V/0697/2018
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
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Anlage 1 zu V 0697-2018 - Richtlinien zur Förderung von Projekten und Aktivitäten im Bereich Inklusion- Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung
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Anlage 1 zur Vorlage V/0697/2018 Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 1. Grundlage Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der gesamten Stadtgesellschaft. Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 2. Fördergrundsätze 2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 2.2 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. 2.3 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkrete, praxistaugliche Ansätze zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu verwirklichen. 2 2.4 Gefördert werden können - Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) - durchgeführt werden; möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; - Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für Menschen mit Behinderung. 2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und für Aufwandsentschädigungen bzw. Honorarkosten gewährt werden. Nicht gefördert werden: - laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), - bauliche Maßnahmen und - reine Forschungsprojekte. 2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus anderen Budgets ist möglich. 2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 3. Antragsverfahren 3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: - Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen Wirkung, - erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen, - Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten), - beantragtes Fördervolumen. 3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster /Sozialamt, eingehen. 3 3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 4. Entscheidungsverfahren 4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt zusammensetzt: - 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), - 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster, - Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB. 4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) einreichen. 4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.
Anlage A
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A zur V/0697/2018 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ ab dem Haushaltsjahr 2018 jährlich 20.000 € bereitgestellt. Gegenstand dieser Vorlage sind die Richtlinien für die Vergabe der Fördermittel. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der in dieser Vorlage thematisierten Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: Mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Auswirkungen auf den Finanzplan x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Bereits veranschlagt? x Ja Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Die Fördermittel ermöglichen Projekte zur Bewusstseinsbildung zum Thema Inklusion in Münster sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster.
Beschlussvorlage
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V/0697/2018 V/0697/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" Beratungsfolge 04.09.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ (Anlage 1) werden mit Wirkung ab 20.09.2018 beschlossen. 2. 2018 können Projekte unabhängig von Antragsfristen gefördert werden. 3. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster wird unter Ziffer 8.2 – Entscheidungszu- ständigkeiten des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung - um den Punkt „Zuschüsse nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ ergänzt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss – nach Vorberatung in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) und im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung – bis Mitte 2021 einen Erfahrungsbericht über die Mittelverwendung vorzulegen. Sozialamt 17.08.2018 Ihre Ansprech- partnerin: Frau Rüter Telefon: 492-5027 RueterD@stadt- muenster.de - 2 - V/0697/2018 II. Finanzielle Auswirkungen: Im Rahmen der Beratungen zum Etat 2018 ist der Rat dem Antrag der Ratsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und SPD gefolgt und hat für 2018 und die Folgejahre jeweils 20.000 € für die Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ bereitgestellt. Durch den Beschluss dieser Richtlinien entstehen keine zusätzlichen Kosten. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush. jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 ff. 20.000 Begründung: 1. Beschlusslage Mit Ratsentscheidung vom 13.12.2017 zum Haushaltsantrag der Ratsfraktionen CDU, Bünd- nis 90/Die Grünen/GAL und SPD vom 21.11.2017 werden ab 2018 Mittel in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr für Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung, bereitgestellt. Die Haushaltsmittel sollen laut Antrag für konkrete und innovative Projekte eingesetzt werden, die diesem Ziel dienen. Hierzu gehören auch Maßnahmen der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), die das Thema Inklusion in verschiedenen Handlungsfeldern vertiefen und dazu beitragen, Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft zu verankern. Über die Vergabe der Mittel soll die KIB entscheiden. Die Verwaltung wurde beauftragt, Entscheidungskriterien zu entwickeln und diese – nach Vorberatung in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen – dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vorzulegen. Ferner soll die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung mindestens einmal jährlich über die Mittelverwendung berichten. 2. Erläuterung zu den Richtlinien Die Richtlinien gehen auf die Grundlagen der Förderung ein und enthalten Fördergrundsätze sowie Eckpunkte zum Antrags- und Entscheidungsverfahren. - 3 - V/0697/2018 Eine Förderung soll möglich sein für Aktivitäten und Projekte, die von der KIB initiiert und durchgeführt werden; dazu gehören auch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ( z.B. Informationen über die KIB in Leichter Sprache) sowie Fachveranstaltungen. Ferner können Aktivitäten und Projekte Dritter gefördert werden. Aus den Fördermitteln sollen vorwiegend Maßnahmen von Vereinen und Gruppen von Menschen mit Behinderung unterstützt werden. So kann das Ziel der Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderung auch im Rahmen dieser Förderrichtlinien umgesetzt werden. Mit Blick auf die erforderliche Bewusst- seinsbildung zum Thema Inklusion in der gesamten Stadtgesellschaft ist eine Förderung anderer Vereine, Gruppen und Organisationen ebenfalls möglich. Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen nach den Förderrichtlinien. Die Empfehlun- gen der KIB werden dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung zur Entscheidung vorgelegt. Die Empfehlungen der KIB werden in einem Beirat, in dem Mitglieder der KIB mitarbeiten, vorbereitet. Auf der Grundlage der Beratung der Anträge im Beirat fertigt das Sozialamt eine Beschlussvorlage zur Vorberatung in der KIB und Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung. Eine Entscheidung der KIB über die Vergabe der Zuschüsse ist nicht möglich. Nach § 41 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann der Rat die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten nur auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen. Das vorgesehene Verfahren eröffnet der KIB aber gleichwohl einen neuen Gestaltungsbereich, da sie maßgeblich in die Vorbereitung der Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung eingebunden wird. Somit ist das Verfahren ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster. Die Richtlinien sollen nach ihrer Verabschiedung in Leichte Sprache übersetzt werden. 3. Auswertung der Förderungen Die Verwaltung wird dem Haupt- und Finanzausschuss – nach Vorberatung in der KIB und im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung - bis Mitte 2021 einen zusammenfassenden Erfahrungsbericht vorlegen und darin, sofern erforderlich, ggf. auch Hinweise für eine Anpassung der Förderrichtlinien geben. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0697/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37