1155/2026
Einrichtung eines bedarfsgerechten Ausbildungsstellenpools bei der Feuerwehr Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
1159 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Einrichtung eines bedarfsgerechten Ausbildungsstellenpools für die Feuerwehr Köln handelt es sich um eine verwaltungsinterne und personalwirtschaftliche Maßnahme zur Sicherstellung des Ausbildungsbetriebes für Feuerwehr und Rettungsdienst. Sowohl die Planung als auch die letztendliche Umsetzung der Maßnahme dienen den gesetzlichen Aufgaben zum Betrieb und Erhalt einer leistungsfähigen Feuerwehr gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz im Land NRW (BHKG) sowie eines leistungsfähigen Rettungsdienstes gemäß dem Rettungsdienstgesetz NRW (RettG NRW). Demnach besteht kein Gestaltungsspielraum im Rahmen einer systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Beschlussvorlage Rat
10643 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 1155/2026 Freigabedatum 29.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung eines bedarfsgerechten Ausbildungsstellenpools bei der Feuerwehr Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Erfüllung der gesetzlichen Sicherstellungsver- pflichtung der Feuerwehr Köln im Brand-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz so- wie im Rettungsdienst die Einrichtung eines bedarfsgerechten Ausbildungsstellenpools ab 01.01.2027 im Umfang von maximal 569,0 Stellen. 2. Die Verwaltung wird mit der stellenplantechnischen Umsetzung für die Einrichtung des Ausbildungsstellenpools zur Bereinigung des Stellenplans beauftragt. Die erforderli- chen Personalaufwendungen sind in der Personalaufwandsplanung 2027/2028 bereits berücksichtigt. Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 ff. a) Personalaufwendungen max. jhrl. 28 Mio. € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Gesetzlicher Auftrag und Ausgangslage Die Feuerwehr Köln ist gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG) verpflichtet, den abwehrenden Brandschutz, die technische Hilfeleistung sowie den Krisen- und Katastrophenschutz sicher- zustellen. Ergänzend bestehen gesetzliche Verpflichtungen zur Durchführung des Rettungs- dienstes nach dem Rettungsgesetz NRW (RettG NRW). Die Wahrnehmung dieser kommunalen Pflichtaufgaben in der Stadt Köln setzt dauerhaft qua- lifiziertes Personal voraus und erfordert eine kontinuierliche, leistungsfähige Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst sowie im Rettungsdienst. Die Ausbildung ist damit keine freiwil- lige Leistung, sondern zwingende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Feuerwehr Köln. 2. Bestehende Ausbildungskapazitäten 3 Bei der Feuerwehr Köln besteht derzeit ein Stellenbestand in Höhe von 247,77 Planstellen für die feuerwehrtechnischen und rettungsdienstlichen Ausbildungen. Der Ausbildungsstellenbestand umfasst Ausbildungsstellen in unterschiedlichen Laufbahn- gruppen und Ausbildungswegen, insbesondere: die Stufenausbildung zum/ zur Brandmeister*in (Stufe 1, TVöD) die Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 1.2 zum/ zur Brandmeister*in (BMA) die Vollausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in die Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 2.1 zum/zur Brandoberinspektoran- wärter*in (BOIA) sowie die Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 2.2 zum/zur Brandreferen- dar*in. Ergänzend hierzu werden im Rahmen der Personalentwicklung weitere Qualifizierungs- und Ausbildungswege angeboten, unter anderem verkürzte Notfallsanitäter*innenausbildungen so- wie laufbahnübergreifende Aufstiege. Die verschiedenen Ausbildungswege bei der Feuerwehr Köln sind als Übersicht in der Anlage 2 dargestellt. Die konkrete Zusammensetzung dieses Ausbildungsbestands ergibt sich aus dem zuletzt be- schlossenen Stellenplan (Stellenplan 2025 / 2026) (Vorlage Nr. 3238/2024). 3. Tatsächlicher Ausbildungsbedarf und bestehende Unterdeckung Tatsächlich befinden sich derzeit 560 Mitarbeitende in Ausbildung (IST-Stand 01.02.2026). Diese Zahl verdeutlicht den realen Ausbildungsbedarf, der zur Sicherstellung der gesetzlichen Aufgabenwahrung zwingend erforderlich ist. Aus den prognostizierten SOLL-Bedarfen bis 2029 ergibt sich ein maximaler Stellenbedarf von 569,0 Ausbildungsplätzen. Die Zusammensetzung der Planstellen variiert in der Anzahl der Stellen für die verschiedenen Ausbildungswege und Kalenderjahre. Dieser Wert bildet den maximalen Ausbildungsbedarf ab und definiert zugleich die Obergrenze für eine künftig struk- turierte Ausbildungslösung. 4. Bisherige Stellenbewirtschaftung Die bestehende Differenz zwischen dem vorhandenen Stellen-SOLL und tatsächlichem Aus- bildungsbedarf wurde in den vergangenen Jahren durch Doppelbesetzungen von Planstellen aufgefangen. Die Doppelbesetzungen stellten eine sachlich gebotene, verwaltungsseitig abgestimmte Lö- sung dar, um die Ausbildung trotz steigender Anforderungen, demografischer Effekte und wachsender Aufgaben im Krisen- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst sicherzu- stellen. Sie stellen keinen personalwirtschaftlichen Zielzustand dar, sondern verdeutlichen ei- nen strukturellen Ausbildungsmehrbedarf, der bislang nicht dauerhaft im Stellenplan abgebil- det werden konnte. Die Doppelbesetzungen werden aufgelöst, sofern eine strukturelle Alternativlösung zur Abbil- dung des Ausbildungsbedarfs geschaffen wird. 5. Erforderlichkeit eines Ausbildungsstellenpools Zur rechtsicheren, transparenten und nachhaltigen Abbildung dieser Ausbildungsbedarfe ist die Einrichtung eines Ausbildungsstellenpools erforderlich. Dieser ermöglicht: die sachgerechte Abbildung des tatsächlichen Ausbildungsbedarfs, die Entlastung regulärer Einsatz- und Funktionsstellen, eine flexible Steuerung der Ausbildungskapazitäten, 4 die Auflösung der bestehenden Doppelbesetzungen, sowie die Abbildung von Stellenplanklarheit und -wahrheit. Der Ausbildungsstellenpool schafft die notwendige Flexibilität, um vorausschauend den zu- künftigen Personalbedarf abzudecken und die zeitliche Diskrepanz zwischen tatsächlichem Personalbedarf und dessen formaler Legitimation durch aktualisierte Bedarfspläne zu über- brücken. Eine ausschließlich nachlaufende Ausbildungsplanung, die erst auf die in den ge- setzlich geforderten Bedarfsplänen ausgewiesenen Mehrstellen reagiert, würde zwangsläufig aufgrund der langen Ausbildungs- und Qualifizierungszeiten von bis zu fünf Jahren zu spät greifen und die zeitgerechte Sicherstellung der Einsatzfähigkeit gefährden. Der Ausbildungsstellenpool stellt damit die strukturelle Antwort auf die bislang faktisch, jedoch nicht dauerhaft im Stellenplan abgebildeten Ausbildungsleistungen dar. Mit Einrichtung des Ausbildungsstellenpools im Umfang von 569,0 Stellen wird eine dauerhafte, steuerbare und rechtssichere Struktur geschaffen. Zugleich wird sichergestellt, dass die bestehenden Doppel- besetzungen aufgelöst werden. Der Ausbildungsstellenpool ist damit eine zwingende Voraus- setzung für die Erfüllung der gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung der Feuerwehr Köln für die nachhaltige Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Der Ausbildungsstellenpool ab 01.01.2027 setzt sich im Einzelnen aus folgenden Stellen zu- sammen. Art der Ausbildung Anzahl der maximalen Stellen Aufsteiger*in LG 2.2 2,00 Brandreferendar*in 2,00 Brandoberinspektoranwärter*in 30,00 Aufsteiger*in LG 2.1 (A10) § 14 LVOFeu 3,00 Aufsteiger*in LG 2.1. (A9) § 13 LVOFeu 6,00 Brandmeisteranwärter*in 250,00 Notfallsanitäter*in 60,00 Brandmeister*in Notfallsanitäter*innenausbildung 168,00 Stufenausbildung (Stufe 1, TVÖD) 48,00 Insgesamt 569,00 Die Ausbildungsbedarfe werden hierbei aus den Personalbedarfen der gesetzlichen Bedarfs- planung für Brandschutz und Rettungsdienst abgeleitet. Ferner werden auch die prognosti- zierten Bedarfe der zukünftigen Bedarfspläne strategisch berücksichtigt. Die Berechnung ba- siert auf Prognosedaten des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz und berücksichtigen planmäßige Abgänge aufgrund von Pensionierung, unplanmäßige Perso- nalfluktuationen sowie die Berücksichtigung der Qualifikationszeiten von bis zu fünf Jahren. Der Ausbildungsstellenpool in obiger Höhe wird mit Wirkung ab dem 01.01.2027 eingerichtet. Jede Stelle steht je nach Art der Ausbildung für die jeweilige Ausbildungsdauer zur Besetzung mit einer Person zur Verfügung. Die bedarfsgerechte Besetzung der Ausbildungsstellen in den einzelnen Kalenderjahren erfolgt in Abstimmung zwischen dem Amt für Feuerschutz, Ret- tungsdienst und Bevölkerungsschutz sowie dem Amt für Personal- und Verwaltungsmanage- ment. 6. Bedeutung für Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst Die Stadt Köln nimmt als kommunale Gefahrenabwehrbehörde eine zentrale Rolle im Brand- und Katastrophenschutz wahr. Zunehmende Extremwetterverhältnisse, komplexe Einsatzlagen und gesamtgesellschaftliche Sicherheitsanforderungen erhöhen dauerhaft den Bedarf an qua- lifiziertem Einsatzpersonal. Eine leistungsfähige und verlässliche Ausbildung ist daher ein unmittelbarer Bestandteil d er kommunalen Gefahrenabwehr. Ohne eine auskömmliche Ausbildungsstruktur ist die gesetzlich geforderte Einsatzbereitschaft mittel - und langfristig nicht sicherzustellen. 5 7. Finanzielle Auswirkungen Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung wird in der Produkt- gruppe 0212, Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 11 – Perso- nalaufwendungen, veranschlagt. Der zusätzliche Stellenbedarf für die Einrichtung des Ausbildungsstellenpools in Höhe von 569,0 Stellen errechnet sich unter Berücksichtigung des bestehenden Stellensolls im Umfang von 247,77 Stellen auf 321,23 Stellen. Dieser Bedarf setzt sich wie folgt zusammen: Stellenmehrbedarf pro Ausbildungsweg Aufsteiger*in LGr. 2.2 2,00 Brandreferendar*in -1,77 Brandoberinspektoranwärter*in 20,00 Brandmeisteranwärter*in 99,00 Brandmeister*in Notfallsanitäter*innenausbildung 168,00 Stufenausbildung (Stufe 1, TVÖD) 34,00 Insgesamt 321,23 Für den Ausbildungsstellenpool errechnen sich maximale durchschnittliche jährliche Personal- aufwendungen in folgender Höhe: Kalenderjahr 2027 28.373.453,37 € Kalenderjahr 2028 ff. 27.015.736,92 € Die maximalen Personalaufwendungen für den Ausbildungsstellenpool sind in der Personal- aufwandsplanung 2027/2028 ff. bereits berücksichtigt. Im Bereich der Ausbildung der Feuer- wehr bestehen derzeit Doppelbesetzungen, die mit diesem Ausbildungspool budgetneutral aufgelöst werden.
Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit
1016 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Da für die Erstellung der Vorlage umfängliche verwaltungsinterne Abstimmungen – insbesondere mit dem Dezernat für Finanzen und Recht - erforderlich waren, war eine frühere Einbringung in die politischen Gremien nicht möglich. Für die zeitgerechte Einstellung von Auszubildenden für die Feuerwehr und den Ret- tungsdienst ab dem 01.01.2027 müssen die vorgelagerten Einstellungsprozesse be- achtet werden. Zudem wird für die Umsetzung der stellenplantechnischen Vorausset- zungen nach der politischen Beschlussfassung ein entsprechender verwaltungsinter- ner Vorlauf benötigt. Das Einbringen der Vorlage in den nächsten regulären Sitzungslauf mit einem Rats- beschluss im Oktober 2026 würde eine Verzögerung der Einstellungsprozesse von vier Monaten bedeuten, was die erforderliche Einstellung zum 01.01.2027 gefährdet. Zur zeit- und bedarfsgerechten Einstellung von Auszubildenden ist daher eine Be- schlussfassung in der Ratssitzung am 02.07.2026 zwingend notwendig.
Anlage 2 - Karrierewege Feuerwehr Köln
8 Zeichen
Anlage 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1155/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.06.2026
- Erstellt
- 21.04.2026 15:33