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AN/1230/2026

Nutzungsgebühren-Rückstände nach der Satzungsänderung 2024

Grüne Anfrage nach § 4 23.07.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.09.2026, TOP 12.3.2

Grüne Anfrage nach § 4

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Grüne Anfrage nach § 4

2474 Zeichen

www.gruenekoeln.de  
 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln  
 
Tel: +49 (221) 221-25919 
Fax: +49 (221) 221-24555 
gruene -fraktion@stadt-koeln.de  
An die Vorsitzende 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren 
Frau 
Dîlan Yazicioglu 
 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 23.07.2026 
AN/1230/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 
 
Nutzungsgebühren-Rückstände nach der Satzungsänderung 2024 
Sehr geehrte Frau Yazicioglu, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die folgende Anfrage bezieht sich auf die Mitteilung 1057/2025 zum Umgang mit rückständi-
gen, sozialleistungsrechtlich nicht erstattungsfähigen Nutzungsgebühren von städtisch unter-
gebrachten geflüchteten Menschen in Folge der Satzungsänderung 2024. Vor dem Hinter-
grund der zum 30.06.2026 ausgelaufenen Mahnsperre und der zum Teil erheblichen Höhe 
der aufgelaufenen Nutzungsgebühren-Schulden bitten wir die Verwaltung um Beantwortung 
folgender Fragen: 
 
1. In welcher Form wird beim Versand der Mahnungen nach Auslaufen der Mahnsperre 
nach Einzelfällen differenziert (z. B. Familiengröße, Einkommenssituation, gesund-
heitliche oder soziale Härtefälle)? Welches Verfahren ist hierfür konkret vorgesehen?  
 
2. Wie hoch sind die aktuell aufgelaufenen Rückstände insgesamt sowie im Durch-
schnitt und im Höchstfall pro Familie bzw. Person, und wie viele Familien bzw. Perso-
nen sind betroffen?  
 
3. Um wie viel Euro haben sich die Einnahmen der Stadt Köln aus Nutzungsgebühren 
für die Unterbringung von Geflüchteten seit der Satzungsänderung 2018 insgesamt 
erhöht?

- 2 - 
 
4. Welche rechtlichen und verwaltungstechnischen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, 
um bei erwiesenen Härtefällen (z. B. Alter, Krankheit, dauerhafte Zahlungsunfähig-
keit) eine Niederschlagung oder einen Erlass der nicht dem Gebühren-Delta zuzuord-
nenden Forderungen vorzunehmen, bei denen aus Sicht der Verwaltung ohnehin 
nichts einzutreiben ist? 
 
5. Plant die Verwaltung angesichts der gestiegenen Gebühreneinnahmen, unabhängig 
vom Ausgang des laufenden Normenkontrollverfahrens beim OVG Münster, die Wie-
dereinführung einer Härtefallregelung analog zur alten Satzung zu prüfen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christiane Martin  
GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

17.09.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3.2 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
AN/1230/2026
Typ
Grüne Anfrage nach § 4
Datum
23.07.2026
Erstellt
22.07.2026 14:56