V/0264/2018
Nutzung des ehemaligen Hauptzollamtes und des ehemaligen Teilbereiches des Bundesvermögensamtes Sonnenstraße 85-89 als Kindertageseinrichtung
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Anlage 2 Raumprogramm
2170 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 8-Gruppen-Kita
Sonnenstraße 85 bis 89, 48143 Münster
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich, mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-.
Raum-
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
3x GIb/c = 20 Kinder im Alter von
2 – 6 Jahren
2x GIIb/c: = 10 Kinder im Alter von
0 - 3 Jahren
2x GIIIb/c = 25 Kinder im Alter von
3 – 6 Jahren
1x GIIIb/c = 10 Kinder im Alter von
3 – 6 Jahren
Höhe i. L. Eine Reduzierung des
Raumprogrammes zur
Kostenreduktion ist bereits
vorhanden
Mietvoraussetzungen:
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019
(ab 01.08.2018)
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 1.325 qm
(5 x 185 qm + 2 x 160 qm + 1 x 80qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 169.812,00 € (10,68 x 1.325 x 12)
A1 Gruppenraum 7 43 301
A1a Gruppenraum 1 20 20
A2 Nebenraum 7 17 119
A2a Nebenraum 1 20 20
A3 Wasch-/WC 8 12 96 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 im WC integrieren
A4 Garderobe 7 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 7 5 35
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 19 57
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 5 17 85
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 19 38
A7b Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 10 10
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 53 53 Mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
Allgemeinräume 847
A10 Personalraum 1 34 34
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
3 6 18
A12 Küche 1 30 30
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
99
Kindertageseinrichtung gesamt 946
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 379 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine und
Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
2.100
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 09.04.2018
Anlage 3 Kostenschätzung
900 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0264/2018 PROJEKT Stand Planung: Vorentwurf, Maßstab: 1:100, Stand Januar 2018 KG 100 Grundstück 0,00 € KG 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.619.071,00 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 1.067.676,35 € KG 500 Außenanlagen 269.500,00 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 513.000,00 € KG 700 Baunebenkosten 1.166.366,68 € Zwischensumme 1 5.635.614,03 € Baupreisindex 631.188,77 € Zwischensumme 2 6.266.802,80 € Unvorhersehbares 626.680,28 € GESAMTKOSTEN 6.893.483,08 € Gerundeter Betrag 6.900.000,00 € aufgestellt: 09.04.2018 Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement I. A. I.A. I.A. gez. gez. gez. Bitter Wieczorek Mümken Kostenstand: März 2018 KOSTENSCHÄTZUNG - Zusammenstellung Umbau Objekt Sonnenstrasse ehem. Zollamt zur 8-Gruppen Kindertagesstätte und zwei Großtagespflegeeinrichtungen Sonnenstraße 85 bis 89
Anlage 1 Lageplan
128 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 2503 Datum: 26.03.2018 Notizen: © Stadt Münster H 5757 614 R 405 967 R 406 359 H 5758 165 0 50 100 Meter
Anlage A
4577 Zeichen
Anlage A zur V/0264/2018 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung an der Sonnenstraße 85 – 90 dringend benötigte 120 – 125 Plätze im Bezirk Mitte geschaffen. Die Einrichtung ist für den Zeitraum ab 2021 vorgesehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung in der Sonnenstraße 85 – 89 werden u3 - und ü3 - Bedarfe im Stadtbezirk-Mitte ausgebaut. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme die u3 - Quote im Stadtbezirk Mitte von 39,2 % auf 40,2 %. Die ü3 - Quote steigt von 103,2 % auf 106,9 %. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Es entstehen Investitionskosten von insg. 6.900.000 € (Baukosten: 6.387.000 €; Ausstattungskos- ten: 513.000 €). Eine Verringerung dieser Baukosten wird im Rahmen der konkreten Detailplanung angestrebt. Für die Ausstattung der Gruppen werden deshalb Bundes- bzw. Landesmittel beantragt. Bei Bewilli- gung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Den ab 2022 anfallenden Betriebskostenkosten von 1.575.000 € stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 567.000 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 189.000 € gegenüber. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beschlussvorlage
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V/0264/2018
V/0264/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Nutzung des ehemaligen Hauptzollamtes und des ehemaligen Teilbereiches des
Bundesvermögensamtes Sonnenstraße 85-89 als Kindertageseinrichtung
Beratungsfolge
25.04.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement
Vorberatung
02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.05.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit
acht Gruppen in den Räumen des ehemaligen Hauptzollamtes und des ehemaligen Teilbe-
reiches des Bundesvermögensamtes an der Sonnenstraße 85-89 in Münster-Mitte zur Wei-
terentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote für den Bezirk Mitte zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur ge-
plant ist
4 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
und insgesamt 130-135 Plätze umfasst, davon 36 u3-Plätze und 94-99 ü3-Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
In den verbleibenden Restflächen in den Gebäuden werden zusätzlich zwei Großtagespflege-
stellen (GTP) eingerichtet, in denen jeweils 9 Kinder unter 3 Jahren betreut werden.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
17.04.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Niehues, Frau Eschert,
Frau Kratz-Trutti
Telefon: 492-5151
Niehues@stadt-muenster.de
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V/0264/2018
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexi-
bel angeboten werden.
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf besteht, die
Kita in das Programm „Extra-Zeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben,
flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2021 erfolgen.
3. Die Errichtung der Kindertageseinrichtung erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung der
politischen Gremien zum Ankauf der bundeseigenen Liegenschaft Sonnenstraße 85-89
(nicht-öffentliche Vorlage V/0235/2018).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf Grundlage des Errichtungsbeschlusses zu
entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in
einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 6.900.000 €. Darin sind Baukosten in Höhe
von 6.387.000 € enthalten. Eine Verringerung dieser Baukosten wird im Rahmen der konkreten De-
tailplanung angestrebt. Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar)
sind Mittel in Höhe von max. 513.000 € erforderlich.
Aufgrund des unverändert hohen Bedarfs zum Ausbau von Plätzen in Kindertagesbetreuung ist da-
von auszugehen, dass Bund und Land sich auch weiterhin an der Finanzierung von entsprechenden
Investitionsmaßnahmen beteiligen. Für die Ausstattung der Gruppen werden deshalb Bundes- bzw.
Landesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorlie-
gen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.
Den ab 2022 anfallenden Betriebskosten von 1.575.000 € stehen Erträge aus Landesmitteln in Hö-
he von rd. 567.000 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 189.000 € gegenüber. Für das Jahr
2021 fallen ab dem 01.08.2021 anteilige Kosten für fünf Monate an (Beträge siehe Tabelle).
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
08 Auszahlung für Baumaßna h-
men
Investitionsmaßnah-
me
5010 Kita Sonnenstraße (ehem.
Hauptzollamt)
2019
2020
2021
700.000
3.000.000
2.687.000
Inkl. Bau-
kosten 2
GTP
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V/0264/2018
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen
0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr.
2021
2021
450.000
63.000
Ausstattungs-
kosten:
Zuschuss an
den Träger Kita
Zuschuss an
den Träger
GTP
6.900.000
Die zur Finanzierung ab 2019 erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushalts-
plan-Entwürfen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit
diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentli-
chen Etatberatungen für die Jahre 2019 ff. erfolgt.
Teilergebnisplan
Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2021
2022 ff.
235.000
567.000
Landeszu-
schüsse zu den
Betriebskosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte
2021
2022 ff.
79.000
189.000
Elternbeiträge
(Kita)
Aufwendungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 15 Transferaufwendungen
2021
2022 ff.
625.000
1.575.000
Betriebskos-
tenzuschuss *
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021 ff. erfolgt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz.
Im Bereich Mitte beträgt die u3 -Versorgungsquote zum Kitajahr 2017/2018 39,1 % (1.292 Plätze für
3.302 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 103,2 % (2.328 Plätze für
2.256 Kinder). Um den hereinwachsenden Jahrgang in jedem Kitajahr und die Erhöhung der Kinder-
zahl entsprechend der demographischen Entwicklung versorgen zu können, ist eine Steigerung der
Platzzahl erforderlich.
Beide Versorgungsquoten des Stadtbezirks Mitte und besonders die u3-Quote liegen aktuell unter
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dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
Um eine Versorgung von 50,0 % der u3-Kinder im Bereich Mitte zu erreichen, wären bei einer Anzahl
von 3.302 u3-Kindern aktuell 1.650 Plätze erforderlich. Im Bereich Mitte stehen jedoch nur 1.292
Plätze zur Verfügung. Somit fehlen hier bereits ca. 360 Kindertagesbetreuungsplätze.
Bereits jetzt liegen 137 Suchmeldungen im Bezirk Mitte vor, für die aktuell eine Betreuung gesucht
werden muss.
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist im Bezirk Mitte bis zum Jahr 2020 mit einem Zuwachs
von 180 ü3-Kindern gegenüber den heutigen Kinderzahlen zu rechnen. Die Zahl der u3-Kinder wird in
der Innenstadt gemäß der Prognose ebenso steigen. Diese Entwicklungen lösen weitere Betreuungs-
bedarfe aus, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen in der Innenstadt abgedeckt werden kön-
nen.
Sowohl für die u3- als auch für die ü3-Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertagesein-
richtungen, abhängig von der demographischen Entwicklung und den bereits bestehenden Bedarfen,
erforderlich.
Im Stadtbezirk Mitte stehen aktuell, auch nach intensiver Suche durch die Verwaltung, keine weiteren
geeigneten liegenschaftlichen Optionen für einen bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen
zur Verfügung. Wegen fehlender Alternativen ist die Nutzung dieser Immobilie zur Kinderbetreuung
dringlich erforderlich.
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten im Bezirk Mitte bei gleich-
bleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, ohne Be-
rücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen auf 40,2 % für die u3-Kinder und auf 107,4 % für die ü3-
Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.
Die Errichtung dieser Kita dient damit sowohl dem notwendigen u3-Ausbau, als auch der Schaffung
von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder.
2. Maßnahmenplanung:
Am Standort Sonnenstraße 85-89 stehen zwei Gebäude zur Verfügung, die komplett zur Kinderta-
gesbetreuung genutzt werden sollen.
Dazu beabsichtigt das Amt für Immobilienmanagement diese bundeseigene Liegenschaft Sonnen-
straße 85-89, vorbehaltlich der gremienrelevanten Entscheidungen (nicht-öffentliche Vorlage
V/0235/2018), zu erwerben.
Die neue Kindertageseinrichtung wird 8-Gruppen-Einrichtung in den Räumen des ehemaligen Haupt-
zollamtes und in Teilbereichen des ehemaligen Bundesvermögensamtes mit ca 36 u3-Plätzen und
94-99 ü3-Plätzen errichtet. Hierzu werden beide Gebäude kernsaniert und den erforderlichen Stan-
dards an eine Kindertageseinrichtung angepasst.
Ein Raumprogramm und ein Lageplan sind beigefügt.
Die vorhandenen Außenanlagen beider Gebäude werden als verbundene Spielfläche für die Kinder
hergerichtet.
Verbleibende Restflächen in den Gebäuden werden zusätzlich für die Errichtung von zwei Großta-
gespflegestellen genutzt.
Im Rahmen der weiteren Ausführungsplanungen wird die Anzahl der Betreuungsplätze in der Kita und
in der Kindertagespflege konkretisiert und bei Bedarf angepasst.
Die erforderliche Investition ist aufgrund der vorhandenen Kubatur und der erforderlichen Maßnah-
men in den Gebäuden zur Nutzung als Kindertageseinrichtung erheblich, gleichwohl sieht die Verwal-
tung nach intensiver Prüfung keine anderen Optionen, im Stadtbezirk Münster-Mitte zeitnah die Er-
richtung einer entsprechenden Kindertageseinrichtung, zumindest zur teilweisen Deckung des beste-
- 5 -
V/0264/2018
henden Bedarfes, zu realisieren. Daher legt die Verwaltung diese Vorlage zur Beratung und Be-
schlussfassung durch die parlamentarischen Gremien vor.
Das Vorhaben der Umnutzung des ehemaligen Hauptzollamtes und des Bundesvermögensamtes zur
Kindertageseinrichtung befindet sich in einer sehr frühen Phase der Projektentwicklung. In dieser
Phase der Projektentwicklung liegen noch keine konkreten Kenntnisse über weitere Planungsschritte
(Nutzerabstimmung, Gebäudeplanung, haustechnische Fachplanungen, statische Berechnungen
etc.) vor, daher können zurzeit auch nur pauschalierte Kosten ermittelt werden. Für die Kalkulation ist
ein durchschnittlicher Ausstattungsstandard angesetzt. Die weitere Konkretisierung – Entwurfspla-
nung, Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar – bis hin
zu abschließenden Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen
Rahmen der anstehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass sich im weiteren Verlauf der
Planung wesentliche Veränderungen der Kosten nach oben oder unten ergeben können.
Es wird angestrebt, die Nutzdauer der Immobilie von den üblichen 20 Jahren auf 30 Jahre zu erhö-
hen, um die Rentabilität zu erhöhen und die Einrichtung nachhaltig nutzen zu können.
3. Fazit:
Mit der Nutzung dieser Immobilie zur Kinderbetreuung kann mit einer größeren Maßnahme im Stadt-
bezirk Mitte, in dem es an liegenschaftlichen Optionen nach wie vor fehlt, ein deutlicher Schritt in
Richtung des bedarfsgerechten Ausbaus von Betreuungsplätzen getan werden.
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und ü3-
Kinder in Mitte geschaffen.
Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sind weitere Planungen für die
Mitte erforderlich.
I.V.
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Kostenschätzung
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Sonnenstraße 85
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Details
- Aktenzeichen
- V/0264/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37