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V/0908/2016/1

Masterplan altengerechte, inklusive Quartiere zur Versorgungssicherheit von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf

Vorlagen 10.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2017, TOP 29

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

4907 Zeichen

V/0908/2016/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Masterplan altengerechte, inklusive Quartiere zur Versorgungssicherheit von Menschen mit 
Pflege- und Unterstützungsbedarf 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Masterplan altengerechte, inklusive Quartiere zur Versorgungssicherheit von Menschen 
mit Pflege- und Unterstützungsbedarf wird als grundlegende Zusammenstellung von Ansätzen 
und Vorschlägen für die Umsetzung konkreter Entwicklungsvorhaben dieser Ausrichtung zur 
Kenntnis genommen. 
2. Ausgehend von dem grundlegenden Ziel einer generationengerechten und nachhaltigen 
Stadtentwicklung Münsters, die auf die individuellen Bedürfnis- und Lebenslagen der Bewoh-
nerinnen und Bewohner ausgerichtet ist, muss die kommunale Planung beständig Anforde-
rungen begegnen, die sich aus gesellschaftlichen Veränderungen, sich wandelnden Bedürf-
nissen und Sichtweisen ergeben. Vor dem Hintergrund des demografischen und sozialen 
Wandels sowie damit einher gehender Modernisierungsnotwendigkeiten beziehen sich solche 
Anforderungen vor allem auf die Bereiche Wohnraum- und Nahversorgung, quartiersnahe Ge-
sundheitsversorgung, Sozial- und Integrationspolitik, Infrastrukturausstattung und Daseinsvor-
sorge, die Stadterneuerung sowie die Kinder-, Familien-, Bildungs-, Schul-, Sport- und Kultur-, 
Arbeitsmarkt-, wie auch der Umweltpolitik. Dabei sind die Belange eines inklusiven und alters-
gerechten Gemeinwesens stets einzubeziehen, um möglichst allen Menschen, die das wün-
schen, ein lebenslanges und selbstbestimmtes Wohnen in ihrem gewohnten Viertel zu ermög-
lichen. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, 
a) den Blick auf individuelle Lebens- und Bedürfnislagen der Menschen aus Quartiersperspek-
tive in allen kommunalen Fachplanungen zu schärfen, aufgabenbezogen zu konkretisieren 
und fachübergreifend zu vernetzen; 
b) nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen altengerechte, in-
klusive Quartiersentwicklungsvorhaben in Abstimmung mit der Konferenz Alter und Pflege 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0908/2016/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Menke 
Ruf: 
492-5025 
E-Mail: 
MenkeChristine@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.03.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0908/2016/1 
sukzessive in weiteren Gebieten Münsters selbst oder in Trägerschaft Dritter zu realisieren; 
c) eine Ausweitung des Angebots an Neubauwohnungen insbesondere von Gruppenwohnen 
(z.B. Wohnen für Jung und Alt, Mehrgenerationenwohnen, Altenwohngemeinschaften) so-
wie die Errichtung weiterer Gemeinschaftswohnformen unter kooperativer Projektorganisa-
tion und -verwaltung zu unterstützen und die Konferenz Alter und Pflege sowie den  
ASSGVAf jährlich über die Entwicklung zu informieren; 
d) den Ausbau von barrierefreien und generationengerechten Wohnungen und Wohnformen 
im bedarfsgerechten Umfang konsequent voranzubringen (unter Berücksichtigung der ent-
sprechenden Vorgaben der Landesbauordnung). Hierzu gehören insbesondere auch ge-
nossenschafts- bzw. gemeinschaftsorientierte Wohnformen, die Förderung von ambulanten 
Wohn- und Pflegearrangements im vertrauten Quartier wie auch das betreute Wohnen und 
das selbständige Leben mit Assistenz. Hierzu gehört auch das ambulant unterstützte Woh-
nen für Menschen mit intensivem Unterstützungsbedarf;   
e) Kooperationsformen zwischen kommunalen Wohnungsunternehmen und Trägern sozialer 
Dienste zur Schaffung einer Versorgungssicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner 
bei Pflege und Unterstützungsbedarf (Quartiersstützpunkte u.a.) zu befördern. Dies gilt 
auch für die notwendige Zusammenarbeit der Akteure, Träger und Initiativen vor Ort; 
f) Anbietern von Gütern des täglichen Bedarfs und ihren Verbänden, ebenso Dienstleistern 
die Quartiersperspektive nahe zu bringen und für ihr praktisches Engagement zur Siche-
rung einer verlässlichen Nahversorgung zu werben, die den Lebensbedürfnissen der Men-
schen entspricht; 
g) zur Stärkung der Gesundheitsversorgung im Quartier gemeinsam mit den örtlichen Akteu-
ren im Gesundheitsbereich insbesondere auch den Kammern geeignete Angebote der Ge-
sundheitsversorgung namentlich für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf im 
Quartier zu entwickeln bzw. auszubauen; 
h) regelmäßig, möglichst jährlich über Stand der Planungsprozesse zu berichten. 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
Keine. 
 
 
Begründung: 
Auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU hat sich der Ausschuss für 
Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 08.03.2017 ein-
stimmig dafür ausgesprochen, dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat die Annahme des 
o. a. Beschlussvorschlags zu empfehlen.  
 
Die Verwaltung schließt sich der Empfehlung an. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2017 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0908/2016/1
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37