V/0814/2010
Stiftung Magdalenenhospital: Änderung der Stiftungsprogramme "Förderung altenfreundlicher Wohnungen" und "Hilfen zum Umzug"
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Berichtsvorlage
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V/0814/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen Betrifft Stiftung Magdalenenhospital: Änderung der Stiftungsprogramme "Förderung altenfreundlicher Wohnungen" und "Hilfen zum Umzug" Beratungsfolge 02.12.2010 Stiftungskommission Bericht 19.01.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 16.02.2011 Hauptausschuss Bericht 16.02.2011 Rat Bericht Bericht: 1. Die Stiftungsprogramme 1.1 Förderprogramm „Altenfreundliche Wohnungen“ Das vom Rat der Stadt Münster 1987 beschlossene Programm der Stiftung Magdalenenhospital zur Förderung "Altenfreundlicher Wohnungen" hat in den vergangenen Jahren jeweils das ge- setzte Ziel, Wohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger so herzurichten, dass ein Verbleib der Menschen in den Wohnungen ermöglicht wurde, erreicht. Das Stiftungsprogramm wurde zum Ende der 80er Jahre initiiert durch die damaligen Erfordernisse des Wohnungsmark- tes. Da geeignete, altengerechte Wohnungen in ausreichender Anzahl fehlten, förderte die Stif- tung den Verbleib der Menschen in ihren Wohnungen. Das Sozialamt und das Amt für Woh- nungswesen sind Kooperationspartner und setzen das Förderprogramm durch intensive fachliche und organisatorische Beratung um. Die jährlich aus den Erträgen der Stiftung für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel wurden überwiegend ausgeschöpft. Die Mittelvergabe erfolgte auf der Grundlage von Richtlinien, die der Rat parallel zur Einrichtung des Förderprogramms be- schloss. Anpassung der Förderrichtlinien im Jahr 2001 Der Wunsch älterer Menschen, in ihren Wohnungen zu verbleiben, war auch zu Beginn der 2000er Jahre ungebrochen und damit auch der Bedarf für Einzelförderungen über das Stiftungs- programm. Um in den Folgejahren fachlich, organisatorisch und auch finanziell auf die Bedarfsla- ge reagieren zu können, wurden 2001 die Vergaberichtlinien gezielter ausgerichtet. Kern der Novellierung war die Anpassung der Altersuntergrenze für Antragstellerinnen und An- tragsteller auf 65 Jahre, die Einführung von Einkommensgrenzen sowie die Neufassung des Vorlagen-Nr.: V/0814/2010 Auskunft erteilt: Herr Claahsen Ruf: 492 59 03 E-Mail: Claahsen@stadt-muenster.de Datum: 28.10.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0814/2010 Maßnahmenkataloges. Da eine bedarfsgerechte Förderung im Sinne der Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit zugrunde liegen sollte, orientierten sich die Einkommensgrenzen ab 2001 an der Abgabenordnung (AO) und das Förderprogramm konzentrierte sich auf die Bereiche "Maßnah- men zum Erhalt der Wohnung" und "Einrichtung eines altengerechten Bades". 1.2 Gewährung finanzieller Mittel für „Hilfen beim Umzug für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen“ Seit 1995 wird in der Wohnberatung der Stadt Münster das Angebot der Wohnraumanpassungs- beratung vorgehalten. Die Ausweitung des Leistungsangebotes der Wohnberatung um organisa- torische und finanzielle Hilfen beim Umzug im Rahmen des Förderprogramms „Hilfen beim Woh- nungstausch“ wurde 1997 im Rat beschlossen. Im Verbund mit der Wohnraumanpassungsberatung trugen diese ergänzenden Leistungen des Amtes für Wohnungswesen effektiv und effizient dazu bei, die Wohn- und Lebenssituationen so- wie die bedarfsgerechte Wohnraumversorgung älterer Menschen und Menschen mit Behinde- rungen zu verbessern. Anpassung des Förderprogramms im Jahr 2006 Mit der öffentlichen Beschlussvorlag e V/0105/2006 wurde im Mai 2006 rückwirkend für den Zeit- raum vom 01.01.2006 bis 31.12.2009 die Gewährung von jährlich 35.000 € für Hilfen beim Um- zug für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen aus Mitteln der Stiftung Magdalenenhospital bewilligt und überarbeitete Richtlinien beschlossen. Die bereit gestellten finanziellen Mittel der Stiftung Magdalenenhospital stellten eine Ergänzung der Beratungs- und Unterstützungstätigkeit des Amtes für Wohnungswesen im Rahmen der Ge- währung der „Hilfen beim Umzug“ dar. Das Angebot individueller Hilfen und finanzieller Unter- stützung stärkt die Umzugsbereitschaft und -möglichkeit der Betroffenen. Die hiermit verfolgte Zielsetzung ist, für die o. g. Zielgruppen die persönliche Wohnsituation so zu verbessern, dass möglichst langfristig ein selbständiges Wohnen in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht wird und eine vorzeitige Heimunterbringung möglichst verhindert wird. Dieses gilt auch für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (gem. § 45 c SGB XI). 1.3 Anpassung beider Stiftungsprogramme im Jahr 2010 Beide Stiftungsprogramme wurden kontinuierlich von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen. Ein Bedarf kann für beide Stiftungsprogramme bestätigt werden. Im Programm „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ war seit 2006 eine schwankende Inan- spruchnahme durch die Bürgerinnen und Bürger zu beobachten. Einerseits ist vor dem Hinter- grund der langjährigen Förderung (22 Jahre / seit 1987) davon auszugehen, dass zahlreiche Wohnungen bereits verbessert werden konnten; andererseits wurden seit Einführung der Pflege- versicherung Mitte der 90er Jahren im Bedarfsfall die dort zur Verfügung stehenden Mittel einer Stiftungsförderung voran gestellt, was zu sinkenden Antragstellungen beitrug. Neuentstehender Wohnraum wird ohnehin barriereärmer geplant. Seit 2006 - dem ersten Förderjahr des Programms „Hilfen zum Umzug“ - wird das Budget jeweils vollständig ausgeschöpft und Mehrausgaben nur dadurch vermieden, dass die Fachberatung des Amtes für Wohnungswesen die Mittel äußerst streckt, sparsam wirtschaftet und auf das nächste Förderjahr verweist, wenn meist zum 4. Quartal hin die bereitgestellten Mittel verausgabt sind. Demzufolge ist regelmäßig eine Antragsverlagerung auf den Beginn des jeweils kommenden Förderjahres zu beobachten. 3 V/0814/2010 Budgettechnische Zusammenführung der beiden Stiftungsprogramme Mit der Vorlage V/0321/2009 wurde beschlossen, beide Stiftungsprogramme ab dem Jahr 2010 unbefristet fortzuführen. Gleichzeitig wurde empfohlen, das Budget des Programms „Hilfen beim Umzug“ von 35.000 € auf 45.000 € jährlich zu erhöhen. Bei einer durchschnittlichen Auslastung des Programms „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ in Höhe von etwa 70 % schlug die Verwaltung eine Ansatzreduzierung von 100.000 € auf 70.000 € vor. Die beiden Budgetansätze wurden miteinander verbunden, sodass bei einer jeweils höheren oder geringeren Auslastung ein Mittelausgleich möglich ist. 2. Rahmenbedingungen für die Stiftungsprogramme ab dem Wirtschaftsjahr 2011 Finanzierungsrahmen Auf Grund der rückläu figen Ertragslage der letzten Jahre hat die Stiftung Magdalenenhospital ein strukturelles Defizit, bei dem - ohne Gegensteuerung - eine „Erholungsdynamik“ in der Langzeit- perspektive bis 2017 nicht allein durch eine Beschränkung der jeweiligen Stiftungszweckerfüllung auf den „Status quo“ eintreten wird, da die Überschüsse ihrer Vermögensverwaltung auch in den nächsten Jahren das erforderliche Niveau und die Rückführung des Mittelvorgriffs nicht werden abdecken können. Richtlinienänderung im Stiftungsprogramm „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ / Anpassung der Einkommens- und Vermögensfreigrenze sowie der Altersuntergrenze Eine zentrale Bedeutung für ein selbständiges Leben im Alter kommt der Wohnung und der un- mittelbaren Wohnumgebung zu. Bei zunehmender Immobilität und Hilfebedürftigkeit wird der räumliche Aktionsradius immer mehr eingesch ränkt und die Wohnung zum Mittelpunkt des tägli- chen Lebens. Die ältere Bevölkerung lebt lange in der angestammten Wohnung und will diesen Zustand möglichst lange erhalten. Wichtige Rahmenbedingungen sind die Möglichkeit des Rück- griffs auf das bekannte soziale Umfeld, die ambulanten Betreuungsstrukturen im Stadtteil und - soweit möglich - eine Wohnraumanpassung, sowohl präventiv als auch als Reaktion auf vorhan- dene Einschränkungen. Menschen mit ausreichenden finanziellen Ressourcen sind in der Lage, ihre Wohnung den sich ändernden Bedürfnissen durch Alter und Pflegebedürftigkeit anzupassen. Sozialhilfeberechtigte erhalten entsprechende Zuwendungen im Rahmen des Erforderlichen von der Sozialhilfe. Besondere Bedeutung haben daher die Stiftungsmittel für die Personen, die einerseits keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben und andererseits nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die Wohnraumanpassungsmaßnahmen komplett selbst zu finanzieren. Trotz der notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen sollen auch künftig die Mittel beider Stif- tungsprogramme bedürftigen Personen im Alter angemessenen Wohnraum ermöglichen. Zur Vergabe der Fördermittel ab dem Jahr 2011 wird die Geschäftsstelle der Kommunalen Stif- tungen, gemeinsam mit den Sozialamt und dem Amt für Wohnungswesen binnen Jahresfrist 2010 neue Richtlinien erstellen. Ziel beider Förderprogramme ist es, die zugrundeliegenden Ein- kommens- und Vermögensgrenzen anzupassen, um im Sinne des Stiftungszwecks Personen zu erreichen, die gerade über den finanziellen Möglichkeiten und Grenzen durch gesetzliche Leis- tungen liegen. Künftig sollen im Stiftungsprogramm „Förderung altenfreundlicher Wohnungen“ die bislang ge- trennten Bereiche „Errichtung eines altengerechten Bades“ und „Maßnahmen zum Verbleib in der Wohnung“ zusammengeführt werden, wobei der Schwerpunkt der Förderung bei der Einrichtung eines altengerechten Bades liegen wird. Zweidrittel aller bisherigen Anpassungsmaßnahmen 4 V/0814/2010 betreffen die bauliche Veränderung oder die Ausstattung des Bades und verursachen besonders hohe Kosten; diese können durch die Stiftungsmittel auch zukünftig nur teilfinanziert werden. Die geltende Altersuntergrenze für die Anspruchnahme der beiden Förderprogramme liegt bei 65 Jahren. Die Berichterstattung zur Gesundheitsvorsorge zeigt deutlich, dass der Bedarf nach Hil- fen aus den beiden o. g. Förderprogrammen für Seniorinnen und Senioren heute weitaus später eintritt als in den vergangenen Jahren. Deshalb wird die Stiftung Magdalenenhospital die Grenze für die Inanspruchnahme der Förderprogramme auf 70 Jahre anheben. Trotz der erforderlichen Anpassungen werden die beiden Förderprogramme auch künftig den über den Stiftungszweck definierten Personenkreis erreichen können. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0814/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.11.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37