V/0942/2006
Fortschreibung des Handlungsprogramms zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung
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Anlage Gesundheitsberichte Band 13
142806 Zeichen
MUNSTERST ADT
Gesundheitsberichte 13Band
Kommunale Psychiatrieplanung
in Münster (3)
Bericht über den Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Handlungs-
programm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung
und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 1
Inhalt
1 Einleitung
1.1 Methodisches Vorgehen
1.2 Grundlagen - aktuelle Entwick-
lung
1.2.1 Änderung der Zuständigkeit
für die Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen
1.2.2 Forschungsprojekt Unterbrin-
gungen
1.2.3 Aktuelle Entwicklung bei den
Gesetzlichen Grundlagen
1.2.3.4 Neuregelung im
Betreuungsrecht
1.2.3.5 Forensische Versorgung und
Maßregelvollzugsgesetz
1.2.3.6 Entwicklungen in der Stadt
Münster
1.2.3.7 Förderung für psychisch
Kranke und Suchtkranke
durch das Gesundheitsamt
im Haushaltsjahr 2005
1.2.4 Zu den
Handlungsempfehlungen, die
sich aus den Grundlagen er-
geben
2. Zu den Handlungsempfehlun-
gen in
den aktuellen Handlungsfeldern
der kommunalen Psychiatrie-
planung
2.1 Kriseninterventionen
2.1.1 Auswertung der
Krisennotdienstdokumentation
des Jahres 2005
2.1.2 Zu der Handlungsempfehlung
Krisennotdienst und psychiatri-
sche Notfallversorgung
2.1.3 Aktuelle Überlegungen zur
Weiterentwicklung der Organi-
sation des Krisennotdienstes
2.2 Zu den Handlungsvorschlägen Bera-
tung und Kontakt
2.2.1 Zur Umsetzung der
Handlungsbedarfe
2.2.1.1 Ressourcen in den
Beratungsstellen
2.2.1.2 Individuelle Hilfeplanung
2.2.1.1.1 Therapie- und
Behandlungsmöglichkeiten
für psychiatrisch erkrankte,
geistig behinderte Men-
schen
2.3 Ambulante psychiatrische Pflege
2.4 Ambulante Soziotherapie
2.5.1 Betreutes Wohnen - ambulante und
stationäre Einrichtungsformen
2.5.2 Ausführungsverordnung BSHG,
Begründung, Abschnitt B, be-
sonderer Teil
2.5.3 Folgen dieser landesrechtlichen
Regelungen für die Strukturen
in der Stadt Münster
2.5.4 Hilfen zum selbständigen
Wohnen in der Stadt Münster
vor der Zuständigkeitsverände-
rung (30.06.2003) (ZPE der U-
niversität Siegen)
2.5.5 Zu den zusammenfassenden
Handlungsvorschlägen Betreu-
tes Wohnen:
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 2
2.7 Zu den Übergangshäusern zur medi-
zinischen Rehabilitation
2.8 Zu den Handlungsvorschlägen
Tagesstrukturierung, Beschäftigung,
Arbeit
2.8.1 Errichtung einer weiteren
Tagesstätte
2.8.2 Organisationseinheit
Ergotherapie der WKM, Alexia-
ner-Werkstätten Münster und
ISM Industrieservice Münster,
HfR-Gemeinnützige GmbH
Rümpelfix und Zuverdienstfirma
2.8.3 Beratungsstellen-
psychosozialer Fachdienst für
schwer behinderte Beschäftigte
(PSFD) (örtliche Fürsorgestelle)
und beruflicher Integrations-
fachdienst (IFD)
Zum Stand der Umsetzung der
zusammenfassenden Hand-
lungsvorschläge:
3. Handlungsempfehlungen aus
weiteren Perspektiven
3.2 Psychiatrische Krankenhäuser
3.2.1 Westfälische Klinik Münster
(WKM)
3.2.2 Klinik und Poliklinik für
Psychiatrie und Psychotherapie
des UKM
3.2.3 Alexianer-Krankenhaus
Münster gGmbH
3.2.4 Zu den Handlungsansätzen aus
Sicht der psychiatrischen Kran-
kenhäuser
3.4 Handlungsvorschläge im Zusammen-
hang mit dem Forschungsprojekt
Unterbringungen
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 3
1. Einleitung
Mit dem Beschluss zur Vorlage 176/2003-
Dezernat V hatte der Rat der Stadt Münster
am 11.06.2003 das Handlungsprogramm zur
Weiterentwicklung der kommunalen psycho-
sozialen Versorgung und der Integration von
psychisch kranken Menschen in Münster zur
Kenntnis genommen und die Verwaltung
unter anderem damit beauftragt, zum Jah-
resende 2005 einen Bericht über den Um-
setzungsstand der Empfehlungen vor-
zulegen.
Dieser Bericht wird hiermit vorgelegt.
Die Handlungsempfehlungen des Hand-
lungsprogramms waren aus den Grundlagen
(Vorkommen psychischer Krankheiten in der
Bevölkerung, Entwicklung der psych-
iatrischen Versorgung, gesetzliche Grund-
lagen, Ausgangslage und Planungs-
strukturen in Münster) und aus den aktuellen
Handlungsfeldern der kommunalen Psychi-
atrieplanung entwickelt worden. Hierzu wird
auf die entsprechenden Kapitel des Hand-
lungsprogramms verwiesen. Aus Gründen
der Lesbarkeit und Verständlichkeit werden
die Handlungsansätze aus den einzelnen
Kapiteln (vgl. Abschnitt 4, Zusammenstel-
lung der Handlungsansätze) den einzelnen
Abschnitten dieses Berichtes vorangestellt.
Gegenstand dieses Berichtes sind damit
zunächst grundsätzlich alle Handlungs-
empfehlungen und Handlungsansätze, wie
sie im Abschnitt 4. (Seite 84 ff) des Hand-
lungsprogramms aufgeführt sind. Anderer-
seits kann und muss das Handlungspro-
gramm jetzt nicht in allen Teilen neu ge-
schrieben werden, vielmehr sind der aktuelle
Stand der Umsetzung der Handlungsemp-
fehlungen zu beschreiben und die Akzente
entsprechend dem aktuellen Entwicklungs-
stand zu setzen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung und der
kommunalen Psychiatriekoordination liegt
ein Schwerpunkt des Berichtes auf dem Be-
reich Betreutes Wohnen (Eingliederungs-
hilfe für psychisch und suchtkranke Men-
schen). Dort hat die Rechtsverordnung des
Landes über die Zuständigkeitsverlagerung
für die ambulanten Eingliederungshilfen zum
Wohnen auf den Landschaftsverband (2003)
vielfältige Änderungen nach sich gezogen,
die noch weiterhin in der Entwicklung begrif-
fen sind.
1.1 Methodisches Vorgehen
Auch dieser Bericht über den Umsetzungs-
stand der Empfehlungen wurde in Koopera-
tion mit den Einrichtungen der sozialpsychi-
atrischen Versorgung in Münster, die im Ar-
beitskreis Psychiatrie und seinen Arbeits-
gruppen zusammenarbeiten, von der kom-
munalen Psychiatriekoordination erstellt. Die
dem Handlungsprogramm zugrunde liegen-
den Themen und Fragen zu den Bereichen
Beratung und Kontakt, Krisenintervention,
Betreutes Wohnen, ambulante und stationä-
re Einrichtungsformen, Tagesstrukturierung,
Beschäftigung, Arbeit – berufliche Rehabili-
tation und psychiatrische Behandlung in
Krankenhäusern wurden aktualisiert und den
verschiedenen Beteiligten und Mitgliedern
des Arbeitskreises Psychiatrie ab Ende 2004
zur weiteren Bearbeitung übermittelt. In den
Sitzungen des Arbeitskreises Psychiatrie
und seinen Arbeitsgruppen wurden die ver-
schiedenen Aspekte der Handlungsaufträge
an die Verwaltung im Einzelnen erörtert und
die Ergebnisse dieser Diskussionen und
Stellungnahmen vom Psychiatriekoordinator
zu diesem Bericht zusammengefasst.
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 4
1.2 Grundlagen - aktuelle
Entwicklung
Handlungsempfehlungen, die sich aus
den Grundlagen ergeben (vgl. Hand-
lungsprogramm, Kapitel 1, November
2002)
• Psychische Krankheiten sind häufig.
Bis zu 25% der Bevölkerung er-
leiden im Laufe eines Jahres psy-
chische Störungen. In Münster
muss jährlich mit ca. 16 500 be-
handlungsbedürftigen psychisch er-
krankten Mitbürgern gerechnet wer-
den (ca. 6% der Bevölkerung). Die
Verantwortung der Kommune für ih-
re psychisch kranken Mitbürger ist
in verschiedenen Landesgesetzen
und Teilen der Sozialgesetzbücher
begründet. Dieser Verantwortung
müssen Rat, Verwaltung und Bürger
der Stadt fortlaufend gerecht wer-
den.
• Die wissenschaftliche Psychiatrie
hat die gesundheitspolitische Ent-
wicklung mit dem sog. Paradigmen-
Wandel (hin zu komplementären
Strukturen: Psychisch Kranke leben
–ggf. mit Unterstützung - in der
Stadt, und nicht mehr in den Lang-
zeitbereichen psychiatrischer Klini-
ken oder Heime!) möglich gemacht.
Diese Entwicklung hin zur ambulant
aufsuchenden Beratung und
Betreuung zu Hause muss durch
entsprechende Maßnahmen in der
Stadt dauerhaft gefördert und unter-
stützt werden.
• Wie in der allgemeinen (somati-
schen) gesundheitlichen Versor-
gung muss das Prinzip der Gleich-
stellung psychisch kranker Men-
schen mit körperlich erkrankten
Menschen fortlaufend verwirklicht
werden: Daraus ergibt sich die Ver-
pflichtung zur umfassenden und be-
darfsgerechten Versorgung psy-
chisch Kranker im Sinne der Pflicht-
versorgung:
Jeder Bürger der Stadt hat das
Recht auf eine den anerkannten
Regeln und Maßstäben entspre-
chende sozialpsychiatrische Ver-
sorgung und Betreuung.
• Im Rahmen der vielfältigen Konkur-
renzen von Patientengruppen und
Sachgebieten um Ressourcen- und
Budgetanteile auf allen Ebenen der
Sozial- und Gesundheitspolitik muss
die Gruppe der psychisch Kranken
bei der Durchsetzung ihrer berech-
tigten Interessen unterstützt und ge-
stärkt werden.
• Hierbei sind die – für psychisch
kranke Menschen nicht in jeder Hin-
sicht günstigen Gegebenheiten des
gegliederten Sozialleistungssystems
zu berücksichtigen. Diese Patienten
sollten nicht darunter leiden müs-
sen, dass sie oftmals selbst ihre be-
rechtigten Ansprüche auf Hilfen und
Betreuung – aus Gründen der Er-
krankung – nicht artikulieren und
durchsetzen können. Daher muss
die Organisation der individuellen
Versorgung durch individuelle Hilfe-
planung, Case-Management und
Funktionen der kommunalen Psy-
chiatriekoordination sichergestellt
werden.
• Grundlage der kommunalen Psychi-
atriekoordination muss die regelmä-
ßig fortgeschriebene sozialpsychi-
atrische Gesundheitsberichterstat-
tung sein, wie sie mit dem Bericht
zu den Zukunftsaspekten der psy-
chiatrischen Krankenversorgung bis
zum Jahr 2000: Grundlagen der
kommunalen Psychiatrieplanung in
Münster [2] und diesen Handlungs-
empfehlungen in ersten Ansätzen
entwickelt wurde. Die methodischen
Ansätze müssen dafür konsequent
weiterentwickelt und optimiert wer-
den. Die Broschüre „Hilfen für psy-
chisch Kranke – Wegweiser zu An-
geboten und Einrichtungen in Müns-
ter“ muss zeitnah aktualisiert und
neu aufgelegt werden. Für die Auf-
gaben der Berichterstattung und In-
formation müssen der kommunalen
Psychiatriekoordination ausreichen-
de Ressourcen zur Verfügung ge-
stellt werden.
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 5
• Auf der strukturellen Ebene ist der
gemeindepsychiatrische Verbund in
Münster, wie er sich in der seit mehr
als 10 Jahren bewährten Zusam-
menarbeit im Arbeitskreis Psychiat-
rie darstellt, weiterzuentwickeln.
Hier bedarf es u. a. der Verbesse-
rung des Austausches und der Ko-
operation zwischen den Leistungs-
trägern (z. B. Krankenkassen, über-
örtlicher und örtlicher Sozialhilfeträ-
ger), den gutachtlich Tätigen (z.B.
MDK) und den Leistungserbrin-
gern/Trägern mit dem Ziel, die Ver-
sorgung aller psychisch kranken
Menschen in Münster sicherzustel-
len (im Sinne der Versorgungsver-
pflichtung). Voraussetzung dafür
sind die grundsätzliche Verfügbar-
keit von Hilfefunktionen für alle Bür-
ger, besonders für diejenigen, die
am wenigsten in der Lage sind, Hil-
feangebote aufzusuchen und anzu-
nehmen. Zu den weiteren Arbeits-
prinzipien im gemeinde-
psychiatrischen Verbund gehören
neben den vorstehend schon er-
wähnten noch die Bedarfs- und Be-
dürfnisorientierung auch in Hinblick
auf Unterstützung der Selbsthilfe
und Angehörigenarbeit, die
Niedrigschwelligkeit der Angebote
und die Multiprofessionalität der
Teamarbeit. Deren Qualität muss
durch regelmäßige Fort- und Wei-
terbildung und Supervision der Mit-
arbeiter gesichert werden.
1.2.1 Änderung der Zuständigkeit für die
Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen
Die Entwicklung vor allem der komplementä-
ren psychiatrischen Versorgung in den
Kommunen wurde seit dem 01.07.2003, also
unmittelbar nach dem Ratsbeschluss zur
Vorlage (176/2003 Dezernat V), wesentlich
beeinflusst durch die Verordnung zur Ände-
rung der Verordnung zur Ausführung des
Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom
20.06.2003, mit der die sachliche Zuständig-
keit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe
– den Landschaftsverbänden – für alle Leis-
tungen der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen mit einer geistigen Behinderung,
mit einer seelischen Behinderung oder Stö-
rung, für Anfallskranke und Suchtkranke, die
mit dem Ziel geleistet werden sollen, selb-
ständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu
sichern, übertragen wurde. Damit wurde den
Landschaftsverbänden neben der sachlichen
Zuständigkeit für Leistungen nach dem 5. bis
9. Kapitel des SGB XII in einer teilstationä-
ren oder stationären Einrichtung auch dieje-
nige für die ambulanten Eingliederungshilfe-
leistungen und (§ 2 (4)) auch die Zuständig-
keit für die Planungsverantwortung und die
Ermittlung des Bedarfes für die ambulanten
Eingliederungshilfeleistungen übertragen.
Die hierdurch ausgelösten Entwicklungen
bestimmten ganz wesentlich die Arbeit der
Verwaltung im Hinblick auf die Umsetzung
der verschiedenen Handlungsaufträge des
Handlungsprogramms.
Nach dieser Verordnung wurde die Zustän-
digkeit für alle Leistungen der Eingliede-
rungshilfe (sowohl im stationären, teilstatio-
nären als auch im ambulanten Bereich) für
den Zeitraum vom 01.07.2003 bis zum
30.06.2010 den überörtlichen Trägern der
Sozialhilfe (Landschaftsverbänden) befristet
übertragen und zugleich eine wissenschaftli-
che Begleitung durch das vom Gesund-
heitsministerium beauftragte Zentrum für
Planung und Evaluation sozialer Dienste
(ZPE) der Universität Siegen begonnen. Die
Auswertung der Ergebnisse der wissen-
schaftlichen Begleitung und der Bewertung
durch die kommunalen Spitzenverbände und
die Landschaftsverbände soll bis spätestens
30. Juni 2008 abgeschlossen sein, um in
den dann verbleibenden 2 Jahren als Ent-
scheidungsgrundlage für eine zukünftige
endgültige politische Regelung der Zustän-
digkeit für die Zeit ab 01.07.2010 zu dienen.
Die Stadt Münster hat sich auf Initiative ihrer
Psychiatriekoordination hin als so genannte
Modellregion/Vertiefungs-region für den Pro-
zess der vom Land NRW durchgeführten
Begleitforschung zur Ver-fügung gestellt.
Seit dem 01.07.2003 ist daher das For-
schungsinstitut ZPE in vielfältiger Weise an
den konkreten Arbeitsprozessen der kom-
munalen Psychiatriekoordination wie auch
der kommunalen Behindertenhilfe-
Koordination beteiligt und hat in Kooperation
mit den Mitarbeitern der Stadtverwaltung
verschiedene Materialien im Zuge der Bear-
beitung der ihm gestellten Forschungsauf-
gaben erarbeitet.
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 6
Im Zuge dieser Forschungsarbeiten hat das
Forschungsinstitut ZPE im Januar 2005 den
Bericht „Hilfen zum selbständigen Wohnen in
der Stadt Münster vor der Zu-
ständigkeitsveränderung (30.06.2003)“ vor-
gelegt, der in intensiver Zusammenarbeit mit
der Verwaltung und hier insbesondere der
Behinderten- und Psychiatriekoordination
erarbeitet wurde. Darin heißt es unter ande-
rem (Seite 5, 2 Strukturen der Planung):
„Dass die Stadt Münster grundsätzlich sehr
an aktuellen und innovativen fachlichen Im-
pulsen zur Weiterentwicklung von Hilfeange-
boten für Menschen mit Behinderungen in
Münster interessiert ist, zeigen die Beteili-
gung als Forschungs- bzw. Modellregion in
verschiedenen Forschungsprojekten und die
vielfältigen Kooperationsbeziehungen mit
Hochschulen. Zahlreiche Mitarbeiter/innen
der Sozialverwaltung sind in überörtlichen
Gremien engagiert.“
Da dieser Bericht insbesondere auf die
Handlungsfelder Betreutes Wohnen – ambu-
lante und stationäre Einrichtungsformen -
sowie kommunale Psychiatrie- und Behin-
dertenplanung und –koordination Bezug
nimmt, stellt er inhaltlich quasi eine Fort-
schreibung des Handlungsprogramms ins-
besondere zu diesen Themenfeldern dar,
ergänzt um den besonderen Aspekt einer
externen Bewertung und Darstellung im lan-
desweiten Vergleich, eben durch die Mitar-
beiter des Forschungsprojektes des ZPE der
Universität Siegen.
Daher wird im hier vorgelegten Bericht über
den Umsetzungsstand der Empfehlungen an
den entsprechenden Stellen auf diesen Be-
richt „Hilfen zum selbständigen Wohnen…“
des ZPE hingewiesen werden.
1.2.2 Forschungsprojekt Unterbringungen
Am 04.01.2006 legte der Gesund-
heitsminister des Landes NRW Karl Josef
Laumann die Studie des ZPE der Universität
Siegen über psychiatrische Unterbringungen
vor, die bereits im Handlungsprogramm (No-
vember 2002, Kapitel 3.4 Forschungsprojekt
Unterbringungen, Seite 75 ff) vorgestellt
worden war. Auch bei diesem Forschungs-
projekt waren die Stadt Münster und ihre
psychiatrischen Einrichtungen Modellregion
und Gegenstand intensiver Untersuchungen,
die mit Unterstützung des Arbeitskreises
Psychiatrie und der kommunalen Psychiat-
riekoordination durchgeführt worden waren.
Der 440-seitige Abschlussbericht zum For-
schungsprojekt mit dem Titel: „Kommunale
Gesundheitsberichterstattung über psychiat-
rische Unterbringungen und Möglichkeiten
ihrer Nutzung“ enthält auch zahlreiche Ein-
zelinformationen zur psychiatrischen Versor-
gungssituation und Krisen- und Notfallver-
sorgung in der Stadt Münster. Auch auf ihn
wird daher an gegebener Stelle verwiesen.
Der Bericht kann über die Internetseite des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und So-
ziales NRW bezogen werden.
Bereits diese methodischen Hinweise ma-
chen deutlich, wie umfassend und vielfältig
auch die kommunalen Aktivitäten zur sozial-
psychiatrischen Versorgung und zur Psychi-
atriekoordination sich entwickeln, und un-
terstreichen daher die Notwendigkeit und
Sinnhaftigkeit einer regelmäßigen kommuna-
len Gesundheitsberichterstattung zu diesem
Versorgungsbereich.
1.2.3 Aktuelle Entwicklung bei den Ge-
setzlichen Grundlagen
1.2.3.1 Hinsichtlich der unmittelbaren ge-
setzlichen Grundlagen für die Hilfen und
Schutzmaßnahmen bei psychischen Krank-
heiten (PsychKG NRW vom 17.12.1999) und
für die Aufgaben des kommunalen Sozial-
psychiatrischen Dienstes (§16) und die Ko-
ordination der psychiatrischen und Sucht-
krankenversorgung (§23) in kommunaler
Trägerschaft und Verantwortung haben sich
seit dem Sommer 2003 keine Neuregelun-
gen ergeben. Die entsprechenden Abschnit-
te des Handlungsprogramms (1.3.1 und
1.3.2, Seite 9 f) behalten insoweit ihre Gül-
tigkeit.
1.2.3.2 Neu in Kraft getreten sind demge-
genüber die Sozialgesetzbücher II und XII
(so genannte Hartz IV Gesetze), die insbe-
sondere das bis dahin jahrzehntelang gültig
gewesene BSHG ablösten und zum Teil zu
grundlegend anderen Regelungen für die
Leistungsempfänger und für die sie betreu-
enden Verwaltungen geführt haben. Obwohl
also im Wirkungsbereich dieser gesetzlichen
Grundlagen gravierende Änderungen der
Voraussetzungen für die Leistungsbezieher
einer- und hinsichtlich der entsprechenden
Verwaltungsorganisation und Zuständigkei-
ten (Arge – Arbeitsgemeinschaft…) anderer-
seits eingetreten sind, so ist doch bei der in
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 7
2005 aus Anlass der Fortschreibung des
Handlungsprogramms erfolgten schriftlichen
Abfrage der Erfahrungen der unmittelbar in
der psychiatrischen Versorgung tätigen Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrich-
tungen und Organisationen kein grundsätzli-
cher Wandel hinsichtlich der Lebens- und
Betreuungssituation der betroffenen psy-
chisch kranken Menschen benannt worden.
Andererseits werden aus anderen Kommu-
nen des Landes Veränderungen hinsichtlich
der Beratungsaufgaben und –Strukturen für
arbeitslose Menschen mit Vermittlungs-
hemmnissen aus dem psychiatrischen Stö-
rungsbereich berichtet, so dass diese Ent-
wicklungen von der kommunalen Psychiat-
riekoordination und dem Sozial-
psychiatrischen Dienst auch zukünftig auf-
merksam beobachtet und analysiert werden.
1.2.3.4 Neuregelung im Betreuungsrecht
Die seit dem 01.07.2005 geltenden Ände-
rungen im Betreuungsrecht (BGB) haben
dagegen aus der Perspektive der psychisch
kranken und suchtkranken Menschen und
der in diesem Versorgungsbereich tätigen
Fachkräfte zum Teil zu erheblichen negati-
ven Auswirkungen geführt. Durch die Ver-
minderung der individuellen Betreuungszei-
ten für die psychisch kranken Betroffenen
durch ihre gesetzlichen Betreuer infolge der
neuen restriktiven Vergütungsregelungen hat
sich in vielen Einzelfällen der Charakter der
gesetzlichen Betreuung weg von einer indi-
viduellen Hilfe, Unterstützung und Anleitung
hin zu bürokratisch-verwaltungsmäßiger
Handhabung verändert und nicht zuletzt
hierdurch auch offensichtlich zu einer Las-
tenverschiebung weg von den Kassen der
Justizbehörden der Länder hin zu den kom-
munalen Haushalten geführt. So wurden
Anträge auf Eingliederungshilfen zum Woh-
nen an die Clearingstelle des Landschafts-
verbandes seit der 2. Jahreshälfte 2005
ausdrücklich mit dem Umstand begründet,
dass den gesetzlichen Betreuern im Einzel-
fall weniger Zeit für ihre Betroffenen zur Ver-
fügung stünde und daher zusätzliche Ein-
gliederungshilfen zum Wohnen beantragt
werden müssten. Diese negativen Entwick-
lungen betreffen naturgemäß insbesondere
diejenigen chronisch psychisch kranken
Menschen, die aufgrund der Art ihrer Sym-
ptomatik auf überdauernde und intensive
persönliche Hilfen und Unterstützung ange-
wiesen sind.
Eine weitere ungünstige Entwicklung bei den
gesetzlichen Betreuungen, die ja die frühe-
ren gesetzlichen Vormundschaften und
Pflegschaften abgelöst haben, ist darin zu
erkennen, dass gesetzliche Betreuungen in
zunehmendem Maße wegen angeblich feh-
lender Mitwirkungsbereitschaft und/oder –
fähigkeit der Betroffenen nicht mehr verlän-
gert oder gar nicht erst eingerichtet werden,
weil die zu betreuenden psychisch kranken
Menschen angeblich „nicht betreuungsfähig“
seien. Diese höchst bedenkliche Entwick-
lung, die, soweit erkennbar, in erster Linie
durch die Spruchpraxis einiger Obergerichte,
und durch die ausgeprägten Bemühungen
der Justizverwaltungen zur Kosteneinspa-
rung sich ergeben hat, ist im Hinblick auf
psychisch kranke Menschen besonders kri-
tisch und sorgenvoll zu beurteilen. Durch
derartige juristische Einschätzungen und ein
derartiges Vorgehen wird der eigentliche
Sinn der gesetzlichen Regelung der Betreu-
ungen, nämlich durch eine verantwortlich
handelnde Person (den gesetzlichen Be-
treuer) die krankheitsbedingt zeitweise vorü-
bergehend oder auch dauernd einge-
schränkte oder aufgehobene Fähigkeit des
Betroffenen zu vernunftgemäßem Handeln
und planvoller Übersicht als Grundlage sei-
ner Entscheidungen zu ergänzen oder zu
ersetzen, bereits im Vorfeld verunmöglicht
und so die eigentlichen Absicht des Geset-
zes, bei fehlenden individuellen Vorausset-
zungen diese durch das verantwortungsvolle
Entscheiden und Handeln eines gesetzlichen
Betreuers für den Betroffenen zu ersetzen,
aus finanziellen und möglicherweise auch
Bequemlichkeitsgründen konterkariert wird.
Der in diesen Fällen oftmals vorschnell und
als die Tatsachen verkürzend zu bewertende
Verweis auf das PsychKG und seine ein-
schlägigen Regelungen zur Unterbringung
und Behandlung während der Unterbringun-
gen hilft diesen Missständen nicht ab, unter
anderem deshalb, da bei richterlichen Ent-
scheidungen auf der Grundlage des
PsychKG Gefährdungstatbestände für den
Betroffenen selbst und Dritte sehr viel mehr
als das eigene Wohl des Betroffenen im po-
sitiven Sinne (Betreuungsrecht) im Vorder-
grund stehen. Auf spezielle Aspekte hinsicht-
lich des Unterbringungsgeschehens in
Münster in diesem Zusammenhang wird
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 8
weiter unten in dem entsprechenden Ab-
schnitt (3.4) eingegangen.
Unter Berücksichtigung aller vorstehend mit-
geteilten Entwicklungen gelten die wesentli-
chen Aussagen des Handlungsprogramms
zu den gesetzlichen Grundlagen, wie sie dort
im Abschnitt „Fazit“ (Seite 13) formuliert
wurden, unverändert fort, insbesondere in
dem Sinne, dass durch die noch weiterhin
bestehende und im jedem Einzelfall wirksam
werdende aufgesplitterte Zuständigkeit der
verschiedenen Kosten-träger im Sozial- und
Gesundheitswesen erhebliche ideelle und
materielle Reibungsverluste bei der Behand-
lung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation
chronisch psychisch kranker Menschen ent-
stehen und nur durch eine aktive kommunale
Koordination der verschiedenen Leistungs-
bereiche mit dem übergeordneten Ziel der
Wiederherstellung von Gesundheit und Leis-
tungsfähigkeit der Erkrankten überwunden
werden können.
1.2.3.5 Forensische Versorgung und
Maßregelvollzugsgesetz
Hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen
haben sich seit dem Sommer 2003 keine
Neuerungen ergeben. Die nach der Neubil-
dung der Landesregierung eingetretenen
Verzögerungen bei den weiteren Planungs-
schritten zur Errichtung einer forensischen
Klinik durch das Alexianer-Krankenhaus
Münster gGmbH erscheinen nach der Wie-
deraufnahme der Gespräche zwischen dem
Gesundheitsministerium und dem Kranken-
hausträger seit Jahresbeginn 2006 über-
wunden. Soweit zu erkennen, beabsichtigt
die neue Landesregierung jedoch Einspa-
rungen hinsichtlich der Bau- und Betriebs-
kosten der neuen forensischen Einrichtun-
gen.
Für die Einzelfallarbeit mit ehemals foren-
sisch-psychiatrisch untergebrachten und
betreuten Menschen ergibt sich ein wach-
sender Trend dahingehend, dass diese
Menschen – in der Regel ohne spezifische
forensische Nachsorge – in Einrichtungen
der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe
in Münster (hier in erster Linie im Haus der
Wohnungslosenhilfe und in der Notschlaf-
stelle im HUK-Gebäude) auftauchen und
dort aufgrund der unzureichenden foren-
sisch-psychiatrischen Nachsorge oftmals
erhebliche Betreuungsprobleme bereiten.
Auch dieser Aspekt wird in den entspre-
chenden Abschnitten dieses Berichtes noch
aufgegriffen.
1.2.3.6 Entwicklungen in der Stadt Münster
Die wesentlichen neuen Entwicklungen in
der Stadt Münster seit dem Sommer 2003
sind in den vorstehenden Abschnitten bereits
angesprochen worden und sollen hier nur
stichwortartig und mit dem Verweis auf wei-
tere Einzelheiten in den nachfolgenden Ab-
schnitten noch einmal aufgeführt werden:
• Zuständigkeitsänderung für die am-
bulante Eingliederungshilfe zum
Wohnen durch Landesverordnung ab
dem 01.07.2003, mit Einrichtung ei-
nes Clearingverfahrens des Land-
schaftsverbandes mit kommunaler
Unterstützung und Beteiligung,
• Vorbereitung einer örtlichen Ziel-
vereinbarung zwischen der Stadt
Münster und dem Landschafts-
verband durch die Behinderten- und
Psychiatriekoordination und die ent-
sprechenden Gremien des LWL in-
folge der Zuständigkeitsänderung
• Intensive Beteiligung der Stadt Müns-
ter, der Regionalkonferenz für behin-
derte Menschen und des Arbeitskrei-
ses Psychiatrie an dem vom Landes-
gesundheitsministerium veranlassten
universitären Forschungsprojekt über
die Auswirkungen und Folgen dieser
so genannten Hochzonung (For-
schungsprojekt IH-NRW „selb-
ständiges Wohnen behinderter Men-
schen – individuelle Hilfe aus einer
Hand“ des ZPE der Universität Sie-
gen)
• Neuregelung der Sozialhilfe und der
Arbeitslosenhilfe durch die so ge-
nannten Hartz IV Gesetze (SGB II,
SGB XII) und Einrichtung einer Ar-
beitsgemeinschaft in Münster
• Novellierungen der Regelungen für
gesetzliche Betreuungen (BGB)
In der Diskussion zur Vorbereitung dieses
Berichtes im Arbeitskreis Psychiatrie
(08.03.2005) wurde zunächst heraus-
gearbeitet, dass aufgrund der Entwicklung
der vergangenen 2 Jahre der Schwerpunkt
des kommunalen (städtischen) Engage-
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 9
ments im Bereich der niederschwelligen, für
die Betroffenen voraussetzungslos erreich-
baren Hilfen, Beratungs- und Behand-
lungsansätzen liegen muss. Dies betrifft ins-
besondere Familien mit einem psychisch
kranken Familienmitglied, psychisch kranke
Kinder und Jugendliche, psychisch und
suchtkranke Menschen mit komplexen Be-
einträchtigungen und Lebensproblemen (z.
B. Wohnungslosigkeit), und geronto-
psychiatrische Patienten. Ein besonderer
Akzent ist auf Prävention und Hilfen in Kri-
sensituationen zu legen. Die bestehenden
Angebote und Dienste der freien Träger und
der Stadt (psychosoziales Zentrum, Tro-
ckendock, Sozialpsychiatrischer Dienst)
müssen in die Lage versetzt werden, die
wachsenden Aufgaben der Integration, Bera-
tung und Betreuung all derjenigen psychisch
kranken Menschen und ihrer Angehörigen
und Bezugspersonen in ausreichender Form
zu leisten, die aufgrund der Folgen ihrer
psychischen Erkrankungen nicht, noch nicht
oder nicht mehr durch die einzelfallfinanzier-
ten Hilfen und Behandlungsangebote er-
reicht werden. Dieser „Basis-Sektor“ der
Versorgung für alle diejenigen, die nicht von
selbst regelmäßig zur ärztlichen Behandlung
in einer Praxis oder in einer Klinik kommen,
die sich nicht auf Rehabilitation oder Betreu-
tes Wohnen einlassen wollen oder können,
gewinnt auch gerade vor dem Hintergrund
der so genannten Sozialreformen (Hartz IV)
erheblich an Bedeutung. Durch die neuen
gesetzlichen Regelungen werden psychisch
und suchtkranke Menschen, gerade auch
Jugendliche und junge Erwachsene mit der-
artigen Ausbildungs- und/oder Arbeits-
Vermittlungs-Hindernissen erfasst, denen
zur Überwindung ihrer Schwierigkeiten fach-
gerechte Beratung und Behandlung geboten
und vermittelt werden muss.
Durch die - infolge der durch Landesverord-
nung eingeführten Zuständigkeitsänderung
für das ambulante betreute Wohnen hin zum
Landschaftsverband angestoßene - Entwick-
lung hin zu vergleichsweise aufwändigen,
hochstrukturierten, bürokratischen Antrags-
und Hilfeplanverfahren drohen die voraus-
setzungslosen, niedrigschwelligen, aufsu-
chenden und nachgehenden ambulanten
Hilfen, wie sie in Münster in erster Linie der
Sozialpsychiatrische Dienst erbringt, aus
dem Blickfeld zu geraten. Gerade aber in
diesen Handlungsfeldern, der zunächst vor-
aussetzungslosen, nicht von einer Kosten-
übernahme-Erklärung abhängigen Beratung
und Hilfen für Familien mit einem psychisch
kranken Kind oder erwachsenen Angehöri-
gen, für Wohnungslose, oftmals sucht- und
psychisch kranke Menschen und für ältere,
oftmals allein stehende Menschen mit psy-
chischen Störungen muss auch weiterhin in
ausreichendem und den erhöhten Fallzahlen
angemessenen Umfang durch Einsatz kom-
munaler Mittel die notwendigen Hilfen er-
bracht werden, damit die Kommune auch
weiterhin ihrer Fürsorgepflicht für alle ihre
Bürger in ausreichender Weise nachkommt.
Unverzichtbar sind dabei die auch durch
gesetzliche Verpflichtung festgelegten Funk-
tionen der kommunalen Psychiatrie-
koordination und Planung, wie sie in Münster
in der kommunalen Psychiatriekoordination
und im Sozialpsychiatrischen Dienst am Ge-
sundheitsamt als der unteren Gesund-
heitsbehörde bestehen.
Schließlich muss auch verdeutlicht werden,
dass eine ausreichende und in ihren ver-
schiedenen einzelnen Bestandteilen gut ko-
ordinierte und effektiv zusammenarbeitende
Versorgung für die Bürger der Stadt Münster
einen wesentlichen Beitrag zu deren Le-
bensqualität leistet und darüber hinaus sogar
einen nicht unbedeutenden Standort- und
Wirtschaftsfaktor darstellt, wenn man etwa
nur die Zahl der Arbeitsplätze in psychiatri-
schen Einrichtungen und Diensten in Müns-
ter, und eben auch die Lebensqualität der
psychisch kranken und behinderten Men-
schen – und ihrer Angehörigen, Freunde,
Nachbarn und Mitbürger beachtet.
1.2.3.7 Förderung für psychisch Kranke
und Suchtkranke durch das Ge-
sundheitsamt im Haushaltsjahr
2005
Die entsprechende tabellarische Aufstellung ist dem Geschäftsbericht des Gesundheitsamtes
entnommen:
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 10
Zuschüsse an freie Träger im Haushaltsjahr 2005:
Tabelle 1
Träger
Förderungsart Zuschuss
€
Diakonisches Werk Münster e.V. Personal- und Sachkosten-
zuschuss für das Psycho-
soziale Zentrum
198.680
Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V. Sachkostenzuschuss 3.580
Krisenhilfe e.V. Pauschalzuschuss 92.030
Rümpelfix GmbH Personal-, Miet- und Sach-
kostenzuschuss
58.060
Beratungsstellen für Suchtgefährdete
- Diakonisches Werk Münster e.V.
- Caritasverband für die Diözese Münster e.V.
Pauschalzuschuss 215.240
1.2.4 Zu den Handlungsempfehlungen,
die sich aus den Grundlagen ergeben
• Hinsichtlich der Häufigkeit des Vor-
kommens psychischer Erkrank-
ungen in der Bevölkerung haben sich
naturgemäß in den vergangenen 3
Jahren keine belangvollen Änderun-
gen gegeben. Auch weiterhin ist die
Verantwortung der Kommune für ihre
psychisch kranken Mitbürger in den
gesetzlichen Grundlagen festgelegt
und diese Verantwortung muss durch
Rat, Verwaltung und Bürger der Stadt
fortlaufend aktiv übernommen wer-
den.
• Die Entwicklungen hin zu einer am-
bulant aufsuchenden Beratung und
Betreuung zuhause haben durch die
Landesverordnung zur Zuständig-
keitsverlagerung für die Eingliede-
rungshilfen zum Wohnen vom
20.06.2003 noch eine zusätzliche
Akzentuierung erfahren.
Daher gelten die Handlungs-
empfehlungen zur Gleichstellung
psychisch kranker Menschen mit kör-
perlich erkrankten Menschen, zur Or-
ganisation der individuellen Versor-
gung durch individuelle Hilfeplanung,
Case-Management und Funktionen
der kommunalen Psych-
iatriekoordination, zur kommunalen
Gesundheitsberichterstattung und zur
Weiterentwicklung eines gemeinde-
psychiatrischen Verbundsystems
durch die kommunale Psychiatrie-
koordination fort.
2. Zu den Handlung sempfehlungen in
den aktuellen Handlungsfeldern der
kommunalen Psychiatrieplanung
Handlungsansatz Krisenintervention
(vgl. Handlungsprogramm, Kapitel 2.1,
November 2002)
Ausgehend von den jahrelangen guten
Erfahrungen mit dem Krisennotdienst
an Wochenenden stellt sich die Frage,
wie unter Berücksichtigung der gege-
benen Strukturen auch an den Wo-
chentagen Montag 8 Uhr bis Freitag 20
Uhr zukünftig Krisennotdienst geleistet
werden kann.
Kernbedingung einer funktionierenden
Krisenintervention auch an den Wo-
chentagen ist die unmittelbare Beteili-
gung eines Facharztes im Krisendienst-
team für die ambulant-aufsuchende
Krisenintervention.
Eine über die bestehenden Ko-
operationsformen mit dem Sozial-
psychiatrischen Dienst und Krisennot-
dienst an Wochenenden noch hinaus-
gehende Aktivität der haupt-amtlichen
und der in den psychiatrischen Kliniken
tätigen Ärzte ist aufgrund deren Inan-
spruchnahme durch ihre hauptberufli-
che dienstliche Tätigkeit jedoch nicht
möglich.
Notwendig ist also entweder eine stär-
kere Einbeziehung der nieder-
gelassenen Fachärzte (die jedoch
selbst überwiegend dieses weder für
durchführbar noch für erforderlich hal-
ten) oder eine Erweiterung der notärzt-
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 11
lichen Kompetenzen und Funktionen im
Rahmen des Rettungswesens und/oder
des Gesundheitsamtes.
Für die unterschiedlichen und zum Teil
sehr differenzierten Aufgaben-
stellungen im Rahmen der psych-
iatrischen Krisenintervention und Not-
fallbehandlung müssen im Rahmen der
kommunalen Gesundheitskonferenz ein
regelmäßiger Austausch zur aktuellen
Situation erfolgen und Lösungsansätze
für spezifisch psychiatrisch-fachliche
Fragen gesucht werden. Hierbei geht
es darum, in Kooperation der verschie-
denen organisatorischen und finanziel-
len Strukturen die Notfallversorgung auf
einem fachlich ausreichendem Niveau
sicherzustellen und zu finanzieren.
Aus städtischer Sicht müsste zumin-
dest für die ärztlichen Leistungen im
Rahmen der Krisenintervention die Ab-
rechnung über „Notfallscheine“ mit der
KV zur Regel werden.
2.1 Kriseninterventionen
Die im Vorbericht mitgeteilten guten Erfah-
rungen mit dem Krisennotdienst an Wo-
chenenden haben sich ohne Einschränkun-
gen auch in den vergangenen 3 Jahren so
bestätigt. Nach den bisherigen Erfahrungen
ist dieses Angebot ein unverzichtbarer Anteil
der kommunalen Versorgungsstruktur. Da-
her wird grundsätzlich die Ausweitung des
Krisennotdienstes auf alle Wochentage be-
fürwortet –z.B. auch mit eingeschränkten
Bereitschaftszeiten (z.B. nur 16-22 oder
auch 20-24 Uhr).
Die Tandemstruktur des Notdienstteams soll
in jedem Fall – auch aus Sicherheits- und
forensischen Gründen bestehen bleiben. Die
Möglichkeit der weiteren Mitarbeit von Pfle-
gekräften, niedergelassenen Fachärzten und
ggf. auch Studenten der Sozialpädagogik,
bzw. der Medizin oder Psychologie neben
einer in der Psychiatrie erfahrenen 1. Kraft
wird diskutiert.
2.1.1 Auswertung der Krisennotdienstdo-
kumentation des Jahres 2005
Die fortlaufende Einzelfall-Dokumentation
der Einsätze des Krisennotdienstes ermög-
licht eine Darstellung von Trends der Daten
und Merkmale.
Zunächst zeigt sich im Zeitverlauf ein konti-
nuierlicher Anstieg der Fallzahlen und Inan-
spruchnahme:
Tabelle 2
2002 2003 2004 2005 2006
197 232 257 294 408*
*01 - 06 2006: 204 Fälle, Hochrechnung
Tendenziell nimmt dabei der Anteil der
Hausbesuche an allen Beratungsfällen zu-
gunsten telefonischer Interventionen ab.
Tabelle 3
2000-2002 2005 2006
60 % 54 % 41%
Auch Einweisungen in ein Krankenhaus
werden relativ seltener erforderlich.
Tabelle 4
2000-2002 2005 2006
32 % 30 % 23%
Im Diagnosen-Spektrum zeigen sich
Schwankungen, jedoch keine eindeutigen
Verschiebungen, die als unabhängig von
natürlichen Verlaufsschwankungen oder
diagnostischen Konventionen zu bewerten
wären.
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 12
Tabelle 5 2000-2002 2005 2006
Schizophrenie
(F20, 21, 25, 28, 29, 22-24)
27 %
34 %
27 %
Substanzabhängigkeit und –missbrauch
(vorwiegend Alkohol)
(F10, F11-19)
30 %
35 %
22 %
Akute Belastungsreaktion
(F43)
20 %
24 %
18 %
Suizidgefahr
15 %
11 %
16 %
Anpassungsstörung
(F43.2)
10 %
10 %
12 %
Affektive Psychose
(F30-39)
10 %
18 %
23 %
Persönlichkeitsstörung
(F60-62)
12 %
13 %
24 %
Neurot. und somatoforme Störungen
(F40-42, 44-45, 48)
7 %
3 %
Ein eindeutiger Zusammenhang der Fall-
zahlentwicklung mit der Zunahme der Men-
schen in betreuten Wohnformen für psy-
chisch und Suchtkranke ergibt sich aus der
Dokumentation nicht.
2.1.2 Zu der Handlungsempfehlung Kri-
sennotdienst und psychiatrische Notfall-
versorgung
Die im Vorbericht mitgeteilten guten Erfah-
rungen mit dem Krisennotdienst an Wo-
chenenden haben sich ohne Einschränkun-
gen auch in den vergangenen 3 Jahren so
bestätigt.
Seit dem Vorjahr hat sich eine nicht unbe-
trächtliche Fallzahlsteigerung ergeben,
die zumindest zeitlich einhergeht mit der
deutlichen Zunahme ambulanter Wohnbe-
treuungsverhältnisse psychisch kranker
Menschen infolge der so genannten Hoch-
zonung und der durch entsprechende Leis-
tungsvereinbarungen des Landschaftsver-
bandes begründeten Verdoppelung ambu-
lanter Betreuungsverhältnisse gegenüber
dem Sommer 2003. Ein eindeutiger Zusam-
menhang der Fallzahlentwicklung mit der
Zunahme der Menschen in betreuten Wohn-
formen für psychisch und Suchtkranke lässt
sich jedoch aus der Falldokumentation nicht
herleiten. Der mögliche Zusammenhang
zwischen diesen Entwicklungen muss durch
Auswertungen der Krisennotdienstdoku-
mentation noch näher untersucht werden. In
jedem Fall ergibt sich die Notwendigkeit, die
Praxis der psychiatrischen Krisen- und Not-
fallversorgung auch weiterhin kritisch zu be-
obachten, die verfügbaren Daten auszuwer-
ten und ggf. Organisations- und Finanzie-
rungsstrukturen anzupassen.
Dabei wurde durch die Erfahrungen auch der
vergangenen 3 Jahre die Struktur der ambu-
lanten psychiatrischen Notfallversorgung mit
dem Einsatz eines so genannten Tandems
aus nichtärztlichen und fachärztlichen Mitar-
beitern bestätigt und von allen Beteiligten als
sinnvoll anerkannt.
2.1.3 Aktuelle Überlegungen zur Weiter-
entwicklung der Organisation des Kri-
sennotdienstes
Die Ergebnisse des Forschungsprojektes
über psychiatrische Unterbringungen des
ZPE der Universität Siegen im Auftrag des
Landesgesundheitsministeriums, die Anfang
Januar vom neuen Gesundheitsminister
Laumann (MAGS NRW, Düsseldorf,
04.01.2006) vorgestellt und kommentiert
wurden, greifen die in Münster schon formu-
lierten Handlungsempfehlungen auf und ak-
zentuieren sie insbesondere hinsichtlich der
Ausweitung des psychiatrischen Notdienstes
über das Wochenende hinaus auf alle Wo-
chentage. Der Minister forderte die Kommu-
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 13
nen auf, ihr Hilfesystem auf mögliche
Schwachstellen zu untersuchen und dann
notwendige Konsequenzen zu ziehen.
Im Berichtszeitraum konnte die Aufrechter-
haltung des Krisennotdienstes an Wochen-
enden, trotz zunehmender organisatorischer
Schwierigkeiten bei der Gewinnung vor al-
lem der ärztlichen Honorarmitarbeiter des
Krisennotdienstes, durch die Organisation
und erfolgreiche Durchführung einer weite-
ren Fortbildungsveranstaltung am
14.12.2005 in der Universitätsklinik Münster
zum Thema Suizidalität unterstützt und ge-
fördert werden.
Insbesondere auch aufgrund der Inan-
spruchnahme durch die Folgen der so ge-
nannten Hochzonung (Vgl. Abschnitte 2.3.6,
…) müssen Bemühungen der Verwaltung
um eine stärkere Einbeziehung der nieder-
gelassenen Fachärzte oder eine Erweiterung
der notärztlichen Kompetenzen in Funktio-
nen im Rahmen des Rettungswesens noch
zukünftig unternommen werden.
Die kommunale Gesundheitskonferenz hat
sich bisher dem Thema der psychiatrischen
Krisenintervention und Notfallbehandlung
noch nicht schwerpunktmäßig widmen kön-
nen.
Regelungen zur Abrechnung ärztlicher Leis-
tungen im Rahmen der Krisenintervention
mit der kassenärztlichen Vereinigung stehen
ebenfalls noch aus.
2.2 Zu den Handlungsvorschlägen Bera-
tung und Kontakt
Zusammenfassung der Handlungsvor-
schläge Beratung und Kontakt (vgl. Hand-
lungsprogramm, Kapitel 2.2, November
2002)
Prüfung der quantitativen Erweiterung
der personellen Ressourcen in den
Kontakt- und Beratungsstellen der Trä-
ger des Betreuten Wohnens mit dem
Ziel der Ausweitung der Beratungstä-
tigkeit und im kommunalen Sozialpsy-
chiatrischen Dienst mit dem Ziel der
Ausweitung der Sozialarbeit für die Be-
reiche Kinder- und Jugendpsychiatrie
und ambulante Suchtkrankenhilfe. Dort
muss darüber hinaus die quantitative
Erweiterung der entsprechenden ärztli-
chen Kompetenzen und Kapazitäten
durch die Verwaltung geprüft werden.
Weiterentwicklung der einzelfall-
bezogenen Hilfeplanung in Kooperation
der verschiedenen Einrichtungen und
Dienste und Entwicklung eines träger-
und einrichtungsübergreifenden Case-
Managements
Weiterentwicklung der Konzepte für
den psychiatrischen und psycho-
sozialen Krisennotdienst an den Wo-
chentagen unter Einbeziehung der
Kassenärztlichen Vereinigung als Ver-
tretung der niedergelassenen Ärzte
Klärung der Finanzierungs-
voraussetzungen für eine nichtklinische
„Krisenstation mit Übernachtungs-
möglichkeit“ außerhalb der stationären
psychiatrischen Einrichtungen.
Fortführung der Geronto-
psychiatrischen Beratung als städtisch
geförderte bürgernahe Beratungs- und
Kontaktstelle.
Die grundsätzlichen Ausführungen zum Ab-
schnitt Beratung und Kontakt im Handlungs-
programm (Seite 29) haben unverändert
Gültigkeit. Auch die entsprechenden Struktu-
ren bestehen im Wesentlichen wie dort be-
schrieben fort.
Die Inanspruchnahme des Sozial-
psychiatrischen Dienstes (Zahl der Klienten)
ist leicht angestiegen. Die Ursachen sind
vermutlich in den veränderten sozialen und
gesetzlichen Rahmenbedingungen und den
komplexeren Anforderungen zu suchen, die
die Gesellschaft an den Einzelnen stellt und
denen immer mehr Menschen offenbar nicht
mehr gewachsen sind. Es wächst die Grup-
pe derjenigen, die sich auf die strukturierten
Behandlungsangebote der Regelversorgung
nicht immer einlassen können.
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 14
Diagnosestatistik Sozialpsychiatrischer Dienst 2005
(personenbezogene Auswertung)
Tabelle 7
Diagnosegruppe
führende Diagnose
Anzahl
F0 Organische u. symptomat. Ps.St. 107 5,9 %
F1 Psychotrope Substanzen 347 19,2 %
F2 Schizophrenie u. wahnh. St. 385 21,3 %
F3 Affektive Störungen 137 7,6 %
F4 Neurotische, Belastungs- u. somatoforme Störungen 167 9,2 %
F5 Verh.auff. mit körperl. St. (Essstörungen) 6 0,3 %
F6 Persönlichkeits- u. Verh.störungen 105 5,8 %
F7 Intelligenzminderung 15 0,8 %
F8 Entwicklungsstörungen 4 0,2 %
F9 Verh. St. M B i Kindh. U. Jugend 64 3,5 %
F99 nicht näher bez. Psych.St. 324 17,9 %
sonstige 28 1,5 %
fehlend 118 6,7 %
gesamt 1807 100 %
Tabelle 6 2003 2004 2005
Klienten insgesamt
davon
• Frauen
• Männer
1.674
794
846
• K.A.
1.642
797
813
32 34
1.807
857
910
40
Erstkontakte
• Frauen
• Männer
• K.A.
740
358
354
28
794
361
405
28
827
388
407
32
Hausbesuche 1.087 1.077 1.252
Beratungsgespräche mit Klienten im Amt 755 934 933
Betreuungsanregungen/Gutachten/ 202
Stellungnahmen
134 135
Kriseninterventionen k.A. 97 118
Mitwirkung bei Anträgen auf Einglie-
derungshilfe Wohnen (Hilfeplanverfahren/
Clearingstelle)
75 125 152
*einschl. Daten der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 15
Auf die weitere Darstellung der Einzelheiten
zu den verschiedenen Beratungs- und Kon-
taktstellen wird hier aus Gründen der Über-
sichtlichkeit verzichtet und auf die entspre-
chenden Jahresberichte (PSZ, Trockendock,
Krisenhilfe, Gerontopsychiatrische Bera-
tungsstelle) und die Arbeitsberichte des Ge-
sundheitsamtes (der Jahre 2004 und 2005,
darin: 4.2.1 Sozialpsychiatrischer Dienst)
verwiesen.
2.2.1 Zur Umsetzung der Handlungsbe-
darfe
Tab 8 Basisdaten des LWL zu Platz- bzw.
Fallzahlen wohnbezogener Eingliederungs-
hilfen in der Stadt Münster (Auszug)
2.2.1.1 Ressourcen in den
Beratungsstellen
Die Zahl der psychisch kranken Menschen in
Münster, die ambulante Eingliederungshilfen
zum Wohnen erhalten, ist tatsächlich in den
vergangenen 3 Jahren um über 100 % an-
gestiegen:
Auf diesem Hintergrund ist in jedem Fall da-
von auszugehen, dass die Zahl derjenigen
Menschen, die nach Beendigung dieser
Betreuungsform noch weiterhin ambulanten
Beratungsbedarf geltend machen werden,
zunimmt. Damit wird auch die erwartete
Mehrbelastung der Kontaktstellen und
Betreuungsbüros der Anbieter des Betreuten
Wohnens (unter anderem Psychosoziales
Zentrum, Betreuungsbüro BEWO, Trocken-
dock) sowie des Sozial-psychiatrischen
Dienstes eintreten.
Wie schon 2003 erwartet, haben die Not-
wendigkeiten der Haushaltskonsolidierung
die seit Beginn der 2000er Jahre aus fachli-
cher Sicht gebotene Aufstockung der Mitar-
beiterzahl des Sozialpsychiatrischen Diens-
tes um je 2 für die neuen Arbeitsfelder Kin-
der- und Jugendpsychiatrie und ambulante
Suchtkrankenhilfe verhindert. Dieser Um-
stand – und darüber hinaus z. B. auch die
erheblich vermehrte Inanspruchnahme der
verfügbaren Jahresarbeitszeit der ärztlichen
und nichtärztlichen Mitarbeiter des Dienstes
durch die obligate Beteiligung am Clearing-
verfahren des LWL für die Eingliederungshil-
fen zum Wohnen – haben zu der erwarteten
Verdichtung und Konzentration der Arbeits-
formen zu Lasten der regelmäßigen und
kontinuierlichen Betreuung von auch „aktuell
weniger akut Kranken“ geführt, im Sinne des
bereits 2003 befürchteten „Teufelskreises“.
Eine weitere Einschränkung der Arbeitsmög-
lichkeiten des Sozialpsychiatrischen Diens-
tes ergab sich durch die Wiederbesetzungs-
sperre einer halben Planstelle für den Be-
reich Therapie und Hilfe sofort seit Mai 2005,
wonach diese Tätigkeiten durch die verblei-
benden Mitarbeiter mit übernommen werden
mussten.
Die empfohlene quantitative Erweiterung der
personellen Ressourcen in den Kontakt- und
Beratungsstellen der Träger des Betreuten
Wohnens und dem kommunalen Sozial-
psychiatrischen Dienst konnten also bisher
nicht umgesetzt werden. Dies gilt ebenso für
die erforderliche quantitative Erweiterung der
ärztlichen Kompetenzen und Kapazitäten im
Sozialpsychiatrischen Dienst. Wegen der
infolge der so genannten Hochzonung (vgl.
Ambulante betreute Wohnformen in Münster
Tabelle 8
Datum Gesamt psych Kr geist Beh SK MB/KB
Juni 2002 207/213 150/156 45 12 0
30.06.2004 416 301 62 32 21
30.06.2005 417 302 62 32 21
31.12.2005 438 311 69 34 24
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 16
unten im Abschnitt Betreutes Wohnen) in-
zwischen erfolgten erheblichen Ausweitung
ambulanter Betreuungsverhältnisse im
Rahmen der Eingliederungshilfen zum Woh-
nen muss die personelle Verstärkung gerade
auch dieser ärztlichen Arbeitsfelder nach wie
vor oberste Priorität haben.
2.2.1.1.1 Therapie und Behandlungsmög-
lichkeiten für psychisch er-
krankte, geistig behinderte Men-
schen
Mit dem Ratsbeschluss vom 11.06.2003
(Vorl. 176/2003 – Dez. V) war die Verwal-
tung ergänzend mit der Prüfung der Frage
beauftragt worden, wie für psychisch er-
krankte, geistig behinderte Menschen aus-
reichende Therapie- und Beratungsmöglich-
keiten geschaffen werden können.
Mit diesen Fragen beschäftigt sich einge-
hend die Regionalkonferenz zur Weiterent-
wicklung der Lebenswelten von Menschen
mit geistiger Behinderung in Münster. In ihrer
58. Sitzung am 10.09.2004, die im Westfäli-
schen Wohnverbund der Westfälischen Kli-
nik Münster an der Friedrich-Wilhelm-Weber-
Straße stattfand, wurden Ergebnisse der
Arbeitsgruppe Gesundheit der Regionalkon-
ferenz, ein Projekt der Katholischen Fach-
hochschule (Prof. Hülshoff) „Diabetes und
geistige Behinderung“, die Angebote des
Wohnverbundes und der Internistischen Ab-
teilung der Westfälischen Klinik dargestellt
und diskutiert. Die internistisch-
psychiatrische Abteilung bietet eine integrier-
te Akutbehandlung für internistisch-
psychiatrische Störungsbilder auch geistig
behinderter Menschen, die einen geschulten
Rahmen zur Diagnostik und Behandlung
internistischer Erkrankungen benötigen. In
der Abteilung besteht ein Arbeitskreis zur
Behandlung von Menschen mit geistigen
Behinderungen. Oberstes Ziel aller speziali-
sierten Maßnahmen ist die baldige Rein-
tegration der geistig behinderten Patienten in
die bestehenden sozialen und personellen
Bezüge.
2.2.1.2 Individuelle Hilfeplanung
Die einzelfallbezogene Hilfeplanung in Ko-
operation der verschiedenen Einrichtungen
und Dienste hat durch die Vorgaben der
Clearingstelle des Landschaftsverbandes in
Kooperation mit der städtischen Behinder-
ten- und Psychiatriekoordination weitere
Impulse erfahren. Andererseits weist das
Verfahren in seiner gegenwärtigen Organisa-
tionsform und Anwendung erhebliche struk-
turelle und inhaltliche Mängel auf (Vgl. unten
im Abschnitt Wohnen) und erfüllt noch kei-
neswegs den Anspruch einer ganzheitlichen
integrierten Hilfeplanung für komplex beein-
trächtigte psychisch kranke Menschen. Die-
se wird in erster Linie durch den Land-
schaftsverband Westfalen-Lippe als gegen-
wärtig für die individuelle und strukturelle
Hilfeplanung für den großen Bereich der
Eingliederungshilfen zum Wohnen verant-
wortlichen Leistungsträger in Kooperation
mit den Gremien bei der Stadt Münster (Re-
gionalkonferenz für geistig behinderte Men-
schen und Arbeitskreis Psychiatrie) weiter-
entwickelt werden müssen.
2.2.1.3 Zu den Handlungsempfehlungen
hinsichtlich der Weiterentwicklung des psy-
chiatrischen und psychosozialen Krisennot-
dienstes vgl. oben 2.1.
Die früheren Überlegungen zu einer nicht
klinischen „Krisenstation mit Übernachtungs-
möglichkeit“ außerhalb der stationären psy-
chiatrischen Einrichtungen wurden von den
Mitgliedern des Arbeitskreises Psychiatrie
als gegenwärtig nicht sinnvoll finanzierbar
und als nicht vorrangig bedeutsame Planung
aufgegeben.
2.2.1.4 Die Fortführung der gerontopsychi-
atrischen Beratung als städtisch geförder-
ter bürgernaher Beratungs- und Kontaktstel-
le ist notwendig und steht gegenwärtig nicht
in Frage.
2.3 Ambulante psychiatrische Pflege
Handlungsansatz Ambulante psychiatri-
sche Pflege (vgl. Handlungsprogramm,
Kapitel 2.3, November 2002)
Gegenwärtig werden strittige Fragen
bzgl. der Kostenerstattung durch die
Krankenkassen z.B. über Umfang und
Dauer der im Einzelfall zu leistenden
ambulanten psychiatrischen Pflege ge-
richtlich geprüft.
Je nach Ausgang dieser Verfahren
muss die Verwaltung auch zukünftig
notwendige Maßnahmen zum Erhalt
dieses Versorgungsangebotes prüfen
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 17
(z.B. Übernahme in kommunale Trä-
gerschaft).
Nach den jahrelangen Querelen um die am-
bulante psychiatrische Krankenpflege liegen
seit dem 1.7.2005 die Empfehlungen des
gemeinsamen Bundesauschusses der Ärzte
und Krankenkassen zur ambulanten psychi-
atrischen Krankenpflege vor, die einerseits
endlich eine bundesweite Einheitlichkeit der
Anspruchvoraussetzungen und Finanzie-
rungsregelungen ermöglichen, andererseits
jedoch im Gegensatz zu der bisher in Müns-
ter geübten Praxis eine erhebliche Ein-
schränkung des Nutzerkreises und der Dau-
er dieser Betreuungsform bedeuten und in-
zwischen schon zu einer erheblichen Ein-
schränkung des Kreises der ambulant psy-
chiatrisch gepflegten Patienten und auch zu
einem Abbau des bisher hierfür verfügbar
gewesenen Mitarbeiterstabes geführt haben.
Zwar konnten bisher gravierende Auswir-
kungen im Sinne einer Verschlechterung der
Betreuungssituation für den einzelnen psy-
chisch kranken Menschen im wesentlichen
durch Überleitung in die ambulante Einglie-
derungshilfen zum Wohnen vermeiden wer-
den, dies jedoch um den Preis des hier er-
heblich höheren bürokratischen Aufwandes
für Antragsstellung und Durchführung der
Betreuung als auch um den Preis des nun-
mehr vollständigen Übergangs der Kosten-
belastung für die aufsuchende Betreuung auf
den Sozialhilfeträger.
Andernorts (z. B. Köln) werden gegenwärtig
Möglichkeiten geprüft, die vom Bundesaus-
schuss erlassenen engen Regelungen ge-
richtlich prüfen und ggf. verändern zu lassen.
Die Gesundheits- und Sozialverwaltung soll-
te die Entwicklung der Regelungen zur am-
bulanten psychiatrischen Krankenpflege auf
Landes- und Bundesebene weiter verfolgen
und ggf. geeignete Maßnahmen vorsehen,
um den Bestand dieses Versorgungszwei-
ges für psychisch kranke Menschen auch
weiterhin zu sichern. Hierzu bedarf es in
erster Linie des Fortbestandes geeigneter
Mitarbeiterteams mit Erfahrungen in der auf-
suchenden psychiatrischen Pflege.
2.4 Ambulante Soziotherapie
Handlungsansatz Soziotherapie
(vgl. Handlungsprogramm, Kapitel 2.4,
November 2002)
Zu klären ist die Frage, inwieweit die
Ärzte Sozialpsychiatrischer Dienste als
„Vertragsärzte“ die Indikationen zur
ambulanten Soziotherapie stellen und
die ambulanten Soziotherapie ver-
ordnen können.
Im Rahmen der Durchführung ambu-
lanter Soziotherapie sind die ärztlichen
Behandlungen und die weiteren ambu-
lanten komplementären Angebote zu
koordinieren. Dies umfasst nicht nur die
im engeren Sinne „ärztlich verordneten
Leistungen (ambulante psychiatrische
Behandlungspflege, Ergotherapie)“,
sondern auch sonstige BSHG- oder
kommunal finanzierte Hilfen oder Maß-
nahmen der beruflichen Rehabilitation.
Ein Teil der Leistung besteht damit
auch in der Initiierung und Koordinie-
rung der Hilfen und in der fachlichen
Anleitung anderer Leistungserbringer
im Sinne des Case-Managements.
Weitere Instrumente hierfür sind z.B.
Helferkonferenzen, Arbeitskreise und
telefonische Absprachen. Für die Um-
setzung vergleichbar komplexer Hilfe-
planungsprozesse im Einzelfall werden
gegenwärtig Konzepte wie der integ-
rierte Behandlungs- und Rehabilitati-
onsplan erprobt [8]. Ambulante Sozio-
therapie muss hier integriert werden.
Bisher kamen aufgrund unterschiedli-
cher Einschätzungen z.B. zum Bedarf
und zu Leistungsentgelten keine Ver-
einbarungen zwischen Krankenkassen
und Leistungserbringern zustande.
Die Entwicklung der notwendigen
Strukturen zur Einführung und Nutzung
der Krankenkassenleistung ambulante
Soziotherapie wird ein Gegenstand der
weiteren Arbeit des Arbeitskreises Psy-
chiatrie Münster sein, über die Ergeb-
nisse wird in den entsprechenden Pro-
tokollen berichtet werden.
Trotz entsprechender Bemühungen des Ar-
beitskreises Psychiatrie ist die Entwicklung
der notwendigen Strukturen zur Einführung
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 18
und Nutzung der vorgesehenen Kranken-
kassenleistung ambulante Soziotherapie in
Münster wie auch andernorts (vgl. Bericht
der Aktion psychisch Kranke vom …) bisher
gescheitert. Von allen Mitgliedern des Ar-
beitskreises Psychiatrie wurden weitere Be-
mühungen der kommunalen Psychiatrieko-
ordination in dieser Hinsicht als gegenwärtig
nicht aussichtsreich verworfen, so dass zu-
nächst die Entwicklung der Verhandlungen
auf Verbands-, Landes- und Bundesebene
zu diesem Regelungsbereich abgewartet
werden muss. Bedauerlicher Weise muss
hier wie auch im Bereich der ambulanten
psychiatrischen Krankenpflege (vgl. 2.3) mit
einer entsprechend restriktiven Haltung des
gemeinsamen Bundesausschusses der Ärz-
te und Krankenkassen sowie der Kranken-
kassen generell gerechnet werden.
2.5.1 Betreutes Wohnen - ambulante und
stationäre Einrichtungsformen
Zusammenfassende Handlungsvorschlä-
ge Betreutes Wohnen (vgl. Handlungs-
programm, Kapitel 2.5, November 2002)
• Ausbau der bisherigen Angebote,
insbesondere im Bereich Sucht
• Schlüsselflexibilisierung: Betreuung
nach tatsächlichem Bedarf
• Lösungen für chronisch mehrfach-
beeinträchtigte psychisch Kranke
mit Suchterkrankungen
• Lösungen für multitraumatisierte Pa-
tientInnen mit emotional-instabiler
Persönlichkeitsstörung
• Klärung des Bedarfs an fakultativ
geschlossenen Angeboten
• Entwicklung von Konzepten zur In-
tegration bisher forensisch unterge-
brachter Patienten in bestehende
Münsteraner Wohneinrichtungen
bzw. zur regionalen Rehabilitation
dieser Patienten
• Klärung der Möglichkeit, im ambu-
lanten betreuten Wohnen auch am-
bulante psychiatrische Pflege zu
bekommen
• Entwicklung von Konzepten für die
Individuelle Hilfeplanung (Kriterien),
z.B. auf der Grundlage des Modell-
projektes zum IBRP
• Klärung der zukünftigen Zuständig-
keit für die ambulante Eingliede-
rungshilfe zwischen örtlichem und
überörtlichem Sozialhilfeträger
durch die zu erwartende Rechtsver-
ordnung des Landes.
• Intensivierung des Planungs-
prozesses zwischen LWL, Stadt,
kommunalpolitischen Gremien und
Trägern durch ein regelmäßiges
Konsultationsverfahren.
Auf die vielfältigen Veränderungen im Ver-
sorgungsbereich des ambulanten und statio-
nären betreuten Wohnens durch die Ver-
ordnung zur Änderung der Verordnung
zur Ausführung des Bundessozialhilfege-
setzes (AV-BSHG) der Landesregierung
vom 20.06.2003 wurde schon hingewiesen.
Durch die Verordnung werden die überörtli-
chen Träger der Sozialhilfe (Landschaftsver-
bände) befristet für alle ambulanten und sta-
tionären Leistungen der Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen, die dem Ziel eines
selbständigen Wohnens dienen, zuständig,
weil die bisher getrennte Zuständigkeit (der
örtlichen Sozialhilfeträger für die ambulante
und der überörtlichen Sozialhilfeträger für die
stationären Leistungen der Eingliederungs-
hilfe für behinderte Menschen) nicht überall
zu einem bedarfsgerechten Ausbau ambu-
lanter Hilfen vor Ort geführt hatten.
Als Ziel formulierte die Landesregierung ,
vorhandene örtliche Versorgungslücken
(Disparitäten) aufzuheben, möglichst
zeitnah eine flächendeckende und be-
darfsgerechte Angebotsstruktur für be-
hinderte Menschen zu entwickeln, den
behinderten Menschen damit die soziale
Integration und ein selbstbestimmtes Le-
ben in ihrer Heimatgemeinde zu ermögli-
chen und letztlich dem deutlichen An-
stieg der Fälle und der Kosten im statio-
nären Bereich entgegen zu wirken. Ein
quantitativ und qualitativ verbessertes ambu-
lantes Angebot dient nach Auffassung der
Landesregierung nicht nur den Interessen
und Bedürfnissen der behinderten Men-
schen, sondern auch den Kostenträgern und
führt insgesamt zu einer finanziellen Entlas-
tung.
Damit nach Ablauf der Befristung der so ge-
nannten Hochzonung verwertbare Erkennt-
nisse für eine auf Dauer angelegte Zustän-
digkeit für die Eingliederungshilfe für behin-
derte Menschen vorliegen und Instrumente
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 19
für eine an den Bedürfnissen der behinder-
ten Menschen orientierte bedarfsgerechte
ambulante Versorgungsstruktur entwickelt
werden, die effektiv und effizient optimale
Hilfe anbieten, wird die befristete Zuständig-
keitszusammenführung durch wissenschaft-
liche Begleitung unterstützt und vom zustän-
digen Ministerium ausgewertet. Da bundes-
rechtliche Regelungen zu beachten sind,
können eine Reihe von Regelungen, wie z.
B. auch eine Kostenerstattungsregelung zum
Schutz so genannter Anstaltsorte, durch die
Landesregierung nicht getroffen werden,
sondern müssen z. B. im Rahmen von Ziel-
vereinbarungen zwischen den örtlichen und
dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe
geregelt werden.
2.5.2 Ausführungsverordnung BSHG, Be-
gründung, Abschnitt B, besonderer Teil
Im Abschnitt B, besonderer Teil ihrer Be-
gründung zu der Verordnung führt die Lan-
desregierung weiter aus, dass sie mit der
Zuständigkeitsregelung zur Zusammen-
führung aller Hilfen im Bereich Wohnen für
behinderte Menschen bei den überörtlichen
Trägern der Sozialhilfe (Landschafts-
verbänden) die behinderten Menschen im
Sinne der § 39 ff BSHG, also insbesondere
geistig, seelisch und körperlich behinder-
te sowie suchtkranke Menschen , die vorü-
bergehend oder für längere Zeit nicht selb-
ständig oder ohne fremde Hilfe leben können
und Leistungen mit dem Ziel eines selbstän-
digen Wohnens benötigen, erreichen will ( Zu
Artikel 1, zu Nr. 2.1). In Betracht kommen
vor allem Personen, für die ein stationäres
oder teilstationäres Angebot nicht oder nicht
mehr die adäquate Hilfe darstellt und Perso-
nen, für die durch ein Angebot des selbstän-
digen betreuten Wohnens eine stationäre
oder teilstationäre Aufnahme in eine Einrich-
tung vermeiden werden kann. Dabei könne
das Ziel des selbständigen Wohnens auch
dadurch erreicht und sichergestellt werden,
dass Menschen mit Behinderungen – je
nach Beeinträchtigung im Einzelfall – auf
Dauer ein geringes Maß an psychosozialer
Betreuung zum selbständigen Wohnen ge-
mäß § 39, 40 BSHG erhalten. Die überörtli-
chen Träger der Sozialhilfe sind zuständig
für alle Formen des selbständigen Wohnens,
die dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe dienen.
Dies bezieht sich auf die gesamte Ange-
botspalette von Wohnen in einem Wohn-
heim, über Wohnen in einer Wohngrup-
pe/Wohngemeinschaft bis hin zum Einzel-
wohnen oder sogar Wohnen mit Angehöri-
gen/Partnern. Hilfe zum selbständigen Woh-
nen kann dabei im Einzelfall auch in der Her-
kunftsfamilie geleistet werden. Ausgehend
von der Zielsetzung der Regelung kann es
sich dabei aber nur um Ausnahmefälle han-
deln, für die entsprechende Voraussetzun-
gen der Selbständigkeit (z.B. baulicher Art)
vorliegen müssen.
Maßstab selbstbestimmten Wohnens sind
die Lebensformen unserer Gesellschaft.
Menschen mit Behinderungen unterscheiden
sich in ihren Grundbedürfnissen nicht von
Menschen ohne Behinderungen. Es muss
sich um bedarfsgerechte Angebote handeln,
die mit anderen ambulanten Hilfen, aber
auch mit stationären Angeboten ein abge-
stimmtes Netz eines differenzierten Hilfear-
rangements bilden, um im Einzelfall eine
passgenaue Hilfe leisten zu können. Flie-
ßende Übergänge zwischen stationären,
teilstationären und ambulanten Angeboten
müssen möglich sein. Eine wichtige Rolle
können hierbei auch Übergangs-
einrichtungen erfüllen.
Ziel ist die Gewährung sämtlicher Leistun-
gen, die im Zusammenhang mit selbständi-
gem Wohnen stehen, aus einer Hand. Hilfe
aus einer Hand bedeutet auch Verantwor-
tung aus einer Hand und regionale Pla-
nungsentscheidung aus einer Hand. Eine
geteilte Verantwortung würde nur erneut zu
Schnittstellen und „Verschiebebahnhöfen“
führen. Schnittstellenprobleme dürfen nicht
dazu führen, dass Leistungen eingeschränkt
werden. Der Katalog der im § 2 Abs. 1 Nr. 2
aufgeführten Leistungen ist daher umfas-
send zu verstehen. Er enthält auch die Hilfe
zum Lebensunterhalt. … Die Entscheidung
aus einer Hand muss zur Folge haben, dass
mit der Entscheidung über selbständiges
Wohnen auch alle anderen in diesem Zu-
sammenhang notwendigen Hilfen zur selb-
ständigen Lebensführung erbracht werden.
Dies kann nur durch die alleinige Zuständig-
keit eines Trägers der Sozialhilfe für alle
Hilfen erreicht werden. …
Ambulante Hilfe vor Ort und Hilfe aus einer
Hand müssen ein passgenaues Angebot zur
Bewältigung der Lebenssituation behinderter
Menschen darstellen, damit den betroffenen
Menschen geholfen wird, ein selbständiges
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 20
Leben zu führen. Auf den Einzelfall bezoge-
ne Beratungen über alle mit der Lebenssi-
tuation zusammenhängenden Probleme,
gemeinsame Lösungsversuche mit den Be-
troffenen, die Entwicklung von mittel- und
langfristigen Perspektiven zur Verselbstän-
digung gemeinsam mit den Betroffenen und
die Vermittlung und Koordination geeigneter
Hilfeangebote einschl. notwendiger materiel-
ler Hilfen sind wesentliche Elemente der
Zuständigkeitsbündelung.
Der Ausbau und die Sicherung des selb-
ständigen Wohnens als Hilfeform ist nicht
nur als Problem der Kostenträgerschaft zu
sehen, sondern erfordert auch, dass die
notwendigen medizinischen, psychischen,
sozialen und sonstigen Versorgungs-, Bera-
tungs-, Begegnungs-, Beschäftigungs- und
Unterstützungsangebote im erforderlichen
Umfang vorhanden sind oder kurzfristig ge-
schaffen werden. Selbständiges Wohnen ist
notwendigerweise mit anderen Hilfen zur
Alltagsbewältigung in den Bereichen Arbeit,
Freizeit und Wohnen sowie Mobilitätshilfen
zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu
vernetzen. Neben den sonstigen Hilfen in
besonderen Lebenslagen und der Hilfe zum
Lebensunterhalt müssen in die Aufzählung
der vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe
zu erbringenden Leistungen insbesondere
auch die Hilfen nach § 55 Abs. 2 Nr. 3 bis 7
SGB IX aufgenommen werden. Welche Leis-
tungen zum selbständigen Wohnen tatsäch-
lich notwendig sind, muss im konkreten Ein-
zelfall geklärt werden.
Um die wirtschaftlichste Form für den ge-
nannten Personenkreis zu erreichen und
Lösungsansätze wie „ambulant vor statio-
när“, „Bedarfsorientierung statt Ange-
botsorientierung“ und „Ausschöpfung von
Effizienzspielräumen“ zu verwirklichen wird
im übrigen davon ausgegangen, dass die
überörtlichen Träger der Sozialhilfe alle Mög-
lichkeiten nutzen, um niedrigschwellige An-
gebote zu schaffen und insbesondere bei
der Kostenheranziehung der Betroffenen
und ihrer Angehörigen eine Gleich-
behandlung gegenüber stationär versorgten
Personen zu erreichen.
Leistungen, die unabhängig vom selbständi-
gen Wohnen anfallen oder nicht unmittelbar
dem Ziel des selbständigen Wohnens die-
nen, sind im Einzelfall, wie bisher, vom zu-
ständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe zu
gewähren (z. B. Übernahme von Kranken-
kosten bei Blinddarmoperationen oder Kno-
chenbrüchen).
Die Angebote und Leistungen müssen sich
nach dem individuellen Bedarf richten. Indi-
viduelle Hilfeplanung (§ 46 BSHG) und Fall-
bzw. Case-Management müssen diesen
Prozess unterstützen und zur Steuerung des
Problems der ggf. im Einzelfall noch vorhan-
denen unter-schiedlichen Zuständigkeiten
beitragen. Da bei der individuellen Hilfepla-
nung oft eine Verknüpfung von Leistungen
nach dem BSHG mit Leistungen anderer
Gesetze (SGB V, SGB IX, PsychKG) vor-
liegt, gilt es auch die entsprechenden örtli-
chen Stellen einzubeziehen. …
Zu Nr. 2.3: Zur Finanz- und Steuerungsver-
antwortung gehört die Planungsverantwor-
tung, die aufgrund der Zusammenführung
der Zuständigkeiten im Bereich Wohnen für
behinderte Menschen nur bei den überörtli-
chen Trägern der Sozialhilfe liegen kann.
Der offen gestaltete Hilfeprozess, der den
Betroffenen mehr Gestaltungsspielräume
gibt, kann jedoch nur im Einklang mit struktu-
rellen Veränderungen auf der örtlichen Ebe-
ne erfolgreich sein. Unterschiedliche Träger,
die entsprechende Angebote für behinderte
Menschen entwickeln und bereitstellen,
müssen auf örtlicher Ebene umfassend mit-
einander kooperieren. Es muss zu einem
integrierten Gesamtangebot kommen, das
hinreichend breit und flexibel ist. Dies alles
erfordert eine enge Abstimmung zwischen
überörtlicher und örtlicher Ebene im Hinblick
auf Bedarf, Planung und Ortsnähe.
Der zuständige überörtliche Träger der Sozi-
alhilfe muss daher adäquate Strukturen und
Instrumente entwickeln, um alle relevanten
Institutionen und Gruppen in die regionale
und kommunale Planung einzubeziehen. Auf
§ 95 BSHG und § 95 SGB X, die bereits Re-
gelungen zur Zusammenarbeit enthalten,
wird besonders hingewiesen.
Der Verweis auf § 46 BSHG (Gesamtplan)
soll die Nachfrageorientierung verdeutlichen.
Die Angebote (die Dienstleistungen und ma-
teriellen Hilfen) orientieren sich also am kon-
kreten Hilfebedarf der betroffenen behinder-
ten Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssitu-
ation. Die Bedarfs- und Angebotsplanung
muss dem behinderten Menschen Möglich-
keiten einer selbständigen und eigenverant-
wortlichen Lebensführung eröffnen, sowie
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 21
eine umfassende Sicherung der Lebens-
grundlagen, lebenspraktische Hilfestellung
und Lebensplanentwicklung /-gestaltung
umfassen.
Zu Artikel 2: Die Zuständigkeitsänderung
erfolgt mit Unterstützung des Prozesses
durch das zuständige Ministerium mit dem
Ziel der Gestaltung und des Ausbaus einer
verzahnten ambulanten Angebotsstruktur
unter Einbeziehung aller Beteiligten und zur
Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für
eine zukünftige endgültige Regelung der
Zuständigkeit. Die Auswertung und Beglei-
tung wird von den kommunalen Spitzenver-
bänden und den Landschaftsverbänden aus-
drücklich gefordert. … Die Auswertung soll
bis spätestens 30.06.2008 abgeschlossen
sein, um in der dann verbleibenden Zeit bis
zum Außerkrafttreten der Zuständigkeitsre-
gelung eine endgültige Regelung für die Zeit
ab 01.07.2010 zu finden.
Zu Artikel 3: Die Verordnung tritt am
01.07.2003 in Kraft … Die Verordnung ist bis
zum 30.06.2010 befristet. Bis zu diesem
Zeitpunkt müssen Erkenntnisse vorliegen,
wie die Zuständigkeit in der Eingliederungs-
hilfe auf Dauer zu regeln ist. Die Befristung
zwingt alle Beteiligten zur Mitwirkung.
2.5.3 Folgen dieser landesrechtlichen
Regelungen für die Strukturen in der
Stadt Münster
Die Allzuständigkeit der überörtlichen Träger
der Sozialhilfe für Eingliederungshilfen zum
Wohnen nach § 53, 54 SGB XII und folgen-
de sowie auch für die Leistungen der Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel
des SGB XII wurde mit der Ausführungsver-
ordnung zum Sozialgesetzbuch 12. Buch
(SGB XII)/Sozialhilfe/des Landes Nordrhein
Westfalen AV-SGB XII NRW vom
16.12.2004 geregelt.
Da in dieser Ausführungsbestimmung in dem
§ 2 (1) 5. und 6. auch die Zuständigkeit für
die Hilfe zur Überwindung besonderer sozia-
ler Schwierigkeiten nach den § 67 bis 69
SGB XII und 6. für die Hilfen nach dem 3. bis
9. Kapitel SGB XII zur Sesshaftmachung für
nicht Sesshafte dem überörtlichen Sozialhil-
feträger zugeordnet worden sind, müsste auf
diesem Wege die Integration der Hilfen für
all die vielen psychisch kranken Menschen in
Obdachlosigkeit bzw. im Haus der Woh-
nungslosenhilfe bzw. in der Notschlafstelle
(HUK-Gebäude) und in den Wohnungen am
schwarzen Kamp usw. hier mit dem Land-
schaftsverband geklärt und erreicht und um-
gesetzt werden.
2.5.4 Hilfen zum selbständigen Wohnen in
der Stadt Münster vor der Zuständig-
keitsveränderung (30.06.2003) (ZPE der
Universität Siegen)
Mit der Durchführung der wissenschaftlichen
Begleitforschung zur Weiterentwicklung der
ambulanten Eingliederungshilfe durch die
Zuständigkeitsveränderung hat das Gesund-
heitsministerium das Zentrum für Planung
und Evaluation (ZPE) der Universität Siegen
beauftragt, um durch deren Ergebnisse die
politische Entscheidung über die dauerhafte
Ansiedlung der Zuständigkeit für die Einglie-
derungshilfe ab dem 01.07.2010 vorzuberei-
ten.
Die Begleitforschung gliedert sich in ver-
schiedene Unterabschnitte und hat aus-
drücklich ihre Offenheit für Anregungen aus
dem Feld der Behindertenhilfe im Zusam-
menhang des von ihr gewählten Rahmen-
konzepts einer formativen Evaluation erklärt.
Zur Vorbereitung der wissenschaftlichen
Bewertung der durch die so genannte Hoch-
zonung induzierten Veränderungen hat das
ZPE die Grundlagen und Ausgangsbedin-
gungen in den verschiedenen Kommunen
und auch für die Stadt Münster in Form ei-
nes Portraits beschrieben, auf dessen
Grundlage von den beteiligten Akteuren und
der Begleitforschung Veränderungen in der
Projektlaufzeit beobachtet und beschrieben
werden sollen. Das Portrait wurde mit inten-
siver Unterstützung der Koordinatorin für
Behindertenfragen, des Psychiatrie-
koordinators, der Sozialplanung, des sozial-
psychiatrischen Dienstes und des kommuna-
len Sozialdienstes, sowie einer schriftlichen
Befragung der Träger von Einrichtungen und
Diensten in Münster, von Interessenvertre-
tungsgremien sowie von Dokumenten und
sozialstatistischen Daten erarbeitet. Eine
Erhebung am Ende der Projektlaufzeit soll
später Aufschluss geben über den Grad der
Zielerreichung. Dieses Portrait, dass im Jahr
2005 vorgelegt wurde (Hilfen zum selbstän-
digen Wohnen in der Stadt Münster vor der
Zuständigkeitsveränderung (30.06.2003) des
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 22
ZPE der Universität Siegen) listet die Ziel-
setzungen der Landesregierungen noch
einmal wie folgt auf:
• Verbesserung des bedarfsgerechten
Ausbaus ambulanter Hilfen;
• Entwicklung einer gemeindenah und
flächendeckend verlässlichen Infra-
struktur aus ambulanten Diensten,
die flexible Hilfen für Menschen mit
Behinderungen im Alltag vorhalten;
• Ermöglichung von sozialer Inte-
gration und selbstbestimmtem Leben
in der Heimatgemeinde;
• Eingrenzung des Anstiegs der Fälle
und Kosten im stationären Bereich;
• Herbeiführung von finanzieller Entlas-
tung;
• Entwicklung einer Versorgungs-
struktur, die effektiv und effizient op-
timale Hilfe anbietet.
Im Abschnitt 1 werden verschiedene Daten
zur Stadt Münster und dabei unter anderem
referiert, dass zum Stichtag 31.12.2003 in
Münster insgesamt 28.326 anerkannte
Schwerbehinderte (entsprechend einem An-
teil von 10,51 % an der Gesamt-
bevölkerung) lebten. Dieser Wert liegt so-
wohl über dem Durchschnitt in NRW (8,95
%) als auch über dem Durchschnitt der
kreisfreien Städte in NRW (10,06 %).
Im Abschnitt 2 Strukturen der Planung wird
die örtliche Planung von Hilfen für Menschen
mit Behinderungen als vergleichsweise weit
entwickelt beschrieben und ausgeführt:
„Gravierende Versorgungslücken bei den
Hilfen für psychisch und suchtkranke er-
wachsene Menschen gibt es mit Ausnahme
der Hilfen für die am schwersten erkrankten
Sucht- und gleichzeitig psychisch kranken
Menschen im Bereich der Stadt Münster
nicht.“…“Dass die Stadt Münster grundsätz-
lich sehr an aktuellen und innovativen fachli-
chen Impulsen zur Weiterentwicklung von
Hilfeangeboten für Menschen mit Behinde-
rungen in Münster interessiert ist, zeigten die
Beteiligung als Forschungs- bzw. Modellre-
gion in verschiedenen Forschungsprojekten
und die vielfältigen Kooperationsbeziehun-
gen mit Hochschulen. Zahlreiche Mitarbei-
ter/innen der Sozialverwaltung sind in über-
örtlichen Gremien engagiert.“
Im Abschnitt 2.1 örtliche Angebotsplanung
werden – unter anderem auf der Grundlage
der entsprechenden Darstellungen im Hand-
lungsprogramm (2003) der Arbeitskreis Psy-
chiatrie und die Strukturen der Psychiatrie-
koordination und die Regionalkonferenz zur
Weiterentwicklung der Lebenswelten von
Menschen mit geistiger Behinderung in
Münster und die Behindertenkoordination im
Einzelnen beschrieben und das Handlungs-
programm Integrationsförderung für Men-
schen mit geistiger Behinderung sowie das
Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung
der kommunalen psychosozialen Versor-
gung und der Integration von psychisch
kranken Menschen in Münster als Planwerke
benannt.
Aus Sicht der Begleitforschung wurden die
vorhandenen Planungsstrukturen zusam-
menfassend wie folgt bewertet: Im Bereich
der Hilfen für Menschen mit geistiger Behin-
derung hat sich in Münster eine Planungs-
struktur und –kultur entwickelt, die sich auf
die fachlich orientierte Zusammenarbeit zwi-
schen den Fachkräften und Geschäftsfüh-
rungen der freien Träger, den Interessenver-
tretungen behinderter Menschen und dem
Sozialamt gründet. … Eine ähnliche Entwick-
lung ist für den Bereich der Hilfen für Men-
schen mit seelischer Behinderung und
Suchterkrankung festzustellen. Mit dem Ar-
beitskreis Psychiatrie wurde auf Initiative der
Stadt Münster ein zentrales Gremium ge-
schaffen, durch dessen Arbeit ein nahezu
umfassendes Angebot wohnbezogener Hil-
fen aufgebaut werden konnte. Differenzen
sind in diesem Feld zwischen den tradierten
stationären Trägern und den innovativen
ambulanten Anbietern zu erkennen. Ein
strukturelles Versorgungsproblem besteht
hinsichtlich intensiver stationärer wie ambu-
lanter Betreuungsformen für die am
schwersten erkrankten Sucht- und gleichzei-
tig psychisch kranken Menschen.
Im Abschnitt 2.2 individuelle Hilfeplanung
wird unter anderem ausgeführt: …In allen
Bereichen der Hilfen für Menschen mit Be-
hinderungen kamen in der Stadt Münster
selbst entwickelte Verfahren zur Hilfeplan-
bzw. Gesamtplanerstellung zum Einsatz. …
Für die Bereiche der Menschen mit seeli-
scher Behinderung und/oder Suchterkran-
kung wurde in den Fällen, in denen Bedarf
für Eingliederungshilfe in Form ambulanter
Wohnbetreuung geltend gemacht wurde,
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 23
vom aktuellen Bezugsbetreuer/innen ein
Arzt- und Sozialbericht erarbeitet, der vom
Arzt des SpDi geprüft und entweder für die
Gewährung der Hilfen als ausreichend beur-
teilt wurde – und zu einer befürwortenden
Stellungnahme gegenüber dem Sozialamt
führte – oder dem zunächst weitere Hilfe-
plangespräche oder Fallkonferenzen folgten.
Diese Berichte wurden anhand einer von der
Psychiatriekoordination erarbeiteten Gliede-
rung strukturiert. Dieses Verfahren war we-
gen der Zunahme der entsprechenden An-
träge auf zuletzt bis zu ca. 80 Fällen jährlich
erforderlich geworden, um – bei den be-
grenzten personellen Ressourcen im Ge-
sundheitsamt – dennoch eine den fachlichen
Anforderungen genügende Plausibilitätsprü-
fung der Anträge sicherzustellen.
Im Abschnitt 2.3 Interessenvertretung von
Menschen mit Behinderungen wird der Ent-
wicklungsstand von Vertretungsgremien in
der Region Münster als überdurchschnittlich
im Vergleich zu dem anderer Kommunen in
Nordrhein Westfalen bewertet und (Ss.14 bis
15) die verschiedenen Interessenvertretun-
gen von Menschen mit Behinderungen auf-
geführt: Kommission zur Förderung der In-
tegration von Menschen mit Behinderungen
(KIB), Regionalkonferenz zur Weiterentwick-
lung der Lebenswelten von Menschen mit
geistiger Behinderung in Münster, Arbeits-
kreis Psychiatrie, sowie Förderkreis Sozial-
psychiatrie e. V. Münster, Lebenshilfe Müns-
ter, Verein der Angehörigen psychisch Kran-
ker e. V. Münster, Psychiatrie Erfahrene e.
V., Psychoseforum und MIKS Münsteraner
Informations- und Kontaktstelle für Selbsthil-
fe.
Die zusammenfassende Einschätzung hin-
sichtlich der Interessenvertretung von Men-
schen mit Behinderungen in Münster lautet
(Seite 16): In der Stadt Münster gibt es eine
hohe Sensibilität für die Belange von Men-
schen mit Behinderungen, die sich nicht zu-
letzt in vielfältigen Partizipations-
möglichkeiten in Gremien und Organisat-
ionen äußert. Schon frühzeitig wurde in
Münster mit der Kommission zur Förderung
der Integration von Menschen mit Behinde-
rungen (KIB) ein Behindertenbeirat einge-
richtet. … Insgesamt besteht in der Stadt
Münster eine bereits lange bestehende und
gut entwickelte Struktur der Vertretung von
Menschen mit Behinderungen, in die Verwal-
tung, Träger und Selbsthilfe involviert sind.
Die Stadt Münster ist der Erklärung von Bar-
celona „Die Stadt und die Behinderten“ bei-
getreten.
Im Abschnitt 3 wohnbezogene Unter-
stützungsangebote für Menschen mit Behin-
derungen wird die vom ZPE ermittelte Rate
für Plätze pro 1000 Einwohner in Wohnein-
richtungen und Außenwohngruppen für
Münster mit 3,82 (Durchschnittswert NRW:
2,35) und im Betreuten Wohnen mit etwa
0,72 Personen pro 1000 Einwoh-
ner(Durchschnittswert NRW: 0,61) angege-
ben.
Bei nach Zielgruppen differenzierter Darstel-
lung (3.2 wohnbezogene Unter-
stützungsangebote für Menschen mit seeli-
scher Behinderung , Seite 22 ff) ermittelte
das Forschungsinstitut für Menschen mit
seelischer Behinderung folgende Angebote
wohnbezogener Hilfen im Rahmen der Ein-
gliederungshilfe:
• Etwa 1,10 Plätze pro 1000 Einwoh-
ner in Wohnheimen (Durchschnitts-
wert NRW 0,45);
• Etwa 0,11 Plätze pro 1000 Einwoh-
ner in Außenwohngruppen (Durch-
schnittswerte NRW 0,08) und
• Hilfen im Betreuten Wohnen für ca.
0,49 Menschen pro Tausend Ein-
wohner (Durchschnittswert NRW:
0,36).
Das Forschungsinstitut stellt weiterhin fest:
Eine kommunale Verantwortlichkeit für den
Personenkreis der Menschen mit seelischer
Behinderung ist nicht nur durch die Zustän-
digkeit als örtlicher Sozialhilfeträger gege-
ben, sondern auch durch die Aufgaben des
öffentlichen Gesundheitsdienstes. Zu nen-
nen sind hier insbesondere die Aufgaben der
Koordination und die Aufgaben des sozial-
psychiatrischen Dienstes. Der Grundsatz
weist zum anderen darauf hin, dass der Be-
darf an wohnbezogenen Hilfen nicht einmalig
und dauerhaft geklärt werden kann, sondern
in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Krankheitsverlauf und den sonstigen Mög-
lichkeiten des Hilfesystems gesehen werden
muss. Menschen mit einer seelischen Be-
hinderung haben in der Regel eine Woh-
nung. Die Hilfen sollen sie befähigen, ihren
Alltag zu bewältigen und in ihrem sozialen
Umfeld stabile Beziehungen aufzubauen.
Die ambulanten Hilfen zum selbständigen
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 24
Wohnen fügen sich hier ein in ein regional
unterschiedlich entwickeltes Netzwerk sozi-
alpsychiatrischer Hilfen.
Nach Feststellung des ZPE fällt im landes-
weiten Vergleich auf, dass die Stadt Münster
insbesondere im stationären, aber auch im
ambulanten Bereich über überdurchschnitt-
lich viele Plätze an wohnbezogenen Hilfen
von verschiedenen Trägern verfügt. … Den-
noch werden die Angebote im stationären
und ambulanten Bereich wie auch im Be-
reich der Hilfen zum Übergang in selbständi-
ge Wohnformen sowie die Angebote beglei-
tender Beratung als nur teilweise gedeckt
bewertet.
Im Abschnitt 3.3 wohnbezogene Unerstüt-
zungsangebote für Menschen mit Suchter-
krankungen (Seite 24 ff) stellt das For-
schungsinstitut fest: Ganz ähnlich wie im
Bereich der Hilfen für Menschen mit seeli-
scher Behinderung weist der Bereich der
Hilfen für Menschen mit Suchterkrankungen
große Überschneidungen zum System ge-
sundheitlicher Versorgung auf. Die Hilfen
zielen auf eine dauerhafte Veränderung der
sozialen Situation der Klientel und sollen zur
Alltagsbewältigung und zum Aufbau stabiler
Beziehungen im sozialen Umfeld beitragen.
Da Menschen mit Suchterkrankungen im
hohem Maße auch von Wohnungslosigkeit
betroffen sind, besteht eine wichtige Aufgabe
der Unterstützung darin, Übergänge und die
Eingliederung in Wohnumfelder zu bewerk-
stelligen. Eine Kombination von Suchter-
krankungen und psychischen Erkrankungen
ist bei vielen Patient/innen anzutreffen und
stellt spezielle Anforderungen an das Hilfe-
system. Eine kommunale Verantwortlichkeit
für den Personenkreis der Menschen mit
Suchterkrankungen ist demnach nicht nur
durch die Zuständigkeit als örtlicher Sozial-
hilfeträger gegeben, sondern auch in der
Bekämpfung von Obdachlosigkeit und durch
die Aufgaben des öffentlichen Gesundheits-
dienstes. Zu nennen sind hier insbesondere
die Aufgaben der Koordination und die Auf-
gaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Der Bedarf an wohnbezogenen Hilfen kann
nicht einmalig und dauerhaft geklärt werden,
sondern muss im unmittelbaren Zusammen-
hang mit dem Krankheitsverlauf und den
sonstigen Möglichkeiten des Hilfesystems
gesehen werden. …
An wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit
Suchterkrankungen im Rahmen der Einglie-
derungshilfe wurden für Münster festgestellt:
• Etwa 0,13 Plätze pro 1000 Einwoh-
ner in Wohnheimen (Durchschnitts-
wert NRW: 0,13);
• Etwa 0,01 Plätze pro 1000 Einwoh-
ner in Außenwohngruppen (Durch-
schnittswert NRW: 0,01) und
• Hilfen im Betreuten Wohnen für ca.
0,04 Menschen pro 1000 Einwohner
(Durchschnittswert NRW: 0,09) (!).
Zusammenfassend wurde die Situation in
Münster dahingehend bewertet, dass im
landesweiten Vergleich durchschnittlich viele
Plätze in Wohnheimen und Außenwohn-
gruppen, jedoch unterdurchschnittlich viele
Angebote im (ambulanten) Betreuten Woh-
nen bestehen. In allen Teilbereichen des
Hilfesystems für suchtkranke Menschen
wurden noch ungedeckte Bedarfe festge-
stellt, auch wenn alle bisher möglichen Be-
standteile wohnbezogener Hilfen für Men-
schen mit Suchterkrankungen in Münster
vorhanden sind.
Im Abschnitt 3.5 ambulante Krisendienste
wird deren zentrale Bedeutung für den Aus-
bau ambulanter Versorgungsstrukturen dar-
gelegt, da für viele Menschen mit Behinde-
rung das leben in einer eigenen Wohnung
nur dann möglich ist, wenn in Krisensituatio-
nen eine schnelle Hilfe erfolgen kann. Dies
gilt im besonderen Maße für Menschen mit
psychischen Erkrankungen, aber auch für
Menschen mit einer geistigen Behinderung.
Wenngleich die Notwendigkeit von Krisen-
diensten fachlich unumstritten ist, sind regio-
nale Krisendienste aufgrund ungeklärter
Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen als
eigenständiges Angebot nur selten vorhan-
den.
Im Weiteren wird der psychiatrische und
psychosoziale Krisennotdienst an Wochen-
enden in Münster im Einzelnen dargestellt
(vgl. 2.1 Kriseninterventionen).
Im Abschnitt 4 Perspektiven der Hilfen für
Menschen mit Behinderungen in der Stadt
Münster wird der Ausbaustand der Angebote
für Menschen mit Behinderung und auch für
Menschen mit seelischer Behinderung als
insgesamt überdurchschnittlich gut be-
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 25
schrieben und dies als Effekt der kooperati-
ven Planung im Arbeitskreis Psychiatrie be-
wertet. Die hohe Anzahl von stationären
Plätzen wird insbesondere auf das hohe
klinische Bettenangebot mit überregionalen
Aufnahmen zurückgeführt.
Im Bereich der Hilfen für Menschen mit
Suchterkrankungen wird das Angebot im
ambulanten Bereich als entwicklungs-
bedürftig bewertet.
Handlungsbedarf wird für alle Zielgruppen in
den nachstehenden Bereichen gesehen:
• Ausbau des ambulanten Angebotes
und tagesstrukturierender Maß-
nahmen
• Finanzierung ambulanter Angebote,
unter anderem Flexibilisierung des
Personalschlüssels/Abschaffung des
1:12 Schlüssels,
• Einstieg des Leistungsträgers in die
Sozialplanung auf örtlicher Ebene
• Vernetzung
• Erhöhung der Pass- und Zielgenau-
igkeit der Hilfen
• Abbau bürokratischer Strukturen
durch Flexibilisierung und zeitnahe
Umsetzung der Hilfeplanverfahren
zur Realisierung der Zielsetzung der
Zuständigkeitsverlagerung.
Im Abschnitt 5 Einschätzung der Zu-
ständigkeitsveränderung durch die örtlichen
Akteure werden an Problemen des Gesamt-
versorgungsbereiches benannt:
• Der Kostendruck führt zur Reduktion
der fachlichen Qualifikation in beste-
henden Angeboten
• Gefahr der Monopolisierung der Ver-
sorgungsangebote
• Damit Einschränkung des Wunsch-
und Wahlrechtes der Menschen mit
Behinderung
• Qualität des Hilfeplanverfahrens
• Gefahr des Verlustes von Transpa-
renz
• Gefahr der Hemmung seit Jahren be-
triebener Planungen infolge der
Hochzonung
• Gefahr nicht ausreichender Informa-
tionen von Seiten des Landschafts-
verbandes an die örtliche Sozialpla-
nung.
2.5.5 Zu den zusammenfassenden Hand-
lungsvorschlägen Betreutes Wohnen:
1. Die Zuständigkeit für die ambulante
Eingliederungshilfe ist zum
01.07.2003 dem überörtlichen sozial-
hilfeträger (LWL) durch Rechtsver-
ordnung des Landes übertragen wor-
den.
2.1 Der Planungsprozess zwischen LWL,
Stadt, den kommunalpolitischen
Gremien und
Trägern wird durch die vor dem Ab-
schluss stehenden Zielverein-
barungen zwischen dem LWL und
der Stadt Münster im Einzelnen ge-
regelt und beschrieben.
2.2 Mit intensiver Beteiligung der
Arbeitsgruppe Wohnen aus dem Ar-
beitskreis Psychiatrie wurde das
Konzept der individuellen Hilfe-
planung in Münster weiterentwickelt
und dem Landschaftsverband zur
Weiterentwicklung seines Antrags-
und Clearing-Verfahrens zur Verfü-
gung gestellt.
Insoweit und wie oben beschrieben
befinden sich diese Handlungs-
vorschläge im Prozess der Umset-
zung und Realisierung. Bedeutsam
ist in diesem Zusammenhang auch
für die Zukunft bis zur endgültigen
Klärung der Zuständigkeit für die am-
bulante Eingliederungshilfe zum
Wohnen, dass die Stadt Münster ak-
tiv und initiativ an dem entsprechen-
den Planungs- und Umsetzungspro-
zess sich beteiligt und hierfür die
notwendigen Ressourcen im Rahmen
der Behinderten- und Psychiatrieko-
ordination wie auch im Rahmen der
Einzelfallhilfen nach dem PsychKG
und SGB XII durch ihre Dienste (So-
zialpsychiatrischer Dienst und KSD -
kommunaler Sozialdienst) vorhält.
3. Wesentliche Planungsschritte und
konkrete Vorbereitungen zum Aus-
bau der bisherigen Angebote, insbe-
sondere im Bereich der Eingliede-
rungshilfen zum Wohnen für sucht-
kranke Menschen sind in Kooperati-
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 26
on mit dem LWL begonnen worden.
Hierzu zählen sowohl der Ausbau der
ambulanten Wohnbetreuungsplätze
als auch die weit fortgeschrittenen
Planungen zur Schaffung einer Ein-
richtung zur fakultativ geschlossenen
Wohnbetreuung für schwer sucht-
und psychisch kranke Menschen
durch den Wohnverbund der WKM.
Die unter anderem wegen des Postu-
lats der Platzzahlneutralität schwieri-
gen Planungs- und Entwicklungs-
schritte konnten in der Arbeitsgruppe
Wohnen des Arbeitskreises Psychiat-
rie nach langjährigen Vorarbeiten
doch schrittweise erfolgreich vorbe-
reitet und umgesetzt werden, so dass
für das Jahresende 2006 mit einer
Umsetzung gerechnet werden kann.
Insbesondere im Hinblick auf die
große Zahl der psychiatrisch und
suchtkranken Männer in den Ein-
richtungen der Wohnungslosenhilfe in
Münster besteht dennoch in diesem
Feld noch weiterer konkreter Pla-
nungs- und Entwicklungsbedarf, der
aufgrund der gegenwärtigen Rechts-
grundlagen durch die Stadt Münster
aktiv initiiert und vom Landschafts-
verband wird umgesetzt werden
müssen.
4. Die Frage der Schlüssel-
flexibilisierung bei der Be-
treuungsintensität ambulant (zum
Wohnen) betreuter Menschen hat
sich durch die Bemessung von Fach-
leistungsstunden im Rahmen des
Clearingverfahrens des LWL im Sin-
ne der Flexibilisierung geregelt.
5. Die Ansätze zu neuen Betreuungs-
formen für chronisch mehrfach beein-
trächtigte psychisch Kranke mit
Suchterkrankung wurden oben im
Abschnitt 3. schon angesprochen.
Weiterentwickelt werden müssen ins-
besondere die Konzepte der mittel-
fristigen Betreuung im Haus der
Wohnungslosenhilfe, in der Pension
Plus sowie im Christopherusheim
sowie in der Sozialtherapeutischen
Wohneinrichtung im Kettler Haus,
darüber hinaus muss das Konzept zu
zumindest fakultativ geschlossenen
Wohnbetreuungsangeboten für
Suchtkranke durch den Wohn-
verbund des LWL möglichst zeitnah
umgesetzt werden.
Neben der Westfälischen Klinik
Münster und ihrem Wohnverbund
und den Angeboten der Bischof Her-
mann Stiftung und des INDRO e. V.
für suchtkranke Menschen hat für die
Zukunft auch die Alexianer-
Krankenhaus gGmbH mit ihren
Wohnangeboten die Bereitschaft zur
Entwicklung von Wohnbetreuungs-
formen für sucht- und psychisch
kranke Menschen erklärt, so dass
damit gerechnet werden kann, dass
im Zuge der Umsetzung der Prinzi-
pien Umwandlung/Umwidmung und
Weiterentwicklung bisheriger statio-
närer Betreuungsformen auch dort
zukünftig die dringend benötigten
Kapazitäten für Wohnbetreuungsfor-
men für chronisch suchtkranke Men-
schen zur Verfügung stehen werden.
Die Planungen werden im Einzelnen
mit dem LWL realisiert werden müs-
sen.
6. Die Wohnbetreuungsangebote für
multitraumatisierte Patientinnen mit
emotional-instabiler Persönlichkeits-
störung wurden in den letzten 3 Jah-
ren weiterentwickelt und im Zuge der
Realisierung von ambulanten Ein-
gliederungshilfen zum Wohnen durch
den LWL auch in quantitativer Hin-
sicht deutlich erweitert, insbesondere
im Rahmen der von BEWO (Verein
der Angehörigen psychisch Kranker
e.V.) entwickelten störungsspezifi-
schen Betreuungsansätze, nachdem
bei dem gleichen Krankenhausträger
auch die in diesem Indikations-
bereich spezialisierte EOS-Klinik seit
2004 tätig wurde.
7. Nach den bisherigen Planungen wer-
den ab Anfang 2007 zunächst vor-
aussichtlich 8 zumindest fakultativ
geschlossene Wohnbetreuungsplätze
für chronisch mehrfach geschädigte
suchtkranke Männer durch den
Wohnverbund der WKM angeboten
werden.
8. Zur Entwicklung von Konzepten zur
Integration bisher forensisch unter-
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 27
gebrachter Patienten in bestehenden
Münsteraner Wohneinrichtungen
bzw. zur regionalen Rehabilitation
dieser Patienten erfolgten seit 2005
erste Kontaktaufnahmen zum Stütz-
punkt Nachsorge (Stützpunkt Nach-
sorge, 41236 Mönchengladbach,
beim DPWV NRW). In diesem Kon-
text werden zukünftig Informations-
und ggf. zukünftig Qualifizierungs-
angebote für die Träger, bzw. Anbie-
ter der Wohnangebote in Münster
entwickelt werden.
9. Die gegenwärtigen Möglichkeiten der
Verordnung und Anwendung ambu-
lanter psychiatrischer Krankenpflege
wurden im entsprechenden Abschnitt
(2.3) im Einzelnen erörtert.
2.7 Zu den Übergangshäusern zur medi-
zinischen Rehabilitation
Handlungsansatz Einrichtungen zur me-
dizinischen Rehabilitation
(vgl. Handlungsprogramm, Kapitel 2.6,
November 2002)
Streitige Fragen der Kostenzuständig-
keiten im gegliederten Sozialsystem
sind vom Grundsatz her unvermeidbar
und legitim. Die unmittelbaren Bedürf-
nisse und Ansprüche der Patienten dür-
fen hierdurch jedoch nicht gefährdet
werden.
Die Mitglieder der kommunalen Ge-
sundheitskonferenz der Stadt Münster
(Sitzung vom 20.03.2002) appellierten
an alle Verantwortlichen, in diesem
Sinne zu handeln und zu einer Lösung
zu finden.
Um den Bestand der Einrichtungen und
damit das Versorgungsangebot für
schwer und chronisch psychisch kranke
Menschen zu erhalten, versuchen die
Kostenträger untereinander gegen-
wärtig Übergangslösungen zu finden
und haben sich vorläufig auf ein ge-
meinsames Aufnahmeverfahren ver-
ständigt, das aktuell den Fortbestand
und die Arbeit der Einrichtungen auch
über den 30.06.2002 hinaus ermöglicht.
In den vergangenen 4 Jahren bestand eine
Übergangslösung zwischen den Kosten-
trägern (Rentenversicherung, gesetzliche
Krankenversicherung und überörtlicher So-
zialhilfeträger).
Der Abschluss des seit Jahren für die beiden
Rehabilitationseinrichtungen angestrebten
Versorgungsvertrages mit den Kranken-
kassen steht nun kurz bevor. Dieser sieht für
die Häuser Piusallee und Gartenstrasse wei-
terhin 38 Plätze vor. Fünf teilstationäre bzw.
ambulante Plätze sollen in einem weiteren
Schritt gegenüber den Krankenkassen bean-
tragt werden. Die interne mittelfristige Be-
darfseinschätzung des Trägers geht – nicht
zuletzt aufgrund der verkürzten Regelauf-
enthaltsdauer auf nunmehr bis zu 9 Monaten
- zunächst von 25 stationären Plätzen aus.
Diese sollen vorrangig in dem Haus Garten-
straße angesiedelt werden. Sollte sich ein
höherer Bedarf ergeben, wird die Platzzahl
angepasst und hierfür im Einzelfall auch das
Haus Piusallee genutzt werden.
Zudem führten Verhandlungen mit dem Ju-
gendamt der Stadt Münster für das Haus
Piusallee nun zum Abschluss einer Leis-
tungsvereinbarung nach § 35 a SGB VIII
über eine Wohneinrichtung für psychisch
erkrankte Jugendliche und junge Volljährige.
Seit Juli 2006 verfügt Münster über eine der-
artige Einrichtung mit 14 Plätzen. Träger ist
der Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V. in Ko-
operation mit dem Verbund sozialtherapeuti-
scher Einrichtungen e. V.
2.8 Zu den Handlungsvorschlägen Ta-
gesstrukturierung, Beschäftigung, Arbeit
Zusammenfassende Handlungsvorschlä-
ge
Tagesstrukturierung, Beschäftigung, Ar-
beit (vgl. Kapitel 2.7)
Schaffung von anspruchsreduzierten
Arbeitsplätzen auf dem 1. Arbeitsmarkt
Schaffung von Ausbildungsmöglich-
keiten mit reduziertem Theorieteil
Schaffung von unterschiedlichen Ar-
beitsplätzen auch speziell im Bürobe-
reich im Rahmen einer Integrationsfir-
ma oder –abteilung entsprechend dem
Angebot der HfR gGmbH im handwerk-
lichen Bereich
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 28
Finanzielle Absicherung des Zuver-
dienstprojekts und Ausbau um mindes-
tens 5 Plätze
Errichtung mindestens einer weiteren
Tagesstätte mit 20 Plätzen.
2.8.1 Errichtung einer weiteren
Tagesstätte
Nach der Beschlussvorlage (Drucksache
12/0519) des LWL vom 22.03.2006 ist die
Errichtung einer weiteren Tagesstätte in der
Stadt Münster vorgesehen.
Moderiert durch die kommunale Psychiatrie-
koordination hatten Vorgespräche zur Frage
der Trägerschaft stattgefunden, da sowohl
der frei gemeinnützige Träger der bestehen-
den Tagesstätte, der Förderkreis Sozialpsy-
chiatrie e. V., als auch der Wohnverbund der
WKM ihr Interesse an der Trägerschaft der
weiteren zukünftig zu errichtenden Tages-
stätte bekundet hatten.
Inzwischen sind die Trägerschaft des För-
derkreise Sozialpsychiatrie gemäß dem
Zweigstellenmodell des LWL geklärt und die
Vorbereitungen zur Inbetriebnahme einer
Zweigstelle der bisherigen Tagesstätte na-
hezu abgeschlossen, so dass noch in 2006
die Aufnahme neuer Besucher erfolgt. 5
Plätze werden an die bestehende Tagesstät-
te angegliedert, 10 Plätze im Rahmen einer
Zweigstelle organisiert.
Aus der Erfahrung der bestehenden Tages-
stätte ergibt sich, dass zukünftig Konzepte
für tagesstrukturierende Angebote für geriat-
risch-gerontopsychiatrische Patienten, die
vom gegenwärtigen Tagesstättenkonzept
nicht erfasst werden, wie auch für diejenigen
älter gewordenen psychisch kranken Men-
schen zu entwickeln sein werden, die bisher
über Jahre die Tagesstätte besuchten, für
die aber nach Erreichen des 65. Lebensjah-
res neue tagesstrukturierende Angebote
gesucht werden müssen.
2.8.2 Organisationseinheit Ergotherapie
der WKM, Alexianer-Werkstätten Münster
und ISM Industrieservice Münster, HfR-
Gemeinnützige GmbH Rümpelfix und Zu-
verdienstfirma, berufliche Eingliede-
rungsmaßnahmen des Förderkreises So-
zialpsychiatrie e.V.
Im Bereich der Westfalenfleiß gGmbH, Ar-
beiten und Wohnen konnten in den vergan-
genen 3 Jahren die Platzzahl im Bereich ISM
Industrieservice Münster im Rahmen des
gemeinsam mit dem LWL (als Kostenträger)
konzipierten Ausbaus der Werkstätten für
behinderte Menschen um 50 zusätzliche
Plätze für geschützte Arbeit für psychisch
erkrankte Menschen erhöht werden (nach
Einschätzung des Kostenträgers LWL liegt
das Platzangebot in Münster damit an der
statistisch maximalen Grenze der zu bewilli-
genden Platzzahl, unter Berücksichtigung
des Versorgungsgebietes und der zugrunde
liegenden Einwohnerzahlen). Gegenwärtig
bestehen bei ISM insgesamt 230 Plätze.
Dennoch stellt der Angebotsträger weiterhin
eine starke Nachfrage nach entsprechenden
Beschäftigungsangeboten fest, der zum Teil
mit dem erweiterten Ausbau von externen
Beschäftigungsmöglichkeiten (zum Teil in
Verknüpfung mit Equal-Projekten) Rechnung
getragen werden soll.
Mit der Gründung des Integrations-
unternehmens MDS (Münsteraner Dienst-
leistungs-Service) konnte 12 schwer behin-
derten Menschen (nicht ausschließlich psy-
chisch behinderten Menschen) ein Arbeits-
verhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
angeboten werden. Die bisherigen positiven
Erfahrungen mit diesem Ansatz sollen in den
nächsten Jahren einen Ausbau und Diffe-
renzierung dieses Angebotes zur Folge ha-
ben.
Für Menschen mit psychischer Erkrankung
konnte der Förderkreis Sozialpsychiatrie e.
V. seine Projekte „Berufliche Qualifizierung“
sowie „Berufsvorbereitung“ mit insgesamt bis
zu 44 Plätzen fortsetzen. Neu aufgelegt wur-
de in Zusammenarbeit mit der ARGE die
psychosoziale Begleitung von bis zu 20 Ar-
beitsgelegenheiten ebenfalls speziell für
Menschen mit psychischer Behinderung.
Dennoch bestehen noch weiterhin unge-
deckte Förderungsbedarfe für schwer psy-
chisch erkrankte Menschen, die mit der Min-
destbeschäftigungszeit von gegenwärtig 25
Wochenstunden in der WfbM überfordert
sind und für die bislang deshalb dort immer
noch keine Beschäftigungsmöglichkeit be-
steht. Es ist noch nicht gelungen, ein ent-
sprechendes Angebot, das die Lücke zwi-
schen den Angeboten mit dem zeitlichen
Beschäftigungsrahmen der Zuverdienstfirma
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 29
(bis zu 8 Wochenstunden) und der bisheri-
gen ISM-Struktur (25 Wochenstunden)
schließt, zu schaffen.
Im Zuge der Umsetzung der geplanten Ziel-
vereinbarung zwischen dem LWL und der
Stadt Münster wird auch eine Vereinbarung
über ein entsprechendes Angebot zwischen
den bisher starren Grenzen einer „stationä-
ren“ und „ambulanten“ Eingliederungshilfe-
maßnahme erreicht werden müssen; dies
umso mehr, als die durch die sog. Hochzo-
nung gewollte und erreichte Intensivierung
und Vermehrung ambulanter (Eingliede-
rungs-hilfe-)Leistungen zum selbständigen
Wohnen in der Regel durch niedrigschwelli-
ge Angebote tagesstrukturierender Maß-
nahmen ergänzt werden müssen, um für die
Nutzer und ihre Eingliederungsziele erfolg-
reich zu sein.
Nach Einschätzung des Fachdienstes ISM
wird sich der Bedarf an niedrigschwelligen
Beschäftigungsangeboten (15-20 Wochen-
stunden) vor dem Hintergrund der demogra-
phischen Entwicklung der WfbM-
Beschäftigten zunehmend erhöhen. Da die
Arbeits- bzw. Leistungsfähigkeiten der Be-
schäftigten mit zunehmendem Alter sinken,
werden im Vorgriff auf den bevorstehenden
„Ruhestand“ fließende Arbeitszeitmodelle
mit geringerer Wochenarbeitszeit von den
Beschäftigten angefragt. Nach der Alters-
struktur der derzeit bei ISM Beschäftigten
umfasst die Gruppe der gegenwärtig 56 bis
60-jährigen 4 %, diejenige der 51-55-
jährigen schon 10 %, diejenige der 46-50-
jährigen 15 %. Daher müssen zum einen im
Rahmen der Werkstätten (WfbM) Konzepte
für individuelle „Ruhestandsvorbereitung“
(reduzierte Arbeitszeit-Modelle, Anbahnung
altersgerechter Freizeitgestaltung, Ein-
bindung in offene oder geschlossene Be-
gegnungssysteme etc.) entwickelt und dar-
über hinaus einrichtungsübergreifend diese
Thematik erörtert und angemessene Kon-
zepte entwickelt werden. Die Einrichtung
schlägt Diskussionen, Foren, Befragungen
der Klientel, Einbeziehung von Angehörigen,
Austausch unter den Mitarbeitern der psy-
chiatrischen Einrichtungen vor, um ange-
messene Handlungsempfehlungen für ältere
psychisch kranke Menschen in Münster zu
entwickeln und zu prüfen, ob entsprechende
Gemeinwesenstandards vorhanden sind
bzw. entwickelt werden können, um dem Ziel
der Inklusion näher zu kommen.
Das Problem der Entwicklung ange-
messener Konzepte und der Verfügbarkeit
entsprechender Angebote von tages-
strukturierender Beschäftigung in unter-
schiedlicher Intensität (unterschiedlich viele
Wochenstunden) stellt sich auch aus der
Perspektive der Besucher der bisher in
Münster verfügbaren Tagesstätte. In diesem
Zusammenhang sind auch Kostenfragen,
insbesondere auch aus Sicht der Nutzer
bedeutsam, da es offenbar im Bereich der
Altenhilfe zum Teil für die Nutzer kosten-
pflichtige tagesstrukturierende und beschäf-
tigungsorientierte Angebote gibt.
2.8.3 Beratungsstellen- psychosozialer
Fachdienst für schwer behinderte Be-
schäftigte (PSFD) (örtliche Fürsorgestel-
le) und beruflicher Integrationsfachdienst
(IFD)
Zu Einzelheiten über die Dienste, die Bera-
tung und spezielle Hilfen für behinderte
Menschen im Arbeitsleben in Münster bie-
ten, wird auch auf die neu vom Sozialamt,
Koordinierungsstelle für Behindertenfragen
herausgegebene Broschüre „Arbeit und Be-
hinderung in Münster – Informationen für
Arbeitgeber und schwer behinderte Men-
schen“ (2005) verwiesen.
Zu den arbeitsmarktorientierten Projekten
zählt vor allem der Integrationsfachdienst
und dort insbesondere der Vermittlungs-
bereich. Problematisch ist die durch das In-
tegrationsamt des Landschaftsverbandes
Westfalen Lippe als strukturverantwortlichem
Träger erfolgte Stellenreduktion auf nur noch
1,7 Planstellen. Die Aufrechterhaltung dieses
Arbeitsbereiches wird zukünftig ins-
besondere von der verlässlichen Zusam-
menarbeit mit der Agentur für Arbeit und der
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Münster ab-
hängen.
Zum Stand der Umsetzung der zusam-
menfassenden Handlungsvorschläge:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind zwar in
Kooperation mit dem LWL durch die Westfa-
lenfleiß gGmbH 50 zusätzliche WfBM Ar-
beitsplätze eingerichtet worden, dennoch
besteht weiterhin ein Mangel an tagesstruk-
turierenden Beschäftigungsangeboten auf
allen genannten Ebenen.
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 30
Die Errichtung der Zweigstelle der Tages-
stätte mit zusätzlich 15 Plätzen wird nach
der Beschlusslage des LWL noch im Jahr
2006 umgesetzt.
3. Handlungsempfehlungen aus weite-
ren Perspektiven
Handlungsansätze aus Sicht der nieder-
gelassenen Ärzte (vgl. Handlungspro-
gramm, Kapitel 3.1, November 2002)
• Aufsuchende Hilfen (vor Ort), Psy-
choedukation und Verbesserung der
Zusammenarbeit der verschiedenen
Helfer im Einzelfall
(Behandlungs-, Hilfeplanung, Case-
Management) als zukünftig zu erör-
ternde wesentliche Themen der so-
zialpsychiatrischen Versorgung.
Eine erneute Befragung der nieder-
gelassenen Nervenärzte konnte bisher nicht
erfolgen. Diese Handlungsansätze entspre-
chen inhaltlich den im Abschnitt 1.2.3.6 Ent-
wicklungen in der Stadt Münster benannten
Grundsätzen.
3.2 Psychiatrische Krankenhäuser
Zusammengefasste Handlungsansätze
aus Sicht der psychiatrischen Kranken-
häuser (vgl. Handlungsprogramm, Kapitel
3.2, November 2002)
• Weiterentwicklung der Maßnahmen
zur Individuellen Hilfeplanung z.B.
durch stärkere Kooperation der Ein-
richtungen und Case-Management
durch den Sozialpsychiatrischen
Dienst. Dies gilt insbesondere für
den Übergang von klinisch stationä-
ren Aufenthalten zu komplementä-
ren Versorgungsstrukturen bei
schwer mehrfachbehinderten oder
gerontopsychiatrischen Patienten.
• Schaffung von intensiv betreuenden
ambulanten Strukturen für schwer
chronisch Kranke mit geringer Mit-
arbeitsbereitschaft und wenig aus-
geprägtem Krankheitsgefühl.
• Gewährleistung von psycho-
therapeutischer Weiterbetreuung
der Patienten nach einem Kranken-
hausaufenthalt, insbesondere auch
für ältere, nicht verwirrte Patienten.
• Schaffung weiterer Tagesklinik-
Plätze.
• Schaffung von weiteren Verso-
rgungsangeboten für geronto-
psychiatrische Patienten: Kranken-
haus-ähnliche Betreuungsintensität
für komplexe Behandlungsfälle und
angemessene Versorgung in Alters-
heimen oder durch ambulante
Betreuung für schwerstdemente und
verwirrte Patienten.
• Entwicklung stationärer, teilstat-
ionärer, ambulanter und komple-
mentärer Versorgungsangebote
insbesondere für PatientInnen mit
emotional instabiler Persönlichkeits-
störung. Gerade auf diesem Gebiet
empfiehlt sich eine stärkere Koope-
ration mit der kinder- und jugend-
psychiatrischen Fachrichtung in
Münster.
Die Situation der psychiatrischen Kliniken in
Münster stellt sich aktuell wie folgt dar:
3.2.1 Westfälische Klinik Münster (WKM)
• Die Westfälische Klinik Münster
(WKM) in Trägerschaft des Land-
schaftsverbandes Westfalen-Lippe ist
mit 413 Behandlungsplätzen im
Krankenhausplan ausgewiesen, da-
von sind 44 tagesklinische Behand-
lungsplätze. Darüber hinaus bietet
der Westfälische Wohnverbund un-
terschiedliche Formen des Betreuten
Wohnens und das Westfälische Pfle-
geheim auf psychisch Kranke spezia-
lisierte Pflegeangebote. Folgende
Entwicklungen lassen sich für die Kli-
nik im Berichtszeitraum beschreiben:
• Die Suchtambulanz hat ihre Arbeit
quantitativ ausgeweitet und inhaltlich
differenziert. Neben der Methadon-
ambulanz für die Substi-
tutionsbehandlung opiatabhängiger
Patienten, gibt es jetzt ambulante
psychiatrisch-psychotherapeutische
Behandlungsangebote für alle Sucht-
krankheiten. Ein Schwerpunkt liegt
auf der Therapie chronisch alkohol-
abhängiger Patienten. Darüber hin-
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 31
aus konnte ein strukturiertes Grup-
pentherapieprogramm für junge Can-
nabisabhängige etabliert werden.
• Im Zuge einer Umstrukturierung der
Entwöhnungsbehandlung im LWL
Psychiatrieverbund erfolgte eine
Konzentration auf vier Standorte, von
denen einer die WKM ist. Das West-
fälische Therapiezentrum für medizi-
nische Rehabilitation ab-
hängigkeitskranker Menschen Müns-
terland hält inzwischen 20 stationäre
und 10 tagesklinische Plätze für me-
dizinische Rehabilitation abhängig-
keitskranker Menschen vor.
• Die Abteilung Gerontopsychiatrie der
WKM und die geriatrischen Abteilung
des Evangelischen Krankenhauses
Münster haben eine enge Kooperati-
on aufgebaut. Beide Abteilungen bil-
den das Zentrum für Altersmedizin.
Dort findet ein intensiver interdiszipli-
närer Austausch mit regelmäßigen
gemeinsamen Fortbildungsveranstal-
tungen, Visiten, Personalhospitatio-
nen und konsiliarärztlicher Tätigkeit
statt. In der Planung befindet sich ei-
ne gemeinsam betriebene geriat-
risch-geronto-psychiatrische Station.
Ziel des Zentrums für Altersmedizin
ist es, die Integration somatischer
und psychiatrischer Therapie voran-
zutreiben und damit die Versorgung
älterer Menschen zu verbessern.
• Im Bereich der psychiatrischen Be-
handlung von geistig behinderten
Menschen mit psychischen Störun-
gen wurde das stationäre Angebot
(Station für diese Klientel mit 18 Bet-
ten) um eine Spezialambulanz erwei-
tert. Die Kooperation mit den Einrich-
tungen und Diensten der Behinder-
tenhilfe wurde intensiviert.
• In der Abteilung allgemeine Psychiat-
rie und Psychotherapie wurden wei-
tere spezialisierte Behandlungsange-
bote aufgebaut. Neben den bisheri-
gen Schwerpunkten (Depressionssta-
tion, chronisch psychisch Kranke,
Psychotherapie junger Erwachsener)
sind weitere Programme für Patien-
ten mit Aufmerksamkeits-Defizit-
Syndrom (ADS), schweren Persön-
lichkeitsstörungen, Essstörungen
sowie für Patienten mit post-
traumatischen Belastungsstörungen
entwickelt und etabliert worden. Wei-
terhin ist eine geschützt-geschlossen
geführte Krisenstation für Menschen
in akuten psychosozialen und suizi-
dalen Krisen eröffnet worden.
• Im Arbeitsbereich konnten die beste-
henden Angebote der Arbeitstherapie
um extramurale Praktika erweitert
werden. Weiterhin wird in Kooperati-
on mit dem Arbeitsamt eine berufs-
vorbereitende Bildungsmaßnahme
für psychisch Behinderte in der Ar-
beitstherapie der WKM durchgeführt
(vgl. auch 2.8).
• Der im Handlungsprogramm be-
schriebene Trend zu einer Erhöhung
der Fallzahlen und Reduktion der
Verweildauern in den psychiatrischen
Krankenhäusern hat sich im Be-
richtszeitraum weiter fortgesetzt. So-
wohl die Patienten und ihre Angehö-
rigen als auch die ambulant behan-
delnden Ärzte und die komplementä-
ren Dienste müssen sich auf immer
kürzere Behandlungszeiten in der
Klinik einstellen. Dadurch steigen die
Anforderungen an eine schnelle und
flexible Kooperation.
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 32
Tabelle 9 Anzahl der behandelten Patienten im Jahr 2005 in der Westfälischen
Klinik Münster
Diagnosengruppe
Führende Diagnose
Stationär
Teilstationär
Gesamt
F0 Organische u symptomat. Ps. St. 209 7 % 10 2 % 219 6 %
F1 Psychotrope Substanzen 1186 39 % 121 27 % 1307 37 %
F2 Schizophrenie u wahnh. St. 499 16 % 75 17 % 574 16 %
F3 Affektive Störungen 671 22 % 205 46 % 876 25 %
F4 Neurotische, Belastungs- u soma-
toforme St.
221 7 % 22 5 % 243 7 %
F5 Verh.auff. mit körperl. St. (Essstö-
rungen)
8 0,3 % 2 0,5 % 10 0,3 %
F6 Persönlichkts.- u. Verh.störungen 68 2 % 8 2 % 76 2 %
F7 Intelligenzminderung 4 0,1 % 0 0 % 4 0,1 %
F8 Entwicklungsstörungen 2 0,1 % 0 0 % 2 0,01 %
F9 Verh. St m B i Kindh. u Jugend 3 0,1 % 1 0,2 % 4 0,1 %
Sonstige 205 7 % 2 0,5 % 207 6 %
gesamt 3076 100 % 446 100 % 3522 100 %
3.2.2 Klinik und Poliklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie des UKM
• Bauliche und strukturelle Entwicklun-
gen in der Klinik und Poliklinik für
Psychiatrie und Psychotherapie des
Universitätsklinikums Münster haben
zu einer internen Neustrukturierung
der wie bisher 95 vollstationären Be-
handlungsplätze auf 5 Stationen mit
jeweils 15-20 Betten geführt. Der
Um- und Ausbau der Stationen konn-
te nach ca. 2-jähriger Bauzeit abge-
schlossen und den Patienten so ein
zeitgemäßes raum- und Infrastruk-
turangebot für ihre Behandlung und
den Mitarbeitern auch für die wissen-
schaftliche Forschung verbesserte
Möglichkeiten geschaffen werden.
• Von der Klinik wird der Ausbau der
teilstationären Versorgung psychisch
Kranker (dort bisher mit 18 teilstatio-
nären Behandlungsplätzen der Ta-
gesklinik) für sinnvoll gehalten.
Insbesondere für Patienten mit affek-
tiven Störungen, bzw. neurotischen
Störungen oder Persönlichkeitsstö-
rungen stehen aus dortiger Sicht
nicht ausreichend spezialisierte An-
gebote zur Verfügung.
• Die dortige Institutsambulanz ist im
stetigen Wachstum begriffen. Spezi-
alisierte Angebote konnten weiter
ausgebaut werden. So bestehen
Spezialsprechstunden für Patientin-
nen und Patienten mit folgenden
Krankheitsbildern: Affektive Störun-
gen, psychotische Erkrankungen
(insbesondere Früherkennung und
Frühbehandlung:
• SAMPS), Angsterkrankungen, Auf-
merksamkeits- und Gedächtnis-
störungen inklusive Aufmerksam-
keitsdefizit- und Hyperaktivitäts-
störung (ADHS) im Erwachsen-
enalter, Transsexualität und trau-
ernde Eltern nach Frühtod ihres Kin-
des.
• Das Verhältnis von Patienten aus
Münster zu Patienten von außerhalb
des Stadtgebietes Münsters in der
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 33
stationären und ambulanten Versor-
gung der Universitätsklinik beträgt
weiterhin ca. 50:50. Dies entspricht
dem universitären Versorgungsauf-
trag als Tertiärzentrum. Die Regiona-
lisierung wird von dort für die Primär-
versorgung nach wie vor für wichtig
und notwendig erachtet. Hierzu soll-
ten sich jedoch auch überregional
angebotene spezialisierte Be-
handlungsangebote ergänzen, wie
sie zum Teil ja von den Münsteraner
Kliniken bereits angeboten werden.
Diese überregional angebotenen
Spezialisierungen sind deswegen
notwendig, da eine rein regionalisier-
te Primärversorgung aufgrund des
Patientenaufkommens der jeweiligen
Einrichtung nicht für jede schwere
Störung ein spezialisiertes Angebot
anbieten kann.
Tabelle 10 Anzahl der behandelten Patienten im Jahr 2005 in der Klinik und Poliklinik
für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Münster
Diagnosengruppe
Führende Diagnose
Stationär
Ambulant
Gesamt
F0 Organische u symptomat. Ps. St. 16 2 % 201 13 % 217 10 %
F1 Psychotrope Substanzen 21 3 % 64 4 % 85 4 %
F2 Schizophrenie u wahnh. St. 187 25 % 169 11 % 356 15 %
F3 Affektive Störungen 398 53 % 563 38 % 961 43 %
F4 Neurotische, Belastungs- u soma-
toforme St.
68 9 % 291 19 % 359 16 %
F5 Verh.auff. mit körperl. St. (Essstö-
rungen)
28 4 % 40 3 % 68 3 %
F6 Persönlichkts.- u. Verh.störungen 22 3 % 76 5 % 98 4,3 %
F7 Intelligenzminderung 0 0 % 2 0,1 % 2 0,1 %
F8 Entwicklungsstörungen 1 0,1 % 5 0,3 % 6 0,3 %
F9 Verh. St m B i Kindh. u Jugend 6 0,8 % 92 6 % 98 4,3 %
Sonstige 0 0% 0 0 % 0 0 %
Gesamt 747 100 % 1503 100 % 2250 100 %
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 34
3.2.3. Alexianer-Krankenhaus Münster
gGmbH
Den differenzierten Erfordernissen moderner
Psychotherapie und Psychiatrie wurde bau-
lich und strukturell noch weiter Rechnung
getragen.
Die Damian-Klinik für Gerontopsycho-
therapie und Gerontopsychiatrie steht seit
Juli 2005 zur Verfügung. Der Binnendifferen-
zierung entsprechend wurde der allgemein-
psychiatrische Bereich als eigene Fachklinik
Maria Brunn für Psychotherapie und Psychi-
atrie gefasst Hier geht es um weitere stati-
onsbezogene Schwerpunktbildung, stö-
rungsspezifische
integrierte Behandlung und Vernetzung mit
den komplementären Angeboten
(Schnittstellenmanagment durch die Ambu-
lanz, Kooperation mit BEWO usw.).
Im Bereich Sucht kooperiert die Klinik u. a.
mit dem St. Antonius Fachkrankenhaus für
qualifizierte Entzugsbehandlung in Hörstel.
Diese Klinik hat sich 2005 dem Verbund der
Alexianer angeschlossen.
Schließlich wird Ende 2006 mit dem Bau der
Christopherus-Klinik zur Behandlung intelli-
genzgeminderter forensischer Patienten auf
dem Gelände des Alexianer-Krankenhauses
Münster begonnen (vgl. 1.2.3.5).
Die Betrachtung der Hauptdiagnosen der in
den Kliniken behandelten Patienten zeigt,
dass in der WKM besonders suchtkranke
Menschen Aufnahme finden, in der Klinik für
Psychiatrie des UKM und im Alexianer-
Krankenhaus ein Schwerpunkt in der Be-
handlung von Patienten mit affektiven Stö-
rungen besteht und im Alexianer-
Tabelle 11 Anzahl der behandelten Patienten im Jahr 2005 im Alexianer-
Krankenhaus Münster gGmbH
Diagnosengruppe
Führende Diagnose
Vollstationär
Teilstationär
Gesamt
F0 Organische u symptomat. Ps. St. 96 12 % 44 49 % 140 16 %
F1 Psychotrope Substanzen 5 0,6 % 1 1 % 6 0,7 %
F2 Schizophrenie u wahnh. St. 65 8 % 6 7 % 71 8 %
F3 Affektive Störungen 397 49 % 35 39 % 432 48 %
F4 Neurotische, Belastungs- u
somatoforme St.
155 19 % 4 4 % 159 18 %
F5 Verh.auff. mit körperl. St. (Ess-
störungen)
17 2 % 0 0 % 17 2 %
F6 Persönlichkts.- u.
Verh.störungen
72 9 % 0 0 % 72 8 %
F7 Intelligenzminderung 3 0,4 % 0 0 % 3 0,3 %
F8 Entwicklungsstörungen 1 0,1 % 0 0 % 1 0,1 %
F9 Verh. St m B i Kindh. u Jugend 1 0,1 % 0 0 % 1 0,1 %
sonstige 0 0 % 0 0 % 0 0%
gesamt 812 100 % 90 100 % 902 100 %
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 35
Krankenhaus besonders auch Patienten mit
organisch bedingten Psychosen behandelt
werden.
Unter den (ambulanten) Patienten des Sozi-
alpsychiatrischen Dienstes bildeten in 2005
die Patienten mit schizophrenen Psychosen
und diejenigen mit Suchtkrankheiten die
größten Gruppen (vgl. 2.2).
3.2.4 Zu den Handlungsansätzen aus
Sicht der psychiatrischen Krankenhäuser
• Die Maßnahmen zur individuellen Hil-
feplanung haben eine nur zum Teil
zufrieden- stellende Strukturierung
durch die Folgen der so genannten
Hochzonung und das in der Folge
vom LWL etablierte Clearing-
verfahren im Rahmen des Antrags-
verfahrens auf Eingliederungshilfen
zum Wohnen erfahren. An diesem
durch die Arbeitsgruppe Wohnen und
die kommunale Psychiatriekoordina-
tion unterstützten Prozess haben sich
die psychiatrischen Kliniken in den
vergangenen 3 Jahren engagiert be-
teiligt. Allerdings wurden nicht alle
Anregungen vom LWL im Rahmen
seines Verfahrens bisher aufgegriffen
und realisiert. In der Praxis konnten
wegen des Fehlens entsprechender
Personalressourcen Casemanage-
mentfunktionen für die schwer mehr-
fach behinderten oder gerontopsy-
chiatrischen Patienten weder durch
den Sozial-psychiatrischen Dienst
noch durch andere Institutionen in
vermehrtem Umfang übernommen
werden.
• Ein weiterer Ausbau von intensiv
betreuenden ambulanten Strukturen
für schwer chronisch Kranke mit ge-
ringer Mitarbeitsbereitschaft und we-
nig ausgeprägtem Krankheitsgefühl,
über die schon bestehenden Aktivitä-
ten des Sozialpsychiatrischen Diens-
tes hinaus konnte bisher aufgrund
fehlender materieller Ressourcen
nicht erreicht werden.
• Über die Gewährleistung von psycho-
therapeutischer Weiterbetreuung der
Patienten nach einem Krankenhaus-
aufenthalt, insbesondere auch für äl-
tere, nicht verwirrte Patienten läuft
unter anderem gegenwärtig eine Un-
tersuchung im Rahmen einer Promo-
tionsarbeit der Klinik und Poliklinik für
Psychosomatik und Psychotherapie
des UKM.
• Weitere Tagesklinikplätze konnten
bisher in Münster nicht errichtet wer-
den.
• Weitere Versorgungsangebote für
gerontopsychiatrische Patienten mit
krankenhaus-ähnlicher Betreuungsin-
tensität für komplexe Behandlungs-
fälle und angemessene Versorgung
in Altersheimen oder durch ambulan-
te Betreuung für schwerst demente
und verwirrte Patienten konnte in Tei-
len durch Weiterentwicklungen ent-
sprechender Konzepte in den Ein-
richtungen erreicht werden.
• Eine Weiterentwicklung stationärer,
teilstationärer, ambulanter und kom-
plementärer Versorgungsangebote
insbesondere für Patienten/innen mit
emotional instabiler Persönlichkeits-
störung erfolgte durch den Ausbau
entsprechender Behandlungskonzep-
te in der WKM und die Errichtung der
EOS-Klinik der Alexianer-
Krankenhaus Münster gGmbH.
3.3 Betroffene und Angehörige
Zusammenfassende Handlungsansätze
aus Sicht der Betroffenen und Angehöri-
gen (vgl. Handlungsprogramm, Kapitel
3.3, November 2002)
Wissenschaftliche Untersuchung von
Auswirkungen von Gewalterfahrungen
bei psychisch kranken Menschen.
Stärkerer Einbezug der Angehörigen bei
der Behandlung und Betreuung der Pa-
tienten.
Schaffung einer neutralen Beschwer-
destelle.
Förderung eines respektvollen Um-
gangs mit den Betroffenen durch ange-
nehme Krankenhaus-Stationen, indivi-
duelle Hilfeplanung und die Integration
von Soteria-Ansätzen in das bestehen-
de Behandlungs- und Betreuungsan-
gebot.
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 36
Ausweitung des Krisennotdienstes auf
die Woche
Stärkere Berücksichtigung frauen- und
kinderspezifischer Bedürfnisse in der
Behandlung und Betreuung
Mehr Informationen zu psycho-
therapeutischen Behandlungsmöglich-
keiten für psychisch Kranke
Schaffung von Stellen auf dem 1. Ar-
beitsmarkt für psychisch Kranke
3.3.1 Verein der Angehörigen psychisch
Kranker e. V. Münster
Der Angehörigenverein ist ein Zusammen-
schluss von Familienmitgliedern, Freunden
und Helfern psychisch kranker Menschen.
Wichtigstes Ziel ist die gegenseitige Unter-
stützung durch Gespräche, Anteilnahme und
Solidarität. Experten informieren die Mitglie-
der darüber hinaus über den akuten Er-
kenntnisstand psychischer Erkrankungen
und deren Behandlung. Der Verein unter-
stützt die Belange der Patientinnen und Pa-
tienten und ihrer Angehörigen durch Öffent-
lichkeitsarbeit und Mitsprache in kommuna-
len Gremien und ist Mitglied im Landes- und
Bundesverband.
Der Verein hat die Organisation der Anti-
Stigma-Kampagne Münster übernommen.
Schirmherr ist der Oberbürgermeister Dr.
Tillmann.
Er ist Gründer und Träger der Einrichtung
BEWO, betreutes Wohnen mit derzeit 125
Bewohnern.
Als Handlungsbedarf für Münster werden
aus Sicht des Vereins folgende Punkte
genannt:
Angehörige: Anders als bei somatischen
Erkrankungen üblich werden Angehörige bei
psychischen Erkrankungen zu wenig einbe-
zogen. Sie werden nicht als Ressource ge-
sehen, sondern als zusätzliche Belastung.
Informationen zur Krankheit und zum richti-
gen Umgang mit dem betroffenen Familien-
angehörigen sind schwer oder gar nicht zu
erhalten. Sinnvoll wäre eine enge Begleitung
der Familien bei einer Ersterkrankung. An-
gehörigenarbeit sollte ein Qualitätsmerkmal
von Einrichtungen sein.
Betroffene: Wünschenswert ist eine intensive
Mitarbeit der Betroffenen bei der kommuna-
len Psychiatrieplanung.
Beschwerdestelle: Münster braucht dringend
eine neutrale Beschwerdestelle, bestehend
aus Betroffenen, Angehörigen und Profis für
den gesamten ambulanten und klinischen
Bereich. Die dort Tätigen sollten viel über die
Strukturen wissen und gleichzeitig unabhän-
gig von ihnen sein.
Psychiatrische Kliniken: Die Patienten sollten
als gleichberechtigte Partner akzeptiert, An-
gehörige regelmäßig informiert werden. A-
kutstationen sollten eine stressfreier Ort der
Ruhe sein. Bei Ersterkrankungen sollte be-
achtet werden, dass hier und heute der
Grundstein für eine möglicherweise langjäh-
rige vertrauensvolle Beziehung gelegt wer-
den muss. Mitarbeiter sollten für Krisensitua-
tionen, v.a. bei Zwangsmaßnahmen, ge-
schult und begabt sein. Insgesamt sollte in
den Einrichtungen mehr Respekt und
Freundlichkeit herrschen. Betroffene und
Angehörige klagen noch immer, dass viel zu
wenig mit ihnen gesprochen wird.
Krisennotdienst: Der Krisennotdienst wird
von den Angehörigen als Erfolg gewertet.
Zwangseinweisungen sind angemessener
geworden und besser koordiniert. Allerdings
wäre eine Ausweitung auf die Woche wün-
schenswert.
Individuelle Hilfeplanung: Den Betroffenen
und Angehörigen wird oft eine Ochsentour
durch die verschiedenen Einrichtungen und
ein überfordernder Kontakt zu all zu vielen
Menschen zugemutet. Notwendig wäre eine
koordinierte, individuelle und begleitende
Hilfe.
Kinder: Für psychisch kranke allein erzie-
hende Mütter müssen Lösungen für die Un-
terbringung ihrer Kinder gefunden werden,
bzw. Kindertagesstätten, die den Kliniken
angegliedert sind. Auswärtsunterbringung für
psychisch kranke Kinder sollte es in Zukunft
nicht mehr geben. Den Familien und dem
erkrankten Jugendlichen sollte von Anfang
an ein Bezugsteam zur Seite stehen.
Frauen: Spezifisch weibliche Störungen und
abweichende Reaktionen auf Medikamente
sollten Helfern bekannt sein.
Psychotherapie: In Münster gibt es ein aus-
reichendes Angebot an niedergelassenen
Therapeuten.
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 37
3.3.2 Zu den zusammenfassenden Hand-
lungsansätzen aus Sicht der Betroffenen
und Angehörigen
• Die wissenschaftliche Untersuchung
von Auswirkungen von Gewalterfah-
rungen bei psychisch kranken Men-
schen konnte bisher mangels ent-
sprechender materieller Ressourcen
und aufgrund der erheblichen metho-
dischen Anforderungen und Schwie-
rigkeiten bisher weder auf Landes-
noch auf kommunaler Ebene erfol-
gen.
• Der Appell zum stärkeren Einbezug
der Angehörigen bei der Behandlung
und Betreuung der Patienten besteht
generell fort und wird von den betei-
ligten Einrichtungen im Einzelfall um-
gesetzt.
• Eine neutrale Beschwerdestelle
konnte bisher mangels entsprech-
ender Ressourcen in Münster nicht
eingerichtet werden.
• Der Appell zur Förderung eines re-
spektvollen Umgangs mit den Patien-
ten in den Einrichtungen besteht fort
und wird dort im Einzelfall aufgegrif-
fen und umgesetzt.
• Eine Ausweitung des Krisennotdiens-
tes auf die Woche konnte bisher
mangels entsprechender materieller
und personeller Ressourcen nicht er-
folgen (vgl. oben Abschnitt 2.1 Kri-
senintervention)
• Der Appell zur stärkeren Berücksich-
tigung Frauen- und Kinderspezifi-
scher Bedürfnisse in der psychiatri-
schen Behandlung und Betreuung
besteht fort und wird von den Einrich-
tungen im Einzelfall aufgegriffen und
umgesetzt.
• Informationen zu psychotherapeu-
tischen Behandlungsmöglichkeiten
für psychisch kranke Menschen sind
über die behandelnden Ärzte, die
kassenärztlichen Vereinigungen und
die Psychotherapeutenkammer er-
hältlich.
• Eine Erweiterung der Stellen auf dem
1. Arbeitsmarkt für psychisch Kranke
konnte durch die entsprechenden Ak-
tivitäten der WfbM/ISM Münster (vgl.
Abschnitt 2.8) zumindest in Teilen er-
reicht werden.
3.4 Handlungsvorschläge im Zusammen-
hang mit dem Forschungsprojekt Unter-
bringungen
Handlungsvorschläge aus Sicht des For-
schungsprojektes Unterbringung (vgl.
Handlungsprogramm, Kapitel 3.4, No-
vember 2002)
Einrichtung eines psychiatrischen Not-
dienstes auch innerhalb der Woche,
möglichst mit einem gemischt-
geschlechtlichen Einsatzteam des Ord-
nungsamtes und unter Einbezug der
Kassenärzte. Vorgeschlagen wird ein
Koordinator der auch als erster An-
sprechpartner dient.
Bessere Verabredungen mit der Polizei
zu verzögerungsfreieren Verfahren
regelmäßige Fortbildungen für nieder-
gelassene Ärzte und Ärzte der Allge-
meinkrankenhäuser zur sachgerechten
Ausstellung von Unterbringungszeug-
nissen
Verstärkte Koordination zwischen den
Akteuren zur besseren Behandlungs-
kontinuität im Sinne einer umfassenden
individuellen Hilfeplanung
Weiterentwicklung der Dokumentation
und der Formulare der Unterbringungs-
atteste
• Verwirklichung der relevanten Hand-
lungsvorschläge der Abschnitte 1 und
2: Krisenintervention und Beratung
und Kontakt.
Zum Stand der Umsetzungen:
• Die Einrichtung eines psychiatrischen
Notdienstes auch innerhalb der Wo-
che konnte bisher mangels materiel-
ler und personeller Ressourcen nicht
erfolgen.
• Die Verfahrensregelungen mit der
Polizei konnten nach der Übernahme
der Funktion der unteren örtlichen
Ordnungsbehörde in Unterbringungs-
sachen durch die Feuerwehr der
Stadt Münster zwischen den Leitstel-
len der Feuerwehr und der Polizei
neu vereinbart und geregelt werden.
Dies führt zu einem in der alltäglichen
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 38
Praxis jetzt im Wesentlichen verzöge-
rungsfreien kooperativen Verfahren.
Die Übernahme der Funktion der un-
teren örtlichen Ordnungsbehörde
durch die Feuerwehr führte zu einer
weiteren erfreulichen Profes-
sionalisierung der Abläufe bei Unter-
bringungen nach dem PsychKG, die
durch die Einbeziehung der Ärzte des
Sozialpsychiatrischen Dienstes in das
Fortbildungskonzept der Mitarbeiter
der Feuerwehr unterstützt werden
konnte.
Durch die Übernahme dieser Funkti-
onen durch die Feuerwehr konnte –
gewissermaßen als erwünschte Ne-
benwirkung – auch ein Beitrag zum
Prozess der Gleichstellung von psy-
chisch und suchtkranken Patienten
geleistet werden, da so auch bei psy-
chiatrischen Notfällen – wie in den
Fällen körperlicher Erkrankter – die
Feuerwehrleitstelle und ihr Kranken-
transport beteiligt sind.
• Fortbildungen für niedergelassene
Ärzte und Ärzte der Allgemeinkran-
kenhäuser zur sachgerechten Aus-
stellung von Unterbringungszeugnis-
sen konnten bisher von städtischer
Seite nicht initiiert werden.
• Die Koordination zwischen den Ak-
teuren zur besseren Be-
handlungskontinuität im Sinne einer
umfassenden individuellen Hilfepla-
nung wird in Ansätzen durch die Ein-
zelfallbetreuungsarbeit des Sozial-
psychiatrischen Dienstes und die Ak-
tivitäten der kommunalen Psychiat-
riekoordination im Arbeitskreis Psy-
chiatrie und seinen Arbeitsgruppen
als fortlaufende Aktivität unternom-
men.
• Die Dokumentation über die Unter-
bringungen erfolgt in Kooperation
zwischen der Feuerwehr als unterer
örtlicher Ordnungsbehörde und der
Psychiatriekoordination in Zusam-
menarbeit mit dem LÖGD Bielefeld,
von dem seit mehreren Jahren ent-
sprechende Regionalberichte zum
Unterbringungsgeschehen erarbeitet
und auch für die Stadt Münster zur
Verfügung gestellt werden konnten
(zuletzt: Die Anwendungspraxis des
Unterbringungsrechts nach dem Ge-
setz über Hilfen und Schutzmass-
nahmen bei psychischen Krankheiten
des Landes Nordrhein-Westfalen
(PsychKG NRW) und dem Betreu-
ungsrecht des Bundes (BtR), Ergeb-
nisse der Datenerhebung 2004, Be-
richt Stadt Münster). In den Jahren
2002 bis 2004 ergab sich insgesamt
ein Anstieg der Unterbringungsraten,
mit gewissen Verschiebungen der
Anteile der Unterbringungen nach
dem PsychKG und nach dem
Betreuungsrecht des Bundes.
0
0,5
1
1,5
2
2,5
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004
PsychKG Betreungsrecht des Bundes
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 39
Tabelle 13
Stadt Münster NRW
(Daten aus 54
Kommunen)
1. Psychisch-Kranken-Gesetz und Betreuungsrecht
Alle Unterbringungen (PsychKG und BtR) im Laufe des Jahres
2004:
888 -
Quote aller Unterbringungen je 1000 Einwohner: 3,29 - *
2. Psychisch-Kranken-Gesetz-Unterbringungspraxis
Alle Unterbringungen nach PsychKG: 592 -
Quote der PsychKG-Unterbringungen je 1000 Einwohner: 2,19 1,10
Anteil der Unterbringungen außerhalb der Gebietskörperschaft: 16,89% 18,72%
Anteil der sofortigen Unterbringungen nach § 14 PsychKG
NRW:
97,47% 91,15%
Anteil der Unterbringungen durch die Rufbereitschaft der Be-
hörde:
54,05% 61,80%
Anteil der Personen ab 60 Jahre an allen untergebrachten:
27,53% 24,48%
Anteil der Frauen an den nach PsychKG untergebrachten Per-
sonen: 42,23% 42,71%
Anteil der Suchtkranken an den nach PsychKG untergebrach-
ten Personen:
31,93% 22,46%
Anteil der PsychKG-Unterbringungen durch
• niedergelassene Nervenärzte: 1,35% 7,55%
• Sozialpsychiatrische Dienste: 5,57% 7,23%
• Ärzte einer psychiatrischen Klinik/Abteilung: 74,49% 46,47%
• Krankenhausärzte (aller Fachgebiete) insgesamt: 13,01% 17,12%
• Sonstige niedergelassene Ärzte:
5,57%
22,04%
Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der
kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster 40
Tabelle 14
Stadt Münster NRW
(Daten aus
32 Kom-
munen)
1. Betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis
Alle rechtlich betreuten Personen: 3405 -
Quote rechtlich betreuter Personen je 1000 Einwohner: 12,61 12,21
Alle betreuungsrechtlichen Unterbringungen im Jahr 2004: 296 -
Quote der Unterbringungen nach BtR je 1000 Einwohner: 1,10 0,66
Quote der unterbringungsähnlichen Maßnahmen je 1000 Ein-
wohner:
0,67 1,02
Unterbringungen ohne Betreuerbeteiligung nach § 1846 BGB: 0 10,71
Anteil der Eilverfahren an den BtR-Unterbringungen: --% 54,80%
Quote aller Vorführungen je 1000 Einwohner: 0,070 0,06
Quote aller Zuführungshilfen je 1000 Einwohner: 0,200 0,10
Anteil der Frauen an den Unterbringungen nach BtR: 40,54% 46,78%
Anteil der Personen unter 25 Jahre an den Unterbringungen
nach BtR:
3,38% 9,77%
Anteil der Personen ab 60 Jahre an den Unterbringungen nach
BtR:
48,31% 45,48%
Anteil der Personen,
0,00% 32,74%• die während eines Heimaufenthaltes untergebracht
wurden:
0,00% 9,20%• die während eines Klinikaufenthaltes untergebracht
wurden:
sätzlich besteht die Empfehlung, sich in
den Kommunen regelmäßig mit den
Entwicklungen der Unterbringungszahlen
zu befassen, mit allen Beteiligten, Vertre-
tern der Amtsgerichte, der Kliniken, der
Angehörigen und Psychiatrieerfahrenen
und der Kommunen die Hintergründe zu
erörtern und ggf. gemeinsam nach Ein-
flussmöglichkeiten auf das Unterbrin-
gungsgeschehen zu suchen.
Nach der Veröffentlichung des Ab-
schlussberichtes zum Forschungs-
projekt mit dem Titel: „Kommunale
Gesundheitsberichterstattung über
psychiatrische Unterbringungen und
Möglichkeiten ihrer Nutzung“ im Ja-
nuar 2006 durch das MAGS NRW
(vgl. oben 1.2.2) lud das LÖGD im
Auftrag des MAGS NRW am 7. No-
vember d. J. zu einem Workshop „Die
Unterbringungspraxis nach PsychKG
in den Städten und Kreisen Nord-
rhein-Westfalens - Erkenntnisse –
Erfahrungen Berichterstattung –
Kommunale Gesundheitskonferenz“
ein. Die Dokumentation der Tagung
liegt zwar noch nicht vor, dennoch
wurde deutlich, dass im Jahr 2006
sowohl der Landtag NRW als auch
seine Ausschüsse sich mit den For-
schungsergebnissen und ihren Kon-
sequenzen befasst haben. Grund-
In Münster waren nach der Phase der in-
tensiven Befassung mit dem Thema
Zwangs-Unterbringungen im Rahmen
des Forschungsprojektes und der nach-
folgenden Abfassung des Berichtes zu-
nächst andere sozialpsychiatrische
Themen wie die Umsetzung der sog.
Hochzonung (vgl. 1.2.3.6, 2.5.1) in den
Fokus des Arbeitskreises Psychiatrie und
der kommunalen Psychiatriekoordination
getreten.
Impressum
Herausgeberin Stadt Münster
Gesundheitsamt
Psychiatriekoordination
Redaktion Dr. Eckhard Gollmer , Psychiatriekoordination
Fachliche Arbeitskreis Psychiatrie Münster
Begleitung und seine Arbeitsgruppen
Text Dr. Eckhard Gollmer,
in Zusammenarbeit mit den Institutionen
der psychosozialen und psychiatrischen
Versorgung in Münster
Titel-Illustration Livingpage Media Agentur
Druck Druckerei Stadt Münster
November 2006
Diese Veröffentlichung erscheint in der Reihe
„Gesundheitsberichterstattung“ des Gesundheitsamtes der Stadt Münster
Beschlussvorlage
11303 Zeichen
V/0942/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Gesundheitsamt
Betrifft
Fortschreibung des Handlungsprogramms zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozia-
len Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster (Gesundheitsbe-
richte Band 13, Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in Münster (3))
Beratungsfolge
05.12.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
07.12.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit
Behinderungen Vorberatung
13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung
13.12.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Hand-
lungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und
der Integration von psychisch kranken M enschen in Münster (Gesundheitsberichte Band
13, Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in Münster (3), Nov. 2006) / Anlage)
zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum Jahresende 2009 einen weiteren Bericht
über die Entwicklung des Versorgungsangebotes für die psychisch kranken Menschen in
Münster, über die Prioritäten, die Finanzierungsstrukturen und die Entwicklungen bei den
verschiedenen Trägern und Kostenträgern vorzulegen.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage keine Kosten
und keine Folgekosten entstehen.
Vorlagen-Nr.:
V/0942/2006
Auskunft erteilt:
Herr Dr. Gollmer
Ruf:
492 - 5350
E-Mail:
GollmerE@stadt-muenster.de
Datum:
08.11.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0942/2006
Begründung:
1. Beschlusslage
Mit dem Beschluss zur Vorlage Nr. 176/2003 hatte der Rat der Stadt Münster am 11.06.2003 das
Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und der
Integration von psychisch kranken Menschen in Münster zur Kenntnis genommen und die Verwal-
tung unter anderem damit beauftragt, zum Jahresende 2005 einen Bericht über den Umsetzungs-
stand der Empfehlungen vorzulegen.
Dieser Bericht wird hiermit vorgelegt.
2. Ziele
Die Zielsetzung dieses Berichtes ist die Information über den Umsetzungsstand der Empfehlungen
und damit die Fortführung der kommunalen Gesundheitsberichterstattung über die Entwicklung
des Versorgungsangebotes für die psychisch kranken Menschen in Münster, über die Prioritäten,
die Finanzierungsstrukturen und die Entwicklungen bei den verschiedenen Trägern und Kostenträ-
gern.
3. Ausgangslage
Auch dieser Bericht über den Umsetzungsstand der Empfehlungen wurde in Kooperation mit den
Einrichtungen der sozialpsychiatrischen Versorgung in Münster, die im Arbeitskreis Psychiatrie und
seinen Arbeitsgruppen zusammenarbeiten, von der kommunalen Psychiatriekoordination erstellt.
Die dem Handlungsprogramm zugrunde liegenden Themen und Fragen zu den Bereichen Bera-
tung und Kontakt, Krisenintervention, Betreutes Wohnen, ambulante und stationäre Einrichtungs-
formen, Tagesstrukturierung, Beschäftigung, Arbeit – berufliche Rehabilitation und psychiatrische
Behandlung in Krankenhäusern wurden aktualisiert und den verschiedenen Beteiligten und Mit-
gliedern des Arbeitskreises Psychiatrie ab Ende 2004 zur weiteren Bearbeitung übermittelt. In den
Sitzungen des Arbeitskreises Psychiatrie und seinen Arbeitsgruppen wurden die verschiedenen
Aspekte der Handlungsaufträge an die Verwaltung im Einzelnen erörtert und die Ergebnisse dieser
Diskussionen und Stellungnahmen vom Psychiatriekoordinator zu diesem Bericht zusammenge-
fasst.
Gegenstand dieses Berichtes sind damit zunächst grundsätzlich alle Handlungsempfehlungen und
Handlungsansätze, wie sie im Abschnitt 4. (Seite 84 ff) des Handlungsprogramms aufgeführt sind.
Andererseits kann und muss das Handlungsprogramm jetzt nicht in allen Teilen neu geschrieben
werden, vielmehr sind der aktuelle Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu be-
schreiben und die Akzente entsprechend dem aktuellen Entwicklungsstand zu setzen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung und der kommunalen Psychiatriekoordination liegt ein Schwerpunkt
dieses Berichtes auf dem Bereich Betreutes Wohnen (Eingliederungshilfe für psychisch und sucht-
kranke Menschen). Dort hat die Rechtsverordnung des Landes über die Zuständigkeitsverlagerung
für die ambulanten Eingliederungshilfen zum Wohnen auf den Landschaftsverband (2003) vielfälti-
ge Änderungen nach sich gezogen, die noch weiterhin in der Entwicklung begriffen sind.
4. Zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Die Handlungsempfehlungen des Handlungsprogramms waren aus den Grundlagen (Vorkommen
psychischer Krankheiten in der Bevölkerung, Entwicklung der psychiatrischen Versorgung, gesetz-
liche Grundlagen, Ausgangslage und Planungsstrukturen in Münster) und aus den aktuellen Hand-
lungsfeldern der kommunalen Psychiatrieplanung entwickelt worden. Hierzu wird auf die entspre-
chenden Kapitel des Handlungsprogramms verwiesen. Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständ-
lichkeit werden die Handlungsansätze aus den einzelnen Kapiteln (vgl. Abschnitt 4, Zusammen-
stellung der Handlungsansätze) den einzelnen Abschnitten dieses Berichtes vorangestellt.
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V/0942/2006
Die wesentlichen Entwicklungen in der Stadt Münster seit dem Sommer 2003 sind in den ver-
schiedenen Abschnitten des Berichtes dargestellt und sollen hier nur stichwortartig aufgeführt wer-
den:
• Zuständigkeitsänderung für die ambulante Eingliederungshilfe zum Wohnen durch Landes-
verordnung ab dem 01.07.2003, mit Einrichtung eines Clearingverfahrens des Land-
schaftsverbandes Westfalen-Lippe mit kommunaler Unterstützung und Beteiligung
• Vorbereitung der örtlichen Zielverei nbarung zwischen der Stadt Münster und dem Land-
schaftsverband durch die Behinderten- und Psychiatriekoordination und die entsprechen-
den Gremien des LWL infolge der Zuständigkeitsänderung. Die Zielvereinbarung wurde am
17.10.2006 unterzeichnet.
• Intensive Beteiligung der Stadt Münster, der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der
Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster und des Arbeitskreises
Psychiatrie an dem vom Landesgesundheitsministerium veranlassten universitären For-
schungsprojekt über die Auswirkungen und Folgen dieser so genannten Hochzonung (For-
schungsprojekt IH-NRW „Selbständiges Wohnen behinderter Menschen – individuelle Hilfe
aus einer Hand“ des ZPE der Universität Siegen)
• Neuregelung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe durch die so genannten Hartz IV Ge-
setze (SGB II, SGB XII) und Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft in Münster
• Novellierung der Regelungen für gesetzliche Betreuungen (BGB)
In dem Bericht wurde herausgearbeitet, dass aufgrund der Entwicklungen der vergangenen Jahre
der Schwerpunkt des kommunalen (städtischen) Engagements im Bereich der niederschwelligen,
für die Betroffenen voraussetzungs los erreichbaren Hilfen, Beratungs- und Behandlungsansätze
liegen muss. Dies betrifft insbesondere Familien mi t einem psychisch kranken Familienmitglied,
psychisch kranke Kinder und Jugendliche, psychisch und suchtkranke Menschen mit komplexen
Beeinträchtigungen und Lebensproblemen (z. B. Wohnungslosigkeit), und gerontopsychiatrische
Patienten.
Ein besonderer Akzent ist auf Prävention von und Hilfen in Krisensituationen zu legen.
Die bestehenden Angebote und Dienste der freien Träger und der Stadt (Psychosoziales Zentrum,
Trockendock, Sozialpsychiatrischer Dienst) müssen in die Lage versetzt werden, die wachsenden
Aufgaben der Integration, Beratung und Betreuung all derjenigen psychisch kranken Menschen
und ihrer Angehörigen und Bezugspersonen in ausreichender Form zu leisten, die aufgrund der
Folgen ihrer psychischen Erkrankungen nicht, noch nicht oder nicht mehr durch die einzelfallfinan-
zierten Hilfen und Behandlungsangebote erreicht werden. Dieser „Basis-Sektor“ der Versorgung
für alle diejenigen, die nicht von selbst regelmäßig zur ärztlichen Behandlung in einer Praxis oder
in einer Klinik kommen, die sich nicht auf Rehabilitation oder Betreutes Wohnen einlassen wollen
oder können, gewinnt auch gerade vor dem Hintergrund der so genannten Sozialreformen (Hartz
IV) erheblich an Bedeutung. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen werden psychisch und
suchtkranke Menschen, gerade auch Jugendliche und junge Erwachsene mit derartigen Ausbil-
dungs- und/oder Arbeits-Vermittlungs-Hindernissen erfasst, denen zur Überwindung ihrer Schwie-
rigkeiten fachgerechte Beratung und Behandlung geboten und vermittelt werden muss.
Durch die - infolge der durch Landesverordnung eingeführten Zuständigkeitsänderung für das am-
bulante betreute Wohnen hin zum Landschaftsverband angestoßene - Entwicklung hin zu ver-
gleichsweise aufwändigen, hochstrukturierten, bürokratischen Antrags- und Hilfeplanverfahren
drohen die voraussetzungs losen, niedrigschwelligen, aufsuchenden und nachgehenden ambulan-
ten Hilfen, wie sie in Münster in erster Linie der Sozialpsychiatrische Dienst erbringt, aus dem
Blickfeld zu geraten. Gerade aber in diesen Handlungsfeldern, der zunächst voraussetzungs losen,
nicht von einer Kostenübernahme-Erklärung abhängigen Beratung und Hilfe für Familien mit einem
psychisch kranken Kind oder erwachsenen Angehörigen, für Wohnungslose, oftmals sucht- und
psychisch kranke Menschen und für ältere, oftmals allein stehende Menschen mit psychischen
Störungen müssen auch weiterhin in ausreichendem und den erhöhten Fallzahlen angemessenen
Umfang durch Einsatz kommunaler Mittel die notwendigen Hilfen erbracht werden, damit die
Kommune auch weiterhin ihrer Fürsorgepflicht für alle ihre Bürger in ausreichender Weise nach-
kommt.
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Unverzichtbar sind dabei die auch durch gesetzliche Verpflichtung festgelegten Funktionen der
kommunalen Psychiatriekoordination und -Planung, wie sie in Münster mit der kommunalen Psy-
chiatriekoordination und dem Sozialpsychiatrischen Dienst am Gesundheitsamt als der unteren
Gesundheitsbehörde bestehen.
Schließlich muss auch verdeutlicht werden, dass eine ausreichende und in ihren verschiedenen
einzelnen Bestandteilen gut koordinierte und effektiv zusammenarbeitende Versorgung für die
Bürger der Stadt Münster einen wesentlichen Beitrag zu deren Lebensqualität leistet und darüber
hinaus sogar einen nicht unbedeutenden Standort- und Wirtschaftsfaktor darstellt, wenn man etwa
nur die Zahl der Arbeitsplätze in psychiatrischen Einrichtungen und Diensten in Münster, und eben
auch die Lebensqualität der psychisch kranken und behinderten Menschen – und ihrer Angehöri-
gen, Freunde, Nachbarn und Mitbürger beachtet.
5. Ausblick
Die Verwaltung sowie der Rat und seine Gremien werden sich auch zukünftig an dem weiteren
Entwicklungsprozess beteiligen und im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung
hierüber informieren.
I.V.
gez.
Dr. Heinrichs
Stadtrat
Anlagen:
Bericht über den Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiter-
entwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kran-
ken Menschen in Münster (Gesundheitsberichte Band 13, Grundlagen der kommunalen Psychiat-
rieplanung in Münster (3), Nov. 2006)
Korrekturblatt zum Gesundheitsbericht Band 13
1284 Zeichen
KORREKTURBLATT zum Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster (Anlage zur Beschlussvorlage V/0942/2006) ¾ Seite 2 (Inhalt) 3.2.4 Zu den Handlungsansätzen aus Sicht der psychiatrischen Kranken- häuser 3.3 Betroffene und Angehörige 3.3.1 Verein der Angehörigen psychisch Kranker e. V. Münster 3.3.2 Zu den zusammenfassenden Handlungsansätzen aus Sicht der Betroffenen und Angehörigen 3.4 Handlungsvorschläge im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt Unterbringungen ¾ Seite 3 rechts … Beratung und Kontakt, Krisenintervention, Betreutes Wohnen, ambulante und stationäre Einrichtungsformen, Tagesstrukturierung, Beschäftigung, Arbeit – berufli- che Rehabilitation, psychiatrische Behandlung in Krankenhäusern sowie Betroffe- ne und Angehörige wurden aktualisiert und den… ¾ Seite 18 links … ambulante Soziotherapie in Münster wie auch andernorts (vgl. Projektbericht „Evaluation der Umsetzung des § 37a SGB V (Soziotherapie)“ vorgelegt von der Aktion psychisch Kranke e. V. Juni 2005) bisher gescheitert. … Stadt Münster, Gesundheitsamt, 4.1.2007
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (4)
- Piusallee
- Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße
- Gartenstraße
- Ochsentour
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0942/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 16.11.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37