AN/1230/2026
Nutzungsgebühren-Rückstände nach der Satzungsänderung 2024
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Grüne Anfrage nach § 4
2474 Zeichen
www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren Frau Dîlan Yazicioglu Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 23.07.2026 AN/1230/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 Nutzungsgebühren-Rückstände nach der Satzungsänderung 2024 Sehr geehrte Frau Yazicioglu, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die folgende Anfrage bezieht sich auf die Mitteilung 1057/2025 zum Umgang mit rückständi- gen, sozialleistungsrechtlich nicht erstattungsfähigen Nutzungsgebühren von städtisch unter- gebrachten geflüchteten Menschen in Folge der Satzungsänderung 2024. Vor dem Hinter- grund der zum 30.06.2026 ausgelaufenen Mahnsperre und der zum Teil erheblichen Höhe der aufgelaufenen Nutzungsgebühren-Schulden bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. In welcher Form wird beim Versand der Mahnungen nach Auslaufen der Mahnsperre nach Einzelfällen differenziert (z. B. Familiengröße, Einkommenssituation, gesund- heitliche oder soziale Härtefälle)? Welches Verfahren ist hierfür konkret vorgesehen? 2. Wie hoch sind die aktuell aufgelaufenen Rückstände insgesamt sowie im Durch- schnitt und im Höchstfall pro Familie bzw. Person, und wie viele Familien bzw. Perso- nen sind betroffen? 3. Um wie viel Euro haben sich die Einnahmen der Stadt Köln aus Nutzungsgebühren für die Unterbringung von Geflüchteten seit der Satzungsänderung 2018 insgesamt erhöht? - 2 - 4. Welche rechtlichen und verwaltungstechnischen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um bei erwiesenen Härtefällen (z. B. Alter, Krankheit, dauerhafte Zahlungsunfähig- keit) eine Niederschlagung oder einen Erlass der nicht dem Gebühren-Delta zuzuord- nenden Forderungen vorzunehmen, bei denen aus Sicht der Verwaltung ohnehin nichts einzutreiben ist? 5. Plant die Verwaltung angesichts der gestiegenen Gebühreneinnahmen, unabhängig vom Ausgang des laufenden Normenkontrollverfahrens beim OVG Münster, die Wie- dereinführung einer Härtefallregelung analog zur alten Satzung zu prüfen? Mit freundlichen Grüßen gez. Christiane Martin GRÜNE-Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- AN/1230/2026
- Typ
- Grüne Anfrage nach § 4
- Datum
- 23.07.2026
- Erstellt
- 22.07.2026 14:56