Mandari Insight

V/1046/2017

Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtungen - Entwicklung des Standortes Trauttmansdorffstraße

Vorlagen 05.12.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 24

Anlage 2 - Personalbedarf

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Konzept ambulante Familienbegleitung und Projekt Einwanderung gestalten NRW

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Personalbedarf

1723 Zeichen

Vorlage V/1046/2017
Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtungen - Entwicklung des Standortes Trauttmansdorffstraße
Personalbedarfe - Entwicklung im Zeitablauf   (ab 01.01.2019 dauerhaft)
Dez 17 Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Aug 18 Sep 18 Okt 18 Nov 18 Dez 18 Jan 19 ff.
Sozialdienst
1,00 VZÄ AWO * 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
1,00 VZÄ Stadt Ergänzung Schlüssel für 200 Plätze 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
1,00 VZÄ Stadt für dezentral mehr als 100 Plätze * 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
1,00 VZÄ Stadt "ambulante Familienbegleitung" Schlüssel für 20 Haushalte 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
1,00 VZÄ Stadt "ambulante Familienbegleitung" Schlüssel weitere 20 Haushalte 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
Summe VZÄ Sozialdienst 1,00 1,00 1,00 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 4,00 4,00
Hausdienst
1,00 VZÄ Stadt * 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
1,00 VZÄ Stadt Ergänzung Schlüssel für 200 Plätze 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
0,50 VZÄ Stadt Verstärkung Standort Trauttmansdorffstraße 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50
Summe VZÄ Hausdienst 1,00 1,00 1,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,00
* VZÄ sind vorhanden oder kompensiert - 2,00 - 2,00 - 2,00 - 2,00 - 2,00 - 2,00 - 2,00 - 2,00 - 2,00 - 2,00 - 2,00 - 2,00 - 2,00 - 2,00 - 2,00 
Neuer Aufwand 0,00 0,00 0,00 3,50 3,50 3,50 3,50 4,50 4,50 4,50 5,50 5,50 5,50 4,00 4,00
Anlage 2
Trauttmansdorffstraße Dezentral
(vorhanden) (dauerhaft)Trauttmansdorffstraße und erste dezentrale Standorte

Beschlussvorlage

50054 Zeichen

V/1046/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtungen - 
Entwicklung des Standortes Trauttmansdorffstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.01.2018 Integrationsrat Anhörung 
17.01.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  Vorberatung 
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
23.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
24.01.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien  Vorberatung 
30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  Vorberatung 
 und E-Government  
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
31.01.2018 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt dem in der Begründung sowie der Anlage 1 zu dieser Vorlage beschriebenen 
neuen Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtungen und 
zur Entwicklung des Standortes Trauttmansdorffstraße 77 bis 87 zu. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, 
2.1. auf der Grundlage dieses Konzepts die in der Begründung dargestellten Maßnahmen zügig 
umzusetzen mit dem Ziel, den Standort Trauttmansdorffstraße als Obdachloseneinrichtung 
so schnell wie möglich aufzugeben, möglichst bis zum 31.12.2018, 
2.2. die bisherigen Flüchtlingseinrichtungen Sandfortskamp 6 - 12 (ca. 30 Plätze) und Hoher  
Heckenweg 170 - 184 (ca. 50 Plätze) als dezentrale Obdachloseneinrichtungen umzunutzen, 
die Einrichtung Sandfortskamp sofort und dauerhaft, die Einrichtung Hoher Heckenweg suk-
zessive mit dem Ziel, sie in Abhängigkeit von der künftigen Eigentumssituation und Standort-
entwicklung ebenfalls dauerhaft als Obdachloseneinrichtung zu nutzen, 
2.3. zeitnah weitere Vorschläge für die Umnutzung von nicht mehr benötigten Flüchtlingseinrich-
tungen oder Alternativen (z. B. Anmietungen, Kauf von Häusern der Bundesanstalt für Im-
mobilienaufgaben, Bau von Gebäuden in Holzrahmenbauweise, Neubau von Häusern) für 
Zwecke der Wohnungslosenhilfe zu prüfen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1046/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.12.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1046/2017 
3. Für die persönliche Betreuung der Obdachloseneinrichtungen werden zusätzliche Mitarbeiter/ 
-innen im Umfang von bis zu 5,00 Vollzeitäquivalenten (VZÄ, Vollzeitstellen) max. EGr. S 12 für  
Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und bis zu 2,50 VZÄ max. EGr. 4 für Hauswar-
te/-innen entsprechend der Übersicht in der Anlage 2 zunächst überplanmäßig und befristet bis 
zum 31.12.2018 eingesetzt. Über die dauerhafte Fortsetzung des Personaleinsatzes im Umfang 
von bis zu 4,00 VZÄ Sozialarbeit und 2,00 VZÄ Hausdienst ist im Rahmen der Beratungen des 
Stellenplans 2019 zu entscheiden.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Bei der Vermeidung von Wohnungslosigkeit handelt es sich um eine Pflichtaufgabe. Die vorgeschla-
genen Maßnahmen sind als qualitative Standardausweitung entsprechend der Beschlusslage mit den 
in der folgenden Tabelle dargestellten laufenden Aufwendungen verbunden. 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des Lebensunterhalts    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2018 249.790  
   2019 ff. 297.060 Kompensation für 
1,00 VZÄ vorhanden 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 ff. 8.000 Integrationshilfen 
Insgesamt:   2018 257.790  
   2019 ff. 305.060  
 
Es wird angestrebt, die im Jahr 2018 entstehenden zusätzlichen Aufwendungen im Gesamthaushalt 
aufzufangen. Zum Stellenplan 2019 wird die Verwaltung für den absehbaren Bedarf die notwendigen 
Stellenvermehrungen vorschlagen. 
 
Unabhängig von den in der Tabelle veranschlagten Personalaufwendungen, die sich aus den in der 
Anlage 2 dargestellten Personalbedarfen ergeben, wird der bislang in der Trauttmansdorffstraße ein-
gesetzte städtische Hausdienst im Umfang von 1,00 VZÄ weiterhin dort arbeiten und später in den 
dezentralen alternativen Unterkünften eingesetzt. Von den insgesamt 4,00 VZÄ, die ab dem 
01.01.2019 für Sozialarbeit eingesetzt werden sollen, können 1,00 VZÄ über eingesparte Trans-
feraufwendungen gedeckt werden, wenn die Betreuungsarbeit der Arbeiterwohlfahrt vor Ort endet. 
 
Die Aspekte zur Deckung zusätzlicher Finanzbedarfe sind unter Ziffer 6 dieser Vorlage dargestellt. Ob 
die zu erarbeitenden Vorschläge für weitere Umnutzungen von nicht mehr benötigten dezentralen 
Flüchtlingseinrichtungen oder weitere Alternativen (Immobilien / Flächen) für Zwecke der Wohnungs-
losenhilfe mit bisher noch nicht veranschlagten Aufwendungen oder Auszahlungen im Teilfinanzplan 
verbunden sein werden, kann noch nicht gesagt werden. Finanzbedarfe werden ggf. in Vorlagen zu 
Standortvorschlägen dargestellt. 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
1.1. Allgemein 
 
Die Stadt Münster betreibt zwei Übergangseinrichtungen für wohnungslose Familien in von der 
Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (Wohn + Stadtbau) angemiete-
ten Gebäuden in Mecklenbeck an der Straße Schwarzer Kamp 59/61 und an der Trauttmansdorff-
straße 77 bis 87 im Stadtteil Berg Fidel.

- 3 - 
V/1046/2017 
 
 
Nachdem die städtischen Übergangseinrichtungen für Wohnungslose an der Straße Schwarzer Kamp 
im Jahr 2011 auf Grund ihrer desolaten Bausubstanz in den Fokus gerieten, wurde die Verwaltung 
nach den Beratungen eines interfraktionellen Arbeitskreises Wohnungslosigkeit im September 2012 
damit beauftragt, die Planung von Ersatzbauten für diese Obdachlosenwohnungen voranzutreiben 
(vgl. Vorlage V/0560/2012). Mit dem entsprechenden Vorlauf und nach den dazu notwendigen Be-
schlüssen konnten diese Ersatzgebäude mit insgesamt ca. 46 Plätzen Anfang 2016 fertiggestellt und 
anschließend belegt werden. Die alten Gebäude wurden inzwischen abgerissen. 
 
1.2. Standort Trauttmansdorffstraße 
 
Die Obdachloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße 77 bis 87 steht ebenfalls im Eigentum der 
Wohn + Stadtbau und ist durch die Stadt Münster seit 1972 zur Unterbringung unterschiedlicher Per-
sonengruppen mit besonderen sozialen Bedarfen angemietet. Die Anlage besteht aus sechs Wohn-
gebäuden mit jeweils sechs Wohneinheiten in unterschiedlicher Größe, drei, vier oder fünf Zimmer, 
jeweils mit Küche und Bad. Insgesamt sind die Flächen in den Wohneinheiten so groß, dass am 
Standort bis zu ca. 200 Menschen angemessen untergebracht werden können. 
 
Ende der 90er Jahre wurde aufgrund des seinerzeit starken Zuzugs von Flüchtlingen beschlossen, 
freie Kapazitäten der Obdachlosenunterkunft an der Trauttmansdorffstraße zur Unterbringung von 
Flüchtlingen zu nutzen. Der Status einer Obdachlosenunterkunft wurde aber beibehalten, daher ver-
blieb es bei der Zuständigkeit der Fachstelle Wohnraumsicherung (zentrale Fachstelle als integrierte 
Organisationseinheit für die Wohnungsnotfallhilfe). Vor ca. 10 Jahren ließ dieser Bedarf nach, neue 
Flüchtlinge wurden nicht mehr in die Trauttmansdorffstraße aufgenommen. 
 
Die ganz überwiegende Nutzung für Menschen mit Migrationshintergrund, vornehmlich ehemalige 
Flüchtlinge, die auf dem privaten Wohnungsmarkt scheiterten, hat sich aber seitdem verstetigt. Aktu-
ell muss die Einrichtung zudem verstärkt mit Familien der Bedarfsgruppe sozialleistungsberechtigter 
EU-Bürger/-innen belegt werden. Durchgehend ist von einem Anteil von mehr als 90 % Benutzer/-
innen mit Migrationshintergrund auszugehen. 
 
Auf einem städtischen Grundstück, das in der Gesamtanlage integriert liegt und eine angemessene 
Außenanlage hat, besteht die Kindertageseinrichtung Trauttmansdorffstraße (Sozialpädagogisches 
Zentrum) der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen (AWO). Die Einrichtung 
verfügt über 30 Plätze in zwei Gruppen, einer Gruppe für 10 Kinder im Alter von 4 Monaten bis 3 Jah-
ren und einer Gruppe für 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, mit einem Betreuungsumfang von 
jeweils 45 Stunden. Das städtische Gebäude sowie die Spielflächen für die Kinder wurden vor einigen 
Jahren saniert und befinden sich aktuell in einem guten Zustand. 
 
Im Obergeschoss des Kita-Gebäudes sind Räume für Betreuungs-, Schulungs- und Beratungszwe-
cke verfügbar. Dort findet seit dem 01.03.2012 in Regie der AWO und in Abstimmung mit dem Kom-
munalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sowie dem Sozialamt ein Bera-
tungs-, Begleitungs- und Betreuungsangebot für die Bewohner/-innen der Obdachloseneinrichtung 
Trauttmansdorffstraße statt. 
 
Das Angebot wurde 2012 wegen der zum Teil eskalierenden sozialen Probleme am Standort mit ei-
ner 0,50 Stelle für Sozialarbeit eingerichtet. Damit sollten schwerpunktmäßig die Ziele verfolgt wer-
den, Konflikte zu vermeiden oder zu schlichten und lebenspraktische Kompetenzen der Bewohnerin-
nen und Bewohner sowie das Netzwerk der Kooperationspartner/-innen vor Ort zu stärken. Die Stadt 
vergütet diese Leistungen seit 2015 mit den Mitteln für eine 1,00 Stelle Sozialarbeit. Grundsätzlich hat 
das Angebot diese Ziele erreicht, weiter reichende sozialarbeiterische Ansätze konnten damit jedoch 
nicht realisiert werden. Der Hausdienst vor Ort wird durch eine Kraft der Stadt Münster gewährleistet, 
die wegen der besonderen Bedarfe zurzeit durch eine weitere Kraft ergänzt wird.

- 4 - 
V/1046/2017 
2. Anlass der Vorlage 
 
2.1. Negative Rahmenbedingungen 
 
Die geschilderten Entwicklungen führen dazu, dass es in der Obdachloseneinrichtung Trauttmans-
dorffstraße inzwischen enorm verfestigte Lebens- und Sozialstrukturen und verstärkt durch den äu-
ßerst angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt Münster kaum noch Fluktuation gibt. Die dort le-
benden Menschen haben derzeit sehr geringe Vermittlungschancen in normalen Wohnraum, schon 
die Angabe der aktuellen Wohnadresse führt in vielen Fällen dazu, dass potenzielle Vermieter Wohn-
angebote verweigern. Bei der erreichten Vollbelegung ist im Übrigen eine differenzierte, bedarfsge-
rechte Belegung kaum noch möglich. 
 
Nicht zuletzt deshalb gibt es in der Anlage ein hohes Konfliktpotenzial mit häufigen Polizeieinsätzen. 
In den Jahren 2016 und 2017 kam es im Durchschnitt mehr als einmal pro Woche zu Einsätzen der 
Polizei. Die Einsatzanlässe waren vielfältig, häufig Streit, Ruhestörung oder Körperverletzungsdelikte. 
Hinzu kamen Einsätze in Amtshilfe zur Unterstützung der Stadt oder Ermittlungen vor Ort zu Fest-
nahmen nach Haftbefehlen oder Durchsuchungen bei Tatverdächtigen. Zudem halten sich nach Ein-
schätzung von Stadt, Polizei und AWO in der Einrichtung regelmäßig auch andere als die durch das 
Sozialamt zugewiesenen Personen auf. 
 
Wenngleich die benachbarte Kindertageseinrichtung gute Voraussetzungen dafür bietet, dass die in 
der Obdachloseneinrichtung lebenden Familien mit ihren jungen Kindern ein begleitendes außerfami-
liäres Betreuungs- und Förderangebot haben, ist die Situation für Kinder und Jugendliche vor Ort 
ebenfalls schwierig. Unregelmäßiger Besuch von Kindertageseinrichtung und Schule ist ein andau-
erndes Thema in der Betreuung der Menschen vor Ort. Ein maßgebliches Problem stellt dabei der 
Schulabsentismus dar. Zwar schwanken diese Zahlen ständig, jedoch ist beispielsweise bei ca. 30 bis 
40 % aller 7- bis 17jährigen ein unregelmäßiger oder fehlender Schulbesuch zu beobachten. Dem-
entsprechend erhalten derzeit allein 12 Familien (etwa ein Drittel der Haushalte) erzieherische Hilfen 
nach dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - sowie sonstige Hilfen im Bereich der Be-
gleitung von Wohnungsnotfällen. Für weitere Familien steht die Prüfung erzieherischer Hilfen an. 
 
Schließlich ist die nicht integrierte Randlage der Obdachloseneinrichtung in Nachbarschaft von Ge-
werbe- oder Industriebetrieben ein wesentlicher Faktor dafür, dass Integrationsansätze für die dort 
lebenden Menschen nicht gelingen. Die nächstgelegene und grundsätzlich geeignete soziale Infra-
struktur ist im Stadtteil Berg Fidel (Einkaufsmöglichkeiten, Grundschule, Stadtteilhaus sind ca. 1,2 bis 
1,4 km entfernt) zu finden, wobei die Erfahrung zeigt, dass es in der Praxis kaum oder gar nicht ge-
lingt, z. B. Kinder oder Jugendliche an die dort vorhandenen Angebote anzubinden. 
 
An der Trauttmansdorffstraße erkennt man beispielhaft die Folgen einer unzureichenden Integration 
und der Konzentration lediglich auf die Versorgung mit Wohnraum. Hier zeigt sich, dass die Unter-
bringung von 200 Menschen in schwierigen Lebenssituationen und kaum integrierter Lage hohes 
Konfliktpotential und wenig Perspektive für eine erfolgreiche Reintegration in Mietverhältnisse und 
schon gar nicht für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben birgt. 
 
2.2. Schlechte Bausubstanz und Wirtschaftlichkeit 
 
Die geschilderten Probleme sind in unterschiedlicher Ausprägung und Intensität seit Jahren bekannt. 
Nach der erfolgreichen Ablösung einer ähnlichen Situation durch die Übergangseinrichtung für woh-
nungslose Familien in Mecklenbeck an der Straße Schwarzer Kamp 59/61 sollte nun der nächste 
Schritt zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der Stadt Münster getan werden, die Ablö-
sung der Obdachloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße. 
 
Besondere Aktualität gewinnt diese Überlegung durch einen Blick auf die vorhandene Bausubstanz 
der Anlage. Der seit Jahren schlechte bauliche Zustand der Wohnhäuser Trauttmansdorffstraße 77 
bis 87 hat sich in letzter Zeit noch einmal deutlich verschlechtert. Erhebliche bauliche Mängel und ein 
Investitionsrückstau führen zu einer schlechten Wohnsituation.

- 5 - 
V/1046/2017 
 
Feuchtigkeit und Schimmelbildung sind in etlichen Wohneinheiten kaum noch zu beheben, viele Bä-
der sind ebenso marode, wie die Leitungssysteme und Balkone. In einzelnen Bereichen wären Repa-
raturen und Sanierungsmaßnahmen zwar möglich, es stellt sich aber die Frage, ob der notwendige 
Aufwand vertretbar wäre. 
 
Dies wird dadurch verstärkt, dass die Bewohner/-innen der Anlage durch ihr Wohnverhalten für nicht 
unerhebliche Probleme sorgen. Sie verursachen häufige und teils massive Beschädigungen in und an 
den Gebäuden, hinterlassen viel sowie ungeordnet Abfall und verbrauchen große Mengen Wasser, 
Heizenergie und Strom. Dies führt zu hohen Aufwendungen, die auch durch den regelmäßig vor Ort 
tätigen Hausdienst /Sicherheitsdienst derzeit nicht oder nicht wirksam einzugrenzen sind. 
 
Wohn + Stadtbau und Verwaltung sind daher der Auffassung, dass am Standort Trauttmansdorffstra-
ße keine wesentlichen investiven Maßnahmen mehr durchgeführt werden, die Anmietung durch die 
Stadt Münster für den Bereich der Wohnungslosenhilfe zu einem Ende geführt und Perspektiven für 
eine bessere Unterbringung der betroffenen Menschen gefunden werden sollten. Der bestehende 
Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr. 
 
Baustandard und -zustand der Gebäude, vor allem aber die vielen beschriebenen Einschränkungen, 
die einer funktionierende Obdachloseneinrichtung für Familien entgegen stehen, lassen aus Sicht der 
Verwaltung keine andere wirtschaftliche Alternative zu, als den Abriss der Bestandsgebäude zu for-
cieren. Dementsprechend verfolgen Wohn + Stadtbau und Verwaltung derzeit nur noch die notwen-
digsten Maßnahmen der Bauunterhaltung im Rahmen der Verkehrssicherung. 
 
3. Übergeordnete Ziele der Vorlage 
 
Die Obdachloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße wird so schnell wie möglich aufgegeben. 
Das Ziel soll bis zum bis zum 31.12.2018 erreicht werden. 
 
3.1. Leitgedanken 
 
Eine Umsetzung dieses Ziels soll folgende Leitgedanken beinhalten: 
 Schon die konzeptionellen Eckpunkte der Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen 
in Wohnungsnotfällen des Arbeitskreises Wohnungslosigkeit aus dem Jahr 2012 waren auf De-
zentralität ausgerichtet, also auf eine Nutzung im Stadtgebiet verteilter Wohnungsangebote. Da-
mals wie heute gibt es Haushalte, die ohne geeignete Unterstützungsmaßnahmen nicht in norma-
len Wohnraum vermittelt werden können. Es sollten daher Lösungen für kleinere Unterkünfte ge-
funden werden, um weg von einer konzentrierten Unterbringung in Randlage hin zu integrieren-
den Lagen in bestehenden Wohngebieten außerhalb von Quartieren mit besonderem Entwick-
lungsbedarf zu kommen. 
 Diese Überlegungen werden gestützt durch wesentliche konzeptionelle Eckpunkte des münster-
schen Konzepts zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, zumal wenn von einem Anteil 
von mehr als 90 % Benutzer/-innen der Trauttmansdorffstraße mit Migrationshintergrund auszu-
gehen ist. Daher liegt die Überlegung nahe, die erfolgreichen Aspekte dieses Konzepts für die 
Wohnungslosenhilfe zu adaptieren. So sollten 
o Übergangseinrichtungen der Wohnungslosenhilfe maximal 50 Plätze haben, bei guten Rah-
menbedingungen auch mehr, und in integrativer Lage stehen, 
o die Personalstandards für die zu betreuende Personengruppe angepasst werden, nämlich mit 
einem Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 Vollzeitäquivalenten (VZÄ, Vollzeitstellen) für So-
zialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze, wobei sich aus den besonderen Betreuungsbedarfen 
ein personeller Mehrbedarf gegenüber der Flüchtlingsbetreuung ergibt (vgl. Ziffer 4.2), 
o ehrenamtlich Engagierte zur Unterstützung der Familien ebenso gesucht und aktiviert werden 
(z. B. vorher im Flüchtlingsbereich Tätige), wie weitere Institutionen (Sozialdienste Woh-
nungsnotfälle, Europa.Brücke.Münster usw.).

- 6 - 
V/1046/2017 
 Handlungsleitend für die Begleitung der Bewohner/-innen der Trauttmansdorffstraße sollte sein, 
dass die betroffenen Menschen so schnell wie möglich in normalen Wohnraum ziehen können, 
wobei die Bedarfe der betroffenen Menschen im Vordergrund stehen. 
 Das Konzept der Übergangseinrichtung für Obdachlose in Mecklenbeck mit den dort inzwischen 
gewonnenen positiven Erfahrungen ist in vielen Bereichen Grundlage dieser Arbeit und wird wei-
terentwickelt (insbesondere Intensivierung der Fluktuation, Verkürzen der Verweildauer). 
 Übergangseinrichtungen der Wohnungslosenhilfe werden sozial ausgewogen und mit guter 
Durchmischung (insbesondere von Nationalitäten und Zielgruppen) belegt. Es soll keine Spezifi-
zierung von Einrichtungen (wohnungslose Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, EU-
Zuwanderer etc.) geben. 
 Die Menschen werden angemessen untergebracht, es bestehen jedoch Anreize für Auszüge  
(u. a. durch Bau und Ausstattung). 
 
3.2. Interfraktionellen Arbeitskreis Wohnungslosigkeit und freie Träger im Handlungsfeld 
 
Mit der Vorlage V/1029/2016 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Entwicklungen und Heraus-
forderungen im Bereich der Wohnungslosenhilfe der Stadt Münster gemeinsam mit einem interfrakti-
onellen Arbeitskreis Wohnungslosigkeit zu beraten, um Verfahrensvorschlägen zur Weiterentwicklung 
der Angebote der Wohnungslosenhilfe zu erarbeiten. Die Ergebnisse sind in der Vorlage V/0600/2017 
„Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Wohnungslosenhilfe - Ergebnisse und Verfah-
rensvorschläge des interfraktionellen Arbeitskreises Wohnungslosigkeit“ dargestellt. Dem Arbeitskreis 
wurden auch die konzeptionellen Ideen zur Weiterentwicklung der Obdachloseneinrichtung Trautt-
mansdorffstraße vorgestellt. Die Ziele werden vom interfraktionellen Arbeitskreis Wohnungslosigkeit 
inhaltlich unterstützt. 
 
Um wichtige fachliche Einschätzungen berücksichtigen zu können, hat der interfraktionelle Arbeits-
kreis Institutionen und Gremien eingeladen, die im Handlungsfeld der Wohnungslosenhilfe in Münster 
aktiv sind. An einem Gespräch nahmen die Bischof-Hermann-Stiftung, das Projekt Euro-
pa.Brücke.Münster, der Integrationsrat, der Sozialdienst katholischer Frauen und die gemeinnützige 
Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender teil. Die konzeptionellen Überlegungen zur Weiterent-
wicklung der Obdachloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße wurden einheitlich positiv bewertet. 
 
4. Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele 
 
4.1. Übergangsmaßnahmen und Aufbau der Betreuungsschlüssel 
 
Bis die Obdachloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße aufgegeben werden kann, bedarf es zur Um-
setzung der skizzierten Maßnahmen noch einiger Zeit. Erste Schritte im Rahmen eines Auszugsma-
nagements und einer intensiveren Begleitung der Haushalte sollen und dürfen nicht verpuffen. Daher 
werden bereits Strukturen geschaffen, damit die Anliegen des neuen Konzepts unterstützt und die 
Bewohner/-innen der Einrichtung dazu angehalten werden, sich auf die anstehenden Veränderungen 
einzulassen. 
 
Zunächst wurde insbesondere wegen des zuletzt hohen Konfliktpotenzials mit häufigen Polizeieinsät-
zen ein Sicherheitsdienst außerhalb der Dienstzeiten des Sozial- und Hausdienstes eingesetzt, um 
die Probleme vor allem durch Fremdschläfer und Vandalismus einzudämmen und die Einhaltung der 
Hausordnung durchzusetzen. 
 
Sollen die Ziele in der Begleitung der Familien konsequent verfolgt werden, ist zeitnah der Personal-
einsatz an der Trauttmansdorffstraße zu verstärken. Zielmarke sind nach dem definierten Standard 
2,00 VZÄ für Sozialarbeit und Hausdienst vor Ort für die ca. 200 zu betreuenden Plätze. Nach einem 
Beschluss über diese Vorlage werden dazu jeweils 1,00 VZÄ für Sozial- und Hausdienst neu einge-
setzt. Der Hausdienst vor Ort wird bereits durch eine Kraft der Stadt Münster gewährleistet. Die vor 
Ort tätigen Mitarbeitenden der AWO übernehmen zunächst weiterhin die administrative Beratung der

- 7 - 
V/1046/2017 
Bewohner/-innen (Organisatorisches, Verfahren, Anträge usw.) im Umfang der weiteren 1,00 VZÄ 
Sozialarbeit, die wie bisher über Transferaufwendungen gedeckt sind. Mit der AWO wurde vereinbart, 
dass die aktuelle Basis der Zusammenarbeit bis zum 31.12.2018 - unabhängig von der Belegung 
bzw. der Belegungsdichte am Standort - Bestand hat. Für den weiteren Prozess wurde ein gegensei-
tiger, jeweils zeitnaher Austausch zu sich ergebenden Veränderungen und Themen abgesprochen. 
Die Mitarbeitenden der AWO sollen in die anstehenden Veränderungen konzeptionell gut eingebun-
den werden. 
 
Mit dem Umzug von Bewohnern/-innen aus der Trauttmansdorffstraße in dezentrale kleinere Unter-
künfte wird die Arbeit der Mitarbeitenden dem Personalschlüssel entsprechend in diese Einrichtungen 
verlagert. Da die auslaufende Stelle der AWO für Sozialarbeit aber bis Ende 2018 vor Ort bleiben soll, 
ist folgerichtig die personelle Betreuung in den dezentralen Einrichtungen anzupassen, wenn dort 
mehr als 100 Plätze eingerichtet sind. Damit rechnet die Verwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2018, 
spätestens zum vierten Quartal, wenn über die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen neuen ca. 80 
Plätze (vgl. Ziffer 4.3.3.) hinaus weitere Standorte geeigneter Übergangseinrichtungen für Wohnungs-
lose aktiviert werden sollen. Für die folgende Übergangszeit bis zum Auslaufen der vertraglichen Bin-
dung mit der AWO ist dafür das Personal parallel einzusetzen. Dazu sollen ab Mitte des Jahres 2018 
befristet 1,00 VZÄ Sozialarbeit überplanmäßig bis zum Ende des Jahres 2018 eingerichtet werden. 
Diese VZÄ lösen ab 2019 die Stelle bei der AWO ab. 
 
Nach dem Beschluss über diese Vorlage sollen ferner die notwendigen 1,00 VZÄ für Sozialarbeit ein-
gerichtet werden, um die ersten 20 Haushalte im Rahmen der „ambulanten Familienbegleitung“ zu 
betreuen (vgl. Ziffer 4.2.). Wenn der Auszug der Menschen aus der Trauttmansdorffstraße voran-
schreitet, ist auch dieser Bereich aufzustocken. Die Verwaltung geht davon aus, dass ab dem vierten 
Quartal 2018 insgesamt 2,00 VZÄ für Sozialarbeit erforderlich sind, um dann bis zu 40 Haushalte 
jährlich angemessen betreuen zu können. 
 
An dieser Stelle wird auf die grundsätzliche Zielsetzung verwiesen, langjährig nicht integrierte, mul-
tiproblembelastete Haushalte angemessen mit Wohnraum und notwendigen Integrationsmaßnahmen 
zu versorgen. Die Auflösung dieser verfestigten Strukturen erfordert einen sehr hohen Einsatz, der 
sich aber durch die Auflösung bzw. künftige präventive Vermeidung sozialer Schwerpunkte rechnet. 
 
Wesentliche Aufgaben soll in einer Übergangszeit auch ein verstärkter Hausdienst übernehmen. Er 
soll in die Betreuungsarbeit integriert werden und die Durchsetzung von Maßnahmen der Sozialarbeit 
unterstützen. Tagsüber sind am Standort Trauttmansdorffstraße die Aufgaben abzudecken, die au-
ßerhalb der Dienstzeiten der Sicherheitsdienst wahrnimmt, vor allem in den Bereichen Konflikte, Van-
dalismus und Abfallbeseitigung. Die gesamte Anlage ist in ordnungsgemäßem, möglichst sauberen 
Zustand zu erhalten und kleine Schäden sind zu beseitigen. Dies ist bei der schlechten baulichen 
Situation der Häuser und dem schwierigen Wohnverhalten der Bewohner/-innen sehr aufwendig. Ne-
ben den vorgesehenen 2,00 VZÄ für den Hausdienst, die mit dem Umzug von Bewohnern/-innen aus 
der Trauttmansdorffstraße in dezentrale kleinere Unterkünfte verlagert werden, sollen am Standort 
daher bis zum Ende des Jahres 2018 zusätzliche 0,50 VZÄ für unterstützende Arbeiten befristet und 
überplanmäßig eingesetzt werden, deren Notwendigkeit mit der Aufgabe des Standorts endet. 
 
Alle aufgeführten VZÄ sollen zunächst befristet und überplanmäßig bis zum Ende des Jahres 2018 
eingerichtet werden, um über die dauerhafte Absicherung der langfristigen Stellenbedarfe im Rahmen 
der Haushaltssatzung bzw. des Stellenplans 2019 zu entscheiden. 
 
4.2. Aktuelles Auszugsmanagement und Einführung der „ambulanten Familienbegleitung“ 
 
Derzeit besteht ein dringender Unterbringungsbedarf für wohnungslose Haushalte. Dieses Thema 
war eine der besonderen Herausforderungen, die Gegenstand der Vorlage V/1029/2016 „Entwicklun-
gen und Herausforderungen im Bereich der Wohnungslosenhilfe“ waren. In den Beratungen des dar-
aus resultierenden interfraktionellen Arbeitskreises Wohnungslosigkeit sollten auch hierzu Möglichkei-
ten und Instrumente erarbeitet werden, um die Herausforderung möglichst nachhaltig bewältigen zu 
können.

- 8 - 
V/1046/2017 
 
Der zentralen Fachstelle Wohnraumsicherung fehlten zuletzt zunehmend Ressourcen, um tatsächlich 
obdachlos werdende Haushalte unterbringen zu können. Daher war eine Entlastung des Standorts 
Trauttmansdorffstraße erforderlich. Ad hoc wurde der Auszug von sechs Familien organisiert. Mit den 
Auswahlkriterien Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und aufenthaltsrechtlicher 
Status der Duldung erfüllten sie aus Sicht der Verwaltung die Voraussetzungen für eine erneute Un-
terbringung in Flüchtlingseinrichtungen, die organisiert wurde. 
 
Für diese Familien schlossen sich intensive Gespräche zur Bewertung / Einschätzung der individuel-
len Situation an, um die Bedarfe für eine engmaschige Begleitung und professionelle Ansprache der 
Menschen zu ermitteln. Sofern betroffene Familien durch erzieherische Hilfen unterstützt werden oder 
werden sollen, erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Kommunalen Sozialdienst. Übergeordnetes 
Ziel bleibt die Vermittlung in normalen Wohnraum. Nach einem Auszug sollen die Haushalte nachge-
hend betreut und an Beratungsangebote freier Träger vermittelt werden, um die Mietverhältnisse 
nachhaltig abzusichern. 
 
Die sich daraus ergebenden Ansätze zur Bearbeitung der oben geschilderten Multiproblemlagen las-
sen sich nicht ausreichend mit dem am Konzept für Flüchtlingseinrichtungen orientierten Personal-
schlüssel von 0,50 VZÄ für Sozialarbeit je 50 Plätze bewältigen. Sie erfordern vielmehr eine intensive 
„ambulante“ Begleitung, die nach den inzwischen gewonnenen Erfahrungen mit mindestens 1,00 VZÄ 
je 20 zu betreuende Haushalte anzusetzen ist. Um diese Betreuungsleistung und die Beziehungs-
ebene zu den Familien zu erhalten, ist sie personell von der Leitung der jeweiligen Einrichtung zu 
trennen. Sie wird aktuell im Sinne einer Vertretungssituation durch Mitarbeitende des Sozialamtes 
bearbeitet. 
 
Die konzeptionellen Ansätze der „ambulanten Familienbegleitung“ und deren vorhandene Schnittstel-
len zum Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ sind in der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt. 
 
Vergleichbar der Organisation im Flüchtlingsbereich soll künftig zentral und standardisiert die Situati-
on wohnungslos gewordener Haushalte bewertet / eingeschätzt und ihre Verteilung auf die verfügba-
ren Häuser sowie die Disposition von Ein- und Umzügen in den dezentralen Obdachloseneinrichtun-
gen im Wege ordnungsbehördlicher Einweisungen nach dem Ordnungsbehördengesetz vorgenom-
men werden. 
 
Aus den unter den Ziffern 4.1. und 4.2. dargestellten Maßnahmen ergibt sich dauerhaft ein zusätzli-
cher Personalbedarf von 4,00 VZÄ Sozialarbeit, max. EGr. S 12, und 1,00 VZÄ Hausdienst, max. 
EGr. 4. Davon werden 1,00 VZÄ Sozialarbeit durch eingesparte Transferaufwendungen kompensiert, 
da der am Standort Trauttmansdorffstraße noch tätige freie Träger aus der Betreuung ausscheidet. 
Eine Übersicht über die Personalbedarfe und deren Entwicklung im Zeitablauf ist dieser Vorlage als 
Anlage 2 beigefügt. 
 
4.3. Umnutzung von nicht mehr benötigten Flüchtlingseinrichtungen und  
Prüfung weiterer Alternativen für Zwecke der Wohnungslosenhilfe 
 
4.3.1. Entwicklung vorhandener Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich 
 
Die Zahl der Zuzüge von Flüchtlingen stieg in den vergangenen Jahren drastisch an. Von 2014 auf 
2015 hat sich die Zahl mehr als verdreifacht. Im Jahr 2015 wurden der Stadt Münster fast 3.000 
Flüchtlinge zugewiesen. Noch im Januar 2016 gab es eine hohe Anzahl an Zuzügen; mit 418 Men-
schen lag die Zahl um mehr als 150 % über dem Vorjahresmonat. 
 
In dieser Zeit wurden in der Stadt in sehr großem Umfang Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlin-
ge geschaffen, neben den dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen nach dem münsterschen Unterbrin-
gungskonzept häufig als temporäre Lösungen in Containergebäuden, Häusern der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BImA), angemieteten Häusern oder Verwaltungsgebäuden.

- 9 - 
V/1046/2017 
 
Zuletzt wurden vermehrt Häuser in Holzrahmenbauweise erstellt, die deutlich bessere Raumzuschnit-
te und bauphysikalische Voraussetzungen als beispielsweise Container bieten, aber trotzdem zeitlich 
befristete Lösungen darstellen. 
 
Ab Mitte Februar 2016 wurden der Stadt Münster nur noch vereinzelt Flüchtlinge zugewiesen. Die 
Zahl der unterzubringenden Menschen ist deutlich gesunken. Daher werden seit einiger Zeit aufgrund 
der sinkenden Flüchtlingszahlen etliche der kurzfristig geschaffenen Übergangslösungen sukzessive 
abgebaut, bis Ende 2017 bereits ca. 2.700 Plätze. Das weitere Freizugsmanagement soll sich an der 
zukünftigen Entwicklung der Flüchtlingszahlen orientieren. 
 
Damit werden in erheblichem Umfang Ressourcen freigesetzt, die zum Teil die Anforderungen erfül-
len, die nach den oben geschilderten Leitgedanken an Unterbringungsmöglichkeiten für Wohnungslo-
se zu stellen sind und daher als Ersatz für die Obdachlosenunterkunft Trauttmansdorffstraße in Be-
tracht kommen. 
 
4.3.2. Anforderungen an potenzielle Standorte von Obdachlosenunterkünften 
 
Orientiert am dezentralen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge soll die Suche nach geeigneten 
Standorten diesen Kriterien folgen, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist und nicht alle Krite-
rien an jedem Standort erfüllt sein müssen: 
 Wohnraum für eine Anzahl von bis zu ca. 50 Personen. 
 Integrierte Standorte, die über das Stadtgebiet verteilt sind, eine vertretbare Anbindung an Nach-
barschaften und / oder Versorgungseinrichtungen haben und (unter Einbezug vorhandener 
Flüchtlingseinrichtungen) zu keiner Konzentration von Einrichtungen führen. 
 Angemessene Bau- und Hygienestandards werden ebenso erfüllt, wie grundsätzliche Mindest-
ausstattungsstandards (Ziel ist eine Standardmöblierung), wobei die Gebäude insgesamt so an-
gelegt und ausgestattet sind, dass weiterhin Anreize zum möglichst zeitnahen Auszug bestehen. 
 Den hohen Anforderungen an die intensive Nutzung als Obdachlosenunterkunft wird entsprochen. 
 Eine große Flexibilität in der Raumkonzeption ist wünschenswert, um eine optimale Belegung zu 
ermöglichen. 
 
Nach Einschätzung der Verwaltung ist es bei den dargestellten und zunehmenden Bedarfen für die 
Stadt Münster auf absehbare Zeit nicht realistisch, die Gesamtzahl der Plätze in Obdachloseneinrich-
tungen zu verringern. In den letzten fünf Jahren sind die Zahlen wohnungsloser Haushalte um mehr 
als ein Viertel, die der davon betroffenen Personen sogar um etwa ein Drittel angestiegen. Die Kapa-
zitäten der Einrichtungen zur Unterbringung alleinstehender wohnungsloser Männer und Frauen 
mussten im selben Zeitraum wegen der stetig steigenden Zahl der Fälle bereits erweitert werden. 
 
Neben vielen geflüchteten Menschen, die in den Wohnungsmarkt drängen oder die vermehrt in der 
Wohnungslosenhilfe ankommen, wenn begonnene Mietverhältnisse scheitern, kommen wie in vielen 
anderen Städten auch in Münster beispielsweise immer mehr Wohnungslose aus Osteuropa in die 
Stadt, wenn auch nicht in dem Umfang, wie dies in einigen Großstädten der Fall ist. Repressive Maß-
nahmen in diesem Bereich führen in der Regel lediglich zu einer Verdrängung, ohne dass die Men-
schen die Stadt mit ihrer guten Infrastruktur verlassen. Hierzu wird auch auf die Vorlage V/0600/2017 
„Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Wohnungslosenhilfe - Ergebnisse und Verfah-
rensvorschläge des interfraktionellen Arbeitskreises Wohnungslosigkeit“ verwiesen. 
 
Die aktuell verfügbaren Platzkapazitäten müssen daher quantitativ mindestens gesichert bleiben. Bei 
einer Größenordnung von ca. 200 Plätzen in der Obdachlosenunterkunft Trauttmansdorffstraße und 
orientiert am dezentralen Unterbringungskonzept für Flüchtlinge ist bei einem Freizug folglich eine 
Verteilung auf mindestens vier Standorte zu je etwa 50 Menschen notwendig, bei kleineren Platzzah-
len entsprechend mehr Standorte.

- 10 - 
V/1046/2017 
 
 
4.3.3. Standortvorschläge 
 
Ziel war und ist vor allem die Umnutzung nicht mehr benötigter Flüchtlingseinrichtungen. Bei vielen 
frei werdenden und im Stadtgebiet verteilten Flüchtlingseinrichtungen handelt es sich um kleinere 
Unterkünfte in durchaus integrierten Lagen, häufig in bestehenden Wohngebieten außerhalb von 
Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf. Die Verwaltung hat daher die frei werdenden Kapa-
zitäten daraufhin überprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen sie für eine Nutzung als Obdach-
losenunterkünfte nach dem neuen Konzept geeignet sind. 
 
Daraus resultieren in einem ersten Schritt die folgenden Vorschläge bzw. Alternativen: 
 Sandfortskamp 6 - 12 (ca. 30 Plätze) 
Die vier Gebäude wurden schon vor längerer Zeit für diese Zwecke („besondere soziale Bedarfe“) 
durch die Wohn + Stadtbau gekauft und an die Stadt vermietet. Lediglich wegen der Notsituation 
im Flüchtlingsbereich wurde der Standort zunächst anders genutzt. Die Gebäude erfüllen die Kri-
terien nach Standort und Bausubstanz gut, die Unterbringung ist bei angemessener Flexibilität 
und Ausstattung möglich. In der Betreuung werden insbesondere die Aspekte der Belegungsdich-
te und der Anreize für Auszüge eine Rolle spielen. 
 Hoher Heckenweg 170 - 184 (ca. 50 Plätze) 
Für diese BImA-Gebäude ist grundsätzlich ein Verkauf geplant. Sie werden derzeit als Flücht-
lingseinrichtung genutzt. Zumindest temporär ist die Weiternutzung möglich, bis die Pläne zur 
Entwicklung der Häuserreihen im Bereich Hoher Heckenweg / Markweg konkretisiert werden. Bis 
zu dem Zeitpunkt ist die Nutzung eines Teils der Gebäude zur Unterbringung wohnungsloser 
Haushalte möglich und im Einzelfall mit der BImA (auch hinsichtlich eines Mietzinses) abzustim-
men. In Abhängigkeit von den weiteren Planungen soll eine unbefristete Nutzung für Zwecke der 
Wohnungslosenhilfe geprüft und angestrebt werden. 
 
Die Gebäude der Trauttmansdorffstraße 77 bis 87 sollen sukzessive freigezogen werden. Nach ei-
nem Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die Umzüge zur Belegung der Standorte 
Sandfortskamp und Hoher Heckenweg vorbereiten und organisieren. Durch die bisherigen Nutzungen 
als Flüchtlingseinrichtungen ist eine angemessene Ausstattung mit Möbeln und Einrichtungsgegen-
ständen vorhanden. Eventuell bei Freizug und Herrichtung entstehende geringe Renovierungs- und 
Reparaturkosten können im laufenden Budget getragen werden. 
 
4.3.4. Weitere Standortsuche 
 
Die weitere Suche nach geeigneten Standorten ist außerordentlich schwierig. Zahlreiche nicht mehr 
benötigte Flüchtlingseinrichtungen und -standorte mussten bzw. müssen an die Eigentümer zurück-
gegeben werden. Vor allem sind viele andere Einrichtungen auf Flächen entstanden, die aufgrund der 
vom Bund beschlossenen Lockerungen im Baurecht nur das Wohnen von Flüchtlingen ermöglichen. 
Andere Nutzungen scheiden dort aus (Kindertageseinrichtungen, Obdachloseneinrichtungen usw.). 
 
Zur erfolgreichen Umsetzung der Vorlage sind daher weitere Lösungen für Zwecke der Wohnungslo-
senhilfe zu prüfen. Die Verwaltung schlägt vor, die Alternativen 
 Anmietungen, 
 Kauf von BImA-Häusern, 
 weitere Gebäude in Holzrahmenbauweise und 
 Neubau von Häusern 
in die anstehenden Überlegungen einzubeziehen.

- 11 - 
V/1046/2017 
Nach Abschluss der Prüfungen wird die Verwaltung den Gremien Vorschläge für weitere Standorte 
geeigneter Übergangseinrichtungen für Wohnungslose vorlegen. Ziel ist es, einen Entscheidungsvor-
schlag im ersten Halbjahr 2018 zu entwickeln und Entscheidungen dazu spätestens nach der Som-
merpause vorzubereiten. Dazu soll die Darstellung der notwendigen baulichen Maßnahmen gehören, 
um die Gebäude den Bedarfen des Nutzerkreises anzupassen. Ob z. B. auch Kauf-, Neubau- oder 
Anbaumaßnahmen zu prüfen sein werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. In Abwägung von 
Kosten und Nutzen wird dies bei den Vorschlägen der Verwaltung ggf. berücksichtigt, wenn sich ent-
sprechende Immobilien / Flächen anbieten sollten.  
 
5. Weitere Maßnahmen und Absprachen 
 
5.1. Abstimmung mit der Vermieterin 
 
In Gesprächen mit der Wohn + Stadtbau, der Eigentümerin der Gebäude der städtischen Obdachlo-
seneinrichtung am Standort Trauttmansdorffstraße 77 bis 87, wurden die Planungen zur Auflösung 
der Einrichtung besprochen und das weitere Verfahren abgestimmt. Die Überlegungen der Verwal-
tung werden von dem Wohnungsunternehmen vollinhaltlich mitgetragen. 
 
Nach einer Entscheidung des Rates der Stadt Münster über diese Vorlage soll daher eine formelle 
Kündigung durch das Amt für Immobilienmanagement ausgesprochen werden. Formell wird der Ter-
min bei einer Kündigungsfrist von einem Jahr im Jahr 2019 liegen. Dies steht dem ambitionierten Ziel 
eines Freizugs zum Jahreswechsel 2018/2019 aber nicht entgegen. Gemeinsames Ziel ist es, die 
einzelnen Gebäude der Anlage nach und nach freizuziehen, sobald die Belegungszahlen dies zulas-
sen. Für sie soll die technische Versorgung dann unterbrochen und eine wirksame Sicherung vorge-
nommen werden. Ein sukzessiver Abriss scheidet aus wirtschaftlichen und technischen Gründen aus. 
 
Rechtzeitig vor dem letzten Freizug sollen die Planungen für einen sich zeitnah anschließenden Ge-
samtabriss der Obdachloseneinrichtung durch die Wohn + Stadtbau vorgenommen werden. Mit die-
ser Aufgabe des Standortes Trauttmansdorffstraße ergeben sich dann mittel- und langfristig diverse 
Einspar- bzw. Ertragspotentiale. Die Bewirtschaftung der technisch abgängigen und daher höchst 
unwirtschaftlichen Anlagen entfällt, durch den Betrieb kleinerer dezentraler Obdachlosenunterkünfte 
werden Einsparungen bei den Betriebskosten erwartet, die noch nicht beziffert werden können. 
 
5.2. Perspektiven für den verbleibenden Standort 
 
Die Wohn + Stadtbau hat inzwischen Kontakt zur Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) aufge-
nommen, um die Möglichkeiten für eine Vermarktung des Geländes für gewerbliche Zwecke zu erör-
tern. Der Standort Trauttmansdorffstraße 77 bis 87 profitiert u. a. von der guten verkehrstechnischen 
Erreichbarkeit sowohl der Innenstadt Münsters als auch der überörtlichen Verkehrswege. Die Nach-
frage nach Gewerbegrundstücken ist aufgrund der hervorragenden Verkehrsanbindung im Teilmarkt 
Zentral-Süd besonders hoch und überwiegt bei weitem das Angebot an geeigneten Flächen. 
 
Die Prägung durch das Umfeld bedingt, dass die Flächen aus Sicht der WFM in Richtung von gewer-
begebiets-typischen Nutzungen entwickelt werden könnten. Der Standort wäre sowohl für Unterneh-
men aus den Bereichen Produktion und Handwerk als auch für Großhandelsbetriebe geeignet. Eine 
Entwicklung als Dienstleistungsstandort wäre aus Sicht der WFM aufgrund des eingeschränkten 
Marktpotentials in der für diese Nutzung dezentralen Lage allerdings nicht anzustreben. Die WFM 
geht davon aus, dass aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Grundstücken ein angemesse-
ner Verkaufspreis erzielt werden könnte. Zu erwartende Erträge würden einen Teil der entstehenden 
Aufwendungen für die Umsetzung des Konzepts für Menschen in städtischen Obdachloseneinrich-
tungen im Konzern Stadt kompensieren. Auch hier kann der Umfang jedoch nicht beziffert werden. 
 
Im Rahmen einer Komplettvermarktung einschließlich der städtischen Flächen der Kindertagesein-
richtung würde - bei einer Teilung in maximal zwei Grundstücke - der zusätzliche Erschließungsauf-
wand entfallen, so dass eine solche Variante aus Sicht der WFM grundsätzlich zu bevorzugen wäre. 
Zu dieser Frage wird auf die folgenden Ausführungen zur vorhandenen Kindertageseinrichtung ver-
wiesen.

- 12 - 
V/1046/2017 
 
5.3. Kindertageseinrichtung Trauttmansdorffstraße 73  
(Sozialpädagogisches Zentrum) der AWO 
 
Mit dem interfraktionellen Arbeitskreis Wohnungslosigkeit wurde verabredet, parallel zu dem Projekt 
zur Weiterentwicklung der Obdachlosenunterkunft Trauttmansdorffstraße auch zu prüfen, ob die Kin-
dertageseinrichtung Trauttmansdorffstraße 73 (Sozialpädagogisches Zentrum) der AWO fortgeführt 
werden soll. Die Prüfungsergebnisse hierzu sollten gleichzeitig mit dieser Vorlage vorgelegt werden. 
 
Für das Kindergartenjahr 2017/2018 mussten für den Wohnbereich Berg Fidel weitere Kitaplätze inte-
rimsweise sofort geschaffen werden, um den akuten Rechtsanspruch zu sichern. In der im selben 
Wohnbereich gelegenen städtischen Kindertageseinrichtung Berg Fidel wird übergangsweise eine 
weitere Gruppe mit 10 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren im Hauptgebäude angeboten. Weitere zu-
sätzliche Interimsangebote können zurzeit nicht ausgeschlossen werden, um gegebenenfalls kurzfris-
tige bedarfsgerechte Angebote zu schaffen. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Standort Trauttmansdorffstraße 73 zur weiteren notwendigen 
Rechtsanspruchssicherung von Kitaplätzen zunächst nicht aufzugeben, da diese Plätze weiterhin für 
den gesamten Wohnbereich benötigt werden. Der Träger der Kindertageseinrichtung wurde in den 
Gesprächen zur Organisation der Weiterentwicklung der Obdachlosenunterkunft Trauttmansdorff-
straße darauf verwiesen, die weitere Zukunft der auf dem benachbarten städtischen Grundstück von 
ihm betriebenen Kindertageseinrichtung in direkter Absprache mit dem städtischen Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien zu klären. 
 
5.4. Gespräche mit den Kooperationspartnern/-innen 
 
Alle am neuen Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtungen 
und der Entwicklung des Standortes Trauttmansdorffstraße beteiligten Kooperationspartner/-innen 
sind über die aktuellen Entwicklungen und Planungen informiert. Neben den beteiligten städtischen 
Ämtern (Amt für Immobilienmanagement, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und Amt für Ge-
sundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten) sind Gespräche mit der Wohn + Stadtbau, der 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH und der AWO als Trägerin des sozialarbeiterischen Angebotes 
sowie der Kindertageseinrichtung geführt und zum Prozess Vereinbarungen getroffen worden. 
 
Der Europa.Brücke.Münster (Bischof-Hermann-Stiftung) ist in den regelmäßigen Absprachen mit der 
Verwaltung und im Gespräch mit dem interfraktionellen Arbeitskreis Wohnungslosigkeit über die Pla-
nungen berichtet worden. Im weiteren Prozess werden Absprachen dazu angestrebt, wie die Euro-
pa.Brücke.Münster in die Betreuung und Bedarfsklärung des von ihr vermittelten Personenkreises 
(Wohnungs- und Arbeitssuche, Rückkehrberatung etc.) weiter eingebunden werden kann. Die Polizei, 
die örtliche Primusschule sowie der so genannte „runde Tische“ der Akteure, die sich für die Men-
schen in der Obdachlosenunterkunft Trauttmansdorffstraße engagieren, wurden mündlich über an-
stehende Überlegungen mit dem Ziel einer Aufgabe des Standorts informiert. 
 
6. Aspekte zur Deckung zusätzlicher Finanzbedarfe 
 
6.1. Personalaufwendungen 
 
Von den zusätzlichen Bedarfen zur Finanzierung der Personalaufwendungen können 1,00 VZÄ Sozi-
alarbeit ab dem 01.01.2019 über eingesparte Transferaufwendungen kompensiert werden, wenn die 
Betreuungsarbeit der AWO vor Ort endet. Mit dem bisherigen Freizug von Flüchtlingseinrichtungen 
wurde bereits Personal im Flüchtlingsbereich abgebaut. Bleibt es beim geplanten weiteren Abbau von 
Betreuungskapazitäten, werden - sofern keine erneuten Zuzüge erfolgen - zum Jahreswechsel 
2017/2018 voraussichtlich noch gut 2.600 Plätze in Flüchtlingseinrichtungen zu betreuen sein. Kommt 
es danach weiterhin zu Auszügen oder auch Rückreisen/Rückführungen, könnten schon im weiteren 
Verlauf des Jahres 2018 personelle Ressourcen frei werden, die den Bedarf in der Wohnungslosen-
hilfe kompensieren könnten.

- 13 - 
V/1046/2017 
Orientiert an einem zu erwartenden, verlangsamten Auszug aus Flüchtlingseinrichtungen ist es nicht 
unrealistisch, dass die personelle Besetzung die Betreuungsschlüssel etwa zur Jahresmitte 2018 
überschreitet. Dann würde die weitere Kompensation der Bedarfe im Obdachlosenbereich beginnen. 
Zur Verdeutlichung: Mit einem Abbau von weiteren 300 Plätzen in Flüchtlingseinrichtungen würde 
dann eine vollständige Kompensation der personellen Bedarfe aus dieser Vorlage erreicht (weitere 
3,00 VZÄ; 1,00 VZÄ im Hausdienst entsprechend bereits bei 100 Plätzen weniger). 
 
Dabei spielen aber noch verschiedene Unwägbarkeiten eine Rolle, z. B. 
 entsteht durch Übernahme der Einrichtungen freier Träger zum Jahreswechsel 2017/2018 zu-
nächst eine personelle Unterbesetzung bei der Stadt (auf der anderen Seite werden erhebliche 
Transferaufwendungen eingespart - ca. 1,7 Mio €), 
 kann die weitere Entwicklung der Zuweisungssituation derzeit nicht prognostiziert werden, ebenso 
wie Auswirkungen aus Veränderungen der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge des Landes 
(Anrechnungsquote, Effekte einer Schließung), 
 ist zu erwarten, dass sich der Auszug aus Flüchtlingseinrichtungen verlangsamen wird, da insbe-
sondere die Personenkreise längerfristig in den Einrichtungen verbleiben, die auf dem Woh-
nungsmarkt nur schwer Fuß fassen (z. B. sehr große Familien, alleinstehende Männer). 
 
6.2. Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen 
 
Mit den Standortvorschlägen dieser Vorlage für dezentrale Obdachloseneinrichtungen sind keine au-
ßerplanmäßigen Aufwendungen zu erwarten, da eine angemessene Ausstattung vorhanden ist und 
geringe Renovierungs- und Reparaturkosten im laufenden Budget getragen werden können. 
 
Wenn die Verwaltung weitere Standorte für dezentrale Obdachloseneinrichtungen vorschlägt, sollen 
die Kosten für notwendige Anmietungen, bauliche Veränderungen sowie eventuelle Kauf-, Neubau- 
oder Anbaumaßnahmen ermittelt und deren Finanzierung zur Entscheidung vorgeschlagen werden. 
Die Maßnahmen sollen dann mit Deckungsvorschlägen versehen werden. Es ist jedoch überhaupt 
nicht absehbar, ob und ggf. in welchem Umfang Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen erforder-
lich werden. Finanzielle Auswirkungen können also noch nicht dargestellt werden. 
 
An dieser Stelle ist auf die erwarteten Erträgen hinzuweisen, die durch eine Vermarktung der Flächen 
an der Trauttmansdorffstraße zu erwarten sind und die einen Teil der Auszahlungen im Konzern Stadt 
kompensieren würden. Auch hier können die finanziellen Auswirkungen aber nicht beziffert werden. 
 
6.3. Weitere Effekte 
 
Über die Wirkungen im Bereich der Personalaufwendungen sowie der Investitionsmaßnahmen hinaus 
würden mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zudem folgende Effekte einhergehen, 
über deren Art und Umfang noch gesondert berichtet wird: 
 In kleinteiligen und dezentralen Unterbringungslösungen wird der Einsatz eines Sicherheitsdiens-
tes entbehrlich oder deutlich reduzierter sein, was zu weiteren Einsparungen führt. 
 Die Verweildauer der Menschen im kommunalen System der Wohnungslosenhilfe wird verkürzt, 
Betreuungs- und Unterbringungskosten werden eingespart. Da die Haushalte ganzheitlich betreut 
werden, ist von einer erheblichen präventiven Wirkung auszugehen. Kommunale Aufwendungen 
zur Intervention z. B. bei Schulabsentismus, Hilfen zur Erziehung usw. werden reduziert. 
 
7. Weiteres Verfahren 
 
Nach einer Zustimmung zu dieser Vorlage wird die Verwaltung die dargestellten Maßnahmen zur 
Umsetzung der formulierten Ziele umsetzen bzw. fortführen. Wie bisher werden die beteiligten Koope-
rationspartner/-innen, vor allem aber die betroffenen Menschen in die weiteren Schritte einbezogen.

- 14 - 
V/1046/2017 
 
Ein wichtiger nächster Schritt ist die Suche nach weiteren dezentralen Unterkünften durch Umnutzung 
von nicht mehr benötigten Flüchtlingseinrichtungen oder weitere Alternativen für Zwecke der Woh-
nungslosenhilfe. Vorschläge wird die Verwaltung den Gremien vorlegen. Mit den vorgeschlagenen 
und weiteren Standorten wird die Verwaltung über die bisherigen Schritte hinaus das Auszugsma-
nagement für die Obdachloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße forcieren, um die Bewohner/-innen 
dezentral intensiver begleiten zu können und gleichzeitig den bisherigen Standort zu entlasten. In 
Abhängigkeit von den Auszügen werden die Gebäude der Trauttmansdorffstraße sukzessive stillge-
legt, mit dem ambitionierten Ziel, den Standort zum 31.12.2018 vollständig aufzugeben. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage 1 - Konzept ambulante Familienbegleitung und Projekt Einwanderung gestalten NRW

12331 Zeichen

... 
Anlage 1 
 
 
Zur Vorlage V/1046/2017 Neues Konzept für Menschen in städtischen Obdachlosenein-
richtungen - Entwicklung des Standortes Trauttmansdorffstraße 
 
Konzeptionellen Ansätze der „ambulante Familienbegleitung“ und deren vorhandene 
Schnittstellen zum Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ 
 
 
Ausgangslage 
 
Die Ausgangslage und die aktuelle Wohn- und Betreuungssituation in der Obdachlosenein-
richtung Trauttmansdorffstraße sind in der Vorlage detailliert dargestellt. Auf die dortigen 
Ausführungen wird verwiesen. 
 
Zielgruppe 
 
Seit einigen Jahren leben am Standort Trauttmansdorffstraße nahezu ausschließlich woh-
nungslose Personen mit Migrationsvorgeschichte. Viele Bewohnerinnen und Bewohner sind 
ehemalige Flüchtlinge, oftmals langzeitgeduldete Menschen mit unsicherer Bleibeperspekti-
ve. Die Familien sind zum Teil im Rahmen des Balkankonfliktes nach Deutschland gekom-
men und halten sich schon längerfristig in kommunalen Einrichtungen auf. Sie beziehen 
größtenteils Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Vielfach handelt 
es sich um große Familien mit Multiproblemlagen. Die Biografien sind zumeist durch mehrfa-
ches Ein- und Ausreisen gekennzeichnet. Einige Personen verfügen über eine Aufenthaltser-
laubnis, meist aus humanitären Gründen. 
 
Der Personenkreis konnte in der Vergangenheit kaum von Integrationsangeboten profitieren 
und ist auch weiterhin von vielen unterstützenden Maßnahmen ausgeschlossen. Die damit 
verbundene Perspektivlosigkeit führt vielfach zu Regression und gesellschaftlicher Ausgren-
zung. An verschiedenen Stellen treten dadurch erhebliche Schwierigkeiten und soziale Prob-
lemlagen auf. 
 
Es gibt einerseits verschiedene Personen, die sich trotz aller rechtlichen und sozialen 
Hemmnisse um Bildung und Arbeit bemühen und sich aktiv in die Gesellschaft einbringen 
wollen. Dem Sozialamt sind andererseits überwiegend Familien mit basalen Problemlagen 
bekannt, die häufig in einem multiplen Kontext stehen, wie zum Beispiel 
− geringe deutsche Sprachkenntnisse,  
− Analphabetismus,  
− unregelmäßiger Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen, 
− erzieherische Schwierigkeiten, 
− häusliche Gewalt, 
− gesundheitliche Probleme, 
− Suchterkrankungen, 
− Wohnungslosigkeit oder  
− Kriminalität. 
 
Die Familien haben aufgrund der individuellen Problemlagen, gepaart mit ihrem unsicheren 
aufenthaltsrechtlichen Status, kaum Zugänge zum freien Wohnungsmarkt.

- 2 - 
... 
Zielsetzung 
 
Sowohl im Bereich der Unterbringung, als auch in der Gewährleistung von Integrationsange-
boten sind Hilfsangebote für diesen Personenkreis zugänglich zu machen. Ein passgenaues 
Betreuungs- und Begleitungssetting ist zu entwickeln und soll bereitgestellt werden. Ziel ist 
es, über tragfähige Hilfeangebote insbesondere 
− die Integration in die Stadtgesellschaft zu fördern,  
− Teilhabechancen und Perspektiven in den Bereichen Bildung und Arbeit aufzuzeigen, 
− Zugang zu privatem Wohnraum und dauerhaftes Mietwohnen zu forcieren. 
 
Ambulante Familienbegleitung 
 
Um die Angebote der Wohnungslosenhilfe der Stadt Münster für die beschriebene Zielgrup-
pe nachhaltig weiterzuentwickeln und soziale Folgekosten zu vermeiden oder zu reduzieren, 
können die erfolgreichen Unterbringungskonzepte für geflüchtete Menschen hier adaptiert 
werden. Eine Annäherung der Fachdienste des Sozialamtes und eine kooperative Bearbei-
tung tragen dazu bei, die personellen und sachlichen Ressourcen zur Unterbringung, Ver-
sorgung und Betreuung des Personenkreises möglichst optimal einzusetzen. 
 
Bereits Anfang des Jahres 2017 wurden sechs Familien aus der Trauttmansdorffstraße mit 
Leistungsanspruch nach AsylbLG in verschiedenen kommunalen Flüchtlingseinrichtungen 
untergebracht, um den Standort zu entlasten. Die Erfahrungen zeigen, dass die Arbeit mit 
langzeitgeduldeten Menschen in vielen Bereichen an Grenzen stößt und aufgrund der oben 
beschriebenen multiplen Problemlagen und verfestigten Strukturen einen erheblichen Mehr-
aufwand in der Betreuung bedeutet. Dieser erhöhte Bedarf im Kontext einer nachholenden 
Integration übersteigt die konzeptionell vorgesehenen Kapazitäten der üblichen Betreuung in 
kommunalen Einrichtungen und macht eine zusätzliche Begleitung erforderlich.  
 
Es ist daher erforderlich, ein erweitertes Konzept zur ambulanten Begleitung dieser Familien 
mit einem erhöhten Integrationsbedarf zu entwickeln und zu konzipieren. Dabei geht es nicht 
darum, bereits bestehende Angebote der Beratung und Unterstützung, wie z. B. Maßnahmen 
der Jugendhilfe, zu ersetzen. Vielmehr soll durch ein individuelles Case- und Caremanage-
ment der Zugang zu vorhandenen Unterstützungsleistungen optimiert und koordiniert sowie 
die erforderliche Vernetzung mit dem Regelsystem sichergestellt werden.  
 
Im Rahmen dieses Konzeptes sollen sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt werden, die 
die Familien kontinuierlich in den verschiedenen Unterkünften begleiten. Der pädagogische 
Bedarf für die Familien wird dabei in Absprache mit der einrichtungsgebundenen Sozialarbeit 
erfasst. 
 
Für die Begleitung der Familien mit multiplen Problemlagen wird ein individuell abgestimmter 
Hilfeplan erstellt, in dem die Ressourcen und Bedarfe der einzelnen Familienmitglieder de-
tailliert erfasst sind. Handlungsleitende Themen in einem ganzheitlichen Beratungsansatz 
sind zum Beispiel:  
− frühkindliche Förderung, 
− Gesundheitsvorsorge, 
− Schulverweigerung und -absentismus, 
− Bildung und Übergänge, 
− Zugang zu Hilfen zur Erziehung und unterstützenden Familienhilfen, 
− Aufenthaltsstatus und Integration in die Stadtgesellschaft,  
− Existenzsicherung / Zugang zum Arbeitsmarkt, 
− Gewalt, Kriminalität, Strafverfolgung,

- 3 - 
... 
− traditionelles Rollenverständnis und kulturelle Aspekte sowie 
− Übergang in privaten Wohnraum. 
 
Eine enge Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren, darunter insbesondere mit dem Kom-
munalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, wird sichergestellt. 
Gemeinsame Fallkonferenzen können dazu dienen, ein gemeinsames Fallverständnis zu 
entwickeln und die unterschiedlichen Unterstützungsangebote aufeinander abzustimmen. 
 
In einem längerfristig angelegten Hilfeangebot bleiben, auch zum Beispiel im Fall einer tem-
porären Differenz mit der Einrichtungsleitung, die Betreuungsleistung und die Beziehungs-
ebene zu den Familien erhalten. Mit diesem kontinuierlichen, wertschätzenden und ressour-
cenorientierten Ansatz entstehen tragfähige Beziehungen. Unter besonderer Berücksichti-
gung kultureller Aspekte wird die Integration in die Stadtgesellschaft gefördert. 
 
Die Fachkräfte begleiten im ersten Schritt das Auszugsmanagement aus der Trauttmans-
dorffstraße und kontaktieren die ausgewählten Familien schon im Voraus. Der Umzug wird 
mit den Familien vorbereitet. Die Begleitung wird in den zugewiesenen Übergangseinrich-
tungen weitergeführt. Im Falle eines Umzuges in privaten Wohnraum werden die Nachbe-
treuung und die Installation von weiteren begleitenden Hilfen bedarfsorientiert gewährleistet. 
Längerfristig steht dann die Begleitung der Familien in den verschiedenen kommunalen Un-
terbringungseinrichtungen sowie des angestrebten Übergangs in privaten Wohnraum im Fo-
kus. 
 
Personelle Ressourcen 
 
Für eine wirksame „ambulante Familienbegleitung“ ist für die Begleitung von bis zu 20 Haus-
halten mindestens je eine Vollzeitstelle erforderlich. Es ist aktuell davon auszugehen, dass 
bei rund 200 Unterbringungsplätzen etwa 40 Haushalte längerfristig zu begleiten sind. Hier-
für ist eine erweiterte Personalausstattung von zusätzlich zwei Vollzeitstellen im Sozialamt 
erforderlich.  
 
Nachhaltigkeit 
 
Das Konzept der ambulanten Familienbegleitung soll in Verbindung mit den im Rahmen des 
Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ gewonnenen Erfahrungen weiterentwickelt und 
verstetigt werden. Für die in den kommunalen Unterkünften untergebrachte Zielgruppe der 
langzeitgeduldeten Menschen sind die Handlungsansätze nachhaltig nutzbar. Eine Übertra-
gung der Handlungsstrategien und Vernetzungsstrukturen auf weitere Zielgruppen mit ähn-
lich hohem Betreuungs- und Integrationsbedarf ist angezeigt. 
 
Schnittstellen zum Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ 
 
Im Mai 2017 ist das Integrationsprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ gestartet (vgl. Vorla-
ge V/0119/2017), das in der Fachstelle „Betreuung von Flüchtlingen“ im Sozialamt sowie in 
der Ausländerbehörde angesiedelt ist. In diesem vom Land NRW geförderten Projekt werden 
langjährig geduldete Familien in den Fokus genommen, die Asylbewerberleistungen bezie-
hen und in kommunalen Einrichtungen untergebracht sind. Insbesondere mit Blick auf die 
minderjährigen Kinder geht es um eine Verbesserung der Teilhabechancen in der Stadtge-
sellschaft und die Entwicklung von Bleibeperspektiven. Das Projekt zielt insbesondere auf 
wirksame Veränderungen der vorhandenen Netzwerkstrukturen. In der Verzahnung des Pro-
jektes mit dem beschriebenen Ansatz „ambulante Familienbegleitung“ sind positive Syner-
gieeffekte zu erwarten. Die ambulante Familienbegleitung soll in das Projekt mit einbezogen 
und die dort gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse direkt in die Weiterentwicklung des 
Konzeptes einfließen.

- 4 - 
 
Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ - Kurzdarstellung 
 
Verortung 
 
Das Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ ist im Dezernat für Soziales, Integration, Kultur 
und Sport der Stadt Münster verortet. Eine Koordinationsstelle (1,00 VZÄ) ist beim Sozialamt 
eingerichtet. Die zweite Koordinationsstelle (0,50 VZÄ) sowie eine Stelle für Administration 
sind der Ausländerbehörde zugeordnet. Die Federführung für das Projekt liegt beim Sozial-
amt der Stadt Münster. 
 
Im Rahmen des Modellprojektes soll die dezernats- und ämterübergreifende Zusammenar-
beit intensiviert und ausgebaut werden. Verschiedene Ämter und kommunale Einrichtungen, 
wie zum Beispiel das Amt für Schule und Weiterbildung, das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien, das Kommunale Integrationszentrum oder das Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten werden in unterschiedlicher Intensität mit den jeweils erforder-
lichen Fachbereichen an dem Modellprojekt mitwirken. 
 
Zielgruppe 
 
Zielgruppe des Projektes sind Familien mit minderjährigen Kindern, die  
− bereits seit mehreren Jahren mit Duldungsstatus in Münster leben,  
− Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und  
− in kommunalen Unterbringungseinrichtungen leben. 
 
Es handelt sich um abgelehnte Asylbewerber, die derzeit nicht in ihre Heimat abgeschoben 
werden können. Ein hoher Anteil der Projektzielgruppe stammt aus den Westbalkanstaaten. 
 
Ziel 
 
Übergeordnetes Projektziel ist, die Teilhabechancen der beschriebenen Zielgruppe und hier 
besonders der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erhöhen. Durch eine ver-
netzte Zusammenarbeit und die Einführung eines Case-Managements sollen die Familien 
dabei gezielt unterstützt werden, die für ein dauerhaftes Bleiberecht erforderlichen Integrati-
onsleistungen zu erbringen. 
 
Handlungsfelder / Schwerpunkt 
 
Der Handlungsschwerpunkt wird in den Bereichen Bildung, Arbeit und Wohnen verortet sein. 
Institutionsübergreifend soll zunächst eine Einschätzung zu den Problem- und Bedarfslagen 
der Zielgruppe sowie zu möglichen Lösungsstrategien gewonnen werden. Gemeinsam soll 
eruiert werden, welche Handlungsansätze verfolgt werden und welche zielgruppenspezifi-
schen Maßnahmen ggf. bereits bestehen. Dabei soll auch die Expertise weiterer Akteure 
einbezogen werden, insbesondere der Agentur für Arbeit, der freien Träger der Wohlfahrts-
pflege, der Flüchtlingsberatungsstellen oder der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstüt-
zung Asylsuchender e.V. (GGUA). Gemeinsame Fallkonferenzen mit unterschiedlichen mul-
tiprofessionellen Settings sollen etabliert werden. Sie schaffen die Grundlage für den Einsatz 
eines passgenauen Case-Managements. 
 
Im letzten Projektabschnitt wird es darum gehen, die Erfahrungen auszuwerten und Verein-
barungen zur Verstetigung der neu implementierten Arbeitsweisen zu treffen. Hier ist zu klä-
ren, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind, um die aufgebauten Strukturen auch 
nach Beendigung des Modellprojektes verlässlich aufrechtzuerhalten und diese stetig weiter-
zuentwickeln.

Beratungsverlauf (8)

10.01.2018 Integrationsrat
TOP 2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.03.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Trauttmansdorffstraße 73
  • Heckenweg 170
  • Sandfortskamp 6
  • Hoher Heckenweg 170
  • Markweg
  • Schwarzer Kamp 59

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1046/2017
Typ
Vorlagen
Datum
05.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37