V/0191/2021
„Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“
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Anlage_1_V_0191_2021
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VERTIEF TE UNTERSU CHUNG ZUR PRÜFUNG DER ANWENDUNGS - VORAUSSETZUNGEN ZUM ERLASS EINER SOZIALEN ERHALTUNGSSATZUNG GEMÄß § 172 ABSATZ 1 SATZ 1 NUMMER 2 BAUGB ZUR ERHALTUNG DER ZUSAMMENSETZUNG DER WOHNBEVÖLKERUNG IM UNTERSUCHUNGSGEBIET HAFEN -, HANSA - UND HERZ -JESU -VIERTEL (K URZFASSUNG ) Anlage 1 zur Vorlage V/0191/2021 Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 2 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Methodik ..............................................................................................................3 2. Das Untersuchungsgebiet Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel ...........................................4 3. Zusammenfassende Bewertung und Empfehlung ..................................................................5 3.1 Zusammenfassende Einschätzung der Analyseebenen für den empfohlenen Geltungsbereich ....... 5 3.2 Mögliche negative städtebauliche Folgewirkungen bei Nichterlass ................................................ 10 3.3 Begründung und Empfehlung für die Abgrenzung des Geltungsbereichs ...................................... 12 3.4 Durchsetzung des sozialen Erhaltungsrechts ......................................................................................... 14 3.5 Zentrale Empfehlung und Ausblick .......................................................................................................... 15 Impressum Auftraggeberin Stadt Münster Stadtplanungsamt Albersloher Weg 33 48155 Münster Auftragnehmerin LPG Landesweite Planungsgesellschaft mbH Geschäftsführer Roland Schröder Gaudystraße 12 10437 Berlin Tel.: 030 – 816 16 03 93 Fax: 030 – 816 16 03 91 www.LPGmbH.de Bearbeitung: M. Sc. Wiebke Köker Dipl.-Ing. Roland Schröder Cand. B. Sc. Anna Borostowski Abbildungen Deckblatt: LPG mbH, eigene Aufnahmen, August 2020 Stand: März 2021 Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 3 1. Anlass und Methodik Die gutachterliche Untersuchung prüft das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB im Untersuchungsgebiet Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel. Die vorliegende Kurzfassung stellt die zentralen Untersuchungsergebnisse dar.1 Für das Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen sind das Zusammenspiel von Gebietsbevölke- rung, Wohnraumangebot und Infrastruktur sowie die Beschaffenheit des Wohnungsbestands, die Woh- nungsmarktdynamik und das Aufwertungsgeschehen von zentraler Bedeutung. Die Prüfung der Anwen- dungsvoraussetzungen erfolgte im Rahmen des Gutachtens gemäß der in der Abbildung 1 dargestell- ten Erhebungsmethodik. Auf Basis einer Analyse von Primär - und Sekundärdaten wurden das bauliche Aufwertungspotenzial, der wohnungswirtschaftliche Aufwertungsdruck und das soziale Verdrängungspo- tenzial ermittelt. In einem weiteren Schritt erfolgte eine gutachterliche Bewertung, ob sich hieraus be- reits stattfindende und absehbare Entwicklungen ergeben, die negative städtebauliche Folgeerschei- nungen hervorrufen können und damit den Einsatz des sozialen Erhaltungsrechts rechtfertigen. Abbildung 1: Erhebungsmethodik der Untersuchung Quelle: LPG mbH, eigene Darstellung 1 Für eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse wird auf die Langfassung des Gutachtens verwiesen. Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 4 2. Das Untersuchungsgebiet Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Münsteraner Innenstadtbezirk Mitte und erstreckt sich zwi- schen dem Hauptbahnhof und dem Dortmund-Ems-Kanal. Im Norden wird es durch die Wolbecker Stra- ße, im Süden durch den Hafenplatz und den Hafenweg, das Gelände des geplanten HafenMarkts und die Schillerstraße begrenzt. Abbildung 2: Untersuchungsgebiet Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel Quelle: LPG mbH, eigene Darstellung Am 31.12.2019 wohnten im Untersuchungsgebiet 8.270 Personen in 5.959 Haushalten . Das Untersu- chungsgebiet wird als vielseitiges, lebenswertes und hippes Innenstadtviertel beschrieben (vgl. Abbil- dung 3). Es ist sowohl ein Ankommensquartier für junge Zuziehende, v. a. Studierende, als auch das langjährige Wohnumfeld alteingesessener Münsteraner/innen. Die Gebietsbevölkerung zeichnet sich durch eine starke Identifikation mit ihrem Wohngebiet und ein großes nachbarschaftliches Engagement aus. Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 5 Abbildung 3: Durch Expert/innen genannte Begriffe zur Beschreibung des Untersuchungsgebiets Quelle: LPG mbH, eigene Darstellung auf Grundlage der durchgeführten Expert/innengespräche Die Bebauungsstruktur des Untersuchungsgebiets ist überwiegend durch zwei - bis viergeschossige Wohngebäude in Blockrandbebauung aus den Jahren 1919 bis 1974 gekennzeichnet. Es befinden sich aber auch grün derzeitliche und nach 1974 errichtete Wohngebäude im Untersuchungsgebiet. Im östli- chen Bereich des Untersuchungsgebiets im Teilgebiet Hubertistraße ist der Anteil der zweigeschossigen Gebäude aufgrund der hier vorhandenen Ein- und Zweifamilienhausbebauung vergleichsweise hoch. Im Untersuchungsgebiet sowie in dessen unmittelbarer Umgebung befinden sich derzeit m ehrere ge- bietsprägende Neubauvorhaben in der Planung oder bereits in der Umsetzung. Hierzu zählen das öst- lich des H auptbahnhofs am Bremer Platz entstehende Projekt Hansator, das Projekt HafenMarkt, das Projekt Stadthafen Nord sowie weitere Neubauprojekte auf der Südseite des Stadthafens bzw. südöst- lich des Dortmund-Ems-Kanals. 3. Zusammenfassende Bewertung und Empfehlung Im Ergebnis belegt d ie vertiefte Untersuchung, dass für einen Großteil des Untersuchungsgebiets Ha- fen-, Hansa - und Herz -Jesu-Viertel (siehe Abschnitt 3.3) die Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB gegeben sind, da dort ein hohes Aufwertungspotenzial, ein starker und künftig st eigender Aufwertungsdruck sowie ein haus- haltsspezifisches Verdrängungspotenzial vorliegen , sodass aufgrund einer potenziellen Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung negative städtebauliche Folgen zu befürchten sind. 3.1 Zusammenfassende Einschätzung der Analyseebenen für den empfohlenen Geltungsbereich Im empfohlenen Geltungsbereich besteht ein umfassendes Aufwertungspotenzial, das sich vor allem mit dem Alter der Gebäude und dem Sanierungsstau aufgrund bislang nur bedingt durchgeführter Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen begründet. Es besteht ein großes Potenzial zum An - oder Einbau zusätzlicher Ausstattungsmerkmale und zur energetischen Modernisierung. Zudem besteh en Po- tenziale für Dachgeschossausbauten zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Darüber hinaus wurde im Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 6 empfohlenen sozialen Erhaltungsgebiet ein hohes Potenzial zur Umwandlung von Miet- in Eigentums- wohnungen identifiziert. Selbstgenutzte Eigentumswohnungen verfügen häufiger über hochwertige re Ausstattungsmerkmale als Mietwohnungen, d. h. es ist davon auszugehen, dass der bauliche Ausstat- tungszustand im Zuge von Wohnungsumwandlungen erhöht wird. Die Tabelle 1 fasst die zentralen Er- gebnisse zum Aufwertungspoten zial zusammen und weist auf Steuerungsmöglichkeiten des sozialen Erhaltungsrechts hin. Tabelle 1: Zentrale Ergebnisse des Aufwertungspotenzials für das empfohlene soziale Erhal- tungsgebiet Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel und Steuerungsmöglichkeiten des so- zialen Erhaltungsrechts2 Indikator Einschätzung Steuerungsmöglichkeiten des sozialen Erhaltungsrechts Gebäude- und Wohnungs- struktur ▪ heterogener Wohnungsschlüssel3 für verschiedene Haushaltsgrößen und Haushaltsformen ▪ 66 % der Wohnungen sind bedarfsge- recht belegt, die Quote ist abhängig von Alter und Miet- bzw. Eigentums- form der Wohnung ▪ Wohnungsbestand überwiegend im privatwirtschaftlichen Eigentum ▪ bis zu 29 % der meldefähigen Adres- sen befinden sich bereits in Wohnungs- und Teileigentum ➢ Potenzial für weitere Umwandlun- gen im Wohnungsbestand gegeben ▪ Erhaltung der Struktur, des Ange- bots und der Eigentumsform des lo- kalen Mietwohnungsmarkts, durch Reglementierung von: ▪ Wohnungszusammenlegungen oder -teilungen sowie grundriss- verändernden Maßnahmen, ▪ Wohnungsabrissen, ▪ Umwandlungen in Einzeleigen- tum, sofern auf Landesebene ei- ne Umwandlungsverordnung gilt4 und ▪ einem Teil der Umwandlungen über die Anwendung des Vor- kaufsrechts5. Sanierungs- und Moder- nisierungs- potenziale ▪ Wohnungsbestand durch gründerzeitli- che Wohngebäude und Wohnbebau- ung aus den Jahren bis 1984 geprägt ▪ 17 % der Gebäude in mäßigem Zu- stand oder mit großen Schäden ➢ hohes Potenzial für Instandsetzung ▪ 79 % der Fassaden nicht gedämmt ➢ hohes Potenzial für energetische Modernisierung (Fassade, Heizung) ▪ 25 % der Dachgeschosse noch nicht ausgebaut ➢ Potenziale zum Dachgeschossaus- bau vorhanden ▪ Sanierungs- oder Modernisierungs- maßnahmen, die über die Mindest- anforderungen des GEG oder der Bauordnung hinausgehen, können versagt bzw. auf die Mindestan- forderungen reduziert werden. Eine sozialverträgliche energetische Sa- nierung sollte unter Berücksichtigung des Förderprogramms 'Klima- freundliche Wohngebäude der Stadt Münster' erfolgen. ▪ Ausbau von Dachgeschossen gemäß Bauordnung genehmigungsfähig, die Schaffung von Maisonettewoh- nungen kann versagt werden. 2 Die Quadrate stellen die Ausprägung/Einstufung zentraler Kennwerte dar. Die Pfeile stellen die Potenziale und/oder Schlussfolgerungen dar. 3 Damit ist eine Vielfalt des Wohnungsbestands hinsichtlich Wohnungsgröße und Zimmeranzahl gemeint. 4 Aktuell ist im Bundesland Nordrhein -Westfalen keine Umwandlungsverordnung in Kraft. Der in der Beratung befindli- che Gesetzesentwurf zur Baulandmobilisierung enthält in § 250 Ausführungen zur Genehmigung von Wohneigentums- bildung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Ein Gesetzesbeschluss steht jedoch noch aus. 5 Bei Anwendung des Vorkaufsrechts bei geplanten Verkäufen, die auf eine Umwandlung in Einzeleigentum abzielen. Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 7 Indikator Einschätzung Steuerungsmöglichkeiten des sozialen Erhaltungsrechts Ausstat- tungszu- stand der Gebäude und Woh- nungen ▪ Potenzial für nachholende Sanierung: ➢ Umstellung auf eine zentrale Warmwasserversorgung (42 %) ➢ Einbau einer Sammelheizung (19 %) ➢ Austausch einfachverglaster Fenster (8 %) ▪ Potenzial für zusätzliche Ausstattungs- merkmale: ➢ Fußbodenheizung ➢ modern gedämmte Fenster ➢ getrennte Dusche und Badewanne ➢ größerer Erstbalkon/ zusätzlicher Balkon ➢ Aufzug ➢ hochwertige Bodenbeläge ➢ Einbauküchen ➢ Gegensprechanlagen mit Kamera ▪ Eine nachholende Sanierung zur Herstellung eines zeitgemäßen Aus- stattungszustands6 ist genehmi- gungsfähig, jedoch können der Um- fang der Maßnahme auf die Min- destanforderungen begrenzt und darüber hinausgehende, wohnwert- erhöhende Maßnahmen gemäß der Genehmigungskriterien gesteuert werden. Quelle: LPG mbH, eigene Zusammenstellung Das Gebiet ist durch eine bauliche und wohnung swirtschaftliche Dynamik geprägt, die sich in einem steigenden Mietniveau, steigenden Verkaufspreisen für Wohn - und Teileigentum und baulichen Verän- derungen durch Umbau - und Modernisierungsmaßnahmen ausdrückt. Die geplanten und sich bereits in der Realisie rung befindlichen Bauvorhaben rund um das Hafengebiet und am Hauptbahnhof lassen einen weiteren Anstieg des bereits hohen Aufwertungsdrucks erwarten. Mit einer gesteigerten Attrak- tivität des Untersuchungsgebiets und seiner unmittelbaren Umgebung als Wohn -, Arbeits- und Freizeit- standort kann davon ausgegangen werden, dass eine erhöhte Nachfrage nach Wohn - und Gewerbe- raum eine ansteigende Ausschöpfung identifizierter baulicher Aufwertungspotenziale, einen Anstieg der Mieten und ein gesteigertes Kaufinteresse sowie ein zunehmendes Umwandlungsgeschehen hervorrufen werden. Solche Entwicklungen können den Zuzug höherer Einkommensschichten und die Abwanderung einkommensschwacher Haushalte begünstigen und so eine Veränderung der Bevölkerungszusammenset- zung nach sich ziehen. Die Tabelle 2 fasst die zentralen Ergebnisse zum Aufwertungsdruck zusammen und weist auf Steuerungsmöglichkeiten des sozialen Erhaltungsrechts hin. 6 Der gebietstypische Ausstattungszustand umfasst die Ausstattungsmerkmale, die in mindestens zwei Dritteln des Woh- nungsbestands nachweisbar sind (vgl. BGH, 19.2.1992, VIII ARZ 5/91, Rn 41). Der geb ietstypische Ausstattungszu- stand im Untersuchungsgebiet entspricht einer Wohnungsausstattung mit einem gefliesten Badezimmer mit Dusche oder Badewanne, einer zentralen Wärmeversorgung durch eine Sammelheizung sowie einer Ausstattung mit bereits erneu- erten Fenstern (i. d. R. Zweifachverglasung). Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 8 Tabelle 2: Zentrale Ergebnisse des Aufwertungsdrucks für das empfohlene soziale Erhaltungsge- biet Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel und Steuerungsmöglichkeiten des sozialen Erhaltungsrechts7 Indikator Einschätzung Steuerungsmöglichkeiten des sozialen Erhaltungsrechts Angebots- und Bestands- mieten ▪ teilweise günstiges Bestandsmietniveau ➢ Gebiet hat Versorgungsfunktion mit preisgünstigem Wohnraum ▪ Anstieg der Angebots- und Bestands- mieten ▪ 36 % der Haushalte waren in den letzten Jahren von einer Erhöhung der Grundmiete betroffen oder be- kamen diese angekündigt ▪ Vergleichswerte des Stadtbezirks Mitte und der Gesamtstadt werden bei den Angebotsmieten deutlich überschritten ➢ steigendes Bestandsmietniveau und hohe Mieten bei Neuvermietung ver- weisen auf wachsende wohnungswirt- schaftliche Attraktivität des Gebiets ▪ Eine Steuerungswirkung ist indirekt über die Regulierung von baulichen Maßnahmen und deren Umlage auf die Miete erreichbar. Bauanträge und Moder- nisierungen ▪ 38 % der Haushalte waren von Mo- dernisierungen betroffen ▪ es erfolgten insbesondere energetische Modernisierungen und die Modernisie- rung von Fenstern und Badezimmern ➢ Bauanträge belegen rege Bautätigkeit und große Vielfalt wie Dachgeschoss- ausbau und Balkone, aber auch Neu- bau und Nutzungsänderungen ▪ Über die Begrenzung des Umfangs von Sanierungen kann die Wirkung der Mietpreisbremse unterstützt werden. ▪ Modernisierungsmaßnahmen, die über die Mindestanforderungen der GEG hinausgehen, können versagt bzw. auf die Mindestanforderungen reduziert werden. Die energetische Sanierung soll unter Berücksichti- gung des Förderprogramms „Klima- freundliche Wohngebäude der Stadt Münster“ sozialverträglich gesteuert werden. ▪ Optional kann eine Mieterberatung den Mieter/innen bei Modernisie- rungsankündigungen, Mieterhöhun- gen, Umwandlung und Eigenbe- darfskündigung beratend zur Seite stehen. Wohnungs- umwand- lungen und Wohnungs- verkäufe ▪ steigender Anteil meldefähiger Adres- sen in Wohnungs- und Teileigentum ➢ Potenzial für Umwandlungen ist für mehr als die Hälfte der Wohnungen weiterhin gegeben ▪ überdurchschnittlich hohe Verkaufsprei- se von Wohnungs- und Teileigentum im Vergleich zur Gesamtstadt und zu den entsprechenden Stadtzonen8 ➢ Anreize zur Eigentumsbildung und zum Verkauf von Immobilien ▪ indirekte teilweise Steuerungswir- kung durch Anwendung des Vor- kaufsrechts Bei gültiger Umwandlungsverordnung auf Landesebene (derzeit in Nordrhein- Westfalen nicht gegeben): ▪ Erhaltung des Mietwohnungsanteils durch Versagung von Wohnungs- umwandlungen und damit einher- gehend auch Erhaltung eines ge- bietstypischen Ausstattungszustands 7 Die Quadrate stellen die Ausprägung/Einstufung zentraler Kennwerte dar. Die Pfeile stellen die Potenziale und/oder Schlussfolgerungen dar. 8 Stadtzonen gemäß Stadt Münster, Grundstücksmarktbericht 2020 für die Stadt Münster, S. 95. Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 9 Indikator Einschätzung Steuerungsmöglichkeiten des sozialen Erhaltungsrechts Zweckent- fremdung ▪ Zweckentfremdung wie Ferienwohnun- gen im Gebiet vorhanden ➢ dadurch werden dem Mietwoh- nungsmarkt Wohnungen entzogen ▪ Nutzungsänderungen von Gewerbe in Wohnnutzung ➢ belegen Nachfrage nach Wohn- raum ▪ Untersagung von Zweckentfrem- dung von Wohnraum für gewerbli- che Zwecke ▪ Regelungsbereich der Wohnraum- schutzsatzung Münster Quelle: LPG mbH, eigene Zusammenstellung Die Gebietsbevölkerung zeichnet sich insbesondere durch eine starke Identifikation mit dem Stadtvier- tel sowie gewachsene nachbarschaftliche Strukturen aus. Das Gebiet ist im östlichen Bereich der Huber- tistraße durch zahlreiche ältere Münsteraner/innen gekennzeichnet, während der westliche Bereich des Gebiets verstärkt durch Studierende geprägt ist. Der Teil dieser Bevölkerungsgruppen, der vorrangig zur Miete wohnt , ist aufgrund seines im Mittel vergleichsweise geringen Einko mmens auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Eine besonders hohe Warmmietbelastung wird u. a. bei jüngeren und älteren Alleinlebenden festgestellt. Für einen Großteil der Gebietsbevölkerung ist folglich eine hohe Verdrän- gungsgefahr anzunehmen. Die Tabelle 3 fasst die zentralen Ergebnisse zum Verdrängungspotenzial zusammen und weist auf Steuerungsmöglichkeiten des sozialen Erhaltungsrechts hin. Tabelle 3: Zentrale Ergebnisse des Verdrängungspotenzials für das empfohlene soziale Erhal- tungsgebiet Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel und Steuerungsmöglichkeiten des so- zialen Erhaltungsrechts9 Indikator Einschätzung Steuerungsmöglichkeiten des sozialen Erhaltungsrechts Haushalts- struktur ▪ gemischte Bevölkerungsstruktur ▪ überwiegend bedarfsgerechte Woh- nungsbelegung ▪ rund 34 % der Haushalte haben ein monatliches Netto-Haushalts- Einkommen von unter 2.000 Euro ▪ rund 13 % der Haushalte haben ein Äquivalenzeinkommen unterhalb der nordrhein-westfälischen Armutsgefähr- dungsschwelle10 ▪ mehr als 40 % der Haushalte haben eine hohe Warmmietbelastung von mindestens 30 %, bei 19 % beträgt die Warmmietbelastung bereits min- destens 40 %11 ▪ Erhaltung des Wohnungsschlüssels durch Versagung von Grundrissver- änderungen, Wohnungsteilungen oder -zusammenlegungen ▪ Begrenzung von modernisierungs- bedingten Umlagen auf die Miete zur Erhaltung günstigen Mietwohn- raums bzw. zur Versorgung der Gebietsbevölkerung mit günstigem Mietwohnraum 9 Die Quadrate stellen die Ausprägung/Einstufung zentraler Kennwerte dar. Die Pfeile stellen die Schlussfolgerungen dar. 10 Durch die Berechnung des Äquivalenzeinkommens wird das monatliche Netto -Haushaltseinkommen unter Berücksichti- gung unterschiedlicher Haushaltsgrößen und -formen vergleichbar. Hierfür wird das verfügbare monatliche Netto - Haushaltseinkommen in Abhängigkeit von Anzahl und Alter der Haushaltsmitglieder gewichtet. Das Nettoäquivalenz- einkommen erlaubt es, den Anteil der armutsgefährdeten Bevölkerung zu bestimmen : Personen, die über weniger als 60 % des Medians aller Nettoäquivalenzeinkommen in einem Gebiet (Armutsgefährdungsschwelle) verfügen, gelten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung als armutsgefährdet. 11 Davon sind besonders junge Alleinstehende im Alter von 18 bis 26 Jahren, ältere Alleinstehende sowie ältere Paare ab 65 Jahren, Alleinerziehende, Wohngemeinschaften, Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen betroffen. Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 10 Indikator Einschätzung Steuerungsmöglichkeiten des sozialen Erhaltungsrechts Haushalts- struktur (Fortsetzung) ➢ besonders verdrängungsgefährdete Haushalte sind: ➢ Haushalte mit einer hohen Warm- mietbelastung ➢ einkommensschwache Haushalte ➢ Haushalte mit Kindern ➢ Haushalte Älterer ➢ Wohngemeinschaften Soziodemo- grafische Sekundärda- ten ▪ anteilig weniger sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigte und Rent- ner/innen als in der Stadt Münster ▪ im überwiegenden Teil des Gebiets leicht erhöhter Arbeitslosenanteil im Vergleich zum Stadtbezirk Mitte Gebietsbin- dung ▪ hohe Nutzungsintensität zielgruppen- spezifischer Angebote und Einrichtun- gen ➢ dichtes Netz an sozialer Infrastruktur, die eine bedarfsgerechte Versorgung der Bewohner/innen sicherstellt ▪ enge soziale Bindungen in der Haus- gemeinschaft bzw. der Nachbarschaft ➢ schützenswerte nachbarschaftliche Unterstützungsnetzwerke ▪ Erhaltung der Nachfrage nach sozi- aler Infrastruktur durch den Schutz der Zusammensetzung der Bevölke- rung Quelle: LPG mbH, eigene Zusammenstellung 3.2 Mögliche negative städtebauliche Folgewirkungen bei Nichterlass Bei Nichterlass der sozialen Erhaltungs satzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB mit den damit verbundenen Genehmigungsvorbehalten sind folgende teils erhebliche negative städtebauli- che Folgen für das empfohlene soziale Erhaltungsgebiet Hafen -, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel zu er- warten. Aus der baulichen und soziodemografischen Struktur leiten sich in Kombination mit den zu er- wartenden negativen städtebaulichen Auswirkungen verschiedene Ziele für die Erhaltung der Zusam- mensetzung der Wohnbevölkerung ab. Verlust eines bedarfsgerechten Verhältnisses zwischen den Haushalten und de m Wohnungsange- bot: Der durch ein vielfältiges Angebot an Wohnungen in v erschiedenen Baualtersklassen geprägte Wohnstandort ist aufgrund seiner Baustruktur und des noch in Teilen günstigen Mietniveaus im Woh- nungsbestand attraktiv und trägt damit zur Versorgung von Mieter /innen mit günstigem Mietwohnraum in zentraler Lage bei. Die gegenwärtige Wohnungsbelegung gemäß Haushaltsgröße und Zimmeran- zahl der Wohnung belegt, dass das Wohnungsangebot mit der Nachfrage zum Großteil übereinstimmt. → Erhaltungsziel: Die Erhaltung des gegenwärtigen Wohnungsangebots und der Wohnungsgröße dient als wesentliche städtebauliche Voraussetzung der Erhaltung der im Gebiet vorhandenen Haushalts- und Bewohner/innenstruktur. Dies beinhaltet die Versagung von Wohnungsteilungen und -zusammenlegungen sowie Grundrissänderungen. Dazu gehört auch die Erhaltung der städ- tebaulichen Strukturen durch Untersagung des Rückbaus von Wohngebäuden. Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 11 Verlust von günstigem Mietwohnraum: Das empfohlene soziale Erhaltungsgebiet Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel wird durch privatwirtschaftliche Eigentumsformen dominiert. Bis zu 29 % der Melde- adressen sind bereits in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt. Die steigende Entwicklung der gemel- deten Adressen in Wohnungs - und Teileigentum und die hohe Dynamik bei Verkäufen sowie Verkaufs- preisen von Eigentumswohnungen belegen, dass das Gebiet weiterhin für die Eigentumsbildung attraktiv ist. Mit der Umwandlung in Einzele igentum geht die Schaffung zusätzlicher und wohnwerterhöhender Ausstattungsmerkmale einher. Die betroffenen Mieter/innen sind zudem in der Regel nicht in der Lage, die Wohnungen selbst zu kaufen. Hohe Kaufpreise erhöhen zudem den Renditedruck, der sich bei einer weiteren Vermietung der Wohnung zusätzlich auf die Miete auswirken kann. Die Reglementierung der Umwandlung von Miet - in Eigentumswohnungen12 und die Untersagung bestimmter baulicher Maßnah- men zum Abfedern modernisierungsbedingter Mieterhöhungen tragen dazu bei, günstigen Mietwohn- raum zur Versorgung der Gebietsbevölkerung zu erhalten und somit Segregationsprozessen entgegen- zuwirken. → Erhaltungsziel: Sozial verträgliche Umsetzung von Modernisierungsvorhaben im Rahmen der bauordnungsrechtlichen und energetischen Mindestanforderungen , unter Berücksichtigung der besonderen Förderkulisse der Stadt Münster sowie unter Wahrung der Anforderungen an die Herstellung des gebietstypischen Ausstattungszustands. Verlust von bedarfsgerecht nachgefragter Infrastruktur: Mit einer Verdrängung einkommensschwacher und älterer Haushalte sowie Haushalten mit Kind/ern aus dem empfohlenen sozialen Erhaltungsgebiet Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel sind städtebauliche Folgeprobleme in anderen Stadtquartieren möglich, da es zur Konzentration von sozialen und ökonomischen Problemen kommt, die zum Beispiel den Aufbau flankierender Infrastrukturen oder sozialer Einrichtungen durch zusätzliche öffentliche Inves- titionen nach sich ziehen. Insbesondere Haushalte mit Kindern sind auf unterstützende Angebote ange- wiesen. Die Analyse belegt, dass eine intensive Nachfrage nach zielgruppenspezifischen Angeboten besteht und dass insbesondere die infrastrukturellen Angebote für Kinder bereits stark ausgelastet sind. Die Angebotserweiterung erfordert zusätzliche Investitionen. Die im empfohlenen sozialen Erhaltungs- gebiet Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel ansässigen Einrichtungen stellen ein auf die Bedarfe der Wohnbevölkerung ausgerichtete s Angebot bereit. Neben Kitas und Schulen bilden auch nachbar- schaftsbezogene Einrichtungen wie der B-Side Kultur e.V. , das Bürgerhaus Bennohaus und der zur ka- tholischen Kirchengemeinde gehörige Treffpunkt Ost e.V. wichtige Bestandteile der sozialen Infrastruk- tur. Ein Wegzug der Zielgruppen wie Familien, Senior /innen und weitere Gruppen aus ökonomischen Gründen würde die Nachfrage vor Ort schwächen und d ie nachgefragten Infrastrukturen müssten an- dernorts neu aufgebaut werden. → Erhaltungsziel: Erhaltung einer auf die Bedarfe der Bewohner /innen abgestimmten sozialen Infrastruktur im empfohlenen sozialen Erhaltungsgebiet. Verlust der sozialen Mischung im Gebiet: Das Gebiet ist durch eine vielfältige Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Hinblick auf Einkommen, Wohndauer, Haushaltsform und Haushaltsgröße gekenn- zeichnet. Dies ist ein Zeichen für eine breite soziale Mischung. Eine Veränderung der soziodemografi- schen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und eine ungesteuerte Aufwertung des Wohnungsbe- 12 Die unmittelbare Reglementierung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist aufgrund der nicht vorhande- nen Umwandlungsverordnung in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht durchführbar. Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 12 stands begünstigen Verdrängungsprozesse, die aufgrund des im Untersuchungsgebiet ermittelten Ver- drängungspotenzials zu erwarten sind. Die Verdrängung vo n bestimmten Haushaltstypen kann Folgein- vestitionen nach sich ziehen wie den Auf - oder Ausbau sozialer Infrastrukturen oder adäquaten Wohn- raums hinsichtlich Art, Größe und Preis. → Erhaltungsziel: Erhaltung der gegenwärtigen Struktur des Wohnungsangebots, um ein vielfälti- ges Wohnungsangebot für verschiedene Haushalts - und Einkommenstypen zu sichern und die bedarfsgerechte Versorgung der Quartiersbevölkerung zu gewährleisten. Verstärkung der bereits existierenden Stellplatzproblematik im G ebiet: Das Gebiet ist bereits zum heutigen Zeitpunkt durch eine Stellplatzproblematik geprägt, die auf einen steigenden Motorisierungs- grad der Gebietsbevölkerung und einen Mangel an Stellplätzen im Gebiet zurückzuführen ist. Im Rah- men der Haushaltebefragun g wurde der Mangel an Stellplätzen durch die Befragten als besonders problematisch eingestuft bzw. als negative Veränderung wahrgenommen. Die Stadt Münster hat durch den Erlass einer Stellplatzsatzung13 und der Vergabe einer Untersuchung „Parkraumanalyse Hansavier- tel/Hafen in Münster“14 bereits auf die Problematik reagiert, um einer Verstärkung des Problems durch die Entstehung zusätzlichen Wohnraums im Rahmen von Neubau oder Aufstockung entgegen zu wirken. Anhand der Untersuchung wurde nachgewiesen, dass H aushalte mit einem höheren Einkommen anteilig häufiger über einen oder mehrere Pkw verfügen , als Haushalte mit einem niedrigeren Einkommen. Vor dem Hintergrund der ohnehin angespannten Versorgungslage mit Stellplätzen würde ein verstärkter Zuzug einkommensstarker Haushalte – auch in Bestandsgebäude – zu einer Verschärfung dieser Prob- lematik beitragen. → Erhaltungsziel: Erhaltung der Bevölkerungsstruktur, um einen gesteigerten Motorisierungsgrad durch zuziehende einkommensstärkere Haushalte zu vermeiden und somit die bereits existieren- de Stellplatzproblematik nicht zusätzlich zu verstärken. Insgesamt sind die negativen städtebaulichen Auswirkungen einer Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung auf den Umfang und die bedarfsgerechte Ausstattung der Wohnungen, auf den städtebaulichen Charakter, die Infrastrukturauslastung sowie sozialräumliche Gebietsstrukturen als er- heblich einzuschätzen. Im empfohlenen sozialen Erhaltungsgebiet Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel besteht daher ein Er- fordernis, die Veränderungsprozesse soweit zu begrenzen, dass ihre Auswirkungen gesteuert werden können. Das soziale Erhaltungsrecht ist das geeignete städtebauliche Instrument dafür, die Dynamik zu dämpfen und einen aus stadtplanerischer Sicht adäquaten, behutsamen und allmählichen Wan- del zu ermöglichen. Bauliche Maßnahmen, die in Art und Umfang auf die Zusammensetzung der Bevölkerung zugeschnitten sind, bleiben weiterhin zulässig. 3.3 Begründung und Empfehlung für die Abgrenzung des Geltungsbereichs Aus gutachterlicher Sicht treffen die Anwendungsvoraussetzungen nicht für das gesamte Untersuchungs- gebiet zu. Im östlichen Bereich des Untersuchungsgebiets zwischen Ottostraße und Alkuinstraße sowie südöstlich der Lambertistraße ist die Wohnbebauung vorrangig durch Ein - und Zweifamilienhäuser ge- 13 Stellplatzsatzung der Stadt Münster vom 16.12.2019 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24 vom 20. Dezember 2019). 14 Beschlussvorlage V/0062/2021 „Bewohnerparken Hansaviertel“ des Rats der Stadt Münster. Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 13 prägt, die durch die Eigentümer/innen selbst bewohnt werden. Der Wohnbestand verfügt über einen höheren Ausstattungszustand und ist bereits weitgehend modernisiert, sodass kaum bauliche Aufwer- tungspotenziale festzustellen sind. Die Wohnbevölkerung verfügt im Vergleich zum restlichen Untersu- chungsgebiet über deutlich höhere Netto -Haushaltseinkommen und auch die Warmmietbelastung der Haushalte, die zur Miete wohnen, ist niedriger. Insgesamt ist di e Wohnbevölkerung in diesem Teilbe- reich des Untersuchungsgebiets somit nur einer geringen Verdrängungsgefahr ausgesetzt. Da bei der Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung insbesondere die verdrängungsgefährdet e Gebietsbevölkerung im Vordergrund der Beurteilung steht, kommt der skizzierte Teilbereich für die Festsetzung als soziales Erhaltungsgebiet nicht in Frage. Im Ergebnis der vertieften Untersuchung wird deshalb die Festsetzung eines sozialen Erhaltungs- gebiets für das in der Abbildung 4 dargestellte Gebiet empfohlen. Mit der empfohlenen Gebietskulisse wird , der Rechtsprechung folgend, der wesentliche Ante il an Wohnbevölkerung erreicht, der die schützenswerte Bevölkerungszusammensetzung repräsentiert. 15 Da- bei geht es nicht um einen parzellenscharfen Nachweis, sondern um die räumliche Erfassung des Ge- bietscharakters16, der in der vorliegenden Untersuchung anhand städtebaulicher Zusammenhänge und mit Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen begründet wird. Innerhalb dieser Gebietskulisse sind die aufgestellten Erhaltungsziele zu erreichen. Abbildung 4: Empfohlenes soziales Erhaltungsgebiet Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel Quelle: LPG mbH, eigene Darstellung 15 OVG Lüneburg, 1 C 1.82, 27.04.1983. 16 BVerwG, 4 C 9.96, 15.05.1997. Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 14 3.4 Durchsetzung des sozialen Erhaltungsrechts Ziel der sozialen Erhaltungs satzung ist es, in deren Geltungsbereich die Zusammensetzung der Wohn- bevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Den in einem intakten Gebiet woh- nenden Menschen soll der Bestand der Umgebung gesichert und so die Bevölkerungsstruktur vor uner- wünschten Veränderungen geschützt werden. Daher dürfen geplante Maßnahmen vorhandenen Wohn- raum nicht derart verändern, dass er für die im Gebiet ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr geeig- net ist. Entscheidend sind die Auswirkungen auf den Bestand, die Größe und die Ausstattung des vor- handenen Wohnraums. Es geht somit um die grundsätzliche Erhaltung des Wohnungsbestands und der jeweiligen Wohnungsgröße. Diese sind wesentliche städtebauliche Voraussetzungen für die Erhaltung der im Gebiet vorhandenen Haushalts- und Bewohner/innenstruktur. Im sozialen Erhaltungsgebiet Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel besteht ein Steuerungserfordernis hinsichtlich der Erhaltung des Wohnraumangebots, der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnah- men, der Regulierung von Modernisierungsmaßnahmen sowie hinsichtl ich der Umwandlung von Miet - in Eigentumswohnungen, der Zweckentfremdung von Wohnraum und des spekulativen Umgangs mit Wohn- raum. Um die Durchsetzung des sozialen Erhaltungsrechts im sozialen Erhaltungsgebiet Hafen-, Hansa- und Herz -Jesu-Viertel zu gewährle isten, werden der Rückbau, die Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen anhand von kommunalen Genehmigungskriterien, die an den ermittelten gebietstypi- schen Ausstattungszustand angelehnt sind, und ergänzende Regelungsbereiche gesteuert. Hierzu gehö- ren das Vorkaufsrecht und, sofern vorhanden, die Umwandlungsverordnung. Durch eine auf Landesebene erlassene Umwandlungsverordnung ist d ie Erhaltung des Mietwohnungsan- teils durch Versagung von Wohnungsumwandlungen und damit einhergehend auch die Erhaltung eines gebietstypischen Ausstattungszustands möglich. So kann eine konkrete Steuerungswirkung für Wohnein- heiten, die noch nicht in Wohneigentum umgewandelt worden sind , erzielt werden. In Bundesländern, in denen eine Umwandlungsverordnung existier t, kommt das soziale Erhaltungsrecht entsprechend beson- ders effektiv zum Einsatz. In Nordrhein-Westfalen ist dies derzeit nicht der Fall. Umso bedeutsamer ist die Option auf die Anwendung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BauGB. Im Geltungsbereich von Erhaltungsgebieten kann das Vorkaufsrecht durch die Ge- meinde angewandt werden, sofern von einem Grundstücksverkauf eine negative Wirkung für die auf- gestellten Erhaltungsziele, d. h. das Wohl der Allgemeinheit, ausgeht. Zur Ausübung des Vor kaufsrechts müssen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen ; auch kann das Vorkaufsrecht zugunsten eines Dritten gemäß § 27a BauGB ausgeübt werden, der ebenso verpflichtet ist, entsprechende Grund- stücke im Sinne der Erhaltungsziele zu nutzen. Mögliche Dritte sind in der Regel kommunale Wohnungs- unternehmen, Genossenschaften oder gemeinnützige Stiftungen. Das Vorkaufsrecht ermöglicht indirekt die teilweise Steuerung des Umwandlungsgeschehens, wenn es im Fall eines geplanten Verkaufs mit anschließender Umwandlung in Einzeleigentum angewendet wird. Eine gezielte Information der Mieter/innen durch die Bereitstellung unabhängiger qualifizierter Bera- tungsangebote hat in anderen Städten gezeigt, dass diese in sozialen Erhaltungsgebieten von Vorteil sind und zum Erreichen der Schutzziele beitragen. Vertiefte Untersuchung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung: Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel März 2021 | Kurzfassung zum Gutachten 15 3.5 Zentrale Empfehlung und Ausblick Das Gutachten „Vertiefte Untersuchung zur Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB zur Erhaltun g der Zusam- mensetzung der Wohnbevölkerung im Untersuchungsgebiet Hafen -, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel“ be- stätigt, dass für den Großteil des Untersuchungsgebiets Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel die An- wendungsvoraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung vorliegen und die Fest- setzung als soziales Erhaltungsgebiet entsprechend empfohlen wird. Nach der Festsetzung einer sozialen Erhaltungssatzung sind die erhobenen Daten regelmäßig zu über- prüfen, um die weitere Aufrechterhaltung der Satzung zu rechtfertigen. Entsprechend der Verwaltungs- praxis in anderen deutschen Städten, die das soziale Erhaltungsrecht anwenden, wie z. B. München und Berlin, wird empfohlen, die Anwendungsvoraussetzungen der sozialen Erhaltungssatzung ca. fünf Jahre nach Erlass in geeigneter Form erneut zu überprüfen.17 17 VG München, M 8 K 91.3720, 01.03.1993.
Anlage A
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Anlage A zur V/0191/2021 Kurzüberblick In Vorbereitung der Einführung einer Sozialen Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB wurden gemäß der Beschlussvorlage V/0106/2020 für das Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel vertiefende Detailuntersuchungen durchgeführt. Die Vorlage berichtet über die Ergebnisse und Empfehlungen der folgenden vertiefenden Untersuchungen: 1. Die im Auftrag des Stadtplanungsamtes vergebene „Vertiefende Untersuchung zur Über- prüfung der Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“ durch die LPG Landesweite Planungsgesellschaft mbH. 2. Das kleinräumige Gentrifizierungsmonitoring. Weiterhin gibt die Vorlage einen Überblick über die Anzahl und die Regelungsbereiche der erhal- tungsrechtlichen Prüfung im Jahr der Aufstellung. Abschließend werden die Voraussetzungen zur Umsetzung einer sozialen Erhaltungssatzung sowie die Personalbedarfe bei Anwendung des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung im Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel beschrieben. Beigefügt ist als Anlage 1 ist die Kurzfassung des Gutachtens „Vertiefende Untersuchung zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“. In Anlage 2 ist der angepasste Geltungsbereich für einen Satzungsbeschluss flurstücksscharf dargestellt. Anlage 3 beinhaltet den Entwurf für einen Satzungstext für eine Soziale Erhaltungssatzung „Ha- fen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“, der beim Einsatz des Instruments im Amtsblatt veröffentlicht werden würde. Als Anlage 4 beigefügt ist die kleinräumige präventive und begleitende Detailuntersuchung zur frühzeitigen dauerhaften Beobachtung des Gefährdungspotentials einer Gentrifizierung. (Grundlage sind die Vorlagen V/0715/2015, V/0481/2017, V/0628/2018, 0106/2020). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Hauptziel verfolgt. • Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen Das Teilziel lautet: „Schaffung von Transparenz im Hinblick auf kleinräumige Aufwertungsprozesse und/oder Verän- derungen in der Bewohnerzusammensetzung eines Wohngebietes, um Entscheidungsgrundlagen zu schaffen für den Einsatz passgenauer Instrumente und Maßnahmen der Gegensteuerung. Damit wird mittelbar eine Voraussetzung geschaffen, für das Ziel des HPW „bezahlbaren Wohn- raum insbesondere auch mit dem Blick auf sozial gemischte Quartiere zu sichern und zu schaf- fen“. Weiterhin werden folgende in der Präambel des „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzepts Münster (ISM)“ formulierten Ziele verfolgt: Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für eine f amilienfreundliche und generationsgerechte Stadtentwicklung. Wir wissen um die besondere Bedeutung unserer Stadtteile und werden auch in Zukunft für deren Lebendigkeit und Funktionsfähigkeit Sorge tragen. Insbesondere wird die Leitorientierung „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ unterstützt. Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein teilw. Mit der Berichtsvorlage sind unmittelbar keine Kosten verbunden. Erforderliche Kosten (Personal- kosten/Sachmittel) für die Anwendung der Satzung werden zu gegebenem Zeitpunkt in einer ge- sonderten Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig HA -Beschluss vom 13.05.2020 zum Ratsantrag A-R/0081-2019 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt wie bei der Zielerreichung erwähnt das Themenfeld „Demographie“. Damit Münster als wachsende Stadt mit einem sehr angespannten Wohnungsmarkt dem Anspruch ge- recht werden kann, eine Stadt für alle Bevölkerungsgruppen sein zu wollen, bedarf es als Vo- raussetzung entsprechender Kenntnis über Quartiersentwicklungen (Wohnungsmarkt, Bevölke- rungsstrukturen).
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Fläche Hellblau (80%) Logo der Stadt Münster Kleinräumiges Gentrifizierungs- monitoring Stadtplanungsamt Anlage 4 zur Vorlage V/0191/2021 Anlage 4 zur Berichtsvorlage Nr. V/0191/2021 Kleinräumiges Gentrifizierungsmonitoring I. Problemstellung Das vorliegende kleinräumige Gentrifizierungsmonitoring ist ein Grobscreening innerstädtischer und innenstadtnaher Stadtteile zu Gentrifizierungsprozessen und setzt damit den Auftakt für eine frühzeitige, dauerhafte Beobachtung des Gefährdungspot entials einer Gentrifizierung. Die vertiefte quantitative Analyse berücksichtigt folgende Untersuchungsdimensionen: 1) das Aufwertungspotential: Zur Abbildung des im Stadtteil vorhandenen Potentials, den baulichen Zustand des Gebäudebestandes wohnwerterhöhend verändern zu können. 2) die Gentrifizierungsdynamik: Zur Beschreibung der Wohnungsmarktdynamik und de s bereits in den Stadtteilen genutzten wohnwerterhöhenden Potentials. 3) das Verdrängungspotential: Zur Abbildung der soziodemografischen Merkmale der Stadtteilbevölkerung mit besonderem Fokus auf Bewohnergruppen mit potentiell erhöhtem Verdrängungspotential bei wohnwerterhöhenden Maßnahmen und einem hohen Grad der Abhängigkeit von wohnortnahen Infrastrukturangeboten. II. Bezugsraum Das Gentrifizierungsmonitoring konzentriert sich auf Stadtteile mit innenstadtnahem und daher hochattraktivem Mietwohnraum. Dabei folgt das Monitoring nicht der durch die statis tische Gebietsgliederung gegebenen Definition der Innenstadt (Bezirk Mitte), sondern orientiert sich an der Definition der innenstadtnahen Lage des Mietspiegels der Stadt Münster. Die innenstadtnahe Lage schließt 23 Stadtteile (statistische Bezirke) ein: 22 Stadtteile des Bezirks Mitte und ein Stadtteil des Bezirk West. III. Methodik des Gentrifizierungsmonitorings Im Gentrifizierungsmonitoring werden drei Indices ermittelt, die Auskunft über das Aufwertungspotential, die Gentrifizierungsdynamik und das Verdrängungspotential in den betrachteten Stadtteilen geben. Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die eingehen den Indikatoren. Weiterführende Informationen zur Berechnung und Datengrundla ge der Indikatoren können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Tabelle 1: Übersicht der Indices und enthaltenden Indikatoren INDEX AUFWERTUNGS- POTENTIAL GENTRIFIZIERUNGS- DYNAMIK VERDRÄNGUNGS- POTENTIAL INDIKATOREN Anteil kleiner Wohnungen Anteil Adressen in Wohnungs-/ Teileigentum Anteil Gebäude mit Baualter vor 1950 Haushalteentwicklung Entwicklung der Angebotsmieten Entwicklung der Kauffälle für Eigentumswohnungen Entwicklung der Kaufpreise für Eigentumswohnungen Anteil Hochaltriger Anteil Haushalte Alleinerziehender SGB-II Rate Grundsicherungsquote Kaufkraft Anteil Bevölkerung mit einer Wohndauer über 10 Jahre Anlage 4 zur Berichtsvorlage Nr. V/0191/2021 INDEX AUFWERTUNGS- POTENTIAL GENTRIFIZIERUNGS- DYNAMIK VERDRÄNGUNGS- POTENTIAL Anteil Gebäude mit Baualter zwischen 1950 - 1969 Anteil selbstgenutztes Wohneigentum Entwicklung der Wohnungsumwand- lungen Bewohnerfluktuation Die drei Dimensionen setzen sich aus einem Set an Indikatoren zusammen, die auf B asis theoretischer Überlegungen (siehe Erläuterung in Tabelle 1 im Anhang) und der Datenverfügbarkeit ausgewählt wurden. Die Indexbildung dient der Reduktion der Informationsfülle und Komplexität, aber auch der Berücksichtigung eines Zusammenspiels von Gegebenheiten und Entwicklungen in einem Stadtteil. Zur Indexbildung wurde ein verteilungsabhängiger additiver Index mit standardisierten Werten gewählt. Das Verfahren gilt als Standard in der Sozialberichterstattung bz w. im Sozialmonitoring (vgl. Stegmann 2018). Verteilungsabhängig bedeutet, dass der Index die Abweichung vom Mittel der berücksichtigten Stadtteile abbildet. Das statistische Verfahren zur Indexbildung wird im Detail in Tabelle 2 erläutert. Tabelle 2: Verfahren zur Indexbildung Die Indexbildung erfolgt in den folgenden Schritten: 1) Standardisierung der Indikatoren: Da in einem Index Indikatoren verschiedener Maßeinheit/ unterschiedlicher Referenzgrößen eingehen, werden die Indikatoren standardisiert, um eine Vergleichbarkeit untereinander herzustellen. Eine gängige Methode dafür ist die Z-Standardisierung (auch Z-Transformation genannt). Bei dieser Standardisierung wird die Verteilun g der Variablen so transformiert, dass das arithmetische Mittel gleich null und die Standardabweichun g gleich eins ist (Standardabweichung: durchschnittliche Entfernung der einzelnen Messwerte vom arit hmetischen Mittel). Eine Standardisierung aller eingehenden Indikatoren wird mit dieser Methode vorgenommen. 2) Umskalierung von Indikatoren: Bevor mit der Berechnung fortgefahren werden kann, wird zunächst geprüft, ob alle in einen Index eingehenden Indikatoren in ihrer Aussage in di eselbe Richtung zeigen. Andernfalls werden die Indikatoren umskaliert. Ein Beispie l ist die Kaufkraft im Index Verdrängungspotential: Während mit Ausnahme der Kaufkraft alle Indikatoren de s Verdrängungspotentials bei einer höheren Ausprägung mit einem höheren Verdrängungspoten tial einhergehen, ist eine höhere Kaufkraft mit einem geringeren Verdrängungspotential v erbunden. Daher wird die Kaufkraft so umskaliert, dass ein hoher Wert des Indikators K aufkraft mit einer niedrigen Kaufkraft korrespondiert. 3) Addition der Indikatoren zu einem Index: Die standardisierten Indikatoren werden f ür jeden Stadtteil getrennt nach Index aufaddiert. 4) Standardisierung der Indices: Die resultierenden Summenwerte werden erneut z-standardisi ert. Die resultierenden Indices haben somit einen Mittelwert gleich null und eine Standardabweichung gleich eins. Anlage 4 zur Berichtsvorlage Nr. V/0191/2021 Tabelle 3 illustriert die inhaltliche Bewertung der Index-Werte. Tabelle 3: Inhaltliche Bewertung der Indexwerte INDEXWERTE INHALTLICHE BEWERTUNG > 0,5 Auffällig: vergleichsweise hohe(s) Aufwertungspotential/ Gentrifizierungsdynamik/ Verdrängungspotential - 0,5 - 0,5 Durchschnittlich: vergleichsweise durchschnittliche(s) Aufwertungspotential/ Gentrifizierungsdynamik/ Verdrängungspotential < - 0,5 Unauffällig: vergleichsweise niedrige(s) Aufwertungspotential/ Gentrifizierungsdynamik/ Verdrängungspotential IV. Ergebnis des Gentrifizierungsmonitorings Die Ergebnisse des Gentrifizierungsmonitorings werden in kartografischen Darstellungen auf der Ebene der Stadtteile in den Abbildungen 1-3 abgebildet. - Der Index Aufwertungspotential identifiziert acht Stadtteile mit vergleichsweise auffälligem Aufwertungspotential. Dazu zählen die Stadtteile 12 Überwasser, 13 Dom, 21 Pluggendorf, 23 Bahnhof, 24 Hansaplatz, 32 Geist, 33 Schützenhof und 43 Ha fen (Abbildung 1). - Der Index Gentrifizierungsdynamik identifiziert fünf Stadtteile mit einer vergleichsweise auffälligen Gentrifizierungsdynamik. Dazu zählen die Stadtteile 13 Dom, 23 Bahnhof, 28 Neutor, 43 Hafen und 46 Rumphorst (Abbildung 2). - Der Index Verdrängungspotential identifiziert acht Stadtteile mit vergleichsweise auffälligem Verdrängungspotential. Dazu zählen die Stadtteile 22 Josef, 24 Hansaplatz, 31 Aaseestadt, 32 Geist, 33 Schützenhof, 44 Herz-Jesu, 46 Rumphorst und 47 Uppenberg (Abbildung 3). Die Darstellung der Ergebnisse des Gentrifizierungsmonitorings bildet auch den empfohlenen Geltungsbereich der Sozialen Erhaltungssatzung Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu- Viertel ab, der Bereiche der Stadtteile Hafen, Hansaplatz und Herz-Jesu beinhaltet. Trotz der höheren Analyseebene des Gentrifizierungsmonitorings wird dabei deutlich, dass das hier vorliegende Grobscreening ebenfalls zu einigen auffälligen Befunden für die drei Stad tteile des Geltungsbereiches kommt, die bei räumlich tieferer Betrachtung noch deutlicher werden. Im Folgenden werden die Stadtteile, die in mindestens zwei Untersuchungsdimensionen auffällig waren, unter Berücksichtigung der Einzelindikatoren detaillierter betracht et, siehe Tabelle 4. Empfohlener Geltungsbereich Soziale Erhaltungssatzung Aufwertungspotential Unauffällig (< - 0,5) Durchschnittlich (- 0,5 - 0,5) Auffällig (> 0,5) Innenstadtnahe Lage Legende Abbildung 1: Aufwertungspotential Statistische Bezirke 11 Aegidii 12 Überwasser 13 Dom 14 Buddenturm 15 Martini 21 Pluggendorf 22 Josef 23 Bahnhof 24 Hansaplatz 25 Mauritz-West 26 Schlachthof 27 Kreuz 28 Neutor 29 Schloss 31 Aaseestadt 32 Geist 33 Schützenhof 43 Hafen 44 Herz-Jesu 45 Mauritz-Mitte 46 Rumphorst 47 Uppenberg 52 Sentrup Abbildung 2: Gentrifizierungsdynamik Empfohlener Geltungsbereich Soziale Erhaltungssatzung Gentrifizierungsdynamik Unauffällig (< - 0,5) Durchschnittlich (- 0,5 - 0,5) Auffällig (> 0,5) Innenstadtnahe Lage Legende Statistische Bezirke 11 Aegidii 12 Überwasser 13 Dom 14 Buddenturm 15 Martini 21 Pluggendorf 22 Josef 23 Bahnhof 24 Hansaplatz 25 Mauritz-West 26 Schlachthof 27 Kreuz 28 Neutor 29 Schloss 31 Aaseestadt 32 Geist 33 Schützenhof 43 Hafen 44 Herz-Jesu 45 Mauritz-Mitte 46 Rumphorst 47 Uppenberg 52 Sentrup Abbildung 3: Verdrängungspotential Statistische Bezirke 11 Aegidii 12 Überwasser 13 Dom 14 Buddenturm 15 Martini 21 Pluggendorf 22 Josef 23 Bahnhof 24 Hansaplatz 25 Mauritz-West 26 Schlachthof 27 Kreuz 28 Neutor 29 Schloss 31 Aaseestadt 32 Geist 33 Schützenhof 43 Hafen 44 Herz-Jesu 45 Mauritz-Mitte 46 Rumphorst 47 Uppenberg 52 Sentrup Empfohlener Geltungsbereich Soziale Erhaltungssatzung Verdrängungspotential Unauffällig (< - 0,5) Durchschnittlich (- 0,5 - 0,5) Auffällig (> 0,5) Innenstadtnahe Lage Legende Anlage 4 zur Berichtsvorlage Nr. V/0191/2021 Tabelle 4: Detaillierte Betrachtung auffälliger Stadtteile UNTERSUCHUNGS- DIMENSION ERLÄUTERUNG STADTTEIL 13 DOM Aufwertungspotential Der Stadtteil ist auffällig bezüglich des vglw. hohen Anteils an kl einen Wohnungen und Gebäuden in der Baualtersklasse 1950 – 1969. Zudem gibt es einen vglw. geringen Anteil von selbstgenutztem Wohneigentum und Anteil meldefähiger Adressen in Wohnungs-/ Teileigentum. Gentrifizierungsdynamik Der Stadtteil ist auffällig bezüglich der vglw. starken Zunahme in der Anzahl an Wohneinheiten in Wohnungs-/ Teileigentum und der Anzahl an Wohnungsverkäufen. Darüber hinaus gibt es eine vglw. starke Zunahme der Kaufpreise für Eigentumswohnungen im Stadtteil. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die zu Grunde liegende Anzahl von Kauffällen gering ist und dieser Indikator in seiner Aussagekraft daher eingeschränkt ist. Verdrängungspotential Bezüglich des Verdrängungspotentials erscheint der Stadtteil unauffällig, da die Kaufkraft vglw. hoch ist und der Anteil an Alleinerziehenden- Haushalten, die SGB-II Rate und die Grundsicherungsquote vglw. gering sind. STADTTEIL 23 BAHNHOF Aufwertungspotential Der Stadtteil ist auffällig bezüglich des vglw. hohen Anteils an klei nen Wohnungen und Gebäuden in der Baualtersklasse 1950 – 1969. Zudem gibt es einen vglw. geringen Anteil von selbstgenutztem Wohneigentum und Anteil meldefähiger Adressen in Wohnungs-/ Teileigentum. Gentrifizierungsdynamik Der Stadtteil ist insbesondere auffällig bezüglich der vglw. hohen Zunahme der Angebotsmieten, der Anzahl an Wohneinheiten in Wohnungs-/ Teileigentum und der Anzahl an Wohnungsverkäufen. Verdrängungspotential Der Stadtteil ist entgegen des Ergebnisses des Index für Verdrängungspotential auffällig bezüglich der vglw. hohen Bewohnerfluktuation. Zudem ist die SGB-II Rate und die Grundsicherungsquote im Vergleich leicht erhöht. Dem gegenüber steht jedoch der vglw. geringe Anteil an Alleinerziehenden-Haushalten, Hochaltrigen und Personen mit einer Wohndauer über 10 Jahre. STADTTEIL 24 HANSAPLATZ Aufwertungspotential Der Stadtteil ist insbesondere auffällig bezüglich des vglw. erhöhten Anteils an Gebäuden in den Baualtersklassen vor 1950 und zwischen 1950 – 1969. Zudem gibt es einen vglw. geringen Anteil von selbstgenutztem Wohneigentum im Stadtteil. Gentrifizierungsdynamik Bezüglich der Gentrifizierungsdynamik erscheint der Stadtteil weitestgehend unauffällig. Lediglich die Entwicklung der Angebotsmieten zeigt eine vglw. erhöhte Zunahme. Verdrängungspotential Der Stadtteil ist insbesondere auffällig bezüglich einer vglw. geringen Kaufkraft und einer erhöhten SGB-II Rate, Grundsicherungsquote und Bewohnerfluktuation. STADTTEIL 32 GEIST Aufwertungspotential Der Stadtteil ist insbesondere auffällig bezüglich des vglw. hohen Anteil s an Gebäuden in der Baualtersklasse vor 1950. Zudem gibt es einen vglw. geringen Anteil meldefähiger Adressen in Wohnungs-/ Teileigentum. Gentrifizierungsdynamik Bezüglich der Gentrifizierungsdynamik erscheint der Stadtteil weitestgehend unauffällig. Lediglich die Entwicklung der Anzahl an Haushalten zeigt eine vglw. erhöhte Zunahme. Verdrängungspotential Der Stadtteil ist insbesondere auffällig bezüglich des vglw. hohen Anteil s an Alleinerziehenden-Haushalten, einer vglw. erhöhten SGB-II Rate und Grundsicherungsquote. Zudem gibt es in diesem Stadtteil einen vglw. Anlage 4 zur Berichtsvorlage Nr. V/0191/2021 UNTERSUCHUNGS- DIMENSION ERLÄUTERUNG hohen Anteil an Bevölkerung mit einer Wohndauer von 10 Jahren und länger. STADTTEIL 33 SCHÜTZENHOF Aufwertungspotential Der Stadtteil ist insbesondere auffällig bezüglich des vglw. geringen Anteils von selbstgenutztem Wohneigentum. Zudem gibt es vglw. leicht erhöhte Anteile an Gebäuden in den Baualtersklassen vor 1950 und zwischen 1950 – 1969. Gentrifizierungsdynamik Bezüglich der Gentrifizierungsdynamik erscheint der Stadtteil weitestgehend unauffällig. Lediglich die Entwicklung der Anzahl an Haushalten zeigt eine vglw. hohe Zunahme. Verdrängungspotential Der Stadtteil ist insbesondere auffällig bezüglich des vglw. hohen Anteil s an Alleinerziehenden-Haushalten, einer vglw. erhöhten SGB-II Rate und Grundsicherungsquote. Zudem gibt es in diesem Stadtteil eine vglw. geringe Kaufkraft. STADTTEIL 43 HAFEN Aufwertungspotential Der Stadtteil ist insbesondere auffällig bezüglich des vglw. erhöhten Anteils an Gebäuden in den Baualtersklassen vor 1950 und zwischen 1950 – 1969. Zudem gibt es einen vglw. geringen Anteil von selbstgenutztem Wohneigentum. Gentrifizierungsdynamik Der Stadtteil ist insbesondere auffällig bezüglich der vglw. starken Zunahme in der Anzahl an Wohneinheiten in Wohnungs-/ Teileigentum . Darüber hinaus zeigt sich eine vglw. leicht erhöhte Zunahme der Angebotsmieten und der Anzahl an Wohnungsverkäufen. Verdrängungspotential Bezüglich des Verdrängungspotentials erscheint der Stadtteil weitestgehend unauffällig. Die Bewohnerfluktuation ist vglw. erhöht und der Anteil an Bevölkerung mit einer Wohndauer von 10 Jahren und länger vglw. geringer. STADTTEIL 46 RUMPHORST Aufwertungspotential Bezüglich des Aufwertungspotentials erscheint der Stadtteil unauffällig. Gentrifizierungsdynamik Der Stadtteil ist insbesondere auffällig bezüglich der vglw. starken Zunahme in der Anzahl an Wohnungsverkäufen. Bei der Interpretation dieses Indikators ist zu beachten, dass hier ebenfalls der Verkauf von Neubauten hineinfließt. Darüber hinaus gibt es eine vglw. leicht erhöhte Zunahme der Angebotsmieten und Wohnungsumwandlungen. Verdrängungspotential Der Stadtteil ist insbesondere auffällig bezüglich des vglw. hohen Anteil s an Alleinerziehenden-Haushalten, einer vglw. erhöhten SGB-II Rate und Grundsicherungsquote. Zudem gibt es in diesem Stadtteil eine vglw. geringe Bewohnerfluktuation und einen hohen Anteil an Bevölkerung mit einer Wohndauer von 10 Jahren und länger. V. Ausblick Das kleinräumige Gentrifizierungsmonitoring liefert in einem Grobscreening erste Hinweise auf auffällige Entwicklungen innerstädtischer und innenstadtnaher Stadtteile. Dabei unterstützen die Ergebnisse im Zusammenspiel der Untersuchungsdimensionen die Auffälligkeiten der im Geltungsbereich Soziale Erhaltungssatzung Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu- Viertel z.T. enthaltenden Stadtteile Hafen, Hansaplatz und Herz-Jesu bezüglich de r Gentrifizierungstendenzen. Anlage 4 zur Berichtsvorlage Nr. V/0191/2021 Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus jedoch auch das Erfordernis für weiterführende Analysen zur Identifizierung konkreter Verdachtsgebiete, insbesondere hinsichtlich der Ausweitung des Monitorings auf eine kleinräumigere Untersuchungsebene - die der Stadtzelle. Hierdurch wird eine differenziertere Untersuchung und Abbildung von Entwicklungen und eine genauere Annährung an das Wohnumfeld der Bevölkerung ermöglicht. Die Analyse soll darüber hinaus um weitere qualitative Untersuchungselemente ergänzt werden, darunter die Untersuchung der Attraktivität, der Versorgung mit Grün- und Naherholungsflächen und der Urbanität eines Wohnumfeldes. Auch die Durchführung von (Haushalte-)Befragungen zur Erhebung und Analyse u.a. von Mietbelastung und Gebietsbindung der ansässigen Bevölkerung wie auch des Ausstattungszustands des Wohnraumes wird weitere notwendige Erkenntnisse liefern. Anlage 4 zur Berichtsvorlage Nr. V/0191/2021 ANHANG Tabelle 1: Erläuterung der Indikatoren der drei Untersuchungsdimensionen INDIKATOR ERLÄUTERUNG Untersuchungsdimension: AUFWERTUNGSPOTENTIAL Anteil kleiner Wohnungen Kleine Wohnungen sind mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von Wohnungszusammenlegungen bei Modernisierungsmaßnahmen betroffen. Definition: Anteil von 1- bis 2-Zimmerwohnungen am Gesamtwohnungsbestand im Stadtteil, in Prozent Jahr: 2011 Quelle: Zensus 2011 Anteil Adressen in Wohnungs-/ Teileigentum Der Anteil an Wohnungs-/ Teileigentum gibt Hinweise auf die Streuung der Besitzverhältnisse an Wohnraum sowie das Verhältnis von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen. Eigentumswohnungen auf dem Mietwohnungsmarkt beschleunigen die Erhöhung der Mieten, da Eigentümerwechsel häufiger m it Investitionen in den Wohnraum verbunden sind und Wohnungen im privaten Eigentum in der Regel einen höherwertigen Ausstattungszustand aufweisen. Definition: Anteil meldefähiger Adressen in Wohnungs-/ Teileigentum an der Gesamtzahl meldefähiger Adressen im Stadtteil, in Prozent Jahr: 2019 Quelle: Stadt Münster Anteil Gebäude mit Baualter vor 1950 Altbauten weisen häufig ein größeres Potenzial für Modernisierungsmaßnahmen auf. Modernisierungspotentiale werden häufig auch genutzt, um einen Zustand oberhalb des üblichen Ausstattungsstandards herzustellen. Definition: Anteil Wohnungen mit Baujahr vor 1950 am Gesamtwohnungsbestand im Stadtteil, in Prozent Jahr: 2011 Quelle: Zensus 2011 Anteil Gebäude mit Baualter zwischen 1950 - 1969 Nachkriegsgebäude haben ein Potenzial für Modernisierungsmaßnahmen , insbesondere energetische Sanierungen. Definition: Anteil Wohnungen mit Baujahr zwischen 1950 und 1969 am Gesamtwohnungsbestand im Stadtteil, in Prozent Jahr: 2011 Quelle: Zensus 2011 Anteil selbstgenutztes Wohneigentum Mit steigendem Selbstnutzungsanteil von Wohnungseigentum sinkt die Bedeutung des Gebietes als Mietwohnstandort, da Eigentümer nicht von Mieterhöhungen betroffen sind und damit verdrängungsresistent. Definition: Anteil Wohnungen in Selbstnutzung am Gesamtwohnungsbestand im Stadtteil, in Prozent Jahr: 2011 Quelle: Zensus 2011 Untersuchungsdimension: GENTRIFIZIERUNGSDYNAMIK Haushalte- entwicklung Eine zunehmende Anzahl an Haushalten in einem Stadtteil kann Hinweis auf dessen steigende Attraktivität sein. Definition: Differenz in der Anzahl der Haushalte im Stadtteil zwisch en dem 31.12.2012 und 31.12.2019 Jahr: Zwischen 2012 und 2019 Quelle: Stadt Münster Anlage 4 zur Berichtsvorlage Nr. V/0191/2021 Entwicklung der Angebotsmieten Die Veränderung bzw. der Anstieg der Nettokaltmiete kann Rückschlüsse auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Wohnraum geben. Je stärker sich ein Gebiet durch Modernisierung in Aufwertung befindet, desto stärker steigen die Angebotsmieten. Definition: Differenz in der durchschnittlichen Nettokaltmiete in €/ m² im Stadtteil zwischen 2012/ 13 und 2018/ 19 Jahr: Zwischen 2012/ 13 und 2018/ 19 Quelle: empirica-systeme Marktdatenbank Entwicklung der Kauffälle für Eigentums- wohnungen Eine Zunahme an Kauffällen von Eigentumswohnungen ist ein Hinweis auf Attraktivitätssteigerung des Wohnumfelds und Aufwertungsprozesse, da ein Kauf häufig mit Modernisierungsmaßnahmen einhergeht. Definition: Differenz in der Anzahl an Käufen von Eigentumswohnungen zwischen 2010-2014 und 2015-2019 Jahr: Zwischen 2010-2014 und 2015-2019 Quelle: Gutachterausschuss Stadt Münster Entwicklung der Kaufpreise für Eigentums- wohnungen Ein hoher Anstieg im Kaufpreis für Eigentumswohnungen deutet auf einen zunehmenden Investitionsdruck und eine Attraktivitätssteigerung des Wohnumfelds hin. Definition: Differenz im durchschnittlichen Kaufpreis in €/ m² für Eigentumswohnungen im Weiterverkauf im Stadtteil zwischen 2010-2014 und 2015-2019 Jahr: Zwischen 2010-2014 und 2015-2019 Quelle: Gutachterausschuss Stadt Münster Entwicklung der Wohnungsum- wandlungen (Hilfsvariable) Eine Zunahme von Wohneinheiten in Wohnungs-/ Teileigentum gibt Hinweise auf einen zunehmenden Investitionsdruck und eine Attraktivitätssteigerung des Wohnumfelds. Definition: Veränderung in der Anzahl der Grundbuchblätter (Hilfsvariabl e für Wohneinheiten) in Wohnungs-/ Teileigentum im Stadtteil zwischen 2013 und 2019, in Prozent Jahr: Zwischen 2013 und 2019 Quelle: Stadt Münster Untersuchungsdimension: VERDRÄNGUNGSPOTENTIAL Anteil Hochaltriger Ältere Menschen, insbesondere Frauen im hohen Alter, verfügen häufiger über begrenzte finanzielle Ressourcen, sind auf wohnortnahe Infrastruktur und zielgruppenspezifische Angebote vor Ort angewiesen. Sie sind daher bei Wohnkostensteigerungen tendenziell verdrängungsgefährdet. Definition: Anteil der Wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 80 Jahren und älter an der Wohnberechtigten Gesamtbevölkerung im Stadtteil, in Prozent Jahr: 2019 Quelle: Stadt Münster Anteil Haushalte Alleinerziehender Haushalte Alleinerziehender haben in der Regel eine überdurchschnittliche Mietbelastung und sind daher bei Wohnkostensteigerungen tendenziell verdrängungsgefährdet. Sie sind verstärkt auf die wohnortnahe zielgruppenspezifische Infrastruktur angewiesen. Definition: Anteil der Alleinerziehenden Haushalte an der Gesamtzahl der Haushalte im Stadtteil, in Prozent Jahr: 2019 Quelle: Stadt Münster Anlage 4 zur Berichtsvorlage Nr. V/0191/2021 SGB-II Rate Personen, die Transferleistungen beziehen, verfügen über begrenzte finanzielle Ressourcen und sind daher bei Wohnkostensteigerungen tendenziell verdrängungsgefährdet. Definition: Anteil der Wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren mit SGB-II Leistungsbezug an der Wohnberechtigten Bevölkerung im Alter zwischen 15 und unter 65 Jahren im Stadtteil, in Prozent Jahr: 2019 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stadt Münster Grundsicherungs- quote Personen, die Transferleistungen beziehen, verfügen über begrenzte finanzielle Ressourcen und sind daher bei Wohnkostensteigerungen tendenziell verdrängungsgefährdet. Definition: Anteil Grundsicherungsempfänger/innen nach SGB XII an der Wohnberechtigten Gesamtbevölkerung im Stadtteil, in Prozent Jahr: 2019 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stadt Münster Kaufkraft Personen mit begrenzten finanziellen Ressourcen sind bei Wohnkostensteigerungen tendenziell verdrängungsgefährdet. Definition: Konsumpotential (verfügbares Einkommen) je Einwohner im Stadtteil, in Euro Jahr: 2019 Quelle: GfK Anteil Bevölkerung mit einer Wohndauer über 10 Jahre Ein Hinweis auf stabile Bevölkerungsstrukturen und Zufriedenheit mit den Lebens- und Wohnbedingungen sowie der wohnortnahen Infrastruktur. Definition: Anteil der Wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 18 Jahren und älter mit einer Wohndauer von 10 Jahren und mehr an der Wohnberechtigten Bevölkerung im Alter von 18 Jahren und älter im Stadtteil, in Prozent Jahr: 2019 Quelle: Stadt Münster Bewohner- fluktuation Kann ein Hinweis auf soziale Austauschprozesse sein. Ein schnellerer Austausch der Bevölkerung kann den Verdrängungsdruck erhöhen, wenn damit auch sozialstrukturelle Veränderungen verbunden sind, die Veränderungen der Infrastruktur bedingen können. Definition: Anteil des Wanderungsvolumens (Zuzüge + Fortzüge) an der Wohnberechtigten Gesamtbevölkerung zum 01.01. des Betrachtungsjahres im Stadtteil, in Prozent Jahr: 2019 Quelle: Stadt Münster QUELLEN Tim Stegmann ( 2018): Indices in der kleinräumigen Sozialberichterstattung. Fachstelle für Sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (Hrsg.). FSA INFOGRAMM No 13: Eine Schriftenreihe der NRW.ProjektSoziales GmbH.
Berichtsvorlage
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V/0191/2021 V/0191/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft „Vertiefende Untersuchungen zum Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel„ – Empfehlungen des Gutachters, erhaltungsrechtliche Prüfung, Ergebnisse des kleinräumigen Gentrifizierungsmonitorings und Voraussetzungen zur Umsetzung Beratungsfolge 29.04.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Bericht 04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 12.05.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 19.05.2021 Hauptausschuss Bericht 19.05.2021 Rat Bericht Bericht: Auftrag und Ausgangslage Am 13.05.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss mit der Vorlage Nr. V/0106/2020 die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich “Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“ beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt trat die Satzungsaufstellung am 5. Juni 2020 in Kraft. Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung ist es, die Verdrängung der Wohnbevölkerung zu verhindern, um daraus resultierende nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Unterbunden wer- den können bauliche Veränderungen, die über die Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustan- des einer durchschnittlichen Wohnung im Gebiet hinausgehen oder aber die Struktur oder die Größe des vorhandenen Wohnungsbestands verändern. Die Satzung wirkt somit grundsätzlich baulich be- dingten Mietpreissteigerungen entgegen. Mithilfe des (einem Satzungsbeschluss vorangestellten) Sicherungsinstrumentes „Aufstellungsbe- schluss“ soll verhindert werden, dass bereits während der Vorbereitungsphase einer Satzung durch Stadtplanungsamt 22.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Grit Müller Frau Peuling-Heerstraß Frau Sandner Telefon: 492-1210, -6178, 1239 MuellerGrit@stadt- muenster.de Peuling-Heerstrass@stadt- muenster.de Sandner@stadt-muenster.de - 2 - V/0191/2021 Baumaßnahmen Fakten geschaffen werden, die die Umsetzung des Erhaltungsziels „Schutz der Zu- sammensetzung der Wohnbevölkerung“ unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden. So besteht durch die Anwendung des § 172 Abs. 2 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BauGB seit dem 05. Juni 2020 die Möglichkeit der vorläufigen Zurückstellung von baulichen Vorhaben (Rückbau, Ände- rung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen) im Geltungsbereich “Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu- Viertel“. Auslaufen des Aufstellungsbeschlusses am 04. Juni 2021 Für den weiteren aktuellen Verfahrensverlauf ist anzumerken, dass sich der Aufstellungsbeschluss am 04. Juni 2021 zum ersten Mal jährt und damit die Jahresfrist der vorläufigen Zurückstellungen endet. Nach Auslaufen des Aufstellungsbeschlusses und bei einem nicht lückenlos anschließenden Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung werden nach dieser Frist eingehende Bauanträge ohne er- haltungsrechtliche Prüfung bearbeitet und ggf. genehmigt. Die Bearbeitung der vorläufig zurückge- stellten Bauvorhaben muss verwaltungsseitig wiederaufgenommen werden. In diesem Fall kann es zur Umsetzung von Baumaßnahmen kommen, die den Zielen des Sozialen Erhaltungsrechts entge- genstehen. Mit der Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses stehen innerhalb der für die Zurückstellung von Baugesuchen genannten Frist von zwölf Monaten verschiedene Aufgaben an. Neben der erhaltungs- rechtlichen Prüfung von baulichen Vorhaben ist in Vorbereitung einer Sozialen Erhaltungssatzung nachzuweisen, ob alle grundlegenden Voraussetzungen für den Satzungserlass vorliegen. Um den Handlungsbedarf belastbar nachzuweisen und einen möglichen Satzungsbeschluss rechtssicher be- gründen zu können, sind vertiefende sozialräumliche Untersuchungen in Form von sekundärstatisti- schen Analysen, Infrastruktur- und Ortsbildanalysen, Experten/inneninterviews etc. notwendig. Mit Beschlusspunkt 4 der Vorlage Nr. V/0106/2020 wurde die Verwaltung beauftragt, ein externes Büro mit dieser Aufgabe zu befassen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, zur frühzeiti- gen dauerhaften Beobachtung des Gefährdungspotentials einer Gentrifizierung und unter dem Aspekt der Quartiersgerechtigkeit kleinräumig präventive und begleitende Detailuntersuchungen für weitere Teilräume durchzuführen. Die kontinuierliche Fortschreibung und Aktualisierung der Daten dient da- bei sowohl als Frühwarnsystem wie auch der Rechtssicherheit möglicher künftiger Aufstellungs- und Satzungsbeschlüsse. Die Ergebnisse dieser beiden Untersuchungen sowie die Erfahrungen aus der bisherigen Genehmigungspraxis werden im Weiteren dargestellt. Erhaltungsrechtliche Prüfung: Auskünfte, Antragstellung und Bescheiderteilung im Jahr der Aufstellung Für geplante Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden war ab dem 05. Juni 2020 eine erhal- tungsrechtliche Prüfung im Bauantragsverfahren erforderlich. U.a. wurde für diese Aufgabe mit der Vorlage Nr. V/0106/2020, Beschlusspunkt 3, eine bereits befristet eingerichtete 0,5 VZÄ Stelle bis zum 31.03.2021 auf eine Vollzeitstelle aufgestockt und im Nachgang nochmals bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Verwaltung hat im konkreten Einzelfall geprüft, ob die beantragte bauliche Maßnahme die Zu- sammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet. Hierbei sind die entscheidenden Faktoren die Auswirkungen auf den Bestand, die Größe und die Ausstattung des vorhandenen Wohnraumes. So- fern die Maßnahmen nicht mit dem zentralen Schutzziel der Erhaltungssatzung vereinbar sind, wur- den sie zunächst für maximal ein Jahr zurückgestellt. Das heißt, der Bauantrag wurde nicht abge- lehnt, sondern seine Bescheidung wurde für bis zu zwölf Monate ausgesetzt. Seit Erlass des Aufstellungsbeschlusses wurde das Stadtplanungsamt bei 22 Bauvorhaben im Ge- bietszuschnitt „Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“ um eine erhaltungsrechtliche Stellungnahme gebe- ten. Nach eingehender Prüfung erfolgten zu neun Bauanträgen erhaltungsrechtliche Stellungnahmen, - 3 - V/0191/2021 von denen fünf mit Zurückstellung und vier ohne Bedenken aus erhaltungsrechtlicher Sicht beschie- den wurden. 13 Bauanträge betrafen rein gewerblich genutzte Bestände und mussten demnach nicht erhaltungsrechtlich beurteilt werden. In zwei Fällen ergingen positive Stellungnahmen zu energeti- schen Sanierungsvorhaben. Ein Zurückstellungsbescheid führte zu einem Klageverfahren, dessen derzeitiger Stand die Zurücknahme des Baugesuchs seitens des Klägers ist. Telefonische Auskünfte zur sozialen Erhaltungssatzung allgemein sowie ihrer Anwendung und Um- setzung im Untersuchungsgebiet wurden in 17 Fällen erteilt. Übersicht Vollzugsstatistik (Stand: 09.03.2021) Erhaltungsrechtliche Prüfungen/ Auskünfte Anzahl Erläuterung Bauvorhaben gesamt 22 Summe der Bauvorhaben im Geltungsbereich. Grundsätzlich unterliegen alle baulichen Änderungen einer erhaltungsrechtlichen Genehmigungspflicht – auch solche, die nach der BauO NRW verfahrensfrei sind. Geprüft wurden zunächst nur solche, zu denen ein bauordnungsrechtliches Verfahren anhängig wurde. Bauvorhaben im Woh- nungsbestand 9 Jeweils als Einzelfallprüfung nach §172 BauGB Zurückstellung von Bau- anträgen 5 U.a. Modernisierungen von Wohnraum auf ein über dem Ge- bietsstandard liegendes Niveau, Grundrissänderungen, Woh- nungsteilungen, weitere wohnwerterhöhende Maßnahmen Stellungnahmen ohne erhaltungsrechtliche Be- denken 4 U.a. Wohnraumschaffung im Dachgeschoss, notwendige Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Klageverfahren 1 Derzeitiger Stand ist die Zurücknahme des Baugesuchs sei- tens des Klägers. Anträge auf Zuschuss zur energetischen Sanierung 2 U.a. Fassadendämmung und Erneuerung von Fenstern Keine Stellungnahme erforderlich 13 Gewerbliche Vorhaben, die den Wohnraumbestand nicht betreffen Telefonische Beratung 17 U.a. allgemeine Fragen zur Satzung, zu Möglichkeiten der Aufwertung und Veränderung von Wohnraum im Geltungsbe- reich, zu umlagefähigen Vorhaben und Mietenanpassungen Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachters im Kontext der vertiefenden Untersuchung zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel (Anlage 1) In Vorbereitung einer Satzung wurde im August 2020 der Auftrag zur Prüfung der Anwendungsvo- raussetzungen einer Sozialen Erhaltungssatzung im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschusses „Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“ an das Gutachterbüro Landesweite Planungsgesellschaft (LPG) vergeben. Im Gutachten wurde nachgewiesen, dass die Voraussetzungen für die Festsetzung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für weite Teile des Untersuchungsge- bietes vorliegen, da sowohl ein bauliches und energetisches Aufwertungspotenzial als auch ein Auf- wertungsdruck und ein Verdrängungspotenzial gegeben sind. Insgesamt schätzt der Gutachter die negativen städtebaulichen Auswirkungen in Folge einer Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung auf den Umfang und die bedarfsgerechte Ausstattung der Wohnungen, auf den städtebaulichen Charakter, die Infrastrukturauslastung sowie sozialräumliche Gebietsstrukturen als erheblich ein. - 4 - V/0191/2021 Als mögliche negative städtebauliche Folgewirkungen für das Untersuchungsgebiet werden genannt: • Verlust eines bedarfsgerechten Verhältnisses zwischen Haushaltsstruktur und Wohnungsange- bot; • Verlust von günstigem Mietwohnraum; • Verlust von bedarfsgerecht nachgefragter Infrastruktur; • Verlust der sozialen Mischung im Gebiet und • Verstärkung der bereits existierenden Stellplatzproblematik im Gebiet. Aus Sicht des Gutachters besteht ein Steuerungserfordernis insbesondere hinsichtlich der Erhaltung des Wohnraumangebots, der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen, der Regulierung von Modernisierungsmaßnahmen sowie hinsichtlich der Umwandlung von Miet- in Eigentumswoh- nungen, der Zweckentfremdung von Wohnraum und des spekulativen Umgangs mit Wohnraum. Das soziale Erhaltungsrecht ist nach gutachterlicher Einschätzung das geeignete städtebauliche In- strument, um die bauliche und wohnungswirtschaftliche Dynamik zu dämpfen und einen aus stadtpla- nerischer Sicht adäquaten, behutsamen und allmählichen Wandel zu ermöglichen. Das Gutachten kommt abschließend zu der Empfehlung, eine Soziale Erhaltungssatzung im Gel- tungsbereich „Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“ zu erlassen, um Veränderungsprozesse soweit zu begrenzen, dass ihre Auswirkungen gesteuert werden können. Die Darstellung der städtebaulichen Begründung für diese Empfehlung befindet sich in Anlage 1 (Kurzfassung des Gutachtens). Die de- taillierte Herleitung ist in der Langfassung des Gutachtens unter https://www.stadt- muenster.de/stadtplanung/innenstadt/erhaltungssatzung-hansaviertel abrufbar. Der räumliche Satzungsbereich Zum vorläufigen Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses führt der Gutachter aus, dass die Anwendungsvoraussetzungen für eine Satzung nicht für das gesamte Untersuchungsgebiet zutreffen, womit der empfohlene Geltungsbereich für den Satzungsbeschluss kleiner gefasst wird als der Gel- tungsbereich des Aufstellungsbeschlusses: Der Teilbereich zwischen Ottostraße und Alkuinstraße sowie südöstlich entlang der Lambertistraße kommt laut Gutachter insbesondere aufgrund des hohen Anteils an selbstnutzenden Eigentümer/innen und des hohen Einkommensniveaus nicht für die Fest- setzung als soziales Erhaltungsgebiet in Frage. In Anlage 2 ist der angepasste Geltungsbereich für einen Satzungsbeschluss flurstücksscharf dargestellt. Der empfohlene Geltungsbereich umfasst 7.984 Personen in 5.823 Haushalten (31.12.2020). Gemäß der gutachterlichen Empfehlung zum Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung hat die Verwal- tung einen Entwurf für einen Satzungstext für eine Soziale Erhaltungssatzung „Hafen-, Hansa-, Herz- Jesu-Viertel“ erarbeitet, die beim Einsatz des Instruments im Amtsblatt veröffentlicht werden würde (Anlage 3). Empfehlung zur Ausübung des Vorkaufsrechts Um die Durchsetzung des sozialen Erhaltungsrechts zu gewährleisten, empfiehlt der Gutachter wei- terhin die Anwendung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB im Satzungsge- biet. Vor dem Hintergrund, dass die vom 17.03.2015 bis 27.03.2020 geltende Umwandlungsverord- nung NRW (UmwandVO) nicht verlängert wurde, ist das Instrument des Vorkaufsrechts von besonde- rer Bedeutung, um u.a. die Umwandlung von Mietwohnungen in Teileigentum steuern zu können. Die Anwendung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde ist möglich, sofern von einem Grundstücksver- kauf eine negative Wirkung für die aufgestellten Erhaltungsziele, d. h. dem Wohl der Allgemeinheit, ausgeht. Zur wirksamen Wahrnehmung von Vorkaufsrechten gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB in so- zialen Erhaltungsgebieten ist es notwendig, eine entsprechende Konzeption zu erarbeiten, die die Voraussetzungen, Kriterien und Verfahren z ur Ausübung der nur innerhalb eines auf zwei Monate - 5 - V/0191/2021 nach Eingang des Kaufvertrages befristet möglichen Ausübung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhal- tungsgebieten gewährleistet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob für nötige zeitnahe Ent- scheidungen der politischen Gremien, die derzeit bestehenden Entscheidungszuständigkeiten gemäß Zuständigkeitsordnung gestrafft werden müssen. Im Falle der ebenfalls innerhalb der zwei Monatsfrist möglichen Ausübung zugunsten Dritter sind weiterhin geeignete Strukturen und Verfahren zu entwi- ckeln, um potentielle Dritterwerber von Immobilien, z.B. die städtische Wohnungsbaugesellschaft (Wohn+Stadtbau GmbH), Stiftungen oder Genossenschaften, zu deren Gunsten das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, zu beraten und zu vernetzen. Ebenso sind die organisatorischen, rechtlichen und fi- nanziellen Voraussetzungen für den Zwischen erwerb von Immobilien im Vorkaufsrechtsfall sowie zur Umsetzung der Veräußerungspflicht gemäß § 89 Absatz 1 Nr. 1 BauGB zu schaffen. GebäudeEnergieGesetz (GEG), erklärtes Ziel der Stadt Münster zur Erreichung einer Klimaneutralität bis 2030 und Anwendung einer sozialen Erhaltungssatzung Bei der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen sind bei einer möglichen Anwendung der Sozialen Erhaltungssatzung auch im Kontext der beschlossenen Standards der Stadt Münster im Satzungsgebiet mögliche Zielkonflikte aufzuarbeiten. Die Stadt Münster hat seit über 20 Jahren das Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster“ für die energetische Gebäu- desanierung, auch oberhalb der Mindestanforderungen des GEG, das stetig ausgebaut wurde. Wich- tig ist, dass in der Umsetzung der Satzung jedes genehmigungspflichtige und auch nicht genehmi- gungspflichtige Bauvorhaben einer Einzelfallprüfung unterzogen wird und somit sichergestellt werden kann, dass das Satzungsgebiet einerseits zum Ziel der Klimaneutralität 2030 beiträgt andererseits aber auch die beantragten Maßnahmen sowohl in ihrer energetischen Wirksamkeit wie auch mit Blick auf mögliche negative städtebauliche Folgewirkungen kritisch reflektiert werden. Damit soll eine sozi- alverträgliche Steuerung der energetischen Sanierung sichergestellt werden. Ergebnisse und Empfehlungen des kleinräumigen Gentrifizierungsmonitorings (Anlage 4) Zur frühzeitigen dauerhaften Beobachtung des Gefährdungspotentials einer Gentrifizierung und unter dem Gesichtspunkt einer Quartiersgerechtigkeit hat die Verwaltung eine kleinräumige präventive und begleitende Detailuntersuchung durchgeführt. Hiermit werden nicht nur im Geltungsbereich des Auf- stellungsbeschlusses einer Sozialen Erhaltungssatzung, sondern innerstädtisch und innenstadtnah kleinräumig Veränderungen detailliert beobachtet. Die kontinuierliche Fortschreibung und Aktualisie- rung der Daten dient dabei sowohl als Frühwarnsystem wie auch der Rechtssicherheit möglicher künftiger Aufstellungs- und Satzungsbeschlüsse. Das kleinräumige Gentrifizierungsmonitoring beinhaltet eine vertiefte quantitative Analyse, in der drei Untersuchungsdimensionen berücksichtigt werden: 1) das Aufwertungspotential, 2) die Gentrifizie- rungsdynamik, und 3) das Verdrängungspotential. Das Aufwertungspotential dient der Abbildung des im Stadtteil vorhandenen Potentials, den baulichen Zustand des Gebäudebestandes wohnwerterhö- hend verändern zu können. Die Gentrifizierungsdynamik ist die entwicklungsorientierte Untersu- chungsdimension und beschreibt die Wohnungsmarktdynamik und das bereits im Stadtteil genutzte wohnwerterhöhende Potenzial. Das Verdrängungspotential bildet die soziodemographischen Merk- male der Stadtteilbevölkerung mit besonderem Fokus auf Bewohnergruppen mit potentiell erhöhtem Verdrängungspotential bei wohnwerterhöhenden Maßnahmen und einem hohen Grad der Abhängig- keit von wohnortnahen Infrastrukturangeboten ab. Auf der Grundlage eines umfassenden Indikatorensets wurde für jede Untersuchungsdimension ein standardisierter, verteilungsabhängiger Index berechnet, der quantifiziert, ob ein Stadtteil im Vergleich zum Durchschnitt der untersuchten Stadtteile unauffällige, durchschnittliche oder auffällige Werte in den Untersuchungsdimensionen aufweist. Stadtteile, die in mindestens zwei Untersuchungsdimensi- onen auffällig waren, wurden anschließend unter Berücksichtigung der Einzelindikatoren detaillierter betrachtet. Trotz der höheren Analyseebene des Gentrifizierungsmonitorings zeigen dessen Ergeb- nisse ebenfalls auffällige Befunde für die drei Stadtteile des Geltungsbereiches der Sozialen Erhal- - 6 - V/0191/2021 tungssatzung „Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“ auf, die bei räumlich tieferer Betrachtung noch deutlicher werden. Das hier vorliegende kleinräumige Gentrifizierungsmonitoring stellt ein Grobscreening innerstädti- scher und innenstadtnaher Stadtteile dar. Zur Identifizierung konkreter Verdachtsgebiete mit Gen- trifizierungstendenzen sind weiterführende Auswertungen mit kleinräumigerer Perspektive auf Ebene der Stadtzellen und eine städtebauliche Analyse angezeigt. Es bleibt somit eine Daueraufgabe, stadtweit die definierten Indikatoren zur Entwicklung der Bevölkerung und des Wohnungsmarktes sowie der Struktur der Wohnbebauung in ihrer Entwicklung unterhalb der Stadtteilebene zu beobach- ten. Auch ergibt sich bei einer Entscheidung zur Anwendung des Instrumentes der Sozialen Erhal- tungssatzung die Notwendigkeit der Evaluation. Personalbedarfe bei Anwendung des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung im Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel Der Vollzug der Sozialen Erhaltungssatzung im „Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“, die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts im Satzungsgebiet und die Weiterentwicklung und Fortschreibung des kleinräumigen Gentrifizierungsmonitorings sowie die notwendige begleitende Öffentlichkeitsarbeit sind mit personellen und finanziellen Auswirkungen verbunden, für die gegenwärtig in den beteiligten Ämtern die erforderlichen Personal- und Finanzressourcen nicht zur Verfügung stehen. So würden mit Inkrafttreten des für Münster gänzlich neuen Instrumentes der Sozialen Erhaltungssat- zung im „Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“ im Stadtplanungsamt als federführendem Amt Zusatz- aufgaben entstehen, die einen Stellenbedarf im Umfang von 2,5 VZÄ erfordern (1,5 zusätzliche Stel- len und die Entfristung einer gegenwärtig bis zum 31.12.2021 befristeten Vollzeitstelle). Diese Zu- satzaufgaben umfassen dabei insbesondere: Antragsprüfung und Vollzug der Sozialen Erhaltungs- satzung mit erhaltungsrechtlicher Prüfung und Bewertung von Bauanträgen, Verfassen von erhal- tungsrechtlichen Stellungnahmen, Beratung von Bauherren und Eigentümern, erhaltungsrechtliche Prüfung von Kauffällen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes, Verfassen von Begründungen zu Verwal- tungsakten, Widersprüchen und in gerichtlichen Verfahren etc. Darüber hinaus ist als Daueraufgabe ein gesamtstädtisches und kleinräumiges Gentrifizierungsmoni- toring als Frühwarnsystem aufzubauen und weiterzuentwickeln, um frühzeitig Verdachtsgebiete iden- tifizieren und diese vertiefend untersuchen zu können. Gleichzeitig sind ein begleitendes Monitoring zum Vollzug der Sozialen Erhaltungssatzung wie auch eine Wirkungsanalyse bereits erlassener So- zialer Erhaltungssatzungen durchzuführen. In der Addition dieser Aufgabenschwerpunkte ergibt sich auf der Basis der Erfahrungen aus dem Jahr des Aufstellungsbeschlusses ein validierter Stellenbe- darf von 2,5 VZÄ. Im Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung ergibt sich ein Stellenbedarf im Umfang von 2 VZÄ (1 VZÄ für Technik und 1 VZÄ für Verwaltung) für zusätzliche Aufgaben im Bereich der techni- schen Prüfung und Verwaltung der Förderung energetischer Sanierungen, die technische Prüfung von baugenehmigungsfreien Modernisierung-, Sanierungs- und Abrissverfahren, der Abgrenzung von Schnittstellen zur Wohnraumschutzsatzung (zukünftig Wohnraumstärkungsgesetz) sowie bei Aus- übung des Allgemeinen Vorkaufsrechts. Im Amt für Immobilienmanagement erfordert die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Absatz 1 Nr. 4 BauGB im Gebiet der Sozialen Erhaltungssatzung einen zusätzlichen Personalbedarf von an- fänglich mindestens 0,5 VZÄ Stellen für den zeitgerechten Erlass der Vorkaufsrechtsbescheide ein- schließlich der nötigen Zeit für die stringent erforderlichen vor - bzw. nachbereitenden ämterübergrei- fenden Verfahrensschritte (u. a. Durchführung von Anhörungen, Beauftragung von Verkehrswertgut- achten, Abstimmung mit Drittberech tigten, Einholung der nötigen politischen Entscheidungen, Erlass der Bescheide, Bearbeitung der Widersprüche und ggf. Führung der öffentlich rechtlichen sowie pri- vatrechtlichen gerichtlichen Streitverfahren beim Verwaltungsgericht bzw. der Kammer für Baula nd- sachen). - 7 - V/0191/2021 Im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit erfordert die Überprüfung der energetischen Sa- nierungen sowie die Beratung zur Umsetzung klimaschonender Sanierungen im Sinne der angestreb- ten Klimaneutralität bis 2030 einen zusätzlichen Person albedarf von mindestens 0,5 VZÄ Stellen. Nach der Kurzfassung des Gutachtens ist der Sanierungsdruck auf Grund des nicht sehr guten Zu- standes und Alters der Gebäude im Gebiet der Sozialen Erhaltungssatzung hoch (z.B. 79% der Fas- saden sind nicht gedämmt und 17% in mäßigem Zustand), so dass eine sozialverträgliche energeti- sche Sanierung der Gebäude unter Berücksichtigung des Förderprogrammes „Klimafreundliche Wohngebäude“ unbedingt möglich sein sollte. Um diesen hohen Anspruch zu gewährleisten, muss jedes genehmigungspflichtige und auch nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben einer Einzelfall- prüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass das Satzungsgebiet einerseits zum Ziel der vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Klimaneutralität bis 2030 beiträgt andererseits aber auch die beantragten Maßnahmen sowohl in ihrer energetischen Wirksamkeit wie auch mit Blick auf mögli- che negative städtebauliche Folgewirkungen kritisch reflektiert werden. Darüber hinaus würden bei einem Vollzug der Sozialen Erhaltungssatzung auch die Ämter 62 und 63 inhaltlich beteiligt sein, deren Aufgabenaufwand sich zurzeit noch nicht näher quantifizieren lässt. Das erste Anwendungsjahr könnte bei einer möglichen Einführung dieses Instruments belastbare Er- kenntnisse liefern, inwieweit im Workflow der operativen Umsetzung zusätzliche Aufgaben anfallen, die nicht mit vorhandenem Personal erledigt werden können. Fazit Der Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung für das „Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“ wird von der Verwaltung fachlich empfohlen. Aufgrund der derzeitigen Personal- und Finanzsituation in den betei- ligten Ämtern sind die Umsetzung und die damit verbundenen Pflichtaufgaben in der Anwendung, Umsetzung wie auch Begleitung mit derzeitigem Personalressourcen nicht möglich. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Kurzfassung Gutachten zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel Anlage 2: Empfohlener Geltungsbereich soziale Erhaltungssatzung „Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu- Viertel“ mit Flurstücksliste Anlage 3: Entwurf Satzungstext Anlage 4: Kleinräumiges Gentrifizierungsmonitoring
Anlage_3_V_0191_2021
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Anlage 3 zur Vorlage V/0191/2021 Entwurf für einen Satzungstext: Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet Hafen-, Hansa-, Herz- Jesu-Viertel in Münster Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am XX.XX.2021 auf der Grundlage des § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023) je- weils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – nachfolgende Erhaltungssat- zung beschlossen: § 1 Geltungsbereich des Erhaltungsgebiets Hafen -, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel (1) Die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB umfasst die Flurstücke und Flurstücksteile innerhalb der gekennzeichneten Fläche des in der Anlage beigefügten Übersichtsplans . Die be- treffenden Flurstücke sind im Anschluss des Übersichtsplans aufgelistet. Der Über- sichtsplan mit dem Geltungsbereich ist Bestandteil der Satzung und kann beim Stadt- planungsamt während der Dienstzeiten und im Ratsinformationssystem der Stadt Müns- ter unter https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/innenstadt/erhaltungssatzung - hansaviertel eingesehen werden. (2) Werden innerhalb des Erhaltungsgebietes Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke ge- bildet oder entstehen durch Grundstückszusammenlegung oder -teilung neue Flurstü- cke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. (3) Für die Abgrenzung des Erhaltungsgebiets gilt im Zweifelsfall die Darstellung im Über- sichtsplan. Für die Beurteilung an der Einbeziehung von Flurstücken und Flurstückstei- len ist die Innenkante der im Lageplan eingezeichneten Begrenzungslinie maßgeblich. § 2 Gegenstand der Satzung für das Erhaltungsgebiet Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bedürfen in dem in § 1 bezeich- neten Gebiet der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung der baulichen Anlage wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. Sie ist ferne r zu er- teilen, wenn die Änderung einer baulichen Anlage der Herstellung des zeitgemäßen Aus- stattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauord- nungsrechtlichen Mindestanforderungen dient. Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn die Änderung einer baulichen Anlage der Anpassung an die baulichen oder anlagentechni- schen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder der Energieein- sparverordnung (EnEV), sofern diese nach § 111 Absatz 1 GEG weiter anzuwenden ist, dient. § 3 Ordnungswidrigkeiten Wer eine bauliche Anlage innerhalb des Geltungsbereichs des Erhaltungsgebiets gemäß § 1 dieser Satzung ohne die dafür nach § 2 dieser Satzung erforderliche Genehmigung rück- baut oder ändert, handelt gemäß § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB ordnungswidrig und kann gemäß § 213 Absatz 3 BauGB mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro belegt werden. § 4 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. Anlage: Geltungsbereich der Sozialen Erhaltungssatzung Hafen-, Hansa-, Herz- Jesu-Viertel in der Münsteraner Innenstadt gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Lambertistraße
- Schillerstraße
- Albersloher Weg 33
- Hafenplatz
- Hafenweg
- Bremer Platz
- Hansaplatz 25
- Hubertistraße
- Hafenmarkt
- Pluggendorf 22
- Neutor 29
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0191/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.04.2021
- Erstellt
- 03.03.2021 10:22