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V/0841/2010

Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"

Vorlagen 08.11.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2010, TOP 13.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4921 Zeichen

V/0841/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.11.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
10.11.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
10.11.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Aufgrund der Entwicklung der Aufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung wird der Be-
reitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 2,0 Mio EUR in der Produktgruppe 0605 „Erzie-
herische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen zugestimmt. 
 
II. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaftli-
che Hilfen für Familien 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 
2010 2,0 Mio  
Insgesamt:   
 
 
Deckung 
 
Mehrerträge in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 „Steuern und ähn-
liche Abgaben“ (Gewerbesteuer) in Höhe von 2,0 Mio EUR. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0841/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Ruf: 
492 -5100 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0841/2010 
Begründung: 
 
Die Mitte 2009 im Rahmen der Haushaltsplanung 2010 ff. veranschlagten Ansätze bei der Pro-
duktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ wurden im Bereich der 
Hilfen zur Erziehung wie in den Vorjahren trotz hoher Fallzahl- und Aufwendungsprognosen eng 
an der unteren Grenze kalkuliert. Dies erfolgte insbesondere unter dem Aspekt der notwendigen 
Konsolidierung des gesamtstädtischen Haushalts. Zielsetzung war, die engen Budgetvorgaben 
durch eine strenge Ausgabendisziplin zu erreichen. 
 
Nicht zuletzt die bundesweite Diskussion zum Thema „Kinderschutz“ und die damit verbundene 
Sensibilisierung der Öffentlichkeit hat allerdings zu einer Steigerung der Fallzahlen beigetragen 
und damit zu unvermeidbaren zusätzlichen Aufwendungen bei den – mit einem einklagbaren An-
spruch versehenen – erzieherischen Hilfen geführt. Zwar sind die Zuwächse im bundesweiten 
Vergleich in Münster als moderat anzusehen, die beschriebene Tendenz ist jedoch auch hier deut-
lich erkennbar. Zudem führen jährliche Steigerungen bei den Leistungsentgelten der freien Träger 
zu höheren Aufwendungen und zu einem strukturellen Defizit. 
 
Durch das interne Controlling konnten die finanziellen Mehrbedarfe bei den kostenintensiven stati-
onären Hilfen begrenzt und damit noch höhere Aufwendungen vermieden werden. Gleichzeitig 
führte dies jedoch zu Steigerungen im Bereich der ambulanten Hilfen um rund 14 %. Durch den 
Rechtsanspruchsbereich und immer schwierigere Familiensituationen sind Fallzahlreduzierungen 
bei den erzieherischen Hilfen fachlich und rechtlich nicht in dem Maße umsetzbar, wie dies für die 
Realisierung der Haushaltsplanvorgaben erforderlich wäre. 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im gesamten laufenden Haushaltsjahr einge-
hende Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, die jedoch abschließend nicht dazu geführt ha-
ben, dass die noch enger gewordenen Budgetvorgaben vollständig eingehalten werden können. 
Da alle Produktgruppen des Produktbereichs 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ entsprechend 
§ 9 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 zu einem Budget zusam-
mengefasst sind, gab es darüber hinaus in tensive Bemühungen, Mehraufwendungen bei einer 
Produktgruppe durch positive Entwicklungen in anderen Produktgruppen auszugleichen. 
 
Auch wenn erhebliche Steigerungen der Erträge des Produktbereichs 06 „Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe“ erreicht werden konnten, war damit keine vollständige Deckung herbeizuführen. 
 
Daher ist erst zum jetzigen Zeitpunkt abschlie ßend erkennbar, dass die Zahlungen für Dezember 
dieses Jahres ohne zusätzliche Mittelbereitstellung nicht mehr geleistet werden können. Eine Mit-
telverstärkung ist daher unumgänglich. 
 
Die ausstehenden Zahlungen im Dezember 2010 belaufen sich auf rund 3,8 Mio EUR. Davon kön-
nen 1,8 Mio EUR aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen bei der Produktgruppe 0601 „För-
derung von Kindern in Tagesbetreuung“ finanziert werden. 
 
Der zusätzliche Bedarf kann durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden. 
 
Die Verwaltung hat geprüft, dass durch das sich ergebende strukturelle Defizit und die entspre-
chend dem Bundestrend jährlich steigenden Fallzahlen auch für die Folgejahre ein Mehrbedarf in 
Höhe von 2,0 Mio EUR entstehen wird. Aus diesem Grund wird die Verwaltung noch zu den Haus-
haltsplanberatungen 2011ff. ein entsprechendes Veränderungsblatt vorlegen. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Beigeordnete

Beratungsverlauf (3)

09.11.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2010 Hauptausschuss
TOP 12.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2010 Rat
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0841/2010
Typ
Vorlagen
Datum
08.11.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37