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V/0417/2011/1

Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster - Aufstellungsbeschluss

Vorlagen 19.09.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2011, TOP 17

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Hauptvorlage V/0417/2011

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Ergänzungsvorlage Beschluss

2220 Zeichen

V/0417/2011/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster - Aufstellungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Aufstellung des 3. Nahverkehrsplanes für die Stadt Münster wird hiermit beschlossen. 
 
In Ergänzung dazu soll 
 
I. die Einrichtung von Ringlinien in den Varianten 
- Ringlinie um den 2. Tangentenring und 
- Ringlinie zur besseren Vernetzung der Außenstadtteile 
geprüft werden. 
 
II. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der öffentliche Personennahverkehr allen 
Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit bietet, sich in einer großflächigen Stadt wie 
Münster angemessen bewegen und Einrichtungen des sozialen Lebens und der Da-
seinsvorsorge erreichen zu können. 
Die Verwaltung wird daher beauftragt, bei Aufstellung des Dritten Nahverkehrsplans 
1. die Linienführung des ÖPNV so zu planen, dass die Erreichbarkeit von Einrich-
tungen der Daseinsvorsorge (Krankenhäuser, Alten- und Behinderten- und Pfle-
geheimen, Arztzentren usw.) sowie Schulen (besonders die weiterführenden 
Schulen in der Innenstadt für Schülerinnen und Schüler aus den Außenstadtbe-
reichen) verbessert wird,  
2. die Möglichkeit der Beförderung von Behinderten sowohl quantitativ als auch 
qualitativ auszubauen, 
3. das bestehende Angebot des ÖPNV durch behindertentaugliche Taxifahrzeuge 
zu ergänzen.“ 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0417/2011/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr König 
Ruf: 
492 61 51 
E-Mail: 
KoenigD@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0417/2011/1 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplanes entstehen keine externen Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat in seiner Sitzung 
am 15.09.2011 die unter I. und II. aufgeführten Beschlussvorschläge (fett gedruckt) ergänzend 
zum Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgenommen. 
 
Die Verwaltung schließt sich diesen Beschlussvorschlägen an. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Hartwig Schultheiß 
Stadtdirektor

Hauptvorlage V/0417/2011

10560 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0417/2011  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr König 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster - Aufstellungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Aufstellung des 3. Nahverkehrsplanes für die Stadt Münster wird hiermit beschlossen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplanes entstehen keine externen Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Nahverkehrsplan ist die Grundlage für alle strategischen Entscheidungen und Maßnahmen 
einer Kommune in ÖPNV-relevanten Planungen. Dies sind grundsätzliche Festlegungen in Bezug 
auf Linien- und Netzgestaltung aber auch auf die Definition der Angebots- und Beförderungsquali-
tät. Darüber hinaus dient er als Entscheidungsgrundlage bei Linienkonzessionsgenehmigungen im 
Genehmigungswettbewerb und bei Vergaben. 
 
Der seit 2005 gültige 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster konnte weitestgehend umgesetzt werden. 
Bereits im März 2008 wurde ein umfassender Erfahrungsbericht zur Umsetzung der 1. Stufe des 
zweiten NVP Münster vorgelegt. In den folgenden Jahren wurden jeweils mit den Fahrplanwech-
seln weitere kleinere im Nahverkehrsplan in itiierte Maßnahmen umgesetzt. Bislang nicht umge-
setzte  Maßnahmen werden im 3. Nahverkehrsp lan überprüft und je nach Ergebnis bei der Fort-
schreibung berücksichtigt. 
 
Bei der Aufstellung des dritten Nahverkehrsplanes sind die rechtlichen Auswirkungen der seit dem 
03.12.2009 in Kraft getretenen „Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrs-
dienste auf Straße und Schiene“ zu berücksichtigen, die neue gesetzliche Regelungen bei der Or-
ganisation und Durchführung des ÖPNV zur Folge hat. Ziel der EU-Verordnung 1370 ist, unter 
ökonomischer Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel die Voraussetzung für einen quali-
492 61 51 
 
E-Mail: 
KoenigD@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.08.2011 
V/0417/2011

- 2 - 
tativ und quantitativ verbesserten ÖPNV zu schaffen. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die 
Vergabe von Konzessionen im öffentlichen Lini enverkehr. In den laufenden Planungen wird die 
EU-Verordnung 1370 seit Inkrafttreten berücksichtigt, allerdings konnte sie im derzeit gültigen 2. 
Nahverkehrsplan Stadt Münster noch nicht einf ließen. Hier kommt daher dem Dritten Nahver-
kehrsplan eine deutlich stärke strategische und bei entsprechender Umsetzung in deutsches Recht 
auch größere rechtliche Bedeutung zu als in der Vergangenheit. 
 
Inwieweit die anstehende Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) durch die 
Bundesregierung maßgebend für einige strategische Zielsetzungen des neuen Nahverkehrsplanes 
werden kann, ist zurzeit nicht absehbar. Insbes ondere von Bedeutung ist hier die vom Gesetzge-
ber zukünftig festgelegte rechtliche Stellung des Nahverkehrsplanes bei Entscheidungen zur Ver-
gabe von Konzessionen. Sollte die Novellierung des PBefG in den Jahren 2011/2012 erfolgen, 
kann sie unmittelbar in den neuen Nahverkehrsplan einfließen. 
 
Ungeachtet dessen sind die in §8 ÖPNVG NRW genannten Voraussetzungen erfüllt, den Nahver-
kehrsplan fortzuschreiben. 
 
Neben den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen sind die demographische Entwicklung, 
die kleinräumige Bevölkerungsentwicklung in Münster und der zunehmend durch die Münsterland-
kreise initiierte Wettbewerb im ÖPNV Entwicklungen, die eine strategische Neuausrichtung des 
ÖPNV im Stadtverkehr und im Stadt-Umland-Verkehr erforderlich machen. 
 
Der übergeordnete fachliche Rahmen für den Nahverkehrsplan wird durch den Verkehrsentwick-
lungsplan Münster 2025 gesetzt. Zum Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025 wurden bislang 
drei Sachstandsberichte erstellt und den politischen Gremien vorgelegt. Mit der Vorlage 
V/0778/2008 wurde eine umfassende Analyse des Verkehrsverhaltens der Münsteraner Bevölke-
rung, basierend auf einer Haushaltsbefragung der Münsteranerinnen und Münsteraner aufbereitet. 
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Haushaltsbefragung sowie weiterer vertiefender Analysen 
der Verkehrsarten wurde in einem zweiten Sachstandsbericht die aktuelle Verkehrssituation in 
Münster aufbereitet und bewertet (V/1019/2008). Vorbereitend für die weiteren Überlegungen zum 
Verkehrsentwicklungsplan wurde zusätzlich eine Expertise in Auftrag gegeben, die zum Ziel hatte, 
langfristige strukturelle und verkehrliche Entwicklungen in Deutschland und darauf aufbauend die 
Entwicklung eines geeigneten Ansatzes zur Ableitung der Mobilitätsentwicklung in Münster/im 
Münsterland für das Jahr 2050 darzustellen. Die Ergebnisse dieser Studie wurden den Gremien 
mit der Vorlage V/062/2010 vorgestellt.  
 
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird der bestehende Nahverkehrsplan fortentwickelt. Dabei 
ist der Nahverkehrsplan ein wesentlicher, aufgrund der komplexen Thematik aber separater Bau-
stein des VEP Münster 2025. Er soll und wird damit wieder, wie schon die vorangegangenen zwei 
Nahverkehrspläne, einen in sich geschlossenen Fachplan innerhalb der Gesamtverkehrsplanung 
der Stadt Münster darstellen.  
 
Dabei muss der Nahverkehrsplan auch die bestehenden lokalen Zielsetzungen hinsichtlich seiner 
Bedeutung für den Klimaschutz der Stadt Münster berücksichtigen.  Hier sind insbesondere die mit 
dem Handlungskonzept zum Klimaschutz (V/0592/2010/1. Erg.) beschlossenen Maßnahmen V6 
und V7 „Sicherung und Optimierung Regionalbus und Stadtbus Angebot“ zu nennen. In den ver-
gangenen Jahren wurde der Busverkehr im Münsteraner Stadtgebiet und mit dem Umland kontinu-
ierlich verbessert. Angebotsumfang und Qualität des ÖPNV sollen auch zukünftig gesichert und 
weiter optimiert werden, unter anderem bei Reisezeiten, Angebotskapazitäten, Beförderungskom-
fort, Fahrgastinformation etc.. Den strategischen und operativen Rahmen hierzu wird der neue 
Nahverkehrsplan der Stadt Münster liefern. Strategische Aussagen zum Stadt-Umland-Verkehr 
sind dabei mit den benachbarten Aufgabenträgern, den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und 
Warendorf abzustimmen. 
 
Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Aussagen des ersten Nahverkehrsplanes für den SPNV im 
NWL, der im Oktober 2011 abschließend beschlossen wird (vgl. hierzu auch Vorlage V/0916/2010 
V/0417/2011

- 3 - 
„Erster Nahverkehrsplan für den SPNV im Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)). 
Der Zweckverband Münsterland hat dem Nahverkehrsp lan für den SPNV bereits in seiner Sitzung 
am 11.07.2011 zugestimmt. Der Nahverkehrsplan sieht u.a. den Bau der Haltepunkte Roxel und 
Mecklenbeck für das Jahr 2013 vor. Aussagen zur An- und Einbindung der Haltepunkte in das 
Stadt-/Regionalbusnetz sind erforderlich. Ebenfalls von Bedeutung für den innerstädtischen ÖPNV 
und die Anbindung an die Region sind die im ersten Nahverkehrsplan SPNV für den NWL getrof-
fenen Aussagen zur Reaktivierung der WLE. Hierfür sind konzeptionelle Überlegungen zur Einbin-
dung in das noch weiterzuentwickelnde ÖPNV/SPNV-System der Stadt Münster erforderlich. 
 
Schwerpunkte des dritten Nahverkehrsplanes der Stadt Münster werden sein: 
- Die Entwicklung von Strategien im ÖPNV zur Ve rbesserung des Modal-Splits zu Gunsten des 
Umweltverbundes. 
- Die Überprüfung des bestehenden Liniennetzes und daraus abgeleitet die Erarbeitung eines 
zukunftsfähigen, den Ansprüchen der Kunden genügenden Linienetzes. 
- Die Festlegung eines Stadt-Umland-Konzeptes zur Verbesserung/Optimierung und Koordinie-
rung mit den Stadtbuslinien der nach Münster einbrechenden Regionalbuslinien in Abstimmung 
mit den vier benachbarten Münsterlandkreisen. 
- Die Festlegung von Qualitätsstandards im Stadt-Umland-Verkehr mit den benachbarten Auf-
gabenträgern. 
- Innovative Maßnahmen im Tarif zur Steigerung der  Fahrgastnachfrage (E-Ticketing, Pluscard, 
etc.) 
 
Die inhaltlichen Aussagen des dritten Nahverkehrsplanes der Stadt Münster sollen demnach den 
Aufgabenträger Stadt Münster in die Lage versetzen, die Grundlagen für einen zukunftsfähigen 
ÖPNV in Münster zu definieren. 
 
Die Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplanes Stadt Münster wird in enger Abstimmung mit dem Nah-
verkehrsmanagement der Stadtwerke Münster GmbH durchgeführt und wird in 3 Phasen erfolgen: 
 
Phase 1 (IV. Quartal  2011 bis II. Quartal 2012): 
Erarbeitung der wesentlichen Grunddaten und -informationen und Abstimmung auf der Fachebene 
mit den benachbarten Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Trägern öffentlicher Belange 
unter Berücksichtigung der inhaltlichen Schwerpunkte und ÖPNV-spezifischen Strategien. Hier soll 
insbesondere erstmals auch ein umfassendes Stadt-Umland-Konzept entwickelt und diskutiert 
werden. Da diese Arbeiten zum Teil schon durch vorangegangene Untersuchungen im Rahmen 
der Aufstellung des VEP Münster 2025 erbracht worden sind, soll diese Phase bereits im II. Quar-
tal 2012 abgeschlossen werden. 
 
Phase 2 (III. 2012 bis IV. 2012): 
In 2012 folgt die Phase 2 mit der offiziellen Beteiligung der benachbarten Aufgabenträger, der Trä-
ger öffentlicher Belange, der Verbünde und Verbänden und den Bürgern. Über das Ergebnis der 
Phasen 1 und 2 wird im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
berichtet. 
 
Phase 3 (I. Quartal 2013): 
In der sich anschließenden 3. Phase im ersten Halbjahr 2013 wird neben den Kosten und der Fi-
nanzierung insbesondere der Schlussbericht erarbeitet und dieser zum Abstimmungsverfahren mit 
den Verkehrsunternehmen, benachbarten Aufgabenträgern, Trägern öffentlicher Belange, usw. 
vorgelegt. Nach einer entsprechenden Bürgerinformation folgt die politische Beratung in den par-
lamentarischen Gremien. Der Ratsbeschluss ist für das 1. Quartal 2013 vorgesehen.  
  
Der dritte Nahverkehrsplan Stadt Münster wird somit inhaltlich und verfahrensmäßig die aus heuti-
ger Sicht notwendigen Anforderungen erfüllen, die für seine Laufzeit, 2013 bis 2017, im Verantwor-
tungsbereich des Aufgabenträgers Stadt Münster aber auch in der Kooperation zu den benachbar-
ten Aufgabenträgern, den vier Münsterlandkreisen, sowie dem Zweckverband NWL zu gewährleis-
ten sind. 
V/0417/2011

- 4 - 
V/0417/2011 
 
Nach dem Aufstellungsbeschluss des Dritten Nahverkehrsplans durch den Rat der Stadt Münster, 
wird diese Vorlage dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster zur Kenntnis gegeben. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Hartwig Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

21.09.2011 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2011 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0417/2011/1
Typ
Vorlagen
Datum
19.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37