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V/0618/2009

Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008

Vorlagen 15.09.2009

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Beschlussvorlage

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Bericht-Eröffnungsbilanz.Vollständige Version

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Beschlussvorlage

5304 Zeichen

V/0618/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.09.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
30.09.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
30.09.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 
01.01.2008 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung (vgl. 
den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht) zur Kenntnis. 
 
2. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 wird in der mit einem uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses versehenen Fassung 
vom 02.09.2009 festgestellt (§ 92 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW - GO 
NRW). 
 
3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder bezüglich der Aufstellung der Eröff-
nungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 Entlastung erteilt (§ 92 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 
GO NRW). 
 
 
Begründung: 
 
Örtliche Prüfung
 
 
Die Stadt Münster erfasst seit dem 01.01.2008 ihre Geschäftsvorfälle vollständig nach dem Sys-
tem der doppelten Buchführung. Nach § 92 Abs. 1 GO NRW hat sie daher zum 01.01.2008 eine 
Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. 
 
Den mit Datum vom 11.08.2008 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Entwurf der Eröffnungsbilanz einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat in der 
Sitzung am 27.08.2008 (Vorlage Nr. V/0605/2008) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an 
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 92 Abs. 5 GO NRW prüft der Rechnungs-
Vorlagen-Nr.: 
V/0618/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Frohne 
Ruf: 
492 1400 
E-Mail: 
FrohneK@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.09.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0618/2009 
prüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der 
örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
Die Eröffnungsbilanz und der Anhang waren dahingehend zu prüfen, ob sie unter Beachtung der 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermitteln und ob die gesetzlichen Vor-
schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen waren die 
Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der 
Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit der Eröffnungsbilanz in 
Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens- und Schuldenlage 
der Gemeinde vermittelt (§  92 Abs. 4 und 5 GO NRW). 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung der Eröffnungsbilanz durchgeführt und über die Prüfung den als Anlage 
beigefügten Bericht erstellt. Die Prüfung führte bei einer Reihe von Bilanzpositionen zu  Verände-
rungen. Diese sind im Prüfungsverlauf zwischen dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revi-
sion und dem Amt für Finanzen und Beteiligungen abgestimmt worden. Die Änderungen wurden 
vollständig in der dem Prüfungsbericht beigefügten endgültigen Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 
(Fassung vom 02.09.2009) berücksichtigt. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2009 den Bericht über die Prü-
fung der Eröffnungsbilanz eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wirtschaftlich-
keitsprüfung und Revision formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk angeschlossen 
und dem Rat empfohlen, die unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung erstellte 
endgültige Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 gemäß § 92 Abs. 1 i.V.m.  § 96 
Abs. 1 GO NRW festzustellen. 
 
 
Gemäß § 92 Abs. 5  i.V.m. § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des 
Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, 
zum Prüfungsergebnis Stellung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass 
nach Durchsicht des Prüfungsberichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. 
 
Entlastung des Oberbürgermeisters
 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung der Eröffnungsbilanz (§ 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW). Dieser Beschluss ist als ab-
schließende Entscheidung über die Art und Form der Vermögensermittlung, die Bewertung und 
den Ansatz in der Eröffnungsbilanz anzusehen. Wird die Entlastung ohne Vorbehalt erteilt, gilt die 
Aufstellung der Eröffnungsbilanz – unbenommen der in § 92 Abs. 7 GO NRW vorgesehenen spä-
teren Berichtigungsmöglichkeit – als endgültig abgeschlossen. 
 
Überörtliche Prüfung
 
 
Die Eröffnungsbilanz unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt 
NRW. Diese Prüfung ist noch nicht beendet. Über das Ergebnis der Prüfung wird der Rat im Zu-
sammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 in Kenntnis gesetzt. Etwaige umzuset-
zende Feststellungen werden dabei gem. § 92 Abs. 7 GO NRW bei der Aufstellung des Jahresab-
schlusses 2008 berücksichtigt. 
 
 
gez. 
Dr. Tillmann

Bericht-Eröffnungsbilanz.Vollständige Version

191598 Zeichen

Bericht  
 
 über die Prüfung der 
 
 Eröffnungsbilanz der Stadt Münster  
 
 zum 01.01.2008  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  22  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Klemensstraße 10 
48143 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
e-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  33  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Vorbemerkungen ....................................................................................................................................... 4 
2 Prüfungsauftrag ......................................................................................................................................... 4 
3 Grundsätze zur Berichterstattung ........................................................................................................ 5 
4 Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................................................. 5 
4.1  Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Oberbürgermeister ........................................... 5 
4.2  Änderungen der Eröffnungsbilanz .................................................................................................... 7 
5 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ......................................................................................... 7 
6 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ............................................................ 9 
6.1  Buchführung ........................................................................................................................................ 9 
6.2  Inventur / Inventar ............................................................................................................................. 10 
6.3  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .................................................................................... 10 
6.4  Örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände .................................... 11 
7 Feststellungen zur Gesamtaussage der Eröffnungsbilanz .......................................................... 11 
7.1  Überleitung vom Entwurf zur festzustellenden Fassung der Eröffnungsbilanz ....................... 11 
7.2  NKF-Kennzahlen ............................................................................................................................... 52 
7.2.1  Kurzfristige Verbindlichkeitenquote (KVbQ) ............................................................................. 52 
7.2.2  Eigenkapitalquote 1 (EkQ1) ........................................................................................................ 53 
7.2.3  Eigenkapitalquote 2 (EkQ2) ........................................................................................................ 53 
7.2.4  Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2) ................................................................................................ 53 
7.2.5  Anlagenintensität (AnI) ................................................................................................................ 54 
7.2.6  Infrastrukturquote (ISQ) ............................................................................................................... 54 
7.3  Aussagen zum Anhang .................................................................................................................... 54 
 
8 Bestätigungsvermerk................................................................................................................... 55  
Anlagen:  
- Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008  
- Aufstellung zu den Rückstellungen für Instandhaltung 
- Forderungsspiegel 
- Verbindlichkeitenspiegel 
- Lagebericht zur Eröffnungsbilanz

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  44  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
1 Vorbemerkungen 
 
Die Verwaltung der Stadt Münster stellte ihre Haush altsführung im Zeitraum von 2006 bis 
2008 den Regeln für den Übergang zur Doppik entspre chend sukzessive in drei Wellen 
um. Erstmalig wurde für das Jahr 2008 ein gesamtstä dtischer Haushaltsplan aufgestellt 
und verabschiedet, der an den gesetzlichen Anforder ungen des NKF ausgerichtet ist. 
Damit ist die bisherige Kameralistik durch ein voll ständiges Ressourcenverbrauchskon- 
zept ersetzt worden. Die Maßnahmen zur Umstellung d er Haushaltsführung auf das NKF 
wurden planmäßig, ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen, abgeschlossen. 
 
Die Verwaltung legte dem Rat der Stadt Münster mit der Vorlage-Nr. V/0605/2008 inner- 
halb der gesetzlichen Fristen einen Entwurf der Erö ffnungsbilanz zum 01.01.2008 nebst 
Anhang und Lagebericht vor. Die Eröffnungsbilanz bi ldet einen wesentlichen Bestandteil 
des NKF als neues Rechnungswesen der Stadt Münster.  Erstmals wird eine systemati- 
sche Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden vorgenommen und ermöglicht über 
ihre zukünftige Fortschreibung einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und Entwick- 
lung der Stadt Münster.  
 
Der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster kommt eine Sonderstellung zu, weil in kurzer Zeit 
sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden bei lau fender Geschäftstätigkeit zu er- 
fassen, zu bewerten und die Verfahrenswege zu dokum entieren waren. Für die Werter- 
mittlung schreibt die Gemeindeordnung NRW (GO) eine  Bewertung auf der Grundlage 
von vorsichtig geschätzten Zeitwerten vor, so dass die Eröffnungsbilanz ein möglichst 
realistisches Bild der tatsächlichen Vermögens- und  Schuldenlage vermitteln soll. Eine 
Bewertung der Vermögensgegenstände nur nach Anschaf fungs- und Herstellungskosten 
steht nicht mit den Zielen der Aktualität in Einklang.  
 
Im Hinblick auf eine praktische, zügige Bilanzaufst ellung und unter Berücksichtigung der 
Prinzipien von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkei t der zu bilanzierenden Sachverhalte 
eröffnet die Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHV O) verschiedene Vereinfa- 
chungsmöglichkeiten bei der Aufstellung der Eröffnu ngsbilanz, die zu einer Durchbre- 
chung des Prinzips der Einzelbewertung führen.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 27.08.2008 den Entwurf der Eröff- 
nungsbilanz zur Kenntnis genommen und an den Rechnu ngsprüfungsausschuss zur Prü- 
fung verwiesen.  
 
 
2 Prüfungsauftrag 
 
Gemäß § 92 Abs. 5 GO prüft der Rechnungsprüfungsaus schuss die Eröffnungsbilanz. In 
Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rech- 
nungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung der Rechnungsprüfung. 
 
Die Eröffnungsbilanz und der Anhang sind dahingehen d zu prüfen, ob sie ein den tat- 
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der La ge der Stadt Münster vermitteln. Die 
Prüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergän- 
zenden Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung ist die Inventur, das Inventar 
und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutz ungsdauern der Vermögensgegens- 
tände einzubeziehen.  
 
Die Beurteilung hat sich auch darauf zu erstrecken,  ob der Lagebericht mit der Eröff- 
nungsbilanz in Einklang steht und insgesamt eine zu treffende Vorstellung von der Ver- 
mögens- und Schuldenlage der Stadt Münster vermitte lt. Dabei ist auch darauf einzuge- 
hen, ob die Chancen und Risiken für die künftige En twicklung der Gemeinde zutreffend 
dargestellt sind (§ 101 Abs. 6 GO i.V.m. § 92 Abs. 5 GO).

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  55  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Erge bnis der Prüfung ist ein Prüfungs- 
bericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung  ist 
in den Prüfungsbericht aufzunehmen.  
 
 
3 Grundsätze zur Berichterstattung 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision  (AWR) erstattet den Bericht über die 
Durchführung und Ergebnisse der Eröffnungsbilanzprü fung in Anlehnung an die vom In- 
stitut der Wirtschaftsprüfer in Deutschlang e.V. fe stgelegten „Grundsätze ordnungsmäßi- 
ger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ (IDW PS 450), wonach eine klare, prob- 
lemorientierte Berichterstattung verlangt wird, die  eine Beschränkung der Berichterstat- 
tung auf das Wesentliche erforderlich macht.  
 
Über die gesetzlichen Pflichtbestandteile hinausgeh end beschreibt der Bericht insbeson- 
dere solche Feststellungen und Sachverhalte, die ei ne Änderung der im Entwurf der Er- 
öffnungsbilanz ausgewiesenen Bilanzposten nach sich ziehen.  
 
Der Bericht beinhaltet die endgültige Eröffnungsbilanz, die vom Rat der Stadt Münster be- 
raten und festzustellen ist. Daher beziehen sich di e Ausführungen zur Inventur und Be- 
wertung von Vermögens- und Schuldpositionen sowie d ie Analysen, Kennzahlen und die 
Aussagen zum Lagebericht auf die endgültige Fassung der Eröffnungsbilanz.  
 
 
 
4 Grundsätzliche Feststellungen 
 
4.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Obe rbürgermeister 
 
 
Die Eröffnungsbilanz ist gemäß § 53 Abs. 1 Satz 3 G emHVO durch einen Lagebericht 
nach § 48 GemHVO zu ergänzen. 
 
Der Lagebericht enthält, ergänzt durch Kennzahlen und Erläuterungen, Analysen zur Ver- 
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Sta dt Münster. Darüber hinaus geht er 
auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt Münster ein. 
 
Im Lagebericht werden folgende wesentliche Aussagen  zur wirtschaftlichen Lage getrof- 
fen: 
 
 
Vermögens- und Schuldenlage 
 
 
Das Bilanzvolumen der Stadt Münster per 01.01.2008 beträgt 3.594,5 Mio. €. Die Vermö- 
gens- und Schuldenlage wird im Lagebericht ausgehen d von der Bilanzstruktur anhand 
der signifikanten Bilanzpositionen erörtert. Hier s ind auf der Aktivseite insbesondere das 
Anlagevermögen i. H. v. 3.472,7 Mio. € bzw. 96,6 % und auf der Passivseite das Eigen- 
kapital (832,5 Mio. € bzw. 23,2 %), die Sonderposte n (1.510,3 Mio. € bzw. 42,0 %) und 
die Verbindlichkeiten (759,2 Mio. € bzw. 21,1 %) zu nennen. 
 
Das Eigenkapital setzt sich aus der allgemeinen Rücklage (676,5 Mio. € bzw. 18,8 %) und 
der Ausgleichsrücklage (156,0 Mio. € bzw. 4,3 %) zu sammen, deren Herleitung und 
grundlegende Bedeutung für den Haushaltsausgleich erläutert ist. 
 
Die Vermögens- und Schuldenlage wird damit korrekt wiedergegeben. Unabhängig hier- 
von ist eine darüber hinaus gehende Interpretation der Vermögens- und Schuldenlage im

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  66  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Lagebericht im Wesentlichen noch nicht enthalten. Z ukünftig sollten aus Sicht des AWR 
eventuelle Risiken aus der Vermögens- und Schuldenlage tiefgehender benannt und erör- 
tert werden.  
 
 
Ertragslage (Erträge und Aufwendungen):
 
 
Ein Lagebericht soll die Analyse des Jahresabschlus ses enthalten. Da dies bei einem La- 
gebericht zu einer Eröffnungsbilanz naturgemäß nicht möglich ist, nehmen die diesbezüg- 
lichen Erläuterungen auf die Planungen des Haushalt sjahres 2008 und der Folgejahre 
Bezug. 
 
Die wesentliche Rolle des Ergebnisplans ist dargele gt, wobei insbesondere auf die Korre- 
lation eines negativen Ergebnisses auf die Ausgleichsrücklage bzw. die Allgemeine Rück- 
lage und damit einhergehend auf die gesetzlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines 
Haushaltssicherungskonzeptes im Sinne des § 76 GO NRW hingewiesen wird. 
 
Die für den Haushaltsausgleich in erster Linie bede utsamen Ertragspositionen (Gewerbe- 
steuer, Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer etc. ) und deren voraussichtliche Ent- 
wicklung werden im Lagebericht beleuchtet. Auf der Basis aktueller Schätzungen können 
die Planansätze der Haupteinnahmequelle der Stadt – der Gewerbesteuer – in 2009 nicht 
realisiert werden (der Planansatz von 270,0 Mio. € wird voraussichtlich um 15,0 Mio. € bis 
30,0 Mio. € unterschritten) 
1. 
 
Nach einem geschätzten Defizit für das Jahr 2008 i.  H. v. rd. 24,0 Mio. € geht auch die 
Eckwerteprognose (Stand Mai 2009) für die Jahre 200 9 – 2013 von einer sich fortsetzen- 
den defizitären Haushaltslage aus. So wird in den J ahren 2009 – 2013 ein kumuliertes 
Defizit von 300,6 Mio. €
2 erwartet. 
 
Nach den Ausführungen des Lageberichtes ist vorauss ichtlich bereits mit Beschluss des 
Haushaltsplanes 2010 die Verpflichtung zur Aufstell ung eines genehmigungsfähigen 
Haushaltssicherungskonzeptes gegeben.  
 
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Haushaltsda ten teilt das AWR uneingeschränkt 
die im Lagebericht dargelegte Auffassung, dass sich  die Haushaltslage dramatisch ver- 
schlechtert hat. Der eingeschlagene Konsolidierungs kurs ist daher auch nach Auffassung 
des AWR konsequent beizubehalten, um dieser Situati on wirksam und nachhaltig zu be- 
gegnen.  
 
 
Für die zukünftigen Jahresabschlüsse wünschenswert wären aus Sicht des AWR Analy- 
sen wesentlicher Aufwandspositionen und daraus abge leitete Hinweise, ob und inwieweit 
diese Aufwandspositionen positiv beeinflussbar bzw. mit Risiken behaftet sind.  
 
 
Finanzlage: 
 
 
Im Lagebericht wird auf den voraussichtlichen Abbau  liquider Mittel und die tendenziell 
steigenden Kassenkredite hingewiesen. Die sich vers chlechternde Finanzlage wird kor- 
rekt wiedergegeben. 
 
 
                                               
1  Die Zahlen beruhen auf dem Stand Juni 2009 (vgl. Vorlage-Nr. V/0418/2009). Über etwaige Verände- 
rungen wird die Stadtkämmerin die Gremien ggf. zeitnah unterrichten.  
2  2009: - 70,4 Mio. €; 2010: - 91,0 Mio. €; 2011: - 61,7 Mio. €; 2012: - 48,5 Mio. €; 2013: - 29,0 Mio. €

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  77  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Chancen und Risiken:  
 
Als Chancen sind im Lagebericht u. a. ein notwendig er Flächenabbau und die daraus re- 
sultierende Vermeidung von Unterhaltungs- und Absch reibungsaufwendungen bei gleich- 
zeitiger Liquiditätsverbesserung genannt. Risiken w erden bei den Aufwendungen u. a. im 
Bereich der Sozialleistungen (Sozialhilfe, Jugendhi lfe, Hartz-IV-Leistungen) und im Er- 
tragsbereich bei den nur schwer zu prognostizierend en Steuereinnahmen (insbesondere 
aus der Gewerbesteuer) gesehen. 
 
Die Stadt Münster ist darüber hinaus im Rahmen ihre r Haushaltswirtschaft landes- und 
bundespolitischen Entscheidungen unterworfen, die n icht oder nur eingeschränkt beein- 
flussbar sind. Konkrete Projekte / Maßnahmen, die s ich im Falle ihrer Umsetzung auf den 
städtischen Haushalt auswirken und daher ebenfalls Chancen bzw. Risiken beinhalten, 
werden im Lagebericht nicht genannt. 
 
 
 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Lageberi cht nach den bei der Prüfung ge- 
wonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschrifte n entspricht und alle erforderlichen 
Angaben enthält. 
 
Der Lagebericht vermittelt aus Sicht des AWR insgesamt eine zutreffende Vorstellung von 
der Lage der Stadt Münster und den wesentlichen Cha ncen und Risiken ihrer zukünftigen 
Entwicklung. 
 
 
4.2 Änderungen der Eröffnungsbilanz 
 
Die nach der Bilanzprüfung des AWR aufgestellte und  diesem Bericht beigefügte Eröff- 
nungsbilanz weicht in mehreren Positionen von dem E ntwurf, der dem Rat in seiner Sit- 
zung am 27.08.2008 vorgelegt wurde, ab. 
 
Die Änderungen resultieren zum einen aus den bilanz aufhellenden Erkenntnissen der 
Prüfung des AWR, die in diesem Bericht zusammengefa sst werden. Zum anderen hat 
das Amt für Finanzen und Beteiligungen selbst diver se Korrekturen vorgenommen. So 
konnte beispielsweise erst nach der Aufstellung der  Entwurfsfassung der Eröffnungsbi- 
lanz die Erfassung des Infrastrukturvermögens abges chlossen werden, wodurch sich die 
Vermögenswerte um rd. 82,016 Mio. € erhöhten.  
 
Insgesamt führen die Änderungen gegenüber der Entwu rfsfassung zu einer um 
120.847.018,27 € höheren Bilanzsumme. Sie beträgt n unmehr 3.594.515.629,09 €. Die 
Änderungen wurden mit der allgemeinen Rücklage verrechnet und bewirken eine stärkere 
Eigenkapitalausstattung der Stadt Münster. 
 Das Eigenkapital der Stadt Münster beträgt 
nunmehr 832.522.332,08 € und liegt um 26.098.085,90  € höher als im Entwurf ausgewie- 
sen.  
 
 
5 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
Von Beginn an begleitete und beobachtete das AWR in  unterschiedlicher Weise die Ar- 
beiten zur Umstellung der Haushaltsführung auf das NKF. So waren die Prüfer/-innen des 
AWR in prüfungsvorbereitender Tätigkeit und mit dem  Ziel, Fehlentwicklungen möglichst 
frühzeitig zu erkennen, beispielsweise in den Arbei tsgruppen zur Bewertung der städti- 
schen Liegenschaften sowie des Infrastrukturvermögens vertreten.  
 
 
Daneben beobachtete das AWR die Umstellung der Haushaltsführung kontinuierlich im 
Rahmen der turnusmäßigen Prüfungen in Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  88  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Zudem wurde bei der Prüfung der kameralen Jahresrechnung stets ein Schwerpunkt auf 
den doppischen Teilabschluss gelegt. Die Erkenntnisse aus diesen Prüfungen sind eben- 
falls in diesen Prüfungsbericht einflossen. 
 
Im Projekt zur Umstellung des Haushalts-, Kassen- u nd Rechnungswesens übernahm 
das AWR die Aufgabe eines unabhängigen Projektcontr ollings. Das Projekt wurde dem 
geplanten Verlauf entsprechend zügig und ressourcenschonend umgesetzt. 
 
Gegenstand der Prüfung nach § 92 GO i.V.m. § 101 GO  ist der am 27.08.2008 dem Rat 
der Stadt Münster vorgelegte Entwurf der Eröffnungs bilanz zum 01.01.2008. Die Eröff- 
nungsbilanz wurde dahingehend geprüft, ob sie ein d en tatsächlichen Verhältnissen ent- 
sprechendes Bild der Lage der Stadt Münster vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich auf die 
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen. Die In- 
venturen, das Inventar und die Übersicht über die f ür die Abschreibungen festgelegten 
Nutzungsdauern wurden in die Prüfung einbezogen.  
 
Vor dem Hintergrund, dass Verfahrenswege und Entsch eidungen bei der Aufstellung der 
Eröffnungsbilanz durch die Verwaltung zu Beginn der  Prüftätigkeit in einigen Teilen nur 
unzureichend dokumentiert waren, vereinbarten das Finanzdezernat und das AWR, diese 
Dokumentation im Verlauf der Prüfung zu vervollstän digen bzw. nachzuholen. Dabei war 
zwischen den Beteiligten unstrittig, dass diese Ver fahrensweise einen erhöhten zeitlichen 
Prüfaufwand nach sich ziehen wird. 
 
Die Prüfer/-innen hielten die Prüfergebnisse in ein zelnen Vermerken fest und übergaben 
sie mit allen Unterlagen dem Amt für Finanzen und B eteiligungen als Nachweis für die er- 
forderlichen Anpassungen einzelner Bilanzpositionen . Gleichzeitig bilden nunmehr die im 
Rahmen der Prüfung angefertigten Vermerke mit den z usammengestellten Prüfungsdo- 
kumenten die Dokumentation der Bilanzaufstellung. 
 
Ziel der Prüfung des Lageberichtes war es festzuste llen, ob die Schilderungen der Ver- 
waltung im Lagebericht in Einklang mit der Eröffnun gsbilanz stehen, ein zutreffendes Bild 
von der Lage der Stadt Münster zum 01.01.2008 vermi ttelt wird und die Chancen und Ri- 
siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt werden. 
 
Das AWR führte die Prüfung in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in 
Deutschland e.V. festgelegten Standards zur Prüfung  von Eröffnungsbilanzwerten im 
Rahmen von Erstbewertungen (IDW PS 205) durch. Für die vorzunehmenden Arbeiten 
griff das AWR hierbei auch auf die vom Deutschen St ädtetag publizierten Hinweise zur 
Prüfung des Jahresabschlusses nach NKF (Checklisten ) sowie den KGSt-Bericht Nr. 
08/2007 zurück.  
 
Für eine pragmatische Vorgehensweise wurden einzeln e zusammenhängende Bilanzpo- 
sitionen zu Prüffeldern zusammengefasst und geprüft . Die Zielsetzung bestand darin, mit 
Hilfe geeigneter Prüfverfahren zu folgenden Aussagen zu kommen: 
  
 Über die Vollständigkeit der erfassten und in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen 
Vermögens- und Schuldenpositionen  
 
 Zum Vorhandensein der Vermögensgegenstände und Sch ulden am 01.01.2008 
 
 Über die Werthaltigkeit der Bilanzposten, d.h. sin d die NKF-Bewertungsvorschriften 
eingehalten worden 
  
 Über die Zuordnung der Einzelwerte zum wirtschaftl ichen Eigentum der 
Stadt Münster 
 
 Über den richtigen Ausweis des Vermögens und der S chulden in der Eröffnungsbi- 
lanz bzw. über die Darstellung und Berichterstattung von relevanten Sachverhalten 
in den Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  99  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Der Personaleinsatz und die Zeitplanung für die ver schiedenen Teilaufgaben wurden im 
Prüfplan des AWR verankert. Die Prüfungstätigkeiten  erstreckten sich über einen Zeit- 
raum von Oktober 2008 bis Ende Mai 2009. Vor Aufnah me der Prüftätigkeiten entwickelte 
das zuständige Prüfteam für jedes einzelne Prüffeld  eine Prüfstrategie und erstellte ein 
individuelles Konzept, um die Grundsätze der Wesent lichkeit und Wirtschaftlichkeit bei 
der Prüfung der Eröffnungsbilanz einzuhalten. Nach einer Risikobeurteilung für das 
betreffende Prüffeld wurden die Prüfungshandlungen so ausgerichtet, dass Fehler in der 
Rechnungslegung, die als wesentlich anzusehen sind,  nicht unentdeckt bleiben (risikoori- 
entierter Prüfungsansatz).  
 
 
 
6 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungsleg ung 
 
6.1 Buchführung 
 
Gemeinden und Gemeindeverbände, die von der Möglich keit einer schrittweisen Umstel- 
lung der Haushaltsführung Gebrauch machen, erfassen  nicht nur die Geschäftsvorfälle 
der umgestellten Aufgabenbereiche vollständig nach dem System der doppelten Buchfüh- 
rung, sondern bewerten und erfassen auch das diesem  Aufgabenbereich zugeordnete 
Vermögen und die Schulden. Die auf die umgestellten  Aufgabenbereiche reduzierten 
Vermögens- und Schuldenübersichten wurden schrittwe ise in die Eröffnungsbilanz wei- 
terentwickelt.  
 
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.20 08 ergibt sich daher nur teilweise 
aus den Ergebnissen einer zum 01.01.2008 durchgefüh rten Inventur. Ein anderer Teil re- 
sultiert aus der Fortschreibung der im Zuge der sch rittweisen Umstellung der Haushalts- 
führung erfassten Vermögens- und Schuldenwerte.  
 
Die Stadt Münster setzt für die Buchführung ein zer tifiziertes SAP-
Buchführungsprogramm ein, das vor dem Systemstart a usführlich getestet wurde. Ge- 
meinsam mit den angebundenen Vorverfahren bildet es  die Grundlage für eine ordnungs- 
gemäße Buchführung.  
 
Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegu ngsbezogene interne Kontrollsys- 
tem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitnahe 
und sachlich geordnete Erfassung der Geschäftsvorfälle.  
 
Rechnungsbelege werden in das SAP-System eingescann t und belegen die jeweiligen 
Ausgabebuchungen. Die Buchungen von Einnahmen erhal ten ein Kennzeichen für den 
Teilvorgang und eine Vertragsnummer, so dass eine R ückführung zum Ursprungsbeleg 
bzw. Verwaltungsvorgang gewährleistet ist.  
 
Die Nebenbuchhaltungen wie Anlagenrechnung, Debitor en- und Kreditorenbuchhaltung 
sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und Auswertbarkeit von 
Einzelwerten, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden. 
 
Die geprüfte Eröffnungsbilanz stellt das Bindeglied  zwischen dem kameralen Rech- 
nungswesen und der doppelten Buchführung dar. Im Zu ge der Aufstellung der Eröff- 
nungsbilanz wurden Forderungen, Verbindlichkeiten s owie die Bestände der Vorschuss- 
und Verrechnungskonten aus der kameralen Ära in die Eröffnungsbilanz übernommen.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  1100  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
6.2 Inventur / Inventar 
 
Die Stadt Münster hat im Zuge der sukzessiven Umste llung der Haushaltsführung das 
den jeweiligen Aufgabenbereichen zugeordnete Vermög en und die Schulden im Sinne 
des § 53 Abs. 2 GemHVO erfasst und bewertet.  
 
Um eine ordnungsgemäße, einheitliche und vollständige Bestandsaufnahme bei der Stadt 
zu gewährleisten, wurde eine Inventurrichtlinie era rbeitet. Die Richtlinie für die Erfassung 
und Bewertung des Anlagevermögens der Stadt Münster  in der Eröffnungsbilanz und in 
Folgebilanzen war Grundlage für die jeweilige Besta ndsaufnahme bei der schrittweisen 
Umstellung der Haushaltsführung. 
 
Mit der Umstellung der Haushaltsführung des jeweili gen Aufgabenbereiches wurde das 
Inventar in die SAP-Buchhaltung übernommen und systematisch fortgeschrieben.  
 
 
6.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Im Erläuterungsteil des Anhangs zur Eröffnungsbilan z der Stadt Münster werden die Bi- 
lanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 53  i.V .m. § 44 Abs. 1 GemHVO ange- 
geben und so erläutert, dass sachverständige Dritte  die Posten der Eröffnungsbilanz be- 
urteilen können.  
 
Die Ermittlung der Wertansätze für die Eröffnungsbi lanz ist im Sinne des § 54 GemHVO 
auf der Grundlage von vorsichtig geschätzten Zeitwe rten durch geeignete Verfahren vor- 
genommen worden. Hierbei wurde überwiegend auf den Rekonstruktionszeitwert abge- 
stellt, d.h. der jeweilige Vermögensgegenstand erhä lt seinen Wert dadurch, dass er          
– wenn er nicht vorhanden wäre – zur Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und politi- 
schen Beschlüsse neu angeschafft oder hergestellt werden müsste. 
 
Grundlage für eine vorsichtige Schätzung von Zeitwe rten können Verkehrswerte, Wieder- 
beschaffungswerte, Wiederbeschaffungszeitwerte oder  Anschaffungs- oder Herstellungs- 
kosten sein. In den Fällen, in denen das NKF zur Ve reinfachung der Erstbewertung pau- 
schale Verfahren anbietet, nutzte die Verwaltung de r Stadt Münster die im Gesetz und in 
der Handreichung des Innenministeriums NRW beschrie benen Verfahren zur Schätzung 
des Zeitwertes. Bei kostenrechnenden Einrichtungen wurden gesetzeskonform die für die 
Gebührenberechnungen maßgeblichen Wiederbeschaffungszeitwerte und sofern vorhan- 
den auch die zu den Vermögensgegenständen gehörende n Sonderposten in die Eröff- 
nungsbilanz übernommen. 
 
Der Grundsatz der Einzelbewertung ist beachtet word en. Soweit möglich wurde von Be- 
wertungsvereinfachungsverfahren in Form von Festwer ten und Gruppenbewertung oder 
der Bildung von Sachgesamtheiten Gebrauch gemacht.  
 
Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung b ekannt gewordenen Risiken wurden 
berücksichtigt. Hierfür wurden entsprechende Rückstellungen dotiert oder Abzüge bei der 
Bewertung von Vermögensgegenständen vorgenommen.  
Bei der Ermittlung der Wertansätze beachtete die Verwaltung steuerrechtliche Belange, in 
dem bei der Bewertung des Vermögens von hoheitlichen Aufgabenbereichen von Zeitwer- 
ten einschließlich Mehrwertsteuer ausgegangen wurde . Demgegenüber wurden im unter- 
nehmerischen Bereich (Betriebe gewerblicher Art) mi t der Möglichkeit des Vorsteuerab- 
zugs nur die Nettowerte berücksichtigt. 
 
Abschreibungen werden grundsätzlich linear vorgenommen. Dies führt in den Folgejahren 
in der städtischen Ergebnisrechnung zu einer gleich mäßigen Belastung aus den getätig- 
ten Investitionen.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  1111  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
6.4 Örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Verm ögensgegenstände 
 
Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdau er von abnutzbaren Vermögensge- 
genständen ist die vom Innenministerium NRW bekannt  gegebene Abschreibungstabelle 
zu Grunde zu legen. Innerhalb des dort vorgegebenen  Rahmens ist unter Berücksichti- 
gung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse die jeweilige Nutzungsdauer so festzulegen, 
dass eine Stetigkeit bei der Bemessung von Abschreibungen gewährleistet wird.  
 
In diesem Sinne hat die Verwaltung der Stadt Münste r unter Beachtung der vom Innen- 
ministerium NRW verbindlich vorgegebenen NKF-Rahmen tabelle der Gesamtnutzungs- 
dauern für kommunale Vermögensgegenstände eine örtl iche Abschreibungstabelle er- 
stellt, in der die individuellen Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände konkret festge- 
legt wurden. 
 
Die von der Stadt Münster festgelegten Nutzungsdaue rn bewegen sich überwiegend am 
oberen Rand der gesetzlich zulässigen Werte. Hierdu rch werden die Kosten für Investiti- 
onen auf die maximal zulässige Anzahl von Nutzungsj ahren verteilt, was in der zukünfti- 
gen Haushaltsplanung zu einer Reduzierung des jährl ichen Aufwandes für Abschreibun- 
gen beiträgt und den jeweiligen Haushaltsausgleich erleichtert.  
 
 
7 Feststellungen zur Gesamtaussage der Eröffnungsbi lanz 
 
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.20 08 entspricht der in § 41 GemHVO 
festgelegten Mindestgliederung. Sie wurde ordnungsg emäß aus den Konten der SAP-
Buchhaltung entwickelt und umfasst alle Vermögens- und Schuldenpositionen der Stadt 
Münster. 
 
7.1 Überleitung vom Entwurf zur festzustellenden Fa ssung der Eröffnungsbilanz 
 
Der dem Rat in seiner Sitzung am 27.08.2008 vorgele gte Entwurf der Eröffnungsbilanz 
vermittelte in vielen Positionen ein vorläufiges Bild der Vermögens- und Schuldenlage der 
Stadt Münster. Zur endgültigen Fassung wurden erheb liche Anpassungen des Bilanzent- 
wurfes erforderlich.  
 
Im Rahmen dieses Berichtes wird unter Berücksichtig ung der dem AWR bekannten 
Sachverhalte eine Überleitung zu der vom Rat der St adt Münster festzustellenden Eröff- 
nungsbilanz vorgenommen. Die Auswirkungen sind in d er nachfolgenden Bilanzübersicht 
dargestellt und werden im Folgenden positionsweise erörtert:

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  1122  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Entwurfsfassung Änderungen Bilanzwert 01.01.2008 
Euro Euro Euro 
A k t i v a 3.473.668.610,82 120.847.018,27 3.594.515.629,09 
1. Anlagevermögen 3.355.151.912,98 117.506.079,24 3.472.657.992,22 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 61.866,78 18.304,24 80.171,02 
1.2 Sachanlagen 2.902.465.706,56 112.437.353,55 3.014.903.060,11 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 267.808.597,18 -3.806.742,79 264.001.854,39 
1.2.1.1 Grünflächen 124.694.511,57 169.273,70 124.863.785,27 
1.2.1.2 Ackerland 40.749.742,53 -1.009.874,25 39.739.868,28 
1.2.1.3 Wald, Forsten 4.942.329,96 0,00 4.942.329,96 
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 97.422.013,12 -2.966.142,24 94.455.870,88 
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 780.421.888,04 15.613,27 780.437.501,31 
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 43.577.638,27 101.846,37 43.679.484,64 
1.2.2.2 Schulen 338.643.589,87 21.211.465,01 359.855.054,88 
1.2.2.3 Wohnbauten 6.631.229,17 -1.276.130,21 5.355.098,96 
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgeb äude 391.569.430,73 -20.021.567,90 371.547.862,83 
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.734.651.062,78 98.480.910,74 1.833.131.973,52 
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 305.426.132,16 10.928.277,60 316.354.409,76 
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 45.072.289,32 0,00 45.072.289,32 
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00 
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 740.969.945,78 -160.777,40 740.809.168,38 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrsl enkungsanlagen 623.384.316,10 82.998.419,01 706.382.73 5,11 
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 19.798.379,42 4.714.991,53 24.513.370,95 
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 6.534.360,54 7.086.555,28 13.620.915,82 
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 18.278.744,23 -380.411,91 17.898.332,32 
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.080.643,20 10.655.974,78 65.736.617,98 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 39.690.410,59 385.454,18 40.075.864,77 
1.3 Finanzanlagen 452.624.339,64 5.050.421,45 457.674.761,09 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 419.266.939,93 6.155.463,85 425.422.403,78 
1.3.2 Beteiligungen 933.592,71 282.442,53 1.216.035,24 
1.3.3 Sondervermögen 16.965.865,87 1.197.244,52 18.163.110,39 
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 13.117.973,73 -2.584.729,45 10.533.244,28 
1.3.5 Ausleihungen 2.339.967,40 0,00 2.339.967,40 
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 
1.3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 
1.3.5.3 an Sondervermögen 150.319,80 0,00 150.319,80 
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 2.189.647,60 0,00 2.189.647,60 
2. Umlaufvermögen 101.229.433,25 2.998.379,03 104.227.812,28 
2.1 Vorräte 346.935,97 9.070,88 356.006,85 
2.1.1 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, Waren 305.029,14 50.977,71 356.006,85 
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 41.906,83 -41.906,83 0,00 
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 37.733.659,74 1.842.699,30 39.576.359,04 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 19.843.832,08 1.852.961,79 21.696.793,87 
2.2.1.1 Gebühren 1.344.522,72 558.415,28 1.902.938,00 
2.2.1.2 Beiträge 6.758.263,51 -3.695.201,41 3.063.062,10 
2.2.1.3 Steuern 7.273.466,64 3.099.193,36 10.372.660,00 
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 3.425.207,24 1.303.825,00 4.729.032,24 
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1.042.371,97 586.729,56 1.629.101,53 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 15.322.880,75 -52.169,32 15.270.711,43 
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.700.632,33 437.541,23 3.138.173,56 
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich -163.015,75 256.333,43 93.317,68 
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 10.714.634,77 12.664,72 10.727.299,49 
2.2.2.4 gegen Beteiligungen 1.636,00 0,00 1.636,00 
2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.068.993,40 -758.708,70 1.310.284,70 
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.566.946,91 41.906,83 2.608.853,74 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 9.125.370,50 9.125.370,50 
2.4 Liquide Mittel 63.148.837,54 -7.978.761,65 55.170.075,89 
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 17.287.264,59 342.560,00 17.629.824,59

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  1133  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Entwurfsfassung Änderungen Bilanzwert 01.01.2008 
Euro Euro Euro 
P a s s i v a 3.473.668.610,82 120.847.018,27 3.594.515.629,09 
1. Eigenkapital 806.424.246,18 26.098.085,90 832.522.332,08 
1.1 Allgemeine Rücklage 666.762.541,20 9.722.702,43 676.485.243,63 
davon 
 - Deckungsrücklage Stadt Münster 5.810.764,00 -14.660,00 5.796.104,00 
 - Deckungsrücklage Städtische Bühnen 0,00 843.071,69 843.071,69 
1.2 Sonderrücklage 0,00 0,00 0,00 
1.3 Ausgleichsrücklage 139.661.704,98 16.375.383,47 156.037.088,45 
2. 
Sonderposten 1.451.160.334,23 59.163.952,80 1.510.324.287,03 
2.1 für Zuwendungen 647.085.958,40 36.734.796,26 683.820.754,66 
2.2 für Beiträge 775.805.614,99 22.924.688,90 798.730.303,89 
2.3 für den Gebührenausgleich 3.195.311,34 0,00 3.195.311,34 
2.4 Sonstige Sonderposten 25.073.449,50 -495.532,36 24.577.917,14 
3. Rückstellungen 436.522.815,45 40.953.726,29 477.476.541,74 
3.1 Pensionsrückstellungen 396.486.410,03 -570.220,00 395.916.190,03 
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 6.500.000,00 0,00 6.500.000,00 
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 20.132.100,00 0,00 20.132.100,00 
3.4 Sonstige Rückstellungen 13.404.305,42 41.523.946,29 54.928.251,71 
4. Verbindlichkeiten 764.054.601,80 -4.897.625,53 759.156.976,27 
4.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 722.251.168,30 -4.720.135,77 717.531.032,53 
4.2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 
4.2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 
4.2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 
4.2.4 vom öffentlichen Bereich 419.161.219,89 -11.847.299,67 407.313.920,22 
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 303.089.948,41 7.127.163,90 310.217.112,31 
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi cherung 0 2.584,09 2.584,09 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufna hmen gleichkommen 7.361.818,36 1.258.914,84 8.620.733,20 
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.589.770,32 -6.056.164,77 7.533.605,55 
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 13.219.146,61 -1.264.000,70 11.955.145,91 
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 7.632.698,21 5.881.176,78 13.513.874,99 
5. Passive Rechnungsabgrenzung 15.506.613,16 -471.121,19 15.035.491,97

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  1144  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
Die Änderungen wurden ergebnisneutral mit der allge meinen Rücklage verrechnet und 
führen im Saldo zu einer Stärkung des städtischen Eigenkapitals.  
 
Die nachstehenden Erläuterungen der einzelnen Posit ionen aus der endgültigen Eröff- 
nungsbilanz greifen das Gliederungsschema des § 41 GemHVO auf, so dass an dieser 
Stelle das Schema des Berichtes durchbrochen wird. 
 
 
 
I Aktiva  
 
1. Anlagevermögen  
 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände  80.171,02  € 
 
Bei dieser Bilanzposition handelt es sich um entgel tlich erworbene DV-Lizenzen 
und DV-Software, die als Spezialprogramme nicht der  zentralen Beschaffung 
durch die citeq unterlagen. Sie wurden während der Umstellungsphase aus dem 
Budget der jeweiligen Geschäftsbereiche finanziert und mit den Anschaffungskos- 
ten im Zeitpunkt des Erwerbs bewertet. Die immateri ellen Vermögensgegenstän- 
de sind in der Anlagenrechnung einzeln erfasst, die  historischen Anschaffungs- 
kosten wurden korrekt auf den Eröffnungsbilanzstich tag 01.01.2008 fortgeschrie- 
ben. 
 
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden geset zeskonform über einen 
Zeitraum von 3 Jahren abgeschrieben.  
 
Der Wertansatz für immaterielle Vermögensgegenständ e liegt im Zuge von nach- 
träglich zu aktivierenden Anlagezugängen und Umgrup pierungen innerhalb der 
verschiedenen Anlagegruppen geringfügig höher als d er Ansatz im Entwurf der 
Eröffnungsbilanz: 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Immaterielle Vermögensgegenstände 61.866,78 18.304, 24 80.171,02 
 
 
1.2 Sachanlagen 
 3.014.903.030,11 € 
 
Unter Sachanlagen werden die materiellen Vermögensg egenstände der Stadt 
Münster erfasst, die für Zwecke der Herstellung und  Lieferung von Dienstleistun- 
gen und Wirtschaftsgütern, zur Überlassung an Dritt e oder für eigene Verwal- 
tungszwecke vorhanden sind und von der Stadt Münste r länger als ein Haushalts- 
jahr genutzt werden.  
 
Das Sachanlagevermögen der Stadt Münster setzt sich  am Eröffnungsbilanzstich- 
tag 01.01.2008 aus folgenden Vermögensgruppen zusammen:  
 
 Unbebaute Grundstücke und 
 grundstücksgleiche Rechte 264.001.854,39 € 
 Bebaute Grundstücke und 
 grundstücksgleiche Rechte 780.437.501,31 € 
 Infrastrukturvermögen 1.833.131.973,52 € 
 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 € 
 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 13.620.885,82 € 
 Masch. u. technische Anlagen, Fahrzeuge 17.898.332 ,32 € 
 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.736.617,98 €  
 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau      40.075 .864,77 €
 
Summe 3.014.903.030,11 €

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  1155  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und  
grundstücksgleiche Rechte  264.001.854,39 € 
 
Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen s ich keine benutzbaren 
Gebäude oder Teile der städtischen Infrastruktur be finden. Zu den grundstücks- 
gleichen Rechten gehören auch Erbaurechte. 
 
Wegen der unterschiedlichen Nutzung der unbebauten Grundstücke für die städti- 
sche Aufgabenerfüllung wird der Bilanzposten wie folgt weiter untergliedert:  
 
 Grünflächen 124.863.785,27 € 
 Ackerland 39.739.868,28 € 
 Wald- und Forstflächen 4.942.329,96 € 
 Sonstige unbebaute Grundstücke    94.455.870,88 €
 
Summe 264.001.854,39 € 
 
Der Grundstücksbestand sowie Zu- und Abgänge wurden  in der Vergangenheit 
mit einer DV-gestützten Informix-Datenbank verwalte t und fortgeschrieben. Die 
Vollständigkeit der Bestandsführung überprüfte das Amt für Immobilienmanage- 
ment regelmäßig durch Abgleiche mit dem Automatisie rten Liegenschaftsbuch 
(ALB). 
 
Zum 19.07.2007 überspielte die Verwaltung den Daten bestand in das Flurstücks- 
verwaltungsmodul von IMSware und zu Beginn des Jahr es 2008 wurden die Ver- 
mögensdaten zusätzlich auch in das SAP-Modul „FI-AA “ (Modul Anlagenrech- 
nung) übernommen. Die in IMSware eingegeben Verände rungen (Veräußerun- 
gen, Käufe etc.) wurden per Datenschnittstelle zu S AP parallel auch in die Anla- 
gerechnung eingepflegt. 
 
Die Verwaltung der Stadt Münster differenzierte aus  Gründen der Vereinfachung 
der Bestandsführung nicht die für einen Verkauf vor gesehenen Grundstücke als 
Vorratsvermögen (Umlaufvermögen). Gleichwohl wurde bei diesen Grundstücken 
das für die Bewertung des Umlaufvermögens vorgesehe ne strenge Nie- 
derstwertprinzip berücksichtigt.  
 
Bei der Bewertung der Grundstücke wurden Einheitspr eise zu Grunde gelegt, die 
je nach Nutzungsart des Grundstückes unterschiedlich hoch ausfallen.  
 
Die Ermittlung dieser Einheitspreise war teilweise nicht ausreichend dokumentiert. 
In einzelnen Fällen wurden bei der Bewertung auch n icht die vorgesehenen Ein- 
heitspreise verwendet sondern höhere oder niedriger e. Daneben waren einzelne 
Grundstücke anders eingruppiert, als es sich nach S achlage ergeben würde. Die- 
se Abweichungen waren nicht ausreichend dargelegt, so dass die Aufarbeitung 
der einzelnen Feststellungen Änderungen des Bilanza usweises in der vom Rat 
festzustellenden Eröffnungsbilanz nach sich zogen. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Unbebaute Grundstücke und  
grundstücksgleiche Rechte 
 
davon 
Grünflächen 
Ackerland 
Wald- und Forstflächen 
Sonstige unbebaute Grundstücke 
 
 
267.808.597,18 
 
124.694.511,57 
40.749.742,53 
4.942.329,96 
97.422.013,12 
 
 
- 3.806.742,79 
 
169.273,70 
- 1.009.874,25 
0,00 
- 2.966.142,24 
 
 
264.001.854,30 
 
124.863.785,27 
39.739.868,28 
4.942.329,96 
94.455.870,88

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  1166  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
1.2.2 Bebaute Grundstücke und  
grundstücksgleiche Rechte  780.437.501,31  € 
 
Die bebauten Grundstücke sind Grundstücke im Sinne des § 74 Bewertungs-
gesetz, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden.  
 
Zum Vermögen der Stadt Münster zählen 53 Kinder- un d Jugendeinrichtungen, 
183 Schulgebäude, 19 Wohnbauten und 275 sonstige Di enst-, Geschäfts- und 
Betriebsgebäude. Die Bilanzposition setzt sich aus den Werten der Grundstücke 
und der Werte für aufstehende Gebäude zusammen. Ent sprechend der gemeind- 
lichen Nutzung gliedert sich die Bilanzposition wie folgt weiter auf: 
 
 Kinder- und Jugendeinrichtungen 43.679.484,64  € 
 Schulen 359.855.054,88  € 
 Wohnbauten 5.355.098,96 € 
 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
 Betriebsgebäude 371.547.862,83 €
 
Summe 780.437.501,31 € 
 
Die städtischen Gebäude werden ausnahmslos durch da s Amt für Immobilienma- 
nagement mit Hilfe eines Softwareprogramms „IMSware“ zur Bewirtschaftung der 
Immobilien verwaltet. Grundlage für die Bewertung d er Gebäude waren die im 
IMS-System hinterlegten Stammdatensätze der Gebäude . Die Bewertung wurde 
zentral und einheitlich nach den Regeln des NKF dur ch die städtische Bewer- 
tungsstelle vorgenommen.  
 
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erfolgte die Bewertung der Gebäude auf 
der Grundlage von vorsichtig geschätzten Zeitwerten . Hierzu sind Gebäude, die 
für kommunale Aufgaben genutzt werden (soziale, kul turelle Zwecke, Kinder- und 
Jugendeinrichtungen, Schulen, Sporthallen, Feuersch utz und Rettungswesen), 
nach dem Sachwertverfahren bewertet worden. Gebäude , die in marktverglei- 
chender Weise genutzt werden, wurden nach dem Ertra gswertverfahren bewertet. 
Neben dem Sach- und Ertragswertverfahren wurde in e inzelnen Fällen auf Versi- 
cherungswerte unter Berücksichtigung altersbedingte r Abnutzung und Mängel zu- 
rückgegriffen. 
 
Das Sachwertverfahren kam bei rd. 93 % der städtisc hen Objekte zur Anwendung 
und ist somit das maßgebliche Bewertungsverfahren. Hierbei wurden Normalher- 
stellungskosten (NHK 2000) für die Bewertung zu Gru nde gelegt, die durch Indi- 
zierung an die Preisverhältnisse zum Bewertungsstic htag angepasst worden sind. 
Der Sachwert ergibt sich mathematisch als Produkt a us Gebäudefläche und den 
indizierten Normalherstellungskosten. 
 
Von den 53 Kindertageseinrichtungen wurden beispiel sweise 52 mit dem Sach- 
wertverfahren bewertet. In den Fällen, in denen exa kte Baukosten aus Zuwen- 
dungsbescheiden und anderen Dokumentationen vorlage n, sind hierbei die tat- 
sächlichen Kosten für eine Bewertung zu Grunde gele gt worden. Bei einem Kin- 
dergarten erfolgte die Bewertung nach dem Ertragswe rtverfahren, weil das Objekt 
verpachtet war. 
 
Beim Sachwertverfahren berücksichtigte die Verwaltung einen Zuschlag von 10 
 % 
auf die im System hinterlegten Nutzflächen (Nettofl ächen) zur Ermittlung der bei 
der Bewertung zu Grunde zu legenden Gebäudegrundflä chen (Bruttoflächen). Es 
wurde jeweils von einem mittleren Ausstattungsstand ard ausgegangen. Der Wert 
der Außenanlagen wurde durch die Bewertungsstelle i n Form eines angemesse- 
nen pauschalen Aufschlags von 2 % auf den Gebäudewe rt berücksichtigt. Die 
Bewertungsstelle legte die maximal zulässigen Nutzu ngsdauern für die Gebäude- 
bewertung zu Grunde. Aus der Differenz von Gesamtnutzungsdauer und Alter des

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  1177  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Gebäudes wurde die bei der Bewertung zu berücksicht igende Restnutzungsdauer 
abgeleitet.  
 
Auf der Grundlage von Gebäudebegehungen ermittelten  Fachleute einen Wertbe- 
richtigungsbedarf für unterlassene Instandhaltungen  i. H. v. rd. 26,7 Mio. €, der 
bei der Bewertung der Gebäude in Abzug gebracht wur de. Ein offener Bilanzaus- 
weis in Form einer Rückstellung im Sinne des § 36 A bs. 3 GemHVO ist für diese 
Wertminderung nicht erlaubt, weil sie nicht innerha lb der mittelfristigen Finanzpla- 
nung durch Instandhaltungsmaßnahmen ausgeglichen werden kann.  
 
Bei kommunal genutzten bebauten Grundstücken ist de r Grund und Boden mit 
30 % des aktuellen Wertes für das umgebende erschlo ssene Bauland bewertet 
worden und bewegt sich damit in den gesetzlichen Gr enzen von 25 % - 40 %. Die 
Grundstücke bei nicht kommunal-nutzungsorientiert e rrichteten Gebäuden bewer- 
tete die Verwaltung der Stadt Münster mit den betreffenden Bodenrichtwerten. Ein 
gesonderter Ausweis der Grundstückswerte in der Bil anz ist bei dieser Position 
nicht vorgesehen.  
 
Aus der Bilanzprüfung ergaben sich Hinweise, aufgru nd derer Gebäude- bzw. 
Grundstückswerte in Teilbereichen zu berichtigen, n achzuerfassen oder anderen 
Bilanzposten zuzuordnen waren, weil in einigen Fällen 
 
- die Grundstückswerte nicht den Regeln des NKF ent sprechend bewertet und 
Abweichungen zu den gesetzlichen Normen nicht ausre ichend dokumentiert 
wurden,  
 
- es mitunter Erfassungsfehler bei der Wertminderun g für unterlassene Instand- 
haltungen gab,  
 
- diverse Übertragungsfehler festgestellt,  
 
- vereinzelt sachlich nicht begründbare Baupreisindizes verwendet, 
 
- beim Ertragswertverfahren Grundstückswerte und Mi eten nicht immer sachge- 
recht berücksichtigt,  
 
- in einzelnen Fällen nicht gerechtfertigte Rundungen vorgenommen wurden, 
 
- verschiedene Restnutzungsdauern nicht den Vorgaben entsprachen und  
 
- einige Grundstücke und Gebäude unter dem falschen  Bilanzposten erfasst wa- 
ren.  
 
Die Hinweise wurden gemeinsam mit dem Amt für Immob ilienmanagement und 
dem Amt für Finanzen und Beteiligungen aufgegriffen  und führten zu Anpassun- 
gen der Bilanzposition „Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Bebaute Grundstücke und grundstücks- 
gleiche Rechte 
 
davon: 
- Kinder- und Jugendeinrichtungen 
- Schulen 
- Wohnbauten 
- Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
  Betriebsgebäude 
 
 
780.421.888,04 
 
 
43.577.638,27 
338.643.589,87 
6.631.229,17 
 
391.569.430,73 
 
 
15.613,27  
 
 
101.846,37  
21.211.465,01  
- 1.276.130,21  
 
- 20.021.567,90 
 
780.437.501,31  
 
 
43.679.484,64  
359.855.054,88  
5.355.098,96  
 
371.547.862,83

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  1188  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
1.2.3 Infrastrukturvermögen  1.833.131.973,52 € 
 
Zum Infrastrukturvermögen der Stadt Münster zählen Grundstücke mit Straßen, 
Kanalisation und sonstige Verkehrs-, Ver- und Entso rgungseinrichtungen, z.B. 
Kläranlagen oder Sonderbauwerke.  
 
Wegen ihrer Eigenart und der sich daraus ergebenden  eingeschränkten Verwen- 
dungsmöglichkeit ist das Infrastrukturvermögen in d er Bilanz gesondert auszuwei- 
sen.  
 
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Münster setzt s ich am 01.01.2008 wie folgt 
zusammen:  
 
 Grund- und Boden  
des Infrastrukturvermögens 316.354.409,76 € 
 Brücken und Tunnel 45.072.289,32 € 
 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 
 und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
 Entwässerungs- und  
Abwasserbeseitigungsanlagen 740.809.168,38 € 
 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
und Verkehrslenkungsanlagen 706.382.735,11 € 
 Sonstige Bauten  
des Infrastrukturvermögens      24.513.370,95 €
 
Summe 1.833.131.973,52 € 
 
 
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 
 316.354.409,76 € 
 
Unter der Bilanzposition „Grund und Boden des Infra strukturvermögens“ erfasste 
die Verwaltung alle Grundstücke mit Straßen, Kanali sation oder sonstigen Ver- 
kehrs- bzw. Versorgungseinrichtungen.  
 
Zu den Versorgungseinrichtungen zählen auch Regenrü ckhaltebecken. Deren 
Flächen wurden bei den unbebauten Grundstücken erfa sst, da diese in der Regel 
Bestandteil von Wiesen- und Weideflächen sind, die flächenmäßig überwiegen. 
Eine Trennung der Grundstücke wurde nicht vorgenommen. 
 
Bei der Bewertung dieser Grundstücke ist danach zu differenzieren, ob es sich um 
ein Grundstück im planungsrechtlichen Innenbereich oder Außenbereich handelt. 
 
In der Entwurfsfassung wurden für den planungsrechtlichen Innenbereich die Wer- 
te für den Grund und Boden dem örtlichen Grundstück smarktbericht 2004 / 2005 
entnommen (hiernach ergibt sich ein maßgeblicher We rt von 27,00 € / qm). Für 
die endgültige Bilanz ist der aktuelle Grundstücksm arktbericht des Jahres 2007 
herangezogen worden, wodurch sich die Werte um 1,00  € / qm auf 28,00 € / qm 
erhöhten. In der Summe ergibt sich hierdurch eine A ktivmehrung von 
11.233.673,60 €. Für den Außenbereich wurde 1,00 € / qm angesetzt. 
 
Die Stadt Münster orientierte sich bei der Abgrenzu ng zwischen planungsrechtli- 
chem Innen- und Außenbereich an den ordnungsrechtli chen Vorschriften für die 
Anleinpflicht von Hunden innerhalb bebauter Wohngebiete.  
 
Zusätzlich zur Aktivmehrung auf Grund des aktuellen  Grundstückmarktberichtes 
war in einzelnen Fällen die Zuordnung der Grundstüc ke des Infrastrukturvermö- 
gens zum Innen- bzw. Außenbereich zu ändern, so das s der Bilanzwert der end- 
gültigen Fassung der Eröffnungsbilanz von dem des Entwurfs abweicht.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  1199  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Grund und Boden des  
Infrastrukturvermögens 305.426.132,16 10.928.277,60 316.354.409,76 
 
 
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 
 45.072.289,32 € 
 
Im Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz b efanden sich 33 Holzbrücken, 
169 Betonbrücken, 32 Stahlbrücken und 4 Steinbrücke n im Eigentum der Stadt 
Münster.  
 
Jede Brücke ist mit ihren Grunddaten wie Fläche, Ba ujahr oder Baustoffklasse in 
einer Bauwerkdatenbank beim Tiefbauamt der Stadt Mü nster registriert. Zur Be- 
wertung griff die Verwaltung auf die vorhandenen Datensätze zurück.  
 
Die vorsichtig geschätzten Zeitwerte wurden auf der  Grundlage aktueller Bauprei- 
se für einen qm Brückenfläche ermittelt. Hierbei wu rden die angesetzten Bauprei- 
se je nach Baustoffart der Brücke, z.B. Holz, Beton  oder Stahl, unterschieden und 
mit den Auswertungen des Landesbetriebes Straßen NR W abgeglichen. In den 
Baupreisen sind die Ingenieurleistungen enthalten.  
 
Die ermittelten Einheitspreise multiplizierte man m it den jeweiligen Brückenflä- 
chen, so dass sich ein aktueller Wiederbeschaffungs wert errechnen ließ. Aus der 
gesetzlich festgelegten Gesamtnutzungsdauer und dem für jede Brücke registrier- 
tem Herstellungsjahr ließ sich die Restnutzungsdaue r ableiten und unter Berück- 
sichtigung der Wiederbeschaffungskosten der aktuell e Wiederbeschaffungszeit- 
wert abschätzen.  
 
Bilanzposition Wert lt. Entwurf 
in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Brücken und Tunnel 45.072.289,32 0,00 45.072.289,32  
 
 
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und 
 
 Sicherheitsanlagen  0,00 € 
 
Die zwei vorhandenen Gleisanlagen sind mit einem Er innerungswert von 1,00 € 
erfasst worden. Sie werden unter der Bilanzposition  „1.2.3.6 Sonstige Bauten des 
Infrastrukturvermögens“ ausgewiesen. 
 
 
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanla gen 
 740.809.168,38 € 
 
Das in der Position „Entwässerungs- und Abwasseranl agen“ zusammengefasste 
Vermögen besteht aus den Anlagen zur Sammlung (Kanä le), zum Transport 
(Pumpwerke) und zur Reinigung von Schmutz- und Regenwasser. Darüber hinaus 
beinhaltet es auch Regenrückhalte- und Regenreinigu ngsbecken sowie Abschei- 
der. Das Kanalnetz umfasst rd. 1.550 km und unterli egt auf Grund regelmäßiger 
Kanalbefahrungen und Untersuchungen einer permanenten Inventur. 
 
Zur Bewertung der Vermögensgegenstände hat das Tief bauamt von dem Bewer- 
tungsvereinfachungsverfahren gemäß § 56 Abs. 4 GemH VO Gebrauch gemacht 
und die zum Zwecke der Gebührenkalkulation ermittel ten Wiederbeschaffungs- 
zeitwerte in die Eröffnungsbilanz übernommen. 
 
Für die Vermögensbewertung der Kanalanlagen wird se it der Neubewertung im 
Jahr 2004 das Programm „WERT“ eingesetzt. Hierbei bilden die digitalisierten und 
mit technischen Daten versehenen Anlagen des Arbeit sprogramms „KANDIS“ die 
Grundlage der Bewertung und Fortschreibung. Auf Gru nd der Datenmengen, der

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  2200  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Komplexität und der Vernetzung der Anlagenbuchhaltung mit der technischen Da- 
tenbank bleibt das Kanalanlagevermögen in buchhalte rischer Sicht ausgelagert. 
Die Bestände und Anlagenbewegungen werden in der ze ntralen NKF-
Anlagenbuchhaltung allerdings mit den jeweiligen Ja hresendsummen nachge- 
bucht. 
 
Das übrige Vermögen aus dem gebührenrelevanten Aufg abenbereich des Tief- 
bauamtes wurde zu Beginn des Jahres 2007 in die zen trale SAP-
Anlagenbuchhaltung der Stadt Münster vollständig üb ernommen. Somit war von 
dem durch das Tiefbauamt genutzten Vermögen nur noc h ein geringer Teil i. H. v. 
rd. 7.568.390,77 € und zwar im Bereich der naturnah  ausgebauten Gewässer, der 
verrohrten Gewässer und der Hochwasserrückhaltebeck en, Wehre und Sandfän- 
ge für die Eröffnungsbilanz erstmalig zu erfassen und zu bewerten.  
 
Die Vermögensposition „Entwässerungs- und Abwasserb eseitigungsanlagen“ 
setzt sich zum 01.01.2008 aus folgenden Werten zusammen:  
 
 Regenwasserkanäle 298.349.438,00 € 
 Abscheider 754.179,00 € 
 Regenrückhaltebecken 9.857.470,00 € 
 Regenklärbecken konstruktiv 935.871,00 € 
 Regenklärbecken naturnah 652.016,00 € 
 Schmutzwasserkanäle 274.763.517,00 € 
 Mischwasserkanäle 84.975.371,00 € 
 Druckrohrleitungen 25.661.038,00 € 
 Kleinpumpwerke 2.351.857,00 € 
 Sonstige Anlagegüter (Kleinkläranlagen, 
 Gewässerausbauten, etc)   42.508.411,38 €
 
Summe 740.809.168,38 € 
 
Veränderungen der Bilanzposition gegenüber der Entwurfsfassung resultieren aus 
einzelnen Nachbesserungen, die im Bereich von natur nah ausgebauten bzw. ver- 
rohrten Gewässern und der Hochwasserrückhaltebecken , Wehre und Sandfänge 
vorzunehmen waren.  
 
So wurden beispielsweise einzelne Doppelerfassungen  von Regenrückhaltebe- 
cken und Sandfängen bereinigt und Nachbesserungen b ei der Indizierung von 
einzelnen Vermögenswerten für naturnah ausgebaute G ewässerläufe berücksich- 
tigt. 
 
Bilanzposition Wert lt. Entwurf 
in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Entwässerungs- und  
Abwasserbeseitigungsanlagen 740.969.945,78 -160.777,40 740.809.168,38 
 
 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
 
und Verkehrslenkungsanlagen  706.382.735,11 € 
 
Das Straßennetz der Stadt Münster umfasst ca. 12.35 0 Straßenabschnitte, die 
i.d.R. aus Fahrbahn und Nebenflächen bestehen und j eweils ein Anlagegut ab- 
grenzen. Es setzt sich aus folgenden Werten zusammen: 
 
 
 Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze etc.)  689.785.357,84 € 
 Lichtsignalanlagen 12.970.319,87 € 
 Parkleitsysteme 908.862,16 € 
 Parkscheinautomaten 239.775,00 € 
 (Rad-) Wanderwege 1.201.887,76 €

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  2211  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 Wege auf den Entwässerungs- und  
 Abwasserbeseitigungsanlagen     1.276.532,48 €  
Summe 706.382.735,11 € 
 
Seit 1989 führt das Tiefbauamt eine Straßendatenban k, in der die technischen 
Daten der jeweiligen Straße nachgehalten werden. Di e Daten werden heute mit 
einem speziellen Programm LOGO für die Straßenunterhaltung verwaltet.  
 
Für die unterschiedlichen Nutzungstypen wie Hauptve rkehrsstraße, Haupter- 
schließungsstraße, Anlieger / Wohnstraße, Wirtschaf tsweg, öffentlicher Parkplatz 
und eigenständiger Geh- / Radweg, Weg oder Parkanla gen ermittelte das Tief- 
bauamt Einheitspreise je qm bzw. lfdm. Hierzu wurden für die einzelnen Schichten 
der Straße wie Planum, Trag- und Deckschichten auf der Grundlage der Aus- 
schreibungsergebnisse Preise ermittelt und zu einem  Einheitspreis zusammenge- 
rechnet. Hierauf wurde ein Zuschlag von 15 % berech net, um die Eigeningenieur- 
leistungen der Stadt Münster bei der erstmaligen Er stellung von Straßen ausrei- 
chend zu berücksichtigen.  
 
Der Zustand der jeweiligen Straße ist mit Hilfe von  Abschlägen bei der Restnut- 
zungsdauer berücksichtigt worden. Hierzu wurden vie r unterschiedliche Zu- 
standsklassen eingerichtet. Das Bewertungsverfahren  führt dazu, dass rd. 80 % 
der Straßen eine Restnutzungsdauer von 25 bzw. 38 J ahren aufweisen. Die be- 
festigten Flächen der Entwässerungs- bzw. Abwassera nlagen und des Betriebs- 
hofes wurden für Zwecke der Gebührenkalkulation bew ertet, so dass die vorhan- 
denen Wiederbeschaffungszeitwerte gemäß § 56 Abs. 4  GemHVO in die Eröff- 
nungsbilanz übernommen werden konnten. 
 
Das Verkehrssteuerungssystem der Stadt Münster best eht aus 273 Steuergerä- 
ten, 273 Außenanlagen, 147 Koordinierungskabelstrec ken und einem Verkehrs- 
rechnersystem. Die Basisdaten wie Baujahr und Anlag enbestandteile wurden der 
Lichtsignaldatenbank des Tiefbauamtes entnommen und  mit Wiederbeschaf- 
fungszeitwerten bewertet. 
 
Grundlage für die angesetzten Preise waren vorliege nde Rechnungen und Aus- 
schreibungsergebnisse. Auch hier ist ein Zuschlag v on 15 % für die Eigeningeni- 
eurleistungen bei der Herstellung der Anlagen berüc ksichtigt worden. Die jeweili- 
gen Restwerte ergeben sich aus der Differenz der pl anmäßigen Nutzungsdauer 
und der verstrichenen Nutzungsjahre. Das Bewertungs schema wurde dann auch 
auf das Parkleitsystem sowie auf Parkscheinautomaten angewendet.  
 
Wesentliche Wertveränderungen der Bilanzposition „S traßennetz mit Wegen, 
Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ beruhen auf ei ner Verbesserung der Da- 
tenqualität der Datenbank. Die genauere Ermittlung der zuvor geschätzten Flä- 
chen erfolgte durch das Tiefbauamt in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und 
Beteiligungen erst nach Aufstellung der Entwurfsfas sung der Eröffnungsbilanz 
und hatte in der nun festzustellenden endgültigen F assung eine deutliche Erhö- 
hung des Wertansatzes für das städtische Straßennet z zur Folge (vgl. auch oben 
Tz. 4.2).  
 
Bilanzposition Wert lt. Entwurf 
in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
und Verkehrslenkungsanlagen 623.384.316,10 82.998.419,01 706.382.735,11

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  2222  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens  24.513.370,95 € 
 
Unter dieser Bilanzposition werden Parkmöglichkeite n wie die Fahrradstation 
„Park and Ride Weseler Straße“, das „Parkdeck Südstraße“, die „Parkpalette Ge- 
orgskommende“ und andere Bauwerke wie Lärmschutzwände, Stützwände, Fahr- 
radüberdachungen, Verkehrszeichenbrücken, Rampen, W artehallen, Pumpwerke 
u.a. zusammengefasst.  
 
Die Grunddaten der verschiedenen Bauwerke sind der beim Amt für Immobilien- 
management geführten IMS-Software und den sonstigen  für die regelmäßige 
Überprüfung der Standsicherheit der Bauwerke angele gten Datenbänken des 
Tiefbauamtes zu entnehmen.  
 
Zur Bewertung der sonstigen Bauten des Infrastruktu rvermögens ermittelte die 
Verwaltung aktuelle Baupreise der unterschiedlichen  Bauwerke. Unter Verwen- 
dung der Grunddaten und aktuellen Baupreise konnten  die jeweiligen Wiederbe- 
schaffungswerte berechnet werden, die unter Berücks ichtigung der altersbeding- 
ten Abnutzung auf der Grundlage der Restnutzungsdau er zu Wiederbeschaf- 
fungszeitwerten reduziert wurden. 
 
Nach einem Vertrag mit der Stadtwerke Münster GmbH befinden sich zwei Gleis- 
anlagen im Eigentum der Stadt. Es handelt sich um G leisanlagen am Robert-
Bosch-Weg und am Höltenweg. Insgesamt besitzt die S tadt hiernach 2.450 Meter 
Gleise, 10 Weichen sowie 6 Weichengleitstühle und – stellgestänge. Die Gleisan- 
lage am Höltenweg wird derzeit zwar nicht genutzt j edoch Instand gehalten; die 
Gleisanlage an der Robert-Bosch-Straße hingegen ist  in Betrieb. Da sie nur noch 
mit einem Erinnerungswert von 1,00 € anzusetzen war en, werden die Gleisanla- 
gen unter dieser Bilanzposition ausgewiesen. Auf ei ne eigenständige Bilanzpositi- 
on „Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen“ wurde verzich- 
tet. 
 
Im Vergleich zur Entwurfsfassung der Eröffnungsbila nz kommt es in der vom Rat 
festzustellenden Fassung bei der Bilanzposition „So nstige Bauten des Infrastruk- 
turvermögens“ zu Wertveränderungen, weil  
 
- eine Fahrradstation „Park and Ride Weseler Straße“ sowohl vom Tiefbauamt als 
auch vom Amt für Immobilienmanagement erfasst und bewertet wurde, 
 
- Fahrradständer im Bereich des Hauptbahnhofes (Bre mer Platz) hingegen nicht 
erfasst waren,  
 
- Wartehallen auf der Grundlage einer noch nicht hi nreichend konkreten Ver- 
kaufsabsicht zu niedrig bewertet wurden. 
 
 
Bilanzposition Wert lt. Entwurf 
in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Sonstige Bauten des  
Infrastrukturvermögens 19.798.379,42 4.714.991,53 24.513.370,95 
 
 
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 
 0,00 € 
 
Die Stadt Münster verfügt über keine Bauten auf fremden Grund und Boden.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  2233  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler  13.620.915,82 € 
 
Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer B edeutung für die Kunst, 
Kultur und Geschichte im gemeindlichen Interesse li egt, werden in der Bilanz un- 
ter der Position „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler “ zusammengefasst. Dies 
sind z.B. Gemälde, Artefakte, Antiquitäten und Samm lungen, die in der Stadt 
Münster durch das Stadtmuseum, das städtische Archi v, das Kulturamt oder die 
Einrichtung Villa ten Hompel verwaltet werden.  
 
Baudenkmäler in Form von Skulpturen oder Kunstfigur en im öffentlichen Raum, 
die nicht als Gebäude oder Teil eines Gebäudes genutzt werden, sind ebenfalls in 
dieser Bilanzposition enthalten.  
 
Der Bestand am 01.01.2008 setzt sich wie folgt zusammen:  
 Kunstgegenstände (Gemälde, Konvolute) 
des Stadtmuseums 6.582.568,41 € 
 Sammlungen (Ratsprotokolle, Urkunden,  
 historische Aufzeichnungen, etc.) des Stadtarchivs  4.336.128,00 € 
 Kunstgegenstände (Gemälde, Skulpturen) 
des Kulturamtes 865.502,71 € 
 Sammlungen der Villa ten Hompel 835.926,70 € 
 Kunstgegenstände der übrigen Bereiche              790,00 €
 
Summe 13.620.915,82 € 
 
Die Kunstgegenstände der Stadt Münster konnten teil weise mit ihren originären 
Anschaffungskosten bewertet werden, was vorrangig b ei den Beschaffungen aus 
jüngerer Zeit möglich war. Schätzwerte hingegen set zte man bei den älteren Ge- 
genständen an, bei denen keine Anschaffungswerte zu  ermitteln waren, oder 
wenn offensichtlich war, dass der aktuelle Vermögen swert höher ist als der origi- 
näre Anschaffungswert. Schätzwerte wurden ebenso be i den unentgeltlich erwor- 
benen Kunstgegenständen angesetzt. Sofern die Kunst gegenstände versichert 
waren, verbriefen die Versicherungswerte die vorsic htig zu schätzenden Zeitwer- 
te.  
 
Bei fehlenden Versicherungswerten bieten im Fall vo n marktgängigen, mehrfach 
existierenden Exponaten und Repliken die Wiederbesc haffungswerte und die 
Werte vergleichbarer Kunstgegenstände Anhaltspunkte  für den vorsichtig zu 
schätzenden Zeitwert. Im Falle von Unikaten wurde i n Einzelfällen auch auf die 
bei einer Restaurierung zu zahlenden Reparaturkosten abgestellt.  
 
Während der Prüfung der Eröffnungsbilanz stellte das AWR fest, dass  
 
– beim Stadtarchiv die Vermögenswerte im Wege eines  pauschalen Verfahrens 
geschätzt wurden obwohl hiervon abweichende Versich erungswerte vorhan- 
den sind, die die maßgeblichen Rekonstruktionswerte  sachgerecht und geset- 
zeskonform widerspiegeln, 
 
– in anderen Bereichen nur ein Teil der vorhandenen  Kunstgegenstände inven- 
tarisiert wurde, 
 
– einzelne Zuordnungs- und Buchungsfehler vorhanden  waren. 
 
Die maßgeblichen Hinweise aus der Prüfung der Bilanzposition konnten aufgegrif- 
fen und in der vorliegenden Eröffnungsbilanz berück sichtigt werden. Sie führten 
zu einer Werterhöhung des Ansatzes für Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  2244  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 6.534.360,54 7.08 6.555,28 13.620.915,82 
 
 
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 
 17.898.332,32 € 
 
Die Maschinen und technischen Anlagen der Stadt Mün ster umfassen die Büh- 
nentechnik, Beleuchtung und Tontechnik der Städtisc hen Bühnen sowie die Des- 
infektionsanlagen, Abgasabsaugungen, den Atemschutz prüfstand, Notrufsysteme 
und sonstige Gerätschaften der Feuerwehr. Weitere w esentliche Bestandteile der 
Bilanzposition sind die Grünpflegegeräte des Amtes für Grünflächen und Umwelt- 
schutz.  
 
Weiterhin umfasst die Bilanzposition alle Fahrzeuge der Stadt Münster, die von ihr 
als Transport- und Verkehrsmittel genutzt werden. U nter diesem Bilanzposten 
sind die marktgängigen Fahrzeuge der Stadt Münster,  z.B. Personenkraftwagen, 
Lastkraftwagen, Anhänger, Fahrräder u. a. angesetzt . Auch die kommunalen 
Spezialfahrzeuge, z.B. Einsatzfahrzeuge der Feuerwe hr oder etwa Friedhofsbag- 
ger werden an dieser Stelle in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen. 
 
Zu den technischen Anlagen und Maschinen gehören in analoger Anwendung des 
Erlasses der obersten Finanzbehörde der Länder zur Abgrenzung des Grundver- 
mögens von den Betriebsvorrichtungen (15.03.2006) a uch Sportböden der Turn- 
hallen und diverse Trafostationen.  
 
Der Bestand am 01.01.2008 setzt sich wie folgt zusammen:  
 
 Maschinen und technische Anlagen 6.192.868,45 € 
 Fahrzeuge 11.705.463,87 €
 
Summe 17.898.332,32 € 
 
Die Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich einze ln erfasst und bewertet. 
Im Fall der Bühnen-, Ton- und Lichttechnik hingegen  sind die einzelnen Kompo- 
nenten vereinfachend als Sachgesamtheit zusammengef asst und beurteilt wor- 
den. Es wurden unter Berücksichtigung des Abnutzung sgrades bis zum Bilanz- 
stichtag 01.01.2008 jeweils die Wiederbeschaffungsz eitwerte der Vermögensge- 
genstände ermittelt.  
 
Gegenüber der Entwurfsfassung reduziert sich der We rtansatz für die Maschinen, 
technischen Anlagen und Fahrzeuge, weil  
 
- bei der dv-technischen Übernahme von Teilen des A nlagevermögens die Be- 
rechnung des bis zur Übernahme eingetretenen Wertev erzehrs nicht korrekt 
vorgegeben wurde. Im Bereich der Vermögenswerte der  Städtischen Bühnen 
wurde die Ungenauigkeit beseitigt. 
 
- Fahrzeuge, die im wirtschaftlichen Eigentum der S tadt Münster stehen und im 
Wege von Sponsoringaktivitäten der Stadt Münster un entgeltlich überlassen 
worden sind, waren in der Entwurfsfassung nicht ber ücksichtigt. Sie wurden 
nachträglich mit Wiederbeschaffungszeitwerten erfasst. 
 
- einzelne Umgliederungen innerhalb von Anlagegrupp en erforderlich waren. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Maschinen und technischen Anlagen, 
Fahrzeuge 18.278.744,23 - 380.411,91 17.898.332,32

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  2255  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung  65.736.617,98 € 
 
Die Position „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ b einhaltet alle Vermögensge- 
genstände, die dem allgemeinen Verwaltungsbetrieb dienen. Neben dem üblichen 
Büromobiliar zählt auch die aufgabenspezifische Ausstattung der Ämter mit Werk- 
zeugen, Spielsachen, Lehr- und Lernmitteln oder Spo rtgeräte zur Betriebs- und 
Geschäftsausstattung der Stadt Münster. 
 
Das für die Erfassung und Bewertung der Büroausstat tung relevante Mobiliar 
wurde in einem Katalog zusammengestellt und mit Pre isen aus dem Jahr 2005 
bewertet. Auf der Grundlage dieses Kataloges erfass ten und bewerteten die Äm- 
ter der Stadt ihre Büroausstattung einheitlich währ end der sukzessiven Umstel- 
lung der Haushaltsführung auf NKF (Roll-Out).  
 
Zur Vereinfachung der Erstinventur im Bereich der K indertageseinrichtungen, 
Schulen und Sporthallen wurden diverse Vermögensgegenstände im Festwertver- 
fahren im Sinne des § 34 GemHVO bewertet bzw. als G ruppe oder Sachgesamt- 
heit zusammengefasst. Die Vereinfachungen betreffen  insbesondere die Lehrmit- 
tel der Schulen, für die ein Festwert gebildet wurd e. Die Ausstattung der städti- 
schen Schulen, Kindertageseinrichtungen und Sportha llen wurde auf der Grund- 
lage von Muster- bzw. Normausstattungen zu einer Sa chgesamtheit zusammen- 
gefasst und bewertet.  
 
Für die Bestückung der Schüler- und Lehrerbibliothe ken bildete die Verwaltung 
den Regeln des NKF entsprechend einen Festwert i. H . v. 10.173.216,00 €. Der 
Festwert für die Schüler- und Lehrerbibliotheken war erst nach der Aufstellung der 
Entwurfsfassung der Eröffnungsbilanz in die SAP-Buc hhaltung übernommen wor- 
den, so dass dieser Vermögensposten in der festzust ellenden Eröffnungsbilanz 
zusätzlich erfasst werden musste.  
 
Im Zuge der Überprüfung der Vollständigkeit der Ver mögenserfassung sowie der 
gesetzeskonformen Bewertung kam es zu weiteren Beri chtigungen der Bilanzpo- 
sition „Betriebs- und Geschäftsausstattung“. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.080.643,20 10 .655.974,78 65.736.617,98 
 
 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 
 40.075.864,77 € 
 
Unter der Bilanzposition „Geleistete Anzahlungen, A nlagen im Bau“ werden die 
Abschlagszahlungen der Stadt Münster auf die zum Bi lanzstichtag noch nicht fer- 
tig gestellten Baumaßnahmen im Bereich Hochbau, Tie fbau und Grünanlagen 
sowie auf Fahrzeuge und Fahrzeugausrüstung der Feue rwehr ausgewiesen. Die 
Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 Hochbaumaßnahmen 4.667.769,76 € 
 Tiefbaumaßnahmen 26.871.947,57 € 
 Sonstige Baumaßnahmen 3.323.047,63 € 
 Erwerb von Vermögensgegenständen 292.226,82 € 
 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden       4.920.8 72,99 €
 
Summe 40.075.864,77 € 
 
Für die Bewertung der Anlagen im Bau wurden gemäß §  33 GemHVO die Einzel- 
kosten der jeweiligen Maßnahme in Form der gezahlte n Fremdrechnungen zu 
Grunde gelegt.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  2266  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Die in der kameralen Rechnung nachgewiesenen Zahlun gen der Stadt Münster 
waren in einzelnen Aufgabenbereichen nicht vollstän dig recherchiert und in die 
SAP-Buchhaltung übernommen, so dass diverse Zahlung en nachzuerfassen wa- 
ren. Daneben führte die nicht berücksichtigte Abzug sfähigkeit von Vorsteuern bei 
Zahlungen, die sich auf Betriebe gewerblicher Art der Stadt Münster beziehen, zur 
Änderung der Bilanzposition.  
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Geleistete Anzahlungen,  
Anlagen im Bau 39.690.410,59 385.454,18 40.075.864,77 
 
 
1.3 Finanzanlagen 
 457.674.761,09 € 
 
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögenswerte a ngesetzt, die auf Dauer 
finanziellen Anlagezwecken oder stabilen Verbindung en zu den verselbständigten 
Organisationseinheiten der Stadt Münster dienen. Di eser Bilanzbereich zeigt auf, 
in welchem Umfang und in welcher Form die Stadt Mün ster auf Grund ihrer Orga- 
nisationshoheit ihre Aufgaben im Rahmen privatrecht licher und öffentlich-
rechtlicher Betriebe verselbständigt hat und dafür Finanzinvestitionen leistet. Hier- 
zu zählen vorrangig die Beteiligungen an wirtschaft lichen Unternehmen und Ein- 
richtungen der Gemeinde sowie die Sondervermögen der Stadt Münster.  
 
Überdies beinhaltet die Bilanzposition langfristige  Finanzanlagen in Form von 
Wertpapieren sowie langfristige Ausleihungen. Der B ilanzposten ist wie folgt un- 
tergliedert: 
 
 Anteile an verbundenen Unternehmen 425.422.403,78 € 
 Beteiligungen 1.216.035,24 € 
 Sondervermögen 18.163.110,39 € 
 Wertpapiere des Anlagevermögens 10.533.244,28 € 
 Ausleihungen     2.339.967,40 €
 
Summe 457.674.761,09 € 
 
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 
 425.422.403,78  € 
 
Zu dieser Bilanzposition zählen die Anteile an priv atrechtlichen Organisationen, 
die von der Stadt Münster in der Absicht gehalten w erden, eine dauernde Verbin- 
dung zu diesen Organisationseinheiten herzustellen und die unter der Kontrolle 
der Stadt Münster stehen. Bei privatrechtlichen Org anisationen ist das der Fall, 
wenn diese unter der einheitlichen Leitung der Stad t Münster stehen bzw. die 
Stadt einen beherrschenden Einfluss ausübt. Die Eig engesellschaften der Stadt 
Münster, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Stadt alleinige Gesellschafte- 
rin des Unternehmens ist (Beteiligungsquote = 100%) , stehen daher regelmäßig 
unter den „Anteilen an verbundenen Unternehmen“.  
 
Die Verwaltung der Stadt Münster hat sich dazu ents chieden, auch die Beteiligun- 
gen an sogenannten assoziierten Unternehmen (Beteil igungsquote zwischen 20 
% und 50 %) unter den „Anteilen an verbundenen Unte rnehmen“ auszuweisen. 
Hierfür spricht, dass gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO auch  verselbständigte Aufga- 
benbereiche unter maßgeblichem Einfluss der Gemeind e in den Konsolidierungs- 
kreis einzubeziehen sind.  
 
Die Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH und der Wohn- und Stadtbau 
GmbH wurden im Ertragswertverfahren bewertet. Hierz u liegen Einzelwertgutach- 
ten vor. Übrige Beteiligungen bewertete die Verwalt ung nach der Kapitalspiegel- 
bildmethode, da das gesetzlich vorgesehene Substanz wertverfahren wegen feh-

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  2277  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
lender stiller Reserven oder sonstigen wertprägende n Gegebenheiten nicht zu 
wesentlich anderen Ergebnissen führen würde. 
 
 Stadtwerke Münster GmbH (100 %)  275.342.000,00 € 
 Wohn und Stadtbau GmbH (100 %)  111.200.000,00 € 
 Halle Münsterland GmbH (92,99 %)  6.667.954,18 € 
 Wirtschaftsförderung MS GmbH (70 %)  19.338.881,10 € 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (100 %)  27.427,00 € 
 Westf. Zool. Garten MS GmbH (45,41 %)  8.236.641,54 € 
 AirportPark FMO GmbH (33,33 %)  1.150.058,99 € 
 Gewerbepark  
 Münster-Loddenheide GmbH (33,33 %)      3.459.440,97 €
 
Summe 425.422.403,78 € 
 
Die Aktualisierung der nach der Kapitalspiegelbildm ethode bewerteten Anteile auf 
den Bilanzstichtag 01.01.2008 führte zu einer Anpas sung der in der Entwurfsfas- 
sung ausgewiesenen Beteiligungswerte. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Anteile an  
verbundenen Unternehmen 419.266.939,93 6.155.463,85 425.422.403,78 
 
 
 
1.3.2 Beteiligungen 
 1.216.035,24 € 
 
Als Beteiligungen gelten alle Anteile der Stadt Mün ster, die als mitgliedschaftliche 
Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisationsei nheiten oder Anteile an 
privatrechtlichen Unternehmen einzuordnen sind und in der Absicht gehalten wer- 
den, eine dauernde Verbindung zu diesen Organisatio nseinheiten herzustellen. 
Eine Beteiligung liegt im Regelfall vor, wenn die S tadt Münster mit mehr als 20 
 % 
beteiligt ist. 
 
Die Verwaltung der Stadt Münster hingegen erfasste als Beteiligungen auch sol- 
che Anteile an Gesellschaften, die hinsichtlich der  Beteiligungsquote von unterge- 
ordneter Bedeutung sind (Beteiligungsquote unter 20  %). Für einen Ausweis von 
Vermögenswerten in der Bilanz unter der Position „B eteiligungen“ wird nicht auf 
die Anteilsstärke, sondern auf den langfristigen Bindungswillen abgestellt. 
 
 Alle Beteiligungswerte wurden nach der Kapitalspie gelbildmethode bewertet.  
 
Der Bilanzposten setzt sich aus folgenden Einzelwerten zusammen:  
 
 ICB Institut für Chemo- und Biosensorik (10 %)  1,00 € 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (1 %)  313.994,80 € 
 Museum Heimathaus MS GmbH (10 %)  75.740,64 € 
 Regionalverkehr Münsterland GmbH (4,02 %)  303.446,85 € 
 ISTG GmbH 12.907,10 € 
 Westf. Pferdemuseum GmbH (45,41 %)  1.275,65 € 
 Mitgliedschaft im Sparkassenzweckverband 1,00 € 
 Mitgliedschaft im Zweckverband 
 Studieninstitut Westfalen Lippe (8,09 %)     508.668,20 €
 
Summe 1.216.035,24 € 
 
 
Die Aktualisierung und Vervollständigung der nach d er Kapitalspiegelbildmethode 
bewerteten Anteile auf den Bilanzstichtag 01.01.200 8 führte zu einer Änderung 
der in der Entwurfsfassung ausgewiesenen Beteiligungswerte.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  2288  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Beteiligungen 933.592,71 282.442,53 1.216.035,24 
 
 
1.3.3 Sondervermögen 
 18.163.110,39 € 
 
Die Bilanzposition „Sondervermögen“ umfasst die organisatorisch verselbständig- 
ten Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Daneben beinhaltet sie auch 
die Werte der rechtlich unselbständigen Stiftungen.  
 
Im Jahr 1999 löste die Stadt Münster im Bereich der  Stiftungsverwaltung die ka- 
merale Rechnungslegung durch die kaufmännische doppelte Buchführung ab. Die 
Bewertung der in eigenständigen Rechnungskreisen ge führten unselbständigen 
Stiftungen wurde wie die der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen nach der Kapi- 
talspiegelmethode vorgenommen. 
 
Zum Bilanzstichtag 01.01.2008 setzt sich die Bilanz position „Sondervermögen“ 
wie folgt zusammen: 
 
Rechtlich unselbständige Stiftungen 
 
 Stiftung Generalarmenfonds 1.138.087,23 € 
 Hüfferstiftung 222.645,76 € 
 Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 2.759.901 ,07 € 
 Stiftung Wohnverbund Westfalenfleiß        4.978,3 3 € 
 Stiftung Clemenshospital              1,00 € 
Zwischensumme 4.125.613,39 €
 
 
Verselbständigte Einrichtungen ohne  
eigene Rechtspersönlichkeit 
 
 Abfallwirtschaftbetriebe Münster 8.529.393,00 € 
 Münster Marketing 168.645,00 € 
 citeq   5.339.459,00 €
 
Zwischensumme 14.037.497,00 € 
Summe 18.163.110,39 € 
 
Die Aktualisierung und Vervollständigung der nach d er Kapitalspiegelbildmethode 
bewerteten Sondervermögen auf den Bilanzstichtag 01 .01.2008 führte zu einer 
Berichtigung der in der Entwurfsfassung ausgewiesen en Beteiligungswerte. Dar- 
über hinaus waren zwei unselbständige Stiftungen, d ie bisher keine Stiftungsakti- 
vitäten entfalteten, im Entwurf der Eröffnungsbilan z nicht berücksichtigt und wur- 
den nachträglich erfasst. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Sondervermögen 16.965.865,87 1.197.244,52 18.163.11 0,39

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  2299  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens  10.533.244,28 € 
 
Die Stadt Münster hat Teile ihres Geldvermögens langfristig in Spezialfonds ange- 
legt. Der Westfälische-Versorgungs-Rücklage-Fonds ( WVR-Fonds) ist ein Zu- 
sammenschluss von 9 größeren Städten. Er legt Gelde r, die für die bislang ge- 
setzlich geforderte Pflichtrücklage für die Beamten pensionen aufgebracht werden 
müssen, gebündelt an. Durch den Depotauszug sind fü r die Stadt Münster zum 
Bewertungsstichtag 01.01.2008   62.063 Anteile nachgewiesen.  
 
Daneben wurden auf der Grundlage eines Ratsbeschlus ses vom 21.02.2000 frei- 
willig Mittel für die künftigen Pensionszahlungen u nd Sanierungskosten der Ab- 
falldeponien in einen Versorgungs- und Sanierungsfo nds (VUS-Fonds) einge- 
bracht, der zusammen für die Abfallwirtschaftsbetri ebe (Sanierungsrücklage) und 
die citeq (Pensionsrücklage) geführt wird. Auf den Rechnungskreis der Stadt 
Münster entfallen 68.756 Anteile, die ebenfalls übe r einen Depotauszug mit ent- 
sprechender Aufteilung nachgewiesen werden.  
 
Der Bilanzposten errechnet sich am Stichtag 01.01.2008 wie folgt:  
 
- WVR-Fonds  62.063 Anteile  Ø AK 59,0043 € 3.661.9 95,38 € 
- VUS-Fonds 68.756 Anteile Ø AK 99,9367 €   6.871.2 48,90 €
 
Summe 10.533.244,28 € 
 
Die Bewertung der Fondsanteile im Entwurf entsprach  nicht den gesetzlichen An- 
forderungen einer vorsichtigen Bewertung zu den his torischen Anschaffungskos- 
ten. Die Neubewertung wurde auf der Grundlage der g etätigten Ankäufe vorge- 
nommen und führte zu einem niedrigeren Bilanzausweis.  
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Wertpapiere des Anlagevermögens 13.117.973,73 - 2.58 4.729,45 10.533.244,28 
 
 
1.3.5 Ausleihungen 
 2.339.967,40 € 
 
Neben einem internen Darlehen an die citeq bestehen  zum 01.01.2008 Forderun- 
gen der Stadt Münster aus verschiedenen Darlehensve rträgen mit privaten Drit- 
ten. Die Darlehen wurden aus unterschiedlichen Förd erprogrammen gewährt, 
welche im Wesentlichen die Förderung von Existenzgr ündungen zur Schaffung 
von Arbeitsplätzen bzw. die Erhöhung des Angebotes von sozialem Wohnraum im 
Stadtgebiet Münster betreffen.  
 
Die Bilanzposition „Ausleihungen“ gliedert sich wie folgt: 
 
 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 € 
 Ausleihungen an Beteiligungen 0,00 € 
 Ausleihungen an Sondervermögen 150.319,80 € 
 Sonstige Ausleihungen 2.189.647,60 €
 
Zwischensumme 2.339.967,40 € 
 
Die Stadt Münster verfügt über keine Ausleihungen a n verbundene Unternehmen 
und an Beteiligungen. 
 
Die Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Auf eine Abzin- 
sung ist im Falle der unverzinslichen bzw. niedrigverzinslichen Darlehen verzichtet 
worden, weil die Darlehensgewährungen i. d. R. mit Gegenleistungsverpflichtun- 
gen, wie Einräumung zeitlich befristeter Besetzungs rechte bei Wohnungen bzw.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  3300  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Zweckbindung oder Preisbindung, Schaffung von Arbei tsplätzen etc., verbunden 
sind.  
 
Bei der Prüfung der Bilanzposition stellte das AWR fest, dass befristet und unbe- 
fristet niedergeschlagene Rückzahlungen aus Existen zgründungsdarlehn und 
Darlehen für junge und kinderreiche Familien mit de m vollen Rückzahlungsbetrag 
bilanziert wurden. Wegen der Geringfügigkeit der er forderlich werdenden Wertbe- 
richtigungen wurde auf eine Berichtigung dieser Pos ition in der Eröffnungsbilanz 
verzichtet.  
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Ausleihungen 2.339.967,40 0,00 2.339.967,40 
 
 
2. Umlaufvermögen 
 
 
Als Umlaufvermögen werden auf der Aktivseite der Bi lanz die Vermögensgegens- 
tände ausgewiesen, die dem Betrieb der Stadt Münste r nicht dauerhaft dienen, 
sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine so nstige kurzfristige Nutzung 
vorgesehen sind. Daher zählen insbesondere die Vorr äte, Forderungen und liqui- 
de Mittel zu den in diesem Bilanzbereich anzusetzen den Vermögensgegenstän- 
den.  
 
 
2.1 Vorräte 
 356.006,85 € 
 
Unter dem Bilanzposten „Vorräte“ sind die Roh,- Hil fs- und Betriebsstoffe sowie 
Waren getrennt von den darauf geleisteten Anzahlungen auszuweisen.  
 
2.1.1 Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 
 356.006,85 € 
 
Die Bilanzposition „Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren“ umfasst die Treibstoff- 
vorräte verschiedener Ämter, den nicht verbrauchten  Vorrat des Poststemplers 
der Fachstelle Expedition und Druck sowie die Waren bestände der Städtischen 
Bühnen und des Museumsshops:  
 
 Betriebsstoffe 62.726,14 € 
 Waren 76.660,43 € 
 Sonstige Vorräte (Poststempler) 216.620,28 €
 
Summe 356.006,85 € 
 
Eine körperliche Bestandsaufnahme der Treibstoffvor räte hat nicht stattgefunden. 
Die Tankinhalte zum 01.01.2008 wurden ersatzweise a us den getätigten Befül- 
lungen rekonstruiert bzw. es wurde ein durchschnitt licher Lagervorrat geschätzt. 
Die geschätzten Bestände wurden mit den Einkaufspre isen zum Ende des Jahres 
2007 (Diesel: 1,196 € /l; Superkraftstoff: 1,3436 € /l) bewertet.  
 
Heizölvorräte des städtischen Immobilienmanagements  fanden keine Berücksich- 
tigung, weil die Heizungsanlagen mit Wirkung zum 31 .12.2007 einschließlich der 
Vorräte an die Stadtwerke Münster GmbH übertragen w orden sind (vgl. Ratsbe- 
schluss Vorlage Nr. V/0974/2007 vom 12.12.2007). 
 
Der Warenbestand des Museumsshops und das Guthaben des Poststemplers 
waren durch die Inventurergebnisse nachgewiesen.  
 
Das Vorratsvermögen der Städtischen Bühnen i. H. v. 48.200,00 € war im Entwurf 
der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.20 08 nicht berücksichtigt und

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  3311  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
musste nachträglich erfasst werden. Daneben führten  insbesondere die nicht be- 
rücksichtigten Treibstoffvorräte zu einer Anpassung des Bilanzwertes.  
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 305.029,14 50 .977,71 356.006,85 
 
 
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 
 0,00 € 
 
Diese Bilanzposition ist für den Ausweis von Vorlei stungen der Stadt Münster vor- 
gesehen, die sie beim Ankauf von Vorräten eingeht. Im Entwurf der Eröffnungsbi- 
lanz wurden geleistete Anzahlungen auf Vorräte i. H. v. 41.906,83 € ausgewiesen.  
 
Tatsächlich handelte es sich bei den ausgewiesenen Werten um debitorische 
Kreditoren, die den Forderungen zuzurechnen sind und daher in der Eröffnungsbi- 
lanz umgruppiert wurden.  
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Geleistete Anzahlungen 41.906,83 - 41.906,83 0,00 
 
 
2.2 Forderungen und 
 
sonstige Vermögensgegenstände  39.576.359,04 € 
 
Die Bilanzposition „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ beinhaltet 
die öffentlich-rechtlichen Forderungen, die Forderu ngen aus Transferleistungen 
und die privatrechtlichen Forderungen der Stadt Mün ster. Die Forderungen sind 
grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt worde n. Soweit sich Forderungen 
aus den zum 01.01.2008 noch nicht umgestellten Aufg abenbereichen ergaben, 
wurden diese aus der kameralen Rechnung in die Buch haltung und in die Eröff- 
nungsbilanz übernommen.  
 
Darüber hinaus werden unter diesem Sammelposten sonstige Vermögensgegens- 
tände zusammengefasst, die ansonsten keiner anderen  Bilanzposition zuzuord- 
nen sind.  
 
 
 Öffentlich-rechtliche Forderungen,  
 Forderungen aus Transferleistungen 21.696.793,87 €  
 Privatrechtliche Forderungen 15.270.711,43 € 
 Sonstige Vermögensgegenstände   2.608.853,74 €
 
Summe 39.576.359,04 € 
 
 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 
,  
Forderungen aus Transferleistungen  21.696.793,87 € 
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Münster  entstehen aus der Erhebung 
von Gebühren, Beiträgen und Steuern. Forderungen au s Transferleistungen kön- 
nen sich als Rückforderungen ergeben, wenn die Vora ussetzungen für die Ge- 
währung von Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe, J ugendhilfe, Leistungen an 
Asylbewerber etc.) fortgefallen sind oder sich Erst attungsansprüche gegenüber 
Dritten aus der Gewährung von Transferleistungen er geben. Die über die Buch- 
haltung nachgewiesenen Forderungen resultieren aus drei Datenquellen:

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  3322  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
-  Zum einen wurden die betreffenden Forderungen de r zum Eröffnungsbilanz- 
stichtag bereits auf NKF umgestellten Ämter über PS CD-Konten erfasst und in 
die Eröffnungsbilanz übernommen. 
 
- Für alle Ämter, die zum Eröffnungsbilanzstichtag noch nicht auf NKF umge- 
stellt waren, sind die über GINFIS-Personenkonten gebuchten Sollstellungen in 
die Eröffnungsbilanz übernommen worden.  
 
- Schließlich wurden nach einer Abfrage aller Ämter  die über die vorgenannten 
Verfahren nicht erfassten Forderungen ermittelt, be wertet und in die Eröff- 
nungsbilanz eingestellt. 
 
Die Forderungen sind einzeln und zum Nominalwert be wertet worden. Alle Forde- 
rungen, deren Wert 250.000 € überstieg, wurden auf den Bedarf einer Einzelwert- 
berichtigung hin überprüft und ggf. wertberichtigt.  Bei allen anderen öffentlich-
rechtlichten Forderungen und Forderungen aus Transf erleistungen unterhalb die- 
ses Grenzwertes berücksichtigte die Verwaltung ein Ausfallrisiko durch eine Pau- 
schalwertberichtigung. Niedergeschlagene Forderunge n und Forderungen, bei 
denen der Schuldner eine eidesstattliche Versicheru ng abgegeben hat oder das 
Insolvenzverfahren eingeleitet war, wurden nicht in  die Eröffnungsbilanz über- 
nommen. Die Bilanzposition setzt sich danach wie folgt zusammen:  
 
 Gebührenforderungen 1.902.938,00 € 
 Beitragsforderungen 3.063.062,10 € 
 Steuerforderungen 10.372.660,00 € 
 Forderungen aus Transferleistungen 4.729.032,24 € 
 Sonstige öffentl.-rechtl. Forderungen   1.629.101, 53 €
 
Summe 21.696.793,87 € 
 
Die Prüfung des AWR ließ erkennen, dass die Forderu ngen in diesem Bereich 
vollständig und unter Berücksichtigung von Ausfallrisiken erfasst wurden. 
 
Im Entwurf der Eröffnungsbilanz waren in Teilbereic hen Forderungen mit Verbind- 
lichkeiten saldiert abgebildet worden, was nicht im  Einklang mit den Grundsätzen 
ordnungsmäßiger Bilanzierung steht und daher Umgrup pierungen des Bilanzaus- 
weises erforderte. 
 
Ferner waren Risiken bei der Festsetzung von Gewerb esteuern in Form von 
Wertberichtigungen berücksichtigt worden, für die r ichtigerweise Rückstellungen 
für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften an zusetzen sind. Daneben 
enthielten die Bilanzpositionen auch mehrere Einzel forderungen der Stadt gegen 
sich selbst. Forderungen aus den internen Leistungs beziehungen der Ämter un- 
tereinander sind nicht bilanzierungsfähig und wurden konsolidiert.  
 
Die vorgenommenen Korrekturen führten im Bereich de r öffentlich-rechtlichen 
Forderungen und bei Forderungen aus Transferleistungen zu Bilanzänderungen. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Öffentlich-rechtliche Forderungen,  
Forderungen aus Transferleistungen 
 
davon 
Gebühren 
Beiträge 
Steuern 
Forderungen aus Transferleistungen 
Sonstige öffentlich-rechtliche 
Forderungen 
 
19.843.832,08 
 
 
1.344.522,72 
6.758.263,51 
7.273.466,64 
3.425.207,24 
 
1.042.371,97 
 
1.852.961,79 
 
 
558.415,28 
-3.695.201,41 
3.099.193,36 
1.303.825,00 
 
586.729,56 
 
21.696.793,87 
 
 
1.902.938,00 
3.063.062,10 
10.372.660,00 
4.729.032,24 
 
1.629.101,53

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  3333  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen  15.270.711,43 € 
 
Die Stadt Münster erzielt Erträge aus Entgelten für  die von ihr erbrachten Leistun- 
gen. Wenn der Leistungserbringung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, 
z.B. Verkauf, Miete oder Pacht, Eintrittsgeld, sind  diesbezüglichen Forderungen in 
der Bilanz als privatrechtliche Forderungen adressatenbezogen auszuweisen.  
 
Forderungen mit einem Wert über 250.000 € überprüfte die Verwaltung auf die Er- 
forderlichkeit einer Einzelwertberichtung hin. Daneben wurden nach dem Alter der 
Forderung gestaffelt Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.  
 
Der Bilanzposten setzt sich danach wie folgt zusammen:  
 
 Forderungen geg. d. privaten Bereich 3.138.173,56 € 
 Forderungen geg. d. öffentl. Bereich 93.317,68 € 
 Forderungen geg. verb. Unternehmen 10.727.299,49 €  
 Forderungen geg. Beteiligungen 1.636,00 € 
 Forderungen geg. Sondervermögen   1.310.284,70 €
 
Summe 15.270.711,43 € 
 
Hinweise aus der Prüfung des AWR in Bezug auf den A usweis von kreditorischen 
Debitoren und Forderungen gegen sich selbst sowie e inzelne Nacherfassungen 
zogen eine Berichtung der Bilanzposition „Privatrec htliche Forderungen“ nach 
sich. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Privatrechtliche Forderungen 
 
davon 
gegenüber dem privaten Bereich 
gegenüber dem öffentlichen Bereich 
gegen verbundene Unternehmen 
gegen Beteiligungen 
gegen Sondervermögen 
15.322.880,75 
 
 
2.700.632,33 
-163.015,75 
10.714.634,77 
1.636,00 
2.068.993,40 
-52.169,32 
 
 
437.541,23 
256.333,43 
12.664,72 
0,00 
-758.707,70 
15.270.711,43 
 
 
3.138.173,56 
93.317,68 
10.727.299,49 
1.636,00 
1.310.284,70 
 
 
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 
 2.608.853,74 € 
 
In der Eröffnungsbilanz werden Vermögensgegenstände  des Umlaufvermögens, 
die keiner anderen Position zugeordnet werden könne n, unter dem Sammelpos- 
ten „Sonstige Vermögensgegenstände“ erfasst. Hierzu gehören Ansprüche gegen 
Dritte, z.B. Vorschüsse und Abschlagszahlungen im L ohn- und Gehaltsbereich, 
Krankenkassenbeiträge, Vorsteuerüberhang, u.a.  
 
Daneben werden in dieser Position Ansprüche gegenüb er der citeq bilanziert, die 
sich auf das zentrale Geldmanagement der Stadt Müns ter für die verbundenen 
Unternehmen und die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zurückführen lassen.  
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem  Rückzahlungsbetrag bi- 
lanziert.  
 
Gegenüber der Entwurfsfassung führte die Umgruppier ung von kreditorischen 
Debitoren in der Buchhaltung zu einer Werterhöhung der Bilanzposition „Sonstige 
Vermögensgegenstände“. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Sonstige Vermögensgegenstände 2.566.946,91 41.906,8 3 2.608.853,74

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  3344  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens  9.125.370,50 € 
 
Wertpapiere, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht d auerhaft der Stadt Münster 
dienen sollen, sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen und in der Bilanz unter dem 
Posten „Wertpapiere des Umlaufvermögens“ gesondert anzusetzen.  
 
Die Stadt Münster besitzt Anteile am DWS Institutio nal-Money Plus Fonds  (WKN 
986813), die nicht länger als ein Jahr im Portfolio gehalten werden sollen.  
 
Im Entwurf der Eröffnungsbilanz waren diese Wertpap iere nicht offen sondern zu- 
sammen mit den Guthaben bei Banken unter der Positi on „Liquide Mittel“ ausge- 
wiesen worden. Die Wertpapiere wurden in der Eröffnungsbilanz umgruppiert. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 9.125.370,50 9. 125.370,50 
 
 
2.4 Liquide Mittel 
 55.170.075,89 € 
 
Unter dem Posten „Liquide Mittel“ werden die liquiden Mittel der Stadt Münster in 
Form von Bar- oder Buchgeld zusammengefasst. Das Ba rgeld umfasst alle in den 
Kassen vorhandenen Banknoten und Münzen. Unter Buch geld fallen die Konto- 
korrent-, Festgeld- und Sparguthaben bei Banken.  
 
Die Bilanzposition lässt sich wie folgt gliedern:  
 
 Barkassen 81.563,77 € 
 Bankguthaben - 21.872.161,50 € 
 Schulgirokonten 1.079.358,79 € 
 Festgelder und Ähnliches 75.881.314,83 €
 
Summe 55.170.075,89 € 
 
Die auf den Bankbelegen noch nicht vorgenommenen We rtstellungen wurden in 
der Buchhaltung mit Hilfe von Verrechnungskonten er fasst und in der jeweiligen 
Position verrechnet. Hierdurch erklärt sich der neg ative Bestand bei den Bankgut- 
haben. Korrespondierend dazu wird der Bestand der F estgelder zu hoch darge- 
stellt, weil aufgelöste fällige Festgelder in der B uchhaltung zum 31.12.2007 noch 
nicht den Bankguthaben zugeordnet wurden.  
 
Beim Abgleichen der Bilanzpositionen mit den Bankbe legen und den eingeholten 
Saldenbestätigungen wurde festgestellt, dass  
 
- die Bestände der Barkassen und einzelner Geldkont en zum 31.12.2007 nicht 
spiegelbildlich in die Buchhaltung übernommen und bilanziert waren, 
 
- nicht alle Guthaben in der Buchhaltung und in der  Eröffnungsbilanz erfasst 
waren und 
 
- Wertpapiere des Umlaufvermögens nicht gesondert a usgewiesen wurden.  
 
Die Nacherfassung der Guthaben sowie eine Umgruppie rung von Wertpapieren 
des Umlaufvermögens in der Eröffnungsbilanz führten  zu einer Berichtigung der 
Bilanzposition: 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Liquide Mittel 63.148.837,54 -7.978.761,65 55.170.0 75,89

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  3355  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
3. Aktive Rechnungsabgrenzung  17.629.824,59 € 
 
Die Stadt Münster bilanziert ihre vor dem Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008 ge- 
leisteten Ausgaben als aktive Rechnungsabgrenzung i m Sinne des § 42 Abs. 1 
GemHVO, soweit es sich dabei um Aufwand für die Zei t nach dem Bilanzstichtag 
handelt. Dies betrifft im Wesentlichen vorschüssig gezahlte Aufwendungen wie 
die Beamtenbesoldung, diverse Mieten, Transferzahlu ngen, Fraktionszuwendun- 
gen und Leibrenten aus dem Ankauf von Grundstücken (Transitorische Rech- 
nungsabgrenzung).  
 
Daneben erfüllt die Stadt Münster die gesetzliche V erpflichtung gemäß 
§ 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO, geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen 
und einklagbaren Gegenleistung verbunden sind, wie aktive Rechnungsabgren- 
zungen zu aktivieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflich- 
tung aufzulösen.  
 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich aus folgenden Beträgen 
zusammen:  
 
Transitorische Rechnungsabgrenzung 
 
 Leibrenten für den Ankauf von Grundstücken 10.571, 55 € 
 Fraktionszuwendungen 01/2008 204.624,99 € 
 Beamtenbesoldung 01/2008 4.410.108,75 € 
 Mieten 723.241,58 € 
 Transferzahlungen Amt 50 
 
Hilfe zum Leben, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, 
 Eingliederungshilfe, Ausgaben für Unterkunft etc . 6.453.943,87 € 
 Transferzahlungen Amt 51 
 Betriebskostenzuschüsse KiTas 01/2008, 
 Geldleistungen nach Unterhaltsvorschussgesetz,  
 Sprachförderung, Hilfe zur Erziehung, etc 
.   5.031.084,90 €  
Zwischensumme 16.833.575,64 € 
Geleistete Zuschüsse gem. § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO       795.248,95 €  
Summe 17.629.824,59 € 
 
Für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz hat keine Bewertung der aktiven Rech- 
nungsabgrenzungen zu erfolgen, wie sie beim Vermöge n und den Schulden vor- 
zunehmen ist. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen res ultieren vielmehr aus der 
periodengerechten Zuordnung des in den angeordneten  Auszahlungen enthalte- 
nen Werteverzehrs. 
 
Auf der Grundlage einer stichprobenartigen Prüfung der vorgenommenen Abgren- 
zungen kann die Werthaltigkeit der in der Eröffnung sbilanz ausgewiesenen transi- 
torischen Rechnungsabgrenzungen bestätigt werden.  
 
Einzelne Feststellungen blieben wegen ihres einmali gen Vorkommens und ihrer 
Unwesentlichkeit ohne Auswirkung auf die Bilanzansätze.  
 
Die als aktive Rechnungsabgrenzung bilanzierten Zus chüsse resultieren im We- 
sentlichen aus Baukostenzuschüssen der Stadt Münste r an die Stadtwerke Müns- 
ter GmbH für die Herstellung von fest installierten  Stromversorgungsanlagen bei 
Marktveranstaltungen auf dem Domplatz und den übrig en Wochenmarktplätzen. 
Dazu wurden nach der Aufstellung des Eröffnungsbila nzentwurfes zwei Zuschüs- 
se an Dritte zur Errichtung von öffentlichen Parkplätzen aktiviert.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  3366  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
Der Ansatz für aktive Rechnungsabgrenzungen erhöhte sich danach wie folgt. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Aktive Rechnungsabgrenzung 17.287.264,59 342.560,00  17.629.824,59 
 
 
 
II Passiva 
 
 
1. Eigenkapital  
 
Das Eigenkapital der Stadt Münster ergibt sich aus der Differenz von Vermögen 
(Aktiva) und Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung 
der Sonderposten. Es zeigt den Anteil am Gesamtverm ögen der Stadt Münster, 
welches aus eigenen Mitteln finanziert wurde und zu r Deckung von zukünftigen 
Fehlbeträgen in der Ergebnisrechnung zur Verfügung steht. Solange die positiven 
Bestandteile des Eigenkapitals überwiegen, steht de r Stadt Münster Kapital für 
zukünftige Verrechnungen zur Verfügung.  
 
Im Hinblick auf die gesetzlich geforderte Aufrechte rhaltung der stetigen Erfüllbar- 
keit von städtischen Aufgaben im Sinne des § 75 Abs . 1 GO kommt der Erhaltung 
des Eigenkapitals eine zentrale Bedeutung zu.  
 
Nach den Gliederungsvorschriften des § 41 Abs. 4 Ge mHVO gliedert sich das Ei- 
genkapital der Stadt Münster in der festzustellende n Eröffnungsbilanz in folgende 
Bestandteile:  
 
 Allgemeine Rücklage 676.485.243,63 € 
 davon 
 Deckungsrücklagen 6.639.175,69 € 
 
 Sonderrücklage 0,00 € 
 
 Ausgleichsrücklage 156.037.088,45 €
 
Summe Eigenkapital 832.522.332,08 € 
 
Die Differenzierung des Eigenkapitals resultiert au s den unterschiedlichen Funkti- 
onen seiner Bestandteile für die Planung und Abwick lung des Haushaltes sowie 
für den Haushaltsausgleich. 
 
 
1.1 Allgemeine Rücklage 
 676.485.243,63 € 
 
davon:
  
Deckungsrücklagen der Ämter 5.796.104,00 € 
Deckungsrücklagen der Städtischen Bühnen     843.071,69 €
 
 6.639.175,69 € 
 
Der Bilanzausweis entsteht durch die erstmalige Geg enüberstellung sämtlicher 
Aktivposten und sämtlicher Passivposten außer der allgemeinen Rücklage selbst.  
 
Sofern zukünftig der Ergebnisplan oder die Ergebnis rechnung einen Fehlbetrag 
ausweisen, der nicht aus der Ausgleichsrücklage ged eckt werden kann, ist dieser 
Fehlbetrag durch eine Reduzierung der allgemeinen R ücklage auszugleichen. Die 
Reduzierung der allgemeinen Rücklage ist durch die Aufsichtsbehörde zu geneh- 
migen.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  3377  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
Der Ansatz für die allgemeine Rücklage in der Eröff nungsbilanz ist abhängig von 
der Vollständigkeit der gesamtstädtischen Inventur bzw. der Erfassung und Be- 
wertung von Vermögen und Schulden. 
 
Die Änderungen bei den übrigen Bilanzposten aus dem  Entwurf der Eröffnungsbi- 
lanz fanden vielfach spiegelbildlich ihren Niedersc hlag in der allgemeinen Rückla- 
ge, so dass sich in Folge der verschiedenen Änderun gen eine Erhöhung der all- 
gemeinen Rücklage einstellte. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Allgemeine Rücklage 666.762.541,20 9.722.702,43 676 .485.243,63 
 
 
„davon-Vermerk“  
 Deckungsrücklagen 6.639.175,69 € 
 
Anders als in der abgelösten Kameralistik führen Er mächtigungsübertragungen 
nicht zu einer Belastung des abgelaufenen Haushalts jahres sondern zu einer wirt- 
schaftlichen Belastung des Folgejahres. Aus diesem Grunde ist in der jeweiligen 
Bilanz gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO im Umfang der geneh migten Ermächti- 
gungsübertragungen eine zweckgebundene Deckungsrück lage als ein gesonder- 
ter Posten oder als „davon-Vermerk“ anzusetzen.  
 
Die in der Eröffnungsbilanz zu bilanzierende Deckungsrücklage der Stadt Münster 
setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 Allgemeine Ermächtigungsübertragungen 5.796.104,00  € 
 Rücklagen der Städtischen Bühnen    843.071,69 €
 
Summe  6.639.175,69 € 
 
Die allgemeinen Ermächtigungsübertragungen beziehen  sich etwa zur Hälfte auf 
die Ermächtigungsübertragungen in den Aufgabenbereichen, deren Haushaltsfüh- 
rung bereits in den Jahren 2006 (1. Umstellungswell e) und 2007 (2. Umstellungs- 
welle) sukzessive auf NKF umgestellt wurde. Die and ere Hälfte betrifft Ämter, de- 
ren Haushaltsführung erst zum 01.01.2008 umgestellt worden ist.  
 
Ein weiterer Betrag lässt sich auf nicht verbraucht e Mittel der Städtischen Bühnen 
zurückführen, die bis zur Umstellung der Haushaltsf ührung auf NKF in einer ka- 
meralen Sonderrücklage nachgewiesen wurden.  
 
In den Haushaltsplanungen für das Jahr 2008 werden die übertragenen Haus- 
haltsreste bzw. nicht verbrauchten Mittel des Vorja hres nicht sichtbar. Zur Erhö- 
hung der Transparenz der städtischen Haushaltsführu ng werden daher die über- 
tragenen Ermächtigungen in einer einheitlichen Deck ungsrücklage offen mit ei- 
nem „davon-Vermerk“ dargestellt. 
 
Die genaue Höhe der Ermächtigungsübertragungen stan d im Zeitpunkt der Auf- 
stellung des Eröffnungsbilanzentwurfs noch nicht fe st. Die den Ermächtigungs- 
übertragungen zu Grunde liegenden Sachverhalte wurd en im Zuge der Aufstel- 
lung der vom Rat festzustellenden Eröffnungsbilanz erneut aufgegriffen und zie- 
hen einen gesonderten Ausweis in der Eröffnungsbilanz nach sich. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Deckungsrücklage 0 6.639.175,69 6.639.175,69

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  3388  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
1.2 Sonderrücklage   0,00 € 
 
Die Ermächtigungsübertragungen werden als „davon-Ve rmerk“ unter der allge- 
meinen Rücklage ausgewiesen. Weitere Sonderrücklagen sind nicht vorhanden. 
 
 
1.3 Ausgleichsrücklage 
  156.037.088,45 € 
 
Die Ausgleichsrücklage ist Bestandteil des Eigenkap itals. Sie wird in der Bilanz 
von der allgemeinen Rücklage abgegrenzt, weil ihr i m Hinblick auf den Haus- 
haltsausgleich eine besondere Funktion zukommt. Sie  dient zukünftig als Puffer 
für den Ausgleich von Schwankungen der Ergebnisrech nungen. Solange Fehlbe- 
träge in der Ergebnisplanung oder in der Ergebnisre chnung durch Mittel der Aus- 
gleichsrücklage ausgeglichen werden können, gilt de r jeweilige Haushalt als aus- 
geglichen.  
 
Das NKF beschränkt den Ansatz der Ausgleichsrücklag e in der Eröffnungsbilanz. 
Maximal ein Drittel des bei der Eröffnungsbilanz fe stgestellten Eigenkapitals, 
höchstens jedoch ein Drittel der jährlichen Steuere innahmen und allgemeinen 
Zuweisungen, bemessen nach dem Durchschnitt der dre i dem Eröffnungsbilanz- 
stichtag vorangegangenen Jahresrechnungen, kann in die Ausgleichsrücklage 
eingestellt werden.  
 
Der Berechnungsmodus für die Ausgleichsrücklage wur de mit der 3. Auflage der 
Handreichung des Innenministeriums NRW zur Umsetzun g des NKF, die im Sep- 
tember 2008 erschienen ist, präzisiert. Die Umsetzu ng dieser modifizierten Be- 
rechnungsmethode führte in der festzustellenden Erö ffnungsbilanz der Stadt 
Münster zu einem höheren Ansatz für die Ausgleichsrücklage als im Entwurf. 
 
Bilanzposition Wert lt. Entwurf 
in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Ausgleichsrücklage 139.661.704,98 16.375.383,47 156 .037.088,45 
 
 
2. Sonderposten 
 1.510.324.287,03 € 
 
Die Stadt Münster hat gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO erha ltene Zuwendungen und 
Beiträge für Investitionen, die im Rahmen einer Zwe ckbindung bewilligt und ge- 
zahlt wurden, als Sonderposten zwischen dem Eigenka pital und den Rückstellun- 
gen ausgewiesen. In betriebswirtschaftlicher Hinsic ht sind die erhaltenen Zuwen- 
dungen und Beiträge zum Teil als Fremdkapital und z um Teil als Eigenkapital an- 
zusehen. 
 
Die Sonderposten wurden entsprechend der Abnutzungs dauer des jeweils bezu- 
schussten Vermögensgegenstandes eingestellt, so dass in zukünftigen Jahren die 
zeitanteilige Auflösung der Sonderposten zu einer E ntlastung der städtischen Er- 
gebnisrechnungen beitragen wird. 
 
Daneben gibt es Sonderposten, um die Verpflichtung der Stadt Münster, Kosten- 
überdeckungen der Gebührenhaushalte gem. § 6 KAG an  den Gebührenzahler 
zurückzuführen, in der Eröffnungsbilanz offen auszu weisen (Sonderposten für 
Gebührenausgleich) .  
 
Weitere Sonderposten sind gebildet worden, um die v ereinnahmten Stellplatzab- 
lösebeträge in der Bilanz darzustellen und um den S chenkungscharakter des Stif- 
tungsvermögens deutlich hervorzuheben.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  3399  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
Die Bilanzposition wurde entsprechend der gesetzlic hen Mindestgliederung wie 
folgt gegliedert:  
 
 Sonderposten für Zuwendungen 683.820.754,66 € 
 Sonderposten für Beiträge 798.730.303,89 € 
 Sonderposten für Gebührenausgleich 3.195.311,34 € 
 Sonstige Sonderposten       24.577.917,14 €
 
Summe 1.510.324.287,03 € 
 
 
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 
              683.820.754,66 € 
 
Sofern keine Einzelzuordnung mehr möglich war, hat die Verwaltung der Stadt 
Münster von der Bewertungsvereinfachungsmethode gem äß § 56 Abs. 5 GemH- 
VO Gebrauch gemacht. Danach kann für gleichartige o der sachlich durch eine 
Förderung verbundene Vermögensgegenstände ein Vom-H undert-Anteil der er- 
haltenen Zuwendungen und Beiträge an den Anschaffun gs- und Herstellungskos- 
ten des geförderten Vermögensgegenstandes mit Hilfe mathematisch-statistischer 
Methoden auf Grund von Stichproben oder durch ander e geeignete Verfahren 
pauschal ermittelt werden. Dieser Vom-Hundert-Antei l wird für die Ermittlung des 
Wertes der Sonderposten in Relation zum vorhandenen  Vermögenswert zu Grun- 
de gelegt. 
 
Für den Aufwuchs und die Aufbauten der unbebauten G rundstücke wurde in zahl- 
reichen Fällen ein Sonderposten i. H. v. 100 % gebi ldet, der sich als erheblich zu 
hoch erweist. Ferner war in mehreren Fällen auch de r Sonderposten für Zuwen- 
dungen bei Aufbauten fraglich. Übertragungsfehler b ei der Einrichtung von 
Stammdaten für Sonderposten in der Anlagenbuchhaltu ng machten einzelne Be- 
richtigungen erforderlich.  
 
Für die Ermittlung der Sonderposten für Gebäude wur den Haushaltsdaten von 
zehn Jahren zu Grunde gelegt. Die Haushaltsdaten waren als Berechnungsgrund- 
lage für die Festlegung einer Zuweisungspauschale n ur teilweise geeignet. Die 
Berechnung anhand der Haushaltsdaten und ergänzend ein Rechenfehler führten 
zu einem insgesamt überhöhten Sonderposten. 
 
Im Bereich der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigu ngsanlagen griff die Ver- 
waltung im Sinne des § 56 Abs. 4 GemHVO auf die für  die Gebührenkalkulation 
fortgeschriebenen Sonderposten zurück und übernahm diese Werte in die Eröff- 
nungsbilanz.  
 
Zur Bestimmung des aus Zuschüssen gebildeten Sonder postens beim Infrastruk- 
turvermögen wurde ebenfalls ein für alle Vermögensa rten einheitliches, verein- 
fachtes Verfahren im Sinne des § 56 Abs. 5 GemHVO a ngewendet. Dieses Ver- 
fahren ist nach der Vorlage der Entwurfsfassung der  Eröffnungsbilanz im Bereich 
der Brücken geändert worden, so dass der diesbezügl iche Sonderposten anzu- 
passen war.  
 
Darüber hinaus waren bei dieser Bilanzposition noch  die Auswirkungen aus der 
erst nach Aufstellung des Entwurfs der Eröffnungsbi lanz abgeschlossenen end- 
gültigen Erfassung des städtischen Straßennetzes (v gl. auch Tz. 1.2.3.5) zu be- 
rücksichtigen und der Sonderposten entsprechend zu erhöhen. Per Saldo bewir- 
ken die Berichtigungen folgende Änderung des Bilanz ausweises in der vom Rat 
festzustellenden Eröffnungsbilanz:  
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Sonderposten für Zuwendungen 647.085.958,40 36.734. 796,26 683.820.754,66

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  4400  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
2.2 Sonderposten für Beiträge  798.730.303,89 € 
 
Der Sonderposten für Beiträge bezieht sich im Wesen tlichen auf die Kanalbaubei- 
träge und die Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauG B) bzw. dem Kommunal- 
abgabengesetz (KAG) zur Finanzierung von Straßen, Wegen und Plätzen.  
 
Während die angesammelten Beiträge für den Kanalbau  und die Gewässerunter- 
haltung aus den Anlagerechnungen des Tiefbauamtes f ür ihre kostenrechnenden 
Einrichtungen „Abwasserbeseitigung“ und „Gewässerunterhaltung“ in die Buchhal- 
tung übernommen werden konnten, war eine verlässlic he Rekonstruktion der ver- 
einnahmten Beiträge und deren genaue Zuordnung zu v erschiedenen Baumaß- 
nahmen bei Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken, Tunnel  und sonstigem Infrastruk- 
turvermögen auf der Grundlage der vorhandenen Aufze ichnungen nur mit unver- 
hältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand möglich. 
 
Daher fand auch in diesem Bereich das pauschale Erm ittlungsverfahren nach 
§ 56 Abs. 5 GemHVO Anwendung. Den Rechnungsergebnis sen der beiden 
Haushaltsstellen „Erschließungsbeiträge nach dem Ba uGB“ und „Straßenbaubei- 
träge nach § 8 KAG“ aus den Jahren 1996 bis 2005 wu rden die unterabschnitts- 
bezogenen Ausgaben gegenübergestellt und daraus ein  Pauschalsatz für Beiträ- 
ge nach BauGB und KAG errechnet. 
 
Anteilige Erschließungsbeiträge beim Grunderwerb vo n Flächen für Anliegerstra- 
ßen, Rad- und Fußwegen wurden im Entwurf der Eröffn ungsbilanz nicht berück- 
sichtigt. Zudem mussten die Ergebnisse für die im p auschalen Verfahren ermittel- 
ten Sonderposten der Rad- und Wanderwege überarbeitet und angepasst werden.  
 
Schließlich waren auch hier die Folgewirkungen aus der endgültigen Erfassung 
des städtischen Straßennetzes auf die Höhe des Sond erpostens für Beiträge (vgl. 
Tzn. 2.1 und 1.2.3.5) zu berücksichtigen.  
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Sonderposten für Beiträge 775.805.614,99 22.924.688 ,90 798.730.303,89 
 
 
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 
  3.195.311,34 € 
 
Gemäß § 6 KAG sind Überschüsse der gebührenrechnend en Einrichtungen in- 
nerhalb von drei Jahren an den Gebührenzahler zurückzuführen.  
 
Die Stadt Münster hat den Vorschriften des NKF ents prechend ihre Verpflichtung, 
die aus früheren Jahren stammenden Überdeckungen de r kostenrechnenden Ein- 
richtungen an den Gebührenpflichtigen zurückzuführe n, als Sonderposten für den 
Gebührenausgleich bilanziert.  
 
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich setzt sich aus folgenden Einzelwer- 
ten zusammen: 
 
 Abwasserbeseitigung 3.165.224,55 € 
 Sendwesen      30.086,79 €
 
Summe 3.195.311,34 € 
 
Die Werte sind durch die vom Amt für Finanzen und B eteiligungen fortgeschrie- 
benen Übersichten belegt und haben sich im Vergleic h zur Entwurfsfassung der 
Eröffnungsbilanz nicht geändert.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  4411  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Sonderposten für den Gebührenaus- 
gleich 3.195.311,34 0,00 3.195.311,34 
 
 
2.4 Sonstige Sonderposten 
 24.577.917,14 € 
 
Der Bilanzposten „Sonstige Sonderposten“ setzt sich aus folgenden Einzelwerten 
zusammen:  
 
 Noch nicht verbrauchte Stellplatzablösebeiträge 20 .109.743,75 € 
 Sonderposten bei Zuschüssen zur Finanzierung 
 von Parkflächen 342.560,00 € 
 Rechtlich unselbständige Stiftungen   4.125.613,39  €
 
Summe 24.577.917,14 € 
 
Im Fall der Stellplatzabgabe war der Bilanzausweis lange ungeklärt. Nach der 2. 
Auflage der Handreichung für Kommunen (Abschnitt 5. 6.2 zu § 43 GemHVO) 
kann die Stellplatzabgabe wie eine nicht rückzahlba re Zuwendung betrachtet 
werden. Es wird hierbei unter der Annahme bilanzier t, dass mit den erhaltenen 
Mitteln aktivierungsfähige und der Abschreibung unt erliegende Anlagegüter ange- 
schafft werden. Die Bestände der nicht verbrauchten  Stellplatzablösebeiträge 
wurden durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen  in tabellarischer Form 
nachgehalten. Die Verwaltung stellte nach der Aufst ellung des Eröffnungsbilanz- 
entwurfes fest, dass zwei Zuschüsse zur Finanzierun g der Herstellung von öffent- 
lichen Parkflächen im Jahr 2007 den Bestand geminde rt hatten und dem Ansatz 
in der vom Rat festzustellenden Eröffnungsbilanz hinzuzurechnen waren.  
 
Ferner korrespondiert die Bilanzposition mit der Be wertung der rechtlich unselb- 
ständigen Stiftungen. Bei rechtlich unselbständigen  örtlichen Stiftungen werden 
durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer be stimmten Zweckbindung 
(Stifterwille) der Stadt Münster übertragen. Die St adt Münster hat die Vermö- 
gensmassen in der Eröffnungsbilanz auf der Aktivsei te unter den Finanzanlagen 
ausgewiesen und, weil sie unentgeltlich erworbenen wurden, in gleicher Höhe ei- 
nen Sonderposten für die rechtlich unselbständigen Stiftungen bilanziert. Spiegel- 
bildlich zur Aufstockung der Bilanzposition „Sondervermögen“ wurde eine Anpas- 
sung bei den für die Stiftungen gebildeten Sonderposten vorgenommen. 
 
Haushaltsmittel der Städtischen Bühnen, die in Folg ejahre übertragen werden, 
sind in der Entwurfsfassung der Eröffnungsbilanz un ter den „Sonstigen Sonder- 
posten“ ausgewiesen worden. In der vom Rat festzust ellenden Eröffnungsbilanz 
wurde die Sonderücklage in die Position „Allgemeine Rücklage“ umgegliedert, um 
den rechtlichen Bilanzierungsanforderungen zu genüg en. Der Wert ist durch die 
Jahresrechnung der Städtischen Bühnen sowie die par allel geführten Aufzeich- 
nungen des Amtes für Finanzen und Beteiligungen bel egt und wird zum 
01.09.2008 in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung  Städtische Bühnen Münster 
eingebracht. 
 
Die Änderungen der Bilanzposition „Sonstige Sonderposten“ resultieren aus einer 
Werterhöhung im Bereich der unselbständigen Stiftun gen, die spiegelbildlich eine 
Anpassung des entsprechenden Sonderpostens nach sic h zog, und der nachträg- 
lichen Passivierung der Zuschüsse zur Finanzierung öffentlicher Parkflächen im 
Jahr 2007.  
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Sonstige Sonderposten  25.073.449,50 - 495.532,36 2 4.577.917,14

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  4422  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
3. Rückstellungen   477.476.541,74 € 
 
Rückstellungen gehören zu den Fremdkapitalposten de r Eröffnungsbilanz. Die 
Stadt Münster bilanzierte unter den Rückstellungen ihre Verbindlichkeiten, die 
hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss si nd. Durch die Bildung von 
Rückstellungen werden die später zu leistenden Ausz ahlungen in der Eröffnungs- 
bilanz als Aufwand berücksichtigt, so dass die Erfo lgsrechnungen zukünftiger 
Haushaltsjahre durch die Inanspruchnahme von gebild eten Rückstellungen ent- 
lastet werden. 
 
Die Möglichkeiten zur Bildung von „Rückstellungen“ sind in § 36 GemHVO ab- 
schießend aufgezählt. In der Eröffnungsbilanz wurde n für folgende Zwecke Rück- 
stellungen gebildet:  
 
 Pensionsrückstellungen 395.916.190,03 € 
 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 6.500.00 0,00 € 
 Instandhaltungsrückstellungen 20.132.100,00 € 
 Sonstige Rückstellungen     54.928.251,71 €
 
Summe 477.476.541,74 € 
 
3.1 Pensionsrückstellungen  395.916.190,03 € 
 
Die Stadt Münster hat in der Eröffnungsbilanz für a lle Pensionsverpflichtungen 
nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen gemäß § 36  Abs. 1 GemHVO den 
Barwert im Teilwertverfahren ermittelt und angesetz t. Zur Berechnung des Bar- 
wertes wurde ein Rechnungszinsfuß von 5 % zu Grunde  gelegt, der den Vorga- 
ben des NKF entspricht. Die Pensionsrückstellungen umfassen Versorgungsan- 
sprüche sowie sämtliche Anwartschaften und Ansprüch e nach dem Ausscheiden 
aus dem Dienst.  
 
Für die Berechnung der Rückstellungen steht dem Per sonal- und Organisations- 
amt das DV-Programm HAESSLER Pensionsrückstellung ( HPR) Version 4.5 zur 
Verfügung. Das Programm wurde wissenschaftlich zert ifiziert und wird in zahlrei- 
chen Kommunen eingesetzt.  
 
Der Barwert für Ansprüche auf Beihilfen sowie ander e Ansprüche außerhalb des 
Beamtenversorgungsgesetztes wurde zur Vereinfachung  gesetzeskonform als 
Zuschlag berechnet. Der Prozentsatz ist aus dem Ver hältnis des Volumens der 
gezahlten Leistungen zu dem Volumen der gezahlten V ersorgungsbezüge ermit- 
telt worden und wird jährlich angepasst. Für die Ve rhältnisse der Stadt Münster 
errechnet sich ein Anteil von 19,29 %. 
 
Der Wertansatz für die Pensionsrückstellungen wurde  vollständig und zutreffend 
berechnet. Er setzt sich wie folgt zusammen:  
 
 Pensionsrückstellungen 
- aktive Beamte 162.430.160,03 € 
- Versorgungsempfänger 168.490.010,00 € 
- Ruhegeldempfänger          52.940,00 €
 
 330.973.110,03 € 
 
 Pensionsrückstellungen Städtische Bühnen  932.320, 00 € 
 
 Beihilferückstellungen 
- aktive Beamte 31.332.780,00 € 
- Versorgungsempfänger 32.501.730,00 €  
 63.834.510,00 €

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  4433  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
 Beihilferückstellungen Städtische Bühnen        17 6.250,00 €
 
Summe 395.916.190,03 € 
 
In den Pensionsrückstellungen, die im Entwurf ausge wiesen worden sind, war ein 
Betrag i. H. v. 570.220,00 € enthalten, der auf Rüc kstellungen für Beamte bei an- 
deren Dienstherren entfällt. Diese Aufwendungen wer den in der vom Rat festzu- 
stellenden Fassung umgruppiert und nach den Glieder ungsvorschriften der 
GemHVO unter der Bilanzposition „Sonstige Rückstellungen“ erfasst.  
 
Bilanzposition Wert lt. Entwurf 
in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Pensionsrückstellungen  396.486.410,03 - 570.220,00  395.916.190,03 
 
 
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 
 6.500.000,00 € 
 
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge  von Deponien sind als un- 
gewisse Verbindlichkeiten zu passivieren. Sie stell en die zukünftig zu erbringen- 
den Leistungen für eine Wiederherstellung von Natur - und Kulturflächen nach 
Aufgabe einer Deponie dar, zu der die Stadt Münster  nach dem Landesabfallge- 
setz verpflichtet ist.  
 
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf die Rek ultivierung und Nachsorge 
von Deponien wurden im Zuge der Umwandlung des ehemaligen Amtes für Stadt- 
reinigung und Abfallwirtschaft auf die eigenbetrieb sähnliche Einrichtung Abfall- 
wirtschaftsbetriebe Münster (AWM) übertragen. Aus d iesem Grunde wurden im 
Rechnungskreis der AWM bereits entsprechende Rückst ellungen dotiert. Gleich- 
zeitig ist im Rechnungskreis der AWM eine Einstands verpflichtung der Stadt 
Münster aktiviert worden, die zum einen das mit der  Einbuchung der Rückstellung 
entstandene Fehlkapital, quasi in Form einer Sachei nlage ausgleicht. Zum ande- 
ren wird damit zum Ausdruck gebracht, dass die Stad t Münster Zahlungsausfälle 
ausgleicht, die dann entstehen, wenn die Kosten für  die Deponiernachsorge, z.B. 
auf Grund einer geänderten Gebührenrechtslage, nich t mehr in die Gebührenbe- 
rechnung einbezogen werden dürfen. Diese Einstandsv erpflichtung war im Ent- 
wurf der Eröffnungsbilanz nicht berücksichtigt und wurde in der vom Rat festzu- 
stellenden Fassung nachgeholt. Ihr Ausweis erfolgte  unter den sonstigen Rück- 
stellungen.  
 
Die Bilanzposition „Rückstellungen für Deponien und  Altlasten“ erklärt sich aus- 
schließlich mit geschätzten Kosten für die Sanierun g von Altlasten. Ausgehend 
von insgesamt 168.421 m² Verdachtsflächen aus dem A ltlastenkataster wurde 
zunächst generell eine Komplettsanierung der Verdac htsflächen durch einen 3 m 
tiefen Bodenabtrag angenommen. Die so ermittelte Me nge von 505.268 m³ bzw. 
909.473 t führt bei den veranschlagten Kosten von 3 5 €/t zu einem Gesamtbetrag 
von rd. 31,8 Mio. €. In einem weiteren Schritt wurd e abgeschätzt, mit welcher Ein- 
trittswahrscheinlichkeit mit einem tatsächlichen Sa nierungsbedarf zu rechnen ist, 
d. h., dass eine „verdächtige“ Fläche zu einer „realen“ Sanierungsfläche wird, weil 
nicht jede Altlast zwingend saniert werden muss. Na ch einer Bewertung und Zu- 
ordnung der Verdachtsflächen in die gebildeten Risi koklassen ist aus den maxi- 
mal zu erwartenden Kosten der Sanierung letztlich e in pauschaler Rückstellungs- 
wert von 6,5 Mio. € abgeleitet worden. Dieser Wertansatz  kann bestätigt werden. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Rückstellungen für  
Deponien und Altlasten 6.500.000,00 0,00 6.500.000,00

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  4444  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
3.3 Instandhaltungsrückstellungen  20.132.100,00 € 
 
In der Eröffnungsbilanz hat die Verwaltung der Stad t Münster gemäß 
§ 36 Abs. 3 GemHVO Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen ange- 
setzt. Es wurden die Aufwendungen für solche Maßnah men ermittelt, die inner- 
halb des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanun g von drei bis fünf Jahren rea- 
lisiert werden können. 
 
Die Rückstellungen lassen sich den städtischen Gebä uden und Straßen wie folgt 
zuordnen:  
 
 Instandhaltungsrückstellung für Gebäude 15.455.500 ,00 € 
 Instandhaltungsrückstellung für Straßen    4.676.6 00,00 € 
Summe 20.132.100,00 € 
 
Die Rückstellungen für Gebäude wurden vom Amt für I mmobilienmanagement auf 
der Grundlage der jährlichen Objektbegehung maßnahmengenau für 174 Instand- 
haltungsprojekte ermittelt und belegt. Die Verwaltung geht davon aus, dass in den 
nächsten fünf Jahren aus dem Bauprogramm jährlich r d. 3,2 Mio. € realisiert wer- 
den können. 
 
Das Tiefbauamt hat für den Bereich der Straßen und Verkehrsflächen 35 Instand- 
haltungsmaßnahmen zusammengestellt für die in den n ächsten drei Jahren je- 
weils rd. 1,56 Mio. € im städtischen Haushalt bereitgestellt werden.  
 
Die Prüfung der Bilanzposition führte zu keinen Wertveränderungen.  
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Instandhaltungsrückstellungen 20.132.100,00 0,00 20 .132.100,00 
 
 
3.4 Sonstige Rückstellungen 
 
nach § 36 Abs. 4 u. 5 GemHVO 54.928.251,71 € 
 
Die sonstigen Rückstellungen wurden für folgende de m Grunde und der Höhe 
nach zum Eröffnungsbilanzstichtag noch nicht genau bekannte Verpflichtungen 
der Stadt Münster gebildet:  
 
 Altersteilzeitrückstellungen  1.780.023,03 €
  
 Rückstellungen für Zeitguthaben und Resturlaub 7.043.485,13 € 
  
 Rückstellungen Studieninstitut Westfalen-Lippe 645.800,00 € 
  
 Rückstellungen für Beamte bei anderen Dienstherren  570.220,00 € 
  
 Rückstellungen für Beamte bei  
 eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 6.407.461,81 € 
  
 Rückstellung für die Einstandsverpflichtung  
 gegenüber AWM 23.199.862,62 € 
  
 Steuerrückstellungen 1.591.059,32 € 
  
 Prozessrisiko-Rückstellungen 2.593.251,00 € 
  
 Rückstellungen für drohende Verluste aus noch nich t 
rechtskräftigen Gewerbesteuerbescheiden  3.094.173,61 € 
  
 Risiken aus gegebenen Bürgschaften 413.000,00 € 
  
 Risiken aus Fremdwährungskrediten 7.589.915,19 € 
  
Summe insgesamt 54.928.251,71 €

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  4455  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
In dieser Bilanzposition sind u. a. Rückstellungen für Beamte und tariflich Be- 
schäftigte zusammengefasst, die von der Altersteilz eit im Blockmodell Gebrauch 
machen. Wegen der überschaubaren Laufzeiten wurde a uf eine Abzinsung ver- 
zichtet. Die Werte wurden mit Hilfe des DV-Programms „HAESSLER“ sachgerecht 
ermittelt. 
 
Des Weiteren sind Rückstellungen für Zeitguthaben u nd Resturlaub berücksich- 
tigt. Das Personal- und Organisationsamt hat für di ese Verpflichtungen einen 
Durchschnittswert angesetzt, der sich auf der Grund lage einer Stichprobe von 3 
Ämtern der Kernverwaltung ergab und für die Gesamtv erwaltung hochgerechnet 
wurde.  
 
Die Stadt Münster ist Mitglied beim Zweckverband St udieninstitut für kommunale 
Verwaltung Westfalen-Lippe. Nach der Verbandssatzun g besteht eine Verpflich- 
tung, sich an den Versorgungslasten des Zweckverban des zu beteiligen. Spiegel- 
bildlich zu den Verhältnissen beim Zweckverband wur de in der Eröffnungsbilanz 
eine sonstige Rückstellung gebildet.  
 
Ferner sind Rückstellungen für Beamte bei anderen D ienstherren unter den sons- 
tigen Rückstellungen erfasst worden. In gleicher We ise behandelte die Stadt 
Münster die diesbezüglichen Verpflichtungen gegenüb er den eigenständigen 
Rechnungskreisen der eigenbetriebsähnlichen Einrich tungen citeq und Münster 
Marketing. Im Entwurf der Eröffnungsbilanz waren di ese Rückstellungen unter 
den Pensionsrückstellungen bzw. unter den Verbindli chkeiten aus Lieferungen 
und Leistungen erfasst worden und wurden daher umgruppiert. 
 
Im Entwurf der Eröffnungsbilanz war die Einstandsve rpflichtung der Stadt Müns- 
ter, die mit der Bildung der Rückstellungen für die  Rekultivierung und Nachsorge 
von Deponien im Rechnungskreis der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung AWM 
einhergehenden wirtschaftlichen Nachteile und Risik en auszugleichen, nicht be- 
rücksichtigt. Die verbleibenden Risiken aus dieser Einstandsverpflichtung wurden 
spiegelbildlich zum Jahresabschluss der AWM 2007 in  der vom Rat der Stadt 
Münster festzustellenden Fassung der Eröffnungsbila nzbilanz erfasst. Die Rück- 
stellung wird jährlich auf ihren Bedarf hin überprü ft und ggf. in dem Umfang, wie 
die AWM jährlich eine zeitanteilige Refinanzierung der Nachsorgekosten über die 
Abfallgebühren erreicht, aufgelöst.  
 
Steuerrückstellungen für die die Betriebe gewerblic her Art der Stadt Münster 
betreffenden Steuern waren im Entwurf der Eröffnung sbilanz nicht berücksichtigt 
und mussten nachgeholt werden.  
 
Die Prozessrisiken betreffen die rechtsanhängigen K lagen gegen die Kosten- 
dämpfungspauschale bei der Beihilfe der Beamten und  Versorgungsempfänger 
sowie noch offene Verfahren in Sachen Freizeitausgl eich bzw. Mehrarbeitsvergü- 
tung bei Feuerwehrbeamten. Daneben bestehen Regress ansprüche der Bundes- 
agentur für Arbeit gegenüber der Stadt Münster aus der Berechnung des Sozial- 
hilfesatzes nach dem SGB II, bei denen eine endgült ige Entscheidung noch aus- 
steht. Weiterhin wurden auf der Grundlage von Erfah rungswerten die im Jahr 
2008 zu erwartenden allgemeinen Prozess- und Verfah renskosten geschätzt und 
hierfür Rückstellungen gebildet.  
 
Drohende Verluste aus zum Eröffnungsbilanzstichtag noch nicht rechtskräftigen 
Gewerbesteuerfestsetzungen waren im Entwurf der Erö ffnungsbilanz als Wertbe- 
richtigung bei den Forderungen abgesetzt worden. In  der endgültigen Fassung 
werden die Forderungen ohne Abzüge ausgewiesen und drohende Verluste in 
Form einer Rückstellung dargestellt. 
 
Die Stadt Münster hat für die von ihr gewährten Bür gschaften ein Risiko zur Inan- 
spruchnahme geschätzt und hierfür eine Rückstellung gebildet.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  4466  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
Risiken aus Fremdwährungskrediten wurden in der Ent wurfsfassung der Eröff- 
nungsbilanz nicht ausreichend berücksichtigt, weil die der Berechnung zu Grunde 
liegenden Verbindlichkeiten nicht korrekt waren.  
 
Im Entwurf der Eröffnungsbilanz waren für Unterdeck ungen der kostenrechnen- 
den Einrichtungen Rückstellungen für drohende Verluste i. H. v. 447.575,27 € ein- 
gestellt. Gemäß § 43 Abs. 6 GemHVO sind Kostenunter deckungen, die zukünftig 
auszugleichen sind, im Anhang zu erläutern. Die Bil dung einer diesbezüglichen 
Rückstellung wird als nicht zulässig erachtet und u nterbleibt daher in der festzu- 
stellenden Fassung der Eröffnungsbilanz.  
 
Die Barwerte für zehn Leibrentenverträge aus Grunds tücksverkäufen sind den 
Anweisungen der Handreichungen des Innenministerium s NRW zum NKF ent- 
sprechend nur unter der Position Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditauf- 
nahmen gleichkommen, darzustellen. 
 
Gegenüber dem Entwurf der Eröffnungsbilanz kommt es zu folgender Änderung: 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Sonstige Rückstellungen 13.404.305,42 41.523.946,29  54.928.251,71 
 
 
4. Verbindlichkeiten 
 759.156.976,27 € 
 
Der Bilanzposten beinhaltet alle am Eröffnungsbilan zstichtag dem Grunde, der 
Höhe und der Fälligkeit nach feststehende Schulden der Stadt Münster. Zu den 
Verbindlichkeiten zählen insbesondere Rückzahlungsv erpflichtungen aus Kredit- 
aufnahmen, erhaltene Anzahlungen von Dritten sowie Verbindlichkeiten aus Liefe- 
rungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten wurden  sämtlich mit ihrem Rück- 
zahlungsbetrag bilanziert. Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:  
 
 Anleihen 0,00 € 
 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 7 17.531.032,53 € 
 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssich erung 2.584,09 € 
 Verbindlichkeiten aus Vorgängen,  
die Kreditaufnahmen gleichkommen 8.620.733,20 € 
 Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen und Leistungen 7.533.605,55 € 
 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 11.955.14 5,91 € 
 Sonstige Verbindlichkeiten   13.513.874,99 €  
Summe 759.156.976,27 € 
 
 
4.1 Anleihen 
 0,00 € 
 
Die Stadt Münster hat keine Anleihen herausgegeben.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  4477  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
4.2 Verbindlichkeiten  
aus Krediten für Investitionen  717.531.032,53 € 
 
Die Stadt Münster hat in der Eröffnungsbilanz Verbi ndlichkeiten aus Krediten für 
Investitionen erfasst und sie nach den Kreditgebern wie folgt differenziert:  
 
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen  
 von verbundenen Unternehmen 0,00 € 
 von Beteiligungen 0,00 € 
 von Sondervermögen 0,00 € 
 vom öffentlichen Bereich 407.313.920,22 € 
 vom privaten Kreditmarkt 310.217.112,31 €
 
Summe 717.531.032,53 € 
 
Die Stadt Münster hat weder von verbundenen Unterne hmen noch von Beteili- 
gungen oder Sondervermögen Investitionskredite aufgenommen. 
 
Die Kreditverbindlichkeiten sind durch zugehörige V erträge mit Tilgungsplänen 
und Kontoauszügen belegt.  
 
Fünf Kredite wurden in Schweizer Franken (CHF) aufg enommen, die zum Eröff- 
nungsbilanzstichtag mit dem Kurs umzurechnen sind, der gelten würde, um die für 
die Rückzahlung notwendigen Mittel in fremder Währu ng zu beschaffen. Die für 
den Entwurf der Eröffnungsbilanz vorgenommene Bewer tung entsprach nicht den 
gesetzlichen Regelungen. Die gegenüber dem Entwurf zu ändernde Bewertung 
führte zu einem um 4.720.135,77 € niedrigeren Bilan zansatz der Fremdwäh- 
rungskredite.  
 
Drei Kreditverträge waren innerhalb der Bilanzposit ion nicht den richtigen Berei- 
chen zugeordnet worden, so dass eine Umgruppierung vorgenommen wurde, die 
sich auf die gesamte Bilanzposition jedoch nicht auswirkte.  
 
Bilanzposition Wert lt. Entwurf 
in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Verbindlichkeiten aus Krediten für 
Investitionen 722.251.168,30 - 4.720.135,77 717.531.032,53 
 
 
4.3 Verbindlichkeiten 
 
aus Krediten zur Liquiditätssicherung  2.584,09 € 
 
Die im Entwurf nicht ausgewiesene Position „Verbind lichkeiten aus Krediten zur 
Liquiditätssicherung“ war nach den tatsächlichen Verhältnissen zum 01.01.2008 in 
die endgültig festzustellende Eröffnungsbilanz aufz unehmen. Die Position betrifft 
zwei Kontokorrentkonten (Girokonten), die am Bilanz stichtag Rückzahlungsver- 
pflichtungen i. H. v. 2.584,09 € belegten und im En twurf der Eröffnungsbilanz un- 
ter der Bilanzposition „Liquide Mittel“ verrechnet worden waren.  
 
Der Ordnung halber wurden diese Kreditverbindlichkeiten in einer gesonderten Bi- 
lanzposition dargestellt.  
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Verbindlichkeiten aus 
Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 2.584,09 2.584,09

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  4488  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufn ahmen  
wirtschaftlich gleichkommen  8.620.733,20 € 
 
Zu den kreditähnlichen Rechtsgeschäften der Stadt M ünster zählt zum einen die 
Finanzierung von öffentlichen Bauvorhaben durch ein en Investor im Rahmen von 
Public-Private-Partnership-Modellen. Die Kreditvert räge sind zwischenzeitlich im 
Zuge der Forfaitierung auf ein Bankinstitut übergeg angen und wurden mit folgen- 
den Rückzahlungsbeträgen passiviert: 
 
 Finanzierung Sporthalle Hiltrup 2.383.826,49 € 
 Finanzierung Sporthalle Gremmendorf 2.456.980,43 €  
 Finanzierung Sporthalle Albachten 2.521.011,44 €  
Zwischensumme 7.361.818,36 € 
 
 Leibrenten aus dem Ankauf von Grundstücken 1.221.1 70,99 € 
 Schuldendienst das Altenheims St. Elisabeth      3 7.743,85 € 
Summe 8.620.733,20 € 
 
Zu anderen bestehen Leibrentenverträge, die beim An kauf von Grundstücken ge- 
schlossen wurden. Die Verpflichtungen aus diesen Ve rträgen wurden gesetzes- 
konform mit ihrem Barwert i. H. v. 1.221.170,99 € p assiviert. Bei der Berechnung 
des Barwertes sind das aktuelle Lebensalter der Ren tenbezieher, die Lebenser- 
wartung laut Sterbetafeln, die Höhe der jährlichen Rente und ein Abzinsungsfaktor 
von 5 % berücksichtigt worden. Im Entwurf der Eröff nungsbilanz waren diese Ver- 
pflichtungen unter dem Bilanzposten „Sonstige Rücks tellungen“ erfasst und des- 
halb umzugruppieren.  
 
Die Stadt Münster hat im Jahr 1976 auf der Grundlag e der Ratsvorlage Nr. 
96/1976 den Schuldendienst des Trägers des Altenhei ms St. Elisabeth übernom- 
men. Zum Eröffnungsbilanzstichtag bestand hieraus n och eine Zahlungsverpflich- 
tung i. H. v. 37.743,85 €, die nicht berücksichtigt war.  
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Verbindlichkeiten aus 
Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleichkommen 
7.361.818,36 1.258.914,84 8.620.733,20 
 
 
4.5 Verbindlichkeiten  
aus Lieferungen und Leistungen  7.533.605,55 € 
 
Die Stadt Münster hat ihre Verpflichtungen aus vertraglichen Vereinbarungen oder 
auf der Grundlage von sonstigen gesetzlichen Regelu ngen, bei denen sie die 
Leistungen zwar empfangen, die entsprechenden Gegen leistungen aber zum Er- 
öffnungsbilanzstichtag 01.01.2008 noch nicht erfüll t hat, als Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen passiviert. 
 
Im Wesentlichen handelt es sich um Zahlungsverpflic htungen gegenüber der 
AWM und der citeq für deren Dienst- bzw. Servicelei stungen. Die Verbindlichkei- 
ten setzen sich wie folgt zusammen:  
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber 
 
 verbundenen Unternehmen 194.064,72 € 
 Sondervermögen 5.518.243,10 € 
 öffentlicher Bereich 19.963,81 € 
 privater Bereich 1.801.333,92 € 
Summe 7.533.605,55 €

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  4499  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Im kameralen Rechnungswesen wurden Verbindlichkeite n aus Lieferungen und 
Leistungen nicht im Zeitpunkt ihrer rechtlichen Ent stehung sondern erst im Zeit- 
punkt ihrer Bezahlung erfasst. Es gab deshalb bis z ur Aufstellung der Eröffnungs- 
bilanz bzw. der Umstellung der Haushaltsführung auf  SAP keine systemische Er- 
fassung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und L eistungen, so dass eine In- 
ventur der zum 01.01.2008 bestehenden Verbindlichke iten aus Lieferungen und 
Leistungen erforderlich wurde, um einen vollständig en Bilanzausweis sicherzu- 
stellen.  
 
Zu diesem Zweck wurden sämtliche Ämter gebeten, dem  für die Aufstellung der 
Eröffnungsbilanz zuständigen Amt für Finanzen und B eteiligungen bis zum 
21.12.2007 Kopien von Vorgängen zur Verfügung zu st ellen, aus denen Verpflich- 
tungen im Sinne einer Verbindlichkeit hergeleitet w erden können. In diesem Zu- 
sammenhang beschränkte Amt 20 die Erforderlichkeit zur Rückmeldung auf Ge- 
schäftsvorfälle, die im Fall von wiederkehrenden Le istungen den Wert von 
100.000 € und bei einmaligen Geschäftsvorfällen den Wert von 10.000 € überstei- 
gen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis tungen waren im Entwurf der 
Eröffnungsbilanz i.H.v. 1.541.561,44 € nicht enthalten. 
 
Eine weitere wesentliche Berichtigung dieser Bilanz position erklärt sich aus der 
Umgruppierung von Pensionsverpflichtungen der Stadt  Münster gegenüber Mitar- 
beitern/-innen, die im Aufgabenbereich der citeq un d von Münster Marketing ein- 
gesetzt sind.  
 
Bei der Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrich tungen sind diese Verpflich- 
tungen nicht finanziell ausgeglichen worden. Vielme hr wurde im Rechnungskreis 
der jeweiligen Einrichtung eine Forderung gegenüber  der Stadt Münster einge- 
bucht, die mit Aufstellung der Eröffnungsbilanz im Rechnungskreis der Stadt spie- 
gelbildlich zu erfassen ist. Im Entwurf der Eröffnu ngsbilanz wurden diese Pensi- 
onsverpflichtungen i. H. v. 6.407.461,81 € unter de r Position „Verbindlichkeiten 
aus Lieferungen und Leistungen“ statt unter den „Sonstigen Rückstellungen“ aus- 
gewiesen.  
 
Ferner waren Verbindlichkeiten gegenüber der AWM an die tatsächlichen Verhält- 
nisse anzupassen.  
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Verbindlichkeiten  
aus Lieferungen und Leistungen 13.589.770,32 - 6.056.164,77 7.533.605,55 
 
 
4.6 Verbindlichkeiten 
 
aus Transferleistungen  11.955.145,91 € 
 
Unter die Bilanzposition „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“ fallen i.d.R. die 
Verpflichtungen der Stadt Münster, die aus der Über tragung von Finanzmitteln 
stammen, bei denen keine konkrete Gegenleistungsver pflichtung besteht. Sie be- 
ruhen vielfach auf einseitigen Verwaltungsvorfällen  und nicht auf einem Leis- 
tungsaustausch. Die Position setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Verbindlichkeiten aus  
 
 noch nicht verbrauchten Investitionszuwendungen 4. 535.229,91 € 
 Schlussabrechnung der Gewerbesteuerumlage 2007  7.412.956,00 € 
 noch nicht verbrauchten Einnahmen für den Hochzeit swald          6.960,00 €
 
Summe 11.955.145,91 € 
 
Die Position umfasst zum einen Zuwendungen und Beit räge, die sich auf noch 
nicht fertig gestellte Investitionen beziehen und d amit noch nicht verbraucht bzw.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  5500  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
als Sonderposten zugeordnet sind. Zum anderen wurde  an dieser Stelle der Er- 
öffnungsbilanz die Verbindlichkeit aus der Schlussa brechnung der Gewerbesteu- 
erumlage des Jahres 2007 bilanziert.  
 
Ein weiterer Betrag betrifft die zum Bilanzstichtag  01.01.2008 noch nicht ver- 
brauchten Einnahmen des Amtes für Grünflächen und U mweltschutz für die Er- 
weiterung und Pflege des Hochzeitswaldes.  
 
Im Vergleich zur Entwurfsfassung der Eröffnungsbila nz veränderte sich der Bi- 
lanzansatz für Verbindlichkeiten aus Transferleistu ngen durch die Konsolidierung 
von Verbindlichkeiten, die sich unmittelbar auf die  Stadt Münster und ihre Einrich- 
tungen beziehen. Diese internen Leistungsbeziehunge n stellen keine bilanzie- 
rungsfähigen Geschäftsvorfälle dar. Es handelt sich  um die Abrechnung von Bei- 
trägen des Tiefbauamtes, die auf städtische Grundst ücke entfallen und an das 
Amt für Immobilienmanagement adressiert waren. 
 
Die Position „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“ enthielt eine Abstandsleis- 
tung der WestLB, mit der restliche Verpflichtungen aus dem Betreibervertrag zur 
Sportanlage Aaseestadt abgegolten wurden. Dieser Ab standszahlung steht keine 
bilanzierungsfähige Gegenleistungsverpflichtung der  Stadt Münster entgegen, so 
dass sie storniert wurde.  
 
Eine Restforderung einer Zuwendung für den Ausbau d es Knotenpunktes B 54 
Hammerstraße / B 51 Umgehungsstraße bestand bereits  zum Eröffnungsbilanz- 
stichtag. Solange die Baumaßnahme nicht abgeschloss en ist, werden diese Ein- 
nahmen auf Verrechnungskonten des Tiefbauamtes gesa mmelt, die unter den 
„Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“ in der Bilanz dargestellt werden. 
 
Die vorgenannten Sachverhalte führten zu folgender Anpassung der Bilanzpositi- 
on „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“: 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Verbindlichkeiten aus 
Transferleistungen 13.219.146,61 -1.264.000,70 11.955.145,91 
 
 
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 
 13.513.874,99 € 
 
Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ ist ein Sammelposten für alle übri- 
gen Verbindlichkeiten, die sich nicht einer der im gesetzlichen Gliederungssche- 
ma aufgeführten Positionen zuordnen lassen. Im Wesentlichen handelt es sich um 
durchlaufende Posten wie Spenden, Sponsoring, Kauti onen, Fundgelder und Ver- 
bindlichkeiten aus dem zentralen cash-management de r Stadt Münster für die ei- 
genbetriebsähnlichen Einrichtungen. Daneben umfasst  diese Position auch Zah- 
lungen, die von der Buchhaltung zum 01.01.2008 noch  nicht endgültig zugeordnet 
waren.  
 
Bis zum 31.12.2007 nutzte die Verwaltung zur Abwick lung von durchlaufenden 
Posten im kameralen Haushalt VVS-Konten (Verwahrgel der, Vorschüsse), so 
dass die hierüber nachgewiesenen Geldbestände als s onstige Verbindlichkeiten 
in die Eröffnungsbilanz einbezogen wurden. Hier war en die Endbestände der ka- 
meralen Verrechnungskonten für die ehemals im Samme lnachweis zu bewirt- 
schaftenden Sachkosten und Kommunikationskosten als  Verbindlichkeit ausge- 
wiesen. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Art von VVS-Konten nicht um Ver- 
bindlichkeiten gegenüber externen Dritten, sondern um das nicht ausgeglichene 
Ergebnis von internen Leistungsverrechnungen. Die E rgebnisse aus internen 
Leistungsverrechnungen sind nicht bilanzierungsfähig.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  5511  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
Weitere Berichtigungen ergaben sich durch die Umgruppierung von kreditorischen 
Debitoren und passiven Rechnungsabgrenzungen.  
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Sonstige Verbindlichkeiten 7.632.698,21 5.881.176,7 8 13.513.874,99 
 
 
5. Passive Rechnungsabgrenzung 
 15.035.491,97 € 
 
Die auf der Passivseite der Eröffnungsbilanz ausgew iesenen Rechnungsabgren- 
zungsposten sind Ausdruck einer Leistungsverpflichtung der Stadt Münster.  
 
Mit der Vereinnahmung von Friedhofsgebühren entsteh t für die Stadt Münster ei- 
ne mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, weil de r Gebührenzahler eine Ge- 
bühr für eine i.d.R. 30-jährige Nutzung einer Grabs tätte entrichtet. Diesem Sach- 
verhalt wurde die Stadt Münster mit einer periodeng erechten Abgrenzung der Ge- 
bühreneinnahmen aus den letzten 30 Jahren gerecht u nd wies die am Eröff- 
nungsbilanzstichtag vorhandenen Gegenleistungsverpf lichtungen als passive 
Rechnungsabgrenzung aus.  
 
Ferner vereinnahmte die Stadt Münster im Jahr 2007 Gewerbesteuervorauszah- 
lungen, die freiwillig und ohne rechtliche Verpflic htung der Gewerbesteuerpflichti- 
gen zur Vermeidung von späteren aus Nachzahlungen r esultierenden Zinsen ge- 
zahlt wurden.  
 
Die passive Rechnungsabgrenzung setzt sich wie folgt zusammen:  
 
 Friedhofsgebühren 11.803.949,90 € 
 Gewerbesteuervorauszahlung 3.000.423,00 € 
 Sonstige Einnahmen vor Ertrag       231.119,07 €
 
Summe 15.035.491,97 € 
 
Aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz ergaben sich u nter Berücksichtigung der 
bei der Aufstellung einer Bilanz zu berücksichtigen den Grundsätze der Wesent- 
lichkeit und Wirtschaftlichkeit unmittelbar keine H inweise, die eine Anpassung der 
Bilanzposition nach sich ziehen. Allerdings reduzierte sich der Bestand durch eine 
Kontenklärung seitens des Amtes für Finanzen und Beteiligungen. 
 
Bilanzposition Wert lt. 
Entwurf in € 
Änderungen in 
€ 
festzustellender 
Wert in € 
Passive Rechnungsabgrenzung 15.506.613,16 -471.121, 19 15.035.491,97

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  5522  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
7.2 NKF-Kennzahlen 
 
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Kom munen sowie der Gemeindeprü- 
fungsanstalt NRW als überörtliche Prüfungseinrichtu ng und Vertretern der örtlichen 
Rechnungsprüfung (VERPA) ist zur Beurteilung der wi rtschaftlichen Lage der Kommunen 
ein NKF-Kennzahlenset erarbeitet worden. Darin sind die für eine Bilanzanalyse wichtigen 
Kennzahlen zusammengefasst worden.  
 
Dieses NKF-Kennzahlenset macht eine Bewertung des H aushalts und der wirtschaftli- 
chen Lage jeder Kommune in der gleichen Art und Wei se möglich, auch wenn diese 
durch unterschiedliche Institutionen vorgenommen wird.  
 
Nach den Empfehlungen des Innministeriums des Lande s NRW in der Handreichung für 
Kommunen soll von allen prüfenden Stellen in NRW be i der Beurteilung von kommunalen 
Haushalten das NKF-Kennzahlenset eingesetzt werden.  
 
Das AWR greift zur Beurteilung der wirtschaftlichen  Lage der Stadt Münster auf der 
Grundlage der Eröffnungsbilanz nur auf die folgende n für die Bestandsrechnung relevan- 
ten Kennzahlen zurück:  
 
N K F   -   K e n n z a h l e n s e t   N o r d r h e i n   W e s t f a l e n  
Kennzahlen Ergebnis 
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote (KVbQ) 1,40 % 
Eigenkapitalquote 1 (EkQ1) 23,16 % 
Eigenkapitalquote 2 (EkQ2) 64,41 % 
Anlagedeckungsgrad 2 (AnD2) 94,99 % 
Anlagenintensität (AnI) 96,61 % 
Infrastrukturquote (ISQ) 51,00 % 
 
Erst mit dem ersten Jahresabschluss zum 31.12.2008 wird eine alle Produktgruppen um- 
fassende aussagefähige Ergebnisrechnung vorliegen. Die vorstehenden Kennzahlen 
werden im Rahmen der kommenden Jahresabschlussprüfu ngen um die für die Beurtei- 
lung der Ergebnisrechnung relevanten Kennzahlen ergänzt und zukünftig fortgeschrieben. 
 
 
7.2.1 Kurzfristige Verbindlichkeitenquote (KVbQ) 
 
Die Kennzahl „kurzfristige Verbindlichkeitenquote“ wird durch die Gegenüberstellung von 
kurzfristigen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr und der Bilanz- 
summe ermittelt.  
 
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote =  Kurzfristige  Verbindlichkeiten x 100  
 Bilanzsumme 
 
Mit Hilfe dieser Kennzahl lässt sich beurteilen, wi e hoch die Eröffnungsbilanz durch kurz- 
fristiges Fremdkapital belastet ist. Ein niedriger Wert deutet in finanzieller Hinsicht auf ei- 
ne höhere Handlungsfähigkeit der Kommune hin als ein hoher Wert.  
 
Auf der Grundlage der Eröffnungsbilanzwerte errechnet sich für die Stadt Münster ein An- 
teil von 1,40 %.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  5533  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
7.2.2 Eigenkapitalquote 1 (EkQ1) 
 
Mit der Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ wird der Anteil des Eigenkapitals der Stadt Müns- 
ter an dem gesamten in der Eröffnungsbilanz bilanzi erten Kapital gemessen. Sie verdeut- 
licht, in welchem Ausmaß das Vermögen durch die Stadt Münster selbst finanziert wurde. 
 
Eigenkapitalquote 1  =  Eigenkapital x 100  
 Bilanzsumme 
 
Ein hoher Eigenkapitalanteil steht für eine sichere  und stabile Kapitalstruktur, was in Kri- 
senzeiten zur Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen vorteilhaft ist.  
 
Aus den Eröffnungsbilanzwerten errechnet sich für d ie Stadt Münster eine Eigenkapital- 
quote 1 von 23,16 %. 
 
 
7.2.3 Eigenkapitalquote 2 (EkQ2) 
 
Es ist sinnvoll, in die Berechnung der Eigenkapital ausstattung der Gemeinde die Sonder- 
posten einzubeziehen, weil die Sonderposten in den kommunalen Bilanzen einen ganz 
wesentlichen Ansatz ausmachen und sie eine Bilanzpo sition mit Eigenkapitalcharakter 
darstellen. 
 
Die Wertgröße Eigenkapital wird bei der Berechnung der „Eigenkapitalquote 2“ um die 
langfristigen aus Zuwendungen und Beiträgen gebildeten Sonderposten erweitert.  
 
Eigenkapitalquote 2  =  (Eigenkapital + SoPo Zuwend ungen/Beiträge) x 100  
 Bilanzsumme 
 
Für die Stadt Münster errechnet sich zum 01.01.2008 eine um die Sonderposten erweiter- 
te Eigenkapitalquote von 64,41 %. 
 
 
7.2.4 Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2) 
 
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens, 
d.h. des langfristig gebundenen Vermögens, mit lang fristigen Mitteln finanziert sind. Bei 
der Berechnung der Kennzahl werden dem Anlagevermög en die langfristigen Passivpos- 
ten Eigenkapital, Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen und das langfristige 
Fremdkapital gegenübergestellt.  
 
Anlagendeckungsgrad 2  =  (Eigenkap. + SoPo Zuw./Be itr. + langf. Fremdkapital) x 100  
 Anlagevermögen 
 
Das langfristig gebundene Anlagevermögen sollte mög lichst durch langfristiges Kapital fi- 
nanziert sein.  
 
Für die Stadt Münster errechnet sich nach den Werten der Eröffnungsbilanz ein Anteil von 
 94,99 %.

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008  5544  
  
  
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR   14 0 00 00 Nr. 15/09 
 
7.2.5 Anlagenintensität (AnI) 
 
Die Kennzahl „Anlagenintensität“ stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und 
dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz he r. Sie gibt Aufschluss darüber, ob 
die Höhe des Anlagevermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde 
entspricht.  
 
Anlagenintensität  =  Anlagevermögen x 100  
 Bilanzsumme 
 
Eine hohe Anlagenintensität schränkt finanzielle Fr eiräume für die Zukunft ein, weil das 
langfristig gebundene Vermögen Abschreibungen verur sacht und zur Aufrechterhaltung 
der stetigen Leistungsbereitschaft der Gemeinde gepflegt und unterhalten werden muss.  
 
Auf der Grundlage der Eröffnungsbilanzwerte errechn et sich eine Anlagenintensität von 
96,61 %. 
 
 
7.2.6 Infrastrukturquote (ISQ) 
 
Die Kennzahl „Infrastrukturquote“ beleuchtet als Spezifizierung der Kennzahl „Anlagenin- 
tensität“ das bei der Gemeinde vorhandene Infrastru kturvermögen. In Einzelfällen kann 
es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Geme inde oder andere örtliche Beson- 
derheiten bei der Beurteilung dieser Kennzahl zu berücksichtigen.  
 
Infrastrukturquote  =  Infrastrukturvermögen x 100  
 Bilanzsumme  
 
Die Infrastrukturquote beträgt nach den Eröffnungsb ilanzwerten der Stadt Münster 
51,00 %. 
 
 
 
7.3 Aussagen zum Anhang 
 
Im Anhang der Eröffnungsbilanz sind gemäß § 44 GemH VO die verwendeten Bilanzie- 
rungs- und Bewertungsmethoden zu den einzelnen Post en der Eröffnungsbilanz an- 
zugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte dies beurteilen können.  
 
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen bei den Er- 
läuterungen der Bilanzposten dargestellt 
. Beigefügt sind ein Forderungsspiegel und ein 
Verbindlichkeitenspiegel. Sie entsprechen den vom Innenministerium vorgeschlagenen 
Mustern. 
  
Die im Anhang dargestellten Vereinzelungen des Ford erungsspiegels, Verbindlichkei- 
tenspiegels und die Zusammensetzung der Rückstellun gen für unterlassene Instandhal- 
tungen stimmen mit den Bilanzwerten der festzustellenden Eröffnungsbilanz überein.

Eröffnungsbilanz

Aufstellung zu den Rückstellungen für Instandhaltung 
gem. §§ 36 III, 41 IV Nr. 3.3 GemHVO  
 
(hier: Zusammenstellung der Maßnahmen im Hoch- 
und Tiefbaubereich)

Nr. Bezeichnung Typ (Kostenart) Soll-Beginn Kosten 
9 Kirschgarten Gehweg Beobachtungsfall (KAG) (Erneuerung) 01.01.2009 50.000,00 € 
10 Theodor-Heuss-Straße, Am Schütthook - Hiltruperstraße Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2009 110.000,00 € 
11 Gremmendorferweg, Albersloher Weg bis Angelmodder Weg Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2009 120.000,00 € 
12 Hammer Straße, Ludgeriplatz bis Geiststraße, westl. Seite Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2009 150.000,00 € 
13 Alverskirchner Str. zw. Am Tiergarten und Stadtgrenze ( Geh-Radweg ) Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.200 9 176.000,00 € 
15 Cheruskerring zwischen Kanalstraße und Wienburgstraße Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2009 300.000, 00 € 
17 Nerzweg, Stich bei Hs. 65 Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2009 250.000,00 € 
21 Königsberger Straße Geh- und Radweg 01.01.2009 180.000,00 € 
30 Weseler Straße /Mersmannstiege Fahrbahn Asphalt 01.01.2009 90.000,00 € 
31 Weseler Straße von BHSt Am Umspannwerk bis Dingbänger Weg Fahrbahn Asphalt 01.01.2009 120.000,00 € 
36 Eugen-Müller Straße zw. Kapitelstraße u. Niesertstraße Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2010 33.600,00 € 
37 Kriegerweg, Weidenweg - Brunnenweg, beidseitig Geh +Radweg (Erneuerung) 01.01.2010 36.000,00 € 
38 Niesertstraße von Eugen-Müller Straße bis Skagerrakstraße rechte Seite Gehweg (Erneuerung) 01.01.2010 42.000,00 € 
39 Höltenweg, An den Loddenbüschen bis Kesslerweg Radweg (Erneuerung) 01.01.2010 54.000,00 € 
40 Scheibenstraße, Friedrich-Ebert-Straße - Am Alten Schützenhof Gehweg (Erneuerung) 01.01.2010 55.000,00 € 
41 Fritz-Pütter-Straße, Hammerstraße - Umgehungsstraße beidseitig Gehweg (Erneuerung) 01.01.2010 70.000,00 € 
42 Amelsbürener Straße, Westfalenstraße bis Meesenstiege Fahrbahn Pflaster (Erneuerung) 01.01.2010 130.000,00 € 
43 Hülsebrockstraße, Hohe Geest bis Marktallee Geh+Ra dweg (Erneuerung) 01.01.2010 160.000,00 € 
44 Hammer Straße, Ludgeriplatz bis Geiststraße, östl. Seite Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2010 350.000,00 € 
45 Johannistraße BHSt Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2010 50.000,00 € 
46 Nienkamp, zwischen Wienburgstraße und Salzmannstraße Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2010 250.000,0 0 € 
47 Pisallee zwischen Bohlweg und Niedersachsenring Fa hrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2010 250.000,00 € 
49 Mecklenbecker Straße zw. Echelmeyer Straße und Nr. 229, Anschluss Geh/Radweg Beobachtungsfall (KAG) (Erneuerung) 01.01.2010 45.000,00 € 
50 Weseler Straße zwischen Dingbänger Weg und Meckmannweg Fahrbahn Asphalt 01.01.2010 40.000,00 € 
52 St-Mauritz -Freiheit, Stiftstraße bis Hohenzollernring Gehweg (Erneuerung) 01.01.2011 60.000,00 € 
53 Pleistermühlenweg,Mondstraße bis Ausbauende Gehweg (Erneuerung) 01.01.2011 110.000,00 € 
54 Hohenzollernring, zw. Sophienstraße und Manfred-von-Richthofen-Str. Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.0 1.2011 200.000,00 € 
55 Friedrich - Ebert - Straße, Hammer Straße bis Hafenstraße Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2011 250.000,00  € 
56 Wolbecker Straße, Servatiiplatz bis Hansaring Fahrbahn, Geh- und Radweg (Erneuerung) 01.01.2011 310.000,00 € 
57 Kleibusch, von Waldweg bis Rockbusch  Fahrbahn und Nebenanlagen Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2011 80.000,00 € 
58 Niels-Stensen-Str., von Eupener Weg bis Hs. 6 Fahr bahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2011 75.000,00 € 
59 Nienborgweg, von Nünningweg bis Diekmannstraße Fahrbahn Asphalt (Erneuerung) 01.01.2011 200.000,00 € 
60 Michaelisplatz zwischen Domplatz und Prinzipalmarkt Fahrbahn Pflaster 01.01.2011 80.000,00 € 
61 Kerßenbrockstraße, von Hs. 26 bis Tannenbergstraße Gehweg (Erneuerung) 01.01.2011 150.000,00 € 
62 Dingbängerweg von Mecklenbecker Straße bis Lampe Nr. 16 Geh+Radweg (Erneuerung) 01.01.2011 50.000,00 € 
Gesamtsumme 4.676.600,00 € 
Instandhaltungsrückstellungen Verkehrsflächen

Im mo bilie Standort K osten schätzung 
A.-Kolping-Schule 3 (Erphoschule) Kaiser-W ilhelm-R in g 001 Überholungsanstriche in F luren und Klassen 25.000,00 € 
A.-Kolping-Schule 3 (Erphoschule) Kaiser-W ilhelm-R in g 001 Erneuerung alter Eingangstüren zum Schulhof, St rassenseite 15.000,00 € 
A.-Kolping-Schule 3 (Erphoschule) Kaiser-W ilhelm-R in g 001 Flachdachsanierung Sporthalle, einschl Erneueru ng der Dachrinnen 48.000,00 € 
A.-Kolping-Schule 3 (Erphoschule) Kaiser-W ilhelm-R in g 001 Erneuerung der Fensterelemente in der Sporthall e 40.000,00 € 
Adolph-Kolping-Schule 1 Lotharingerstraße 030 Fenstere rneuerung der Adolph- Kolping Schule 1 245.000,00 € 
Adolph-Kolping-Schule 1 Lotharingerstraße 030 Sanierun g von Fassadenflächen aus Ziegel und Sandsteinputzi metationen 305.000,00 € 
Adolph-Kolping-Schule 2 Lotharingerstraße 008 Erneueru ng W indfänge und Kellerauß entüren - und Fensterelem ente 65.000,00 € 
Adolph-Kolping-Schule 2 Lotharingerstraße 008 Teilerne uerung Beleuchtung 15.500,00 € 
Adolph-Kolping-Schule 2 Lotharingerstraße 008 Erneueru ng der Kellerlichtfenster im Kellergeschoß 18.000,00 € 
Adolph-Kolping-Schule 2 Lotharingerstraße 008 Sanierun g der Schülertoiletten Treppenhaus zum R estaurant 40.000,00 € 
Aegidii-Ludgeri-Schule Breite G asse 003 Erneuerung der  H olzfenster und der Eingangstüren im  Schulgebäude und in der Sporthalle 145.000,00 € 
Albert-Schweitzer-Schule Manfr-v-R ichthofen-S 049 Erne uerung Flurfenster und Oberlichter Klassenräume + T üren + Aussenanstrich Holzfenster 80.000,00 € 
Albert-Schweitzer-Schule Manfr-v-R ichthofen-S 049 Teil erneuerung Verteilungen und Beleuchtung 33.000,00 € 
Albert-Schweitzer-Schule Manfr-v-R ichthofen-S 049 Erne uerung der Eingangstüren Süd- und W esttrakt 65.000,00 € 
Anne-F rank-Schule Manfr-v-R ichthofen-S 037 Erneuerung der U mkleiden, Dusch,- und W C- Anlagen unterhalb de r Aula 67.000,00 € 
Anne-F rank-Schule Manfr-v-R ichthofen-S 037 Erneuerung der W C- Anlagen im Gebäudetrakt A, Gewerbe EG - 3. OG. 119.000,00 € 
Anne-F rank-Schule Manfr-v-R ichthofen-S 037 Erneuerung von Oberböden in Klassen und Fluren 15.000,00 € 
Anne-F rank-Schule Manfr-v-R ichthofen-S 037 Erneuerunga anstriche in Klassen undFluren 25.000,00 € 
Annette v. D roste H ülshoff G ymn. Grüne G asse 040 Erneu erung der W indfangtüren des H aupteinganges 19.000,00 € 
Annette v. D roste H ülshoff G ymn. Grüne G asse 040 Erneu erung Fenster, Klassen zur Krummen Straße 25.000,00 € 
Annette v. D roste H ülshoff G ymn. Grüne G asse 040 Sanie rung Bodenplattenbelag in den Fluren 25.000,00 € 
Annette v. D roste H ülshoff G ymn. Grüne G asse 040 Sanie rung Parkettböden in den Klassen, 1. Abschnitt 25.000,00 € 
Annette von D roste H ülshoff Schule H öftestraß e 004 Ern euerung der Fenster des U mkleidetrak tes der Sportha lle 15.000,00 € 
Annette von D roste H ülshoff Schule H öftestraß e 004 Ern euerung Oberboden, einschl. Erneuerung Estrich in 2  Klassenräumen im Altbau 45.000,00 € 
Annette von D roste H ülshoff Sch. H öftestraß e 004 Fenst ererneuerung 2. BA 200.000,00 € 
Annette von D roste H ülshoff Sch. H öftestraß e 004 WD V S ystem  für Altbau + auskragenden Betondach Alt- und N eubau dämmen 62.000,00 € 
Annette-von-D roste-H ülshoff-Schule Kirmstraße 001 Teil sanierung der G rundleitungen 70.000,00 € 
Astrid Lindgren - Schule Gelmer Gelmerheide 003 Erneue rung der W C- und Bäder in der H ausmeisterwohnung 18.000,00 € 
Bodelschw inghschule / PTA Gutenbergstraße 014 2. BA Fe nsterernerung im Schulgebäude Klassen und Verwaltun gstrakt, 190.000,00 € 
Bodelschw inghschule / PTA Gutenbergstraße 014 Erneueru ng der Oberdecke des Parkplatzes, einschl. Unterbau  und Entw ässerung 20.000,00 € 
Bodelschw inghschule / PTA Gutenbergstraße 014 Sanierun g von Klassenräume im Kellergeschoss gegen aufsteig ende Feuchtigkeit 215.000,00 € 
Bodelschw inghschule / PTA Gutenbergstraße 014 Fenstere rnerung im Schulgebäude Giebel und Flurtrakt 290.000,00 € 
Bodelschw inghschule / PTA Gutenbergstraße 014 Sanierun g der Aussen-WC -Anlagen und der W C-Anlagen im 1. + 2 OG 86.000,00 € 
BVST  W olbeck Am Steintor 050 Erneuerung Beleuchtung un d Verteilungen 50.000,00 € 
Davertschule Amelsbüren Zum H äpper 010 Erneuerung der H olzfenster im N eubau 110.000,00 € 
Davertschule Amelsbüren Zum H äpper 010 Bodenbelagerneu erung in den Klassenräumen des Altbaus 22.000,00 € 
Dreifaltigk eitsschule Friesenring 025 2. BA.  F enstererneuerung der einfach verglasten Ho lzfenster im Treppenhaus und in den F luren 60.000,00 € 
Eichendorffschule Angelm odde Eichendorffstraße 036 Ern euerung Flachdach über Flurbereiche und Oberlichtfe nster des Anbauklassentraktes 90.000,00 € 
Eichendorffschule Angelm odde Eichendorffstraße 036 Aus senflächen seitlich der Sporthalle erneuern 30.000,00 € 
Eichendorffschule Angelm odde Eichendorffstraße 036 San ierung der Verblendfassade Sporthalle 85.000,00 € 
Eichendorffschule Angelm odde Eichendorffstraße 036 WC -  und D uschsanierung in der Sporthalle 78.000,00 € 
Eichendorffschule Angelm odde Eichendorffstraße 036 Ern euerung der W indfanganlagen, T reppenhausverglasunge n und Fluchttreppe aussen 70.000,00 € 
Erich Kästner Schule Pötterhoek 045 Sanierung der D usc h- und W C - Anlagen im U mkleidetrakt der Sporthalle 75.000,00 € 
Erich-Klausener-Schule Bismarckallee 055 Flachdachsani erung H aupteingangshalle 20.000,00 € 
Erich-Klausener-Schule Bismarckallee 055 Flachdachsani erung, Pausenüberdachung und U mkleidegebäude 47.000,00 € 
Maß nah menkatalog  des Amtes 23 
(Im mob ilienm an ag em ent) für die folgenden 5 Jah re

Im mo bilie Standort Kosten schätzung 
Fürstenbergschule Andreas-Hofer-Straße 030 Erneuerung Behind. W C und Erneuerung WC T rennwan danlagen Außen W C Anlagen 40.000,00 € 
Fürstenbergschule Andreas-Hofer-Straße 030 Erneuerung der Einbauschrank klappen für Übergabe stationen 12.000,00 € 
Fürstenbergschule Andreas-Hofer-Straße 030 Teilerneuerung Beleuchtung 31.000,00 € 
Geistschule/Ganztagsschule Grevingstraß e 024 Erneuerun g der Glassfassade der Neuen Sporthalle 90.000,00 € 
Geistschule/Ganztagsschule Grevingstraß e 024 Fassadens anierung (Fugenerneuerung Verblender)  W estseite de s Altbaus 85.000,00 € 
Geistschule/Ganztagsschule Grevingstraß e 024 Mauerwerk sabdichtung im Kellergeschoss Altbau 2. BA 60.000,00 € 
Gottfried von Cappenberg Schule Glatzer W eg 009 Aussen anstrich Holzfenster und -türen im Altbau 12.000,00 € 
Gottfried von Cappenberg Schule Glatzer W eg 009 Erneue rung Außentüren des Schultrak tes 20.000,00 € 
Gottfried von Cappenberg Schule Glatzer W eg 009 Erneue rung der Turnhallenoberlichter (F enster) einschl. a utom. Öffner 18.000,00 € 
Gottfried von Cappenberg Schule Glatzer W eg 009 Erneuerung Eingangstüren Verwaltung und Neubau und Schiebetüranlage überdachter Pausengang 70.000,00 € 
Grunds. Kinderhaus W est Josef-Beckmann-Str. 033 Keller abdichtung der Hausmeisterwohnung von innen und aus sen 60.000,00 € 
Grundschule Berg Fidel Hogenbergstraße 160 WC Sanierun g im Erweiterungsbau, Lehrer- und Pausen W C-Anlagen 97.000,00 € 
Grundschule Berg Fidel Hogenbergstraße 160 Erneuerung der einfach verglasten Holzoberlichtfenster in den Klassenräumen, des Traktes I 30.000,00 € 
Grundschule Berg Fidel Hogenbergstraße 160 Erneuerung der einfach verglasten Holzoberlichtfenster in den Klassenräumen, des Traktes II 30.000,00 € 
Grundschule Loevelingloh W iedaustraße 114 Außenanstric h der Fenster W estseite 25.000,00 € 
Grundschule Loevelingloh W iedaustraße 114 Erneuerung d er 2flg. Eingangstür mit W indfanganlage aus Alu 14.000,00 € 
Gymnasium Paulinum Am Stadtgraben 030 Erneuerung der F enster Giebelseite zur Baderstraße 60.000,00 € 
Gymnasium Paulinum Am Stadtgraben 030 Sanierung Lehrer - und Pausen WC- Anlagen im Altbau 58.000,00 € 
Gymnasium Paulinum Am Stadtgraben 030 Ern. Lüftung Nat urwissenschaften (Schulpsch) 37.000,00 € 
Hans Böckler Schule Hoffschultestraße 025 Sanierung de r Auß en- W C- Anlagen, zweiter Bauabschnitt 90.000,00 € 
Hansaschule Hansaring 080 Sanierung von Begrenzungsm au ern auf dem G elände der Schule 39.000,00 € 
Hansaschule Hansaring 080 Sanierung von Treppenstufen 2. Bauabschnitt (2 T reppenhäuser) 36.000,00 € 
Hauptschule Coerde (Norbertsch.) Dachsleite 032 Erneue rung der Glasbausteinfassade und Oberlichtbänder au s Leichtmetall an der Sporthalle 120.000,00 € 
Hauptschule-Hiltrup W estfalenstraß e 199 Erneuerung von  Oberböden, einschl. Estrich in Klassen und F luren 40.000,00 € 
Hauptschule-Hiltrup W estfalenstraß e 199 Erweiterung de s Schaltschrankes, Busleitung, Lüftungsanl. 35.000,00 € 
Hauptschule-Hiltrup W estfalenstraß e 199 Erneuerung von  Oberböden, einschl. Estrich 2. BA 40.000,00 € 
Hauptschule-Hiltrup W estfalenstraß e 199 Fenstererneuer ung einschl. Sonnenschutz Hauptk lassentrakt Südseit e 100.000,00 € 
Hauptschule-Hiltrup W estfalenstraß e 199 Fenstererneuer ung Hauptklassentrakt W estseite 185.000,00 € 
Hauptschule-Hiltrup W estfalenstraß e 199 Flachdachsanie rung Hauptklassentrakt 190.000,00 € 
Hausmeisterw. Karl W agenfeld Schule Spichernstraße 019 Sanierung Flachdach, Fassade einsc hl. Dachrand und Wärmeschutzmaß nahmen, 27.000,00 € 
Hausmeisterwohnung Von-Humboldt-Straße 044 Sanierung F assade, Fenster und Verbesserung des Wärmeschutzes am Dach 17.000,00 € 
Idaschule Vörnste Esch 019 Kellerwandabdichtung im  Ver waltungstrakt 1. Bauabschnitt 60.000,00 € 
Johannesschule Hiltrup Kardinalstraß e 025 Austausch de r denkm algeschützten Holz-Sprossen-Fenster mit Einf achveglasung 195.000,00 € 
Johannisschule Vogel-v-Falkenst.-S 004 Sanierung der U mkleide-, Dusch- und W C Anlagen in der Sporthalle 71.000,00 € 
Josefschule Hermannstraße 058 Sanierung der W C Anlagen  im EG, 1. OG  + 2. OG 150.000,00 € 
Josefschule Hermannstraße 058 Erneuerung und Abdichtun g der Außentreppenanlage Haupteingang 75.000,00 € 
Kardinal-von-Galen-Schule Ludwig-W olk er-Straße 013 Erneuerung der Hofplattierung des Vorhofes zum H aupteingang 18.000,00 € 
Kardinal-von-Galen-Schule Ludwig-W olk er-Straße 013 Austausch der Eingangstüren einschl. der festver glasten Fassadenelemente 75.000,00 € 
Karl-W agenfeld-Schule Spichernstraße 017 Erneuerung de r Fenster in den Um kleiden Halle 1 und Halle 2 12.000,00 € 
Ludgerusschule Albachten Hohe Geist 008 Erneuerung Ein gangselement Neubau 20.000,00 € 
Ludgerusschule Albachten Hohe Geist 008 Fensteranstric h 20.000,00 € 
Ludwig Erhard Schule Gut Insel 041 Erneuerung der Schl ießanlage 20.000,00 € 
Margaretenschule Brentanoweg 018 Erneuerung der bleive rglasten Treppenhausfenster 15.000,00 € 
Margaretenschule Brentanoweg 018 Erneuerung der Oberli chter in der Sporthalle 45.000,00 € 
Marienschule Hiltrup Loddenweg 012 Erneuerung Fenster Hausmeisterwohnung und Verwaltung 25.000,00 € 
Marienschule Hiltrup Loddenweg 012 Fassadensanierung H ausmeisterwohnung und Verwaltung (W ärmedämmverbunds ystem) 40.000,00 € 
Maß nah menkatalog  des Amtes 23 
(Im mob ilienm an ag em ent) für die folgenden 5 Jah re

Immobilie Standort Kostenschätzung 
Marienschule Hiltrup Loddenweg 012 Kelleraußenwandsani erung Hausmeistertrakt 40.000,00 € 
Marienschule Roxel Auf dem  Dorn 017 Fenstererneuerung im Umkleidetrakt der Sporthalle 30.000,00 € 
Martinischule Stiftsherrenstraße 040 Anstrich der denk malgeschützten Fenster 18.000,00 € 
Martinischule Stiftsherrenstraße 040 Erneuerung Dachei ndeckung Schulgebäude 63.000,00 € 
Matthias Claudius Schule Gut Insel 036 Erneuerung der Eingangstür und der Fenster im Umkleidetrakt der Sp orthalle 18.000,00 € 
Matthias Claudius Schule Gut Insel 036 WC-, Dusch- und  Umkleidesanierung in der Sporthalle 81.000,00 € 
Matthias Claudius Schule Handorf Drostestraße 007 Aussendämm ung der sichtbaren Betonbauteile im Berei ch der Glasbausteinwände der Sporthalle 40.000,00 € 
Matthias Claudius Schule Handorf Drostestraße 007 Sani erung der leerstehenden Kellerräum e; aus Standsiche rheitsgründen 43.000,00 € 
Mauritzschule Neubau Stiftsstraße 019 Sanierung Glasba usteinwand einschl. Betonsanierung Sporthalle 130.000,00 € 
Mauritzschule Neubau Stiftsstraße 019 Fenstererneuerun g Klassen- und Verwaltungtrakt zum Innenhof 113.000,00 € 
Michaelschule Appelbreistiege 040 Fenstererneuerung de r einfach verglasten Holzfenster im Altbau und "Lan gbau" Schulhofseite 150.000,00 € 
Michaelschule Appelbreistiege 040 2 neue Abk lebungslag en und Dachrinnen- und Fallrohrerneuerung Umkleidet rakt Sporthalle 1 25.000,00 € 
Michaelschule Appelbreistiege 040 Sanierung Pausen W C Anlagen Altbau, angrenzend an Erweiterungsbau 80.000 ,00 € 
Mosaik  - Schule städt. Gem eins. GS Dieckmannstraße 13 1 Fassadenschutzanstrich 20.000,00 € 
Norbertschule "Neu" An der Meerwiese 007 Erneuerung vo n Fenster aus Holz 1. Bauabschnitt 120.000,00 € 
Norbertschule "Neu" An der Meerwiese 007 Laufstege aus  Holz im Aussenbereich erneuern 25.000,00 € 
Norbertschule "Neu" An der Meerwiese 007 Oberflächenbe handlung der Parkettböden  (2. BA) 15.000,00 € 
Norbertschule "Neu" An der Meerwiese 007 Oberflächenbe handlung der Parkettböden (1. BA) 15.000,00 € 
Overbergschule Margaretenstraße 006 Erneuerung der let zten einfach verglasten Stahlrahmenfenster 42.000,00 € 
Overbergschule Margaretenstraße 006 Flachdachsanierung einschl. W ärmedämmung auf Umklei detrak t zzgl. G lasfassadensanierung Sporthalle 125.000,00 € 
Overbergschule Margaretenstraße 006 Kellerabdichtung v on aussen und partiell innen 100.000,00 € 
Pascal Gym nasium Uppenkampstiege 017 Erneuerung der W i ndfanganlagen und Fenster des Haupteinganges 55.000, 00 € 
Pascal Gym nasium Uppenkampstiege 017 Erneuerung von Bo denbelägen in Klassen und andere Räume. 1. BA 30.000 ,00 € 
Pascal Gym nasium Uppenkampstiege 017 Fenstererneuerung  Werkräume Kellergeschoss 23.000,00 € 
Pascal Gym nasium Uppenkampstiege 017 Erneuerung der El ektroverteilungen 52.000,00 € 
Pascal Gym nasium Uppenkampstiege 017 Erneuerung sämtli cher Fensterelemente im Foyer- Bereich, Schulgebäud e 190.000,00 € 
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Fenstere rneuerung 2. BA, Flurfenster, Klassentrakt 250.000,00 € 
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneueru ng Fenster, Verwaltung, Hausmeisterwohnung, W C- Anl agen 80.000,00 € 
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneueru ng von Oberböden in Klassen 25.000,00 € 
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneueru ngsanstriche Flure und Klassenräume 20.000,00 € 
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Sanierun g Außen W C Mädchen 38.000,00 € 
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Sanierun g des Flachdaches der Um kleiden der Sporthalle 23.000,00 € 
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneueru ng der Beleuchtung und Lautsprecher 46.000,00 € 
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneueru ng sämtlicher Außentüren und Fenster im Pausenhofbe reich 120.000,00 € 
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Sanierun g der Außen W C- Anlagen zur Hausmeisterwohnung 80.000,00 € 
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneueru ng der Glasbausteinfassaden beider Sporthallen 115.000,00 € 
Paul Gerhardt Realschule Jüdefelderstraße 010 Erneueru ng von Innentüren sämtlicher Klassenräume und Verwa ltung 35.000,00 € 
Paul-Schneider Schule Pastorsesch 034 Flachdachsan. Verbesser. Wärmedämmung (Altbau) + Er n. Akustikdecken, Bodenbeläge in Klassenräum en OG 80.000,00 € 
Paul-Schneider Schule Pastorsesch 034 Sanierung der Au ssen W C Anlagen und der Lehrer W C Anlagen 55.000,00 € 
Peter W ust Schule Dingbängerweg 080 Fenstererneuerung 2. BA 80.000,00 € 
Peter W ust Schule Dingbängerweg 080 Neueindeckung Zieg eldach Flur Neubau einschl. Blitzschutz 32.000,00 € 
Peter W ust Schule Dingbängerweg 080 Erneuerung der Gla sbausteinwand und O berlichter in der Sporthalle 110. 000,00 € 
Peter W ust Schule Dingbängerweg 080 Neueindeckung Zieg eldach Sporthalle einschl. Blitzschutz 60.000,00 € 
Pleisterschule An der Konradkirche 007 Austausch der G lasbausteinwände mit Fassadensanierung 200.000,00 € 
Ratsgymnasium Bohlweg 007 Flachdachabdichtung einschl.  Erneuerung der Lichtkuppelbänder, Sporthalle 265.00 0,00 € 
Ratsgymnasium Bohlweg 007 Nachrüsten von Präsenzmelder ngsm eldern 18.000,00 € 
Maßnahmenkatalog des Amtes 23 
(Immobilienmanagement) für die folgenden 5 Jahre

Immobilie Standort Kostenschätzung 
Ratsgymnasium Bohlweg 007 Sanierung von durchfeuchtete n Kelleraußenwände 163.000,00 € 
Ratsgymnasium Bohlweg 007 Sanierung von durchfeuchtete n Kellerinnenwände 48.000,00 € 
Richard-von- W eizsäcker-Schule Beckstraße 026 Eingangs - und W indfangtüren erneuern 40.000,00 € 
Richard-von- W eizsäcker-Schule Laerer Landweg 153 Fenster- und Eingangstürenerneuerung 2. BA einschl.  Austausch der Stahl - Glas - Fassadenelem ente 180.000,00 € 
Richard-von- W eizsäcker-Schule Laerer Landweg 153 Sani erung der Pausen- + Lehrer-W C-Anlagen 64.000,00 € 
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Erneuerung von d oppelflügeligen Flurabschlusstüren, einschl. Oberli cht. 25.000,00 € 
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Erneuerung Leich tmetallfensterelemente 1. Bauabschnitt 230.000,00 € 
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Erneuerung Leich tmetallfensterelemente 2. Bauabschnitt 377.000,00 € 
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Fassadensanierung Alte Sporthalle, (Ern. Oberlichte r, Glasbausteine, Sanierung Stahlbetonfl.ächen 108.000,00 € 
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Teilerneuerung B eleuchtung 50.000,00 € 
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Erneuerung der V ertikalschiebefenster im Anbautrakt 53.000,00 € 
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Austausch alter Vertikalschiebefenster 88.000,00 € 
Schillergymnasium Gertrudenstraße 005 Neueindeckung mi t Schieferdachplatten des Alten Treppenturmes 18.000,00 € 
Schulzentrum W olbeck Von-Holte-Straße 056 Austausch vo n vorh. Türzargen und Türblatt (Klassenraumeingänge ), 2. BA 25.000,00 € 
Schulzentrum W olbeck Von-Holte-Straße 056 Erneuerung D er Fenster im Gebäudetrakt Stern 1 330.000,00 € 
Schulzentrum W olbeck Von-Holte-Straße 056 Flachdachabd ichtung Umkleidetrakt der Dreifachsporthalle 39.000,00 € 
Schulzentrum W olbeck Von-Holte-Straße 056 Flachdachsan ierung 120.000,00 € 
SZ Kinderh., Geschw. Scholl Sch. Von-Humboldt-Straße 014 Reparaturarbeiten und Erneuerungsanstriche an Fe nster, 1. Abschnitt 20.000,00 € 
SZ Kinderh., Geschw. Scholl Sch. Von-Humboldt-Straße 014 Flachdacherneuerung des eingeschossigen Fachklassen ,- Verwaltung - und Kunstklassentrakt 280.000,00 € 
SZ Kinderh., Geschw. Scholl Sch. Von-Humboldt-Straße 014 Flachdachsanierung Umkleidetrakt 3-fach Halle einsc hl. Demontage der zinkverkl.Lüftungshauben 130.000,00 € 
SZ Kinderh., Geschw. Scholl Sch. Von-Humboldt-Straße 014 Flachdachsanierung Umkleidetrakt zur Dreifachspo rthalle 135.000,00 € 
SZ Kinderh., Geschw. Scholl Sch. Von-Humboldt-Straße 014 Reparaturarbeiten und Erneuerungsanstriche an Fe nster, 2. Abschnitt 20.000,00 € 
Theresienschule Sentruper Höhe 005 Sanierung der Lehre r WC Anlagen 25.000,00 € 
Theresienschule Sentruper Höhe 005 Erneuerung der einfach verglasten Holzfenster im Al t-, Neubau und ÜMB (früher Hausmeisterwohnung) 85.000,00 € 
Thom as-Morus-Schule Thomas-Morus-W eg 009 WC Sanierung Klassen-, Verwaltungs-, Aulatrakt + Pausen W C Anlag en 160.000,00 € 
Turnhalle Hermannschule Scheibenstraße 037 Erneuerung der Hallendecke einschl. Beleuchtung und  des Hallenbodens einschl. Bodenheizung 150.000,00 € 
Uppenbergschule Bröderichweg 036 2. BA Erneuerung der einfach verglasten Holzfenster in der Mittel- und O berstufe 60.000,00 € 
Uppenbergschule Bröderichweg 036 Erneuerung Maschendra htzaun zur Salzmannstrasse und Parkplatz 16.000,00 €
W aldschule Kinderhaus Große W iese 014 Fassadenschutzan strich der Sporthalle und übrige, alte Gebäude 25.000,00 € 
W ilhelm-Em manuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Erneuerung der Holzfenster, 1. BA, Klassentrakt, KF Z W erkstatt 225.000,00 € 
W ilhelm-Em manuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Erneuerung der Holzfenster, 2. BA, Mittelklassentra kt 120.000,00 € 
W ilhelm-Em manuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Erneuerung der Holzfenster, 3. BA, Hausm eister - 3.  Klassentrakt 105.000,00 € 
W ilhelm-Em manuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Erneuerung Fenster aus Leichtmetall, Flure des Mitt elklassentraktes 105.000,00 € 
W ilhelm-Em manuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Instandsetzung der Dachdeckung, Innenverm örtelung, 1. BA. Klassentrakt W est 36.000,00 € 
W ilhelm-Em manuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Instandsetzung der Dachdeckung, Innenverm örtelung, 2. BA, Mittelklassentrakt 30.000,00 € 
W ilhelm-Em manuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Instandsetzungsarbeiten an der Dachdeckung, 3 BA, K lassen- und Hausmeistertrak t 25.000,00 € 
W ilhelm-Em manuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Sanierung Flachdach des Umkleidegebäudes der Sporth alle 30.000,00 € 
W ilhelm-Em manuel-v.-Ketteler-Sch. Mindener Straße 011 Schutzanstrich Fenster, Erneuerung Dachrinnen, 2 BA . Mittelk lassentrakt 26.000,00 € 
W ilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Erneu erung von Oberböden im Norm alklassentrakt 18.000,00 € 
W ilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Erneu erung der Fenster des Verwaltungs- und Hauptklassen traktes 140.000,00 € 
W ilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Erneu erung des Treppenhausfenster im Oberstufentrakt 35.000,00 € 
W ilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Fenst ersanierung Oberstufentrakt (Umverglasung und Anstr ich) 75.000,00 € 
W ilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Sanie rung W C- Anlagen, Oberstufentrakt 45.000,00 € 
W ilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Stahl betonfassadensanierung am Oberstufentrakt im Zuge F enstersanierung 65.000,00 € 
W ilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Einba u einer Schließanlage 28.000,00 € 
W ilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Einba u von Geräteraumtore in der kleinen Sporthalle 15.000,00 € 
Maßnahmenkatalog des Amtes 23 
(Immobilienmanagement) für die folgenden 5 Jahre

Immobilie Standort Kostenschätzung 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Erneu erung der Glasbausteinfassade über Geräteräume 17.000,00 € 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 027 Fenst ererneuerung in der Gymnastikhalle 25.000,00 € 
AGV Kiga Mariendorf Im Sundern 059 Sanierung sämtliche r WC- und Waschräume einschl. Personal WC 65.000,00 € 
AGV Zum Häpper 005 Innenabdichtung und Fugensanierung im Cafebereich J ugendzentrum und in Büros des Wasserverbandes 30.000,00 € 
AGV Dyckburgstraße 224 Erneuerung denkmalgeschützer H olzfenster + Sanierung Sandsteingewände 52.000,00 € 
Bürgerhaus Kinderhaus Idenbrockplatz 008 2. BA Innensa nierung (MERO-System / Schallschutz / Aludecken etc .) 147.000,00 € 
Bürgerhaus Kinderhaus Idenbrockplatz 008 Dachsanierung  (Abdichtung / Blitzschutz / Schrägverglasung etc.) 245.000,00 € 
Bürgerhaus Kinderhaus Idenbrockplatz 008 Fassadensanie rung (Dachüberstände / Fugen / Fenster etc.) 150.000,00 € 
Großsporthalle Berg Fidel Am Berg Fidel 051 Sanierung Dachfirst 20.000,00 € 
Jugendheim "Alte Dechanei" Dechaneistraße 014 Erneueru ng demkmalgeschützter Ziegeldeckung 67.000,00 € 
Jugendheim "Alte Dechanei" Dechaneistraße 014 Ersatz d enkmalgeschützer Holzfenster 47.000,00 € 
Kiga Emmerbachtal Am Roggenkamp 110 Sanierung der Wasc h- und WC-Anlagen 53.000,00 € 
Kiga In der Alten Schule Dingbängerweg 103 Anstrich Fe nster und Türen 13.000,00 € 
Kiga Sonnentau Im Sonnentau 015 Verbesserung der Wärme dämmung und des Schallschutzes 40.000,00 € 
Kiga Wielerort Schlagholz 058 Erneuerung sämtlicher Ho lzfenster, Eingangs- und Windfangtür 63.000,00 € 
Klemenskirche Klemensstraße 011 Erneuerung der Schiefe rdeckung (Fördermittel 2008) 106.000,00 € 
Klemenskirche Klemensstraße 011 Sanierung Putz und Mau erwerk - Innenseite Glockenturm (Fördermittel 2008) 16.000,00 € 
Sportanlage  DJK Borussia 07 Grevingstraße 032 Dachsan ierung Hausmeisterwohnung (Austausch asbesthaltiger  Dachplatten) 15.000,00 € 
Sportanlage  DJK Borussia 07 Grevingstraße 032 Erneuer ung von Dachrinnen sämtlicher Gebäude 11.000,00 € 
Sportanlage  DJK Borussia 07 Grevingstraße 032 Erneuer ung von Fenster des Umkleidegebäudes 12.000,00 € 
Sportanlage  DJK Borussia 07 Grevingstraße 032 Sanieru ng von Kelleraussenwänden, Beseitigung von Feuchtes chäden 15.000,00 € 
Sporthalle 3-fach  SZ Hiltrup Westfalenstraße 201 Erne uerung der Fensterelemente in der Vorhalle 120.000,00 € 
Sporthalle 3-fach  SZ Hiltrup Westfalenstraße 201 Sani erung der Flachdächer der Geräteräume und Vorhalle,  einschl. Einbau von Sekuranten 111.000,00 € 
Sporthalle 3-fach  SZ Hiltrup Westfalenstraße 201 Erne uerung der Entwässerungsleitungen im Dachraum 10.000,00 € 
Sporthalle SC 08 Manfr-v-Richthofen-S 058 Abdichtung v on feuchtem Mauerwerk gegen Sickerwasser, Erneuerun g Drainage 40.000,00 € 
Sporthalle SC 08 Manfr-v-Richthofen-S 058 Erneuerung d er Fensterelemente an der Nord- Ostseite der Halle 12.000,00 € 
Sporthalle SC 08 Manfr-v-Richthofen-S 058 Erneuerung d er Fugen an Giebelseiten aus Verblendziegeln 21.000,00 € 
Sporthalle SC 08 Manfr-v-Richthofen-S 058 Sanierung de s Fluchtbalkones, einschl. Treppen, Geländer und Da chrinnen 46.000,00 € 
Stadtbücherei Alter Steinweg 011 2. BA Erneuerung Gebä udeautom. Beleuchtungs- und Regltechnik 80.000,00 € 
Stadtbücherei Alter Steinweg 011 Sanierung des AWDS 2.  BA 52.000,00 € 
Stadthaus 1 Klemensstraße 010 Geländererhöhung Fluchtt reppenhäuser (Bauteile E und F) - VS !!! 11.000,00 €
Waldfriedhof  Lauheide Lauheide 005 Dachsanierung Gärt nerunterkunft 30.000,00 € 
Waldfriedhof  Lauheide Lauheide 005 Erneuerung der Fen ster(Türen) im Innenhof 20.000,00 € 
Waldfriedhof  Lauheide Lauheide 005 Sanierung Wasserle itungen 25.000,00 € 
Westf. Schule für Musik Himmelreichallee 050 Ersatz de nkmalgeschützter Holzfenster 2.BA (DG + Brüstungsgi tter) 90.000,00 € 
15.455.500,00 € 
Maßnahmenkatalog des Amtes 23 
(Immobilienmanagement) für die folgenden 5 Jahre

Forderungsspiegel

Art der Forderungen bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren 
Öffentl-rechtl.. Forderungen und 
Forderungen aus Transferleistungen 
160 Gebühren 1.902.938,00 € 1.739.699,99 € 134.373,15 € 28.864,86 € 
162 Beiträge 3.063.062,10 € 287.908,52 € 7.780,94 € 2.767.372,64 € 
164 Steuern 10.372.660,00 € 5.837.568,43 € 3.056.728,48 € 1.478.363,09 € 
166 Forderungen aus Transferleistungen 4.729.032,24 € 2.822.491,00 € 1.906.541,24 € 0,00 € 
168 sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1.629. 101,53 € 1.327.479,30 € 73.150,46 € 228.471,77 € 
21.696.793,87 € 12.015.147,23 € 5.178.574,27 € 4.503.0 72,36 € 
Privatrechtliche Forderungen 
170 gegenüber dem privaten Bereich 3.138.173,56 € 2.963.849,24 € 174.324,32 € 0,00 € 
171 gegenüber dem öffentlichen Bereich 93.317,68 € 93.317,68 € 0,00 € 0,00 € 
172 gegen verbundene Unternehmen 10.727.299,49 € 10.636.521,50 € 90.777,99 € 0,00 € 
173 gegen Beteiligungen 1.636,00 € 476,00 € 1.160,00 € 0,00 € 
174 gegen Sondervermögen 1.310.284,70 € 0,00 € 1.310.284,70 € 0,00 € 
15.270.711,43 € 13.694.164,42 € 1.576.547,01 € 0,00 € 
Summe aller Forderungen 36.967.505,30 € 25.709.311,65  € 6.755.121,28 € 4.503.072,36 € 
Anmerkung:  Zum Stichtag 31.12.2006 können keine Angaben gemach t werden (Erstbewertung zum 01.01.2008). 
Gesamtbetrag     am 
31.12.2007 
mit einer Restlaufzeit von 
Forderungsspiegel

Verbindlichkeitenspiegel

1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 
für Investitionen 717.531.032,53 22.641.188,73 121.556.399,94 573.333.44 3,86 698.931.277,72 
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
2.4 vom öffentlichen Bereich 407.313.920,22 14.068.329 ,42 77.694.453,32 315.551.137,48 456.355.968,25 
2.4.1 vom Bund 4.502,14 789,84 3.712,30 0,00 7.260,49 
2.4.2 vom Land 667.459,19 298.913,18 215.147,83 153.398,18 889.119,64 
2.4.3 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
2.4.4 von Zweckverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 8.796.550,22 385.077,86 1.850.656,61 6.560.815,75 10.993.316,17 
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 397 .845.408,67 13.383.548,54 75.624.936,58 308.836.923,55 444.466.271,95 
2.5 vom privaten Kreditmarkt 310.217.112,31 8.572.859, 31 43.861.946,62 257.782.306,38 242.575.309,47 
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 310.217.112,31 8 .572.859,31 43.861.946,62 257.782.306,38 242.575.309,4 7 
2.5.2 von übrigen Kreditgebern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
3. Verbindlichkeiten aus Krediten 
zur Liquiditätssicherung 2.584,09 2.584,09 0,00 0,00 0,00 
3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
3.2 vom privaten Kreditmarkt 2.584,09 2.584,09 0,00 0,00 0,00 
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kredit- 
aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 8.620.733,20 315.496,00 1.349.893,82 6.955.343,38 0,00 
5. Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 7.533.605,55 7.533.605,55 0,00 0,00 0,00 
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 11.955.14 5,91 7.412.956,00 4.542.189,91 0,00 0,00 
7. Sonstige Verbindlichkeiten 13.513.874,99 12.620.105 ,39 0,00 893.769,60 0,00 
8. Summe aller Verbindlichkeiten 759.156.976,27 50.525 .935,76 127.448.483,67 581.182.556,84 698.931.277,72 
118.620.348,55 129.332.488,98 
mehr als 5 Jahren 
EUR 
4
mit einer Restlaufzeit von 
Art der Verbindlichkeiten 1 bis 5 Jahren 
EUR 
31
bis zu 1 Jahr 
EUR 
2
Verbindlichkeitenspiegel 
 Nachrichtlich 
 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: 
 - Bürgschaften 
EUR 
5
Gesamtbetrag 
am 31.12.2006 
Gesamtbetrag 
am 31.12.2007 
EUR

Lagebericht

Beratungsverlauf (3)

29.09.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.09.2009 Hauptausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.09.2009 Rat
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (125)

  • Klemensstraße 10
  • Robert-Bosch-Straße
  • Theodor-Heuss-Straße
  • Hammer Straße
  • Geiststraße
  • Königsberger Straße
  • Weseler Straße
  • Eugen-Müller-Straße
  • Niesertstraße
  • Skagerrakstraße
  • Scheibenstraße 037
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Amelsbürener Straße
  • Westfalenstraße 201
  • Hülsebrockstraße
  • Marktallee
  • Mecklenbecker Straße
  • Mondstraße
  • Sophienstraße
  • Hafenstraße
  • Wolbecker Straße
  • Niels-Stensen-Straße
  • Kerßenbrockstraße
  • Tannenbergstraße
  • Lotharingerstraße 030
  • Gutenbergstraße 014
  • Eichendorffstraße 036
  • Josef-Beckmann-Straße 033
  • Dieckmannstraße 13
  • Von-Holte-Straße 056
  • Von-Humboldt-Straße 014
  • Salzmannstraße
  • Mindener Straße 011
  • Dyckburgstraße 224
  • Dechaneistraße 014
  • Grevingstraße 032
  • Höltenweg
  • Albersloher Weg
  • Angelmodder Weg
  • Ludgeriplatz
  • Cheruskerring
  • Nerzweg
  • Kriegerweg
  • Weidenweg
  • Brunnenweg
  • Nienkamp
  • Pleistermühlenweg
  • Hohenzollernring
  • Servatiiplatz
  • Hansaring 080
  • Eupener Weg
  • Nienborgweg
  • Nünningweg
  • Michaelisplatz
  • Dingbängerweg 080
  • Friesenring 025
  • Am Schütthook
  • Am Tiergarten
  • Am Umspannwerk
  • Am Steintor 050
  • Am Stadtgraben 030
  • An der Meerwiese 007
  • An der Konradkirche 007
  • Zum Häpper 005
  • Am Berg Fidel 051
  • Am Roggenkamp 110
  • Umgehungsstraße
  • An den Loddenbüschen
  • Am Alten Schützenhof
  • Niedersachsenring
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Andreas-Hofer-Straße 030
  • Hoffschultestraße 025
  • Stiftsherrenstraße 040
  • Margaretenstraße 006
  • Jüdefelderstraße 010
  • Gertrudenstraße 005
  • Prinz-Eugen-Straße 027
  • Himmelreichallee 050
  • Wienburgstraße
  • Prinzipalmarkt
  • Bismarckallee 055
  • Hogenbergstraße 160
  • Spichernstraße 019
  • Hermannstraße 058
  • Appelbreistiege 040
  • Uppenkampstiege 017
  • Laerer Landweg 153
  • Sentruper Höhe 005
  • Idenbrockplatz 008
  • Alter Steinweg 011
  • Loddenheide
  • Kirschgarten
  • Kanalstraße
  • Meesenstiege
  • Meckmannweg
  • Kirmstraße 001
  • Loevelingloh
  • Vörnste Esch 019
  • Brentanoweg 018
  • Auf dem Dorn 017
  • Drostestraße 007
  • Stiftsstraße 019
  • Pastorsesch 034
  • Bröderichweg 036
  • Im Sonnentau 015
  • Südstraße
  • Domplatz
  • Kesslerweg
  • Hohe Geest
  • Kleibusch
  • Rockbusch
  • Gelmerheide 003
  • Pötterhoek 045
  • Kinderhaus
  • Dachsleite 032
  • Hohe Geist 008
  • Gut Insel 041
  • Loddenweg 012
  • Beckstraße 026
  • Im Sundern 059
  • Wielerort
  • Schlagholz 058
  • Bohlweg 007
  • Waldweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0618/2009
Typ
Vorlagen
Datum
15.09.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37