Mandari Insight

V/0264/2018

Nutzung des ehemaligen Hauptzollamtes und des ehemaligen Teilbereiches des Bundesvermögensamtes Sonnenstraße 85-89 als Kindertageseinrichtung

Vorlagen 09.04.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2018, TOP 22.3

Anlage 2 Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 3 Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

2170 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm  
Entwurf für eine 8-Gruppen-Kita 
Sonnenstraße 85 bis 89, 48143 Münster 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich, mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen) 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-. 
Raum- 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
3x GIb/c = 20 Kinder im Alter von 
2 – 6 Jahren 
2x GIIb/c: = 10 Kinder im Alter von 
0 - 3 Jahren 
2x GIIIb/c = 25 Kinder im Alter von 
3 – 6 Jahren 
1x GIIIb/c = 10 Kinder im Alter von 
3 – 6 Jahren 
   Höhe i. L. Eine Reduzierung des 
Raumprogrammes zur 
Kostenreduktion ist bereits 
vorhanden  
 Mietvoraussetzungen: 
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019 
(ab 01.08.2018)  
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 1.325 qm 
(5 x 185 qm + 2 x 160 qm + 1 x 80qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 169.812,00 € (10,68 x 1.325 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 7 43 301   
A1a Gruppenraum 1 20 20   
A2 Nebenraum 7 17 119   
A2a Nebenraum 1 20 20   
A3 Wasch-/WC 8 12 96  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3     im WC integrieren 
A4 Garderobe 7    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 7 5 35   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 19 57   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 5 17 85   
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 19 38   
A7b Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 10 10   
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 53 53 Mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
 Allgemeinräume   847   
A10 Personalraum 1 34 34   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
3   6 18   
A12 Küche 1 30 30   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    99   
Kindertageseinrichtung gesamt 946 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 379 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
     
B4 Anschlüsse für Waschmaschine und 
Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
2.100 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 09.04.2018

Anlage 3 Kostenschätzung

900 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0264/2018 
PROJEKT 
Stand Planung: Vorentwurf,  Maßstab: 1:100, Stand Januar 2018 
KG 100 Grundstück 0,00 €
KG 200 Herrichten und Erschließen 0,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.619.071,00 €
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 1.067.676,35 €
KG 500 Außenanlagen 269.500,00 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 513.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten 1.166.366,68 €
Zwischensumme 1 5.635.614,03 €
Baupreisindex 631.188,77 €
Zwischensumme 2 6.266.802,80 €
Unvorhersehbares 626.680,28 €
GESAMTKOSTEN   6.893.483,08 €
Gerundeter Betrag 6.900.000,00 €
aufgestellt: 09.04.2018 
Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement 
I. A.   I.A. I.A. 
gez. gez. gez. 
Bitter Wieczorek Mümken 
Kostenstand: März 2018 
 
KOSTENSCHÄTZUNG  -  Zusammenstellung 
Umbau Objekt Sonnenstrasse ehem. Zollamt 
zur 8-Gruppen Kindertagesstätte und zwei 
Großtagespflegeeinrichtungen 
Sonnenstraße 85 bis 89

Anlage 1 Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 2503
Datum: 26.03.2018
Notizen:
© Stadt Münster
H 5757 614
R 405 967
R 406 359
H 5758 165
0 50 100
Meter

Anlage A

4577 Zeichen

Anlage A zur V/0264/2018 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung an der Sonnenstraße 85 – 90 dringend benötigte 120 – 125 Plätze im 
Bezirk Mitte geschaffen. Die Einrichtung ist für den Zeitraum ab 2021 vorgesehen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung in der Sonnenstraße 85 – 89  werden  u3 - und ü3 - 
Bedarfe im Stadtbezirk-Mitte ausgebaut. 
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, 
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme 
die u3 - Quote im Stadtbezirk Mitte von 39,2 % auf 40,2 %. Die ü3 - Quote steigt von 103,2 % auf 
106,9 %. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Es entstehen Investitionskosten von insg. 6.900.000 € (Baukosten: 6.387.000 €; Ausstattungskos-
ten:  513.000 €). Eine Verringerung dieser Baukosten wird im Rahmen der konkreten Detailplanung 
angestrebt.  
Für die Ausstattung der Gruppen werden deshalb Bundes- bzw. Landesmittel beantragt. Bei Bewilli-

gung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
Den ab 2022 anfallenden Betriebskostenkosten von 1.575.000 € stehen Erträge aus Landesmitteln 
in Höhe von rd. 567.000 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 189.000 € gegenüber. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beschlussvorlage

12822 Zeichen

V/0264/2018 
V/0264/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Nutzung des ehemaligen Hauptzollamtes und des ehemaligen Teilbereiches des 
Bundesvermögensamtes Sonnenstraße 85-89 als Kindertageseinrichtung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.04.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   16.05.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit 
acht Gruppen in den Räumen des ehemaligen Hauptzollamtes und des ehemaligen Teilbe-
reiches des Bundesvermögensamtes an der Sonnenstraße 85-89 in Münster-Mitte zur Wei-
terentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote für den Bezirk Mitte zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur ge-
plant ist 
 
 4 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 130-135 Plätze umfasst, davon 36 u3-Plätze und 94-99 ü3-Plätze. 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
In den verbleibenden Restflächen in den Gebäuden werden zusätzlich zwei Großtagespflege-
stellen (GTP) eingerichtet, in denen jeweils 9 Kinder unter 3 Jahren betreut werden. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
17.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Niehues, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5151 
Niehues@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0264/2018 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexi-
bel angeboten werden.  
 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf besteht, die 
Kita in das Programm „Extra-Zeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, 
flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
  
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2021 erfolgen. 
 
3. Die Errichtung der Kindertageseinrichtung erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung der 
politischen Gremien zum Ankauf der bundeseigenen Liegenschaft Sonnenstraße 85-89 
(nicht-öffentliche Vorlage V/0235/2018). 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf Grundlage des Errichtungsbeschlusses zu 
entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 6.900.000 €. Darin sind Baukosten in Höhe 
von 6.387.000 € enthalten. Eine Verringerung dieser Baukosten wird im Rahmen der konkreten De-
tailplanung angestrebt. Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) 
sind Mittel in Höhe von max. 513.000 € erforderlich.  
 
Aufgrund des unverändert hohen Bedarfs zum Ausbau von Plätzen in Kindertagesbetreuung ist da-
von auszugehen, dass Bund und Land sich auch weiterhin an der Finanzierung von entsprechenden 
Investitionsmaßnahmen beteiligen. Für die Ausstattung der Gruppen werden deshalb Bundes- bzw. 
Landesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorlie-
gen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Den ab 2022 anfallenden Betriebskosten von 1.575.000 € stehen Erträge aus Landesmitteln in Hö-
he von rd. 567.000 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 189.000 € gegenüber. Für das Jahr 
2021 fallen ab dem 01.08.2021 anteilige Kosten für fünf Monate an (Beträge siehe Tabelle). 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung  
 
  Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 08 Auszahlung für Baumaßna h-
men 
   
Investitionsmaßnah-
me 
5010 Kita Sonnenstraße (ehem. 
Hauptzollamt) 
2019 
2020 
2021 
700.000 
3.000.000 
2.687.000 
 
Inkl. Bau-
kosten 2 
GTP

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V/0264/2018 
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
 
 
2021 
 
2021 
  
 
450.000 
 
63.000  
Ausstattungs-
kosten: 
Zuschuss an 
den Träger Kita 
Zuschuss an 
den Träger 
GTP 
    6.900.000  
 
Die zur Finanzierung ab 2019 erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushalts-
plan-Entwürfen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit 
diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentli-
chen Etatberatungen für die Jahre 2019 ff. erfolgt. 
 
Teilergebnisplan 
Erträge 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2021 
2022 ff. 
   235.000 
567.000 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2021 
2022 ff. 
79.000 
189.000 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Aufwendungen 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen  
 
2021 
2022 ff. 
625.000 
1.575.000 
Betriebskos-
tenzuschuss * 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
Im Bereich Mitte beträgt die u3 -Versorgungsquote zum Kitajahr 2017/2018 39,1 % (1.292 Plätze für 
3.302 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 103,2 % (2.328 Plätze für 
2.256 Kinder). Um den hereinwachsenden Jahrgang in jedem Kitajahr und die Erhöhung der Kinder-
zahl entsprechend der demographischen Entwicklung versorgen zu können, ist eine Steigerung der 
Platzzahl erforderlich.  
Beide Versorgungsquoten des Stadtbezirks Mitte und besonders die u3-Quote liegen aktuell unter

- 4 - 
V/0264/2018 
dem gesamtstädtischen Durchschnitt. 
Um eine Versorgung von 50,0 % der u3-Kinder im Bereich Mitte zu erreichen, wären bei einer Anzahl 
von 3.302 u3-Kindern aktuell 1.650 Plätze erforderlich. Im Bereich Mitte stehen jedoch nur 1.292 
Plätze zur Verfügung. Somit fehlen hier bereits ca. 360 Kindertagesbetreuungsplätze. 
 
Bereits jetzt liegen 137 Suchmeldungen im Bezirk Mitte vor, für die aktuell eine Betreuung gesucht 
werden muss. 
 
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist im Bezirk Mitte bis zum Jahr 2020 mit einem Zuwachs 
von 180 ü3-Kindern gegenüber den heutigen Kinderzahlen zu rechnen. Die Zahl der u3-Kinder wird in 
der Innenstadt gemäß der Prognose ebenso steigen. Diese Entwicklungen lösen weitere Betreuungs-
bedarfe aus, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen in der Innenstadt abgedeckt werden kön-
nen.  
Sowohl für die u3- als auch für die ü3-Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertagesein-
richtungen, abhängig von der demographischen Entwicklung und den bereits bestehenden Bedarfen, 
erforderlich.  
 
Im Stadtbezirk Mitte stehen aktuell, auch nach intensiver Suche durch die Verwaltung, keine weiteren 
geeigneten liegenschaftlichen Optionen für einen bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen 
zur Verfügung. Wegen fehlender Alternativen ist die Nutzung dieser Immobilie zur Kinderbetreuung 
dringlich erforderlich.  
 
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten im Bezirk Mitte bei gleich-
bleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, ohne Be-
rücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen auf 40,2 % für die u3-Kinder und auf 107,4 % für die ü3-
Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
Die Errichtung dieser Kita dient damit sowohl dem notwendigen u3-Ausbau, als auch der Schaffung 
von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder. 
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Am Standort Sonnenstraße 85-89 stehen zwei Gebäude zur Verfügung, die komplett zur Kinderta-
gesbetreuung genutzt werden sollen. 
Dazu beabsichtigt das Amt für Immobilienmanagement diese bundeseigene Liegenschaft Sonnen-
straße 85-89, vorbehaltlich der gremienrelevanten Entscheidungen (nicht-öffentliche Vorlage 
V/0235/2018), zu erwerben.  
Die neue Kindertageseinrichtung wird 8-Gruppen-Einrichtung in den Räumen des ehemaligen Haupt-
zollamtes und in Teilbereichen des ehemaligen Bundesvermögensamtes mit ca 36 u3-Plätzen und 
94-99 ü3-Plätzen errichtet. Hierzu werden beide Gebäude kernsaniert und den erforderlichen Stan-
dards an eine Kindertageseinrichtung angepasst.  
Ein Raumprogramm und ein Lageplan sind beigefügt.  
Die vorhandenen Außenanlagen beider Gebäude werden als verbundene Spielfläche für die Kinder 
hergerichtet. 
 
Verbleibende Restflächen in den Gebäuden werden zusätzlich für die Errichtung von zwei Großta-
gespflegestellen genutzt. 
 
Im Rahmen der weiteren Ausführungsplanungen wird die Anzahl der Betreuungsplätze in der Kita und 
in der Kindertagespflege konkretisiert und bei Bedarf angepasst. 
 
Die erforderliche Investition ist aufgrund der vorhandenen Kubatur und der erforderlichen Maßnah-
men in den Gebäuden zur Nutzung als Kindertageseinrichtung erheblich, gleichwohl sieht die Verwal-
tung nach intensiver Prüfung keine anderen Optionen, im Stadtbezirk Münster-Mitte zeitnah die Er-
richtung einer entsprechenden Kindertageseinrichtung, zumindest zur teilweisen Deckung des beste-

- 5 - 
V/0264/2018 
henden Bedarfes, zu realisieren. Daher legt die Verwaltung diese Vorlage zur Beratung und Be-
schlussfassung durch die parlamentarischen Gremien vor. 
 
Das Vorhaben der Umnutzung des ehemaligen Hauptzollamtes und des Bundesvermögensamtes zur 
Kindertageseinrichtung befindet sich in einer sehr frühen Phase der Projektentwicklung. In dieser 
Phase der Projektentwicklung liegen noch keine konkreten Kenntnisse über weitere Planungsschritte 
(Nutzerabstimmung, Gebäudeplanung, haustechnische Fachplanungen, statische Berechnungen 
etc.) vor, daher können zurzeit auch nur pauschalierte Kosten ermittelt werden. Für die Kalkulation ist 
ein durchschnittlicher Ausstattungsstandard angesetzt. Die weitere Konkretisierung – Entwurfspla-
nung, Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar – bis hin 
zu abschließenden Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen 
Rahmen der anstehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass sich im weiteren Verlauf der 
Planung wesentliche Veränderungen der Kosten nach oben oder unten ergeben können.  
 
Es wird angestrebt, die Nutzdauer der Immobilie von den üblichen 20 Jahren auf 30 Jahre zu erhö-
hen, um die Rentabilität zu erhöhen und die Einrichtung nachhaltig nutzen zu können. 
 
 
3.   Fazit: 
 
Mit der Nutzung dieser Immobilie zur Kinderbetreuung kann mit einer größeren Maßnahme im Stadt-
bezirk Mitte, in dem es an liegenschaftlichen Optionen nach wie vor fehlt, ein deutlicher Schritt in 
Richtung des bedarfsgerechten Ausbaus von Betreuungsplätzen getan werden. 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und ü3-
Kinder in Mitte geschaffen.  
Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sind weitere Planungen für die 
Mitte erforderlich. 
 
 
I.V. 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenschätzung

Beratungsverlauf (6)

25.04.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Rat
TOP 22.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Sonnenstraße 85

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0264/2018
Typ
Vorlagen
Datum
09.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37