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V/0629/2022

Verfahrensstand zum Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße – Einsetzbares Budget und Reihenfolge der Module sowie Berücksichtigung von Preis und Wirtschaftlichkeit im TÜ-Verfahren

Vorlagen 10.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2022, TOP 31

Anlage A

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Anlage A

2120 Zeichen

Anlage A zur V/0629/2022 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung berichtet über den Sachstand zu drei Aufträgen, die ihr mit den Beschlüssen des 
Rates vom 07.09.2022 zu den Vorlagen V/0292/2022/1 (Stadionausbau) und V/0387/2022/1 (TÜ-
Verfahren) erteilt wurden, und zwar: 
- A. Einsetzbares Budget 
- B. Reihenfolge der Module 
- C. Berücksichtigung von Preis und Wirtschaftlichkeit im TÜ-Verfahren 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Es wird folgende Leitorientierung aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Vorlage ist ein Baustein zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zu den Vorlagen V/0982/2020/1, 
V/0292/2022/1, V/0387/2022/1 und V/0275/2022. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der grundlegende Ausbau des Stadionbaukörpers unter umfassender Berücksichtigung der Kon-
zepte zu Mobilität, Energie und insbesondere der Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen (Öko-
logie, Ökonomie, Soziales) hat ein sehr großes Potenzial, den Nachhaltigkeitszielen der Stadt zu 
dienen. Die einzelnen Maßnahmen zahlen auf fast alle Sustainable Development Goals (SDGs) 
ein und die Konzepte zielen insgesamt auf Barrierefreiheit, klimagerechtes Bauen und klimaneut-
ralen Betrieb, so dass das Vorhaben ein strategisches Schlüsselprojekt zur münsterschen Nach-
haltigkeitsstrategie 2030 sein kann.

Berichtsvorlage

10604 Zeichen

AnlagenV/0629/2022 
V/0629/2022 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Verfahrensstand zum Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße – Einsetzbares 
Budget und Reihenfolge der Module sowie Berücksichtigung von Preis und Wirtschaftlichkeit im 
TÜ-Verfahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.10.2022 Hauptausschuss Bericht 
   26.10.2022 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
A. Einsetzbares Budget 
In der Sitzung am 07.09.2022 hat der Rat die Vorlage V/0292/2022/1, Beschluss zum Ausbau des 
städtischen Stadions an der Hammer Straße: Bedarfsfeststellung, Betriebs- und Finanzierungsmodell, 
behandelt und mit Änderungen einstimmig einen Beschluss gefasst. Dieser umfasste unter dem 
Punkt 4.g den Auftrag an die Verwaltung, ein Pacht-/Beihilfemodell zu entwickeln, das den Vorsteuer-
abzug möglichst rechtsverbindlich darstellt. Auf Basis dieses Betriebsmodells und einer marktüblichen 
Pacht ist dazu eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung einzuholen.  
 
Der Auftrag befindet sich in Umsetzung und konnte bisher zu nachstehendem Sachstand geführt 
werden (Stand 10.10.2022). 
 
Für das definierte Ziel sind alle Zusammenhänge von Steuer- und Beihilferecht ebenso wie betriebs-
wirtschaftliche Aspekte zu beachten. Der Sachverhalt ist ausreichend und zutreffend konkret zu be-
schreiben, um eine verbindliche Auskunft erhalten zu können, die auf die konkrete Fallkonstellation im 
zukünftigen Pachtverhältnis tatsächlich anwendbar ist. Bisher ist die Pacht  ligaunabhängig und fest 
bezogen auf die Kosten und den Nutzwert der Immobilie Stadion. Ein Pachtmodell mit Bezug zur Liga 
stellt daher einen Systemwechsel dar. Alle möglichen und zweckmäßigen Kriterien des Pachtmodells 
sind daher erstmalig zu eruieren und  abzustimmen. Um unter diesen Bedingungen ein geeignetes 
Pacht-/Beihilfemodell entwickeln zu können, ist unmittelbar nach dem Ratsbeschluss ein renommier-
ter externer Dienstleister beauftragt worden, der die erforderlichen Beratungskompetenzen in allen 
relevanten Themenfeldern zusammen einzubringen vermag. Eine Analyse der Ausgangssituation hat 
bereits stattgefunden und der Prozess ist strukturiert. Wesentliche Zwischenergebnisse und Empfeh-
lungen werden bis zum 21.10.2022 erwartet. Ein Antrag auf verbindlich e Auskunft wird dann 
schnellstmöglich unter Einbindung der stadtinternen Steuerberatung formuliert und eingereicht. 
 
Dezernat IV 
 
14.10.2022  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Ahrens 
Telefon: 492-7045 
Ahrens@stadt-muenster.de

- 2 - 
 
AnlagenV/0629/2022 
Erst mit Vorliegen der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung wird Klarheit erzielt, ob das der-
zeitige Baubudget des Stadions (45,2 Mio. €, davon zweckgebunden 5,0 Mio. € Stellplatzablösemittel) 
brutto oder netto eingesetzt werden kann. Auf die Antwortzeit hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss.  
B. Reihenfolge der Module 
In der Sitzung am 07.09.2022 hat der Rat die Vorlage V/0292/2022/1, behandelt und mit Änderungen 
einstimmig einen Beschluss gefasst. Dieser umfasste unter dem Punkt 6.a den Auftrag an die Stadt-
verwaltung und Bauwerke, einen gemeinsam mit dem SCP unter Einbeziehung der Fans erarbeiteten 
Stufenplan vorzulegen. In diesem wird die Ausbau-Reihenfolge der Tribünen festgelegt. Die für eine 
unmittelbare Umsetzung in der Ausschreibung vorzuseh enden Stufen bewegen sich innerhalb des 
zur Verfügung stehenden Budgets. Im Falle einer Budgetüberschreitung werden Reduktionsvarianten 
– mit dem Ziel des vollständigen Ausbaus des Stadions – erarbeitet und dem Rat zum Beschluss vor-
gelegt. 
 
Der Auftrag bef indet sich in Umsetzung und konnte bisher zu nachstehendem Sachstand geführt 
werden (Stand 10.10.2022). 
 
Bereits am 16.09.2022 hat ein Gespräch mit den oben genannten Beteiligten stattgefunden. Grundla-
ge des Gesprächs war eine aktualisierte Betrachtung der  beiden ersten von drei Varianten, wie sie 
schon im AK Stadion am 17.08.2022 vorgestellt wurden.  
 
Variante 1 beinhaltet die vorgezogenen Maßnahmen, die Gesamtplanung für den Stadionumbau, den 
Neubau der West- und Osttribüne und den Neubau der Südostecke, in der u.a. die KiTa vorgesehen 
ist, für deren spezifische Kosten weitere Mittel im städtischen Haushalt veranschlagt sind (siehe 
V/0275/2022). Hinzu kommt die Modernisierung der bestehenden Südtribüne entsprechend der 
Machbarkeitsstudie aus 12.2021. Es wird auf Preisbasis 2022 ein Nettobetrag von 33,6 Mio. € veran-
schlagt, der Baunebenkosten, Zuschläge Totalübernehmer (TÜ) und Unvorhergesehenes inkludiert 
und auch unter Berücksichtigung der Geschäftsbesorgung und der Preissteigerung eine Realisierung 
im derzeitigen Budget erwarten lässt. 
 
Variante 2 beinhaltet die vorgezogenen Maßnahmen, die Gesamtplanung für den Stadionumbau, den 
Neubau Nordtribüne und die Modernisierung der bestehenden Südtribüne entsprechend der Mach-
barkeitsstudie aus 12.2021 sowie eine temporäre Gästetribüne West. Es wird auf Preisbasis 2022 ein 
Nettobetrag von 38,3 Mio. € veranschlagt, der Baunebenkosten, Zuschläge TÜ und Unvorhergesehe-
nes inkludiert, jedoch unter Berücksichtigung der Geschäftsbesorgung und der Preissteigerung eine 
Realisierung im derzeitigen Budget nicht erwarten lässt. 
 
Bisher schon „empfohlene Budgets“ (netto) betrugen für Variante 1 40  Mio. € und für Variante 2 
43 Mio. €., noch ohne temporäre Gästetribüne (zzgl. ca. 2  Mio. €). Brutto wären dies für Variante 1 
ca. 47,6 Mio. € und für Variante 2 ca. 53,6 Mio. € (inkl. temporäre Gästetribüne). 
 
SCP und Fanvertreter vertraten im Gespräch übereinstimmend die Auffassung, dass alleine die Vari-
ante 2 eine ausreichende Grundlage für ein wirtschaftlich und sportlich erfolgreiches Agieren schaffen 
würde. Die Verwaltung kann die Variante 2 nicht vorschlagen, da sie nicht im Rahmen des derzeitigen 
Budgets liegt. Der Dissens konnte nicht aufgelöst werden.  
 
Ein mit der ersten Ausbaustufe geschaffener Stadionbaukörper inklusive etwaig er Interimslösungen 
wie zum Beispiel temporäre Lärmschutzwand und temporäre Gästetribüne bleibt ohne konkreten Fi-
nanzierungs- und Zeitplan, der über diese erste Ausbaustufe hinausgeht, auf unbestimmte Zeit be-
stehen.  
 
Möglichkeiten von Reduktionsvarianten als Untervarianten zu vorstehenden wurden mit den Bauwer-
ken generell erörtert. Reduktionen mit dem Ziel der Budgeteinhaltung würden eine Verringerung von 
Quantität oder Qualität erfordern, in sich konsistente Module und raum-funktionale Zusammenhänge 
gemäß Machbarkeitsstudie aufbrechen, neue Schnittstellen schaffen, zusätzliche Interimsmaßnah-

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AnlagenV/0629/2022 
men auslösen, eine Gesamtplanung erschweren und grundlegende Neukonzeptionierungen erfor-
dern. Reduktionsvarianten können daher nicht hinführend zu dem Ziel des vollständigen Ausbaus des 
Stadions vorab konstruiert werden. Eine gewisse Chance für Reduktionen kann im TÜ-Verfahren und 
dem damit initiierten Planungs- und Kostenwettbewerb um eine bestmögliche Lösung gesehen wer-
den. Dabei können Reduzierungen in Konstruktion, G estaltung, Quantität und Qualität ein Ergebnis 
sein. Für die Ausschreibung muss jedoch eine Variante für die Bauleistung der ersten Ausbaustufe 
bestimmt werden.  
C. Berücksichtigung von Preis und Wirtschaftlichkeit im TÜ-Verfahren 
In der Sitzung am 07.09.2 022 hat der Rat die Vorlage V/0387/2022, Verfahrensbeschluss zur Aus-
schreibung eines Totalübernehmers für den Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Stra-
ße, behandelt und mit Änderungen einstimmig einen Beschluss gefasst. Dieser umfasste unter dem 
neuen Punkt 3a. den Auftrag an die Verwaltung, darzustellen, wie die prioritäre Berücksichtigung von 
Preis und Wirtschaftlichkeit im Betrieb im Vergabeverfahren gelingen soll. 
 
Zum aktuellen Stand ist im Vergabeverfahren vorgesehen, ein Bewertungssystem mit  gewichteten 
Haupt- und Unterkriterien anzuwenden (vgl. V/0387/2022), mit dem jedes für die nächste Verfahrens-
stufe in Betracht kommende Angebot bepunktet wird. Die vom Bieter vorgeschlagenen Lösungen 
werden dazu dahingehend geprüft, ob und wie gut diese d en Anforderungen und Zielsetzungen der 
Vergabeunterlagen entsprechen. Nähere Einzelheiten zu den Kriterien werden in einer Bewertungs-
matrix für die Bieter dargestellt. Das Notensystem reicht von sehr gut (15-13 Punkte) bis ungenügend 
(0 Punkte). Es können maximal 100 % erreicht werden.  
 
Eines von sechs Hauptkriterien ist „Kosten + Termine“. Auf dieses sollen 30 % und damit ein mehr als 
doppelt so hohes Kriteriengewicht wie im Mittel der übrigen fünf Hauptkriterien (14  %) entfallen. Der 
Preis wird damit prioritär berücksichtigt.  
 
Das den Mindestanforderungen entsprechende Angebot mit den niedrigsten Kosten wird mit 15 Punk-
ten bewertet. Ein Angebot, welches voraussichtlich 30 % oder ggf. mehr über diesem liegt, wird mit 0 
Punkten bewertet. Dazwischen erfolgt  eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem 
Komma. 
 
Das derzeitige Baubudget ist durch den Ratsbeschluss vom 07.09.2022 mit einem im Vergleich zur 
Kostenschätzung der Machbarkeitsstufe sehr geringen Betrag benannt und öffentlich bekannt. Es 
sind bei den finalen Angeboten daher keine wesentlichen Preisdifferenzen zu erwarten, sondern Un-
terschiede in den angebotenen Leistungen. Eine insgesamt noch höhere und stärker differenzierende 
Bewertung des Preises hätte daher im Verfahren keinen Mehrwert.  
 
Die Wirtschaftlichkeit im Betrieb bestimmt sich über die Betriebskosten. Diese werden in dem Haupt-
kriterium „TGA-Konzept, Nachhaltigkeit, Betriebskosten“ maßgeblich berücksichtigt. Auf dieses sollen 
21 % der Gesamtbewertung entfallen, darin auf die Betriebskosten alleine 20 % unmittelbar und mit-
telbar über Bewertung v on Energiekonzept, Gebäudeeffizienz, Vorgaben für ökologische Qualitäten 
und TGA weitere 60 %, mithin in Summe 16,8 % der maximal möglichen 100 %. 
 
Bewertet werden die zu erwartenden Betriebskosten anhand von Plausibilität und in Relation der An-
gebote. Dazu wird das jeweilige Konzept daraufhin geprüft und benotet, ob es besonders geringe, 
geringe, durchschnittliche, höhere oder sehr hohe Betriebskosten erwarten lässt. Es fließen dabei 
insb. ein das technische Konzept Heizung/Lüftung/Klima/Sanitär, der Erfüllungsgrad der geforderten 
Dämmstandards, die Art und Zugänglichkeit der Fassaden (Material, Glasanteil, u.a. Pflege -
/Reinigungsaufwand), das Verhältnis von Außenflächen zu Raumvolumina der relevanten Bauteile, 
die Nettonutzfläche sowie die Lebensdauer und Wartungsfreundlichkeit der Konstruktion, insb. der 
Dachkonstruktion.

- 4 - 
 
AnlagenV/0629/2022 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 21 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 31 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammer Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0629/2022
Typ
Vorlagen
Datum
10.10.2022
Erstellt
07.10.2022 13:48