V/0830/2009/2
Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Gemeinschaftsunternehmen "Green GECCO" zum Bau von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung
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Beschlussvorlage
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V/0830/2009/2 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Gemeinschaftsunternehmen "Green GECCO" zum Bau von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung Beratungsfolge 09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 09.12.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Absicht der Stadtwerke Münster GmbH zur Kenntnis, den Ausbau der Energieerzeugung auf der Basis erneuerbarer Energien als erklärtes Ziel der kommunalen Energiepolitik auf Basis des Ratsbeschlusses der Stadt Münster vom 14.12.2007 (V/0853/2007) durch Beteiligung an dem Green-GECCO-Projekt voranzutrei- ben. Innerhalb dieses Unternehmens beabsichtigt ein Konsortium von mehreren Stadtwer- ken aus der Region zusammen mit der RWE Tochtergesellschaft RWE Innogy GmbH (RIG), sich intensiv im Bereich der erneuerbaren Energien zu engagieren. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Optimierung der Kommunikationsebenen im Hinblick auf die große Zahl von beteiligten Stadtwerken eine doppelstöckige GmbH & Co KG- Struktur gebildet wird. Damit werden die Stadtwerke nicht direkt an dem mit RWE Innogy GmbH zu bildenden Gemeinschaftsunternehmen (= 1. GmbH & Co KG) beteiligt, sondern eine 2. GmbH & Co KG als Stadtwerkebeteiligungsgesellschaft beteiligt sich am ersten Gemeinschaftsunternehmen. 3. Der Rat beschließt, um dieses Ziel zu erreichen, dass sich die Stadtwerke Münster GmbH an dem Projekt beteiligen. Dazu sind umfangreiche gesellschafts- bzw. beteiligungsrechtli- che und finanzielle Beschlüsse, wie in der nichtöffentlichen Vorlage (V/0811/2009) darge- legt, zu fassen. Aus Gründen des Daten- und Wettbewerbschutzes werden jedoch die Ein- zelheiten in einer nichtöffentlichen Vorlage erläutert und beschlossen. 4. In Ergänzung zum Beschlusspunkt 3 beschließt der Rat, dass die Stadtwerke Münster GmbH nur solchen Projekten innerhalb der Gesellschafterversammlung der Green Gec- co Beteiligungs GmbH & Co. KG zustimmen, die dem in der Anlage beigefügten Verfah- rensvorschlag für die Genehmigung von Projekten bei der Green Gecco genügen. Vorlagen-Nr.: V/0830/2009/2 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 09.12.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0830/2009/2 5. Eine Entscheidung des Rates für eine Beteiligung an den oben beschriebenen Gesellschaf- ten steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Stellungnahme zum Anzeigever- fahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW. Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge- sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesell- schafterversammlung u. a. die Beteiligung an anderen Unternehmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat am 02.12.2009 getagt und ist der Aufsichts- ratsvorlage gefolgt. Gemäß § 115 GO NRW ist die Entscheidung einer Gemeinde zur Beteiligung an einer Gesellschaft der Aufsichtsbehörde sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage
V/0830/2009/1 erste Ergänzungsvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Vorlagen-Nr.: V/0830/2009/1 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: Betrifft Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Gemeinschaftsunternehmen "Green GECCO" zum Bau von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung Beratungsfolge 08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 09.12.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Absicht der Stadtwerke Münster GmbH zur Kenntnis, den Ausbau der Energieerzeugung auf der Basis erneuerbarer Energien als erklärtes Ziel der kommunalen Energiepolitik auf Basis des Ratsbeschlusses der Stadt Münster vom 14.12.2007 (V/0853/2007) durch Beteiligung an dem Green-GECCO-Projekt voranzutrei- ben. Innerhalb dieses Unternehmens beabsichtigt ein Konsortium von mehreren Stadtwer- ken aus der Region zusammen mit der RWE Tochtergesellschaft RWE Innogy GmbH (RIG), sich intensiv im Bereich der erneuerbaren Energien zu engagieren. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Optimierung der Kommunikationsebenen im Hinblick auf die große Zahl von beteiligten Stadtwerken eine doppelstöckige GmbH & Co KG- Struktur gebildet wird. Damit werden die Stadtwerke nicht direkt an dem mit RWE Innogy GmbH zu bildenden Gemeinschaftsunternehmen (= 1. GmbH & Co KG) beteiligt, sondern eine 2. GmbH & Co KG als Stadtwerkebeteiligungsgesellschaft beteiligt sich am ersten Gemeinschaftsunternehmen. 3. Der Rat beschließt, um dieses Ziel zu erreichen, dass sich die Stadtwerke Münster GmbH an dem Projekt beteiligen. Dazu sind umfangreiche gesellschafts- bzw. beteiligungsrechtli- che und finanzielle Beschlüsse, wie in der nichtöffentlichen Vorlage (V/0811/2009) darge- legt, zu fassen. Aus Gründen des Daten- und Wettbewerbschutzes werden jedoch die Ein- zelheiten in einer nichtöffentlichen Vorlage erläutert und beschlossen. 4. In Ergänzung zum Beschlusspunkt 3 beschließt der Rat, dass sich die Stadtwerke Münster GmbH nur an solchen Projekten innerhalb des Green Gecco Gesamtprojek- tes beteiligen, die dem in der Anlage beigefügten Verfahrens-vorschlag für die Ge- nehmigung von Projekten bei der Green Gecco genügen. 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 08.12.2009 V/0830/2009/1 - 2 - V/0830/2009/1 5. Eine Entscheidung des Rates für eine Beteiligung an den oben beschriebenen Gesellschaf- ten steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Stellungnahme zum Anzeigever- fahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW. Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge- sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesell- schafterversammlung u. a. die Beteiligung an anderen Unternehmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat am 02.12.2009 getagt und ist der Aufsichts- ratsvorlage gefolgt. Gemäß § 115 GO NRW ist die Entscheidung einer Gemeinde zur Beteiligung an einer Gesellschaft der Aufsichtsbehörde sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage Anlage !" # $ % ! # ! # # ! & !' ( # !") !" & # " * !& + ( # ! # !# & + !,-. ! ") / * + / / / *'0 ) 1# * & * # ! 2 ) 1# ! / 3456 +6)! 2 5 ) # * ! / *' ! 5 / & 7. / 78. ! & / 5 5 1 1 * 5 ! / / 9 (# # 6 &9* / /5 ! & & ! 7. &* : ;8. / !
V/0830/2009 Hauptovrlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Vorlagen-Nr.: V/0830/2009 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: Betrifft Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Gemeinschaftsunternehmen "Green GECCO" zum Bau von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung Beratungsfolge 08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 09.12.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Absicht der Stadtwerke Münster GmbH zur Kenntnis, den Ausbau der Energieerzeugung auf der Basis erneuerbarer Energien als erklärtes Ziel der kommunalen Energiepolitik auf Basis des Ratsbeschlusses der Stadt Münster vom 14.12.2007 (V/0853/2007) durch Beteiligung an dem Green-GECCO-Projekt voranzutrei- ben. Innerhalb dieses Unternehmens beabsichtigt ein Konsortium von mehreren Stadtwer- ken aus der Region zusammen mit der RWE Tochtergesellschaft RWE Innogy GmbH (RIG), sich intensiv im Bereich der erneuerbaren Energien zu engagieren. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Optimierung der Kommunikationsebenen im Hinblick auf die große Zahl von beteiligten Stadtwerken eine doppelstöckige GmbH & Co KG- Struktur gebildet wird. Damit werden die Stadtwerke nicht direkt an dem mit RWE Innogy GmbH zu bildenden Gemeinschaftsunternehmen (= 1. GmbH & Co KG) beteiligt, sondern eine 2. GmbH & Co KG als Stadtwerkebeteiligungsgesellschaft beteiligt sich am ersten Gemeinschaftsunternehmen. 3. Der Rat beschließt, um dieses Ziel zu erreichen, dass sich die Stadtwerke Münster GmbH an dem Projekt beteiligen. Dazu sind umfangreiche gesellschafts- bzw. beteiligungsrechtli- che und finanzielle Beschlüsse, wie in der nichtöffentlichen Vorlage (V/0811/2009) darge- legt, zu fassen. Aus Gründen des Daten- und Wettbewerbschutzes werden jedoch die Ein- zelheiten in einer nichtöffentlichen Vorlage erläutert und beschlossen. 4. Eine Entscheidung des Rates für eine Beteiligung an den oben beschriebenen Gesellschaf- ten steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Stellungnahme zum Anzeigever- fahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW. 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 04.12.2009 V/0830/2009 - 2 - V/0830/2009 Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge- sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesell- schafterversammlung u. a. die Beteiligung an anderen Unternehmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat am 02.12.2009 getagt und ist der Aufsichts- ratsvorlage gefolgt. Gemäß § 115 GO NRW ist die Entscheidung einer Gemeinde zur Beteiligung an einer Gesellschaft der Aufsichtsbehörde sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Anlage zur öffentliche V 0830 - 2009 2 Verfahrensvorschlag
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0830/2009/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37