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V/0695/2005

Zustimmung zum Bau einer mobilen Parkpalette am Parkplatz Georgskommende

Vorlage 29.08.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2005, TOP 20

Beschlussvorlage

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Vorlage 695/2005 Anlage 1

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Beschlussvorlage

8795 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zustimmung zum Entwurfskonzept, dem Bau und der Finanzierung einer mobilen Parkpalette  
auf dem Parkplatz Georgskommende 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
06.09.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
13.09.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1.   Dem Entwurfskonzept und Bau einer mobi len (später versetzbaren) Parkpalette auf 
dem Parkplatz Georgskommende nach einem Baukastensystem wird gemäß dem 
vorgelegten Entwurf (Anlage 1) zugestimmt. 
 
2.  Die Westfälische Bauindustrie (WBI ) wird beauftragt, die Ausschreibung der Parkpa-
lette auf Basis des beschlossenen Entwurfskonzepts durchzuführen. 
  
3.  Die Finanzierung des Baus der Parkpal ette einschließlich der ergänzenden Erschlie-
ßung und der Folgekosten wird von der St adt Münster übernommen. Die Finanzie-
rung der Herstellungskosten erfolgt aus den Einnahmen der Stellp latzablösebeträge 
der Stadt Münster.  
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Nach der aktualisierten Kostenschätzung durch die WBI ist mit Baukosten
 (einschließlich Erschlie-
ßung, Außenanlagen etc. und Nebenkosten) in der Höhe von ca. 975.000 Euro zu rechnen. Die 
genauen Kosten ergeben sich aus der Ausschreibung der Baumaßnahme. Die Finanzierung der 
Herstellungskosten erfolgt aus den zweckgebundenen Rücklagen der Stellplatzablöse-Einnahmen. 
    
Vorlagen-Nr.: 
V/0695/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Dr. Oellers 
Herr Buth  
Ruf: 
492 61 50 
492 23 10 
E-Mail: 
OellersF@stadt-muenster.de 
Buth@stadt-muenster.de 
Datum: 
29.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass unter Berücksichtigung der laufenden jährlichen Kosten 
einschließlich der kalkulatorischen Kosten, die durch den Betrieb der Parkpalette entstehen, und 
den zu erwartenden Mehreinnahmen (Parkgebühren) durch die Erhöhung der Stellplatzkapazität 
um 88 Plätze mit einem geringen Gesamtzuschussbedarf zu rechnen ist. In Abhängigkeit von der 
Auslastung der Parkpalette kann sich dieser Gesamtzuschussbedarf weiter verringern. 
 
Für die Parkpalette wird zunächst von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgegangen. Sollte 
eine Weiternutzung nach 5 Jahren an diesem Standort nicht möglich sein, sind andere Nutzungs-
möglichkeiten zu prüfen. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
Neue HHSt. Baukosten mobile Parkpalette 
Georgskommende 
2006 974.400,00  
     
 
Insgesamt: 974.400,00  
 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
9110.314.000.7 Einnahme allg. Rücklagen 
Kfz-Ablösebeträge 
2006 974.400,00 aus Gesamt-
Ansatz i.H.v. 
4.484.424 
     
 
Insgesamt: 974.400,00  
 
 
 
Begründung: 
Mit dem gemeinsamen Ratsantrag 25/2004 der CDU- und FDP-Fraktion ist die Verwaltung beauf-
tragt worden, im Hinblick auf die Fertigstellung der Münster Arkaden und die Bauzeit der geplanten 
Stubengassenbebauung eine mobile (später versetzbare) Parkpalette am Standort Georgskom-
mende zu erstellen.  
Mit dem Ziel, die Planung weiterzuentwickeln und die finanziellen Auswirkungen zu konkretisieren, 
hat der Rat die Verwaltung mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0473/2005 beauftragt: 
 
• im Rahmen eines Baubetreuungsvertrages mit der Westfälischen Bauindustrie (WBI) die 
Planung zu konkretisieren und die Baukosten zu kalkulieren, 
 
• mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) die Mitnutzung des Landesgrundstü-
ckes auf Miet- oder Pachtbasis zu verhandeln, 
 
• und mit der Westfalenfleiß GmbH als Parkraumbewirtschafter die geänderten finanziellen 
Rahmenbedingungen mit einer Parkpalette zu verhandeln.

- 3 - 
Die Verwaltung legt dem Rat und den zuständigen parl. Gremien mit dieser Vorlage den aktuali-
sierten Entwurf für eine eingeschossige, mobile Parkpalette und die Finanzplanung als Gesamtpa-
ket zur Entscheidung und Vorbereitung der Ausschreibung vor. 
 
Zu 1. 
Mit der Vorlage V/0473/2005 hat die Verwaltung eine erste Systemkonzeption für den Bau einer 
mobilen eingeschossigen Parkpalette am Standort Georgskommende vorgestellt. Aufbauend auf 
diese Systemkonzeption hat die Westfälische Baui ndustrie GmbH (WBI) mit Ihrem spezifischen 
Fachwissen die Planungen weiter konkretisiert (Anlage 1) und eine aktualisierte Kostenschätzung 
für die Bau- und Betriebskosten erstellt.  
  
Die in der Anlage 1 beigefügte Planung verfügt über eine Kapazität von 109 Stellplätzen auf der 
geplanten eingeschossigen Parkpalette (Ebene 1), 108 Stellplätzen auf dem zum Teil neu befestig-
ten und neu geordneten ebenerdigen Parkplatzniveau unter der Parkpalette und 59 Stellplätze im 
Randbereich. In der Summe ergibt sich mit der geplanten Parkpalette eine Kapazität von 276 
Stellplätzen gegenüber 188 Stellplätzen im Bestand (63 städtischer Parkplatz, 125 Plätze BLB 
Parkplatz). Unter Berücksichtigung der durch die Baukonstruktion (Rampen und Stützen etc.) ent-
fallenden Stellplätze erhöht sich damit das Stellplatzangebot auf der Georgskommende mit der 
geplanten Parkpalette um 88 Plätze. 
 
Grundlage der Planung ist eine Überbauung des städtischen und
 landeseigenen Parkplatzes an 
der Georgskommende (Anlage 1). Das Liegenschaftsamt der Stadt hat dazu das grundsätzliche 
Einvernehmen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW verhandelt, den landes-
eigenen Parkplatz für eine Mindestnutzungszeit von mindestens 5 Jahren für eine Überbauung mit 
der geplanten Parkpalette mit nutzen zu können.  
 
Die mobile (versetzbare) Parkpalette ist so konstruiert, dass sie bei Bedarf - nach einer Nutzungs-
zeit an der Georgskommende - auch an einen anderen Standort im Stadtgebiet versetzt werden 
kann.    
 
Mit dem Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW und der Westfalenfleiß GmbH ist die Bewirtschaftung 
und Einnahmeaufteilung der Parkpalette abgestimmt und Einvernehmen erzielt worden.  
 
Es ist vorgesehen, die Erschließung der beiden bisher unabhängigen Parkplätze und der Parkpa-
lette zusammenzufassen und die Bewirtschaftung der Westfalenfleiß GmbH zu übertragen.  
 
Die mobile Parkpalette Georgskommende kann auf der Grundlage des von der WBI erstellten Sys-
tementwurfes (Anlage 1) nach verschiedenen herstellerspezifischen Baukastensystemen erstellt 
werden, um Sonderanfertigungen und höhere Kosten zu vermeiden. 
 
Zur Zeit wird gutachterlich untersucht, inwieweit ergänzende Lärmschutzmaßnahmen erforderlich 
werden. 
 
 
Zu 2. 
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu dem Ge samtpaket wird die WBI im Rahmen des Bau-
betreuungsvertrages die Bauleistungen im Namen und auf Rechnung der Stadt Münster öffentlich 
ausschreiben. Die öffentliche Ausschreibung ist bewusst als Funktionsausschreibung vorgesehen, 
damit die Hersteller ihre jeweiligen Baukastensysteme anbieten können.  
 
Nach der Angebotsprüfung und Bewertung durch die WBI wird die Verwaltung dem Vergabeaus-
schuss eine Vorlage mit den Ausschreibungsergebnissen und der Vergabeempfehlung zur Ent-
scheidung vorlegen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass während des Baus der Parkpalette und der erforderlichen Er-
schließungsarbeiten die Nutzung der bestehenden Parkplätze vorübergehend eingeschränkt und

- 4 - 
zeitweilig auch ganz gesperrt wird. Für den Vorweihnachtsverkehr 2005 stehen die Parkplätze an 
der Georgskommende noch uneingeschränkt zur Verfügung. In Abhängigkeit von der Witterung 
sollen die Bauarbeiten Anfang des Jahres 2006 beginnen. Die Inbetriebnahme der Parkpalette ist 
dann für das 2. Quartal 2006 vorgesehen.    
 
 
Zu 3. 
 
Nach den Vorgaben der BauO NRW § 51 (6) können die von der Stadt eingenommenen zweckge-
bundenen Stellplatzablösebeträge für die Herstellung von zusätzlichen Parkeinrichtungen im Ge-
meindegebiet genutzt werden. Es ist vorgesehen, die Baukosten für die mobile Parkpalette ein-
schließlich der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen (Anpassen der Zufahrt, Befestigung des 
Parkplatzgeländes, Entwässerung, Beleuchtung, ggf. Lärmschutz etc.) und die Planungs- und 
Bauüberwachungskosten aus den zweckgebundenen Rücklagen der Stellplatzablösebeträge zu 
finanzieren.   
 
Für das evtl. Umsetzen der mobilen Parkpalette ist in Abhängigkeit vom erforderlich werdenden 
Aufwand für neue Fundamente, Befestigungsarbeiten und die Erschließung am neuen Standort mit 
zusätzlichen Kosten von ca. 200.000 bis 250.000 Euro zu rechnen.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1:  
Baubeschreibung mobile Parkpalette Georgskommende

Vorlage 695/2005 Anlage 1

4344 Zeichen

1
        Anlage 1 - Vorlage V/695/2005 
 
 
Baubeschreibung mobile Parkpalette an der Georgskommende 
(Stand:29.08.2005) 
 
Bei der geplanten Parkpalette handelt es sich um ein eingeschossiges Bauwerk mit e i-
ner Breite von ca. 49 m, einer Länge von ca. 62 m und ei ner Höhe von ca. 4 m ei n-
schließlich der Brüstungen. 
 
Die Fahrbahn im Bereich der Ein - und Ausfahrt muss gegenüber der jetzigen Straße n-
führung geringfügig verändert werden. Hierdurch fallen in diesem Bereich 3 Anwohne r-
parkplätze weg. 
 
Die geplante Palette soll in einem Abstand von ca. 3 m zum Gehweg der Straße "Am 
Stadtgraben" errichtet werden. Sie  hält im Süden einen Abstand von 25 m zur Aa und 
reicht im No rden bis an die Straße „Georgskommende“. Die Auf - und Abfahrt auf bzw. 
von der Parkpalette erfolgt übe r gerade, ca. 2 5 m lange und 15 % geneigte Geschos s-
rampen an der Südseite des Gebäudes. Für die Fußgänger sind mindestens 2 offene , 
aber überdachte Treppen vorgesehen.  
 
Die Parkpalette selbst weist in einer Richtung einen Stützenabstand von 16 m  aus. D as 
entspricht einer Fahrgassenbreite + 2 Parkplätzen links und rechts und ermöglicht so ein 
stützenfreies Parken. In der anderen Richtung differiert das Stützenraster je nach Ko n-
struktionssystem zwischen 2,5 m (1 Parkplatzbreite) bis 7,50 m (3 Parkplatzbreiten). 
 
Es sind 3 unterschiedliche Konstruktionssysteme am Markt. 
- Eine reine Stahlkonstruktion, also Tragwerk und Parkflächen aus Stahl. 
- Eine so genannte Stahlverbundbauweise mit einem Tragwerk aus Stahl und  
 Parkflächen aus Betonfertigteilen (ähnlich PH am Stadthaus 3). 
- Eine reine Stahlbetonkontruktion mit Tragwerk und Parkflächen aus Stahlbeton- 
 Fertigteilen. 
 
Alle 3 Systeme lassen sich demontieren und an anderer Stelle wieder aufbauen, sind 
also quasi mobil. Allerdings ist dabei meistens die Fundame ntierung konventionell und 
ist somit bei der Demontage und dem Wiederaufbau als verloren zu betrachten.  Im 
günstigen Fall können ggf. auch Fertigteilfundamente verwendet werden, die dann sp ä-
ter mit versetzt werden kö nnen. Aufgrund der Demontage -Option können die Decken 
meistens nicht zur horizontalen Aussteifung genutzt werden. Deshalb müssen diagonale 
Streben oder Wandscheiben  vorgesehen werden. Diese Aussteifungen oder Wan d-
scheiben werden zwischen den Stellplätzen angeordnet und schränken die Großzügi g-
keit gegenüber einer konventionellen Bauweise etwas ein. 
 
Beide Parkflächen der neuen Parkeinrichtung  - also die unter der Parkpalette und die 
neue Fläche auf der Parkpalette - werden beleuchtet. Weitere technische Einrichtungen  
sind nicht geplant. Die Abfertigung erfolgt manuell mit Personal über ein außerhalb der 
Parkpalette stehendes Kassenhaus. Auf den beiden Parkflächen entstehen jeweils 108

2
bzw. 109 Einstellplätze. Zusätzlich gibt es außerhalb des geplanten Gebäudes noch mal 
59 Einstellplätze, so dass die Gesamtanlage ca. 276 Plätze haben wird.  
Die Gestaltung de r Parkpalette ist einfach. Es gibt in den Fassaden quasi keine g e-
schlossenen Wandflächen. Die Seiten sind meistens aufgelöst in Stützen und Riegel. 
Als Absturzsicherung und Anprallschutz kommen meist Gitter zur Anwendung. Lediglich 
eine reine Stahlbetonbauweise hat geschlossene Brüstung en. Bei Bedarf können auch 
erdgeschossig Gitter ergänzt werden die z. B. eine Fassadenbegrünung ermöglichen. 
 
Um die Palette an der geplanten Stelle errichten zu kö nnen, müssen vorher die beiden 
Grundstücke des Landes NRW und der Stadt Münster frei  geräumt werden. Für die B e-
bauung müssen die bestehenden Bäume zwischen dem Landesgrundstück und dem 
städtischen Grundstück (Pyramidenpappeln) und zum Teil die innerhalb de r Parkplat z-
fläche des BLB stehende Bäume beseitigt werden. Es wird angestrebt , die entlang der 
Straße „Am Stadtgraben“ stehenden Bäume (Pyramidenpappeln) zu erhalten. Die B e-
grünung zur Aa und dem Aaseitenweg b leibt durch die Abstandsfläche der Parkpalette 
unverändert. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist vorgesehen, die mobile Parkpalette zu 
den Straßenseiten „Am Stadtgraben“ und „G eorgskommende“ mit hochstämmigen 
Bäumen und Büschen zu bepflanzen. Zusätzlich soll die Parkpalette auf allen Seiten mit 
Rankgewächsen an Rankgittern begrünt werden.   
 
 
 
Westfälische Bauindustrie GmbH WBI 
 
gez. 
Kötterheinrich  
 
 
Münster, 29.08.2005

Beratungsverlauf (7)

06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.13 Anhörung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung
06.09.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
15.09.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.09.2005 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Stadtgraben
  • Georgskommende 2006

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0695/2005
Typ
Vorlage
Datum
29.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37