Mandari Insight

V/0007/2025

Indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit und der Förderinseln für die Schuljahre 2025/2026 ff.

Vorlagen 14.01.2025

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Anlage 3

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Anlage 1a

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Anlage 4

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Anlage 1b

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Anlage 2

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3

2409 Zeichen

Anlage 3  Förderinseln an Grundschulen –  
Verteilung Schuljahr 2025/2026: 17,50 VZÄ 
 
Schule Stadtbezirk Index Ist-Personal Soll-Personal 
Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii 1,08 0 0 
Annette-v.-D.-H.-Schule Angelm. 86 Angelmodde 2,98 0,50 0,50 
Annette-v.-D.-H.-Schule Nienberge 58 Nienberge 2,88 0 0,50 
Astrid-Lindgren-Schule-Gelmer 76 Gelmer 2,08 0 0 
Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 2,02 0 0 
Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 3,74 0,50 0,50 
Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 3,59 0 0,50 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 2,03 0,50 0 
Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 4,09 0,50 0,50 
Eichendorffschule Angelmodde 86 Angelmodde 5,10 0,75 0,75 
Gottfried-v.-Cappenberg-Schule 34 Düesberg 3,59 0,50 0,50 
Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 4,17 0,75 0,75 
Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 6,45 0,75 0,75 
Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren 1,41 0 0 
Grundschule Sprakel 68 Sprakel 1,81 0,50 0 
Grundschule Wolbeck-Nord 87 Wolbeck 2,11 0 0 
Hermannschule 33 Schützenhof 4,45 0,50 0,75 
Idaschule 82 Gremmendorf 3,07 0,50 0,50 
Johannisschule 22 Josef 1,69 0 0 
Kardinal-van-Galen-Schule 77 Handorf 2,20 0 0,50 
Kreuzschule 27 Kreuz 1,87 0 0 
Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 2,46 0,50 0,50 
Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 3,27 0,50 0,50 
Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 3,29 0,50 0,50 
Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 1,60 0 0 
Marienschule Roxel 57 Roxel 3,63 0,50 0,50 
Martinischule 15 Martini 3,56 0 0,50 
Martin-Luther-Schule 27 Kreuz 1,81 0 0 
Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 32 Geist 4,53 0,50 0,75 
Matthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf 3,16 0,50 0,50 
Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0,94 0 0 
Melanchthonschule 61 Coerde 10,0 0,75 0,75 
Michaelschule 51 Gievenbeck 4,09 0,75 0,50 
Mosaikschule 51 Gievenbeck 4,13 0,75 0,75 
Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 2,12 0,50 0 
Norbertschule 61 Coerde 6,32 0,75 0,75 
Overbergschule 24 Hansaplatz 2,60 0,50 0,50 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 3,72 0,50 0,50 
Paul-Schneider-Schule 62 Kinderhaus-Ost 4,61 0,75 0,75 
Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 2,56 0,50 0,50 
Pleisterschule 71 Mauritz-Ost 0,83 0 0 
Pötterhoekschule 45 Mauritz-Mitte 2,04 0,50 0 
PRIMUS Schule (1-4) 91 Berg Fidel 7,67 0,75 0,75 
Theresienschule 52 Sentrup 1,49 0 0 
Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 3,23 0,50 0,50 
Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 3,58 0,75 0,50 
Gesamtsumme 17,50  17,50

Anlage 1a

2522 Zeichen

Anlage 1a  Schulsozialarbeit an Grundschulen – Verteilung ohne Basisausstattung,  
Impact 100%, Schuljahr 2025/2026: 30,75 VZÄ       
 
Schule Stadtbezirk Index Ist-Personal Soll-Personal 
Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii 1,08 0,50 0 
Annette-v.-D.-H.-Schule Angelm. 86 Angelmodde 2,98 0,50 0,75 
Annette-v.-D.-H.-Schule Nienberge 58 Nienberge 2,88 0,50 0,75 
Astrid-Lindgren-Schule-Gelmer 76 Gelmer 2,08 0,50 0,50 
Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 2,02 0,50 0,50 
Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 3,74 0,75 0,75 
Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 3,59 0,50 0,75 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 2,03 0,50 0,50 
Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 4,09 0,50 1,00 
Eichendorffschule Angelmodde 86 Angelmodde 5,10 1,50 1,50 
Gottfried-v.-Cappenberg-Schule 34 Düesberg 3,59 0,50 0,75 
Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 4,17 1,00 1,00 
Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 6,45 1,50 1,75 
Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren 1,41 0,50 0 
Grundschule Sprakel 68 Sprakel 1,81 0,50 0 
Grundschule Wolbeck-Nord 87 Wolbeck 2,11 0,50 0,50 
Hermannschule 33 Schützenhof 4,45 0,75 1,00 
Idaschule 82 Gremmendorf 3,07 0,50 0,75 
Johannisschule 22 Josef 1,69 0,50 0 
Kardinal-van-Galen-Schule 77 Handorf 2,20 0,50 0,50 
Kreuzschule 27 Kreuz 1,87 0,50 0 
Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 2,46 0,50 0,50 
Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 3,27 0,50 0,75 
Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 3,29 0,50 0,75 
Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 1,60 0,50 0 
Marienschule Roxel 57 Roxel 3,63 0,50 0,50 
Martinischule 15 Martini 3,56 0,50 0,75 
Martin-Luther-Schule 27 Kreuz 1,81 0,50 0 
Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 32 Geist 4,53 1,00 0,75 
Matthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf 3,16 0,75 0,75 
Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0,94 0,50 0 
Melanchthonschule 61 Coerde 10,0 1,50 2,00 
Michaelschule 51 Gievenbeck 4,09 1,50 0,75 
Mosaikschule 51 Gievenbeck 4,13 0,50 1,00 
Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 2,12 0,50 0,50 
Norbertschule 61 Coerde 6,32 1,50 1,75 
Overbergschule 24 Hansaplatz 2,60 0,50 0,50 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 3,72 0,50 0,75 
Paul-Schneider-Schule 62 Kinderhaus-Ost 4,61 0,75 1,25 
Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 2,56 0,50 0,50 
Pleisterschule 71 Mauritz-Ost 0,83 0,50 0 
Pötterhoekschule 45 Mauritz-Mitte 2,04 0,50 0,50 
PRIMUS Schule (1-4) 91 Berg Fidel 7,67 0,75 2,00 
Theresienschule 52 Sentrup 1,49 0,50 0 
Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 3,23 0,75 0,50 
Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 3,58 0,75 0,75 
Gesamtsumme 30,75 30,75

Anlage 4

4987 Zeichen

Anlage 4  Übersicht der Sozialpädagogischen Fachkräfte in Trägerschaft des 
Landes NRW an Grundschulen 
Schule Stadtbezirk 
Sozialpädagogische 
Fachkräfte in der 
Schuleingangsphase 
IST (SOLL) in VZÄ  
(Stand: 10/2024) 
MPT 
Gemeinsames 
Lernen IST in VZÄ 
(Stand: 04/2023) 
MPT Integration 
IST in VZÄ 
(Stand: 01/2025) 
Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii  --- --- --- 
Annette-v.-D.-H.-Schule Angelm. 86 Angelmodde 1,00 (1,00) --- --- 
Annette-v.-D.-H.-Schule Nienberge 58 Nienberge 0,64 (1,00) --- --- 
Astrid-Lindgren-Schule-Gelmer 76 Gelmer 0,68 (0,50) --- --- 
Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 0,50 (0,50) --- --- 
Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte  --- --- --- 
Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 1,00 (1,00) --- --- 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 0,57 (0,50) --- --- 
Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 1,03 (1,00) --- --- 
Eichendorffschule Angelmodde 86 Angelmodde 1,43 (1,50) 1,00 --- 
Gottfried-v.-Cappenberg-Schule 34 Düesberg 1,00 (1,00) --- 0,25 
Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 1,00 (0,50) --- --- 
Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 2,00 (1,50) 1,00 --- 
Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren  --- --- --- 
Grundschule Sprakel 68 Sprakel 0,61 (0,50) --- --- 
Grundschule Wolbeck-Nord 87 Wolbeck 0,50 (1,00) --- --- 
Hermannschule 33 Schützenhof 0,50 (0,50) --- 0,25 
Idaschule 82 Gremmendorf 1,00 (1,00) --- --- 
Johannisschule 22 Josef 0,50 (0,50) --- 0,25 
Kardinal-van-Galen-Schule 77 Handorf 0,50 (0,50) --- --- 
Kreuzschule 27 Kreuz  --- --- 0,50 
Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 0,60 (1,00) --- --- 
Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 0,68 (1,00) --- --- 
Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 0,90 (0,50) --- --- 
Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 0,50 (0,50) --- --- 
Marienschule Roxel 57 Roxel 1,00 (1,00) --- 0,50 
Martinischule 15 Martini 1,00 (0,50) --- 0,10 
Martin-Luther-Schule 27 Kreuz ---  --- --- 
Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 32 Geist 0,64 (1,00) --- 0,50 
Matthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf 1,00 (0,50) --- --- 
Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0,64 (1,00) --- --- 
Melanchthonschule 61 Coerde 1,57 (1,50) 1,00 --- 
Michaelschule 51 Gievenbeck 1,00 (1,00) --- 0,50 
Mosaikschule 51 Gievenbeck 0,79 (1,00) --- --- 
Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 1,00 (1,00) --- 0,25 
Norbertschule 61 Coerde 1,50 (1,50) 1,00  
Overbergschule 24 Hansaplatz 0,61 (0,50) --- 0,25 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 0,50 (0,50) --- --- 
Paul-Schneider-Schule 62 Kinderhaus-Ost 0,64 (1,00) --- --- 
Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 1,00 (1,00) 1,00 --- 
Pleisterschule 71 Mauritz-Ost  --- --- --- 
Pötterhoekschule 45 Mauritz-Mitte 1,00 (0,50) --- --- 
PRIMUS Schule (1-4) 91 Berg Fidel --- --- --- 
Theresienschule 52 Sentrup --- --- --- 
Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 1,14 (1,50) --- 0,25 
Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 1,00 (1,00) --- ---

Anlage 4  Übersicht der Sozialpädagogischen Fachkräfte in Trägerschaft des 
Landes NRW an weiterführenden Schulen 
 
Schule Stadtbezirk 
MTP Gemeinsames 
Lernen SOLL* in VZÄ 
(Stand: 12/2024) 
MPT Integration IST 
in VZÄ  
(Stand: 01/2025) 
Annette-v.-D.-H.-Gymnasium 11 Aegidii  --- --- 
Erich-Klausener-Realschule 21 Pluggendorf  --- --- 
Erna-de-Vries-Realschule 34 Düesberg 1,00 0,65 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 51 Gievenbeck 1,00 --- 
Friedensreich-Hundertwasser-Schule* 57 Roxel  --- 0,50 
Gesamtschule Münster-Mitte 12 Überwasser 3,00 --- 
Gesamtschule Münster-West 57 Roxel --- --- 
Geschwister-Scholl-Gymnasium 63 Kinderhaus-West 1,00 0,25 
Geschwister-Scholl-Realschule 63 Kinderhaus-West 2,00 0,40 
Gymnasium Paulinum 29 Schloss --- --- 
Gymnasium Wolbeck 87 Wolbeck --- 0,25 
Hauptschule Coerde 61 Coerde 2,00 0,75 
Hauptschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 2,00 0,40 
Hauptschule Wolbeck 87 Wolbeck 1,00 0,50 
Immanuel-Kant-Gymnasium 96 Hiltrup-Mitte  --- 0,13 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 61 Coerde  --- --- 
Johannes-Gutenberg-Realschule 96 Hiltrup-Mitte 2,00 0,28 
Mathilde-Anneke-Gesamtschule 44 Herz-Jesu 2,00 --- 
Pascal-Gymnasium 47 Uppenberg  --- --- 
PRIMUS Schule Münster (Sek.I) 32 Geist 1,00 --- 
Ratsgymnasium 26 Schlachthof ---  --- 
Realschule im Kreuzviertel 27 Kreuz 3,00 --- 
Realschule Wolbeck 87 Wolbeck 1,00 --- 
Schillergymnasium 27 Kreuz 1,00 --- 
Waldschule Kinderhaus 63 Kinderhaus-West ---  0,60 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 32 Geist ---  --- 
 
* Die tatsächliche Stellenbesetzung (IST) kann davon abweichen.

Anlage 4  Übersicht der Sozialpädagogischen Fachkräfte  
 Umwandlung von Lehrkraftstellen 
 
In Münster haben sich folgende Schulen zur Umwandlung von Lehrkraftstellen entschieden: 
Hauptschule Coerde 
Hauptschule Hiltrup 
Hauptschule Wolbeck 
Waldschule Kinderhaus 
Geschwister-Scholl-Realschule 
PRIMUS-Schule 
Immanuel-Kant-Gymnasium 
Ratsgymnasium 
Schillergymnasium 
Friedensreich-Hundertwasser-Schule 
Gesamtschule Münster-Mitte 
Mathilde-Anneke-Gesamtschule 
Adolph-Kolping-Berufskolleg 
Anne-Frank-Berufskolleg 
Ludwig-Erhard-Berufskolleg 
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg

Anlage 1b

2545 Zeichen

Anlage 1b Schulsozialarbeit an Grundschulen – Verteilung mit Basisausstattung, 
Impact 25,20%, Schuljahr 2025/2026: 30,75 VZÄ 
 
Schule Stadtbezirk Index Ist-Personal Soll-Personal 
Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii 1,08 0,50 0,50 
Annette-v.-D.-H.-Schule Angelm. 86 Angelmodde 2,98 0,50 0,75 
Annette-v.-D.-H.-Schule Nienberge 58 Nienberge 2,88 0,50 0,75 
Astrid-Lindgren-Schule-Gelmer 76 Gelmer 2,08 0,50 0,50 
Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 2,02 0,50 0,50 
Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 3,74 0,75 0,75 
Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 3,59 0,50 0,75 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 2,03 0,50 0,50 
Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 4,09 0,50 0,75 
Eichendorffschule Angelmodde 86 Angelmodde 5,10 1,50 1,00 
Gottfried-v.-Cappenberg-Schule 34 Düesberg 3,59 0,50 0,50 
Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 4,17 1,00 0,75 
Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 6,45 1,50 1,00 
Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren 1,41 0,50 0,50 
Grundschule Sprakel 68 Sprakel 1,81 0,50 0,50 
Grundschule Wolbeck-Nord 87 Wolbeck 2,11 0,50 0,50 
Hermannschule 33 Schützenhof 4,45 0,75 0,75 
Idaschule 82 Gremmendorf 3,07 0,50 0,75 
Johannisschule 22 Josef 1,69 0,50 0,50 
Kardinal-van-Galen-Schule 77 Handorf 2,20 0,50 0,75 
Kreuzschule 27 Kreuz 1,87 0,50 0,50 
Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 2,46 0,50 0,75 
Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 3,27 0,50 0,75 
Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 3,29 0,50 0,75 
Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 1,60 0,50 0,50 
Marienschule Roxel 57 Roxel 3,63 0,50 0,50 
Martinischule 15 Martini 3,56 0,50 0,75 
Martin-Luther-Schule 27 Kreuz 1,81 0,50 0,50 
Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 32 Geist 4,53 1,00 0,50 
Matthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf 3,16 0,75 0,75 
Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0,94 0,50 0,50 
Melanchthonschule 61 Coerde 10,0 1,50 1,25 
Michaelschule 51 Gievenbeck 4,09 1,50 0,50 
Mosaikschule 51 Gievenbeck 4,13 0,50 0,75 
Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 2,12 0,50 0,50 
Norbertschule 61 Coerde 6,32 1,50 1,00 
Overbergschule 24 Hansaplatz 2,60 0,50 0,50 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 3,72 0,50 0,75 
Paul-Schneider-Schule 62 Kinderhaus-Ost 4,61 0,75 0,75 
Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 2,56 0,50 0,75 
Pleisterschule 71 Mauritz-Ost 0,83 0,50 0,50 
Pötterhoekschule 45 Mauritz-Mitte 2,04 0,50 0,50 
PRIMUS Schule (1-4) 91 Berg Fidel 7,67 0,75 1,25 
Theresienschule 52 Sentrup 1,49 0,50 0,50 
Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 3,23 0,75 0,50 
Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 3,58 0,75 0,75 
Gesamtsumme 30,75 30,75

Anlage 2

1755 Zeichen

Anlage 2 Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen – Verteilung mit 
Basisausstattung, 
Impact 59,68%, Schuljahr 2025/2026: 31 VZÄ 
 
Schule Stadtbezirk Index Ist-Personal Soll-Personal 
Annette-v.-D.-H.-Gymnasium 11 Aegidii 0,78 0,50 0,50 
Erich-Klausener-Realschule 21 Pluggendorf 3,23 0,50 1,25 
Erna-de-Vries-Realschule 34 Düesberg 7,82 2,00 2,00 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 51 Gievenbeck 1,73 0,50 0,50 
Friedensreich-Hundertwasser-Schule* 57 Roxel 9,76 1,50 0 
Gesamtschule Münster-Mitte 12 Überwasser 2,41 1,00 1,00 
Gesamtschule Münster-West 57 Roxel 3,46 0,50 1,25 
Geschwister-Scholl-Gymnasium 63 Kinderhaus-West 2,62 0,75 1,00 
Geschwister-Scholl-Realschule 63 Kinderhaus-West 6,59 2,00 1,75 
Gymnasium Paulinum 29 Schloss 1,32 0,50 0,50 
Gymnasium Wolbeck 87 Wolbeck 1,23 0,50 0,50 
Hauptschule Coerde 61 Coerde 9,60 2,50 2,25 
Hauptschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 9,13 2,50 2,50 
Hauptschule Wolbeck 87 Wolbeck 10,0 2,50 2,50 
Immanuel-Kant-Gymnasium 96 Hiltrup-Mitte 1,15 0,50 0,50 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 61 Coerde 2,74 0,50 1,00 
Johannes-Gutenberg-Realschule 96 Hiltrup-Mitte 5,54 1,75 1,50 
Mathilde-Anneke-Gesamtschule 44 Herz-Jesu 1,78 1,00 0,50 
Pascal-Gymnasium 47 Uppenberg 1,48 0,50 0,50 
PRIMUS Schule Münster (Sek.I) 32 Geist 8,23 2,25 2,50 
Ratsgymnasium 26 Schlachthof 1,11 0,50 0,50 
Realschule im Kreuzviertel 27 Kreuz 6,69 1,75 2,00 
Realschule Wolbeck 87 Wolbeck 4,57 1,00 1,50 
Schillergymnasium 27 Kreuz 1,32 0,50 0,50 
Waldschule Kinderhaus 63 Kinderhaus-West 8,10 2,50 2,00 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 32 Geist 0,91 0,50 0,50 
Gesamtsumme 31 31 
 
* Die Friedensreich-Hundertwasser-Schule läuft mit dem Schuljahr 2024/2025 aus. Die Stellen der 
Schulsozialarbeit gehen in den Gesamtpool zur Verteilung ein.

Anlage A

2954 Zeichen

Anlage A zur V/0007/2025 
Kurzüberblick 
Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die steuerbare Ressource der kommunal finanzierten 
Schulsozialarbeit und der Förderinseln indikatorenbasiert verteilt. Zum Schuljahr 2025/2026 er-
folgt die nächste Verteilung für drei Schuljahre. 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem 
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwi-
ckeln. 
 
Teilziele: 
1. Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration einer jeden 
Schülerin / eines jeden Schülers so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen aus-
zugleichen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiografien zu eröffnen. 
2. Begrenzte Personalressourcen sollen bedarfsorientiert und nachvollziehbar eingesetzt 
werden. 
3. Doppelstrukturen in der Aufgabenwahrnehmung von Schulsozialarbeit sollen vermieden 
werden. 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 
0603 
1601 
Leistungen für Schulen 
Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
Allgemeine Finanzwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
 vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlagen: 
Hergeleitet wird die Schulsozialarbeit  
 aus dem Schulgesetz NRW: § 5 (Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschuli-
schen Partnern), § 9 (Ganztagsschule, Ergänzende Angebote), § 80 (Abstimmung der 
Schulentwicklungsplanung mit der Jugendhilfeplanung) 
 aus dem SGB VIII: § 11 (Schulbezogene Jugendarbeit), § 13 (Jugendsozialarbeit), § 13a 
(Schulsozialarbeit) § 81 (Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentli-
chen Einrichtungen. Entsprechungen finden sich in den §§ 3 - 14 Kinder- und Jugendför-
dergesetz NRW. 
Ratsbeschlüsse: V/0734/2015, V/0747/2016/1, V/0204/2018, V/0092/2020, V/0272/2021, 
V/0106/2022, V/0217/2024/1

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleich-
stellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)  
Die Berechnung des Index und die daraus resultierte Verteilung der Schulsozialarbeit und der 
Förderinseln greifen das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe an Bildung im Sinne der Ziele 
kommunaler Steuerung (V/0556/2023), hier des Handlungsfeldes „soziale Teilhabe und Anti-
diskriminierung“, auf, indem bezugnehmend auf den aktuellen Stand der Bildungsforschung 
Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage explizit Be-
achtung finden.

Beschlussvorlage

51568 Zeichen

V/0007/2025 
V/0007/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit und der 
Förderinseln für die Schuljahre 2025/2026 ff. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   18.02.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   19.02.2025 Integrationsrat Anhörung 
   26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.02.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finan-
zierten Personals der Schulsozialarbeit an den Grund- und weiterführenden Schulen für die 
Schuljahre 2025/2026 ff. in der anliegenden Fassung (Anlage 1a und 2).  
 
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Verteilung der Förderinseln für die Schuljahre 
2025/2026 ff. in der anliegenden Fassung (Anlage 3). 
 
3. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die Bedarfsbemessung und Neuverteilung der 
kommunal steuerbaren Personalressourcen für die Schulsozialarbeit und Förderinseln ab dem 
Schuljahr 2025/2026 in einem dreijährigen Turnus erfolgt. Änderungen der Gesamtfinanzie-
rung bleiben vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zur Stabilisierung der Haushaltslage vor-
behalten. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
30.01.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Winkler 
Telefon: 492-4060 
WinklerC@stadt-
muenster.de 
 
Herr Paschert 
Telefon: 492-5890 
Paschert@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0007/2025 
 
4. Der Rat der Stadt Münter nimmt die vorhandenen Landesstellen der Schulsozialarbeit an städ-
tischen Schulen zur Kenntnis (Anlage 4). 
 
5. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die personelle Ausstattung von Berufs-
kollegs und Förderschulen mit kommunaler Schulsozialarbeit nicht in die indikatorenbasierte 
Verteilungssystematik einbezogen wurde, die für die Grund- und weiterführenden Schulen 
entwickelt ist, die kommunal finanzierten Stellen für Förderschulen und Berufskollegs vielmehr 
unter besonderer Betrachtung dieser Schulen verteilt werden. 
 
6. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Richtlinie des Ministeriums für Schule 
und Bildung NRW über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen vom 
22.09.2021 mit Ablauf des 31.07.2025 außer Kraft tritt. Sollte sich daraus oder aus anderen 
Gründen der Finanzstabilität eine Verringerung der Finanzierung der Schulsozialarbeit aus 
Landesmitteln für die Stadt Münster ergeben, wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat im 
Frühjahr 2026 eine Vorlage über eine Anpassung der Schulsozialarbeit auf der Basis der mit 
dieser Vorlage getroffenen Festlegungen vorzulegen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Zeile 02 
 
Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2025 ff. 724.810  Landesförderung für 
Schulsozialarbeit *  
 
 
11 
 
Personalaufwendungen 2025 ff. 1.969.160  
 
 
15 Transferaufwendungen 2025 ff. 2.289.920  
 
 
     
Produktgruppe  
 
 
0603 Förderung von benachtei-
ligten jungen Menschen  
   
Zeile 
 
11 Personalaufwendungen 2025 ff. 1.159.650  
 15 Transferaufwendungen 2025 ff. 2.055.320  
 
 
     
Produktgruppe 
 
1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft 
   
Zeile 
 
 
02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2025 ff. 1.181.408 Inklusionspauschale 
und Belastungsaus-
gleich *²

- 3 - 
V/0007/2025 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan veranschlagt.  
 
* Die Richtlinie des Ministeriums für Schule und Bildung NRW über die Förderung von Schulsozialar-
beit in Nordrhein-Westfalen vom 22.09.2021 tritt mit Ablauf des 31.07.2025 außer Kraft. Eine neue 
Richtlinie des Ministeriums für Schule und Bildung NRW über die Förderung von Schulsozialarbeit in 
Nordrhein-Westfalen ist bisher nicht veröffentlicht.  
 
*² Die Summe setzt sich aus der Inklusionspauschale in Höhe von 1.025.874 € und dem Belastungs-
ausgleich in Höhe von 155.534 € für das Schuljahr 2024/2025 zusammen. Die Berechnung der Pau-
schalen erfolgt jährlich durch die Landesregierung NRW.  
 
 
Begründung: 
 
 
1. Einleitung 
Um den Einsatz des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit in Münster bedarfsge-
recht zu gestalten, hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0741/2016 erstmalig das Verfah-
ren der indikatorenbasierten Verteilung beschlossen. Dieses Verfahren wurde zunächst für das Schul-
jahr 2017/2018 und in einem nächsten Schritt für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 angewen-
det. Ein Kernbaustein des Indikatorensets bildete die schulspezifische Betrachtung, bei der die jewei-
lige Sozialstruktur personenscharf erhoben wurde. Dabei wurden für die unterschiedlichen Schulstu-
fen verschiedene Indikatorensets als Grundlage der Berechnung genutzt. 
 
Für die Grundschulen galten bisher die Indikatoren:  
 die Anzahl der Schüler*innen (Faktorwert 1),  
 der KIdS-Indikator (Kompetenz-Indikator der Schulanfänger*innen - Faktorwert 3) sowie  
 der sozioökonomische Status der Schüler*innen (Faktorwert 3).  
Bei den weiterführenden Schulen wurden folgende Indikatoren genutzt:  
 Anzahl der Schüler*innen (Faktorwert 1),  
 Anteil der Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf (Faktorwert 1) 
sowie  
 der sozioökonomische Status der Schüler*innen (Faktorwert 3). 
Bedingt durch die COVID -19-Pandemie wurden weitere indikatorenbasierte Verteilungen anschlie-
ßend ausgesetzt, um der Verschärfung von Bildungsbenachteiligung und Chancenungleichheit ent-
gegenzuwirken und die Schulen in der Bewältigung der enormen Herausford erungen durch kontinu-
ierliche sozialpädagogische Angebote zu unterstützen. 
 
Mit dem Beschluss über die Vorlage V/0106/2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die indikatoren-
basierte Verteilung der Schulsozialarbeit und der Förderinseln zum Schuljahr 2024/2025 weiterzu-
entwickeln, da u.a. für die Berechnung zum Schuljahr 2022/2023 auf veraltete Daten des KIdS -
Indikators zurückgegriffen werden musste. Dieser Wert aus den Schuleingangsuntersuchungen stand 
seit 2020 nicht mehr zur Verfügung. 
 
Parallel zur Indexentwicklung der Stadt Münster kündigte das Land NRW einen neuen schulscharfen 
Sozialindex des Landes (sog. Landesindex) an. Dieser wurde 2019/2020 erstmals veröffentlicht und 
beruhte auf Zahlen aus dem Schuljahr 2018/2019. Für 2023 wurde eine Neuauflage sowohl mit einer 
verbesserten Datenbasis als auch einer optimierten Art der Berechnung angekündigt. Da ein extern 
verfügbarer Index eine erhebliche Ressourcenentlastung bedeutete, sollte dieser für die Neuvertei-
lung der kommunal finanzierten Schulsozial arbeit und der Förderinseln in Münster genutzt werden. 
Der Landesindex wurde am 18.12.2023 veröffentlicht.

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V/0007/2025 
Nach Prüfung des Landesindex durch die Stadt Münster wurde eine Nutzung insbesondere aufgrund 
der spezifischen Datenauswahl und des sozialräumlichen Ansatzes, der die Segregation insbesonde-
re von Schulen in sogenannten Brennpunktlagen vernachlässigt, verworfen (siehe Vorlage 
V/0217/2024). Zur Neuverteilung zum Schuljahr 2025/2026 soll daher der erneut selbst entwickelte, 
schul- und personenscharfe Index an Schulen ermittelt werden. 
 
 
2. Personalbestand der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit und der Förderinseln  
Die Stadt Münster finanziert 72,75 Vollzeitäquivalente (VZÄ) Schulsozialarbeit an Schulen in der 
Stadt Münster. Das kommunale Engagement rag t im interkommunalen Vergleich in NRW auch ge-
genüber größeren Kommunen heraus. 
 
Aus diesem Gesamtpool stehen für die  Primarstufe zum Schuljahr 2025/2026 30,75 VZÄ für die in-
dexbasierte Verteilung zur Verfügung. Nach aktuellem Stand ist inzwischen jede Grun dschule mit 
einer Ressource Schulsozialarbeit von mindestens 0,50 VZÄ ausgestattet.  
 
Für weiterführende Schulen  stehen für die indexbasierte Neuverteilung zum Schuljahr 2025/2026 
31,00 VZÄ zur Verfügung. Darin enthalten sind 2,00 VZÄ, die zunächst den Hau ptschulen zur Kom-
pensation besonderer Bedarfe (siehe Niederschrift des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
vom 19.11.2019) zur Verfügung gestellt wurden. Diese gehen erstmalig in die indikatorenbasierte 
Verteilung mit ein. Im Bereich der weiterführenden Schulen ist ebenfalls jede Schule mit einer Res-
source Schulsozialarbeit von mindestens 0,50 VZÄ ausgestattet. 
 
Die zwei städtischen Förderschulen sind mit einer Gesamtressource von 2,50 VZÄ ausgestattet.  
 
Für die sechs städtischen Berufskollegs stehen insgesamt 8,50 VZÄ zur Verfügung. Die Aufteilung 
der Personalstellen erfolgte bisher außerhalb der indikatorenbasierten Verteilung.  
 
Der Personalbestand der Förderinseln beträgt für das Schuljahr 2025/2026 insgesamt 17,50 VZÄ, 
die an 30 Grundschulstandorten mit dem rechnerisch höchsten Unterstützungsbedarf eingesetzt sind. 
Mit der Vorlage V/0272/2021 ist an 10 Grundschulen mit dem rechnerisch höchsten Unterstützungs-
bedarf die Erweiterung der Personalressource auf 0,75 VZÄ beschlossen worden. An wei teren 20 
Grundschulen werden 0,50 VZÄ für die Förderinseln eingesetzt. 
 
 
3. Indexerstellung  
Da die Schulsozialarbeit wie auch die Förderinseln dem Ziel dienen, die Bildungsgerechtigkeit zu er-
höhen und die individuellen Bildungschancen zu verbessern, werden für die Datengrundlage des Ver-
teilungsschlüssels Kriterien herangezogen, die die jeweiligen Bildungschancen gebündelt auf Schul-
ebene abbilden. Die Hauptursache für ungleich verteilte Chancen und Ungerechtigkeit im deutschen 
Bildungssystem liegt im starken Zusammenhang zwischen dem familiären Hintergrund der Schü-
ler*innen und dem Bildungserfolg. Dieser Befund wird regelmäßig in nationalen wie internationalen 
Vergleichsstudien zum deutschen Bildungssystem bestätigt. Der familiäre Hintergrund lässt sich über 
verschiedene Merkmale abbilden, deren Einfluss auf den Bildungserfolg unterschiedlich stark ausge-
prägt sind.  
 
Der enge Zusammenhang zwischen dem sozioökonomischen Hintergrund des Elternhauses und 
dem Bildungserfolg der Kinder wird spätestens seit dem sogen annten Pisa -Schock der frühen 
2000er-Jahre diskutiert. Zuletzt hat sich laut bundesweitem IQB-Bildungstrend 2021 für den Primarbe-
reich wie auch 2022 für den S EK-I-Bereich der Zusammenhang noch verstärkt, gleichzeitig ging die 
Schere im Kompetenzerwerb der Schüler*innen weiter auseinander. Das heißt:

- 5 - 
V/0007/2025 
Der Einfluss des sozioökonomischen Hintergrunds auf den Bildungserfolg nimmt zuletzt 
wieder eher zu als ab, gleichzeitig erreichen Kinder mit höherem sozioökonomischen 
Status bessere Ergebnisse im Kompetenzerwerb.  
 
Dieser sozioökonomische Hintergrund kann sozialräumlich – über das räumliche Umfeld der Schulen 
– erfasst werden. Diese Herangehensweise birgt verschiedene Fallstricke, unter anderem kann sich 
das Bild an Schulen über die sozialräumliche Erfassung i n sogenannten Brennpunktlagen erheblich 
von der tatsächlichen Lage in der Schule unterscheiden. Nach Abschaffung der Schuleinzugsbereiche 
gibt es Belege dafür, dass gerade bildungsaffine Eltern längere Wege auf sich nehmen, um gezielt 
andere als die räumlich naheliegenden Schulen anzuwählen. Damit wandern gerade die Kinder, die 
eine Unterstützung durch das Elternhaus in ihrem Bildungsweg erfahren, zu einem nicht unerhebli-
chen Anteil ab. Diese Segregation zwischen der Wohnbevölkerung in einem Sozialraum und der Zu-
sammensetzung der Schüler *innen an den Schulen in diesem Sozialraum verschärft die Lage an 
Schulen in sogenannten Brennpunktlagen zusätzlich.  
 
Viel präziser ist es darum, die tatsächliche Zusammensetzung der Schüler*innen zu erfassen und mit 
dem Wissen um Transfer- und Unterstützungsleistungen abzugleichen, um so die tatsächliche Situa-
tion abzubilden und nicht sozialräumlich zu erschließen.  
 
Aus diesem Grund hat sich  der Rat der Stadt Münster gegen eine sozialräumliche Näherung an den 
sozioökonomischen Hintergrund ausgesprochen (Beschluss über die Vorlage V/2017/2024/1). Daraus 
folgt, den im Jahr 2016 etablierten Ansatz fortzusetzen und den münsterschen Sozialindex fortzu-
schreiben. Der Sozialindex bildete bereits in der Vergangenheit den Kernbaustein  des Verteilungs-
schlüssels. 
 
Um die dafür erforderlichen Daten zu erheben, wurden alle kommunalen Grundschulen, weiterführen-
den Schulen und zum ersten Mal auch Förderschulen gebeten, die dafür erforderlichen Daten der 
Schüler*innen zur Verfügung zu stellen . Diese Daten wurden im Amt für Schule und Weiterbildung 
gesammelt, aufbereitet und ohne weitere Speicherung an die abgeschottete Statistikstelle des Stadt-
planungsamtes weitergegeben, um dort datenschutzkonform verarbeitet zu werden. Weitere Datens-
ätze wurden zum Zeitstand 10/2024 durch das Jobcenter und das Sozialamt, ebenfalls direkt an die 
Statistikstelle, zugeliefert.  
 
Um eine Aussage treffen zu können, musste die Statistikstelle im ersten Schritt den Anteil von Schü-
lerinnen und Schülern mit münsterscher Wohnadresse identifizieren und über das Melderegister veri-
fizieren. Im nächsten Schritt w urden die aufbereiteten Daten der Schüler*innen dann abgeglichen mit 
den Datensätzen des Jobcenters und des Sozialamtes. Am Ende w urde für jede Schule eine Quote 
über den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Bezug von Teilhabeleistungen berechnet. Aus der 
Statistikstelle heraus w urden, dem Datenschutz entsprechend, keine Einzeldaten oder ungerundete 
Daten an das Amt für Schule und Weiterbildung zurück übermittelt.  
 
Differenzierter zu betrachten ist der Zusammenhang zwischen Migrationsvorgeschichte und Bil-
dung. Je nach individueller Situation prägen die eigene oder die familiäre Migrationserfahrung die 
Bildungschancen und den Bildungserfolg unterschiedlich. Pausch al Migrationsvorgeschichte als be-
einträchtigend für den Bildungserfolg aufzunehmen, wird weder den Unterstützungsbedarfen der 
Schüler*innen gerecht, noch bildet es die Talente, Kompetenzen und Ressourcen ab, die mit einer 
Migrationsvorgeschichte einhergehen. Zunehmend setzt sich das Bewusstsein durch, dass Bildungs-
benachteiligung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsvorgeschichte als Sonderfall sozialer 
Ungleichheit betrachtet werden muss. Abgesehen von der Situation, als Neuzugewanderte quer in ein 
neues Bildungssystem einzusteigen, ergeben sich vor allem aus der Kombination einer schwierigen 
sozialen Lage und einer Migrationsvorgeschichte schlechtere Bildungschancen. Fokussiert die Unter-
stützung für Neuzugewanderte vor allem Fragen des Ankommens, der Sprachbildung und der Zugän-
ge, die durch kommunale Leistungen wie die Bildungsberatung, die Fallscouts oder MitSprache -
Sprachbildungsangebote unterstützt werden, wird die indexbasierte Ressourcensteuerung in der 
Schulsozialarbeit der kombinierten Benachteiligung bisher nicht gerecht.

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V/0007/2025 
Dies ändert sich mit der neuen Indexberechnung zum Schuljahr 2025/2026. Neben der personen-
scharfen Auswertung der sozialen Lage eröffnet die Indexerstellung in der datenschutzrechtlich abge-
sicherten und abgeschotteten Stati stikstelle auch die Möglichkeit, genau diese Situation explizit auf-
zunehmen. Durch Nutzung der Migrationsvorgeschichte1 anhand der Daten des Einwohnermeldere-
gisters ist die kombinierte Analyse von Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage ebenso 
erstellt worden. Die weitere Qualitätsprüfung hat eine sehr starke Aussagekraft bescheinigt, so dass 
die Auswertung in den Index mit einbezogen wurde. Die indexbasierte Verteilung bezieht damit zu-
künftig auch Migrationsvorgeschichte mit ein. Dies erlaubt zudem, landesfinanzierte Stellen für „Multi-
professioneller Teams Integration“ (MPT Integration) anteilig anzurechnen (s. auch 5.2). 
 
Die dritte Perspektive, die bereits in der Vergangenheit Eingang in die Berechnung des Index gefun-
den hat, ist die Betracht ung der individuellen Voraussetzungen, mit denen Kinder und Jugendliche in 
Schulen ankommen. Für den Primarbereich wurden dafür in der Vergangenheit Daten der Schulein-
gangsuntersuchung, zusammengefasst im sogenannten KI dS-Indikator (Kompetenz-Indikator der 
Schulanfänger*innen) genutzt. Der KIdS-Indikator steht allerdings seit 2020 nicht mehr zur Verfügung. 
Aus diesem Grund wurde in einer ämterübergreifenden Abstimmung unter Koordination des Amtes für 
Schule und Weiterbildung mit dem Gesundheits- und Veterinäramt, dem Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien und der abgeschotteten Statistikstelle im Stadtplanungsamt eine neue Auswahl von 
Items aus der Palette der Schuleingangsuntersuchung getroffen. Handlungsleitend für die Auswahl 
waren direkte, bildungsrelevante Zusammenhänge zwischen den erhobenen Items und den Bildungs-
chancen. 
 
Eine besondere Herausforderung bei den Daten der Schuleingangsuntersuchung lag darin, dass die 
Untersuchungen wegen der COVID-19-Pandemie nicht flächendeckend, sondern priorisiert durchge-
führt wurden und somit nicht alle Jahrgänge vollständig vorlagen. Die Qualität der vorliegenden Daten 
reichte nach Prüfung durch die abgeschottete Statistikdienststelle trotzdem aus , um belastbare und 
verwertbare Aussagen treffen zu können . Entscheidend war dafür, dass der Jahrgang 2023 wieder 
vollständig vorlag. Gleichzeitig wurde auch die Aussagekraft der einzelnen, ausgewählten Items 
überprüft. Nicht ausreichend aussagekräftige Items wurden dabei wieder ausgenommen. Insgesamt 
bestätigt das Ergebnis eine qualitativ verlässliche Aussage auch bei den unvollständigen Jahrgängen 
und auch eine belastbare Itemauswahl. Damit wurde ein Ersatz für den nicht mehr vorliegenden KIdS-
Wert erarbeitet. Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung gehen für den Pr imarbereich also 
wieder in die Berechnung des Index ein.  
 
Wie schon in der Vergangenheit werden bei den weiterführenden Schulen festgestellte Förderbedarfe 
(AO-SF) mit einberechnet.  
 
Damit setzt sich die Berechnung des Index zukünftig folgendermaßen zusammen:  
 
Für den Primarbereich  
 
 Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung 
 Sozioökonomischer Hintergrund 
 Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage 
 
Für den allgemeinbildenden Sekundarbereich I und II 
 
 Festgestellte Förderbedarfe (AO-SF)  
 Sozioökonomischer Hintergrund  
 Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage  
                                                 
1 Definition unter https://www.stadt -muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt -
muenster/61_stadtentwicklung/pdf/Definitionen.pdf , abrufbar über die Seite des Stadtplanungsamtes der Stadt 
Münster unter „Definition, Raumbezüge, Register.

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V/0007/2025 
Um eine subjektiv geprägte Gewichtung der einzelnen Elemente zu vermeiden, wurde zudem eine 
statistische Methode gewählt, um die einzelnen Elemente zu einem Gesamtindex zu  verbinden. Die 
konfirmatorische Faktorenanalyse ist eine statistische Methode, die in der Bildungsforschung, der 
Psychologie oder der Sozialwissenschaft eingesetzt wird, um theoretische Modelle datengestützt zu 
überprüfen oder die Validität von Messinstrumenten zu testen. Sie ist eine verbreitete Methode, um 
einzelne Elemente zu einem Index zusammenzufassen und wird entsprechend sowohl für den 
Schulsozialindex NRW wie auch für den Hamburger Sozialindex eingesetzt. 
  
Das Ergebnis ist ein Wert zwischen 0 im Minimum und 10,00 im Maximum und wird in den Anhängen 
1a bzw. 1b, 2 und 3 zusammen mit den Verteilungsergebnissen ausgewiesen. Grundschulen wie wei-
terführende Schulen wurden dabei separat berechnet und sind nicht schulformübergreifend vergleich-
bar. Der maximale Wert von 10,00 wird den  am stärksten belasteten Schulen im Primar bzw. Se-
kundarbereich zugewiesen, die Werte der anderen Schulen ergeben sich proportional zu der am 
stärksten belasteten Schule. Indizes sind aus diesem Grund relativ – also in der Gesamtschau der 
betrachteten Einheiten – und als Momentaufnahme zu werten. Auch weil sich der Aufb au des Index 
verändert hat, ist ein Vergleich zu vorherigen Jahren nicht möglich. Wegen des grundverschiedenen 
Vorgehens bietet sich auch ein Vergleich mit dem Schulsozialindex des Landes nicht an. Mit Blick auf 
den Anteil der Schüler*innen in schwierigen sozialen Lagen an den jeweils am stärksten belasteten 
Schulen im Primar-, wie im Sekundarbereich, hat sich die Belastung nicht erhöht.  
 
Um eine indexbasierte Verteilung sachgerecht und wirku ngsorientiert anzusetzen, muss auch das 
Verhältnis von Bedarf und Ressource betrachtet werden. Je mehr Ressourcen zu verteilen sind, desto 
breiter können diese auf die verschiedenen Bedarfe verteilt werden. Werden Ressourcen knapper, 
müssen auch Bedarfe priorisiert werden. 
 
Die indexbasierte Verteilung ist ein Instrument, das auch angesichts knapper werdender Ressourcen 
eine sachgerechte und bedarfsorientierte Priorisierung ermöglicht. Neben der datengestützten Per-
spektive unterstützen zudem Positionen aus der Bildungsforschung einen zielgerichteten Ressour-
ceneinsatz. Um Datensätze in der Statistik einfach und nachvollziehbar zu strukturieren und zu analy-
sieren, werden häufig Quartile2 genutzt.  
 
In der indexbasierten Darstellung der Schulen weist das untere  Quartil die 25% aller Grundschulen 
mit dem geringsten Belastungsgrad von abgerundet 2,00 und geringer aus. Diese Grenze wird als 
Grenze zwischen der bedarfsorientierten Ressourcensteuerung und der Basisausstattung gesetzt.  
 
Ausblick zur indexbasierten Ressourcensteuerung 
 
Neben dem sozioökonomischen Hintergrund, der Kombination aus sozialer Lage und Migrationsvor-
geschichte und den Voraussetzungen, mit denen Kinder und Jugendliche in Schulen ankommen, gibt 
es weitere Aspekte, die es zu betrachten lohnt, um den familiären Hintergrund der Schüler*innen 
abzubilden und damit einen Eindruck von ihren Bildungschancen zu bekommen. Zu nennen sind bei-
spielsweise das Bildungsniveau der Eltern oder der Familienstand. Der Status „Alleinerziehend“ geht 
mit einem Armutsrisiko einher. Die Annahme liegt nahe, dass dies auch Einfluss auf die Bildungs-
chancen nimmt. All diese Aspekte werden in der bildungswissenschaftlichen Studienlage  diskutiert. 
Zum Erarbeitungszeitpunkt lagen dazu allerdings keine nutzbaren Daten vor, noch wären sie mit  ei-
nem vertretbaren Aufwand erschließbar oder erhebbar gewesen.  
 
Zudem zeigt die Analyse der einbezogenen Daten, dass bereits durch drei Bestandteile  eine gute 
Qualität erreicht werden konnte. Da sich ein effizienter Index auch durch Datensparsamkeit auszeich-
net, wurde zu diesem Zeitpunkt auf den Einbezug weiterer Daten verzichtet.  
                                                 
2 Quartile kennzeichnen den Median im Datensatz, zeigen die Verteilung, ggf. die Unglei chmäßigkeit von Vertei -
lung auf und sind robust gegenüber Ausreißern. Sie sind dadurch ein verlässliches, einfaches und robustes 
Werkzeug der Statistik, der Analyse von Daten und der datenbasierten Steuerung, um mehrere verschiedene 
Datensätze oder Ergebni sse im Zeitverlauf zu vergleichen, Streuungen und Tendenzen abzulesen, Ausreißer 
zu identifizieren und in Gruppen zu strukturieren.

- 8 - 
V/0007/2025 
 
Perspektivisch könnte die Betrachtung um den Blick auf die Steuerung der Bildungslandschaft in 
Münster erweitert werden. Dies könnte Prozesse wie Übergänge, Schulwahlverhalten und –
orientierung, oder Phänomene wie Schulabsentismus oder Abschulungen beinhalten. Zudem ging mit 
der vorliegenden Neuverteilung bereits eine Betra chtung und Einbeziehung der landesfinanzierten 
Schulsozialarbeit einher. Mit Blick auf die Entwicklung und datenbasierte Steuerung greift auch dieser 
erste Schritt immer noch zu kurz. Neben der kommunal - wie auch landesfinanzierten Schulsozialar-
beit gibt es eine Reihe weiterer öffentlicher, wie auch zivilgesellschaftlicher Leistungen und Initiativen 
in und um Schule bzw. den angrenzenden Sozialräumen, die ebenfalls berücksichtigt werden müss-
ten, um Schulen auf systemischer Ebene zu betrachten und eine sachg erechte Steuerung weiterzu-
entwickeln.  
 
Ein dritter Aspekt ist die zielgerichtete Priorisierung von Bedarfen in der Ressourcensteuerung. 
Angesichts knapper werdender Ressourcen in angespannten Haushaltslagen gewinnt dies zuneh-
mend an Bedeutung. Angewendet auf die indexbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit wird dies 
deutlich in der Frage, ob neben einer bedarfsorientierten Verteilung auf Basis des Index auch eine 
Basisausstattung an allen Schulen möglich ist. Die zur Verfügung stehenden Vollzeitäquivalente wer-
den in zwei separaten Pools an Grund - wie auch weiterführende Schulen verteilt. Bei den 25 weiter-
führenden Schulen ist es möglich,  die zur Verfügung stehenden Ressourcen von 31 VZÄ priorisiert 
nach Bedarf (Index) und darüber hinaus noch als Basisauss tattung an alle weiterführenden Schulen 
zu verteilen, ohne dass maßgeblich Einbußen in der wirkungsorientierten Steuerung zu verzeichnen 
sind. Anders stellt sich die Situation bei den Grundschulen dar. Bei ungefähr gleicher Anzahl von 
30,75 Vollzeitäquivalenten muss diese Ressource auf eine annähernd doppelte Anzahl an Standor-
ten, nämlich 46 Schulen, verteilt werden. Dies nimmt entscheidenden Einfluss und schwächt die wir-
kungsorientierte Steuerung der Ressource erheblich.  
 
Diese Bilanz schlägt sich insbesondere im eigens berechneten Impact-Wert nieder, d.h. im Wert über 
den Einfluss des Index auf die Verteilung. Je höher dieser Wert, desto ausgeprägter ist der Einfluss 
des Index auf die Verteilung. Bei einer rein indexbasierten Verteilung bei den Grundschul en ohne 
Basisausstattung (Anlage 1a) bedeutet dies einen Impact von 100%, mit Basisausstattung lediglich 
25,20 %. Bei den weiterführenden Schulen kann in der aktuellen Form bei einem Wert von 59,68% 
von einer vertretbaren Verteilung im Verhältnis von bedar fsorientierter Ressourcensteuerung und 
Basisausstattung ausgegangen werden.  
 
Mit Blick auf eine Weiterentwicklung ist bei gleichbleibenden Ressourcen auch zu überlegen, ob nicht 
eine stärkere Verlagerung der Ressourcen aus dem weiterführenden Bereich in d en Grundschulbe-
reich sinnvoll wäre.  
 
 
4. Basisausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeit  
Mit der Einführung der indikatorenbasierten Verteilung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit 
im Jahr 2016 ist jede weiterführende Schule mit mindestens 0,50 VZÄ Schulsozialarbeit ausgestattet 
worden. Im Jahr 2022 wurde mit einem  Änderungsantrag zur Vorlage V/0160/2022 eine Ausstattung 
von Schulsozialarbeit an allen 46 Grundschulen in Münster beschlossen. Seitdem ist an jeder Grund-
schule mindestens 0,50 VZÄ etabliert.   
 
Bei der kommenden Neuverteilung stellt sich die Frage, ob damit eine Basisausstattung an Grund-
schulen etabliert werden soll. Bei 46 Grundschulen mit einer Basisausst attung von jeweils 0,50 VZÄ 
beträgt der Stellenanteil bereits 23 VZÄ. Bei einer Gesamtressource von 30,75 VZÄ im Grundschul-
bereich flössen somit lediglich 7,75 VZÄ an belastete Schulen. Ob die Schulsozialarbeit mit 7,75 VZÄ 
ihren wesentlichen Aufträgen, di e Verbesserung von individuellen Bildungschancen und Unterstüt-
zung bei sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträchtigung, gerecht werden kann, ist frag-
lich.

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V/0007/2025 
Mit dieser Vorlage werden zwei Verteilvarianten für Grundschulen dargestellt. In der A nlage 1a wird 
auf eine Basisausstattung verzichtet. Die Stellen werden alleine anhand des berechneten Indexwertes 
verteilt. Schulen mit einem Indexwert unterhalb von 2 werden dabei nicht berücksichtigt.  
 
Die Verwaltung schlägt im Grundschulbereich vor, die gesamten Personalressourcen ausschließlich 
indexbasiert zu verteilen (Anlage 1a). Durch eine rein indexbasierte Verteilung können belastete 
Grundschulen, an denen besondere Bedarfe erfasst und nachgewiesen wurden, gezielter mit 
Schulsozialarbeit unterstützt werden. Kommt es zudem zu weiteren Einschnitten in der Schulsozialar-
beit, würde sich der zu verteilende Stellenanteil für belastete Grundschulen noch einmal verringern. 
Daher erscheint eine indexbasierte Verteilung für Grundschulen zielführender. 
 
Für die weiterführenden Schulen, die Berufskollegs und die Förderschulen ist über die indexbasierte 
Verteilung hinaus aufgrund der ausreichenden Personalressourcen auch eine Basisverteilung mög-
lich. 
 
 
5. Sozialpädagogische Fachkräfte in Trägerschaft des Landes NRW  
Gemäß dem Beschluss zur Vorlage V/0217/2024/1 sollen bereits „vorhandene Landesstellen ausge-
wiesen und ggf. berücksichtigt werden. Wo möglich, wird ein Ausbau der Landesstellen forciert (Lan-
deserlasse „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit“, „Soziale Arbeit zur Integration 
durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“)“.  
 
5.1 Umgewandelte Lehrkraftstellen 
Zur Verstärkung der bereits bestehenden kommunalen Schulsozial arbeit ist es für Schulen 
seit Einführung des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 
23.01.2008 (s. BASS3 21-13 Nr. 6) möglich, eine Lehrkraftstelle für den Einsatz einer sozial-
pädagogischen Fachkraft umzuwandeln. Dabei hat die Schulsozialarbeit das Ziel, an der sozi-
alen und kulturellen Integration sowie an der individuellen Förderung der Schüler*innen mit-
zuwirken und individuellen und gesellschaftlichen Benachteiligungen durch besondere sozial-
pädagogische Maßnahmen entgegenzuwirken.  
Da die Schulen bewusst auf eine Lehrkraftstelle verzichten, kommt eine Umwandlung in der 
Regel nur für größere Schulsysteme in Frage, da die Unterrichtsversorgung weiterhin gewähr-
leistet werden muss. Eine Finanzierung aus sogenannten Überhangsstellen ist nicht möglich. 
Gemäß den Bestimmungen des genannten Runderlasses ist eine Anrechnung auf kommunale 
Schulsozialarbeit nicht möglich. 
 
In Münster haben sich folgende Schulen zur Umwandlung von Lehrkraftstellen entschieden: 
 
Hauptschule Coerde 
Hauptschule Hiltrup 
Hauptschule Wolbeck 
Waldschule Kinderhaus 
Geschwister-Scholl-Realschule 
PRIMUS-Schule 
Immanuel-Kant-Gymnasium 
Ratsgymnasium 
                                                 
3 Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW

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V/0007/2025 
Schillergymnasium 
Friedensreich-Hundertwasser-Schule 
Gesamtschule Münster-Mitte 
Mathilde-Anneke-Gesamtschule 
Adolph-Kolping-Berufskolleg 
Anne-Frank-Berufskolleg 
Ludwig-Erhard-Berufskolleg 
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 
 
5.2 Soziale Arbeit an Schulen zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte 
Schülerinnen und Schüler (Multiprofessionelle Teams) 
Mit Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 02.02.2016 und 
28.03.2017 (s. BASS 21-13 Nr. 9) wurden in Münster in den Jahren 2016 und 2018 insgesamt 
10 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte „Soziale Arbeit an Schulen zur Integration durch 
Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler “ eingerichtet. Die Fachkräfte unter-
stützen neu zugewanderte, und Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Lebenslagen, für 
eine schnellere und bestmögliche Integration ins deutsche Schulsystem. Der Einsatz erfolgt an 
Schulen mit einem hohen Anteil an zugewanderten Schülerinnen und Schülern in Abstimmung 
mit der unteren Schulaufsicht und dem Amt für Schule und Weiterbildung, dabei deckt eine 
Fachkraft mehrere Schulen ab. So sind in Münster a n 22 Schulen, neben dem städtischen 
Weiterbildungskolleg, sozialpädagogische Fachkräfte Schwerpunkt MPT Integration tätig. (s. 
Anlage 4) 
 
Aufgrund des Aufgabenzuschnittes ist das Tätigkeitsfeld der sozialpädagogischen Fachkräfte 
Schwerpunkt MPT Integration vergleichbar mit dem Tätigkeitsprofil der kommunal finanzierten 
Schulsozialarbeit. Gemäß dem politischen Änderungsantrag nach Vorlage V/0217/2024/1 
schlägt die Verwaltung die Berücksichtigung dieser Stellen zu einem Anteil von 50% vor.  
 
5.3 Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase 
Als weitere Profession arbeiten an fast allen münsterschen Grundschulen (s. Anlage 4) Sozi-
alpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase. Gemäß dem Runderlass des Ministe-
riums für Schule und Bildung vom  08.06.2018 (s. BASS 21-13) begleiten die sozialpädagogi-
schen Fachkräfte Kinder im letzten Kita -Jahr und Schüler*innen in der Schuleingangsphase. 
Ebenfalls begleiten sie den Unterricht mit dem Ziel der Unterstützung und Stabilisierung der 
Kinder. 
 
Die Verwaltung schlägt keine Anrechnung auf Stellen der kommunal finanzierten Schulsozial-
arbeit vor. 
 
5.4 Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen und weiter-
führenden Schulen 
Nach Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 05 .05.2021 sowie vom 
12.04.2022 (s. BASS 21-13 Nr. 11) unterstützen Fachkräfte aus anderen pädagogischen Be-
rufsgruppen (z.B. Schulsozialarbeitende oder auch Handwerksmeisterinnen und Handwerks-
meister) die Lehrkräfte bei der Erziehung, Unterrichtung und Berat ung der Schüler*innen. Im 
Bereich der Grundschulen sind die Fachkräfte häufig im Unterricht der Klassen 3 und 4 einge-
setzt, in den weiterführenden Schulen wirken sie darüber hinaus häufig bei der Begleitung von 
Praxisphasen mit. In Münster sind an 19 Schulen sozialpädagogische Fachkräfte im Gemein-
samen Lernen eingesetzt (s. Anlage 4).

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V/0007/2025 
 
Die Verwaltung schlägt keine Anrechnung auf Stellen der kommunal finanzierten Schulsozial-
arbeit vor. 
 
5.5 Startchancen-Programm 
Auf Grundlage des Schulsozialindex des Landes erhalten Grundschulen der Indexstufen 6 bis 
9 und weiterführende Schulen der Indexstufen 7 bis 9 durch das Startchancen-Programm bis 
zum Jahr 2034 zusätzliche Förderung und Unterstützung, um die Bildungs- und Chancenge-
rechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bil-
dungserfolg aufzubrechen. Ein Teil der Förderung ist die Unterstützung multiprofessioneller 
Teams durch  Lehr- oder weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen, insbesondere 
Schulsozialarbeitende. In Münster nehmen ab dem Schuljahr 2024/2025 die Gottfried -von-
Cappenberg-Schule, die Michaelschule und die Hauptschule Wolbeck teil. Zur Teilnahme am 
Startchancen-Programm wurden für das Sc huljahr 2025/2026 die Grundschule Kinderhaus-
West, die Melanchthonschule, die Norbertschule, die Eichendorffschule, die Hauptschule Co-
erde und die Albert-Schweitzer-Schule vom Land NRW eingeladen.  
 
Eine Anrechnung auf kommunale Leistungen wie kommunal finanzierte Schulsozialarbeit 
schließt das Förderprogramm aus. 
 
 
6. Indikatorenbasierte Verteilung der Förderinseln ab dem Schuljahr 2025/26  
Im Rahmen der Jugendhilfe werden seit 2011 in Münster sogenannte „Förderinseln“ eingerichtet. Die 
Förderinsel ist ein individuelles, heilpädagogisches Förderangebot für Grundschulkin der mit Unter-
stützungsbedarf an offenen und gebundenen Ganztagsschulen.  
 
Das Angebot der Förderinseln bildet eine wichtige Unterstützungs- und Vernetzungsleistung für Kin-
der und deren Eltern. Kinder mit entsprechendem Förderbedarf erhalten so eine gezielte heilpädago-
gische Förderung. Das Angebot der Förderinseln an Grundschulen hat sich in den letzten Jahren 
etabliert. Die Arbeit der Heilpädagogen und Heilpädagoginnen in den Förderinseln wird neben den 
Kindern und Eltern au ch von Lehrkräften und Erzieher innen und Erziehern des offenen Ganztags 
geschätzt. 
 
Der Personalbestand für die Förderinseln umfasst insgesamt 17,5 VZÄ.  
Mit der Vorlage V/0272/2021 ist an den zehn Grundschulen mit dem rechnerisch höchsten Unterstüt-
zungsbedarf die Erweiterung der Personal ressource auf 0,75 Vollzeitäquivalente beschlossen wor-
den. An weiteren 20 Grundschulen umfassen die dortigen Förderinseln 0,5 Vollzeitäquivalente. Somit 
wird an 30 Standorten mit erhöhtem Bedarf an heilpädagogischer Förderung eine Förderinsel umge-
setzt. 
 
Diese qualitative Neuausrichtung der Verteilung hat sich bewährt und der Einsatz von 0,75 VZÄ an 
den sozialbelasteten Grundschulen konnte die geplante Verzahnung von Vor- und Nachmittag erfül-
len. Schüler*innen der Schuleingangsphase, die einen höheren Unter stützungsbedarf zum Beginn 
ihrer Schulzeit vorwiesen, konnten frühzeitig stabilisiert und in ihrer Schülerro lle gefestigt wer den. 
Dadurch gelang es, insbesondere Kinder mit geringer Konzentrationsfähigkeit bzw. noch wenig aus-
gebildeter Anstrengungsbereitschaft zu entlasten, bevor sie in Überforderungssituationen gerieten 
und u.a. eskalierendes Verhalten oder Vermeidungsverhalten entwickelten. Die Integration in Schule 
und Ganztag wurde durch die Begleitung und heilpädagogische Förderung flankierend unterstützt. 
 
Die Neuverteilung der Förderinseln erfolgt unter Berücksichtigung der neuen Indikatoren und Kenn-
zahlen und in Anlehnung an die Verteilung der Schulsozialarbeit in Grundschulen. Diese neue Be-
rechnung führt zu geringfügigen Änderungen in der Verteilung, die im Anhang (siehe Anlage 3) dar-
gestellt werden.

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V/0007/2025 
7. Schulsozialarbeit an Förderschulen  
 
Derzeit gibt es in Münster zwei städtische Förderschulen, die Erich -Kästner-Schule und die Albert-
Schweitzer-Schule. Die Erich -Kästner-Schule wird aktuell von 102 und die Albert-Schweitzer-Schule 
von 153 Schülerinnen und Schülern  besucht. Beide Schulen verfügen insgesamt über 2,50 VZÄ 
kommunale Schulsozialarbeit, wobei sich 0,50 VZÄ an der Erich-Kästner-Schule und 2,00 VZÄ an der 
Albert-Schweitzer-Schule befinden. Diese S tellenanteile sind in der Vergangenheit, insbesondere 
nach Auflösung anderer Förderschulen, historisch gewachsen und nicht anhand der für Regelschulen 
entwickelten Indikatoren verteilt worden. 
 
Die Vorlage V/0106/2022 „Indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finanzierten Personals für 
Schulsozialarbeit für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 und Weiterentwicklung der Kommunalen 
Schulsozialarbeit“ wurde um einen Änderungsantrag ergänzt, mit dem Ziel, Förderschulen möglichst 
in die Systematik einer weitere ntwickelten, indikatorenbasierten Verteilung der Schulsozialarbeit ein-
zubinden. 
 
Eine Einbindung der Förderschulen in die Verteilsystematik der Regelschulen anhand vergleichbarer 
Indikatoren ist von der Verwaltung geprüft worden. Die Zusammensetzung der je weiligen Schü-
ler*innenschaft, sowie die Schulgröße von Regel - und Förderschulen unterscheiden sich zu stark 
voneinander. Ein Vergleich z.B. anhand des Indikators AO -SF-Verfahren (Ausbildungsordnung son-
derpädagogische Förderung), also die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit einer festgestellten 
Behinderung an einer Schule, ist nicht möglich. Denn dies ist bereits eine Grundvoraussetzung für die 
Aufnahme an einer Förderschule. Die Entwicklung einer eigenen Verteilsystematik ausschließlich für 
zwei Förderschulen wurde als nicht sinnvoll erachtet. Zudem sind beide Förderschulen aufgrund un-
terschiedlicher Schüler*innenschaften nicht miteinander zu vergleichen. Einen Unterschied bildet z.B. 
die Altersstruktur der Schulen. Die Erich-Kästner-Schule wird von Kindern der Jahrgangsstufen 1 bis 
4 besucht. Die Albert -Schweitzer-Schule überwiegend von Schülerinnen und Schülern der Jahr-
gangsstufen 5 bis 10. Nur wenige Kinder besuchen dort den Primarbereich. Weiter unterscheiden sich 
die Schulen durch ihre Förderschwerpun kte. Bei der Erich -Kästner-Schule handelt es sich um eine 
Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache. Die Albert -Schweitzer-Schule hat den Förderschwer-
punkt Lernen. Zudem liegt bei einer Anzahl von Schülerinnen und Schülern ein zweiter Förder-
schwerpunkt vor (emotionale und soziale Entwicklung). Gleichwohl wurde im Sinne einer größeren 
Transparenz der Anteil von Schülerinnen und Schülern in schwieriger sozialer Lage und von Schüle-
rinnen und Schülern mit Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage erho ben. Mit einem 
deutlichen Hinweis, dass die Systeme der Förderschulen weder untereinander noch mit den allge-
meinbildenden Schulen vergleichbar sind, sind die anteiligen Ergebnisse folgendermaßen einzuord-
nen:  
 
Die Erich-Kästner-Schule ist in beiden anteiligen Werten im Primarbereich am ehesten wie die Dreifal-
tigkeitsschule einzuordnen, die Albert -Schweitzer-Schule unter den weiterführenden Schulen am 
ehesten wie die Hauptschule Coerde.  
 
Daher wird die Beibehaltung der Personalressource für die beiden städtischen Förderschulen im Um-
fang von 2,50 VZÄ vorgeschlagen. Hierdurch kann auf die besonderen Bedarfe an Förderschulen 
reagiert werden. Die Beibehaltung der Personalressource sichert sowohl eine personelle als auch 
eine fachliche Kontinuität in der Schulsoz ialarbeit für Kinder, Jugendliche, Eltern und Schulen. Alle 
Stellenanteile der kommunalen Schulsozialarbeit an beiden Förderschulen werden vom SEHT Müns-
ter e.V. umgesetzt. Es wird deshalb vorgeschlagen, die individuelle Stellenverteilung an beiden För-
derschulen in gemeinsamen Gesprächen mit beiden Schulleitungen, dem SEHT Münster e.V. und der 
Verwaltung einvernehmlich abzustimmen.

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V/0007/2025 
8. Berufskollegs  
 
Die sechs städtischen Berufskollegs wurden erstmals im Jahr 2012 mit kommunal finanzierter 
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ausgestattet. Je zwei Schulen haben 
sich eine Stelle im Umfang von 0,50 VZÄ geteilt. Die Hauptaufgabe bestand zunächst in der Beratung 
zu und Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs - und Teilhabepaket. In Anbetracht der großen 
Schulsysteme, steigender Heterogenität der Schüler *innenschaft und weitere r Herausforderungen 
(Übergangsberatung, psychosoziale Beratung, Internationale Förderklassen u.a.) wurde durch die 
Umwidmung und Neueinrichtung von Stellen (vgl. V/0589/2016 sowie V/0559/2019) der Anteil der 
Schulsozialarbeit an den Berufskollegs auf 8,50 VZÄ erhöht.  
 
Die Stellenanteile an den Berufskollegs wurden im Dialog und Einvernehmen mit den Schulleitungen 
an den Schulen verteilt. So ergibt sich folgende Verteilung: 
 
Schule Stellenanteil in 
VZÄ 
Adolph-Kolping-Berufskolleg 2,00 
Anne-Frank-Berufskolleg 2,00 
Hansa-Berufskolleg 1,00 
Hans-Böckler-Berufskolleg 1,00 
Ludwig-Erhard-Berufskolleg 1,50 
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 1,00 
 
Mit Beschluss über die Vorlage V/0106/2022 erhielt die Verwaltung den Auftrag, die Einbeziehung der 
Berufskollegs und der Förderschulen in eine indexbasierte Verteilung zu prüfen. 
 
Im Schuljahr 2024/2025 werden 15.327 Schüler*innen an den städtischen Berufskollegs beschult. 
Dabei kommen die Schüler*innen aus Münster und aus weiten Teilen des Umlandes. Ein Sozialindi-
kator wie an den Grund - und weiterführenden Schulen kann aus diesem Grund nicht eigens für die 
Berufskollegs entwickelt werden, da für die Indexentwicklung nur Daten von Münsteraner Schülerin-
nen und Schüler abgefragt werden können.  
 
Ausgehend von der Grundannahme, dass berufliche Integration der Schlüssel für gesellschaftliche 
Teilhabe ist, benötigen besonders Schüler*innen ohne Abschluss, Jugendliche mit und ohne Behinde-
rung und / oder mit negativen schulischen Vorerfahrungen eine engmaschige individuelle Unterstüt-
zung und sind auf eine besondere Lernumgebung angewiesen. Ein hoher Unterstützungsbedarf be-
steht demnach vor allem in den Klassen der beruflichen Grundbildung (Ausbildungsvorbereitung, IFK4 
und FFM5) und in den einjährigen Berufsfachschulklassen. Die Schüler*innen müssen für den erfolg-
reichen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zunächst realistische Zukunftsperspektiven entwickeln 
sowie ihre Schlüsselkompetenzen erweitern. Neben gestiegenen gesellschaftlichen Herausforderun-
gen sind die Schüleri*nnen vielfach mit eigenen Belastungen befasst und benötigen dafür eine konti-
nuierliche sozialpädagogische Begleitung. 
 
Die Verwaltung schlägt bei dem gleichbleibenden Stellenpool von 8,50 VZÄ die Beibehaltung der ak-
tuellen Stellenverteilung vor.  
 
 
 
                                                 
4 Internationale Förderklasse 
5 Fit für Mehr – Schülerinnen und Sc hüler werden auf den Besuch einer IFK vorbereitet

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V/0007/2025 
9. Umsetzung der Verteilung  
Als Mindeststandard für den grundsätzlichen Einsatz von Schulsozialarbeit an einem Schulstandort 
wurde bereits durch frühere Ratsbeschlüsse (vgl. V/0204/2018/1) eine Ressource im Umfang von 
0,50 VZÄ festgelegt.  
 
Der Einsatz v on mindestens 0,50 VZÄ an einem Schulstandort ist aus mehreren Gründen sinnvoll. 
Schulsozialarbeit lebt von Vertrauen und stabilen Beziehungen, die durch eine hohe Präsenz, Ver-
lässlichkeit und Kontinuität geschaffen werden kann. Eine ausreichende Stellenka pazität ermöglicht 
eine präventive und nachhaltige Arbeit der Schulsozialarbeitenden sowie eine intensivere Begleitung 
von Schülerinnen und Schülern.   
 
Gemäß dem Verteilvorschlag für Grundschulen (Anlage 1a) löst ein Indexwert ab 2 eine Ressource 
Schulsozialarbeit von 0,50 VZÄ aus. Bei den weiterführenden Schulen erhalten alle Schulen mindes-
tens 0,50 VZÄ. In beiden Schulformen werden zusätzliche Stellenanteile, über den Grundbedarf hin-
aus, in Schritten von 0,25 VZÄ an Schulen verteilt.  
 
Die Umsetzung der Verteilung erfolgt in einem transparenten und dialogischen Verfahren mit den 
Mitarbeitenden, den Schulleitungen und den Trägern der freien Jugendhilfe. Dort, wo es möglich ist, 
soll die personelle Kontinuität beibehalten werden. Durch die Neuverteilung von  Anteil in Höhe von 
0,25 VZÄ ist bei Beibehaltung des grundsätzlichen Stellenpools eine Verschiebung der Trägeranteile 
vom Grundschulbereich in den weiterführenden Bereich sowie umgekehrt möglich. Um Veränderun-
gen Rechnung zu tragen, erfolgen die Bewilligu ngen in der Trägerförderung für das Schuljahr 
2024/2025 zunächst bis zum 31.07.2025. 
 
 
10. Koordinierungsfunktion  
 
Die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit der Stadt Münster wird in gemeinsamer Verantwortung 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sowie des Amtes für Schule und Weiterbildung um-
gesetzt. Was lange eine historisch gewachsene Aufteilung war, ist seit Anfang 2024 eine bewusste, 
aus der Aufgabe heraus begründete Entscheidung, nachdem die organisatorische Zuordnung in den 
vergangenen Jahren dezernatsintern intensiv, langwierig und kontrovers diskutiert wurde.  
 
Seit dieser neu begründeten Ausrichtung Anfang 2024 arbeiten beide Ämter an der sukzessiven 
Standardisierung der Leistung, der effektiven Ausrichtung und qualitativen Weiterentwicklung  der 
kommunal finanzierten Schulsozialarbeit. Im Vordergrund steht dabei das Ziel, soziale Benachteili-
gungen oder individuelle Beeinträchtigungen auszugleichen, die Bildungsgerechtigkeit zu verbessern 
und die individuellen Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen.   
 
Schulsozialarbeit agiert an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfebedarfen und der Unterstützung 
gelingender Bildungsbiografien. Nur so können die komplexen und sich stetig verändernden Bedarfe 
von Schülerinnen und Schülern adressiert werden.  
 
Erst durch die Kombination der unterschiedlichen Ausrichtungen, Arbeitsweisen, Strukturen und 
Netzwerke der beiden Ämter mit dem intervenierenden Ansatz der Jugendhilfe und dem präventiven 
Fokus des Amtes für Schule und Weiterbildung ergibt sich ein Leistungsspektrum, das Angebote von 
der Bewältigung individueller Krisen und Problemlagen bis hin zur Begleitung erfolgreicher Bildungs-
biografien abbildet. Es versetzt Schulsozialarbeit als Profession in die Lage, gleichzeitig im „System 
Schule“ mitzuwirken und auf individueller Ebene für Kinder und Jugendliche eine Anlaufstelle außer-
halb schulischer Kontexte zu eröffnen.  
 
Durch die enge Kooperation in der Leistung entstehen langfristige Unterstützungsstrukturen darüber 
hinaus, um an zentrale Problemlagen und Herausforderungen anzudocken. Ein Beispiel dafür ist das

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V/0007/2025 
Gesamtkonzept Schulabsentismus V/0798/2022, das Angebote und Leistungen der beiden Ämter bei 
Schulverweigerung aufeinander abstimmt.  
 
Beide Ämter sind mit weiteren Querschnittsaufgaben in Schulen verortet. Durch  die Anbindung der 
Schulsozialarbeit an beide Ämter ist es möglich, diese Angebote für Schüler*innen bedarfsgerecht 
einzurichten und weiterzuentwickeln sowie die eigenen Angebote darauf abzustimmen. 
 
Als Teil der Koordinierungsfunktion haben die Verantwortlichen beider Ämter die Aufgabe, die Profil-
schärfung der Schulsozialarbeit weiterzuentwickeln sowie den Qualitätsentwicklungsprozess umzu-
setzen und fortzuführen. Hierfür werden z.B. die Formate des Qualitätszirkels mit den Trägern der 
freien Jugendhilfe fortgeführt, um gemeinsam Themenfelder der Schulsozialarbeit zu bearbeiten. 
 
Für eine Bündelung der Schulsozialarbeit wurden bereits innerhalb des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien die Aufgaben aus zwei Fachstellen in eine neue Fachstelle Schulsozialarbeit verlagert.  
 
 
11. Ausblick 
Durch wesentliche Anstrengungen aller Verantwortlicher konnten sowohl Schulsozialarbeit als auch 
Förderinseln in Münster in den vergangenen Jahren trotz finanzieller Gesamtbelastungen stark aus-
gebaut werden. Angesichts gesell schaftlicher Herausforderungen ist dies ein deutlicher Gewinn für 
Schüler*innen, Eltern und Schulen. Die kommunale Schulsozialarbeit und die Förderinseln leisten 
dabei einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung von individuellen Bildungschancen sowie einer För-
derung von gesellschaftlicher Teilhabe und Integration. Die zukünftige Sicherung der vorhandenen 
Angebote hängt maßgeblich von der Entwicklung der städtischen Finanzen und weiterer politischer 
Entscheidungen ab. Darüber hinaus werden auch Entscheidungen des Landes zur Schulsozialarbeit 
Auswirkungen auf die kommunale Schulsozialarbeit haben. Die Landesfinanzierung von kommunalen 
Stellen läuft im Juli 2025 aus. Entscheidungen über Details der künftigen Förderung werden in den 
nächsten Monaten erwartet. Hier kommt es möglicherweise zu Verschiebungen unter den einzelnen 
Zuwendungsempfängern in NRW.  
 
Sollten sich in den kommenden Jahren die zur Verfügung stehenden Ressourcen (ob kommunal oder 
Landeszuschüsse) verringern, werden Anpassungen ggf. auch innerhalb des dreijährigen Vertei-
lungszyklus erforderlich. Das vorliegende Indikatorenmodell lässt nachträgliche Veränderungen an-
hand der erhobenen Daten zu. Z.B. würde bei einer veränderten Zuwendung von Landesmitteln die 
Basisausstattung mit Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen überprüft werden. 
 
Angesichts bestehender Unsicherheiten hinsichtlich der Landesförderung, ebenso aber mit Blick auf 
die städtische Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, zwar grundsätzlich bei dem dreijährigen 
Turnus zu verbleiben, jedoch bei Veränderungen in der Finanzierung dem Rat im Frühjahr 2026 eine 
Vorlage über eine Anpassung der Schulsozialarbeit auf der Basis der mit dieser Vorlage getroffenen 
Festlegungen vorzulegen. 
 
Im Herbst 2027 erfolgt eine grundsätzliche Neuberechnung der Indikatoren. Darauf folgt im Frühjahr 
2028 eine Neuverteilung der kommunalen Ressourcen, die ab dem 01.08.2028 umgesetzt werden 
soll.     
 
 
I. V. 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

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V/0007/2025 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1a  Ergebnis der Neuberechnung der Schulsozialarbeit an Grundschulen 
Anlage 1b  Ergebnis der Neuberechnung der Schulsozialarbeit an Grundschulen - Alternativvor-
schlag 
Anlage 2  Ergebnis der Neuberechnung der Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen 
Anlage 3  Ergebnis der Neuberechnung für die Förderinseln 
Anlage 4 Übersicht der Sozialpädagogischen Fachkräfte in Trägerschaft des Landes NRW

Beratungsverlauf (6)

06.05.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.05.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.05.2025 Integrationsrat
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2025 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.05.2025 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hansaplatz 2
  • Loevelingloh 98
  • Kinderhaus 63
  • Gut Insel 32
  • Pluggendorf 3
  • Düesberg 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0007/2025
Typ
Vorlagen
Datum
14.01.2025
Erstellt
08.01.2025 18:27