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V/0464/2018

Quartiersmanagement Stadtraum Hauptbahnhof / Bremer Platz

Vorlagen 29.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 39

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

27871 Zeichen

V/0464/2018 
V/0464/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Quartiersmanagement Stadtraum Hauptbahnhof / Bremer Platz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
E-Government 
Vorberatung 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   20.06.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt dem in der Begründung dargestellten Konzept für das Quartiersmanagement 
Stadtraum Hauptbahnhof / Bremer Platz zu. 
2. Der Rat nimmt die Zwischenberichte zum Stand der Prüfungen für eine Aufstockung des beste-
henden Gebäudes des INDRO-Drogenhilfezentrums am Bremer Platz 18 - 20 oder räumliche Al-
ternativen (Antrag an den Rat Nr.: A-R/0025/2018) sowie zur Einrichtung einer Doppelstreife des 
kommunalen Ordnungsdienstes zur Kenntnis. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, 
3.1. eine wissenschaftliche Begleitung für das Quartiersmanagement für den Stadtraum Haupt-
bahnhof / Bremer Platz zu gewinnen, 
3.2. geeignete Räumlichkeiten im unmittelbaren Umfeld des Bremer Platzes zu suchen und - 
wenn möglich - zu wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu nutzen, um ein Kontaktbüro vor Ort 
einzurichten, 
3.3. zusätzliche Angebote für die Übergangszeit bis zur Neugestaltung des Stadtraums Bremer 
Platz auf und im Umfeld der Grünanlage zu schaffen, die trotz der Flächenverluste durch die 
Sozialamt 
 
07.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Lembeck 
Telefon: 492-5040 
Lembeck@stadt-
muenster.de

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V/0464/2018 
Einrichtung von Baustelle und Umfahrung zur Neubebauung der Hauptbahnhof-Ostseite ei-
ner Verdrängung der Szenen entgegenwirken, insbesondere 
3.3.1. eine Erweiterung der WC-Anlage in vandalismushemmender, einfacher Konstruktion 
als Alternative gegen das Urinieren auf Straßen und Anliegerflächen, 
3.3.2. Sichtschutzelemente, die auf Teilen der Grünanlage - als Ersatz für die inzwischen ab-
gebrochenen Pergolaelemente - einen geschützten Aufenthalt von Menschen und klei-
neren Gruppen ermöglichen sowie 
3.3.3. weitere Maßnahmen, die geeignet sind, diesen Zweck zu unterstützen oder Kommuni-
kationswege zu den verschiedenen Nutzergruppen aus den Szenen zu eröffnen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die überschlägig ermittelten Kosten für die Anschaffungen im Rahmen von Übergangsmaßnahmen, 
insbesondere von Sichtschutz, die regelmäßige Reinigung und Wartung einer erweiterten WC-Anlage 
sowie eine Raummiete und die Miete einer erweiterten WC-Anlage betragen ca. 89.000 € im Jahr 
2018. In den folgenden knapp fünf Jahren werden voraussichtlich nur noch die Aufwendungen für 
Mieten, Reinigung und Wartung fällig, die überschlägig ca. 78.000 € jährlich betragen. In der folgen-
den Tabelle sind die laufenden Aufwendungen dargestellt. 
 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile  09     
Auszahlungen  für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen 
2018 30.000 für die Beschaffung 
von Sichtschutzele-
menten 
Summe aller 
Auszahlungen   2018 30.000  
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2018 40.000 Wartung/Pflege; wis-
senschaftliche Beglei-
tung  
   2019 ff. 40.000 Wartung/Pflege; wis-
senschaftliche Beglei-
tung 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2018 19.000 Raum-/WC-Miete 
   2019 ff. 38.000 Raum-/WC-Miete 
Insgesamt:   2018 59.000  
   2019 ff. 78.000

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V/0464/2018 
 
Die 2018 erforderlich werdenden Auszahlungs- und Aufwandsermächtigungen werden im Wege der 
flexiblen Haushaltsführung aus dem vorhandenen Budget bereitgestellt. Die zur weiteren Finanzie-
rung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2019 ff im Teiler-
gebnisplan der Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, eingestellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Am 13.12.2017 hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung damit beauftragt, ein Quartiersma-
nagement für den Stadtraum Hauptbahnhof einzurichten, das die Koordination, Information und 
Kommunikation der verschiedenen Angebote, Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen, Planungs- und 
Baumaßnahmen übernimmt und zwischen den Szenen, Trägern sozialer Arbeit, Nutzerinnen und 
Nutzern, Geschäftsleuten, Anwohnerschaft, Polizei, Bahnhofsmanagement, Planern und Verwaltung 
vermittelt (vgl. Vorlage V/0898/2017). Die notwendige Finanzierung weiterer Bedarfe sollte dem Rat 
auf der Grundlage eines zu erstellenden Konzepts für das Quartiersmanagement zur Entscheidung 
vorgelegt werden. Dieses Konzept sollte kurzfristig entwickelt werden. 
 
Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, frühzeitig in Abstimmung mit den sozialen Trägern vor Ort 
(INDRO, Haus der Wohnungslosenhilfe, Bischof-Hermann-Stiftung usw.) bereits mit Beginn der Vor-
arbeiten zur Bebauung Maßnahmen zu ergreifen, die einer Verdrängung der Szenen entgegenwirken, 
und dazu einen Runden Tisch einzurichten. Dabei sollte die Verwaltung berücksichtigen, dass es zu 
keinerlei Festlegungen kommt, die der Neugestaltung der Grünanlage des Bremer Platzes vorgreifen 
oder diese einschränken. 
 
 
2. Quartiersmanagement Stadtraum Hauptbahnhof / Bremer Platz 
 
2.1. Trägerschaft / Förderantrag 
 
Bereits in der Vorlage V/0898/2017 hat die Verwaltung vor dem Hintergrund der zu berücksichtigen-
den unterschiedlichen Interessen und Belange vorgeschlagen, das Quartiersmanagement bei der 
Stadt anzusiedeln. Gleichzeitig sollte laut Vorlage versucht werden, die Aufwendungen für das Quar-
tiersmanagement im Rahmen eines Städtebauförderantrages beim Land NRW zu platzieren. 
 
Ein Quartiersmanagement Hauptbahnhof / Bremer Platz muss aus Sicht der Verwaltung professionell 
und gerade wegen der besonders diversen Nutzergruppen angemessen neutral aufgestellt sein. Um 
die Möglichkeiten externer Expertise zu prüfen und die Chancen auf Städtebaufördermittel zu erhö-
hen, hat die Verwaltung erwogen, einen freien Träger mit dem Quartiersmanagement zu beauftragen. 
Ein solcher Träger sollte zum einen über grundsätzliche Kenntnisse des Stadtraums Hauptbahnhof 
verfügen und zum anderen nicht bereits mit einer bestimmten Aufgabe bzw. Klientel vor Ort involviert 
sein, um die erforderliche Neutralität zu sichern. Ein solcher Interessenskonflikt sollte bereits im Vor-
feld verhindert werden. Die Verwaltung hat mit einem danach geeigneten und sehr leistungsfähigen 
Träger Gespräche in der Sache geführt, der aber letztlich vor dem Hintergrund der komplexen Aufga-
benstellung, der hohen Anforderungen und fehlenden verfügbaren ausreichend qualifizierten Perso-
nals keine Möglichkeit sah, das Quartiersmanagement zu übernehmen. 
 
Eine Entscheidung über den Antrag auf Städtebaufördermittel ist laut Auskunft der zuständigen Be-
zirksregierung Münster zeitnah nicht möglich. Von dort wurde signalisiert, dass mit einer endgültigen 
Entscheidung nicht vor dem vierten Quartal 2018 zu rechnen ist. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn 
wird von der Bezirksregierung nicht gestattet. Das Quartiersmanagement könnte bei einer grundsätz-
lich möglichen Inanspruchnahme dieser Mittel im positiven Fall nicht vor dem Frühjahr 2019 aktiv 
werden. Wegen des inzwischen hohen Zeitdrucks aus dem weiteren Fortgang der Umgestaltungs-
maßnahmen und der bestehenden Situation im Bereich Bremer Platz duldet die Einrichtung des

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V/0464/2018 
Quartiersmanagements aber keinen weiteren Aufschub. Es soll daher bei der Stadt angesiedelt wer-
den. Dieser Teil des Antrags auf Städtebauförderung wurde bei der Bezirksregierung zurückgezogen. 
Das notwendige Personalauswahlverfahren wurde durchgeführt. Danach ist davon auszugehen, dass 
die Arbeit des Quartiersmanagements konkret etwa Mitte Juli 2018 aufgenommen werden kann. 
 
2.2. Konzeption 
 
Ausgangspunkt für die Überlegungen war der Ansatz aus der Vorlage V/0898/2017, dass der Stadt-
raum Bremer Platz durch die unterschiedlichsten Nutzergruppen und Interessensvertreter/-innen ge-
prägt wird. Seine Weiterentwicklung mit dem Ziel, die vorhandene Funktionsmischung von Bahnhofs-
vorfahrt, Stellplätzen, Aufenthaltsbereich, Grünfläche, Rückzugsraum und Freiraum zu erhalten und 
zu verbessern, wird nur gelingen, wenn alle Akteure in gelebter Partnerschaft die Zukunft dieses 
Stadtraums organisieren. Das Quartiersmanagement für den Stadtraum Bremer Platz soll dabei die 
Information, Koordination und Kommunikation der verschiedenen Angebote, Betreuungs- und 
Hilfsmaßnahmen, Planungs- und Baumaßnahmen übernehmen und zwischen Szenen, Trägern so-
zialer Arbeit, Nutzerinnen und Nutzern, Geschäftsleuten, Anwohnerschaft, Polizei, Bahnhofsma-
nagement, Planern und Verwaltung vermitteln. 
 
Dabei wurden die vom Rat vorgegebenen Aufgabenfelder Information, Koordination und Kommunika-
tion berücksichtigt und daraus ein Anforderungsprofil für das Quartiersmanagement entwickelt. Die 
Eckpunkte für ein Konzept des Quartiersmanagements wurden anschließend am 12.03.2018 den 
Ordnungspartnerschaften Hauptbahnhof und illegale Drogen vorgestellt und fanden dort Zustimmung. 
 
Das daraus entstandene Konzept wird im Folgenden vertiefend erläutert. 
 
Der zu erwartende hochdynamische Prozess wird es jedoch erforderlich machen, das Quartiersma-
nagement stetig kritisch zu hinterfragen, zu überprüfen und anzupassen. Nur so kann ein erfolgrei-
ches Wirken sichergestellt werden. Das hier vorgelegte Konzept wird daher kontinuierlich fortge-
schrieben und überarbeitet werden, es legt jedoch die grundlegenden Anforderungen an das neu zu 
etablierende Quartiersmanagement fest. Erste und nicht zu verändernde Meilensteine sind die Ein-
richtung eines Runden Tisches und die Beteiligung an der ebenfalls vom Rat beschlossenen Pla-
nungswerkstatt für das Neugestaltungskonzept des öffentlichen Stadtraumes an der Hauptbahnhof-
Ostseite (vgl. Vorlage V/0898/2017). 
 
2.2.1. Information 
 
Das Quartiersmanagement für den Stadtraum Hauptbahnhof / Bremer Platz richtet sich an viele un-
terschiedliche Adressaten. Die nachfolgenden Nutzergruppen wurden im Vorfeld identifiziert:  
 Direkt im Quartier betroffene Beteiligte  
 
Anwohner/-innen, Gewerbetreibende, Praxen, Fahrradfahrer/-innen, Pendler, Beschäftigte, Eltern, 
Obdachlose und Drogenkonsumierende. 
 
 Netzwerke / Institutionen 
 
Stadt Münster, andere Behörden, Investor, Bahn, soziale Einrichtungen, Schulen, Kindertagesein-
richtungen, Parkhaus, Ordnungspartnerschaften, Immobilien - und Standortgemeinschaft (ISG) 
Bahnhofsviertel Münster e.V. 
 
 Öffentlichkeit 
 
Öffentlichkeit, Passanten, Reisende, Touristen. 
 
Zentrale Aufgabe des Quartiersmanagements ist es, geeignete Informationswege zu entwickeln, um 
alle hier genannten Gruppen zu erreichen.

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V/0464/2018 
 
2.2.2. Koordination 
 
Zentraler Baustein des Quartiersmanagements ist die unkomplizierte Erreichbarkeit für alle Beteiligten 
und Interessierten. Dies soll möglichst durch ein Kontaktbüro vor Ort sichergestellt werden. Entspre-
chende Räumlichkeiten sollen gefunden werden. Ein regelmäßiger fachlicher Austausch und eine 
Anbindung an ein breit aufgestelltes multiprofessionelles Team werden über die organisatorische An-
bindung an die Fachstelle Wohnraumsicherung des Sozialamtes gewährleistet. 
 
Bei der vorhandenen Diversität der Adressatinnen und Adressaten des Quartiersmanagements ist 
davon auszugehen, dass unterschiedliche Instrumente zur Partizipation entwickelt werden müssen. 
Ziel des Quartiersmanagements ist es daher auch, möglichst eine/-n Sprecher/-in jeder Nutzergruppe 
zur Teilnahme an den Beteiligungsformaten zu motivieren. 
 
Ein in seiner Qualität messbares Projektmanagement macht es erforderlich, Meilensteine, überprüf-
bare Ziele und geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu definieren. Über ein begleiten-
des Monitoring und die Evaluation der Teilprozesse ist der Handlungsansatz anzupassen. Eine steti-
ge Selbstreflexion und Weiterentwicklung des Quartiersmanagements sowie die Schaffung nachhalti-
ger Strukturen sollen über die Anbindung einer wissenschaftlichen Begleitung gesichert werden, wo-
für nach einer ersten groben Schätzung Aufwendungen von ca. 10.000 € entstehen werden. 
 
Bereits in der Vorlage V/0898/2017 hat der Rat beschlossen, dass ein Runder Tisch zu installieren ist, 
um einer Verdrängung der Szenen entgegenzuwirken. Die Geschäftsführung des Gremiums wird 
beim Quartiersmanagement liegen. 
 
Sobald die neu geschaffenen Stellen für das Quartiersmanagement etabliert sind, soll eine regelmä-
ßige Berichtserstattung an die beteiligten politischen Gremien organisiert werden. Ein erster Zwi-
schenbericht wird nach dem Jahreswechsel 2018/2019 angestrebt. 
 
2.2.3. Kommunikation 
 
Ziel ist es, auf möglichst unterschiedlichen Kommunikationswegen mit den verschiedenen Nutzer-
gruppen in Kontakt zu treten. Durch die Nutzung von Printmedien, das Aufstellen von Informationsta-
feln im Quartier, das Verschicken von Rundmails und die Ausgabe von Flyern soll eine breite Öffent-
lichkeit erreicht werden. Darüber hinaus ist eine regelmäßig gepflegte und mit aktuellen Informationen 
versehene Internetpräsenz zu schaffen und die Erreichbarkeit über E-Mail sicherzustellen. 
 
In einem möglichst vor Ort gelegenen Kontaktbüro sollen verbindliche und bürgerorientierte Sprech-
zeiten vorgehalten werden. Regelmäßig sollen Informationsveranstaltungen zu den aktuellen Entwick-
lungen angeboten werden. Um dies zu erreichen ist es notwendig, dass sich das Quartiersmanage-
ment gut mit den Akteuren der Stadtplanung und des Investors vernetzt, um so stets über die aktuel-
len und demnächst anstehenden Baumaßnahmen informiert zu sein. Ein regelmäßiger Austausch mit 
Polizei und Ordnungsamt über aktuelle Problemlagen ist sicherzustellen. 
 
Alle gewählten Kommunikationswege sollen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und gege-
benenfalls angepasst werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen als „Gesicht“ des Quar-
tiersmanagement wahrgenommen werden. Der persönliche Austausch und der direkte Informations-
austausch im Quartier sind wesentliche Bestandteile des Quartiersmanagements. 
 
Es ist davon auszugehen, dass nicht jede Nutzergruppe über die hier beschriebenen Kanäle zu errei-
chen ist. Die Aufgabe des Quartiersmanagement wird es folglich sein, eine regelmäßige und kontinu-
ierliche Präsenz im Stadtraum Bremer Platz sicherzustellen und aktiv auf Beteiligte zuzugehen. Ziel 
ist es, Schlüsselpersonen jeder Nutzergruppe zu identifizieren und sie dabei zu unterstützen, aktiv am 
Entwicklungsprozess teilzunehmen. Daher kann es zum Beispiel sinnvoll sein, auch speziell auf ein-
zelne Gruppen ausgerichtete Angebote zu entwickeln und Arbeitsgemeinschaften zu speziellen Fra-
gestellungen einzurichten.

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V/0464/2018 
 
2.2.4. Anforderungsprofil 
 
Eine Schlüsselqualifikation des Quartiersmanagements wird eine gute und aktuelle Kenntnis über die 
Entwicklungen in und um den Stadtraum Bremer Platz sein. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, 
sich mit allen im vorherigen Punkt definierten Gruppen zu vernetzen, Schlüsselpersonen zu identifi-
zieren, diese einzubinden und sich genaue Kenntnisse über die vor Ort herrschenden Strukturen zu 
verschaffen. Daher ist es erforderlich, im Stadtraum präsent und erreichbar zu sein. 
 
Dem Quartiersmanagement wird innerhalb der Verwaltung ein professioneller organisatorischer 
Überbau zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über fundierte Kenntnis-
se im den Bereichen Projektmanagement, Koordination, Moderation und Mediation verfügen. Erfah-
rungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit werden ebenfalls gegeben sein. 
 
Um ein professionelles Handeln zu jedem Zeitpunkt zu ermöglichen, soll ein Beschwerdemanage-
ment nach den Vorgaben der Stadt Münster eingerichtet und umgesetzt werden. 
 
Das Quartiersmanagement soll die professionelle Neutralität gegenüber allen Nutzergruppen wahren 
und die Partizipation aller Betroffenen an dem Entwicklungsprozess Neugestaltung Bremer Platz er-
möglichen. Das Quartiersmanagement soll gerade den Szenen mit einer akzeptierenden Grundhal-
tung begegnen, kann und soll jedoch Streetwork in Form einer aufsuchenden sozialpädagogische 
Einzelfallhilfe nicht ersetzen oder ergänzen. 
 
 
3. Runder Tisch 
 
Wie dargestellt hat der Rat die Verwaltung beauftragt, frühzeitig in Abstimmung mit den sozialen Trä-
gern vor Ort (INDRO, Haus der Wohnungslosenhilfe, Bischof-Hermann-Stiftung usw.) Maßnahmen zu 
ergreifen, die einer Verdrängung der Szenen entgegenwirken und dazu einen Runden Tisch einzu-
richten. Dabei hat die Verwaltung - so der Beschluss - zu berücksichtigen, dass es zu keinerlei Fest-
legungen kommt, die der Neugestaltung der Grünanlage des Bremer Platzes vorgreifen oder diese 
einschränken. 
 
Zusammen mit den Eckpunkten für ein Konzept des Quartiersmanagements hat die Verwaltung den 
Auftrag zur Einrichtung eines Runden Tisches in einer Sitzung der Ordnungspartnerschaften Haupt-
bahnhof und illegale Drogen vorgestellt. Die involvierten Mitglieder der Ordnungspartnerschaft haben 
ihre Teilnahme an der Arbeit des Runden Tisches inzwischen der Verwaltung gemeldet, auch inner-
halb der Verwaltung ist der Kreis der teilnehmenden Ämter festgelegt. Ziel ist es, den Runden Tisch 
als ein arbeitsfähiges Gremium zu installieren, also auch in seiner Größe auf das erforderliche Maß 
zu konzentrieren. Weitere Mitglieder des Runden Tisches können im Prozessverlauf des Quartiers-
management hinzugewonnen werden. 
 
Der Runde Tisch soll etwa monatlich stattfinden. In diesen Treffen sollen aktuelle Entwicklungen, An-
regungen, Kritik und die nächsten Handlungsschritte besprochen werden. Abgesprochen ist, dass die 
erarbeiteten Ergebnisse und aktuellen Entwicklungen regelmäßig in die Ordnungspartnerschaften 
Hauptbahnhof und illegale Drogen gespiegelt werden, Hinweise der Ordnungspartnerschaften sollen 
entsprechende Berücksichtigung finden. 
 
 
4. Leistungsangebot sowie Raumsituation des Drogenhilfevereins  INDRO e. V. 
 
Der Haushaltsbegleitantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Ausschuss für Soziales, 
Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vom 22. November 2017 fordert die 
Verwaltung auf, dem Ausschuss ein „Konzept zum erweiterten Leistungsangebot, das auch bedarfs-
gerechte Räumlichkeiten und Öffnungszeiten berücksichtigt“, vorzulegen. Ferner liegt der Verwaltung 
zusätzlich ein Ratsantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 6. März 2018 vor, in dem

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die Verwaltung beauftragt wird, „in Vorbereitung auf die Dialogveranstaltung mit der Bürgerschaft im 
Sommer 2018“ zur Gestaltung des Bremer Platzes „zu prüfen: 
 
 ob das bestehende Gebäude der Drogenberatung INDRO e.V. an der Bremer Straße durch 
eine Aufstockung um ein Obergeschoss erweitert werden kann; 
 ob es ggfs. räumliche Alternativen (z.B. Alter Güterbahnhof) gibt, die von INDRO e.V. für seine 
Arbeit genutzt werden können und mehr Platz bieten.“ 
 
Zur Konzepterstellung hat es zwischen Verwaltung und Träger ein Auftaktgespräch gegeben, in dem 
der Träger Bereitschaft signalisiert hat, die Angebots- und Öffnungszeiten teilweise auch auf das Wo-
chenende auszuweiten. Hinsichtlich des Ratsantrages zur räumlichen Situation haben sich sowohl 
INDRO als auch die Verwaltung dafür ausgesprochen, den derzeitigen Standort beizubehalten, um 
Wanderbewegungen der Szene durch die Wohngebiete zu vermeiden. Somit wird aus fachlicher Sicht 
eine Verlagerung des Standortes von INDRO ausgeschlossen. 
Derzeit wird die Option der Aufstockung des Gebäudes geprüft, um so dem zusätzlichen Raumbedarf 
für Verwaltungs-, Beratungs- und Sanitärräume von INDRO gerecht zu werden. Aus statischer Sicht 
erscheint eine Aufstockung durchaus möglich. Auch bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Be-
denken grundsätzlicher Art bestehen nicht. Nach summarischer Prüfung sind keine Ausschlusskrite-
rien erkennbar, die gegen die Erweiterung sprechen. Ein abschließende Prüfung der Genehmigungs-
fähigkeit erfolgt dann im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. 
Die konzeptionellen und räumlichen Notwendigkeiten sowie die finanziellen Auswirkungen (Personal 
und Umbauarbeiten) werden derzeit erarbeitet und berechnet und in einer (Beschluss-) Vorlage zum 
Antrag A-R/0025/2018 dargestellt. Eine Entscheidung hierzu soll in der Sitzung des Haupt- und Fi-
nanzausschusses am 19. September 2018 herbeigeführt werden. 
 
 
5. Doppelstreife des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) 
 
Nach Durchführung des Personalauswahlverfahrens ist die letzte der sechs bewilligten Stellen zum 
01.06.2018 besetzt worden. Mit Abschluss der  sechsmonatigen Einarbeitungsphase der neuen Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter wird die Doppelstreife des Kommunalen Ordnungsdienstes im Bereich 
des Hauptbahnhofs im Herbst 2018 voll einsatzfähig sein. 
 
Die uniformierten Kräfte der neuen KOD-Streife sollen die objektive Sicherheitslage und das subjekti-
ve Sicherheitsgefühl im Bahnhofsumfeld verbessern und das Quartiersmanagement in seiner Arbeit 
gezielt unterstützen. Im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten ist ein regelmäßiger Informationsaus-
tausch des KOD insbesondere auch mit Bundes- und Landespolizei vorgesehen. 
 
 
6. Begleitende Maßnahmen / Bedarfe 
 
Nicht nur bezogen auf den Runden Tisch hält die Verwaltung es für wichtig, dass in der Übergangs-
zeit bis zur Neugestaltung des Stadtraums Bremer Platz keine Verdrängung der Szenen stattfindet. 
Der Abbruch der Pergolaanlagen, die Verlegung der Straße, der Platzbedarf für neue unterirdische 
Leitungsanlagen sowie eine Containeranlage für die Baustelle an der Bahnhofostseite führen schon 
aktuell zu deutlichen räumlichen Einschränkungen der verfügbaren Flächen und der sich dort regel-
mäßig aufhaltenden Szenen. Auslöser für Verdrängung bestehen also bereits. Hinzu kommt, dass die 
verfügbaren Flächen durch die Abbrucharbeiten deutlich besser einsehbar sind, mit zwei Effekten: 
Die Szenen können sich nur noch bedingt geschützt aufhalten, und sie sind für Menschen, die am 
Platz wohnen oder ihn passieren, viel deutlicher sichtbar. Beide Aspekte sind kontraproduktiv, wenn 
eine Verdrängung vermieden und Akzeptanz für die Personengruppen erreicht bzw. gestärkt werden 
sollen. 
 
Ziel der Verwaltung ist es daher, durch begleitende Maßnahmen schon zum Auftakt der Arbeit des 
Quartiersmanagements und bis es zur Neugestaltung des Stadtraums Bremer Platz einer Verdrän-

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V/0464/2018 
gung der Szenen entgegenzuwirken, ohne dass es zu Festlegungen kommt, die der Neugestaltung 
der Grünanlage des Bremer Platzes vorgreifen oder diese einschränken. 
 
Ad hoc wurden beispielsweise aus verfügbaren Mitteln Wetterschutzsegel installiert, die nach dem 
Entfernen der Pergolaelemente einen gewissen Witterungsschutz sichern sollen. Darüber hinaus 
werden konkret die folgenden ersten Aspekte in den Blick genommen: 
 WC-Anlagen 
Von Anwohnerinnen und Anwohnern des Bremer Platzes wird beklagt, dass Personen aus den 
Szenen immer wieder auf deren Grundstücken ihre Notdurft verrichten bzw. auch auf dem Bremer 
Platz urinieren (Geruchsbelästigung). Aktuell wird die Situation dadurch verschärft, dass die Wall 
GmbH als Betreiber des vorhandenen Pissoirs das Pissoir aus Sicherheitsgründen stillgelegt hat. 
Die Wall GmbH hat sich zu Gesprächen bereit erklärt, um gemeinsam mit der Verwaltung eine 
geeignete Lösung zu finden. Ein bereits vereinbarter Termin wurde von Seiten der Wall GmbH 
wegen Erkrankung abgesagt. Ein neuer Termin wird voraussichtlich im Juni 2018 stattfinden. 
In der Bürgerinformationsveranstaltung am 15.01.2018 zu den Baumaßnahmen auf der Ostseite 
des Hauptbahnhofes und im Bereich der Grünfläche des Bremer Platzes wurde mehrfach die For-
derung erhoben, die beschriebene Situation durch zusätzliche Toiletten zu entschärfen. Um die 
derzeitig häufig nicht zweckentsprechende Nutzung des vorhandenen Pissoir zu kompensieren, 
hält die Verwaltung es für sinnvoll, das vorhandene Angebot zu ersetzen und ggf. zu erweitern. 
vandalismushemmende WCs, kombiniert mit zugehender Arbeit der vor Ort aktiven sozialen Trä-
ger und Einrichtungen sowie intensivierte Wartungs- und Reinigungsintervalle können bzw. sollen 
dazu beitragen, dass sie zweckentsprechend genutzt und die beschriebenen Belästigungen durch 
„Wildpinkeln“ vermieden bzw. zumindest eingedämmt werden. 
Die Verwaltung prüft derzeit Möglichkeiten, das vorhandene Pissoir durch eine einfache vanda-
lismushemmende Konstruktion als Interimslösung zu ersetzen. Eine letztendliche Lösung dieser 
Problemlage soll bzw. muss im Rahmen der Neugestaltung der Grünanlage des Bremer Platzes 
gefunden werden. 
 Sichtschutzelemente 
Die bisher bestehenden Pergolaanlagen vor allem an der Westseite der Grünanlagen haben für 
die Szenen eine nicht unwesentliche Rolle gespielt. Ein gewisses Maß an geschütztem Aufenthalt 
ist für die Menschen von Bedeutung, so haben die baulichen Anlagen dazu beigetragen, dass die 
Szenen den Platz für ihren regelmäßigen Aufenthalt akzeptieren. Ohne diese Anlagen besteht - 
wie oben beschrieben - Anlass für eine Verlagerung (Verdrängung). 
Daher schlägt die Verwaltung vor, zeitnah geeignete Sichtschutzelemente zu entwickeln und zu 
installieren (oder auch anzupflanzen), die als Ersatz für die abgebrochenen Pergolaelemente zu-
mindest auf Teilen der Grünanlage einen geschützten Aufenthalt von Menschen und kleineren 
Gruppen ermöglichen. Sicher ist es zur Vermeidung von Vandalismus und Kriminalität in vielen 
Bereichen erfolgreiche Praxis, neuralgische Flächen so zu gestalten, dass sie gut einsehbar sind - 
Stichwort: soziale Kontrolle - und potenzielle Störer in der Folge diese Flächen meiden. Hier geht 
es aber gerade nicht darum, eine bestimmte Personengruppe von der Fläche zu verdrängen. 
Die Verwaltung geht davon aus, dass es gelingen kann, solche Zonen auf der Grünanlage zu 
schaffen, ohne dadurch beispielsweise die Beobachtung und Verfolgung von Straftaten durch die 
zuständigen Behörden unvertretbar einzuschränken. In Abstimmung mit Polizei und Ordnungsamt 
sollen diese Lösungen daher verfolgt werden. 
 Weitere Maßnahmen 
Insbesondere wenn das Quartiersmanagement seine Arbeit aufgenommen hat, sollen bei erkenn-
barem Bedarf weitere Maßnahmen entwickelt werden, die geeignet sind, einer Verdrängung der 
Szenen entgegenzuwirken oder Kommunikationswege zu den verschiedenen Nutzergruppen aus 
den Szenen zu eröffnen.

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V/0464/2018 
7. Ausblick 
 
Nach einem Beschluss über diese Vorlage und der Zustimmung zum Konzept wird die Verwaltung die 
Arbeiten zur Umsetzung des Quartiersmanagements Hauptbahnhof / Bremer Platz forcieren. Die Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter hierfür wurden ausgewählt, sie nehmen ihre Arbeit in Kürze auf und 
werden das Quartiersmanagement konkret etwa Mitte Juli 2018 wie in dieser Vorlage dargestellt um-
setzen. 
 
Viele der nächsten Schritte müssen im weiteren Prozess entwickelt werden, neue Erkenntnisse zur 
Gestaltung der Verfahren sind in der anstehenden Umsetzungsphase zu erwarten. Daher wird die 
Verwaltung die Fortschritte und Maßnahmen nicht nur den Akteuren vor Ort, den Institutionen und 
den Ordnungspartnerschaften regelmäßig vorstellen. Geplant ist in Abständen auch eine Berichter-
stattung an die Gremien, um gegebenenfalls auch Maßnahmen zur Nachsteuerung in den Prozess 
einfließen zu lassen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage A

2528 Zeichen

Anlage A zur V/0464/2018 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage stellt ein erstes Konzept für das Quartiersmanagement Stadtraum Hauptbahnhof / 
Bremer Platz dar. Damit soll perspektivisch die Beteiligung aller Akteure an der Planungswerk-
statt für das Neugestaltungskonzept des öffentlichen Stadtraumes an der Hauptbahnhof-Ostseite 
organisiert werden. Ferner gibt es kurze Zwischenberichte zum Stand der Prüfungen zum  
INDRO-Drogenhilfezentrum und zur Einrichtung einer Doppelstreife des kommunalen Ordnungs-
dienstes. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Leitorientierungen aus dem integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzeptpro-
zess, 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, … 
stärken 
 Wir werden Münster  zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentw i-
ckeln, … mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
werden mittelbar unterstützt, indem die Planungswerkstatt für das Neugestaltungskonzept des 
öffentlichen Stadtraumes neben allen Anrainern und Nutzern auch die Szenen einbeziehen soll. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Die Deckung kann aus der Produktgruppe 0502, Sicherung des Lebensunterhalts erfolgen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Der Rat hat die Verwaltung am 13.12.2017 mit der Konzeptentwicklung beauftragt und dafür erste 
Mittel sowie Personal zur Verfügung gestellt. Weitere Maßnahmen und deren Finanzierung kann er 
nun ergänzen. Die Weiterentwicklung des Drogenzentrums INDRO wird zu einem späteren Zeit-
punkt behandelt.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Im weitesten Sinne vermag das Projekt inklusive Aspekte zu verfolgen, indem Menschen am 
Rand der Gesellschaft mit faktisch bestehenden Handicaps für die gesellschaftliche Inklusion - 
nämlich die unterschiedlichen Szenen - von Anfang an in die Gestaltungsprozesse für den Stadt-
raum einbezogen werden.

Beratungsverlauf (7)

12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 37 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bremer Straße
  • Bremer Platz 18

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0464/2018
Typ
Vorlagen
Datum
29.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37