V/0294/2022/1
Satzung zur Änderung der Hauptatzung, Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat, Änderung der Zuständigkeitsordnung und Geschäftsordnung für den Rat etc. zur neuen Rechtslage des § 24 GO für KSVM, Jugendrat und KIB
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0294/2022/1 V/0294/2022/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat, Änderung der Zuständigkeitsordnung und Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Anpassung des Anregungsrechts für die Kommunale Seniorenvertretung, den Jugendrat und die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Gremien auf Basis des § 27a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)) an die neue Rechtslage des Beratungsfolge 14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die beigefügte Satzung zur Änderung Hauptsatzung (Anlage 1 der Hauptvorlage) wird beschlossen. 2. Die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat (Anlage 2 der Hauptvorlage) wird beschlossen. 3. Die Änderung der Zuständigkeitsordnung in Ziffer III, Ziffer 2.1 (Anlage der Ergänzungsvorlage) wird beschlossen. 4. In § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster wird folgender Satz angefügt: „Bei Anregungen nach § 6a der Hauptsatzung der Kommunalen Seniorenvertretung, des Jugendrats und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird entsprechend verfahren.“ II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Amt für Bürger- und Ratsservice 13.06.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck T elefon:492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de - 2 - V/0294/2022/1 Im Rahmen der Beratung der Vorlage in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist aufgefallen, dass die Änderung der Zuständigkeitsordnung nicht vollständig den Satzungstext aus der Hauptsatzung abbildet. Das Anregungsrecht an die Bezirksvertretungen ist auch in die Zuständigkeitsordnung aufzunehmen. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage Änderung Zuständigkeitsordnung
24GO-Aenderung-Zustaendigkeitsordnung-V-0294-2022-E1
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Anlage 3 zur V/0294/2022/1 Zuständigkeitsordnung III. Zuständigkeiten der Kommissionen 2. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 2.1 Die Kommission hat den Auftrag, alle Themen und Beschlüsse zu beraten, die die Belange behinderter Menschen betreffen. Sie hat vor der Beratung und Beschlussfassung in den Fachausschüssen bzw. im Hauptausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben. Die Kommission kann sich zur Initiierung, Konzipier ung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen mit Anregungen an den Rat und die Bezirksvertretungen wenden..
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0294/2022/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.06.2022
- Erstellt
- 10.06.2022 11:38