V/0841/2010
Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"
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Beschlussvorlage
4921 Zeichen
V/0841/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" Beratungsfolge 09.11.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.11.2010 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Aufgrund der Entwicklung der Aufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung wird der Be- reitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 2,0 Mio EUR in der Produktgruppe 0605 „Erzie- herische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen zugestimmt. II. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaftli- che Hilfen für Familien Teilergebnisplan (Zei- le) 15 Transferaufwendungen 2010 2,0 Mio Insgesamt: Deckung Mehrerträge in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 „Steuern und ähn- liche Abgaben“ (Gewerbesteuer) in Höhe von 2,0 Mio EUR. Vorlagen-Nr.: V/0841/2010 Auskunft erteilt: Frau Pohl Ruf: 492 -5100 E-Mail: PohlA@stadt-muenster.de Datum: 05.11.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0841/2010 Begründung: Die Mitte 2009 im Rahmen der Haushaltsplanung 2010 ff. veranschlagten Ansätze bei der Pro- duktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ wurden im Bereich der Hilfen zur Erziehung wie in den Vorjahren trotz hoher Fallzahl- und Aufwendungsprognosen eng an der unteren Grenze kalkuliert. Dies erfolgte insbesondere unter dem Aspekt der notwendigen Konsolidierung des gesamtstädtischen Haushalts. Zielsetzung war, die engen Budgetvorgaben durch eine strenge Ausgabendisziplin zu erreichen. Nicht zuletzt die bundesweite Diskussion zum Thema „Kinderschutz“ und die damit verbundene Sensibilisierung der Öffentlichkeit hat allerdings zu einer Steigerung der Fallzahlen beigetragen und damit zu unvermeidbaren zusätzlichen Aufwendungen bei den – mit einem einklagbaren An- spruch versehenen – erzieherischen Hilfen geführt. Zwar sind die Zuwächse im bundesweiten Vergleich in Münster als moderat anzusehen, die beschriebene Tendenz ist jedoch auch hier deut- lich erkennbar. Zudem führen jährliche Steigerungen bei den Leistungsentgelten der freien Träger zu höheren Aufwendungen und zu einem strukturellen Defizit. Durch das interne Controlling konnten die finanziellen Mehrbedarfe bei den kostenintensiven stati- onären Hilfen begrenzt und damit noch höhere Aufwendungen vermieden werden. Gleichzeitig führte dies jedoch zu Steigerungen im Bereich der ambulanten Hilfen um rund 14 %. Durch den Rechtsanspruchsbereich und immer schwierigere Familiensituationen sind Fallzahlreduzierungen bei den erzieherischen Hilfen fachlich und rechtlich nicht in dem Maße umsetzbar, wie dies für die Realisierung der Haushaltsplanvorgaben erforderlich wäre. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im gesamten laufenden Haushaltsjahr einge- hende Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, die jedoch abschließend nicht dazu geführt ha- ben, dass die noch enger gewordenen Budgetvorgaben vollständig eingehalten werden können. Da alle Produktgruppen des Produktbereichs 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ entsprechend § 9 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 zu einem Budget zusam- mengefasst sind, gab es darüber hinaus in tensive Bemühungen, Mehraufwendungen bei einer Produktgruppe durch positive Entwicklungen in anderen Produktgruppen auszugleichen. Auch wenn erhebliche Steigerungen der Erträge des Produktbereichs 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ erreicht werden konnten, war damit keine vollständige Deckung herbeizuführen. Daher ist erst zum jetzigen Zeitpunkt abschlie ßend erkennbar, dass die Zahlungen für Dezember dieses Jahres ohne zusätzliche Mittelbereitstellung nicht mehr geleistet werden können. Eine Mit- telverstärkung ist daher unumgänglich. Die ausstehenden Zahlungen im Dezember 2010 belaufen sich auf rund 3,8 Mio EUR. Davon kön- nen 1,8 Mio EUR aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen bei der Produktgruppe 0601 „För- derung von Kindern in Tagesbetreuung“ finanziert werden. Der zusätzliche Bedarf kann durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden. Die Verwaltung hat geprüft, dass durch das sich ergebende strukturelle Defizit und die entspre- chend dem Bundestrend jährlich steigenden Fallzahlen auch für die Folgejahre ein Mehrbedarf in Höhe von 2,0 Mio EUR entstehen wird. Aus diesem Grund wird die Verwaltung noch zu den Haus- haltsplanberatungen 2011ff. ein entsprechendes Veränderungsblatt vorlegen. In Vertretung gez. Dr. Hanke Beigeordnete
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0841/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37