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1155/2026

Einrichtung eines bedarfsgerechten Ausbildungsstellenpools bei der Feuerwehr Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.06.2026

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2 - Karrierewege Feuerwehr Köln

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1159 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Einrichtung eines bedarfsgerechten Ausbildungsstellenpools für die Feuerwehr Köln handelt es 
sich um eine verwaltungsinterne und personalwirtschaftliche Maßnahme zur Sicherstellung des 
Ausbildungsbetriebes für Feuerwehr und Rettungsdienst. Sowohl die Planung als auch die letztendliche 
Umsetzung der Maßnahme dienen den gesetzlichen Aufgaben zum Betrieb und Erhalt einer 
leistungsfähigen Feuerwehr gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den 
Katastrophenschutz im Land NRW (BHKG) sowie eines leistungsfähigen Rettungsdienstes gemäß dem 
Rettungsdienstgesetz NRW (RettG NRW). Demnach besteht kein Gestaltungsspielraum im Rahmen 
einer systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Beschlussvorlage Rat

10643 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 
 1155/2026 
Freigabedatum 
 29.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung eines bedarfsgerechten Ausbildungsstellenpools bei der Feuerwehr Köln
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Erfüllung der gesetzlichen Sicherstellungsver-
pflichtung der Feuerwehr Köln im Brand-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz so-
wie im Rettungsdienst die Einrichtung eines bedarfsgerechten Ausbildungsstellenpools 
ab 01.01.2027 im Umfang von maximal 569,0 Stellen.  
 
2. Die Verwaltung wird mit der stellenplantechnischen Umsetzung für die Einrichtung des 
Ausbildungsstellenpools zur Bereinigung des Stellenplans beauftragt. Die erforderli-
chen Personalaufwendungen sind in der Personalaufwandsplanung 2027/2028 bereits 
berücksichtigt. 
 
 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 ff. 
a) Personalaufwendungen    max. jhrl. 28 
Mio. € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Gesetzlicher Auftrag und Ausgangslage 
 
Die Feuerwehr Köln ist gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den 
Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG) verpflichtet, den abwehrenden 
Brandschutz, die technische Hilfeleistung sowie den Krisen- und Katastrophenschutz sicher-
zustellen. Ergänzend bestehen gesetzliche Verpflichtungen zur Durchführung des Rettungs-
dienstes nach dem Rettungsgesetz NRW (RettG NRW). 
 
Die Wahrnehmung dieser kommunalen Pflichtaufgaben in der Stadt Köln setzt dauerhaft qua-
lifiziertes Personal voraus und erfordert eine kontinuierliche, leistungsfähige Ausbildung im 
feuerwehrtechnischen Dienst sowie im Rettungsdienst. Die Ausbildung ist damit keine freiwil-
lige Leistung, sondern zwingende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Einsatz- und 
Funktionsfähigkeit der Feuerwehr Köln.  
 
2. Bestehende Ausbildungskapazitäten

3 
 
Bei der Feuerwehr Köln besteht derzeit ein Stellenbestand in Höhe von 247,77 Planstellen für 
die feuerwehrtechnischen und rettungsdienstlichen Ausbildungen.  
Der Ausbildungsstellenbestand umfasst Ausbildungsstellen in unterschiedlichen Laufbahn-
gruppen und Ausbildungswegen, insbesondere: 
 
 die Stufenausbildung zum/ zur Brandmeister*in (Stufe 1, TVöD) 
 die Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 1.2 zum/ zur Brandmeister*in (BMA) 
 die Vollausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in  
 die Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 2.1 zum/zur Brandoberinspektoran-
wärter*in (BOIA) 
 sowie die Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 2.2 zum/zur Brandreferen-
dar*in. 
 
Ergänzend hierzu werden im Rahmen der Personalentwicklung weitere Qualifizierungs- und 
Ausbildungswege angeboten, unter anderem verkürzte Notfallsanitäter*innenausbildungen so-
wie laufbahnübergreifende Aufstiege. Die verschiedenen Ausbildungswege bei der Feuerwehr 
Köln sind als Übersicht in der Anlage 2 dargestellt. 
 
Die konkrete Zusammensetzung dieses Ausbildungsbestands ergibt sich aus dem zuletzt be-
schlossenen Stellenplan (Stellenplan 2025 / 2026) (Vorlage Nr. 3238/2024). 
 
3. Tatsächlicher Ausbildungsbedarf und bestehende Unterdeckung 
 
Tatsächlich befinden sich derzeit 560 Mitarbeitende in Ausbildung (IST-Stand 01.02.2026). 
Diese Zahl verdeutlicht den realen Ausbildungsbedarf, der zur Sicherstellung der gesetzlichen 
Aufgabenwahrung zwingend erforderlich ist. 
 
Aus den prognostizierten SOLL-Bedarfen bis 2029 ergibt sich ein maximaler Stellenbedarf von 
569,0 Ausbildungsplätzen. Die Zusammensetzung der Planstellen variiert in der Anzahl der 
Stellen für die verschiedenen Ausbildungswege und Kalenderjahre. Dieser Wert bildet den 
maximalen Ausbildungsbedarf ab und definiert zugleich die Obergrenze für eine künftig struk-
turierte Ausbildungslösung. 
 
4. Bisherige Stellenbewirtschaftung 
 
Die bestehende Differenz zwischen dem vorhandenen Stellen-SOLL und tatsächlichem Aus-
bildungsbedarf wurde in den vergangenen Jahren durch Doppelbesetzungen von Planstellen 
aufgefangen.  
 
Die Doppelbesetzungen stellten eine sachlich gebotene, verwaltungsseitig abgestimmte Lö-
sung dar, um die Ausbildung trotz steigender Anforderungen, demografischer Effekte und 
wachsender Aufgaben im Krisen- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst sicherzu-
stellen. Sie stellen keinen personalwirtschaftlichen Zielzustand dar, sondern verdeutlichen ei-
nen strukturellen Ausbildungsmehrbedarf, der bislang nicht dauerhaft im Stellenplan abgebil-
det werden konnte.  
 
Die Doppelbesetzungen werden aufgelöst, sofern eine strukturelle Alternativlösung zur Abbil-
dung des Ausbildungsbedarfs geschaffen wird. 
 
5. Erforderlichkeit eines Ausbildungsstellenpools 
 
Zur rechtsicheren, transparenten und nachhaltigen Abbildung dieser Ausbildungsbedarfe ist 
die Einrichtung eines Ausbildungsstellenpools erforderlich. Dieser ermöglicht: 
 
 die sachgerechte Abbildung des tatsächlichen Ausbildungsbedarfs, 
 die Entlastung regulärer Einsatz- und Funktionsstellen, 
 eine flexible Steuerung der Ausbildungskapazitäten,

4 
 die Auflösung der bestehenden Doppelbesetzungen, 
 sowie die Abbildung von Stellenplanklarheit und -wahrheit. 
 
Der Ausbildungsstellenpool schafft die notwendige Flexibilität, um vorausschauend den zu-
künftigen Personalbedarf abzudecken und die zeitliche Diskrepanz zwischen tatsächlichem 
Personalbedarf und dessen formaler Legitimation durch aktualisierte Bedarfspläne zu über-
brücken. Eine ausschließlich nachlaufende Ausbildungsplanung, die erst auf die in den ge-
setzlich geforderten Bedarfsplänen ausgewiesenen Mehrstellen reagiert, würde zwangsläufig 
aufgrund der langen Ausbildungs- und Qualifizierungszeiten von bis zu fünf Jahren zu spät 
greifen und die zeitgerechte Sicherstellung der Einsatzfähigkeit gefährden.  
 
Der Ausbildungsstellenpool stellt damit die strukturelle Antwort auf die bislang faktisch, jedoch 
nicht dauerhaft im Stellenplan abgebildeten Ausbildungsleistungen dar. Mit Einrichtung des 
Ausbildungsstellenpools im Umfang von 569,0 Stellen wird eine dauerhafte, steuerbare und 
rechtssichere Struktur geschaffen. Zugleich wird sichergestellt, dass die bestehenden Doppel-
besetzungen aufgelöst werden. Der Ausbildungsstellenpool ist damit eine zwingende Voraus-
setzung für die Erfüllung der gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung der Feuerwehr Köln für 
die nachhaltige Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. 
 
Der Ausbildungsstellenpool ab 01.01.2027 setzt sich im Einzelnen aus folgenden Stellen zu-
sammen. 
 
Art der Ausbildung Anzahl der maximalen Stellen 
Aufsteiger*in LG 2.2  2,00 
Brandreferendar*in 2,00 
Brandoberinspektoranwärter*in 30,00 
Aufsteiger*in LG 2.1 (A10) § 14 LVOFeu 3,00 
Aufsteiger*in LG 2.1. (A9) § 13 LVOFeu 6,00 
Brandmeisteranwärter*in 250,00 
Notfallsanitäter*in 60,00 
Brandmeister*in Notfallsanitäter*innenausbildung 168,00 
Stufenausbildung (Stufe 1, TVÖD) 48,00 
Insgesamt 569,00 
 
Die Ausbildungsbedarfe werden hierbei aus den Personalbedarfen der gesetzlichen Bedarfs-
planung für Brandschutz und Rettungsdienst abgeleitet. Ferner werden auch die prognosti-
zierten Bedarfe der zukünftigen Bedarfspläne strategisch berücksichtigt. Die Berechnung ba-
siert auf Prognosedaten des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 
und berücksichtigen planmäßige Abgänge aufgrund von Pensionierung, unplanmäßige Perso-
nalfluktuationen sowie die Berücksichtigung der Qualifikationszeiten von bis zu fünf Jahren. 
 
Der Ausbildungsstellenpool in obiger Höhe wird mit Wirkung ab dem 01.01.2027 eingerichtet. 
Jede Stelle steht je nach Art der Ausbildung für die jeweilige Ausbildungsdauer zur Besetzung 
mit einer Person zur Verfügung. Die bedarfsgerechte Besetzung der Ausbildungsstellen in den 
einzelnen Kalenderjahren erfolgt in Abstimmung zwischen dem Amt für Feuerschutz, Ret-
tungsdienst und Bevölkerungsschutz sowie dem Amt für Personal- und Verwaltungsmanage-
ment. 
 
6. Bedeutung für Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst 
 
Die Stadt Köln nimmt als kommunale Gefahrenabwehrbehörde eine zentrale Rolle im Brand- 
und Katastrophenschutz wahr. Zunehmende Extremwetterverhältnisse, komplexe Einsatzlagen 
und gesamtgesellschaftliche Sicherheitsanforderungen erhöhen dauerhaft den Bedarf an qua-
lifiziertem Einsatzpersonal. 
 
Eine leistungsfähige und verlässliche Ausbildung ist daher ein unmittelbarer Bestandteil d er 
kommunalen Gefahrenabwehr. Ohne eine auskömmliche Ausbildungsstruktur ist die gesetzlich 
geforderte Einsatzbereitschaft mittel - und langfristig nicht sicherzustellen.

5 
7. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung wird in der Produkt-
gruppe 0212, Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 11 – Perso-
nalaufwendungen, veranschlagt. 
 
Der zusätzliche Stellenbedarf für die Einrichtung des Ausbildungsstellenpools in Höhe von 
569,0 Stellen errechnet sich unter Berücksichtigung des bestehenden Stellensolls im Umfang 
von 247,77 Stellen auf 321,23 Stellen. Dieser Bedarf setzt sich wie folgt zusammen:  
 
Stellenmehrbedarf pro Ausbildungsweg  
Aufsteiger*in LGr. 2.2 2,00 
Brandreferendar*in -1,77 
Brandoberinspektoranwärter*in 20,00 
Brandmeisteranwärter*in 99,00 
Brandmeister*in Notfallsanitäter*innenausbildung 168,00 
Stufenausbildung (Stufe 1, TVÖD) 34,00 
Insgesamt 321,23 
 
 
Für den Ausbildungsstellenpool errechnen sich maximale durchschnittliche jährliche Personal-
aufwendungen in folgender Höhe: 
 
 Kalenderjahr 2027     28.373.453,37 € 
 Kalenderjahr 2028 ff.     27.015.736,92 € 
 
Die maximalen Personalaufwendungen für den Ausbildungsstellenpool sind in der Personal-
aufwandsplanung 2027/2028 ff. bereits berücksichtigt. Im Bereich der Ausbildung der Feuer-
wehr bestehen derzeit Doppelbesetzungen, die mit diesem Ausbildungspool budgetneutral 
aufgelöst werden.

Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

1016 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Da für die Erstellung der Vorlage umfängliche verwaltungsinterne Abstimmungen – 
insbesondere mit dem Dezernat für Finanzen und Recht - erforderlich waren, war 
eine frühere Einbringung in die politischen Gremien nicht möglich.  
Für die zeitgerechte Einstellung von Auszubildenden für die Feuerwehr und den Ret-
tungsdienst ab dem 01.01.2027 müssen die vorgelagerten Einstellungsprozesse be-
achtet werden. Zudem wird für die Umsetzung der stellenplantechnischen Vorausset-
zungen nach der politischen Beschlussfassung ein entsprechender verwaltungsinter-
ner Vorlauf benötigt. 
Das Einbringen der Vorlage in den nächsten regulären Sitzungslauf mit einem Rats-
beschluss im Oktober 2026 würde eine Verzögerung der Einstellungsprozesse von 
vier Monaten bedeuten, was die erforderliche Einstellung zum 01.01.2027 gefährdet.  
Zur zeit- und bedarfsgerechten Einstellung von Auszubildenden ist daher eine Be-
schlussfassung in der Ratssitzung am 02.07.2026 zwingend notwendig.

Anlage 2 - Karrierewege Feuerwehr Köln

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (2)

29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.34 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1155/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.06.2026
Erstellt
21.04.2026 15:33