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V/0544/2013/1

Bahnflächenentwicklung ehemaliger Stückgutbahnhof, Sachstand 2013

Vorlagen 24.09.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.09.2013, TOP 20

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

2518 Zeichen

V/0544/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bahnflächenentwicklung ehemaliger Stückgutbahnhof, Sachstand 2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
 
1.1. für eine Ba hnflächenentwicklung des ehemaligen Stückgutbahnhofes nach de r-
zeitigem Stand mittelfristig nicht von konkreten, wirtschaftlich darstellbaren  Re a-
lisierungschancen ausgegangen werden kann. 
 
1.2. seitens der Deutschen Bahn AG kurz - bis mittelfristig keine Verände rungsabsich-
ten hinsichtlich der Brückenbauwerke Hafenstraße bestehen. 
 
1.3. die Verwaltung beabsichtigt, die Bahnunterführungen und das Umfeld Hafenstr a-
ße städtebaulich und gestalterisch aufzuwerten. 
 
1.4. die Verwaltung weiterhin auf die DB AG einwirkt mit dem Ziel  einer langfristigen 
Entwicklungsperspektive. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den derzeitigen Eige ntümern der Flächen des 
Stückgutbahnhofes (Aurelis Real Estate bzw. Deutsche Bahn Netz AG) über eine 
städtebaulich verträgliche Nach- bzw. Zwischennutzung zu verhandeln.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Verhandlungen entstehen derzeit keine Kosten. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0544/2013/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.09.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0544/2013/1 
 
Begründung: 
 
Die Vorlage V/0544/2013 „Bahnflächenentwicklung ehemaliger Stückgutbahnhof, Sac h-
stand 2013“ wurde am 19.09.2013 im Ausschuss für Stad tplanung, Stadtentwicklung, Ver-
kehr und Wirtschaft beraten. 
 
Der Ausschuss sprach sich grundsätzlich für das in der Vorlage vorgeschlagene Vorgehen 
aus.  
 
Im Sinne der Beschlussvorlage soll das perspektivische Ziel einer Entwicklung nicht au f-
gegeben werden . Daher ist sicher zu stellen, dass mögliche Zwischennutzungen dem 
nicht entgegen stehen und keine baulichen Fakten geschaffen werden, die eine Entwic k-
lung zu einem späteren Zeitpunkt verhindern. Daher ist der Beschlusspunkt 2 entspr e-
chend zu verändern.   
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschloss ei n-
stimmig, dem Rat den so geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage zu empfehlen.  
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem so geänderten Beschlussvorschlag zu folgen.  
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hafenstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0544/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
24.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37