V/0831/2019
Errichtungsbeschluss: Neubau einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf [Wohn- und Stadtbau]
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Anlage 2_Lageplan
4375 Zeichen
Teilabriss Kita Kita/Jugendhilfeinrichtung Kita TG D2 Tiefgarage Kita Kita Tiefgarage EG -Durchgang Tiefgarage Tiefgarage Anlieferung A2aTG A2a TG A2bTG A1a TG A1b TG C2 TG C6 TG C10 TG H1 TG E1b TG E1a Tief-garage Tiefgarage II IIII III+D I+D II+SG II+D I+D II+D I+D II+SG II+D III+D I+D II+D II+D I+D II+D II+DI+D I+D II+SG I+D II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV II III II III II II II III II III II III II III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IVIII III IV IV I+D I+D I I I I+D I IV IIIIV III V IIIIV IV IIIIV IIIIV IV IIIIV IIIIV I IV IIIIV IIIIV I IV III IIIIII IV IV IV IV IV IV IV IV I III III III III IV IVIII III IV IVIIIIIIIII IVIV IIIIIIIVIVIVIV IIIIII III IIIIIIIV IIIIIIIII IVIVIV III III IIIIIIIVIV IIIIIIIIIIVIV III IIIIV IV III III IIIIV IIIIIIIII IVIVIV IV IVIII III IV IVIIIIIIIII IVIV IIIIVIV III III III II IIIII IIIII II I+D II+SG II+SG III I III II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG I II+SG II+SG II+SG II+SGII+SGII+SGII+SG II+SG III GrundschuleStart-up Zentrum TG H3 TG B1Anlieferung A2b Kita Bürgerhaus EG -Durchgang EG -Durchgang EG -Durchgang EG -Durchgang EG -Durchgang Tief-garage Josef- Suwelack- Weg Wiegandweg Keltenweg K 3 Gremmendorfer Weg Paul- Engelhard- Weg L 586Albersloher Weg Heeremansweg Wiegandweg Angelsachsenweg Angelsachsenweg Heeremansweg Albersloher Weg Albersloher Weg Angelsachsenweg Pängelantonweg Wald-bestand HölzerneTribüne Spiel- &SportrasenRasen Wiese Boulevard StandortFestzelt25 x 55 m zentraleMuldenfläche5930 m2 FreianlagenKindergarten(2.400 m2) FreianlagenKindergarten(900 m2) Freianlagen Kindergarten(1.200 m2) Freianlagen Kindergarten(1.200 m2) FreianlagenKindergarten(2.400 m2) FreianlagenKindergarten(12000 m2) Mulden 310 m2 (südl. angrenzendes Quartier)Mulde 95 m2 Mulde 230 m2 Mulde 140 m2 Mulde 140 m2 Mulden 265 m2(südl. angrenzendesQuartier) Mulde 230 m2 Mulde 140 m2 Mulden385 m2(angren-zende Straßen) Mulden385 m2(angren-zendeStraßen) Mulde 140 m2 Mulden 310 m2(südl. angrenzendes Quartier) Parken Secret Garden York- Platz Waldbestand Quartiers-platz WohnenimPark Spiel- &Sportplatz WohnenamLandschafts-park Spiel- &Sportplatz Kategorie A(2.800 m2) Kategorie B/C(1.150 m2) Spiel- & SportplatzKategorie B/C(650 m2) Rigole 340 m2 (Einzelhandel)Rigole 695 m2(öffentlicher Platz) Mulde 280 m2(Bürgerhaus) Laufbahn +Weitsprung 400 m2 Kleinspielfeld20 x 40 (800 m2) restliche Außenfläche1.400 m2 Schulhoffläche2.000 m2 Mulde 384 m2(Gebäude) Mulde116 m2 Mulde 384 m2(Gebäude) SporthalleBestand Gemeinschafts-gärten Gemeinschafts-gärten Boulevard Parken WohnenimPark Regenrückhaltebecken TT T T T T T T Höheca. 11 m Spiel- &RodelhügelHöheca. 3 m Landschaftspark Hochsitz Höhe & Größe zu klärennach Bodenuntersuchung und Ermittlung der Aushubmenge CASINO- PARK FW Garten / GemeinschaftshofWald Parklandschaft (Altbestand) Gemeinschaftsgarten mit Gartenkissen Landschaftspark - RasenLandschaftspark - Wiese öffentlicher Platz - Grünflächeöffentlicher Platz - Spiel- und AktivitätsflächeSchulhof Landschaftspark - Spiel- & Sportplatz Landschaftspark - Spiel- & Sportrasen Regenversickerung auf unterschiedlichen Flächen& Regenrückhaltung Straße / Fahrbahn GRÜN / FREIFLÄCHEN VERKEHR Baum BestandBaum Bestand - Krone angenommen Baum Neupflanzung Mischverkehrsfläche GehwegGehweg Landschaftspark Yorkplatz, PlatzflächeYorkplatz, Fahrbahn / Übergang m. Markierung Parken / RasenschotterTG Zufahrt Freifläche Kindertagesstätte (300 m2 / Gruppe) Spielplatz Kategorie B/C (1.800 m2 Gesamt)Spielplatz Kategorie A (2.800 m2 Gesamt) Schule: Schulhoffläche (2.000 m2 Gesamt)Schule: restl. Außenfläche (1.400 m2 Gesamt) Schule: Sportfelder - Kleinspielfeld (800 m2 Gesamt)- Laufbahn + Weitsprung (400 m2 Gesamt) FLÄCHEN Gehwegüberfahrt Quartier Gehwegüberfahrt Albersloher Weg Gehwegüberfahrt Boulevard BÄUME TrafokastenEINBAUTEN Stellplatz (senkrecht) Stellplatz (längs) Stellplatz (quer) SitzmöglichkeitenBestandsmauer Bushaltestelle Gehweg Albersloher Weg Bestandspoller T LEGENDE YORK - KASERNE, MÜNSTERABGABE PHASE 2 LORENZEN ARCHITEKTEN GmbHARGUS Stadt- und VerkehrsplanungARGE: IFS + MÜLLER-KALCHREUTH Stadthydrologie und WasserwirtschaftATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten N 1.1.1 Städtebaulicher MasterplanM 1:1.00030.11.2016
Anlage 1_Raumprogramm
1803 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm , York -Quartier – Baufeld C
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktu r in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 715 qm
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm)
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 in WC integrieren
A4 Garderobe 4 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8
Mehrzweck -/Bewegungs raum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
50 1
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Kindertageseinrichtung gesamt 567
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 148 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.200
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 25.07.2018
Beschlussvorlage
9552 Zeichen
V/0831/2019 V/0831/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf [Wohn- und Stadtbau] Beratungsfolge 24.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen auf dem Gelände der York -Kaserne (Baufeld C3) zur Weiterentwicklung bedarfsg e- rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rah menstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und insgesamt 70 – 75 Plätze umfasst, davon 22 u3-Plätze und 48 – 53 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentl i- chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i- bel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich Ende 2022 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 04.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 2 - V/0831/2019 3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor errichtet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen. Ein Vorschlag für ein en geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Es ist vorgesehen, dass der Investor die Einrichtung an den Träger zu vermietet. Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer inves- tiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer in vestiven Förderung einer Baumaß nahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen- dung eine Minderung der Miete verlangt. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Träger - ausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „E xtrazeit“ zu integrie- ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzune h- men. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese viergruppige Einrichtung insg. maximal 240.000 € (sie- he unten Zuschuss an den Träger). Für den Bau der Einrichtung werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewil- ligung durch das Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt an den Träger und dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 985.800 € an (für 2022 antei- lig: 244.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 118.300 € (für 2022 anteilig: 29.400 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 354.900 € (für 2022 anteilig: 88.200 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz - Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steigerungs- rate von 1,5%. Die Kindpa uschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ko s- tenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierba- ren Zuwendungen Investitionsmaßnahme 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2022 240.000 € Zuschuss an den Träger (Ausstattung) Summe aller Auszahlungen 240.000 € - 3 - V/0831/2019 Bei einer Förderung der Baukosten des Investors durch Bundes- oder Landesmittel entstehen zweck- gebundene und budgetneutrale Einzahlungen und Auszahlungen bei der Investitionsmaßnahme 0210. Diese führen nicht zu zusätzlichen Kosten für die Stadt. Die Höhe der Beträge ist aufgrund des aktuellen Planungsstandes noch nicht bekannt und wird deswegen nicht in der vorangehenden Tabel- le dargestellt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022 2023ff 88.200 354.900 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2022 2023ff 29.400 118.300 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 2023ff 244.900 985.800 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert i st insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 veranschlagt bzw. werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der ko m- menden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2022 ff. erfolgt. Begründung: 1. Allgemeines Auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne werden durch die Wohnbauentwicklung ca. 1.800 Wohneinheiten (94 EFA / 1.706 MEFA) entstehen. Hieraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Kitabedarf von 23 Gruppen. Diese verteilen sich auf insgesamt fünf Standorte (vgl. Tabelle 16b des Kindertagesbetreuungsberichtes, S.31): York-Kaserne Kita 1: 4 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH) York-Kaserne Kita 2: 4 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH) York-Kaserne Kita 3: 4 Gruppen (KonvOY GmbH) York-Kaserne Kita 4: 3 Gruppen (Stadt Münster / NRW.URBAN) York-Kaserne Kita 5: 8-9 Gruppen (Stadt Münster / NRW.URBAN) Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der viergruppigen Kindertageseinrichtung im Baufeld C3 durch die Wohn- und Stadtbau GmbH beschlossen werden. (vgl. Anlage 2). Ebenso folgen, sobald weitere Maßnahmen entscheidungsreif sind, entsprechende Vorlagen für E r- richtungsbeschlüsse. Zusätzlich zu den o.g. Einrichtungen wird die bereits bestehende, achtgruppige Kita Schatzkiste in Kombination mit einer Jugendeinrichtung durch die Wohn- und Stadtbau GmbH auf dem Gelände am Wiegandweg neu errichtet (vgl. Vorlage V/0350/2019). - 4 - V/0831/2019 2. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. Durch die Wohnbauentwicklung auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne und der Entstehung von ca. 1.800 Wohneinheiten ergibt sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf. Für die u3-Kinder soll eine Versorgungsquote von mindestens 50% erreicht werden, für die ü3-Kinder wird eine Vollversorgung angestrebt. Sowohl für die u3- als auch für die ü3 -Kinder sind daher diese und weitere Plätze in Kindertagesei n- richtungen erforderlich. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 3. Maßnahmenplanung Auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne wird die Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor, im Rahmen der Quartiersentwicklung im Baufeld C3, eine viergruppige Kindertageseinrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48-53 ü3 - Plätzen errichten. Die zweigeschossige Einrichtung wird nach den Raumempfehlungen des LWL -Landesjugendamtes, inklusive der erforderlichen Außenanlagen (Außenfläche mit Spielflächen und Spielgeräte) errichtet. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind als Anlage beigefügt. Die Fertigstellung der Einrichtung wird frühestens Ende 2022 erfolgen. 4. Vergabe der Trägerschaft Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 5. Fazit Mit dem Ausbau dieser Kindertageseinrichtung werden auf dem Gelände der ehemaligen York - Kaserne in Gremmendorf zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder geschaffen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Anlage A
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Anlage A zur V/0831/2019 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen York-Gelände dringend benötigte Betreuungsplätze im Stadtteil Gremmendorf geschaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen York-Gelände werden drin- gend benötigte u3- und ü3-Plätze im Stadtteil Gremmendorf geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese viergruppige Einrichtung insg. maximal 240.000 € (sie-he unten Zuschuss an den Träger). Für den Bau der Einrichtung werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Be- willigung durch das Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt an den Träger und dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 985.800 € an (für 2022 an- teilig: 244.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 118.300 € (für 2022 anteilig: 29.400 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 354.900 € (für 2022 anteilig: 88.200 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten- jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (9)
- Wiegandweg
- Josef-Suwelack-Weg
- Gremmendorfer Weg
- Paul-Engelhard-Weg
- Angelsachsenweg
- Albersloher Weg
- Pängelantonweg
- Heeremansweg
- Keltenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0831/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37