V/0069/2026
85. Änd. FNP - Änderung und Bebauungsplan Nr. 660 - Aufstellung
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V-0069-2026-Anlage-1-FNP
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0069/2026 Maßstab 1:5000Geltungsbereich der 85. Änderung des Flächennutzungsplans
Anlage A
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Anlage A zur V/0069/2026 Kurzüberblick Mit der Vorlage sollen die Bauleitplanverfahren zur Entwicklung eines Gewerbegebietes im Be- reich Heumannsweg, nordöstlich Albersloher Weg eingeleitet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Entwicklung neuer Gewerbeflächen ist aufgrund einer geringen Verfügbarkeit vorhandener Flächen dringend erforderlich. Die hier vorgesehenen Bauleitplanverfahren sollen die planungs- rechtliche Grundlage für ein neues Gewerbegebiet schaffen. Finanzierung Die bauleitplanerischen Vorbereitungen werden von der Stadt Münster übernommen und erforder- liche Gutachten werden durch die Stadt Münster in Auftrag gegeben. Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Klimaschutz Der nordöstliche Teilbereich greift geringfügig in die städtische Grünordnung sowie den Land- schaftsplan Werse ein. Der Eingriff in den Naturhaushalt wird im Verfahren ermittelt und entspre- chend ausgeglichen. In das Konzept für die künftige Bebauung sollen aktuelle klimarelevante Belange und Maßnahmen (wie bspw. wassersensible Planung, Überschwemmungsschutz, Dach- und Fassadenbegrünung, Ortsrand-Eingrünung, Photovoltaik) einfließen.
V-0069-2026-Anlage-2-BPL
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0069/2026 Maßstab 1:5000Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 660
Beschlussvorlage
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V/0069/2026 V/0069/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich nordöstlich des Albersloher Wegs / südöstlich des Heumannswegs Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 660: Heumannsweg / Albersloher Weg / Umgehungsbahn Beschluss zur Aufstellung [Gewerbegebiet] Beratungsfolge 24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 10.03.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich nordöstlich des Albersloher Wegs / südöstlich des Heumannswegs zu ändern (85. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich nordöstlich des Albersloher Wegs, südöstlich des Heumannswegs ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 660). Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Münster, Flur 154, Teile des Flurstücks 269, Flur 155, Teile des Flurstücks 76, Flur 169, Flurstück 304 und Teile der Flurstücke 292 und 386. Stadtplanungsamt 29.01.2026 Ihre Ansprechpartner: Herr Bruun Telefon: 492 -6177 Bruun@stadt -muenster.de Herr Geitel Telefon: 492 -6193 Geitel@stadt -muenster.de - 2 - V/0069/2026 II. Finanzielle Auswirkungen: Die bauleitplanerischen Vorbereitungen werden von der Stadt Münster übernommen und erforderli- che Gutachten werden durch die Stadt Münster in Auftrag gegeben. Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Begründung: Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung neu- er Gewerbeflächen geschaffen. In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von bereits entwickelten Ge- werbeflächen (bspw. im Hansa-Business-Park, am Hessenweg oder auf der Loddenheide) durch Be- triebsverlagerungen, Neuansiedlungen und Betriebserweiterungen in Anspruch genommen worden. Die sogenannte Manövriermasse (Gewerbegebietsgrundstücke im Eigentum des Konzerns Stadt Münster, die für die Vermarktung zur Verfügung stehen) ist kontinuierlich zurückgegangen. Diese liegt inzwischen deutlich unter 20 ha und beschränkt sich auf wenige Gewerbegebiete.1 Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung neuer Gewerbeflächen dringend erforderlich. Der Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt große Teile der Plangebietsfläche bereits als po- tenziellen Entwicklungsbereich für ein Gewerbegebiet dar. Zudem ist der Bereich Teil des Gewerbe- flächenentwicklungskonzepts der Stadt Münster mit dem Auftrag, dieses Gewerbegebiet zu entwi- ckeln. Die Fläche soll insbesondere der Verbesserung des Gewerbeflächenangebotes in der Katego- rie „Gesamtstädtisches Gewerbe“ dienen. Aufgrund der vergleichsweisen innenstadtnahen Lage mit der Nähe zum Albersloher Weg bietet dieses Gebiet eine sehr hohe Lagegunst und k ann als ein Nachfolgestandort für die stark nachgefragte, mittlerweile aber vollständig entwickelte Loddenheide fungieren. Die Fläche ist zudem Bestandteil der gewerblichen Potenzialflächen des integrierten Flächenkonzep- tes Münster (IFM), welches am 11.09.2024 vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurde. In diesem wurde das nordöstliche Teilstück im Sinne einer sinnvollen städtebaulichen Arrondierung entlang der Erschließungsstraße zur Kleingartenanlage in die Gewerbeflächenentwicklung miteinbezogen. Die Erschließung des zukünftigen Gewerbegebietes erfolgt über den Heumannsweg auf Höhe des Haferlandwegs. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit soll der Heumannsweg umgebaut und an dieser Stelle eine Lichtsignalanlage installiert werden. Dies wird bei der Realisierung der Veloroute bereits berücksichtigt und erfolgt in einer ämterübergreifenden engen Abstimmung. Die Flächen im Plangebiet werden derzeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Die Außenbereichs- fläche liegt südöstlich des Heumannswegs, nordöstlich des Albersloher Wegs sowie der WLE-Trasse und Veloroute. Nach Südosten wird das Plangebiet durch eine bestehende Bahnlinie begrenzt. Nörd- lich bildet die Zufahrt zur Kleingartenanlage die Grenze des Geltungsbereichs. Grundlegend ist das Ziel eines künftigen Gewerbegebiets – im Anschluss an den vorhandenen Sied- lungsrand – im städtischen Grün- und Freiraumkonzept (Grünordnung Münster) bereits berücksich- 1 Gem. beschlossenen Gewerbeflächenentwicklungskonzept (vgl. Vorlage V/0723/2016 „ Gewerbeflächenent- wicklungskonzept Münster “) soll die Manövriermasse 50 ha betragen. - 3 - V/0069/2026 tigt. Der nordöstliche Teilbereich greift allerdings geringfügig in die städtische Grünordnung sowie den Landschaftsplan Werse ein. Der Eingriff in den Naturhaushalt wird ermittelt und dementsprechend ausgeglichen. In das Konzept für die künftige Bebauung sollen aktuelle klimarelevante Belange und Maßnahmen (wie bspw. wassersensible Planung, Überschwemmungsschutz, Dach - und Fassadenbegrünung, Ortsrand-Eingrünung, Photovoltaik) einfließen. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans überlagert jeweils kleine Teilflächen der Bebauungspläne Nr. 142 Teilabschnitt II Albersloher Weg (von Drolshagenweg bis Münnichweg) “, Nr. 339 „Kleingartenanlage Sonnenaufgang und Neuanlage (südöstlich Heumannsweg)“ und Nr. 378 „Loddenheide – Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg“. Mit In -Kraft- Treten des Bebauungsplans Nr. 660 treten die überlagerten Flächen der Pläne Nr. 142 II, 339 und 378 außer Kraft. Da der Flächennutzungsplan für den nordöstlichen Teil des Plangebiets bisher Flächen für die Land- wirtschaft ausweist (überlagert durch die Darstellung als geeigneter Suchraum für Flächen für Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für vorwie- gend lineare und punktuelle Maßnahmen), ist zur Verwirklichung des Vorhabens neben der Aufstel- lung des Bebauungsplans auch eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erfor- derlich (Beschlusspunkt 1 dieser Vorlage). Der Geltungsbereich der 85. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der Anlage 1 dargestellt. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 660 ist der Anlage 2 zu entnehmen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Geltungsbereich der 85. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 2 – Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 660
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Heumannsweg
- Albersloher Weg
- Hessenweg
- Drolshagenweg
- Münnichweg
- Lindberghweg
- Loddenheide
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0069/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.01.2026
- Erstellt
- 15.01.2026 16:06