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V/0294/2022/1

Satzung zur Änderung der Hauptatzung, Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat, Änderung der Zuständigkeitsordnung und Geschäftsordnung für den Rat etc. zur neuen Rechtslage des § 24 GO für KSVM, Jugendrat und KIB

Vorlagen 10.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 13

Ergänzungsvorlage Beschluss

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24GO-Aenderung-Zustaendigkeitsordnung-V-0294-2022-E1

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Ergänzungsvorlage Beschluss

1979 Zeichen

V/0294/2022/1
V/0294/2022/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat,
Änderung der Zuständigkeitsordnung und Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine
Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Anpassung des Anregungsrechts für die Kommunale
Seniorenvertretung, den Jugendrat und die Kommission zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen (Gremien auf Basis des § 27a der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW)) an die neue Rechtslage des
Beratungsfolge
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die beigefügte Satzung zur Änderung Hauptsatzung (Anlage 1 der Hauptvorlage) wird
beschlossen.
2. Die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendrat (Anlage 2 der
Hauptvorlage) wird beschlossen.
3. Die Änderung der Zuständigkeitsordnung in Ziffer III, Ziffer 2.1 (Anlage der
Ergänzungsvorlage) wird beschlossen.
4. In § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die
Bezirksvertretungen der Stadt Münster wird folgender Satz angefügt:
„Bei Anregungen nach § 6a der Hauptsatzung der Kommunalen Seniorenvertretung, des
Jugendrats und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen wird entsprechend verfahren.“
II. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Begründung:
Amt für Bürger- und
Ratsservice
13.06.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Lembeck
T elefon:492-3360
LembeckA@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0294/2022/1
Im Rahmen der Beratung der Vorlage in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen ist aufgefallen, dass die Änderung der Zuständigkeitsordnung nicht vollständig den
Satzungstext aus der Hauptsatzung abbildet. Das Anregungsrecht an die Bezirksvertretungen ist
auch in die Zuständigkeitsordnung aufzunehmen.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage Änderung Zuständigkeitsordnung

24GO-Aenderung-Zustaendigkeitsordnung-V-0294-2022-E1

587 Zeichen

Anlage 3 zur V/0294/2022/1 
Zuständigkeitsordnung 
III. Zuständigkeiten der Kommissionen 
2. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
2.1 Die Kommission hat den Auftrag, alle Themen und  Beschlüsse zu beraten, 
die die Belange behinderter Menschen betreffen. Sie hat vor der Beratung 
und Beschlussfassung in den Fachausschüssen bzw. im Hauptausschuss 
Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben.  
Die Kommission kann sich zur Initiierung, Konzipier ung und Umsetzung 
entsprechender Maßnahmen mit Anregungen an den Rat und die 
Bezirksvertretungen wenden..

Beratungsverlauf (2)

14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0294/2022/1
Typ
Vorlagen
Datum
10.06.2022
Erstellt
10.06.2022 11:38