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1764/2025

Denkmalpflegerische Sanierung des Trauerhallenensembles auf dem Melaten-Friedhof, Piusstraße durch ein Totalunternehmen - Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.06.2026

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Anlage 2 - Lageplan Trauerhalle und WC

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Ansehen

Anlage 3 - Luftbild mit Nutzungen

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

10294 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1764/2025 
Freigabedatum 
 22.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Denkmalpflegerische Sanierung des Trauerhallenensembles auf dem Melaten-Friedhof, 
Piusstraße durch ein Totalunternehmen - Bedarfsfeststellungs- und 
Planungsbeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den dringenden Bedarf der Sanierung des Trauerhallenen-
sembles an der Piusstraße auf dem Friedhof Melaten an und beauftragt die Verwaltung mit 
der Bauzustandsuntersuchung und der Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gemäß der Ver-
ordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)). 
Mit den Ergebnissen der Vorplanung soll ein kombinierter Weiter-Planungs- und Baube-
schluss ab Leistungsphase 3 HOAI eingeholt werden, um die Vergabe an ein Totalunterneh-
men vorbereiten zu können. 
Zur Maßnahme gehören die Sanierung der Trauerhalle mit Vordächern, sowie die Sanierung 
der unmittelbar angrenzenden Nebengebäude (Betriebsunterkunft des städtischen Bestat-
tungsdienstes, ehemaliges Gewächshaus, Abstell- und ehemaliger Kühlzellenbereich), der 
Außen-Toilettenanlage und der zugehörigen Außenanlagen.  
Die Kostenannahme für die Planungs- und Sachverständigenhonorare zur Grundlagenermitt-
lung und Vorplanung für die Sanierung des Trauerhallenensembles beträgt inklusive eines Ri-
sikozuschlages von 15% rund 601.000 Euro brutto. 
 
2. Die Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln. 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2026 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Die energetische Sanierung des Nebengebäudes Betriebsunterkunft mit dem Kühlzellenbe-
reich trägt zur langfristigen Senkung der Betriebskosten und zur Reduzierung der Umweltbe-
lastung bei. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
1. Ausgangslage 
Die Trauerhalle Melaten mit den Vordächern und die dazu gehörenden Nebengebäude und 
Außenanlagen wurden ab dem Jahr 1954 bis 1958 unter Leitung des Architekturbüros Fritz 
Schaller erbaut. Das Trauerhallenensemble auf Melaten ist aufgrund der Lage auf dem zent-
ralen und bedeutendsten Friedhof der Stadt Köln von hohem Interesse. Hier finden an den 
meisten Tagen stündlich Trauerveranstaltungen mit bis zu 120 Personen statt. 
Das Ensemble steht als repräsentative Eingangssituation für den Melaten-Friedhof unter 
Denkmalschutz.  
2. Baulicher Zustand und Sanierungsbedarf 
Die Sichtbetonflächen der Fassaden und an den Vordachuntersichten weisen Schäden in 
Form von zahlreichen Rissen und Abplatzungen auf. Das Schadensbild nimmt fortlaufend zu. 
Aufgrund einer minderwertigen Bauausführung bestehen auch im Bereich der Mauerwerks-
fassaden gravierende Mängel. Die Mauerwerksschalen sind nicht kraftschlüssig miteinander 
verbunden. 
Die Verkehrssicherheit und Standsicherheit der Trauerhalle und der Vordächer sind nicht ge-
währleistet. 
An der Trauerhalle wurden daher provisorische, statische Sicherungsmaßnahmen zur über-
gangsweisen Sicherstellung der Standsicherheit der Trauerhalle durchgeführt. Diese Maßnah-
men kompensieren jedoch keine Sanierung und stellen keine langfristige Lösung dar. 
Die Elektroinstallationen und die Beleuchtung der Trauerhalle sind erneuerungsbedürftig. Die 
elektrisch versenkbare Fensteranlage am Haupteingang der Trauerhalle und die Warmlufthei-
zung sind nicht mehr reparabel und müssen erneuert werden.  
Im Betriebsanbau müssen der Kühlzellentrakt, sowie die Sozial- und Nebenräume für den Be-
stattungsdienst saniert werden. Eine Ausstattung mit IT-Anschluss und Telefonie fehlt. Auch 
die Sanitärbereiche müssen saniert und im Rahmen des Raumbestandes erweitert werden.   
Zudem muss das Solitärgebäude am Eingang Piusstraße mit öffentlich zugänglichen Toilet-
tenanlagen für Besucherinnen und Besucher sowie Pförtnerloge und technische Anschluss-
räume saniert werden.  
Grundlagenermittlung  
Seit 2022 werden Bestandserkundungen durchgeführt, um den Status Quo detailliert zu ermit-
teln, eine verlässliche Datengrundlage für die Planung der Sanierungsmaßnahmen mit Kos-
ten- und Terminrahmen zu schaffen und Risiken zu minimieren: 
Durch den Tragwerksplaner wurde eine detaillierte Untersuchung der tragenden Stahlbeton-, 
Mauerwerks- und Stahlkonstruktionen veranlasst. Darauf basierend liegt mit Datum vom 
15.03.2026 ein Instandsetzungsbericht für die Tragkonstruktionen zur Wiederherstellung der 
Stand- und Verkehrssicherheit vor. Die im Bericht vorgestellten Sanierungsvarianten für die

3 
Betonkonstruktionen sind mit den Vorgaben der Denkmalpflege abzustimmen. 
Alle Maßnahmen sind mit der Denkmalbehörde abzustimmen und gegebenenfalls Alternativen 
wirtschaftlich zu bewerten.  
Daneben sind für alle Ensembleteile Bestandsaufnahmen im Bereich der Anlagentechnik, Ka-
nalbautechnik, Bauphysik, Brandschutz, eine Kampfmitteluntersuchung und eine Arten- und 
Landschaftsschutzuntersuchung erforderlich.  
Es ist ein Denkmalbindungsplan für alle Gebäude des Ensembles, sowie die Außenanlagen 
mit Einfriedungen - Fläche unter den Vordächern und Vorplatz zwischen Trauerhalle und öf-
fentlicher Toilette zu erstellen.  
Die Ergebnisse werden in die Kostenschätzung des Architekten im Rahmen der Leistungs-
phase 2 einfließen. 
3. Aktuelle Situation 
Sowohl die Trauerhalle als auch der unmittelbar daran angrenzende öffentliche Zugangsbe-
reich (Vordächer) wurden 2023 gesperrt. Die angrenzenden Nebengebäude werden vom Be-
stattungsdienst und den Bestattern weiterhin genutzt. 
 
Im Januar 2023 wurde als notwendige Sofortmaßnahme in circa 150 m Entfernung zur Trau-
erhalle ein Ersatzbau in Form eines hochwertig ausgestatteten Zeltbaus sowie eine WC-Con-
taineranlage fertiggestellt, um den laufenden Trauerhallenbetrieb bis zur Wiederinbetrieb-
nahme der Trauerhalle zu ermöglichen. 
Im Interims-Trauerhallenzelt können jedoch nur Veranstaltungen mit einer eingeschränkten 
Kapazität von 80 Personen stattfinden. Zudem ist die Durchführung von Beisetzungen auf-
grund der Entfernung zu den Nebenräumen nur erschwert und mit Einschränkungen für den 
städtischen Bestattungsdienst und die privaten Bestattungsunternehmen möglich. 
Die Baukosten für das Interims-Trauerhallenzelt und den zugehörigen Toiletten-Container an 
der Trauerhalle sowie den Sicherungsbauzaun betrugen rund 427.000 Euro brutto. 
Die laufenden Kosten für das Interims-Trauerhallenzelt und den zugehörigen Toiletten-Contai-
ner, sowie die Miete für den Sicherungsbauzaun an der Trauerhalle belaufen sich bis Mitte 
2026 auf rund 195.000 Euro brutto. Die laufenden Kosten ab 2026 betragen pro Jahr rund 
67.000 Euro brutto. Alle Kosten für das Interim fallen separat und zusätzlich zu den in diesem 
Beschluss genannten Kosten der Baumaßnahme an. 
 
Der drohende Substanzverlust der Trauerhalle, die nicht ausreichenden sanitären Gegeben-
heiten in den Nebengebäuden, die Rückkehr einer hohen Funktionalität des Ensembles bei 
der Durchführung von Beisetzungen und die dauerhaft anfallenden Kosten für den Interimser-
satzbau mit WC -Container lösen dringenden Handlungsbedarf zur Sanierung des Trauerhal-
lenensembles auf dem Melaten-Friedhof aus. 
Zudem finden immer mehr Trauerfeiern an anderen Orten statt, da die hohe ästhetisch- ge-
stalterische Qualität der Bestandstrauerhalle von den Trauernden vermisst wird.  
Der Handlungsbedarf bezüglich des Verwaltungsgebäudes für die Friedhofsverwaltung und 
die Betriebsunterkunft der Friedhofsbediensteten an der Aachener Straße wird in einer geson-
derten Beschlussvorlage aufgezeigt. Ziel der Beschlussvorlage ist die Beauftragung der Ver-
waltung mit der Planung und Errichtung eines Ersatzneubaus.  
Der Sanierungsstau im Hinblick auf die Betreiberverantwortung und die fehlenden zeitgemä-
ßen Raumkapazitäten insbesondere für die weiblichen Bediensteten lösen einen dringenden 
Handlungsbedarf zur Schaffung eines auf die Nutzerbedarfe angepassten Neubaus aus. 
4. Vergabe an Totalunternehmen 
Um die etwaigen Sanierungsmaßnahmen zügig und mit hoher Terminsicherheit durchführen 
zu können, ist eine Beauftragung eines Totalunternehmens ab Leistungsphase 3 (Entwurfs-
planung) vorgesehen.

4 
5. Kosten und Risikozuschlag 
Für die Bauzustandsuntersuchung und Vorplanung entstehen bis zur Fertigstellung der Leis-
tungsphasen 1 und 2 (LPh 1 und 2) inklusive der Eigenleistung der Gebäudewirtschaft und ei-
nem Risikozuschlag von 15 % Kosten in Höhe von rund 601.000 Euro brutto. Dieser Betrag 
beinhaltet die Kosten für die seit 2022 durchgeführten Maßnahmen der Bestandserkundung. 
6. Finanzierung 
Die Finanzierung der Planungskosten bis Ende der Leistungsphase 2 für eine perspektivische 
Generalsanierung des Trauerhallenensembles in Höhe von rund 601.000 Euro brutto erfolgt 
über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.  
Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft Köln bereits vorgesehen. 
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Instandhaltungsleistung, die der Betreiberpflicht 
unterliegt und grundsätzlich bereits im Flächenverrechnungspreis einkalkuliert ist. 
Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphasen 1 und 2 wird ein kombinierter Weiter-
planungs- und Baubeschluss ab Leistungsphase 3 HOAI eingeholt. 
7. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Der ermittelte Gebäudezustand des Trauerhallenensembles, insbesondere der Trauerhalle 
und der Vordächer, erfordert eine unverzügliche Sanierung zur Vermeidung eines Substanz-
verlustes. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen, da ein Aufschub die Maß-
nahme durch die hohen Kosten der Ersatzbauten erheblich verteuern würde. 
8. Terminschiene 
Die Terminschiene kann im Rahmen der Leistungsphase 2 grob benannt werden. Derzeit wird 
von einer Fertigstellung im Jahr 2029 ausgegangen. 
 
Anlagen 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Lageplan Trauerhalle und WC 
Anlage 3 – Luftbild mit Nutzungen 
Anlage 4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1181 Zeichen

Anlage1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Stand- und Verkehrssicherheit der Trauerhalle und deren unmittelbarer öffentlicher Zugangsbereich 
(Vordächer) ist nicht gewährleistet.  
An der Trauerhalle wurden provisorische statische Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, die jedoch 
keine Sanierung kompensieren und keine langfristige Lösung darstellen. 
Sollte die Vorlage verzögert kommen, wird die Schließung der Trauerhalle weiter fortgesetzt. Für den in 
150 m Entfernung aufgestellten Ersatzbau in Form eines Zeltbaus, sowie eine WC-Containeranlage, und 
den Sicherungsbauzaun an der Trauerhalle entstehen jährliche laufende Kosten in Höhe von rund 
67.000 Euro brutto.

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

923 Zeichen

Anlage 0 zu 1764/2025 Trauerhallenensemble Melaten- 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Ein Ergebnis aus den Materialprüfungen der Beton- und Mauerwerksbauteile liegt als 
Instandsetzungsbericht des Tragwerksplaners mit Datum vom 15.03.2026 vor.  
Darin wird die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit der Bausubstanz bestätigt. 
Der drohende Substanzverlust der Trauerhalle und die laufenden Kosten für die 
angemieteten Interimsersatzbauten für Trauerhalle und Besucher-WC sowie für den 
Sicherungsbauzaun an der Trauerhalle machen es notwendig, schnellstmöglich einen 
Bedarfsfeststellungs- und Teil-Planungsbeschluss für eine Sanierung einzuholen.  
Die laufenden Kosten für die Anmietung der Interimsersatzbauten und den 
Sicherungsbauzaun betragen rund 67.000 Euro brutto pro Jahr. 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird im Anschluss einer Entscheidung durch den 
Rat durch eine Mitteilung über den Beschluss informiert.

Anlage 4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

4090 Zeichen

/ 2 
    
 
 
 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.06.2026 als Anlage zur 
Beschlussvorlage 1764/2025  
Denkmalpflegerische Sanierung des Trauerhallenensembles auf dem Melaten-
Friedhof, Piusstraße durch ein Totalunternehmen - Bedarfsfestellungs- und 
Planungsbeschluss 
RPA-Nr.: 143/24/05/26  
Auftragsvolumen: 505.042 EUR netto / 601.000 EUR brutto 
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungsprüfungsamt am 
18.05.2026 über Session zugegangene Beschlussvorlage zur Bedarfsfeststellung. 
Mit o.g. Vorlage beabsichtigt 26 Gebäudewirtschaft den Bedarf zur Sanierung des 
denkmalgeschützten Trauerhallenensembles anerkennen zu lassen und die Ausfüh- 
rung der Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen. Auf dieser Basis wird nach Leis- 
tungsphase 2 dann ein Weiterplanungs- und Baubeschluss angestrebt, um ab Leis- 
tungsphase 3 einen Totalunternehmer beauftragen zu können. 
 
Die aus den 1950er Jahren stammenden Gebäude des denkmalgeschützten Trauer- 
hallenensemble sind für die Stadt Köln von hohem Interesse und werden stark fre- 
quentiert. Sie umfassen die Trauerhalle mit ihren Vordächern, die angrenzenden Ne- 
bengebäude (Betriebsunterkunft für den städtischen Bestattungsdienst, das ehem. 
Gewächshaus und die Abstell- und ehemaligen Kühlzellenbereiche) sowie die Au- 
ßen-Toilettenanlagen und die weiteren Außenanlagen.  
 
Die Trauerhalle und die zugehörigen Vordächer sind wegen fehlender Verkehrs- 
noch Standsicherheit seit 2023 für die Nutzung gesperrt. Für den laufenden Betrieb 
werden aufwendige Interimsmaßnahmen durchgeführt (Zeltlösung und WC-
Containeranlage), die zu hohen laufenden Kosten führen. Sämtliche Interimsleistun- 
gen und -kosten sind nicht Teil dieser Beschlussvorlage. 
 
Ein im März 2026 vorgelegter Instandsetzungsbericht stellt gemäß Beschlussvorlage 
mögliche Sanierungsmaßnahmen für die Betonkonstruktion dar, die noch mit dem 
Denkmalschutz abzustimmen sind.  
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden als Kostenrahmen mit rund 13.700.000 € 
brutto dargestellt, wobei der Interim ca. 890.000 € brutto ausmacht. 
 
Für die hier zu beschließenden vorlaufenden Leistungen der Grundlagenermittlung 
und Vorplanung wurden 601.000 € brutto ermittelt. Die Berechnungen sind nachvoll- 
ziehbar dargestellt.

- 2 - 
 
 
Nach der Prüfung der vorgelegten Unterlagen ist Folgendes festzuhalten: 
- Zu dem Projekt gibt es bisher keiner Beschlussfassung. 
- Eine gesonderte Begründung für die Vergabe von Planungsleistungen an 
Externe (Bedarfsprüfung) liegt nicht vor. 
- Im Rahmen der Grundlagenermittlung sind schon zahlreiche Voruntersu-
chungen beauftragt und ausgeführt worden (ca. 185.000 € brutto). 
- Durch die Ausweitung des Projektes von ursprünglich nur der Trauerhalle 
auf das gesamte Trauerhallenensemble soll das Projekt nunmehr ab Leis-
tungsphase 3 von einen Totalunternehmer abgewickelt werden. In Bezug 
auf den Objektplaner ist ein Änderungsvertrag zu schließen, da er ur-
sprünglich über die Leistungsphase 2 hinaus beauftragt wurde. Hier sind 
ggf. anfallende Kosten für Forderungen aus entgangenem Gewinn zu be-
achten.  
- Eine Begründung oder eine juristische Einschätzung zur Zulässigkeit der 
Vergabe an einen Totalunternehmer liegt den Unterlagen nicht bei.  
- Es wird ein Risikozuschlag in Höhe von 15% der Planungskosten für Lph 1 
und 2 angesetzt (78.330,80 €). Ein Risiko ist in diesem frühen Planungs-
zustand ggf. für den noch unklaren Abstimmungsbedarf mit der Denkmal-
pflege und weitere notwendig werdende Prüfungen durch Sachverständi-
ge nachvollziehbar. Das Risiko sollte im Eintrittsfall gesondert begründet 
werden, um zu verhindern, dass der Risikobetrag automatisch Teil des 
verfügbaren Budget wird.  
- Eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme ist in Bezug auf die Vermeidung 
weiterer laufender Kosten für das Interim anzustreben. Die Beurteilung, ob 
eine separate Beschlussfassung für die Interimsleistungen notwendig wä-
re, ist nicht Teil dieser Stellungnahme. 
Grundsätzlich sieht auch 14 die Notwendigkeit zur Fortführung der Maßnahme. 
 
 
Sven Genseke 
Leitung der technischen Abteilung

Anlage 2 - Lageplan Trauerhalle und WC

148 Zeichen

Trauerhalle Melaten
Mittelpunkt: 354001, 5645173
1:500
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 10.06.2025Seite 1 / 1
Anlage 2

Anlage 3 - Luftbild mit Nutzungen

387 Zeichen

Anlage 3 zu 1764/2025 
ehemaliges Gewächshaus 
Betriebsunterkunft 
Kühlzellenbereich 
Trauerhalle 
Vordächer 
WC-Anlage 
Luftbild: Trauerhallenensemble Friedhof Melaten, Piusstraße 
Trauerhalle, Vordächer, Betriebsunterkunft, Kühlzellenbereich, ehem. Gewächshaus, 
WC-Anlage und zugehörige Außenanlagen 
Stand 25.03.2026 
ASt 261-34 
Betriebshof mit Einfriedung 
Vorplatz mit Einfriedung

Beratungsverlauf (4)

23.06.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.27 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1764/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.06.2026
Erstellt
02.06.2025 12:23