V/0320/2026
Umsetzung des Modells MISSIMO zur Bekämpfung des organisierten Kindergeldmissbrauchs in der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2025_06_17_Antrag_CDU_Sozialbetrug bekämpfen_Teilnahme am Projekt Missimo
1599 Zeichen
Münster, 17. Juni 2025 Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung Sozialbetrug bekämpfen – Teilnahme am Projekt „Missimo“ Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadt Münster nimmt am Projekt „Missimo“ des Landes NRW teil. 2. Die Verwaltung bereitet entsprechende verwaltungsübergreifende Kontrollmaßnahmen vor und setzt diese anschließend unter Einbeziehung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) um. 3. Nach Ablauf e ines Jahres berichtet die Verwaltung im Sozial - und Ordnungsausschuss über den Stand des Projekts und die erzielten Ergebnisse. Begründung: Mit dem Projekt „Missimo“ will das Land NRW den Kommunen dabei helfen, den Missbrauch von Sozialleistungen aufzudecken. Vorrangig geht es dabei um den unrechtmäßigen Bezug von Kindergeld. Kommunale Behörden wie Einwohnermeldeamt, Schulamt, Jobcenter und Ordnungsamt arbeiten hierzu eng mit der Task Force NRW des Landeskriminalamts und der Familienkasse NRW zusammen. Das Landeskriminalamt berichtet ü ber sehr positive Erfahrungen anderer Städte wie Krefeld, Wuppertal, Gelsenkirchen, Duisburg, Leverkusen und Ha gen. Überall konnten Fälle von Sozialbetrug ermittelt und abgestellt werden. Sowohl die Polizei Münster als auch der Bund der Steuerzahler NRW haben sich für eine Teilnahme der Stadt Münster an dem Projekt ausgesprochen. „Missimo“ sei geeignet, tatsächliche Verdachtsfälle zu ermitteln, die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen zu verbessern und damit die zukünftige missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu verhindern. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beschlussvorlage
11398 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0320/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umsetzung des Modells MISSIMO zur Bekämpfung des organisierten Kindergeldmissbrauchs in der Stadt Münster Beratungsfolge 16.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Vorberatung 23.09.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 24.09.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 29.09.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 30.09.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Vorberatung 07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 07.10.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster nimmt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Familienkasse und der Polizei Münster am Modell MISSIMO des Landes NRW zur Verhinderung ungerechtfertigter Kindergeld- zahlungen teil. 2. Nach einmaliger Durchführung eines Durchlaufes von MISSIMO berichtet die Verwaltung der Po- litik über die erzielte n Erkenntnisse und gibt eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen inklusive Einschätzung zu den benötigten kommunalen Ressourcen ab. 3. Der Antrag A-R/0027/2025 der CDU-Ratsfraktion ist mit dieser Vorlage aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Durchführung eines ersten Durchlaufes von MISSIMO soll insbesondere der Ermittlung des Aus- maßes relevanter Fälle in Münster und, in Abhängigkeit davon, der Erhebung gegebenenfalls not- wendiger kommunaler Ressourcen für eine mögliche weitere Umsetzung dienen. Ein solcher einmali- ger Durchlauf kann aus vorhandenen Ressourcen erfolgen. Jobcenter 11.08.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jürgensmeier Telefon: 492-9003 Juergensmeier@stadt - muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Für eine eventuelle Verstetigung der Teilnahme der Stadt Münster am Modell wäre eine verantwortli- che und koordinierende Stelle erforderlich. Hierzu müssten unter Umständen Stellenanteile bereitge- stellt werden. Begründung: Hintergrund Im Jahr 2018 hat das Landeskriminalamt Nordrhein -Westfalen (LKA NRW) im Rahmen der Task Force „Ressortübergreifende Bekämpfung von Finanzierungsquellen organisierter Kriminalität und Terrorismus" ein Analyseprojekt zur „Bekämpfung des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs im Zusammenhang mit Problemimmobilien (IMO)" eingerichtet. In diesem Projekt wurde deutlich, dass sich diese Problematik ohne die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Polizei, Kommunen und der Familienkasse nicht erfolgreich bekämpfen lässt. Aufbauend darauf haben die vorgenannten Be- teiligten in Kooperation mit der Task Force das Modell „MISSIMO" (Sozialleistungsmissbrauch in Zu- sammenhang mit Problemimmobilien) entwickelt. Der Fokus des Modells liegt auf der Verhinderung ungerechtfertigter Kindergeldzahlungen beziehungsweise der Identifizierung von Indikatoren, die auf einen ungerechtfertigten Bezug von Kindergeld hinweisen. Kern ist dabei ein strukturierter Datenaus- tausch zwischen den beteiligten Ämtern einer Kommune, der Familienkasse, der Polizei und gegebe- nenfalls der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Organisierter Sozialleistungsmissbrauch wird im Regelfall durch international agierende Banden aus- geführt. Es werden gezielt Menschen insbesondere aus Südosteuropa nach Deutschland gebracht, um hier als Leistungsbeziehende zu fungieren. Dabei werden sie zu Täter*innen, wenn sie unberech- tigt Leistungen empfangen. Zugleich sind sie Opfer, denn ihr Aufenthalt findet unter meist menschen- unwürdigen Bedingungen statt. Zudem müssen im Regelfall Anteile der bezogenen Sozialleistungen an die im Hintergrund agierende Organisation abgegeben werden. Die Unterbringung der nach Deutschland gelockten Familien findet oftmals in baufälligen/vermüllten Gebäuden statt. Die Anwer- bung, Anmeldung, Beschaffung von Arbeitsverträgen und (gefälschten) Dokumenten , Organisation von Dolmetscherleistungen sowie Kontoeinrichtungen erfolgen durch die im Hintergrund agierenden Banden. Die Eltern werden häufig zu Schwarzarbeit und /oder Scheinarbeit gezwungen. Die im Hin- tergrund agierende Organisation zieht die Mieten, Sozialleistungen und das Kindergeld auch bei un- bekannter Rückreise der Familie ins Heimatland weiterhin ein. Ziel von MISSIMO ist es ausdrücklich nicht, Menschen ihre rechtmäßigen Ansprüche zu entziehen, sondern kriminelle Machenschaften aufzudecken, die die Notlagen von Familien ausnutzen. Gleich- zeitig verfolgt das Projekt einen abschreckenden Ansatz, um künftige Straftaten zu verhindern. Zusätzliche qualitative Vorteile, die sich durch die Umsetzung des Modells ergeben können, sind bei- spielsweise die Aktualisierung des Melderegisters, Hinweise auf Schulpflichtverletzungen, noch nicht bekannte Problemimmobilien sowie Hinweise auf die Gefährdung des Kindeswohls. Erfolge im Kampf gegen den Missbrauch von staatlichen Leistungen und gegebenenfalls weitere Straftaten haben unter anderem bereits die Städte Krefeld, Gelsenkirchen, Wuppertal und Duisburg durch die Umsetzung von MISSIMO erzielt. Operative Umsetzung von MISSIMO Für die Durchführung des Projekts sind die folgenden kommunalen Ämter/Einrichtungen relevant, welche jeweils über verschiedene Informationen verfügen, die auf eine mögliche Abwesenheit von Leistungsempfänger*innen hindeuten können: - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Amt ggf. vorliegende Information Amt für Bürger- und Ratsservice Von Amts wegen abgemeldete/nach unbekannt verzogene Personen mit Kindern Amt für Migration und Integration Festgestellte Ausreisen von Personen mit Kindern ohne entsprechende Abmeldung Amt für Schule und Weiterbildung/ Schulen Von der Schule abgemeldete/ins Ausland verzoge- ne/“spurlos verschwundene“ Kinder Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Hinweise auf abwesende Kinder, Postrückläufer bei den U-Untersuchungen Sozialamt Personen mit Kindern, bei denen Postrückläufer vorlie- gen/die mit unbekanntem Ziel aus Gemeinschaftsunterkünf- ten ausgezogen sind Gesundheits- und Veterinärsamt Nicht zu den Schuleingangsuntersuchungen erschienene Kinder, bei denen der Verbleib nicht geklärt werden kann Jobcenter Personen mit Kindern, bei denen Postrückläufer vorliegen oder die wiederholt nicht zu Pflichtterminen erschienen sind Konkret werden bei der Umsetzung von MISSIMO die folgenden Prozessschritte durchgeführt: 1. Die auf kommunaler Ebene erhobenen Daten werden auf Grundlage von Paragraf 116 Abgaben- ordnung (AO)1 an die zuständige Familienkasse übermittelt. 2. Die Familienkasse wertet die eingehenden Informationen aus und überprüft, bei welchen Leis- tungsempfänger*innen trotz der vermuteten Abwesenheit weiterhin Zahlungen erfolgen. Die dabei generierten Verdachtsfälle werden mit einem Amtshilfeersuchen nach den Paragrafen 111 2 und 1123 AO an die Polizei übermittelt. 3. Die Polizei prüft an diesen Adressen die Anwesenheit der Leistungsempfänger*innen durch Vor- Ort-Kontrollen. Dies erfolgt mit Unterstützung der Ermittlungsdienste des Jobcenters (in Fällen mit laufendem Grundsicherungsbezug) und des Kommunalen Ordnungsdienstes (in allen übrigen Fäl- len). Die Termine und Abläufe werden im Vorfeld entsprechend abgestimmt. 4. Die durch die Vor-Ort-Kontrollen erlangten Erkenntnisse werden an die Familienkasse zurück ge- spiegelt. Sofern sich durch die Vor-Ort-Kontrollen weitere wichtige Erkenntnisse für die Kommune ergeben (zum Beispiel Hinweise auf Abmeldungen von Amts wegen oder Hinweise auf die Ver- nachlässigung der Schulpflicht) werden diese ebenfalls an die zentrale kommunale Stelle (siehe unten) weitergegeben. Die kommunalen Ämter prüfen dann in eigener Zuständigkeit. 1 Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung, die nicht Finanzbehörden sind, haben Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die auf eine Steuerstraftat schlie- ßen lassen, dem Bundeszentralamt für Steuern oder, soweit bekannt, den für das Steuerstrafverfahren zustän- digen Finanzbehörden mitzuteilen. (Paragraf 116, Absatz 1, Satz 1 AO) 2 Alle Gerichte und Behörden haben die zur Durchführung der Besteuerung erforderliche Amtshilfe zu leisten. (Paragraf 111, Absatz 1, Satz AO). 3 Paragraf 112 AO beschreibt die Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe. - 4 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 5. Abschließend prüft die Familienkasse die Ansprüche der zurückgemeldeten Fälle und stellt gege- benenfalls die Zahlungen ein oder unternimmt weitere Maßnahmen in eigener Zuständigkeit. So- fern eine Steuerstraftat vorliegt, erfolgt durch die Familienkasse die Abgabe an die Staatsanwalt- schaft. Umsetzung von MISSIMO in Münster Informationen und erste Erfahrungsberichte zu MISSIMO aus den teilnehmenden Kommunen werden durch das Land NRW seit einigen Jahren im Rahmen verschiedener Veranstaltungen verbreitet. Kon- taktpartner seitens der Stadtverwaltung Münster war dabei bislang in erster Linie das Dezernat V mit dem Jobcenter. Entsprechend hatte dieses innerhalb der Stadtverwaltung zunächst die Initiative für das Thema übernommen. Dazu gehörten insbesondere: • die Teilnahme an entsprechenden Netzwerktreffen und der Austausch mit anderen Kommu- nen, • die Kontaktaufnahme zu den relevanten externen Behörden (Familienkasse, Landeskriminal- amt und Polizei Münster) für das Einholen von entsprechenden Informationen und Erfah- rungswerten in der Durchführung von MISSIMO, • Einberufung und Koordination einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der weiteren kommunalen Ämter und der genannten externen Partner*innen sowie • Erstellung dieser Beschlussvorlage. Mit Abschluss dieser vorbereitenden Arbeiten wird die Federführung für die Durchführung von MIS- SIMO in Münster aufgrund der ämter - und dezernatsübergreifenden Relevanz vom Amt für Bürger- und Ratsservice übernommen. Es fungiert damit als zentraler Ansprechpartner für die Familienkasse und die Polizei. In dieser Rolle als sogenannter Single Point of Contact ist das Amt für Bürger - und Ratsservice für die Entgegennahme von Datensätzen und deren Weitergabe an die Familienkasse verantwortlich. Außerdem wird es für Rückfragen von LKA, Familienkasse etc. in Bezug auf die zu- grundeliegenden Datenzulieferungen und deren Weitergabe an die jeweiligen Fachämter (z um Bei- spiel Amt für Kinder, Jugend liche und Familien, Amt für Schule und Weiterbildung) zur Verfügung stehen. Die inhaltliche Bearbeitung der Rückfragen beziehungsweise hieraus entstehende Folgeauf- träge (Ortsbegehungen etc.) liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen meldenden Fachämter. Die Ergebnisse der Durchführung von MISSIMO in Münster können aktuell nicht eingeschätzt wer- den. Daher wird zunächst ein Durchgang der oben unter 1. bis 5. beschriebenen Prozessschritte er- folgen. Die Erfolge sowie Aufwände werden dabei dokumentiert und evaluiert und als Grundlage für die Entscheidung über weitere Durchgänge oder die Verstetigung von MISSIMO in Münster vorgelegt. Der Antrag A-R/0027/2025 der CDU-Ratsfraktion ist mit dieser Vorlage aufgegriffen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage Antrag der CDU -Ratsfraktion „Sozialbetrug bekämpfen – Teilnahme am Projekt MISSIMO“ vom 17.06.2025
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0320/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.05.2026
- Erstellt
- 15.05.2026 08:26