V/0007/2025
Indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit und der Förderinseln für die Schuljahre 2025/2026 ff.
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Anlage 3
2409 Zeichen
Anlage 3 Förderinseln an Grundschulen – Verteilung Schuljahr 2025/2026: 17,50 VZÄ Schule Stadtbezirk Index Ist-Personal Soll-Personal Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii 1,08 0 0 Annette-v.-D.-H.-Schule Angelm. 86 Angelmodde 2,98 0,50 0,50 Annette-v.-D.-H.-Schule Nienberge 58 Nienberge 2,88 0 0,50 Astrid-Lindgren-Schule-Gelmer 76 Gelmer 2,08 0 0 Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 2,02 0 0 Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 3,74 0,50 0,50 Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 3,59 0 0,50 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 2,03 0,50 0 Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 4,09 0,50 0,50 Eichendorffschule Angelmodde 86 Angelmodde 5,10 0,75 0,75 Gottfried-v.-Cappenberg-Schule 34 Düesberg 3,59 0,50 0,50 Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 4,17 0,75 0,75 Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 6,45 0,75 0,75 Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren 1,41 0 0 Grundschule Sprakel 68 Sprakel 1,81 0,50 0 Grundschule Wolbeck-Nord 87 Wolbeck 2,11 0 0 Hermannschule 33 Schützenhof 4,45 0,50 0,75 Idaschule 82 Gremmendorf 3,07 0,50 0,50 Johannisschule 22 Josef 1,69 0 0 Kardinal-van-Galen-Schule 77 Handorf 2,20 0 0,50 Kreuzschule 27 Kreuz 1,87 0 0 Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 2,46 0,50 0,50 Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 3,27 0,50 0,50 Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 3,29 0,50 0,50 Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 1,60 0 0 Marienschule Roxel 57 Roxel 3,63 0,50 0,50 Martinischule 15 Martini 3,56 0 0,50 Martin-Luther-Schule 27 Kreuz 1,81 0 0 Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 32 Geist 4,53 0,50 0,75 Matthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf 3,16 0,50 0,50 Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0,94 0 0 Melanchthonschule 61 Coerde 10,0 0,75 0,75 Michaelschule 51 Gievenbeck 4,09 0,75 0,50 Mosaikschule 51 Gievenbeck 4,13 0,75 0,75 Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 2,12 0,50 0 Norbertschule 61 Coerde 6,32 0,75 0,75 Overbergschule 24 Hansaplatz 2,60 0,50 0,50 Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 3,72 0,50 0,50 Paul-Schneider-Schule 62 Kinderhaus-Ost 4,61 0,75 0,75 Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 2,56 0,50 0,50 Pleisterschule 71 Mauritz-Ost 0,83 0 0 Pötterhoekschule 45 Mauritz-Mitte 2,04 0,50 0 PRIMUS Schule (1-4) 91 Berg Fidel 7,67 0,75 0,75 Theresienschule 52 Sentrup 1,49 0 0 Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 3,23 0,50 0,50 Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 3,58 0,75 0,50 Gesamtsumme 17,50 17,50
Anlage 1a
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Anlage 1a Schulsozialarbeit an Grundschulen – Verteilung ohne Basisausstattung, Impact 100%, Schuljahr 2025/2026: 30,75 VZÄ Schule Stadtbezirk Index Ist-Personal Soll-Personal Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii 1,08 0,50 0 Annette-v.-D.-H.-Schule Angelm. 86 Angelmodde 2,98 0,50 0,75 Annette-v.-D.-H.-Schule Nienberge 58 Nienberge 2,88 0,50 0,75 Astrid-Lindgren-Schule-Gelmer 76 Gelmer 2,08 0,50 0,50 Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 2,02 0,50 0,50 Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 3,74 0,75 0,75 Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 3,59 0,50 0,75 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 2,03 0,50 0,50 Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 4,09 0,50 1,00 Eichendorffschule Angelmodde 86 Angelmodde 5,10 1,50 1,50 Gottfried-v.-Cappenberg-Schule 34 Düesberg 3,59 0,50 0,75 Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 4,17 1,00 1,00 Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 6,45 1,50 1,75 Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren 1,41 0,50 0 Grundschule Sprakel 68 Sprakel 1,81 0,50 0 Grundschule Wolbeck-Nord 87 Wolbeck 2,11 0,50 0,50 Hermannschule 33 Schützenhof 4,45 0,75 1,00 Idaschule 82 Gremmendorf 3,07 0,50 0,75 Johannisschule 22 Josef 1,69 0,50 0 Kardinal-van-Galen-Schule 77 Handorf 2,20 0,50 0,50 Kreuzschule 27 Kreuz 1,87 0,50 0 Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 2,46 0,50 0,50 Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 3,27 0,50 0,75 Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 3,29 0,50 0,75 Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 1,60 0,50 0 Marienschule Roxel 57 Roxel 3,63 0,50 0,50 Martinischule 15 Martini 3,56 0,50 0,75 Martin-Luther-Schule 27 Kreuz 1,81 0,50 0 Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 32 Geist 4,53 1,00 0,75 Matthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf 3,16 0,75 0,75 Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0,94 0,50 0 Melanchthonschule 61 Coerde 10,0 1,50 2,00 Michaelschule 51 Gievenbeck 4,09 1,50 0,75 Mosaikschule 51 Gievenbeck 4,13 0,50 1,00 Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 2,12 0,50 0,50 Norbertschule 61 Coerde 6,32 1,50 1,75 Overbergschule 24 Hansaplatz 2,60 0,50 0,50 Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 3,72 0,50 0,75 Paul-Schneider-Schule 62 Kinderhaus-Ost 4,61 0,75 1,25 Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 2,56 0,50 0,50 Pleisterschule 71 Mauritz-Ost 0,83 0,50 0 Pötterhoekschule 45 Mauritz-Mitte 2,04 0,50 0,50 PRIMUS Schule (1-4) 91 Berg Fidel 7,67 0,75 2,00 Theresienschule 52 Sentrup 1,49 0,50 0 Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 3,23 0,75 0,50 Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 3,58 0,75 0,75 Gesamtsumme 30,75 30,75
Anlage 4
4987 Zeichen
Anlage 4 Übersicht der Sozialpädagogischen Fachkräfte in Trägerschaft des Landes NRW an Grundschulen Schule Stadtbezirk Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase IST (SOLL) in VZÄ (Stand: 10/2024) MPT Gemeinsames Lernen IST in VZÄ (Stand: 04/2023) MPT Integration IST in VZÄ (Stand: 01/2025) Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii --- --- --- Annette-v.-D.-H.-Schule Angelm. 86 Angelmodde 1,00 (1,00) --- --- Annette-v.-D.-H.-Schule Nienberge 58 Nienberge 0,64 (1,00) --- --- Astrid-Lindgren-Schule-Gelmer 76 Gelmer 0,68 (0,50) --- --- Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 0,50 (0,50) --- --- Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte --- --- --- Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 1,00 (1,00) --- --- Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 0,57 (0,50) --- --- Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 1,03 (1,00) --- --- Eichendorffschule Angelmodde 86 Angelmodde 1,43 (1,50) 1,00 --- Gottfried-v.-Cappenberg-Schule 34 Düesberg 1,00 (1,00) --- 0,25 Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 1,00 (0,50) --- --- Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 2,00 (1,50) 1,00 --- Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren --- --- --- Grundschule Sprakel 68 Sprakel 0,61 (0,50) --- --- Grundschule Wolbeck-Nord 87 Wolbeck 0,50 (1,00) --- --- Hermannschule 33 Schützenhof 0,50 (0,50) --- 0,25 Idaschule 82 Gremmendorf 1,00 (1,00) --- --- Johannisschule 22 Josef 0,50 (0,50) --- 0,25 Kardinal-van-Galen-Schule 77 Handorf 0,50 (0,50) --- --- Kreuzschule 27 Kreuz --- --- 0,50 Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 0,60 (1,00) --- --- Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 0,68 (1,00) --- --- Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 0,90 (0,50) --- --- Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 0,50 (0,50) --- --- Marienschule Roxel 57 Roxel 1,00 (1,00) --- 0,50 Martinischule 15 Martini 1,00 (0,50) --- 0,10 Martin-Luther-Schule 27 Kreuz --- --- --- Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 32 Geist 0,64 (1,00) --- 0,50 Matthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf 1,00 (0,50) --- --- Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0,64 (1,00) --- --- Melanchthonschule 61 Coerde 1,57 (1,50) 1,00 --- Michaelschule 51 Gievenbeck 1,00 (1,00) --- 0,50 Mosaikschule 51 Gievenbeck 0,79 (1,00) --- --- Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 1,00 (1,00) --- 0,25 Norbertschule 61 Coerde 1,50 (1,50) 1,00 Overbergschule 24 Hansaplatz 0,61 (0,50) --- 0,25 Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 0,50 (0,50) --- --- Paul-Schneider-Schule 62 Kinderhaus-Ost 0,64 (1,00) --- --- Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 1,00 (1,00) 1,00 --- Pleisterschule 71 Mauritz-Ost --- --- --- Pötterhoekschule 45 Mauritz-Mitte 1,00 (0,50) --- --- PRIMUS Schule (1-4) 91 Berg Fidel --- --- --- Theresienschule 52 Sentrup --- --- --- Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 1,14 (1,50) --- 0,25 Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 1,00 (1,00) --- --- Anlage 4 Übersicht der Sozialpädagogischen Fachkräfte in Trägerschaft des Landes NRW an weiterführenden Schulen Schule Stadtbezirk MTP Gemeinsames Lernen SOLL* in VZÄ (Stand: 12/2024) MPT Integration IST in VZÄ (Stand: 01/2025) Annette-v.-D.-H.-Gymnasium 11 Aegidii --- --- Erich-Klausener-Realschule 21 Pluggendorf --- --- Erna-de-Vries-Realschule 34 Düesberg 1,00 0,65 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 51 Gievenbeck 1,00 --- Friedensreich-Hundertwasser-Schule* 57 Roxel --- 0,50 Gesamtschule Münster-Mitte 12 Überwasser 3,00 --- Gesamtschule Münster-West 57 Roxel --- --- Geschwister-Scholl-Gymnasium 63 Kinderhaus-West 1,00 0,25 Geschwister-Scholl-Realschule 63 Kinderhaus-West 2,00 0,40 Gymnasium Paulinum 29 Schloss --- --- Gymnasium Wolbeck 87 Wolbeck --- 0,25 Hauptschule Coerde 61 Coerde 2,00 0,75 Hauptschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 2,00 0,40 Hauptschule Wolbeck 87 Wolbeck 1,00 0,50 Immanuel-Kant-Gymnasium 96 Hiltrup-Mitte --- 0,13 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 61 Coerde --- --- Johannes-Gutenberg-Realschule 96 Hiltrup-Mitte 2,00 0,28 Mathilde-Anneke-Gesamtschule 44 Herz-Jesu 2,00 --- Pascal-Gymnasium 47 Uppenberg --- --- PRIMUS Schule Münster (Sek.I) 32 Geist 1,00 --- Ratsgymnasium 26 Schlachthof --- --- Realschule im Kreuzviertel 27 Kreuz 3,00 --- Realschule Wolbeck 87 Wolbeck 1,00 --- Schillergymnasium 27 Kreuz 1,00 --- Waldschule Kinderhaus 63 Kinderhaus-West --- 0,60 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 32 Geist --- --- * Die tatsächliche Stellenbesetzung (IST) kann davon abweichen. Anlage 4 Übersicht der Sozialpädagogischen Fachkräfte Umwandlung von Lehrkraftstellen In Münster haben sich folgende Schulen zur Umwandlung von Lehrkraftstellen entschieden: Hauptschule Coerde Hauptschule Hiltrup Hauptschule Wolbeck Waldschule Kinderhaus Geschwister-Scholl-Realschule PRIMUS-Schule Immanuel-Kant-Gymnasium Ratsgymnasium Schillergymnasium Friedensreich-Hundertwasser-Schule Gesamtschule Münster-Mitte Mathilde-Anneke-Gesamtschule Adolph-Kolping-Berufskolleg Anne-Frank-Berufskolleg Ludwig-Erhard-Berufskolleg Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg
Anlage 1b
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Anlage 1b Schulsozialarbeit an Grundschulen – Verteilung mit Basisausstattung, Impact 25,20%, Schuljahr 2025/2026: 30,75 VZÄ Schule Stadtbezirk Index Ist-Personal Soll-Personal Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii 1,08 0,50 0,50 Annette-v.-D.-H.-Schule Angelm. 86 Angelmodde 2,98 0,50 0,75 Annette-v.-D.-H.-Schule Nienberge 58 Nienberge 2,88 0,50 0,75 Astrid-Lindgren-Schule-Gelmer 76 Gelmer 2,08 0,50 0,50 Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 2,02 0,50 0,50 Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 3,74 0,75 0,75 Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 3,59 0,50 0,75 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 2,03 0,50 0,50 Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 4,09 0,50 0,75 Eichendorffschule Angelmodde 86 Angelmodde 5,10 1,50 1,00 Gottfried-v.-Cappenberg-Schule 34 Düesberg 3,59 0,50 0,50 Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 4,17 1,00 0,75 Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 6,45 1,50 1,00 Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren 1,41 0,50 0,50 Grundschule Sprakel 68 Sprakel 1,81 0,50 0,50 Grundschule Wolbeck-Nord 87 Wolbeck 2,11 0,50 0,50 Hermannschule 33 Schützenhof 4,45 0,75 0,75 Idaschule 82 Gremmendorf 3,07 0,50 0,75 Johannisschule 22 Josef 1,69 0,50 0,50 Kardinal-van-Galen-Schule 77 Handorf 2,20 0,50 0,75 Kreuzschule 27 Kreuz 1,87 0,50 0,50 Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 2,46 0,50 0,75 Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 3,27 0,50 0,75 Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 3,29 0,50 0,75 Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 1,60 0,50 0,50 Marienschule Roxel 57 Roxel 3,63 0,50 0,50 Martinischule 15 Martini 3,56 0,50 0,75 Martin-Luther-Schule 27 Kreuz 1,81 0,50 0,50 Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 32 Geist 4,53 1,00 0,50 Matthias-Claudius-Schule Handorf 77 Handorf 3,16 0,75 0,75 Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0,94 0,50 0,50 Melanchthonschule 61 Coerde 10,0 1,50 1,25 Michaelschule 51 Gievenbeck 4,09 1,50 0,50 Mosaikschule 51 Gievenbeck 4,13 0,50 0,75 Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 2,12 0,50 0,50 Norbertschule 61 Coerde 6,32 1,50 1,00 Overbergschule 24 Hansaplatz 2,60 0,50 0,50 Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 3,72 0,50 0,75 Paul-Schneider-Schule 62 Kinderhaus-Ost 4,61 0,75 0,75 Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 2,56 0,50 0,75 Pleisterschule 71 Mauritz-Ost 0,83 0,50 0,50 Pötterhoekschule 45 Mauritz-Mitte 2,04 0,50 0,50 PRIMUS Schule (1-4) 91 Berg Fidel 7,67 0,75 1,25 Theresienschule 52 Sentrup 1,49 0,50 0,50 Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 3,23 0,75 0,50 Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 3,58 0,75 0,75 Gesamtsumme 30,75 30,75
Anlage 2
1755 Zeichen
Anlage 2 Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen – Verteilung mit Basisausstattung, Impact 59,68%, Schuljahr 2025/2026: 31 VZÄ Schule Stadtbezirk Index Ist-Personal Soll-Personal Annette-v.-D.-H.-Gymnasium 11 Aegidii 0,78 0,50 0,50 Erich-Klausener-Realschule 21 Pluggendorf 3,23 0,50 1,25 Erna-de-Vries-Realschule 34 Düesberg 7,82 2,00 2,00 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 51 Gievenbeck 1,73 0,50 0,50 Friedensreich-Hundertwasser-Schule* 57 Roxel 9,76 1,50 0 Gesamtschule Münster-Mitte 12 Überwasser 2,41 1,00 1,00 Gesamtschule Münster-West 57 Roxel 3,46 0,50 1,25 Geschwister-Scholl-Gymnasium 63 Kinderhaus-West 2,62 0,75 1,00 Geschwister-Scholl-Realschule 63 Kinderhaus-West 6,59 2,00 1,75 Gymnasium Paulinum 29 Schloss 1,32 0,50 0,50 Gymnasium Wolbeck 87 Wolbeck 1,23 0,50 0,50 Hauptschule Coerde 61 Coerde 9,60 2,50 2,25 Hauptschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 9,13 2,50 2,50 Hauptschule Wolbeck 87 Wolbeck 10,0 2,50 2,50 Immanuel-Kant-Gymnasium 96 Hiltrup-Mitte 1,15 0,50 0,50 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 61 Coerde 2,74 0,50 1,00 Johannes-Gutenberg-Realschule 96 Hiltrup-Mitte 5,54 1,75 1,50 Mathilde-Anneke-Gesamtschule 44 Herz-Jesu 1,78 1,00 0,50 Pascal-Gymnasium 47 Uppenberg 1,48 0,50 0,50 PRIMUS Schule Münster (Sek.I) 32 Geist 8,23 2,25 2,50 Ratsgymnasium 26 Schlachthof 1,11 0,50 0,50 Realschule im Kreuzviertel 27 Kreuz 6,69 1,75 2,00 Realschule Wolbeck 87 Wolbeck 4,57 1,00 1,50 Schillergymnasium 27 Kreuz 1,32 0,50 0,50 Waldschule Kinderhaus 63 Kinderhaus-West 8,10 2,50 2,00 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 32 Geist 0,91 0,50 0,50 Gesamtsumme 31 31 * Die Friedensreich-Hundertwasser-Schule läuft mit dem Schuljahr 2024/2025 aus. Die Stellen der Schulsozialarbeit gehen in den Gesamtpool zur Verteilung ein.
Anlage A
2954 Zeichen
Anlage A zur V/0007/2025 Kurzüberblick Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die steuerbare Ressource der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit und der Förderinseln indikatorenbasiert verteilt. Zum Schuljahr 2025/2026 er- folgt die nächste Verteilung für drei Schuljahre. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwi- ckeln. Teilziele: 1. Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration einer jeden Schülerin / eines jeden Schülers so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen aus- zugleichen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiografien zu eröffnen. 2. Begrenzte Personalressourcen sollen bedarfsorientiert und nachvollziehbar eingesetzt werden. 3. Doppelstrukturen in der Aufgabenwahrnehmung von Schulsozialarbeit sollen vermieden werden. Finanzierung Produktgruppe: 0301 0603 1601 Leistungen für Schulen Förderung von benachteiligten jungen Menschen Allgemeine Finanzwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlagen: Hergeleitet wird die Schulsozialarbeit aus dem Schulgesetz NRW: § 5 (Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschuli- schen Partnern), § 9 (Ganztagsschule, Ergänzende Angebote), § 80 (Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit der Jugendhilfeplanung) aus dem SGB VIII: § 11 (Schulbezogene Jugendarbeit), § 13 (Jugendsozialarbeit), § 13a (Schulsozialarbeit) § 81 (Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentli- chen Einrichtungen. Entsprechungen finden sich in den §§ 3 - 14 Kinder- und Jugendför- dergesetz NRW. Ratsbeschlüsse: V/0734/2015, V/0747/2016/1, V/0204/2018, V/0092/2020, V/0272/2021, V/0106/2022, V/0217/2024/1 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleich- stellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Berechnung des Index und die daraus resultierte Verteilung der Schulsozialarbeit und der Förderinseln greifen das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe an Bildung im Sinne der Ziele kommunaler Steuerung (V/0556/2023), hier des Handlungsfeldes „soziale Teilhabe und Anti- diskriminierung“, auf, indem bezugnehmend auf den aktuellen Stand der Bildungsforschung Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage explizit Be- achtung finden.
Beschlussvorlage
51568 Zeichen
V/0007/2025
V/0007/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit und der
Förderinseln für die Schuljahre 2025/2026 ff.
Beratungsfolge
04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
18.02.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
19.02.2025 Integrationsrat Anhörung
26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung
26.02.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finan-
zierten Personals der Schulsozialarbeit an den Grund- und weiterführenden Schulen für die
Schuljahre 2025/2026 ff. in der anliegenden Fassung (Anlage 1a und 2).
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Verteilung der Förderinseln für die Schuljahre
2025/2026 ff. in der anliegenden Fassung (Anlage 3).
3. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die Bedarfsbemessung und Neuverteilung der
kommunal steuerbaren Personalressourcen für die Schulsozialarbeit und Förderinseln ab dem
Schuljahr 2025/2026 in einem dreijährigen Turnus erfolgt. Änderungen der Gesamtfinanzie-
rung bleiben vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zur Stabilisierung der Haushaltslage vor-
behalten.
Amt für Schule und
Weiterbildung
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
30.01.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Winkler
Telefon: 492-4060
WinklerC@stadt-
muenster.de
Herr Paschert
Telefon: 492-5890
Paschert@stadt-
muenster.de
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V/0007/2025
4. Der Rat der Stadt Münter nimmt die vorhandenen Landesstellen der Schulsozialarbeit an städ-
tischen Schulen zur Kenntnis (Anlage 4).
5. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die personelle Ausstattung von Berufs-
kollegs und Förderschulen mit kommunaler Schulsozialarbeit nicht in die indikatorenbasierte
Verteilungssystematik einbezogen wurde, die für die Grund- und weiterführenden Schulen
entwickelt ist, die kommunal finanzierten Stellen für Förderschulen und Berufskollegs vielmehr
unter besonderer Betrachtung dieser Schulen verteilt werden.
6. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Richtlinie des Ministeriums für Schule
und Bildung NRW über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen vom
22.09.2021 mit Ablauf des 31.07.2025 außer Kraft tritt. Sollte sich daraus oder aus anderen
Gründen der Finanzstabilität eine Verringerung der Finanzierung der Schulsozialarbeit aus
Landesmitteln für die Stadt Münster ergeben, wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat im
Frühjahr 2026 eine Vorlage über eine Anpassung der Schulsozialarbeit auf der Basis der mit
dieser Vorlage getroffenen Festlegungen vorzulegen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.
-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Zeile 02
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2025 ff. 724.810 Landesförderung für
Schulsozialarbeit *
11
Personalaufwendungen 2025 ff. 1.969.160
15 Transferaufwendungen 2025 ff. 2.289.920
Produktgruppe
0603 Förderung von benachtei-
ligten jungen Menschen
Zeile
11 Personalaufwendungen 2025 ff. 1.159.650
15 Transferaufwendungen 2025 ff. 2.055.320
Produktgruppe
1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft
Zeile
02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2025 ff. 1.181.408 Inklusionspauschale
und Belastungsaus-
gleich *²
- 3 -
V/0007/2025
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan veranschlagt.
* Die Richtlinie des Ministeriums für Schule und Bildung NRW über die Förderung von Schulsozialar-
beit in Nordrhein-Westfalen vom 22.09.2021 tritt mit Ablauf des 31.07.2025 außer Kraft. Eine neue
Richtlinie des Ministeriums für Schule und Bildung NRW über die Förderung von Schulsozialarbeit in
Nordrhein-Westfalen ist bisher nicht veröffentlicht.
*² Die Summe setzt sich aus der Inklusionspauschale in Höhe von 1.025.874 € und dem Belastungs-
ausgleich in Höhe von 155.534 € für das Schuljahr 2024/2025 zusammen. Die Berechnung der Pau-
schalen erfolgt jährlich durch die Landesregierung NRW.
Begründung:
1. Einleitung
Um den Einsatz des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit in Münster bedarfsge-
recht zu gestalten, hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0741/2016 erstmalig das Verfah-
ren der indikatorenbasierten Verteilung beschlossen. Dieses Verfahren wurde zunächst für das Schul-
jahr 2017/2018 und in einem nächsten Schritt für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 angewen-
det. Ein Kernbaustein des Indikatorensets bildete die schulspezifische Betrachtung, bei der die jewei-
lige Sozialstruktur personenscharf erhoben wurde. Dabei wurden für die unterschiedlichen Schulstu-
fen verschiedene Indikatorensets als Grundlage der Berechnung genutzt.
Für die Grundschulen galten bisher die Indikatoren:
die Anzahl der Schüler*innen (Faktorwert 1),
der KIdS-Indikator (Kompetenz-Indikator der Schulanfänger*innen - Faktorwert 3) sowie
der sozioökonomische Status der Schüler*innen (Faktorwert 3).
Bei den weiterführenden Schulen wurden folgende Indikatoren genutzt:
Anzahl der Schüler*innen (Faktorwert 1),
Anteil der Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf (Faktorwert 1)
sowie
der sozioökonomische Status der Schüler*innen (Faktorwert 3).
Bedingt durch die COVID -19-Pandemie wurden weitere indikatorenbasierte Verteilungen anschlie-
ßend ausgesetzt, um der Verschärfung von Bildungsbenachteiligung und Chancenungleichheit ent-
gegenzuwirken und die Schulen in der Bewältigung der enormen Herausford erungen durch kontinu-
ierliche sozialpädagogische Angebote zu unterstützen.
Mit dem Beschluss über die Vorlage V/0106/2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die indikatoren-
basierte Verteilung der Schulsozialarbeit und der Förderinseln zum Schuljahr 2024/2025 weiterzu-
entwickeln, da u.a. für die Berechnung zum Schuljahr 2022/2023 auf veraltete Daten des KIdS -
Indikators zurückgegriffen werden musste. Dieser Wert aus den Schuleingangsuntersuchungen stand
seit 2020 nicht mehr zur Verfügung.
Parallel zur Indexentwicklung der Stadt Münster kündigte das Land NRW einen neuen schulscharfen
Sozialindex des Landes (sog. Landesindex) an. Dieser wurde 2019/2020 erstmals veröffentlicht und
beruhte auf Zahlen aus dem Schuljahr 2018/2019. Für 2023 wurde eine Neuauflage sowohl mit einer
verbesserten Datenbasis als auch einer optimierten Art der Berechnung angekündigt. Da ein extern
verfügbarer Index eine erhebliche Ressourcenentlastung bedeutete, sollte dieser für die Neuvertei-
lung der kommunal finanzierten Schulsozial arbeit und der Förderinseln in Münster genutzt werden.
Der Landesindex wurde am 18.12.2023 veröffentlicht.
- 4 -
V/0007/2025
Nach Prüfung des Landesindex durch die Stadt Münster wurde eine Nutzung insbesondere aufgrund
der spezifischen Datenauswahl und des sozialräumlichen Ansatzes, der die Segregation insbesonde-
re von Schulen in sogenannten Brennpunktlagen vernachlässigt, verworfen (siehe Vorlage
V/0217/2024). Zur Neuverteilung zum Schuljahr 2025/2026 soll daher der erneut selbst entwickelte,
schul- und personenscharfe Index an Schulen ermittelt werden.
2. Personalbestand der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit und der Förderinseln
Die Stadt Münster finanziert 72,75 Vollzeitäquivalente (VZÄ) Schulsozialarbeit an Schulen in der
Stadt Münster. Das kommunale Engagement rag t im interkommunalen Vergleich in NRW auch ge-
genüber größeren Kommunen heraus.
Aus diesem Gesamtpool stehen für die Primarstufe zum Schuljahr 2025/2026 30,75 VZÄ für die in-
dexbasierte Verteilung zur Verfügung. Nach aktuellem Stand ist inzwischen jede Grun dschule mit
einer Ressource Schulsozialarbeit von mindestens 0,50 VZÄ ausgestattet.
Für weiterführende Schulen stehen für die indexbasierte Neuverteilung zum Schuljahr 2025/2026
31,00 VZÄ zur Verfügung. Darin enthalten sind 2,00 VZÄ, die zunächst den Hau ptschulen zur Kom-
pensation besonderer Bedarfe (siehe Niederschrift des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
vom 19.11.2019) zur Verfügung gestellt wurden. Diese gehen erstmalig in die indikatorenbasierte
Verteilung mit ein. Im Bereich der weiterführenden Schulen ist ebenfalls jede Schule mit einer Res-
source Schulsozialarbeit von mindestens 0,50 VZÄ ausgestattet.
Die zwei städtischen Förderschulen sind mit einer Gesamtressource von 2,50 VZÄ ausgestattet.
Für die sechs städtischen Berufskollegs stehen insgesamt 8,50 VZÄ zur Verfügung. Die Aufteilung
der Personalstellen erfolgte bisher außerhalb der indikatorenbasierten Verteilung.
Der Personalbestand der Förderinseln beträgt für das Schuljahr 2025/2026 insgesamt 17,50 VZÄ,
die an 30 Grundschulstandorten mit dem rechnerisch höchsten Unterstützungsbedarf eingesetzt sind.
Mit der Vorlage V/0272/2021 ist an 10 Grundschulen mit dem rechnerisch höchsten Unterstützungs-
bedarf die Erweiterung der Personalressource auf 0,75 VZÄ beschlossen worden. An wei teren 20
Grundschulen werden 0,50 VZÄ für die Förderinseln eingesetzt.
3. Indexerstellung
Da die Schulsozialarbeit wie auch die Förderinseln dem Ziel dienen, die Bildungsgerechtigkeit zu er-
höhen und die individuellen Bildungschancen zu verbessern, werden für die Datengrundlage des Ver-
teilungsschlüssels Kriterien herangezogen, die die jeweiligen Bildungschancen gebündelt auf Schul-
ebene abbilden. Die Hauptursache für ungleich verteilte Chancen und Ungerechtigkeit im deutschen
Bildungssystem liegt im starken Zusammenhang zwischen dem familiären Hintergrund der Schü-
ler*innen und dem Bildungserfolg. Dieser Befund wird regelmäßig in nationalen wie internationalen
Vergleichsstudien zum deutschen Bildungssystem bestätigt. Der familiäre Hintergrund lässt sich über
verschiedene Merkmale abbilden, deren Einfluss auf den Bildungserfolg unterschiedlich stark ausge-
prägt sind.
Der enge Zusammenhang zwischen dem sozioökonomischen Hintergrund des Elternhauses und
dem Bildungserfolg der Kinder wird spätestens seit dem sogen annten Pisa -Schock der frühen
2000er-Jahre diskutiert. Zuletzt hat sich laut bundesweitem IQB-Bildungstrend 2021 für den Primarbe-
reich wie auch 2022 für den S EK-I-Bereich der Zusammenhang noch verstärkt, gleichzeitig ging die
Schere im Kompetenzerwerb der Schüler*innen weiter auseinander. Das heißt:
- 5 -
V/0007/2025
Der Einfluss des sozioökonomischen Hintergrunds auf den Bildungserfolg nimmt zuletzt
wieder eher zu als ab, gleichzeitig erreichen Kinder mit höherem sozioökonomischen
Status bessere Ergebnisse im Kompetenzerwerb.
Dieser sozioökonomische Hintergrund kann sozialräumlich – über das räumliche Umfeld der Schulen
– erfasst werden. Diese Herangehensweise birgt verschiedene Fallstricke, unter anderem kann sich
das Bild an Schulen über die sozialräumliche Erfassung i n sogenannten Brennpunktlagen erheblich
von der tatsächlichen Lage in der Schule unterscheiden. Nach Abschaffung der Schuleinzugsbereiche
gibt es Belege dafür, dass gerade bildungsaffine Eltern längere Wege auf sich nehmen, um gezielt
andere als die räumlich naheliegenden Schulen anzuwählen. Damit wandern gerade die Kinder, die
eine Unterstützung durch das Elternhaus in ihrem Bildungsweg erfahren, zu einem nicht unerhebli-
chen Anteil ab. Diese Segregation zwischen der Wohnbevölkerung in einem Sozialraum und der Zu-
sammensetzung der Schüler *innen an den Schulen in diesem Sozialraum verschärft die Lage an
Schulen in sogenannten Brennpunktlagen zusätzlich.
Viel präziser ist es darum, die tatsächliche Zusammensetzung der Schüler*innen zu erfassen und mit
dem Wissen um Transfer- und Unterstützungsleistungen abzugleichen, um so die tatsächliche Situa-
tion abzubilden und nicht sozialräumlich zu erschließen.
Aus diesem Grund hat sich der Rat der Stadt Münster gegen eine sozialräumliche Näherung an den
sozioökonomischen Hintergrund ausgesprochen (Beschluss über die Vorlage V/2017/2024/1). Daraus
folgt, den im Jahr 2016 etablierten Ansatz fortzusetzen und den münsterschen Sozialindex fortzu-
schreiben. Der Sozialindex bildete bereits in der Vergangenheit den Kernbaustein des Verteilungs-
schlüssels.
Um die dafür erforderlichen Daten zu erheben, wurden alle kommunalen Grundschulen, weiterführen-
den Schulen und zum ersten Mal auch Förderschulen gebeten, die dafür erforderlichen Daten der
Schüler*innen zur Verfügung zu stellen . Diese Daten wurden im Amt für Schule und Weiterbildung
gesammelt, aufbereitet und ohne weitere Speicherung an die abgeschottete Statistikstelle des Stadt-
planungsamtes weitergegeben, um dort datenschutzkonform verarbeitet zu werden. Weitere Datens-
ätze wurden zum Zeitstand 10/2024 durch das Jobcenter und das Sozialamt, ebenfalls direkt an die
Statistikstelle, zugeliefert.
Um eine Aussage treffen zu können, musste die Statistikstelle im ersten Schritt den Anteil von Schü-
lerinnen und Schülern mit münsterscher Wohnadresse identifizieren und über das Melderegister veri-
fizieren. Im nächsten Schritt w urden die aufbereiteten Daten der Schüler*innen dann abgeglichen mit
den Datensätzen des Jobcenters und des Sozialamtes. Am Ende w urde für jede Schule eine Quote
über den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Bezug von Teilhabeleistungen berechnet. Aus der
Statistikstelle heraus w urden, dem Datenschutz entsprechend, keine Einzeldaten oder ungerundete
Daten an das Amt für Schule und Weiterbildung zurück übermittelt.
Differenzierter zu betrachten ist der Zusammenhang zwischen Migrationsvorgeschichte und Bil-
dung. Je nach individueller Situation prägen die eigene oder die familiäre Migrationserfahrung die
Bildungschancen und den Bildungserfolg unterschiedlich. Pausch al Migrationsvorgeschichte als be-
einträchtigend für den Bildungserfolg aufzunehmen, wird weder den Unterstützungsbedarfen der
Schüler*innen gerecht, noch bildet es die Talente, Kompetenzen und Ressourcen ab, die mit einer
Migrationsvorgeschichte einhergehen. Zunehmend setzt sich das Bewusstsein durch, dass Bildungs-
benachteiligung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsvorgeschichte als Sonderfall sozialer
Ungleichheit betrachtet werden muss. Abgesehen von der Situation, als Neuzugewanderte quer in ein
neues Bildungssystem einzusteigen, ergeben sich vor allem aus der Kombination einer schwierigen
sozialen Lage und einer Migrationsvorgeschichte schlechtere Bildungschancen. Fokussiert die Unter-
stützung für Neuzugewanderte vor allem Fragen des Ankommens, der Sprachbildung und der Zugän-
ge, die durch kommunale Leistungen wie die Bildungsberatung, die Fallscouts oder MitSprache -
Sprachbildungsangebote unterstützt werden, wird die indexbasierte Ressourcensteuerung in der
Schulsozialarbeit der kombinierten Benachteiligung bisher nicht gerecht.
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V/0007/2025
Dies ändert sich mit der neuen Indexberechnung zum Schuljahr 2025/2026. Neben der personen-
scharfen Auswertung der sozialen Lage eröffnet die Indexerstellung in der datenschutzrechtlich abge-
sicherten und abgeschotteten Stati stikstelle auch die Möglichkeit, genau diese Situation explizit auf-
zunehmen. Durch Nutzung der Migrationsvorgeschichte1 anhand der Daten des Einwohnermeldere-
gisters ist die kombinierte Analyse von Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage ebenso
erstellt worden. Die weitere Qualitätsprüfung hat eine sehr starke Aussagekraft bescheinigt, so dass
die Auswertung in den Index mit einbezogen wurde. Die indexbasierte Verteilung bezieht damit zu-
künftig auch Migrationsvorgeschichte mit ein. Dies erlaubt zudem, landesfinanzierte Stellen für „Multi-
professioneller Teams Integration“ (MPT Integration) anteilig anzurechnen (s. auch 5.2).
Die dritte Perspektive, die bereits in der Vergangenheit Eingang in die Berechnung des Index gefun-
den hat, ist die Betracht ung der individuellen Voraussetzungen, mit denen Kinder und Jugendliche in
Schulen ankommen. Für den Primarbereich wurden dafür in der Vergangenheit Daten der Schulein-
gangsuntersuchung, zusammengefasst im sogenannten KI dS-Indikator (Kompetenz-Indikator der
Schulanfänger*innen) genutzt. Der KIdS-Indikator steht allerdings seit 2020 nicht mehr zur Verfügung.
Aus diesem Grund wurde in einer ämterübergreifenden Abstimmung unter Koordination des Amtes für
Schule und Weiterbildung mit dem Gesundheits- und Veterinäramt, dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien und der abgeschotteten Statistikstelle im Stadtplanungsamt eine neue Auswahl von
Items aus der Palette der Schuleingangsuntersuchung getroffen. Handlungsleitend für die Auswahl
waren direkte, bildungsrelevante Zusammenhänge zwischen den erhobenen Items und den Bildungs-
chancen.
Eine besondere Herausforderung bei den Daten der Schuleingangsuntersuchung lag darin, dass die
Untersuchungen wegen der COVID-19-Pandemie nicht flächendeckend, sondern priorisiert durchge-
führt wurden und somit nicht alle Jahrgänge vollständig vorlagen. Die Qualität der vorliegenden Daten
reichte nach Prüfung durch die abgeschottete Statistikdienststelle trotzdem aus , um belastbare und
verwertbare Aussagen treffen zu können . Entscheidend war dafür, dass der Jahrgang 2023 wieder
vollständig vorlag. Gleichzeitig wurde auch die Aussagekraft der einzelnen, ausgewählten Items
überprüft. Nicht ausreichend aussagekräftige Items wurden dabei wieder ausgenommen. Insgesamt
bestätigt das Ergebnis eine qualitativ verlässliche Aussage auch bei den unvollständigen Jahrgängen
und auch eine belastbare Itemauswahl. Damit wurde ein Ersatz für den nicht mehr vorliegenden KIdS-
Wert erarbeitet. Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung gehen für den Pr imarbereich also
wieder in die Berechnung des Index ein.
Wie schon in der Vergangenheit werden bei den weiterführenden Schulen festgestellte Förderbedarfe
(AO-SF) mit einberechnet.
Damit setzt sich die Berechnung des Index zukünftig folgendermaßen zusammen:
Für den Primarbereich
Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung
Sozioökonomischer Hintergrund
Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage
Für den allgemeinbildenden Sekundarbereich I und II
Festgestellte Förderbedarfe (AO-SF)
Sozioökonomischer Hintergrund
Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage
1 Definition unter https://www.stadt -muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt -
muenster/61_stadtentwicklung/pdf/Definitionen.pdf , abrufbar über die Seite des Stadtplanungsamtes der Stadt
Münster unter „Definition, Raumbezüge, Register.
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V/0007/2025
Um eine subjektiv geprägte Gewichtung der einzelnen Elemente zu vermeiden, wurde zudem eine
statistische Methode gewählt, um die einzelnen Elemente zu einem Gesamtindex zu verbinden. Die
konfirmatorische Faktorenanalyse ist eine statistische Methode, die in der Bildungsforschung, der
Psychologie oder der Sozialwissenschaft eingesetzt wird, um theoretische Modelle datengestützt zu
überprüfen oder die Validität von Messinstrumenten zu testen. Sie ist eine verbreitete Methode, um
einzelne Elemente zu einem Index zusammenzufassen und wird entsprechend sowohl für den
Schulsozialindex NRW wie auch für den Hamburger Sozialindex eingesetzt.
Das Ergebnis ist ein Wert zwischen 0 im Minimum und 10,00 im Maximum und wird in den Anhängen
1a bzw. 1b, 2 und 3 zusammen mit den Verteilungsergebnissen ausgewiesen. Grundschulen wie wei-
terführende Schulen wurden dabei separat berechnet und sind nicht schulformübergreifend vergleich-
bar. Der maximale Wert von 10,00 wird den am stärksten belasteten Schulen im Primar bzw. Se-
kundarbereich zugewiesen, die Werte der anderen Schulen ergeben sich proportional zu der am
stärksten belasteten Schule. Indizes sind aus diesem Grund relativ – also in der Gesamtschau der
betrachteten Einheiten – und als Momentaufnahme zu werten. Auch weil sich der Aufb au des Index
verändert hat, ist ein Vergleich zu vorherigen Jahren nicht möglich. Wegen des grundverschiedenen
Vorgehens bietet sich auch ein Vergleich mit dem Schulsozialindex des Landes nicht an. Mit Blick auf
den Anteil der Schüler*innen in schwierigen sozialen Lagen an den jeweils am stärksten belasteten
Schulen im Primar-, wie im Sekundarbereich, hat sich die Belastung nicht erhöht.
Um eine indexbasierte Verteilung sachgerecht und wirku ngsorientiert anzusetzen, muss auch das
Verhältnis von Bedarf und Ressource betrachtet werden. Je mehr Ressourcen zu verteilen sind, desto
breiter können diese auf die verschiedenen Bedarfe verteilt werden. Werden Ressourcen knapper,
müssen auch Bedarfe priorisiert werden.
Die indexbasierte Verteilung ist ein Instrument, das auch angesichts knapper werdender Ressourcen
eine sachgerechte und bedarfsorientierte Priorisierung ermöglicht. Neben der datengestützten Per-
spektive unterstützen zudem Positionen aus der Bildungsforschung einen zielgerichteten Ressour-
ceneinsatz. Um Datensätze in der Statistik einfach und nachvollziehbar zu strukturieren und zu analy-
sieren, werden häufig Quartile2 genutzt.
In der indexbasierten Darstellung der Schulen weist das untere Quartil die 25% aller Grundschulen
mit dem geringsten Belastungsgrad von abgerundet 2,00 und geringer aus. Diese Grenze wird als
Grenze zwischen der bedarfsorientierten Ressourcensteuerung und der Basisausstattung gesetzt.
Ausblick zur indexbasierten Ressourcensteuerung
Neben dem sozioökonomischen Hintergrund, der Kombination aus sozialer Lage und Migrationsvor-
geschichte und den Voraussetzungen, mit denen Kinder und Jugendliche in Schulen ankommen, gibt
es weitere Aspekte, die es zu betrachten lohnt, um den familiären Hintergrund der Schüler*innen
abzubilden und damit einen Eindruck von ihren Bildungschancen zu bekommen. Zu nennen sind bei-
spielsweise das Bildungsniveau der Eltern oder der Familienstand. Der Status „Alleinerziehend“ geht
mit einem Armutsrisiko einher. Die Annahme liegt nahe, dass dies auch Einfluss auf die Bildungs-
chancen nimmt. All diese Aspekte werden in der bildungswissenschaftlichen Studienlage diskutiert.
Zum Erarbeitungszeitpunkt lagen dazu allerdings keine nutzbaren Daten vor, noch wären sie mit ei-
nem vertretbaren Aufwand erschließbar oder erhebbar gewesen.
Zudem zeigt die Analyse der einbezogenen Daten, dass bereits durch drei Bestandteile eine gute
Qualität erreicht werden konnte. Da sich ein effizienter Index auch durch Datensparsamkeit auszeich-
net, wurde zu diesem Zeitpunkt auf den Einbezug weiterer Daten verzichtet.
2 Quartile kennzeichnen den Median im Datensatz, zeigen die Verteilung, ggf. die Unglei chmäßigkeit von Vertei -
lung auf und sind robust gegenüber Ausreißern. Sie sind dadurch ein verlässliches, einfaches und robustes
Werkzeug der Statistik, der Analyse von Daten und der datenbasierten Steuerung, um mehrere verschiedene
Datensätze oder Ergebni sse im Zeitverlauf zu vergleichen, Streuungen und Tendenzen abzulesen, Ausreißer
zu identifizieren und in Gruppen zu strukturieren.
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V/0007/2025
Perspektivisch könnte die Betrachtung um den Blick auf die Steuerung der Bildungslandschaft in
Münster erweitert werden. Dies könnte Prozesse wie Übergänge, Schulwahlverhalten und –
orientierung, oder Phänomene wie Schulabsentismus oder Abschulungen beinhalten. Zudem ging mit
der vorliegenden Neuverteilung bereits eine Betra chtung und Einbeziehung der landesfinanzierten
Schulsozialarbeit einher. Mit Blick auf die Entwicklung und datenbasierte Steuerung greift auch dieser
erste Schritt immer noch zu kurz. Neben der kommunal - wie auch landesfinanzierten Schulsozialar-
beit gibt es eine Reihe weiterer öffentlicher, wie auch zivilgesellschaftlicher Leistungen und Initiativen
in und um Schule bzw. den angrenzenden Sozialräumen, die ebenfalls berücksichtigt werden müss-
ten, um Schulen auf systemischer Ebene zu betrachten und eine sachg erechte Steuerung weiterzu-
entwickeln.
Ein dritter Aspekt ist die zielgerichtete Priorisierung von Bedarfen in der Ressourcensteuerung.
Angesichts knapper werdender Ressourcen in angespannten Haushaltslagen gewinnt dies zuneh-
mend an Bedeutung. Angewendet auf die indexbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit wird dies
deutlich in der Frage, ob neben einer bedarfsorientierten Verteilung auf Basis des Index auch eine
Basisausstattung an allen Schulen möglich ist. Die zur Verfügung stehenden Vollzeitäquivalente wer-
den in zwei separaten Pools an Grund - wie auch weiterführende Schulen verteilt. Bei den 25 weiter-
führenden Schulen ist es möglich, die zur Verfügung stehenden Ressourcen von 31 VZÄ priorisiert
nach Bedarf (Index) und darüber hinaus noch als Basisauss tattung an alle weiterführenden Schulen
zu verteilen, ohne dass maßgeblich Einbußen in der wirkungsorientierten Steuerung zu verzeichnen
sind. Anders stellt sich die Situation bei den Grundschulen dar. Bei ungefähr gleicher Anzahl von
30,75 Vollzeitäquivalenten muss diese Ressource auf eine annähernd doppelte Anzahl an Standor-
ten, nämlich 46 Schulen, verteilt werden. Dies nimmt entscheidenden Einfluss und schwächt die wir-
kungsorientierte Steuerung der Ressource erheblich.
Diese Bilanz schlägt sich insbesondere im eigens berechneten Impact-Wert nieder, d.h. im Wert über
den Einfluss des Index auf die Verteilung. Je höher dieser Wert, desto ausgeprägter ist der Einfluss
des Index auf die Verteilung. Bei einer rein indexbasierten Verteilung bei den Grundschul en ohne
Basisausstattung (Anlage 1a) bedeutet dies einen Impact von 100%, mit Basisausstattung lediglich
25,20 %. Bei den weiterführenden Schulen kann in der aktuellen Form bei einem Wert von 59,68%
von einer vertretbaren Verteilung im Verhältnis von bedar fsorientierter Ressourcensteuerung und
Basisausstattung ausgegangen werden.
Mit Blick auf eine Weiterentwicklung ist bei gleichbleibenden Ressourcen auch zu überlegen, ob nicht
eine stärkere Verlagerung der Ressourcen aus dem weiterführenden Bereich in d en Grundschulbe-
reich sinnvoll wäre.
4. Basisausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeit
Mit der Einführung der indikatorenbasierten Verteilung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit
im Jahr 2016 ist jede weiterführende Schule mit mindestens 0,50 VZÄ Schulsozialarbeit ausgestattet
worden. Im Jahr 2022 wurde mit einem Änderungsantrag zur Vorlage V/0160/2022 eine Ausstattung
von Schulsozialarbeit an allen 46 Grundschulen in Münster beschlossen. Seitdem ist an jeder Grund-
schule mindestens 0,50 VZÄ etabliert.
Bei der kommenden Neuverteilung stellt sich die Frage, ob damit eine Basisausstattung an Grund-
schulen etabliert werden soll. Bei 46 Grundschulen mit einer Basisausst attung von jeweils 0,50 VZÄ
beträgt der Stellenanteil bereits 23 VZÄ. Bei einer Gesamtressource von 30,75 VZÄ im Grundschul-
bereich flössen somit lediglich 7,75 VZÄ an belastete Schulen. Ob die Schulsozialarbeit mit 7,75 VZÄ
ihren wesentlichen Aufträgen, di e Verbesserung von individuellen Bildungschancen und Unterstüt-
zung bei sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträchtigung, gerecht werden kann, ist frag-
lich.
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V/0007/2025
Mit dieser Vorlage werden zwei Verteilvarianten für Grundschulen dargestellt. In der A nlage 1a wird
auf eine Basisausstattung verzichtet. Die Stellen werden alleine anhand des berechneten Indexwertes
verteilt. Schulen mit einem Indexwert unterhalb von 2 werden dabei nicht berücksichtigt.
Die Verwaltung schlägt im Grundschulbereich vor, die gesamten Personalressourcen ausschließlich
indexbasiert zu verteilen (Anlage 1a). Durch eine rein indexbasierte Verteilung können belastete
Grundschulen, an denen besondere Bedarfe erfasst und nachgewiesen wurden, gezielter mit
Schulsozialarbeit unterstützt werden. Kommt es zudem zu weiteren Einschnitten in der Schulsozialar-
beit, würde sich der zu verteilende Stellenanteil für belastete Grundschulen noch einmal verringern.
Daher erscheint eine indexbasierte Verteilung für Grundschulen zielführender.
Für die weiterführenden Schulen, die Berufskollegs und die Förderschulen ist über die indexbasierte
Verteilung hinaus aufgrund der ausreichenden Personalressourcen auch eine Basisverteilung mög-
lich.
5. Sozialpädagogische Fachkräfte in Trägerschaft des Landes NRW
Gemäß dem Beschluss zur Vorlage V/0217/2024/1 sollen bereits „vorhandene Landesstellen ausge-
wiesen und ggf. berücksichtigt werden. Wo möglich, wird ein Ausbau der Landesstellen forciert (Lan-
deserlasse „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit“, „Soziale Arbeit zur Integration
durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“)“.
5.1 Umgewandelte Lehrkraftstellen
Zur Verstärkung der bereits bestehenden kommunalen Schulsozial arbeit ist es für Schulen
seit Einführung des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom
23.01.2008 (s. BASS3 21-13 Nr. 6) möglich, eine Lehrkraftstelle für den Einsatz einer sozial-
pädagogischen Fachkraft umzuwandeln. Dabei hat die Schulsozialarbeit das Ziel, an der sozi-
alen und kulturellen Integration sowie an der individuellen Förderung der Schüler*innen mit-
zuwirken und individuellen und gesellschaftlichen Benachteiligungen durch besondere sozial-
pädagogische Maßnahmen entgegenzuwirken.
Da die Schulen bewusst auf eine Lehrkraftstelle verzichten, kommt eine Umwandlung in der
Regel nur für größere Schulsysteme in Frage, da die Unterrichtsversorgung weiterhin gewähr-
leistet werden muss. Eine Finanzierung aus sogenannten Überhangsstellen ist nicht möglich.
Gemäß den Bestimmungen des genannten Runderlasses ist eine Anrechnung auf kommunale
Schulsozialarbeit nicht möglich.
In Münster haben sich folgende Schulen zur Umwandlung von Lehrkraftstellen entschieden:
Hauptschule Coerde
Hauptschule Hiltrup
Hauptschule Wolbeck
Waldschule Kinderhaus
Geschwister-Scholl-Realschule
PRIMUS-Schule
Immanuel-Kant-Gymnasium
Ratsgymnasium
3 Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
- 10 -
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Schillergymnasium
Friedensreich-Hundertwasser-Schule
Gesamtschule Münster-Mitte
Mathilde-Anneke-Gesamtschule
Adolph-Kolping-Berufskolleg
Anne-Frank-Berufskolleg
Ludwig-Erhard-Berufskolleg
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg
5.2 Soziale Arbeit an Schulen zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte
Schülerinnen und Schüler (Multiprofessionelle Teams)
Mit Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 02.02.2016 und
28.03.2017 (s. BASS 21-13 Nr. 9) wurden in Münster in den Jahren 2016 und 2018 insgesamt
10 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte „Soziale Arbeit an Schulen zur Integration durch
Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler “ eingerichtet. Die Fachkräfte unter-
stützen neu zugewanderte, und Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Lebenslagen, für
eine schnellere und bestmögliche Integration ins deutsche Schulsystem. Der Einsatz erfolgt an
Schulen mit einem hohen Anteil an zugewanderten Schülerinnen und Schülern in Abstimmung
mit der unteren Schulaufsicht und dem Amt für Schule und Weiterbildung, dabei deckt eine
Fachkraft mehrere Schulen ab. So sind in Münster a n 22 Schulen, neben dem städtischen
Weiterbildungskolleg, sozialpädagogische Fachkräfte Schwerpunkt MPT Integration tätig. (s.
Anlage 4)
Aufgrund des Aufgabenzuschnittes ist das Tätigkeitsfeld der sozialpädagogischen Fachkräfte
Schwerpunkt MPT Integration vergleichbar mit dem Tätigkeitsprofil der kommunal finanzierten
Schulsozialarbeit. Gemäß dem politischen Änderungsantrag nach Vorlage V/0217/2024/1
schlägt die Verwaltung die Berücksichtigung dieser Stellen zu einem Anteil von 50% vor.
5.3 Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase
Als weitere Profession arbeiten an fast allen münsterschen Grundschulen (s. Anlage 4) Sozi-
alpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase. Gemäß dem Runderlass des Ministe-
riums für Schule und Bildung vom 08.06.2018 (s. BASS 21-13) begleiten die sozialpädagogi-
schen Fachkräfte Kinder im letzten Kita -Jahr und Schüler*innen in der Schuleingangsphase.
Ebenfalls begleiten sie den Unterricht mit dem Ziel der Unterstützung und Stabilisierung der
Kinder.
Die Verwaltung schlägt keine Anrechnung auf Stellen der kommunal finanzierten Schulsozial-
arbeit vor.
5.4 Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen und weiter-
führenden Schulen
Nach Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 05 .05.2021 sowie vom
12.04.2022 (s. BASS 21-13 Nr. 11) unterstützen Fachkräfte aus anderen pädagogischen Be-
rufsgruppen (z.B. Schulsozialarbeitende oder auch Handwerksmeisterinnen und Handwerks-
meister) die Lehrkräfte bei der Erziehung, Unterrichtung und Berat ung der Schüler*innen. Im
Bereich der Grundschulen sind die Fachkräfte häufig im Unterricht der Klassen 3 und 4 einge-
setzt, in den weiterführenden Schulen wirken sie darüber hinaus häufig bei der Begleitung von
Praxisphasen mit. In Münster sind an 19 Schulen sozialpädagogische Fachkräfte im Gemein-
samen Lernen eingesetzt (s. Anlage 4).
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V/0007/2025
Die Verwaltung schlägt keine Anrechnung auf Stellen der kommunal finanzierten Schulsozial-
arbeit vor.
5.5 Startchancen-Programm
Auf Grundlage des Schulsozialindex des Landes erhalten Grundschulen der Indexstufen 6 bis
9 und weiterführende Schulen der Indexstufen 7 bis 9 durch das Startchancen-Programm bis
zum Jahr 2034 zusätzliche Förderung und Unterstützung, um die Bildungs- und Chancenge-
rechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bil-
dungserfolg aufzubrechen. Ein Teil der Förderung ist die Unterstützung multiprofessioneller
Teams durch Lehr- oder weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen, insbesondere
Schulsozialarbeitende. In Münster nehmen ab dem Schuljahr 2024/2025 die Gottfried -von-
Cappenberg-Schule, die Michaelschule und die Hauptschule Wolbeck teil. Zur Teilnahme am
Startchancen-Programm wurden für das Sc huljahr 2025/2026 die Grundschule Kinderhaus-
West, die Melanchthonschule, die Norbertschule, die Eichendorffschule, die Hauptschule Co-
erde und die Albert-Schweitzer-Schule vom Land NRW eingeladen.
Eine Anrechnung auf kommunale Leistungen wie kommunal finanzierte Schulsozialarbeit
schließt das Förderprogramm aus.
6. Indikatorenbasierte Verteilung der Förderinseln ab dem Schuljahr 2025/26
Im Rahmen der Jugendhilfe werden seit 2011 in Münster sogenannte „Förderinseln“ eingerichtet. Die
Förderinsel ist ein individuelles, heilpädagogisches Förderangebot für Grundschulkin der mit Unter-
stützungsbedarf an offenen und gebundenen Ganztagsschulen.
Das Angebot der Förderinseln bildet eine wichtige Unterstützungs- und Vernetzungsleistung für Kin-
der und deren Eltern. Kinder mit entsprechendem Förderbedarf erhalten so eine gezielte heilpädago-
gische Förderung. Das Angebot der Förderinseln an Grundschulen hat sich in den letzten Jahren
etabliert. Die Arbeit der Heilpädagogen und Heilpädagoginnen in den Förderinseln wird neben den
Kindern und Eltern au ch von Lehrkräften und Erzieher innen und Erziehern des offenen Ganztags
geschätzt.
Der Personalbestand für die Förderinseln umfasst insgesamt 17,5 VZÄ.
Mit der Vorlage V/0272/2021 ist an den zehn Grundschulen mit dem rechnerisch höchsten Unterstüt-
zungsbedarf die Erweiterung der Personal ressource auf 0,75 Vollzeitäquivalente beschlossen wor-
den. An weiteren 20 Grundschulen umfassen die dortigen Förderinseln 0,5 Vollzeitäquivalente. Somit
wird an 30 Standorten mit erhöhtem Bedarf an heilpädagogischer Förderung eine Förderinsel umge-
setzt.
Diese qualitative Neuausrichtung der Verteilung hat sich bewährt und der Einsatz von 0,75 VZÄ an
den sozialbelasteten Grundschulen konnte die geplante Verzahnung von Vor- und Nachmittag erfül-
len. Schüler*innen der Schuleingangsphase, die einen höheren Unter stützungsbedarf zum Beginn
ihrer Schulzeit vorwiesen, konnten frühzeitig stabilisiert und in ihrer Schülerro lle gefestigt wer den.
Dadurch gelang es, insbesondere Kinder mit geringer Konzentrationsfähigkeit bzw. noch wenig aus-
gebildeter Anstrengungsbereitschaft zu entlasten, bevor sie in Überforderungssituationen gerieten
und u.a. eskalierendes Verhalten oder Vermeidungsverhalten entwickelten. Die Integration in Schule
und Ganztag wurde durch die Begleitung und heilpädagogische Förderung flankierend unterstützt.
Die Neuverteilung der Förderinseln erfolgt unter Berücksichtigung der neuen Indikatoren und Kenn-
zahlen und in Anlehnung an die Verteilung der Schulsozialarbeit in Grundschulen. Diese neue Be-
rechnung führt zu geringfügigen Änderungen in der Verteilung, die im Anhang (siehe Anlage 3) dar-
gestellt werden.
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V/0007/2025
7. Schulsozialarbeit an Förderschulen
Derzeit gibt es in Münster zwei städtische Förderschulen, die Erich -Kästner-Schule und die Albert-
Schweitzer-Schule. Die Erich -Kästner-Schule wird aktuell von 102 und die Albert-Schweitzer-Schule
von 153 Schülerinnen und Schülern besucht. Beide Schulen verfügen insgesamt über 2,50 VZÄ
kommunale Schulsozialarbeit, wobei sich 0,50 VZÄ an der Erich-Kästner-Schule und 2,00 VZÄ an der
Albert-Schweitzer-Schule befinden. Diese S tellenanteile sind in der Vergangenheit, insbesondere
nach Auflösung anderer Förderschulen, historisch gewachsen und nicht anhand der für Regelschulen
entwickelten Indikatoren verteilt worden.
Die Vorlage V/0106/2022 „Indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finanzierten Personals für
Schulsozialarbeit für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 und Weiterentwicklung der Kommunalen
Schulsozialarbeit“ wurde um einen Änderungsantrag ergänzt, mit dem Ziel, Förderschulen möglichst
in die Systematik einer weitere ntwickelten, indikatorenbasierten Verteilung der Schulsozialarbeit ein-
zubinden.
Eine Einbindung der Förderschulen in die Verteilsystematik der Regelschulen anhand vergleichbarer
Indikatoren ist von der Verwaltung geprüft worden. Die Zusammensetzung der je weiligen Schü-
ler*innenschaft, sowie die Schulgröße von Regel - und Förderschulen unterscheiden sich zu stark
voneinander. Ein Vergleich z.B. anhand des Indikators AO -SF-Verfahren (Ausbildungsordnung son-
derpädagogische Förderung), also die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit einer festgestellten
Behinderung an einer Schule, ist nicht möglich. Denn dies ist bereits eine Grundvoraussetzung für die
Aufnahme an einer Förderschule. Die Entwicklung einer eigenen Verteilsystematik ausschließlich für
zwei Förderschulen wurde als nicht sinnvoll erachtet. Zudem sind beide Förderschulen aufgrund un-
terschiedlicher Schüler*innenschaften nicht miteinander zu vergleichen. Einen Unterschied bildet z.B.
die Altersstruktur der Schulen. Die Erich-Kästner-Schule wird von Kindern der Jahrgangsstufen 1 bis
4 besucht. Die Albert -Schweitzer-Schule überwiegend von Schülerinnen und Schülern der Jahr-
gangsstufen 5 bis 10. Nur wenige Kinder besuchen dort den Primarbereich. Weiter unterscheiden sich
die Schulen durch ihre Förderschwerpun kte. Bei der Erich -Kästner-Schule handelt es sich um eine
Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache. Die Albert -Schweitzer-Schule hat den Förderschwer-
punkt Lernen. Zudem liegt bei einer Anzahl von Schülerinnen und Schülern ein zweiter Förder-
schwerpunkt vor (emotionale und soziale Entwicklung). Gleichwohl wurde im Sinne einer größeren
Transparenz der Anteil von Schülerinnen und Schülern in schwieriger sozialer Lage und von Schüle-
rinnen und Schülern mit Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage erho ben. Mit einem
deutlichen Hinweis, dass die Systeme der Förderschulen weder untereinander noch mit den allge-
meinbildenden Schulen vergleichbar sind, sind die anteiligen Ergebnisse folgendermaßen einzuord-
nen:
Die Erich-Kästner-Schule ist in beiden anteiligen Werten im Primarbereich am ehesten wie die Dreifal-
tigkeitsschule einzuordnen, die Albert -Schweitzer-Schule unter den weiterführenden Schulen am
ehesten wie die Hauptschule Coerde.
Daher wird die Beibehaltung der Personalressource für die beiden städtischen Förderschulen im Um-
fang von 2,50 VZÄ vorgeschlagen. Hierdurch kann auf die besonderen Bedarfe an Förderschulen
reagiert werden. Die Beibehaltung der Personalressource sichert sowohl eine personelle als auch
eine fachliche Kontinuität in der Schulsoz ialarbeit für Kinder, Jugendliche, Eltern und Schulen. Alle
Stellenanteile der kommunalen Schulsozialarbeit an beiden Förderschulen werden vom SEHT Müns-
ter e.V. umgesetzt. Es wird deshalb vorgeschlagen, die individuelle Stellenverteilung an beiden För-
derschulen in gemeinsamen Gesprächen mit beiden Schulleitungen, dem SEHT Münster e.V. und der
Verwaltung einvernehmlich abzustimmen.
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V/0007/2025
8. Berufskollegs
Die sechs städtischen Berufskollegs wurden erstmals im Jahr 2012 mit kommunal finanzierter
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ausgestattet. Je zwei Schulen haben
sich eine Stelle im Umfang von 0,50 VZÄ geteilt. Die Hauptaufgabe bestand zunächst in der Beratung
zu und Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs - und Teilhabepaket. In Anbetracht der großen
Schulsysteme, steigender Heterogenität der Schüler *innenschaft und weitere r Herausforderungen
(Übergangsberatung, psychosoziale Beratung, Internationale Förderklassen u.a.) wurde durch die
Umwidmung und Neueinrichtung von Stellen (vgl. V/0589/2016 sowie V/0559/2019) der Anteil der
Schulsozialarbeit an den Berufskollegs auf 8,50 VZÄ erhöht.
Die Stellenanteile an den Berufskollegs wurden im Dialog und Einvernehmen mit den Schulleitungen
an den Schulen verteilt. So ergibt sich folgende Verteilung:
Schule Stellenanteil in
VZÄ
Adolph-Kolping-Berufskolleg 2,00
Anne-Frank-Berufskolleg 2,00
Hansa-Berufskolleg 1,00
Hans-Böckler-Berufskolleg 1,00
Ludwig-Erhard-Berufskolleg 1,50
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 1,00
Mit Beschluss über die Vorlage V/0106/2022 erhielt die Verwaltung den Auftrag, die Einbeziehung der
Berufskollegs und der Förderschulen in eine indexbasierte Verteilung zu prüfen.
Im Schuljahr 2024/2025 werden 15.327 Schüler*innen an den städtischen Berufskollegs beschult.
Dabei kommen die Schüler*innen aus Münster und aus weiten Teilen des Umlandes. Ein Sozialindi-
kator wie an den Grund - und weiterführenden Schulen kann aus diesem Grund nicht eigens für die
Berufskollegs entwickelt werden, da für die Indexentwicklung nur Daten von Münsteraner Schülerin-
nen und Schüler abgefragt werden können.
Ausgehend von der Grundannahme, dass berufliche Integration der Schlüssel für gesellschaftliche
Teilhabe ist, benötigen besonders Schüler*innen ohne Abschluss, Jugendliche mit und ohne Behinde-
rung und / oder mit negativen schulischen Vorerfahrungen eine engmaschige individuelle Unterstüt-
zung und sind auf eine besondere Lernumgebung angewiesen. Ein hoher Unterstützungsbedarf be-
steht demnach vor allem in den Klassen der beruflichen Grundbildung (Ausbildungsvorbereitung, IFK4
und FFM5) und in den einjährigen Berufsfachschulklassen. Die Schüler*innen müssen für den erfolg-
reichen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zunächst realistische Zukunftsperspektiven entwickeln
sowie ihre Schlüsselkompetenzen erweitern. Neben gestiegenen gesellschaftlichen Herausforderun-
gen sind die Schüleri*nnen vielfach mit eigenen Belastungen befasst und benötigen dafür eine konti-
nuierliche sozialpädagogische Begleitung.
Die Verwaltung schlägt bei dem gleichbleibenden Stellenpool von 8,50 VZÄ die Beibehaltung der ak-
tuellen Stellenverteilung vor.
4 Internationale Förderklasse
5 Fit für Mehr – Schülerinnen und Sc hüler werden auf den Besuch einer IFK vorbereitet
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9. Umsetzung der Verteilung
Als Mindeststandard für den grundsätzlichen Einsatz von Schulsozialarbeit an einem Schulstandort
wurde bereits durch frühere Ratsbeschlüsse (vgl. V/0204/2018/1) eine Ressource im Umfang von
0,50 VZÄ festgelegt.
Der Einsatz v on mindestens 0,50 VZÄ an einem Schulstandort ist aus mehreren Gründen sinnvoll.
Schulsozialarbeit lebt von Vertrauen und stabilen Beziehungen, die durch eine hohe Präsenz, Ver-
lässlichkeit und Kontinuität geschaffen werden kann. Eine ausreichende Stellenka pazität ermöglicht
eine präventive und nachhaltige Arbeit der Schulsozialarbeitenden sowie eine intensivere Begleitung
von Schülerinnen und Schülern.
Gemäß dem Verteilvorschlag für Grundschulen (Anlage 1a) löst ein Indexwert ab 2 eine Ressource
Schulsozialarbeit von 0,50 VZÄ aus. Bei den weiterführenden Schulen erhalten alle Schulen mindes-
tens 0,50 VZÄ. In beiden Schulformen werden zusätzliche Stellenanteile, über den Grundbedarf hin-
aus, in Schritten von 0,25 VZÄ an Schulen verteilt.
Die Umsetzung der Verteilung erfolgt in einem transparenten und dialogischen Verfahren mit den
Mitarbeitenden, den Schulleitungen und den Trägern der freien Jugendhilfe. Dort, wo es möglich ist,
soll die personelle Kontinuität beibehalten werden. Durch die Neuverteilung von Anteil in Höhe von
0,25 VZÄ ist bei Beibehaltung des grundsätzlichen Stellenpools eine Verschiebung der Trägeranteile
vom Grundschulbereich in den weiterführenden Bereich sowie umgekehrt möglich. Um Veränderun-
gen Rechnung zu tragen, erfolgen die Bewilligu ngen in der Trägerförderung für das Schuljahr
2024/2025 zunächst bis zum 31.07.2025.
10. Koordinierungsfunktion
Die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit der Stadt Münster wird in gemeinsamer Verantwortung
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sowie des Amtes für Schule und Weiterbildung um-
gesetzt. Was lange eine historisch gewachsene Aufteilung war, ist seit Anfang 2024 eine bewusste,
aus der Aufgabe heraus begründete Entscheidung, nachdem die organisatorische Zuordnung in den
vergangenen Jahren dezernatsintern intensiv, langwierig und kontrovers diskutiert wurde.
Seit dieser neu begründeten Ausrichtung Anfang 2024 arbeiten beide Ämter an der sukzessiven
Standardisierung der Leistung, der effektiven Ausrichtung und qualitativen Weiterentwicklung der
kommunal finanzierten Schulsozialarbeit. Im Vordergrund steht dabei das Ziel, soziale Benachteili-
gungen oder individuelle Beeinträchtigungen auszugleichen, die Bildungsgerechtigkeit zu verbessern
und die individuellen Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen.
Schulsozialarbeit agiert an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfebedarfen und der Unterstützung
gelingender Bildungsbiografien. Nur so können die komplexen und sich stetig verändernden Bedarfe
von Schülerinnen und Schülern adressiert werden.
Erst durch die Kombination der unterschiedlichen Ausrichtungen, Arbeitsweisen, Strukturen und
Netzwerke der beiden Ämter mit dem intervenierenden Ansatz der Jugendhilfe und dem präventiven
Fokus des Amtes für Schule und Weiterbildung ergibt sich ein Leistungsspektrum, das Angebote von
der Bewältigung individueller Krisen und Problemlagen bis hin zur Begleitung erfolgreicher Bildungs-
biografien abbildet. Es versetzt Schulsozialarbeit als Profession in die Lage, gleichzeitig im „System
Schule“ mitzuwirken und auf individueller Ebene für Kinder und Jugendliche eine Anlaufstelle außer-
halb schulischer Kontexte zu eröffnen.
Durch die enge Kooperation in der Leistung entstehen langfristige Unterstützungsstrukturen darüber
hinaus, um an zentrale Problemlagen und Herausforderungen anzudocken. Ein Beispiel dafür ist das
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Gesamtkonzept Schulabsentismus V/0798/2022, das Angebote und Leistungen der beiden Ämter bei
Schulverweigerung aufeinander abstimmt.
Beide Ämter sind mit weiteren Querschnittsaufgaben in Schulen verortet. Durch die Anbindung der
Schulsozialarbeit an beide Ämter ist es möglich, diese Angebote für Schüler*innen bedarfsgerecht
einzurichten und weiterzuentwickeln sowie die eigenen Angebote darauf abzustimmen.
Als Teil der Koordinierungsfunktion haben die Verantwortlichen beider Ämter die Aufgabe, die Profil-
schärfung der Schulsozialarbeit weiterzuentwickeln sowie den Qualitätsentwicklungsprozess umzu-
setzen und fortzuführen. Hierfür werden z.B. die Formate des Qualitätszirkels mit den Trägern der
freien Jugendhilfe fortgeführt, um gemeinsam Themenfelder der Schulsozialarbeit zu bearbeiten.
Für eine Bündelung der Schulsozialarbeit wurden bereits innerhalb des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien die Aufgaben aus zwei Fachstellen in eine neue Fachstelle Schulsozialarbeit verlagert.
11. Ausblick
Durch wesentliche Anstrengungen aller Verantwortlicher konnten sowohl Schulsozialarbeit als auch
Förderinseln in Münster in den vergangenen Jahren trotz finanzieller Gesamtbelastungen stark aus-
gebaut werden. Angesichts gesell schaftlicher Herausforderungen ist dies ein deutlicher Gewinn für
Schüler*innen, Eltern und Schulen. Die kommunale Schulsozialarbeit und die Förderinseln leisten
dabei einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung von individuellen Bildungschancen sowie einer För-
derung von gesellschaftlicher Teilhabe und Integration. Die zukünftige Sicherung der vorhandenen
Angebote hängt maßgeblich von der Entwicklung der städtischen Finanzen und weiterer politischer
Entscheidungen ab. Darüber hinaus werden auch Entscheidungen des Landes zur Schulsozialarbeit
Auswirkungen auf die kommunale Schulsozialarbeit haben. Die Landesfinanzierung von kommunalen
Stellen läuft im Juli 2025 aus. Entscheidungen über Details der künftigen Förderung werden in den
nächsten Monaten erwartet. Hier kommt es möglicherweise zu Verschiebungen unter den einzelnen
Zuwendungsempfängern in NRW.
Sollten sich in den kommenden Jahren die zur Verfügung stehenden Ressourcen (ob kommunal oder
Landeszuschüsse) verringern, werden Anpassungen ggf. auch innerhalb des dreijährigen Vertei-
lungszyklus erforderlich. Das vorliegende Indikatorenmodell lässt nachträgliche Veränderungen an-
hand der erhobenen Daten zu. Z.B. würde bei einer veränderten Zuwendung von Landesmitteln die
Basisausstattung mit Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen überprüft werden.
Angesichts bestehender Unsicherheiten hinsichtlich der Landesförderung, ebenso aber mit Blick auf
die städtische Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, zwar grundsätzlich bei dem dreijährigen
Turnus zu verbleiben, jedoch bei Veränderungen in der Finanzierung dem Rat im Frühjahr 2026 eine
Vorlage über eine Anpassung der Schulsozialarbeit auf der Basis der mit dieser Vorlage getroffenen
Festlegungen vorzulegen.
Im Herbst 2027 erfolgt eine grundsätzliche Neuberechnung der Indikatoren. Darauf folgt im Frühjahr
2028 eine Neuverteilung der kommunalen Ressourcen, die ab dem 01.08.2028 umgesetzt werden
soll.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
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V/0007/2025
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1a Ergebnis der Neuberechnung der Schulsozialarbeit an Grundschulen
Anlage 1b Ergebnis der Neuberechnung der Schulsozialarbeit an Grundschulen - Alternativvor-
schlag
Anlage 2 Ergebnis der Neuberechnung der Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen
Anlage 3 Ergebnis der Neuberechnung für die Förderinseln
Anlage 4 Übersicht der Sozialpädagogischen Fachkräfte in Trägerschaft des Landes NRW
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Hansaplatz 2
- Loevelingloh 98
- Kinderhaus 63
- Gut Insel 32
- Pluggendorf 3
- Düesberg 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0007/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2025
- Erstellt
- 08.01.2025 18:27