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V/0671/2009/1

Abfallgebühren 2010

Vorlagen 09.12.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2009, TOP 19.2

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage V/0671/2009 mit Anlagen

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Ansehen

Anlage zur V/0671/2009/1

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

3181 Zeichen

V/0671/2009/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abfallgebühren 2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
09.12.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlagen 1 bis 3 der Hauptvorlage). 
 
2. Die „Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Münster“ wird beschlossen 
(Anlage 4 dieser Ergänzungsvorlage). 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Hausmüllsammlung 26.050.000 Euro (Anla-
ge 1 der Hauptvorlage ) und die Kosten der Bioabfallsammlung 8.226.000 Euro (Anlage 2 der 
Hauptvorlage) betragen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Die Kosten der Hausmüllsammlung werden über Grundgebühren in Höhe von 5.796.000 Euro, 
über Leistungsgebühren in Höhe von 19.413.000 Euro und durch sonstige Erträge in Höhe von 
1.329.000 Euro gedeckt. 
 
Die Kosten der Bioabfallsammlung werden über Leistungsgebühren in Höhe von 7.651.000 Euro 
sowie aus 87.000 Euro sonstigen Gebühren bzw. Erträgen für den Tausch von Behältern, Biofilter-
deckeln, den Einsatz von Schwerkraftschlössern, Verkaufserlösen „Grünabfallsack“ und Zinserträ-
gen getragen. Bei der Gebührenbemessung sollen wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennt-
haltung und Verwertung geschaffen werden. Deshalb wird vorgeschlagen, 488.000 Euro gem. § 9 
Absatz 2 Landesabfallgesetz NW im Rahmen der Quersubventionierung mit über die Restmüllge-
bühr zu finanzieren, um damit die Akzeptanz zur Mülltrennung zu steigern und die Biotonne zu 
nutzen. Die Gebühren für die Bioabfallgefäße sind aufgrund der Subventionierung um rd. 21 % 
geringer als die der Hausmülltonne. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0671/2009/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr Homann 
Ruf: 
60 52 20 
E-Mail: 
HomannG@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
09.12.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0671/2009/1 
 
 
Begründung: 
 
Der Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster hat in seiner Sitzung am 
08.12.2009 folgenden vom Beschlussvorschlag der ursprünglichen Vorlage abweichenden 
Beschluss gefasst: 
 
„Die „Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Münster“ wird mit 
folgender Ergänzung beschlossen (Anlage 4): 
 
Artikel 1 
 
2. In Ziff. 1.
2 werden die Gebührensätze wie folgt festgesetzt: 
 
je Restmüllbehälter, 14-tägliche Abfuhr 
 
1 Person / Grundstück (§ 8 Absatz 2 Satz 3 Abfallsatzung)  35 l / 2   29,64 € / a 
 
(...) 
 
je Biotonne, wöchentliche Abfuhr 
 
1 Person / Grundstück (§ 8 Absatz 2 Satz 3 Abfallsatzung)  35 l / 2   47,16 € / a 
 
(...)“ 
 
 
Durch diese Änderung wird zwingend erforderlich, Ziffer 6 der Änderungssatzung ersatzlos 
zu streichen: 
 
„6. In Ziff. 1.8 wird folgender Satz hinzugefügt: 
 
Für Restmüll- oder Biobehälter nach § 8 Absatz 2 Satz 3 Abfallsatzung wird gegenüber 
der unter Ziffer 1.2 genannten Gebühr ein Abschlag von 50 % gewährt.“ 
 
 
Die Änderungssatzung (Anlage 4 der Hauptvorlage) ist in der aktualisierten Fassung beige-
fügt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage: Änderungssatzung

Hauptvorlage V/0671/2009 mit Anlagen

32047 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0671/2009  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Dornseif 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abfallgebühren 2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2009 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
09.12.2009 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlagen 1 bis 3). 
 
2. Die „Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Münster“ wird beschlossen 
(Anlage 4). 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Hausmüllsammlung 26.050.000 Euro (Anla-
ge 1) und die Kosten der Bioabfallsammlung 8.226.000 Euro (Anlage 2) betragen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Die Kosten der Hausmüllsammlung werden über Grundgebühren in Höhe von 5.796.000 Euro, 
über Leistungsgebühren in Höhe von 19.413.000 Euro und durch sonstige Erträge in Höhe von 
1.329.000 Euro gedeckt. 
 
Die Kosten der Bioabfallsammlung werden über Leistungsgebühren in Höhe von 7.651.000 Euro 
sowie aus 87.000 Euro sonstigen Gebühren bzw. Erträgen für den Tausch von Behältern, Biofilter-
deckeln, den Einsatz von Schwerkraftschlössern, Verkaufserlösen „Grünabfallsack“ und Zinserträ-
gen getragen. Bei der Gebührenbemessung sollen wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennt-
haltung und Verwertung geschaffen werden. Deshalb wird vorgeschlagen, 488.000 Euro gem. § 9 
Absatz 2 Landesabfallgesetz NW im Rahmen der Quersubventionierung mit über die Restmüllge-
bühr zu finanzieren, um damit die Akzeptanz zur Mülltrennung zu steigern und die Biotonne zu 
nutzen. Die Gebühren für die Bioabfallgefäße sind aufgrund der Subventionierung um rd. 21 % 
geringer als die der Hausmülltonne. 
60 52 16 
 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
20.11.2009 
V/0671/2009

- 2 - 
Begründung: 
 
 
Abfallsammlung 
 
Die Grundgebühr steigt von 30 Euro um 20% auf 36 Euro. Der Gebührensatz für die Abfuhr von 
Restabfallgefäßen wird von 3,03 Euro je Liter Gefäßvolumen um 12,2% auf 3,40 Euro angehoben 
und die Gebühr für die Abfuhr von Bioabfällen verändert sich von 2,40 Euro je Liter Gefäßvolumen 
um 12,5 % auf 2,70 Euro. 
 
Bezogen auf das Gesamtgebührenvolumen steigt die Gebühr von 28.788.000 Euro um 14,15 % 
auf 32.860.000 Euro. 
 
Nicht mehr vorhandene Mittel aus Gebührenüberschüssen, die kompensatorisch – zuletzt mit 
3.418.000 Euro – eingesetzt wurden, führen zu einem Anstieg in Höhe von 11,84 %. 
 
Darüber hinaus wird in Absprache mit der Beteiligungsverwaltung und auf ausdrücklichen Hinweis 
der Gemeindeprüfungsanstalt sowie der Kommunalaufsicht eine kalkulatorische Verzinsung in 
Höhe von 7 Prozent in die Gebührenkalkulation eingestellt mit dem Ziel, das zur Verfügung gestell-
te städtische Kapital angemessen zu verzinsen und die betriebseigene Eigenkapitalausstattung zu 
stärken. Die Einführung einer kalkulatorischen Verzinsung führt insgesamt zu Mehrkosten in Höhe 
von 1.361.000 Euro (+ 4,73 %), die sich auf die Hausmüllkalkulation mit 502.000 Euro, auf die Bio-
abfallkalkulation mit 261.000 Euro und auf die Kalkulation der Deponierung und Verwertung mit 
598.000 Euro auswirkt.  
 
Einsparungen insbesondere bei den bezogenen Leistungen im Bereich der Abfallverwertungsanla-
gen mildern die Gebührensteigerung insgesamt ab (- 2,43 %). 
 
 
Grundgebühr
 
 
Im Jahr 2004 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, die Abfallgebührenstruktur zu reformieren. 
Hierbei sollten auch sozialverträgliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Dieser Vorgabe ent-
sprechend wurde neben der volumenabhängigen Behältergebühr die Einführung einer Grundge-
bühr beschlossen. Je höher der Anteil der Grundgebühr an den Gesamtgebühren ist, desto stärker 
wirkt sich der sozialverträgliche Aspekt aus (V/0513/2004). Allerdings muss hierbei noch gewähr-
leistet bleiben, dass wirksame Anreize zur Müllvermeidung im Sinne des § 9 Landesabfallgesetz 
NW bestehen bleiben. Die Anreizwirkung wird als gegeben angesehen, sofern die Grundgebühren 
nicht mehr als 50 Prozent des in der Kommune vorwiegend vorgehaltenen Behälters betragen. 
Diese Vorgabe ist im Rahmen der Kalkulation berücksichtigt worden. 
 
Es wird daher eine leicht überproportionale Erhöhung um 6 Euro auf insgesamt 36 Euro vorge-
schlagen. 
 
 
Leistungsgebühr
 
 
In den Jahren 2003 und 2005 haben die AWM nacheinander die beiden Behandlungsstufen der 
mechanisch-biologischen Restabfallbehandlungsanlage in Betrieb genommen. Hiermit wurde die 
zwingende gesetzliche Vorgabe, keinen Abfall mehr unvorbehandelt abzulagern, umgesetzt. Wäh-
rend 2003 aufgrund der gestiegenen Kosten durch die Restabfallbehandlung im mechanischen 
Anlagenteil die Gebühren erhöht wurden, sind die gestiegenen Kosten für die biologische Behand-
lungsstufe bisher noch nicht auf die Gebühren umgelegt worden. Grund hierfür waren unerwartete 
Gebührenüberschüsse aufgrund der verspäteten Inbetriebnahme der Restabfallbehandlungsanla-
ge, die in den vergangenen Jahren aufgebraucht wurden. So konnte die eigentlich in 2005 fällige 
Gebührenerhöhung bis jetzt verschoben werden. 
V/0671/2009

- 3 - 
Die Mittel aus der Auflösung der Rückstellung aus Gebührenüberschüssen sind gesetzeskonform 
dem Gebührenzahler innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bis zum Jahr 2009 zurückgegeben 
worden und wirken sich deshalb ab der Kalkulation 2010 nicht mehr gebühren mindernd aus. Noch 
im Planjahr 2009 war ein Betrag in Höhe von 3.418.000 Euro eingestellt, der jetzt über die Abfall-
gebühren refinanziert werden muss. 
 
Im Rahmen eines Erörterungstermins vor dem Verwaltungsgericht Münster wurden vom vorsitzen-
den Richter Anregungen hinsichtlich künftiger Gebührenkalkulationen bezüglich der Kostenzuord-
nung für biologische Abfälle gegeben. Laut § 12 Absatz 4 der Abfallsatzung können nichtholzige 
Pflanzenabfälle auch der Biotonne zugeführt werden. Die Anregungen wurden von den AWM auf-
gegriffen und in die Kalkulation 2010 eingearbeitet. Insbesondere wurden die Kosten für die 
Sammlung und Verwertung der nicht holzigen Pflanzenabfälle aus der Hausmüllgebührenkalkulati-
on herausgezogen und der Biomüllkalkulation zugeschlagen. Dazu gehören die anteiligen Kosten 
der Grünabfallsammlung aus der Sperrgutabfuhr, die anteiligen Kosten des Grünabfallsackes, die 
anteiligen Kosten für die Sammlung von Grünabfällen auf den Recyclinghöfen sowie die anteiligen 
Kosten der Grünabfallkompostierungsanlage. Einbezogen wurden auch erzielte Verkaufserlöse 
des Grünabfallsackes sowie Zinserträge. 
 
Die Erhöhung der Behältergebühren betrifft auch die Gebühr für den 90 L Restabfallsack. Sie wird 
auf 6,00 Euro angehoben. Die Gebühr für die Anlieferung von 90 L losem Restmüll auf den Recyc-
linghöfen wird auf 4,00 Euro festgesetzt. 
 
 
Transportgebühren
 
 
Für das Ziehen der vierrädrigen Restabfallbehälter vom Standplatz bis zum Fahrbahnrand sind 
bisher zusätzliche Gebühren erhoben worden, wenn der Transportweg von 15 m überschritten 
wurde. Die Gebühr war gestaffelt und betrug 10% der Behältergebühr je angefangene zusätzliche 
5 m Wegstrecke. Die Kostenkalkulation des zusätzlichen Transportweges war im Verhältnis zur 
kompletten Behältergebühr nicht mehr angemessen. Deshalb wird diese Gebühr ab 2010 neu ges-
taltet. 
 
Mit der Kalkulation 2010 ist vorgesehen für die vierrädrigen Restabfallbehälter bei einem 14-
täglichen Abfuhrintervall ab dem sechzehnten Meter, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 72 Euro 
zu nehmen. Sollte der Transportweg 30 Meter übersteigen, werden 144 Euro fällig. Transportwege 
über 50 Meter werden nicht bedient. Wird häufiger abgefahren, erhöht sich die Gebühr entspre-
chend. 
 
Die Veränderung hat keine Auswirkungen auf die Gesamtkalkulation, da insgesamt weniger als 30 
Behälter im Stadtgebiet Münster betroffen sind. Für die Nutzer wird die Neuregelung jedoch eine 
Gebührenersparnis mit sich bringen. 
 
 
Aballdeponierung und -verwertung
 
 
Mit einer Ausnahme bleiben die Gebühren für den Entsorgungsbereich konstant. Eingerechnete 
Mehraufwendungen für die kalkulatorische Verzinsung in Höhe von 598.000 Euro sowie eine 
schlechtere Ertragslage bei den sonstigen betrieblichen Erträgen – hierbei handelt es sich haupt-
sächlich um geringere Vermarktungserlöse für Papier und Schrott – werden durch Einsparungen 
insbesondere bei den bezogenen Leistungen, aber auch durch Mehrerträge bei den gebühren-
pflichtigen Direktanlieferungen am Entsorgungszentrum Münster kompensiert. 
 
Das Behandlungsentgelt für die Entsorgung von Krankenhausabfällen ist um 10 Euro gesunken, 
so dass sich die Gebühr von 190 Euro/Tonne auf 180 Euro/Tonne verringert. 
Alle anderen Gebührensätze verbleiben auf dem Niveau des Vorjahres. 
 
V/0671/2009

- 4 - 
Gebührenentwicklung 
 
Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gebührenentwicklung der Jahre 2011 bis 2014 bei-
spielhaft dar. 
  
Gebührenvorschau ab 2010 Geb.-
Planung 
2010 
Geb.-
Vorschau 
2011 
Geb.-
Vorschau 
2012 
Geb.-
Vorschau 
2013 
Geb.-
Vorschau 
2014 
1. Materialaufwendungen 19.920.000 € 20.272.000 € 20.633.000 € 21.002.000 € 21.380.000 € 
2. Personalaufwendungen 8.278.000 € 8.526.000 € 8.782.000 € 9.045.000 € 9.316.000 € 
3. Abschreibungen 2.797.000 € 2.797.000 € 2.797.000 € 2.797.000 € 2.797.000 € 
4a. Lfd. Aufw. Für die Rekultivierung und 
Nachsorge ZDM II nicht verfüllter Teil 
529.000 € 529.000 € 529.000 € 529.000 € 529.000 € 
4b. Lfd. Aufw. Für die Rekultivierung und 
Nachsorge ZDM I und II verfüllter Teil 
1.548.000 € 1.548.000 € 1.548.000 € 1.548.000 € 1.548.000 € 
4c. Sonstige betriebliche Aufwendungen 250.000 € 258.000 € 266.000 € 274.000 € 282.000 € 
5. Kalkulatorische Verzinsung 1.361.0000 € 1.361.000 € 1.361.000 € 1.361.000 € 1.361.000 € 
6. Steuern 35.000 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € 
7. Umlage der Verwaltungskosten 5.551.000 € 5.718.000 € 5.890.000 € 6.067.000 € 6.249.000 € 
8. Werkstattkosten 575.000 € 592.000 € 610.000 € 628.000 € 647.000 € 
 Gesamtaufwand 40.844.000 € 41.636.000 € 42.451.000 € 43.286.000 € 44.144.000 € 
       
9. Umsatzerlöse und Nebengeschäfte 3.634.000 € 3.670.000 € 3.707.000 € 3.744.000 € 3.781.000 € 
10. Innerbetriebliche Leistungsverrech-
nung 
3.059.000 € 3.059.000 € 3.059.000 € 3.059.000 € 3.059.000 € 
11. Deponiegebühren 1.284.000 € 1.284.000 € 1.284.000 € 1.284.000 € 1.284.000 € 
12. Auflösung von Rückstellungen 7.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 
 Gesamtertrag 7.984.000 € 8.013.000 € 8.050.000 € 8.087.000 € 8.124.000 € 
       
13. Gesamtgebührenbedarf 32.860.00 0 € 33.623.000 € 34.401.000 € 35.199.000 € 36.020.000 € 
  14,14 % 2,32 % 2,31 % 2,32 % 2,33 % 
 
 
Die in den vergangenen Jahren gesetzeskonform und kompensatorisch zur Gebührenkonstanz 
eingesetzten Mittel aus der Auflösung von Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen sind auf-
gebraucht und stehen fortan nicht mehr zur Verfügung. Voraussichtlich werden deshalb die Abfall-
gebühren jährlich um die prognostizierte Preissteigerungsrate in Höhe von rd. 2,5 % angehoben. 
 
 
 
 
 
 
 
 
V/0671/2009

- 5 - 
V/0671/2009 
Übersicht über die Verwendung der Abfallgebühren 
 
Die Abfallgebühren werden für die Gesamtleistung der Abfallwirtschaft in Münster erhoben. Dazu 
gehören zahlreiche Leistungen, welche die Bürger kostenfrei in Anspruch nehmen sowie Vorleis-
tungen, die man auf den ersten Blick nicht wahrnimmt. Wofür die Abfallgebühren in Münster ver-
wendet werden, zeigt die Abbildung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: Gebührenkalkulationen Hausmüll, Biomüll, Abfallverwertung; Änderungssatzung

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0671/2009
Abfallsammlung Hausmüll Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung
(ohne Bioabfall und Duale Systeme) 2010 2009
Kosten
Materialkosten 1.658.000,00 € 1.823.000,00 € -165.000,00 € 1.866.057,88 €
Treibstoffe, Schmiermittel 569.000,00 € 544.000,00 € 25.000,00 € 673.729,79 €
Materiallagerentnahmen 133.000,00 € 168.000,00 € -35.000,00 € 92.910,44 €
Materialdirektverbrauch 187.000,00 € 340.000,00 € -153.000,00 € 295.798,58 €
Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Heizöl 5.000,00 € 5.000,00 € 0,00 € 5.362,61 €
Kosten für bezogene Leistungen 764.000,00 € 766.000,00 € -2.000,00 € 798.256,46 €
Personalkosten 5.238.000,00 € 5.731.000,00 € -493.000,00 € 5.476.257,73 €
Abschreibungen 1.302.000,00 € 1.315.000,00 € -13.000,00 € 1.541.925,69 €
Sonstige betriebliche Kosten 48.000,00 € 50.000,00 € -2.000,00 € 28.873,87 €
Kalkulatorische Verzinsung 502.000,00 € 0,00 € 502.000,00 € 460,58 €
Kraftfahrzeugsteuern 22.000,00 € 38.000,00 € -16.000,00 € 25.264,20 €
Verwertungskosten Hausmülleinsammlung 14.364.000,00 € 14.788.000,00 € -424.000,00 € 13.540.403,39 €
Inanspruchnahme Werkstatt 441.000,00 € 421.000,00 € 20.000,00 € 426.504,85 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Verwaltungsgemeinkosten 2.475.000,00 € 2.589.000,00 € -114.000,00 € 2.298.114,16 €
Summe Kosten 26.050.000,00 € 26.755.000,00 € -705.000,00 € 25.203.862,35 €
Erträge
Gebühr für Behältertransport -1.000,00 € 0,00 € -1.000,00 € 0,00 €
Gebühr für Tonnenschlösser -25.000,00 € 0,00 € -25.000,00 € 0,00 €
Gebühr für Behältertausch -22.000,00 € -24.000,00 € 2.000,00 € -60.541,54 €
Erträge aus Nebengeschäft Sammlung/Transport v. Abfällen -331.000,00 € -403.000,00 € 72.000,00 € -861.565,46 €
Zinserträge -65.000,00 € -425.000,00 € 360.000,00 € -60.018,89 €
Erträge aus der Rst. Gebührenüberschüsse -7.000,00 € -3.418.000,00 € 3.411.000,00 € -1.169.265,57 €
Sonstige betriebliche Erträge -207.000,00 € -250.000,00 € 43.000,00 € -424.913,30 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -671.000,00 € -603.000,00 € -68.000,00 € -553.385,25 €
Summe der sonstigen Erträg
e -1.329.000,00 € -5.123.000,00 € 3.794.000,00 € -3.129.690,01 €
Umlagefähige Kosten: 24.721.000,00 € 21.632.000,00 €
Ertäge aus Grundgebühren: 5.796.000,00 € 4.800.000,00 €
verbleibende umlagefähige Kosten: 18.925.000,00 € 16.832.000,00 €
geschätztes Gesamtlitervolumen Restabfallbehälter: 5.708.534 Liter 5.660.730,00 €
Leistungspreis je Liter/Woche: 3,32 € 2,97 €
Subventionierung gem. § 9 Abs. 2 Landesabfallgesetz NW: 488.000,00 € 333.000,00 €
Ertäge aus Restabfallbehältergebühren: 19.413.000,00 € 17.165.000,00 €
zu veranlagende Leistungsgebühr je Liter/Woche: 3,40 € 3,03 €
Rechnungserg. 
2008
Seite 1 von 2

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0671/2009
 Art der Leistung Anzahl 
Leistungen
2009
Differenz
Anzahl 
Leistungen 
2010 
(geschätzt)
Gefäß-
volumen
Liter
 Derzeitige 
Gebührensätze 
Gebühren-
aufkommen ohne 
Anhebung
Neu 
festzusetzende 
Gebührensätze
Gebühren-
aufkommen
einschließlich
Anhebung
Restmüll 35 l 100 0 0 0 0 105,96 €                     - €                           118,92 €                    - €                           
wöchentlich 60 l 101 5 0 5 300 181,80 €                     909,00 €                     204,00 €                    1.020,00 €                 
90 l 111 1 0 1 90 272,64 €                     272,64 €                     306,00 €                    306,00 €                     
120 l 121 81 1 82 9840 363,60 €                     29.815,20 €               408,00 €                    33.456,00 €               
240 l 131 126 -2 124 29760 727,20 €                     90.172,80 €               816,00 €                    101.184,00 €             
660 l 171 188 -13 175 115500 1.999,80 €                  349.965,00 €             2.244,00 €                 392.700,00 €             
770 l 181 9 1 10 7700 2.333,04 €                  23.330,40 €                2.617,92 €                 26.179,20 €                
1.100 l 211 637 -15 622 684200 3.333,00 €                  2.073.126,00 €          3.739,92 €                 2.326.230,24 €          
Restmüll Gewerbe 60 l 0 0 0 0 145,44 €                     - €                           163,20 €                    - €                           
wöchentlich 120 l 123 26 1 27 3240 290,88 €                     7.853,76 €                 326,40 €                    8.812,80 €                 
240 l 133 93 -1 92 22080 581,76 €                     53.521,92 €               652,80 €                    60.057,60 €               
660 l 274 118 3 121 79860 1.599,84 €                  193.580,64 €             1.795,20 €                 217.219,20 €             
770 l 276 4 0 4 3080 1.866,48 €                  7.465,92 €                  2.094,36 €                 8.377,44 €                  
1.100 l 278 413 1 414 455400 2.666,40 €                  1.103.889,60 €          2.991,96 €                 1.238.671,44 €          
Restmüll 35 l 190 13605 37 13642 238735 52,92 €                       721.934,64 €             59,40 €                      810.334,80 €             
14 - täglich 60 l 191 13589 69 13658 409740 90,84 €                       1.240.692,72 €          102,00 €                    1.393.116,00 €          
90 l 192 5366 47 5413 243585 136,32 €                     737.900,16 €             153,00 €                    828.189,00 €             
120 l 193 12961 11 12972 778320 181,80 €                     2.358.309,60 €          204,00 €                    2.646.288,00 €          
240 l 194 8420 -7 8413 1009560 363,60 €                     3.058.966,80 €          408,00 €                    3.432.504,00 €          
660 l 195 656 2 658 217140 999,84 €                     657.894,72 €             1.122,00 €                 738.276,00 €             
770 l 196 78 2 80 30800 1.166,52 €                  93.321,60 €                1.308,96 €                 104.716,80 €             
1.100 l 197 992 9 1001 550550 1.666,44 €                  1.668.106,44 €          1.869,96 €                 1.871.829,96 €          
Restmüll Gewerbe 35 l 142 74 11 85 1488 42,36 €                       3.600,60 €                 47,52 €                      4.039,20 €                 
14 - täglich 60 l 143 84 7 91 2730 72,72 €                       6.617,52 €                 81,60 €                      7.425,60 €                 
90 l 144 35 4 39 1755 109,08 €                     4.254,12 €                 122,40 €                    4.773,60 €                 
120 l 124 269 15 284 17040 145,44 €                     41.304,96 €               163,20 €                    46.348,80 €               
240 l 134 543 45 588 70560 290,88 €                     171.037,44 €             326,40 €                    191.923,20 €             
660 l 275 217 6 223 73590 799,92 €                     178.382,16 €             897,60 €                    200.164,80 €             
770 l 277 15 -2 13 5005 933,24 €                     12.132,12 €               1.047,12 €                 13.612,56 €                
1.100 l 279 362 -7 355 195250 1.333,20 €                  473.286,00 €             1.495,92 €                 531.051,60 €             
Restmüll 120 l 120 1 0 1 240 727,20 €                     727,20 €                     816,00 €                    816,00 €                     
2 x wöchentlich 240 l 132 2 0 2 960 1.454,40 €                  2.908,80 €                  1.632,00 €                 3.264,00 €                  
660 l 172 17 13 30 39600 3.999,60 €                  119.988,00 €             4.488,00 €                 134.640,00 €             
770 l 182 2 1 3 4620 4.666,20 €                  13.998,60 €                5.235,96 €                 15.707,88 €                
1.100 l 212 90 27 117 257400 6.666,00 €                  779.922,00 €             7.479,96 €                 875.155,32 €             
Restmüll Gewerbe 240 l 135 15 2 17 8160 1.163,52 €                  19.779,84 €                1.305,60 €                 22.195,20 €                
2 x wöchentlich 660 l 280 18 3 21 27720 3.199,68 €                  67.193,28 €                3.590,40 €                 75.398,40 €                
770 l 282 5 0 5 7700 3.732,96 €                  18.664,80 €                4.188,72 €                 20.943,60 €                
1.100 l 284 140 4 144 316800 5.332,80 €                  767.923,20 €             5.983,92 €                 861.684,48 €             
Restmüll 660 l 173 0 0 0 0 5.999,40 €                  - €                           6.732,00 €                 - €                           
3 x wöchentlich 770 l 183 0 0 0 0 6.999,24 €                  - €                           7.854,00 €                 - €                           
1.100 l 213 0 0 0 0 9.999,00 €                  - €                           11.220,00 €               - €                           
Restmüll Gewerbe 660 l 281 3 -1 2 3960 4.799,52 €                  9.599,04 €                  5.385,60 €                 10.771,20 €                
3 x wöchentl. 770 l 283 1 0 1 2310 5.599,44 €                  5.599,44 €                  6.283,20 €                 6.283,20 €                  
1.100 l 285 21 -7 14 46200 7.999,20 €                  111.988,80 €             8.976,00 €                 125.664,00 €             
Restmüll Gewerbe 660 l 289 1 2 3 5940 6.399,36 €                  19.198,08 €                7.180,80 €                 21.542,40 €                
4 x wöchentlich 770 l 0 0 0 0 7.465,92 €                  - €                           8.377,56 €                 - €                           
1.100 l 0 0 0 0 10.665,60 €                - €                           11.967,96 €               - €                           
Summe Restmüll 4.628.640 Liter Summe: 19.412.873,52 €
Summe Restmüll Gewerbe 1.079.894 Liter
19.413.000,00 €
Alter Literpreis: 3,03 €
Neuer Literpreis: 3,40 €
Steigerung gegenüber Vorjahr in Prozent: 12,21%
Durch Leistungsgebühren zu deckende Kosten gemäß Bedarfsberechnung (auf volle 1.000 Euro gerundet):
 Gefäß-
volumen/
Schlüssel 
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Anlage 2
zur Ratsvorlage V/0671/2009
Abfallsammlung Biomüll Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg.
2010 2009 2008
Kosten
Materialkosten 461.000,00 € 340.000,00 € 121.000,00 € 202.476,19 €
Treibstoffe, Schmiermittel 295.000,00 € 218.000,00 € 77.000,00 € 129.584,76 €
Materiallagerentnahmen 69.000,00 € 51.000,00 € 18.000,00 € 30.371,43 €
Materialdirektverbrauch 97.000,00 € 71.000,00 € 26.000,00 € 42.520,00 €
Kosten für bezogene Leistungen 28.000,00 € 14.000,00 € 14.000,00 € 14.485,96 €
Personalkosten 1.973.000,00 € 1.510.000,00 € 463.000,00 € 1.575.518,56 €
Abschreibungen 402.000,00 € 258.000,00 € 144.000,00 € 260.520,09 €
Sonstige betriebliche Kosten 2.000,00 € 0,00 € 2.000,00 € 0,00 €
Kalkulatorische Verzinsung 261.000,00 € 0,00 € 261.000,00 € 0,00 €
Kraftfahrzeugsteuern 7.000,00 € 5.000,00 € 2.000,00 € 4.938,90 €
Verwertungskosten Biomüll 3.964.000,00 € 4.146.000,00 € -182.000,00 € 3.833.774,77 €
Inanspruchnahme Werkstatt 101.000,00 € 83.000,00 € 18.000,00 € 83.705,88 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Verwaltungsgemeinkosten 1.027.000,00 € 800.000,00 € 227.000,00 € 893.706,33 €
Summe Kosten 8.226.000,00 € 7.156.000,00 € 1.070.000,00 € 6.869.126,68 €
Erträge
Gebühreneinnahme Biofilterdeckel -36.000,00 € -35.300,00 € -700,00 € -35.940,40 €
Gebühreneinnahme Behältertausch -2.000,00 € 0,00 € -2.000,00 € 0,00 €
Gebühreneinnahme Tonnenschloss -1.000,00 € 0,00 € -1.000,00 € 0,00 €
Zinserträge -5.000,00 € 0,00 € -5.000,00 € 0,00 €
Verkaufserlöse Grünabfallsack -43.000,00 € 0,00 € -43.000,00 € 0,00 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe der sonstigen Erträg
e -87.000,00 € -35.300,00 € -700,00 € -35.940,40 €
Umlagefähige Kosten: 8.139.000,00 € 7.120.000,00 €
geschätztes Gesamtlitervolumen Bioabfallbehälter: 2.834.130 Liter 2.827.865 Liter
Leistungspreis je Liter/Woche: 2,87 € 2,52 €
Subventionierung gem. § 9 Abs. 2 Landesabfallgesetz NW: -488.000,00 € -333.000,00 €
Erträge aus Bioabfallbehältergebühren: 7.651.000,00 € 6.787.000,00 €
zu veranlagende Leistungsgebühr je Liter/Woche: 2,70 € 2,40 €
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Anlage 2
zur Ratsvorlage V/0671/2009
 Art der Leistung Anzahl 
Leistungen
2009
Differenz
Anzahl 
Leistungen 
2010 
(geschätzt)
Gefäß-
volumen
Liter
 Derzeitige 
Gebührensätze 
Gebühren-
aufkommen ohne 
Anhebung
Neu 
festzusetzende 
Gebührensätze
Gebühren-
aufkommen
einschließlich
Anhebung
Biomüll 35 l 105 17533 173 17706 619710 84,00 €                       1.487.304,00 €          94,44 €                      1.672.154,64 €          
wöchentlich 60 l 106 10458 20 10478 628680 144,00 €                     1.508.832,00 €          162,00 €                    1.697.436,00 €          
90 l 107 3301 1 3302 297180 216,00 €                     713.232,00 €             243,00 €                    802.386,00 €             
120 l 108 5265 -7 5258 630960 288,00 €                     1.514.304,00 €          324,00 €                    1.703.592,00 €          
240 l 109 2741 -1 2740 657600 576,00 €                     1.578.240,00 €          648,00 €                    1.775.520,00 €          
Summe Bio 2.834.130 Liter Summe: 7.651.088,64 €
7.651.000,00 €
Alter Literpreis: 2,40 €
Neuer Literpreis: 2,70 €
Steigerung gegenüber Vorjahr in Prozent: 12,50%
 Gefäß-
volumen/
Schlüssel 
Durch Leistungsgebühren zu deckende Kosten gemäß Bedarfsberechnung (auf volle 1.000 Euro gerundet):
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Anlage 3
zur Ratsvorlage V/0671/2009
Abfallverwertung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung
(ohne Bioabfall) 2010 2009
Kosten
Materialkosten 14.240.000,00 € 15.881.000,00 € -1.641.000,00 € 13.802.077,72 €
Treibstoffe, Schmiermittel 75.000,00 € 162.000,00 € -87.000,00 € 161.659,36 €
Materiallagerentnahmen 5.000,00 € 15.000,00 € -10.000,00 € 3.784,96 €
Materialdirektverbrauch 331.000,00 € 519.000,00 € -188.000,00 € 391.128,01 €
Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Heizöl 190.000,00 € 330.000,00 € -140.000,00 € 269.644,05 €
Kosten für bezogene Leistungen 13.639.000,00 € 14.855.000,00 € -1.216.000,00 € 12.975.861,34 €
Personalkosten 624.000,00 € 852.000,00 € -228.000,00 € 825.639,14 €
Abschreibungen 877.000,00 € 1.038.000,00 € -161.000,00 € 1.116.138,90 €
Sonstige betriebliche Kosten 2.277.000,00 € 2.377.000,00 € -100.000,00 € 2.818.476,53 €
Kalkulatorische Verzinsung 598.000,00 € 0,00 € 598.000,00 € 0,00 €
Kraftfahrzeugsteuern 5.000,00 € 5.000,00 € 0,00 € 3.925,31 €
Inanspruchnahme Werkstatt 20.000,00 € 17.000,00 € 3.000,00 € 20.856,64 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Verwaltungsgemeinkosten 1.456.000,00 € 1.471.000,00 € -15.000,00 € 1.499.049,78 €
Summe Kosten 20.097.000,00 € 21.641.000,00 € -1.544.000,00 € 20.086.164,02 €
Erträge
Erträge aus Nebengeschäften / Entgelte -358.000,00 € -494.000,00 € 136.000,00 € -1.229.476,24 €
Zinserträge -100.000,00 € 0,00 € -100.000,00 € 0,00 €
Erträge aus der Rst. Gebührenüberschüsse 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sonstige betriebliche Erträge -1.603.000,00 € -2.762.000,00 € 1.159.000,00 € -1.680.075,50 €
Verwertungserlöse Straßenkehricht -920.000,00 € -920.000,00 € 0,00 € -908.445,04 €
Verwertungserlöse Containerdienst -1.223.000,00 € -991.000,00 € -232.000,00 € -1.126.521,86 €
Verwertungserlöse Hausmülleinsammlung -14.364.000,00 € -15.358.000,00 € 994.000,00 € -16.247.656,30 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -245.000,00 € -250.000,00 € 5.000,00 € -206.982,40 €
Summe der sonstigen Erträge -18.813.000,00 € -20.775.000,00 € 1.962.000,00 € -21.399.157,34 €
Umlagefähige Kosten 20.097.000,00 € 21.641.000,00 € -1.544.000,00 € 20.086.164,02 €
abzüglich sonstige Erträge -18.813.000,00 € -20.775.000,00 € 1.962.000,00 € -21.399.157,34 €
Gebührenbedarf 1.284.000,00 € 866.000,00 € 418.000,00 € -1.312.993,32 €
Rechnungserg. 
2008
Seite 1 von 2

Anlage 3
zur Ratsvorlage V/0671/2009
Abfalldeponierung/Abfallverwertung
Vorausschätzung der Gebühren durch Drittanlieferungen für das Jahr 2010
Abfallart geschätzte 
Menge in t 2009
Gebühr für 2009 
Euro/t
geschätzte 
Menge in t 2010
Gebühr für 2010 
Euro/t
Gebühren-
volumen 2010 
Euro
I. Gebühren
1. Asbestabfälle 217 t 230,00 € 250 t 230,00 € 57.500,00 €
2. Krankenhausabfälle 2.051 t 195,00 € 3.000 t 180,00 € 540.000,00 €
3. Gewerbeabfälle 1.652 t 230,00 € 1.882 t 230,00 € 432.860,00 €
4. Gewerbeabfälle
(Anlieferung AWM) 0 t 230,00 € 950 t 230,00 € 218.500,00 €
5. Baustellenrestabfälle 0 t 230,00 € 0 t 230,00 € 0,00 €
6. Sonstige Abfälle 0 t 230,00 € 0 t 230,00 € 0,00 €
7. Nachtspeichergeräte asbesthaltig 11 Stck 95,00 €/Stck 0 Stck 95,00 €/Stck 0,00 €
8. Nachtspeichergeräte nicht asbesthaltig 0 t 0,00 € 0 t 0,00 € 0,00 €
9. Bauschutt / Inertstoffe
(Kleinmengenanlieferungen) 3.500 Stck 10,00 € 3.500 Stck 10,00 € 35.000,00 €
Summe Anlieferung Dritter (auf volle TSD gerundet) 1.284.000,00 €
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Anlage 4 
zur Ratsvorlage V/0671/2009 
 
Satzung zur Änderung der 
Abfallgebührensatzung der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.12.2009 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 
Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV 
NW S. 666 / SGV NW 2023), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das 
Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S. 712 / SGV NW 610) und des § 9 Abs. 
1 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.06.1988 (GV NW S. 250 / 
SGV NW 74) in Verbindung mit der Abfallsatzung der Stadt Münster - jeweils in der bei Erlass 
dieser Satzung geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen: 
 
 
Artikel 1 
 
 
Der Gebührentarif zur Abfallgebührensatzung der Stadt Münster wird 
wie folgt geändert: 
 
 
(nachrichtlich: bisherige 
Fassung) 
1. In Ziff. 1.1 Satz 1 wird der Betrag „30,00 €“ ersetzt durch den 
Betrag „36,00 €“ 
 
 
je Nutzungseinheit 30,00 €. 
 
2. In Ziff. 1.2 werden die Gebührensätze wie folgt festgesetzt: 
 
 je Restmüllbehälter, 14-tägliche Abfuhr 
                   3 5  l        5 9 , 4 0  €  /  a  
                   60 l     102,00 € / a 
                   90 l     153,00 € / a 
                 120 l     204,00 € / a 
                 240 l     408,00 € / a 
                 660 l  1.122,00 € / a 
                 770 l  1.308,96 € / a 
              1.100 l  1.869,96 € / a 
 
 je Biotonne, wöchentliche Abfuhr 
                   3 5  l        9 4 , 4 4  €  /  a  
                   60 l     162,00 € / a 
                   90 l     243,00 € / a 
                 120 l     324,00 € / a 
                 240 l     648,00 € / a 
 
 
 
 
 
     52,92 € / a 
     90,84 € / a 
   136,32 € / a 
   181,80 € / a 
   363,60 € / a 
   999,84 € / a 
1.166,52 € / a 
1.666,44 € / a 
 
 
     84,00 € / a 
   144,00 € / a 
   216,00 € / a 
   288,00 € / a 
   576,00 € / a 
3. In Ziff. 1.3 werden folgende Gebührensätze geändert: 
 
 A b f a l l s a c k  f ü r  R e s t m ü l l             6 , 0 0  €  
 
 Anlieferung von 90 Liter losem Restmüll auf den 
 Recyclinghöfen              4,00 € 
 
 
 
 
       5,00 € 
 
 
       3,50 € 
4. Ziff. 1.4 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 Soweit die Entleerung der Abfallbehälter regelmäßig wöchentlich 
oder mehrmals wöchentlich erfolgt, werden die entsprechenden 
mehrfachen Gebühren erhoben. 
 
 
Soweit die Entleerung der 
Abfallbehälter regelmäßig 
wöchentlich mehrmals er-
folgt, werden die entspre-
chenden mehrfachen Ge-
bühren erhoben.

- 2 -
5. Ziff. 1.6 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 Bei einem Transportweg der Großbehälter (660 l, 770 l oder 
1.100 l) von über 15 m sind je Behälter jährlich folgende Gebüh-
ren zu entrichten: Für eine Transportstrecke  
 bis 30 m im 14-täglichen Abfuhrintervall      72,00 € 
 bis 50 m im 14-täglichen Abfuhrintervall    144,00 € 
 Soweit die Leerung wöchentlich oder mehrmals wöchentlich er-
folgt, werden die entsprechenden mehrfachen Gebühren erho-
ben. 
 
 
Bei einem Transportweg der 
Großbehälter (660 l, 770 l 
oder 1.100 l) von über 15 m 
sind für jede zusätzlichen 
angefangenen 5 m 10% 
Aufschlag auf den beste-
henden Gebührensatz zu 
entrichten. 
 
 
6. In Ziff. 1.8 wird folgender Satz hinzugefügt: 
 
 Für Restmüll- oder Biobehälter nach § 8 Absatz 2 Satz 3 Ab-
fallsatzung wird gegenüber der unter Ziffer 1.2 genannten Gebühr 
ein Abschlag von 50 % gewährt. 
 
 
 
7. Ziff. 3.2 Krankenhausabfälle        180,00 € / t 
 
190,00 € / t 
 
 
Artikel 2 
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

Anlage zur V/0671/2009/1

2944 Zeichen

Anlage 4 
zur Ratsvorlage V/0671/2009/1. Erg. 
 
Satzung zur Änderung der 
Abfallgebührensatzung der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.12.2009 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 
Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV 
NW S. 666 / SGV NW 2023), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das 
Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S. 712 / SGV NW 610) und des § 9 Abs. 
1 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.06.1988 (GV NW S. 250 / 
SGV NW 74) in Verbindung mit der Abfallsatzung der Stadt Münster - jeweils in der bei Erlass 
dieser Satzung geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen: 
 
 
Artikel 1 
 
 
Der Gebührentarif zur Abfallgebührensatzung der Stadt Münster wird wie folgt geändert: 
 
 
1. In Ziff. 1.1 Satz 1 wird der Betrag „30,00 €“ ersetzt durch den Betrag „36,00 €“ 
 
 
2. In Ziff. 1.2 werden die Gebührensätze wie folgt festgesetzt: 
 
 je Restmüllbehälter, 14-tägliche Abfuhr
 
 
 1 Person / Grundstück (§ 8 Absatz 2 Satz 3 Ab fallsatzung)   35 l / 2       29,64 € / a 
                           3 5  l        5 9 , 4 0  €  /  a  
                           60 l     102,00 € / a 
                           90 l     153,00 € / a 
                         120 l     204,00 € / a 
                         240 l     408,00 € / a 
                         660 l  1.122,00 € / a 
                         770 l  1.308,96 € / a 
                      1.100 l  1.869,96 € / a 
 
 je Biotonne, wöchentliche Abfuhr
 
 
 1 Person / Grundstück (§ 8 Absatz 2 Satz 3 Ab fallsatzung)   35 l / 2       47,16 € / a 
                           3 5  l        9 4 , 4 4  €  /  a  
                           60 l     162,00 € / a 
                           90 l     243,00 € / a 
                         120 l     324,00 € / a 
                         240 l     648,00 € / a 
 
 
3. In Ziff. 1.3 werden folgende Gebührensätze geändert: 
 
 A b f a l l s a c k  f ü r  R e s t m ü l l                     6 , 0 0  €  
 
 Anlieferung von 90 Liter losem Restmüll auf den Recyclinghöfen      4,00 € 
 
 
4. Ziff. 1.4 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 Soweit die Entleerung der Abfallbehälter regelmä ßig wöchentlich oder mehrmals wöchentlich er-
folgt, werden die entsprechenden mehrfachen Gebühren erhoben.

- 2 -
5. Ziff. 1.6 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 Bei einem Transportweg der Großbehälter (660 l, 770 l oder 1.100 l) von über 15 m sind je Behälter 
jährlich folgende Gebühren zu entrichten: Für eine Transportstrecke  
 bis 30 m im 14-täglichen Abfuhrintervall               72,00 € 
 bis 50 m im 14-täglichen Abfuhrintervall             144,00 € 
 Soweit die Leerung wöchentlich oder mehrmals  wöchentlich erfolgt, werden die entsprechenden 
mehrfachen Gebühren erhoben. 
 
 
6. Ziff. 3.2 Krankenhausabfälle                180,00 € / t 
 
 
 
 
Artikel 2 
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

Beratungsverlauf (2)

09.12.2009 Hauptausschuss
TOP 19.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2009 Rat
TOP 19.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0671/2009/1
Typ
Vorlagen
Datum
09.12.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37