Mandari Insight

V/0942/2006

Fortschreibung des Handlungsprogramms zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung

Vorlage 16.11.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2006, TOP 21

Anlage Gesundheitsberichte Band 13

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Korrekturblatt zum Gesundheitsbericht Band 13

· application/pdf

Ansehen

Anlage Gesundheitsberichte Band 13

142806 Zeichen

MUNSTERST ADT
Gesundheitsberichte 13Band
Kommunale Psychiatrieplanung
in Münster (3)
Bericht über den Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Handlungs-
programm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung
und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 1
 
 
 
 
Inhalt 
 
1  Einleitung 
 
1.1  Methodisches Vorgehen 
 
1.2  Grundlagen -  aktuelle  Entwick-
lung 
 
1.2.1  Änderung der Zuständigkeit 
für die Eingliederungshilfe für 
behinderte Menschen 
 
1.2.2  Forschungsprojekt Unterbrin-
gungen 
 
1.2.3  Aktuelle Entwicklung bei den 
Gesetzlichen Grundlagen 
 
1.2.3.4 Neuregelung im 
Betreuungsrecht 
 
1.2.3.5 Forensische Versorgung und 
Maßregelvollzugsgesetz 
 
1.2.3.6 Entwicklungen in der Stadt 
Münster 
 
1.2.3.7 Förderung für psychisch 
Kranke und Suchtkranke 
durch das Gesundheitsamt 
im Haushaltsjahr 2005 
 
1.2.4  Zu den   
Handlungsempfehlungen, die 
sich aus den Grundlagen er-
geben 
 
2.  Zu den Handlungsempfehlun-
gen in 
den aktuellen Handlungsfeldern 
der    kommunalen Psychiatrie-
planung
 
 
2.1 Kriseninterventionen 
 
2.1.1 Auswertung der 
Krisennotdienstdokumentation 
des Jahres 2005 
 
2.1.2 Zu der Handlungsempfehlung 
Krisennotdienst und psychiatri-
sche Notfallversorgung 
 
2.1.3 Aktuelle Überlegungen zur 
Weiterentwicklung der Organi-
sation des Krisennotdienstes 
 
2.2  Zu den Handlungsvorschlägen Bera-
tung und Kontakt 
 
2.2.1 Zur Umsetzung der 
         Handlungsbedarfe  
 
2.2.1.1 Ressourcen in den 
Beratungsstellen 
 
2.2.1.2 Individuelle Hilfeplanung 
  
 2.2.1.1.1 Therapie- und 
Behandlungsmöglichkeiten 
für psychiatrisch erkrankte, 
geistig behinderte Men-
schen 
 
2.3  Ambulante psychiatrische Pflege 
 
2.4  Ambulante Soziotherapie 
 
2.5.1  Betreutes Wohnen - ambulante und 
          stationäre Einrichtungsformen 
 
2.5.2 Ausführungsverordnung BSHG, 
Begründung, Abschnitt B, be-
sonderer Teil 
 
2.5.3 Folgen dieser landesrechtlichen 
Regelungen für die Strukturen 
in der Stadt Münster 
 
2.5.4 Hilfen zum selbständigen 
Wohnen in der Stadt Münster 
vor der Zuständigkeitsverände-
rung (30.06.2003) (ZPE der U-
niversität Siegen) 
 
2.5.5 Zu den zusammenfassenden 
Handlungsvorschlägen Betreu-
tes Wohnen:

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 2 
 
2.7  Zu den Übergangshäusern zur medi-
zinischen Rehabilitation 
 
2.8  Zu den Handlungsvorschlägen 
Tagesstrukturierung, Beschäftigung, 
Arbeit 
 
2.8.1 Errichtung einer weiteren 
         Tagesstätte 
 
2.8.2 Organisationseinheit 
Ergotherapie der WKM, Alexia-
ner-Werkstätten Münster und 
ISM Industrieservice Münster, 
HfR-Gemeinnützige GmbH 
Rümpelfix und Zuverdienstfirma 
 
2.8.3 Beratungsstellen- 
psychosozialer Fachdienst für 
schwer behinderte Beschäftigte 
(PSFD) (örtliche Fürsorgestelle) 
und beruflicher Integrations-
fachdienst (IFD) 
 
Zum Stand der Umsetzung der 
zusammenfassenden Hand-
lungsvorschläge: 
 
3.  Handlungsempfehlungen aus 
     weiteren Perspektiven 
 
3.2  Psychiatrische Krankenhäuser 
 
3.2.1 Westfälische Klinik Münster 
        (WKM) 
 
3.2.2 Klinik und Poliklinik für 
Psychiatrie und Psychotherapie 
des UKM 
 
3.2.3 Alexianer-Krankenhaus 
         Münster gGmbH 
 
3.2.4 Zu den Handlungsansätzen aus 
Sicht der psychiatrischen Kran-
kenhäuser 
 
3.4  Handlungsvorschläge im Zusammen-
hang mit dem Forschungsprojekt 
Unterbringungen

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 3
 
 
1. Einleitung 
 
Mit dem Beschluss zur Vorlage 176/2003-
Dezernat V hatte der Rat der Stadt Münster 
am 11.06.2003 das Handlungsprogramm zur 
Weiterentwicklung der kommunalen psycho-
sozialen Versorgung und der Integration von 
psychisch kranken Menschen in Münster zur 
Kenntnis genommen und die Verwaltung 
unter anderem damit beauftragt, zum Jah-
resende 2005 einen Bericht über den Um-
setzungsstand der Empfehlungen vor-
zulegen. 
Dieser Bericht wird hiermit vorgelegt. 
 
Die Handlungsempfehlungen des Hand-
lungsprogramms waren aus den Grundlagen 
(Vorkommen psychischer Krankheiten in der 
Bevölkerung, Entwicklung der psych-
iatrischen Versorgung, gesetzliche Grund-
lagen, Ausgangslage und Planungs-
strukturen in Münster) und aus den aktuellen 
Handlungsfeldern der kommunalen Psychi-
atrieplanung entwickelt worden. Hierzu wird 
auf die entsprechenden Kapitel des Hand-
lungsprogramms verwiesen. Aus Gründen 
der Lesbarkeit und Verständlichkeit werden 
die Handlungsansätze aus den einzelnen 
Kapiteln (vgl. Abschnitt 4, Zusammenstel-
lung der Handlungsansätze) den einzelnen 
Abschnitten dieses Berichtes vorangestellt. 
 
Gegenstand dieses Berichtes sind damit 
zunächst grundsätzlich alle Handlungs-
empfehlungen und Handlungsansätze, wie 
sie im Abschnitt 4. (Seite 84 ff) des Hand-
lungsprogramms aufgeführt sind. Anderer-
seits kann und muss das Handlungspro-
gramm jetzt nicht in allen Teilen neu ge-
schrieben werden, vielmehr sind der aktuelle 
Stand der Umsetzung der Handlungsemp-
fehlungen zu beschreiben und die Akzente 
entsprechend dem aktuellen Entwicklungs-
stand zu setzen. 
 
Aus Sicht der Stadtverwaltung und der 
kommunalen Psychiatriekoordination liegt 
ein Schwerpunkt des Berichtes auf dem Be-
reich Betreutes Wohnen (Eingliederungs-
hilfe für psychisch und suchtkranke Men-
schen). Dort hat die Rechtsverordnung des 
Landes über die Zuständigkeitsverlagerung 
für die ambulanten Eingliederungshilfen zum 
Wohnen auf den Landschaftsverband (2003) 
vielfältige Änderungen nach sich gezogen, 
die noch weiterhin in der Entwicklung begrif-
fen sind. 
 
1.1 Methodisches Vorgehen 
 
Auch dieser Bericht über den Umsetzungs-
stand der Empfehlungen wurde in Koopera-
tion mit den Einrichtungen der sozialpsychi-
atrischen Versorgung in Münster, die im Ar-
beitskreis Psychiatrie und seinen Arbeits-
gruppen zusammenarbeiten, von der kom-
munalen Psychiatriekoordination erstellt. Die 
dem Handlungsprogramm zugrunde liegen-
den Themen und Fragen zu den Bereichen 
Beratung und Kontakt, Krisenintervention, 
Betreutes Wohnen, ambulante und stationä-
re Einrichtungsformen, Tagesstrukturierung, 
Beschäftigung, Arbeit – berufliche Rehabili-
tation und psychiatrische Behandlung in 
Krankenhäusern wurden aktualisiert und den 
verschiedenen Beteiligten und Mitgliedern 
des Arbeitskreises Psychiatrie ab Ende 2004 
zur weiteren Bearbeitung übermittelt. In den 
Sitzungen des Arbeitskreises Psychiatrie 
und seinen Arbeitsgruppen wurden die ver-
schiedenen Aspekte der Handlungsaufträge 
an die Verwaltung im Einzelnen erörtert und 
die Ergebnisse dieser Diskussionen und 
Stellungnahmen vom Psychiatriekoordinator 
zu diesem Bericht zusammengefasst.

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 4 
 
1.2  Grundlagen -  aktuelle 
Entwicklung 
Handlungsempfehlungen, die sich aus 
den Grundlagen ergeben (vgl. Hand-
lungsprogramm, Kapitel 1, November 
2002) 
• Psychische Krankheiten sind häufig. 
Bis zu 25% der Bevölkerung er-
leiden im Laufe eines Jahres psy-
chische Störungen. In Münster 
muss jährlich mit ca. 16 500 be-
handlungsbedürftigen psychisch er-
krankten Mitbürgern gerechnet wer-
den (ca. 6% der Bevölkerung). Die 
Verantwortung der Kommune für ih-
re psychisch kranken Mitbürger ist 
in verschiedenen Landesgesetzen 
und Teilen der Sozialgesetzbücher 
begründet. Dieser Verantwortung 
müssen Rat, Verwaltung und Bürger 
der Stadt fortlaufend gerecht wer-
den. 
• Die wissenschaftliche Psychiatrie 
hat die gesundheitspolitische Ent-
wicklung mit dem sog.  Paradigmen-
Wandel (hin zu komplementären 
Strukturen: Psychisch Kranke leben 
–ggf. mit Unterstützung - in der 
Stadt, und nicht mehr in den Lang-
zeitbereichen psychiatrischer Klini-
ken oder Heime!) möglich gemacht. 
Diese Entwicklung  hin zur ambulant 
aufsuchenden Beratung und 
Betreuung zu Hause muss durch 
entsprechende Maßnahmen in der 
Stadt dauerhaft gefördert und unter-
stützt werden. 
• Wie in der allgemeinen (somati-
schen) gesundheitlichen Versor-
gung muss das Prinzip der Gleich-
stellung psychisch kranker Men-
schen mit körperlich erkrankten 
Menschen fortlaufend verwirklicht 
werden: Daraus ergibt sich die Ver-
pflichtung zur umfassenden und be-
darfsgerechten Versorgung psy-
chisch Kranker im Sinne der Pflicht-
versorgung: 
Jeder Bürger der Stadt hat das 
Recht auf eine den anerkannten 
Regeln und Maßstäben entspre-
chende sozialpsychiatrische Ver-
sorgung und Betreuung. 
• Im Rahmen der vielfältigen Konkur-
renzen von Patientengruppen und 
Sachgebieten um Ressourcen- und 
Budgetanteile auf allen Ebenen der 
Sozial- und Gesundheitspolitik muss 
die Gruppe der psychisch Kranken 
bei der Durchsetzung ihrer berech-
tigten Interessen unterstützt und ge-
stärkt werden. 
• Hierbei sind die – für psychisch 
kranke Menschen nicht in jeder Hin-
sicht günstigen Gegebenheiten des 
gegliederten Sozialleistungssystems 
zu berücksichtigen. Diese Patienten 
sollten nicht darunter leiden müs-
sen, dass sie oftmals selbst ihre be-
rechtigten Ansprüche auf Hilfen und 
Betreuung – aus Gründen der Er-
krankung – nicht artikulieren und 
durchsetzen können. Daher muss 
die Organisation der individuellen 
Versorgung durch individuelle Hilfe-
planung, Case-Management und 
Funktionen der kommunalen Psy-
chiatriekoordination sichergestellt 
werden. 
• Grundlage der kommunalen Psychi-
atriekoordination muss die regelmä-
ßig fortgeschriebene sozialpsychi-
atrische Gesundheitsberichterstat-
tung sein, wie sie mit dem Bericht 
zu den Zukunftsaspekten der psy-
chiatrischen Krankenversorgung  bis 
zum Jahr 2000: Grundlagen der 
kommunalen Psychiatrieplanung in 
Münster [2] und diesen Handlungs-
empfehlungen in ersten Ansätzen 
entwickelt wurde. Die methodischen 
Ansätze müssen dafür konsequent 
weiterentwickelt und optimiert wer-
den. Die Broschüre „Hilfen für psy-
chisch Kranke – Wegweiser zu An-
geboten und Einrichtungen in Müns-
ter“ muss zeitnah aktualisiert und 
neu aufgelegt werden. Für die Auf-
gaben der Berichterstattung und In-
formation müssen der kommunalen 
Psychiatriekoordination ausreichen-
de Ressourcen zur Verfügung ge-
stellt werden.

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 5
 
• Auf der strukturellen Ebene ist der 
gemeindepsychiatrische Verbund in 
Münster, wie er sich in der seit mehr 
als 10 Jahren bewährten Zusam-
menarbeit im Arbeitskreis Psychiat-
rie darstellt, weiterzuentwickeln. 
Hier bedarf es u. a. der Verbesse-
rung des Austausches und der Ko-
operation zwischen den Leistungs-
trägern (z. B. Krankenkassen, über-
örtlicher und örtlicher Sozialhilfeträ-
ger), den gutachtlich Tätigen (z.B. 
MDK) und den Leistungserbrin-
gern/Trägern mit dem Ziel, die Ver-
sorgung aller psychisch kranken 
Menschen in Münster sicherzustel-
len (im Sinne der Versorgungsver-
pflichtung). Voraussetzung dafür 
sind die grundsätzliche Verfügbar-
keit von Hilfefunktionen für alle Bür-
ger, besonders für diejenigen, die 
am wenigsten in der Lage sind, Hil-
feangebote aufzusuchen und anzu-
nehmen. Zu den weiteren Arbeits-
prinzipien im gemeinde-
psychiatrischen Verbund gehören 
neben den vorstehend schon er-
wähnten  noch die Bedarfs- und Be-
dürfnisorientierung auch in Hinblick 
auf Unterstützung der Selbsthilfe 
und Angehörigenarbeit, die 
Niedrigschwelligkeit der Angebote 
und die Multiprofessionalität der 
Teamarbeit. Deren Qualität muss 
durch regelmäßige Fort- und Wei-
terbildung und Supervision der Mit-
arbeiter gesichert werden. 
 
1.2.1 Änderung der Zuständigkeit für die 
Eingliederungshilfe für behinderte 
Menschen 
 
Die Entwicklung vor allem der komplementä-
ren psychiatrischen Versorgung in den 
Kommunen wurde seit dem 01.07.2003, also 
unmittelbar nach dem Ratsbeschluss zur 
Vorlage (176/2003 Dezernat V), wesentlich 
beeinflusst durch die Verordnung zur Ände-
rung der Verordnung zur Ausführung des 
Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 
20.06.2003, mit der die sachliche Zuständig-
keit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe 
– den Landschaftsverbänden – für alle Leis-
tungen der Eingliederungshilfe für behinderte 
Menschen mit einer geistigen Behinderung, 
mit einer seelischen Behinderung oder Stö-
rung, für Anfallskranke und Suchtkranke, die 
mit dem Ziel geleistet werden sollen, selb-
ständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu 
sichern, übertragen wurde. Damit wurde den 
Landschaftsverbänden neben der sachlichen 
Zuständigkeit für Leistungen nach dem 5. bis 
9. Kapitel des SGB XII in einer teilstationä-
ren oder stationären Einrichtung auch dieje-
nige für die ambulanten Eingliederungshilfe-
leistungen und (§ 2 (4)) auch die Zuständig-
keit für die Planungsverantwortung und die 
Ermittlung des Bedarfes für die ambulanten 
Eingliederungshilfeleistungen übertragen. 
Die hierdurch ausgelösten Entwicklungen 
bestimmten ganz wesentlich die Arbeit der 
Verwaltung im Hinblick auf die Umsetzung 
der verschiedenen Handlungsaufträge des 
Handlungsprogramms. 
 
Nach dieser Verordnung wurde die Zustän-
digkeit für alle Leistungen der Eingliede-
rungshilfe (sowohl im stationären, teilstatio-
nären als auch im ambulanten Bereich) für 
den Zeitraum vom 01.07.2003 bis zum 
30.06.2010 den überörtlichen Trägern der 
Sozialhilfe (Landschaftsverbänden) befristet 
übertragen und zugleich eine wissenschaftli-
che Begleitung durch das vom Gesund-
heitsministerium beauftragte Zentrum für 
Planung und Evaluation sozialer Dienste 
(ZPE) der Universität Siegen begonnen. Die 
Auswertung der Ergebnisse der wissen-
schaftlichen Begleitung und der Bewertung 
durch die kommunalen Spitzenverbände und 
die Landschaftsverbände soll bis spätestens 
30. Juni 2008 abgeschlossen sein, um in 
den dann verbleibenden 2 Jahren als Ent-
scheidungsgrundlage für eine zukünftige 
endgültige politische Regelung der Zustän-
digkeit für die Zeit ab 01.07.2010 zu dienen. 
Die Stadt Münster hat sich auf Initiative ihrer 
Psychiatriekoordination hin als so genannte 
Modellregion/Vertiefungs-region für den Pro-
zess der vom Land NRW durchgeführten 
Begleitforschung zur Ver-fügung gestellt. 
Seit dem 01.07.2003 ist daher das For-
schungsinstitut ZPE in vielfältiger Weise an 
den konkreten Arbeitsprozessen der kom-
munalen Psychiatriekoordination wie auch 
der kommunalen Behindertenhilfe-
Koordination beteiligt und hat in Kooperation 
mit den Mitarbeitern der Stadtverwaltung 
verschiedene Materialien im Zuge der Bear-
beitung der ihm gestellten Forschungsauf-
gaben erarbeitet.

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 6 
 
Im Zuge dieser Forschungsarbeiten hat das 
Forschungsinstitut ZPE im Januar 2005 den 
Bericht „Hilfen zum selbständigen Wohnen in 
der Stadt Münster vor der Zu-
ständigkeitsveränderung (30.06.2003)“ vor-
gelegt, der in intensiver Zusammenarbeit mit 
der Verwaltung und hier insbesondere der 
Behinderten- und Psychiatriekoordination 
erarbeitet wurde. Darin heißt es unter ande-
rem (Seite 5, 2 Strukturen der Planung): 
„Dass die Stadt Münster grundsätzlich sehr 
an aktuellen und innovativen fachlichen Im-
pulsen zur Weiterentwicklung von Hilfeange-
boten für Menschen mit Behinderungen in 
Münster interessiert ist, zeigen die Beteili-
gung als Forschungs- bzw. Modellregion in 
verschiedenen Forschungsprojekten und die 
vielfältigen Kooperationsbeziehungen mit 
Hochschulen. Zahlreiche Mitarbeiter/innen 
der Sozialverwaltung sind in überörtlichen 
Gremien engagiert.“ 
Da dieser Bericht insbesondere auf die 
Handlungsfelder Betreutes Wohnen – ambu-
lante und stationäre Einrichtungsformen - 
sowie kommunale Psychiatrie- und Behin-
dertenplanung und –koordination Bezug 
nimmt, stellt er inhaltlich quasi eine Fort-
schreibung des Handlungsprogramms ins-
besondere zu diesen Themenfeldern dar, 
ergänzt um den besonderen Aspekt einer 
externen Bewertung und Darstellung im lan-
desweiten Vergleich, eben durch die Mitar-
beiter des Forschungsprojektes des ZPE der 
Universität Siegen. 
Daher wird im hier vorgelegten Bericht über 
den Umsetzungsstand der Empfehlungen an 
den entsprechenden Stellen auf diesen Be-
richt „Hilfen zum selbständigen Wohnen…“ 
des ZPE hingewiesen werden. 
 
1.2.2 Forschungsprojekt Unterbringungen 
 
Am 04.01.2006 legte der Gesund-
heitsminister des Landes NRW Karl Josef 
Laumann die Studie des ZPE der Universität 
Siegen über psychiatrische Unterbringungen 
vor, die bereits im Handlungsprogramm (No-
vember 2002, Kapitel 3.4 Forschungsprojekt 
Unterbringungen, Seite 75 ff) vorgestellt 
worden war. Auch bei diesem Forschungs-
projekt waren die Stadt Münster und ihre 
psychiatrischen Einrichtungen Modellregion 
und Gegenstand intensiver Untersuchungen, 
die mit Unterstützung des Arbeitskreises 
Psychiatrie und der kommunalen Psychiat-
riekoordination durchgeführt worden waren. 
Der 440-seitige Abschlussbericht zum For-
schungsprojekt mit dem Titel: „Kommunale 
Gesundheitsberichterstattung über psychiat-
rische Unterbringungen und Möglichkeiten 
ihrer Nutzung“ enthält auch zahlreiche Ein-
zelinformationen zur psychiatrischen Versor-
gungssituation und Krisen- und Notfallver-
sorgung in der Stadt Münster. Auch auf ihn 
wird daher an gegebener Stelle verwiesen. 
Der Bericht kann über die Internetseite des 
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und So-
ziales NRW bezogen werden. 
 
Bereits diese methodischen Hinweise ma-
chen deutlich, wie umfassend und vielfältig 
auch die kommunalen Aktivitäten zur sozial-
psychiatrischen Versorgung und zur Psychi-
atriekoordination sich entwickeln, und un-
terstreichen daher die Notwendigkeit und 
Sinnhaftigkeit einer regelmäßigen kommuna-
len Gesundheitsberichterstattung zu diesem 
Versorgungsbereich. 
 
1.2.3 Aktuelle Entwicklung bei den Ge-
setzlichen Grundlagen 
 
1.2.3.1 Hinsichtlich der unmittelbaren ge-
setzlichen Grundlagen für die Hilfen und 
Schutzmaßnahmen bei psychischen Krank-
heiten (PsychKG NRW vom 17.12.1999) und 
für die Aufgaben des kommunalen Sozial-
psychiatrischen Dienstes (§16) und die Ko-
ordination der psychiatrischen und Sucht-
krankenversorgung (§23) in kommunaler 
Trägerschaft und Verantwortung haben sich 
seit dem Sommer 2003 keine Neuregelun-
gen ergeben. Die entsprechenden Abschnit-
te des Handlungsprogramms (1.3.1 und 
1.3.2, Seite 9 f) behalten insoweit ihre Gül-
tigkeit. 
 
1.2.3.2 Neu in Kraft getreten sind demge-
genüber die Sozialgesetzbücher II und XII 
(so genannte Hartz IV Gesetze), die insbe-
sondere das bis dahin jahrzehntelang gültig 
gewesene BSHG ablösten und zum Teil zu 
grundlegend anderen Regelungen für die 
Leistungsempfänger und für die sie betreu-
enden Verwaltungen geführt haben. Obwohl 
also im Wirkungsbereich dieser gesetzlichen 
Grundlagen gravierende Änderungen der 
Voraussetzungen für die Leistungsbezieher 
einer- und hinsichtlich der entsprechenden 
Verwaltungsorganisation und Zuständigkei-
ten (Arge – Arbeitsgemeinschaft…) anderer-
seits eingetreten sind, so ist doch bei der in

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 7
 
2005 aus Anlass der Fortschreibung des 
Handlungsprogramms erfolgten schriftlichen 
Abfrage der Erfahrungen der unmittelbar in 
der psychiatrischen Versorgung tätigen Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrich-
tungen und Organisationen kein grundsätzli-
cher Wandel hinsichtlich der Lebens- und 
Betreuungssituation der betroffenen psy-
chisch kranken Menschen benannt worden. 
Andererseits werden aus anderen Kommu-
nen des Landes Veränderungen hinsichtlich 
der Beratungsaufgaben und –Strukturen für 
arbeitslose Menschen mit Vermittlungs-
hemmnissen aus dem psychiatrischen Stö-
rungsbereich berichtet, so dass diese Ent-
wicklungen von der kommunalen Psychiat-
riekoordination und dem Sozial-
psychiatrischen Dienst auch zukünftig auf-
merksam beobachtet und analysiert werden. 
 
1.2.3.4 Neuregelung im Betreuungsrecht 
 
Die seit dem 01.07.2005 geltenden Ände-
rungen im Betreuungsrecht (BGB) haben 
dagegen aus der Perspektive der psychisch 
kranken und suchtkranken Menschen und 
der in diesem Versorgungsbereich tätigen 
Fachkräfte zum Teil zu erheblichen negati-
ven Auswirkungen geführt. Durch die Ver-
minderung der individuellen Betreuungszei-
ten für die psychisch kranken Betroffenen 
durch ihre gesetzlichen Betreuer infolge der 
neuen restriktiven Vergütungsregelungen hat 
sich in vielen Einzelfällen der Charakter der 
gesetzlichen Betreuung weg von einer indi-
viduellen Hilfe, Unterstützung und Anleitung 
hin zu bürokratisch-verwaltungsmäßiger 
Handhabung verändert und nicht zuletzt 
hierdurch auch offensichtlich zu einer Las-
tenverschiebung weg von den Kassen der 
Justizbehörden der Länder hin zu den kom-
munalen Haushalten geführt. So wurden 
Anträge auf Eingliederungshilfen zum Woh-
nen an die Clearingstelle des Landschafts-
verbandes seit der 2. Jahreshälfte 2005 
ausdrücklich mit dem Umstand begründet, 
dass den gesetzlichen Betreuern im Einzel-
fall weniger Zeit für ihre Betroffenen zur Ver-
fügung stünde und daher zusätzliche Ein-
gliederungshilfen zum Wohnen beantragt 
werden müssten. Diese negativen Entwick-
lungen betreffen naturgemäß insbesondere 
diejenigen chronisch psychisch kranken 
Menschen, die aufgrund der Art ihrer Sym-
ptomatik auf überdauernde und intensive 
persönliche Hilfen und Unterstützung ange-
wiesen sind. 
 
Eine weitere ungünstige Entwicklung bei den 
gesetzlichen Betreuungen, die ja die frühe-
ren gesetzlichen Vormundschaften und 
Pflegschaften abgelöst haben, ist darin zu 
erkennen, dass gesetzliche Betreuungen in 
zunehmendem Maße wegen angeblich feh-
lender Mitwirkungsbereitschaft und/oder –
fähigkeit der Betroffenen nicht mehr verlän-
gert oder gar nicht erst eingerichtet werden, 
weil die zu betreuenden psychisch kranken 
Menschen angeblich „nicht betreuungsfähig“ 
seien. Diese höchst bedenkliche Entwick-
lung, die, soweit erkennbar, in erster Linie 
durch die Spruchpraxis einiger Obergerichte, 
und durch die ausgeprägten Bemühungen 
der Justizverwaltungen zur Kosteneinspa-
rung sich ergeben hat, ist im Hinblick auf 
psychisch kranke Menschen besonders kri-
tisch und sorgenvoll zu beurteilen. Durch 
derartige juristische Einschätzungen und ein 
derartiges Vorgehen wird der eigentliche 
Sinn der gesetzlichen Regelung der Betreu-
ungen, nämlich durch eine verantwortlich 
handelnde Person (den gesetzlichen Be-
treuer) die krankheitsbedingt zeitweise vorü-
bergehend oder auch dauernd einge-
schränkte oder aufgehobene Fähigkeit des 
Betroffenen zu vernunftgemäßem Handeln 
und planvoller Übersicht als Grundlage sei-
ner Entscheidungen zu ergänzen oder zu 
ersetzen, bereits im Vorfeld verunmöglicht 
und so die eigentlichen Absicht des Geset-
zes, bei fehlenden individuellen Vorausset-
zungen diese durch das verantwortungsvolle 
Entscheiden und Handeln eines gesetzlichen 
Betreuers für den Betroffenen zu ersetzen, 
aus finanziellen und möglicherweise auch 
Bequemlichkeitsgründen konterkariert wird. 
Der in diesen Fällen oftmals vorschnell und 
als die Tatsachen verkürzend zu bewertende 
Verweis auf das PsychKG und seine ein-
schlägigen Regelungen zur Unterbringung 
und Behandlung während der Unterbringun-
gen hilft diesen Missständen nicht ab, unter 
anderem deshalb, da bei richterlichen Ent-
scheidungen auf der Grundlage des 
PsychKG Gefährdungstatbestände für den 
Betroffenen selbst und Dritte sehr viel mehr 
als das eigene Wohl des Betroffenen im po-
sitiven Sinne (Betreuungsrecht) im Vorder-
grund stehen. Auf spezielle Aspekte hinsicht-
lich des Unterbringungsgeschehens in 
Münster in diesem Zusammenhang wird

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 8 
 
weiter unten in dem entsprechenden Ab-
schnitt (3.4) eingegangen.  
 
Unter Berücksichtigung aller vorstehend mit-
geteilten Entwicklungen gelten die wesentli-
chen Aussagen des Handlungsprogramms 
zu den gesetzlichen Grundlagen, wie sie dort 
im Abschnitt „Fazit“ (Seite 13) formuliert 
wurden, unverändert fort, insbesondere in 
dem Sinne, dass durch die noch weiterhin 
bestehende und im jedem Einzelfall wirksam 
werdende aufgesplitterte Zuständigkeit der 
verschiedenen Kosten-träger im Sozial- und 
Gesundheitswesen erhebliche ideelle und 
materielle Reibungsverluste bei der Behand-
lung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation 
chronisch psychisch kranker Menschen ent-
stehen und nur durch eine aktive kommunale 
Koordination der verschiedenen Leistungs-
bereiche mit dem übergeordneten Ziel der 
Wiederherstellung von Gesundheit und Leis-
tungsfähigkeit der Erkrankten überwunden 
werden können. 
 
1.2.3.5  Forensische Versorgung und 
Maßregelvollzugsgesetz 
 
Hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen 
haben sich seit dem Sommer 2003 keine 
Neuerungen ergeben. Die nach der Neubil-
dung der Landesregierung eingetretenen 
Verzögerungen bei den weiteren Planungs-
schritten zur Errichtung einer forensischen 
Klinik durch das Alexianer-Krankenhaus 
Münster gGmbH erscheinen nach der Wie-
deraufnahme der Gespräche zwischen dem 
Gesundheitsministerium und dem Kranken-
hausträger seit Jahresbeginn 2006 über-
wunden. Soweit zu erkennen, beabsichtigt 
die neue Landesregierung jedoch Einspa-
rungen hinsichtlich der Bau- und Betriebs-
kosten der neuen forensischen Einrichtun-
gen. 
 
Für die Einzelfallarbeit mit ehemals foren-
sisch-psychiatrisch untergebrachten und 
betreuten Menschen ergibt sich ein wach-
sender Trend dahingehend, dass diese 
Menschen – in der Regel ohne spezifische 
forensische Nachsorge – in Einrichtungen 
der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe 
in Münster (hier in erster Linie im Haus der 
Wohnungslosenhilfe und in der Notschlaf-
stelle im HUK-Gebäude) auftauchen und 
dort aufgrund der unzureichenden foren-
sisch-psychiatrischen Nachsorge oftmals 
erhebliche Betreuungsprobleme bereiten. 
Auch dieser Aspekt wird in den entspre-
chenden Abschnitten dieses Berichtes noch 
aufgegriffen. 
  
1.2.3.6   Entwicklungen in der Stadt Münster 
 
Die wesentlichen neuen Entwicklungen in 
der Stadt Münster seit dem Sommer 2003 
sind in den vorstehenden Abschnitten bereits 
angesprochen worden und sollen hier nur 
stichwortartig und mit dem Verweis auf wei-
tere Einzelheiten in den nachfolgenden Ab-
schnitten noch einmal aufgeführt werden: 
 
• Zuständigkeitsänderung für die am-
bulante Eingliederungshilfe zum 
Wohnen durch Landesverordnung ab 
dem 01.07.2003, mit Einrichtung ei-
nes Clearingverfahrens des Land-
schaftsverbandes mit kommunaler 
Unterstützung und Beteiligung, 
• Vorbereitung einer örtlichen Ziel-
vereinbarung zwischen der Stadt 
Münster und dem Landschafts-
verband durch die Behinderten- und 
Psychiatriekoordination und die ent-
sprechenden Gremien des LWL in-
folge der Zuständigkeitsänderung 
• Intensive Beteiligung der Stadt Müns-
ter, der Regionalkonferenz für behin-
derte Menschen und des Arbeitskrei-
ses Psychiatrie an dem vom Landes-
gesundheitsministerium veranlassten 
universitären Forschungsprojekt über 
die Auswirkungen und Folgen dieser 
so genannten Hochzonung (For-
schungsprojekt IH-NRW „selb-
ständiges Wohnen behinderter Men-
schen – individuelle Hilfe aus einer 
Hand“ des ZPE der Universität Sie-
gen) 
• Neuregelung der Sozialhilfe und der 
Arbeitslosenhilfe durch die so ge-
nannten Hartz IV Gesetze (SGB II, 
SGB XII) und Einrichtung einer Ar-
beitsgemeinschaft in Münster  
• Novellierungen der Regelungen für 
gesetzliche Betreuungen (BGB) 
 
In der Diskussion zur Vorbereitung dieses 
Berichtes im Arbeitskreis Psychiatrie 
(08.03.2005) wurde zunächst heraus-
gearbeitet, dass aufgrund der Entwicklung 
der vergangenen 2 Jahre der Schwerpunkt 
des kommunalen (städtischen) Engage-

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 9
 
ments im Bereich der niederschwelligen, für 
die Betroffenen voraussetzungslos erreich-
baren Hilfen, Beratungs- und Behand-
lungsansätzen liegen muss. Dies betrifft ins-
besondere Familien mit einem psychisch 
kranken Familienmitglied, psychisch kranke 
Kinder und Jugendliche, psychisch und 
suchtkranke Menschen mit komplexen Be-
einträchtigungen und Lebensproblemen (z. 
B. Wohnungslosigkeit), und geronto-
psychiatrische Patienten. Ein besonderer 
Akzent ist auf Prävention und Hilfen in Kri-
sensituationen zu legen. Die bestehenden 
Angebote und Dienste der freien Träger und 
der Stadt (psychosoziales Zentrum, Tro-
ckendock, Sozialpsychiatrischer Dienst) 
müssen in die Lage versetzt werden, die 
wachsenden Aufgaben der Integration, Bera-
tung und Betreuung all derjenigen psychisch 
kranken Menschen und ihrer Angehörigen 
und Bezugspersonen in ausreichender Form 
zu leisten, die aufgrund der Folgen ihrer 
psychischen Erkrankungen nicht, noch nicht 
oder nicht mehr durch die einzelfallfinanzier-
ten Hilfen und Behandlungsangebote er-
reicht werden. Dieser „Basis-Sektor“ der 
Versorgung für alle diejenigen, die nicht von 
selbst regelmäßig zur ärztlichen Behandlung 
in einer Praxis oder in einer Klinik kommen, 
die sich nicht auf Rehabilitation oder Betreu-
tes Wohnen einlassen wollen oder können, 
gewinnt auch gerade vor dem Hintergrund 
der so genannten Sozialreformen (Hartz IV) 
erheblich an Bedeutung. Durch die neuen 
gesetzlichen Regelungen werden psychisch 
und suchtkranke Menschen, gerade auch 
Jugendliche und junge Erwachsene mit der-
artigen Ausbildungs- und/oder Arbeits-
Vermittlungs-Hindernissen erfasst, denen 
zur Überwindung ihrer Schwierigkeiten fach-
gerechte Beratung und  Behandlung geboten 
und vermittelt werden muss. 
Durch die - infolge der durch Landesverord-
nung eingeführten Zuständigkeitsänderung 
für das ambulante betreute Wohnen hin zum 
Landschaftsverband angestoßene - Entwick-
lung hin zu vergleichsweise aufwändigen, 
hochstrukturierten, bürokratischen Antrags- 
und Hilfeplanverfahren drohen die voraus-
setzungslosen, niedrigschwelligen, aufsu-
chenden und nachgehenden ambulanten 
Hilfen, wie sie in Münster in erster Linie der 
Sozialpsychiatrische Dienst erbringt, aus 
dem Blickfeld zu geraten. Gerade aber in 
diesen Handlungsfeldern, der zunächst vor-
aussetzungslosen, nicht von einer Kosten-
übernahme-Erklärung abhängigen Beratung 
und Hilfen für Familien mit einem psychisch 
kranken Kind oder erwachsenen Angehöri-
gen, für Wohnungslose, oftmals sucht- und 
psychisch kranke Menschen und für ältere, 
oftmals allein stehende Menschen mit psy-
chischen Störungen muss auch weiterhin in 
ausreichendem und den erhöhten Fallzahlen 
angemessenen Umfang durch Einsatz kom-
munaler Mittel die notwendigen Hilfen er-
bracht werden, damit die Kommune auch 
weiterhin ihrer Fürsorgepflicht für alle ihre 
Bürger in ausreichender Weise nachkommt. 
 
Unverzichtbar sind dabei die auch durch 
gesetzliche Verpflichtung festgelegten Funk-
tionen der kommunalen Psychiatrie-
koordination und Planung, wie sie in Münster 
in der kommunalen Psychiatriekoordination 
und im Sozialpsychiatrischen Dienst am Ge-
sundheitsamt als der unteren Gesund-
heitsbehörde bestehen. 
Schließlich muss auch verdeutlicht werden, 
dass eine ausreichende und in ihren ver-
schiedenen einzelnen Bestandteilen gut ko-
ordinierte und effektiv zusammenarbeitende 
Versorgung für die Bürger der Stadt Münster 
einen wesentlichen Beitrag zu deren Le-
bensqualität leistet und darüber hinaus sogar 
einen nicht unbedeutenden Standort- und 
Wirtschaftsfaktor darstellt, wenn man etwa 
nur die Zahl der Arbeitsplätze in psychiatri-
schen Einrichtungen und Diensten in Müns-
ter, und eben auch die Lebensqualität der 
psychisch kranken und behinderten Men-
schen – und ihrer Angehörigen, Freunde, 
Nachbarn und Mitbürger beachtet. 
 
 
1.2.3.7  Förderung für psychisch Kranke 
und Suchtkranke durch das Ge-
sundheitsamt im Haushaltsjahr 
2005 
 
 
 
 
Die entsprechende tabellarische Aufstellung ist dem Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes 
entnommen:

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 10 
 
 
Zuschüsse an freie Träger im Haushaltsjahr 2005: 
Tabelle 1
Träger 
Förderungsart Zuschuss 
€ 
Diakonisches Werk Münster e.V. Personal- und Sachkosten- 
zuschuss für das Psycho-
soziale Zentrum 
198.680
Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V. Sachkostenzuschuss 3.580
Krisenhilfe e.V. Pauschalzuschuss 92.030
Rümpelfix GmbH Personal-, Miet- und Sach- 
kostenzuschuss 
58.060
Beratungsstellen für Suchtgefährdete 
- Diakonisches Werk Münster e.V. 
- Caritasverband für die Diözese Münster e.V. 
Pauschalzuschuss 215.240
 
1.2.4 Zu den Handlungsempfehlungen, 
die sich aus den Grundlagen ergeben 
 
• Hinsichtlich der Häufigkeit des Vor-
kommens psychischer Erkrank-
ungen in der Bevölkerung haben sich 
naturgemäß in den vergangenen 3 
Jahren keine belangvollen Änderun-
gen gegeben. Auch weiterhin ist die 
Verantwortung der Kommune für ihre 
psychisch kranken Mitbürger in den 
gesetzlichen Grundlagen festgelegt 
und diese Verantwortung muss durch 
Rat, Verwaltung und Bürger der Stadt 
fortlaufend aktiv übernommen wer-
den. 
• Die Entwicklungen hin zu einer am-
bulant aufsuchenden Beratung und 
Betreuung zuhause haben durch die 
Landesverordnung zur Zuständig-
keitsverlagerung für die Eingliede-
rungshilfen zum Wohnen vom 
20.06.2003 noch eine zusätzliche 
Akzentuierung erfahren. 
Daher gelten die Handlungs-
empfehlungen zur Gleichstellung  
 
psychisch kranker Menschen mit kör-
perlich erkrankten Menschen, zur Or-
ganisation der individuellen Versor-
gung durch individuelle Hilfeplanung, 
Case-Management und Funktionen 
der kommunalen Psych-
iatriekoordination, zur kommunalen 
Gesundheitsberichterstattung und zur 
Weiterentwicklung eines gemeinde-
psychiatrischen Verbundsystems 
durch die kommunale Psychiatrie-
koordination fort. 
 
2. Zu den Handlung sempfehlungen in 
den aktuellen Handlungsfeldern der 
kommunalen Psychiatrieplanung 
Handlungsansatz Krisenintervention  
(vgl. Handlungsprogramm, Kapitel 2.1, 
November 2002) 
ƒ Ausgehend von den jahrelangen guten 
Erfahrungen mit dem Krisennotdienst 
an Wochenenden stellt sich die Frage, 
wie unter Berücksichtigung der gege-
benen Strukturen auch an den Wo-
chentagen Montag 8 Uhr bis Freitag 20 
Uhr zukünftig Krisennotdienst geleistet 
werden kann. 
ƒ Kernbedingung einer funktionierenden 
Krisenintervention auch an den Wo-
chentagen ist die unmittelbare Beteili-
gung eines Facharztes im Krisendienst-
team für die ambulant-aufsuchende 
Krisenintervention. 
Eine über die bestehenden Ko-
operationsformen mit dem Sozial-
psychiatrischen Dienst und Krisennot-
dienst an Wochenenden noch hinaus-
gehende Aktivität der haupt-amtlichen 
und der in den psychiatrischen Kliniken 
tätigen Ärzte ist aufgrund deren Inan-
spruchnahme durch ihre hauptberufli-
che dienstliche Tätigkeit jedoch nicht 
möglich.  
ƒ Notwendig ist also entweder eine stär-
kere Einbeziehung der nieder-
gelassenen Fachärzte (die jedoch 
selbst überwiegend dieses weder für 
durchführbar noch für erforderlich hal-
ten) oder eine Erweiterung der notärzt-

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 11
 
lichen Kompetenzen und Funktionen im 
Rahmen des Rettungswesens und/oder 
des Gesundheitsamtes. 
ƒ Für die unterschiedlichen und zum Teil 
sehr differenzierten Aufgaben-
stellungen im Rahmen der psych-
iatrischen Krisenintervention und Not-
fallbehandlung müssen im Rahmen der 
kommunalen Gesundheitskonferenz ein 
regelmäßiger Austausch zur aktuellen 
Situation erfolgen und Lösungsansätze 
für spezifisch psychiatrisch-fachliche 
Fragen gesucht werden. Hierbei geht 
es darum, in Kooperation der verschie-
denen organisatorischen und finanziel-
len Strukturen die Notfallversorgung auf 
einem fachlich ausreichendem Niveau 
sicherzustellen und zu finanzieren.  
ƒ Aus städtischer Sicht müsste zumin-
dest für die ärztlichen Leistungen im 
Rahmen der Krisenintervention die Ab-
rechnung über „Notfallscheine“ mit der 
KV zur Regel werden. 
 
2.1 Kriseninterventionen 
 
Die im Vorbericht mitgeteilten guten Erfah-
rungen mit dem Krisennotdienst an Wo-
chenenden haben sich ohne Einschränkun-
gen auch in den vergangenen 3 Jahren so 
bestätigt. Nach den bisherigen Erfahrungen 
ist dieses Angebot ein unverzichtbarer Anteil 
der kommunalen Versorgungsstruktur. Da-
her wird grundsätzlich die Ausweitung des 
Krisennotdienstes auf alle Wochentage be-
fürwortet –z.B. auch mit eingeschränkten 
Bereitschaftszeiten (z.B. nur 16-22 oder 
auch 20-24 Uhr). 
Die Tandemstruktur des Notdienstteams soll 
in jedem Fall – auch aus Sicherheits- und 
forensischen Gründen bestehen bleiben. Die 
Möglichkeit der weiteren Mitarbeit von Pfle-
gekräften, niedergelassenen Fachärzten und 
ggf. auch Studenten der Sozialpädagogik, 
bzw. der Medizin oder Psychologie neben 
einer in der Psychiatrie erfahrenen 1. Kraft 
wird diskutiert.  
 
2.1.1 Auswertung der Krisennotdienstdo-
kumentation des Jahres 2005 
 
Die fortlaufende Einzelfall-Dokumentation 
der Einsätze des Krisennotdienstes ermög-
licht eine Darstellung von Trends der Daten 
und Merkmale. 
Zunächst zeigt sich im Zeitverlauf ein konti-
nuierlicher Anstieg der Fallzahlen und Inan-
spruchnahme: 
 
Tabelle 2 
2002 2003 2004 2005 2006 
  197   232   257   294   408* 
 
*01 - 06 2006: 204 Fälle, Hochrechnung 
 
Tendenziell nimmt dabei der Anteil der 
Hausbesuche an allen Beratungsfällen zu-
gunsten telefonischer Interventionen ab.   
 
Tabelle 3 
2000-2002 2005 2006 
60 % 54 % 41% 
 
Auch Einweisungen in ein Krankenhaus 
werden relativ seltener erforderlich. 
 
Tabelle 4 
2000-2002 2005 2006 
32 % 30 % 23% 
 
Im Diagnosen-Spektrum zeigen sich 
Schwankungen, jedoch keine eindeutigen 
Verschiebungen, die als unabhängig von 
natürlichen Verlaufsschwankungen oder 
diagnostischen Konventionen zu bewerten 
wären.

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 12 
 
Tabelle 5 2000-2002 2005 2006 
 
Schizophrenie 
(F20, 21, 25, 28, 29, 22-24) 
 
27 % 
 
34 % 
 
27 % 
Substanzabhängigkeit und –missbrauch 
(vorwiegend Alkohol) 
(F10, F11-19) 
 
 
30 % 
 
 
35 % 
 
 
22 % 
Akute Belastungsreaktion 
(F43) 
 
20 % 
 
24 % 
 
18 % 
Suizidgefahr 
 
 
15 % 
 
11 % 
 
16 % 
Anpassungsstörung 
(F43.2) 
 
10 % 
 
10 % 
 
12 % 
Affektive Psychose 
(F30-39) 
 
10 % 
 
18 % 
 
23 % 
 
Persönlichkeitsstörung 
(F60-62) 
 
12 % 
 
13 % 
 
24 % 
Neurot. und somatoforme Störungen 
(F40-42, 44-45, 48) 
  
  7 % 
 
  3 % 
 
Ein eindeutiger Zusammenhang der Fall-
zahlentwicklung mit der Zunahme der Men-
schen in betreuten Wohnformen für psy-
chisch und Suchtkranke ergibt sich aus der 
Dokumentation nicht. 
 
2.1.2 Zu der Handlungsempfehlung Kri-
sennotdienst und psychiatrische Notfall-
versorgung 
 
Die im Vorbericht mitgeteilten guten Erfah-
rungen mit dem Krisennotdienst an Wo-
chenenden haben sich ohne Einschränkun-
gen auch in den vergangenen 3 Jahren so 
bestätigt. 
Seit dem Vorjahr hat sich eine nicht unbe-
trächtliche Fallzahlsteigerung ergeben,  
die zumindest zeitlich einhergeht mit der 
deutlichen Zunahme ambulanter Wohnbe-
treuungsverhältnisse psychisch kranker 
Menschen infolge der so genannten Hoch-
zonung und der durch entsprechende Leis-
tungsvereinbarungen des Landschaftsver-
bandes begründeten Verdoppelung ambu-
lanter Betreuungsverhältnisse gegenüber 
dem Sommer 2003. Ein eindeutiger Zusam-
menhang der Fallzahlentwicklung mit der 
Zunahme der Menschen in betreuten Wohn-
formen für psychisch und Suchtkranke lässt 
sich jedoch aus der Falldokumentation nicht 
herleiten. Der mögliche Zusammenhang 
zwischen diesen Entwicklungen muss durch  
 
 
 
Auswertungen der Krisennotdienstdoku-
mentation noch näher untersucht werden. In  
 
jedem Fall ergibt sich die Notwendigkeit, die 
Praxis der psychiatrischen Krisen- und Not-
fallversorgung auch weiterhin kritisch zu be-
obachten, die verfügbaren Daten auszuwer-
ten und ggf. Organisations- und Finanzie-
rungsstrukturen anzupassen. 
Dabei wurde durch die Erfahrungen auch der 
vergangenen 3 Jahre die Struktur der ambu-
lanten psychiatrischen Notfallversorgung mit 
dem Einsatz eines so genannten Tandems 
aus nichtärztlichen und fachärztlichen Mitar-
beitern bestätigt und von allen Beteiligten als 
sinnvoll anerkannt. 
 
2.1.3 Aktuelle Überlegungen zur Weiter-
entwicklung der Organisation des Kri-
sennotdienstes 
 
Die Ergebnisse des Forschungsprojektes 
über psychiatrische Unterbringungen des 
ZPE der Universität Siegen im Auftrag des 
Landesgesundheitsministeriums, die Anfang 
Januar vom neuen Gesundheitsminister 
Laumann (MAGS NRW, Düsseldorf, 
04.01.2006) vorgestellt und kommentiert 
wurden, greifen die in Münster schon formu-
lierten Handlungsempfehlungen auf und ak-
zentuieren sie insbesondere hinsichtlich der 
Ausweitung des psychiatrischen Notdienstes 
über das Wochenende hinaus auf alle Wo-
chentage. Der Minister forderte die Kommu-

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 13
 
nen auf,  ihr Hilfesystem auf mögliche 
Schwachstellen zu untersuchen und dann 
notwendige Konsequenzen zu ziehen.  
 
Im Berichtszeitraum konnte die Aufrechter-
haltung des Krisennotdienstes an Wochen-
enden, trotz zunehmender organisatorischer 
Schwierigkeiten bei der Gewinnung vor al-
lem der ärztlichen Honorarmitarbeiter des 
Krisennotdienstes, durch die Organisation 
und erfolgreiche Durchführung einer weite-
ren Fortbildungsveranstaltung am 
14.12.2005 in der Universitätsklinik Münster 
zum Thema Suizidalität unterstützt und ge-
fördert werden. 
 
Insbesondere auch aufgrund der Inan-
spruchnahme durch die Folgen der so ge-
nannten Hochzonung (Vgl. Abschnitte 2.3.6,  
…) müssen Bemühungen der Verwaltung 
um eine stärkere Einbeziehung der nieder-
gelassenen Fachärzte oder eine Erweiterung 
der notärztlichen Kompetenzen in Funktio-
nen im Rahmen des Rettungswesens noch 
zukünftig unternommen werden. 
Die kommunale Gesundheitskonferenz hat 
sich bisher dem Thema der psychiatrischen 
Krisenintervention und Notfallbehandlung 
noch nicht schwerpunktmäßig widmen kön-
nen. 
 
Regelungen zur Abrechnung ärztlicher Leis-
tungen im Rahmen der Krisenintervention 
mit der kassenärztlichen Vereinigung stehen 
ebenfalls noch aus. 
 
2.2 Zu den Handlungsvorschlägen Bera-
tung und Kontakt 
Zusammenfassung der Handlungsvor-
schläge Beratung und Kontakt (vgl. Hand-
lungsprogramm, Kapitel 2.2, November 
2002) 
ƒ Prüfung der quantitativen Erweiterung 
der personellen Ressourcen in den 
Kontakt- und Beratungsstellen der Trä-
ger des Betreuten Wohnens mit dem 
Ziel der Ausweitung der Beratungstä-
tigkeit  und im kommunalen Sozialpsy-
chiatrischen Dienst mit dem Ziel der 
Ausweitung der Sozialarbeit für die Be-
reiche Kinder- und Jugendpsychiatrie 
und ambulante Suchtkrankenhilfe. Dort 
muss darüber hinaus die quantitative 
Erweiterung der entsprechenden ärztli-
chen Kompetenzen und Kapazitäten 
durch die Verwaltung geprüft werden. 
ƒ Weiterentwicklung der einzelfall-
bezogenen Hilfeplanung in Kooperation 
der verschiedenen Einrichtungen und 
Dienste und Entwicklung eines träger- 
und einrichtungsübergreifenden Case-
Managements 
ƒ Weiterentwicklung der Konzepte für 
den psychiatrischen und psycho-
sozialen Krisennotdienst an den Wo-
chentagen unter Einbeziehung der 
Kassenärztlichen Vereinigung als Ver-
tretung der niedergelassenen Ärzte 
ƒ Klärung der Finanzierungs-
voraussetzungen für eine nichtklinische 
„Krisenstation mit Übernachtungs-
möglichkeit“ außerhalb der stationären 
psychiatrischen Einrichtungen. 
ƒ Fortführung der Geronto-
psychiatrischen Beratung als städtisch 
geförderte bürgernahe Beratungs- und 
Kontaktstelle.  
Die grundsätzlichen Ausführungen zum Ab-
schnitt Beratung und Kontakt im Handlungs-
programm (Seite 29) haben unverändert 
Gültigkeit. Auch die entsprechenden Struktu-
ren bestehen im Wesentlichen wie dort be-
schrieben fort. 
 
Die Inanspruchnahme des Sozial-
psychiatrischen Dienstes (Zahl der Klienten) 
ist leicht angestiegen. Die Ursachen sind 
vermutlich in den veränderten sozialen und 
gesetzlichen Rahmenbedingungen und den 
komplexeren Anforderungen zu suchen, die 
die Gesellschaft an den Einzelnen stellt und 
denen immer mehr Menschen offenbar nicht 
mehr gewachsen sind. Es wächst die Grup-
pe derjenigen, die sich auf die strukturierten 
Behandlungsangebote der Regelversorgung 
nicht  immer einlassen können.

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 14 
 
  
Diagnosestatistik Sozialpsychiatrischer Dienst 2005 
(personenbezogene Auswertung) 
 
Tabelle 7 
 
Diagnosegruppe 
führende Diagnose 
 
Anzahl 
F0 Organische u. symptomat. Ps.St. 107 5,9 %
F1 Psychotrope Substanzen 347 19,2 %
F2 Schizophrenie u. wahnh. St. 385 21,3 %
F3 Affektive Störungen 137 7,6 %
F4 Neurotische, Belastungs- u. somatoforme Störungen 167 9,2 %
F5 Verh.auff. mit körperl. St. (Essstörungen) 6 0,3 %
F6 Persönlichkeits- u. Verh.störungen 105 5,8 %
F7 Intelligenzminderung 15 0,8 %
F8 Entwicklungsstörungen 4 0,2 %
F9 Verh. St. M B i Kindh. U. Jugend 64 3,5 %
F99 nicht näher bez. Psych.St. 324 17,9 %
sonstige 28 1,5 %
fehlend 118 6,7 %
gesamt 1807 100 %
 
Tabelle 6 2003 2004 2005 
Klienten insgesamt 
davon 
• Frauen 
• Männer 
1.674 
 
794 
846 
• K.A. 
1.642
 
797 
813 
  32   34 
1.807
 
857 
910 
  40 
 
Erstkontakte 
• Frauen 
• Männer 
• K.A. 
740
358 
354 
  28 
794 
361 
405 
  28 
827
388 
407 
  32 
 
Hausbesuche 1.087 1.077 1.252
Beratungsgespräche mit Klienten im Amt 755 934 933
Betreuungsanregungen/Gutachten/ 202
Stellungnahmen 
134 135
Kriseninterventionen k.A. 97 118
Mitwirkung bei Anträgen auf Einglie-
derungshilfe Wohnen (Hilfeplanverfahren/ 
Clearingstelle) 
75 125 152
*einschl. Daten der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 15
 
Auf die weitere Darstellung der Einzelheiten 
zu den verschiedenen Beratungs- und Kon-
taktstellen wird hier aus Gründen der Über-
sichtlichkeit verzichtet und auf die entspre-
chenden Jahresberichte (PSZ, Trockendock, 
Krisenhilfe, Gerontopsychiatrische Bera-
tungsstelle) und die Arbeitsberichte des Ge-
sundheitsamtes (der Jahre 2004 und 2005, 
darin: 4.2.1 Sozialpsychiatrischer Dienst) 
verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.2.1  Zur Umsetzung der Handlungsbe-
darfe  
 
Tab 8 Basisdaten des LWL zu Platz- bzw. 
Fallzahlen wohnbezogener Eingliederungs-
hilfen in der Stadt Münster (Auszug) 
 
 2.2.1.1 Ressourcen in den 
 Beratungsstellen 
 
Die Zahl der psychisch kranken Menschen in 
Münster, die ambulante Eingliederungshilfen 
zum Wohnen erhalten, ist tatsächlich in den 
vergangenen 3 Jahren um über 100 % an-
gestiegen: 
 
Auf diesem Hintergrund ist in jedem Fall da-
von auszugehen, dass die Zahl derjenigen 
Menschen, die nach Beendigung dieser 
Betreuungsform noch weiterhin ambulanten 
Beratungsbedarf geltend machen werden, 
zunimmt. Damit wird auch die erwartete 
Mehrbelastung der Kontaktstellen und 
Betreuungsbüros der Anbieter des Betreuten 
Wohnens (unter anderem Psychosoziales 
Zentrum, Betreuungsbüro BEWO, Trocken-
dock) sowie des Sozial-psychiatrischen 
Dienstes eintreten. 
Wie schon 2003 erwartet, haben die Not-
wendigkeiten der Haushaltskonsolidierung 
die seit Beginn der 2000er Jahre aus fachli-
cher Sicht gebotene Aufstockung der Mitar-
beiterzahl des Sozialpsychiatrischen Diens-
tes um je 2 für die neuen Arbeitsfelder Kin-
der- und Jugendpsychiatrie und ambulante 
Suchtkrankenhilfe verhindert. Dieser Um-
stand – und darüber hinaus z. B. auch die 
erheblich vermehrte Inanspruchnahme der 
verfügbaren Jahresarbeitszeit der ärztlichen 
und nichtärztlichen Mitarbeiter des Dienstes 
durch die obligate Beteiligung am Clearing-
verfahren des LWL für die Eingliederungshil-
fen zum Wohnen – haben zu der erwarteten 
Verdichtung und Konzentration der Arbeits-
formen zu Lasten der regelmäßigen und 
kontinuierlichen Betreuung von auch „aktuell 
weniger akut Kranken“ geführt, im Sinne des 
bereits 2003 befürchteten „Teufelskreises“. 
Eine weitere Einschränkung der Arbeitsmög-
lichkeiten des Sozialpsychiatrischen Diens-
tes ergab sich durch die Wiederbesetzungs-
sperre einer halben Planstelle für den Be-
reich Therapie und Hilfe sofort seit Mai 2005, 
wonach diese Tätigkeiten durch die verblei-
benden Mitarbeiter mit übernommen werden 
mussten. 
Die empfohlene quantitative Erweiterung der 
personellen Ressourcen in den Kontakt- und 
Beratungsstellen der Träger des Betreuten 
Wohnens und dem kommunalen Sozial-
psychiatrischen Dienst konnten also bisher 
nicht umgesetzt werden. Dies gilt ebenso für 
die erforderliche quantitative Erweiterung der 
ärztlichen Kompetenzen und Kapazitäten im 
Sozialpsychiatrischen Dienst. Wegen der 
infolge der so genannten Hochzonung (vgl. 
Ambulante betreute Wohnformen in Münster 
 
Tabelle 8 
Datum   Gesamt psych Kr geist Beh SK  MB/KB 
 
Juni 2002  207/213 150/156 45  12  0 
 
30.06.2004  416  301  62  32  21 
 
30.06.2005  417  302  62  32  21 
 
31.12.2005  438  311  69  34  24

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 16 
 
unten im Abschnitt Betreutes Wohnen) in-
zwischen erfolgten erheblichen Ausweitung 
ambulanter Betreuungsverhältnisse im 
Rahmen der Eingliederungshilfen zum Woh-
nen muss die personelle Verstärkung gerade 
auch dieser ärztlichen Arbeitsfelder nach wie 
vor oberste Priorität haben. 
 
2.2.1.1.1 Therapie und Behandlungsmög- 
lichkeiten für psychisch er-
krankte, geistig behinderte Men-
schen 
 
Mit dem Ratsbeschluss vom 11.06.2003 
(Vorl. 176/2003 – Dez. V) war die Verwal-
tung ergänzend mit der Prüfung der Frage 
beauftragt worden, wie für psychisch er-
krankte, geistig behinderte Menschen aus-
reichende Therapie- und Beratungsmöglich-
keiten geschaffen werden können. 
Mit diesen Fragen beschäftigt sich einge-
hend die Regionalkonferenz zur Weiterent-
wicklung der Lebenswelten von Menschen 
mit geistiger Behinderung in Münster. In ihrer 
58. Sitzung am 10.09.2004, die im Westfäli-
schen Wohnverbund der Westfälischen Kli-
nik Münster an der Friedrich-Wilhelm-Weber-
Straße stattfand, wurden Ergebnisse der 
Arbeitsgruppe Gesundheit der Regionalkon-
ferenz, ein Projekt der Katholischen Fach-
hochschule (Prof. Hülshoff) „Diabetes und 
geistige Behinderung“, die Angebote des 
Wohnverbundes und der Internistischen Ab-
teilung der Westfälischen Klinik dargestellt 
und diskutiert. Die internistisch-
psychiatrische Abteilung bietet eine integrier-
te Akutbehandlung für internistisch-
psychiatrische Störungsbilder auch geistig 
behinderter Menschen, die einen geschulten 
Rahmen zur Diagnostik und Behandlung 
internistischer Erkrankungen benötigen. In 
der Abteilung besteht ein Arbeitskreis zur 
Behandlung von Menschen mit geistigen 
Behinderungen. Oberstes Ziel aller speziali-
sierten Maßnahmen ist die baldige Rein-
tegration der geistig behinderten Patienten in 
die bestehenden sozialen und personellen 
Bezüge. 
 
2.2.1.2 Individuelle Hilfeplanung 
 
Die einzelfallbezogene Hilfeplanung in Ko-
operation der verschiedenen Einrichtungen 
und Dienste hat durch die Vorgaben der 
Clearingstelle des Landschaftsverbandes in 
Kooperation mit der städtischen Behinder-
ten- und Psychiatriekoordination weitere 
Impulse erfahren. Andererseits weist das 
Verfahren in seiner gegenwärtigen Organisa-
tionsform und Anwendung erhebliche struk-
turelle und inhaltliche Mängel auf (Vgl. unten 
im Abschnitt Wohnen) und erfüllt noch kei-
neswegs den Anspruch einer ganzheitlichen 
integrierten Hilfeplanung für komplex beein-
trächtigte psychisch kranke Menschen. Die-
se wird in erster Linie durch den Land-
schaftsverband Westfalen-Lippe als gegen-
wärtig für die individuelle und strukturelle 
Hilfeplanung für den großen Bereich der 
Eingliederungshilfen zum Wohnen verant-
wortlichen Leistungsträger in Kooperation 
mit den Gremien bei der Stadt Münster (Re-
gionalkonferenz für geistig behinderte Men-
schen und Arbeitskreis Psychiatrie) weiter-
entwickelt werden müssen. 
 
2.2.1.3 Zu den Handlungsempfehlungen  
hinsichtlich der Weiterentwicklung des psy-
chiatrischen und psychosozialen Krisennot-
dienstes vgl. oben 2.1. 
 
Die früheren Überlegungen zu einer nicht 
klinischen „Krisenstation mit Übernachtungs-
möglichkeit“ außerhalb der stationären psy-
chiatrischen Einrichtungen wurden von den 
Mitgliedern des Arbeitskreises Psychiatrie 
als gegenwärtig nicht sinnvoll finanzierbar 
und als nicht vorrangig bedeutsame Planung 
aufgegeben. 
 
2.2.1.4 Die Fortführung der gerontopsychi-
atrischen Beratung als städtisch geförder-
ter bürgernaher Beratungs- und Kontaktstel-
le ist notwendig und steht gegenwärtig nicht 
in Frage. 
 
2.3 Ambulante psychiatrische Pflege 
Handlungsansatz Ambulante psychiatri-
sche Pflege (vgl. Handlungsprogramm, 
Kapitel 2.3, November 2002) 
ƒ Gegenwärtig werden strittige Fragen 
bzgl. der Kostenerstattung durch die 
Krankenkassen z.B. über Umfang und 
Dauer der im Einzelfall zu leistenden 
ambulanten psychiatrischen Pflege ge-
richtlich geprüft. 
ƒ Je nach Ausgang dieser Verfahren 
muss die Verwaltung auch zukünftig 
notwendige Maßnahmen zum Erhalt 
dieses Versorgungsangebotes prüfen

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 17
 
(z.B. Übernahme in kommunale Trä-
gerschaft). 
 
Nach den jahrelangen Querelen um die am-
bulante psychiatrische Krankenpflege liegen 
seit dem 1.7.2005 die Empfehlungen des 
gemeinsamen Bundesauschusses der Ärzte 
und Krankenkassen zur ambulanten psychi-
atrischen Krankenpflege vor, die einerseits 
endlich eine bundesweite Einheitlichkeit der 
Anspruchvoraussetzungen und Finanzie-
rungsregelungen ermöglichen, andererseits 
jedoch im Gegensatz zu der bisher in Müns-
ter geübten Praxis eine erhebliche Ein-
schränkung des Nutzerkreises und der Dau-
er dieser Betreuungsform bedeuten und in-
zwischen schon zu einer erheblichen Ein-
schränkung des Kreises der ambulant psy-
chiatrisch gepflegten Patienten und auch zu 
einem Abbau des bisher hierfür verfügbar 
gewesenen Mitarbeiterstabes geführt haben. 
Zwar konnten bisher gravierende Auswir-
kungen im Sinne einer Verschlechterung der 
Betreuungssituation für den einzelnen psy-
chisch kranken Menschen im wesentlichen 
durch Überleitung in die ambulante Einglie-
derungshilfen zum Wohnen vermeiden wer-
den, dies jedoch um den Preis des hier er-
heblich höheren bürokratischen Aufwandes 
für Antragsstellung und Durchführung der 
Betreuung als auch um den Preis des nun-
mehr vollständigen Übergangs der Kosten-
belastung für die aufsuchende Betreuung auf 
den Sozialhilfeträger. 
 
Andernorts (z. B. Köln) werden gegenwärtig 
Möglichkeiten geprüft, die vom Bundesaus-
schuss erlassenen engen Regelungen ge-
richtlich prüfen und ggf. verändern zu lassen. 
 
Die Gesundheits- und Sozialverwaltung soll-
te die Entwicklung der Regelungen zur am-
bulanten psychiatrischen Krankenpflege auf 
Landes- und Bundesebene weiter verfolgen 
und ggf. geeignete Maßnahmen vorsehen, 
um den Bestand dieses Versorgungszwei-
ges für psychisch kranke Menschen auch 
weiterhin zu sichern. Hierzu bedarf es in 
erster Linie des Fortbestandes geeigneter 
Mitarbeiterteams mit Erfahrungen in der auf-
suchenden psychiatrischen Pflege. 
 
2.4 Ambulante Soziotherapie 
Handlungsansatz Soziotherapie 
(vgl. Handlungsprogramm, Kapitel 2.4, 
November 2002) 
ƒ Zu klären ist die Frage, inwieweit die 
Ärzte Sozialpsychiatrischer Dienste als 
„Vertragsärzte“ die Indikationen zur 
ambulanten Soziotherapie stellen und 
die ambulanten Soziotherapie ver-
ordnen können. 
ƒ Im Rahmen der Durchführung ambu-
lanter Soziotherapie sind die ärztlichen 
Behandlungen und die weiteren ambu-
lanten komplementären Angebote zu 
koordinieren. Dies umfasst nicht nur die 
im engeren Sinne „ärztlich verordneten 
Leistungen (ambulante psychiatrische 
Behandlungspflege, Ergotherapie)“, 
sondern auch sonstige BSHG- oder 
kommunal finanzierte Hilfen oder Maß-
nahmen der beruflichen Rehabilitation. 
Ein Teil der Leistung besteht damit 
auch in der Initiierung und Koordinie-
rung der Hilfen und in der fachlichen 
Anleitung anderer Leistungserbringer 
im Sinne des Case-Managements. 
Weitere Instrumente hierfür sind z.B. 
Helferkonferenzen, Arbeitskreise und 
telefonische Absprachen. Für die Um-
setzung vergleichbar komplexer Hilfe-
planungsprozesse im Einzelfall werden 
gegenwärtig Konzepte wie der integ-
rierte Behandlungs- und Rehabilitati-
onsplan erprobt [8]. Ambulante Sozio-
therapie muss hier integriert werden. 
Bisher kamen aufgrund unterschiedli-
cher Einschätzungen z.B. zum Bedarf 
und zu Leistungsentgelten keine Ver-
einbarungen zwischen Krankenkassen 
und Leistungserbringern zustande. 
ƒ Die Entwicklung der notwendigen 
Strukturen zur Einführung und Nutzung 
der Krankenkassenleistung ambulante 
Soziotherapie wird ein Gegenstand der 
weiteren Arbeit des Arbeitskreises Psy-
chiatrie Münster sein, über die Ergeb-
nisse wird in den entsprechenden Pro-
tokollen berichtet werden. 
 
Trotz entsprechender Bemühungen des Ar-
beitskreises Psychiatrie ist die Entwicklung 
der notwendigen Strukturen zur Einführung

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 18 
 
und Nutzung der vorgesehenen Kranken-
kassenleistung ambulante Soziotherapie in 
Münster wie auch andernorts (vgl. Bericht 
der Aktion psychisch Kranke vom …) bisher 
gescheitert. Von allen Mitgliedern des Ar-
beitskreises Psychiatrie wurden weitere Be-
mühungen der kommunalen Psychiatrieko-
ordination in dieser Hinsicht als gegenwärtig 
nicht aussichtsreich verworfen, so dass zu-
nächst die Entwicklung der Verhandlungen 
auf Verbands-, Landes- und Bundesebene 
zu diesem Regelungsbereich abgewartet 
werden muss. Bedauerlicher Weise muss 
hier wie auch im Bereich der ambulanten 
psychiatrischen Krankenpflege (vgl. 2.3) mit 
einer entsprechend restriktiven Haltung des 
gemeinsamen Bundesausschusses der Ärz-
te und Krankenkassen sowie der Kranken-
kassen generell gerechnet werden. 
 
2.5.1 Betreutes Wohnen - ambulante und 
stationäre Einrichtungsformen 
Zusammenfassende Handlungsvorschlä-
ge Betreutes Wohnen (vgl. Handlungs-
programm, Kapitel 2.5, November 2002) 
• Ausbau der bisherigen Angebote, 
insbesondere im Bereich Sucht 
• Schlüsselflexibilisierung: Betreuung 
nach tatsächlichem Bedarf 
• Lösungen für chronisch mehrfach-
beeinträchtigte psychisch Kranke 
mit Suchterkrankungen 
• Lösungen für multitraumatisierte Pa-
tientInnen mit emotional-instabiler 
Persönlichkeitsstörung 
• Klärung des Bedarfs an fakultativ 
geschlossenen Angeboten 
• Entwicklung von Konzepten zur In-
tegration bisher forensisch unterge-
brachter Patienten in bestehende 
Münsteraner Wohneinrichtungen 
bzw. zur regionalen Rehabilitation 
dieser Patienten 
• Klärung der Möglichkeit, im ambu-
lanten betreuten Wohnen auch am-
bulante psychiatrische Pflege zu 
bekommen 
• Entwicklung von Konzepten für die 
Individuelle Hilfeplanung (Kriterien), 
z.B. auf der Grundlage des Modell-
projektes zum IBRP 
• Klärung der zukünftigen Zuständig-
keit für die ambulante Eingliede-
rungshilfe zwischen örtlichem und 
überörtlichem Sozialhilfeträger 
durch die zu erwartende Rechtsver-
ordnung des Landes. 
• Intensivierung des Planungs-
prozesses zwischen LWL, Stadt, 
kommunalpolitischen Gremien und 
Trägern durch ein regelmäßiges 
Konsultationsverfahren. 
Auf die vielfältigen Veränderungen im Ver-
sorgungsbereich des ambulanten und statio-
nären betreuten Wohnens durch die Ver-
ordnung zur Änderung der Verordnung 
zur Ausführung des Bundessozialhilfege-
setzes (AV-BSHG) der Landesregierung 
vom 20.06.2003  wurde schon hingewiesen. 
Durch die Verordnung werden die überörtli-
chen Träger der Sozialhilfe (Landschaftsver-
bände) befristet für alle ambulanten und sta-
tionären Leistungen der Eingliederungshilfe 
für behinderte Menschen, die dem Ziel eines 
selbständigen Wohnens dienen, zuständig, 
weil die bisher getrennte Zuständigkeit (der 
örtlichen Sozialhilfeträger für die ambulante 
und der überörtlichen Sozialhilfeträger für die 
stationären Leistungen der Eingliederungs-
hilfe für behinderte Menschen) nicht überall 
zu einem bedarfsgerechten Ausbau ambu-
lanter Hilfen vor Ort geführt hatten.  
Als Ziel formulierte die Landesregierung , 
vorhandene örtliche Versorgungslücken 
(Disparitäten) aufzuheben, möglichst 
zeitnah eine flächendeckende und be-
darfsgerechte Angebotsstruktur für be-
hinderte Menschen zu entwickeln, den 
behinderten Menschen damit die soziale 
Integration und ein selbstbestimmtes Le-
ben in ihrer Heimatgemeinde zu ermögli-
chen und letztlich dem deutlichen An-
stieg der Fälle und der Kosten im statio-
nären Bereich entgegen zu wirken.  Ein 
quantitativ und qualitativ verbessertes ambu-
lantes Angebot dient nach Auffassung der 
Landesregierung nicht nur den Interessen 
und Bedürfnissen der behinderten Men-
schen, sondern auch den Kostenträgern und 
führt insgesamt zu einer finanziellen Entlas-
tung.  
Damit nach Ablauf der Befristung der so ge-
nannten Hochzonung verwertbare Erkennt-
nisse für eine auf Dauer angelegte Zustän-
digkeit für die Eingliederungshilfe für behin-
derte Menschen vorliegen und Instrumente

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 19
 
für eine an den Bedürfnissen der behinder-
ten Menschen orientierte bedarfsgerechte 
ambulante Versorgungsstruktur entwickelt 
werden, die effektiv und effizient optimale 
Hilfe anbieten, wird die befristete Zuständig-
keitszusammenführung durch wissenschaft-
liche Begleitung unterstützt und vom zustän-
digen Ministerium ausgewertet. Da bundes-
rechtliche Regelungen zu beachten sind, 
können eine Reihe von Regelungen, wie z. 
B. auch eine Kostenerstattungsregelung zum 
Schutz so genannter Anstaltsorte, durch die 
Landesregierung nicht getroffen werden, 
sondern müssen z. B. im Rahmen von Ziel-
vereinbarungen zwischen den örtlichen und 
dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
geregelt werden. 
 
2.5.2 Ausführungsverordnung BSHG, Be-
gründung, Abschnitt B, besonderer Teil 
 
Im Abschnitt B, besonderer Teil ihrer Be-
gründung zu der Verordnung führt die Lan-
desregierung weiter aus, dass sie mit der 
Zuständigkeitsregelung zur Zusammen-
führung aller Hilfen im Bereich Wohnen für 
behinderte Menschen bei den überörtlichen 
Trägern der Sozialhilfe (Landschafts-
verbänden) die behinderten Menschen im 
Sinne der § 39 ff BSHG, also insbesondere 
geistig, seelisch und körperlich behinder-
te sowie suchtkranke Menschen , die vorü-
bergehend oder für längere Zeit nicht selb-
ständig oder ohne fremde Hilfe leben können 
und Leistungen mit dem Ziel eines selbstän-
digen Wohnens benötigen, erreichen will ( Zu 
Artikel 1, zu Nr. 2.1). In Betracht kommen 
vor allem Personen, für die ein stationäres 
oder teilstationäres Angebot nicht oder nicht 
mehr die adäquate Hilfe darstellt und Perso-
nen, für die durch ein Angebot des selbstän-
digen betreuten Wohnens eine stationäre 
oder teilstationäre Aufnahme in eine Einrich-
tung vermeiden werden kann. Dabei könne 
das Ziel des selbständigen Wohnens auch 
dadurch erreicht und sichergestellt werden, 
dass Menschen mit Behinderungen – je 
nach Beeinträchtigung im Einzelfall – auf 
Dauer ein geringes Maß an psychosozialer 
Betreuung zum selbständigen Wohnen ge-
mäß § 39, 40 BSHG erhalten. Die überörtli-
chen Träger der Sozialhilfe sind zuständig 
für alle Formen des selbständigen Wohnens, 
die dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe dienen. 
Dies bezieht sich auf die gesamte Ange-
botspalette von Wohnen in einem Wohn-
heim, über Wohnen in einer Wohngrup-
pe/Wohngemeinschaft bis hin zum Einzel-
wohnen oder sogar Wohnen mit Angehöri-
gen/Partnern. Hilfe zum selbständigen Woh-
nen kann dabei im Einzelfall auch in der Her-
kunftsfamilie geleistet werden. Ausgehend 
von der Zielsetzung der Regelung kann es 
sich dabei aber nur um Ausnahmefälle han-
deln, für die entsprechende Voraussetzun-
gen der Selbständigkeit (z.B. baulicher Art) 
vorliegen müssen. 
Maßstab selbstbestimmten Wohnens sind 
die Lebensformen unserer Gesellschaft. 
Menschen mit Behinderungen unterscheiden 
sich in ihren Grundbedürfnissen nicht von 
Menschen ohne Behinderungen. Es muss 
sich um bedarfsgerechte Angebote handeln, 
die mit anderen ambulanten Hilfen, aber 
auch mit stationären Angeboten ein abge-
stimmtes Netz eines differenzierten Hilfear-
rangements bilden, um im Einzelfall eine 
passgenaue Hilfe leisten zu können. Flie-
ßende Übergänge zwischen stationären, 
teilstationären und ambulanten Angeboten 
müssen möglich sein. Eine wichtige Rolle 
können hierbei auch Übergangs-
einrichtungen erfüllen. 
 
Ziel ist die Gewährung sämtlicher Leistun-
gen, die im Zusammenhang mit selbständi-
gem Wohnen stehen, aus einer Hand. Hilfe 
aus einer Hand bedeutet auch Verantwor-
tung aus einer Hand und regionale Pla-
nungsentscheidung aus einer Hand. Eine 
geteilte Verantwortung würde nur erneut zu 
Schnittstellen und „Verschiebebahnhöfen“ 
führen. Schnittstellenprobleme dürfen nicht 
dazu führen, dass Leistungen eingeschränkt 
werden. Der Katalog der im § 2 Abs. 1 Nr. 2 
aufgeführten Leistungen ist daher umfas-
send zu verstehen. Er enthält auch die Hilfe 
zum Lebensunterhalt. … Die Entscheidung 
aus einer Hand muss zur Folge haben, dass 
mit der Entscheidung über selbständiges 
Wohnen auch alle anderen in diesem Zu-
sammenhang notwendigen Hilfen zur selb-
ständigen Lebensführung erbracht werden. 
Dies kann nur durch die alleinige Zuständig-
keit eines Trägers der Sozialhilfe für alle 
Hilfen erreicht werden. … 
 
Ambulante Hilfe vor Ort und Hilfe aus einer 
Hand müssen ein passgenaues Angebot zur 
Bewältigung der Lebenssituation behinderter 
Menschen darstellen, damit den betroffenen 
Menschen geholfen wird, ein selbständiges

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 20 
 
Leben zu führen. Auf den Einzelfall bezoge-
ne Beratungen über alle mit der Lebenssi-
tuation zusammenhängenden Probleme, 
gemeinsame Lösungsversuche mit den Be-
troffenen, die Entwicklung von mittel- und 
langfristigen Perspektiven zur Verselbstän-
digung gemeinsam mit den Betroffenen und 
die Vermittlung und Koordination geeigneter 
Hilfeangebote einschl. notwendiger materiel-
ler Hilfen sind wesentliche Elemente der 
Zuständigkeitsbündelung. 
Der Ausbau und die Sicherung des selb-
ständigen Wohnens als Hilfeform ist nicht 
nur als Problem der Kostenträgerschaft zu 
sehen, sondern erfordert auch, dass die 
notwendigen medizinischen, psychischen, 
sozialen und sonstigen Versorgungs-, Bera-
tungs-, Begegnungs-, Beschäftigungs- und 
Unterstützungsangebote im erforderlichen 
Umfang vorhanden sind oder kurzfristig ge-
schaffen werden. Selbständiges Wohnen ist 
notwendigerweise mit anderen Hilfen zur 
Alltagsbewältigung in den Bereichen Arbeit, 
Freizeit und Wohnen sowie Mobilitätshilfen 
zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu 
vernetzen. Neben den sonstigen Hilfen in 
besonderen Lebenslagen und der Hilfe zum 
Lebensunterhalt müssen in die Aufzählung 
der vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
zu erbringenden Leistungen insbesondere 
auch die Hilfen nach § 55 Abs. 2 Nr. 3 bis 7 
SGB IX aufgenommen werden. Welche Leis-
tungen zum selbständigen Wohnen tatsäch-
lich notwendig sind, muss im konkreten Ein-
zelfall geklärt werden. 
Um die wirtschaftlichste Form für den ge-
nannten Personenkreis zu erreichen und 
Lösungsansätze wie „ambulant vor statio-
när“, „Bedarfsorientierung statt Ange-
botsorientierung“ und „Ausschöpfung von 
Effizienzspielräumen“ zu verwirklichen wird 
im übrigen davon ausgegangen, dass die 
überörtlichen Träger der Sozialhilfe alle Mög-
lichkeiten nutzen, um niedrigschwellige An-
gebote zu schaffen und insbesondere bei 
der Kostenheranziehung der Betroffenen 
und ihrer Angehörigen eine Gleich-
behandlung gegenüber stationär versorgten 
Personen zu erreichen. 
Leistungen, die unabhängig vom selbständi-
gen Wohnen anfallen oder nicht unmittelbar 
dem Ziel des selbständigen Wohnens die-
nen, sind im Einzelfall, wie bisher, vom zu-
ständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe zu 
gewähren (z. B. Übernahme von Kranken-
kosten bei Blinddarmoperationen oder Kno-
chenbrüchen). 
Die Angebote und Leistungen müssen sich 
nach dem individuellen Bedarf richten. Indi-
viduelle Hilfeplanung (§ 46 BSHG) und Fall- 
bzw. Case-Management müssen diesen 
Prozess unterstützen und zur Steuerung des 
Problems der ggf. im Einzelfall noch vorhan-
denen unter-schiedlichen Zuständigkeiten 
beitragen. Da bei der individuellen Hilfepla-
nung oft eine Verknüpfung von Leistungen 
nach dem BSHG mit Leistungen anderer 
Gesetze (SGB V, SGB IX, PsychKG) vor-
liegt, gilt es auch die entsprechenden örtli-
chen Stellen einzubeziehen. … 
 
Zu Nr. 2.3:  Zur Finanz- und Steuerungsver-
antwortung gehört die Planungsverantwor-
tung, die aufgrund der Zusammenführung 
der Zuständigkeiten im Bereich Wohnen für 
behinderte Menschen nur bei den überörtli-
chen Trägern der Sozialhilfe liegen kann. 
Der offen gestaltete Hilfeprozess, der den 
Betroffenen mehr Gestaltungsspielräume 
gibt, kann jedoch nur im Einklang mit struktu-
rellen Veränderungen auf der örtlichen Ebe-
ne erfolgreich sein. Unterschiedliche Träger, 
die entsprechende Angebote für behinderte 
Menschen entwickeln und bereitstellen, 
müssen auf örtlicher Ebene umfassend mit-
einander kooperieren. Es muss zu einem 
integrierten Gesamtangebot kommen, das 
hinreichend breit und flexibel ist. Dies alles 
erfordert eine enge Abstimmung zwischen 
überörtlicher und örtlicher Ebene im Hinblick 
auf Bedarf, Planung und Ortsnähe. 
 
Der zuständige überörtliche Träger der Sozi-
alhilfe muss daher adäquate Strukturen und 
Instrumente entwickeln, um alle relevanten 
Institutionen und Gruppen in die regionale 
und kommunale Planung einzubeziehen. Auf 
§ 95 BSHG und § 95 SGB X, die bereits Re-
gelungen zur Zusammenarbeit enthalten, 
wird besonders hingewiesen. 
 
Der Verweis auf § 46 BSHG (Gesamtplan) 
soll die Nachfrageorientierung verdeutlichen. 
Die Angebote (die Dienstleistungen und ma-
teriellen Hilfen) orientieren sich also am kon-
kreten Hilfebedarf der betroffenen behinder-
ten Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssitu-
ation. Die Bedarfs- und Angebotsplanung 
muss dem behinderten Menschen Möglich-
keiten einer selbständigen und eigenverant-
wortlichen Lebensführung eröffnen, sowie

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 21
 
eine umfassende Sicherung der Lebens-
grundlagen, lebenspraktische Hilfestellung 
und Lebensplanentwicklung /-gestaltung 
umfassen. 
 
Zu Artikel 2:  Die Zuständigkeitsänderung 
erfolgt mit Unterstützung des Prozesses 
durch das zuständige Ministerium mit dem 
Ziel der Gestaltung und des Ausbaus einer 
verzahnten ambulanten Angebotsstruktur 
unter Einbeziehung aller Beteiligten und zur 
Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für 
eine zukünftige endgültige Regelung der 
Zuständigkeit. Die Auswertung und Beglei-
tung wird von den kommunalen Spitzenver-
bänden und den Landschaftsverbänden aus-
drücklich gefordert. … Die Auswertung soll 
bis spätestens 30.06.2008 abgeschlossen 
sein, um in der dann verbleibenden Zeit bis 
zum Außerkrafttreten der Zuständigkeitsre-
gelung eine endgültige Regelung für die Zeit 
ab 01.07.2010 zu finden. 
 
Zu Artikel 3:  Die Verordnung tritt am 
01.07.2003 in Kraft … Die Verordnung ist bis 
zum 30.06.2010 befristet. Bis zu diesem 
Zeitpunkt müssen Erkenntnisse vorliegen, 
wie die Zuständigkeit in der Eingliederungs-
hilfe auf Dauer zu regeln ist. Die Befristung 
zwingt alle Beteiligten zur Mitwirkung. 
 
2.5.3 Folgen dieser landesrechtlichen 
Regelungen für die Strukturen in der 
Stadt Münster 
 
Die Allzuständigkeit der überörtlichen Träger 
der Sozialhilfe für Eingliederungshilfen zum 
Wohnen nach § 53, 54 SGB XII und folgen-
de sowie auch für die Leistungen der Hilfe 
zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel 
des SGB XII wurde mit der Ausführungsver-
ordnung zum Sozialgesetzbuch 12. Buch 
(SGB XII)/Sozialhilfe/des Landes Nordrhein 
Westfalen AV-SGB XII NRW vom 
16.12.2004 geregelt. 
 
Da in dieser Ausführungsbestimmung in dem 
§ 2 (1) 5. und 6. auch die Zuständigkeit für 
die Hilfe zur Überwindung besonderer sozia-
ler Schwierigkeiten nach den § 67 bis 69 
SGB XII und 6. für die Hilfen nach dem 3. bis 
9. Kapitel SGB XII zur Sesshaftmachung für 
nicht Sesshafte dem überörtlichen Sozialhil-
feträger zugeordnet worden sind, müsste auf 
diesem Wege die Integration der Hilfen für 
all die vielen psychisch kranken Menschen in 
Obdachlosigkeit bzw. im Haus der Woh-
nungslosenhilfe bzw. in der Notschlafstelle 
(HUK-Gebäude) und in den Wohnungen am 
schwarzen Kamp usw. hier mit dem Land-
schaftsverband geklärt und erreicht und um-
gesetzt werden. 
 
2.5.4 Hilfen zum selbständigen Wohnen in 
der Stadt Münster vor der Zuständig-
keitsveränderung (30.06.2003) (ZPE der 
Universität Siegen) 
 
Mit der Durchführung der wissenschaftlichen 
Begleitforschung zur Weiterentwicklung der 
ambulanten Eingliederungshilfe durch die 
Zuständigkeitsveränderung hat das Gesund-
heitsministerium das Zentrum für Planung 
und Evaluation (ZPE) der Universität Siegen 
beauftragt, um durch deren Ergebnisse die 
politische Entscheidung über die dauerhafte 
Ansiedlung der Zuständigkeit für die Einglie-
derungshilfe ab dem 01.07.2010 vorzuberei-
ten. 
Die Begleitforschung gliedert sich in ver-
schiedene Unterabschnitte und hat aus-
drücklich ihre Offenheit für Anregungen aus 
dem Feld der Behindertenhilfe im Zusam-
menhang des von ihr gewählten Rahmen-
konzepts einer formativen Evaluation erklärt. 
 
Zur Vorbereitung der wissenschaftlichen 
Bewertung der durch die so genannte Hoch-
zonung induzierten Veränderungen hat das 
ZPE die Grundlagen und Ausgangsbedin-
gungen in den verschiedenen Kommunen 
und auch für die Stadt Münster in Form ei-
nes Portraits beschrieben, auf dessen 
Grundlage von den beteiligten Akteuren und 
der Begleitforschung Veränderungen in der 
Projektlaufzeit beobachtet und beschrieben 
werden sollen. Das Portrait wurde mit inten-
siver Unterstützung der Koordinatorin für 
Behindertenfragen, des Psychiatrie-
koordinators, der Sozialplanung, des sozial-
psychiatrischen Dienstes und des kommuna-
len Sozialdienstes, sowie einer schriftlichen 
Befragung der Träger von Einrichtungen und 
Diensten in Münster, von Interessenvertre-
tungsgremien sowie von Dokumenten und 
sozialstatistischen Daten erarbeitet. Eine 
Erhebung am Ende der Projektlaufzeit soll 
später Aufschluss geben über den Grad der 
Zielerreichung. Dieses Portrait, dass im Jahr 
2005 vorgelegt wurde (Hilfen zum selbstän-
digen Wohnen in der Stadt Münster vor der 
Zuständigkeitsveränderung (30.06.2003) des

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 22 
 
ZPE der Universität Siegen) listet die Ziel-
setzungen der Landesregierungen noch 
einmal wie folgt auf: 
 
• Verbesserung des bedarfsgerechten 
Ausbaus ambulanter Hilfen; 
• Entwicklung einer gemeindenah und 
flächendeckend verlässlichen Infra-
struktur aus ambulanten Diensten, 
die flexible Hilfen für Menschen mit 
Behinderungen im Alltag vorhalten; 
• Ermöglichung von sozialer Inte-
gration und selbstbestimmtem Leben 
in der Heimatgemeinde; 
• Eingrenzung des Anstiegs der Fälle 
und Kosten im stationären Bereich; 
• Herbeiführung von finanzieller Entlas-
tung; 
• Entwicklung einer Versorgungs-
struktur, die effektiv und effizient op-
timale Hilfe anbietet. 
 
Im Abschnitt 1  werden verschiedene Daten 
zur Stadt Münster und dabei unter anderem 
referiert, dass zum Stichtag 31.12.2003 in 
Münster insgesamt 28.326 anerkannte 
Schwerbehinderte (entsprechend einem An-
teil von 10,51 % an der Gesamt-
bevölkerung) lebten. Dieser Wert liegt so-
wohl über dem Durchschnitt in NRW (8,95 
%) als auch über dem Durchschnitt der 
kreisfreien Städte in NRW (10,06 %). 
 
Im Abschnitt 2 Strukturen der Planung wird 
die örtliche Planung von Hilfen für Menschen 
mit Behinderungen als vergleichsweise weit 
entwickelt beschrieben und ausgeführt: 
„Gravierende Versorgungslücken bei den 
Hilfen für psychisch und suchtkranke er-
wachsene Menschen gibt es mit Ausnahme 
der Hilfen für die am schwersten erkrankten 
Sucht- und gleichzeitig psychisch kranken 
Menschen im Bereich der Stadt Münster 
nicht.“…“Dass die Stadt Münster grundsätz-
lich sehr an aktuellen und innovativen fachli-
chen Impulsen zur Weiterentwicklung von 
Hilfeangeboten für Menschen mit Behinde-
rungen in Münster interessiert ist, zeigten die 
Beteiligung als Forschungs- bzw. Modellre-
gion in verschiedenen Forschungsprojekten 
und die vielfältigen Kooperationsbeziehun-
gen mit Hochschulen. Zahlreiche Mitarbei-
ter/innen der Sozialverwaltung sind in über-
örtlichen Gremien engagiert.“ 
 
Im Abschnitt 2.1 örtliche Angebotsplanung  
werden – unter anderem auf der Grundlage 
der entsprechenden Darstellungen im Hand-
lungsprogramm (2003) der Arbeitskreis Psy-
chiatrie und die Strukturen der Psychiatrie-
koordination und die Regionalkonferenz zur 
Weiterentwicklung der Lebenswelten von 
Menschen mit geistiger Behinderung in 
Münster und die Behindertenkoordination im 
Einzelnen beschrieben und das Handlungs-
programm Integrationsförderung für Men-
schen mit geistiger Behinderung sowie das 
Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung 
der kommunalen psychosozialen Versor-
gung und der Integration von psychisch 
kranken Menschen in Münster als Planwerke 
benannt. 
Aus Sicht der Begleitforschung wurden die 
vorhandenen Planungsstrukturen zusam-
menfassend wie folgt bewertet: Im Bereich 
der Hilfen für Menschen mit geistiger Behin-
derung hat sich in Münster eine Planungs-
struktur und –kultur entwickelt, die sich auf 
die fachlich orientierte Zusammenarbeit zwi-
schen den Fachkräften und Geschäftsfüh-
rungen der freien Träger, den Interessenver-
tretungen behinderter Menschen und dem 
Sozialamt gründet. … Eine ähnliche Entwick-
lung ist für den Bereich der Hilfen für Men-
schen mit seelischer Behinderung und 
Suchterkrankung festzustellen. Mit dem Ar-
beitskreis Psychiatrie wurde auf Initiative der 
Stadt Münster ein zentrales Gremium ge-
schaffen, durch dessen Arbeit ein nahezu 
umfassendes Angebot wohnbezogener Hil-
fen aufgebaut werden konnte. Differenzen 
sind in diesem Feld zwischen den tradierten 
stationären Trägern und den innovativen 
ambulanten Anbietern zu erkennen. Ein 
strukturelles Versorgungsproblem besteht 
hinsichtlich intensiver stationärer wie ambu-
lanter Betreuungsformen für die am 
schwersten erkrankten Sucht- und gleichzei-
tig psychisch kranken Menschen. 
 
Im Abschnitt 2.2 individuelle Hilfeplanung  
wird unter anderem ausgeführt: …In allen 
Bereichen der Hilfen für Menschen mit Be-
hinderungen kamen in der Stadt Münster 
selbst entwickelte Verfahren zur Hilfeplan- 
bzw. Gesamtplanerstellung zum Einsatz. … 
Für die Bereiche der Menschen mit seeli-
scher Behinderung und/oder Suchterkran-
kung wurde in den Fällen, in denen Bedarf 
für Eingliederungshilfe in Form ambulanter 
Wohnbetreuung geltend gemacht wurde,

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 23
 
vom aktuellen Bezugsbetreuer/innen ein 
Arzt- und Sozialbericht erarbeitet, der vom 
Arzt des SpDi geprüft und entweder für die 
Gewährung der Hilfen als ausreichend beur-
teilt wurde – und zu einer befürwortenden 
Stellungnahme gegenüber dem Sozialamt 
führte – oder dem zunächst weitere Hilfe-
plangespräche oder Fallkonferenzen folgten. 
Diese Berichte wurden anhand einer von der 
Psychiatriekoordination erarbeiteten Gliede-
rung strukturiert. Dieses Verfahren war we-
gen der Zunahme der entsprechenden An-
träge auf zuletzt bis zu ca. 80 Fällen jährlich 
erforderlich geworden, um – bei den be-
grenzten personellen Ressourcen im Ge-
sundheitsamt – dennoch eine den fachlichen 
Anforderungen genügende Plausibilitätsprü-
fung der Anträge sicherzustellen.  
 
Im Abschnitt 2.3 Interessenvertretung von 
Menschen mit Behinderungen  wird der Ent-
wicklungsstand von Vertretungsgremien in 
der Region Münster als überdurchschnittlich 
im Vergleich zu dem anderer Kommunen in 
Nordrhein Westfalen bewertet und (Ss.14 bis 
15) die verschiedenen Interessenvertretun-
gen von Menschen mit Behinderungen auf-
geführt: Kommission zur Förderung der In-
tegration von Menschen mit Behinderungen 
(KIB), Regionalkonferenz zur Weiterentwick-
lung der Lebenswelten von Menschen mit 
geistiger Behinderung in Münster, Arbeits-
kreis Psychiatrie, sowie Förderkreis Sozial-
psychiatrie e. V. Münster, Lebenshilfe Müns-
ter, Verein der Angehörigen psychisch Kran-
ker e. V. Münster, Psychiatrie Erfahrene e. 
V., Psychoseforum und MIKS Münsteraner 
Informations- und Kontaktstelle für Selbsthil-
fe. 
Die zusammenfassende Einschätzung hin-
sichtlich der Interessenvertretung von Men-
schen mit Behinderungen in Münster lautet 
(Seite 16): In der Stadt Münster gibt es eine 
hohe Sensibilität für die Belange von Men-
schen mit Behinderungen, die sich nicht zu-
letzt in vielfältigen Partizipations-
möglichkeiten in Gremien und Organisat-
ionen äußert. Schon frühzeitig wurde in 
Münster mit der Kommission zur Förderung 
der Integration von Menschen mit Behinde-
rungen (KIB) ein Behindertenbeirat einge-
richtet. … Insgesamt besteht in der Stadt 
Münster eine bereits lange bestehende und 
gut entwickelte Struktur der Vertretung von 
Menschen mit Behinderungen, in die Verwal-
tung, Träger und Selbsthilfe involviert sind. 
Die Stadt Münster ist der Erklärung von Bar-
celona „Die Stadt und die Behinderten“ bei-
getreten. 
 
Im Abschnitt 3 wohnbezogene Unter-
stützungsangebote für Menschen mit Behin-
derungen wird die vom ZPE ermittelte Rate 
für Plätze pro 1000 Einwohner in Wohnein-
richtungen und Außenwohngruppen für 
Münster mit 3,82 (Durchschnittswert NRW: 
2,35) und im Betreuten Wohnen mit etwa 
0,72 Personen pro 1000 Einwoh-
ner(Durchschnittswert NRW: 0,61) angege-
ben. 
Bei nach Zielgruppen differenzierter Darstel-
lung (3.2 wohnbezogene Unter-
stützungsangebote für Menschen mit seeli-
scher Behinderung , Seite 22 ff) ermittelte 
das Forschungsinstitut für Menschen mit 
seelischer Behinderung folgende Angebote 
wohnbezogener Hilfen im Rahmen der Ein-
gliederungshilfe: 
 
• Etwa 1,10 Plätze pro 1000 Einwoh-
ner in Wohnheimen (Durchschnitts-
wert NRW 0,45); 
• Etwa 0,11 Plätze pro 1000 Einwoh-
ner in Außenwohngruppen (Durch-
schnittswerte NRW 0,08) und 
• Hilfen im Betreuten Wohnen für ca. 
0,49 Menschen pro Tausend Ein-
wohner (Durchschnittswert NRW: 
0,36). 
 
Das Forschungsinstitut stellt weiterhin fest: 
Eine kommunale Verantwortlichkeit für den 
Personenkreis der Menschen mit seelischer 
Behinderung ist nicht nur durch die Zustän-
digkeit als örtlicher Sozialhilfeträger gege-
ben, sondern auch durch die Aufgaben des 
öffentlichen Gesundheitsdienstes. Zu nen-
nen sind hier insbesondere die Aufgaben der 
Koordination und die Aufgaben des sozial-
psychiatrischen Dienstes. Der Grundsatz 
weist zum anderen darauf hin, dass der Be-
darf an wohnbezogenen Hilfen nicht einmalig 
und dauerhaft geklärt werden kann, sondern 
in unmittelbarem Zusammenhang mit dem 
Krankheitsverlauf und den sonstigen Mög-
lichkeiten des Hilfesystems gesehen werden 
muss. Menschen mit einer seelischen Be-
hinderung haben in der Regel eine Woh-
nung. Die Hilfen sollen sie befähigen, ihren 
Alltag zu bewältigen und in ihrem sozialen 
Umfeld stabile Beziehungen aufzubauen. 
Die ambulanten Hilfen zum selbständigen

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 24 
 
Wohnen fügen sich hier ein in ein regional 
unterschiedlich entwickeltes Netzwerk sozi-
alpsychiatrischer Hilfen. 
Nach Feststellung des ZPE fällt im landes-
weiten Vergleich auf, dass die Stadt Münster 
insbesondere im stationären, aber auch im 
ambulanten Bereich über überdurchschnitt-
lich viele Plätze an wohnbezogenen Hilfen 
von verschiedenen Trägern verfügt. … Den-
noch werden die Angebote im stationären 
und ambulanten Bereich wie auch im Be-
reich der Hilfen zum Übergang in selbständi-
ge Wohnformen sowie die Angebote beglei-
tender Beratung als nur teilweise gedeckt 
bewertet. 
 
Im Abschnitt 3.3 wohnbezogene Unerstüt-
zungsangebote für Menschen mit Suchter-
krankungen (Seite 24 ff) stellt das For-
schungsinstitut fest: Ganz ähnlich wie im 
Bereich der Hilfen für Menschen mit seeli-
scher Behinderung weist der Bereich der 
Hilfen für Menschen mit Suchterkrankungen 
große Überschneidungen zum System ge-
sundheitlicher Versorgung auf. Die Hilfen 
zielen auf eine dauerhafte Veränderung der 
sozialen Situation der Klientel und sollen zur 
Alltagsbewältigung und zum Aufbau stabiler 
Beziehungen im sozialen Umfeld beitragen. 
Da Menschen mit Suchterkrankungen im 
hohem Maße auch von Wohnungslosigkeit 
betroffen sind, besteht eine wichtige Aufgabe 
der Unterstützung darin, Übergänge und die 
Eingliederung in Wohnumfelder zu bewerk-
stelligen. Eine Kombination von Suchter-
krankungen und psychischen Erkrankungen 
ist bei vielen Patient/innen anzutreffen und 
stellt spezielle Anforderungen an das Hilfe-
system. Eine kommunale Verantwortlichkeit 
für den Personenkreis der Menschen mit 
Suchterkrankungen ist demnach nicht nur 
durch die Zuständigkeit als örtlicher Sozial-
hilfeträger gegeben, sondern auch in der 
Bekämpfung von Obdachlosigkeit und durch 
die Aufgaben des öffentlichen Gesundheits-
dienstes. Zu nennen sind hier insbesondere 
die Aufgaben der Koordination und die Auf-
gaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes. 
Der Bedarf an wohnbezogenen Hilfen kann 
nicht einmalig und dauerhaft geklärt werden, 
sondern muss im unmittelbaren Zusammen-
hang mit dem Krankheitsverlauf und den 
sonstigen Möglichkeiten des Hilfesystems 
gesehen werden. … 
An wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit 
Suchterkrankungen im Rahmen der Einglie-
derungshilfe wurden für Münster festgestellt: 
 
• Etwa 0,13 Plätze pro 1000 Einwoh-
ner in Wohnheimen (Durchschnitts-
wert NRW: 0,13); 
• Etwa 0,01 Plätze pro 1000 Einwoh-
ner in Außenwohngruppen (Durch-
schnittswert NRW: 0,01) und 
• Hilfen im Betreuten Wohnen für ca. 
0,04 Menschen pro 1000 Einwohner 
(Durchschnittswert NRW: 0,09) (!). 
 
Zusammenfassend wurde die Situation in 
Münster dahingehend bewertet, dass im 
landesweiten Vergleich durchschnittlich viele 
Plätze in Wohnheimen und Außenwohn-
gruppen, jedoch unterdurchschnittlich viele 
Angebote im (ambulanten) Betreuten Woh-
nen bestehen. In allen Teilbereichen des 
Hilfesystems für suchtkranke Menschen 
wurden noch ungedeckte Bedarfe festge-
stellt, auch wenn alle bisher möglichen Be-
standteile wohnbezogener Hilfen für Men-
schen mit Suchterkrankungen in Münster 
vorhanden sind. 
 
Im Abschnitt 3.5 ambulante Krisendienste  
wird deren zentrale Bedeutung für den Aus-
bau ambulanter Versorgungsstrukturen dar-
gelegt, da für viele Menschen mit Behinde-
rung das leben in einer eigenen Wohnung 
nur dann möglich ist, wenn in Krisensituatio-
nen eine schnelle Hilfe erfolgen kann. Dies 
gilt im besonderen Maße für Menschen mit 
psychischen Erkrankungen, aber auch für 
Menschen mit einer geistigen Behinderung. 
Wenngleich die Notwendigkeit von Krisen-
diensten fachlich unumstritten ist, sind regio-
nale Krisendienste aufgrund ungeklärter 
Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen als 
eigenständiges Angebot nur selten vorhan-
den. 
 
Im Weiteren wird der psychiatrische und 
psychosoziale Krisennotdienst an Wochen-
enden in Münster im Einzelnen dargestellt 
(vgl. 2.1 Kriseninterventionen). 
 
Im Abschnitt 4 Perspektiven der Hilfen für 
Menschen mit Behinderungen in der Stadt 
Münster wird der Ausbaustand der Angebote 
für Menschen mit Behinderung und auch für 
Menschen mit seelischer Behinderung als 
insgesamt überdurchschnittlich gut be-

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 25
 
schrieben und dies als Effekt der kooperati-
ven Planung im Arbeitskreis Psychiatrie be-
wertet. Die hohe Anzahl von stationären 
Plätzen wird insbesondere auf das hohe 
klinische Bettenangebot mit überregionalen 
Aufnahmen zurückgeführt. 
Im Bereich der Hilfen für Menschen mit 
Suchterkrankungen wird das Angebot im 
ambulanten Bereich als entwicklungs-
bedürftig bewertet. 
 
Handlungsbedarf wird für alle Zielgruppen in 
den nachstehenden Bereichen gesehen: 
 
• Ausbau des ambulanten Angebotes 
und tagesstrukturierender Maß-
nahmen 
• Finanzierung ambulanter Angebote, 
unter anderem Flexibilisierung des 
Personalschlüssels/Abschaffung des 
1:12 Schlüssels, 
• Einstieg des Leistungsträgers in die 
Sozialplanung auf örtlicher Ebene 
• Vernetzung 
• Erhöhung der Pass- und Zielgenau-
igkeit der Hilfen 
• Abbau bürokratischer Strukturen 
durch Flexibilisierung und zeitnahe 
Umsetzung der Hilfeplanverfahren 
zur Realisierung der Zielsetzung der 
Zuständigkeitsverlagerung. 
 
Im Abschnitt 5 Einschätzung der Zu-
ständigkeitsveränderung durch die örtlichen 
Akteure werden an Problemen des Gesamt-
versorgungsbereiches benannt: 
 
• Der Kostendruck führt zur Reduktion 
der fachlichen Qualifikation in beste-
henden Angeboten 
• Gefahr der Monopolisierung der Ver-
sorgungsangebote 
• Damit Einschränkung des Wunsch- 
und Wahlrechtes der Menschen mit 
Behinderung 
• Qualität des Hilfeplanverfahrens 
• Gefahr des Verlustes von Transpa-
renz 
• Gefahr der Hemmung seit Jahren be-
triebener Planungen infolge der 
Hochzonung 
• Gefahr nicht ausreichender Informa-
tionen von Seiten des Landschafts-
verbandes an die örtliche Sozialpla-
nung. 
 
2.5.5 Zu den zusammenfassenden Hand-
lungsvorschlägen Betreutes Wohnen: 
 
1. Die Zuständigkeit für die ambulante 
Eingliederungshilfe ist zum 
01.07.2003 dem überörtlichen sozial-
hilfeträger (LWL) durch Rechtsver-
ordnung des Landes übertragen wor-
den. 
 
2.1 Der Planungsprozess zwischen LWL, 
Stadt, den kommunalpolitischen 
Gremien und 
Trägern wird durch die vor dem Ab-
schluss stehenden Zielverein-
barungen zwischen dem LWL und 
der Stadt Münster im Einzelnen ge-
regelt und beschrieben. 
 
2.2 Mit intensiver Beteiligung der 
Arbeitsgruppe Wohnen aus dem Ar-
beitskreis Psychiatrie wurde das 
Konzept der individuellen Hilfe-
planung in Münster weiterentwickelt 
und dem Landschaftsverband zur 
Weiterentwicklung seines Antrags- 
und Clearing-Verfahrens zur Verfü-
gung gestellt. 
 
Insoweit und wie oben beschrieben 
befinden sich diese Handlungs-
vorschläge im Prozess der Umset-
zung und Realisierung. Bedeutsam 
ist in diesem Zusammenhang auch 
für die Zukunft bis zur endgültigen 
Klärung der Zuständigkeit für die am-
bulante Eingliederungshilfe zum 
Wohnen, dass die Stadt Münster ak-
tiv und initiativ an dem entsprechen-
den Planungs- und Umsetzungspro-
zess sich beteiligt und hierfür die 
notwendigen Ressourcen im Rahmen 
der Behinderten- und Psychiatrieko-
ordination wie auch im Rahmen der 
Einzelfallhilfen nach dem PsychKG 
und SGB XII durch ihre Dienste (So-
zialpsychiatrischer Dienst und KSD - 
kommunaler Sozialdienst) vorhält. 
 
3. Wesentliche Planungsschritte und 
konkrete Vorbereitungen zum Aus-
bau der bisherigen Angebote, insbe-
sondere im Bereich der Eingliede-
rungshilfen zum Wohnen für sucht-
kranke Menschen sind in Kooperati-

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 26 
 
on mit dem LWL begonnen worden. 
Hierzu zählen sowohl der Ausbau der 
ambulanten Wohnbetreuungsplätze 
als auch die weit fortgeschrittenen 
Planungen zur Schaffung einer Ein-
richtung zur fakultativ geschlossenen 
Wohnbetreuung für schwer sucht- 
und psychisch kranke Menschen 
durch den Wohnverbund der WKM. 
Die unter anderem wegen des Postu-
lats der Platzzahlneutralität schwieri-
gen Planungs- und Entwicklungs-
schritte konnten in der Arbeitsgruppe 
Wohnen des Arbeitskreises Psychiat-
rie nach langjährigen Vorarbeiten 
doch schrittweise erfolgreich vorbe-
reitet und umgesetzt werden, so dass 
für das Jahresende 2006 mit einer 
Umsetzung gerechnet werden kann. 
Insbesondere im Hinblick auf die 
große Zahl der psychiatrisch und 
suchtkranken Männer in den Ein-
richtungen der Wohnungslosenhilfe in 
Münster besteht dennoch in diesem 
Feld noch weiterer konkreter Pla-
nungs- und Entwicklungsbedarf, der 
aufgrund der gegenwärtigen Rechts-
grundlagen durch die Stadt Münster 
aktiv initiiert und vom Landschafts-
verband wird umgesetzt werden 
müssen. 
 
4. Die Frage der Schlüssel-
flexibilisierung bei der Be-
treuungsintensität ambulant (zum 
Wohnen) betreuter Menschen hat 
sich durch die Bemessung von Fach-
leistungsstunden im Rahmen des 
Clearingverfahrens des LWL im Sin-
ne der Flexibilisierung geregelt. 
 
5. Die Ansätze zu neuen Betreuungs-
formen für chronisch mehrfach beein-
trächtigte psychisch Kranke mit 
Suchterkrankung wurden oben im 
Abschnitt 3. schon angesprochen. 
Weiterentwickelt werden müssen ins-
besondere die Konzepte der mittel-
fristigen Betreuung im Haus der 
Wohnungslosenhilfe, in der Pension 
Plus sowie im Christopherusheim 
sowie in der Sozialtherapeutischen 
Wohneinrichtung im Kettler Haus, 
darüber hinaus muss das Konzept zu 
zumindest fakultativ geschlossenen 
Wohnbetreuungsangeboten für 
Suchtkranke durch den Wohn-
verbund des LWL möglichst zeitnah 
umgesetzt werden. 
Neben der Westfälischen Klinik 
Münster und ihrem Wohnverbund 
und den Angeboten der Bischof Her-
mann Stiftung und des INDRO e. V. 
für suchtkranke Menschen hat für die 
Zukunft auch die Alexianer-
Krankenhaus gGmbH mit ihren 
Wohnangeboten die Bereitschaft zur 
Entwicklung von Wohnbetreuungs-
formen für sucht- und psychisch 
kranke Menschen erklärt, so dass 
damit gerechnet werden kann, dass 
im Zuge der Umsetzung der Prinzi-
pien Umwandlung/Umwidmung und 
Weiterentwicklung bisheriger statio-
närer Betreuungsformen auch dort 
zukünftig die dringend benötigten 
Kapazitäten für Wohnbetreuungsfor-
men für chronisch suchtkranke Men-
schen zur Verfügung stehen werden. 
Die Planungen werden im Einzelnen 
mit dem LWL realisiert werden müs-
sen. 
 
6. Die Wohnbetreuungsangebote für 
multitraumatisierte Patientinnen mit 
emotional-instabiler Persönlichkeits-
störung wurden in den letzten 3 Jah-
ren weiterentwickelt und im Zuge der 
Realisierung von ambulanten Ein-
gliederungshilfen zum Wohnen durch 
den LWL auch in quantitativer Hin-
sicht deutlich erweitert, insbesondere 
im Rahmen der von BEWO (Verein 
der Angehörigen psychisch Kranker 
e.V.) entwickelten störungsspezifi-
schen Betreuungsansätze, nachdem 
bei dem gleichen Krankenhausträger 
auch die in diesem Indikations-
bereich spezialisierte EOS-Klinik seit 
2004 tätig wurde. 
 
7. Nach den bisherigen Planungen wer-
den ab Anfang 2007 zunächst vor-
aussichtlich 8 zumindest fakultativ 
geschlossene Wohnbetreuungsplätze 
für chronisch mehrfach geschädigte 
suchtkranke Männer durch den 
Wohnverbund der WKM angeboten 
werden. 
 
8. Zur Entwicklung von Konzepten zur 
Integration bisher forensisch unter-

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 27
 
gebrachter Patienten in bestehenden 
Münsteraner Wohneinrichtungen 
bzw. zur regionalen Rehabilitation 
dieser Patienten erfolgten seit 2005 
erste Kontaktaufnahmen zum Stütz-
punkt Nachsorge (Stützpunkt Nach-
sorge, 41236 Mönchengladbach, 
beim DPWV NRW). In diesem Kon-
text werden zukünftig Informations- 
und ggf. zukünftig Qualifizierungs-
angebote für die Träger, bzw. Anbie-
ter der Wohnangebote in Münster 
entwickelt werden. 
 
9. Die gegenwärtigen Möglichkeiten der 
Verordnung und Anwendung ambu-
lanter psychiatrischer Krankenpflege 
wurden im entsprechenden Abschnitt 
(2.3) im Einzelnen erörtert. 
 
2.7 Zu den Übergangshäusern zur medi-
zinischen Rehabilitation 
Handlungsansatz Einrichtungen  zur me-
dizinischen Rehabilitation 
(vgl. Handlungsprogramm, Kapitel 2.6, 
November 2002) 
ƒ Streitige Fragen der Kostenzuständig-
keiten im gegliederten Sozialsystem 
sind vom Grundsatz her unvermeidbar 
und legitim. Die unmittelbaren Bedürf-
nisse und Ansprüche der Patienten dür-
fen hierdurch jedoch nicht gefährdet 
werden. 
ƒ Die Mitglieder der kommunalen Ge-
sundheitskonferenz der Stadt Münster 
(Sitzung vom 20.03.2002) appellierten 
an alle Verantwortlichen, in diesem 
Sinne zu handeln und zu einer Lösung 
zu finden. 
ƒ Um den Bestand der Einrichtungen und 
damit das Versorgungsangebot für 
schwer und chronisch psychisch kranke 
Menschen zu erhalten, versuchen die 
Kostenträger untereinander gegen-
wärtig Übergangslösungen zu finden 
und haben sich vorläufig auf ein ge-
meinsames Aufnahmeverfahren ver-
ständigt, das aktuell den Fortbestand 
und die Arbeit der Einrichtungen auch 
über den 30.06.2002 hinaus ermöglicht. 
 
In den vergangenen 4 Jahren bestand  eine 
Übergangslösung zwischen den Kosten-
trägern (Rentenversicherung, gesetzliche 
Krankenversicherung und überörtlicher So-
zialhilfeträger).  
 
Der Abschluss des seit Jahren für die beiden 
Rehabilitationseinrichtungen angestrebten 
Versorgungsvertrages mit den Kranken-
kassen steht nun kurz bevor. Dieser sieht für 
die Häuser Piusallee und Gartenstrasse wei-
terhin 38 Plätze vor. Fünf teilstationäre bzw. 
ambulante Plätze sollen in einem weiteren 
Schritt gegenüber den Krankenkassen bean-
tragt werden. Die interne mittelfristige Be-
darfseinschätzung des Trägers geht – nicht 
zuletzt aufgrund der verkürzten Regelauf-
enthaltsdauer auf nunmehr bis zu 9 Monaten 
- zunächst von 25 stationären Plätzen aus. 
Diese sollen vorrangig in dem Haus Garten-
straße angesiedelt werden. Sollte sich ein 
höherer Bedarf ergeben, wird die Platzzahl 
angepasst und hierfür im Einzelfall auch das 
Haus Piusallee genutzt werden. 
 
Zudem führten Verhandlungen mit dem Ju-
gendamt der Stadt Münster für das Haus 
Piusallee nun zum Abschluss einer Leis-
tungsvereinbarung nach § 35 a SGB VIII 
über eine Wohneinrichtung für psychisch 
erkrankte Jugendliche und junge Volljährige. 
Seit Juli 2006 verfügt Münster über eine der-
artige Einrichtung mit 14 Plätzen. Träger ist 
der Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V. in Ko-
operation mit dem Verbund sozialtherapeuti-
scher Einrichtungen e. V. 
  
2.8 Zu den Handlungsvorschlägen Ta-
gesstrukturierung, Beschäftigung, Arbeit 
Zusammenfassende Handlungsvorschlä-
ge 
Tagesstrukturierung, Beschäftigung, Ar-
beit (vgl. Kapitel 2.7) 
ƒ Schaffung von anspruchsreduzierten 
Arbeitsplätzen auf dem 1. Arbeitsmarkt 
ƒ Schaffung von Ausbildungsmöglich-
keiten mit reduziertem Theorieteil 
ƒ Schaffung von unterschiedlichen Ar-
beitsplätzen auch speziell im Bürobe-
reich im Rahmen einer Integrationsfir-
ma oder –abteilung entsprechend dem 
Angebot der HfR gGmbH im handwerk-
lichen Bereich

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 28 
 
ƒ Finanzielle Absicherung des Zuver-
dienstprojekts und Ausbau um mindes-
tens 5 Plätze 
ƒ Errichtung mindestens einer weiteren 
Tagesstätte mit 20 Plätzen. 
 
2.8.1 Errichtung einer weiteren  
         Tagesstätte 
 
Nach der Beschlussvorlage (Drucksache 
12/0519) des LWL vom 22.03.2006 ist die 
Errichtung einer weiteren Tagesstätte in der 
Stadt Münster vorgesehen. 
Moderiert durch die kommunale Psychiatrie-
koordination hatten Vorgespräche zur Frage 
der Trägerschaft stattgefunden, da sowohl 
der frei gemeinnützige Träger der bestehen-
den Tagesstätte, der Förderkreis Sozialpsy-
chiatrie e. V., als auch der Wohnverbund der 
WKM ihr Interesse an der Trägerschaft der 
weiteren zukünftig zu errichtenden Tages-
stätte bekundet hatten. 
 
Inzwischen sind die Trägerschaft des För-
derkreise Sozialpsychiatrie gemäß dem 
Zweigstellenmodell des LWL geklärt und die 
Vorbereitungen zur Inbetriebnahme einer 
Zweigstelle der bisherigen Tagesstätte na-
hezu abgeschlossen, so dass noch in 2006 
die Aufnahme neuer Besucher erfolgt. 5 
Plätze werden an die bestehende Tagesstät-
te angegliedert, 10 Plätze im Rahmen einer 
Zweigstelle organisiert.  
 
Aus der Erfahrung der bestehenden Tages-
stätte ergibt sich, dass zukünftig Konzepte 
für tagesstrukturierende Angebote für geriat-
risch-gerontopsychiatrische Patienten, die 
vom gegenwärtigen Tagesstättenkonzept 
nicht erfasst werden, wie auch für diejenigen 
älter gewordenen psychisch kranken Men-
schen zu entwickeln sein werden, die bisher 
über Jahre die Tagesstätte besuchten, für 
die aber nach Erreichen des 65. Lebensjah-
res neue tagesstrukturierende Angebote 
gesucht werden müssen. 
 
2.8.2 Organisationseinheit Ergotherapie 
der WKM, Alexianer-Werkstätten Münster 
und ISM Industrieservice Münster, HfR-
Gemeinnützige GmbH Rümpelfix und Zu-
verdienstfirma, berufliche Eingliede-
rungsmaßnahmen des Förderkreises So-
zialpsychiatrie e.V. 
 
Im Bereich der Westfalenfleiß gGmbH, Ar-
beiten und Wohnen konnten in den vergan-
genen 3 Jahren die Platzzahl im Bereich ISM  
Industrieservice Münster im Rahmen des 
gemeinsam mit dem LWL (als Kostenträger) 
konzipierten Ausbaus der Werkstätten für 
behinderte Menschen um 50 zusätzliche 
Plätze für geschützte Arbeit für psychisch 
erkrankte Menschen erhöht werden (nach 
Einschätzung des Kostenträgers LWL liegt 
das Platzangebot in Münster damit an der 
statistisch maximalen Grenze der zu bewilli-
genden Platzzahl, unter Berücksichtigung 
des Versorgungsgebietes und der zugrunde 
liegenden Einwohnerzahlen). Gegenwärtig 
bestehen bei ISM insgesamt 230 Plätze. 
Dennoch stellt der Angebotsträger weiterhin 
eine starke Nachfrage nach entsprechenden 
Beschäftigungsangeboten fest, der zum Teil 
mit dem erweiterten Ausbau von externen 
Beschäftigungsmöglichkeiten (zum Teil in 
Verknüpfung mit Equal-Projekten) Rechnung 
getragen werden soll. 
Mit der Gründung des Integrations-
unternehmens MDS (Münsteraner Dienst-
leistungs-Service) konnte 12 schwer behin-
derten Menschen (nicht ausschließlich psy-
chisch behinderten Menschen) ein Arbeits-
verhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 
angeboten werden. Die bisherigen positiven 
Erfahrungen mit diesem Ansatz sollen in den 
nächsten Jahren einen Ausbau und Diffe-
renzierung dieses Angebotes zur Folge ha-
ben. 
 
Für Menschen mit psychischer Erkrankung 
konnte der Förderkreis Sozialpsychiatrie e. 
V. seine Projekte „Berufliche Qualifizierung“ 
sowie „Berufsvorbereitung“ mit insgesamt bis 
zu 44 Plätzen fortsetzen. Neu aufgelegt wur-
de in Zusammenarbeit mit der ARGE die 
psychosoziale Begleitung von bis zu 20 Ar-
beitsgelegenheiten ebenfalls speziell für 
Menschen mit psychischer Behinderung.  
 
Dennoch bestehen noch weiterhin unge-
deckte Förderungsbedarfe für schwer psy-
chisch erkrankte Menschen, die mit der Min-
destbeschäftigungszeit von gegenwärtig 25 
Wochenstunden in der WfbM überfordert 
sind und für die bislang deshalb dort immer 
noch keine Beschäftigungsmöglichkeit be-
steht. Es ist noch nicht gelungen, ein ent-
sprechendes Angebot, das die Lücke zwi-
schen den Angeboten mit dem zeitlichen 
Beschäftigungsrahmen der Zuverdienstfirma

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 29
 
(bis zu 8 Wochenstunden) und der bisheri-
gen ISM-Struktur (25 Wochenstunden) 
schließt, zu schaffen. 
Im Zuge der Umsetzung der geplanten Ziel-
vereinbarung zwischen dem LWL und der 
Stadt Münster wird auch eine Vereinbarung 
über ein entsprechendes Angebot zwischen 
den bisher starren Grenzen einer „stationä-
ren“ und „ambulanten“ Eingliederungshilfe-
maßnahme erreicht werden müssen; dies 
umso mehr, als die durch  die sog. Hochzo-
nung gewollte und erreichte Intensivierung 
und Vermehrung ambulanter (Eingliede-
rungs-hilfe-)Leistungen zum selbständigen 
Wohnen in der Regel durch niedrigschwelli-
ge Angebote tagesstrukturierender Maß-
nahmen ergänzt werden müssen, um für die 
Nutzer und ihre Eingliederungsziele erfolg-
reich zu sein. 
 
Nach Einschätzung des Fachdienstes ISM 
wird sich der Bedarf an niedrigschwelligen 
Beschäftigungsangeboten (15-20 Wochen-
stunden) vor dem Hintergrund der demogra-
phischen Entwicklung der WfbM-
Beschäftigten zunehmend erhöhen. Da die 
Arbeits- bzw. Leistungsfähigkeiten der Be-
schäftigten mit zunehmendem Alter sinken, 
werden im Vorgriff auf den bevorstehenden 
„Ruhestand“  fließende Arbeitszeitmodelle 
mit geringerer Wochenarbeitszeit von den 
Beschäftigten angefragt. Nach der Alters-
struktur der derzeit bei ISM Beschäftigten 
umfasst die Gruppe der gegenwärtig 56 bis 
60-jährigen 4 %, diejenige der 51-55-
jährigen schon 10 %, diejenige der 46-50-
jährigen 15 %. Daher müssen zum einen im 
Rahmen der Werkstätten (WfbM) Konzepte 
für individuelle „Ruhestandsvorbereitung“ 
(reduzierte Arbeitszeit-Modelle, Anbahnung 
altersgerechter Freizeitgestaltung, Ein-
bindung in offene oder geschlossene Be-
gegnungssysteme etc.) entwickelt und dar-
über hinaus einrichtungsübergreifend diese 
Thematik erörtert und angemessene Kon-
zepte entwickelt werden. Die Einrichtung 
schlägt Diskussionen, Foren, Befragungen 
der Klientel, Einbeziehung von Angehörigen, 
Austausch unter den Mitarbeitern der psy-
chiatrischen Einrichtungen vor, um ange-
messene Handlungsempfehlungen für ältere 
psychisch kranke Menschen in Münster zu 
entwickeln und zu prüfen, ob entsprechende 
Gemeinwesenstandards vorhanden sind 
bzw. entwickelt werden können, um dem Ziel 
der Inklusion näher zu kommen. 
 
Das Problem der Entwicklung ange-
messener Konzepte und der Verfügbarkeit 
entsprechender Angebote von tages-
strukturierender Beschäftigung in unter-
schiedlicher Intensität (unterschiedlich viele 
Wochenstunden) stellt sich auch aus der 
Perspektive der Besucher der bisher in 
Münster verfügbaren Tagesstätte. In diesem 
Zusammenhang sind auch Kostenfragen, 
insbesondere auch aus Sicht der Nutzer 
bedeutsam, da es offenbar im Bereich der 
Altenhilfe zum Teil für die Nutzer kosten-
pflichtige tagesstrukturierende und beschäf-
tigungsorientierte Angebote gibt. 
 
2.8.3 Beratungsstellen- psychosozialer 
Fachdienst für schwer behinderte Be-
schäftigte (PSFD) (örtliche Fürsorgestel-
le) und beruflicher Integrationsfachdienst 
(IFD) 
 
Zu  Einzelheiten über die Dienste, die Bera-
tung und spezielle Hilfen für behinderte 
Menschen im Arbeitsleben in Münster bie-
ten, wird auch auf die neu vom Sozialamt, 
Koordinierungsstelle für Behindertenfragen 
herausgegebene Broschüre „Arbeit und Be-
hinderung in Münster – Informationen für 
Arbeitgeber und schwer behinderte Men-
schen“ (2005) verwiesen. 
 
Zu den arbeitsmarktorientierten Projekten 
zählt vor allem der Integrationsfachdienst 
und dort insbesondere der Vermittlungs-
bereich. Problematisch ist die durch das In-
tegrationsamt des Landschaftsverbandes 
Westfalen Lippe als strukturverantwortlichem 
Träger erfolgte Stellenreduktion auf nur noch 
1,7 Planstellen. Die Aufrechterhaltung dieses 
Arbeitsbereiches wird zukünftig ins-
besondere von der verlässlichen Zusam-
menarbeit mit der Agentur für Arbeit und der 
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Münster ab-
hängen. 
 
Zum Stand der Umsetzung der zusam-
menfassenden Handlungsvorschläge: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind zwar in 
Kooperation mit dem LWL durch die Westfa-
lenfleiß gGmbH 50 zusätzliche WfBM Ar-
beitsplätze eingerichtet worden, dennoch 
besteht weiterhin ein Mangel an tagesstruk-
turierenden Beschäftigungsangeboten auf 
allen genannten Ebenen.

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 30 
 
 
Die Errichtung der Zweigstelle der Tages-
stätte mit zusätzlich 15 Plätzen wird nach 
der Beschlusslage des LWL noch im Jahr 
2006 umgesetzt. 
 
3. Handlungsempfehlungen aus weite-
ren Perspektiven 
Handlungsansätze aus Sicht der nieder-
gelassenen Ärzte (vgl. Handlungspro-
gramm, Kapitel 3.1, November 2002) 
• Aufsuchende Hilfen (vor Ort), Psy-
choedukation und Verbesserung der 
Zusammenarbeit der verschiedenen 
Helfer im Einzelfall 
(Behandlungs-, Hilfeplanung, Case-
Management) als zukünftig zu erör-
ternde wesentliche Themen der so-
zialpsychiatrischen Versorgung. 
Eine erneute Befragung der nieder-
gelassenen Nervenärzte konnte bisher nicht 
erfolgen. Diese Handlungsansätze entspre-
chen inhaltlich den im Abschnitt 1.2.3.6 Ent-
wicklungen in der Stadt Münster benannten 
Grundsätzen. 
 
3.2 Psychiatrische Krankenhäuser 
Zusammengefasste Handlungsansätze 
aus Sicht der psychiatrischen Kranken-
häuser (vgl. Handlungsprogramm, Kapitel 
3.2, November 2002) 
• Weiterentwicklung der Maßnahmen 
zur Individuellen Hilfeplanung z.B. 
durch stärkere Kooperation der Ein-
richtungen und Case-Management 
durch den Sozialpsychiatrischen 
Dienst. Dies gilt insbesondere für 
den Übergang von klinisch stationä-
ren Aufenthalten zu komplementä-
ren Versorgungsstrukturen bei 
schwer mehrfachbehinderten oder 
gerontopsychiatrischen Patienten. 
• Schaffung von intensiv betreuenden 
ambulanten Strukturen für schwer 
chronisch Kranke mit geringer Mit-
arbeitsbereitschaft und wenig aus-
geprägtem Krankheitsgefühl. 
• Gewährleistung von psycho-
therapeutischer Weiterbetreuung 
der Patienten nach einem Kranken-
hausaufenthalt, insbesondere auch 
für ältere, nicht verwirrte Patienten. 
• Schaffung weiterer Tagesklinik-
Plätze. 
• Schaffung von weiteren Verso-
rgungsangeboten für geronto-
psychiatrische Patienten: Kranken-
haus-ähnliche Betreuungsintensität 
für komplexe Behandlungsfälle und 
angemessene Versorgung in Alters-
heimen oder durch ambulante 
Betreuung für schwerstdemente und 
verwirrte Patienten. 
• Entwicklung stationärer, teilstat-
ionärer, ambulanter und komple-
mentärer Versorgungsangebote 
insbesondere für PatientInnen mit 
emotional instabiler Persönlichkeits-
störung. Gerade auf diesem Gebiet 
empfiehlt sich eine stärkere Koope-
ration mit der kinder- und jugend-
psychiatrischen Fachrichtung in 
Münster. 
 
Die Situation der psychiatrischen Kliniken in 
Münster stellt sich aktuell wie folgt dar: 
 
3.2.1 Westfälische Klinik Münster (WKM) 
• Die Westfälische Klinik Münster 
(WKM) in Trägerschaft des Land-
schaftsverbandes Westfalen-Lippe ist 
mit 413 Behandlungsplätzen im 
Krankenhausplan ausgewiesen, da-
von sind 44 tagesklinische Behand-
lungsplätze. Darüber hinaus bietet 
der Westfälische Wohnverbund un-
terschiedliche Formen des Betreuten 
Wohnens und das Westfälische Pfle-
geheim auf psychisch Kranke spezia-
lisierte Pflegeangebote. Folgende 
Entwicklungen lassen sich für die Kli-
nik im Berichtszeitraum beschreiben:  
• Die Suchtambulanz hat ihre Arbeit 
quantitativ ausgeweitet und inhaltlich 
differenziert. Neben der Methadon-
ambulanz für die Substi-
tutionsbehandlung opiatabhängiger 
Patienten, gibt es jetzt ambulante 
psychiatrisch-psychotherapeutische 
Behandlungsangebote für alle Sucht-
krankheiten. Ein Schwerpunkt liegt 
auf der Therapie chronisch alkohol-
abhängiger Patienten. Darüber hin-

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 31
 
aus konnte ein strukturiertes Grup-
pentherapieprogramm für junge Can-
nabisabhängige etabliert werden. 
• Im Zuge einer Umstrukturierung der 
Entwöhnungsbehandlung im LWL 
Psychiatrieverbund erfolgte eine 
Konzentration auf vier Standorte, von 
denen einer die WKM ist. Das West-
fälische Therapiezentrum für medizi-
nische Rehabilitation ab-
hängigkeitskranker Menschen Müns-
terland hält inzwischen 20 stationäre 
und 10 tagesklinische Plätze für me-
dizinische Rehabilitation abhängig-
keitskranker Menschen vor.  
• Die Abteilung Gerontopsychiatrie der 
WKM und die geriatrischen Abteilung 
des Evangelischen Krankenhauses 
Münster haben eine enge Kooperati-
on aufgebaut. Beide Abteilungen bil-
den das Zentrum für Altersmedizin. 
Dort findet ein intensiver interdiszipli-
närer Austausch mit regelmäßigen 
gemeinsamen Fortbildungsveranstal-
tungen, Visiten, Personalhospitatio-
nen und konsiliarärztlicher Tätigkeit 
statt. In der Planung befindet sich ei-
ne gemeinsam betriebene geriat-
risch-geronto-psychiatrische Station. 
Ziel des Zentrums für Altersmedizin 
ist es, die Integration somatischer 
und psychiatrischer Therapie voran-
zutreiben und damit die Versorgung 
älterer Menschen zu verbessern. 
• Im Bereich der psychiatrischen Be-
handlung von geistig behinderten 
Menschen mit psychischen Störun-
gen wurde das stationäre Angebot 
(Station für diese Klientel mit 18 Bet-
ten) um eine Spezialambulanz erwei-
tert. Die Kooperation mit den Einrich-
tungen und Diensten der Behinder-
tenhilfe wurde intensiviert.  
• In der Abteilung allgemeine Psychiat-
rie und Psychotherapie wurden wei-
tere spezialisierte Behandlungsange-
bote aufgebaut. Neben den bisheri-
gen Schwerpunkten (Depressionssta-
tion, chronisch psychisch Kranke, 
Psychotherapie junger Erwachsener) 
sind weitere Programme für Patien-
ten mit Aufmerksamkeits-Defizit-
Syndrom (ADS), schweren Persön-
lichkeitsstörungen, Essstörungen 
sowie für Patienten mit post-
traumatischen Belastungsstörungen 
entwickelt und etabliert worden. Wei-
terhin ist eine geschützt-geschlossen 
geführte Krisenstation für Menschen 
in akuten psychosozialen und suizi-
dalen Krisen eröffnet worden.  
• Im Arbeitsbereich konnten die beste-
henden Angebote der Arbeitstherapie 
um extramurale Praktika erweitert 
werden. Weiterhin wird in Kooperati-
on mit dem Arbeitsamt eine berufs-
vorbereitende Bildungsmaßnahme 
für psychisch Behinderte in der Ar-
beitstherapie der WKM durchgeführt 
(vgl. auch 2.8). 
• Der im Handlungsprogramm be-
schriebene Trend zu einer Erhöhung 
der Fallzahlen und Reduktion der 
Verweildauern in den psychiatrischen 
Krankenhäusern hat sich im Be-
richtszeitraum weiter fortgesetzt. So-
wohl die Patienten und ihre Angehö-
rigen als auch die ambulant behan-
delnden Ärzte und die komplementä-
ren Dienste müssen sich auf immer 
kürzere Behandlungszeiten in der 
Klinik einstellen. Dadurch steigen die 
Anforderungen an eine schnelle und 
flexible Kooperation.

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 32 
 
 
Tabelle 9  Anzahl der behandelten Patienten im Jahr 2005 in der Westfälischen 
      Klinik Münster
Diagnosengruppe 
Führende Diagnose 
 
Stationär 
 
Teilstationär 
 
Gesamt 
F0  Organische u symptomat. Ps. St. 209  7 % 10  2 % 219 6 %
F1  Psychotrope Substanzen 1186  39 % 121  27 % 1307 37 %
F2  Schizophrenie u wahnh. St.  499  16 % 75  17 % 574 16 %
F3  Affektive Störungen 671  22 % 205  46 % 876 25 %
F4  Neurotische, Belastungs- u soma-
toforme St. 
221  7 % 22  5 % 243 7 %
F5  Verh.auff. mit körperl. St. (Essstö-
rungen) 
8  0,3 % 2  0,5 % 10 0,3 %
F6  Persönlichkts.- u. Verh.störungen 68  2 % 8  2 % 76 2 %
F7  Intelligenzminderung 4 0,1 % 0  0 % 4 0,1 %
F8  Entwicklungsstörungen 2  0,1 % 0  0 % 2 0,01 %
F9  Verh. St m B i Kindh. u Jugend 3  0,1 % 1  0,2 % 4 0,1 %
Sonstige 205 7 % 2 0,5 % 207 6 %
gesamt 3076 100 % 446 100 % 3522 100 %
  
 
3.2.2 Klinik und Poliklinik für Psychiatrie 
und Psychotherapie des UKM 
 
• Bauliche und strukturelle Entwicklun-
gen in der Klinik und Poliklinik für 
Psychiatrie und Psychotherapie des 
Universitätsklinikums Münster haben 
zu einer internen Neustrukturierung 
der wie bisher 95 vollstationären Be-
handlungsplätze auf 5 Stationen mit 
jeweils 15-20 Betten geführt. Der 
Um- und Ausbau der Stationen konn-
te nach ca. 2-jähriger Bauzeit abge-
schlossen und den Patienten so ein 
zeitgemäßes raum- und Infrastruk-
turangebot für ihre Behandlung und 
den Mitarbeitern auch für die wissen-
schaftliche Forschung verbesserte 
Möglichkeiten geschaffen werden.  
• Von der Klinik wird der Ausbau der 
teilstationären Versorgung psychisch 
Kranker (dort bisher mit 18 teilstatio-
nären Behandlungsplätzen der Ta-
gesklinik) für sinnvoll gehalten.  
 
 
 
 
 
Insbesondere für Patienten mit affek-
tiven Störungen, bzw. neurotischen 
Störungen oder Persönlichkeitsstö- 
rungen stehen aus dortiger Sicht 
nicht ausreichend spezialisierte An-
gebote  zur Verfügung. 
• Die dortige Institutsambulanz ist im 
stetigen Wachstum begriffen.  Spezi-
alisierte Angebote konnten weiter 
ausgebaut werden. So bestehen 
Spezialsprechstunden für Patientin-
nen und Patienten mit folgenden 
Krankheitsbildern: Affektive Störun-
gen, psychotische Erkrankungen 
(insbesondere Früherkennung und 
Frühbehandlung:  
• SAMPS), Angsterkrankungen, Auf-
merksamkeits- und Gedächtnis-
störungen inklusive Aufmerksam-
keitsdefizit- und Hyperaktivitäts-
störung (ADHS) im Erwachsen-
enalter, Transsexualität und trau-
ernde Eltern nach Frühtod ihres Kin-
des. 
• Das Verhältnis von Patienten aus 
Münster zu Patienten von außerhalb 
des Stadtgebietes Münsters in der

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 33
 
stationären und ambulanten Versor-
gung der Universitätsklinik beträgt 
weiterhin ca. 50:50. Dies entspricht 
dem universitären Versorgungsauf-
trag als Tertiärzentrum. Die Regiona-
lisierung wird von dort für die Primär-
versorgung nach wie vor für wichtig 
und notwendig erachtet. Hierzu soll-
ten sich jedoch auch überregional 
angebotene spezialisierte Be-
handlungsangebote ergänzen, wie 
sie zum Teil ja von den Münsteraner 
Kliniken bereits angeboten werden. 
Diese überregional angebotenen 
Spezialisierungen sind deswegen 
notwendig, da eine rein regionalisier-
te Primärversorgung aufgrund des 
Patientenaufkommens der jeweiligen 
Einrichtung nicht für jede schwere 
Störung ein spezialisiertes Angebot 
anbieten kann. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tabelle 10 Anzahl der behandelten Patienten im Jahr 2005 in der Klinik und Poliklinik 
                       für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Münster  
 
Diagnosengruppe 
Führende Diagnose 
 
Stationär 
 
Ambulant 
 
Gesamt 
F0  Organische u symptomat. Ps. St. 16  2 % 201  13 % 217 10 %
F1  Psychotrope Substanzen 21  3 % 64  4 % 85 4 %
F2  Schizophrenie u wahnh. St.  187  25 % 169  11 % 356 15 %
F3  Affektive Störungen 398  53 % 563  38 % 961 43 %
F4  Neurotische, Belastungs- u soma-
toforme St. 
68  9 % 291  19 % 359 16 %
F5  Verh.auff. mit körperl. St. (Essstö-
rungen) 
28  4 % 40  3 % 68 3 %
F6  Persönlichkts.- u. Verh.störungen 22  3 % 76  5 % 98 4,3 %
F7  Intelligenzminderung 0 0 % 2  0,1 % 2 0,1 %
F8  Entwicklungsstörungen 1  0,1 % 5  0,3 % 6 0,3 %
F9  Verh. St m B i Kindh. u Jugend 6  0,8 % 92  6 % 98 4,3 %
Sonstige 0 0% 0 0 % 0 0 %
Gesamt 747 100 % 1503 100 % 2250 100 %

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 34 
 
3.2.3. Alexianer-Krankenhaus Münster 
gGmbH 
 
Den differenzierten Erfordernissen moderner 
Psychotherapie und Psychiatrie wurde bau-
lich und strukturell noch weiter Rechnung 
getragen.  
 
Die Damian-Klinik für Gerontopsycho-
therapie und Gerontopsychiatrie steht seit 
Juli 2005 zur Verfügung. Der Binnendifferen-
zierung entsprechend wurde der allgemein-
psychiatrische Bereich als eigene Fachklinik 
Maria Brunn für Psychotherapie und Psychi-
atrie gefasst Hier geht es um weitere stati-
onsbezogene Schwerpunktbildung, stö-
rungsspezifische  
integrierte Behandlung und Vernetzung mit 
den komplementären Angeboten 
(Schnittstellenmanagment durch die Ambu-
lanz, Kooperation mit BEWO usw.). 
 
Im Bereich Sucht kooperiert die Klinik u. a. 
mit dem St. Antonius Fachkrankenhaus für 
qualifizierte Entzugsbehandlung in Hörstel. 
Diese Klinik hat sich 2005 dem Verbund der 
Alexianer angeschlossen. 
 
Schließlich wird Ende 2006 mit dem Bau der 
Christopherus-Klinik zur Behandlung intelli-
genzgeminderter forensischer Patienten auf 
dem Gelände des Alexianer-Krankenhauses 
Münster begonnen (vgl. 1.2.3.5). 
 
 
Die Betrachtung der Hauptdiagnosen der in 
den Kliniken behandelten Patienten zeigt, 
dass in der WKM besonders suchtkranke  
 
 
Menschen Aufnahme finden, in der Klinik für 
Psychiatrie des UKM und im Alexianer-
Krankenhaus ein Schwerpunkt in der Be-
handlung von Patienten mit affektiven Stö-
rungen besteht und im Alexianer-
Tabelle 11  Anzahl der behandelten Patienten im Jahr 2005 im Alexianer- 
                        Krankenhaus Münster gGmbH  
Diagnosengruppe 
Führende Diagnose 
 
Vollstationär 
 
Teilstationär 
 
Gesamt 
F0  Organische u symptomat. Ps. St. 96  12 % 44  49 % 140 16 %
F1  Psychotrope Substanzen  5  0,6 %  1  1 % 6 0,7 %
F2  Schizophrenie u wahnh. St.  65  8 %   6  7 % 71 8 %
F3  Affektive Störungen 397  49 % 35  39 % 432 48 %
F4  Neurotische, Belastungs- u 
somatoforme St. 
155  19 %  4  4 % 159 18 %
F5  Verh.auff. mit körperl. St. (Ess-
störungen) 
17  2 % 0 0 % 17 2 %
F6  Persönlichkts.- u. 
Verh.störungen 
72  9 % 0 0 % 72 8 %
F7  Intelligenzminderung  3  0,4 % 0 0 % 3 0,3 %
F8  Entwicklungsstörungen 1  0,1 % 0 0 % 1 0,1 %
F9  Verh. St m B i Kindh. u Jugend 1  0,1 % 0 0 % 1 0,1 %
sonstige 0 0 % 0 0 % 0 0%
gesamt 812 100 %  90 100 % 902 100 %

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 35
 
Krankenhaus besonders auch Patienten mit 
organisch bedingten Psychosen behandelt 
werden. 
Unter den (ambulanten) Patienten des Sozi-
alpsychiatrischen Dienstes bildeten in 2005 
die Patienten mit schizophrenen Psychosen 
und diejenigen mit Suchtkrankheiten die 
größten Gruppen (vgl. 2.2). 
 
3.2.4 Zu den Handlungsansätzen aus 
Sicht der psychiatrischen Krankenhäuser 
 
• Die Maßnahmen zur individuellen Hil-
feplanung haben eine nur zum Teil 
zufrieden- stellende Strukturierung 
durch die Folgen der so genannten  
 
Hochzonung und das in der Folge 
vom LWL etablierte Clearing-
verfahren im Rahmen des Antrags-
verfahrens auf Eingliederungshilfen 
zum Wohnen erfahren. An diesem 
durch die Arbeitsgruppe Wohnen und 
die kommunale Psychiatriekoordina-
tion unterstützten Prozess haben sich 
die psychiatrischen Kliniken in den 
vergangenen 3 Jahren engagiert be-
teiligt. Allerdings wurden nicht alle 
Anregungen vom LWL im Rahmen 
seines Verfahrens bisher aufgegriffen 
und realisiert. In der Praxis konnten 
wegen des Fehlens entsprechender 
Personalressourcen Casemanage-
mentfunktionen für die schwer mehr-
fach behinderten oder gerontopsy-
chiatrischen Patienten weder durch 
den Sozial-psychiatrischen Dienst 
noch durch andere Institutionen in 
vermehrtem Umfang übernommen 
werden. 
• Ein weiterer Ausbau von intensiv 
betreuenden ambulanten Strukturen 
für schwer chronisch Kranke mit ge-
ringer Mitarbeitsbereitschaft und we-
nig ausgeprägtem Krankheitsgefühl, 
über die schon bestehenden Aktivitä-
ten des Sozialpsychiatrischen Diens-
tes hinaus konnte bisher aufgrund 
fehlender materieller Ressourcen 
nicht erreicht werden. 
• Über die Gewährleistung von psycho-
therapeutischer Weiterbetreuung der 
Patienten nach einem Krankenhaus-
aufenthalt, insbesondere auch für äl-
tere, nicht verwirrte Patienten läuft 
unter anderem gegenwärtig eine Un-
tersuchung im Rahmen einer Promo-
tionsarbeit der Klinik und Poliklinik für 
Psychosomatik und Psychotherapie 
des UKM. 
• Weitere Tagesklinikplätze konnten 
bisher in Münster nicht errichtet wer-
den. 
• Weitere Versorgungsangebote für 
gerontopsychiatrische Patienten mit 
krankenhaus-ähnlicher Betreuungsin-
tensität für komplexe Behandlungs-
fälle und angemessene Versorgung 
in Altersheimen oder durch ambulan-
te Betreuung für schwerst demente 
und verwirrte Patienten konnte in Tei-
len durch Weiterentwicklungen ent-
sprechender Konzepte in den Ein-
richtungen erreicht werden. 
• Eine Weiterentwicklung stationärer, 
teilstationärer, ambulanter und kom-
plementärer Versorgungsangebote 
insbesondere für Patienten/innen mit 
emotional instabiler Persönlichkeits-
störung erfolgte durch den Ausbau 
entsprechender Behandlungskonzep-
te in der WKM und die Errichtung der 
EOS-Klinik der Alexianer-
Krankenhaus Münster gGmbH. 
 
3.3 Betroffene und Angehörige 
Zusammenfassende Handlungsansätze 
aus Sicht der Betroffenen und Angehöri-
gen (vgl. Handlungsprogramm, Kapitel 
3.3, November 2002) 
 
ƒ Wissenschaftliche Untersuchung von 
Auswirkungen von Gewalterfahrungen 
bei psychisch kranken Menschen. 
ƒ Stärkerer Einbezug der Angehörigen bei 
der Behandlung und Betreuung der Pa-
tienten. 
ƒ Schaffung einer neutralen Beschwer-
destelle. 
ƒ Förderung eines respektvollen Um-
gangs mit den Betroffenen durch ange-
nehme Krankenhaus-Stationen, indivi-
duelle Hilfeplanung und die Integration 
von Soteria-Ansätzen in das bestehen-
de Behandlungs- und Betreuungsan-
gebot.

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 36 
 
ƒ Ausweitung des Krisennotdienstes auf 
die Woche 
ƒ Stärkere Berücksichtigung frauen- und 
kinderspezifischer Bedürfnisse in der 
Behandlung und Betreuung 
ƒ Mehr Informationen zu psycho-
therapeutischen Behandlungsmöglich-
keiten für psychisch Kranke 
ƒ Schaffung von Stellen auf dem 1. Ar-
beitsmarkt für psychisch Kranke 
 
3.3.1 Verein der Angehörigen psychisch 
Kranker e. V. Münster 
 
Der Angehörigenverein ist ein Zusammen-
schluss von Familienmitgliedern, Freunden 
und Helfern psychisch kranker Menschen. 
Wichtigstes Ziel ist die gegenseitige Unter-
stützung durch Gespräche, Anteilnahme und 
Solidarität. Experten informieren die Mitglie-
der darüber hinaus über den akuten Er-
kenntnisstand psychischer Erkrankungen 
und deren Behandlung. Der Verein unter-
stützt die Belange der Patientinnen und Pa-
tienten und ihrer Angehörigen durch Öffent-
lichkeitsarbeit und Mitsprache in kommuna-
len Gremien und ist Mitglied im Landes- und 
Bundesverband. 
Der Verein hat die Organisation der Anti-
Stigma-Kampagne Münster übernommen. 
Schirmherr ist der Oberbürgermeister Dr. 
Tillmann. 
Er ist Gründer und Träger der Einrichtung 
BEWO, betreutes Wohnen mit derzeit 125 
Bewohnern.  
 
Als Handlungsbedarf für Münster werden 
aus Sicht des Vereins folgende Punkte 
genannt: 
 
Angehörige: Anders als bei somatischen 
Erkrankungen üblich werden Angehörige bei 
psychischen Erkrankungen zu wenig einbe-
zogen. Sie werden nicht als Ressource ge-
sehen, sondern als zusätzliche Belastung. 
Informationen zur Krankheit und zum richti-
gen Umgang mit dem betroffenen Familien-
angehörigen sind schwer oder gar nicht zu 
erhalten. Sinnvoll wäre eine enge Begleitung 
der Familien bei einer Ersterkrankung. An-
gehörigenarbeit sollte ein Qualitätsmerkmal 
von Einrichtungen sein. 
Betroffene: Wünschenswert ist eine intensive 
Mitarbeit der Betroffenen bei der kommuna-
len Psychiatrieplanung. 
Beschwerdestelle: Münster braucht dringend 
eine neutrale Beschwerdestelle, bestehend 
aus Betroffenen, Angehörigen und Profis für 
den gesamten ambulanten und klinischen 
Bereich. Die dort Tätigen sollten viel über die 
Strukturen wissen und gleichzeitig unabhän-
gig von ihnen sein. 
Psychiatrische Kliniken: Die Patienten sollten 
als gleichberechtigte Partner akzeptiert, An-
gehörige regelmäßig informiert werden. A-
kutstationen sollten eine stressfreier Ort der 
Ruhe sein. Bei Ersterkrankungen sollte be-
achtet werden, dass hier und heute der 
Grundstein für eine möglicherweise langjäh-
rige vertrauensvolle Beziehung gelegt wer-
den muss. Mitarbeiter sollten für Krisensitua-
tionen, v.a. bei Zwangsmaßnahmen, ge-
schult und begabt sein. Insgesamt sollte in 
den Einrichtungen mehr Respekt und 
Freundlichkeit herrschen. Betroffene und 
Angehörige klagen noch immer, dass viel zu 
wenig mit ihnen gesprochen wird. 
Krisennotdienst: Der Krisennotdienst wird 
von den Angehörigen als Erfolg gewertet. 
Zwangseinweisungen sind angemessener 
geworden und besser koordiniert. Allerdings 
wäre eine Ausweitung auf die Woche wün-
schenswert. 
Individuelle Hilfeplanung: Den Betroffenen 
und Angehörigen wird oft eine Ochsentour 
durch die verschiedenen Einrichtungen und 
ein überfordernder Kontakt zu all zu vielen 
Menschen zugemutet. Notwendig wäre eine 
koordinierte, individuelle und begleitende 
Hilfe. 
Kinder: Für psychisch kranke allein erzie-
hende Mütter müssen Lösungen für die Un-
terbringung ihrer Kinder gefunden werden, 
bzw. Kindertagesstätten, die den Kliniken 
angegliedert sind. Auswärtsunterbringung für 
psychisch kranke Kinder sollte es in Zukunft 
nicht mehr geben. Den Familien und dem 
erkrankten Jugendlichen sollte von Anfang 
an ein Bezugsteam zur Seite stehen. 
Frauen: Spezifisch weibliche Störungen und 
abweichende Reaktionen auf Medikamente 
sollten Helfern bekannt sein. 
Psychotherapie: In Münster gibt es ein aus-
reichendes Angebot an niedergelassenen 
Therapeuten.

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 37
 
3.3.2 Zu den zusammenfassenden Hand-
lungsansätzen aus Sicht der Betroffenen 
und Angehörigen 
• Die wissenschaftliche Untersuchung 
von Auswirkungen von Gewalterfah-
rungen bei psychisch kranken Men-
schen konnte bisher mangels ent-
sprechender materieller Ressourcen 
und aufgrund der erheblichen metho-
dischen Anforderungen und Schwie-
rigkeiten bisher weder auf Landes- 
noch auf kommunaler Ebene erfol-
gen. 
• Der Appell zum stärkeren Einbezug 
der Angehörigen bei der Behandlung 
und Betreuung der Patienten besteht 
generell fort und wird von den betei-
ligten Einrichtungen im Einzelfall um-
gesetzt. 
• Eine neutrale Beschwerdestelle 
konnte bisher mangels entsprech-
ender Ressourcen in Münster nicht 
eingerichtet werden. 
• Der Appell zur Förderung eines re-
spektvollen Umgangs mit den Patien-
ten in den Einrichtungen besteht fort 
und wird dort im Einzelfall aufgegrif-
fen und umgesetzt. 
• Eine Ausweitung des Krisennotdiens-
tes auf die Woche konnte bisher 
mangels entsprechender materieller 
und personeller Ressourcen nicht er-
folgen (vgl. oben Abschnitt 2.1 Kri-
senintervention) 
• Der Appell zur stärkeren Berücksich-
tigung Frauen- und Kinderspezifi-
scher Bedürfnisse in der psychiatri-
schen Behandlung und Betreuung 
besteht fort und wird von den Einrich-
tungen im Einzelfall aufgegriffen und 
umgesetzt. 
• Informationen zu psychotherapeu-
tischen Behandlungsmöglichkeiten 
für psychisch kranke Menschen sind 
über die behandelnden Ärzte, die 
kassenärztlichen Vereinigungen und 
die Psychotherapeutenkammer er-
hältlich. 
• Eine Erweiterung der Stellen auf dem 
1. Arbeitsmarkt für psychisch Kranke 
konnte durch die entsprechenden Ak-
tivitäten der WfbM/ISM Münster (vgl. 
Abschnitt 2.8) zumindest in Teilen er-
reicht werden. 
 
3.4 Handlungsvorschläge im Zusammen-
hang mit dem Forschungsprojekt Unter-
bringungen 
Handlungsvorschläge aus Sicht des For-
schungsprojektes Unterbringung (vgl. 
Handlungsprogramm, Kapitel 3.4, No-
vember 2002) 
ƒ Einrichtung eines psychiatrischen Not-
dienstes auch innerhalb der Woche, 
möglichst mit einem gemischt-
geschlechtlichen Einsatzteam des Ord-
nungsamtes und unter Einbezug der 
Kassenärzte. Vorgeschlagen wird ein 
Koordinator der auch als erster An-
sprechpartner dient. 
ƒ Bessere Verabredungen mit der Polizei 
zu verzögerungsfreieren Verfahren 
ƒ regelmäßige Fortbildungen für nieder-
gelassene Ärzte und Ärzte der Allge-
meinkrankenhäuser zur sachgerechten 
Ausstellung von Unterbringungszeug-
nissen 
ƒ Verstärkte Koordination zwischen den 
Akteuren zur besseren Behandlungs-
kontinuität im Sinne einer umfassenden 
individuellen Hilfeplanung  
ƒ Weiterentwicklung der Dokumentation 
und der Formulare der Unterbringungs-
atteste 
• Verwirklichung der relevanten Hand-
lungsvorschläge der Abschnitte 1 und 
2: Krisenintervention und Beratung 
und Kontakt. 
 
Zum Stand der Umsetzungen: 
 
• Die Einrichtung eines psychiatrischen 
Notdienstes auch innerhalb der Wo-
che konnte bisher mangels materiel-
ler und personeller Ressourcen nicht 
erfolgen. 
 
• Die Verfahrensregelungen mit der 
Polizei konnten nach der Übernahme 
der Funktion der unteren örtlichen 
Ordnungsbehörde in Unterbringungs-
sachen durch die Feuerwehr der 
Stadt Münster zwischen den Leitstel-
len der Feuerwehr und der Polizei 
neu vereinbart und geregelt werden. 
Dies führt zu einem in der alltäglichen

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 38 
 
Praxis jetzt im Wesentlichen verzöge-
rungsfreien kooperativen Verfahren.  
Die Übernahme der Funktion der un-
teren örtlichen Ordnungsbehörde 
durch die Feuerwehr führte zu einer 
weiteren erfreulichen Profes-
sionalisierung der Abläufe bei Unter-
bringungen nach dem PsychKG, die 
durch die Einbeziehung der Ärzte des 
Sozialpsychiatrischen Dienstes in das 
Fortbildungskonzept der Mitarbeiter 
der Feuerwehr unterstützt werden 
konnte. 
Durch die Übernahme dieser Funkti-
onen durch die Feuerwehr konnte – 
gewissermaßen als erwünschte Ne-
benwirkung – auch ein Beitrag zum 
Prozess der Gleichstellung von psy-
chisch und suchtkranken Patienten 
geleistet werden, da so auch bei psy-
chiatrischen Notfällen – wie in den 
Fällen körperlicher Erkrankter – die 
Feuerwehrleitstelle  und ihr Kranken-
transport beteiligt sind. 
 
• Fortbildungen für niedergelassene 
Ärzte und Ärzte der Allgemeinkran-
kenhäuser zur sachgerechten Aus-
stellung von Unterbringungszeugnis-
sen konnten bisher von städtischer 
Seite nicht initiiert werden. 
 
• Die Koordination zwischen den Ak-
teuren zur besseren Be-
handlungskontinuität im Sinne einer 
umfassenden individuellen Hilfepla-
nung wird in Ansätzen durch die Ein-
zelfallbetreuungsarbeit des Sozial-
psychiatrischen Dienstes und die Ak-
tivitäten der kommunalen Psychiat-
riekoordination im Arbeitskreis Psy-
chiatrie und seinen Arbeitsgruppen 
als fortlaufende Aktivität unternom-
men. 
 
• Die Dokumentation über die Unter-
bringungen erfolgt in Kooperation 
zwischen der Feuerwehr als unterer 
örtlicher Ordnungsbehörde und der 
Psychiatriekoordination in Zusam-
menarbeit mit dem LÖGD Bielefeld, 
von dem seit mehreren Jahren ent-
sprechende Regionalberichte zum 
Unterbringungsgeschehen erarbeitet 
und auch für die Stadt Münster zur 
Verfügung gestellt werden konnten 
(zuletzt: Die Anwendungspraxis des 
Unterbringungsrechts nach dem Ge-
setz über Hilfen und Schutzmass-
nahmen bei psychischen Krankheiten 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
(PsychKG NRW) und dem Betreu-
ungsrecht des Bundes (BtR), Ergeb-
nisse der Datenerhebung 2004, Be-
richt Stadt Münster). In den Jahren 
2002 bis 2004 ergab sich insgesamt 
ein Anstieg der Unterbringungsraten, 
mit gewissen Verschiebungen der 
Anteile der Unterbringungen nach 
dem PsychKG und nach dem 
Betreuungsrecht des Bundes. 
 
 
 
0
0,5
1
1,5
2
2,5
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004
PsychKG Betreungsrecht des Bundes

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 39
 
Tabelle 13  
 Stadt Münster NRW 
(Daten aus 54 
Kommunen) 
1. Psychisch-Kranken-Gesetz und Betreuungsrecht  
Alle Unterbringungen (PsychKG und BtR) im Laufe des Jahres 
2004: 
888 - 
Quote aller Unterbringungen je 1000 Einwohner: 3,29     - * 
2. Psychisch-Kranken-Gesetz-Unterbringungspraxis  
Alle Unterbringungen nach PsychKG: 592 - 
Quote der PsychKG-Unterbringungen je 1000 Einwohner: 2,19 1,10
Anteil der Unterbringungen außerhalb der Gebietskörperschaft: 16,89% 18,72%
Anteil der sofortigen Unterbringungen nach § 14 PsychKG 
NRW: 
97,47% 91,15%
Anteil der Unterbringungen durch die Rufbereitschaft der Be-
hörde: 
54,05% 61,80%
Anteil der Personen ab 60 Jahre an allen untergebrachten: 
 
27,53% 24,48%
Anteil der Frauen an den nach PsychKG untergebrachten Per-
sonen: 42,23% 42,71%
Anteil der Suchtkranken an den nach PsychKG untergebrach-
ten Personen: 
31,93% 22,46%
Anteil der PsychKG-Unterbringungen durch  
• niedergelassene Nervenärzte: 1,35% 7,55%
• Sozialpsychiatrische Dienste: 5,57% 7,23%
• Ärzte einer psychiatrischen Klinik/Abteilung: 74,49% 46,47%
• Krankenhausärzte (aller Fachgebiete) insgesamt: 13,01% 17,12%
• Sonstige niedergelassene Ärzte: 
 
5,57% 
 
22,04%

Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der 
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 40 
 
Tabelle 14
 Stadt Münster NRW 
(Daten aus 
32 Kom-
munen) 
1. Betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis  
Alle rechtlich betreuten Personen: 3405 - 
Quote rechtlich betreuter Personen je 1000 Einwohner: 12,61 12,21
Alle betreuungsrechtlichen Unterbringungen im Jahr 2004: 296 - 
Quote der Unterbringungen nach BtR je 1000 Einwohner: 1,10 0,66
Quote der unterbringungsähnlichen Maßnahmen je 1000 Ein-
wohner: 
0,67 1,02
Unterbringungen ohne Betreuerbeteiligung nach § 1846 BGB: 0 10,71
Anteil der Eilverfahren an den BtR-Unterbringungen: --% 54,80%
Quote aller Vorführungen je 1000 Einwohner: 0,070 0,06
Quote aller Zuführungshilfen je 1000 Einwohner: 0,200 0,10
Anteil der Frauen an den Unterbringungen nach BtR: 40,54% 46,78%
Anteil der Personen unter 25 Jahre an den Unterbringungen 
nach BtR: 
3,38% 9,77%
Anteil der Personen ab 60 Jahre an den Unterbringungen nach 
BtR: 
48,31% 45,48%
Anteil der Personen,  
0,00% 32,74%• die während eines Heimaufenthaltes untergebracht 
wurden: 
0,00% 9,20%• die während eines Klinikaufenthaltes untergebracht 
wurden: 
sätzlich besteht die Empfehlung, sich in 
den Kommunen regelmäßig mit den 
Entwicklungen der Unterbringungszahlen 
zu befassen, mit allen Beteiligten, Vertre-
tern der Amtsgerichte, der Kliniken, der 
Angehörigen und Psychiatrieerfahrenen 
und der Kommunen die Hintergründe zu 
erörtern und ggf. gemeinsam nach Ein-
flussmöglichkeiten auf das Unterbrin-
gungsgeschehen zu suchen. 
Nach der Veröffentlichung des Ab-
schlussberichtes zum Forschungs-
projekt mit dem Titel: „Kommunale 
Gesundheitsberichterstattung über 
psychiatrische Unterbringungen und 
Möglichkeiten ihrer Nutzung“ im Ja-
nuar 2006 durch das MAGS NRW 
(vgl. oben 1.2.2) lud das LÖGD im 
Auftrag des MAGS NRW am 7. No-
vember d. J. zu einem Workshop „Die 
Unterbringungspraxis nach PsychKG 
in den Städten und Kreisen Nord-
rhein-Westfalens  -  Erkenntnisse – 
Erfahrungen   Berichterstattung – 
Kommunale Gesundheitskonferenz“ 
ein. Die Dokumentation der Tagung 
liegt zwar noch nicht vor, dennoch 
wurde deutlich, dass im Jahr 2006 
sowohl der Landtag NRW als auch 
seine Ausschüsse sich mit den For-
schungsergebnissen und ihren Kon-
sequenzen befasst haben. Grund- 
 
In Münster waren nach der Phase der in-
tensiven Befassung mit dem Thema 
Zwangs-Unterbringungen im Rahmen 
des Forschungsprojektes und der nach-
folgenden Abfassung des Berichtes zu-
nächst andere sozialpsychiatrische 
Themen wie die Umsetzung der sog. 
Hochzonung (vgl. 1.2.3.6, 2.5.1) in den 
Fokus des Arbeitskreises Psychiatrie und 
der kommunalen Psychiatriekoordination 
getreten.

Impressum 
 
 
 
 
Herausgeberin Stadt Münster 
  Gesundheitsamt 
  Psychiatriekoordination 
 
Redaktion Dr. Eckhard Gollmer , Psychiatriekoordination 
 
Fachliche  Arbeitskreis Psychiatrie Münster 
Begleitung und seine Arbeitsgruppen 
 
Text  Dr. Eckhard Gollmer, 
  in Zusammenarbeit mit den Institutionen 
  der psychosozialen und psychiatrischen 
  Versorgung in Münster 
 
Titel-Illustration Livingpage Media Agentur 
 
Druck  Druckerei Stadt Münster 
 
 
 
November 2006 
 
 
 
Diese Veröffentlichung erscheint in der Reihe 
„Gesundheitsberichterstattung“ des Gesundheitsamtes der Stadt Münster

Beschlussvorlage

11303 Zeichen

V/0942/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Fortschreibung des Handlungsprogramms zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozia-
len Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster (Gesundheitsbe-
richte Band 13, Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in Münster (3))  
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.12.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
07.12.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit  
                     Behinderungen Vorberatung 
13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
13.12.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Hand-
lungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und 
der Integration von psychisch kranken M enschen in Münster (Gesundheitsberichte Band 
13, Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in Münster (3), Nov. 2006) / Anlage) 
zur Kenntnis.   
 
2.  Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum Jahresende 2009 einen weiteren Bericht 
über die Entwicklung des Versorgungsangebotes für die psychisch kranken Menschen in 
Münster, über die Prioritäten, die Finanzierungsstrukturen und die Entwicklungen bei den 
verschiedenen Trägern und Kostenträgern vorzulegen.  
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage keine Kosten 
und keine Folgekosten entstehen.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0942/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Gollmer 
Ruf: 
492 - 5350 
E-Mail: 
GollmerE@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.11.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0942/2006 
Begründung: 
 
1. Beschlusslage 
 
Mit dem Beschluss zur Vorlage Nr. 176/2003 hatte der Rat der Stadt Münster am 11.06.2003 das 
Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und der 
Integration von psychisch kranken Menschen in Münster zur Kenntnis genommen und die Verwal-
tung unter anderem damit beauftragt, zum Jahresende 2005 einen Bericht über den Umsetzungs-
stand der Empfehlungen vorzulegen. 
Dieser Bericht wird hiermit vorgelegt. 
 
2. Ziele 
 
Die Zielsetzung dieses Berichtes ist die Information über den Umsetzungsstand der Empfehlungen  
und damit die Fortführung der kommunalen Gesundheitsberichterstattung über die Entwicklung 
des Versorgungsangebotes für die psychisch kranken Menschen in Münster, über die Prioritäten, 
die Finanzierungsstrukturen und die Entwicklungen bei den verschiedenen Trägern und Kostenträ-
gern. 
 
3. Ausgangslage 
 
Auch dieser Bericht über den Umsetzungsstand der Empfehlungen wurde in Kooperation mit den 
Einrichtungen der sozialpsychiatrischen Versorgung in Münster, die im Arbeitskreis Psychiatrie und 
seinen Arbeitsgruppen zusammenarbeiten, von der kommunalen Psychiatriekoordination erstellt. 
Die dem Handlungsprogramm zugrunde liegenden Themen und Fragen zu den Bereichen Bera-
tung und Kontakt, Krisenintervention, Betreutes Wohnen, ambulante und stationäre Einrichtungs-
formen, Tagesstrukturierung, Beschäftigung, Arbeit – berufliche Rehabilitation und psychiatrische 
Behandlung in Krankenhäusern wurden aktualisiert und den verschiedenen Beteiligten und Mit-
gliedern des Arbeitskreises Psychiatrie ab Ende 2004 zur weiteren Bearbeitung übermittelt. In den 
Sitzungen des Arbeitskreises Psychiatrie und seinen Arbeitsgruppen wurden die verschiedenen 
Aspekte der Handlungsaufträge an die Verwaltung im Einzelnen erörtert und die Ergebnisse dieser 
Diskussionen und Stellungnahmen vom Psychiatriekoordinator zu diesem Bericht zusammenge-
fasst. 
 
Gegenstand dieses Berichtes sind damit zunächst grundsätzlich alle Handlungsempfehlungen und 
Handlungsansätze, wie sie im Abschnitt 4. (Seite 84 ff) des Handlungsprogramms aufgeführt sind. 
Andererseits kann und muss das Handlungsprogramm jetzt nicht in allen Teilen neu geschrieben 
werden, vielmehr sind der aktuelle Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu be-
schreiben und die Akzente entsprechend dem aktuellen Entwicklungsstand zu setzen.  
Aus Sicht der Stadtverwaltung und der kommunalen Psychiatriekoordination liegt ein Schwerpunkt 
dieses Berichtes auf dem Bereich Betreutes Wohnen (Eingliederungshilfe für psychisch und sucht-
kranke Menschen). Dort hat die Rechtsverordnung des Landes über die Zuständigkeitsverlagerung 
für die ambulanten Eingliederungshilfen zum Wohnen auf den Landschaftsverband (2003) vielfälti-
ge Änderungen nach sich gezogen, die noch weiterhin in der Entwicklung begriffen sind. 
 
4. Zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen 
Die Handlungsempfehlungen des Handlungsprogramms waren aus den Grundlagen (Vorkommen 
psychischer Krankheiten in der Bevölkerung, Entwicklung der psychiatrischen Versorgung, gesetz-
liche Grundlagen, Ausgangslage und Planungsstrukturen in Münster) und aus den aktuellen Hand-
lungsfeldern der kommunalen Psychiatrieplanung entwickelt worden. Hierzu wird auf die entspre-
chenden Kapitel des Handlungsprogramms verwiesen. Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständ-
lichkeit werden die Handlungsansätze aus den einzelnen Kapiteln (vgl. Abschnitt 4, Zusammen-
stellung der Handlungsansätze) den einzelnen Abschnitten dieses Berichtes vorangestellt.

- 3 - 
V/0942/2006 
Die wesentlichen Entwicklungen in der Stadt Münster seit dem Sommer 2003 sind in den ver-
schiedenen Abschnitten des Berichtes dargestellt und sollen hier nur stichwortartig aufgeführt wer-
den: 
 
• Zuständigkeitsänderung für die ambulante Eingliederungshilfe zum Wohnen durch Landes-
verordnung ab dem 01.07.2003, mit Einrichtung eines Clearingverfahrens des Land-
schaftsverbandes Westfalen-Lippe mit kommunaler Unterstützung und Beteiligung 
• Vorbereitung der örtlichen Zielverei nbarung zwischen der Stadt Münster und dem Land-
schaftsverband durch die Behinderten- und Psychiatriekoordination und die entsprechen-
den Gremien des LWL infolge der Zuständigkeitsänderung. Die Zielvereinbarung wurde am 
17.10.2006 unterzeichnet. 
• Intensive Beteiligung der Stadt Münster, der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der 
Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster und des Arbeitskreises 
Psychiatrie an dem vom Landesgesundheitsministerium veranlassten universitären For-
schungsprojekt über die Auswirkungen und Folgen dieser so genannten Hochzonung (For-
schungsprojekt IH-NRW „Selbständiges Wohnen behinderter Menschen – individuelle Hilfe 
aus einer Hand“ des ZPE der Universität Siegen) 
• Neuregelung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe durch die so genannten Hartz IV Ge-
setze (SGB II, SGB XII) und Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft in Münster  
• Novellierung der Regelungen für gesetzliche Betreuungen (BGB) 
 
In dem Bericht wurde herausgearbeitet, dass aufgrund der Entwicklungen der vergangenen Jahre 
der Schwerpunkt des kommunalen (städtischen) Engagements im Bereich der niederschwelligen, 
für die Betroffenen voraussetzungs los erreichbaren Hilfen, Beratungs- und Behandlungsansätze 
liegen muss. Dies betrifft insbesondere Familien mi t einem psychisch kranken Familienmitglied, 
psychisch kranke Kinder und Jugendliche, psychisch und suchtkranke Menschen mit komplexen 
Beeinträchtigungen und Lebensproblemen (z. B. Wohnungslosigkeit), und gerontopsychiatrische 
Patienten.  
Ein besonderer Akzent ist auf Prävention von und Hilfen in Krisensituationen zu legen.  
Die bestehenden Angebote und Dienste der freien Träger und der Stadt (Psychosoziales Zentrum, 
Trockendock, Sozialpsychiatrischer Dienst) müssen in die Lage versetzt werden, die wachsenden 
Aufgaben der Integration, Beratung und Betreuung all derjenigen psychisch kranken Menschen 
und ihrer Angehörigen und Bezugspersonen in ausreichender Form zu leisten, die aufgrund der 
Folgen ihrer psychischen Erkrankungen nicht, noch nicht oder nicht mehr durch die einzelfallfinan-
zierten Hilfen und Behandlungsangebote erreicht werden. Dieser „Basis-Sektor“ der Versorgung 
für alle diejenigen, die nicht von selbst regelmäßig zur ärztlichen Behandlung in einer Praxis oder 
in einer Klinik kommen, die sich nicht auf Rehabilitation oder Betreutes Wohnen einlassen wollen 
oder können, gewinnt auch gerade vor dem Hintergrund der so genannten Sozialreformen (Hartz 
IV) erheblich an Bedeutung. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen werden psychisch und 
suchtkranke Menschen, gerade auch Jugendliche und junge Erwachsene mit derartigen Ausbil-
dungs- und/oder Arbeits-Vermittlungs-Hindernissen erfasst, denen zur Überwindung ihrer Schwie-
rigkeiten fachgerechte Beratung und  Behandlung geboten und vermittelt werden muss. 
Durch die - infolge der durch Landesverordnung eingeführten Zuständigkeitsänderung für das am-
bulante betreute Wohnen hin zum Landschaftsverband angestoßene - Entwicklung hin zu ver-
gleichsweise aufwändigen, hochstrukturierten, bürokratischen Antrags- und Hilfeplanverfahren 
drohen die voraussetzungs losen, niedrigschwelligen, aufsuchenden und nachgehenden ambulan-
ten Hilfen, wie sie in Münster in erster Linie der Sozialpsychiatrische Dienst erbringt, aus dem 
Blickfeld zu geraten. Gerade aber in diesen Handlungsfeldern, der zunächst voraussetzungs losen, 
nicht von einer Kostenübernahme-Erklärung abhängigen Beratung und Hilfe für Familien mit einem 
psychisch kranken Kind oder erwachsenen Angehörigen, für Wohnungslose, oftmals sucht- und 
psychisch kranke Menschen und für ältere, oftmals allein stehende Menschen mit psychischen 
Störungen müssen auch weiterhin in ausreichendem und den erhöhten Fallzahlen angemessenen 
Umfang durch Einsatz kommunaler Mittel die notwendigen Hilfen erbracht werden, damit die 
Kommune auch weiterhin ihrer Fürsorgepflicht für alle ihre Bürger in ausreichender Weise nach-
kommt.

- 4 - 
V/0942/2006 
Unverzichtbar sind dabei die auch durch gesetzliche Verpflichtung festgelegten Funktionen der 
kommunalen Psychiatriekoordination und -Planung, wie sie in Münster mit der kommunalen Psy-
chiatriekoordination und dem Sozialpsychiatrischen Dienst am Gesundheitsamt als der unteren 
Gesundheitsbehörde bestehen. 
Schließlich muss auch verdeutlicht werden, dass eine ausreichende und in ihren verschiedenen 
einzelnen Bestandteilen gut koordinierte und effektiv zusammenarbeitende Versorgung für die 
Bürger der Stadt Münster einen wesentlichen Beitrag zu deren Lebensqualität leistet und darüber 
hinaus sogar einen nicht unbedeutenden Standort- und Wirtschaftsfaktor darstellt, wenn man etwa 
nur die Zahl der Arbeitsplätze in psychiatrischen Einrichtungen und Diensten in Münster, und eben 
auch die Lebensqualität der psychisch kranken und behinderten Menschen – und ihrer Angehöri-
gen, Freunde, Nachbarn und Mitbürger beachtet. 
 
5. Ausblick 
 
Die Verwaltung sowie der Rat und seine Gremien werden sich auch zukünftig an dem weiteren 
Entwicklungsprozess beteiligen und im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung 
hierüber informieren. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Bericht über den Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiter-
entwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kran-
ken Menschen in Münster (Gesundheitsberichte Band 13, Grundlagen der kommunalen Psychiat-
rieplanung in Münster (3), Nov. 2006)

Korrekturblatt zum Gesundheitsbericht Band 13

1284 Zeichen

KORREKTURBLATT 
 
zum Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen  
aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung 
der kommunalen psychosozialen Versorgung und 
der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 
 (Anlage zur Beschlussvorlage V/0942/2006) 
 
 
 
¾ Seite 2  (Inhalt) 
 
 
3.2.4  Zu den Handlungsansätzen aus Sicht der psychiatrischen Kranken-
häuser 
 
3.3   Betroffene und Angehörige 
 
  3.3.1   Verein der Angehörigen psychisch Kranker e. V. Münster 
 
3.3.2  Zu den zusammenfassenden Handlungsansätzen aus Sicht der 
Betroffenen und Angehörigen 
 
3.4  Handlungsvorschläge im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt 
Unterbringungen 
 
 
 
 
¾ Seite 3 rechts 
 
… Beratung und Kontakt, Krisenintervention, Betreutes Wohnen, ambulante und 
stationäre Einrichtungsformen, Tagesstrukturierung, Beschäftigung, Arbeit – berufli-
che Rehabilitation, psychiatrische Behandlung in Krankenhäusern sowie Betroffe-
ne und Angehörige wurden aktualisiert und den… 
 
 
 
 
¾ Seite 18 links 
 
… ambulante Soziotherapie in Münster wie auch andernorts (vgl. Projektbericht 
„Evaluation der Umsetzung des § 37a SGB V (Soziotherapie)“ vorgelegt von 
der Aktion psychisch Kranke e. V. Juni 2005) bisher gescheitert. … 
 
 
 
 
 
 
Stadt Münster, Gesundheitsamt, 4.1.2007

Beratungsverlauf (4)

05.12.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
07.12.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
13.12.2006 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
13.12.2006 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Piusallee
  • Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße
  • Gartenstraße
  • Ochsentour

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0942/2006
Typ
Vorlage
Datum
16.11.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37