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V/0938/2016

22. Änderung des FNP - Abschließender Beschluss

Vorlagen 24.10.2016

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V-0938-2016-Anlage-1-Begruendung

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Beschlussvorlage

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V-0938-2016-Anlage-2-Plan

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Ansehen

V-0938-2016-Anlage-1-Begruendung

21316 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0938/2016 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Begründun g  
zur 22. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans (FNP)  
im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck  
im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 1 
2.  Ziele der Raumordnung und Landesplanung ........................................................................................ 2 
3.  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3 
4.  Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 3 
4.1  Wohnbauflächen ......................................................................................................................... 3 
4.2  Flächen für den Gemeinbedarf ................................................................................................... 3 
4.2.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten ........................ 3 
4.3  Grünflächen ................................................................................................................................ 3 
4.3.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage ........................................................ 3 
4.3.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A (Spielplatz) ................................ 3 
4.4  Flächen für die Ver- und Entsorgung ......................................................................................... 3 
4.4.1  Zweckbestimmung - Regenrückhaltebecken - .................................................................. 3 
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................... 4 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 4 
5.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung ................................. 4 
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 4 
5.4  Umweltbeschreibung /Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 4 
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit ............................................................................ 5 
Schutzgüter Tiere/Pflanzen, Biologische Vielfalt ......................................................................... 5 
Artenschutz .................................................................................................................................. 5 
5.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ......................................................... 5 
5.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ......................................................................................... 5 
5.7  Überwachung (Monitoring) ......................................................................................................... 6 
5.8  Zusammenfassung ..................................................................................................................... 6 
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ............................................................ 6 
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 6 
1.  Planungsanlass und Planungsziele 
Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die 
angestrebte Schaffung eines attraktiven Wohngebietes in integrierter Lage in Mecklenbeck 
durch Umnutzung des bis zum Jahr 2015 zum großen Teil gewerblich genutzten Areals westlich 
des Meckmannwegs, nördlich der Weseler Straße und südlich der Straße Schwarzer Kamp. 
Das Areal war über Jahrzehnte hinweg durch ein Nebeneinander von gewerblichen Nutzungen  
– den Kraftfahrzeughandel und -service der Firma Beresa, eine Wäscherei, den Sportplatz des 
1. FC Mecklenbeck sowie durch die Obdachlosenunterkünfte entlang des Meckmannwegs  und 
am Westende der Straße Schwarzer Kamp – geprägt. Aufgrund einer Reihe von Standortverl a-
gerungen und Veränderungen in jüngerer V ergangenheit stehen große Teile der städtischen 
Fläche für eine Nachnutzung zur Verfügung: 
 Bereits im Jahr 2004 hat die Verlagerung des Sportplatzes zur Sportanlage Egel s-
hove stattgefunden und die Sportanlage wird –  abgesehen vom Vereinshaus – nicht 
mehr zu sportlichen Zwecken genutzt.  
 Im Jahr 2007 wurden die Geschosswohnungsbauten (Obdachlosenunterkünfte) ent-
lang des Meckmannwegs und an der Straße „Schwarzer Kamp“ mit Ausnahme von 
zwei Gebäuden abgerissen.  
Begründung / Seite 1 von 6

22. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck 
im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Insgesamt stehen somit ca. 4,0 ha städtischer Flächen für eine Nachnutzung zur Verfügung. Als 
Zielsetzung hierfür kommt aufgrund der starken Prägung durch das Umfeld mit seiner aus-
schließlichen Wohnnutzung durch überwiegende Reihenhausbebauung östlich des Mec k-
mannwegs sowie einer Doppelhausbebauung nördlich der Straße Schwarzer Kamp nur eine 
Wohnnutzung in Betracht. 
Schließlich hat sich im Jahr 2010 die Fa. Beresa an die Stadt gewandt und erklärt, dass sie den 
Firmenstandort am Meckmannweg zugunsten eines neuen Standortes am Albersloher  Weg 
aufgeben und am Altstandort in Mecklenbeck keine weitere gewerbliche Folgenutzung stattfi n-
den werde. Diese Verlagerung wurde im August 2015 abgeschlossen. 
Ende 2014 hat die Fa. Beresa das Firmengelände an die neu gegründete Projektentwicklung s-
gesellschaft Quartier M 1 verkauft, die als Investor eine Umstrukturierung der bisherigen g e-
werblichen Nutzung zu einem Wohngebiet vorsieht, und hat daher die Schaffung des erforderl i-
chen Planungsrechts beantragt.  
Aus stadtstruktureller Sicht werden dadurch die Zielsetzungen für die städtischen Flächen ideal 
ergänzt und ein zusammenhängendes Wohngebiet bis zum Waldbereich an der Weseler Str a-
ße von ca. 8,5 ha Größe in städtebaulich integrierter Lage ermöglicht. Damit ist es möglich, in 
einem integrierten Quartier einen Teil des erheblichen Wohnungsbedarfs -  insbesondere be-
dingt durch stark anwachsende Einwohnerzahlen – zu decken.  
Die im Plangebiet gelegene ehemalige Wäscherei wurde Ende 2015 ebenfalls von Quartier M 1 
erworben. Das Wäschereigebäude soll abgerissen und durch Wohngebäude ersetzt werden.  
Westlich der ehemaligen Wäscherei befanden sich am Ende der Straße Schwarzer Kamp O b-
dachlosenunterkünfte, die ebenfalls abgebrochen wurden. Zwischenzeitlich wurden zwei neue 
Gebäude als Obdachlosenunterkünfte mit insg esamt 50 Betten errichtet. Die übrigen Flächen 
des Areals stehen für die Errichtung weiterer Wohngebäude zur Verfügung.  
Für das Plangebiet wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt mit der 
Zielsetzung, hier ein attraktives Wohnquartier für verschiedene Wohnansprüche und Lebens -
stile zu realisieren. Dabei werden folgenden Prinzipien verfolgt: 
 Flexibilität im Wohnungsangebot durch Mischung von Geschosswohnungsbau im 
süd-östlichen Bereich in 3-  bis 4-geschossiger Bauweise und von Einfamil ienhaus-
bebauung mit zweigeschossigen Reihen-  und Doppelhäusern auf den übrigen Fl ä-
chen. 
 Berücksichtigung der unterschiedlichen Besonnungs- und Umweltverhältnisse durch 
Bildung von energetisch-optimierten Baukörpern. 
 Ausweisung von vernetzenden Fuß-und Radwegeverbindungen im Quartier.  
Im aktuell wirksamen FNP der Stadt Münster sind folgende Darstellungen im Plangebiet enthal-
ten: Gewerbegebiet, Wohnbauflächen sowie zwei Grünflächen mit den Zweckbestimmungen 
Sportplatz und Parkanlage. Die angestrebte Schaffun g eines Wohngebietes durch Umnutzung 
des Areals erfordert eine FNP -Änderung im Bereich westlich des Meckmannwegs und nördlich 
der Weseler Straße. Zukünftig soll das Plangebiet zusammenhängend als Wohnbaufläche dar-
gestellt werden unter Beibehaltung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage nörd-
lich entlang der Weseler Straße. 
2.  Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Müns-
ter aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen be-
kannt gemacht. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich 
nördlich der Weseler Straße vollständig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.  
Auf eine Anfrage bei der Bezirks regierung Münster mit der Bitte um Stellungnahme, ob die be-
absichtigten Darstellungen der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen der 
Begründung / Seite 2 von 6

22. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck 
im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Raumordnung vereinbar sind, hat die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 13.04.2016 
mitgeteilt, dass „die Planungsabsicht insgesamt mit den Zielen der Raumordnung vereinbar“ ist. 
3.  Änderungsbereich 
Der Änderungsbereich der 22. Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster für das 
geplante Wohngebiet liegt im Stadtbezirk Münster -West im Stadtteil Me cklenbeck. Der Ände-
rungsbereich wird begrenzt durch den Meckmannweg im Osten, die Weseler Straße im Süden, 
die Regionalbahnstrecke Münster – Coesfeld im Südwesten sowie die Straße Schwarzer Kamp 
im Nordwesten und Norden.  
4.  Änderungsinhalte 
4.1  Wohnbauflächen 
Im Rahmen der 22. Änderung des fortgeschriebenen FNP wird die bislang als Gewerbegebiet 
dargestellte Fläche westlich des Meckmannwegs und nördlich der Weseler Straße zu einer 
Wohnbaufläche umgewidmet. Zu diesem Bereich zählen der ehemalige Firmenstandort der Fa. 
Beresa sowie das Betriebsgelände der westlich angrenzenden ehemaligen Wäscherei. Darüber 
hinaus wird im Rahmen der FNP -Änderung die bislang als Grünfläche mit der Zweck -
bestimmung Sportplatz dargestellte Fläche südlich der Straße Schwarzer Kamp in eine Wohn-
baufläche umgewidmet. 
4.2  Flächen für den Gemeinbedarf  
4.2.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten 
Aufgrund der zukünftigen Wohnnutzungen und mit bestehenden Bedarfen im Stadtteil ist mit 
der Umsetzung der Entw icklungsziele des Bebauungsplans Nr. 536 die Errichtung einer Vier -
Gruppen-Kindertagesstätte erforderlich, für die im Plangebiet ein Standort unmittelbar westlich 
des Meckmannwegs vorgesehen ist. Die Planzeichnung zur 22. Änderung des FNP kennzeic h-
net diesen Standort mit dem entsprechenden Planzeichen Kindergarten. 
4.3  Grünflächen 
4.3.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage 
Die Teilfläche im Süden des Plangebiets, nördlich entlang der Weseler Straße, ist im FNP als 
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage darstellt. Die Zielplanung sieht vor, den 
Grünzug entlang der Weseler Straße grundsätzlich zu erhalten und dadurch das Wohngebiet 
von der stark befahrenen Weseler Straße abzuschirmen. Folglich bleibt die Darstellung der 
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage entlang der Weseler Straße – leicht modifi-
ziert – erhalten. 
4.3.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A (Spielplatz) 
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536 sieht im zentralen Bereich des Wohnquartiers eine 
große öffentliche Grünfläche mit u. a. der Zweckbestimmung Spielplatz  vor. Um auch für ältere 
Kinder und Jugendliche Spielflächen und - angebote bereit zu stellen, ist die Erstellung eines 
Spielplatzes des Typs A geplant. Entsprechend erfolgt im Rahmen der 22. Änderung des FNP 
die Darstellung des Planzeichens Spielbereich A zentral in der neuen Wohnbaufläche. 
4.4  Flächen für die Ver- und Entsorgung 
4.4.1  Zweckbestimmung - Regenrückhaltebecken - 
Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Regenentwässerung der neu dargestellten Wohn-
bauflächen w ird im Plangebiet ein notwendig es Regenrückhaltebecken südlich der Straße 
Schwarzer Kamp neu dargestellt. 
Begründung / Seite 3 von 6

22. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck 
im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad 
für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans.  
5.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
Die Änderung umfasst im Kern die Darstellung einer Wohnbaufläche anstelle bisheriger Gewer-
be- bzw. Grünflächen (Sportplatz). Damit werden die Voraussetzungen zur Entwicklung eines 
ca. 8,5 ha großen, zusammenhängenden Wohngebietes geschaffen. Ergänzende Darstellun-
gen umfassen einen Kindergartenstandort, einen Spielplatz sowie ein Regenrückhaltebecken. 
Die bislang gewerblich genutzten Flächen werden als Altlasten-/Verdachtsflächen dargestellt.  
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Der Änderungsbereich ist im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland vollständi g als All-
gemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen er-
geben sich insbesondere aus dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesnaturschut z-
gesetz im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft.  
5.4  Umweltbeschreibung /Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im U m-
weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die zu 
betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben hat, 
wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl. Tabelle 1). Belan-
ge mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert. 
 
Umweltbelang Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umweltauswir-
kungen 
Bewer-
tung * 
Mensch / 
menschliche 
Gesundheit 
- Gewerbliche Nutzung (aktuell 
Rückbau) 
- Kleinflächige Wohnbaunutzung 
innerhalb des Plangebietes 
- Einfamilienhausbebauung in 
den nördlich und östlich an-
grenzenden Wohngebieten 
- Sportflächen  
- Erhöhung der Quell- und Ziel-
verkehre  
- Verkehrslärmimmissionen von 
der Weseler Straße 
- Minderung gewerblicher Im-
missionen 
 
/ 
Tiere /  
Pflanzen / 
biologische 
Vielfalt 
- Zum Teil Brachflächen mit ru-
deralem Gehölzaufwuchs 
- Grünfläche entlang der Wese-
ler Straße ist ein schutzwürdi-
ges Biotop gemäß Stadtbio-
topkartierung 
- kein Hinweis auf Vorkommen 
verfahrenskritischer Tier-und 
Pflanzenarten 
-  
- Verlust der Biotopfunktion  
(Brachen)  
- Vertiefte Artenschutzprüfung 
erfolgt im weiteren Verfahren 
- Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder 
europäische Vogelschutz-
gebiete werden nicht berührt 
 
/ 
Boden - Keine schutzwürdigen oder 
besonders empfindliche Böden  
- Altlasten-/ Verdachtsflächen im 
Bereich der gewerblichen 
Vornutzung 
- Neuversiegelung von Teilflä-
chen steht die geringere Dichte 
der Wohnbauflächen im Ver-
gleich zu Gewerbeflächen 
(Entsiegelung) gegenüber 
- Freiraumschonung durch Maß-
nahme der Innenentwicklung 
 
Begründung / Seite 4 von 6

22. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck 
im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Umweltbelang Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umweltauswir-
kungen 
Bewer-
tung * 
- Für die Altlasten-/ Verdachts-
flächen erfolgt im weiteren Ver-
fahren eine Gefährdungsab-
schätzung und ggf. Sanierung 
 
Wasser 
 
- Keine besonders schutzwürd i-
gen Gewässer-/ Grundwasser-
vorkommen 
 
- Niederschläge werden durch 
geplantes Regenrückhaltebe-
cken zurückgehalten 
 
_ 
Klima / Luft - Klima der locker bebauten B e-
reiche 
- geringe Luftbelastung 
- keine nennenswerten Ände-
rungen / Auswirkungen  
_ 
Landschaft - Innerörtliche Lage mit Brach-
flächen, Wohn- und Gewerbe-
nutzung 
- Kein relevanter Eingriff in das 
Landschaftsbild durch Vornut-
zung 
_ 
Sach- und Kul-
turgüter  
- keine bekannten Denkmale im 
Plangebiet;  
- nicht erkennbar  _ 
Wechselwir-
kungen  
- keine maßgeblichen Wechsel -
wirkungen 
- nicht erkennbar _ 
Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung  
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit 
Das geplante Wohngebiet ist Lärmimmissionen durch die Weseler Straße ausgesetzt. Erhebl i-
che Beeinträchtigungen sind durch den geplanten Abstand der Wohnbebauung (vorgelagerte 
Grünfläche mit Waldbestand) und die Ver minderung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h 
nicht zu erwarten. Die konkreten Anforderungen an den Lärmschutz werden im Zuge eines 
Schalltechnischen Gutachtens zum Bebauungsplan ermittelt. 
Schutzgüter Tiere/Pflanzen, Biologische Vielfalt  
Mit der Planung sind ggf. geringe Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden (§  18 
BNatSchG). Die konkrete Bilanzierung der Eingriffe mit Blick auf mögliche Ausgleichsmaßnah-
men erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Dabei wird die Umnutzung des be-
stehenden Gewerbegebietes zur Wohnbaufläche (einschließlich großzügigem Spielplatz) und 
die Überplanung bisher unversiegelter Grün-/Sportflächen gegenübergestellt. 
Artenschutz 
Hinsichtlich der erforderlichen Prüfung des Artenschutzes liegen keine Erkenntnisse über das 
Vorkommen von Arten vor, die der Änderung des Flächennutzungsplans grundsätzlich entg e-
genstehen könnten. Im weiteren Planverfahren erfolgt eine vertiefte Artenschutzprüfung, durch 
die ggf. erforderliche Vermeidungs - oder Ausgleichsmaßnahmen für planung srelevante Arten 
identifiziert werden können. 
5.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) 
Die gegenwärtige Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht insbesondere nach Freizug 
der bislang vorhandenen Gewerbeflächen sowie der Aufgabe der Sportflächennutzung nicht 
mehr der städtebaulichen Zielsetzung für diesen Teil Mecklenbecks. Insbesondere die g e-
wünschte Wohnbauentwicklung wäre nicht realisierbar.  
5.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht gez o-
gen werden müssten, drängen sich nicht auf.  
Begründung / Seite 5 von 6

22. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck 
im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
5.7  Überwachung (Monitoring) 
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine speziellen Monitoring -Maßnahmen vorge-
sehen bzw. erforderlich. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspfli cht unterrichten die zuständigen B e-
hörden die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans 
Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs.  3 
BauGB).  
5.8  Zusammenfassung 
Durch die 22. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtteil Mecklenbeck 
werden die planerischen Voraussetzungen zur Realisierung eines ca. 8,5 ha großen Wohnge-
bietes geschaffen. Die geplanten Wohnbauflächen treten an die Stelle bisheriger Gewerbe- und 
Grünflächen (Sportplatz).  
Zu berücksichtigende Umweltfolgen ergeben sich im Hinblick auf mögliche Eingriffe in Natur 
und Landschaft. Belange des Artenschutzes stehen der Änderung nicht entgegen. Zudem sind 
potenzielle Auswirkungen durch Lär mimmissionen und die vorhandene Altlasten -
/Verdachtsfläche in den Blick zu nehmen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (B e-
bauungsplan) werden durch entsprechende Gutachten die Rahmenbedingungen ermittelt, um 
erheblich nachteilige Umweltauswirkungen zu vermeiden oder auszugleichen.  
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke 
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen  
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw. 
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis - und Warnfunktion. Im Flächen-
nutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorgesehene Flä-
chen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, gekennzeichnet 
werden. Innerhalb des Änderungsbereichs bestehen für das ehemalige Firmengelände der Fa. 
Beresa entsprechende Erkenntnisse. Deshalb wird das ehemalige Firmengelände entspr e-
chend gekennzeichnet.  
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu 
der durch den Rat der Stadt Münster am __________ abschließend be-
schlossenen 22. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungs-
plans  
 
Münster, den __________  
 
 
 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister 
Begründung / Seite 6 von 6

Beschlussvorlage

2178 Zeichen

V/0938/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
22. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-West, im 
Stadtteil Mecklenbeck im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße 
Abschließender Beschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Entwurf der 22. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster 
für den Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße  im Stadtbezirk Münster-West wird 
gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. 
 
Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der vom Rat der Stadt Münster am 29.09.2010 aufgest ellte Entwurf zur 22. Änderung des fortg e-
schriebenen Flächennutzungsplans hat vom 30.05. bis zum 30.06.2016 öffentlich ausgelegen. Da zu 
dieser Offenlegung keine Stellungnahmen vorgetragen wurden, kann somit der abschließende B e-
schluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0938/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 93 
E-Mail: 
geitel@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0938/2016 
Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (22. Änderung) erfolgte zusammen mit dem 
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 536 (V/0554/2010). Der Bebauungspla nentwurf 
Nr. 536 befindet sich zurzeit ebenfalls i n der politischen Beratungskette und soll Anfang 2017 öffen t-
lich ausgelegt werden (V/0925/2016).   
 
Weitere Einzelheiten zur Flächennutzungsplanänderung können den beigefügten Anlagen entno m-
men werden. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
1. Begründung 
2. Plan

V-0938-2016-Anlage-2-Plan

462 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0938/2016

17 Änderungsbereich
[w] Wohnbaufläche

Gewerbegebiet

u Flächen für den
Gemeinbedarf

E&J Kindergarten

e|
m

Altlast- / Verdachtsfläche
>1ha

Flächen für

Ver- und Entsorgung

Regenrückhaltebecken
Grünflächen

E27] Parkanlage

Sportplatz

[&] Spielbereich A

Amt für

7 Stadtentwicklung
|| Stadtplanung
Verkehrsplanung

Plan zur 22. Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplanes

N
> Stand: 25.02.2016

M.: 115.000

Beratungsverlauf (4)

17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 44.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 52.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weseler Straße
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp
  • Albersloher Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0938/2016
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37