Mandari Insight

V/0697/2018

Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"

Vorlagen 06.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 23

Anlage 1 zu V 0697-2018 - Richtlinien zur Förderung von Projekten und Aktivitäten im Bereich Inklusion- Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 zu V 0697-2018 - Richtlinien zur Förderung von Projekten und Aktivitäten im Bereich Inklusion- Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung

5925 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0697/2018 
 
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im 
Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von 
Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 
1. Grundlage 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem 
Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat 
V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich 
weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von 
besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung. 
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer 
inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der 
gesamten Stadtgesellschaft. 
Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 
2. Fördergrundsätze 
2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 
2.2  Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft 
zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu 
verankern. 
2.3  Die Aktivitäten und Projekte sollen  konkrete, praxistaugliche Ansätze zur 
Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und 
möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in 
unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu 
verwirklichen.

2 
 
2.4 Gefördert werden können 
- Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung 
Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) -  durchgeführt werden; 
möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen 
der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; 
- Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen 
Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel 
Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für 
Menschen mit Behinderung. 
2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und  für Aufwandsentschädigungen bzw. 
Honorarkosten gewährt werden. 
Nicht gefördert werden:  
- laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), 
- bauliche Maßnahmen und  
- reine Forschungsprojekte. 
2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 
2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der 
Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine 
Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus 
anderen Budgets ist möglich. 
2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
3. Antragsverfahren 
3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 
3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: 
- Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, 
insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen 
Wirkung,  
- erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen,  
- Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten),  
- beantragtes Fördervolumen. 
3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 
3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt 
Münster /Sozialamt, eingehen.

3 
 
3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von 
Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur 
Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens 
jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 
4. Entscheidungsverfahren 
4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt 
zusammensetzt: 
- 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), 
- 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt 
Leben für den Regierungsbezirk Münster, 
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. 
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des 
Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 
4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser 
Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB.  
4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage.  
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 
4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag 
gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 
4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 
4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die 
zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen 
Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und 
Ausgaben) einreichen. 
4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.

Anlage A

2334 Zeichen

A zur V/0697/2018 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich 
„Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in 
Münster stärken“ ab dem Haushaltsjahr 2018 jährlich 20.000 € bereitgestellt. 
Gegenstand dieser Vorlage sind die Richtlinien für die Vergabe der Fördermittel. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der in dieser Vorlage thematisierten Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – 
Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt:  
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität  
weiterentwickeln: 
 Mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja     
Auswirkungen auf den Finanzplan   x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja     
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja     
Bereits veranschlagt? x Ja     
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rahmen 
ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der  
Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die 
Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen  
kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer 
inklusiven Stadt entwickelt.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur  
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus 
den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Die Fördermittel 
ermöglichen Projekte zur Bewusstseinsbildung zum Thema Inklusion in Münster sowie 
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation von Menschen mit  
Behinderung in Münster.

Beschlussvorlage

6744 Zeichen

V/0697/2018 
V/0697/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - 
Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.09.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen  
mit Behinderungen 
Vorberatung 
   12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und 
Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen 
mit Behinderung in Münster stärken“ (Anlage 1) werden mit Wirkung ab 20.09.2018 
beschlossen. 
2. 2018 können Projekte unabhängig von Antragsfristen gefördert werden. 
3. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster wird unter Ziffer 8.2 – Entscheidungszu-
ständigkeiten des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung -  um den Punkt „Zuschüsse nach den Richtlinien für die 
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und  
politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ ergänzt. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss – nach  
Vorberatung in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen (KIB) und im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung – bis Mitte 2021 einen Erfahrungsbericht 
über die Mittelverwendung vorzulegen. 
Sozialamt 
 
17.08.2018 
 
Ihre Ansprech-
partnerin: 
Frau Rüter 
Telefon: 492-5027 
RueterD@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0697/2018 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Im Rahmen der Beratungen zum Etat 2018 ist der Rat dem Antrag der Ratsfraktionen CDU, 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL und SPD gefolgt und hat für 2018 und die Folgejahre jeweils 
20.000 € für die Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ bereitgestellt. 
Durch den Beschluss dieser Richtlinien entstehen keine zusätzlichen Kosten.  
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush. 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer  
sozialer Bedarfe 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 
ff. 
20.000  
Begründung: 
1. Beschlusslage 
Mit Ratsentscheidung vom 13.12.2017 zum Haushaltsantrag der Ratsfraktionen CDU, Bünd-
nis 90/Die Grünen/GAL und SPD vom 21.11.2017 werden ab 2018 Mittel in Höhe von 20.000 
Euro pro Jahr für Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion in Münster,  
insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit 
Behinderung, bereitgestellt. 
Die Haushaltsmittel sollen laut Antrag für konkrete und innovative Projekte eingesetzt  
werden, die diesem Ziel dienen. Hierzu gehören auch Maßnahmen der Kommission zur  
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), die das Thema Inklusion in 
verschiedenen Handlungsfeldern vertiefen und dazu beitragen, Inklusion weiter in der  
Stadtgesellschaft zu verankern. 
Über die Vergabe der Mittel soll die KIB entscheiden. Die Verwaltung wurde beauftragt,  
Entscheidungskriterien zu entwickeln und diese – nach Vorberatung in der Kommission zur 
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen – dem Ausschuss für Soziales, 
Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vorzulegen. Ferner soll die 
Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung mindestens einmal jährlich über die Mittelverwendung berichten. 
2. Erläuterung zu den Richtlinien 
Die Richtlinien gehen auf die Grundlagen der Förderung ein und enthalten Fördergrundsätze 
sowie Eckpunkte zum Antrags- und Entscheidungsverfahren.

- 3 - 
V/0697/2018 
Eine Förderung soll möglich sein für Aktivitäten und Projekte, die von der KIB initiiert und 
durchgeführt werden; dazu gehören auch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ( z.B.  
Informationen über die KIB in Leichter Sprache) sowie Fachveranstaltungen. Ferner können 
Aktivitäten und Projekte Dritter gefördert werden. Aus den Fördermitteln sollen vorwiegend 
Maßnahmen von Vereinen und Gruppen von Menschen mit Behinderung unterstützt werden. 
So kann das Ziel der Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderung auch im 
Rahmen dieser Förderrichtlinien umgesetzt werden. Mit Blick auf die erforderliche Bewusst-
seinsbildung zum Thema Inklusion in der gesamten Stadtgesellschaft ist eine Förderung  
anderer Vereine, Gruppen und Organisationen ebenfalls möglich. 
Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen nach den Förderrichtlinien. Die Empfehlun-
gen der KIB werden dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung zur Entscheidung vorgelegt. Die Empfehlungen der KIB werden 
in einem Beirat, in dem Mitglieder der KIB mitarbeiten, vorbereitet. Auf der Grundlage der 
Beratung der Anträge im Beirat fertigt das Sozialamt eine Beschlussvorlage zur Vorberatung 
in der KIB und Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, 
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung. 
Eine Entscheidung der KIB über die Vergabe der Zuschüsse ist nicht möglich. Nach § 41  
Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann der Rat die  
Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten nur auf Ausschüsse oder den Bürgermeister 
übertragen. Das vorgesehene Verfahren eröffnet der KIB aber gleichwohl einen neuen  
Gestaltungsbereich, da sie maßgeblich in die Vorbereitung der Entscheidung durch den  
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
eingebunden wird. Somit ist das Verfahren ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Stärkung 
der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster. 
Die Richtlinien sollen nach ihrer Verabschiedung in Leichte Sprache übersetzt werden. 
3. Auswertung der Förderungen 
Die Verwaltung wird dem Haupt- und Finanzausschuss – nach Vorberatung in der KIB und 
im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
- bis Mitte 2021 einen zusammenfassenden Erfahrungsbericht vorlegen und darin, sofern 
erforderlich, ggf. auch Hinweise für eine Anpassung der Förderrichtlinien geben. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlage: 
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“

Beratungsverlauf (4)

04.09.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0697/2018
Typ
Vorlagen
Datum
06.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37