V/0908/2016/1
Masterplan altengerechte, inklusive Quartiere zur Versorgungssicherheit von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf
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Ergänzungsvorlage Beschluss
4907 Zeichen
V/0908/2016/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Masterplan altengerechte, inklusive Quartiere zur Versorgungssicherheit von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf Beratungsfolge 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Masterplan altengerechte, inklusive Quartiere zur Versorgungssicherheit von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf wird als grundlegende Zusammenstellung von Ansätzen und Vorschlägen für die Umsetzung konkreter Entwicklungsvorhaben dieser Ausrichtung zur Kenntnis genommen. 2. Ausgehend von dem grundlegenden Ziel einer generationengerechten und nachhaltigen Stadtentwicklung Münsters, die auf die individuellen Bedürfnis- und Lebenslagen der Bewoh- nerinnen und Bewohner ausgerichtet ist, muss die kommunale Planung beständig Anforde- rungen begegnen, die sich aus gesellschaftlichen Veränderungen, sich wandelnden Bedürf- nissen und Sichtweisen ergeben. Vor dem Hintergrund des demografischen und sozialen Wandels sowie damit einher gehender Modernisierungsnotwendigkeiten beziehen sich solche Anforderungen vor allem auf die Bereiche Wohnraum- und Nahversorgung, quartiersnahe Ge- sundheitsversorgung, Sozial- und Integrationspolitik, Infrastrukturausstattung und Daseinsvor- sorge, die Stadterneuerung sowie die Kinder-, Familien-, Bildungs-, Schul-, Sport- und Kultur-, Arbeitsmarkt-, wie auch der Umweltpolitik. Dabei sind die Belange eines inklusiven und alters- gerechten Gemeinwesens stets einzubeziehen, um möglichst allen Menschen, die das wün- schen, ein lebenslanges und selbstbestimmtes Wohnen in ihrem gewohnten Viertel zu ermög- lichen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, a) den Blick auf individuelle Lebens- und Bedürfnislagen der Menschen aus Quartiersperspek- tive in allen kommunalen Fachplanungen zu schärfen, aufgabenbezogen zu konkretisieren und fachübergreifend zu vernetzen; b) nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen altengerechte, in- klusive Quartiersentwicklungsvorhaben in Abstimmung mit der Konferenz Alter und Pflege Vorlagen-Nr.: V/0908/2016/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Menke Ruf: 492-5025 E-Mail: MenkeChristine@stadt-muenster.de Datum: 10.03.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0908/2016/1 sukzessive in weiteren Gebieten Münsters selbst oder in Trägerschaft Dritter zu realisieren; c) eine Ausweitung des Angebots an Neubauwohnungen insbesondere von Gruppenwohnen (z.B. Wohnen für Jung und Alt, Mehrgenerationenwohnen, Altenwohngemeinschaften) so- wie die Errichtung weiterer Gemeinschaftswohnformen unter kooperativer Projektorganisa- tion und -verwaltung zu unterstützen und die Konferenz Alter und Pflege sowie den ASSGVAf jährlich über die Entwicklung zu informieren; d) den Ausbau von barrierefreien und generationengerechten Wohnungen und Wohnformen im bedarfsgerechten Umfang konsequent voranzubringen (unter Berücksichtigung der ent- sprechenden Vorgaben der Landesbauordnung). Hierzu gehören insbesondere auch ge- nossenschafts- bzw. gemeinschaftsorientierte Wohnformen, die Förderung von ambulanten Wohn- und Pflegearrangements im vertrauten Quartier wie auch das betreute Wohnen und das selbständige Leben mit Assistenz. Hierzu gehört auch das ambulant unterstützte Woh- nen für Menschen mit intensivem Unterstützungsbedarf; e) Kooperationsformen zwischen kommunalen Wohnungsunternehmen und Trägern sozialer Dienste zur Schaffung einer Versorgungssicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner bei Pflege und Unterstützungsbedarf (Quartiersstützpunkte u.a.) zu befördern. Dies gilt auch für die notwendige Zusammenarbeit der Akteure, Träger und Initiativen vor Ort; f) Anbietern von Gütern des täglichen Bedarfs und ihren Verbänden, ebenso Dienstleistern die Quartiersperspektive nahe zu bringen und für ihr praktisches Engagement zur Siche- rung einer verlässlichen Nahversorgung zu werben, die den Lebensbedürfnissen der Men- schen entspricht; g) zur Stärkung der Gesundheitsversorgung im Quartier gemeinsam mit den örtlichen Akteu- ren im Gesundheitsbereich insbesondere auch den Kammern geeignete Angebote der Ge- sundheitsversorgung namentlich für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf im Quartier zu entwickeln bzw. auszubauen; h) regelmäßig, möglichst jährlich über Stand der Planungsprozesse zu berichten. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU hat sich der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 08.03.2017 ein- stimmig dafür ausgesprochen, dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat die Annahme des o. a. Beschlussvorschlags zu empfehlen. Die Verwaltung schließt sich der Empfehlung an. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0908/2016/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37