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V/0320/2026

Umsetzung des Modells MISSIMO zur Bekämpfung des organisierten Kindergeldmissbrauchs in der Stadt Münster

Vorlagen 20.05.2026

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2025_06_17_Antrag_CDU_Sozialbetrug bekämpfen_Teilnahme am Projekt Missimo

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Beschlussvorlage

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2025_06_17_Antrag_CDU_Sozialbetrug bekämpfen_Teilnahme am Projekt Missimo

1599 Zeichen

Münster, 17. Juni 2025 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
Sozialbetrug bekämpfen – Teilnahme am Projekt „Missimo“ 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Stadt Münster nimmt am Projekt „Missimo“ des Landes NRW teil. 
 
2. Die Verwaltung bereitet entsprechende verwaltungsübergreifende Kontrollmaßnahmen 
vor und setzt diese anschließend unter Einbeziehung des Kommunalen Ordnungsdienstes 
(KOD) um. 
 
3. Nach Ablauf e ines Jahres berichtet die Verwaltung im Sozial - und Ordnungsausschuss 
über den Stand des Projekts und die erzielten Ergebnisse.  
 
Begründung: 
 
Mit dem Projekt „Missimo“ will das Land NRW den Kommunen dabei helfen, den Missbrauch von 
Sozialleistungen aufzudecken. Vorrangig geht es dabei um den unrechtmäßigen Bezug von 
Kindergeld. Kommunale Behörden wie Einwohnermeldeamt, Schulamt, Jobcenter und 
Ordnungsamt arbeiten hierzu eng mit der Task Force NRW des Landeskriminalamts und der 
Familienkasse NRW zusammen. 
 
Das Landeskriminalamt berichtet ü ber sehr positive Erfahrungen anderer Städte wie Krefeld, 
Wuppertal, Gelsenkirchen, Duisburg, Leverkusen und Ha gen. Überall konnten Fälle von 
Sozialbetrug ermittelt und abgestellt werden.  
 
Sowohl die Polizei Münster als auch der Bund der Steuerzahler NRW haben sich für eine 
Teilnahme der Stadt Münster an dem Projekt ausgesprochen. „Missimo“ sei geeignet, tatsächliche 
Verdachtsfälle zu ermitteln, die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen zu verbessern und damit 
die zukünftige missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu verhindern. 
 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Beschlussvorlage

11398 Zeichen

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V/0320/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umsetzung des Modells MISSIMO zur Bekämpfung des organisierten Kindergeldmissbrauchs in 
der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   16.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Vorberatung 
   23.09.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   24.09.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   29.09.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 
   30.09.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Vorberatung 
   07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   07.10.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster nimmt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Familienkasse und der Polizei 
Münster am Modell MISSIMO des Landes NRW zur Verhinderung ungerechtfertigter Kindergeld-
zahlungen teil. 
 
2. Nach einmaliger Durchführung eines Durchlaufes von MISSIMO berichtet die Verwaltung der Po-
litik über die erzielte n Erkenntnisse und gibt eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen inklusive 
Einschätzung zu den benötigten kommunalen Ressourcen ab.  
 
3. Der Antrag A-R/0027/2025 der CDU-Ratsfraktion ist mit dieser Vorlage aufgegriffen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Durchführung eines ersten Durchlaufes von MISSIMO soll insbesondere der Ermittlung des Aus-
maßes relevanter Fälle in Münster und, in Abhängigkeit davon, der Erhebung gegebenenfalls not-
wendiger kommunaler Ressourcen für eine mögliche weitere Umsetzung dienen. Ein solcher einmali-
ger Durchlauf kann aus vorhandenen Ressourcen erfolgen.  
Jobcenter  
 
11.08.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier  
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt -
muenster.de

- 2 - 
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Für eine eventuelle Verstetigung der Teilnahme der Stadt Münster am Modell wäre eine verantwortli-
che und koordinierende Stelle erforderlich. Hierzu müssten unter Umständen Stellenanteile bereitge-
stellt werden.  
 
Begründung: 
 
Hintergrund 
Im Jahr 2018 hat das Landeskriminalamt Nordrhein -Westfalen (LKA NRW) im Rahmen der Task 
Force „Ressortübergreifende Bekämpfung von Finanzierungsquellen organisierter Kriminalität und 
Terrorismus" ein Analyseprojekt zur „Bekämpfung des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs im 
Zusammenhang mit Problemimmobilien (IMO)" eingerichtet. In diesem Projekt wurde deutlich, dass 
sich diese Problematik ohne die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Polizei, Kommunen und 
der Familienkasse nicht erfolgreich bekämpfen lässt. Aufbauend darauf haben die vorgenannten Be-
teiligten in Kooperation mit der Task Force das Modell „MISSIMO" (Sozialleistungsmissbrauch in Zu-
sammenhang mit Problemimmobilien) entwickelt. Der Fokus des Modells liegt auf der Verhinderung 
ungerechtfertigter Kindergeldzahlungen beziehungsweise der Identifizierung von Indikatoren, die auf 
einen ungerechtfertigten Bezug von Kindergeld hinweisen. Kern ist dabei ein strukturierter Datenaus-
tausch zwischen den beteiligten Ämtern einer Kommune, der Familienkasse, der Polizei und gegebe-
nenfalls der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. 
Organisierter Sozialleistungsmissbrauch wird im Regelfall durch international agierende Banden aus-
geführt. Es werden gezielt Menschen insbesondere aus Südosteuropa nach Deutschland gebracht, 
um hier als Leistungsbeziehende zu fungieren. Dabei werden sie zu Täter*innen, wenn sie unberech-
tigt Leistungen empfangen. Zugleich sind sie Opfer, denn ihr Aufenthalt findet unter meist menschen-
unwürdigen Bedingungen statt. Zudem müssen im Regelfall Anteile der bezogenen Sozialleistungen 
an die im Hintergrund agierende Organisation abgegeben werden. Die Unterbringung der nach 
Deutschland gelockten Familien findet oftmals in baufälligen/vermüllten Gebäuden statt. Die Anwer-
bung, Anmeldung, Beschaffung von Arbeitsverträgen  und (gefälschten) Dokumenten , Organisation 
von Dolmetscherleistungen sowie Kontoeinrichtungen erfolgen durch die im Hintergrund agierenden 
Banden. Die Eltern werden häufig zu Schwarzarbeit und /oder Scheinarbeit gezwungen. Die im Hin-
tergrund agierende Organisation zieht die Mieten, Sozialleistungen und das Kindergeld auch bei un-
bekannter Rückreise der Familie ins Heimatland weiterhin ein.  
Ziel von MISSIMO ist es ausdrücklich nicht, Menschen ihre rechtmäßigen Ansprüche zu entziehen, 
sondern kriminelle Machenschaften aufzudecken, die die Notlagen von Familien ausnutzen. Gleich-
zeitig verfolgt das Projekt einen abschreckenden Ansatz, um künftige Straftaten zu verhindern. 
Zusätzliche qualitative Vorteile, die sich durch die Umsetzung des Modells ergeben können, sind bei-
spielsweise die Aktualisierung des Melderegisters, Hinweise auf Schulpflichtverletzungen, noch nicht 
bekannte Problemimmobilien sowie Hinweise auf die Gefährdung des Kindeswohls.  
Erfolge im Kampf gegen den Missbrauch von staatlichen Leistungen und gegebenenfalls weitere 
Straftaten haben unter anderem bereits die Städte Krefeld, Gelsenkirchen, Wuppertal und Duisburg 
durch die Umsetzung von MISSIMO erzielt.  
 
Operative Umsetzung von MISSIMO 
Für die Durchführung des Projekts sind die folgenden kommunalen Ämter/Einrichtungen relevant, 
welche jeweils über verschiedene Informationen verfügen, die auf eine mögliche Abwesenheit von 
Leistungsempfänger*innen hindeuten können:

- 3 - 
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Amt ggf. vorliegende Information 
Amt für Bürger- und Ratsservice Von Amts wegen abgemeldete/nach unbekannt verzogene 
Personen mit Kindern 
Amt für Migration und Integration Festgestellte Ausreisen von Personen mit Kindern ohne 
entsprechende Abmeldung 
Amt für Schule und Weiterbildung/  
Schulen 
Von der Schule abgemeldete/ins Ausland verzoge-
ne/“spurlos verschwundene“ Kinder  
Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien 
Hinweise auf abwesende Kinder, Postrückläufer bei den             
U-Untersuchungen 
Sozialamt Personen mit Kindern, bei denen Postrückläufer vorlie-
gen/die mit unbekanntem Ziel aus Gemeinschaftsunterkünf-
ten ausgezogen sind 
Gesundheits- und Veterinärsamt Nicht zu den Schuleingangsuntersuchungen erschienene 
Kinder, bei denen der Verbleib nicht geklärt werden kann 
Jobcenter Personen mit Kindern, bei denen Postrückläufer vorliegen 
oder die wiederholt nicht zu Pflichtterminen erschienen sind  
 
Konkret werden bei der Umsetzung von MISSIMO die folgenden Prozessschritte durchgeführt: 
1. Die auf kommunaler Ebene erhobenen Daten werden auf Grundlage von Paragraf 116 Abgaben-
ordnung (AO)1 an die zuständige Familienkasse übermittelt.  
 
2. Die Familienkasse wertet die eingehenden Informationen aus und überprüft, bei welchen Leis-
tungsempfänger*innen trotz der vermuteten Abwesenheit weiterhin Zahlungen erfolgen. Die dabei 
generierten Verdachtsfälle werden mit einem Amtshilfeersuchen nach den Paragrafen 111 2 und 
1123 AO an die Polizei übermittelt.  
 
3. Die Polizei prüft an diesen Adressen die Anwesenheit der Leistungsempfänger*innen durch Vor-
Ort-Kontrollen. Dies erfolgt mit Unterstützung der Ermittlungsdienste des Jobcenters (in Fällen mit 
laufendem Grundsicherungsbezug) und des Kommunalen Ordnungsdienstes (in allen übrigen Fäl-
len). Die Termine und Abläufe werden im Vorfeld entsprechend abgestimmt. 
 
4. Die durch die Vor-Ort-Kontrollen erlangten Erkenntnisse werden an die Familienkasse zurück ge-
spiegelt. Sofern sich durch die Vor-Ort-Kontrollen weitere wichtige Erkenntnisse für die Kommune 
ergeben (zum Beispiel Hinweise auf Abmeldungen von Amts wegen oder Hinweise auf die Ver-
nachlässigung der Schulpflicht) werden diese ebenfalls an die zentrale kommunale Stelle (siehe 
unten) weitergegeben. Die kommunalen Ämter prüfen dann in eigener Zuständigkeit.  
 
1 Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung, die 
nicht Finanzbehörden sind, haben Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die auf eine Steuerstraftat schlie-
ßen lassen, dem Bundeszentralamt für Steuern oder, soweit bekannt, den für das Steuerstrafverfahren zustän-
digen Finanzbehörden mitzuteilen. (Paragraf 116, Absatz 1, Satz 1 AO)  
2 Alle Gerichte und Behörden haben die zur Durchführung der Besteuerung erforderliche Amtshilfe zu leisten. 
(Paragraf 111, Absatz 1, Satz AO).  
3 Paragraf 112 AO beschreibt die Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe.

- 4 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.  
5. Abschließend prüft die Familienkasse die Ansprüche der zurückgemeldeten Fälle und stellt gege-
benenfalls die Zahlungen ein oder unternimmt weitere Maßnahmen in eigener Zuständigkeit. So-
fern eine Steuerstraftat vorliegt, erfolgt durch die Familienkasse die Abgabe an die Staatsanwalt-
schaft.  
 
Umsetzung von MISSIMO in Münster 
Informationen und erste Erfahrungsberichte zu MISSIMO aus den teilnehmenden Kommunen werden 
durch das Land NRW seit einigen Jahren im Rahmen verschiedener Veranstaltungen verbreitet. Kon-
taktpartner seitens der Stadtverwaltung Münster war dabei bislang in erster Linie das Dezernat V mit 
dem Jobcenter. Entsprechend hatte dieses innerhalb der Stadtverwaltung zunächst die Initiative für 
das Thema übernommen. Dazu gehörten insbesondere: 
• die Teilnahme an entsprechenden Netzwerktreffen und der Austausch mit anderen Kommu-
nen, 
• die Kontaktaufnahme zu den relevanten externen Behörden (Familienkasse, Landeskriminal-
amt und Polizei Münster) für das Einholen von entsprechenden Informationen und Erfah-
rungswerten in der Durchführung von MISSIMO, 
• Einberufung und Koordination einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der weiteren kommunalen 
Ämter und der genannten externen Partner*innen sowie 
• Erstellung dieser Beschlussvorlage. 
 
Mit Abschluss dieser vorbereitenden Arbeiten wird die Federführung für die Durchführung von MIS-
SIMO in Münster aufgrund der ämter - und dezernatsübergreifenden Relevanz vom Amt für Bürger- 
und Ratsservice übernommen. Es fungiert damit als zentraler Ansprechpartner für die Familienkasse 
und die Polizei. In dieser Rolle als sogenannter Single Point of Contact ist das Amt für Bürger - und 
Ratsservice für die Entgegennahme von Datensätzen und deren Weitergabe an die Familienkasse 
verantwortlich. Außerdem wird es für Rückfragen von LKA, Familienkasse etc. in Bezug auf die zu-
grundeliegenden Datenzulieferungen und deren Weitergabe an die jeweiligen Fachämter (z um Bei-
spiel Amt für Kinder, Jugend liche und Familien, Amt für Schule und Weiterbildung) zur Verfügung 
stehen. Die inhaltliche Bearbeitung der Rückfragen beziehungsweise hieraus entstehende Folgeauf-
träge (Ortsbegehungen etc.) liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen meldenden Fachämter. 
Die Ergebnisse der Durchführung von MISSIMO in Münster können aktuell nicht eingeschätzt wer-
den. Daher wird zunächst ein Durchgang der oben unter 1. bis 5. beschriebenen Prozessschritte er-
folgen. Die Erfolge sowie Aufwände werden dabei dokumentiert und evaluiert und als Grundlage für 
die Entscheidung über weitere Durchgänge oder die Verstetigung von MISSIMO in Münster vorgelegt.  
 
Der Antrag A-R/0027/2025 der CDU-Ratsfraktion ist mit dieser Vorlage aufgegriffen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlage 
Antrag der CDU -Ratsfraktion „Sozialbetrug bekämpfen – Teilnahme am Projekt MISSIMO“ vom 
17.06.2025

Beratungsverlauf (7)

16.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration
TOP 7 Vorberatung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung
TOP 7 Vorberatung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung
30.09.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.2 Vorberatung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0320/2026
Typ
Vorlagen
Datum
20.05.2026
Erstellt
15.05.2026 08:26