86.331.885,00 39.140.484,17 47.191.400,83 - -54,7 48.670.342
26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlagevermög en 9.499.106,09 7.108.790,00 13.146.842,00 6.094.279,88 7.052.562,12 - -53,6 6.826.323
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 500.000,00 3.444.000,00 3.444.000,00 3.439.931,76 4.068,24 - -0,1 0,00
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2.086.881,75 6.011.190,00 9.764.892,00 4.345.128,00 5.419.764,00 - -55,5 2.559.432
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30.737,13 20.000,00 20.000,00 196.600,00 176.600,00 883,0 0,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 47.000.450, 04 77.692.920,00 121.385.059,00 54.798.077,27 66.586.981,73 - -54,9 64.506.097
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit 1.330.729,00 42.709.820,00 - 86.401.959,00 - 23.648.728,36 - 62.753.230,64 -72,6 64.506.097 -
32 = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag 2.340.341,09 - 14.029.090,00 - 73.807.385,00 - 32.656.333,85 106.463.718,85 -144,2 76.646.492 -
Vergleich fortgeschriebener
Haushaltsansatz 2013 Ansatz / Ergebnis
Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2014
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 25.249.200,00 39.309.070,00 39.309.070,00 29.923.090,00 9.385.980,00 - -23,9 0,00
34 + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 31.819,62 26.849.582,00 26.849.582,00 1.201,18 26.848.380,82 - -100,0 0,00
35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 28.112.256,30 29.522.300,00 29.570.375,00 29.443.749,84 126.625,16 - -0,4 0,00
36 - Tilgung von Krediten für Liquiditätssicherung 690,61 0,00 0,00 3.523.439,73 3.523.439,73 0,0 0,00
37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 2.831.927,29 - 36.636.352,00 36.588.277,00 3.042.898,39 - 39.631.175,39 - -108,3 0,00
38 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln 5.172.268, 38 - 22.607.262,00 37.219.108,00 - 29.613.435,46 66.832.543,46 -179,6 76.646.492 -
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 62.794.213,65 63.055.834,30 63.055.834,30 63.055.834,30 0,00 0,00 0,00
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 5.433.889,03 0,00 0,00 1.463.101,04 - 1.463.101,04 - 0,00 0,00
41 = Liquide Mittel 63.055.834,30 85.663.096,30 25.836.726,30 91.206.168,72 65.369.442,42 253,0 76.646.492 -
Vergleich fortgeschriebener
Haushaltsansatz 2013 Ansatz / Ergebnis
Lagebericht
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen
Beschlussvorlage
5208 Zeichen
V/0161/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Münster Beratungsfolge 18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Rech- nungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2013 der Stadt Münster mit einer Bilanz- summe von 3.472.256.986,16 € und einem Jahresüberschuss von 28.894.653,04 € fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 2. Der Jahresüberschuss von 28.894.653,04 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2013 Entla s- tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Begründung: Örtliche Prüfung Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Den mit Datum vom 01.10.2014 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2013 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 05.11.2014 (Vorlage Nr. V/0764/2014) zur Kenntnis genommen und zur Prü- fung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem . § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. Vorlagen-Nr.: V/0161/2015 Auskunft erteilt: Herr Frohne Ruf: 492 1400 E-Mail: FrohneK@stadt-muenster.de Datum: 13.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0161/2015 Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze or d- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verm ö- gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vo r- schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen waren die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzung s- dauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresa b- schluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende V orstellung von der Vermögens-, Schul- den-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§ 101 Abs. 1 GO NRW). Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2 013 durchgeführt und über die Prüfung den als Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen Feststellungen, die bei einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter B e- rücksichtigung der Pr üfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2013 zwingend e r- forderlich gewesen wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Rahmen der Abschlussarbeiten des nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0764/2014 versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 2013 verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2015 den Bericht über die Pr ü- fung des Jahresabschlusses 2013 eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wir t- schaftlichkeitsprüfung und Revision formulierten uneingeschränkten Bestätigungsv ermerk ang e- schlossen und dem Rat empfohlen, den aufgestellten Jahresabschluss 2013 der Stadt Münster gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergebnis Stel- lung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des Prüfung s- berichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. Verwendung des Jahresüberschusses Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlu s- ses auch über die Verwendung des Jahresüberschusses. Da die Ausgleichsrücklage der Stadt Münster nicht den nach § 75 Abs. 3 GO NRW zulässigen Höchstbetrag erreich t hat, wird der Ja h- resüberschuss 2013 von 28.894.653,04 € der Ausgleichsrücklage zugeführt. Die buchungstechn i- sche Umsetzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. Entlastung des Oberbürgermeisters Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel- lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahing e- hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. gez. Markus Lewe Anlage: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2013
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Klemensstraße 10
- Austermannstraße
- Robert-Bosch-Straße
- Georgskommende
- Loddenheide
- Wöstebach 51
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Details
- Aktenzeichen
- V/0161/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37