V/0028/2011
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE. und der Ratsgruppe UWG/ÖDP
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Anlage1 V-0028-2011-Geschäftsordnung
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Anlage 1 zur Vorlage V/0028/2011 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster vom 22.02.1996, in der Fassung der Beschlüsse des Rates vom 10.09.1997, 16.12.1998, 20.03.2002, 11.12.2002, 29.06.2005, 12.12.2007 I. § 3 erhält folgende Fassung § 3 Aufstellung der Tagesordnung (1) Der/Die Oberbürgermeister/in setzt die Tagesor dnung fest (§ 48 Abs. 1 Satz 1 GO NRW). Er/Sie hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm/ihr in schriftlicher Form spätestens am 8. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion unter Berufung auf § 48 Abs. 1 S. 2 GO NRW vorgelegt werden. (2) Sachanträge, die dem/der Oberbürgermeister/in v on einer Fraktion, einer Gruppe oder von mindestens 3 Ratsmitgliedern spätestens am 8. Tage vor der Sitzung zur Aufnahme in die Tagesordnung zugehe n, sind von ihm/ihr auf die Tagesordnung zu setzen. Der Rat kann den Antrag an den Hauptausschuss, der darüber entschei- det, ob und wie - ggf. mit Bearbeitungsvorgaben - d er Antrag weiter be- handelt werden soll, unmittelbar zur abschließenden Erledigung oder Vor- beratung an einen Fachausschuss oder mit Zustimmung der Antragstel- ler/innen zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung verweisen. II. § 9 erhält folgende Fassung § 9 Ältestenrat (1) Der/Die Oberbürgermeister/in, die Bürgermeiste r/innen, die Vorsitzenden der Fraktionen und die Sprecher/innen der Gruppen im Rat bilden den Ältestenrat. Die Vorsitzenden der Fraktion und Sprecher/innen der Gruppen können sich im Falle ihrer Verhinderung vertreten lassen. (2) Der Ältestenrat unterstützt den/die Oberbürger meister/in in der Sitzungsleitung. Dieser soll den Ältestenrat zu sei ner/ihrer Beratung insbesondere bei Zweifeln über die Anwendung der Geschäftsordnung oder vor wichtigen Entscheidungen bezüglich der Sitzungs leitung anhören. Bei Vorschlägen zur Redezeitbegrenzung hat der/die Oberbürgermeister/in den Ältestenrat gemäß § 15 Abs. 6 GeschO zu beteiligen. (3) Der Ältestenrat wird nach Bedarf vom/von der O berbürgermeister/in einberufen. Neben den Aufgaben unter Abs. 2 nimmt e r die Koordinierung von Aufgaben und Terminen wahr, im Rahmen der Reprä sentation, der Kontaktpflege mit Institutionen, der Städtefreundschaften u. ä. Hierzu nimmt der/die Stadtdirektor/in mit beratender Stimme an der Besprechung teil. III. § 13 erhält folgende Fassung § 13 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner (1) In die Tagesordnungen der ordentlichen Sitzung en des Rates und der Bezirksvertretungen ist als erster Tagesordnungspunkt eine Fragestunde für Einwohner/innen aufzunehmen. Die Fragestunde soll 3 0 Minuten nicht überschreiten. Sie kann in begründeten Ausnahmefäll en durch Beschluss verlängert werden. (2) Die Fragen, die in der nächsten Sitzung beantw ortet werden sollen, sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Sitzung schriftli ch beim/bei der Oberbürgermeister/in bzw. beim/bei der Bezirksbürge rmeister/in einzureichen. Diese/r leitet die Frage unverzüglich der Stelle zu, die für die Beantwortung zuständig ist. (3) Fragen sind nur zulässig, wenn: - sie sich auf Angelegenheiten der Stadt Münster bzw. eines Stadtbezirkes beziehen - deren Beantwortung nicht gesetzliche Vorschrift en verletzt - sie sich auf Angelegenheiten beziehen, die in ö ffentlicher Sitzung behandelt werden können (§ 7 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung) - sie nicht beleidigenden Inhaltes sind - sie nicht anonym gestellt werden - sie nicht vom selben Eingeber wiederholt werden und bereits in früheren Einwohnerfragestunden beantwortet worden sind - sie nicht ein laufendes Gerichtsverfahren betre ffen. Die Fragen an eine Bezirksvertretung dürfen nur d as Entscheidungsrecht bzw. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung betreffen . Frageberechtigt sind nur Einwohnerinnen/Einwohner des Stadtbezirks. (4) In der Sitzung sind die Fragen in der Reihenfo lge des Eingangsdatums zu beantworten. Der/Die Fragesteller/in trägt seine mö glichst kurz gehaltene Frage, die nicht in mehrere Unterfragen unterteilt werden darf, mündlich vor. Der/Die Fragesteller/in ist berechtigt, eine im Zus ammenhang mit der Ausgangsfrage stehende Zusatzfrage zu stellen. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist der/die Fragesteller/in nicht anwesend, wird die Frage schriftlich beantwortet. (5) Zusatzfragen, die nicht sofort beantwortet werd en können und Fragen, die nach Ablauf der Fragestunde noch nicht behandelt wo rden sind, werden bis zur nächsten Fragestunde zurückgestellt oder im Einvernehmen mit der fragenden Person schriftlich beantwortet. Soweit e ine schriftliche Beantwortung erfolgt, sind der/die Oberbürgermeiste r/in bzw. der/die Bezirksbürgermeister/in sowie die Fraktionsvorsitze nden und die Sprecher/innen der Gruppen über die Antwort in Kenntnis zu setzen. IV. § 14 erhält folgende Fassung § 14 Änderung und Erweiterung der Tagesordnung (1) Jede Fraktion und Gruppe kann bis 12.00 Uhr des 2. Tages vor dem Sitzungstag eine Aussprache über ein bestimmt bezei chnetes Thema von aktuellem kommunalen Interesse beantragen (Aktuelle Stunde). Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzliche n Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des vo rhergehenden Werktages. Jede Fraktion und Gruppe kann je Sitzung nur ein Thema zur Aussprache beantragen. Der/Die Oberbürgermeister/in gibt einen zulässigen Antrag unverzüglich der Presse bekannt, ohne dass e s einer förmlichen Bekanntgabe bedarf. Der/Die Oberbürgermeister/in er öffnet die "Aktuelle Stunde" zu Beginn der Ratssitzung. Die Redezeit bet rägt für den Antragsteller 6 Minuten und je Ratsmitglied 3 Minuten bei einer Gesamtdauer von höchstens 30 Minuten. Hat ein/e Redner/in einer Fraktion oder Gruppe gesprochen, so ist einem Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe erst dann das Wort zu erteilen, wenn je eine Wortmeldung der anderen Fraktionen oder Gruppen berücksichtigt worden ist. Die von Mitgliedern der Verwaltung in Anspruch genommene Redezeit wird auf die Gesamtd auer nicht angerechnet. Beschlüsse können nicht gefasst werden. (2) .Der Rat kann beschließen a) die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zu ändern b) Tagesordnungspunkte zu teilen oder miteinander zu verbinden c) Tagesordnungspunkte abzusetzen. Die Verweisung eines zur Beratung in öffentlicher S itzung vorgesehenen Tagesordnungspunktes in die nichtöffentliche Sitzung darf nur dann erfolgen, wenn es sich um eine geheimhaltungsbedürftige Angel egenheit (§ 30 GO NRW, § 7 Abs. 2 GeschO) handelt. (3) Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluss des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind (§ 48 Abs. 1 S. 4 GO NRW). Der Ratsbeschluss ist in die Niederschrift aufzunehmen. Zu Anträ- gen, die Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber Ansätzen des Haushaltsplanes zur Folge haben, muss vor der Behandlung im Rat ein Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaf- ten eingeholt werden. V. § 15 erhält folgende Fassung § 15 Redeordnung (1) Der/Die Oberbürgermeister/in ruft jeden Punkt der Tagesordnung nach der vorgesehenen oder beschlossenen Reihenfolge unter B ezeichnung des Verhandlungsgegenstandes auf und stellt die Angeleg enheit zur Beratung. Wird eine Angelegenheit beraten, die auf Vorschlag von Ratsmitgliedern oder einer Fraktion in die Tagesordnung aufgenommen worden ist (§ 3 Abs. 1 und 2 GeschO) so ist zunächst den Antragstellern Gelege nheit zu geben, ihren Vorschlag zu begründen. Ist eine Berichterstattung vorgesehen, so erhält zunächst der/die Berichterstatter/in das Wort. (2) Der/Die Oberbürgermeister/in erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Hat ein/e Redner/in schon zum Tageso rdnungspunkt gesprochen, so ist ihm/ihr erst wieder das Wort zu erteilen, wenn die Ratsmitglieder, die sich zum ersten Mal zu Wort gem eldet haben, gesprochen haben. Berichterstattung und Meldungen zur Geschäftsordnung bleiben hiervon unberührt. (3) Außerhalb der Reihenfolge erhält ein Ratsmitgl ied das Wort, wenn es Anträge zur Geschäftsordnung stellen oder sich sonst zur Geschäftsordnung melden will. (4) Der/Die Oberbürgermeister/in kann auch außerha lb der Reihenfolge das Wort ergreifen. (5) Die Redezeit beträgt höchstens 5 Minuten, bei Geschäftsordnungsdebatten höchstens 2 Minuten. Der Rat kann die Redezeit mit 2/3 Mehrheit verlängern oder verkürzen. (6) Der Rat kann vor Eintritt in die Behandlung ei nes Tagesordnungspunktes die Dauer der Verhandlung zu diesem Punkt festsetzen un d die Redezeit für jede Fraktion und Gruppe begrenzen. Jede Fraktion und Gruppe hat mindestens Anrecht auf eine/n Redner/in. Die Rechte und Pflichten des/der Oberbürgermeisters/in und der Beigeordneten nach § 69 Abs. 1 Satz 2 u. 3 GO NRW sowie des Recht des Kämmerers nach § 79 Abs. 4 GO NRW bleiben durch die Begrenzung der Redezeit unberührt. (7) Wenn der/die Redner/in einverstanden ist, erte ilt der/die Oberbürgermeister/in auf entsprechende Wortmeldung das Wort zu einer Zwischenfrage. Er/Sie soll in gleichem Zusammenhang nicht mehr als 2 Zwischenfragen zulassen. VI. § 34 erhält folgende Fassung § 34 Bildung von Fraktionen und Gruppen (1) Ratsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindesten s drei Ratsmitgliedern, eine Gruppe aus zwei Ratsmitgliedern bestehen. Jedes Ratsmitglied kann nur einer Fraktion oder Gruppe angehören. (2) Die Bildung einer Fraktion oder Gruppe ist dem/der Oberbürgermeister/in vom/von der Fraktionsvorsitzenden oder Sprecher/in der Gruppe schriftlich anzuzeigen. Die Mitteilung muss die genaue Bezeichnung der Fraktion oder Gruppe , die Namen des/der Fraktionsvorsitzenden bzw. Sprechers/Sprecherin der Gruppe und ihrer/seiner Stellvertreter/innen sowie aller der Fraktion bzw. Gruppe angehörenden Ratsmitglieder enthalten. Ferner ist anzugeben, wer berechtigt ist , für die Fraktion bzw. Gruppe Anträge zu stellen oder sonstige Erklärungen im Rat abzugeben. Unterhält die Fraktion oder Gruppe eine Geschäftsstelle, so hat die Mitteilung auch die Anschrift der Geschäftsstelle zu enthalten. (3) Die Auflösung einer Fraktion oder Gruppe , der Wechsel im Fraktionsvorsitz (stellvertretenden Fraktionsvorsitz) bzw. in der Sprecherfunktion der Gruppe sowie die Aufnahme und das Ausscheiden von Mitglie dern sind dem/der Oberbürgermeister/in vom/von der Fraktionsv orsitzenden bzw. Sprecher/in der Gruppe ebenfalls schriftlich anzuzeigen. (4) Die Abs. 2 - 3 gelten entsprechend für die Bez irksvertretungen. VII. § 35 erhält folgende Fassung § 35 Informationsrecht der Fraktionen und Gruppen (1) Zur Vorbereitung ihrer Beratungen können die F raktionen und Gruppen im Rahmen ihrer Aufgaben von dem/der Oberbürgermeister/in Auskünfte über die von diesem/dieser oder in seinem/ihrem Auftrag gespeicherten Daten verlangen, soweit der Datenübermittlung nicht Recht svorschriften, insbesondere Bestimmungen der Datenschutzgesetze, entgegenstehen. (2) Das Auskunftsersuchen ist durch den/die Vorsit zende/n der Fraktion bzw. Sprecher/in der Gruppe schriftlich unter wörtlicher Wiedergabe des Beschlusses der Fraktion oder Gruppe an den/die Obe rbürgermeister/in zu richten. (3) Für die Verwertung der übermittelten Daten gel ten die allgemeinen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der Datenschutzgesetze. VIII. Inkrafttreten Die Änderung der Geschäftsordnung tritt mit dem Ta ge nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0028/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE. und der Ratsgruppe UWG/ÖDP "Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster hier: Rechtsstatus der Gruppe UWG/ÖDP" Beratungsfolge 16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 16.02.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die anliegende Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Be- zirksvertretungen (Anlage) wird beschlossen. 2. Mit der Beschlussfassung zu Ziffer 1 dieser Vorlage ist der gemeinsame Antrag der SPD- Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE. und der Rats- gruppe UWG/ÖDP Nr. A-R/0064/2010 „Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster hier: Rechtsstatus der Gruppe UWG/ÖDP“ erledigt. Begründung: Die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, die Fraktion DIE LINKE. und die Ratsgruppe UWG/ÖDP haben den als Anlage 2 beigefügten Ratsantrag eingebracht und bean- tragt, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass auch einer Ratsgruppe die Möglichkeit eingeräumt wird, Anträge zur Tagesordnung für die Sitzungen des Rates zu stellen. Nach § 56 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) ist neben der Bildung einer Fraktion auch die Bildung einer Gruppe mit mindestens 2 Mit- gliedern möglich. Die Ratsherren der UWG und ÖDP haben sich nach der Kommunalwahl 2009 zu einer Gruppe zusammengeschlossen und dies dem Oberbürgermeister mit Schreiben vom 25.09.2009 mitgeteilt. Vorlagen-Nr.: V/0028/2011 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492 60 40 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 07.02.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0028/2011 Nach der Gemeindeordnung werden einer Gruppe, im Verhältnis zu einer Fraktion, aber nur im begrenzten Umfang direkte Möglichkeiten eingeräumt, im Vorfeld auf das Verfahren und die Abläu- fe der Ratssitzungen Einfluss zu nehmen. Die Verwaltung schlägt daher vor, folgende Regelungen in der Geschäftsordnung des Rates, die den Fraktionen Rechte einräumen, auf Gruppen des Rates auszuweiten: - § 3 - Aufstellung der Tagesordnung Zukünftig haben auch Gruppen des Rates die Möglichkeit, Sachanträge zu stellen, die dann, wenn sie fristgerecht gestellt werden, vom Oberbürgermeister in die Tagesordnung aufgenommen werden müssen (§ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung). Eine Ausdehnung die- ses Rechtes auf die Beantragung von Anträgen zur sofortigen Beschlussfassung ist nicht möglich, da hier ein konkreter Rahmen in § 48 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vorgegeben wird. Diese Möglichkeit, den Oberbürgermeister zu verpflichten, besteht nur für ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion. - § 9 – Ältestenrat Nach § 9 der Geschäftordnung des Rates bilden der/die Oberbürgermeister/in, die Bürgermeister/innen und die Vorsitzenden der Fraktionen den Ältestenrat. Bereits in der Vergangenheit hat der Sprecher der Ratsgruppe UWG/ÖDP an den Sitzungen teilgenommen. Die Verwaltung schlägt daher vor, diese bereits praktizierte Verfahrensweise auch in die Geschäftsordnung des Rates einzuarbeiten. - § 13 - Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Eine schriftliche Beantwortung von Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern ist zukünftig neben den Vorsitzenden der Fraktionen auch den Sprecher/innen der Gruppen zur Kenntnis zu geben. Dies entspricht zwar der gängigen Praxis, hatte bisher jedoch noch keinen Niederschlag in der Geschäftsordnung gefunden. - § 14 - Änderung und Erweiterung der Tagesordnung (Aktuelle Stunde) Neben einer Fraktion soll jetzt auch einer Gruppe die Möglichkeit eingeräumt werden, für eine Ratssitzung eine Aktuelle Stunde zu beantragen. - § 15 - Redeordnung Der Rat kann vor Eintritt in die Behandlung eines Tagesordnungspunktes die Dauer der Verhandlung zu diesem Punkt festsetzen und die Redezeit für jede Fraktion begrenzen. Jede Fraktion hat mindestens Anrecht auf eine/n Redner/in. Diese Rechte sollen auf die Gruppen ausgeweitet werden. . - § 34 - Bildung von Fraktionen und Gruppen Redaktionelle Änderung - 3 - V/0028/2011 - § 35 - Informationsrecht der Fraktionen und Gruppen Zur Vorbereitung ihrer Beratungen können die Fraktionen im Rahmen ihrer Aufgaben von dem/der Oberbürgermeister/in Auskünfte über die von diesem/dieser oder in seinem/ihrem Auftrag gespeicherten Daten verlangen, soweit der Datenübermittlung nicht Rechtsvorschriften, insbesondere Bestimmungen der Datenschutzgesetze, entgegenstehen. Auch dieses Recht soll auf Gruppen ausgedehnt werden. gez. Lewe Anlagen Anlage 1: Änderung der Geschäftsordnung des Rates Anlage 2: Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE. und der Ratsgruppe UWG/ÖDP Nr. A-R/0064/2010 „Ände- rung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertre- tungen der Stadt Münster hier: Rechtsstatus der Gruppe UWG/ÖDP“
Anlage2 V-0028-2011-Geschäftsordnung
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Anlage 2 der Vorlage V/0028/2011 Antrag an den Rat Nr. A-R/0064/2010 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Antrag Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster hier: Rechtsstatus der Gruppe UWG/ÖDP Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Geschäftsordnung der Stadt Münster wird wie folgt geändert: § 3 – Aufstellung der Tagesordnung alt: 2) Sachanträge, die dem/der Oberbürgermeister/in von einer Fraktion oder von mindestens 3 Ratsmitgliedern spätestens am 8. Tage vor der Sitzung... neu: 2) Sachanträge, die dem/der Oberbürgermeister/in von einer Fraktion , einer Gruppe oder von mindestens 2 Ratsmitglie- dern spätestens am 8. Tage vor der Sitzung … 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, welche weiteren für Fraktionen geltenden Regelungen der Geschäftsordnung auch auf Gruppen ausgeweitet werd en können, ohne dass ein Verstoß gegen die Gemeinde- ordnung vorliegt. Begründung: Nach § 56 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachun g vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17 .12.2009 (GV NRW S. 950) ist neben der Bildung einer Fraktion auch die Bild ung einer Gruppe mit mindestens 2 Mitgliedern möglich. Die Ratsherren der UWG und ÖDP haben sich nach der Kommunal- wahl 2009 zu einer Gruppe mit den in der Gemeindeordnung NRW festgelegten Rechten zusammengeschlossen. Um eine möglichst umfassende Mitwirkungsmöglichkeit im Rat (u. a. auch durch Einbringen von Sachanträgen) zu erreichen wird eine Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Münster beantragt. Wolfgang Heuer Hery Klas Raimund Köhn Gerd Kerst ing und Fraktion und Fraktion und Fraktion und Gruppe 16.08.2010
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0028/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.02.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37