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V/0831/2019

Errichtungsbeschluss: Neubau einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf [Wohn- und Stadtbau]

Vorlagen 26.08.2019

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Anlage 2_Lageplan

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Ansehen

Anlage 1_Raumprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Lageplan

4375 Zeichen

Teilabriss
Kita
Kita/Jugendhilfeinrichtung
Kita
TG D2
Tiefgarage
Kita
Kita
Tiefgarage
EG -Durchgang
Tiefgarage
Tiefgarage
Anlieferung
 A2aTG A2a
TG A2bTG A1a TG A1b
TG C2
TG C6
TG C10
 TG H1
TG E1b
TG E1a Tief-garage
Tiefgarage
II IIII
III+D
I+D II+SG
II+D
I+D
II+D
I+D II+SG
II+D
III+D
I+D
II+D
II+D
I+D
II+D
II+DI+D
I+D
II+SG I+D
II+SG II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
IV
III
IV
III
IV
III
IV
III IV III IV III
IV III IV
III
IV
III
IV
III
IV
III
IV
II
III
II
III
II
II
II
III
II
III
II
III II
III
IV III
IV III
IV
III
IV III
IV III
IV
III
IVIII III
IV IV
I+D
I+D
I
I
I
I+D
I
IV
IIIIV
III
V
IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
III
IIIIII
IV
IV IV
IV
IV
IV
IV
IV
I
III
III
III
III
IV
IVIII
III
IV
IVIIIIIIIII IVIV
IIIIIIIVIVIVIV IIIIII
III
IIIIIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
III
III
IIIIIIIVIV
IIIIIIIIIIVIV
III
IIIIV
IV
III
III
IIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
IV IVIII
III
IV
IVIIIIIIIII IVIV
IIIIVIV III
III
III II
IIIII
IIIII
II
I+D
II+SG
II+SG
III
I
III
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
I
II+SG
II+SG
II+SG II+SGII+SGII+SGII+SG
II+SG
III
GrundschuleStart-up
 Zentrum
 TG H3
TG B1Anlieferung
 A2b
Kita
Bürgerhaus
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang Tief-garage
Josef- Suwelack-
 Weg
Wiegandweg
Keltenweg
K 3 Gremmendorfer
 Weg
Paul- Engelhard-
 Weg
L 586Albersloher Weg
Heeremansweg
Wiegandweg
Angelsachsenweg
Angelsachsenweg
Heeremansweg
Albersloher Weg
Albersloher Weg
Angelsachsenweg
Pängelantonweg
Wald-bestand
HölzerneTribüne
Spiel- &SportrasenRasen
Wiese
Boulevard
StandortFestzelt25 x 55 m
zentraleMuldenfläche5930 m2
FreianlagenKindergarten(2.400 m2)
FreianlagenKindergarten(900 m2)
Freianlagen Kindergarten(1.200  m2)
Freianlagen Kindergarten(1.200 m2)
FreianlagenKindergarten(2.400 m2)
FreianlagenKindergarten(12000 m2)
Mulden  310 m2 (südl. angrenzendes Quartier)Mulde 95 m2
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulde 140 m2
Mulden 265 m2(südl. angrenzendesQuartier)
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulden385 m2(angren-zende Straßen)
Mulden385 m2(angren-zendeStraßen)
Mulde 140 m2
Mulden 310 m2(südl. angrenzendes Quartier)
Parken
Secret Garden
York- Platz
Waldbestand
Quartiers-platz
WohnenimPark
Spiel- &Sportplatz
WohnenamLandschafts-park
Spiel- &Sportplatz
Kategorie A(2.800 m2)
Kategorie B/C(1.150 m2)
Spiel- & SportplatzKategorie B/C(650 m2)
Rigole 340 m2 (Einzelhandel)Rigole 695 m2(öffentlicher Platz)
Mulde 280 m2(Bürgerhaus)
Laufbahn +Weitsprung 400 m2
Kleinspielfeld20 x 40 (800 m2)
restliche Außenfläche1.400 m2
Schulhoffläche2.000 m2
Mulde 384 m2(Gebäude)
Mulde116 m2
Mulde 384 m2(Gebäude)
SporthalleBestand
Gemeinschafts-gärten
Gemeinschafts-gärten
Boulevard
Parken
WohnenimPark
Regenrückhaltebecken
TT
T
T
T T
T
T
Höheca. 11 m
Spiel- &RodelhügelHöheca. 3 m Landschaftspark
Hochsitz
Höhe & Größe zu klärennach Bodenuntersuchung und Ermittlung der Aushubmenge
CASINO- PARK
FW
Garten / GemeinschaftshofWald
Parklandschaft (Altbestand)
Gemeinschaftsgarten mit Gartenkissen
Landschaftspark - RasenLandschaftspark - Wiese
öffentlicher Platz - Grünflächeöffentlicher Platz - Spiel- und AktivitätsflächeSchulhof
Landschaftspark - Spiel- & Sportplatz
Landschaftspark - Spiel- & Sportrasen
Regenversickerung auf unterschiedlichen Flächen& Regenrückhaltung
Straße / Fahrbahn
GRÜN / FREIFLÄCHEN
VERKEHR
Baum BestandBaum Bestand - Krone angenommen
Baum Neupflanzung
Mischverkehrsfläche
GehwegGehweg Landschaftspark
Yorkplatz, PlatzflächeYorkplatz, Fahrbahn / Übergang m. Markierung
Parken / RasenschotterTG Zufahrt
Freifläche Kindertagesstätte (300 m2 / Gruppe)
Spielplatz Kategorie B/C (1.800 m2 Gesamt)Spielplatz Kategorie A (2.800 m2 Gesamt)
Schule: Schulhoffläche (2.000 m2 Gesamt)Schule: restl. Außenfläche (1.400 m2 Gesamt)
Schule: Sportfelder - Kleinspielfeld  (800 m2 Gesamt)- Laufbahn + Weitsprung (400 m2 Gesamt)
FLÄCHEN
Gehwegüberfahrt Quartier
Gehwegüberfahrt Albersloher Weg
Gehwegüberfahrt Boulevard
BÄUME
TrafokastenEINBAUTEN
Stellplatz (senkrecht)
Stellplatz (längs)
Stellplatz (quer)
SitzmöglichkeitenBestandsmauer
Bushaltestelle
Gehweg Albersloher Weg
Bestandspoller
T
LEGENDE
YORK - KASERNE, MÜNSTERABGABE PHASE 2
LORENZEN ARCHITEKTEN GmbHARGUS Stadt- und VerkehrsplanungARGE: IFS +  MÜLLER-KALCHREUTH Stadthydrologie und WasserwirtschaftATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten
N
1.1.1  Städtebaulicher MasterplanM 1:1.00030.11.2016

Anlage 1_Raumprogramm

1803 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm , York -Quartier – Baufeld C  
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppenstruktu r in 
der Einrichtung  
2x GIc    = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J. 
 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 715 qm  
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm) 
     Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 
       
A1 Gruppenraum 4 45 180   
A2 Nebenraum 4 18 72   
A3 Wasch-/WC 4 12 48  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1    in WC integrieren 
A4 Garderobe 4    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 4 6 24   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20  
 
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72   
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20   
A8 
Mehrzweck -/Bewegungs raum  1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    50 1   
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 20 20   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    
66    
Kindertageseinrichtung gesamt  567  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 148 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.200 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
 
Stand: 25.07.2018

Beschlussvorlage

9552 Zeichen

V/0831/2019 
V/0831/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der 
ehemaligen York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf [Wohn- und Stadtbau] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier  
Gruppen auf dem Gelände der York -Kaserne (Baufeld C3) zur Weiterentwicklung bedarfsg e-
rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rah menstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20 – 25  Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 70 – 75 Plätze umfasst, davon 22 u3-Plätze und 48 – 53 ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentl i-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i-
bel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich Ende 2022 erfolgen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
04.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gerick, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5528 
Gerick@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0831/2019 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor errichtet.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen.                       
Ein Vorschlag für ein en geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem 
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.   
 
5. Es ist vorgesehen, dass der Investor die Einrichtung an den Träger zu vermietet. Die Miethöhe 
liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer inves-
tiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins.   
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer in vestiven Förderung einer Baumaß nahme durch 
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.       
 
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Träger -
ausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „E xtrazeit“ zu integrie-
ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzune h-
men. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe 
von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese viergruppige Einrichtung insg. maximal  240.000 € (sie-
he unten Zuschuss an den Träger).  
 
Für den Bau der Einrichtung werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewil-
ligung durch das Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt an 
den Träger und dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten.  
 
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 985.800 € an (für 2022 antei-
lig: 244.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 118.300 € 
(für 2022 anteilig: 29.400 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 354.900 € (für 2022 anteilig: 
88.200 €) gegenüber. 
 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz -
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steigerungs-
rate von 1,5%.  Die Kindpa uschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ko s-
tenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergartenjahr 
2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen 
   
Investitionsmaßnahme  0210  Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2022 240.000 € Zuschuss an 
den Träger 
(Ausstattung) 
Summe aller Auszahlungen 240.000 €

- 3 - 
V/0831/2019 
Bei einer Förderung der Baukosten des Investors durch Bundes- oder Landesmittel entstehen zweck-
gebundene und budgetneutrale Einzahlungen und Auszahlungen bei der Investitionsmaßnahme 
0210. Diese führen nicht zu zusätzlichen Kosten für die Stadt. Die Höhe der Beträge ist aufgrund des 
aktuellen Planungsstandes noch nicht bekannt und wird deswegen nicht in der vorangehenden Tabel-
le dargestellt.  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2022 
2023ff 
88.200 
354.900 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2022 
2023ff 
29.400 
118.300 
 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
 
2022 
2023ff 
244.900 
985.800 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert i st insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 veranschlagt 
bzw. werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es 
wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der ko m-
menden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2022 ff. erfolgt. 
 
Begründung: 
 
1. Allgemeines 
 
Auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne werden durch  die Wohnbauentwicklung ca. 1.800 
Wohneinheiten (94 EFA / 1.706 MEFA) entstehen. 
Hieraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Kitabedarf von 23 Gruppen. Diese verteilen sich auf 
insgesamt fünf Standorte (vgl. Tabelle 16b des Kindertagesbetreuungsberichtes, S.31): 
 
York-Kaserne Kita 1: 4 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH) 
York-Kaserne Kita 2: 4 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH) 
York-Kaserne Kita 3: 4 Gruppen (KonvOY GmbH) 
York-Kaserne Kita 4: 3 Gruppen (Stadt Münster / NRW.URBAN)  
York-Kaserne Kita 5: 8-9 Gruppen (Stadt Münster / NRW.URBAN) 
 
Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der viergruppigen Kindertageseinrichtung im Baufeld C3 durch 
die Wohn- und Stadtbau GmbH beschlossen werden. (vgl. Anlage 2).  
Ebenso folgen, sobald weitere Maßnahmen entscheidungsreif sind,  entsprechende Vorlagen für E r-
richtungsbeschlüsse. 
 
Zusätzlich zu den o.g. Einrichtungen wird die bereits bestehende, achtgruppige Kita Schatzkiste in 
Kombination mit einer Jugendeinrichtung durch die Wohn- und Stadtbau GmbH auf dem Gelände am 
Wiegandweg neu errichtet (vgl. Vorlage V/0350/2019).

- 4 - 
V/0831/2019 
2. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
Durch die Wohnbauentwicklung auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne und der Entstehung 
von ca. 1.800 Wohneinheiten ergibt sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf. 
 
Für die u3-Kinder soll eine Versorgungsquote von mindestens 50% erreicht werden, für die ü3-Kinder 
wird eine Vollversorgung angestrebt. 
 
Sowohl für die u3- als auch für die ü3 -Kinder sind daher diese und weitere Plätze in Kindertagesei n-
richtungen erforderlich.  
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
 
3. Maßnahmenplanung 
 
Auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne wird die Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor, im 
Rahmen der Quartiersentwicklung im Baufeld C3, eine viergruppige Kindertageseinrichtung mit 22 u3 
- Plätzen und 48-53 ü3 - Plätzen errichten.  
 
Die zweigeschossige Einrichtung wird nach den Raumempfehlungen des LWL -Landesjugendamtes, 
inklusive der erforderlichen Außenanlagen (Außenfläche mit Spielflächen und Spielgeräte) errichtet. 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind als Anlage beigefügt. 
Die Fertigstellung der Einrichtung wird frühestens Ende 2022 erfolgen. 
 
 
4. Vergabe der Trägerschaft 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
5. Fazit 
 
Mit dem Ausbau dieser Kindertageseinrichtung werden auf dem Gelände der ehemaligen York -
Kaserne in Gremmendorf zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder geschaffen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Anlage A

4902 Zeichen

Anlage A zur V/0831/2019 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen York-Gelände dringend benötigte Betreuungsplätze 
im Stadtteil Gremmendorf geschaffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen York-Gelände werden drin-
gend benötigte u3- und ü3-Plätze im Stadtteil Gremmendorf geschaffen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese viergruppige Einrichtung insg. maximal  
240.000 € (sie-he unten Zuschuss an den Träger).  
Für den Bau der Einrichtung werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Be-
willigung durch das Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt 
an den Träger und dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten.  
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 985.800 € an (für 2022 an-
teilig: 244.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 118.300 
€ (für 2022 anteilig: 29.400 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 354.900 € (für 2022 anteilig: 
88.200 €) gegenüber. 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%.  Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (5)

24.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 27.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0831/2019
Typ
Vorlagen
Datum
26.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37