V/0664/2012
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2012 und Anträge 2013
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Beschlussvorlage
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V/0664/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2012 und Anträge 2013 Beratungsfolge 25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 07.11.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht 2012 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird bea uftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2013, wie in Kapitel 2 dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhandenen Gebietsb e- züge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen werden: Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter s i- cherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil (bis auf den städtischen Mindestanteil von 10%) von diesen selbst aufzubringen. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan 2013 der Stadt Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechend e Veranschlagung der Erträge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. Die Darstellung der Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen über die zuständigen Fachämter im Haushalt 2013, rechtzeitig vor Beschluss zum Haushalt 2013 über Veränderungsblätter zum Haushaltsplanentwurf. Derzeit beträgt die Förderquote für Münster 60% der zuwendungsfähigen Kosten für i nves- tive Maßnahmen. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentsche i- dungen über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich Durchführung der g e- Vorlagen-Nr.: V/0664/2012 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 11.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0664/2012 nannten Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet letztlich der Rat im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2013 unter Berücksichtigung de r zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Finanzlage der Stadt. Begründung: Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue- rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0626/12011 am 21.09.2011 über den Stand der Maßnahmen berichtet. Der Sachstandsbericht 2012 zum aktuellen Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1. Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2012 war zum Zeitpunkt der Schlussredaktion dieser Vorlage durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV), noch nicht veröffentlich. Mit dem Projekt „1Aa – Münster im Fluss“ als Beitrag im Landesprogramm „Ab in die Mitte“ hatte die Stadt Münster auch nur eine Maßnahme beantragt, deren Bewilligung bereits am 11.09.2012 erfolgt ist. Ergänzend zu den Projektmitteln der Städtebauförderung wurde im Rahmen eines Wettbewerb s- verfahrens der Nationalen Stadtentwicklungspolitik das Projekt „Stad tteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus“ als Beitrag der Stadt Münster vom Bundesmi- nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) als besonders innovatives Forschungs- projekt zur Erprobung neuer Verfahren und Forme n der Bürgerbeteiligung ausgewählt und aus Bundesmitteln zusätzlich bewilligt. 1. Städtebauförderung in Münster Durch die Änderung der Förderrichtlinien im Jahre 2008 wurde das Verfahren dahingehend ang e- passt, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden kön nen, wenn vorher ein entspr echender Gebietsbezug durch einen Ratsbeschluss, nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden ist. Die Stadt Münster orientiert sich dabei an den Rahmenvorgaben des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW und hat bereits Schwerpunktbe- reiche definiert. Konkret bedeutet dies, dass es zukünftig grundsätzlich eines lokalen Gebietsbezuges, gemäß Baugesetzbuch, für die dann zu beantragenden Maßnahmen bedarf. Folgende Gebietskategorien sind derzeit möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwendung finden können: Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB) Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich -inhaltlich an den Sch werpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über einen der möglichen Gebietsbezüge definiert werden. Die aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat der Rat der Stadt Münster bereits den erforderl i- chen Gebietsbezug, gem. § 171b BauGB, für den B ereich Altstadt / Bahnhofsviertel, als Vorau s- setzung für mögliche Fördermaßnahmen in diesem Bereich, beschlossen (vgl. Vorlage - 3 - V/0664/2012 V/0902/2008). Für die Stadtteile Wolbeck (vgl. Vorlage V/0239/2009) und Gievenbeck (vgl. Vorlage V/0348/2009) hat der Rat der Stadt Münster die erforderlichen Gebietsbezüge gem. § 171b BauGB ebenfalls bereits beschlossen. Für die Kasernenflächen in den Stadtteilen Gremmendorf (York -Kaserne) und Gievenbeck (Oxford-Kaserne) hat der Rat der Stadt Münster (vgl. Vorlage V/0386/2012) d ie erforderlichen Ge- bietsbezüge gem. § 171 a bis d BauGB (Stadtumbau West) am 27.06.2012 beschlossen. Aus älteren Beschlüssen des Rates liegen vergleichbare Gebietsbezüge zu folge nden Gebieten bereits vor, die im Rahmen der Städtebau -Förderrichtlinien weitere Verwendung finden können: Sanierungsgebiet Hafen/Halle Münsterland (1992); Soziale Stadt Kinderhaus (2005); Sanierung s- gebiet Angelmodde/Osthuesheide (2005). Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartier e ein Gebietsbezug gem. den o.g. Möglichkeiten aufgestellt werden kann. Für Münster einschlägig könn- te dabei ein weiteres Programmgebiet „Aktive Stadt - und Ortsteilzentren“ sein, mit einem entspr e- chenden „Integrierten Handlungskonzept“. Im Rahmen der Integ rierten Handlungskonzepte sind alle Maßnahmen der öffentlichen und priv aten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert werden können. Die private Beteiligung ist a usdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßna h- men im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirku n- gen auf das Quartier haben. Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den aktuellen Sachstand der Projekte im Jahr 2012 (zu bean- tragende, bewilligte und laufende Maßnahmen) wieder. 2. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster Neben dem Sachstand 2012 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. B e- schlusspunkt 2 im Jahr 2012 ein Antrag auf Städteb auförderung für das Programmjahr 2013 gestellt werden soll. Der Stichtag für die Abgabe der Anträge ist vom MBWSV in diesem Jahr auf den 31.10.2012 festgelegt worden. Die Verwaltung wird nach dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft zu dieser Vorlage die u.g. Anträge stellen. Dies unter dem zeitlich befristeten Vorbehalt einer endgültigen Beschlussfassung durch den Hauptau s- schuss am 07.11.2012. Die gewählte Reihenfolge stellt dabei die Prioritäten der einzelnen Maßnahmen dar: Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des Entwicklungskonzep- tes Wolbeck -Zentrum mit besonderer Berücksichtigung des Umbaus der Münsterstraße und Anpassungsmaßnahmen im historischen Wigbold (vgl. Vorlage V/0272/2012) Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne: Stadtentwicklungskonzept, Planungs - und Beteiligungsverfahren, Kommunikation (vgl. Vorlage V/0111/2012 und Vorlage V/0386/2012). Stadtumbau West – Konversion Oxford -Kaserne: Stadtentwicklungskonzept, Planungs - und Beteiligungsverfa hren, Kommunikation (vgl. Vorlage V/0111/2012 und Vorlage V/0386/2012). Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für dies e Maßnahmen sollen zusätzlich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge g e- stellt werden. Die notwendigen Anträge werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen ab bzw. im Jahr 2013 gestellt werden. Weitere Maßnahmen sind gru ndsätzlich möglich, müssen sich aber an den o.g. Kriterien orientieren und durch entsprechende Handlungskonzepte und einen Gebietsbezug a b- gesichert bzw. beschlossen sein. - 4 - V/0664/2012 ISG Bahnhofsviertel, Entwicklungsachse Windthorststraße (Verbindung zwischen Haup t- bahnhof und Altstadt/Stubengasse) sowie angrenzende Randbereiche, konkrete Ma ß- nahmen zur Anpassung der Gestaltung und Inwertsetzung öffentlicher Räume nach Vor- stellung der Ergebnisse aus dem Planungs - und Beteiligungsverfahren Zukunft Stad t- raum Windthorststraße. ISI Innenstadt, Neue Wege in der Stadt, Anpassung der Gestaltung, Inwertsetzung ö f- fentlicher Räume, Verknüpfungen, Lichtinstallation (Masterplan Licht), Verbindungen entwickeln, gestalten, inszenieren, neu erleben. Stadtumbau West Kinderhaus -Brüningheide: Umsetzung der Ergebnisse aus dem ba u- fachlichen Gutachten und dem städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Schaffung einer tragfähigen Zukunftsperspektive für das Wohnquartier. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Sachstandsbericht 2012 – Städtebauförderung in Münster
0664-2012 Anlage 1 Sachstand StBauF
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Anlage 1
zur Vorlage V/0664/2012
Sachstandsbericht 2012 – Städtebauförderung in Münster
Stadterneuerungsprogramm 2012 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr und Verkehr NRW
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2012 war zum Zei tpunkt der Schlussredaktion dieser Vorla-
ge durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwi cklung und Verkehr, noch nicht veröffent-
licht. Entsprechend den Aussagen und Inhalten der Vorl age zur Städtebauförderung aus dem Jahr
2011 (vgl. Vorlage V/0626/2011, Sachstand 2011) wurd e im Jahr 2011 kein Förderantrag für das
Hauptprogramm 2012 des Landes NRW gestellt.
Mit dem Projekt „1Aa – Münster im Fluss“ hatte die Stad t Münster – nach erfolgter Vorauswahl und
Juryentscheidung - nur eine Maßnahme als Beitrag im Lan dessonderprogramm „Ab in die Mitte“ be-
antragt, deren Bewilligung bereits am 11.09.2012 erfolgt ist.
Ergänzend zu den Projektmitteln der Städtebauförderu ng des Bundes und des Landes NRW wurde
im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens der Nationalen Stadtentwicklungspolitik das Projekt
„Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfah ren Münster-Kinderhaus“ als Beitrag der
Stadt Münster vom Bundesministerium für Verkehr, Bau u nd Stadtentwicklung (BMVBS) als beson-
ders innovatives Forschungsprojekt zur Erprobung neuer Ve rfahren und Formen der Bürgerbeteili-
gung als einziges Projekt aus NRW ausgewählt und nur aus Bundesmitteln zusätzlich bewilligt.
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster – gesamtstädtisch alle in den letzten Jahren
bereits bewilligten sowie die geplanten und 2012 zu b eantragenden Maßahmen und Förderprojekte
aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht einen gesamtst ädtischen Überblick über den aktuellen
Stand der Bearbeitung in Durchführung, Planung oder Abrechnung befindlicher Maßnahmen.
Altstadt und Bahnhofsviertel
Entsprechend den Vorgaben aus den Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) hat der Rat der Stadt
Münster zur Sicherung der Entwicklung in der Innenstadt für zusammenhängende Bereiche der Alt-
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stadt mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug im Sinne von § 171b (2) BauGB be schlossen
(vgl. Vorlage V/0902/2008).
Darauf aufbauend wurde eine Maßnahmenübersicht mit ei nem Integrierten Handlungskonzept für
den Bereich „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Innenst adt“ vorgelegt, aus welchem
Einzelmaßnahmen abgeleitet oder ergänzt werden können, die dann mit entsprechenden Förderan-
trägen hinterlegt und für das Stadterneuerungsprogram m angemeldet werden können. Mit dem de-
finierten Gebietsbezug kann neben den Entwicklungsmögl ichkeiten in der Altstadt auch den Anfor-
derungen aus dem Bahnhofsquartier Rechnung getragen werden.
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Impulses durch die örtlichen Anlieger in ge-
meinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft und Sta dt entwickelt werden. Dabei überneh-
men die privaten Partner als Anschub auch einen großen Finanzierungsanteil aus dem Eigenanteil,
um das Anliegen entsprechend zu unterstützen.
Die Erfolge von Projekten der Zusammenschlüsse von Kaufl euten und Immobilieneigentümern in
der Initiative Starke Innenstadt (ISI) bzw. der Immob ilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsvier-
tel Münster (ISG) gemeinsam mit der Stadt Münster sind mittlerweile anerkannt und haben dem
PPP-Modell in Münster zu neuer Dynamik verholfen.
Schwerpunkt der aktuellen Projekte und Aktivitäten in de r Innenstadt bzw. dem Bahnhofsquartier ist
die weitergehende Verknüpfung der einzelnen Zusammensch lüsse untereinander wie auch die Ver-
knüpfung dieser Zusammenschlüsse mit dem Stadtraum im Ge biet der ISI bzw. der ISG sowie er-
gänzend auch dem angrenzenden Stadtraum. Einen besond eren Stellenwert nimmt hier die
Windthorststraße ( Zukunftsraum Windthorststraße ) als Verbindungselement zwischen Haupt-
bahnhof und Altstadt ein, die neben der Verbindung v on ISI und ISG auch den Bereich einer weite-
ren Interessengemeinschaft mit anbindet.
Hauptanliegen dieses Zusammenschlusses ist die Weiterentwic klung und Aufwertung der
Windthorststraße in gemeinsamer Partnerschaft zwischen Pri vatwirtschaft und Stadt. Dazu soll
durch veränderte und verbesserte Gestaltung die Aufenth altsqualität und Verweildauer in diesem
Straßenabschnitt sowie in den angrenzenden Randbereich en erhöht werden. Mit einem kooperati-
ven Beteiligungsverfahren soll im Vorfeld der Planung die Problemlage mit den Anliegern, Nutzern
und Eigentümern eingehend erörtert und auf dieser Basis dann mit den o.g. Personen und externen
Fachleuten ein Planungsverfahren initiiert werden au s dem dann die Ergebnisse für die konkrete
Umsetzung aufbereitet werden können. Gerade im Bereich der ISG Bahnhofsviertel kann die positi-
ve Aufwärtsentwicklung dieses Stadtquartiers durch weitere Maßnahmen im öffentlichen Raum sta-
bilisiert und verstetigt werden.
Nach der erfolgreichen Umsetzung des Lichtkonzeptes der ISG für die Bahnhofstraße entwickelt die
Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster derzeit gemeinsam mit dem Künst-
ler Tobias Rehberger ein Konzept zur Neugestaltung der im Quartier vorhandenen Schaltschrän-
ke durch künstlerische Gestaltung. In einem Juryverfahren wer den derzeit gemeinsam mit den Ak-
teuren der ISG und der Stadt Münster Entwürfe, Skizz en und Lösungsmöglichkeiten für die einzel-
nen Standorte erarbeitet, welche zum jeweiligen Stan dort und zum Bahnhofsviertel insgesamt pas-
sen. Anschließend steht ab 2013 die bauliche Umsetzung dieser Entwürfe an.
Der öffentliche Raum in der Altstadt ist durch vielfäl tige Nutzungsansprüche geprägt. Dabei ist es
für eine weltoffene Stadt selbstverständlich, dass die ö ffentlich zugänglichen Platzräume, Straßen
und Wege bespielt, inszeniert und genutzt werden. Gl eichwohl soll die diese Räume umgebende
Bebauung eine Beziehung zum öffentlichen Raum aufwei sen und mit diesem harmonieren, teilwei-
se verbunden über eine Lichtinszenierung, hergeleitet aus dem Masterplan Licht für die Münstera-
ner Altstadt. Nachdem die Beleuchtung der Ludgerikirche von der Öffentlichkeit positiv aufgenom-
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men wurde, wird derzeit gemeinsam mit der Kaufmannscha ft die Illumination der Clemenskirche
und des Erbdrostenhofes im Zuge der Wegeverbindung Harsewinkelplatz-Clemenskir che-
Erbdrostenhof verwirklicht.
Ein Verfügungsfonds kann viele Chancen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklu ng der Münster a-
ner Innenstadt bieten. Die vorhandenen Potentiale der privaten Pa rtner bieten zudem gute Möglich-
keiten, gemeinsam die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung
- entsprechend dem Leitgedanken - zu stärken. Um das Ve rfahren und die Maßnahmen im Verfü-
gungsfonds Münster-Innenstadt (Gebietsbezug gem. Vorlag e V/0902/2008) zu optimieren und mög-
lichst hohe Synergieeffekte – auch zu anderen Projekten und Fördermaßnahmen - zu erzielen wurde
der Verfügungsfonds mit Beschluss des Rates vom 21.03.2012 (vgl. Vorlage V(0012/2012/1) einge-
richtet und unter ein Oberthema gestellt: „Neue Wege und Plätze - Maßnahmen zur Verbesserung
von Aufenthaltsqualität und zur Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt“
Unter diesem Oberthema sind vielfältige Maßnahmen sub sumierbar, für die es zum Teil schon jetzt
privates Engagement gibt. Dazu könnten Projekte gehöre n, wie die Wegweisung in der Innenstadt,
die Weiterentwicklung und Verbesserung des Parkleitsystem s, die Verbesserung der Orientierung für
Besucher/Innen, die Schaffung von Verweilmöglichkeiten o hne Verzehrzwang, die Optimierung der
Kinder- und Seniorenfreundlichkeit oder die weitere Umsetzung des Lichtkonzepts.
Weitere Projekte und Maßnahmen – die heute noch nicht bekannt sein müssen – sowohl der privaten
als auch der öffentlichen Akteure können grundsätzlich ü ber den Verfügungsfonds mit finanziert wer-
den, sofern die Kriterien der Vergaberichtlinien zum Verfügungsfons Münster-Innenstadt und die Vor-
gaben aus den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 eingehalten werden und die Finanzmittel des
Verfügungsfonds ausreichend sind. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein Beirat, der mit Vertre-
tern der privaten Akteure, der Fachausschüsse und der Ver waltung besetzt ist und am 02.10.2012
seine Arbeit aufgenommen hat.
Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht darin, dass pr ivates Engagement und öffentliche Mittel
zusammengeführt werden. Maßnahmenträger können sowohl die Privaten als auch die Stadt sein. So
können beispielsweise bauliche Verbesserungen im öffentlich en Stadtraum verbunden werden mit
komplementären Maßnahmen auf Flächen privater Eigentü mer oder durch eine initiale Inszenierung
bei der Übergabe an die öffentliche Nutzung.
Die hohen Ansprüche an die Gestaltung Münsters möchte die Stadt gemeinsam mit Eigentümern,
Anliegern und Bewohnern in einem Verfahren zusammen führen und im Rahmen eines städtebau-
lichen Wettbewerb s für den Bereich Hörster Parkplatz Ideen und Vorschläge zur zukünftigen
baulichen Nutzbarkeit dieses Stadtquartiers sowie zur Ein bindung dieses Quartiers in die Stadt-
struktur erhalten.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 27.06.2012 beschlossen, die Beratung der Vorla-
ge V/0035/2012 (Entwicklung des Quartiers „Hörster Parkplatz / Bült / Hörster Straße / Kordua-
nenstraße) bis zum Jahresende 2012 zu schieben, so dass sich die Durchführung des Wettbewerbs-
verfahrens noch etwas verschieben wird.
Der als Parkraum genutzte Bereich zwischen Hörsterstraße / Sonnenstraße / Korduanenenstraße /
Bült soll alternativ zur Wohnbebauung hinsichtlich einer möglichen Mischnutzung von Wohnen-Kultur-
Dienstleistung ergänzend geprüft werden. Maßgabe hier für ist, einerseits die Kostenstruktur zu opti-
mieren und andererseits beginnende Veränderungen aufz ugreifen und ggf. ein stärker auf neu ent-
stehende Bedarfe ausgerichtetes Quartier entwickeln zu kö nnen. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe aus
Vertreterinnen und Vertretern von Politik und Verwal tung gebildet, die bis zum Jahreswechsel
2012/2013 eine konkrete Handlungsempfehlung erarbeitet.
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Im Rahmen des Förderprogramms „ Städtebaulicher Denkmalschutz “, einem Unterprogramm des
Stadterneuerungsprogramms wurden Maßnahmen beantragt, die darauf zielen, die Altstadt beson-
ders in ihrer historisch überlieferten Identität zu stär ken und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Dazu
gehören Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für den öffe ntlichen Raum, wie z.B. das Projekt Er-
lebbarmachen der Aa an der Brücke am Spiekerhof.
Mit zusätzlichen Mitteln aus dem Programm „Ab in die Mitte“ konnte im Vorfeld der Diskussion das
Projekt „ 1Aa – Münster im Fluss “ als Marketingmaßnahme im September 2012 verwirklicht wer-
den. Dadurch gelang es, das Bewusstsein und die Wahrnehmu ng der Münsteraner für die die Stadt
von Südwest nach Nordost durchquerende Aa zu schärfen un d somit die Basis zu bereiten für eine
folgende Planungsphase Anfang 2013, die sich mit der Entwicklung der Aa (nicht nur im Bereich der
Brücke am Spiekerhof) beschäftigen wird.
Der angesprochene Umbau der Spiekerhof-Brücke geht auf eine Initiative des Kiepenkerl-Viertel
e.V. zurück. Der daraufhin erarbeitete Umgestaltungsent wurf beinhaltet jedoch in erster Linie die
Aufwertung und das Erlebbarmachen der Aa in dem stadth istorisch bedeutsamen Bereich der nördli-
chen Altstadt. Die Verwaltung hatte den Entwurf mit d er Vorlage V/0701/2011 der BV Mitte und dem
ASSVW zur Entscheidung vorgelegt. Er war zu dem Zeitp unkt abgelehnt worden mit dem Auftrag an
die Verwaltung, zunächst ein Gesamtkonzept für die Aa in der Innenstadt vorzulegen, das die ökolo-
gische Aufwertung des Flussbettes, den Aa-Seitenweg und die Brücken einschließt.
Im Rahmen des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ wird au ch die Zugänglichkeit von einzelnen
prägenden Baudenkmälern verbessert, so dass sie ihre Rol le im Stadtgebiet noch besser ausüben
können als bisher und dann wirklich für alle Menschen barr ierefrei erreichbar und nutzbar sein wer-
den. So erfolgt aus diesem Programm – abgestimmt mit der Denkmalpflege – der Einbau eines bar-
rierefreien Zugang s über einen Aufzug zum historischen Rathaus .
Hafen / Halle Münsterland
Für die Maßnahmen im Bereich des Erneuerungsschwerpunkte s Hafen/Halle Münsterland sind die
Voraussetzungen für einen Gebietsbezug gem. §136 ff. BauGB durch das für den Bereich Stadtha-
fen I bereits existierende Sanierungsgebiet gegeben. Auf der Basis der Aussagen des Masterplans
als handlungsleitendem Orientierungsrahmen wurde die G estaltung der öffentlichen Wegefläche
entlang des Stadthafens 1 beantragt und bewilligt und als Zukunftsentwicklung angesehen. Folge-
maßnahmen sind derzeit nicht beabsichtigt.
Das gerade aktuell überarbeitete Integrierte Handlung skonzept mit dem Masterplan Stadthäfen
zeigt die veränderten Bedarfe und bildet die handlu ngsleitende Basis für zukünftige Entwicklungen
in diesem Stadtquartier. Mit der Fortschreibung konnte n alle aktuellen Entwicklungen berücksichtigt
werden, so dass für diesen Erneuerungsschwerpunkt auch zukü nftig alle Fördervoraussetzungen
erfüllt werden können. Ob in diesem Zusammenhang neue Projekte mit Hilfe der Städtebauförde-
rung angedacht werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein.
Kinderhaus
Das bereits vom Rat beschlossene Integrierte Handlungskonze pt mit Maßnahmenplan für das Ge-
biet Kinderhaus-Brüningheide war Grundlage für die A bgrenzung des Gebietes als Schwerpunktbe-
reich Soziale Stadt gem. §171e BauGB. Dies war Vorauss etzung (gem. BauGB) um die Maßnah-
menliste des Integrierten Handlungskonzeptes gemeinsam mi t vielen Partner und Akteuren umset-
zen zu können. Das Förderprogramm „Soziale Stadt Kind erhaus-Brüningheide“ ist zum 31.12.2010
ausgelaufen.
Aus der aktuellen Situation vor Ort und zur Sicherung der bisher erreichten Ziele des Programms
„Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide“ und zur Weit erentwicklung des Wohnquartiers Kinder-
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haus-Brüningheide insgesamt, hat der Rat der Stadt Mü nster eine sog. Verstetigungsstrategie (vgl.
Vorlage V/0291/2010 – Wohngebiet Brüningheide, Hand lungsempfehlungen 2011-2013) beschlos-
sen, um den Wohnungsbestand einer verstärkten Betrachtung und einer ggf. daraus folgenden Auf-
wertung zuzuführen.
Zur Vorbereitung dieser Aufwertungsstrategie (vgl. Vo rlage V/0422/2010 – Vorbereitung von woh-
nungswirtschaftlichen Perspektiven für das Gebiet „Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide“) sind
belastbare Aussagen zum Zustand des Wohnungsbestandes erfo rderlich, so dass mit dem ergän-
zenden bausubstanziellen Gutachten hier eine Entscheidungsgrundlage vorbereitet wird. D as
Gutachten konnte aus Restfördermitteln der Sozialen S tadt bezahlt werden. Die ersten Ergebnisse
führten dazu, dass das Land NRW Interesse an dem zukunft sgerichteten Ansatz gezeigt und die
Stadt aufgefordert hat, eine Zukunftsvariante vertief end zu untersuchen und zu bewerten. Dazu
wurden seitens des Landes NRW weitere Fördermittel für einen städtebaulichen Maßnahmenplan
bereit gestellt.
Nachfolgend kann eine Strategie gemeinsam mit den Wohn ungseigentümern, dem Fördergeber
und der Stadt entwickelt werden, die in den folgenden Jahren umgesetzt werden soll und eine Ent-
wicklungsperspektive für Kinderhaus für die nächsten 10-20 Jahre bietet. Dies könnte in ein Folge-
projekt Kinderhaus-Brüningheide“ münden, welches dann n ach Vorstellung und Beratung im Jahr
2013 Schwerpunkt der Beantragung weiterer Städtebaufördermitteln sein könnte.
Entsprechend der Antragslage im Jahr 2011 wurde die Ve rwaltung beauftragt, die Perspektiven und
Chancen für die weitere Entwicklung des Stadtteils Münste r-Kinderhaus in einem öffentlichen Stadt-
teilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren zu erarbeiten und zu kommunizieren. Da-
bei geht es vor allem um die Teilhabe der Bewohnerscha ft an den Entscheidungs- und Abwägungs-
prozessen.
Mit diesem Ansatz hat sich die Stadt Münster beim „Proje ktaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS
im Rahmen der „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ beworben und ist als eine von 15 Kommunen
deutschlandweit ausgewählt worden. Diese Maßnahme wird ohne Beteiligung des Landes NRW als
Forschungsprojekt des BMVBS direkt aus Bundesmitteln finanziert.
Entsprechend dem „Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS sind im dem Beteiligungsverfah-
ren zum Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus insgesamt sieben unterschiedliche Module vorge-
sehen, die in einem Zeitraum von ca. 18 Monaten bearb eitet werden. Der Start erfolgte Anfang Au-
gust 2012. Dabei werden die einzelnen Schritte im Rah men eines Forschungsvorhabens durch das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR ) betreut und begleitet. Das Bürgerbeteili-
gungsverfahren wird extern moderiert.
Angelmodde
Für die Maßnahmen im Bereich Angelmodde, Siedlung Osthuesheide , sind die Voraussetzungen
für einen Gebietsbezug gem. BauGB durch das bereits exi stierende Sanierungsgebiet (§ 136ff.
BauGB) gegeben. Das vorhandene Handlungskonzept wird auch weiterhin handlungsleitende Basis
für die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung in diesem Stadtquartier sein. Entsprechend den je-
weils erzielten Einigungen mit den Eigentümern in d en einzelnen Wohnungs-Eigentümer-
Gemeinschaften werden die konkreten Baumaßnahmen vorbe reitet und umgesetzt, so dass das
geplante Gesamtziel einer Aufwertung und Wohnwertsteigerung erreicht werden kann.
Wolbeck und Gievenbeck
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen hat die Verwaltung, entsprechend den Möglichkei-
ten der Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) für zusammenhängende Bereiche in den Stadttei-
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len Wolbeck und Gievenbeck je einen Gebietsbezug als „ Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum “ im
Sinne von § 171b (2) BauGB vorbereitet (vgl. Vorlag en V/0239/2009 und V/0348/2009), die jeweils
vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurden.
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck bereits eine erste M aßnahmenübersicht entwickelt, aus der
Einzelmaßnahmen abgeleitet werden konnten. Mit große m Engagement der Akteure vor Ort wurde
in einem breit angelegten Diskussions- und Moderationspro zess ein Integriertes Handlungskonzept
– mit Detailplanungen und Entwürfen – gemeinsam era rbeitet, welches jetzt die Basis für weitere
stadtteilbezogene Aktivitäten bilden wird. Aus diesem Handlungskonzept, welches vom Rat der
Stadt Münster am 19.09.2012 einstimmig beschlossen wurde, werden jetzt die Einzelmaßnahmen
hergeleitet, die Eingang in den Antrag auf Städtebauförderung finden.
Damit sollen die Möglichkeiten und Chancen genutzt werd en, das Zentrum von Wolbeck, mit dem
historischen Wigbold, weiter zu entwickeln und nach dem Bau der Umgehungsstraße mit Gestal-
tungs- und Verbesserungsmaßnahmen rund um die Münsterstraße und die Hofstraße im Zent-
rum von Wolbeck zu starten. Identitätsstiftend werden weitere Maßnahm en im Bereich Grünges-
taltung und –entwicklung entlang der Angel und im ehemaligen Kurpark beantragt.
Konversion
Zum Thema Konversion auf ehemaligen Militärstandorten hat der Rat der Stadt Münster am
21.03.2012 mit der Vorlage V/0111/2012 die Zielsetzu ngen und Verfahrensschritte für je ein Stadt-
entwicklungskonzept für die York-Kaserne in Gremmendorf und die Oxford-Kaserne in Gieven-
beck beschlossen.
Darauf aufbauend hat der Rat am 27.06.2012 (vgl. Vo rlage V/0386/2012) jeweils eigene Gebietsbe-
züge gem. § 171 a bis d BauGB als „Programmgebiet Stadtumbau West“ beschlossen und die Ziel-
setzungen konkretisiert. So soll für jeden Kasernenstandort ein Stadtentwicklungskonzept erarbeitet
werden, welches neben den Entwicklungsperspektiven des Stan dortes auch die Einbindung in den
jeweiligen Stadtteil berücksichtigt und die Weiterentwicklung des gesamten Stadtteils ermöglicht. Im
Rahmen städtebaulicher Planungsverfahren sowie durch ein en umfassende Beteiligungs- und Mit-
wirkungsstruktur sollen die Chancen und Potentiale der St andorte gemeinsam erarbeitet und für
eine Umsetzung vorbereitet werden. Ein noch zu erste llendes Kommunikationskonzept soll jeweils
begleitend über den Stand der Planungen informieren und den Sachstand transparent gestalten.
Für die Zukunft der beiden Standorte könnten städtebau liche Gesamtmaßnahmen auf der Grundlage
eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts ggf. förderfähig sein. So gehen die Richtlinien davon
aus, dass die Bundesfinanzhilfen insbesondere eingesetzt werden können für:
• die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Z wischennutzung von Verkehrs-, In-
dustrie- oder Militärbrachen;
• die Aufwertung und den Umbau des vorhandenen Gebäud ebestands. Dazu gehört auch die
Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung, wie z.B. die Instandsetzung und Mo-
dernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden;
• die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen;
• sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stad tumbau erforderlich sind.
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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster
ISG Bahnhofsviertel, Planung Zukunft Stadtraum Windthorststraße
(Verbindung Hbf-Altstadt) und Randbereiche, Anpassung der Gestal-
tung, Inwertsetzung, Verstetigungsstrategie, Beteiligungsverfahren
ISG Bahnhofsviertel, Gestaltung des öffentlichen Raumes (Verfü-
gungsfonds Teil 2)
Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und
Bahnhofstraße (3.Bauabschnitt), restliche Teilmaßnahme
Hauptbahnhof-Ostseite: Planung zur Um-/Neugestaltung der Vorplatz-
flächen
Hauptbahnhof-Ostseite: Umbau und Neugestaltung der Vorplatzflä-
chen
2012-2014
Maßnahme in Durchführung
2012-2013
Maßnahme in Durchführung
2008-2013
Maßnahme in Durchführung
2012-2013
Maßnahme in Vorbereitung
2014-2015
Maßnahme in Vorbereitung
83.538,00 €
190.000,00 €
210.000,00 €
42.000,00 €
558.000,00 €
Schwerpunkt City/Altstadt
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Ab in die Mitte
2012: 1A – Münster im Fluss
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Städtebaulicher
Realisierungswettbewerb Hörster Parkplatz
ISI Innenstadt, Wegeverbindung/Illumination Harsewinkelplatz-
Clemenskirche-Erbdrostenhof
Städtebaulicher Denkmalschutz, Barrierefreier Zugang zum histori-
schen Rathaus, bauliche Anpassung
Städtebaulicher Denkmalschutz, Erlebbarmachen der Aa an der Brü-
cke Spiekerhof, Lichtinszenierung, bauliche Anpassung
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs-
fonds Innenstadt
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Illumination
Ludgerikirche, Kaufmannschaft
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Städtebaulicher
Ideenwettbewerb Am Stadtgraben
2012
Maßnahme in Durchführung
2012-2013
Maßnahme in Durchführung
2012-2013
Maßnahme in Durchführung
2012-2013
Maßnahme in Durchführung
2013-2014
Maßnahme in Vorbereitung
2011-2014
Maßnahme in Durchführung
2011
Maßnahme abgeschlossen
2011
Maßnahme abgeschlossen
70.000,00 €
59.619,00 €
114.240,00 €
143.490,00 €
264.884,00 €
300.000,00 €
36.750,00 €
25.000,00 €
Gremmendorf
Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne: Stadtent wicklungskon-
zept, städtebauliche Planung, Beteiligungsverfahren, Kommunikation
2012
Antragstellung
151.000,00 €
Angelmodde
• Vorbereitung und Durchführung einer städtebauliche n Sanierungsmaß-
nahme nach §§ 136-164b BauGB f.d. Gebiet d. Siedlung Osthuesheide
2006-2012
Maßnahme in Durchführung
35.000,00 €
Kinderhaus
• Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänzung der Maßnah-
men der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide (Restmittel anteilig)
• Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes
Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide
• Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Kinder-
haus im Rahmen des Projektaufrufes Bürgerbeteiligung des BMVBS
der Nationalen Stadtentwicklungspolitik
2011-2012
Maßnahme in Durchführung
2007-2012
Restmaßn. in Durchführung
2012-2013
Maßnahme in Durchführung
105.000,00 €
50.000,00 €
50.000,00 €
Wolbeck
Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des
Entwicklungskonzeptes Wolbeck-Zentrum mit besonderer Berücksich-
tigung des Umbaus der Münsterstraße und Anpassungsmaßnahmen
im historischen Wigbold
2012
Antragstellung
1.250.000,00 €
Gievenbeck
Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne: Stadtentwicklungs-
konzept, städtebauliche Planung, Beteiligungsverfahren, Kommunika-
tion
2012
Antragstellung
85.000,00 €
.
Übersicht 2012 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (16)
- Windthorststraße
- Bahnhofstraße
- Hörsterstraße
- Sonnenstraße
- Münsterstraße
- Hofstraße
- Berliner Platz
- Harsewinkelplatz
- Umgehungsstraße
- Am Stadtgraben 2012
- Stubengasse
- Brüningheide
- Aa-Seitenweg
- Kinderhaus
- Spiekerhof
- Kiepenkerl
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0664/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37