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V/0069/2026

85. Änd. FNP - Änderung und Bebauungsplan Nr. 660 - Aufstellung

Vorlagen 22.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2026, TOP 47.3.1

V-0069-2026-Anlage-1-FNP

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Ansehen

Anlage A

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V-0069-2026-Anlage-2-BPL

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0069-2026-Anlage-1-FNP

108 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0069/2026
Maßstab 1:5000Geltungsbereich der 85. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage A

1610 Zeichen

Anlage A zur V/0069/2026 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage sollen die Bauleitplanverfahren zur Entwicklung eines Gewerbegebietes im Be-
reich Heumannsweg, nordöstlich Albersloher Weg eingeleitet werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Entwicklung neuer Gewerbeflächen ist aufgrund einer geringen Verfügbarkeit vorhandener 
Flächen dringend erforderlich. Die hier vorgesehenen Bauleitplanverfahren sollen die planungs-
rechtliche Grundlage für ein neues Gewerbegebiet schaffen. 
 
 
Finanzierung 
Die bauleitplanerischen Vorbereitungen werden von der Stadt Münster übernommen und erforder-
liche Gutachten werden durch die Stadt Münster in Auftrag gegeben. 
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den 
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Klimaschutz  
Der nordöstliche Teilbereich greift geringfügig in die städtische Grünordnung sowie den Land-
schaftsplan Werse ein. Der Eingriff in den Naturhaushalt wird im Verfahren ermittelt und entspre-
chend ausgeglichen. In das Konzept für die künftige Bebauung sollen aktuelle klimarelevante 
Belange und Maßnahmen (wie bspw. wassersensible Planung, Überschwemmungsschutz, Dach- 
und Fassadenbegrünung, Ortsrand-Eingrünung, Photovoltaik) einfließen.

V-0069-2026-Anlage-2-BPL

93 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0069/2026
Maßstab 1:5000Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 660

Beschlussvorlage

6978 Zeichen

V/0069/2026 
V/0069/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich nordöstlich des Albersloher Wegs / südöstlich des 
Heumannswegs  
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 660: Heumannsweg / Albersloher Weg / Umgehungsbahn 
Beschluss zur Aufstellung 
[Gewerbegebiet] 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   10.03.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich nordöstlich des 
Albersloher Wegs / südöstlich des Heumannswegs zu ändern (85. Änderung des FNP). 
 
2. Für den Bereich nordöstlich des Albersloher Wegs, südöstlich des Heumannswegs ist gemäß 
§ 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und 
Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen 
aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 660). 
 
Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke:  
 
Gemarkung Münster,  
Flur 154, Teile des Flurstücks 269, 
Flur 155, Teile des Flurstücks 76, 
Flur 169, Flurstück 304 und Teile der Flurstücke 292 und 386. 
Stadtplanungsamt  
 
29.01.2026 
 
Ihre Ansprechpartner:  
Herr Bruun 
Telefon: 492 -6177 
Bruun@stadt -muenster.de  
  
Herr Geitel  
Telefon: 492 -6193 
Geitel@stadt -muenster.de

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V/0069/2026 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die bauleitplanerischen Vorbereitungen werden von der Stadt Münster übernommen und erforderli-
che Gutachten werden durch die Stadt Münster in Auftrag gegeben. 
 
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den 
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. 
 
 
Begründung: 
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung neu-
er Gewerbeflächen geschaffen. In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von bereits entwickelten Ge-
werbeflächen (bspw. im Hansa-Business-Park, am Hessenweg oder auf der Loddenheide) durch Be-
triebsverlagerungen, Neuansiedlungen und Betriebserweiterungen in Anspruch genommen worden. 
Die sogenannte Manövriermasse (Gewerbegebietsgrundstücke im Eigentum des Konzerns Stadt 
Münster, die für die Vermarktung zur Verfügung stehen) ist kontinuierlich zurückgegangen. Diese liegt 
inzwischen deutlich unter 20 ha und beschränkt sich auf wenige Gewerbegebiete.1  
Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung neuer Gewerbeflächen dringend erforderlich. 
Der Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt große Teile der Plangebietsfläche bereits als po-
tenziellen Entwicklungsbereich für ein Gewerbegebiet dar. Zudem ist der Bereich Teil des Gewerbe-
flächenentwicklungskonzepts der Stadt Münster  mit dem Auftrag, dieses Gewerbegebiet zu entwi-
ckeln. Die Fläche soll insbesondere der Verbesserung des Gewerbeflächenangebotes in der Katego-
rie „Gesamtstädtisches Gewerbe“ dienen. Aufgrund der vergleichsweisen innenstadtnahen Lage mit 
der Nähe zum  Albersloher Weg bietet dieses Gebiet eine sehr hohe Lagegunst und k ann als ein 
Nachfolgestandort für die stark nachgefragte, mittlerweile aber vollständig  entwickelte Loddenheide 
fungieren. 
Die Fläche ist zudem Bestandteil der gewerblichen Potenzialflächen des integrierten Flächenkonzep-
tes Münster (IFM), welches am 11.09.2024 vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurde. In diesem 
wurde das nordöstliche Teilstück im Sinne einer sinnvollen städtebaulichen Arrondierung entlang der 
Erschließungsstraße zur Kleingartenanlage in die Gewerbeflächenentwicklung miteinbezogen. 
Die Erschließung des zukünftigen Gewerbegebietes erfolgt über den Heumannsweg auf Höhe des 
Haferlandwegs. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit soll der Heumannsweg umgebaut und an 
dieser Stelle eine Lichtsignalanlage installiert werden. Dies wird bei der Realisierung der Veloroute 
bereits berücksichtigt und erfolgt in einer ämterübergreifenden engen Abstimmung. 
Die Flächen im Plangebiet werden derzeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Die Außenbereichs-
fläche liegt südöstlich des Heumannswegs, nordöstlich des Albersloher Wegs sowie der WLE-Trasse 
und Veloroute. Nach Südosten wird das Plangebiet durch eine bestehende Bahnlinie begrenzt. Nörd-
lich bildet die Zufahrt zur Kleingartenanlage die Grenze des Geltungsbereichs. 
Grundlegend ist das Ziel eines künftigen Gewerbegebiets – im Anschluss an den vorhandenen Sied-
lungsrand – im städtischen Grün- und Freiraumkonzept (Grünordnung Münster) bereits berücksich-
 
1 Gem. beschlossenen Gewerbeflächenentwicklungskonzept (vgl. Vorlage V/0723/2016 „ Gewerbeflächenent-
wicklungskonzept Münster “) soll die Manövriermasse 50 ha betragen.

- 3 - 
V/0069/2026 
tigt. Der nordöstliche Teilbereich greift allerdings geringfügig in die städtische Grünordnung sowie den 
Landschaftsplan Werse ein. Der Eingriff in den Naturhaushalt wird ermittelt und dementsprechend 
ausgeglichen.  
In das Konzept für die künftige Bebauung sollen aktuelle klimarelevante Belange und Maßnahmen 
(wie bspw. wassersensible Planung, Überschwemmungsschutz, Dach - und Fassadenbegrünung, 
Ortsrand-Eingrünung, Photovoltaik) einfließen. 
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans überlagert jeweils kleine Teilflächen der 
Bebauungspläne Nr. 142 Teilabschnitt II Albersloher Weg (von Drolshagenweg bis Münnichweg) “, 
Nr. 339 „Kleingartenanlage Sonnenaufgang und Neuanlage (südöstlich Heumannsweg)“ und Nr. 378 
„Loddenheide – Heumannsweg / Albersloher Weg  / Drolshagenweg / Lindberghweg“. Mit In -Kraft-
Treten des Bebauungsplans Nr. 660 treten die überlagerten Flächen der Pläne Nr.  142 II, 339 und 
378 außer Kraft. 
Da der Flächennutzungsplan für den nordöstlichen Teil des Plangebiets bisher Flächen für die Land-
wirtschaft ausweist (überlagert durch die Darstellung als geeigneter Suchraum für Flächen für Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für vorwie-
gend lineare und punktuelle Maßnahmen), ist zur Verwirklichung des Vorhabens neben der Aufstel-
lung des Bebauungsplans auch eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erfor-
derlich (Beschlusspunkt 1 dieser Vorlage). 
Der Geltungsbereich der 85. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der Anlage 1 dargestellt. Der 
Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 660 ist der Anlage 2 zu entnehmen. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Geltungsbereich der 85. Änderung des Flächennutzungsplans 
Anlage 2 – Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 660

Beratungsverlauf (5)

24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 8.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 40.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 47.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Heumannsweg
  • Albersloher Weg
  • Hessenweg
  • Drolshagenweg
  • Münnichweg
  • Lindberghweg
  • Loddenheide
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0069/2026
Typ
Vorlagen
Datum
22.01.2026
Erstellt
15.01.2026 16:06