V/0464/2018
Quartiersmanagement Stadtraum Hauptbahnhof / Bremer Platz
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Beschlussvorlage
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V/0464/2018 V/0464/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Quartiersmanagement Stadtraum Hauptbahnhof / Bremer Platz Beratungsfolge 12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 20.06.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Vorberatung 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt dem in der Begründung dargestellten Konzept für das Quartiersmanagement Stadtraum Hauptbahnhof / Bremer Platz zu. 2. Der Rat nimmt die Zwischenberichte zum Stand der Prüfungen für eine Aufstockung des beste- henden Gebäudes des INDRO-Drogenhilfezentrums am Bremer Platz 18 - 20 oder räumliche Al- ternativen (Antrag an den Rat Nr.: A-R/0025/2018) sowie zur Einrichtung einer Doppelstreife des kommunalen Ordnungsdienstes zur Kenntnis. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, 3.1. eine wissenschaftliche Begleitung für das Quartiersmanagement für den Stadtraum Haupt- bahnhof / Bremer Platz zu gewinnen, 3.2. geeignete Räumlichkeiten im unmittelbaren Umfeld des Bremer Platzes zu suchen und - wenn möglich - zu wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu nutzen, um ein Kontaktbüro vor Ort einzurichten, 3.3. zusätzliche Angebote für die Übergangszeit bis zur Neugestaltung des Stadtraums Bremer Platz auf und im Umfeld der Grünanlage zu schaffen, die trotz der Flächenverluste durch die Sozialamt 07.06.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-5040 Lembeck@stadt- muenster.de - 2 - V/0464/2018 Einrichtung von Baustelle und Umfahrung zur Neubebauung der Hauptbahnhof-Ostseite ei- ner Verdrängung der Szenen entgegenwirken, insbesondere 3.3.1. eine Erweiterung der WC-Anlage in vandalismushemmender, einfacher Konstruktion als Alternative gegen das Urinieren auf Straßen und Anliegerflächen, 3.3.2. Sichtschutzelemente, die auf Teilen der Grünanlage - als Ersatz für die inzwischen ab- gebrochenen Pergolaelemente - einen geschützten Aufenthalt von Menschen und klei- neren Gruppen ermöglichen sowie 3.3.3. weitere Maßnahmen, die geeignet sind, diesen Zweck zu unterstützen oder Kommuni- kationswege zu den verschiedenen Nutzergruppen aus den Szenen zu eröffnen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die überschlägig ermittelten Kosten für die Anschaffungen im Rahmen von Übergangsmaßnahmen, insbesondere von Sichtschutz, die regelmäßige Reinigung und Wartung einer erweiterten WC-Anlage sowie eine Raummiete und die Miete einer erweiterten WC-Anlage betragen ca. 89.000 € im Jahr 2018. In den folgenden knapp fünf Jahren werden voraussichtlich nur noch die Aufwendungen für Mieten, Reinigung und Wartung fällig, die überschlägig ca. 78.000 € jährlich betragen. In der folgen- den Tabelle sind die laufenden Aufwendungen dargestellt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2018 30.000 für die Beschaffung von Sichtschutzele- menten Summe aller Auszahlungen 2018 30.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2018 40.000 Wartung/Pflege; wis- senschaftliche Beglei- tung 2019 ff. 40.000 Wartung/Pflege; wis- senschaftliche Beglei- tung Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2018 19.000 Raum-/WC-Miete 2019 ff. 38.000 Raum-/WC-Miete Insgesamt: 2018 59.000 2019 ff. 78.000 - 3 - V/0464/2018 Die 2018 erforderlich werdenden Auszahlungs- und Aufwandsermächtigungen werden im Wege der flexiblen Haushaltsführung aus dem vorhandenen Budget bereitgestellt. Die zur weiteren Finanzie- rung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2019 ff im Teiler- gebnisplan der Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, eingestellt. Begründung: 1. Ausgangslage Am 13.12.2017 hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung damit beauftragt, ein Quartiersma- nagement für den Stadtraum Hauptbahnhof einzurichten, das die Koordination, Information und Kommunikation der verschiedenen Angebote, Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen, Planungs- und Baumaßnahmen übernimmt und zwischen den Szenen, Trägern sozialer Arbeit, Nutzerinnen und Nutzern, Geschäftsleuten, Anwohnerschaft, Polizei, Bahnhofsmanagement, Planern und Verwaltung vermittelt (vgl. Vorlage V/0898/2017). Die notwendige Finanzierung weiterer Bedarfe sollte dem Rat auf der Grundlage eines zu erstellenden Konzepts für das Quartiersmanagement zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieses Konzept sollte kurzfristig entwickelt werden. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, frühzeitig in Abstimmung mit den sozialen Trägern vor Ort (INDRO, Haus der Wohnungslosenhilfe, Bischof-Hermann-Stiftung usw.) bereits mit Beginn der Vor- arbeiten zur Bebauung Maßnahmen zu ergreifen, die einer Verdrängung der Szenen entgegenwirken, und dazu einen Runden Tisch einzurichten. Dabei sollte die Verwaltung berücksichtigen, dass es zu keinerlei Festlegungen kommt, die der Neugestaltung der Grünanlage des Bremer Platzes vorgreifen oder diese einschränken. 2. Quartiersmanagement Stadtraum Hauptbahnhof / Bremer Platz 2.1. Trägerschaft / Förderantrag Bereits in der Vorlage V/0898/2017 hat die Verwaltung vor dem Hintergrund der zu berücksichtigen- den unterschiedlichen Interessen und Belange vorgeschlagen, das Quartiersmanagement bei der Stadt anzusiedeln. Gleichzeitig sollte laut Vorlage versucht werden, die Aufwendungen für das Quar- tiersmanagement im Rahmen eines Städtebauförderantrages beim Land NRW zu platzieren. Ein Quartiersmanagement Hauptbahnhof / Bremer Platz muss aus Sicht der Verwaltung professionell und gerade wegen der besonders diversen Nutzergruppen angemessen neutral aufgestellt sein. Um die Möglichkeiten externer Expertise zu prüfen und die Chancen auf Städtebaufördermittel zu erhö- hen, hat die Verwaltung erwogen, einen freien Träger mit dem Quartiersmanagement zu beauftragen. Ein solcher Träger sollte zum einen über grundsätzliche Kenntnisse des Stadtraums Hauptbahnhof verfügen und zum anderen nicht bereits mit einer bestimmten Aufgabe bzw. Klientel vor Ort involviert sein, um die erforderliche Neutralität zu sichern. Ein solcher Interessenskonflikt sollte bereits im Vor- feld verhindert werden. Die Verwaltung hat mit einem danach geeigneten und sehr leistungsfähigen Träger Gespräche in der Sache geführt, der aber letztlich vor dem Hintergrund der komplexen Aufga- benstellung, der hohen Anforderungen und fehlenden verfügbaren ausreichend qualifizierten Perso- nals keine Möglichkeit sah, das Quartiersmanagement zu übernehmen. Eine Entscheidung über den Antrag auf Städtebaufördermittel ist laut Auskunft der zuständigen Be- zirksregierung Münster zeitnah nicht möglich. Von dort wurde signalisiert, dass mit einer endgültigen Entscheidung nicht vor dem vierten Quartal 2018 zu rechnen ist. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wird von der Bezirksregierung nicht gestattet. Das Quartiersmanagement könnte bei einer grundsätz- lich möglichen Inanspruchnahme dieser Mittel im positiven Fall nicht vor dem Frühjahr 2019 aktiv werden. Wegen des inzwischen hohen Zeitdrucks aus dem weiteren Fortgang der Umgestaltungs- maßnahmen und der bestehenden Situation im Bereich Bremer Platz duldet die Einrichtung des - 4 - V/0464/2018 Quartiersmanagements aber keinen weiteren Aufschub. Es soll daher bei der Stadt angesiedelt wer- den. Dieser Teil des Antrags auf Städtebauförderung wurde bei der Bezirksregierung zurückgezogen. Das notwendige Personalauswahlverfahren wurde durchgeführt. Danach ist davon auszugehen, dass die Arbeit des Quartiersmanagements konkret etwa Mitte Juli 2018 aufgenommen werden kann. 2.2. Konzeption Ausgangspunkt für die Überlegungen war der Ansatz aus der Vorlage V/0898/2017, dass der Stadt- raum Bremer Platz durch die unterschiedlichsten Nutzergruppen und Interessensvertreter/-innen ge- prägt wird. Seine Weiterentwicklung mit dem Ziel, die vorhandene Funktionsmischung von Bahnhofs- vorfahrt, Stellplätzen, Aufenthaltsbereich, Grünfläche, Rückzugsraum und Freiraum zu erhalten und zu verbessern, wird nur gelingen, wenn alle Akteure in gelebter Partnerschaft die Zukunft dieses Stadtraums organisieren. Das Quartiersmanagement für den Stadtraum Bremer Platz soll dabei die Information, Koordination und Kommunikation der verschiedenen Angebote, Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen, Planungs- und Baumaßnahmen übernehmen und zwischen Szenen, Trägern so- zialer Arbeit, Nutzerinnen und Nutzern, Geschäftsleuten, Anwohnerschaft, Polizei, Bahnhofsma- nagement, Planern und Verwaltung vermitteln. Dabei wurden die vom Rat vorgegebenen Aufgabenfelder Information, Koordination und Kommunika- tion berücksichtigt und daraus ein Anforderungsprofil für das Quartiersmanagement entwickelt. Die Eckpunkte für ein Konzept des Quartiersmanagements wurden anschließend am 12.03.2018 den Ordnungspartnerschaften Hauptbahnhof und illegale Drogen vorgestellt und fanden dort Zustimmung. Das daraus entstandene Konzept wird im Folgenden vertiefend erläutert. Der zu erwartende hochdynamische Prozess wird es jedoch erforderlich machen, das Quartiersma- nagement stetig kritisch zu hinterfragen, zu überprüfen und anzupassen. Nur so kann ein erfolgrei- ches Wirken sichergestellt werden. Das hier vorgelegte Konzept wird daher kontinuierlich fortge- schrieben und überarbeitet werden, es legt jedoch die grundlegenden Anforderungen an das neu zu etablierende Quartiersmanagement fest. Erste und nicht zu verändernde Meilensteine sind die Ein- richtung eines Runden Tisches und die Beteiligung an der ebenfalls vom Rat beschlossenen Pla- nungswerkstatt für das Neugestaltungskonzept des öffentlichen Stadtraumes an der Hauptbahnhof- Ostseite (vgl. Vorlage V/0898/2017). 2.2.1. Information Das Quartiersmanagement für den Stadtraum Hauptbahnhof / Bremer Platz richtet sich an viele un- terschiedliche Adressaten. Die nachfolgenden Nutzergruppen wurden im Vorfeld identifiziert: Direkt im Quartier betroffene Beteiligte Anwohner/-innen, Gewerbetreibende, Praxen, Fahrradfahrer/-innen, Pendler, Beschäftigte, Eltern, Obdachlose und Drogenkonsumierende. Netzwerke / Institutionen Stadt Münster, andere Behörden, Investor, Bahn, soziale Einrichtungen, Schulen, Kindertagesein- richtungen, Parkhaus, Ordnungspartnerschaften, Immobilien - und Standortgemeinschaft (ISG) Bahnhofsviertel Münster e.V. Öffentlichkeit Öffentlichkeit, Passanten, Reisende, Touristen. Zentrale Aufgabe des Quartiersmanagements ist es, geeignete Informationswege zu entwickeln, um alle hier genannten Gruppen zu erreichen. - 5 - V/0464/2018 2.2.2. Koordination Zentraler Baustein des Quartiersmanagements ist die unkomplizierte Erreichbarkeit für alle Beteiligten und Interessierten. Dies soll möglichst durch ein Kontaktbüro vor Ort sichergestellt werden. Entspre- chende Räumlichkeiten sollen gefunden werden. Ein regelmäßiger fachlicher Austausch und eine Anbindung an ein breit aufgestelltes multiprofessionelles Team werden über die organisatorische An- bindung an die Fachstelle Wohnraumsicherung des Sozialamtes gewährleistet. Bei der vorhandenen Diversität der Adressatinnen und Adressaten des Quartiersmanagements ist davon auszugehen, dass unterschiedliche Instrumente zur Partizipation entwickelt werden müssen. Ziel des Quartiersmanagements ist es daher auch, möglichst eine/-n Sprecher/-in jeder Nutzergruppe zur Teilnahme an den Beteiligungsformaten zu motivieren. Ein in seiner Qualität messbares Projektmanagement macht es erforderlich, Meilensteine, überprüf- bare Ziele und geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu definieren. Über ein begleiten- des Monitoring und die Evaluation der Teilprozesse ist der Handlungsansatz anzupassen. Eine steti- ge Selbstreflexion und Weiterentwicklung des Quartiersmanagements sowie die Schaffung nachhalti- ger Strukturen sollen über die Anbindung einer wissenschaftlichen Begleitung gesichert werden, wo- für nach einer ersten groben Schätzung Aufwendungen von ca. 10.000 € entstehen werden. Bereits in der Vorlage V/0898/2017 hat der Rat beschlossen, dass ein Runder Tisch zu installieren ist, um einer Verdrängung der Szenen entgegenzuwirken. Die Geschäftsführung des Gremiums wird beim Quartiersmanagement liegen. Sobald die neu geschaffenen Stellen für das Quartiersmanagement etabliert sind, soll eine regelmä- ßige Berichtserstattung an die beteiligten politischen Gremien organisiert werden. Ein erster Zwi- schenbericht wird nach dem Jahreswechsel 2018/2019 angestrebt. 2.2.3. Kommunikation Ziel ist es, auf möglichst unterschiedlichen Kommunikationswegen mit den verschiedenen Nutzer- gruppen in Kontakt zu treten. Durch die Nutzung von Printmedien, das Aufstellen von Informationsta- feln im Quartier, das Verschicken von Rundmails und die Ausgabe von Flyern soll eine breite Öffent- lichkeit erreicht werden. Darüber hinaus ist eine regelmäßig gepflegte und mit aktuellen Informationen versehene Internetpräsenz zu schaffen und die Erreichbarkeit über E-Mail sicherzustellen. In einem möglichst vor Ort gelegenen Kontaktbüro sollen verbindliche und bürgerorientierte Sprech- zeiten vorgehalten werden. Regelmäßig sollen Informationsveranstaltungen zu den aktuellen Entwick- lungen angeboten werden. Um dies zu erreichen ist es notwendig, dass sich das Quartiersmanage- ment gut mit den Akteuren der Stadtplanung und des Investors vernetzt, um so stets über die aktuel- len und demnächst anstehenden Baumaßnahmen informiert zu sein. Ein regelmäßiger Austausch mit Polizei und Ordnungsamt über aktuelle Problemlagen ist sicherzustellen. Alle gewählten Kommunikationswege sollen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und gege- benenfalls angepasst werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen als „Gesicht“ des Quar- tiersmanagement wahrgenommen werden. Der persönliche Austausch und der direkte Informations- austausch im Quartier sind wesentliche Bestandteile des Quartiersmanagements. Es ist davon auszugehen, dass nicht jede Nutzergruppe über die hier beschriebenen Kanäle zu errei- chen ist. Die Aufgabe des Quartiersmanagement wird es folglich sein, eine regelmäßige und kontinu- ierliche Präsenz im Stadtraum Bremer Platz sicherzustellen und aktiv auf Beteiligte zuzugehen. Ziel ist es, Schlüsselpersonen jeder Nutzergruppe zu identifizieren und sie dabei zu unterstützen, aktiv am Entwicklungsprozess teilzunehmen. Daher kann es zum Beispiel sinnvoll sein, auch speziell auf ein- zelne Gruppen ausgerichtete Angebote zu entwickeln und Arbeitsgemeinschaften zu speziellen Fra- gestellungen einzurichten. - 6 - V/0464/2018 2.2.4. Anforderungsprofil Eine Schlüsselqualifikation des Quartiersmanagements wird eine gute und aktuelle Kenntnis über die Entwicklungen in und um den Stadtraum Bremer Platz sein. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, sich mit allen im vorherigen Punkt definierten Gruppen zu vernetzen, Schlüsselpersonen zu identifi- zieren, diese einzubinden und sich genaue Kenntnisse über die vor Ort herrschenden Strukturen zu verschaffen. Daher ist es erforderlich, im Stadtraum präsent und erreichbar zu sein. Dem Quartiersmanagement wird innerhalb der Verwaltung ein professioneller organisatorischer Überbau zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über fundierte Kenntnis- se im den Bereichen Projektmanagement, Koordination, Moderation und Mediation verfügen. Erfah- rungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit werden ebenfalls gegeben sein. Um ein professionelles Handeln zu jedem Zeitpunkt zu ermöglichen, soll ein Beschwerdemanage- ment nach den Vorgaben der Stadt Münster eingerichtet und umgesetzt werden. Das Quartiersmanagement soll die professionelle Neutralität gegenüber allen Nutzergruppen wahren und die Partizipation aller Betroffenen an dem Entwicklungsprozess Neugestaltung Bremer Platz er- möglichen. Das Quartiersmanagement soll gerade den Szenen mit einer akzeptierenden Grundhal- tung begegnen, kann und soll jedoch Streetwork in Form einer aufsuchenden sozialpädagogische Einzelfallhilfe nicht ersetzen oder ergänzen. 3. Runder Tisch Wie dargestellt hat der Rat die Verwaltung beauftragt, frühzeitig in Abstimmung mit den sozialen Trä- gern vor Ort (INDRO, Haus der Wohnungslosenhilfe, Bischof-Hermann-Stiftung usw.) Maßnahmen zu ergreifen, die einer Verdrängung der Szenen entgegenwirken und dazu einen Runden Tisch einzu- richten. Dabei hat die Verwaltung - so der Beschluss - zu berücksichtigen, dass es zu keinerlei Fest- legungen kommt, die der Neugestaltung der Grünanlage des Bremer Platzes vorgreifen oder diese einschränken. Zusammen mit den Eckpunkten für ein Konzept des Quartiersmanagements hat die Verwaltung den Auftrag zur Einrichtung eines Runden Tisches in einer Sitzung der Ordnungspartnerschaften Haupt- bahnhof und illegale Drogen vorgestellt. Die involvierten Mitglieder der Ordnungspartnerschaft haben ihre Teilnahme an der Arbeit des Runden Tisches inzwischen der Verwaltung gemeldet, auch inner- halb der Verwaltung ist der Kreis der teilnehmenden Ämter festgelegt. Ziel ist es, den Runden Tisch als ein arbeitsfähiges Gremium zu installieren, also auch in seiner Größe auf das erforderliche Maß zu konzentrieren. Weitere Mitglieder des Runden Tisches können im Prozessverlauf des Quartiers- management hinzugewonnen werden. Der Runde Tisch soll etwa monatlich stattfinden. In diesen Treffen sollen aktuelle Entwicklungen, An- regungen, Kritik und die nächsten Handlungsschritte besprochen werden. Abgesprochen ist, dass die erarbeiteten Ergebnisse und aktuellen Entwicklungen regelmäßig in die Ordnungspartnerschaften Hauptbahnhof und illegale Drogen gespiegelt werden, Hinweise der Ordnungspartnerschaften sollen entsprechende Berücksichtigung finden. 4. Leistungsangebot sowie Raumsituation des Drogenhilfevereins INDRO e. V. Der Haushaltsbegleitantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vom 22. November 2017 fordert die Verwaltung auf, dem Ausschuss ein „Konzept zum erweiterten Leistungsangebot, das auch bedarfs- gerechte Räumlichkeiten und Öffnungszeiten berücksichtigt“, vorzulegen. Ferner liegt der Verwaltung zusätzlich ein Ratsantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 6. März 2018 vor, in dem - 7 - V/0464/2018 die Verwaltung beauftragt wird, „in Vorbereitung auf die Dialogveranstaltung mit der Bürgerschaft im Sommer 2018“ zur Gestaltung des Bremer Platzes „zu prüfen: ob das bestehende Gebäude der Drogenberatung INDRO e.V. an der Bremer Straße durch eine Aufstockung um ein Obergeschoss erweitert werden kann; ob es ggfs. räumliche Alternativen (z.B. Alter Güterbahnhof) gibt, die von INDRO e.V. für seine Arbeit genutzt werden können und mehr Platz bieten.“ Zur Konzepterstellung hat es zwischen Verwaltung und Träger ein Auftaktgespräch gegeben, in dem der Träger Bereitschaft signalisiert hat, die Angebots- und Öffnungszeiten teilweise auch auf das Wo- chenende auszuweiten. Hinsichtlich des Ratsantrages zur räumlichen Situation haben sich sowohl INDRO als auch die Verwaltung dafür ausgesprochen, den derzeitigen Standort beizubehalten, um Wanderbewegungen der Szene durch die Wohngebiete zu vermeiden. Somit wird aus fachlicher Sicht eine Verlagerung des Standortes von INDRO ausgeschlossen. Derzeit wird die Option der Aufstockung des Gebäudes geprüft, um so dem zusätzlichen Raumbedarf für Verwaltungs-, Beratungs- und Sanitärräume von INDRO gerecht zu werden. Aus statischer Sicht erscheint eine Aufstockung durchaus möglich. Auch bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Be- denken grundsätzlicher Art bestehen nicht. Nach summarischer Prüfung sind keine Ausschlusskrite- rien erkennbar, die gegen die Erweiterung sprechen. Ein abschließende Prüfung der Genehmigungs- fähigkeit erfolgt dann im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. Die konzeptionellen und räumlichen Notwendigkeiten sowie die finanziellen Auswirkungen (Personal und Umbauarbeiten) werden derzeit erarbeitet und berechnet und in einer (Beschluss-) Vorlage zum Antrag A-R/0025/2018 dargestellt. Eine Entscheidung hierzu soll in der Sitzung des Haupt- und Fi- nanzausschusses am 19. September 2018 herbeigeführt werden. 5. Doppelstreife des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) Nach Durchführung des Personalauswahlverfahrens ist die letzte der sechs bewilligten Stellen zum 01.06.2018 besetzt worden. Mit Abschluss der sechsmonatigen Einarbeitungsphase der neuen Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter wird die Doppelstreife des Kommunalen Ordnungsdienstes im Bereich des Hauptbahnhofs im Herbst 2018 voll einsatzfähig sein. Die uniformierten Kräfte der neuen KOD-Streife sollen die objektive Sicherheitslage und das subjekti- ve Sicherheitsgefühl im Bahnhofsumfeld verbessern und das Quartiersmanagement in seiner Arbeit gezielt unterstützen. Im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten ist ein regelmäßiger Informationsaus- tausch des KOD insbesondere auch mit Bundes- und Landespolizei vorgesehen. 6. Begleitende Maßnahmen / Bedarfe Nicht nur bezogen auf den Runden Tisch hält die Verwaltung es für wichtig, dass in der Übergangs- zeit bis zur Neugestaltung des Stadtraums Bremer Platz keine Verdrängung der Szenen stattfindet. Der Abbruch der Pergolaanlagen, die Verlegung der Straße, der Platzbedarf für neue unterirdische Leitungsanlagen sowie eine Containeranlage für die Baustelle an der Bahnhofostseite führen schon aktuell zu deutlichen räumlichen Einschränkungen der verfügbaren Flächen und der sich dort regel- mäßig aufhaltenden Szenen. Auslöser für Verdrängung bestehen also bereits. Hinzu kommt, dass die verfügbaren Flächen durch die Abbrucharbeiten deutlich besser einsehbar sind, mit zwei Effekten: Die Szenen können sich nur noch bedingt geschützt aufhalten, und sie sind für Menschen, die am Platz wohnen oder ihn passieren, viel deutlicher sichtbar. Beide Aspekte sind kontraproduktiv, wenn eine Verdrängung vermieden und Akzeptanz für die Personengruppen erreicht bzw. gestärkt werden sollen. Ziel der Verwaltung ist es daher, durch begleitende Maßnahmen schon zum Auftakt der Arbeit des Quartiersmanagements und bis es zur Neugestaltung des Stadtraums Bremer Platz einer Verdrän- - 8 - V/0464/2018 gung der Szenen entgegenzuwirken, ohne dass es zu Festlegungen kommt, die der Neugestaltung der Grünanlage des Bremer Platzes vorgreifen oder diese einschränken. Ad hoc wurden beispielsweise aus verfügbaren Mitteln Wetterschutzsegel installiert, die nach dem Entfernen der Pergolaelemente einen gewissen Witterungsschutz sichern sollen. Darüber hinaus werden konkret die folgenden ersten Aspekte in den Blick genommen: WC-Anlagen Von Anwohnerinnen und Anwohnern des Bremer Platzes wird beklagt, dass Personen aus den Szenen immer wieder auf deren Grundstücken ihre Notdurft verrichten bzw. auch auf dem Bremer Platz urinieren (Geruchsbelästigung). Aktuell wird die Situation dadurch verschärft, dass die Wall GmbH als Betreiber des vorhandenen Pissoirs das Pissoir aus Sicherheitsgründen stillgelegt hat. Die Wall GmbH hat sich zu Gesprächen bereit erklärt, um gemeinsam mit der Verwaltung eine geeignete Lösung zu finden. Ein bereits vereinbarter Termin wurde von Seiten der Wall GmbH wegen Erkrankung abgesagt. Ein neuer Termin wird voraussichtlich im Juni 2018 stattfinden. In der Bürgerinformationsveranstaltung am 15.01.2018 zu den Baumaßnahmen auf der Ostseite des Hauptbahnhofes und im Bereich der Grünfläche des Bremer Platzes wurde mehrfach die For- derung erhoben, die beschriebene Situation durch zusätzliche Toiletten zu entschärfen. Um die derzeitig häufig nicht zweckentsprechende Nutzung des vorhandenen Pissoir zu kompensieren, hält die Verwaltung es für sinnvoll, das vorhandene Angebot zu ersetzen und ggf. zu erweitern. vandalismushemmende WCs, kombiniert mit zugehender Arbeit der vor Ort aktiven sozialen Trä- ger und Einrichtungen sowie intensivierte Wartungs- und Reinigungsintervalle können bzw. sollen dazu beitragen, dass sie zweckentsprechend genutzt und die beschriebenen Belästigungen durch „Wildpinkeln“ vermieden bzw. zumindest eingedämmt werden. Die Verwaltung prüft derzeit Möglichkeiten, das vorhandene Pissoir durch eine einfache vanda- lismushemmende Konstruktion als Interimslösung zu ersetzen. Eine letztendliche Lösung dieser Problemlage soll bzw. muss im Rahmen der Neugestaltung der Grünanlage des Bremer Platzes gefunden werden. Sichtschutzelemente Die bisher bestehenden Pergolaanlagen vor allem an der Westseite der Grünanlagen haben für die Szenen eine nicht unwesentliche Rolle gespielt. Ein gewisses Maß an geschütztem Aufenthalt ist für die Menschen von Bedeutung, so haben die baulichen Anlagen dazu beigetragen, dass die Szenen den Platz für ihren regelmäßigen Aufenthalt akzeptieren. Ohne diese Anlagen besteht - wie oben beschrieben - Anlass für eine Verlagerung (Verdrängung). Daher schlägt die Verwaltung vor, zeitnah geeignete Sichtschutzelemente zu entwickeln und zu installieren (oder auch anzupflanzen), die als Ersatz für die abgebrochenen Pergolaelemente zu- mindest auf Teilen der Grünanlage einen geschützten Aufenthalt von Menschen und kleineren Gruppen ermöglichen. Sicher ist es zur Vermeidung von Vandalismus und Kriminalität in vielen Bereichen erfolgreiche Praxis, neuralgische Flächen so zu gestalten, dass sie gut einsehbar sind - Stichwort: soziale Kontrolle - und potenzielle Störer in der Folge diese Flächen meiden. Hier geht es aber gerade nicht darum, eine bestimmte Personengruppe von der Fläche zu verdrängen. Die Verwaltung geht davon aus, dass es gelingen kann, solche Zonen auf der Grünanlage zu schaffen, ohne dadurch beispielsweise die Beobachtung und Verfolgung von Straftaten durch die zuständigen Behörden unvertretbar einzuschränken. In Abstimmung mit Polizei und Ordnungsamt sollen diese Lösungen daher verfolgt werden. Weitere Maßnahmen Insbesondere wenn das Quartiersmanagement seine Arbeit aufgenommen hat, sollen bei erkenn- barem Bedarf weitere Maßnahmen entwickelt werden, die geeignet sind, einer Verdrängung der Szenen entgegenzuwirken oder Kommunikationswege zu den verschiedenen Nutzergruppen aus den Szenen zu eröffnen. - 9 - V/0464/2018 7. Ausblick Nach einem Beschluss über diese Vorlage und der Zustimmung zum Konzept wird die Verwaltung die Arbeiten zur Umsetzung des Quartiersmanagements Hauptbahnhof / Bremer Platz forcieren. Die Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter hierfür wurden ausgewählt, sie nehmen ihre Arbeit in Kürze auf und werden das Quartiersmanagement konkret etwa Mitte Juli 2018 wie in dieser Vorlage dargestellt um- setzen. Viele der nächsten Schritte müssen im weiteren Prozess entwickelt werden, neue Erkenntnisse zur Gestaltung der Verfahren sind in der anstehenden Umsetzungsphase zu erwarten. Daher wird die Verwaltung die Fortschritte und Maßnahmen nicht nur den Akteuren vor Ort, den Institutionen und den Ordnungspartnerschaften regelmäßig vorstellen. Geplant ist in Abständen auch eine Berichter- stattung an die Gremien, um gegebenenfalls auch Maßnahmen zur Nachsteuerung in den Prozess einfließen zu lassen. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0464/2018 Kurzüberblick Die Vorlage stellt ein erstes Konzept für das Quartiersmanagement Stadtraum Hauptbahnhof / Bremer Platz dar. Damit soll perspektivisch die Beteiligung aller Akteure an der Planungswerk- statt für das Neugestaltungskonzept des öffentlichen Stadtraumes an der Hauptbahnhof-Ostseite organisiert werden. Ferner gibt es kurze Zwischenberichte zum Stand der Prüfungen zum INDRO-Drogenhilfezentrum und zur Einrichtung einer Doppelstreife des kommunalen Ordnungs- dienstes. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Leitorientierungen aus dem integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzeptpro- zess, Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, … stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentw i- ckeln, … mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln werden mittelbar unterstützt, indem die Planungswerkstatt für das Neugestaltungskonzept des öffentlichen Stadtraumes neben allen Anrainern und Nutzern auch die Szenen einbeziehen soll. Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Deckung kann aus der Produktgruppe 0502, Sicherung des Lebensunterhalts erfolgen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Der Rat hat die Verwaltung am 13.12.2017 mit der Konzeptentwicklung beauftragt und dafür erste Mittel sowie Personal zur Verfügung gestellt. Weitere Maßnahmen und deren Finanzierung kann er nun ergänzen. Die Weiterentwicklung des Drogenzentrums INDRO wird zu einem späteren Zeit- punkt behandelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Im weitesten Sinne vermag das Projekt inklusive Aspekte zu verfolgen, indem Menschen am Rand der Gesellschaft mit faktisch bestehenden Handicaps für die gesellschaftliche Inklusion - nämlich die unterschiedlichen Szenen - von Anfang an in die Gestaltungsprozesse für den Stadt- raum einbezogen werden.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bremer Straße
- Bremer Platz 18
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Details
- Aktenzeichen
- V/0464/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37