Umsetzung des Modells MISSIMO zur Bekämpfung des organisierten Kindergeldmissbrauchs in der Stadt Münster
Vorlagen V/0320/2026/1 vom 30.09.2026
Stand: Am 07.10.2026 im Rat beraten. Das Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Aktionsplan_Bundesregierung_Sozialleistungsmissbrauch
PDF 54.1 KB
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Aktionsplan der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung Der Koalitionsvertrag enthält den Auftrag, Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, deutlich zu reduzieren und groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch zu beenden. Hierzu legen wir auf Basis der Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 diesen Aktionsplan vor, dessen Maßnahmen wir bis zum Ende des Jahres umsetzen. Wir ändern Rahmenbedingungen für einen effizienteren Vollzug und gesetzliche Grundlagen, damit der Missbrauch von Sozialleistungen sowie ausbeuterische Strukturen und Geschäftsmodelle, etwa im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien, noch wirksamer bekämpft werden können. Ein besonderer Fokus liegt auf Konstellationen im Zusammenhang mit EU- Zuwanderung. Deutschland profitiert in hohem Maße von der Freizügigkeit in der Europäischen Union, dennoch gibt es Fehlentwicklungen, denen wir begegnen müssen. Eine zunehmende Zahl von Kommunen berichtet von Problemen mit Zugewanderten, die sich auf (vermeintliche) EU-Freizügigkeit berufen, denen hier jedoch kein guter Einstieg in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt gelingt, oder die Opfer ausbeuterischer Strukturen sind. Leistungsmissbrauch, Betrug und Ausbeutung unter Ausnutzung staatlicher Leistungen werden wir entschieden bekämpfen. Dazu dienen die folgenden Maßnahmen des Aktionsplans, der im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und vorbehaltlich bestehender Finanzierungskompetenz des Bundes umgesetzt wird: 1. Wir erleichtern den Datenaustausch zwischen Behörden, damit Missbräuche noch schneller festgestellt und geahndet werden. Wir haben den Datenaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden erleichtert, etwa wenn es darum geht, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie die Unterschreitung des Mindestlohns zu melden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung wurden bereits Ermittlungsinstrumente geschärft, Prüfungen vereinfacht und die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt, die nun umzusetzen sind. - 2 - Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung verbessern wir den Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden darunter auch die Jobcenter und andere Sozialbehörden und den Ausländerbehörden. Wir sorgen für den möglichst umfassenden Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden (insbesondere Sozial-, Ausländer-, Melde -, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen) und ermöglichen den Einsatz sicherer, vertrauenswürdiger und diskriminierungsfreier KI-gestützter Analysesysteme, um Sozialleistungsmissbrauch zu erkennen. Soweit erforderlich, werden dafür die rechtlichen Grundlagen angepasst und die technischen Voraussetzungen geschaffen. Die kommunalen Jobcenter werden zur Nutzung von IT-Schnittstellen und zum Datenaustausch verpflichtet. Wir setzen das Registermodernisierungsgesetz konsequent um, u.a. durch die Hinzuspeicherung der Identifikationsnummer nach dem Identifikationsnummerngesetz in allen Registern, die für Sozialleistungen relevant sind. Wir werden so dafür sorgen, dass Personen registerübergreifend durch alle relevanten Behörden eindeutig zugeordnet werden können. Dazu werden wir im Rahmen der angestrebten Überarbeitung des Identifikationsnummerngesetzes (inkl. Anlage) prüfen, inwieweit dieses erweitert werden kann und greifen damit eine Empfehlung der Sozialstaatskommission auf. Durch den Datenaustausch über die Identifikationsnummer wollen wir die Feststellung von Missbräuchen erleichtern. Dazu gehören u.a. Push-Nachrichten aus dem Ausländerzentralregister an die Leistungsbehörden bei leistungseinschränkenden Sachverhalten. Wir schaffen eine Auskunftspflicht der Energieversorger gegenüber den Leistungsbehörden zu weiteren Wohnsitzen und Kundenbeziehungen. Wir werden künftig direkt bei der meldebehördlichen Anmeldung durch Datenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern prüfen, ob eine Person, die angibt, erstmals aus dem Ausland zuzuziehen, bereits in Deutschland gemeldet ist oder war. Damit beugen wir Leistungsmissbrauch vor. Wir wollen dort, wo es erforderlich ist, die Datenübermittlung zwischen den Fehlverhaltensstellen der Kranken- und Pflegekassen mit Jobcentern, anderen Leistungsbehörden sowie den Finanzbehörden verbessern, damit Leistungsmissbrauch zukünftig auch systematisch bekämpft werden kann, z.B., wenn Leistungen für Pflegetätigkeiten beantragt, aber dem Jobcenter - 3 - verschwiegen werden oder wenn Scheinanstellungen zum unrechtmäßigen Bezug von Krankengeld vorgenommen werden. Wir wollen den Melde- und eID-Karte-Behörden einen Zugang zu Daten von abhanden gekommenen Identitätsdokumenten aus der Sachfahndung des Schengener Informationssystems (SIS) ermöglichen. Damit wird eine Anmeldung mit gestohlenen Identitätsdokumenten und darauf aufbauender missbräuchlicher Praktiken wirksam verhindert. Wir werden prüfen, ob eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen möglich ist. 2. Wir unterstützen die Zusammenarbeit von Sozialleistungs- und Ordnungsbehörden bei der Bekämpfung von Missbrauch vor Ort. Wir werden für lokale Behörden Informationen über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit, Zuständigkeiten und Befugnisse bereitstellen, um die Anwendung und Durchsetzung von Recht vor Ort zu unterstützen. Wir werden bei der Erstellung gemeinsamer Lagebilder unterstützen, mit denen lokale Behörden Erkenntnisse bündeln und darauf aufbauend Vollzugsmaßnahmen abstimmen können. 3. Wir werden den Dialog und die Vernetzung mit betroffenen Kommunen fortsetzen und ausbauen. Wir sind mit den betroffenen Kommunen im Dialog. Dafür wird sich die Bundesregierung weiterhin an den Beratungen der AG Südosteuropa des Deutschen Städtetages beteiligen und neue Erkenntnisse bei den weiteren Arbeiten berücksichtigen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat Kommunen, die Hauptziele der Zuwanderung aus Südosteuropa sind, zu einem thematisch ausgerichteten Arbeitsprozess eingeladen. Hier werden Erfahrungen ausgetauscht, mit dem Ziel wirksame Handlungsstrategien zu entwickeln und nachhaltige Integrationsstrukturen zu fördern. Der Prozess ist im März 2026 gestartet und auf zwei Jahre angelegt. 4. Wir geben den Kommunen bessere Möglichkeiten und Instrumente im Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien und missbräuchlichen Vermietungspraktiken. - 4 - Wir ändern das Baugesetzbuch, damit kommunale Beschäftigte leichter Zutritt zu baufälligen Immobilien erhalten und u.a. Instandsetzungsgebote vorbereiten können. Entsprechend der bereits vom Kabinett beschlossenen Neuregelung im Baugesetzbuch vereinfachen wir die Ausübung von kommunalen Vorkaufsrechten an Schrottimmobilien. Weil Schrottimmobilien ihr soziales oder städtebauliches Umfeld in der Regel massiv beeinträchtigen, schaffen wir eine neue, begrenzte und verhältnismäßige Möglichkeit zu ihrer Enteignung. Voraussetzung dafür ist, dass der Eigentümer einem bestandskräftigen Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nicht Folge leistet. Wir wollen missbräuchlichen Vermieterpraktiken (z.B. Verwendung falscher Identitäten durch Vermieter, Überbelegung oder Vermietung von nichtbewohnbarem Wohnraum) wirksamer begegnen. Dafür stellen wir u.a. klar, dass melderechtlich in bestimmten Konstellationen die Möglichkeit besteht, eine Wohnsitzanmeldung abzulehnen, wenn für die Wohnung eine behördliche Nutzungsuntersagung vorliegt. Durch die Erweiterung der Möglichkeit, Stockwerks- oder Wohnungsnummer im Melderegister zu speichern und so die Adressierung der Bewohnenden zu erleichtern, tragen wir auch hierzu bei. Wir unterstützen durch best-practice-Handlungsempfehlungen ein effektives Zusammenspiel der Melde-, Bauaufsichts-, Ausländer- und Sozialleistungsbehörden, Polizei und Feuerwehr im Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien und missbräuchlichen Vermietungspraktiken. Wir prüfen zudem zusammen mit den Ländern auch gesetzliche Anpassungen, damit Überbelegungen und Vermietung gesundheitsgefährdenden Wohnraums in besonders betroffenen Stadtteilen bereits präventiv vorgebeugt werden kann. Dabei nehmen wir Vorbilder aus europäischen Nachbarländern in den Blick. 5. Wir schließen Schlupflöcher beim Sozialleistungsmissbrauch, auch um kriminellen Strukturen die Grundlage zu entziehen. Wir verkürzen den Bezugszeitraum von Überbrückungsleistungen für unrechtmäßig aufhältige Unionsbürger nach § 23 Absatz 3 Satz 3 ff. SGB XII von einem Monat auf zwei Wochen. Die uneingeschränkte Anwendbarkeit der neuen Regeln wird durch die Erklärung eines Vorbehalts zum Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) sichergestellt. - 5 - Mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz haben wir die Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Kampf gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch erweitert. Auf dieser Grundlage errichtet die BA ein rechtskreisübergreifendes und überörtliches Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch mit fünf regionalen Stellen. Das Kompetenzcenter soll die zunehmend auftretenden und sich professionalisierenden, teilweise überregionalen und internationalen Strukturen des organisierten Leistungsmissbrauchs bekämpfen sowie die zuständigen Stellen vor Ort unterstützen. Wir haben außerdem eine Anzeigepflicht für Jobcenter an die Behörden der Zollverwaltung bei Verdacht auf Schwarzarbeit oder Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohnes und die Arbeitgeberhaftung für zu Unrecht gezahlte SGB II-Leistungen eingeführt. Analog schaffen wir entsprechende Regelungen zur Arbeitgeberhaftung für das SGB XII und verbessern die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Zudem haben wir eine Auskunftspflicht für Vermieter sowie Quadratmeterhöchstmieten eingeführt und werden stärker darauf hinwirken, dass die Jobcenter unangemessene Mieten für Unterkünfte in Schrottimmobilien nicht übernehmen. Wir werden gesetzlich ausschließen, dass per Haftbefehl gesuchte Personen weiterhin SGB II und SGB XII erhalten. Das betrifft insbesondere rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, die sich dem Haftantritt trotz Ladung zum Haftantritt entziehen. Die weitere Festlegung der von der Regelung umfassten Arten von Haftbefehlen bleibt den Regierungsberatungen des Gesetzentwurfs vorbehalten. Wir werden mit den Ländern Maßstäbe für das Verfahren zur Vermögensprüfung nach dem AsylbLG erarbeiten. Diese sollen Best Practices enthalten und, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, zur konsequenten und bundesweit einheitlichen Prüfung der Bedürftigkeit beitragen. Des Weiteren werden wir gegen die Umgehung der Bezahlkarte vorgehen. 6. Organisierter Sozialleistungsbetrug muss strafrechtlich wirksamer verfolgt werden. Die Hintermänner des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs sollen effektiver strafrechtlich verfolgt werden. Zur wirksamen Verfolgung organisierter Formen des Sozialleistungsmissbrauchs prüfen die - 6 - zuständigen Ressorts, ob der strafrechtliche Rahmen erweitert werden muss und wie insbesondere der Vollzug verbessert werden kann. 7. Die Schulpflicht muss wahrgenommen werden und durchgesetzt werden. Schulabsentismus und Scheinanmeldungen sagen wir den Kampf an. Für die Entwicklung von Kindern und ihre Integration ist regelmäßiger Schulbesuch essentiell. Falls in einzelnen Fällen Kinder und Jugendliche trotz aller Bemühungen nicht zur Schule kommen, muss dies Konsequenzen haben. Über die Durchsetzung der Schulplicht durch die zuständigen Länder hinaus müssen auch die steuer-, familien-, ausländer- und sozialrechtlichen Rechtsfolgen von Wegzügen, Scheinanmeldungen oder fehlendem tatsächlichen Schulbesuch konsequent zur Anwendung gebracht werden. Hierzu wollen wir in Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz die notwendigen länderseitigen Prozesse stärken, damit diese Phänomene besser erfasst und ihnen schneller begegnet wird. Wir begrüßen den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. März 2026, der das Recht jedes Kindes und Jugendlichen auf Bildung hervorhebt und eine konsequente Sanktionierung von Schulpflichtverletzungen ankündigt. 8. Wir werden auf eine effiziente Anwendung des geltenden EU- Freizügigkeitsrechts durch alle beteiligten Behörden hinwirken und dazu auch Präzisierungen im Freizügigkeitsgesetz / EU vornehmen. Wir werden an den Wortlaut der EU-Freizügigkeitsrichtlinie angleichende und weitere klarstellende Änderungen im Freizügigkeitsgesetz / EU in Bezug auf Vorliegen und Überprüfung der Freizügigkeit angehen. Das umfasst insbesondere eine ausdrückliche Nennung des Rechtsmissbrauchs als Freizügigkeitsausschluss und damit eine Anpassung des Wortlautes der Regelung an die Richtlinie, um bei deren Auslegung mehr Klarheit zu schaffen. Darüber hinaus sollen eine verdeutlichende gesetzliche Regelung der begrenzten Reichweite der Freizügigkeitsvermutung aufgenommen werden sowie Klarstellungen im Wortlaut zu den einschränkenden Voraussetzungen der freizügigkeitserhaltenden Arbeitslosigkeit erfolgen. - 7 - Darüber hinaus wird der Zugang zu Leistungen nach dem SGB II und SGB XII angepasst. Zukünftig ist es nicht mehr möglich, Sozialleistungen allein aufgrund von fünf Jahren „gewöhnlichen“ Aufenthalts in Deutschland zu beziehen, er muss auch rechtmäßig sein. Freizügigkeitsrecht muss entschiedener und rechtssicher vollzogen werden können. Für die zuständigen Behörden, insbesondere die Ausländerbehörden, stellen wir passgenaue Anwendungshinweise und Handlungsleitfäden zur Verfügung, die auf aktuelle Herausforderungen zugeschnitten sind. Hierzu zählt auch der Umgang mit vorgetäuschten oder rechtsmissbräuchlich begründeten Beschäftigungsverhältnissen mit geringem Umfang. Zur Erleichterung der Rechtsanwendung in den Jobcentern sollen auch die maßgeblichen Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit präzisiert werden. 9. Überprüfung von EU-Recht Wir werden auf der EU-Ebene dafür eintreten, Fehlanreizen, Fehlannahmen und Missbrauch bei der Inanspruchnahme von Freizügigkeit und Sozialleistungen stärker zu begegnen. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der EU-Kommission dafür ein, dass diese den EU-Acquis zum Freizügigkeitsrecht überprüft. Wir setzen uns dafür ein, dass die Europäische Kommission Klarstellungen bzw. Verschärfungen des EU- Rechts, etwa zu Missbrauchstatbeständen und Fehlanreizen bei der Freizügigkeit und der Inanspruchnahme von Sozialleistungen, zu Voraussetzungen der (Arbeitnehmer-)Freizügigkeit sowie zu Voraussetzungen der Inanspruchnahme und Ausgestaltung des Bezugs von Sozialleistungen, inkl. Familienleistungen, vorschlägt. 10. Wir setzen die gute Zusammenarbeit mit den Hauptherkunftsländern fort und unterstützen EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um sie vor Ausbeutung zu bewahren. Wir suchen den vertrauensvollen Austausch mit Herkunftsländern und unterstützen die Vernetzung von Akteuren aus Verwaltungen, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft beider Seiten. Wir informieren in ausgewählten Herkunftsländern möglichst schon vor der Einreise nach Deutschland „know before you go“ über faire Arbeitsbedingungen, rechtliche Standards und verfügbare Ansprechstellen, um Ausbeutung frühzeitig entgegenzuwirken. - 8 - Wir stärken das Informations- und Beratungsangebot von „Faire Mobilität“ und statten es finanziell angemessen aus. Wir entwickeln das ESF Plus Programm EhAP Plus für mehr Beratung und Begleitung bei Eingliederung und gegen Ausgrenzung für die künftige Förderperiode weiter. Die niedrigschwellige und qualitätsgesicherte Beratung trägt dazu bei, Sozialleistungsmissbrauch bei vulnerablen Zielgruppen entgegenzuwirken bzw. diese davor zu schützen. Wir unterstützen die Opfer krimineller oder ausbeuterischer Strukturen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Durch die Förderung von Beratungsstrukturen sowie niedrigschwelliger Informationsangebote erhalten Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit, die im Kontext von Sozialleistungsmissbrauch identifiziert werden, gezielt Schutz, Hilfe und Beratung. Mit Änderungen im SGB II werden wir Opfer, die gegen Täter aussagen und damit die Strafverfolgung ermöglichen, besser unterstützen. -
Ergänzungsvorlage Beschluss
PDF 169.1 KB
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
V/0320/2026/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umsetzung des Modells MISSIMO zur Bekämpfung des organisierten Kindergeldmissbrauchs in der Stadt Münster Beratungsfolge 07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 07.10.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster nimmt unter strenger Berücksichtigung des Datenschutzes in Zusam- menarbeit mit der zuständigen Familienkasse und der Polizei Münster am Modell MISSIMO des Landes NRW zur Verhinderung ungerechtfertigter Kindergeldzahlungen teil. 2. Nach einmaliger Durchführung eines Durchlaufes von MISSIMO berichtet die Verwaltung der Politik über die erzielten Erkenntnisse und gibt eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen in- klusive Einschätzung zu den benötigten kommunalen Ressourcen ab. 3. Der Antrag A-R/0027/2025 der CDU-Ratsfraktion ist mit dieser Vorlage aufgegriffen. 4. Der Rat betont, dass die Nennung einer möglichen Herkunftsregion im Begrün- dungstext der Vorlage keinesfalls vorverurteilend verstanden werden darf. Die Verwal- tung soll alle Verdachtsfälle unabhängig von Nationalität und Herkunft vorurteilsfrei prüfen. Zusätzlich berichtet die Verwaltung in ihrer Evaluation insbesondere über mög- liche diskriminierende Auswirkungen des Programms auf Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Münster versteht sich als weltoffene Stadt, die sich aktiv gegen Rassismus, Antiziganismus und jede weitere Form von gruppenbezogener Menschen- feindlichkeit stellt und stellen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Durchführung eines ersten Durchlaufes von MISSIMO soll insbesondere der Ermittlung des Aus- maßes relevanter Fälle in Münster und, in Abhängigkeit davon, der Erhebung gegebenenfalls not- Jobcenter 05.10.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jürgensmeier Telefon: 492-9003 Juergensmeier@stadt - muenster.de - 2 - wendiger kommunaler Ressourcen für eine mögliche weitere Umsetzung dienen. Ein solcher einmali- ger Durchlauf kann aus vorhandenen Ressourcen erfolgen. Für eine eventuelle Verstetigung der Teilnahme der Stadt Münster am Modell wäre eine verantwortli- che und koordinierende Stelle erforderlich. Hierzu müssten unter Umständen Stellenanteile bereitge- stellt werden. Begründung: Basierend auf zwei Änderungsanträgen hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration die Vorlage in seiner Sitzung am 16.09. mehrheitlich geändert beschlossen. Eine redaktionelle Änderung im neuen Beschluspunkt 4 wurde im weiteren Verlauf der Vorberatun- gen gleichlautend durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien sowie den Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung vorgenommen. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat die Vorlage mehrheitlich abgelehnt. Ergänzend zu den Ausführungen in der Hauptvorlage (Änderungen in fett): Hintergrund (…) Der Fokus des Modells MISSIMO liegt auf der Verhinderung ungerechtfertigter Kindergeldzahlungen beziehungsweise der Identifizierung von Indikatoren, die auf einen ungerechtfertigten Bezug von Kin- dergeld hinweisen. Kern ist dabei ein strukturierter Datenaustausch zwischen den beteiligten Ämtern einer Kommune, der Familienkasse, der Polizei und gegebenenfalls der örtlich zuständigen Staats- anwaltschaft. (…) Ziel von MISSIMO ist es ausdrücklich nicht, Menschen ihre rechtmäßigen Ansprüche zu entziehen, sondern kriminelle Machenschaften aufzudecken, die die Notlagen von Familien ausnutzen. Gleich- zeitig verfolgt das Projekt einen abschreckenden Ansatz, um künftige Straftaten zu verhindern. Zusätzliche qualitative Vorteile, die sich durch die Umsetzung des Modells ergeben können, sind bei- spielsweise die Aktualisierung des Melderegisters, Hinweise auf Schulpflichtverletzungen, noch nicht bekannte Problemimmobilien sowie Hinweise auf die Gefährdung des Kindeswohls. (…) Auch auf Bundesebene soll künftig verstärkt gegen den Missbrauch staatlicher Leistungen und gegen Ausbeutung vorgegangen werden. Einem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag fol- gend, hat die Bundesregierung am 23.09.2026 einen „Aktionsplan gegen Sozialleistungsmiss- brauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU -Zuwanderung“ beschlos- sen. Mit einem 10 -Punkte-Plan will die Bundesregierung für klare Konsequenzen bei denjeni- gen sorgen, die Leistungen missbräuchlich in Anspruch nehmen. Gleichzeitig will sie weiter- hin diejenigen schützen, die Hilfe benötigen. Bei den Maßnahmen des Aktionsplans besteht eine hohe Schnittmenge mit dem Ansatz von MISSIMO. Ziel der Bundesregierung ist, dass die Maßnahmen des Aktionsplans bis Ende 2026 in Kraft treten. Aufgrund der hohen Komplexität vieler der Maßnahmen ist jedoch davon aus- zugehen, dass die tatsächliche praktische Umsetzung erst nach und nach greifen wird. V/0320/2026/1 Operative Umsetzung von MISSIMO Für die Durchführung des Projekts sind mehrere kommunale Ämter/Einrichtungen relevant, welche jeweils über verschiedene Informationen verfügen, die auf eine mögliche Abwesenheit von Leistungs- empfänger*innen hindeuten können: Umsetzung von MISSIMO in Münster (…) Die Federführung für die Durchführung von MISSIMO in Münster wird aufgrund der ämter- und de- zernatsübergreifenden Relevanz vom Amt für Bürger- und Ratsservice übernommen. Es fungiert da- mit als zentraler Ansprechpartner für die Familienkasse und die Polizei. (…) Die inhaltliche Bearbeitung der Rückfragen beziehungsweise hieraus entstehende Folgeaufträge (Ortsbegehungen etc.) liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen meldenden Fachämter. Die Ergebnisse der Durchführung von MISSIMO in Münster können aktuell nicht eingeschätzt wer- den. Daher wird zunächst ein Durchgang (…) erfolgen. Die Erfolge sowie Aufwände werden dabei dokumentiert und evaluiert und als Grundlage für die Entscheidung über weitere Durchgänge oder die Verstetigung von MISSIMO in Münster vorgelegt. Dabei soll, soweit die kommunale Ebene betref- fend, auch über den Umsetzungsstand des Aktionsplans der Bundesregierung gegen Sozial- leistungsmissbrauch und Ausbeutung berichtet werden. Der Antrag A-R/0027/2025 der CDU-Ratsfraktion ist mit dieser Vorlage aufgegriffen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage Aktionsplan der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz