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V/0464/2024

Bericht zum Zeitplan der aus dem Brandschutzbedarfsplan resultierenden Baumaßnahmen

Vorlagen 27.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 22

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Berichtsvorlage

17994 Zeichen

V/0464/2024 
V/0464/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zum Zeitplan der aus dem Brandschutzbedarfsplan resultierenden Baumaßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   28.11.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
   11.12.2024 Hauptausschuss Bericht 
   11.12.2024 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit geändertem Beschluss der Vorlage V/0050/2024 (Brandschutzbedarfsplan) wird die Verwaltung 
unter Sachentscheidungspunkt I.4 beauftragt, einen konkreten Zeitplan zu erarbeiten, der den politi-
schen Gremien bis Ende des Jahres 2024 zur  Umsetzung der Neubau-, Erweiterungs- bzw. Sanie-
rungsmaßnahmen der Liegenschaften der Feuerwehr Münster vorgelegt wird. 
 
In der folgenden Berichtsvorlage wird der Zeitplan für die Baumaßnahmen eines Aus - und Fortbil-
dungszentrums, der Feuerwehrhäuser der Fr eiwilligen Feuerwehr, der Feuer- und Rettungswachen 
der Berufsfeuerwehr beschrieben.  
 
Die aus den im Folgenden beschriebenen Baumaßnahmen resultierenden finanziellen Auswirkungen 
werden, soweit sie nicht bereits Gegenstand von entsprechenden Vorlagen ware n, in gesonderten 
Beschlussvorlagen Maßnahmenbezogen dargestellt. 
 
Die Verwaltung stellt fest, dass zwei Baumaßnahmen je Haushaltsjahr planerisch begonnen werden 
können. 
 
Zur weiteren Entwicklung der Standorte der Rettungswachen verweist die Verwaltung auf  die Be-
schlussfassung zur Ratsvorlage „Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst der Stadt 
Münster“ (V/0622/0222). 
 
 
 
 
 
 
Feuerw ehr 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Erpenstein 
Telefon: 492-8310 
ErpensteinR@stadt-
muenster.de

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V/0464/2024 
1. Aus- und Fortbildungszentrum für die Feuerwehr 
 
Im Brandschutzbedarfsplan wir die vorrangige Notwendigkeit der Errichtung eines Aus – und Fortbil-
dungszentrums für die Feuerwehr Münster dargestellt. Durch die Verwaltung wird zum jetzigen Zeit-
punkt ein dahingehender Errichtungsbeschluss vorbereitet. 
 
2. Feuerwehrhäuser der Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehr 
Im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans wurden die zwanzig bestehenden Feuerwehrhäuser durch 
einen Gutachter bewertet. Die Bewertung der Feuerwehrhäuser umfasste den baulichen Zustand, 
einsatztaktische Aspekte wie Alarmparkplätze, Stellplätze für Einsatzfahrzeuge und Vorga ben aus 
Unfallverhütungsvorschriften und Vorschriften nach Wissenschaft und Technik wie geschlechterge-
trennte Umkleideräume und Sanitär- und Duschbereiche, kreuzungsfreie Laufwege, Abgasabsaugan-
lagen usw.  
 
Die Feuerwehrhäuser wurden in einem Ampelsystem bewertet. Auf Grundlage dieses Ampelsystems 
in Verbindung mit dem jeweiligen Baujahr des Gebäudes wurde durch die Verwaltung der folgende 
konkrete Zeitplan der Baumaßnahmen nach aktuellem Stand erstellt.  
 
 
Bauvorhaben FF
Baujahr
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
2041
2042
Neubau FH Albachten 1978
Neubau FH Altstadt* 1970
Neubau FH Nienberge 1995
Neubau FH Wolbeck 1962
Erweiterungsbau FH Gelmer 1984
Neubau / Umbau FH Amelsbüren 1975 / 1989
Neubau / Umbau FH Häger-Uhlenbrock1989 / 2012
Neubau / Umbau FH Kemper 1999
Neubau / Umbau FH Hiltrup 1966
Neubau / Umbau FH Loevelingloh 1998
Neubau / Umbau FH Werse-Laer 2004
Neubau / Umbau FH Mecklenbeck 2004
Neubau / Umbau FH Angelmodde 1965 / 2008
Neubau / Umbau FH Gremmendorf 1979 / 2011
Neubau / Umbau FH Gievenbeck 2010
Neubau / Umbau FH Handorf 2017
Neubau / Umbau FH Kinderhaus 2017
Neubau / Umbau FH Roxel 2021
Neubau / Umbau FH Sprakel 2023
Neubau / Umbau FH Geist 1977 / 2019
* korospondiert mit der Erweiterung FW 1 
Farblegende
Zeitraum d. Befassung durch 37.5
dringender Handlungsbedarf 
mittelfr. Handlungsbedarf
langfristiger Handlungsbedarf
Projekt befindet sich in der Umsetzung
 (Baubeginn)
Flächensuche und Ankauf

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V/0464/2024 
Folgende Anforderungen sind im Rahmen der baulichen Umgestaltung der Feuerwehrhäuser umzu-
setzen: 
 
- Erweiterung der Fahrzeughallen für Alarmfahrzeuge um jeweils einen Einstellplatz. 
- Schaffung von geschlechterspezifischen Umkleide- und Waschräumen für die Einsatzkräfte. 
- Ausreichende nach DIN-Norm ausgewiesene Parkplätze für Angehörige der Freiwilligen Feu-
erwehr am Feuerwehrhaus. 
- Anpassung der vorhandenen Stellplätze für Einsatzfahrzeuge an die normativ festgelegten 
Platzbedarfe. 
- Errichtung von diversen Funktionsräumen innerhalb des Feuerwehrhauses.  
 
Die Aspekte der geschlechterspezifischen Trennung und der Erfüllung der Diversitätsansprüche spie-
len bei gleichzeig notwendiger Erhöhung der Personalstärken der Einheiten der Freiwilligen Feuer-
wehr eine besondere Rolle. Feuerwehrhäuser jüngeren Baujahres sind baulich nach den o. g. Punk-
ten zu ertüchtigen. 
 
Für die jeweiligen Feuerwehrhäuser ergeben sich folgende Planungsstände:  
 
Feuerwehrhaus Nienberge / Löschzug 12  
Zurzeit wird das Feuerwehrhaus als Neubau an der Alhardstraße errichtet und ersetzt das Feuer-
wehrhaus aus dem Jahre 1975 und dessen Erweiterung aus 1995. Mit der Fertigstellung wird im 
Frühjahr 2025 gerechnet. In der Planung des Feuerwehrhauses und dessen Grundstücksfläche sind 
die im Brandschutzbedarfsplan formuliert Anforderungen berücksichtigt. 
 
Feuerwehrhaus Albachten / Löschzug 24  
Standort zur Zeit Dülmener Straße 41 Baujahr 1948, erweitert 1978, zukünftig Marga-Spiegel-Straße.  
 
Die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses befindet sich in der Entwurfsplanung. Nach dem jetzigen 
Stand ist mit dem Baubeginn im ersten Quartal 2025 zu rechnen. In der Planung des Feuerwehrhau-
ses und dessen Grundstücksfläche sind die im Brandschutzbedarfsplan formulierten Anforderungen 
berücksichtigt.  
 
Feuerwehrhaus Wolbeck / Löschzug 19  
Standort Hofstraße 45; Baujahr 1962, Erweiterung 2008.  
 
Das Feuerwehrhaus ist seit geraumer Zeit abgängig. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden 
verschiedene Liegenschaftsoptionen geprüft; die abschließende Entscheidung zum optimalen Stand-
ort hierzu steht aus. Aufgrund des baulichen Zustands des Feuerwehrhauses ist ein Neubau die wirt-
schaftlichste Lösung. 
 
Feuerwehrhaus Häger-Uhlenbrock / Löschzug 13  
Standort Schmitthausweg 12; Baujahr 1989, Erweiterung im Jahr 2012.  
 
Das Gebäude entspricht nicht den Anforderungen nach  dem Brandschutzbedarfsplan. Im Rahmen 
der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans soll in einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, ob ein 
Neubau erforderlich ist oder die Erweiterung des Feuerwehrhauses zur vollumfänglichen Erfüllung der 
strategischen Ziele und Normvorgaben möglich und wirtschaftlich ist. Dies ist für das Jahr 2030 ge-
plant. 
 
Feuerwehrhaus Kemper / Löschzug 16  
Standort Rudolf-Diesel-Straße 51; Baujahr 1999.  
 
Das Feuerwehrhaus befindet sich im Gewerbegebiet an der Rudolf-Diesel-Straße und hat keine Ent-
wicklungsmöglichkeit. Der Standort ist zur Einhaltung der Schutzzieldefinition nach dem Brand-
schutzbedarfsplan neu auszurichten. Die Schutzziele werden für den Stadtteil nicht ausreichend er-
reicht. Aus Sicht der Verwaltung ist ein neuer Standort und Neubau für das Feuerwehrhaus erforder-

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V/0464/2024 
lich. Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Standort im Jahr 2025/2026 vorauszuplanen 
und zu sichern. Die Umsetzung des Neubauvorhabens ist ab dem Jahr 2028 geplant.  
 
Feuerwehrhaus Hiltrup / Löschzug 21  
Standort Friedhofstraße 15; Baujahr 1966 und fortlaufend ertüchtigt.  
 
Im Jahr 2032 wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft, ob ein Neubau oder der Umbau im 
Bestand die sinnvollere Alternative ist. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Verlagerung des Feuerwehr-
hauses an einen anderen Standort innerhalb Hiltrups aktuell nicht geboten. Die Anzahl der Einstell-
plätze für Feuerwehrwehrfahrzeuge ist auf die Bedarfe in der Betrachtung anzupassen. 
 
Feuerwehrhaus Loevelingloh / Löschzug 23  
Standort Wiedaustraße 125; Baujahr 1998.  
 
Das Gebäude befindet sich in einem baulich guten Zustand. Durch die Verwaltung wird im Jahr 2032 
geprüft, ob ein Umbau im Bestand oder ein Neubau eine sinnvollere Alternative ist. Aus Sicht der 
Verwaltung ist eine Verlagerung des Feuerwehrhauses an einen anderen Standort aktuell nicht gebo-
ten. 
 
Feuerwehrhaus Mauritz-Werse-Laer / Löschzug 18  
Standort Wolbecker Straße 404; Baujahr 2004.  
 
Im Jahr 2034 wird eine bauliche Bestandsaufnahme durchgeführt. Es ist dann zu entscheiden, ob ein 
Neubau oder ein Umbau/Erweiterung im Bestand eine sinnvollere Alternative ist. Aus Sicht der Ver-
waltung ist eine Verlagerung des Feuerwehrhauses an einem anderen Standort aktuell nicht geboten. 
 
Feuerwehrhaus Mecklenbeck / Löschzug 10  
Standort Dingbängerweg 15; Baujahr 2004.  
 
Das Gebäude wurde in Kombination mit der Rettungswache am Dingbänger Weg errichtet. Von Sei-
ten der Feuerwehr ist für das Jahr 2034 die Bestandsbewertung des Gebäudes vorgesehen. Es ist 
dann zu entscheiden, ob ein Neubau oder ein Umbau/Erweiterung im Bestand eine sinnvollere Alter-
native ist. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Verlagerung des Feuerwehrhauses an einem anderen 
Standort aktuell nicht geboten. 
 
Feuerwehrhaus Angelmodde / Löschzug 20  
Standort Alt Angelmodde 2e; Baujahr 1965 und im Jahr 2008 erweitert.  
 
Von Seiten der Verwaltung ist die Überplanung des Feuerwehrhauses im Jahr 2036 vorgesehen. Es 
ist dann zu entscheiden, ob ein Neubau oder ein Umbau im Bestand eine sinnvollere Alternative ist. 
Eine Verlagerung des Standortes ist zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht 
geboten. 
 
Feuerwehrhaus Gremmendorf / Löschzug 07  
Standort Erbdrostenweg 21; Baujahr 1979 und 2011 erweitert.  
 
Der jetzige Standort des Feuerwehrhauses Gremmendorf weist baulich e Optimierungen auf. Der 
Standort ist zudem zur Einhaltung der Schutzzieldefinition nach dem Brandschutzbedarfsplan neu 
auszurichten. Die Schutzziele werden für den Stadtteil nicht mehr ausreichend erreicht. Aufgrund der 
zukünftigen Entwicklung des Stadtteils ist ein neuer Standort für das Feuerwehrhaus erforderlich. Die 
Standortauswahl ist von Seiten der Verwaltung für das Jahr 2026/2027 vorgesehen. Die Verwaltung 
wird beauftragt, einen geeigneten Standort vorauszuplanen und zu sichern. Im Jahr 2036 soll mit der 
Neubauplanung des Feuerwehrhauses an einem neuen Standort begonnen werden. 
 
Feuerwehrhaus Gievenbeck / Löschzug 05  
Standort Bernings Kotten 16; Baujahr 2010.

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V/0464/2024 
 
Eine Überarbeitung des Feuerwehrhauses ist für das Jahr 2038 vorgesehen. Eine Verlagerung des 
Standorts zum jetzigen Zeitpunkt ist aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht geboten. 
 
 
Feuerwehrhäuser der Löschzüge Handorf  (LZ 17), Kinderhaus (LZ 06), Roxel (LZ 11), Sprakel 
(LZ 14) und Geist (LZ 09) 
 
Die Feuerwehrhäuser der Löscheinheiten Handorf, Kinderhaus, Roxel, Sprakel und Geist sind in den 
Jahren 2017-2023 errichtet bzw. erweitert worden. Unbeschadet der Anforderung aus dem Brand-
schutzbedarfsplan ist unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen bzw. der zur Verfügung 
stehenden Mittel die Überarbeitung dieser Feuerwehrhäuser bis zum Jahr 2042 aktuell noch nicht 
geplant. 
 
3. Feuerwachen der Berufsfeuerwehr 
 
Die Berufsfeuerwehr Münster unterhält zur Sicherstellung der Schutzziele nach Brandschutzbedarfs-
plan drei Feuerwachen.  
 
Die Feuerwachen sind ständig besetzte Gebäude in denen mindestens ein Löschzug und Sonder-
fahrzeuge stationiert sind.  
 
Feuerwache 1  
York-Ring 25 
 
Das Gebäude der Feuer - und Rettungswache 1 wurde 1970 errichtet und in den Jahren 1992 und 
2014 erweitert. In dem G ebäude sind die Einsatzabteilung, die Leitstelle, die Amtsleitung und alle 
Abteilungen untergebracht. Weiterhin befinden zum jetzigen Zeitpunkt alle Räumlichkeiten für die 
Aus- und Fortbildung an der Wache, die zentrale Kfz -Werkstatt, die Werkstätten zur G eräteprüfung 
und die Atemschutzwerkstatt mit der Atemschutzübungsstrecke für die verpflichtenden Übungen nach 
Feuerwehrdienstvorschriften. Im Zuge der Errichtung des Gebäudes der Feuerwache wurde auf dem 
Gelände das Feuerwehrhaus des Löschzug Altstadt errichtet.  
 
Für beide Gebäude ergeben sich zwingend notwendige Bauvorhaben: 
Gebäude der Feuerwache 1: Renovierung der Ruheräume des zweiten Obergeschosses im laufen-
den Betrieb. Bei der Planung der Feuer- und Rettungswache in den 1960er Jahre wurden die seiner-
zeit üblichen Planungsparameter bei der Bemessung der Ruheräume zugrunde gelegt. Diese waren 
u. a. die 56 Stunden-Woche des feuerwehrtechnischen Beamten, die Einteilung in drei Wachabteilun-
gen und die ausschließlich männliche Mitarbeiterschaft im Einsatzdienst. Aufgrund der Änderung der 
EU-Arbeitszeit auf 48 Stunden -Woche, Anpassung des Personalfaktors, Zusetzung von Funktionen 
an der Feuerwache und der Einsatz von Frauen im feuerwehrtechnischen Dienst. ist der Raumbedarf 
im Bereich der Ruheräume anzupassen. Zudem sind moderne Arbeitsplätze erforderlich, um Mitarbei-
tendenbindung und Mitarbeitendengewinnung zukunftsweisend zu gestalten. Die wichtige Baumaß-
nahme befindet sich im Planungsstand und muss aus Sicht der Verwaltung dringend in die Umset-
zung gebracht werden.  
 
Erweiterung des Bedarfes an Büroräumen  
Der stetige Aufgabenzuwachs aufgrund der gesetzlichen Pflichtaufgaben nach Weisung im Brand-
schutz, der Hilfeleistung, des Katastrophenschutzes und Bevölkerungsschutzes erfordert eine Erwei-
terung der Büroraum -Kapazitäten. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde, in Verbindung mit  der 
Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Altstadt, die Errichtung eines Neubaus auf dem Wachgelände 
am York-Ring 25 geplant. Dieses Bauvorhaben ist aus Sicht der Verwaltung ab dem Jahr 2028 zu 
planen und 2029 zu realisieren. 
 
Integrierte Leitstelle der Feuerwehr

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V/0464/2024 
Die Leistellentechnik wurde im Jahre 2023/2024 auf die Erfordernisse der digitalen Signalverarbei-
tung und der damit verbundenen Abstellung der erhöhten Störanfälligkeiten durch überalterte Kom-
ponenten ausgerichtet. Die Kommunikationseinrichtung und Ar beitsplätze sind vollumfänglich zum 
Austausch in der Planung für das Jahr 2027. Die Abwägung, Fachplanerleistungen vorzusehen und 
eine Austauschstrategie im laufenden Betrieb zu entwickeln, sind aktuell in der technisch -
organisatorischen Vorplanung. Ende 2025 sollen Ergebnisse vorliegen. 
 
Neubau des Feuerwehrhaus Altstadt / Löschzug 04 
Das Feuerwehrhaus Altstadt entspricht nicht den Vorgaben der baulichen Anforderungen des Brand-
schutzbedarfsplans und weist bauliche Mängel auf. Eine Renovierung des Gebäudes im Bestand ist 
durch die Verwaltung geprüft worden und ist wirtschaftlich nicht abbildbar. Durch die Verwaltung ist 
der Neubau des Feuerwehrhauses ab dem Jahr 2029 zu planen. 
 
 
Feuerwache 2 
Theodor-Scheiwe-Straße 1 
 
Die Feuerwache 2 wurde im Jahr 2004 in Betrieb genommen. Vor dem Hintergrund, dass eine weite-
re Verwendung des Gebäudes an der Bernhard -Ernst-Str. aus statischen Gründen nicht mehr mög-
lich war, wurde dieses Gebäude unter einem erheblichen Zeitdruck errichtet. Der Zuschnitt des Ge-
bäudes entspricht nicht den baulichen Anforderungen aus dem Brandschutzbedarfsplan. Damalige 
Kompromisse erfordern eine Anpassung. Die Ausweichleitstelle an der Feuerwache 2 bedarf der Op-
timierung. Der haustechnische Aufbau der Alarmierungsanlage ist veraltet und vollständig zu sanie-
ren. Aufgrund der technischen Anpassung und der fehlenden Ruheräume für die Geschlechtertren-
nung, wurde mit Bau und Errichtungsbeschluss V/0470/2024, die Errichtung von zusätzlichen Ruhe-
räumen in Containerbauweise beschlossen.  
 
Mittelfristig ist die Feuerwache 2 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu überplanen: Dabei sind 
folgende Punkte zu berücksichtigen: Aufstockung der Zahl der Mitarbeitenden durch Erweiterung der 
notwendigen Funktionsvorhaltung und der Anpassung des Personalfaktors, Schaffung von geschlech-
tergetrennten Ruheräumen und Sozialräumen usw.  
 
Feuerwache 3 (neu) 
Hohe Geest  
 
Das Bauvorhaben Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 befindet sich zurzeit in der Leistungs-
stufe 4 (Genehmigungsplanung). Aufgrund der bisherigen Planung en wird im Bereich des Grund-
stücks Hohe Geest ein B -Plan Verfahren (Bebauungsplan Nr. 627/ V0510/2024) durchgeführt. Nach 
dem der Bebauungsplan und der Regionalplan rechtswirksam werden, wird von der Verwaltung der 
Baubeschluss und der Bauantrag gestellt. Die Fertigstellung der Feuer- und Rettungswache 3 ist zum 
Jahr 2028 geplant. 
 
Im Zuge des Bauvorhabens ist auch die Errichtung eines Katastrophenschutz - und Sondergerätela-
gers (Logistiklagers) als zweiter zu realisierender Bauabschnitt vorgesehen. Von Seit en der Verwal-
tung wird die zeitgleiche Errichtung beider Gebäude für wirtschaftlich gehalten. Ein Teil des Logisti-
klagers wird mit dem ersten Bauabschnitt errichtet, um dort die Heizungsanlage, die Tankanlage und 
die Netzersatzanlage unterzubringen.  
 
Feuerwache 3a (provisorisches Gebäude)  
Hansestraße 23 
 
Der Standort an der Hansestraße wurde im Jahr 2010 in einer ehemaligen Gewerbehalle als Proviso-
rium einer funktionalen Interimsfeuerwache in Betrieb genommen. Ziel war es, binnen fünf Jahren 
eine neue und voll ausgestattete Feuer - und Rettungswache in Müns ter-Hiltrup nach Planungsbe-
rechnungen zu errichten. Aufgrund der damaligen verfügbaren Daten in Bezug auf die Erreichung der

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V/0464/2024 
Schutzziele, wurde eine zeitnahe Stationierung von Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr im Stadtteil 
Hiltrup erforderlich.  
 
Das Bestandsgebäude ist eine angemietete Gewerbehalle, welche den baulichen Anforderungen an 
eine Feuerwache, an attraktive Arbeitsplätze sowie der Brandschutzbedarfsplanung nicht entspricht. 
Aufgrund fehlender geschlechtergetrennter Ruheräume und Sanitär- und Duschräume können weibli-
che Mitarbeitende an der Interimswache nicht eingesetzt werden. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, diesen Bericht in den kommenden Jahren fortzuschreiben. 
 
 
i.V. 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1999 Zeichen

Anlage A zur V/0464/2024 
Kurzüberblick 
Die Berichtsvorlage erläutert, gemäß der geänderten Beschlussvorlage V/0050/2024, den konkre-
ten Zeitplan der Verwaltung zur Umsetzung der, aus dem Brandschutzbedarfsplan resultierenden 
Bauvorhaben an den Feuerwehrhäusern und Feuer- und Rettungswachen. 
 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Aus dem Gesetzt über den Brandschutz, die Hilfelistung und den Katastrophenschutz, ergibt sich 
die Verpflichtung der Gemeinden, den örtlichen Verhältnissen leistungsfähige Feuerwehren als 
gemeindliche Einrichtungen zu unterhalten. (§3 (1) BHKG). 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 0209 Bezeichnung der PG Brandschutz und feuerwehrtech-
nische Hilfeleistung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein

Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG GV.NRW.S. 
886 in der Fassung vom. 1. Oktober 2024) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Durch die baulichen Maßnahmen werden an den Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr 
und an den Feuer- und Rettungswachen geschlechtergetrennt Umkleide- Sanitär- und WC-
Räume geschaffen. Des Weiteren werden an den Feuer- und Rettungswachen getrennte Ge-
schlechter- und Funktionsruheräume errichtet. 
 
Die Zugänglichkeit aller Geschosse der Feuer- und Rettungswachen für Menschen mit Handicaps 
wird ebenfalls durch die Umsetzung der Baumaßnahmen ermöglicht. 
 
Im Zuge aller Baumaßnahmen werden die Gebäude energetisch saniert.

Beratungsverlauf (4)

26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.18 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 22 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (21)

  • Alhardstraße
  • Marga-Spiegel-Straße
  • Rudolf-Diesel-Straße 51
  • Theodor-Scheiwe-Straße 1
  • Hansestraße 23
  • York-Ring 25
  • Wolbecker Straße 404
  • Bernhard-Ernst-Straße
  • Dülmener Straße 41
  • Schmitthausweg 12
  • Friedhofstraße 15
  • Alt Angelmodde 2e
  • Erbdrostenweg 21
  • Bernings Kotten 16
  • Loevelingloh 1998
  • Wiedaustraße 125
  • Dingbängerweg 15
  • Kinderhaus 2017
  • Hofstraße 45
  • Hohe Geest
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0464/2024
Typ
Vorlagen
Datum
27.10.2024
Erstellt
29.07.2024 11:02