Mandari Insight

V/0254/2025

Grundsatzbeschluss: Gestaltung der öffentlichen Spielplätze als inklusive Spielräume

Vorlagen 02.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 64

Anlage 5 A_H_0001_2023_Originalantrag

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Ansehen

Anlage 5_A_R_0032_2024_Originalantrag

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Ansehen

Anlage 3 Matrix

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Ansehen

Anlage 2 Workshop Inklusionsmatrix

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 5 A_W_0043_2021_Originalantrag

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Ansehen

Anlage 5 A_R_0066_2022_Originalantrag

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Ansehen

Anlage 4 Tabelle mit Standorten

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Ansehen

Anlage 5 A_H_0001_2023_Originalantrag

1100 Zeichen

A-H10001t2023
CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup
Münster, 25. Januar 2023
Antrag an die Venrvaltung gem. S 21 Abs. 4 Hauptsatzung
Spielplätze im Bezirk Hiltrup inklusiv ausstatten
Die BV-Hiltrup möge beschließen:
Die Venrualtung wird um Prüfung gebeten,
1. ob und gegebenenfalls auf welchen Spielplätzen im Stadtbezirk inklusive
Spielgeräte vorhanden sind und
2. ob im Stadtbezirk die Ausstattung der Spielplätze mit inklusiven Spielgeräten
verbessert werden kann.
Begründung:
Spielen ist eine der wichtigsten Möglichkeiten wie Kinder aktiv bleiben, lernen und
Kontakte knüpfen können. Ziel muss es sein, das Spielen für alle zu fördern. Auch die
Kinder mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen müssen die Gelegenheit
haben, im Rahmen ihrer Fähigkeiten Aktivitäten nachgehen zu können. Dies sollte auf
Spielplätzen stattfinden, die den Bedürfnissen aller Kinder entsprechen.
Für die Fraktion:
Martin Schulze-Werner
Jürgen Krichel
GDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-A . 48L43 Münster
Telefon (02 BLl4L8 42-O
Telefax(02 5t14t84244
post@cdu-muenster.de . www,cdu-muenster,de
#WIRINMÜruSTTR

Anlage 5_A_R_0032_2024_Originalantrag

4932 Zeichen

Münster, 11.06.2024 
Ratsantrag 
 
Damit Kinder spielen können: Hitzeschutz für Spielplätze 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, Kriterien für klimaresiliente 
Kinderspielplätze auszuarbeiten und die Kinderspielplätze im Stadtgebiet in 
Kooperation mit den Bezirksvertretungen entsprechend anzupassen. Dies gilt 
auch für Neuplanungen sowie geplante Sanierungen. Das Thema 
klimaangepasste Kinderspielplätze wird in den Hitzeaktionsplan aufgenommen. 
Der Kriterienkatalog soll auch im Sinne der Inklusion gemeinsam mit dem Antrag 
A-R/0066/2022 „Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten - gemeinsames 
Spielen für Kinder mit und ohne Behinderung ermöglichen und fördern“ 
entwickelt und umgesetzt werden. 
2. Die Maßnahmen sind dabei derart umzusetzen, dass Kinder und deren 
Begleitung vor den Auswirkungen hoher Sonneneinstrahlung und Hitze geschützt 
sind und die Plätze ganztägig und ganzjährig nutzbar sind. Dazu werden vor 
allem naturnahe Elemente, schattenliefernde Bepflanzung und entsiegelte 
Flächen eingesetzt („naturnahe Spielplätze“). 
3. Es ist auch zu prüfen, inwiefern Wasserspielbereiche eingeplant werden können.  
4. Die Stadtverwaltung wird mit der Erstellung einer Kostenabschätzung und einer 
Einschätzung des benötigten Personalbedarfs für den klimaresilienten Umbau 
der Spielplätze beauftragt. 
5. Die Bezirksvertretungen, die Bedarf an entsprechenden Umbaumaßnahmen 
haben, werden finanziell so unterstützt, dass die Klimaanpassung von 
Kinderspielplätzen umgesetzt werden kann. 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Förderprogramme zu identifizieren und 
ggf. Fördermittel zu akquirieren. 
 
Begründung: 
Im Sommer 2023 erlebten wir die heißesten Tage seit Beginn der 
Wetteraufzeichnungen. Grund dafür ist die menschengemachte Klimakrise, die durch 
den weiteren Ausstoß von Treibhausgasen weiter befeuert wird. Da die Anzahl der 
Hitzetage weiter zunimmt und die Temperaturen weiter ansteigen werden, ist es die 
Pflicht von Städten und Gemeinden, besonders verletzliche Gruppen wie Ältere, Kinder, 
Vorerkrankte, Pflegebedürftige, Alleinlebende, Menschen mit Behinderungen und 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0032/2024

Obdachlose zu schützen und die Aufenthaltsqualität öffentlicher Einrichtungen und 
Plätze zu wahren.  
Unter anderem die Hitzeprävention auf Kinderspielplätzen rückt hier in den Fokus. Denn 
auf zahlreichen Spielplätzen in Münster fehlt ein geeigneter Hitzeschutz. Oft mangelt es 
an Bäumen oder Sonnensegeln, die Schatten spenden und für kühle Luft sorgen. 
Rutschen und weitere Spielgeräte sind in der Regel aus Metall, das durch 
Sonneneinstrahlung erhitzt und so unbespielbar wird. Insbesondere an Hitzetagen 
werden so viele Spielplätze im Stadtgebiet wortwörtlich zu „Hotspots“. Kinder und deren 
Begleitung werden so enorm gefährdet und den Risiken Überhitzung, Sonnenbrand, 
Dehydrierung, Verbrennung an Spielgeräten ausgesetzt. Insbesondere für die Kleinsten 
besteht ohne ausreichenden Sonnen- und Hitzeschutz langfristig ein erhöhtes 
Hautkrebsrisiko.  
Beim Schutz vor Überhitzung spielt auch das Thema Wasser eine wichtige Rolle. 
Deshalb soll bei jeder Neuplanung bzw. Sanierung auch geprüft werden, inwieweit 
Wasserspielelemente installiert werden können. Hierbei sollte bei der Anlage von 
größeren Sandspielflächen grundsätzlich ein Wasserspielbereich eingeplant werden 
und im Bestand soweit dies möglich ist. 
Trotz fortschreitender Erderhitzung und der damit einhergehenden Zunahme von 
Hitzetagen, sollten Spielplätze weiterhin als wichtiger Bestandteil familiären Lebens 
nutzbar bleiben. Wir beantragen die Aufnahme der Spielplätze in den Hitzeaktionsplan, 
so dass Klimaanpassungsmaßnahmen dort mit dem städtischen Gesamtkonzept in 
Einklang stehen. Das für die Erstellung des Hitzeaktionsplans zuständige 
Gesundheitsamt soll dabei eng mit dem Grünflächenamt und der Stabsstelle Klima 
zusammenarbeiten, um auf deren Expertise zurückgreifen zu können. 
Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass der Verlust von Aufenthaltsqualität auf 
Spielplätzen in Zeiten der Klimakrise weitgehend reduziert werden kann. Hierfür 
wünschen wir uns einen Kriterienkatalog, so dass klar ist, was qualitativ hochwertige 
Klimaanpassung im Kontext Kinderspielplätze bedeutet. Spielplätze, die für Familien 
ohne eigenen Garten nochmal einen besonderen Stellenwert haben, sollten zugängig 
bleiben, damit Kinder auch unabhängig vom Einkommen der Familie draußen spielen 
können. Solche Aufenthaltsräume sind schützenswert und sollten so auch behandelt 
werden. Da die Bezirksvertretungen maßgeblich für Kinderspielplätze zuständig sind, 
sind sie finanziell so zu unterstützen, dass die erforderlichen Umbaumaßnahmen 
geleistet werden können und wirken. 
 
gez.    gez.   gez. 
 
Christoph Kattentidt  Lia Kirsch  Martin Grewer 
Sylvia Rietenberg  Hedwig Liekefedt Helene Goldbeck 
Dr. Leandra Praetzel und Fraktion   
und Fraktion

Anlage 3 Matrix

2310 Zeichen

Name Spielplatz
Grundbedingungen 
Spielplatz / 
Spielraum
Summe Soll Summe Soll Summe Soll
A
STUFE 1 min. STUFE 1 oder 
mehr
min. STUFE 1 oder 
mehr1 Zwei-Wege-Prinzip #DIV/0! 25% #DIV/0! 25% #DIV/0! 25%
2 Zwei-Sinne-Prinzip #DIV/0! 25% #DIV/0! 25% #DIV/0! 25%
B
1 Zwei-Wege-Prinzip #DIV/0! 50%
2 Zwei-Sinne-Prinzip #DIV/0! 50%
3 Einbindung ins Leitsystem / 
Orientierungsmöglichkeit
#DIV/0! 75%
Grundbedingungen 
Spielstation 
Nutzungsvielfalt der Stationen, Flächen 
und Bereiche Summe Soll Summe Soll Summe Soll
Art des Bodenbelags
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
C
#DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!
1 2 Wege System #DIV/0! 50% #DIV/0! 70% #DIV/0! 90%
2 2 Sinne Prinzip #DIV/0! 50% #DIV/0! 70% #DIV/0! 90%
3 Einbindung ins Leitsystem #DIV/0! 50% #DIV/0! 70% #DIV/0! 90%
4 selbständig benutzbar
(Sinnes-Erfahbarkeit und Berollbarkeit)
#DIV/0! 5% #DIV/0! 15% #DIV/0! 25%
5 mit Hilfe benutzbar
(Sinnes-Erfahbarkeit oder Berollbarkeit)
#DIV/0! 30% #DIV/0! 40% #DIV/0! 50%
D
1 Hören - Gehörsinn - Auditiv #DIV/0! 5% #DIV/0! 10% #DIV/0! 20%
2 Sehen - Sehsinn - Visuell #DIV/0! 5% #DIV/0! 10% #DIV/0! 20%
3 Fühlen - Hautsinn - Sensorisch #DIV/0! 5% #DIV/0! 10% #DIV/0! 20%
4 Tasten (taktil) - Tastsinn - Haptisch #DIV/0! 5% #DIV/0! 10% #DIV/0! 20%
5 Riechen - Geruchssinn - Olfaktorisch #DIV/0! 5% #DIV/0! 10% #DIV/0! 20%
6 Schmecken - Geschmackssinn - Gustatorisch #DIV/0! 5% #DIV/0! 10% #DIV/0! 20%
7 Gleichgewicht - Gleichgewichtssinn - Vestibulär #DIV/0! 10% #DIV/0! 20% #DIV/0! 40%
Anteil angesprochener Sinne 0% 43% 0% 71% 0% 100%
E
1 Koordination #DIV/0! 20% #DIV/0! 35% #DIV/0! 50%
2 Geschwindigkeit #DIV/0! 20% #DIV/0! 35% #DIV/0! 50%
3 Höhenerfahrung #DIV/0! 20% #DIV/0! 35% #DIV/0! 50%
F
1 Kommunikation #DIV/0! 20% #DIV/0! 35% #DIV/0! 50%
2 Selbstwahrnehmung #DIV/0! 20% #DIV/0! 35% #DIV/0! 50%
3 Gruppenspiele #DIV/0! 20% #DIV/0! 35% #DIV/0! 50%
4 Einzelspiel #DIV/0! 20% #DIV/0! 35% #DIV/0! 50%
5 Begegnungsmöglichkeiten #DIV/0! 20% #DIV/0! 35% #DIV/0! 50%
Anteil bedienter sozialer Aspekte 0% 60% 0% 80% 0% 100%
#DIV/0!
Vernetzung
(zur Grundbedingung Spielstation gehörend)
Barrierefreier Zugang/Zugänge
Anzahl und Nummer der Spielstationen
nur wenn 1-3 x
 wenn erreichbar
Anlage 3
Bewegungserfahrung
Soziale Aspekte
Erreichbarkeit
(vom Weg zum Spielangebot innerhalb der Spielstation)
Gesamtergebnis: 
Sinneserfahrung
1

Anlage 2 Workshop Inklusionsmatrix

18337 Zeichen

Anwendung der Inklusionsmatrix am Beispiel des Spielplatzes BurgstraßeWorkshopergebnisse vom 13. und 14.3.2025

DIN 18034 Spielplätze und FreiräumeTeil 2 - Matrix mit Bewertungsschema für inklusive Spielräume „Ziel ist es, mit Hilfe der in dieser Spezifikation enthaltenen Matrix Unterstützung bei der Umsetzung von öffentlichen inklusiven Spielräumen für gemeinsame, vielfältige Spiel-und Bewegungserlebnisse für Menschen mit und ohne Behinderung zu geben.“(DIN/TS 18034-2, S. 4)

DIN 18034 Spielplätze und FreiräumeTeil 2 - Matrix mit Bewertungsschema für inklusive Spielräume „Der Ausarbeitung der in der Spezifikation enthaltenen Matrix liegt zu Grunde, dass jeder Mensch unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeitenhat. Spielen stellt einen sehr wichtigen Baustein/Faktor für die Gesamtentwicklung des Menschen dar. Aus diesem Grund sollten bei einem inklusiven Spielraum viele Sinne angesprochen und gefördert werden. Hierzu ist es wichtig, bei der Gestaltung der Freiräume zum Spielen und der Auswahl der Spielangebote möglichst vielfältige Erfahrungen zu ermöglichen. Einer der grundlegend neuen Ansätze der Matrix ist: Weg von der Fokussierung auf die einzelne Behinderungsart, hin zu einem breiten Angebot zur Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ein inklusiver Spielraum ist ein Ort zum miteinander Spielen für alle.“(DIN/TS 18034-2, S. 5)

DIN 18034 Spielplätze und FreiräumeTeil 2 - Matrix mit Bewertungsschema für inklusive Spielräume „Es wird davon ausgegangen, dass nicht alle Personen alle Freiräume zum Spielen und Spieleinrichtungen uneingeschränkt nutzen können. Daher ist es erforderlich, ein möglichst breites Spektrumanzubieten, um unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten anzusprechen, zu fördern und weiterzuentwickeln. Nicht jeder kann alles, aber für jeden Nutzenden werden Angebote benötigt. Die Matrix versteht sich als Unterstützung bei Planung, Bewertung und Einordnung von inklusiven Spielräumen.“(DIN/TS 18034-2, S. 5)

DIN 18034 Spielplätze und FreiräumeTeil 2 - Matrix mit Bewertungsschema für inklusive Spielräume Grundannahmen der DIN für die Planung:Angebote für alle: Nicht alle müssen alles können, aber es muss für alle ein Angebot vorhanden sein (möglichst viele unterschiedliche Sinne ansprechen).Kompetenzen der Nutzenden: Für die selbstständige Benutzbarkeit: Wir berücksichtigen alle Menschen (z. B. Kinder, Eltern, Großeltern, Pädagogisches Personal, sonstige Begleitpersonen usw.), die auch sonst in der Lage sind, ihren Alltag aus eigener Kraft zu bewältigen. Für die Benutzbarkeit mit Hilfe: Diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind, haben diese auch auf dem Weg zum Spielplatz und auf dem Spielplatz selbst.Gleiche Sicherheit für alle: Es sollten für alle Nutzende Herausforderungen vorhanden sein — im Umkehrschluss werden dadurch auch Verletzungen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Menschen ohne Beeinträchtigungen in Kauf genommen.

DIN 18034 Spielplätze und FreiräumeTeil 2 - Matrix mit Bewertungsschema für inklusive Spielräume Grundbedingungen die für die Planung inklusiver Spielräume:- A Barrierefreier Zugang- B Vernetzung auf dem Spielplatz- C Erreichbarkeit (vom Weg zum Spielangebot innerhalb der Spielstation)oselbstständig benutzbar oder nur mit Hilfe benutzbar- D SinneserfahrungoHören — Gehörsinn — auditiv; Sehen — Sehsinn — visuell; Fühlen — Hautsinn; –Tasten (taktil); Tastsinn — haptisch; Riechen — Geruchssinn — olfaktorisch; Schmecken —Geschmackssinn — gustatorisch; Gleichgewicht und Propriozeption- E BewegungserfahrungoKoordination, Geschwindigkeit, Tiefen-/ Höhenwahrnehmung-F Soziale AspekteoKommunikation, Selbstwahrnehmung, Gruppenspiele, Einzelspiel, Begegnungsmöglichkeiten, Rückzugsmöglichkeiten

Leitsätze und Grundideen für die Planung inklusiver Spielangebote:- Inklusion bedeutet, weg von der Behinderung – hin zu den Fähigkeiten. - Keine rein möblierten Spielflächen, sondern hin zu vielfältigen und aufeinander aufbauenden Erfahrungsmöglichkeiten.- Jedes Spielgerät kann Teil eines inklusiven Spielraums werden, wenn es entsprechend integriert ist.- Jedes „inklusive“ Spielgerät kann Teil eines inklusiven Spielraums sein – es macht aber nicht automatisch den Spielraum inklusiv.

Leitsätze und Grundideen für die Planung inklusiver Spielangebote:- Eine inklusive Spielfläche ist nicht als solche erkennbar. Die inklusive Nutzbarkeit soll als selbstverständlich wahrgenommen werden.- Nur Angebote die erreicht werden können, ermöglichen eine Teilhabe. - Teilhabe aller im Rahmen ihrer Fähigkeiten.- Vielfältige Herausforderungen sind notwendig, damit Kinder und Jugendliche an ihren Fähigkeiten wachsen, sich entwickeln, sich Ziele setzen und erreichen und ihr Selbstbewusstsein stärken.

Erreichbarkeit
Grafik Stadt Nürnberg

Grafik Stadt Nürnberg
Zugänglichkeit & Erfahrungsvielfalt

Grafik Stadt Nürnberg
Rollen/BerollenVielfältigkeit mit wachsenden Herausforderungen
Grafik Stadt Nürnberg
Schaukeln

Kinder stärken
- Fähigkeiten erproben und weiterentwickeln, Herausforderungen bewältigen- Eigene Grenzen erkennen- Eigenständigkeit fördert das Selbstbewusstsein
Grafik Stadt Nürnberg

Praxisbeispiel Spielplatz Burgstraße (ehemalige Josefschule)
Südpark
St. Joseph Kirche

Praxisbeispiel Spielplatz Burgstraße (ehemalige Josefschule)

Konzeptskizze Gruppe A

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2S1S5S6S6S7S9S3S4S2Schematische Darstellung des Spielplatzes
A CBS8

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2S1S5S6S6S7S9S3S4S2Schematische Darstellung des Spielplatzes
A CBS8

A  Barrierefreier ZugangKonzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2
BAC- Zwei-Wege-Prinzip: ungehindertes Betreten / Befahren des Spielplatzes. Barrierefreier Zugang nach DIN 18040 oder eine Alternativroute - Zwei-Sinne-Prinzip: gezielte Orientierung mit mind. 2 unterschiedlichen Sinnen (Sehen, Hören, Tasten, Fühlen)

A  Barrierefreier ZugangKonzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2- Zwei-Wege-Prinzip wird an allen Drei Zugängen erfüllt. Alle Zugänge sind ebenerdig und ohne Barrieren. - Zwei-Sinne-Prinzip wird erfüllt. Neben Sehen wird dort auch Tasten in Form eines Aufmerksamkeitsfeldes angeboten. Da der Zugang A direkt an den öffentlichen Gehweg im Verkehrsraum grenzt, ist dort kein taktiles Feld möglich.

B  VernetzungKonzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2
- Zwei-Wege-Prinzip: barrierefreie Nutzung der Wege zu den Spielstationen- Zwei-Sinne-Prinzip: gezielte Orientierung mit mind. 2 unterschiedlichen Sinnen (Sehen, Hören, Tasten, Fühlen)- Einbindung in das Leitsystem/Orientierungsmöglichkeiten

B VernetzungKonzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2- Zwei-Wege-Prinzip wird erfüllt. Alle Hauptwege zu den Spielstationen sind barrierefrei.- Zwei-Sinne-Prinzip wird erfüllt. Die Wege sollen kontrastreich gestaltet werden und die Randeinfassung soll als Leitkante funktionieren. - Einbindung in das Leitsystem/Orientierungsmöglichkeiten wird erfüllt. Aufmerksamkeitsfelder an den Zugängen zu den Spielstationen dienen als Orientierungspunkte. Zudem sind z.T. Leitelemente wie Pfosten eingeplant.

B Vernetzung BeispieleKonzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2
Grafik Stadt NürnbergAuffindestreifen Leitsystem Markierungen

(Spiel)stationenDie Spielstationen werden alle einzeln nach folgenden Punkten bewertet:C ErreichbarkeitD SinneserfahrungE BewegungserfahrungF sozialen AspekteStationen sind auch Sitzbereiche,Liegewiesen,Duftgärten,usw. 
Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2

Spielstation S1 „Niedrigseilgarten“Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2
Verschiedene niedrige Balancierelemente (Balken, Tampen, Seile), niedrige Kletter-und Liegenetze mit Podesten und Sitzangeboten

Spielstation S1 „Niedrigseilgarten“Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2
C Erreichbarkeit- Aufmerksamkeitsfeld im Hauptweg- Zertifizierte berollbare HolzhackschnitzelD Sinneserfahrung- Einsatz verschiedener Materialien und Materialstärken = haptisch- Verschiedene Kletter- und Balancierangebote = Gleichgewicht und PropriozeptionE Bewegungserfahrung- Kletter- und Balancierelemente = KoordinationF Soziale Aspekte- Kommunikation z.B. Liegenetze, - Selbstwahrnehmung z.B. Steigerung der Fähigkeiten - Gruppenspiele = begünstigt gemeinsame Aktivität- Begegnungsmöglichkeiten

Konzeptskizze Gruppe ABewertung nach DIN/TS 18034-2„Niedrigseilgarten“

Spielstation S2 „Korbschaukel“Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2
- Korbschaukel mit Sombrero-Sitz

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2
C Erreichbarkeit- Aufmerksamkeitsfeld im Hauptweg- Fallschutzsand mit berollbaren Adapter (Gliedermatte)
Spielstation S2 „Korbschaukel“

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2E Bewegungserfahrung- Geschwindigkeit- HöhenerfahrungF Soziale Aspekte- Selbstwahrnehmung- Gruppenspiele- Begegnungsmöglichkeiten
D Sinneserfahrung- Gleichgewicht und PropriozeptionSpielstation S2 „Korbschaukel“

Konzeptskizze Gruppe ABewertung nach DIN/TS 18034-2„Korbschaukel“

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S3 „Sandspielbereich“
Barrierefreies Sandspielpodest mit verschiedenen Sandspielelementen (Kran, Sieb, Schütte), Turm 1,2 m hoch mit Rutsche, Leiter und Netzaufstieg

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2
E Bewegungserfahrung- Koordination- Geschwindigkeit- HöhenerfahrungF Soziale Aspekte- Kommunikation wird aktiv gefördert- Selbstwahrnehmung durch physikalische Wahrnehmung- Gruppenspiele sowie Einzelspiel- Begegnungsmöglichkeiten
Spielstation S3 „Sandspielbereich“C Erreichbarkeit- Mehrere Aufmerksamkeitsfelder im Hauptweg- berollbare Rampe mit Anschluss an Hauptweg- Fallschutzsand mit berollbaren Adapter (Gliedermatte)
D Sinneserfahrung- Einsatz verschiedener Materialien und Materialstärken + Sandspiel = haptisch- Verschiedene Kletter- und Balancierangebote = Gleichgewicht und Propriozeption

Konzeptskizze Gruppe ABewertung nach DIN/TS 18034-2„Sandspielbereich“

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S4 „Spielhaus“
Spielhaus aus Bestand

F Soziale Aspekte- Kommunikation wird aktiv gefördert = Rollenspiele- Selbstwahrnehmung z.B. durch Raumwahrnehmung- Gruppenspiele = Rollenspiel- Einzelspiel = Rückzugsmöglichkeit- Begegnungsmöglichkeiten = Rollenspiel
Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S4 „Spielhaus“
E Bewegungserfahrung- keineC Erreichbarkeit- Nur über Rasen oder SandflächeD Sinneserfahrung- keine

Konzeptskizze Gruppe ABewertung nach DIN/TS 18034-2„Spielhaus“

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S5 „Boulefläche“
Boulefläche aus wassergebundener Wegedecke für generationenübergreifende Freizeitnutzung; Sitzmauer zum Aufenthalt

F Soziale Aspekte- Kommunikation wird aktiv gefördert- Gruppenspiel- Begegnungsmöglichkeiten
Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2
E Bewegungserfahrung- Koordination (Boulespiel)C Erreichbarkeit- Direkt vom Hauptweg erschlossen- Aufmerksamkeitsfeld im Hauptweg- Wassergebundene DeckeD Sinneserfahrung- keineSpielstationen S5 „Boulefläche“

Konzeptskizze Gruppe ABewertung nach DIN/TS 18034-2„Boulefläche“

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S6 „Spielwiese“
- Spielwiese zur freien Nutzung- Rasenfläche mit Geländemodellierungen- Sitzfelsen- Relaxliegen

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S6 „Spielwiese“
F Soziale Aspekte- Kommunikation wird aktiv gefördert = Treffpunkte - Selbstwahrnehmung z.B. durch Raumwahrnehmung- Gruppenspiele - Einzelspiel = Rückzugsmöglichkeit Liegen- BegegnungsmöglichkeitenE Bewegungserfahrung- Koordination (modellierte Flächen, Felsen)D Sinneserfahrung- Relaxliegen zur KörperwahrnehmungC Erreichbarkeit- modellierte Rasenfläche nur schwer berollbar (Hilfe notwendig)

Konzeptskizze Gruppe ABewertung nach DIN/TS 18034-2„Spielwiese“

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S7 „Spielkombination“
Spielkombination mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden bestehend aus: - mehreren Türmen und Plattformen- Rampe zur niedrigsten Plattform- Balancierstämmen und -pfosten- Stammaufstiegen- Umlenkpodesten- Kletter- und Liegenetzen,- Seilen und Tampen- Netztunnel,- Sprachrohr- Blickfenster- Rutsche Höhe 2,2 m- Spielelement „Heißer Draht“

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S7 „Spielkombination“

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S7 „Spielkombination“C Erreichbarkeit- Aufmerksamkeitsfelder im Hauptweg- Fallschutzsand mit Adapter- Befahrbar mit Herausforderung bis auf Spielebene- Zusätzliche Anbindung mit Rasengitterfallschutzplatten - Kletterhilfen, zusätzliche GriffeD Sinneserfahrung- Blickfenster zwischen den Türmen = visuell- Sinnesdusche = sensorisch- Einsatz verschiedener Materialien und Materialstärken = haptisch- Verschiedene Kletter- und Balancierangebote = Gleichgewicht und Propriozeption

F Soziale Aspekte- Kommunikation z.B. Liegenetze- Selbstwahrnehmung z.B. Steigerung der Fähigkeiten (Schwierigkeitsgrade)- Gruppenspiele = begünstigt gemeinsame Aktivität- Einzelspiele = individuelle Aktivität und Rückzugsmöglichkeiten z.B. Liegenetz- Begegnungsmöglichkeiten
Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S7 „Spielkombination“E Bewegungserfahrung- Rutsche = Geschwindigkeit- Verschiedene Podestebenen = Höhenerfahrung- Kletter- und Balancierelemente = Koordination

Konzeptskizze Gruppe ABewertung nach DIN/TS 18034-2„Spielkombination“

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S8 „Sitzplatz und Pflanzung“- Sitzplatz mit Pergola- Über Eck angeordnete Bänke- Pflanzenarten mit besonders duftenden Blüten und essbaren Früchten
Beispiel Pergola Spielplatz Goldenbergstraße

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S8 „Sitzplatz und Pflanzung“
F Soziale Aspekte- Kommunikation wird aktiv gefördert = Treffpunkt - BegegnungsmöglichkeitenE Bewegungserfahrung- keineD Sinneserfahrung- Olfaktorisch und gustatorisch durch Pflanzenauswahl C Erreichbarkeit- Pflasterfläche mit Randeinfassung- Aufmerksamkeitsfeld im Hauptweg- Pergolapfosten- Rasenfläche im Bereich der Pflanzung

Konzeptskizze Gruppe ABewertung nach DIN/TS 18034-2„Sitzplatz und Pflanzung“

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S9 „Karussell“

Konzeptskizze Gruppe A Bewertung nach DIN/TS 18034-2Spielstation S9 „Karussell“
F Soziale Aspekte- Selbstwahrnehmung z.B. durch physikalische Erfahrungen- Gruppenspiele sowie Einzelspiel- Begegnungsmöglichkeiten = InteraktionE Bewegungserfahrung- Koordination- GeschwindigkeitC Erreichbarkeit- Aufmerksamkeitsfeld im Hauptweg- Anbindung mit Rasengitterfallschutzplatten - Fallschutzsand mit Adapter- nur mit Hilfe nutzbarD Sinneserfahrung- Gleichgewicht und Propriozeption

Konzeptskizze Gruppe ABewertung nach DIN/TS 18034-2„Karussell“

Konzeptskizze Gruppe B

Schematische Darstellung des SpielplatzesS1S2S6S4S5S3A CB
Konzeptskizze Gruppe B Bewertung nach DIN/TS 18034-2

Spielstation S2 als HerausstellungsmerkmalIn der Spielstation 2 werden möglichst viele Funktionen und Anforderungen bzgl. Erreichbarkeit, Sinneserfahrung, Bewegungserfahrung und Soziale Aspekte mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und Herausforderungen in einem Spielgerät vereint.Die Bewertung aller anderen Spielstationen ist vergleichbar mit der Konzeptskizze Gruppe A und wird nicht einzeln dargestellt. 
Konzeptskizze Gruppe B Bewertung nach DIN/TS 18034-2

Spielstationen S2 als Herausstellungsmerkmal
Konzeptskizze Gruppe B Bewertung nach DIN/TS 18034-2

Spielstationen S2 als HerausstellungsmerkmalC Erreichbarkeit- Aufmerksamkeitsfeld im Hauptweg- Fallschutz mit zertifizierten berollbaren Hackschnitzel und synthetischer Fallschutz- Befahrbar bis auf 2. Spielebene (0,75m)- Kletterhilfen, zusätzliche GriffeD Sinneserfahrung- Farbige Fenster = visuell- Sprachrohr = auditiv- Sinnesdusche = sensorisch- Einsatz verschiedener Materialien und Materialstärken = haptisch- Verschiedene Kletter- und Balancierangebote = Gleichgewicht und Propriozeption
Konzeptskizze Gruppe B Bewertung nach DIN/TS 18034-2

Spielstationen S2 als HerausstellungsmerkmalE Bewegungserfahrung- Rutsche = Geschwindigkeit- Verschiedene Podestebenen = Höhenerfahrung- Kletter- und Balancierelemente = KoordinationF Soziale Aspekte- Kommunikation z.B. Liegenetze, Sprachrohr- Selbstwahrnehmung z.B. Steigerung der Fähigkeiten (Schwierigkeitsgrade)- Gruppenspiele = begünstigt gemeinsame Aktivität- Einzelspiele = individuelle Aktivität und Rückzugsmöglichkeiten z.B. Liegenetz- Begegnungsmöglichkeiten
Konzeptskizze Gruppe B Bewertung nach DIN/TS 18034-2

Konzeptskizze Gruppe B Bewertung nach DIN/TS 18034-2

Erkenntnisse für die weitere Planung / Kosten: Kostenintensive Anforderungen im Rahmen einer inklusiven Planung:Bodenbeläge:- derzeit werden hauptsächlich günstige Spiel- und Fallschutzsandflächen gebaut- Zukünftig für eine bessere Erreichbarkeit werden mehr teurere Fallschutzbeläge aus Kunststoff, zertifizierte (berollbare) Hackschnitzel, EPDM-Rasengitterplatten oder zusätzliche Adapterplatten im Sand benötigt  Spielgräte:- Weniger standardisierte „Katalogware“, mehr auf den einzelnen Standort und den Bedürfnissen bezogenen Lösungen, (= erhöhter Planungsaufwand)- z.T. berollbare Zugangsfunktionen oder „alternative Kletterwege“- Benötigte Vielzahl an Herausforderungen und Schwierigkeitsgraden - Integration von mehr SinneserfahrungEin- bzw. Anbindung an das Leitsystem:- Zusätzliche taktile Elemente- Zusätzliche Anbindungen Pergolen als zusätzliche Schattenspender neben Bäumen

Erkenntnisse für die weitere Planung: - Um die Grundbedingungen D Sinneserfahrung, E Bewegungserfahrung und F soziale Aspekte zu erfüllen, ist das aktive und gezielte Auslösen bzw. die Herausforderung wichtig!- Schwäche der Matrix ist - diequantitative Bewertung der Spielplätze. Die Qualität einzelner Stationen wird nicht gewichtet.- die separate Bewertung der Spielstationen. Ergänzen sich Stationen oder bieten Gestaltungselemente (z.B. Materialvielfalt) die nicht den Stationen zugeordnet werden können einen Mehrwert, wird dies nicht in der Bewertung berücksichtigt.   -Erreichbarkeit und Zugänglichkeit sind maßgebliche Kriterien- Häufig sind es die Kleinigkeiten,die zum Erfolg führen (z.B. zusätzliche Haltegriffe)

Beschlussvorlage

21655 Zeichen

V/0254/2025 
V/0254/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundsatzbeschluss: Gestaltung der öffentlichen Spielplätze als inklusive Spielräume 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Ergebnisse des Workshops Inklusives Spielen am Beispiel Spielplatz Burgstraße sowie 
die Grundlagen der inklusiven Spielplatzplanung werden zur Kenntnis genommen. 
2. Bei der Planung von neuen öffentlichen Spielplätzen bzw. bei umfänglichen Sanierungen von 
Spielplätzen, die einer Neuplanung gleichen, wird die Matrix mit Bewertungsschema für inklu-
sive Spielräume (s. 2. Teil der DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen /DIN 18034-
2 Technische Spezifikation) angewendet und als Nachweis als Anlage an den Planungs- und 
Baubeschluss angehängt. 
3. Bei kleineren Sanierungsmaßnahmen von öffentlichen Spielplätzen, die vom Umfang her nicht 
mit einer Neuplanung zu vergleichen sind, ist die Grundbedingung A (Barrierefreier Zugang) 
der Matrix für inklusive Spielräume zu erfüllen. Bieten sich weitere Möglichkeiten im Rahmen 
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
26.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hoffmann 
Telefon: 492-6730 
HoffmannJoerg@stadt-
muenster.de

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V/0254/2025 
der Sanierung, das inklusive Spielangebote auf dem Spielplatz zu erhöhen, ist dies umzuset-
zen und im Planungs- und Baubeschluss zu beschreiben. 
4. Mittelfristig soll in allen Stadtteilen / statistischen Bezirken der Stadt Münster mindestens ein 
inklusiver Spielplatz gem. DIN 18034-2 vorhanden sein. 
5. Die Standorte der inklusiven Spielangebote werden auf der Internetseite des Amtes für Grün-
flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit dargestellt. 
6. Als Hitze- und Sonnenschutz auf Spielplätzen sind bevorzugt weiterhin Bäume zu pflanzen. 
Pergolen können das Angebot ergänzen. 
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Herstellung sowie die Pflege und Unterhaltung in-
klusiver Spielplätze zusätzliche Finanz- und Personalressourcen benötigt. Die zusätzlichen 
Ressourcen für die Pflege und Unterhaltung der inklusiven Spielangebote werden durch dau-
erhafte Schließungen von anderen Spielplätzen ausgeglichen, für die eine separate politische 
Beschlussfassung erforderlich ist. 
8. Die Anträge 
- lfd. Nr. A-W/0043/2021 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL in der Bezirksvertre-
tung Münster – West „Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten – gemeinsames Spie-
len für Kinder mit und ohne Behinderung ermöglichen", 
- lfd. Nr. A-R/0066/2022 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, SPD und Volt 
„Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten -gemeinsames Spielen für Kinder mit und 
ohne Behinderung ermöglichen und fördern“, 
- lfd. Nr. A-H/0001/2023 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup: „Spiel-
plätze im Bezirk Hiltrup inklusiv ausstatten“, 
- lfd. Nr.: A-R/0032/2024 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, SPD und Volt 
„Damit Kinder spielen können: Hitzeschutz für Spielplätze“ 
sind hiermit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o.g. Beschlusspunkte haben zunächst keine Auswirkung auf den Haushaltsplan der Stadt Müns-
ter, da es sich um einen Gr undsatzbeschluss handelt. Die Entscheidung über die Umsetzung der 
Maßnahme Spielplatz Burgstraße wird im Zuge des Planungs- und Baubeschlusses herbeigeführt. 
Bzgl. der Mehraufwendungen für die Pflege und Unterhaltung der inklusiven Spielangebote wird auf 
Beschlusspunkt 7 verwiesen.   
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.) 
 
Mit Schreiben vom 05.08.2024 wurden die politischen Gremien zuletzt über den Sachstand zum 
Thema inklusives Spielen und zum weiteren Vorgehen informiert. Hier steht vor allem der 2. Teil (DIN 
18034-2 Tec hnische Spezifikation) Matrix mit Bewertungsschema  der DIN 18034 Spielplätze und 
Freiräume im Mittelpunkt. Mit der Ergänzung der DIN 18034 erhalten die Planer*innen eine notwendi-
ge Arbeitshilfe und Empfehlung zur Gestaltung inklusiver Spielflächen. „Ziel ist es, mit Hilfe der in 
dieser Spezifikation enthaltenen Matrix Unterstützung bei der Umsetzung von öffentlichen inklusiven 
Spielräumen für gemeinsame, vielfältige Spiel- und Bewegungserlebnisse für Menschen mit und ohne 
Behinderung zu geben.“ (DIN/TS 18034-2, S. 4)  Die genauen Inhalte der DIN und die Matrix zur Be-
wertung inklusiver Spielflächen wurden seitens der Verwaltung ausgewertet und im Rahmen eines 
Workshops am 13. und 14.03.2025 an einem praktischen Beispiel erprobt. Begleitet wurde der Work-
shop von Massstab Mensch aus München.  Als praktisches Beispiel bot sich die anstehende Planung 
für den Spielplatz an der ehemaligen Josefschule (Spielplatz Burgstraße) an. Am 14.03.2025 folgte 
nachmittags noch eine Diskussion der Ergebnisse mit Vertretern von Sozialamt, Amt für Kinder, Ju-

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gendliche und Familien und Vertreter*innen von Menschen mit Behinderung aus der JIPA AG (Ju-
gendliche inklusiv politisch aktiv) und der AG 1 – Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene der Kom-
mission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB). 
 
Auch wenn die DIN sich zunächst, wie jede andere Norm, sehr technisch und theoretisch anhört, 
kann diese zusammen mit planerischen Ideen eine Grundqualität sichern und die Ansprüche an die 
Inklusionsfähigkeit der Spielflächen gewährleisten.   
     
„Der Ausarbeitung der in der Spezifikation enthaltenen Matrix liegt zu Grunde, dass jeder Mensch 
unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten hat. Spielen stellt einen sehr wichtigen Bau-
stein/Faktor für die Gesamtentwicklung des Menschen dar. Aus diesem Grund sol lten bei einem in-
klusiven Spielraum viele Sinne angesprochen und gefördert werden. Hierzu ist es wichtig, bei der 
Gestaltung der Freiräume zum Spielen und der Auswahl der Spielangebote möglichst vielfältige Er-
fahrungen zu ermöglichen. Einer der grundlegend neuen Ansätze der Matrix ist: Weg von der Fo-
kussierung auf die einzelne Behinderungsart, hin zu einem breiten Angebot zur Förderung von 
Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ein inklusiver Spielraum ist ein Ort zum miteinander Spielen für 
alle.“ (DIN/TS 18034-2, S. 5) 
 
 „Es wird davon ausgegangen, dass nicht alle Personen alle Freiräume zum Spielen und Spielein-
richtungen uneingeschränkt nutzen können. Daher ist es erforderlich, ein möglichst breites Spekt-
rum anzubieten, um unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigke iten anzusprechen, zu fördern und 
weiterzuentwickeln. Nicht jeder kann alles, aber für jeden Nutzenden werden Angebote benötigt. 
Die Matrix versteht sich als Unterstützung bei Planung, Bewertung und Einordnung von inklusiven 
Spielräumen.“ (DIN/TS 18034-2, S. 5) 
 
In der Dokumentation zum Workshop (Anlage 2) werden die benötigten Grundannahmen und Grund-
bedingungen für die Gestaltung eines inklusiven Spielraumes nach DIN/TS 18034-2 dargestellt. Wie 
diese planerisch umgesetzt werden und wie diese anhand der Matrix bewertet werden sind ebenfalls 
beispielhaft in der Dokumentation des Workshops zu finden. Hier lassen sich Schritt für Schritt die 
benötigten Aspekte für einen inklusiven Spielplatz nachvollziehen.  
 
Die Konzeptskizzen für den Spielplatz Burgstraße dienen nicht als Grundlage für einen Planungs- und 
Baubeschluss. Dieser wird nach den nächsten Planungsschritten (Bürger - und Kinderbeteiligung, 
Entwurfsplanung) erstellt. Die Konzeptskizzen z eigen die Möglichkeiten auf, wie eine inklusive Spiel-
platzplanung aussehen könnte. Im Rahmen des Workshops stand die erstmalige Anwendung der 
Matrix im Vordergrund, wie die oben beschriebenen Grundannahmen und Grundbedingungen erfüllt 
werden können ohne Berücksichtigung von Kostenvorgaben. In zwei Arbeitsgruppen wurden bewusst 
unterschiedliche Konzepte erarbeitet, um die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten zu erkunden.   
 
Zu 2. und 3.) 
 
Bei der Planung von neuen öffentlichen Spielplätzen bzw. bei umfäng lichen Sanierungen von Spiel-
plätzen, die einer Neuplanung gleichen, wird der 2. Teil der DIN 18034 Spielplätze und Freiräume 
zum Spielen  (DIN 18034-2 Technische Spezifikation) Matrix mit Bewertungsschema für inklusive 
Spielräume angewendet. Die Anwendung der DIN ist verpflichtend im Rahmen der Planung für alle 
zukünftigen neuen öffentlichen Spielplätze, egal ob in Eigenplanung der Stadtverwaltung, durch ex-
terne Landschaftsarchitekturbüros oder Erschließungsträger. Durch die Nutzung der Matrix kann die 
inklusive Planung des Spielplatzes transparent und vergleichbar dargestellt werden. Die Matrix gibt 3 
unterschiedliche Stufen hinsichtlich der Vorgaben für einen inklusiven Spielraum vor, wobei bereits 
mit dem Erreichen der Stufe 1 die Ansprüche an einen inklusiven Spielraum erfüllt werden. Die Stufen 
2 und 3 unterscheiden sich bei dem prozentualen Anteil der Spielstationen bzgl. Erreichbarkeit, Sin-
neserfahrungen, Bewegungserfahrung und sozialer Aspekte. Die Stufe 1 der Matrix muss zukünftig 
als Mindestvoraussetzung erfüllt werden. Die Matrix ist als Nachweis als Anlage an den Planungs - 
und Baubeschluss anzuhängen (Anlage 3). Die wichtigsten Aspekte der inklusiven Spielplatzplanung 
sind zudem noch einmal in der Vorlage hervorzuheben.

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Die jährlichen Sanierungen der Spielplätze, die vom Umfang her nicht mit einer Neuplanung zu ver-
gleichen sind, bieten nur bedingt Möglichkeiten komplette inklusive Spielräume zu schaffen. Bei der 
jährlichen Sanierung von Spielplätzen geht es, aufgrund der zur Verfügung stehenden Fin anzmittel, 
vor allem um den flächendeckenden Erhalt der vorhandenen Funktionen. Häufig handelt es sich nur 
um einen Austausch von Spielgeräten. Verpflichtend bei der Sanierung von öffentlichen Spielplätzen 
ist die Grundbedingung A (Barrierefreier Zugang) der Matrix für inklusive Spielräume zu erfüllen.  
Im Rahmen der Sanierungen sollen die inklusiven Spielangebote, wenn möglich, auf den Spielplätzen 
erhöht werden, auch wenn dies vorerst nur auf Teilbereiche der einzelnen Spielplätze zutrifft.  Das 
heißt, es können einzelne Spielstationen inklusiv umgestaltet werden, obwohl der gesamte Spielplatz 
noch nicht als inklusiv zu bewerten ist. Im Zuge der Planung der Sanierungsmaßnahmen werden die 
Spielplätze ebenfalls nach der Matrix bewertet. Im Planungs- und Baubeschluss sind die im Rahmen 
der Sanierung umsetzbaren neuen inklusiven Angebote zu beschreiben und welche Defizite im Sinne 
der Matrix noch bestehen. So können auch Spielplätze, zwar über viele Teilmaßnahmen, im Zuge der 
Sanierungen langfristig umgestaltet werden. 
 
Die Matrix ersetzt nicht, weder bei Sanierungen noch bei Neuplanungen, die Beteiligungsverfahren 
vor Ort. Der direkte Austausch mit Kindern, Eltern, Großeltern, Nachbarn etc. ist weiterhin ein wichti-
ger Baustein bei der Planung von Spielangeboten. Die KIB wird zukünftig über diese Verfahren hin-
aus an der Planung der Spielplätze beteiligt, das genaue Vorgehen wird noch mit der KIB abge-
stimmt.  Die Matrix kann hier jedoch Unterstützung bieten, das Thema inklusives Spielen transparent 
und verständlich zu kommunizieren.  
 
Zu 4.) 
 
Die Stadt hat ihre Bereitschaft bekräftigt, sich für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Be-
hinderung in Münster einzusetzen. Zum 01.01.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nord-
rhein-Westfalen (BGG NRW) in Kraft getreten. Es verpflichtet die Kommunen, sich aktiv dafür einzu-
setzen, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen und gleichberechtigt am 
Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Seit dem 26.03.2009 ist die UN -
Behindertenrechtskonvention für Deutschland verbindlich. Mit der Umsetzung dieser rechtlichen 
Grundlagen möchte die Stadt Münster das Leitbild der Inklusion verwirklichen. Inklusion bedeutet, 
dass Menschen mit Behinderung von Anfang an gleichberechtigt zur Gesellschaft gehören und benö-
tigte Hilfen dort erhalten, wo sie wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Die gesellschaftliche 
Teilhabe ist zudem eines der zehn Ziele, das im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 
vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurden.  
Hierzu gehören auch Angebote mit inklusiven Spielangeboten. Daher ist das langfristige Ziel alle 
Spielplätze in Münster inklusiv zu gestalten.  
In diesem Zusammenhang bietet sich auch an, die Stärkung der Kinderechte zu forcieren. Kinder-
rechte sollen sichtbarer und somit bewusster in der Wahrnehmung werden sowie diese besonders 
den Kindern selbst über einen spielerischen und sportlichen Weg zu vermitteln. Nur wenn Kinder ihre 
Rechte kennen, können sie diese auch bewusst einfordern. Hierzu gehören u.a. Recht auf Gleichheit, 
Recht auf Freizeit und Spiel,  Recht auf Betreuung bei Behinderung, Recht auf Schutz vor Gewalt. In 
der UN-Kinderechtskonvention werden insgesamt 54 Kinderrechte aufgeführt. Die Kinderrecht kön-
nen z.B. durch eine Schautafel kindgerecht erklärt und durch ein Spielgerät symbolisch verdeutlicht  
werden. 
 
Diese Ziele sind leider mit hohen Aufwendungen verbunden, so dass es zunächst realistisch ist, mit-
telfristig in jeden Stadtteil oder statistischem Bezirk einen Spielplatz inklusiv zu gestalten. Am meisten 
Potenzial für die Errichtung inklusiver Spielräume hat dabei das Wohnbaulandprogramm 2030. Auf-
grund der entstehenden Bedarfe an Spielflächen in den neuen Wohngebieten besteht die Möglichkeit 
in vielen Stadtteilen inklusive Spielfläch en bei Neuplanungen zu schaffen (siehe Tabelle Anlage 4, 
gelb markiert). Hinzu kommen drei weitere Standorte (siehe Tabelle Anlage 4, grün markiert), die be-
reits im Haushaltsplan verortet sind.

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Letztendlich bieten auch die Sanierungsmaßnahmen die Möglichkeit weitere St andorte inklusiv um-
zugestalten. Wie jedoch unter 3.) beschrieben wird dies jedoch einen längeren Zeitraum in Anspruch 
nehmen. 
 
Zu 5.) 
 
Derzeit können alle Standorte von Spielplätzen auf der Internetseite des Amtes für Grünflächen, Um-
welt und Nachhaltigkeit auf einer virtuellen Karte gefunden werden. Hier könnten zukünftig auch de-
taillierte Informationen zu Spielplätzen wie inklusive Spielangebote dargestellt werden. Dies ist aber 
abhängig von den benötigten Hintergrundinformationen und hängt zusammen mit der Entwicklung 
des Grünflächenmanagementsystems, das derzeit überarbeitet wird.  
 
Zu 6.) 
 
Das Thema Sonnen- und Hitzeschutz auf Spielplätzen ist komplex und wird immer häufiger diskutiert. 
In der Abwägung, wie Hitzeschutz auf Spielplätzen effektiv umgesetzt werden kann, sind Themen wie 
Bautechnik, Vandalismus, ökologische Aspekte aber natürlich auch finanzielle und personelle Res-
sourcen wichtig.   
 
Die natürliche Beschattung von Spielplätzen mit Bäumen ist die bevorzugte Methode. Die Vorteile bei 
Bäumen sind ein natürlicher Schattenwurf / Sonnenschutz sowie positive Effekte für das Mikroklima 
(z.B. Bindung von Feinstäuben, Erhöhung der Luft feuchtigkeit, Abkühlung). Ausgewachsene Bäume 
können Spielplätze im Sommer mit vollem Laub beschatten, während sie im Winter ohne Laub genü-
gend Licht durchlassen. Die Nachteile sind insbesondere der lange Wachstumszeitraum bis sich die 
o.g. Vorteile entwickelt haben. Bäume können auch nur in den Randbereichen von Spielangeboten 
gepflanzt werden, da sie nicht in den Sicherheitsbereichen der Spielgeräte stehen dürfen. Zudem 
benötigen sie dauerhafte Pflege und es können langfristig Schäden durch Wurzeln in den  Flächen 
entstehen. Der Erhalt und der Schutz des vorhandenen Baumbestandes ist daher, soweit es möglich 
ist, ein wichtiges Ziel bei Baumaßnahmen um automatisch Hitze- und Sonnenschutz zu generieren.  
 
Eine bauliche Beschattung in Form von Sonnensegel oder  Sonnenschirmen, wie sie aus Kitas be-
kannt sind, ist für öffentliche Spielplätze nicht geeignet. Aufgrund der leichten Konstruktion und Van-
dalismusanfälligkeit sind sie nur für geschützte und eingezäunte Bereiche geeignet. Sie werden zu-
dem in Kitas eigenverantwortlich durch das Personal aufgehängt bzw. abgenommen, da ihre Statik 
nicht für Wind - und Schneelasten ausgelegt ist. Alternativ zu reinen Sonnensegeln sind Wetter-
schutzsegel wie am Bremer Platz, die dauerhaft installiert werden. Sie sind geeignet für  den öffentli-
chen Raum, bieten ganzjährigen Wetterschutz aufgrund ihrer stabilen Konstruktion und die Statik ist 
für Wind- und Schneelasten ausgelegt. Leider sind die Wetterschutzsegel sehr teuer in der Anschaf-
fung und Unterhaltung und werden daher nur in wenigen Ausnahmefällen verwendet. Segel werden 
oft mit dem Wunsch verbunden komplette Spielbereiche / Sandflächen einschließlich der Spielgeräte 
zu überspannen. Aufgrund der benötigten Spannweiten und statischen Erfordernissen ist dies, vor 
allem finanziell, nicht umzusetzen.  
 
Eine Alternative als Schattenspender sind Pergolen (z.B. Spielplatz Goldenbergstraße). Sie sind auf-
grund ihrer stabilen Konstruktion vandalismusresistent und geeignet für den öffentlichen Raum. Sie 
sind ein reiner Sonnenschutz und bi eten sich vor allem an Sitzplätzen als beschatteter Rückzugsort 
an. Pergolen können zudem noch zusätzlich bepflanzt werden und bieten damit noch weitere positive 
Effekte für das Mikroklima. Kostentechnisch und vom Unterhaltungsaufwand liegen sie zwischen dem 
einfachen Sonnensegel und dem Wetterschutzsegel. 
 
Realistisch bzgl. ihrer Umsetzbarkeit ist daher weiterhin die natürliche Beschattung mit Bäumen sowie 
die punktuelle Ergänzung von Pergolen auf Spielplätzen.

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Zu 7.) 
 
Die Herstellung inklusiver Spielplätze wird einen anderen Kostenrahmen benötigen, als der bisher für 
den Bau von Spielflächen angesetzte Wert. Um inklusives Spielen zu ermöglichen, müssen andere 
bzw. zusätzliche Grundkriterien erfüllt werden, die höhere Kosten verursachen. Hier sind vor allem die 
verschiedenen Bodenbeläge für eine barrierefreie Erreichbarkeit der Spielangebote zu nennen. Die 
Bereiche mit kostengünstigen Sandflächen werden sich reduzieren, stattdessen werden Fallschutzbe-
läge aus Kunststoff, zertifizierte (berollbare) Hackschnitzel, EPDM-Rasengitterplatten oder zusätzli-
che Adapterplatten im Sand benötigt. Auch die Einbindung bzw. Anbindung in ein Leitsystem auf dem 
Spielplatz wird zu zusätzlichen Kosten führen. Aber auch bei einigen Spielgräte n selber ist mit Kos-
tensteigerungen zu rechnen, da diese komplexer sind und z.T. andere Zugangsfunktionen benötigen.  
 
Im Nachgang der Workshops zum Spielplatz Burgstraße wurden grob die Baukosten für die beiden 
Konzeptskizzen ermittelt, mit dem Wissen, dass sich die Planung noch ändert und dass im Workshop 
ohne Budgetvorgabe an einer optimalen Umsetzung des inklusiven Spielens gearbeitet wurde. Im 
Rahmen der Kostenermittlung konnten aber die kostenintensiven Bereiche erkannt werden, die zu-
künftig stärker b erücksichtigt werden müssen. Die letzten umgesetzten Neubaumaßnahmen bei 
Spielplätzen (Hoppengarten, Josef-König-Str., Hamannplatz) lagen bei 150 bis 180 €/m². Unter Be-
rücksichtigung der o.g. Kriterien muss zukünftig zusätzlich mit einer Kostensteigerung von bis zu 50% 
gerechnet werden. Um die erhöhten Kostenbedarfe zu minimieren, muss weiterhin mit Sachverstand 
und Kostenbewusstsein geplant und z.B. Standardlösungen entwickelt werden. Im Rahmen der 
Haushaltsplanung werden für die geplanten Neubaumaßnahmen die Kostenansätze entsprechend 
angepasst bzw. eingestellt. 
 
Im Bereich der zukünftigen Pflege und Unterhaltung der Spielplätze ist ebenfalls mit einer Steigerung 
der Kosten bzw. Personalaufwände zu rechnen. Hier sind ebenfalls die gleichen Faktoren wie im Bau 
für die zusätzlichen Kosten verantwortlich. Die Pflege und Unterhaltung der Spielplätze ist für einen 
sicheren Betrieb der Spielflächen unabdingbar. Die genauen Kosten sind abhängig von der Planung 
der einzelnen Spielplätze und werden im Planungs- und Baubeschluss dargestellt. 
 
Mit Blick auf den Prozess zur Finanzstabilität und den bereits vorgenommenen Kürzungen im Bereich 
der Grünflächenunterhaltung ist es fraglich, ob für den Betrieb der inklusiven Spielplätze ausreichend 
Finanzmittel und Personal zur Verfügung stehen. Können die zusätzlichen Sach- bzw. Personalauf-
wendungen für die Pflege und Unterhaltung der inklusiven Spielangebote nicht innerhalb des kon-
sumtiven Budgets des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bzw. innerhalb des investi-
ven Budgets des Dezernates für Wohnungsversor gung, Immobilien und Nachhaltigkeit kompensiert 
werden, müssen diese durch Schließungen von anderen Spielplätzen ausgeglichen werden. Die Ver-
waltung wird in diesem Fall eine gesonderte Vorlage mit Vorschlägen zu r Schließung von Spielplät-
zen erarbeiten oder diese in Verbindung mit dem Planungs- und Baubeschluss vorlegen.       
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
1. Anlage A 
2. Ergebnisse der Workshops inklusives Spielen 
3. Matrix DIN/TS 18034-2 
4. Tabelle mit potenziellen Standorten 
5. Anträge: A-W/0043/2021, Nr. A-R/0066/2022, A-H/0001/2023, A-R/0032/2024

Anlage 5 A_W_0043_2021_Originalantrag

4532 Zeichen

Bündnis 90/Die Grünen/GAL Münster 
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster · Windthorststr. 7 · 48143  Münster 
           
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
             
             
    
Münster, 28.06.2021 
Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten -  
gemeinsames Spielen für Kinder mit und ohne Behinderungen ermöglichen 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die Spielplätze bei der Neuerrichtung wie auch 
Sanierung grundsätzlich inklusiv zu gestalten. Dabei wird die Verwaltung gebeten, die 
Anforderungen und Möglichkeiten einer inklusiven, behinderungsgerechten und 
barrierefreien wie auch barrierearmen Gestaltung jeweils aufzuzeigen und auch 
mögliche Zielkonflikte bei der Umsetzung darzustellen.  
2.Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster hat bereits in 
Zusammenarbeit mit der KIB (Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen) eine Liste von Spielgeräten erstellt, die für das gemeinsames 
Spielen für Kinder mit und ohne Behinderungen geeignet sind („Ein Spielplatz für alle 
Kinder – Ideen für Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen“, in der überarbeiteten 
Fassung vom 07.09.2015). Diese gilt es gemeinsam mit der KIB kontinuierlich weiter zu 
entwickeln und für die Planung jedes einzelnen Spielplatzes mit einzubeziehen. 
3.Zudem sollte auch das Gelände eines Spielplatzes so gestaltet sein, dass mobilitäts-
beeinträchtigte Kinder wie auch Erwachsene sich hier gut zurechtfinden und aufhalten 
können.  
4.Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in wie weit - ähnlich wie bei den 
Gebäudeleitlinien 2020 - für jede Spielplatzplanung auch eine Anlage und Checkliste 
Barrierefreiheit/Design für alle […] eingeführt werden kann, die jeder Vorlage zu einer 
Spielplatzplanung beigefügt wird.

Begründung: 
Die Forderung nach barrierefreien Spielplätzen stellt die Planungen nicht selten vor 
Herausforderungen. Eine Definition von Barrierefreiheit für Spielplätze gibt es bislang wohl 
noch nicht, wohl aber verschiedene Gesetze und Konventionen, die hier Orientierung geben, 
wie das Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG), die UN-Behindertenrechtskonvention von 
2009. Zudem gibt es Normen, die auch barrierefreie Spielplätze berücksichtigen, wie die DIN 
33942 „Barrierefreie Spielplatzgeräte“ oder die DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum 
Spielen“. Nach dieser DIN müssen zur "Barrierefreien Nutzung" Spielplätze so beschaffen 
sein, dass sie auch für Menschen mit besonderen Anforderungen und Bedürfnissen, zum 
Beispiel bei Bewegung und Wahrnehmung, zugänglich und nutzbar sind. 
Entsprechend dem BGG (§ 4) gelten „bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, 
technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und 
visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete 
Lebensbereiche [als barrierefrei], wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein 
üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe 
auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt 
notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ 
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch dabei sein und nach seinen eigenen Fähig- und 
Fertigkeiten mitmachen kann. Inklusive Spielplätze und -räume bieten Angebote, die jedes 
Kind entsprechend seinen Möglichkeiten nutzen kann – unabhängig von einer Behinderung. 
In diesem Sinne sollte ein Spielplatz allen Kindern Spielmöglichkeiten bieten, aber nicht 
jedes Spielgerät muss von jedem Kind nutzbar sein. 
Zudem sollte auch das Gelände des Spielplatzes so gestaltet sein, dass 
mobilitätsbeeinträchtigte Kinder wie auch Erwachsene sich hier gut zurechtfinden und 
aufhalten können. So sollte bspw. bei den Bänken auch eine ebenerdige Stellfläche für 
Rollstühle mit geplant und geschaffen werden wie auch für andere mobilitäts- oder kognitiv 
beeinträchtigte Kinder und Erwachsene. 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL in der BV West 
Anke Pallas 
Kai Bleker 
Karina Kuschewski 
Jörg Nathaus 
Dr. Hedwig Wening 
Josef Freitag 
Mitglieder Bündnis90/Die Grünen/GAL im Rat der Stadt Münster 
Annika Bürger 
Leandra Praetzel 
Albert Wenzel 
Harald Wölter 
 
 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West  
Grünes Zentrum • Windthorststr. 7 • 48143 Münster 
T 0251-8995810 • F 0251-8995815 
E bv-west@gruene-muenster.de 
I https://www.gruene-muenster.de

Anlage 5 A_R_0066_2022_Originalantrag

7310 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0066/2022 
 
 
 
 
 
 
Münster, 28.11.2022 
 
 
 
Antrag an den Rat 
 
Spielplätze inklusiv und barrierefrei gestalten - gemeinsames Spielen für 
Kinder mit und ohne Behinderung ermöglichen und fördern 
 
 
 
Der Rat beschließt: 
 
1. Die Kinderspielplätze sollen bei der Neuerrichtung wie auch Sanierung grundsätzlich 
„inklusiv“ gestaltet werden. Hierzu gehört neben einer Auswahl an inklusiven 
Spielgeräten, die es auch beeinträchtigten Kindern ermöglichen, am Spielgeschehen 
teilzunehmen, auch das Gelände eines Spielplatzes so zu gestalten, damit 
mobilitäts- wie auch kognitiv und im Sehvermögen beeinträchtigte Kinder - wie auch 
Erwachsene sich auf dem Gelände gut zurechtfinden und aufhalten können.  
 
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Anforderungen und Möglichkeiten einer inklusiven, 
behinderungsgerechten und barrierefreien Gestaltung jeweils aufzuzeigen und auch 
mögliche Zielkonflikte bei der Umsetzung darzustellen. 
Dabei begrüßt der Rat, dass die Verwaltung das Thema „inklusive Kinderspielplatz-
gestaltung“ bereits mit in den Blick genommen hat und die Anregungen und 
Forderungen u.a. der BV-West (u.a. Antrag A-W/0043/2021) für die weitere Planung 
mit aufgreifen will. 
 
3. Die Verwaltung wird gebeten - ähnlich wie bei den Gebäudeleitlinien 2020 - für jede 
Spielplatzplanung auch eine Anlage und Checkliste „Barrierefreiheit/Design für alle“ 
einzuführen, die jeder Vorlage zu einer Spielplatzplanung beigefügt wird. Gleiches 
sollte auch für die Grünflächenplanung erfolgen. 
 
4. Darüber hinaus soll die Erstellung einer Information über die inklusive und 
barrierefreie Gestaltung der Kinderspielplätze in Münster in Form einer APP realisiert 
werden. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, etwaige Mehrkosten zu beziffern. Im Falle von 
Mehrkosten sollen auch externe Fördermöglichkeiten geprüft werden.

2 
Begründung: 
Die Forderung nach barrierefreien und inklusiven Spielplätzen und Grünflächen ist ein 
Grundanliegen für eine inklusive Stadtgestaltung. Dabei fördern barrierefreie Spielplätze 
nicht nur den Spieltrieb von Kindern mit Behinderung, sondern auch ihre Fähigkeiten. 
Es ermöglicht ein gemeinsames soziales Lernen für alle Kinder – mit und ohne 
Behinderung. Zugleich bieten inklusive Spielplätze die Voraussetzung auch 
Begegnungsort für alle Menschen zu sein – für Klein und Groß. 
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch dabei sein und nach seinen eigenen Fähig- und 
Fertigkeiten mitmachen kann. Inklusive Spielplätze und -räume bieten Angebote, die 
jedes Kind entsprechend seinen Möglichkeiten nutzen kann – unabhängig von einer 
Behinderung. In diesem Sinne sollte ein Spielplatz allen Kindern Spielmöglichkeiten 
bieten, aber nicht jedes Spielgerät muss von jedem Kind nutzbar sein. Vielmehr geht es 
darum, dass die Teilhabe für möglichst alle Kinder, unabhängig von Alter, Geschlecht, 
Herkunft und individuellen Fähigkeiten, gegeben ist und der Spielplatz Orte aufweist, wo 
sich alle Kinder wohl und angenommen fühlen und mit Kindern mit und ohne 
Behinderung in Beziehung treten können. 
Zudem sollte auch das Gelände des Spielplatzes so gestaltet sein, dass mobilitäts- wie 
auch kognitiv und im Sehvermögen beeinträchtigte Kinder wie auch Erwachsene sich 
hier gut zurechtfinden und aufhalten können. So sollte bspw. bei den Bänken auch eine 
ebenerdige Stellfläche für Rollstühle mit geplant und geschaffen werden wie auch für 
andere mobilitäts- oder kognitiv beeinträchtigte Kinder und Erwachsene. 
Zur Gestaltung geben verschiedene Gesetze und Konventionen bereits eine gute 
Orientierung, wie das Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG), die UN-
Behindertenrechtskonvention von 2009. Entsprechend dem BGG (§ 4) gelten „bauliche 
und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der 
Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und 
Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche [als 
barrierefrei], wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen 
Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, 
zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger 
Hilfsmittel zulässig.“ 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster hat bereits in 
Zusammenarbeit mit der KIB (Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen) eine Liste von Spielgeräten erstellt, die für das gemeinsames 
Spielen für Kinder mit und ohne Behinderungen geeignet sind („Ein Spielplatz für alle 
Kinder – Ideen für Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen“, in der überarbeiteten 
Fassung vom 07.09.2015). Diese gilt es gemeinsam mit der KIB wie auch mit dem Amt 
für Kinder und Jugendliche kontinuierlich weiterzuentwickeln und für die Planung jedes 
einzelnen Spielplatzes mit einzubeziehen. 
Sehr zu begrüßen ist, dass die Verwaltung im Vorfeld von Spielplatzneuplanungen oder 
großen Sanierungen das Amt für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit dem

3 
 
Amt für Grünflächen Umwelt und Nachhaltigkeit Kinderbeteiligungen durchführt. Um die 
Bedarfe, Wünsche und Vorstellungen der zukünftigen Nutzer*innen im Einzugsgebiet 
abzufragen. (s. Beantwortung der Anfrage vom 30.08.2022 im Ausschuss für Umweltschutz, 
Klimaschutz und Bauwesen). Hierbei sollte aber grundsätzlich auch immer die Belange von 
beeinträchtigten Kindern und ihren Eltern mit einbezogen werden. 
Zu begrüßen ist ebenso, dass die Verwaltung in der Spielplatzplanung mögliche 
Einschränkungen durch eine entsprechende Gestaltung Berücksichtigen will, wie bei 
der Gestaltung am Naturspielplatz „Im Kinderbachtal“ bei der „Spielgeräte / Angebote 
geschaffen wurden, die unterschiedliche Herausforderungen beinhalten und alle Sinne 
ansprechen.“ 
Für eine kontinuierliche barrierefrei Gestaltung der Kinderspielplätze sowohl bei der 
Neugestaltung als auch Sanierung ist - ähnlich wie bei den Gebäudeleitlinien 2020 – die 
Einführung Checkliste „Barrierefreiheit/Design für alle Wichtig. 
Darüber hinaus ist es für Eltern, Angehörige und den Kindern sehr hilfreich eine 
Information zur Ausgestaltung der Kinderspielplätze und Platzgestaltung insbesondere 
unter dem Aspekt inklusive und barrierefrei Gestaltung zu erhalten. Eine entsprechende 
Übersicht gibt es bereits in einigen Städten. Für Münster wollen wir hierzu eine Online-
Darstellung und eine APP entwickeln. In einem weiteren Schritt sollte dann in 
Zusammenarbeit mit der KIB und dem Integrationsrat geprüft werden, inwieweit die 
Darstellung auch in mehreren Sprachen und Leichter Sprache erfolgen kann. 
Die Sanierung und Neugestaltung von Spielplätzen liegt im Zuständigkeitsbereich der 
Bezirksvertretungen. Der Etat ist allerdings begrenzt, sodass es schon jetzt zu 
Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Spielplatzsanierungen kommt. Im Falle von 
Mehrkosten, die durch ein inklusives Design von Spielplätzen entstehen könnten, darf 
daher das Budget der BVen nicht weiter belastet werden. Es sollte daher auch nach 
alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden. 
 
gez.  
Harald Wölter   Thomas Kollmann    Helene Goldbeck 
Dr. Leandra Praetzel  Maria Winkel    Tim Pasch 
Leon Herbstmann  Lia Kirsch     
Christoph Kattentidt  und Fraktion 
Sylvia Rietenberg   
und Fraktion

Anlage 4 Tabelle mit Standorten

1687 Zeichen

Vorlage V/0254/2025 
Anlage 4 
In der folgenden Tabelle und Karte sind potenzielle  Standorte aufgeführt, um die Stadtteile 
bzw. statistische Bezirke mit inklusiven Spielangeb oten auszustatten, einige statistische 
Bezirke wurden zusammengefasst: 
Nr. Spielplatz Statistische Bezirke Finanzierung Hi nweise 
Nr.  Name 
1 Hansaplatz 
23 Bahnhof Haushaltsplan 
2025, 1,6 Mio 
€ 
INSEK, Förderantrag 
gestellt 24 Hansaplatz 
25 Mauritz West 
2 Friedrichsburg 21 Pluggendorf  Wohnbaulandprogramm 31 Aaseestadt 
3 Burgstraße 
22 Josef Haushaltsplan 
ab 2024 
263.000 € 
Workshop, Antrag auf 
Übertragung der 
Haushaltsreste 
32 Geist 
33 Schützenhof 
4 Stadthafen 43 Hafen  Wohnbaulandprogramm 
5 Maikotten 45 Mauritz-Mitte  Wohnbaulandprogramm 
6 Steinfurter Straße 51 Gievenbeck  Wohnbaulandprogramm 
7 Oxford 51 Gievenbeck  Wohnbaulandprogramm 
8 Albachten Ost 56 Albachten 
Haushaltsplan 
ab 2024 5,4 
Mio € 
Wohnbaulandprogramm 
9 Nienberge West 58 Nienberge  Wohnbaulandprogramm 
 
10 Langenbusch 
62 Kinderhaus-
Ost Haushaltsplan 
2026 250.000 
€ 
Wohnbaulandprogramm 
63 Kinderhaus 
West 
11 Kirschgarten 77 Handorf Haushaltsplan 
ab 2025 
Wohnbaulandprogramm, 
Umsetzung durch W+S 
 
12 Westfalengelände 
81 Gremmendorf-
West  Wohnbaulandprogramm 
82 Gremmendorf-
Ost 
13 Angelmodde West 86 Angelmodde 
Haushaltsplan 
ab 2026 
670.000 € 
Wohnbaulandprogramm 
14 Im Berdel 87 Wolbeck  Wohnbaulandprogramm 
15 ÖG Sportpark 
Berg Fidel 91 Bergfidel 
Haushaltsplan 
ab 2026 1,2 
Mio € 
 
16 Baugebiet Ost 95 Hiltrup-Ost  Wohnbaulandprogramm 
17 Am Dornbusch 98 Amelsbüren 
Haushaltsplan 
2026 
180.000€  
Wohnbaulandprogramm

1 3 
15 
2 4 
5 
6 
8 
9 
10  
11  
12 
13 
14 
16  
17  
7

Beratungsverlauf (12)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.15 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.16 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 63 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 64 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Mauritzstraße 4
  • Windthorststraße 7
  • Steinfurter Straße 51
  • Bremer Platz
  • Am Dornbusch 98
  • Goldenbergstraße
  • Burgstraße 22
  • Hoppengarten
  • Kirschgarten 77
  • Hansaplatz 23
  • Pluggendorf
  • Kinderhaus
  • Berdel 87

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0254/2025
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2025
Erstellt
23.04.2025 15:38