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V/0664/2012

Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2012 und Anträge 2013

Vorlagen 27.09.2012

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 07.11.2012, TOP 4

Beschlussvorlage

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Ansehen

0664-2012 Anlage 1 Sachstand StBauF

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Ansehen

Beschlussvorlage

10302 Zeichen

V/0664/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2012 und Anträge 2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.11.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sachstandsbericht 2012 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird 
zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 
 
2. Die Verwaltung wird bea uftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 
2013, wie in Kapitel 2 dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhandenen Gebietsb e-
züge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinien 2008 
(FöRi 2008) zu stellen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen 
werden: 
 
 Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter s i-
cherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil (bis auf den städtischen 
Mindestanteil von 10%) von diesen selbst aufzubringen. 
 Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan 2013 der 
Stadt Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechend e Veranschlagung 
der Erträge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. 
 Die Darstellung der Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen 
über die zuständigen Fachämter im Haushalt 2013, rechtzeitig vor Beschluss zum Haushalt 
2013 über Veränderungsblätter zum Haushaltsplanentwurf. 
 Derzeit beträgt die Förderquote für Münster 60% der zuwendungsfähigen Kosten für i nves-
tive Maßnahmen.  
 
Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentsche i-
dungen über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich Durchführung der g e-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0664/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0664/2012 
nannten Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet letztlich der Rat im Rahmen 
der Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2013 unter Berücksichtigung de r zum 
Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Finanzlage der Stadt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue-
rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0626/12011 
am 21.09.2011 über den Stand der Maßnahmen berichtet.  
Der Sachstandsbericht 2012 zum aktuellen Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten 
in Münster befindet sich in der Anlage 1.  
 
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2012 war zum Zeitpunkt der Schlussredaktion dieser 
Vorlage durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV), noch 
nicht veröffentlich. Mit dem Projekt „1Aa – Münster im Fluss“ als Beitrag im Landesprogramm „Ab 
in die Mitte“ hatte die Stadt Münster auch nur eine Maßnahme beantragt, deren Bewilligung bereits 
am 11.09.2012 erfolgt ist. 
 
Ergänzend zu den Projektmitteln der Städtebauförderung wurde im Rahmen eines Wettbewerb s-
verfahrens der Nationalen Stadtentwicklungspolitik  das Projekt „Stad tteilentwicklungskonzept / 
Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus“ als Beitrag der Stadt Münster  vom Bundesmi-
nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) als besonders innovatives Forschungs-
projekt zur Erprobung neuer Verfahren und Forme n der Bürgerbeteiligung ausgewählt und aus 
Bundesmitteln zusätzlich bewilligt. 
 
1. Städtebauförderung in Münster 
 
Durch die Änderung der Förderrichtlinien im Jahre 2008 wurde das Verfahren dahingehend ang e-
passt, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden kön nen, wenn vorher ein entspr echender 
Gebietsbezug durch einen Ratsbeschluss, nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches, definiert 
worden ist. Die Stadt Münster orientiert sich dabei an den Rahmenvorgaben des Ministeriums für 
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW und hat bereits Schwerpunktbe-
reiche definiert. 
Konkret bedeutet dies, dass es zukünftig grundsätzlich eines lokalen Gebietsbezuges, gemäß 
Baugesetzbuch, für die dann zu beantragenden Maßnahmen bedarf. Folgende Gebietskategorien 
sind derzeit möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwendung finden können: 
 
 Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), 
 Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), 
 Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) 
 Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder 
 Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB) 
 Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). 
 
Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich -inhaltlich an 
den Sch werpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über 
einen der möglichen Gebietsbezüge definiert werden. 
 
Die aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: 
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf 
 
Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat der Rat der Stadt Münster bereits den erforderl i-
chen Gebietsbezug, gem. § 171b BauGB, für den B ereich Altstadt / Bahnhofsviertel, als Vorau s-
setzung für mögliche Fördermaßnahmen in diesem Bereich, beschlossen (vgl. Vorlage

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V/0664/2012 
V/0902/2008). Für die Stadtteile Wolbeck (vgl. Vorlage V/0239/2009) und Gievenbeck (vgl. Vorlage 
V/0348/2009) hat der Rat der Stadt Münster die erforderlichen Gebietsbezüge gem. § 171b BauGB 
ebenfalls bereits beschlossen.   
 
Für die Kasernenflächen in den Stadtteilen Gremmendorf (York -Kaserne) und Gievenbeck 
(Oxford-Kaserne) hat der Rat der Stadt Münster (vgl. Vorlage V/0386/2012) d ie erforderlichen Ge-
bietsbezüge gem. § 171 a bis d BauGB (Stadtumbau West) am 27.06.2012 beschlossen. 
 
Aus älteren Beschlüssen des Rates liegen vergleichbare Gebietsbezüge zu folge nden Gebieten 
bereits vor, die im Rahmen der Städtebau -Förderrichtlinien weitere Verwendung finden können: 
Sanierungsgebiet Hafen/Halle Münsterland (1992); Soziale Stadt Kinderhaus (2005); Sanierung s-
gebiet Angelmodde/Osthuesheide (2005). 
 
Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartier e ein 
Gebietsbezug gem. den o.g. Möglichkeiten aufgestellt werden kann. Für Münster einschlägig könn-
te dabei ein weiteres Programmgebiet „Aktive Stadt - und Ortsteilzentren“ sein, mit einem entspr e-
chenden „Integrierten Handlungskonzept“. Im Rahmen der Integ rierten Handlungskonzepte sind 
alle Maßnahmen der öffentlichen und priv aten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf 
das Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert werden 
können. Die private Beteiligung ist a usdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßna h-
men im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirku n-
gen auf das Quartier haben.  
 
Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den aktuellen Sachstand der Projekte im Jahr 2012 (zu bean-
tragende, bewilligte und laufende Maßnahmen) wieder.  
 
2. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster 
 
Neben dem Sachstand 2012 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. B e-
schlusspunkt 2 im Jahr 2012 ein Antrag auf Städteb auförderung für das Programmjahr 2013 
gestellt werden soll.  
Der Stichtag für die Abgabe der Anträge ist vom MBWSV in diesem Jahr auf den 31.10.2012 
festgelegt worden. Die Verwaltung wird nach dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft zu dieser Vorlage die u.g. Anträge stellen. Dies unter 
dem zeitlich befristeten Vorbehalt einer endgültigen Beschlussfassung durch den Hauptau s-
schuss am 07.11.2012.  
Die gewählte Reihenfolge stellt dabei die Prioritäten der einzelnen Maßnahmen dar: 
 
 Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des Entwicklungskonzep-
tes Wolbeck -Zentrum mit besonderer Berücksichtigung des Umbaus der Münsterstraße 
und Anpassungsmaßnahmen im historischen Wigbold (vgl. Vorlage V/0272/2012) 
 Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne: Stadtentwicklungskonzept, Planungs - und 
Beteiligungsverfahren, Kommunikation  (vgl. Vorlage V/0111/2012 und Vorlage 
V/0386/2012).  
 Stadtumbau West – Konversion Oxford -Kaserne: Stadtentwicklungskonzept, Planungs - 
und Beteiligungsverfa hren, Kommunikation  (vgl. Vorlage V/0111/2012 und Vorlage 
V/0386/2012).  
 
Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand 
grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für dies e Maßnahmen sollen 
zusätzlich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge g e-
stellt werden.  
Die notwendigen Anträge werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen ab bzw. im Jahr 2013 
gestellt werden. Weitere Maßnahmen sind gru ndsätzlich möglich, müssen sich aber an den o.g. 
Kriterien orientieren und durch entsprechende Handlungskonzepte und einen Gebietsbezug a b-
gesichert bzw. beschlossen sein.

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V/0664/2012 
 
 ISG Bahnhofsviertel, Entwicklungsachse Windthorststraße (Verbindung zwischen Haup t-
bahnhof und Altstadt/Stubengasse) sowie angrenzende Randbereiche, konkrete Ma ß-
nahmen zur Anpassung der Gestaltung und  Inwertsetzung öffentlicher Räume nach Vor-
stellung der Ergebnisse aus dem Planungs - und Beteiligungsverfahren Zukunft Stad t-
raum Windthorststraße. 
 ISI Innenstadt, Neue Wege in der Stadt, Anpassung der Gestaltung, Inwertsetzung ö f-
fentlicher Räume, Verknüpfungen, Lichtinstallation (Masterplan Licht), Verbindungen 
entwickeln, gestalten, inszenieren, neu erleben. 
 Stadtumbau West Kinderhaus -Brüningheide: Umsetzung der Ergebnisse aus dem ba u-
fachlichen Gutachten und dem städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Schaffung einer 
tragfähigen Zukunftsperspektive für das Wohnquartier. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1:  Sachstandsbericht 2012 – Städtebauförderung in Münster

0664-2012 Anlage 1 Sachstand StBauF

25029 Zeichen

1 
                                          Anlage 1  
     zur Vorlage V/0664/2012 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachstandsbericht 2012 – Städtebauförderung in Münster 
 
 
 
 
 
Stadterneuerungsprogramm 2012 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung 
und Verkehr und Verkehr NRW 
 
 
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2012 war zum Zei tpunkt der Schlussredaktion dieser Vorla- 
ge durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwi cklung und Verkehr, noch nicht veröffent- 
licht. Entsprechend den Aussagen und Inhalten der Vorl age zur Städtebauförderung aus dem Jahr 
2011 (vgl. Vorlage V/0626/2011, Sachstand 2011) wurd e im Jahr 2011 kein Förderantrag für das 
Hauptprogramm 2012 des Landes NRW gestellt. 
Mit dem Projekt „1Aa – Münster im Fluss“ hatte die Stad t Münster – nach erfolgter Vorauswahl und 
Juryentscheidung - nur eine Maßnahme als Beitrag im Lan dessonderprogramm „Ab in die Mitte“ be- 
antragt, deren Bewilligung bereits am 11.09.2012 erfolgt ist. 
 
Ergänzend zu den Projektmitteln der Städtebauförderu ng des Bundes und des Landes NRW wurde 
im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens der Nationalen Stadtentwicklungspolitik  das Projekt 
„Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfah ren Münster-Kinderhaus“ als Beitrag der 
Stadt Münster vom Bundesministerium für Verkehr, Bau u nd Stadtentwicklung (BMVBS) als beson- 
ders innovatives Forschungsprojekt zur Erprobung neuer Ve rfahren und Formen der Bürgerbeteili- 
gung als einziges Projekt aus NRW ausgewählt und nur aus Bundesmitteln zusätzlich bewilligt. 
   
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster  – gesamtstädtisch alle in den letzten Jahren 
bereits bewilligten sowie die geplanten und 2012 zu b eantragenden Maßahmen und Förderprojekte 
aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht einen gesamtst ädtischen Überblick über den aktuellen 
Stand der Bearbeitung in Durchführung, Planung oder Abrechnung befindlicher Maßnahmen. 
 
Altstadt und Bahnhofsviertel 
 
Entsprechend den Vorgaben aus den Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) hat der Rat der Stadt 
Münster zur Sicherung der Entwicklung in der Innenstadt  für zusammenhängende Bereiche der Alt-

2 
stadt mit dem Bahnhofsviertel  einen Gebietsbezug im Sinne von § 171b (2) BauGB be schlossen 
(vgl. Vorlage V/0902/2008).  
 
Darauf aufbauend wurde eine Maßnahmenübersicht mit ei nem Integrierten Handlungskonzept für 
den Bereich „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Innenst adt“ vorgelegt, aus welchem 
Einzelmaßnahmen abgeleitet oder ergänzt werden können, die dann mit entsprechenden Förderan- 
trägen hinterlegt und für das Stadterneuerungsprogram m angemeldet werden können. Mit dem de- 
finierten Gebietsbezug kann neben den Entwicklungsmögl ichkeiten in der Altstadt auch den Anfor- 
derungen aus dem Bahnhofsquartier Rechnung getragen werden.  
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Impulses durch die örtlichen Anlieger in ge- 
meinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft und Sta dt entwickelt werden. Dabei überneh- 
men die privaten Partner als Anschub auch einen großen Finanzierungsanteil aus dem Eigenanteil, 
um das Anliegen entsprechend zu unterstützen.  
 
Die Erfolge von Projekten der Zusammenschlüsse von Kaufl euten und Immobilieneigentümern in 
der Initiative Starke Innenstadt (ISI) bzw. der Immob ilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsvier- 
tel Münster (ISG) gemeinsam mit der Stadt Münster sind  mittlerweile anerkannt und haben dem 
PPP-Modell in Münster zu neuer Dynamik verholfen.  
 
Schwerpunkt der aktuellen Projekte und Aktivitäten in de r Innenstadt bzw. dem Bahnhofsquartier ist 
die weitergehende Verknüpfung der einzelnen Zusammensch lüsse untereinander wie auch die Ver- 
knüpfung dieser Zusammenschlüsse mit dem Stadtraum im Ge biet der ISI bzw. der ISG sowie er- 
gänzend auch dem angrenzenden Stadtraum. Einen besond eren Stellenwert nimmt hier die 
Windthorststraße ( Zukunftsraum Windthorststraße ) als Verbindungselement zwischen Haupt- 
bahnhof und Altstadt ein, die neben der Verbindung v on ISI und ISG auch den Bereich einer weite- 
ren Interessengemeinschaft mit anbindet.  
Hauptanliegen dieses Zusammenschlusses ist die Weiterentwic klung und Aufwertung der 
Windthorststraße in gemeinsamer Partnerschaft zwischen Pri vatwirtschaft und Stadt. Dazu soll 
durch veränderte und verbesserte Gestaltung die Aufenth altsqualität und Verweildauer in diesem 
Straßenabschnitt sowie in den angrenzenden Randbereich en erhöht werden. Mit einem kooperati- 
ven Beteiligungsverfahren soll im Vorfeld der Planung  die Problemlage mit den Anliegern, Nutzern 
und Eigentümern eingehend erörtert und auf dieser Basis dann mit den o.g. Personen und externen 
Fachleuten ein Planungsverfahren initiiert werden au s dem dann die Ergebnisse für die konkrete 
Umsetzung aufbereitet werden können. Gerade im Bereich  der ISG Bahnhofsviertel kann die positi- 
ve Aufwärtsentwicklung dieses Stadtquartiers durch weitere  Maßnahmen im öffentlichen Raum sta- 
bilisiert und verstetigt werden.  
 
Nach der erfolgreichen Umsetzung des Lichtkonzeptes der ISG für die Bahnhofstraße entwickelt die 
Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster derzeit gemeinsam mit dem Künst- 
ler Tobias Rehberger ein Konzept zur Neugestaltung  der im Quartier vorhandenen Schaltschrän- 
ke  durch künstlerische Gestaltung. In einem Juryverfahren wer den derzeit gemeinsam mit den Ak- 
teuren der ISG und der Stadt Münster Entwürfe, Skizz en und Lösungsmöglichkeiten für die einzel- 
nen Standorte erarbeitet, welche zum jeweiligen Stan dort und zum Bahnhofsviertel insgesamt pas- 
sen. Anschließend steht ab 2013 die bauliche Umsetzung dieser Entwürfe an.  
 
Der öffentliche Raum in der Altstadt ist durch vielfäl tige Nutzungsansprüche geprägt. Dabei ist es 
für eine weltoffene Stadt selbstverständlich, dass die ö ffentlich zugänglichen Platzräume, Straßen 
und Wege bespielt, inszeniert und genutzt werden. Gl eichwohl soll die diese Räume umgebende 
Bebauung eine Beziehung zum öffentlichen Raum aufwei sen und mit diesem harmonieren, teilwei- 
se verbunden über eine Lichtinszenierung, hergeleitet aus dem Masterplan Licht für die Münstera- 
ner Altstadt. Nachdem die Beleuchtung der Ludgerikirche von der Öffentlichkeit positiv aufgenom-

3 
men wurde, wird derzeit gemeinsam mit der Kaufmannscha ft die Illumination  der Clemenskirche  
und des Erbdrostenhofes  im Zuge der Wegeverbindung Harsewinkelplatz-Clemenskir che-
Erbdrostenhof verwirklicht.  
 
Ein Verfügungsfonds  kann viele Chancen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklu ng der Münster a- 
ner Innenstadt  bieten. Die vorhandenen Potentiale der privaten Pa rtner bieten zudem gute Möglich- 
keiten,  gemeinsam die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung 
- entsprechend dem Leitgedanken - zu stärken. Um das Ve rfahren und die Maßnahmen im Verfü- 
gungsfonds Münster-Innenstadt (Gebietsbezug gem. Vorlag e V/0902/2008) zu optimieren und mög- 
lichst hohe Synergieeffekte – auch zu anderen Projekten und Fördermaßnahmen - zu erzielen wurde 
der Verfügungsfonds mit Beschluss des Rates vom 21.03.2012  (vgl. Vorlage V(0012/2012/1) einge- 
richtet und unter ein Oberthema gestellt: „Neue Wege und Plätze - Maßnahmen zur Verbesserung 
von Aufenthaltsqualität und zur Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt“ 
Unter diesem Oberthema sind vielfältige Maßnahmen sub sumierbar, für die es zum Teil schon jetzt 
privates Engagement gibt. Dazu könnten Projekte gehöre n, wie die Wegweisung in der Innenstadt, 
die Weiterentwicklung und Verbesserung des Parkleitsystem s, die Verbesserung der Orientierung für 
Besucher/Innen, die Schaffung von Verweilmöglichkeiten o hne Verzehrzwang, die Optimierung der 
Kinder- und Seniorenfreundlichkeit oder die weitere Umsetzung des Lichtkonzepts.  
 
Weitere Projekte und Maßnahmen – die heute noch nicht bekannt sein müssen – sowohl der privaten 
als auch der öffentlichen Akteure können grundsätzlich ü ber den Verfügungsfonds mit finanziert wer- 
den, sofern die Kriterien der Vergaberichtlinien zum Verfügungsfons Münster-Innenstadt und die Vor- 
gaben aus den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 eingehalten werden und die Finanzmittel des 
Verfügungsfonds ausreichend sind. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein Beirat, der mit Vertre- 
tern der privaten Akteure, der Fachausschüsse und der Ver waltung besetzt ist und am 02.10.2012 
seine Arbeit aufgenommen hat. 
 
Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht darin, dass pr ivates Engagement und öffentliche Mittel 
zusammengeführt werden. Maßnahmenträger können sowohl die Privaten als auch die Stadt sein. So 
können beispielsweise bauliche Verbesserungen im öffentlich en Stadtraum verbunden werden mit 
komplementären Maßnahmen auf Flächen privater Eigentü mer oder durch eine initiale Inszenierung 
bei der Übergabe an die öffentliche Nutzung.  
 
Die hohen Ansprüche an die Gestaltung Münsters möchte die  Stadt gemeinsam mit Eigentümern, 
Anliegern und Bewohnern in einem Verfahren zusammen führen und im Rahmen eines städtebau- 
lichen Wettbewerb s für den Bereich Hörster Parkplatz  Ideen und Vorschläge zur zukünftigen 
baulichen Nutzbarkeit dieses Stadtquartiers sowie zur Ein bindung dieses Quartiers in die Stadt- 
struktur erhalten.  
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 27.06.2012 beschlossen, die Beratung der Vorla- 
ge V/0035/2012 (Entwicklung des Quartiers „Hörster Parkplatz / Bült / Hörster Straße / Kordua- 
nenstraße) bis zum Jahresende 2012 zu schieben, so dass sich die Durchführung des Wettbewerbs- 
verfahrens noch etwas verschieben wird. 
 
Der als Parkraum genutzte Bereich zwischen Hörsterstraße / Sonnenstraße / Korduanenenstraße / 
Bült soll alternativ zur Wohnbebauung hinsichtlich einer möglichen Mischnutzung von Wohnen-Kultur-
Dienstleistung ergänzend geprüft werden. Maßgabe hier für ist, einerseits die Kostenstruktur zu opti- 
mieren und andererseits beginnende Veränderungen aufz ugreifen und ggf. ein stärker auf neu ent- 
stehende Bedarfe ausgerichtetes Quartier entwickeln zu kö nnen. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe aus 
Vertreterinnen und Vertretern von Politik und Verwal tung gebildet, die bis zum Jahreswechsel 
2012/2013 eine konkrete Handlungsempfehlung erarbeitet.

4 
Im Rahmen des Förderprogramms „ Städtebaulicher Denkmalschutz “, einem Unterprogramm des 
Stadterneuerungsprogramms wurden Maßnahmen beantragt,  die darauf zielen, die Altstadt beson- 
ders in ihrer historisch überlieferten Identität zu stär ken und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Dazu 
gehören Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für den öffe ntlichen Raum, wie z.B. das Projekt Er- 
lebbarmachen der Aa an der Brücke am Spiekerhof.  
Mit zusätzlichen Mitteln aus dem Programm „Ab in die Mitte“  konnte im Vorfeld der Diskussion das 
Projekt „ 1Aa – Münster im Fluss “ als Marketingmaßnahme im September 2012 verwirklicht wer- 
den. Dadurch gelang es, das Bewusstsein und die Wahrnehmu ng der Münsteraner für die die Stadt 
von Südwest nach Nordost durchquerende Aa zu schärfen un d somit die Basis zu bereiten für eine 
folgende Planungsphase Anfang 2013, die sich mit der Entwicklung der Aa (nicht nur im Bereich der 
Brücke am Spiekerhof) beschäftigen wird.  
 
Der angesprochene Umbau der Spiekerhof-Brücke geht auf eine Initiative des Kiepenkerl-Viertel 
e.V. zurück. Der daraufhin erarbeitete Umgestaltungsent wurf beinhaltet jedoch in erster Linie die 
Aufwertung und das Erlebbarmachen der Aa in dem stadth istorisch bedeutsamen Bereich der nördli- 
chen Altstadt. Die Verwaltung hatte den Entwurf mit d er Vorlage V/0701/2011 der BV Mitte und dem 
ASSVW zur Entscheidung vorgelegt. Er war zu dem Zeitp unkt abgelehnt worden mit dem Auftrag an 
die Verwaltung, zunächst ein Gesamtkonzept für die Aa in der Innenstadt vorzulegen, das die ökolo- 
gische Aufwertung des Flussbettes, den Aa-Seitenweg und die Brücken einschließt.  
 
Im Rahmen des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ wird au ch die Zugänglichkeit von einzelnen 
prägenden Baudenkmälern verbessert, so dass sie ihre Rol le im Stadtgebiet noch besser ausüben 
können als bisher und dann wirklich für alle Menschen barr ierefrei erreichbar und nutzbar sein wer- 
den. So erfolgt aus diesem Programm – abgestimmt mit der Denkmalpflege – der Einbau eines bar- 
rierefreien Zugang s über einen Aufzug zum historischen Rathaus .  
 
Hafen / Halle Münsterland 
 
Für die Maßnahmen im Bereich des Erneuerungsschwerpunkte s Hafen/Halle Münsterland sind die 
Voraussetzungen für einen Gebietsbezug gem. §136 ff. BauGB durch das für den Bereich Stadtha- 
fen I bereits existierende Sanierungsgebiet gegeben. Auf der Basis der Aussagen des Masterplans 
als handlungsleitendem Orientierungsrahmen wurde die G estaltung der öffentlichen Wegefläche 
entlang des Stadthafens 1 beantragt und bewilligt und  als Zukunftsentwicklung angesehen. Folge- 
maßnahmen sind derzeit nicht beabsichtigt.  
Das gerade aktuell überarbeitete Integrierte Handlung skonzept mit dem Masterplan Stadthäfen 
zeigt die veränderten Bedarfe und bildet die handlu ngsleitende Basis für zukünftige Entwicklungen 
in diesem Stadtquartier. Mit der Fortschreibung konnte n alle aktuellen Entwicklungen berücksichtigt 
werden, so dass für diesen Erneuerungsschwerpunkt auch zukü nftig alle Fördervoraussetzungen 
erfüllt werden können. Ob in diesem Zusammenhang neue Projekte mit Hilfe der Städtebauförde- 
rung angedacht werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein.  
 
Kinderhaus 
 
Das bereits vom Rat beschlossene Integrierte Handlungskonze pt mit Maßnahmenplan für das Ge- 
biet Kinderhaus-Brüningheide war Grundlage für die A bgrenzung des Gebietes als Schwerpunktbe- 
reich Soziale Stadt gem. §171e BauGB. Dies war Vorauss etzung (gem. BauGB) um die Maßnah- 
menliste des Integrierten Handlungskonzeptes gemeinsam mi t vielen Partner und Akteuren umset- 
zen zu können. Das Förderprogramm „Soziale Stadt Kind erhaus-Brüningheide“ ist zum 31.12.2010 
ausgelaufen.  
Aus der aktuellen Situation vor Ort und zur Sicherung  der bisher erreichten Ziele des Programms 
„Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide“ und zur Weit erentwicklung des Wohnquartiers Kinder-

5 
haus-Brüningheide insgesamt, hat der Rat der Stadt Mü nster eine sog. Verstetigungsstrategie (vgl. 
Vorlage V/0291/2010 – Wohngebiet Brüningheide, Hand lungsempfehlungen 2011-2013) beschlos- 
sen, um den Wohnungsbestand einer verstärkten Betrachtung  und einer ggf. daraus folgenden Auf- 
wertung zuzuführen.  
 
Zur Vorbereitung dieser Aufwertungsstrategie (vgl. Vo rlage V/0422/2010 – Vorbereitung von woh- 
nungswirtschaftlichen Perspektiven für das Gebiet „Soziale  Stadt Kinderhaus-Brüningheide“) sind 
belastbare Aussagen zum Zustand des Wohnungsbestandes erfo rderlich, so dass mit dem ergän- 
zenden bausubstanziellen Gutachten  hier eine Entscheidungsgrundlage vorbereitet wird. D as 
Gutachten konnte aus Restfördermitteln der Sozialen S tadt bezahlt werden. Die ersten Ergebnisse 
führten dazu, dass das Land NRW Interesse an dem zukunft sgerichteten Ansatz gezeigt und die 
Stadt aufgefordert hat, eine Zukunftsvariante vertief end zu untersuchen und zu bewerten. Dazu 
wurden seitens des Landes NRW weitere Fördermittel für einen städtebaulichen Maßnahmenplan  
bereit gestellt.  
Nachfolgend kann eine Strategie gemeinsam mit den Wohn ungseigentümern, dem Fördergeber 
und der Stadt entwickelt werden, die in den folgenden  Jahren umgesetzt werden soll und eine Ent- 
wicklungsperspektive für Kinderhaus für die nächsten 10-20  Jahre bietet. Dies könnte in ein Folge- 
projekt Kinderhaus-Brüningheide“ münden, welches dann n ach Vorstellung und Beratung im Jahr 
2013 Schwerpunkt der Beantragung weiterer Städtebaufördermitteln sein könnte. 
 
Entsprechend der Antragslage im Jahr 2011 wurde die Ve rwaltung beauftragt, die Perspektiven und 
Chancen für die weitere Entwicklung des Stadtteils Münste r-Kinderhaus in einem öffentlichen Stadt- 
teilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren zu erarbeiten und zu kommunizieren. Da- 
bei geht es vor allem um die Teilhabe der Bewohnerscha ft an den Entscheidungs- und Abwägungs- 
prozessen.  
Mit diesem Ansatz hat sich die Stadt Münster beim „Proje ktaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS 
im Rahmen der „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ beworben und ist als eine von 15 Kommunen 
deutschlandweit ausgewählt worden. Diese Maßnahme wird  ohne Beteiligung des Landes NRW als 
Forschungsprojekt des BMVBS direkt aus Bundesmitteln finanziert.  
 
Entsprechend dem „Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS sind im dem Beteiligungsverfah- 
ren zum Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus insgesamt sieben unterschiedliche Module vorge- 
sehen, die in einem Zeitraum von ca. 18 Monaten bearb eitet werden. Der Start erfolgte Anfang Au- 
gust 2012. Dabei werden die einzelnen Schritte im Rah men eines Forschungsvorhabens durch das 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR ) betreut und begleitet. Das Bürgerbeteili- 
gungsverfahren wird extern moderiert.  
 
Angelmodde 
 
Für die Maßnahmen im Bereich Angelmodde, Siedlung Osthuesheide , sind die Voraussetzungen 
für einen Gebietsbezug gem. BauGB durch das bereits exi stierende Sanierungsgebiet (§ 136ff. 
BauGB) gegeben. Das vorhandene Handlungskonzept wird auch weiterhin handlungsleitende Basis 
für die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung in diesem Stadtquartier sein. Entsprechend den je- 
weils erzielten Einigungen mit den Eigentümern in d en einzelnen Wohnungs-Eigentümer-
Gemeinschaften werden die konkreten Baumaßnahmen vorbe reitet und umgesetzt, so dass das 
geplante Gesamtziel einer Aufwertung und Wohnwertsteigerung erreicht werden kann. 
 
Wolbeck und Gievenbeck  
 
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen hat die Verwaltung, entsprechend den Möglichkei- 
ten der Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) für zusammenhängende Bereiche in den Stadttei-

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len Wolbeck  und Gievenbeck  je einen Gebietsbezug als „ Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum “ im 
Sinne von § 171b (2) BauGB vorbereitet (vgl. Vorlag en V/0239/2009 und V/0348/2009), die jeweils 
vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurden.  
 
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck bereits eine erste M aßnahmenübersicht entwickelt, aus der 
Einzelmaßnahmen abgeleitet werden konnten. Mit große m Engagement der Akteure vor Ort wurde 
in einem breit angelegten Diskussions- und Moderationspro zess ein Integriertes Handlungskonzept 
– mit Detailplanungen und Entwürfen – gemeinsam era rbeitet, welches jetzt die Basis für weitere 
stadtteilbezogene Aktivitäten bilden wird. Aus diesem Handlungskonzept, welches vom Rat der 
Stadt Münster am 19.09.2012 einstimmig beschlossen wurde,  werden jetzt die Einzelmaßnahmen 
hergeleitet, die Eingang in den Antrag auf Städtebauförderung finden.  
 
Damit sollen die Möglichkeiten und Chancen genutzt werd en, das Zentrum von Wolbeck, mit dem 
historischen Wigbold, weiter zu entwickeln und nach dem Bau der Umgehungsstraße mit Gestal- 
tungs- und Verbesserungsmaßnahmen  rund um die Münsterstraße und die Hofstraße im Zent- 
rum von Wolbeck  zu starten. Identitätsstiftend werden weitere Maßnahm en im Bereich Grünges- 
taltung und –entwicklung entlang der Angel und im ehemaligen Kurpark beantragt. 
 
Konversion  
 
Zum Thema Konversion auf ehemaligen Militärstandorten  hat der Rat der Stadt Münster am 
21.03.2012 mit der Vorlage V/0111/2012 die Zielsetzu ngen und Verfahrensschritte für je ein Stadt- 
entwicklungskonzept für die York-Kaserne  in Gremmendorf und die Oxford-Kaserne  in Gieven- 
beck beschlossen.  
Darauf aufbauend hat der Rat am 27.06.2012 (vgl. Vo rlage V/0386/2012) jeweils eigene Gebietsbe- 
züge gem. § 171 a bis d BauGB als „Programmgebiet Stadtumbau West“ beschlossen und die Ziel- 
setzungen konkretisiert. So soll für jeden Kasernenstandort ein Stadtentwicklungskonzept erarbeitet 
werden, welches neben den Entwicklungsperspektiven des Stan dortes auch die Einbindung in den 
jeweiligen Stadtteil berücksichtigt und die Weiterentwicklung des gesamten Stadtteils ermöglicht. Im 
Rahmen städtebaulicher Planungsverfahren sowie durch ein en umfassende Beteiligungs- und Mit- 
wirkungsstruktur sollen die Chancen und Potentiale der St andorte gemeinsam erarbeitet und für 
eine Umsetzung vorbereitet werden. Ein noch zu erste llendes Kommunikationskonzept soll jeweils 
begleitend über den Stand der Planungen informieren und den Sachstand transparent gestalten.  
 
Für die Zukunft der beiden Standorte könnten städtebau liche Gesamtmaßnahmen auf der Grundlage 
eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts ggf. förderfähig  sein. So gehen die Richtlinien davon 
aus, dass die Bundesfinanzhilfen insbesondere eingesetzt werden können für: 
 
• die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Z wischennutzung von Verkehrs-, In- 
dustrie- oder Militärbrachen; 
• die Aufwertung und den Umbau des vorhandenen Gebäud ebestands. Dazu gehört auch die 
Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung,  wie z.B. die Instandsetzung und Mo- 
dernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden; 
• die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen;  
• sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stad tumbau erforderlich sind.

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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme: 
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster 
 ISG Bahnhofsviertel, Planung Zukunft Stadtraum Windthorststraße 
(Verbindung Hbf-Altstadt) und Randbereiche, Anpassung der Gestal- 
tung, Inwertsetzung, Verstetigungsstrategie, Beteiligungsverfahren 
 ISG Bahnhofsviertel, Gestaltung des öffentlichen Raumes (Verfü- 
gungsfonds Teil 2) 
 Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und 
Bahnhofstraße (3.Bauabschnitt), restliche Teilmaßnahme 
 Hauptbahnhof-Ostseite: Planung zur Um-/Neugestaltung der Vorplatz- 
flächen 
 Hauptbahnhof-Ostseite: Umbau und Neugestaltung der Vorplatzflä- 
chen  
 
 
2012-2014 
Maßnahme in Durchführung 
 
2012-2013 
Maßnahme in Durchführung 
2008-2013 
Maßnahme in Durchführung 
2012-2013 
Maßnahme in Vorbereitung 
2014-2015 
Maßnahme in Vorbereitung 
 
 
83.538,00 €  
 
 
190.000,00 € 
 
210.000,00 € 
 
42.000,00 € 
 
558.000,00 € 
 
 
Schwerpunkt City/Altstadt 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Ab in die Mitte 
2012: 1A – Münster im Fluss 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Städtebaulicher 
Realisierungswettbewerb Hörster Parkplatz 
 ISI Innenstadt, Wegeverbindung/Illumination Harsewinkelplatz-
Clemenskirche-Erbdrostenhof 
 Städtebaulicher Denkmalschutz, Barrierefreier Zugang zum histori- 
schen Rathaus, bauliche Anpassung 
 Städtebaulicher Denkmalschutz, Erlebbarmachen der Aa an der Brü- 
cke Spiekerhof, Lichtinszenierung, bauliche Anpassung 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs- 
fonds Innenstadt 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Illumination 
Ludgerikirche, Kaufmannschaft 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Städtebaulicher 
Ideenwettbewerb Am Stadtgraben 
 
 
2012 
Maßnahme in Durchführung 
2012-2013 
Maßnahme in Durchführung 
2012-2013 
Maßnahme in Durchführung 
2012-2013 
Maßnahme in Durchführung 
2013-2014 
Maßnahme in Vorbereitung 
2011-2014 
Maßnahme in Durchführung 
2011  
Maßnahme abgeschlossen 
2011  
Maßnahme abgeschlossen  
 
 
70.000,00 € 
 
59.619,00 € 
 
114.240,00 € 
 
143.490,00 € 
 
264.884,00 € 
 
300.000,00 € 
 
36.750,00 € 
 
25.000,00 € 
 
 
Gremmendorf 
 Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne: Stadtent wicklungskon- 
zept, städtebauliche Planung, Beteiligungsverfahren, Kommunikation  
 
 
2012 
Antragstellung 
 
 
151.000,00 € 
 
 
Angelmodde 
• Vorbereitung und Durchführung einer städtebauliche n Sanierungsmaß- 
nahme nach §§ 136-164b BauGB f.d. Gebiet d. Siedlung Osthuesheide 
 
 
2006-2012 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
35.000,00 € 
 
Kinderhaus  
• Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänzung der Maßnah- 
men der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide (Restmittel anteilig) 
• Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes 
Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide  
• Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Kinder- 
haus im Rahmen des Projektaufrufes Bürgerbeteiligung des BMVBS 
der Nationalen Stadtentwicklungspolitik 
 
 
2011-2012 
Maßnahme in Durchführung 
2007-2012 
Restmaßn. in Durchführung  
2012-2013 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
105.000,00 € 
 
50.000,00 € 
 
50.000,00 € 
 
Wolbeck 
 Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des 
Entwicklungskonzeptes Wolbeck-Zentrum mit besonderer Berücksich- 
tigung des Umbaus der Münsterstraße und Anpassungsmaßnahmen 
im historischen Wigbold 
 
 
2012 
Antragstellung  
 
 
1.250.000,00 € 
 
Gievenbeck 
 Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne: Stadtentwicklungs- 
konzept, städtebauliche Planung, Beteiligungsverfahren, Kommunika- 
tion 
 
 
2012 
Antragstellung  
 
 
85.000,00 € 
. 
Übersicht 2012  Städtebauförderung in Münster  
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:

Beratungsverlauf (3)

25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2012 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Windthorststraße
  • Bahnhofstraße
  • Hörsterstraße
  • Sonnenstraße
  • Münsterstraße
  • Hofstraße
  • Berliner Platz
  • Harsewinkelplatz
  • Umgehungsstraße
  • Am Stadtgraben 2012
  • Stubengasse
  • Brüningheide
  • Aa-Seitenweg
  • Kinderhaus
  • Spiekerhof
  • Kiepenkerl

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0664/2012
Typ
Vorlagen
Datum
27.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37